Der Beitrag Streik bei der Airline: Was tun als Passagier? – Ausgleichszahlungen und Erstattungen sind aktuelle Optionen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Optionen beziehen sich in erster Linie darauf, wenn Sie einen Flug selber gebucht haben und er wegen eines Streiks ausfällt.
In diesem Fall stehen Ihnen zwei Optionen zur Auswahl.
Zudem ist die Gesellschaft verpflichtet Ihnen sogenannte Betreuungsleistungen anzubieten, aber das hängt immer davon ab, wie lange Sie am Flughafen verbleiben müssen. Zu den Betreuungsleistungen gehören in erster Linie Getränke und Mahlzeiten, welche Ihnen kostenlos angeboten werden. Zudem muss Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, dass Sie zwei Telefonate führen und zwei E-Mails versenden können. Wenn der Flug nicht am selben Tag stattfinden kann, dann muss die Fluggesellschaft dafür sorgen, dass Sie in einem Hotel untergebracht werden. Dabei muss die Gesellschaft nicht nur das Hotel zahlen, sondern auch die Fahrt zum Hotel und auch für den Rücktransport zum Flughafen sorgen.
In der Vergangenheit haben Reiseveranstalter auf der ganzen Welt dafür gesorgt, dass die Kunden verwirrt waren, weil sie hohe Vorauszahlungen leisten müssen oder weil mehr als die üblichen 20% als Anzahlung verlangt wurden. Jetzt gibt
Wenn der Streik von Ihrem Rückflug betroffen ist und Sie länger am Reiseziel verbleiben müssen, dann muss die Fluggesellschaft für diese Zeit ein Hotel zur Unterbringung zur Verfügung stellen und die Kosten dafür übernehmen.
Sie haben allerdings auch die Möglichkeit, sich selber eine angemessene Unterkunft und Verpflegung zu kümmern, aber nur wenn sich das Unternehmen weigert Ihnen zu helfen. In so einem Fall sollten Sie auf jeden Fall alle Rechnungen und Quittungen gut aufbewahren. Bei Ankunft im Heimatort können Sie die verweigerten Betreuungsleisten bei der Airline einfordern, so dass Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben.
Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten
Laut Fluggastrechteverordnung stehen Ihnen außerdem sogenannte Ausgleichsleistungen zur Verfügung, wenn Sie nicht rechtzeitig informiert wurden.
Die Höhe der Ausgleichsleistungen liegt zwischen 250 Euro und 600 Euro und ist abhängig von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen. Zudem spielt die Entfernung eine wichtige Rolle, denn Ausgleichsleistungen gibt es nur für die kürzeste Entfernung zwischen den beiden Strecken und auch nur für die tatsächliche Flugstrecke.
Die Zahlungsverpflichtung bleibt auch bei einem Streik der eigenen Piloten oder des eigenen Kabinenpersonals bestehen und enthebt nicht von der Zahlungsverpflichtung.
Wichtig ist, dass ein innerbetrieblicher Streik nach aktueller Rechtsprechung nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ im Sinne der Fluggastrechteverordnung gilt (EuGH, Urteil vom 23. März 2021, Az.: C-28/20).
In der Regel planen die Deutschen ihren Urlaub meist ein Jahr im Voraus und das hat nicht nur den Grund, dass der Urlaub beim Arbeitgeber frühzeitig eingereicht werden muss, sondern auch weil Frühbucher meist einen
Neben der oben genannten Option können Sie aber auch noch von einer zweiten Option Gebrauch machen und das bedeutet, Sie verzichten auf den Flug und erhalten den Ticketpreis zurück.
Sie sollten immer bedenken, dass Sie im Vorfeld nicht wissen können, ob andere Airlines noch Plätze frei haben und außerdem müssen Sie dann den Preis für die anderen Flüge zahlen. Diese können deutlich teurer werden. Das müssen Sie auf jeden Fall bedenken, wenn Sie von dem Vertrag mit der Fluggesellschaft zurücktreten.
Auch in diesem Fall stehen Ihnen Ausgleichsleistungen zur Verfügung, aber nur, wenn Sie nicht rechtzeitig informiert wurden. Hat die Airlines Sie frühzeitig informiert, dann haben Sie kein Recht auf Ausgleichsleistungen. Die Fluggesellschaft kann nicht nicht auf „außergewöhnliche Umstände“ berufen, wenn das eigene Personal streikt.
Jedes Jahr reisen die Deutschen in aller Herren Länder, um sich die Sehenswürdigkeiten anzusehen und sich zu erholen. Sie buchen die Reise bei einem der unzähligen Reiseveranstalter und planen schon mindestens ein Jahr im Voraus.
Deutlich besser sind Sie dran, wenn es sich bei dem Flug um einen Teil der Pauschalreise handelt, denn in so einem Fall sind Flug, Unterkunft, Mietwagen und andere Bestandteile als Paket bei einem Anbieter gebucht worden.
Kommt es dann zu einem Streik, dann wenden Sie sich zuerst an Ihren Reiseveranstalter und drängen Sie auf eine Lösung, so dass Sie mit einer anderen Airline fliegen oder einen späteren Flug erhalten.
Auch bei einem Streik ist der Veranstalter der Pauschalreise verantwortlich für die Kosten, die durch die Verspätung entstehen. Die Verspätungskosten sind recht unterschiedlich, von der Verpflegung bis hin zur Unterkunft, aber auch Taxifahrten und Telefonate sind davon betroffen. Wenn Sie nicht am selben Tag fliegen können, dann drängen Sie auf eine Unterkunft für die Nacht und bleiben Sie auf jeden Fall durchgehend mit Ihrem Veranstalter in Kontakt!
Bei langen Verspätungen besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie den Reisepreis mindern können. Dazu müssen Sie die Verspätung sofort beim Reiseveranstalter anzeigen. Es gibt eine Rechtsprechung in der Sache, so dass Sie aber der fünften Stunden für jede Stunde 5% des Tagespreises zurückfordern dürfen.
Sie können den Reisevertrag auch kündigen, wenn der ausgefallene Flug die ganze Reise eigentlich hinfällig macht. Das kommt besonders bei Kurzreisen vor und dann haben Sie das Recht auf Kündigung.
Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale
FAQs zum Thema Streik bei der Airline
Wenn es zu einem Streik am Flughafen kommt, dann haben Sie als Fluggast grundsätzlich Anspruch auf eine Entschädigung. Die Airlines sind dazu verpflichtet, denn Passagier zu entschädigen, wenn sie selber für den Ausfall zuständig sind.
Im Grunde haben Sie zwei Optionen. Sie können entweder auf einen anderen Flug hoffen oder sich das Geld zurückzahlen lassen. Das ist gerade bei selbst gebuchten Flügen möglich. Wenn der Flug Bestandteil der Pauschalreise ist, dann können Sie sich an den Veranstalter wenden.
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugstrecke und der Verspätung ab. Bei einer Kurzstrecke können Sie auf 250 Euro pro Person hoffen und bei einer Langstrecke auf 600 Euro pro Person. Bei einer Mittelstrecke sind bis zu 400 Euro pro Person möglich.
Eine Entschädigung können Sie erhalten, wenn der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat. Trotzdem muss die Airline für Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit sorgen.
Die Ankunftszeit ist für die Flugverspätung entscheidend. Zudem muss mindestens eine Flugzeugtür geöffnet sein, denn nur dann gilt das Flugzeug als angekommen.
Der Urlaub ist die schönste Zeit im Jahr, zumindest für die meisten, aber was passiert, wenn die Beförderung mit dem gebuchten Flug nicht möglich ist, weil eine Verlegung auf einen anderen Flug auch nicht passiert.
Piloten und Kabinenpersonal treten immer wieder in den Streik, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und mehr Gehalt zu bekommen. Das Nachsehen haben die Passagiere, denn dadurch kommt es nicht nur zu Verspätungen, sondern manchmal auch zu Komplettausfällen. Mit den verschiedenen Optionen wird der Ärger ein wenig gedämpft, denn Sie können nicht nur auf Umbuchung hoffen, sondern auch auf eine Entschädigung. Die Airline muss sich um Sie kümmern, wenn das eigenen Personal in den Streik tritt und es nicht rechtzeitig zu einer Warnung gekommen ist.
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]]>Bei einer Airline findet ein Streik statt, dann sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten informieren. Zuerst können Sie die Webseite der Airline besuchen und nach Informationen suchen, aber Sie können sich auch an die Hotline oder den Kundenschalter am Flughafen wenden. Die Airline muss Sie über mögliche Alternativen informieren und Ihnen mitteilen, ob Ihr Flug stattfindet oder nicht.
Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Sie das Flugticket direkt bei der Airline gekauft haben oder mit Hilfe einer Pauschalreise. Bei einer Pauschalreise handelt es sich, wenn Sie den Flug, die Unterkunft, den Mietwagen und andere Bestandteile von einem Reiseveranstalter als Paket gebucht haben.
Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige
Sie haben den Flug bei der Airline gebucht, dann haben Sie im Falle eines Streiks verschiedene Möglichkeiten.
Bei der Airline drängen Sie unbedingt auf eine anderweitige Beförderung also in der Regel auf eine Ersatzflug. Nach Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung steht Ihnen ein Ersatzflug zu, wenn die Airline Ihnen einen solchen Flug im Rahmen der Möglichkeiten anbieten kann. Allerdings kann es auch heißen, dass Sie erst einige Tage später fliegen können oder ein paar Tage früher als geplant. Im Grunde bekommen Sie einen Platz in einer Maschine, die noch freie Plätze hat.
Meistens müssen Sie nicht nur das Hotel, sondern auch den Mietwagen und andere gebuchte Dinge bezahlen, wenn Sie in den Urlaub fliegen. Dabei spielt es für die Anbieter keine Rolle, ob Sie schon vor Ort sind oder nicht. Manchmal kommt es vor, dass Sie ein paar Tage länger am Urlaubsort bleiben müssen und dann kommt die Airline für die Kosten auf.
Falls Sie beispielsweise am Urlaubsort festsitzen und keinen Flug nach Hause bekommen, dann muss die Airline Ihnen Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören:
Darauf müssen Sie bestehen, denn das ist Ihr gutes Recht. Sollte sich die Airline weigern, dann kümmern Sie sich selber um Unterkunft und eine angemessene Versorgung, aber dann stellen Sie die Kosten der Airline in Rechnung. Heben Sie Rechnungen und Quittungen gut aus, damit Sie das Geld von der Airline im Nachhinein zurückfordern können.
Ihre Pauschalreise wurde aufgrund von Corona abgesagt oder der gebuchte Flug konnte nicht stattfinden. In diesem Fall möchten Sie das im Voraus bezahlte Geld natürlich zurückhaben. Doch viele Anbieter möchten kein Geld auszahlen. Dafür bieten
Die Rechtlage bei dem Thema Ausgleichszahlungen ist noch nicht eindeutig, denn der Bundesgerichtshof hat für den Bereich Streiks eine Ausnahme gemacht, so dass die Airline nicht zahlen muss (21. August 2012, Az. X ZR 146711). Allerdings besteht die Möglichkeit die Entscheidung zu kippen, wenn es um reguläre Streiks geht. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Airline zahlen muss, wenn das Personal in einen wilden Streik geht und das bedeutet, dass sich viele Angestellte einfach krank melden (14.April 2018 Az. C-195/17). Auch bei den regulären Streiks könnte der Bundesgerichtshof der Meinung sein, aber für endgültige Klarheit kann nur ein Urteil des Bundesgerichtshof sorgen. Kommt es zu einer Änderung in der Rechtsprechung, dann bedeutet es, dass auch eine Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und Transfer und eine Ausgleichszahlung verlangt werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (4. September 2018 X ZR 11/17) klar gemacht, dass bei manchen Streiks die Airline durchaus zur Verantwortung gezogen werden kann.
Kümmern Sie sich zuerst um einen Flug nach Hause und danach um die Ausgleichszahlung, denn die Forderungen können Sie nach der Heimkehr bei der Airline stellen. Die Höhe richtet sich entweder nach der Fluglänge oder nach der Verspätung am Endziel. Wenn der Bundesgerichtshof zu einem anderen Urteil kommt, dann haben Sie gute Karten Geld zu erhalten. Aber beachten Sie, dass eine Forderung nur drei Jahre nach Ankunft am Heimatflughafen gültig ist.
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Andernfalls haben Sie die Möglichkeit den Flug zu stornieren und das gezahlte Geld innerhalb von sieben Tagen von der Airline zurückzufordern. Im gleichen Atemzug können Sie sich um einen anderen Flug oder eine alternative Beförderung nach Hause oder in den Urlaub kümmern. Bei einem großflächigen Streik kommt es vor, dass sich viele Reisende um eine solche Möglichkeit bemühen. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob es noch freie Flüge von der Airline gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, bevor Sie Ihren Flug stornieren.
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Für anfallende Kosten oder Ersatz, wenn es zu einem Streik kommt, sieht es besser aus, wenn Ihr Flug Teil einer Pauschalreise ist.
Das bedeutet, Sie haben den Flug zusammen mit anderen Dingen wie der Unterkunft, dem Mietwagen oder anderen Bestandteilen als Paket bei einem Anbieter gebucht. Kommt es zum Streik und zu Verspätungen oder Annullierungen des Fluges, dann wenden Sie sich an den Reiseveranstalter. Drängen Sie auf eine Lösung, wenn notwendig auch mit einer anderen Airline oder einer anderen Beförderungsmöglichkeit.
Pauschalreiseveranstalter sind auch bei einem Streik für die Kosten verantwortlich, wenn es zu Verspätungen oder Annullierungen kommt. Zu den Kosten können Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten oder Telefonate gehören. Sie können nicht am selben Tag einen Flug bekommen, dann bleiben Sie mit Ihrem Veranstalter in Kontakt und drängen Sie auf eine Übernachtungsmöglichkeit.
Bei längeren Verspätungen können Sie zudem auf eine Preisminderung setzen, aber dafür gibt es feste Rechentabellen. Beispielsweise können Sie für fünf Stunden Verspätung für jede Stunde 5% des Tagesreisepreises einfordern.
Bei Kurzreisen kommt es vor, dass sich die Reise bei einer sehr langen Verspätung überhaupt nicht mehr lohnt, dann können Sie den kompletten Urlaub stornieren und der Veranstalter muss Ihnen den Reisepreis erstatten.
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FAQs zum Thema Streik bei der Airline
Grundsätzlich ist die Airline der streikenden Piloten dazu verpflichtet, sich um einen angemessenen Ersatzflug zu kümmern. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, dann ist der Reiseveranstalter verantwortlich.
Wenn Sie einen Wochenendetrip gebucht haben, dann lohnt sich die Reise nicht mehr, wenn der Flug 24 Stunden Verspätung hat. In dem Fall stornieren Sie einfach die komplette Reise.
In der Regel erstattet die Airline die Reisekosten sehr schnell, aber setzen Sie eine Frist von 7 Tagen.
Die Betreuungsleistungen sind Aufgabe der Airline, denn für das streikende Personal können Sie nichts.
Der Bundesgerichtshof ist in der Hinsicht noch nicht zu einem eindeutigen Urteil gekommen.
Aktuell macht das Coronavirus vielen Verbrauchern auch in finanzieller Sicht Sorgen. Was wird aus der geplanten Urlaubsreise? Kann diese kostenfrei storniert werden? Oder müssen Sie die Reise bezahlen, ohne diese antreten zu können. Die Verbraucherzentrale
In den letzten Jahren kam es am Flughafen immer wieder zu unvorhersehbaren Streiks durch das Airline-Personal. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern sorgt auch für Stress. Verspätungen der Flüge oder komplett annullierte Flüge sind keine Seltenheit bei einem Streik. Aber keine Angst, denn Sie sind auf der sicheren Seite und können entweder einen Ersatzflug nehmen oder den Flug stornieren.
Der Beitrag Streik bei der Airline: Was Sie jetzt tun können und welche Maßnahmen wichtig sind erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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