EU | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:03:34 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png EU | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Roaming in der EU – wichtige Fragen und Antworten – Roaming Regelung gilt nur im EU-Ausland https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/roaming-in-der-eu-wichtige-fragen-und-antworten-roaming-regelung-gilt-nur-im-eu-ausland/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/roaming-in-der-eu-wichtige-fragen-und-antworten-roaming-regelung-gilt-nur-im-eu-ausland/#respond Fri, 13 May 2022 08:03:34 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65027 Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im europäischen Ausland in der Regel genauso so viel wie in Deutschland. „Roam like at home“ ist die Devise, aber es gibt auch durchaus Ausnahmen. Der nachfolgende Artikel informiert Sie

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Telefonieren, Simsen und Surfen kostet im europäischen Ausland in der Regel genauso so viel wie in Deutschland. „Roam like at home“ ist die Devise, aber es gibt auch durchaus Ausnahmen. Der nachfolgende Artikel informiert Sie und gibt detaillierte Informationen worauf Sie achten müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 15. Juni 2017 zahlen Sie keine Roaming-Gebühren mehr, wenn Sie in Europa unterwegs sind und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine berufliche oder private Reise handelt.
  • Allerdings gibt es auch Ausnahmen, denn wenn Sie kein volles Datenvolumen mehr zur Verfügung haben, dann kommt es zu weiteren Kosten. Sie können auch vom Roaming ausgeschlossen werden, wenn Sie dauerhaft im Ausland leben und den Vertrag über ein anderes Land laufen lassen.
  • Einige Anbieter haben noch nicht auf die neuen Regelungen umgestellt.
  • Seit dem 15.Mai 2019 gelten sogenannte Kostenobergrenzen, so dass Telefonate aus Deutschland in andere europäische Länder maximal 19 Cent pro Minute betragen dürfen und eine SMS nur 6 Cent.

Was bedeutet die EU-Roaming-Verordnung?

Die EU-Roaming-Verordnung besagt, dass seit dem 15. Juni 2017 keine grundsätzlichen Aufschläge auf die national vereinbarten Tarife anfallen.

Sie können also innerhalb Europas und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums zum Tarif des Heimatlandes telefonieren, aber auch Nachrichten verschicken und im Internet surfen.

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Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.

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Was bedeutet „Roam like at home“?

Der Slogan „Roam like at home“ bedeutet, dass Sie das Telefon genauso nutzen können als wenn Sie zu Hause sind.

Im Vertrag und dem Tarif stehen Gebühren und diese Gebühren werden auch im Ausland eingehalten, so dass keine weiteren Entgelte entstehen, wenn Sie eine SMS versenden oder im Internet surfen. Allerdings nur, wenn Sie den Roaming-Dienst angemessen nutzen (Fair use).

Wer kann Roaming zu den Bedingungen verwenden?

Alle Personen, die in Deutschland wohnen und in der EU unterwegs sind, um zu arbeiten oder Urlaub zu machen, können Roaming nutzen.

Der Begriff „zu Hause“ meint immer den melderechtlichen Wohnsitz und damit das Land, in dem die Person eine feste Verbindung hat. Sie können auch von dem Roaming Gebrauch machen, wenn Sie in Vollzeit studieren oder arbeiten und damit einen hauptsächlichen Teil in einem EU-Land verbringen.

Was muss ich tun, um kostenloses Roaming zu erhalten?

Im Grunde brauchen Sie nichts machen, denn seit dem 15. Juni 2017 fallen alle Roaming-Aufschläge automatisch weg.

Aber nicht alle Anbieter haben die Regelungen automatisch umgesetzt und somit sollten Sie vor einer Reise Ihren Anbieter kontaktieren. Erkundigen Sie sich nach den Tarifeinstellungen und stellen Sie fest, welche Aufschläge Sie für das Roaming zahlen müssen. Ein Wechsel zu den neuen Regelungen sollte innerhalb eines Werktages erledigt sein.

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Welche Länder arbeiten mit der EU-Roaming-Verordnung?

Alle 28 EU-Mitgliedsstaaten arbeiten mit der Verordnung:

  • Belgien,
  • Bulgarien,
  • Dänemark,
  • Deutschland,
  • Estland,
  • Finnland,
  • Frankreich,
  • Griechenland,
  • Irland,
  • Italien,
  • Kroatien,
  • Lettland,
  • Litauen,
  • Luxemburg,
  • Malta,
  • Niederlande,
  • Österreich,
  • Polen,
  • Portugal,
  • Rumänien,
  • Slowakei,
  • Slowenien,
  • Schweden,
  • Spanien,
  • Tschechische Republik,
  • Ungarn,
  • Vereinigtes Königreich,
  • Zypern
  • sowie die sogenannten EWR-Staaten Liechtenstein, Norwegen und Island.

Die neuen Regelungen sind in Island, Liechtenstein und Norwegen erst nach dem 15. Juni in Kraft getreten. Kommt es zu einem europäischen Austritt, dann wird das Land vermutlich in die Weltzone 3 eingeordnet.

Achtung:

Die EU-Roaming-Verordnung gilt wirklich nur für die oben aufgezählten Länder und nicht für die Schweiz oder die Türkei. Auch für die Mobilfunknetze von Schiffen und Flugzeugen gelten die Regelungen nicht.

Die Verordnung gilt nicht für:

  • San Marino,
  • Andorra,
  • die Isle of Man,
  • die Kanalinseln,
  • Gibraltar,
  • die Vatikanstadt und
  • Überseegebiete in der Karibik

Es gibt ein paar Anbieter, die diese Länder trotzdem der EU-Länderliste zuordnen. Bevor Sie eine Reise machen, sollten Sie genau nachschauen.

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Was dürfen Telefonate und SMS kosten?

Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Smartphone nutzen oder das Festnetz, denn Telefonate aus Deutschland in ein anderes EU-Land dürfen nur noch höchstens 19 Cent kosten.

Eine SMS darf nur noch 6 Cent kosten und das heißt, dass Sie immer auf der Basis eines in Deutschland abgeschlossenen Vertrags telefonieren und simsen. Die Preise richten sich immer nach der Höhe der neuen Preisobergrenze. Aber im Moment gilt die Regelung nur für fünf Jahre.

Besonderheiten:

Die Obergrenze des Preises gilt für alle Telefonate und SMS, wenn es sich um nutzungsabhängige Minuten oder SMSen handelt. Einige Anbieter bieten ihren Kunden spezielle Tarife an, so dass die Obergrenze nicht berücksichtigt wird. Hier handelt es sich meist um Tarife, in denen nicht nur die EU-Länder enthalten sind, sondern auch Drittländer.

Die Anbieter können für solche Tarife die Preise eigenständig festlegen. Die Obergrenze wird auch nicht beachtet, wenn die Flatrateverträge keine entsprechende Bemerkung enthalten. Allerdings kommt es zu einer sofortigen Änderung, wenn die Pakete von Minuten und SMS verbraucht sind, dann werden die Kosten mit Hilfe der gedeckelten Preise berechnet. Prüfen Sie auf jeden Fall, ob der Wegfall der Preisobergrenze für Sie günstiger ist, wenn Sie Auslandsgespräche mit Hilfe eines Flatrate-Tarifes wählen.

Die neuen Regelungen treten bei den speziellen Tarifen immer erst nach einer Frist von zwei Monaten ein, so dass für Sie die Möglichkeit besteht, in einen anderen Tarif zu wechseln. Melden Sie sich bei Ihrem Anbieter, wenn Sie den speziellen Tarif behalten wollen.

Informieren Sie sich immer rechtzeitig, welcher Tarif für Sie am günstigsten ist, damit Sie nicht in die Kostenfalle geraten, wenn es zu einer Umstellung kommt.

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Was kosten Telefonate und SMS von Heimatland zu EU-Ausland?

Die neue EU-Roaming-Verordnung besagt, dass die Gespräche vom Heimatland in ein EU-Ausland nach den Tarifen des Mobilfunkvertrages abgerechnet werden.

Wenn Sie sich beispielsweise in Spanien befinden und einen Anruf nach Deutschland tätigen, dann fallen die gleichen Kosten an als wenn Sie von Deutschland nach Deutschland telefonieren.

Das gleiche Prinzip gilt, wenn Sie in Spanien einen Anruf nach Spanien durchführen oder in ein anderes EU-Land, dann wird nach dem Tarif Deutschland nach Deutschland abgerechnet.

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Gibt es eine zeitliche Beschränkung für „roam like at home“?

Die EU-Roaming-Verordnung gilt, wenn Sie mehr Zeit zu Hause verbringen also im heimischen EU-Staat und dabei das heimatliche nationale Netz für Ihr mobiles Endgerät benutzen.

Allerdings gibt es auch Ausnahmen und das bedeutet, wenn der Netzbetreiber erkennt, dass Sie mehr Zeit im EU Ausland verbringen oder innerhalb von vier Monaten mehr Telefonate und SMS aus dem Ausland wie aus dem Inland versenden, dann kommt es zu einer Überprüfung. Der Anbieter muss Sie über den sogenannten Beobachtungszeitraum im Vertrag informieren.

Dabei erfasst der Mobilfunkanbieter nicht nur Ihren Aufenthaltsort, sondern auch die entstandenen Verbindungen. Sie haben dann Zeit das Nutzungsverhalten zu ändern, wenn Sie eine Warnung zugesendet bekommen. Für die Änderung haben Sie in der Regel zwei Wochen Zeit und danach kommt es dazu, dass für die Telefonate und SMS höhere Gebühren anfallen. Zurzeit sind das 3,2 Cent pro Anrufminute und 1 Cent für eine SMS.

Für die mobilen Daten gibt es eine Höchstgrenze, die zurzeit bei 3,50 Euro für einen GB liegt. Ab dem 1. Januar 2022 soll die Höchstgrenze dann auch 2,50 Euro fallen.

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Gibt es eine Begrenzung der Anrufe, SMSen und mobilen Daten?

Sie können zu Hause unbegrenzt telefonieren und SMSen versenden, dann können Sie das auch weiterhin. 

Der Anbieter kann Ihnen für die Datenverwendung während des Roamings ein Limit auflegen, wenn Sie einen unbegrenzten mobilen Datentarif oder eine sehr billige Variante haben. Allerdings muss der Anbieter Sie im Vorfeld informieren und darüber in Kenntnis setzen, dass Sie bald die Grenze erreichen und die Folgen für Sie. Die Schutzgrenze ist aber meist ausreichend hoch und wenn Sie diese Grenze trotzdem überschreiten, dann müssen Sie mit zusätzlichen Gebühren für das Datenroaming rechnen.

Wie kann ich das Datenlimit der mobilen Daten erkennen?

Der Anbieter ist in der Verpflichtung Sie über das Limit im Bereich des Datenvolumens zu informieren.

Sie können im Ausland das volle Datenvolumen nutzen, wenn der Anbieter seiner Verpflichtung nicht ausdrücklich nachkommt.

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Muss ich bei Telefonaten im WLAN vorsichtig sein?

Auch im Ausland besteht die Möglichkeit, dass Sie zum Internetsurfen die Hotspots und WLAN-Netzwerke kostenlos nutzen können.

Es kann allerdings sehr teuer werden, wenn Sie über das WLAN-Netzwerk telefonieren und viele Smartphone unterstützen das auch. Genannt wird diese Möglichkeit VoWiFi (Voice over Wireless Fidelity), kann aber auch WLAN-Call oder WiFi-Call genannt werden. Diese Funktion muss Ihr Mobilfunkanbieter Ihnen freischalten und er hat die Möglichkeit zusätzliche Gebühren zu verlangen. Der Grund ist einfach, denn diese Anrufe fallen nicht unter die EU-Roaming-Verordnung.

Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie sich unbedingt bei Ihrem Anbieter erkundigen, um nicht in die Kostenfalle zu geraten. Stellen Sie die Funktion ab, wenn Sie Zweifel haben oder lassen Sie Ihren Anbieter die Funktion deaktivieren. Die WLAN-Calls sind in der Regel deutlich teurer als Telefonate über das Mobilfunknetz, wenn Sie sich im EU-Ausland aufhalten.

Eine Alternative stellen die Messenger und spezielle Apps zur Verfügung, denn mit ihnen können Sie kostenfrei telefonieren. Wenn Sie eine kostenlose WLAN-Verbindung nutzen, dann entstehen beim Mobilfunkanbieter auch keine weiteren Kosten.

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Nutzung von öffentlichen WLAN – Was gibt es zu beachten?

Im Video zeigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) worauf bei der nutzung öffentlicher WLAN-Netze zu achten ist. (Quelle: bsi-fuer-buerger.de) Die Nutzung von öffentlich bereitgestellten WLANs ist heutzutage gängig. Doch bei der Benutzung von

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Hohe Rechnung nach dem Urlaub – was soll ich machen?

Sie sind mit der Rechnung nach dem Urlaub nicht einverstanden, dann beanstanden Sie sie und schreiben eine Reklamation.

Diese Möglichkeit können Sie bis zu acht Wochen nach Zugang der Mobilfunkrechnung nutzen. Sie müssen das Zustandekommen der Verbindungen mit den überhöhten und nicht nachvollziehbaren Kosten für das Roaming bestreiten.

Außerdem sollten Sie ein technisches Prüfprotokoll anfordern und ein Entgeltnachweis mit Einzelverbindungen, wenn nicht vorhanden. Sollten Sie einzelnen Verbindungen auf dem Entgeltnachweis vorhanden sein, dann sind Sie rechtlich korrekt und Sie müssen das Gegenteil beweisen.

Wichtig:

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur, wenn der Anbieter seiner Nachweispflicht nicht nachkommt oder nicht nach dem geltenden EU-regulierten Tarif abrechnet.

Ein Widerspruch kann durchaus Erfolg haben, aber das lässt sich pauschal nicht beurteilen und ist von Einzelfall anhängig. Sie können das abgebuchte Entgelt zurückbuchen, aber müssen den unstrittigen Betrag auf jeden Fall überweisen. Die unstreitigen Positionen auf der Rechnung müssen Sie benennen.

Es kommt wahrscheinlich zu Mahnungen und weiteren Kosten, auch eine Sperrung des Mobilfunkanschlusses ist möglich. Allerdings darf der Mobilfunkanbieter einen Laufzeitvertrag nicht einfach außerordentlich kündigen.

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Europäische Kommission: FAQ zur neuen Roamingverordnung – Download

Roaming zu Inlandspreisen. Doch was bedeutet das wirklich und müssen Verbraucher jetzt überhaupt noch etwas für Telefonale im EU-Ausland bezahlen. Die Europäische Kommission hat häufige Fragen und deren Antworten zusammengestellt. Sie finden das offizielle Dokument

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Ist es ein Nachteil, wenn mein Netzwerk sich mit dem Nachbarland verbindet?

Das kommt drauf an, ob das Nachbarland zur EU gehört, denn in dem Fall ist es kein Nachteil. Wichtig ist, dass Sie Ihr Smartphone einmal am Tag in das heimische Netz einwählt.

Der Anbieter erkennt dann, dass Sie nicht roamen und im Idealfall kann Ihnen der Anbieter auch helfen.

Anders sieht es aus, wenn das Nachbarland nicht zur EU gehört, denn dann greift die EU-Roaming-Verordnung nicht. Das Ergebnis sind höhere Kosten, denn für eine Nutzung des Nicht-EU-Auslandstarif entstehen deutlich höhere Kosten.

Aus dem Grund sollten Sie Ihr Smartphone immer regelmäßig kontrollieren, wenn Sie sich in Grenznähe befinden. Das Handy sollte mit dem Netz des EU-Landes verbunden sein.

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Kann ich mit einer lokalen SIM günstiger telefonieren?

Eine ausländische SIM-Karte macht keinen Sinn, wenn Sie nur ein paar Tage oder ein paar Wochen im Ausland unterwegs sind.

Die Anschaffung lohnt sich nicht und sparen tun Sie damit auch nichts.

Wie kontrolliert mein Anbieter meinen Aufenthaltsort und eine stabile Verbindung?

Der Anbieter kontrolliert nicht nur den gewöhnlichen Aufenthaltsort, sondern auch die stabile Verbindung.

Nachweis für den Aufenthaltsort

Der Anbieter verlangt von Ihnen, dass Sie ein gültiges Dokument vorlegen, aus dem eindeutig zu erkennen ist, wo Ihr Wohnsitz ist beziehungsweise eine aktuelle Postanschrift. Dafür reicht

  • eine Bescheinigung der Hochschule
  • die Einschreibung für ein Vollzeitstudium
  • Eintragung in das lokale Wählerverzeichnis
  • Nachweis der Zahlung von lokalen Steuern

Nachweis für die Verbindung

Eine stabile Verbindung können Sie mit der Bescheinigung über eine Vollzeitbeschäftigung nachweisen. Sie können aber auch

  • die persönliche Anwesenheit eines Selbstständigen mitbringen
  • die Teilnahme an wiederkehrenden Vollzeitstudienkursen belegen
  • oder eine andere Situation nachweisen.
ZDF Mediathek und Live TV App
ZDFmediathek – App-Download für Android und iOS

Mit der kostenlosen App ZDFmediathek haben Sie Zugriff auf das gesamte Programm vom Zweiten Deutschen Fernsehen. Ob TV-Sendungen, Filme oder Serien – mit der App schauen Sie sieben Sender im Live TV oder Sie greifen auf

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Wann kann es laut Anbieter zu Aufschlägen kommen?

Der Anbieter darf Aufschläge berechnen, wenn Sie das Fair Use Limit der Datendienste überschreiten.

Aber auch, wenn Sie dem Anbieter keinen gewöhnlichen Aufenthalt oder eine stabile Verbindung zum Heimatland nachweisen können. Stellt der Anbieter eine missbräuchliche Nutzung des Roaming fest, dann kann es auch zu Aufschlägen kommen.

Sie erhalten einen Warnhinweis und haben zwei Wochen Zeit das Nutzungsverhalten zu verändern. Allerdings können Sie dem Anbieter auch nachweisen, dass es nicht zu einer missbräuchlichen Nutzung kam. Ansonsten hat der Anbieter das Recht ein Entgelt zu verlangen. Der Anbieter darf den Aufschlag allerdings nur so lange berechnen bis das Kundenverhalten sich verändert hat und kein Missbrauch mehr vorliegt.

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Worauf muss man bei Prepaidkarten achten?

Bei den Prepaid-Karten gibt es ebenfalls einen Grundsatz und der besagt, dass das Telefonieren und Surfen im EU-Ausland zu den gleichen Kosten möglich ist, wie zu Hause.

Die preiswerten Anbieter machen allerdings eine kleine Ausnahme, denn sie arbeiten ohne ein Inklusivvolumen. Das bedeutet, wenn der Datenverbrauch unter dem Einkaufspreis von 6,00 Euro für einen Gigabyte liegt, dann darf er diesen Preis in Rechnung stellen.

In der Regel ist das Roaming bei den meisten Prepaid-Handys aktiviert, aber die Möglichkeiten sind bei den einzelnen Anbieter sehr unterschiedlich. Aus dem Grund sollten Sie sich immer vor der Reise über die Roaming-Möglichkeit mit der eigenen Prepaid-Karte informieren.

Sonderrufnummern sind Kostenfallen

Durch die Nutzung von Sonderrufnummern aus dem Ausland kann es zu sehr hohen Kosten kommen. Unter Umständen fallen die Sonderrufnummern nicht unter die Roaming-Regelungen.

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Unbegrenztes mobiles Internet ist nach wie vor ein Traum vieler Smartphone-Nutzer. In der Realität muss jedoch mobiles Datenvolumen gespart werden. Vor allem bei Reisen ins nichteuropäische Ausland kann das Internet auf dem Smartphone zur Kostenfalle

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Roaming in der EU

1. Ist Roaming in der ganzen EU kostenlos?

In der ganzen EU ist Roaming mit dem Mobiltelefon kostenlos, aber nur innerhalb der EU.

2. Wie sinnvoll ist das Ein- und Ausschalten von Roaming?

Das Ein- und Ausschalten ist sinnvoll, wenn Sie das EU-Land verlassen. Sobald Sie in ein Land kommen, dass nicht von den Regelungen betroffen ist, fallen sehr hohe Gebühren an.

3. Was heißt inklusive Roaming?

In den EU-Ländern ist Roaming immer inklusive. Das bedeutet, dass Sie mit keinen zusätzlichen Gebühren durch ein Telefonat oder eine Nachricht rechnen müssen.

4. Was kostet Roaming in Polen?

Polen zählt zur EU und somit fallen keine Roaming Gebühren an.

5. Wann ist Roaming notwendig?

Roaming ist immer dann notwendig, wenn Sie sich im EU-Ausland bewegen und keine zusätzlichen Gebühren für Telefonate oder SMS zahlen wollen. Roaming ist eigentlich bei den meisten Anbieters von Anfang an aktiviert.

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Fazit

Roaming ist ein ganz interessantes Thema, denn gerade das mobile Telefonieren, Nachrichten schreiben und im Internet surfen gehört auch im Urlaub zur Tagesordnung. Im EU-Ausland greift die Roaming-Verordnung und das bedeutet, dass Sie zu den gleichen Preisen wie Zuhause telefonieren, simsen und chatten können. Sobald Sie das EU-Ausland verlassen, kann es zu sehr hohen Gebühren kommen, denn das Roaming fällt dann weg.

Der Beitrag Roaming in der EU – wichtige Fragen und Antworten – Roaming Regelung gilt nur im EU-Ausland erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Salz reduzieren – Was geschieht in der EU? Salzkonsum für die Gesundheit auf unter 5 Gramm reduzieren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/salz-reduzieren-was-geschieht-in-der-eu-salzkonsum-fuer-die-gesundheit-auf-unter-5-gramm-reduzieren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/salz-reduzieren-was-geschieht-in-der-eu-salzkonsum-fuer-die-gesundheit-auf-unter-5-gramm-reduzieren/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:24:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63592 Eine Erhöhung des Blutdrucks und somit zu Bluthochdruck kann ein zu hoher Salzkonsum sein, so dass es sich um einen hohen Risikofaktor in Bezug auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen handelt. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Europa und

Der Beitrag Salz reduzieren – Was geschieht in der EU? Salzkonsum für die Gesundheit auf unter 5 Gramm reduzieren erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Eine Erhöhung des Blutdrucks und somit zu Bluthochdruck kann ein zu hoher Salzkonsum sein, so dass es sich um einen hohen Risikofaktor in Bezug auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen handelt. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Europa und aus dem Grund haben viele Länder eine Initiative gestartet. Das Ziel ist den Salzkonsum in der Bevölkerung zu verringern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Damit Herz-Kreislauf-Erkrankungen bekämpft werden können haben die Länder ein straffes Ziel, denn sie wollen dafür sorgen, dass die Bevölkerung weniger Salz zu sich nimmt.
  • Ende 2018 wurde in Deutschland die nationale Reduktions- und Innovationsstrategie ins Leben gerufen und dessen Aufgabe ist es, die Salzgehaltreduktion in verarbeiteten Produkten zu minimieren.
  • Mittlerweile gibt es in vielen europäischen Ländern staatliche Initiativen und diese kümmern sich um die Reduktion der Salzaufnahme der Bevölkerung.

Ein weltweites Problem stellt sich mit der Salzaufnahme dar, denn die Menschen nehmen viel zu viel Salz zu sich. Allerdings ist eine Verringerung der Salzaufnahme möglich, aber es handelt sich um einen erschwinglichen Eingriff im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wenn es um die Kosten geht. Die Weltgesundheitsorganisation hat im Rahmen des Aktionsplans zur Umsetzung der Europäischen Strategie zur Prävention und Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten das Ziel gefasst, die Zufuhr von Salzen zu reduzieren.

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Die Aktivitäten auf internationaler Ebene

Auf internationaler Ebene haben sich in den letzten Jahren viele Initiativen und Strategien entwickelt, damit der Salzkonsum verringert werden kann.

EU-Ebene „Common-Framework on Salt Reduction

Das spezielle Gremium hat es sich zur Aufgabe gemacht, dass alle Mitgliedsländer den Salzkonsum reduzieren. Dabei fördert das Gremium nicht nur die Zusammenarbeit, sondern auch den Austausch von Gesundheitsanalysen und Verfahren, aber auch die Entwicklung.

Europäische Ebene „Aktivitäten der WHO-Europa“

Das European Salt Action Netzwerk (ESAN) sorgt für eine Förderung in Bezug auf die Reduzierung der Salzaufnahme in Europa und fördert gleichzeitig einen Wissens- und Datenaustausch zwischen den Ländern. Das WHO-Regionalbüro hat im Juli 2020 ein neues Paket veröffentlicht und das dient der Unterstützung der europäischen Länder in Bezug auf die Verringerung des Salzkonsums. Die durchschnittliche Salzaufnahme liegt in der Region zwischen 9 und 19 Gramm pro Tag und das ist viel zu hoch, so dass ein gesundheitliches Risiko vorhanden ist. In dem Paket befinden sich Leitlinien zur Entwicklung und Umsetzung von verschiedenen Programmen, die der Salzreduktion dienen. Bei der konkreten Umsetzung der Prozesse sollen die nationalen Behörden unterstützen, so dass die Salzreduktion bis 2025 um 30% möglich ist.

Globale Ebene „World Action on Salt and Health (WASH)

Die Initiative verfügt über mehr als 100 Experten aus allen Ländern und diese sorgen dafür, dass die Reduktion der Salzzufuhr umgesetzt wird. Die entsprechenden Programme werden mit Hilfe von ausführlichen Beratungen und die Bereitstellung von Ressourcen gefördert.

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Ein Kommentar

Salzreduktion auf nationaler Ebene

Allein im Jahr 2014 führten mehr als 75 Länder eine weltweite Strategie zur Reduzierung der Salzaufnahme durch.

Im Jahr 2010 waren es nur 50% davon, aber das Denken hat sich in den letzten Jahren stark verändert. In der Regel bestehen die Initiativen aus Informationskampagnen, Kooperationen mit der Industrie und die Festlegung von Zielwerten in Bezug auf den Natriumgehalt in Lebensmitteln. Dazu kommen in der Regel Labelling Maßnahmen.

Bei ihren Anstrengungen konzentrieren sich die meisten Länder in erster Linie auf Brot, aber auch Fleisch- und Wurstwaren, Milchprodukte, Soßen und Fertiggerichte sind in den Bemühungen bedacht. Die meisten Länder setzen bei der Umsetzung auf die freiwillige Mithilfe der Hersteller, so dass allein in Europa mehr als 13 Länder freiwillige Vereinbarungen getroffen haben, aber auch gesetzliche Maßnahmen umsetzen, so dass der Salzgehalt in den Lebensmittel gesenkt wird.

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Deutschland

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung hat im Jahr 2016 eine wissenschaftliche Stellungnahme „Speisesalzzufuhr in Deutschland, gesundheitliche Folgen und resultierende Handlungsempfehlung“ rausgebracht.

In der Stellungnahme empfehlen die Experten, dass Deutschland sich an den nationalen und internationalen Initiativen rund um die Reduzierung des Salzkonsum beteiligen muss.

Die „Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie“ für Zucker, Fette und Salze in Fertigprodukten wurde vom Bundeskabinett im Jahr 2018 verabschiedet. Dafür wurde eine Strategie vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erarbeitet, bei dem weitere Verbände mitwirkten. Die Verbände bewegen sich im Bereich Ernährung, Gesundheit, Wissenschaft, Lebensmittelwirtschaft und Verbraucherschutz. Das Ziel der Strategien ist, dass die Bevölkerung eine ausgewogene Ernährung aufnimmt und somit eine Reduktion der Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglich ist.

Das Max-Rubner-Institut hat verschiedene Forschungsprojekte ins Leben gerufen und alle Projekte haben das Ziel, dass es zu einer Reduzierung der Salzaufnahme in der Bevölkerung kommt. Dafür sollten die Fette, Salze und Zucker in Lebensmittelgruppen analysiert und verringert werden. Dabei setzen die Initiativen im Moment auf freiwillige Selbstverpflichtungen, so dass das Ziel im Jahr 2025 erreicht werden kann.

Es wurde sogar eine Begrenzung von 1,25 Gramm pro 100 Gramm Pizza festgelegt, damit der Salzgehalt bei Tiefkühlpizzen minimiert wird und auch in Sachen Brot ist eine Salzspitze beschlossen. Ende 2019 kam es zu einer Untersuchung und dabei wurde festgestellt, dass bislang die geforderten Salzspitzen im Bereich der Tiefkühlpizzen nicht eingehalten wurden.

In vielen anderen Ländern gibt es schon seit Jahren Initiativen in Bezug auf den Salzreduzierung der Bevölkerung und diese haben sogar schon erste Erfolge erzielt.

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Finnland

Die erste Initiative in Bezug auf die Salzreduzierung der Bevölkerung gibt es in Finnland schon seit den 70er Jahren.

In dieser Initiative ging es nicht nur um Massenmedienkampagnen, sondern auch um eine Änderung der Gesetzgebung im Bereich der Salzgehaltkennzeichnung in den verschiedenen Produktkategorien.

„Hoher Salzgehalt“ ist eine Labelverwendung, die immer bei Broten vorkommen, die einen Salzanteil von über 1,3% haben. Durch diese Einführung kommt der Salzgehalt in den Broten um bis zu 20% gesenkt werden. Zudem müssen auf den verarbeiteten Lebensmittel wie

  • Wurst- und Fleischwaren
  • Fischprodukten
  • Broten
  • Suppen
  • Soßen
  • Fertiggerichte

die Salzgehalte nachzulesen sein. Die Bezeichnung „salzarm“ können die Hersteller verwenden, wenn der Salzgehalt unter einem festgelegten Grenzwert liegt. Außerdem wurde im Jahr 2000 das „Herz-Symbol“ eingeführt und dieses Symbol kennzeichnet heute Produkte mit einem günstigen Fett-, Zucker- und Salzgehalt. In den Richtlinien des nationalen Ernährungsrates wird das Kennzeichnen mit dem Herz-Label empfohlen und mittlerweile kennen mehr als 84% der Finnen das Symbol. Die Sterblichkeit in Bezug auf Herzkrankheiten sank zwischen 1972 und 2014 um 84% und es konnte festgestellt werden, dass 1/3 davon auf die Änderung im Lebensstil zurückzuführen ist. 2007 kam es zu einer FINRISK-Studie und sie ermittelte, dass die Salzaufnahme bei Frauen bei 7 Gramm und bei den Männern bei 8,3 Gramm am Tag lag. Demzufolge konnte der Salzkonsum in den letzten 30 Jahren um etwa 36% gesenkt werden.

Interessant:

Die neue Richtlinie zu mehr Bewegung und einer gesundheitsfördernden Ernährung der Finnen wurde im Jahr 2008 verabschiedet. Die Gesundheit der Bevölkerung soll verbessert werden und somit auch die Prävention in Bezug auf Krankheiten. Mittlerweile gibt es zahlreiche Kampagnen von verschiedenen Behörden und da kommt auch das Thema Salzreduktion wieder auf den Tisch. In Finnland sind grundlegende Informationen rund um die gesundheitsfördernde Ernährung ein verpflichtender Bestandteil des Schulunterrichts.

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Frankreich

Die Reformulierung von Lebensmitteln hat in Frankreich zu einer Reduktion der Salzaufnahme der Bevölkerung geführt. Zwischen 1999 und 2007 kam es zu einer Reduzierung von 5% und die Salzaufnahme sank von 8,1% auf 7,7% am Tag.

Die Maßnahmen in Frankreich haben sich auf die verarbeiteten Lebensmittel konzentriert und in diesem Bezug war das Land ein Vorreiter. Die verarbeiteten Lebensmittel tragen in erster Linie zu einem hohen Salzkonsum bei und im Rahmen einer freiwilligen Senkung des Salzgehaltes hat Frankreich die Lebensmittelindustrie zur Unterstützung bekommen. Zusätzlich setzt das Land auf den Nutri-Score und eine Überwachung der Nährwertdaten von Fertigprodukten. Dazu setzt Frankreich ein spezielles Monitoringsystem ein.

Großbritannien

In Großbritannien sind seit dem Jahr 2006 konkrete Ziele vorhanden und diese dienen der Reduzierung des Salzgehaltes in Lebensmitteln, so dass die Bevölkerung auf maximal 6 Gramm am Tag kommt.

Im Jahr 2006 hatten die Britten noch einen Tageskonsum von um die 9 Gramm und in den kommenden Jahren haben sich die Salzreduktionsziele immer wieder verändert und angepasst. In dieser Zeiten konnten mehr als 80 Vereinbarungen mit Produktgruppen getroffen werden, so dass der maximale Salzgehalt in den einzelnen Gruppen maßgeblich reduziert werden kann. Auch in Sachen Außer-Haus-Verpflegung haben sich neue Grenzwerte ergeben, so dass es auch in Kneipen, Restaurants und Lieferdiensten zu Veränderungen kommt. Allerdings basieren die Zielvorgaben auf Freiwilligkeit, so dass die Bevölkerung deutlich mehr Informationen über das Thema Konsum von Salz bekommt. Zudem wird über gesättigte Fettsäuren, Zucker und andere Inhaltsstoffe ausführlich informiert.

Salzreduktion ist das Ziel

Das Ergebnis ist klar zu erkennen, denn mittlerweile hat sich das Wissen deutlich vermehrt und die Bevölkerung achtet umso mehr aus die Zufuhr. Mehr als die Hälfte der Verbraucher bemühen sich mittlerweile den Salzkonsum zu reduzieren. Somit ist die Reduktion um 11% erreicht. In einem Bericht der Public Health England steht, dass mehr als 50% der Hersteller und Händler das gesetzte Reduktionsziel auch erreichen.

Allerdings schnitten die Kategorien der einzelnen Lebensmittel unterschiedlich ab, so dass die Ziele bei Soßen und Fonds erreicht werden. Bei der Fleischproduktion ist es anders, denn dort sind nur vier von zehn Produkten in der passenden Reduktion. Teilweise konnten auch die Ziele im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung erreicht werden, aber deutlich erfolgloser geht es bei Burgern und Nudelgerichten zu. Auch bei den Kindermahlzeiten, Pizzen und Sandwiches sind Erfolge deutlich zu erkennen.

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Norwegen

In Norwegen gibt es auch Aktionspläne in Bezug auf die Salzreduktion, so dass hier die Bevölkerung auf unter 5 Gramm am Tag kommen soll.

Der Aktionsplan läuft seit 2014 und hat teilweise einen starken Erfolg gezeigt, denn mittlerweile nehmen mehr als 50% unter 5 Gramm Salz am Tag zu sich. Norwegen achtet in erster Linie auf die Bereiche Kommunikation, Kennzeichnung, Überwachung und Kooperation. Gerade im Bereich der verarbeiteten Lebensmittel ist Norwegen ganz vorn mit dabei. Das Land hat für Kooperationen zwischen den Behörden, dem Lebensmittelhandel, den Lebensmittelherstellern und den Verbraucherräten gesorgt. Allerdings muss man auch hier sagen, dass es sich um freiwillige Akteure handelt. Es gibt keine feste Richtlinie.

Für die Öffentlichkeit stehen seit 2014 Informationskampagnen zur Verfügung. In verschiedenen Städten kam es um Jahr 2015 zu Untersuchungen und im Schnitt nahmen Männer 10 Gramm und Frauen 7,5 Gramm Salz am Tag ein. Die Untersuchung wird im Jahr 2021 wiederholt, aber ein Datum gibt es bislang nicht. Bisher konnte das Land eine große Erfolgsspur verzeichnen. Die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und der Lebensmittelindustrie klappt sehr gut.

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Portugal

In Portugal kam es im Jahr 2006 zu einer Pilotstudie und in diesem Rahmen mussten 500 Personen 12,3 Gramm Salz am Tag zu sich nehmen.

Überwiegend steckt der hauptsächliche Anteil an Salz im Brot und somit kam es zu einer Beschränkung des Salzgehaltes. Die Begrenzung gilt für die verarbeiteten Lebensmittel, aber auch für das Brot und es kommt zu Labeling-Maßnahmen. Der Salzgehalt konnte durch diese Maßnahmen um 1,7 Gramm gesenkt werden.

Seit 2015 gibt es zudem eine weitere Strategie und die bezieht sich auf die Formulierung der Rezepturen. Das Bewusstsein der Bevölkerung soll gestärkt werden, so dass sie mehr auf die eigene Gesundheit achten. Zudem sollten die salzarmen Produkte leichter zu erkennen sein und das spricht man die Hersteller an.

Griechenland

In Griechenland kam es zu einer Strategie zur Salzreduzierung. Im März 2016 wurde sie beschlossen wurde und bis 2020 führte sie zum Erfolg.

In erster Linie ist der Wissenstand der Bevölkerung deutlich mehr aufzubauen und die Informationen zur Salzaufnahme besser erkennbar zu machen. Nicht nur die Öffentlichkeit, sondern auch die Angehörigen aus den Gesundheitsberufen werden für das Thema sensibel gemacht und dazu kommt die Verringerung des Salzgehaltes. Das Brot ist dabei der Schwerpunkt. Die Bevölkerung nimmt eine Menge Brot zu sich. Die Grenzwerte im Brot werden bei verschiedenen Brotsorten minimiert, aber auf freiwilliger Basis. Der griechische Bäckerverband hat zugestimmt und mittlerweile ist der Salzgehalt reduziert.

In die Maßnahmen gelten für alle Bäckereien. Die teilnehmenden Bäckereien können mit einem speziellen Logo werben. Allerdings gibt es im Land mehr als 7.000 kleine Bäckereien und die sind nur schwer zu erreichen. Zudem ist eine umfassende Kontrolle kaum möglich. Aus dem Grund setzt das Land auf weitere Aufklärungsarbeiten und die Festlegung von neuen Richtwerten.

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Österreich

Das österreichische Gesundheitsministerium und die Bäcker des Landes haben im Jahr 2011 die Initiative „Weniger Salz ist g`sünder“ auf den Weg gebracht.

Das Salzgehalt in Brot und Gebäck soll zwischen 2011 und 2015 um 15% gesenkt werden, aber schrittweise.

Schweiz

In der Schweiz nahmen im Jahr 2011 die Frauen durchschnittlich 7,8 Gramm und die Männer 10,6 Gramm Salz zu sich.

Aber schon drei Jahre vorher haben die Schweizer eine Salzstrategie ins Leben gerufen. Sie wollen den Salzkonsum der Bevölkerung langsam auf unter 8 Gramm bekommen und danach ist 5 Gramm das Ziel. Damit diese Ziele erreichbar sind, sind die folgenden Maßnahmen vorhanden. Es ist eine Datengrundlage rund um das Thema Salz vorhanden und zudem wird genau über Salz aufgeklärt. Dazu kommt eine Kooperation mit der Wirtschaft, so dass der Salzgehalt in der Industrie und Gastronomie gesenkt wird.

Es konnten bislang aber nur Teilziele erreicht werden. Das Salzgehalt des Brotes wurde analysiert und es hat sich gezeigt, dass der Gehalt deutlich verringert wurde. Mittlerweile wurde auch eine gesundheitsfördernde Gemeinschaftsgastronomie gegründet, so dass die Mahlzeit bei höchstens 2,5 Gramm Salz liegt. Des Weiteren sind Zusammenarbeiten entstanden, so dass die Reduktion von Salz deutlich weiter voranschreitet. Allerdings konnte bislang noch keine Prüfung durchgeführt werden, denn es fehlt eine ausreichende Datenbasis. Ein Monitoringsystem zur Salzkonsumüberprüfung fehlt in der Schweiz.

Insgesamt schwebt der Schweiz eine ausgewogene Ernährung für die Bevölkerung vor und das zeigt sich in der Schweizer Lebensmittelpyramide. Bei der Pyramide handelt es sich um einen Bestandteil der nationalen Strategie rund um die Prävention nichtübertragbarer Krankheiten.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Salz reduzieren

1. Wie lässt sich der Salzkonsum reduzieren?

Im Grunde ist es ganz einfach, denn Sie verzichten einfach auf einen Teil des Salzes und würzen Gerichte auch am Tisch nicht nach.

2. Wie viel Salz darf ein Mensch zu sich nehmen?

Ein erwachsener Mensch darf am Tag eine Menge von 6 Gramm Salz zu sich nehmen, ohne dass es zu gesundheitlichen Einschränkungen kommt.

3. Welche Folgen hat ein zu hoher Salzkonsum?

Ein zu hoher Salzkonsum führt zu Bluthochdruck und somit zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

4. Darf ich am Tisch einfach nachsalzen?

Experten sind der Meinung, dass es besser ist, wenn Sie am Tisch nachsalzen als wenn Sie zu viel Salz direkt beim Zubereiten verwenden.

5. Sind Gourmetsalze besser als Tafelsalz?

In Bezug auf den Salzkonsum sind beide Salzarten gleich zu sehen. Es gibt keine Unterschiede, denn die tägliche Salzzufuhr sollten Sie nicht überschreiten.

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Fazit

Salz gehört zum Leben wie das Brot und die Luft, aber in den letzten Jahrzehnten haben sich verschiedene Initiativen gebildet. Sie sorgen dafür, dass die Bevölkerung der Menschen mehr auf den Salzkonsum achtet. Bekannt ist, dass die Menschen viel zu viel Salz zu sich nehmen und das führt zu gesundheitlichen Problemen. Damit es hier eine Besserung gibt, haben die Länder Initiativen gegründet. Sie sind bis heute aktiv und mittlerweile schon sehr erfolgreich.

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Internationales Roaming: WLAN und Mobilfunk im Ausland – 28 Länder im EU-Roaming https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/internationales-roaming-wlan-und-mobilfunk-im-ausland-28-laender-im-eu-roaming/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/internationales-roaming-wlan-und-mobilfunk-im-ausland-28-laender-im-eu-roaming/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:46:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63224 Mobilfunktarife gibt es ohne Ende und wenn Sie innerhalb der EU telefonieren, SMS-schreiben oder im Internet surfen wollen, dann nutzen Sie den Mobilfunktarif wie zu Hause. Bei Fernreisen in Nicht-EU-Ländern sieht es ganz anders aus,

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Mobilfunktarife gibt es ohne Ende und wenn Sie innerhalb der EU telefonieren, SMS-schreiben oder im Internet surfen wollen, dann nutzen Sie den Mobilfunktarif wie zu Hause. Bei Fernreisen in Nicht-EU-Ländern sieht es ganz anders aus, wenn Telefonate ins Ausland und über die Messenger-Apps sind sehr teuer.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie telefonieren, senden und empfangen SMS / MMs und surfen über LTE / HSDPA / UTMS oder Edge im Internet, dann kostet Sie das innerhalb der EU genauso viel wie zu Hause.
  • Bei Fernreisen in Länder, die nicht zur EU gehören müssen Sie aber aufpassen, denn internationales Roaming kann sehr teuer werden.
  • Eine immense Kostenfalle kann das mobile Internet sein, denn für einen Megabyte können bis zu 30 Euro fällig werden.

Kostenfalle internationales Roaming

Das internationale Roaming kann zur Kostenfalle werden, denn der Grundsatz „Roam like at home“ gilt nur für die 28 Länder Europas, aber auch für Liechtenstein, Norwegen und Island.

Die Türkei und die Schweiz sind ausgeschlossen, denn wenn Sie in diesen Ländern die mobile Datenverbindung nutzen, dann müssen Sie deutlich tiefer in die Tasche greifen als wenn Sie im Heimatland sind. Es gilt eine weltweit gültige Kostenbremse in Bezug auf das mobile Internet und diese liegt bei 59,50 Euro. Die Internetverbindung wird getrennt, wenn dieser Betrag erreicht ist, aber leider funktioniert es nicht immer.

Sie sollten sich vor jeder Auslandsreise bei dem eigenen Mobilfunkunternehmen informieren und feststellen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie internationales Roaming nutzen. Im Idealfall können Sie Tages- oder Wochenflats abschließen, so dass es nicht teuer wird.

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Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.

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Telefonat in andere Länder

In der heutigen Zeit ist ein Mobilfunkvertrag normal und wenn Sie in Spanien Urlaub machen, dann können Sie auch den deutschen Tarif nutzen.

Allerdings nur, wenn Sie mit dem Anbieter keine andere Vereinbarung haben. Erkundigen Sie sich vor der Reise bei Ihrem Anbieter, aber auch hier ist Vorsicht geboten. Wenn Sie aus Deutschland nach Spanien anrufen oder in ein anderes beliebiges Land, dann ist eine Regelung vorhanden. Jedes Telefonat, welches aus Deutschland in ein EU-Land geführt wird, kostet Sie in der Minute höchstens 19 Cent. Diese Regelung gilt seit dem 15. Mai 2019. Mit höchstens 6 Cent ohne Mehrwertsteuer müssen Sie rechnen, wenn Sie eine SMS versenden.

Der Messenger als Kostenfalle

Sie haben bei dem meisten Messenger die Möglichkeit nicht nur zu telefonieren, sondern auch Nachrichten und Dateien zu versenden.

Zu den bekanntesten Messengern gehören

  • Skype
  • Threema
  • WhatsApp.

In der Regel ist das Telefonieren mit einem Messenger als kostenfrei ausgewiesen, aber trotzdem kann es sehr teuer werden. Die Gespräche finden schließlich über das Internet statt und das verbraucht eine Menge Datenmengen. Nutzen Sie auf Reisen den Messenger nur zum Telefonieren, wenn Sie das WLAN nutzen können.

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Fernreisen und die technischen Voraussetzungen

Sie können mit dem Handy im Ausland nur telefonieren und surfen, wenn die Frequenz des Mobilfunknetzes mit dem eigenen Handy möglich ist.

Für die mobile Telefonie gibt es vier Hauptfrequenzen:

  • 850 MHz
  • 900 MHz
  • 1800 MHz
  • 1900 MHz

Handys, die in Deutschland aktiv sind, können auch mit 1800 und 900 MHz arbeiten und aus dem Grund werden diese Handys auch als Dualband-Handys bezeichnet.

  • Weitere Mobilfunkstandards muss das Handy können, wenn Sie in Nord- und Südamerika telefonieren wollen. Dann brauchen Sie ein Tri- oder Quadband-Handy.
  • Sie wollen in Japan oder Korea telefonieren, dann brauchen Sie ein UTMS-fähiges Handys. Die Frequenz eignet sich nur noch zum Telefonieren und kann für die Datenübertragung nicht verwendet werden.

Die neueren Smartphones sind in der Regel auch für die Nutzung mit UTMS oder Quadband möglich. In den USA gibt es allerdings ein paar Probleme in der Hinsicht und das gilt auch bei LTE. Mit dem Smartphone können Sie mittlerweile aber auch mit Hilfe des Messengers telefonieren und somit sind auch Gespräche über WLAN möglich.

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WLAN-Calls und das Thema Kostenfalle

Es gibt aber auch noch die sogenannten WLAN-Calls, die auch unter den Namen Wifi-Calls oder VoWiFI bekannt sind. 

Sie dienen als Alternative zu den Telefonaten über den Messenger. Mit Hilfe des WLAN nutzen Sie normale Telefonfunktion des Handys, aber nur wenn das Gerät, sowie der Mobilfunkanbieter die Funktion auch unterstützen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit diese Funktion zu aktivieren, aber Sie sollten sich im Vorfeld über die entstehenden Kosten informieren, denn die WLAN-Calls fallen nicht in den EU-Roaming-Bereich.

Die meisten Anbieter rechnen die Telefonate mit WLAN im Ausland ab als wenn Sie sich in Deutschland befinden. In Ihrem Tarif ist eine Deutschland-Flat enthalten, dann sollten Sie normalerweise für ein Gespräch über WLAN aus dem Ausland auch nur die deutschen Gebühren bezahlen. Keine Gebühren sollten anfallen, wenn Sie einen Anruf erhalten. Allerdings können durchaus Kosten entstehen, wenn Sie Gespräche in andere Länder führen oder wenn Sie eine Nummer im gleichen Land anrufen. Die Kosten können unterschiedlich hoch sein und aus dem Grund sollten Sie sich beim Anbieter ausreichend Informationen einholen.

Wenn Sie sich ein Europa aufhalten oder in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums, dann ist es meist günstiger, wenn Sie auf die WLAN-Calls komplett verzichten.

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Kostenfalle in Grenznähe

Sie befinden sich in einem EU-Land und in der Nähe der Grenze zu einem Nicht-EU-Land, dann besteht die Gefahr, dass Ihr Handy das Netz des Nicht-EU-Lands aussucht.

In einem solchen Fall kommt die Regelung „Roam like at Home“ nicht mehr zum Tragen und es kann sehr teuer werden. Aus dem Grund sollten Sie in der Nähe einer Grenze immer darauf achten, in welches Netz sich das Handy einwählt.

Schiffe und Flugzeuge in Bezug auf die Kostenfalle

Eine Familie hat eine Kreuzfahrt gemacht und der 12-jährige Sohn hat einige Videos auf dem Smartphone geschaut. Dabei befand er sich zwischen Deutschland und Norwegen. Nach der Reise bekamen die Eltern eine Rechnung von 12.000 Euro.

Der Grund ist einfach, denn das Handy hat sich in das Satellitennetz eingebucht und damit kostet ein Megabyte bis zu 30 Euro. Durch das Video hat der Sohn etwa 470 Megabyte verbraucht, heißt es in den Medien.

Auch während eines Fluges können Sie mit dem mobilen Gerät ins Internet, aber dafür sollten Sie ihr Gerät auf Flugmodus schalten.

Unachtsamkeit in diesem Fall kann zu einem hohen Kostenberg führen und zwar nicht nur bei der Nutzung des Internets. Es gibt zwar einen sogenannten Kostenairbag, der auch weltweit gültig ist, aber der gilt nicht für Satellitenverbindungen. Gerade auf Schiffen und im Flugzeug kommt es meist zu einer solchen Verbindung und das wird teuer.

Mittlerweile bieten Airlines und Reedereien WLAN zu Paketpreisen an und Sie müssen die Mobilfunkdaten über die Einstellung abschalten. Sobald das eigene Gerät nur ein schwaches WLAN bekommt, wechselt es automatisch in das bessere Netz und das wird vom Satelliten geliefert.

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Die Geräteeinstellung

Sie bewahren das Handy immer in der Hosentasche auf, aber auch dort kann das Gerät große Kosten verursachen.

Das Handy lädt E-Mails herunter oder aktualisiert die Apps und das können Sie nur verhindern, wenn Sie die automatische Datennutzung abschalten. Stellen Sie einfach ein, dass eine Aufforderung notwendig ist. In vielen Fällen funktioniert die installierte Navigationssoftware nur über eine laufende Internetverbindung. In der Bedienungsanleitungen finden Sie alle wichtigen Handgriffe, damit Sie die Deaktivierung durchführen können.

0800er- Nummern sind Kostenfallen

Im Ausland kann die Nutzung von kostenlosen 800-er oder 00800-er Nummern sehr teuer werden, vor allen Dingen wenn Sie mit einem deutschen Mobilfunkanschluss anrufen.

Die Prepaid-Verträge und Call-Back

Auf Fernreisen können auch Besitzer von Prepaid-Handys telefonieren oder angerufen werden. 

Es gibt nicht nur das bekannte Wahlverfahren, dass als Direktwahl bezeichnet wird, sondern auch eine Reihe von Call-Back Verfahren. Dabei gibt es das Verfahren nicht nur bei der Telekom, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Mit Hilfe des Call-Back Verfahrens können Sie eine Verbindung mit der Familie oder den Freunden in Deutschland herstellen. Dazu müssen Sie nicht nur die Zielrufnummer eingeben, sondern auch einen speziellen Netzcode. Nach kurzer Zeit erhalten Sie dann einen Rückruf mit der gewünschten Verbindung. Ihnen wird nach der Ankunft im Ausland per SMS mitgeteilt, welches Verfahren für welches Land gültig ist und wie es genau funktioniert.

Der Versand und der Empfang von MMS kann für einen Prepaid-Kunden eingeschränkt sein, wenn Sie kein ausreichend hohes Guthaben auf dem Konto haben. Sie haben zwar die Möglichkeit das Guthaben auch im Ausland aufzuladen, aber mehr Sicherheit erhalten Sie zu Hause.

Informieren Sie sich vor dem Auslandsaufenthalt bei Ihrem Netzprovider oder dem Serviceprovider!

Die Mailbox als Kostenfalle

Die größte Kostenfalle bei einem Aufenthalt außerhalb der EU ist mit Sicherheit die Mailbox.

Ihnen drohen sehr hohe Kosten, wenn Sie die Mailbox im Heimatland nicht abschalten und Sie ahnungslos am Strand liegen. Fragen Sie Ihren Anbieter nach Urlaubslandtarifen bevor Sie die Reise antreten, denn die Preise sind in den verschiedenen Netzen meist sehr unterschiedlich. Nutzen Sie den Menüpunkt „Manuelle Netzwahl“, um das preisgünstigste Netz am Urlaubsort auszuwählen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema WLAN und Mobilfunk im Ausland

1. Kann man das mobile Internet auch im Ausland verwenden?

Sie können Ihre mobilen Daten auch im Ausland nutzen, aber Sie sollten sich über das verfügbare Datenvolumen informieren.

2. Welche Vorwahl brauche ich für ein deutsches Handy im Ausland?

Sie müssen zuerst die Länderkennung Deutschlands eingeben und anschließend die Orts- oder Mobilfunkvorwahl und danach erst die eigentliche Rufnummer.

3. Ist Kroatien in der EU-Roaming?

Das EU-Roaming gilt in 28 Ländern der EU und Kroatien gehört dazu.

4. Wer zahlt den Anruf, wenn ich eine deutsche Nummer aus den Ausland anrufe?

Dadurch, dass Sie der Anrufer sind, sind Sie auch verpflichtet die Kosten für den Anruf zu übernehmen.

5. Ist die Schweiz auch im EU-Roaming?

Nein, die Schweiz ist nicht in den EU-Roaming Regelungen enthalten.

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Fazit

Das Handy begleitet uns immer und überall und so ist es auch kein Wunder, dass auch im Urlaub das Handy immer an der Seite ist. Es werden Bilder gemacht, Telefonate vorgenommen und im Internet gesurft, aber viele Urlauber wissen nicht, dass die Nutzung im Nicht-EU-Ausland sehr teuer werden kann. In 28 Ländern der EU können Sie nach deutschem Tarif telefonieren und simsen, aber außerhalb der Zone müssen Sie sich immer erst über die Kosten informieren. Auch auf Schiffen und im Flugzeug sollten Sie vorsichtig sein, denn eine Satellitenverbindung kostet bis zu 30 Euro pro Megabyte.

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EU-Sanktionen gegen Russland: Was passiert mit meinem Geld? – Nur die staatlich betriebenen Banken sind betroffen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eu-sanktionen-gegen-russland-was-passiert-mit-meinem-geld-nur-die-staatlich-betriebenen-banken-sind-betroffen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/eu-sanktionen-gegen-russland-was-passiert-mit-meinem-geld-nur-die-staatlich-betriebenen-banken-sind-betroffen/#respond Wed, 23 Feb 2022 11:55:27 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60003 Die EU hat im August 2019 die Sanktionen verlängert, weil es einen Streit über die Unterstützung der prorussischen Separatisten in der Ostukraine gibt. Der Finanzsektor ist davon ebenfalls betroffen.  Die betroffenen russischen Banken Die EU-Sanktionen

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Die EU hat im August 2019 die Sanktionen verlängert, weil es einen Streit über die Unterstützung der prorussischen Separatisten in der Ostukraine gibt. Der Finanzsektor ist davon ebenfalls betroffen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Kunden der russischen Banken kommt Panik auf, denn es steht die Frage, ob die Sanktionen auch Auswirkungen auf die Geldanlagen haben.
  • Der Finanzsektor ist von den Sanktionen der EU auf jeden Fall betroffen.

Die betroffenen russischen Banken

Die EU-Sanktionen beschränken sich in erster Linie auf die russischen Banken, die sich im Staatsbesitz befinden.

Die folgenden Institute sind von den Sanktionen betroffen:

  • Sberbank
  • Gazprombank
  • VEB
  • VTB
  • Rosselkhozbank

Die Töchter-Banken, welche Ihren Sitz in der Europäischen Union haben, sind von den Sanktionen der EU nicht betroffen. Dazu gehört zum Beispiel die VTB Austria AG, die einen Sitz in Wien hat und die, zusammen mit der VTB Direktbank eine Zweigniederlassung in Frankfurt am Main hat und den deutschen Markt betreut. Auch die österreichische DenizBank ist davon nicht betroffen, obwohl sie zur Sberbank gehört.

Auf dem deutschen Markt beschäftigen sich diese Banken vor allen Dingen mit Tages- und Festgeldkonten.

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Konkretes Risiko für mein Geld?

Wenn Sie ihr Geld bei einem Geldinstitut hinterlegt haben, die einen russischen Hintergrund hat, dann ist das Geld definitiv nicht in Gefahr.

Die Banken, die oben genannt sind, fallen unter das EU Recht und damit unter die Finanzaufsicht der EU, demnach ist Ihr Geld nicht gefährdet. In der Europäischen Union gibt es die sogenannte Einlagensicherung und davon sind auch diese Banken betroffen. Die Einlagensicherung schützt die Kontogelder bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro für jeden Kunden und das gilt auch für das Tages- und Festgeld. Die vorgeschriebene Einlagensicherung gilt für jedes Bankinstitut mit eigener Lizenz und dient zur Sicherheit, wenn die Bank nicht mehr zahlungsfähig ist.

Im Endeffekt heißt das, dass Ihre bestehenden Einlagen auf jeden Fall sicher sind, auch wenn die Sanktionen starke Auswirkungen auf die Mutterbanken hat und die Institute aus dem Grund in finanzielle Schwierigkeiten kommen.

Festgeldkonto – was kann man tun?

Bedenken Sie immer, dass Sie einen Schutz durch die Einlagensicherung haben und Festgeld können Sie sowieso nur mit Verlust frühzeitig verlangen.

Damit keine unnötigen Kosten oder hohe Verluste entstehen, denken Sie immer an den Einlagensicherungsschutz. Das Tagesgeld hingegen ist jederzeit verfügbar und jede Bank muss sich drauf einstellen, dass Sie das Geld zurückziehen. Das ist meist der Fall, wenn Sie einen besseren Anbieter auf dem Markt finden. Die Einlagensicherung zwingt Sie auch bei dem Tagesgeld zu rein gar nicht und demnach ist keine voreilige Entscheidung zu treffen.

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Achtung bei Neuanlagen

Bei Neuanlagen gibt es im Moment noch keine eindeutige Antwort auf die Frage, was bei Neuanlagen zu beachten ist.

Selbst die Experten können nicht sagen, welche Auswirkungen die Sanktionen noch haben werden und wie lange der Konflikt noch geht. Somit ist auch nicht klar, welche Auswirkungen das in Zukunft auf die Einlagen haben wird. Sie haben nur die Möglichkeit zu kontrollieren, ob die ausgesuchte Neuanlage über das Einlagensicherungssystem der EU geschützt ist oder nicht. Wichtig ist auch, dass Sie herausfinden, welches Land zuständig ist, damit Sie im schlimmsten Fall einen Ansprechpartner haben.

Achten Sie bei den Festgeldanlagen immer auf die Kündigungsfristen, denn ansonsten kann es vorkommen, dass ein Wechsel sich zeitlich verzögert.

Anleihen oder Konten von betroffenen Banken

Das Geschäft mit den russischen Instituten wird durch die Sanktionen stark eingeschränkt.

Die Sanktionen wirken sich nicht auf alle Finanzgeschäfte aus, sondern nur auf bestimmte Refinanzierungsmöglichkeiten und auf Möglichkeiten, die Anleihen weiterhin auf dem europäischen Markt unterzubringen. Im Zweifelsfall informieren Sie sich einfach bei dem zuständigen Servicezentrum Finanzsanktionen bei der Bundesbank.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema EU-Sanktionen gegen Russland

1. Beziehen sich die Sanktionen auch auf die Wirtschaft?

Nein, die EU hat die Sanktionen zwar verschärft, aber diese beziehen sich nicht auf die Wirtschaft.

2. Wie hoch ist mein Geld durch die Einlagensicherung geschützt?

Jeder Anleger hat eine Einlagensicherung in Höhe von bis zu 100.000 Euro.

3. Wann kommt die Einlagensicherung zum Einsatz?

Die Einlagensicherung kommt immer dann zum Einsatz, wenn die Bank, bei der die Geldanlagen hinterlegt sind, keine Zahlungen mehr leisten kann.

4. Wann werden die Sanktionen gegen Russland aufgehoben?

Dazu gibt es noch keine Informationen.

5. Kann ich mein Geld auch weiterhin in Russland anlegen?

Experten sind der Meinung, dass eine Geldanlage bei russischen Banken im Moment keine gute Idee ist. Aber bei einer der Tochterbanken, die den EU-Richtlinien unterliegen, sprichts nichts dagegen.

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Fazit

Die Anleger sind geschockt, denn die EU hat Sanktionen gegen Russland ausgesprochen und nun haben die Anleger Angst um ihr Geld. Grundsätzlich sind nur die russischen Banken betroffen, die vom Staat betrieben werden. Die Banken, die Tochterunternehmen in der Europäischen Union haben sind nicht betroffen. Bei den Banken zählt die Einlagensicherung, die auch für Tages- und Festgeld gilt.

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