Erdgasversorgung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:04:51 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Erdgasversorgung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Gasversorgung: L-Gas wird auf H-Gas umgestellt und für den Verbraucher entstehen keine Kosten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gasversorgung-l-gas-wird-auf-h-gas-umgestellt-und-fuer-den-verbraucher-entstehen-keine-kosten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gasversorgung-l-gas-wird-auf-h-gas-umgestellt-und-fuer-den-verbraucher-entstehen-keine-kosten/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:04:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60889 In vielen Regionen Deutschlands wird zurzeit die Gasversorgung umgestellt. Zahlreiche Heizungen, Warmwasserbereiter und Gasherde sind dazu umzurüsten und auf den Kosten bleiben die Verbraucher meist selber sitzen? Informationen rund um die Umstellung und die Kosten

Der Beitrag Gasversorgung: L-Gas wird auf H-Gas umgestellt und für den Verbraucher entstehen keine Kosten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
In vielen Regionen Deutschlands wird zurzeit die Gasversorgung umgestellt. Zahlreiche Heizungen, Warmwasserbereiter und Gasherde sind dazu umzurüsten und auf den Kosten bleiben die Verbraucher meist selber sitzen? Informationen rund um die Umstellung und die Kosten finden Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gas hat einen höheren Brennwert und durch die Umstellung müssen viele Heizungen, Warmwasserbereiter und Gasherde in Deutschland umgerüstet werden.
  • In der Regel zahlen Sie für die Umrüstung selber erst einmal nichts, denn die Netzentgelte werden durch alle Gaskunden finanziert.
  • Es gibt durchaus Fälle, in denen die Gaskunden neue Geräte anschaffen müssen und dafür besteht aber die Möglichkeit einen Zuschuss zu bekommen.
  • Die Umstellung übernimmt der zuständige Netzbetreiber und Sie müssen aktiv nichts beisteuern.

Der Grund für die Umstellung

Im Norden und Westen des Landes beziehen die Erdgasversorger in erster Linie das sogenannte L-Gas und das bedeutet „low caloric“ (niederkalorisch). 

Das Gas hat also einen sehr niedrigen Energiegehalt beziehungsweise einen geringen Heizwert. Zudem kommt hinzu, dass die L-Gas-Vorkommen in Norddeutschland und den Niederlanden langsam aber sicher dem Ende zu gehen. Aus dem Grund ist schnell zu reagieren und es muss ein Umstieg auf die hochkalorischen H-Gase umgestiegen werden. Dieses Gas hat einen deutlich höheren Brennwert. Der Vorgang wird als Marktraumumstellung bezeichnet und bezieht auch auf dem Umstieg und die notwendigen technischen Veränderungen. Der überwiegende Teil Deutschlands wird mit den H-Gas schon versorgt und das kommt aus Russland, Norwegen und Großbritannien.

Symbolbild Anruf
Vorsicht: Anruf im Namen der Bundesnetzagentur wegen persönlichen Daten

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtet über einen betrügerischen Telefonanruf im Raum Göttingen. Der Anrufer gab sich als Mitarbeiter der Bundesnetzagentur aus und informierte, dass persönliche Daten im Internet frei zugänglich wären. Wir erklären, was der Betrüger

0 Kommentare

Das H-Gas hat einen höheren Anteil an Methan und bei der Verbrennung wird deutlich mehr Energie freigesetzt als bei dem niederkalorischen L-Gas.

Die betroffenen Gebiete

Nur in bestimmten Gebieten sind die Verbraucher von der Gasumstellung betroffen:

  • Bremen
  • Niedersachen
  • Sachsen-Anhalt
  • Nordrhein-Westfalen
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz

In den restlichen Bundesländern sind die Kunden schon mit H-Gas versorgt. Die Umstellung lässt sich beim lokalen Netzbetreiber in Erfahrung bringen. In der Gasrechnung finden Sie den Netzbetreiber, denn dort muss ein 13-stelliger Code vorhanden sein. Mit Hilfe dieses Codes können Sie auf der Seite des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) alle Kontaktdaten bekommen. Aber eigentlich müssen Sie nicht aktiv werden, denn die Netzbetreiber informieren alle Betroffenen zum gegebenen Zeitpunkt.

Die Karte der Bundesnetzagentur gibt Aufschluss darüber, welche Gebiete in welchen Zeiträumen für die Umstellung eingeplant sind. Rechnen Sie mit einer Vorlaufzeit von zwei Jahren, wenn Sie über die Umstellung zu H-Gas informiert werden. Verbraucher, die eine Umstellung im Jahr 2021 erwartet, sind also schon 2019 informiert worden.

Die betroffenen Geräte

Von der Umstellung sind verschiedene Geräte betroffen:

  • Gasthermen
  • Gasheizkessel
  • Gasöfen
  • Gasherde
  • Gasdurchlauferhitzer
  • Gaskamine

Erdgasautos werden nicht umgerüstet.

Die Umstellung von L- auf H-Gas

Die Umstellung von L- auf H-Gas ist angekündigt und diese erfolgt dann in drei Schritten. Der örtliche Gasnetzbetreiber richtet dafür ein extra Gasbüro ein, welches für die Koordination zuständig ist. In dem Büro erhalten Sie Antworten zu allen Fragen rund um die Umstellung.

Grundsätzlich sind an den Geräten Düsen auszutauschen und die Regelarmaturen werden neu eingestellt. Der Aufwand ist also überschaubar, hängt aber von dem jeweiligen Gerätetyp ab.

Der Ablauf ist wie folgt:

1. Die Erfassung 

Zunächst sind alle Geräte zu erfassen und dazu kommt ein Fachmann ins Haus, aber nur mit vorheriger Terminabsprache. Der Fachmann wird von dem Gasbüro oder dem Netzbetreiber geschickt. In der Regel passiert diese Aktion etwa ein Jahr vor der eigentlichen Umstellung. In der Regel erhalten Sie direkt nach dem Termin eine Information, ob Ihr Gerät angepasst werden muss oder nicht.

2. Die Umstellung

Der Termin zur Umstellung wird auch frühzeitig bekannt gegeben. In der Regel etwa drei Wochen vor dem eigentlichen Termin und dann tauschen die Installateure die Brennerdüsen an den Gasgeräten aus und stellen sie neu ein. Alle notwendigen Ersatzteile bringen die Installateure mit.

3. Die Qualitätskontrolle

In jedem zehnten Haushalt finden nach der Umrüstung Stichproben statt, die als Qualitätskontrolle zu sehen sind. Sie sollen zeigen, ob alle Arbeiten korrekt ausgeführt sind. Auch dieser Termin wird angekündigt und in der Regel etwa drei Wochen im Vorfeld.

Achten Sie darauf, dass sich kein Unbefugter Zutritt zu Ihrem Haus verschafft, denn es gibt immer mehr Trittbrettfahrer und aus dem Grund achten Sie immer darauf:

  • Sie haben einen Termin zur Erfassung der Gasgeräte bekommen und auch für den Austausch, die Einstellung und vielleicht für die Stichprobe.
  • Jeder Installateur kann sich ausweisen und hat eine ID-Nummer, die Sie auf dem Terminschreiben finden.
  • Fragen Sie im Zweifel immer beim Gasbüro nach, ob alles korrekt ist.
Rechnung Sharp Energie BVBA Betrug
Vorsicht: Rechnung von Sharp Energie BVBA ist Betrug

Ein dubioses Schreiben der Firma Sharp Energie BVBA fordert ahnungslose Verbraucher zur Zahlung von Servicekosten in Höhe von 79,49 Euro auf. Zahlreiche Leser stellen sich die Frage, ob das rechtens ist und ob sie die Rechnung

3 comments

Kosten für die Umstellung

Die Eigentümer der vorhandenen Gasgeräte müssen für die Umstellung keine Kosten befürchten. 

Die Installateure stellen Ihnen keine Rechnung und damit kommen auf Sie auch keine Kosten zu, denn diese tragen alle Gasnutzer gemeinsam. Die Kosten übernimmt zuerst der Netzbetreiber, aber die Umlegung findet dann auf den Kostender Netzentgelte statt. Im Grunde zahlt jeder Gaskunde also im Endeffekt die Umrüstung. Allerdings erstreckt sich die Umrüstung über einen Zeitraum von 16 Jahren, also von 2015 bis 2030 und im Moment geht man davon aus, dass die Kosten sich auf wenige Euro im Jahr belaufen.

Aber es kann auch vorkommen, dass ein Teil der Geräte nicht passt und somit sind diese Geräte auszutauschen. Die Betroffenen haben die Möglichkeit einen Zuschuss von 100 Euro zu bekommen und diesen Zuschuss erhalten Sie beim Netzbetreiber. Das Energiewirtschaftsgesetz §19a EnWG liefert dafür die entsprechende Grundlage. Auch über die Verordnung zur Kostenerstattung von Gasgeräten lässt sich ein weiterer Zuschuss ermöglichen. Dabei kommt es in erster Linie auf das Alter des Geräts an und dann können Sie zwischen 100 und 500 Euro bekommen. Geräte, die ein Alter von 25 Jahren überschritten haben, sind auszutauschen und dafür gibt es keinerlei Zuschuss.

Wichtig:

Der Netzbetreiber wird informiert, wenn ein Austausch der Geräte stattfinden muss. In diesem Fall müssen Sie aktiv werden, denn Sie müssen ein Ersatzgerät kaufen. Dazu kontaktieren Sie am besten den Heizungsfachbetrieb, denn die Fachleute wissen, welche Geräte für die Umstellung geeignet sind.

Haushalte, die nach Bekanntgabe der Umrüstung ein neues Gerät kaufen und dadurch ne Umrüstung unnötig machen, können ebenfalls einen Zuschuss beantragen und dieser beträgt um die 100 Euro für jedes Gerät. Dafür kommen nur selbst-adaptierende Heizungen oder Gasgeräte in Frage, die kein Erdgas brauchen, sondern mit einer Wärmepumpe oder Holzpellets arbeiten.

Solarenergie, alternative Energiegewinnung, Fotovoltaik, Photovoltaik
Alternative Energiegewinnung: Die wichtigsten Faktoren für maximale Effizienz

Solarenergie hat auch für Hausbesitzer in den vergangenen Jahren zunehmend an Attraktivität gewonnen. Jedoch sinkt die staatliche Solarvergütung kontinuierlich. Das bedeutet, dass man für Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, immer weniger Geld

0 Kommentare

Der Heizunterschied mit H-Gas

Beim Heizen stellt der Kunde keinen Unterschied fest und auch auf der Rechnung soll es keine Unterschiede geben. 

Das Heizergebnis mit dem hochkalorischen H-Gas soll mit weniger Kubikmetern als beim L-Gas erzielt werden. Das bedeutet, dass die gleiche Wärme mit einer deutlich geringeren Gasmenge erzielt wird. Für die Gasrechnung spielt aber nicht die Gasmenge eine Rolle, sondern die Kilowattstunden und demnach wird auch auf der Rechnung keine Veränderung zeigen.

Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Umrüstung auf H-Gas

1. Wann wird auf H-Gas umgestellt?

Die Umstellung auf H-Gas ist seit 2015 im Gange. Sie findet schrittweise statt und soll bis zum Jahr 2030 abgeschlossen sein.

2. Ist meine Gasheizung H-Gas geeignet?

Um herauszufinden, ob Ihre Gasheizung für das H-Gas geeignet ist, informieren Sie sich bei Ihrem Gas-Netzbetreiber.

3. Gibt es preislich einen Unterschied zwischen dem H- und dem L-Gas?

Grundsätzlicher ist der Bezugspreis von H-Gas teurer als von L-Gas, aber dafür ist der Brennwert deutlich höher. Das bedeutet, dass am Ende des Jahres keine höheren Kosten entstehen.

4. Was kostet eine neue Gasheizung?

Die Kosten für den Kauf einer neuen Gasheizung sind unterschiedlich, denn entscheidend ist, wie viel Wohnfläche sie heizen muss. Rechnen Sie mit Kosten zwischen 4.000 und 6.000 Euro für ein 120 Quadratmeter Haus.

5. Wird die Gasheizung komplett abgeschafft?

Das Ziel ist es, dass ab 2030 alle Gas- und Ölheizungen verboten sind und in den neuen Häusern solche Anlagen nicht mehr verbaut werden. Aber es sind noch nic

Verbraucherzentrale Logo
Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

21 comments
ht alle Fragen geklärt.

 

Fazit

Im Norden und Westen Deutschlands wird immer noch mit L-Gas geheizt und bis 2030 soll es hier eine Umstellung auf das hochwertigere H-Gas geben. Dazu findet eine Umrüstung der Gasanlagen statt, die seit 2015 im Gange sind. Während bei einigen Anlagen nur Kleinteile ausgetauscht werden müssen, sind andere Anlagen komplett auszutauschen. Die Umrüstung kostet den Verbraucher kein Geld, aber der Neukauf muss selbst finanziert werden. Hier gibt es Zuschüssen von verschiedenen Seiten. Informieren Sie sich ausreichend!

Der Beitrag Gasversorgung: L-Gas wird auf H-Gas umgestellt und für den Verbraucher entstehen keine Kosten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gasversorgung-l-gas-wird-auf-h-gas-umgestellt-und-fuer-den-verbraucher-entstehen-keine-kosten/feed/ 0