EU-Ausland | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:00:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png EU-Ausland | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Alter Führerschein mindestens bis 2022 gültig – auch in allen EU-Staaten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/alter-fuehrerschein-mindestens-bis-2022-gueltig-auch-in-allen-eu-staaten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/alter-fuehrerschein-mindestens-bis-2022-gueltig-auch-in-allen-eu-staaten/#respond Mon, 22 Nov 2021 16:04:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67232 Die modernen Kartenführerscheine passen in jeden Geldbeutel, aber es gibt noch deutlich ältere Führerschein. Die alten Führerscheine sind grau oder rosafarben und sind auch weiterhin in ganze Europa gültig. Allerdings ist jetzt bekannt, dass einige

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Die modernen Kartenführerscheine passen in jeden Geldbeutel, aber es gibt noch deutlich ältere Führerschein. Die alten Führerscheine sind grau oder rosafarben und sind auch weiterhin in ganze Europa gültig. Allerdings ist jetzt bekannt, dass einige der alten Dokumente im Jahr 2022 ablaufen, so dass sich frühzeitig um Ersatz zu kümmern ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die alten Führerscheine kommen langsam ihrem Ende näher, denn schon im Januar 2022 laufen die ersten Dokumente dieser Art ab. Im Januar 2033 sollen die letzten alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren. Informieren Sie sich zum Stichtag, wenn Sie noch im Besitz eines solchen Führerscheins sind. Sie müssen sich rechtzeitig um einen checkkartengroßen Führerschein aus Plastik kümmern.
  • Im EU-Ausland kommt es immer wieder zu Problemen, obwohl auch dort die Führerscheine bis zum Stichtag gültig sind. Offenbar verfügen nicht alle Polizisten über dieses Wissen.
  • Im Internet finden Sie eine Erklärung in verschiedenen Sprachen. Sie wird von der EU zur Verfügung gestellt, kann einfach ausgedruckt und mitgenommen werden, um Probleme bei einer Polizeikontrolle zu vermeiden.

Beanstandung bei alten Führerscheinen

Im Ausland kommt es zu regelmäßigen Fahrzeugkontrollen und immer wieder gibt es Probleme mit dem deutschen Führerschein.

Damit ist aber nicht der neue Führerschein im Kartenformat gemeint, sondern der alte graue oder rosafarbene Schein, der bis vor einigen Jahren als Standardführerschein ausgegeben wurde. Einige Verbraucher mussten sogar tief in die Tasche greifen und ein Bußgeld bezahlen. Die Europäische Kommission hat allerdings vereinbart, dass alle Führerscheine, die in einem EU-Land rechtskräftig und gültig erworben wurde, national gültig ist und anzuerkennen.

Damit es keine Probleme gibt, stellt die EU im Internet eine Erklärung zur Verfügung, die in der Sprache des jeweiligen Landes ist. Dieses Dokument können Sie ausdrucken und bei eine Polizeikontrolle vorlegen.

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Angebote im Internet: Führerschein kaufen, ohne Prüfung – Welche Strafe droht?

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EU-Entscheidung hilft bei der Polizeikontrolle

Die Empfehlung ist eindeutig, denn wenn Sie noch keinen checkkartengroßen Führerschein besitzen, dann sollten Sie sich die EU-Entscheidung mitnehmen.

Wichtig sind aber nur die Textauszüge 1 und 2, denn sie können Ihnen helfen, dass Sie im EU-Ausland keine Probleme mit dem alten Führerschein bekommen.

Allerdings bleibt die Polizei in vielen Fällen einfach stur und stellt Ihnen ein Bußgeld aus. Es kommt sogar dazu, dass Sie eine Kaution zahlen müssen. Sie sollten darauf achten, dass der ausgestellte Strafzettel auch mit dem richtigen Zahlungsgrund ausgestattet ist. Der Grund ist einfach, denn wenn Sie wieder zu Hause sind, dann sollten Sie einen Anwalt aufsuchen und sich beraten lassen. Idealerweise können Sie den Bescheid anfechten und eventuell ihr bezahltes Geld zurückbekommen.

Bevor Sie diesen Weg gehen, ist es wichtig, dass Sie prüfen ob der ganze Aufwand sich für den Geldbetrag überhaupt lohnt.

Sie können den Ärger aber auch vermeiden, indem Sie vor dem nächsten Urlaub ins Ausland den alten Führerschein gegen den neuen Führerschein austauschen. Hierbei sollten Sie die Bearbeitungszeiten beachten und somit frühzeitig starten. Es ist bekannt, dass die Wartezeit in einigen Regionen bis zu mehreren Wochen dauern kann. Das sollten Sie bei Ihrer Planung unbedingt mitbedenken.

Fuehrerscheinumtausch EU Fuehrerschein
EU-Führerschein: Erste Alt-Führerscheine werden 2022 ungültig – Umtausch notwendig!

Im Moment gibt es ihn als graues oder rosa Papier oder als Plastikkarte. Die Rede ist vom Führerschein. Dieser soll in den nächsten Jahren europaweit einheitlich werden. Die ersten alten Führerscheine verlieren 2022 ihre Gültigkeit.

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Das Ende der alten Führerscheine

Es ist eindeutig, denn die Zeit der alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine neigt sich langsam aber sicher dem Ende zu. 

Mittlerweile hat der Gesetzgeber sogar einen Stufenplan auf den Weg gebracht. Mit ihm können Sie herausfinden, wann Ihr Führerschein seine Gültigkeit verliert. Es gelten unterschiedliche Stichtage und die unterscheiden sich nach Ihrem Alter und natürlich dem Ausstellungstag des Führerscheins. Schon im Januar 2022 laufen die ersten alten Führerscheine ab und die letzten Dokumente  verlieren dann im Januar 2033 ihre Gültigkeit.

Führerscheine, die bis 31.12.1998 ausgestellt wurden:

  • vor 1953 bis 19.01.2033
  • 1953 – 1958 bis 19.01.2022
  • 1959 – 1964 bis 19.01.2023
  • 1965 – 1970 bis 19.01.2024
  • 1971 oder später bis 19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt wurden:

  • 1999 – 2001 bis 19.01.2026
  • 2002 – 2004 bis 19.01.2027
  • 2005 – 2007 bis 19.01.2028
  • 2008 bis 19.01.2029
  • 2009 bis 19.011.2030
  • 2010 bis 19.01.2031
  • 2011 bis 19.01.2032
  • 2012 – 18.01.2013 bis 19.01.2033

Wenn Sie vor dem Jahr 1953 geboren sind und über einen alten Führerschein verfügen, dann gilt für Sie der 19.01.2033 als Stichtag und da spielt es auch keine Rolle, wann der Führerschein im Endeffekt ausgestellt wurde.

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Der Umtausch in den neuen Kartenführerschein

Bevor der alte Führerschein seine Gültigkeit verliert, sollten Sie sich um einen Umtausch bei der örtlichen Führerscheinstelle bemühen.

Ein Termin kann mitunter mehrere Wochen dauern, so dass Sie sich wirklich frühzeitig kümmern müssen. Bei der örtlichen Führerscheinstelle müssen Sie den Antrag auf den neuen Führerschein stellen und dafür müssen Sie ein paar Dokumente vorlegen können.

  • biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein
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Führerschein-Sonderfälle

Wenn Ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt wurde oder von einer anderen Führerscheinstelle in Umlauf gebracht wurde, dann sollten Sie zudem einen Karteikartenabschnitt der Führerscheinstelle vorlegen können. Allerdings darf dieser Abschnitt nicht älter als sechs Wochen sein. Dazu wenden Sie sich einfach an die Führerscheinstelle, welche den Führerschein ausgestellt hat.

Des Weiteren müssen Sie mit einer Gebührenzahlung von rund 25 Euro rechnen. Sie brauchen keine erneute Prüfung ablegen oder eine Untersuchung über sich ergehen lassen. Zumindest nicht, wenn Sie den alten Autoführerschein gegen einen neuen Autoführerschein eintauschen. Das gleiche gilt auch bei dem Motorradführerschein.

Achten Sie darauf, dass andere Führerscheinklassen (C, D) nur für einen begrenzten Zeitraum gültig sind und dann muss vor der Verlängerung eine Gesundheitsprüfung erfolgen.

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Gefälschte Strafzettel: Wenn das Knöllchen nicht echt ist – Polizeiwarnung

Sie haben einen Strafzettel bekommen, weil Sie falsch geparkt haben? Diesen sollten Sie aus verschiedenen Gründen nicht vorschnell bezahlen. Denn seit längerer Zeit werden auch Knöllchen gefälscht und an die Windschutzscheiben der Autofahrer geheftet. In

Ein Kommentar

Die Frist verpasst

Der Führerschein ist abgelaufen, denn die Frist haben Sie verpasst, aber bei einer Kontrolle riskieren Sie nicht immer sofort ein Bußgeld.

Es handelt sich nicht um eine Straftat, wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein fahren. Grundsätzlich behält die Fahrererlaubnis auch nach der Frist seine Gültigkeit. Im Grunde läuft nur das Dokument ab und Sie müssen mit einem Ordnungsgeld in Höhe von um die 10 Euro rechnen.

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Gefährlicher Trend: E-Scooter gefahren und Führerschein entzogen

So geht es in München immer mehr Nutzern von E-Scootern. Laut Sat1 wurde vielen Fahrern der E-Roller der Führerschein vorläufig entzogen. Das wirkt sich in München sogar in der Statistik der Führerscheinentzüge aus. Die Nutzung

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema alter Führerschein

1. Welche Führerscheine müssen ausgetauscht werden?

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden müssen bis 2033 ausgetauscht worden sein und dabei spielt es keine Rolle ob es sich um den grauen Lappen, die rote Pappe oder die weiße Plastikkarte handelt.

2. Wo wird der alte Führerschein umgetauscht?

Wenden Sie sich für den Umtausch an die zuständige Führerscheinstelle und haben Sie den Personalausweis, ein neues Passbild und 25 Euro zur Hand.

3. Wie sieht der neue Führerschein aus?

Der neue Führerschein kommt im EU-Kartenformat und ha die Maße 86 x 54 mm. Die Farbe ist rosa / grün und ist im Format ID 1.

4. Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Der neue EU-Führerschein bleibt bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer gültig, so dass Sie auch problemlos innerhalb der EU umziehen können.

5. Was kostet es, wenn mein Führerschein abgelaufen ist?

Grundsätzlich handelt es sich nicht um eine Straftat, wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein unterwegs sind. Allerdings müssen Sie mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen, also kümmern Sie sich frühzeitig um den Austausch.

Fake-News EU verbietet deutsche Fuehrerscheine
EU verbietet deutsche Führerscheine – Bürokratiewahnsinn oder Fake-News?

Die deutschen Führerscheine werden laut einer neuen EU-Reglung ungültig. Das geht jedenfalls aus einer Meldung hervor, die auf Facebook massiv geteilt wird. Aber stimmt das wirklich oder ist das wieder nur eine Falschmeldung. Wir erklären

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Fazit

Die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine haben schon beinah Seltenheitswert und sehen teilweise schon sehr mitgenommen aus. Aber damit ist bald Schluss, denn die EU hat beschlossen, dass die alten Führerscheine gegen neue Führerscheine im Kartenformat ausgetauscht werden müssen. Die Fristen sind bekannt, aber dadurch, dass wochenlange Wartezeiten zu erwarten sind, sollten Sie sich frühzeitig kümmern.

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Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Streaming-Dienste, Portabilitätsverordnung und mehr https://www.verbraucherschutz.com/allgemein/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen-kostenpflichtige-streaming-dienste-portabilitaetsverordnung-und-mehr/ https://www.verbraucherschutz.com/allgemein/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen-kostenpflichtige-streaming-dienste-portabilitaetsverordnung-und-mehr/#respond Thu, 05 Nov 2020 11:43:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56278 Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland. In der EU streamen Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom

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Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland.

Geoblocking
Foto: stock.adobe.com


Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. April 2018 können Kunden des kostenpflichtigen Streamings in allen EU-Mitgliedsländern auf die Inhalte zugreifen.
  • Es gibt keine Länderbeschränkungen für vorübergehende Aufenthalte im EU-Ausland mehr.
  • Die Anbieter haben das Recht eine Ausweiskopie zu verlangen, um den ständigen Wohnsitz des Nutzers zu prüfen.

In der EU streamen

Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet. 

Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.

Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.

Wohnsitz überprüfen

Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.

Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.

Zusätzliche Kosten gibt es nicht

Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.

Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.

Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.

Regelungen für kostenfreie Dienste

Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.

Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.

Livestreams und Mediatheken von großen TV-Sendern bleiben in den Heimatländern erreichbar. Das Europäische Parlament und der Rat sollen bei der Regelung nachbessern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. ARD und ZDF können während eines Osterurlaubes in Frankreich nicht gesehen werden, aber Netflix ist frei verfügbar. Da muss eine bessere Regelung her, sagt Martin Madej, der Referent Team Digitales und Medien.

Das Ausland und die Online-Angebote

Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.

Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.

Probleme im Ausland – Geoblocking

Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.

Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.

Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.

Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geoblocking

1. Ist das Umgehen von Geoblocking legal?

Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.

2. Wie kann Geoblocking umgangen werden?

Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.

3. Wann wird Geoblocking abgeschafft?

Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.

4. Ist die Nutzung eines Proxy Server illegal?

Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.

5. Welche Browser haben VPN?

Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.

Fazit

Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.

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Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Dienste & Portabilitätsverordnung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen/#respond Thu, 05 Nov 2020 03:28:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56134 Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland. In der EU streamen Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom

Der Beitrag Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Dienste & Portabilitätsverordnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. April 2018 können Kunden des kostenpflichtigen Streamings in allen EU-Mitgliedsländern auf die Inhalte zugreifen.
  • Es gibt keine Länderbeschränkungen für vorübergehende Aufenthalte im EU-Ausland mehr.
  • Die Anbieter haben das Recht eine Ausweiskopie zu verlangen, um den ständigen Wohnsitz des Nutzers zu prüfen.

In der EU streamen

Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.

Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.

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Serien und Filme: Legale Streaming-Anbieter im Überblick

Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen

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Wohnsitz überprüfen

Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.

Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.

Zusätzliche Kosten gibt es nicht

Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.

Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.

Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.

Regelungen für kostenfreie Dienste

Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.

Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.

Livestreams und Mediatheken von großen TV-Sendern bleiben in den Heimatländern erreichbar. Das Europäische Parlament und der Rat sollen bei der Regelung nachbessern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. ARD und ZDF können während eines Osterurlaubes in Frankreich nicht gesehen werden, aber Netflix ist frei verfügbar. Da muss eine bessere Regelung her, sagt Martin Madej, der Referent Team Digitales und Medien.

Das Ausland und die Online-Angebote

Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.

Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.

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Mit der Joyn-App für Android und iOS können Sie über 50 Fernsehsender Live schauen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Serien und TV-Shows aus der Mediathek als Stream zur Verfügung. Auf Joyn müssen Sie sich nicht

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Probleme im Ausland – Geoblocking

Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.

Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.

Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.

Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.

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Filme online sehen: Sicherer Film- und Fernsehgenuss bei den Streaming-Riesen

Das TV-Programm gefällt Ihnen schon lange nicht mehr und Sie suchen nach schönen Filmen für einen gelungenen Fernsehabend? Dann kaufen Sie entweder im Handel eine DVD oder Sie nutzen den nahezu unerschöpflichen Film-Pool diverser Streaming-Anbieter.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geoblocking

1. Ist das Umgehen von Geoblocking legal?

Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.

2. Wie kann Geoblocking umgangen werden?

Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.

3. Wann wird Geoblocking abgeschafft?

Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.

4. Ist die Nutzung eines Proxy Server illegal?

Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.

5. Welche Browser haben VPN?

Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.

Fazit

Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.

Der Beitrag Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Dienste & Portabilitätsverordnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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