Fahrgastrechte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:12:20 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Fahrgastrechte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Erstattung bei Zugverspätung: So bekommen Sie Ihr Geld zurück https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/erstattung-bei-zugverspaetung-so-bekommen-sie-ihr-geld-zurueck/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/erstattung-bei-zugverspaetung-so-bekommen-sie-ihr-geld-zurueck/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:12:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64035 Das Bahnunternehmen muss die Kunden und Kundinnen entschädigen, wenn es zu großen Verspätungen kommt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um höhere Gewalt handelt. Die Entschädigung darf auch nicht aufgrund von Überschwemmung,

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Das Bahnunternehmen muss die Kunden und Kundinnen entschädigen, wenn es zu großen Verspätungen kommt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um höhere Gewalt handelt. Die Entschädigung darf auch nicht aufgrund von Überschwemmung, Sturm, Schnee oder Streik verweigert werden, denn es handelt sich um keine ausreichenden Verweigerungsgründe.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben unterschiedliche Ansprüche, wenn Sie bei einer Zugreise das Ziel nicht pünktlich erreichen, so dass Sie sogar einen Teil des Ticketpreises zurückverlangen können.
  • Bei einer Mindestverspätung von 60 Minuten können Sie auf eine Erstattung von 25% Wert legen und wenn Sie mehr als 120 Minuten Verspätung haben, dann sind sogar 50% möglich.
  • Sie müssen sich im Zug oder am Bahnhof eine sogenannte Verspätungsbescheinigung ausstellen lassen.

Sie reisen mit dem Zug und kommen nicht pünktlich an Ihrem Ziel an, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Ein Teil des Fahrpreises können Sie sich erstatten lassen und in schlimmen Fällen können Sie sogar den kompletten Fahrpreis zurück bekommen. Informationen dazu finden Sie in der EU-Fahrgastverordnung VO (EG) Nr. 1371/2007.

Bahn streikt oder der Zug verspätet sich – Was kann ich tun?

Die Bahn empfiehlt, dass Sie sich die Verspätung durch einen Mitarbeiter unbedingt bestätigen lassen sollen. Sie können im Anschluss mit Hilfe der Bescheinigung die Reise reklamieren. Dazu haben Sie die Möglichkeit das Internet zu nutzen oder ein Servicecenter des Unternehmens aufzusuchen. Im Internet finden Sie ein standardisiertes Fahrgastrechte-Formular. Das Bahnpersonal vor Ort kann Ihnen auch einige Fragen rund um die Verspätung und Ihre Möglichkeiten erläutern.

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Ein Kommentar

Eine Stunde zu spät am Ziel

Sie sind eine Stunde zu spät an Ihrem Ziel angekommen, dann können Sie bis zu 25% des Fahrpreises zurückfordern. Sollten Sie mit mehreren Zügen unterwegs sein, dann ist die Verspätung am Endziel entscheiden und nicht die Verspätung der einzelnen Züge.

Zwei Stunden zu spät am Ziel

Sie sind zwei Stunden zu spät am Endziel eingetroffen, dann haben Sie die Möglichkeit bis zu 50% des Fahrpreises erstattet zu bekommen. Auch hier gilt, dass die Verspätung am Endziel entscheidend ist und nicht die Verspätung der einzelnen Züge.

60 Minuten zu spät am Ziel – Fahrt abgebrochen

Sie haben die Möglichkeit auf die Fahrt zu verzichten, wenn ersichtlich ist, dass Sie mindestens 60 Minuten zu spät am Ziel ankommen. Dann können Sie von der Bahn den kompletten Fahrpreis zurückerhalten. Sie können sogar die Kosten zurück zum Ausgangspunkt von dem Unternehmen erstattet bekommen.

Am Bahnhof gestrandet

Sie kommen abends am Bahnhof nicht weg, auf dem Sie gestrandet sind, dann muss die Bahn umgehend für einen Ersatzverkehr sorgen. Kommt kein Ersatzverkehr, dann muss das Unternehmen für die Unterkunft und die Beförderung aufkommen.

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Zu spät ankommen – Taxi ist schneller

Unter bestimmten Bedingungen können Sie die Taxikosten zurückbekommen, aber die Fahrt darf höchstens 80 Euro kosten und die Ankunft am Ziel muss zwischen 0 Uhr und 5 Uhr liegen. Zudem muss der Zug mindestens 60 Minuten zu spät kommen. Das gleiche Prinzip gilt, wenn der Zug am Tag ausfällt und Sie Ihr Ziel bis 24 Uhr nicht mit anderen Mitteln erreichen können.

Nahrverkehrticket – 20 Minuten zu spät – Zug für Fernverkehr als Alternative

Sie können ohne Aufpreis den Zug für den Fernverkehr nutzen, wenn sich abzeichnet, dass der Nahverkehrszug mehr als 20 Minuten Verspätung hat. Allerdings darf er nicht reservierungspflichtig sein, denn die Sonderfahren sind von der Regelung ausgenommen. Sie müssen zudem ein gültiges Ticket lösen bevor Sie in den Fernverkehrszug einsteigen. Das Bahnunternehmen erstattet Ihnen den entstandenen Mehraufwand.

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Wichtig

Allerdings dürfen Sie davon nur Gebrauch machen, wenn die ursprüngliche Route nicht über 50 km lang ist und nicht länger wie eine Stunde dauert. Diese Regelung gilt auch nicht, wenn Sie ein erheblich gemäßigtes Ticket haben.

Monatsticket – Geld zurück bei Verspätung

Sie haben die Möglichkeit, auch bei einer Zeitkarte wie einer Monatskarte, bei einer Verspätung von 60 Minuten eine Erstattung zu bekommen. Die Verspätung muss aufgeschrieben werden, wenn Sie eine Zeitkarte haben und am Ende des Monats können Sie die gesammelten Verspätungen bei dem Unternehmen einreichen. Sie erhalten 1,50 Euro bei Klasse 2 und 2,25 Euro bei Klasse 1 als Erstattung.

Allerdings sollten Sie wissen, dass Entschädigungsbeträge unter 4 Euro nicht ausgezahlt werden und somit müssen mehrere Verspätungen vorhanden sein, damit eine Auszahlung möglich ist.

Die Nutzer von Zeitkarten für den Fernverkehr können mit einer Pauschale von 5 Euro der 2. Klasse und 7,50 Euro der 1. Klasse rechnen. Maximal können Sie eine Entschädigung von 25% des Zeitkartenwertes als Entschädigung bekommen.

Sie bekommen einen Pauschalbetrag von 10 Euro in der zweiten Klasse und 15 Euro in der ersten Klasse, wenn Sie eine Bahncard 100 haben und die Verspätung länger als 60 Minuten dauert.

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Die Verpflegung bei einer Verspätung

Die Bahngesellschaft muss Ihnen, bei einer Verspätung von mehr als 60 Minuten, Erfrischungen und Mahlzeiten im angemessenen Rahmen, kostenfrei, zur Verfügung stellen. Allerdings müssen die Produkte im Zug oder auf dem Bahnhof zur Verfügung stehen.

Höhere Gewalt und die Ansprüche

Auch bei höherer Gewalt haben Sie Ansprüche, denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26. September 2013 (Az. C-509/11) ist eindeutig.

Dazu gehören:

  • Naturkatastrophen
  • besondere Wetterbedingungen
  • Terrorakte
  • Streiks
  • unvermeidbares Verhalten dritter Parteien (Suizid)

Allerdings gibt es eine Bagatellgrenze und die besagt, dass die Eisenbahnunternehmen einen Betrag unter 4 Euro nicht auszahlen müssen. Kommt es zu wiederholten Verspätungen oder Zugausfällen und es sind Zeitkarteninhaber betroffen, dann müssen diese angemessen entschädigt werden.

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Die neuen EU-Fahrgastrechte nach 2023

Mittlerweile hat das Europäische Parlament Änderungen der Fahrgastrechte in der EU beschlossen und diese Änderung ist schlecht für die Kunden.

Es kam zu einem abgestimmten Kompromiss zur Neufassung und damit sind die Rechte dauerhaft auf das Abstellgleis geschoben worden, so kommentiere Klaus Müller. Klaus Müller ist der Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesverband. Bahnreisende sollen ab 2023 keine Entschädigung mehr bekommen, wenn Sie verspätet oder gar nichts an Ziel kommen, wenn es durch außergewöhnliche Umstände nicht möglich ist. Extreme Wetterbedingungen und große Naturkatastrophen sorgen dafür, dass die Kunden auf den Kosten sitzen bleiben. Ein weiteres Manko gibt es bei Gesundheitskrisen und bei Handlungen Dritter, denn auch hier soll es in Zukunft keine Entschädigung mehr geben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Erstattung bei Verspätung

1. Stimmt es, dass ab 2023 keine Entschädigungen mehr gezahlt werden, wenn eine Pandemie ausbricht?

Durch die neuen Regelungen ist das richtig, denn die Bahn ist der Meinung, dass sie für eine Pandemie nichts können und somit auch nicht zu Entschädigungszahlungen verpflichtet sind.

2. Wie viel Entschädigung kann ich von der Bahn bei Verspätung verlangen?

Bei der Höhe der Entschädigung kommt es auf die Verspätung an, denn bei einer Stunde Verspätung sind bis zu 25% des Fahrpreises möglich und bei mehr als zwei Stunden können es sogar um die 50% sein.

3. Wie erhalte ich meine Entschädigung von der Bahn?

Wenden Sie sich an das Servicecenter oder schauen Sie ins Internet. Wichtig ist, dass Sie eine Verspätungsbescheinigung vorlegen können.

4. Wie bekomme ich eine Verspätungsbescheinigung ?

Die Verspätungsbescheinigung können Sie sich direkt vor Ort von einem Bahnmitarbeiter ausstellen lassen. Wichtig ist, dass ein Zeuge anwesend ist.

5. Bis wann kann ich eine Entschädigung einfordern?

Bei einem Monatsticket sollten Sie Ende des Monats mit den Verspätungsbescheinigungen die Entschädigung beantragen. Bei einem Tagesticket können Sie direkt am nächsten Tag eine Entschädigung beantragen.

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Fazit

Sie können unter Umständen eine Entschädigung von der Bahn erhalten, wenn Ihr Zug Verspätung hat oder Sie gar nicht am Endziel ankommen. Dabei kommt es darauf an, wie lange Sie warten müssen und danach wird die Entschädigung berechnet. Bis zur vollen Erstattung, bei ausfallenden Zügen, ist möglich. Wichtig ist immer, dass Sie sich eine Verspätungsbescheinigung vor Ort durch einen Mitarbeiter ausstellen lassen.

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