Energiewende | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 11:47:56 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Energiewende | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Bürgerenergieanlagen: Chancen und Risiken zur Unterstützung der Energiewende https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/buergerenergieanlagen-chancen-und-risiken-zur-unterstuetzung-der-energiewende/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/buergerenergieanlagen-chancen-und-risiken-zur-unterstuetzung-der-energiewende/#respond Sun, 27 Feb 2022 11:47:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61814 Die Energiewende ist in vollem Gange, aber Sie brauchen kein Eigenheim oder viel Geld, um sich an erneuerbaren Energien zu beteiligen. Die Bürgerenergieanlagen sind nur eine Möglichkeit, um das eigene Geld klimafreundlich anzulegen. Ein solches

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Die Energiewende ist in vollem Gange, aber Sie brauchen kein Eigenheim oder viel Geld, um sich an erneuerbaren Energien zu beteiligen. Die Bürgerenergieanlagen sind nur eine Möglichkeit, um das eigene Geld klimafreundlich anzulegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bürgerenergieanlagen sind eine Möglichkeit, um Geld klimafreundlich anzulegen.
  • Bei den Bürgerenergieanlagen handelt es sich um Produktionsanlagen für erneuerbare Energie, beispielsweise eine Solaranlage auf einem Schuldach.
  • Mehrere Bürger planen und betrieben die Bürgerenergieanlagen gemeinsam, so dass sie ihr Geld klimafreundlich anlegen.

Ein solches Projekt wird in der Regel von örtlichen Kreditinstituten, lokalen Unternehmen und Gemeinden unterstützt und für die Bürger bieten sich verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung. Sie haben die Möglichkeit als reine Geldgeber auszutreten oder Sie beteiligen sich aktiv an den Entscheidungsprozessen. Es besteht somit nicht nur die Chance hohe Rendite einzufahren, sondern Sie können auch nachvollziehen, wo Ihr Geld hin ist, denn es handelt sich meist um ein Projekt vor Ort.

Informieren Sie sich aber immer umfassend, denn eine solche Beteiligung birgt auch hohe Risiken. Mit der folgenden Checkliste haben Sie alle wesentlichen Aspekte auf einen Blick zusammengefasst.

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Die verschiedenen Beteiligungsmöglichkeiten

Die Bürgerenergieanlagen sind in unterschiedliche Rechtsformen organisiert, wobei die GmbH & Co. KG. die häufigste Form ist. Es bestehen verschiedene Haftungsrisken und Mitbestimmungsmöglichkeiten nach Art der Beteiligung.

GmbH & Co KG

Sie setzt sich aus zwei Gesellschaften zusammen – der Kommanditgesellschaft (KG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Die KG ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, die ein gemeinsamen gewerblichen Zweck verfolgen und dazu gehört in dem Fall der Bau und der Betrieb einer Photovoltaikanlage. Um den Zweck zu erreichen zahlen alle Bürger einen festen Beitrag als Einlage in die KG ein.

Die beteiligten Personen an einer KG unterteilen sich in die Komplementäre und Kommanditisten. Die Komplementäre haften für die Schulden der KG nicht nur mit der Einlage, sondern auch mit ihrem Privatvermögen. Als Gegenleistung haben Sie sehr viel Mitbestimmungsrecht, wenn es um die Geschicke der KG geht. Die Kommanditisten haften immer nur mit der Einlage und eventuelle Gläubiger der Bürgerenergieanlage können nicht auf deren Privatvermögen zugreifen. Sie haben zudem nur ein geringes Mitspracherecht und an den Gewinnen werden sie anteilig ihrer Geldanlage beteiligt.

Die reine KG hat also einen Nachteil und dieser ist, dass die Komplementäre mit dem Privatvermögen haften. Die umfassende Haftung lässt sich nur ausschließen, in dem die Rechtsform GmbH & Co. KG gewählt wird.

Wichtig

Bei einer GmbH & Co. KG ist die GmbH der Komplementär und sie übernimmt die volle Haftung, aber nur in beschränkter Funktion. Keiner haftet mit seinem Privatvermögen und alle beteiligten Bürger haben die Stellung eines Kommanditisten. Sie haften nur mit ihrer Einlage und haben kaum Mitbestimmungsrecht. Auch die an der GmbH beteiligten Personen haften nicht mit dem Privatvermögen, sondern nur mit dem eigenen Anteil am Gesellschaftsvermögen.

Sie haften also nur mit der investierten Summe, wenn Sie als Bürger der Kommanditist sind. Eine Nachschusspflicht kann nur mit einer zusätzlichen Vereinbarung im Gesellschaftervertrag begründet werden. Treten Sie keiner Gesellschaft bei, bei der die Nachschusspflichten ausgeschlossen sind. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist in die Kündigung der Mitgliedschaft als Kommanditist möglich und das Kündigungsrecht ist nur auszuschließen, wenn es eine andere Form der Lösung aus der GmbH & Co. KG gibt. Es ist durchaus möglich, dass ein Austritt nur durch die Anteilsübernahmen von einem Mitgesellschafter möglich ist.

Eingetragene Genossenschaft – eG

Viele der Bürgerenergieanlagen sind als eingetragene Genossenschaften (eG) organisiert und die Bürger beteiligen sich durch Genossenschaftsanteile, welche sie kaufen. Aufgrund der Mitbestimmungsrechte der Genossenschaft handelt es sich um eine demokratische und bürgernahe Organisationsform und in der Regel hat jedes Mitglied eine Stimme bei der Generalversammlung. Es kommt nicht auf die Beteiligungshöhe an. Die eG besteht nicht nur aus der Generalversammlung, sondern es gibt noch einen Vorstand und dieser übernimmt die Geschäftsführung. Die Bestellung eines Aufsichtsrates ist bei größeren Genossenschaften Pflicht und in der Generalversammlung setzen die Genossen das Stimmrecht ein. Die Versammlung findet einmal im Jahr statt und beispielsweise kommt es zur Wahl eines neuen Vorstandes oder Gewinn und Verlust werden verteilt.

Kommt es zu einer Insolvenz, dann haften die Anleger mit dem Genossenschaftsanteil und können demnach auch nur diesen Betrag verlieren. Die Anleger können theoretisch zu weiteren Zahlungen verpflichtet werden, aber die Nachschusspflicht wird meist durch die Satzung in der Genossenschaft ausgeschlossen. Vor der Investition sollten Sie sich über die Satzungen und Regelungen rund um die Nachschusspflicht informieren. Die Genossen sind in der Regel an den Gewinnen anteilig beteiligt, aber in der Satzung kann es auch zu abweichenden Regelungen kommen.

Unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist können Sie aus der Genossenschaft austreten. Mit einer dreimonatigen Frist zum Ende des Geschäftsjahres ist der Austritt möglich, wenn die Satzung keine andere Regelung aufweist. In einigen Satzungen sind Kündigungsfristen von bis zu fünf Jahren vorhanden.

GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Die GbR ist eine weitere mögliche Rechtsform für Bürgerenergieanlagen und bei dieser Form haftet jeder Gesellschafter nicht nur mit seiner Einlage, sondern auch mit seinem Privatvermögen. Die Gesellschaftsform ist sehr riskant, denn wenn das Projekt scheitert und hohe Kosten aufkommen, dann muss jeder Gesellschafter mit dem Anteil und dem Privatvermögen gerade stehen. Es kommt zu außerplanmäßigen Reparaturen und die Rücklagen reichen einfach nicht aus, dann kommt es zu einem solchen Fall. Diese Rechtsform kommt meist nur für kleiner Projekte und einen kleinen Personenkreis in Frage, denn das private Haftungsrisiko ist sehr groß.

Allerdings hat die GbR auch Vorteile und ein Vorteil ist das hohe Mitbestimmungsrecht, denn alle Mitglieder zusammen entscheiden, welche Regelungen zum Einsatz kommen und bestimmen einen geschäftsführenden Gesellschafter. Die GbR ist auf unbestimmte Zeit vereinbart, dann hat jeder Gesellschafter ein Kündigungsrecht und im Falle einer Kündigung bekommt der Gesellschafter seinen Anteil ausgezahlt. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und durch den Gesellschaftsvertrag kann er sogar beschränkt sein. Die Beurteilung des Wertes einer GbR ist schwer und es kommt sehr häufig zu Streitigkeiten.

Indirekte Beteiligungsformen

Bürgerenergieanlagen könne auch als Inhaberschuldverschreibungen rausgegeben werden und das ist unabhängig von der Rechtsform. Im Grunde geben die Anleger der Rechtsform also einen Kredit und im Gegenzug verpflichtet sich die Bürgerenergieanlage zur Zahlung von Zinsen und dazu, dass am Ende der Laufzeit die geliehene Summe zurückgezahlt wird. Der Anleger geht ein hohes Risiko ein, denn es kommt vor, dass die Bürgerenergieanlage die Auszahlung nicht vornehmen kann. Im schlimmsten Fall bekommt der Anleger keine Zinsen und auch das angelegte Geld nicht mehr zurück.

Die Auszahlung des geliehenen Betrags wird in seltenen Fällen durch eine dritte Partei garantiert, aber bedenken Sie immer, dass eine Garantie nur einen Wert hat, wenn der Geber auch sein Versprechen hält. Die ausgesprochene Garantie nützt Ihnen nichts, wenn er zahlungsunfähig wird. Zudem haben Anleger bei dieser Variante kein Mitspracherecht.

Wichtig

Manche Banken und Sparkassen bieten eine rein finanzielle und keine unternehmerische Beteiligung an Bürgerenergieanlagen an und nennen es „Klimasparbrief“ oder „KlimaGut-Brief“. Für ein solches Produkt legt der Anleger einen bestimmten Betrag für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren an und dafür bietet die Bank eine feste Verzinsung. Im gleichen Atemzug verspricht die Bank, dass das Geld nur in Projekte mit erneuerbaren Energien gesteckt wird. Zudem sollen sich die Projekte in der Region befinden und sie vergibt Kredite an die entsprechenden Projekte.

Der Anleger hat kein Mitspracherecht, denn er investiert sein Geld nicht direkt in eine Bürgerenergieanlage. Sie erhalten aber ein sicheres Sparprodukt mit einer festen Verzinsung, denn die Sicherheit wird durch die gesetzliche Einlagensicherung der Banken geschützt. Im Insolvenzfall bekommt jeder Kunde eine Summe von mindestens 100.000 Euro zurück, aber nur, wenn die Bank ihren Hauptsitz in Europa hat und das Geld auch als Einlage deklariert ist. Im Einzelfall fragen Sie einfach nach dem vorhandenen Sicherungssystem.

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Die Risiken einer Beteiligung

Auch die Beteiligung an einer Bürgerenergieanlage birgt Risiken, aber diese unterscheiden sich anhand der Beteiligungsart.

Anleger einer Genossenschaft oder Kommanditisten einer GmbH & Co. KG haften nur mit dem eingezahlten Anteil und das bedeutet, wenn ein Projekt scheitert, dann bekommt jeder Anleger sein Geld zurück, aber auch eine anteilige Auszahlung ist möglich. Anders sieht es bei einer GbR aus, denn es besteht die Möglichkeit eines Totalverlustes und Sie bekommen Ihr Geld nicht zurück. Die Haftung erstreckt sich auch über das Privatvermögen, wenn im Gesellschaftsvertrag keine entsprechende Vereinbarung vorhanden ist.

Scheitert die Bürgerenergieanlage nicht, dann ist trotzdem ein gewisses Risiko vorhanden, denn manchmal kommt es nicht zu den erwarteten Gewinnen. Außerdem kommt es vor, dass die Rendite deutlich geringer ausfällt. In den Werbeunterlagen und Prospekten werden meist nur Rendite Prognosen genannt und ob diese Prognosen wirklich eintreten kann niemand vorhersagen.

Wichtig

Der Staat garantiert mit Hilfe der Einspeisevergütung des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes eine feste Vergütung über einen bestimmten Zeitraum, aber anhängig von der Art der Erzeugungsanlage. Dadurch entsteht eine gewisse Planungssicherheit, aber das ist noch lange keine Garantie dafür, dass die Bürgerenergieanlage erfolgreich ist.

Zudem gibt es noch weitere, schwer vorhersehbare Faktoren, denn die Bürgerenergieanlage kann auch durch eine Fehlkalkulation in Gefahr geraten. Die Sonne scheint vielleicht noch so oft wie kalkuliert oder der Wind weht nicht wie erwartet, dann sind die Energie und somit auch der Gewinn für den Anleger.

Aber auch zusätzliche Kosten können einem Unternehmen schaden, denn auch Verzögerungen beim Bau der Anlage oder unerwartete Wartungskosten können schnell zum Problem werden. Streitigkeiten zwischen den Anlegern kann auch zu einem wirtschaftlichen Problem werden und sich negativ auswirken. Aus dem Grund kommt es auch meist zu vermehrten Austritten und dann kommt es zu einer extrem wirtschaftlichen Schieflage.

Achtung

Die Bürgerenergieanlagen sind keine flexiblen Anlagemöglichkeiten und außerdem handelt es sich um langfristige Projekte und auch die Kündigungs- und Ausstiegsmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich. In der Regel können Sie erst nach einigen Jahren kündigen und das bedeutet, wenn das Projekt nicht wie geplant läuft, dann droht oft ein finanzieller Engpass und im Normalfall kommen Sie nicht schnell aus dem Projekt raus.

Bei den Klimasparbriefen ist es sogar so schnell, dass kein Risiko auf Totalverlust besteht, allerdings auch nur, wenn eine gesetzliche Einlagensicherung besteht. Eine feste Verzinsung erhalten Anleger, wenn sie in Sparbriefe investieren. Sie kommen aber bei einer festen Laufzeit nicht vorzeitig an das Geld heran, so dass bei den Klimasparbriefen ein hohes Risiko besteht, wenn die Inflation steigt.

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Checkliste vor der Anlage

Sie wollen in Bürgerenergieanlagen investieren, dann sollten Sie sich im Vorfeld mit den folgenden Aspekten beschäftigen.

  • Die Beteiligungsmöglichkeiten

Bei jeder Beteiligung gehen Sie unterschiedliche Risiken ein und haben aber auch unterschiedliche Chancen, egal ob Genossenschaft, GmbH & Co. KG, GbR, Sparanlagen, Inhaberschuldverschreibungen oder andere. Sie sollten immer genau prüfen, um welche Beteiligungsart es sich handelt und investieren Sie nur in Produkte, die auch für Sie verständlich sind.

  • Risiken

Sie sind auf Ihr Vermögen angewiesen, dann setzen Sie einen Teil ein. Die Zins- und Sparanlagen von Banken und Sparkassen sind mit der Einlagensicherung geschützt, aber es gibt auch Beteiligungen, bei denen Sie mit dem Privatvermögen haften. Das Risiko ist also entsprechend hoch und aus dem Grund vermeiden Sie Investitionen, bei denen Sie mit dem Privatvermögen haften.

  • Flexibilität

Bei vielen Beteiligungen binden Sie sich für viele Jahre und deswegen prüfen Sie gut, wie lange das Projekt läuft und schauen Sie nach, ob Möglichkeiten für einen vorzeitigen Ausstieg bestehen.

  • Rendite

Die Zinsen der Klimasparbriefe sind sehr sicher, aber es gibt auch Beteiligungen bei denen ein höheres Risiko vorhanden ist. In der Regel handelt es sich bei den Renditeangaben nur um Prognosen und diese bieten keine Garantie.

  • Voraussetzungen

In vielen Fällen müssen Sie einen bestimmten Betrag anlegen und darüber hinaus kann es weitere Einschränkungen geben. Eventuell können Einwohner einer Stadt auch nur in eine Bürgerenergieanlage investieren.

  • Geeignete Geldanlage?

Die Beteiligungen von Bürgerenergieanlagen sind meist schnell weg, aber trotzdem sollten Sie nicht übereilt handelt. Prüfen Sie immer zuerst, ob die Geldanlage für Sie geeignet ist.

  • Mitbestimmungsrecht

Mitbestimmungsrecht ist für viele Menschen wichtig, aber nicht bei jeder Beteiligung ist das möglich. Das Recht hängt von der Beteiligungsart ab und aus dem Grund prüfen Sie erst bevor Sie investieren.

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Andere Anlagemöglichkeiten und die Energiewendeunterstützung

Es gibt aber nicht nur die Bürgerenergieanlagen, um sein Geld nachhaltig anzulegen, denn es gibt noch viele andere Alternativen.

Spezielle Investmentfonds gehören dazu, denn bei dieser Variante wird Ihr Geld nach bestimmten Nachhaltigkeitskriterien investiert. Es gibt auch Banken, die nach strengen ethischen, ökologischen und sozialen Maßstäben arbeiten.

Die Energiewende können Sie unterstützen, wenn Sie Hausbesitzer sind, denn dann führen Sie einfach eine energetische Sanierung aus und senken den Energieverbrauch. Mit dieser Maßnahme schonen Sie nicht nur das Klima, sondern auch der Geldbeutel profitiert. Dazu können Sie sich bei der Energieberatung informieren.

Nicht nur dem eigenen Haus oder einer Geldanlage unterstützen Sie die Energiewende, denn es bietet sich auch ein Wechsel zum zertifizierten Ökostromtarif an. Die erneuerbaren Energien werden gestärkt und die alten Kraftwerke können auf Dauer endlich abgeschaltet werden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bürgerenergieanlagen

1. Welches ist die weitverbreitetste Form der Bürgerenergieanlagen?

Die verbreitetste Form der Bürgerenergieanlagen ist die GmbH & Co. KG, die eingetragene Genossenschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

2. Wie hoch muss die Beteiligungssumme sein?

Dazu kann keine pauschale Antwort gegeben werden, denn während einige Bürgerenergieanlagen keine festen Summen verlangen, muss eine bestimmte Summe bei anderen Beteilungen vorgelegt werden.

3. Welche Vorteile bieten Bürgerenergieanlagen?

Die Investition in Bürgerenergieanlagen hat einen großen Vorteil, denn Sie unterstützen die Energiewende Ihrer Region. Zudem können Sie gute Rendite machen und regionale Unternehmen unterstützen.

4. Was sind die Nachteile bei Bürgerenergieanlagen?

Nachteile gibt es anhand der Beteiligungsart, von der Haftung mit dem Privatvermögen bis hin zum kompletten Verlust des Einstiegsgeldes.

5. Was passiert, wenn ein Projekt scheitert?

Je nach Beteiligungsart gibt es unterschiedliche Ergebnisse, wenn ein Projekt scheitert. Im besten Fall verlieren Sie nur das eingesetzte Geld und im schlimmsten Fall haften Sie mit den Privatvermögen.

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Fazit

Das Thema Nachhaltigkeit und Energiewende kommt auch bei den Geldanlagen an, so dass immer mehr Verbraucher die Energiewende unterstützen wollen und in entsprechende Anlagen investieren. Die Bürgerenergieanlagen bieten eine Menge Vorteile, aber auch ein paar Nachteile und aus dem Grund informieren Sie sich vor einer Beteiligung über alle Details. Nutzen Sie dafür einen Fachmann!

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Stecker-Solar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose bietet sich auch für Mieter an https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stecker-solar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-bietet-sich-auch-fuer-mieter-an/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/stecker-solar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-bietet-sich-auch-fuer-mieter-an/#respond Wed, 14 Apr 2021 08:18:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62827 Mieter und Wohnungseigentümer haben mit den Stecker-Solargeräten die Möglichkeit eigenen Sonnenstrom zu erzeugen. Aber diese Möglichkeit ist nicht einfach so zu machen, denn es gibt ein paar Dinge auf welche Sie achten müssen. Wir erklären

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Mieter und Wohnungseigentümer haben mit den Stecker-Solargeräten die Möglichkeit eigenen Sonnenstrom zu erzeugen. Aber diese Möglichkeit ist nicht einfach so zu machen, denn es gibt ein paar Dinge auf welche Sie achten müssen. Wir erklären Ihnen, welche Dinge das sind und worauf Sie genau achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mieter haben das Recht auf dem Balkon oder der Terrasse Strom zu erzeugen und für den eigenen Haushalt zu nutzen.
  • Die sogenannten Stecker-Solargeräte produzieren Strom für den eigenen Bedarf, aber eignen sich nicht für eine Netzeinspeisung.
  • Die Balkon-Systeme sind sehr sicher und lohnen sich auch in finanzieller Hinsicht.
  • Lassen Sie sich nicht von den Regeln und Anforderungen abschrecken, auch wenn diese ein wenig kompliziert scheinen.

Das Stecker-Solargerät

Sie sind Mieter eine Wohnung und besitzen entweder einen Balkon oder eine Terrasse, dann haben Sie die Möglichkeit eigenen Solarstrom zu erzeugen.

Werden Sie ein aktiver Teil der Energiewende und setzen Sie auf ein Stecker-Solargerät. Hierbei handelt es sich um eine kleine Photovoltaikanlage, die einfach an der Balkonbrüstung montiert werden. Sie sind auch unter den Namen Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solaranlagen oder Balkonmodule bekannt. Aber im technischen Sinn handelt es sich nicht um eine Anlage, sondern eher um ein Haushaltsgerät, welches Strom erzeugt.

Was ist ein Stecker-Solargerät?

Das Stecker-Solargerät erzeugt aus dem Sonnenlicht elektrischen Strom und ein Wechselrichter wandelt ihn in Haushaltsstrom um. Der Wechselrichter wird direkt mit dem Stromkreis der Wohnung verbunden und dazu wird er, im einfachsten Fall, einfach in die Steckdose gesteckt.

Der erzeugte Strom fließt vom Balkon oder der Terrasse zum Fernseher im Wohnzimmer oder zur Waschmaschine im Keller, aber auch zum Kühlschrank in der Küche. Der Stromzähler dreht sich deutlich langsamer, denn Sie nutzen den eigenen Strom und nicht den Strom des öffentlichen Netzbetreibers. Sollte der erzeugte Strom für die Geräte nicht ausreichen, dann fließt Strom vom Versorger aus dem Netz dazu, aber wichtig ist, dass alle Stromkreise über einen Zähler laufen.

Die Solargeräte produzieren ohne einen Netzanschluss keinen Strom. Im Schrebergarten oder beim Camping gibt es sogenannte Inselsysteme und dann können Sie auch dort den Strom nutzen.

Das Stecker-Solargerät besteht in der Regel aus einem oder zwei Standardmodulen und einem Wechselrichter. Dazu können noch weitere Bauteile kommen, aber das hängt von der Ausstattung ab.

Solarmodule

Ein normales Solarmodul hat eine Größe von 100cm x 170 cm, wiegt um die 20 kg und hat eine Nennleistung zwischen 280 und 350 Watt. Es gibt zusätzlich Module ohne eine Glasfront oder kleinere Solarmodule. Sie eignen sich für eine einfachere Montage und sind gut für den Balkon.

Wechselrichter

Der Wechselrichter ist zuständig für die Elektronik, denn das Solarmodul nimmt das Sonnenlicht auf und leitet es an den Wechselrichter weiter. Er kann das Sonnenlicht in Strom umwandeln und dann kann er erzeugte Strom in das Stromnetz des Hauses weitergeleitet werden. Die kleinen Wechselrichter erfüllen alle technischen Anforderungen und eigenen sich auch für die Verwendung im Freien.

Anschluss ans Stromnetz

Der Anschluss an das Stromnetz erfolgt mit einer normalen Steckverbindung, denn in den meisten Fällen gibt es keinen festen Anschluss. Das Stecker-Solargerät lässt sich somit immer wieder ein- und ausstecken, ohne dass ein Elektroinstallateur beauftragt werden muss. Es gibt verschiedene Steckverbinder für den Anschluss und diese Angaben kann der Verkäufer liefern. Es gibt zwei Möglichkeiten, den Typ Wieland oder den Schukostecker.

Solarmodul-Befestigung

Bei der Montage des Solarmoduls ist besondere Sorgfalt geboten, so dass nur das mitgelieferte Befestigungsmaterial genutzt und nur der vorgesehene Montageort verwendet werden darf. Die genauen Hinweise dazu finden Sie immer in der Bedienungsanleitung und die Verkäufer bieten in der Regel fertige Montagesets an. Das Solarmodul darf durch den Wind nicht beschädigt werden und auch das Herunterfallen durch das eigene Gewicht ist immer zu beachten.

Monitoring

Eine passende Messeinrichtung ist ein Muss, denn mit ihr können Sie nicht nur sehen ob das Stecker-Solargerät funktioniert, sondern auch wie viel Energie geliefert wird. Es gibt für einige Wechselrichter spezielle Zusatzgeräte, welche die Funktion übernehmen. Zudem gibt es Steckdosen-Messgeräte, die per WLAN oder Bluetooth arbeiten.

Batteriespeicher

Im Stecker-Solargerät wird der Solarstrom nicht gespeichert, sondern direkt in das Stromnetz eingespeist und verbraucht. Es gibt aber auch kleine Batteriespeicher, aber zurzeit sind keine der Speicher finanziell attraktiv, so dass wir von einem Kauf abraten.

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Der Unterschied zur Photovoltaikanlage

Die kleinen Stecker-Solargeräte eignen sich zum Selber anbringen und das ist bei den Photovoltaikanlagen nicht der Fall.

Zudem sind die kleinen Stecker zur sofortigen Nutzung geeignet und auch in Sachen Anmeldung gibt es Unterschiede, denn die Registrierung im Marktstammdatenregister nehmen Sie selber vor. Zudem lassen sich die Mini-Solaranlagen einfach entfernen, mitnehmen und woanders anschließen. Die Nennleistung liegt bei bis zu 600 Watt.

Anders sieht es bei den Photovoltaikanlagen aus, denn sie haben eine Nennleistung zwischen 3 und 20 Kilowatt und bestehen aus verschiedenen Komponenten. Die Installation und die Wartung muss durch einen Fachbetrieb übernommen werden und dieser kümmert sich auf um die technischen Anfragen und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Die Photovoltaikanlage eignen sich für einen dauerhaften Betrieb und wird fest installiert. Eine Entfernung bringt einen erheblichen Aufwand mit sich.

Stecker-Solargerät für die Wohnung

Grundsätzlich ist ein Stecker-Solargerät für alle Mieter geeignet, die einen Balkon, eine Terrasse oder eine Dachfläche über der Wohnung oder dem Fenster haben.

Ein Stecker-Solargerät ist günstiger als eine Photovoltaikanlage und somit auch für Geringverdiener eine gute Lösung. Sie haben die Möglichkeit das Stecker-Solargerät auf der Terrasse oder in den Garten zu stellen und bei einem Umzug nehmen Sie das Gerät einfach mit. Sie brauchen die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergesellschaft, wenn Sie das Solarmodul an der Balkonbrüstung oder der Hauswand anbringen möchten.

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Die Sicherheit der Stecker-Solargeräte

Wechselrichter gibt es schon seit mehr als 30 Jahren und schon die ersten Geräte hatten eine Schutzschaltung.

Mit Hilfe der Schutzschaltung lässt sich eine Trennung vom Netz schneller bewerkstelligen und dadurch verschwindet die Gefahr, dass es zu einem elektrischen Schlag kommen kann.

Die Sicherheit der Strecker-Solargeräte ist deutlich höher, wenn der Wechselrichter alle wichtigen Anforderungen erfüllt, denn alle Wechselrichter müssen den technischen Anforderungen gerecht werden. Ein Elektriker sollte die Stromkreiseignung für die Einspeisung kontrollieren, denn das sieht die Installationsnorm vor.

Sie sollten darauf achten, dass Sie den Wechselrichter alleine an eine Steckdose anschließen, denn eine Kopplung mit mehreren Geräten oder eine Mehrfachsteckdose kann sehr gefährlich werden.

Wichtig:

Es gibt zurzeit noch keine Produktnorm für die Prüfung und Zertifizierung der Geräte, aber sie ist schon in der Entwicklung. Beim Kauf können Sie sich an den Sicherheitsstandard der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie orientieren.

Zudem sollten Sie zuerst die Bedienungsanleitung lesen und sich an die Angaben des Herstellers halten. Durch die Anleitung erhalten Sie alle wichtigen Informationen von der sicheren Anbringung des Moduls bis hin zum Anschluss des Wechselrichters.

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Die Größe der Stecker-Solargeräte

Die Stecker-Solargeräte arbeiten mit einer Leistung von bis zu 600 Watt und sind mit einem Wechselrichter ausgestattet, der an den Stromkreis anzuschließen ist.

Ein Solarmodul im Standardformat hat die Maße 100cm x 170cm und hat eine Nennleistung von 300 Watt. In den kommenden Jahren soll sich die Nennleistung bei den kleinen Geräten auf bis zu 400 Watt erhöhen.

Allerdings gibt es auch deutlich kleinere Solarmodule, die sich auch bequem an der Balkonbrüstung befestigen lassen. Sie haben eine Leistung zwischen 50 und 150 Watt und zwei bis vier müssen an einen Wechselrichter angeschlossen werden, denn nur so arbeitet das Gerät effizient.

Wir empfehlen Ihnen eine Leistung zwischen 200 und 300 Watt, wenn Sie viel von dem Solarstrom selber nutzen wollen und keine Netzeinspeisung vornehmen möchten. Wenn Sie mehr Strom produzieren möchten und eine Einspeisung einplanen, dann sollten Sie eine Leistung von bis zu 600 Watt in Betracht ziehen.

Die Stecker-Systeme können aber auch deutlich mehr Leistung erzeugen und einspeisen, aber dann sollten Sie einen Elektroinstallateur nutzen. Die technischen Voraussetzungen des Stromanschlusses und das Gerät müssen fachmännisch getestet werden. Aber in einem solchen Fall handelt es sich dann schon um eine Photovoltaikanlage und nicht um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.

Der höhere Installationsaufwand bei einer Photovoltaikanlage lohnt sich in finanzieller Hinsicht erst bei mindestens zwei Kilowatt.

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Ein Kommentar

Der Nutzen eines Stecker-Solargeräts

Sie leisten einen eigenen Beitrag in Bezug auf die Energiewende, wenn Sie sich für ein Stecker-Solargerät entscheiden.

In der Regel produzieren die kleinen Solarsysteme ausreichend Strom, um einen Teil des normalen Haushaltsstrom abzufangen.

200 Kilowattstunden Strom im Jahr liefert ein Standardsolarmodul mit 300 Watt Leistung und einer Anbringung am Südbalkon, verschattungsfrei. Der Strombezug reduziert sich um die gleiche Menge, wenn Sie den erzeugten Strom sofort im Haushalt verbrauchen.

Bei dieser Strommenge handelt es sich um den jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks oder einer Waschmaschine aus einem zwei Personen Haushalt. Der durchschnittliche Strompreis liegt bei 27 Cent und im Endeffekt sparen Sie im Jahr um die 54 Euro.

Interessant:

Ein Stecker-Solargerät mit Standard-Modul erhalten Sie zwischen 350 und 500 Euro. Nach sechs bis neun Jahren hat sich die Anschaffung also bezahlt gemacht, aber ein solches Modul kann 20 Jahre oder länger arbeiten.

Aber Sie reduzieren nicht nur die eigene Stromrechnung, sondern tun auch der Umwelt Gutes, denn in 20 Jahren mit der Solaranlage sparen Sie um die 2,5 Tonnen CO2-Ausstoß ein.

Die Wirtschaftlichkeit und der Ertrag eines solchen Gerätes hängt von verschiedenen Faktoren ab und dazu gehört die Sonneneinstrahlung und die Ausrichtung:

Die ungeeigneten Montageorte:

  • hinter der Balkonbrüstung in einer Balkonnische
  • an der Wand unter dem Balkon (Stockwerk liegt darüber)
  • Plätze mit Verschattung (Bäume, Laternenmasten oder Häuser)

Die Ertragsminderung ist erheblich, wenn es zu Verschattungen kommt oder die Module verschmutzt sind. Überprüfen Sie also regelmäßig die Module und entfernen Sie die Verschmutzungen.

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Förderungen für Stecker-Solargeräte

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass mittlerweile immer mehr Kommunen die Stecker-Solargeräte mit Zuschüssen bedienen.

Die Netzbetreiber unterstützen die Anwendung mittlerweile auch immer mehr, denn Sie haben die Anmeldung vereinfacht und behindern die Nutzung nicht.

Die EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen können Sie nutzen, aber dafür müssen Sie gesetzliche Anforderungen erfüllen. Sie sollten überprüfen, ob es sich lohnt. Im Jahr erzeugt ein Stecker-Solargerät 400 Kilowattstunden Strom und davon fließen 100 Stunden in das öffentliche Netz, dann erhalten Sie etwa 9 Euro Vergütung. In 20 Jahren liegen Sie dann bei knapp 180 Euro.

Die Anmeldung der Stecker-Solargeräte

In der Niederspannungsrichtlinie hat die EU festgelegt, dass die kleinen Geräte bis 800 Watt nicht regelungsbedürftig sind und somit nicht systemrelevant.

Die Netzbetreiber wollen aber trotzdem, dass die Erzeugungsanlagen gemeldet werden und dabei soll die Leistung keine Rolle spielen. In einer entsprechenden Vorschrift haben Sie diese Forderung (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) aufgeschrieben. Ein einfaches Formular reicht den Netzbetreibern vollkommen aus, aber auch die Stecker-Solargeräte sind einzutragen. Allerdings können Sie das Formular selber ausfüllen und brauchen dazu keinen Elektriker in Anspruch nehmen.

Die Netzbetreiber stellen das Formular auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder versenden es auf Anfrage.

Wichtig:

Bei der Anmeldung legen Sie ein Datenblatt des Wechselrichters bei, denn aus dem Datenblatt gehen alle Informationen über die Voraussetzungen zum Netzanschluss hervor.

Die Anbieter der Balkon-Module leisten Ihnen bei der Anmeldung garantiert Hilfe.

Die Bundesnetzagentur fordern für die Stecker-Solargeräte sogar eine Anmeldung im Marktstammdatenregister, obwohl strittig ist, dass es sich bei diesen kleinen Geräten um Anlagen handelt.

Tipp!

Sie melden ein Stecker-Solargerät bei der Bundesnetzagentur an, dann wird auch der Netzbetreiber davon erfahren und anders herum genauso. Führen Sie im besten Fall beide Anmeldungen durch, denn auch unter Juristen ist nicht klar, welche Folgen eine Nichtanmeldung hat.

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Eine Anmeldung hat für den Verbraucher keine Vorteile, außer, dass Sie bei der Einspeisung des Stroms eine Vergütung nach dem EEG bekommen.

Sie haben schon eine Photovoltaikanlage auf dem Dach und erweitern Ihre Anlage durch ein Stecker-Solargerät, dann handelt es sich nur um eine Erweiterung der vorhandenen Anlage. Ein Zähler ist dann auch schon vorhanden, aber auch die Erweiterung müssen Sie dem Netzbetreiber melden und eine Registrierung im Marktstammdatenregister durchführen.

Ein neuer Zähler

Die Stecker-Solargeräte sind für den Eigenverbrauch gedacht und nicht für die Einspeisung ins Netz.

Zudem ist es erlaubt, dass Sie einen Wechselrichter nutzen, wenn dieser der Norm entspricht. Allerdings kann es durch das Stecker-Solargerät dazu kommen, dass die Stromzähler mit Drehscheibe rückwärts laufen. Aus dem Grund fordern die Netzbetreiber, dass Sie den alten Zähler durch einen neuen elektronischen Zähler ersetzen, denn er erfasst den Stromfluss in beide Richtungen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass in den kommenden Jahren solche modernen Zähler in allen Haushalten zum Einsatz kommen.

Der Netzbetreiber baut den Zähler aus und er setzt einen neuen Zähler ein, dann darf er keine Kosten in Rechnung stellen, denn diese sind in der Jahresgebühr schon enthalten. Es gibt aber auch Netzbetreiber, die keine zusätzlichen Kosten verlangen, auch wenn Sie ein Stecker-Solargerät anmelden und ein neuer Zähler einzusetzen ist.

Durch die moderne Messeinrichtung können sich die jährlichen Messkosten jetzt schon erhöhen. Zwischen 10 bis 15, aber maximal 20 Euro sind möglich.

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Hinweise für den Kauf

Kaufen Sie immer nur steckfertige Geräte, wenn Sie sich für ein Stecker-Solargerät entscheiden.

Die Anbieter verkaufen in einigen Fällen Geräte mit offenen Kabelenden und ohne einen Anschlussstecker, denn dann müssen Sie den Stecker selber montieren.

Der Hersteller überträgt in dem Fall die Verantwortung auf den Käufer, denn er muss die Fertigstellung in die Wege leiten. Aber rechtlich gesehen muss diese Fertigstellung von einer Elektrofachkraft übernommen werden und nicht von einem Laien.

Aus dem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie beim Kauf direkt auf den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2017-08) achten.

Die Mini-Solarsysteme kaufen Sie immer im Photovoltaik-Fachhandel, aber leider sind die Angebote im Handel leider nur recht übersichtlich. Anders sieht es im Onlinehandel aus, denn dort ist die Auswahl deutlich größer.

Sie können das Gerät selber einstöpseln, wenn alle Voraussetzungen gegeben sind. Selbstbaugemeinschaften und Stecker-Solarbetreiber können helfen und somit lassen sich eigene Erfahrungen sammeln.

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Funktion und Leistung

Die Funktionstüchtigkeit und die aktuelle Leistung wird bei den Solarmodulen und den Modulwechselrichtern nicht angezeigt.

Einige Wechselrichter sind mit LED ausgestattet, so dass Blinken und Leuchten den Betriebszustand deutlich macht. Allerdings reicht es nicht aus, um festzustellen, dass das Gerät läuft und welche Leistung vorhanden ist.

Es gibt aber auch Wechselrichter, die ein Leistungsmessung beinhalten und dann können Sie mit einem Zusatzgerät speichern und auslesen. Unter Umständen müssen Sie eine Onlineanbindung haben und ein Motoring-Portal.

Sie können ein handelsübliches Strommessgerät verwenden, wenn Sie einen Schukostecker haben und damit den Anschluss an die Steckdose ermöglichen. Ein solches Gerät stecken Sie im besten Fall zwischen den Kühlschrank und die Steckdose. Diese Geräte eignen sich nicht nur zum Messen, sondern können auch in umgekehrter Richtung Messungen durchführen. Sie eignen sich auch als Erzeugungszähler.

Interessant:

Die intelligenten Steckdosen funktionieren nach dem gleichen Prinzip. Sie lassen sich mit dem WLAN-Router einschalten und mit den Smart-Home-Steuerungen beliebig schalten. Oft ist auch eine Energiemessung vorhanden.

Intelligente Steckdosen und Strommessgeräte sind für die Wieland-Spezialstecker geeignet, aber leider nicht verfügbar. Sie haben aber die Möglichkeit eine kleine Elektronik in die Steckdose einzubauen und dann können Sie die Daten auch erfassen. Mit Hilfe der Elektronik wird der Stromfluss gemessen und per Bluetooth oder WLAN entweder an den Router oder das Smartphone gesendet.

Nutzen Sie den örtlichen Recyclinghof oder den Verkäufer, wenn das Solarmodul und der Wechselrichter ausgedient haben und entsorgt werden sollen.

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Die Checkliste für den Kauf eines Stecker-Solargeräts

Die Checkliste zeigt Ihnen Schritt für Schritt worauf Sie achten müssen und wie Sie vorgehen.

  • Sind die örtlichen Gegebenheiten passend für den Anschluss des Stecker-Solargerätes?
  • Sind Steckdose, Stromkreis und Montageort auf dem neusten Stand?
  • Fragen Sie, ob Vermieter oder Eigentümer mit dem Einbau einverstanden sind.
  • Sie haben das passende Angebot gefunden und es stimmt alles? (Preis, Leistung, Technik, Montage, Lieferung, Anschluss und DGS-Standard)
  • Um die Leistung zu kontrollieren haben Sie auch an das Monitoring gedacht?
  • Sie haben Fachleute an der Hand, wenn es zu Schwierigkeiten oder Zweifel kommt?
  • Anmeldung und nötiger Zählertausch sind klar?
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Stecker-Solargerät

1. Wie viel Solarstrom darf mit dem Stecker-Solargerät erzeugt werden?

Sie können so viel Strom erzeugen, wie die Leistung des Geräts schafft, aber denken Sie daran, dass Sie viel des selbst produzierten Stroms selber nutzen.

2. Was kostet ein Stecker-Solargerät?

Ein kleines Stecker-Solargerät für die Terrasse oder den Balkon können Sie schon für 150 Euro kaufen, aber achten Sie immer auf die Sicherheitsstandards.

3. Wo kann ich ein Stecker-Solargerät kaufen?

Sie können das Stecker-Solargerät im Photovoltaikfachgeschäft erwerben, aber die Auswahl ist leider begrenzt. Deutlich mehr Auswahl liefert der Onlinehandel.

4. Reicht ein Solarmodul bei einem Stecker-Solargerät aus?

Heutzutage gibt es Sets, die aus zwei bis vier Solarmodulen bestehen. In der Regel sollten Sie mindestens zwei Module anbringen, damit Sie ausreichend Strom für den Haus produzieren können.

5. Darf ich als Wohnungseigentümer ein Stecker-Solargerät anbringen?

Wenn Sie der Eigentümer der Wohnung sind, dann dürfen Sie ein Stecker-Solargerät ohne Schwierigkeiten anbringen.

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Fazit

Erneuerbare Energie ist das neue Stichwort und immer mehr Eigentümer setzen auf die Solarenergie. Aber auch Mieter können ihren eigenen Strom produzieren und dazu bieten sich die Stecker-Solargeräte an, die auf dem Balkon oder der Terrasse Platz finden. Preislich liegen die kleinen Mini-Anlagen zwischen 150 und 500 Euro und können eine Ersparnis von knapp 60 Euro im Jahr bringen (2-Personen-Haushalt).

Der Beitrag Stecker-Solar: Solarstrom vom Balkon direkt in die Steckdose bietet sich auch für Mieter an erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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