Festival | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 13 Jul 2021 11:48:40 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Festival | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Festivals und Konzerte: Von Abbruch bis zu kurz – Wissenswertes über Ticketkauf und Ticketpreisrückerstattung. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/festivals-und-konzerte-von-abbruch-bis-zu-kurz-wissenswertes-ueber-ticketkauf-und-ticketpreisrueckerstattung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/festivals-und-konzerte-von-abbruch-bis-zu-kurz-wissenswertes-ueber-ticketkauf-und-ticketpreisrueckerstattung/#respond Thu, 19 Nov 2020 11:58:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56334 Das geliebte Konzert ist verschoben oder es tritt einfach ein Ersatzkünstler auf, der nicht angekündigt wurde. Was können Musikfans in einem solchen Fall tun? Wir leisten Aufklärung. Bei einem Konzert oder einem Festival kann es

Der Beitrag Festivals und Konzerte: Von Abbruch bis zu kurz – Wissenswertes über Ticketkauf und Ticketpreisrückerstattung. erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
Das geliebte Konzert ist verschoben oder es tritt einfach ein Ersatzkünstler auf, der nicht angekündigt wurde. Was können Musikfans in einem solchen Fall tun? Wir leisten Aufklärung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer mehr Besucher melden sich, die Probleme mit den aktuellen Festivals und Konzerten haben.
  • Mit Hilfe des Überblicks zeigt sich das eigene Recht in vielen Fällen auf.

Bei einem Konzert oder einem Festival kann es zu Problemen kommen, die sehr mangelfaltig sind. Der Künstler ist krank, es zieht es Unwetter auf und Konzert oder Festival fallen aus. Die gekauften Eintrittskarten sind nicht pünktlich in der Post und Besucher mit Tickets haben beschlossen, einfach den Tag anders zu verbringen und verkaufen ihre Tickets einfach weiter. Der Verbraucherzentrale werden immer mehr dieser Fälle geschildert, weil die Betroffenen nicht weiter wissen.

In einigen Fällen kommt es vor, dass eine Einigung zwischen dem Veranstalter und sich selber nicht stattfindet. Im Jahr 2016 wurde das Festival „Rock am Ring“ abgesagt und das hat große Verunsicherungen ausgelöst. Es handelt sich schließlich um das größte Festival des Landes. Der Veranstalter war zu Beginn der Meinung, dass eine Erstattung der Ticketpreise auch nicht teilweise möglich ist. Die Ordnungsbehörden haben ihm die Spielgenehmigung entzogen und somit sah die Verbraucherzentrale sich in der Pflicht, mitzuteilen, dass er eine Erstattung ermöglichen musste. Am Ende erstattete der Veranstalter einen gewissen Teil des Ticketpreises.

Im Zweifel rund um das Thema Veranstaltung gilt, vor allen Dingen, wenn nicht alles rund läuft, dass der Vertragspartner immer der Veranstalter ist. Die Bank, die Vorverkaufsstellen oder die Online-Händler sind nicht die Vertragspartner und somit ist der Veranstalter immer der wichtigste Ansprechpartner.

Der Abbruch eines Festivals

Bei einem Festivalabbruch steht dem Verbraucher zumindest ein Teilanspruch zu. Der Veranstalter muss einen Teilbetrag vom Ticketpreis erstatten.

Der Grund ist einfach, denn mit dem Veranstalter wird ein Vertrag abgeschlossen. Der Verbraucher kauft ein Ticket für ein ausgewähltes Festival und der Veranstalter sorgt dafür, dass das Festival stattfindet. Das ist der Vertragsgegenstand. Findet das Festival nun nicht statt oder fällt teilweise aus, dann wird auch der volle Ticketpreis nicht bezahlt. Bei einer entzogenen Genehmigung und bei Unwetter zählt das gleiche Prinzip. Die Leistungspflicht ist das juristische Stichwort, denn der Veranstalter muss die Veranstaltung erbringen. Als gutes Beispiel lässt sich „Rock am Ring“ 2016 präsentieren.

Ist der Veranstalter nicht kulant und sich nicht allein um die Rückzahlung der Ticketpreise kümmern, dann muss man sich an den Veranstalter selber wenden.

Die Höhe der Rückforderung richtet sich nach jedem Fall und wird nicht pauschalisiert. Eine wichtige Rolle in diesem Bereich spielen die Band und deren Festivalanteil. Ein deutlich höheres Gewicht hat ein angekündigter weltbekannter Star, anders sieht es bei einer eher unbekannten Lokalband aus.

Hat der Veranstalter selber Schuld an dem Ausfall, dann muss er damit rechnen, dass er den Schaden ersetzen muss. Der Schaden ist dem Vertragspartner also dem Kartenkäufer entstanden und er bezieht sich nicht nur auf das Ticket selber, sondern auch auf bereits gezahlte Fahrtkosten oder ein gebuchtes Hotelzimmer. Bei einem Unwetter wird der Veranstalter nicht zahlen, dann bietet er meist einen Ersatztermin an.

Eintrittskarte Ticket Symbolbild
Ticketbetrug: Krimineller verdient 3.000 Euro/Tag mit gefälschten Tickets

Immer öfter werden ahnungslose Verbraucher betrogen. Das passiert in Fakeshops genauso wie auf Kleinanzeigenmärkten oder gleich direkt per E-Mail. In diesem Video erfahren Sie, mit welchen Tricks Betrüger bis zu 3.000 Euro täglich mit Fake-Tickets

0 Kommentare

Ausfall des Konzerts durch Krankheit des Künstlers

Die Karten für die Lieblingsband sind gekauft und am Morgen vor dem Konzert schlägt man die Zeitung auf, mit der Schlagzeile, dass das geliebte Konzert ersatzlos ausfällt.

Bei einer solchen Schlagzeile nicht in Panik geraten, sondern die Vorverkaufsstelle kontaktieren. Sie kann am besten mitteilen, ob eine Rückerstattung möglich ist und zu welchen Bedingungen.

In der Regel übertragen die Veranstalter die Rückabwicklung der Tickets den Vorverkaufsstellen, wenn ein Konzert nicht stattfindet und die Käufer ihr Geld zurückbekommen. Bringt das nichts, dann muss man sich an den Veranstalter wenden.

In solchen Fällen besteht grundsätzlich ein Erstattungsanspruch, der für den Ticketpreis gilt. Bei einem Konzertabbruch kommt der Veranstalter der Pflicht zu Leisten nicht nach und dabei spielt es auch keine Rolle, ob er für den Ausfall verantwortlich ist oder nicht.

Trifft den Veranstalter also eine Schuld am Ausfall des Konzertes, dann kann nicht nur der Ticketpreis, sondern auch der weitere finanzielle Schaden ersetzt werden.

Verschiebung des Konzerts

Sie müssen eine Verschiebung des Konzertes erst einmal nicht hinnehmen und schon gar nicht, wenn es keinen Ersatztermin gibt oder zum Ersatztermin keine Zeit ist.

In einem der beiden Fälle haben Sie das Recht den Eintrittspreis zurückzuverlangen und auch die Vorverkaufsgebühren, die Sie bezahlt haben. Das ist aber nur möglich, wenn ein neuer Termin für das Konzert gefunden wird und zum genannten Datum keine Zeit ist. Eine andere Regelung findet statt, wenn ein Konzert angekündigt wird, aber noch kein Datum feststeht. In einem solchen Fall nennt der Veranstalter meist nur einen Zeitraum und / oder einige Alternativtermine. Ist ein Termin fix, dann ist der Verbraucherschutz der Ansicht, dass es vollkommen egal ist aus welchen Gründen das Konzert verschoben wird, der Veranstalter muss die Ticketpreise erstatten.

Im Fall einer Konzertverschiebung lohnt sich der Kontakt mit der Verkaufsstelle der Tickets, denn sie verweisen entweder auf den Veranstalter oder nehmen eine Rückerstattung vor. In den meisten Fällen übergibt der Veranstalter die Abwicklung den Vorverkaufsstellen und so sind Sie direkt an der richtigen Stelle.

Einige Veranstalter setzen spezielle Klauseln in die AGBs ein, um eine Rückerstattung zu verhindert. Aber eine solche Handhabung ist nach unserer Ansicht nicht rechtswirksam.

Symbolbild Ticket
Coronakrise: Absage von Veranstaltungen / Konzert storniert – Wann gibt es Geld zurück?

Im Zuge der Coronakrise werden derzeit jede Menge Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen und andere Events zum Beispiel im Sportbereich abgesagt. Doch was machen Sie mit den bestellten und bereits bezahlten Eintrittskarten? Können Sie diese stornieren

4 comments

Die Vorgruppe fällt ohne Ersatz aus

Es kommt zwar sehr selten vor, aber auch die Vorgruppe kann durchaus von Verbrauchern gern gesehen sein. Eigentlich wird das Konzert nur aufgrund der Vorgruppe besucht und diese kommt auf einmal nicht.

Die Vorgruppe wird auf Plakaten oder sogar auf der Eintrittskarte angekündigt und aufgrund dieser Information wird ein Ticket gekauft. Beim Konzert erscheint die Vorgruppe aber nicht und dann haben Sie juristisch gesehen das Recht, einen Teil des Werkvertrages als nichtig erklären zu lassen. Dazu wenden Sie sich an den Veranstalter und dieser ist verpflichtet einen Teil des Geldes zurückzuerstatten, denn es handelt sich nur um einen teilweise eingehaltenen Vertrag.

Zu spät angekommene Eintrittskarten

Die Karten sind per Internet oder Telefon bestellt und werden mit der Post verschickt. Das führt dazu, dass sie unvorhergesehen zu spät kommen.

Es ist vielleicht noch nicht zu spät, denn ein Anruf bei der Vorverkaufsstelle bringt Klarheit. Sie verlangen einfach eine sogenannte Botenzustellung und vielleicht besteht sogar die Möglichkeit, an der Abendkasse eine Liste zu hinterlegen, auf der Ihr Name steht.

Nach unserer Ansicht sind die Tickets nicht zu bezahlen, wenn diese erst nach dem Konzert ankommen. Allerdings gilt es Zeugen zu benennen, darunter der Postbote oder ein Nachbar. Das Geld kann zurückverlangt werden, wenn die Tickets bezahlt sind.

Viagogo wird von Verbraucherzentrale abgemahnt
Verbraucherzentrale warnt vor Ticketbörsen wie Viagogo

Über Ticketbörsen sind die begehrten Eintrittskarten oft auch dann noch erhältlich, wenn sie offiziell längst ausverkauft sind. Doch häufig werden neben ohnehin schon überhöhten Preisen auch noch Gebühren verlangt. Was Sie beim Ticketkauf im Netz beachten

21 comments

Der Verlust der Eintrittskarte

Bei Verlust der Eintrittskarte ist der Veranstalter nicht verpflichtet eine neue Karte kostenfrei auszustellen.

Auch in diesem Fall kann es nicht schaden, wenn Sie sich an die Vorverkaufsstelle beziehungsweise den Tickethändler wenden. Eventuell ist er bereit aus Kulanz ein Ersatzticket auszugeben.

Bei den heutigen elektronischen Tickets haben Sie die Möglichkeit mit Hilfe des Kundenaccounts die Datei mit dem Ticket neu zusenden zu lassen und auszudrucken.

Eine beschädigte Eintrittskarte

Die Tickets sind pünktlich angekommen und in einer Tasche gelandet – der Kontrollabschnitt ist abgegangen!

Im Normalfall ist es kein Problem, wenn der Kontrollabschnitt nicht mehr an der Karte ist, denn Sie haben beide Bestandteile der Karte und diese bringen Sie einfach mit. Das Missgeschick wird dann direkt am Eingang geklärt.

Später Konzertstart

„Einlass 19 Uhr, Beginn 20 Uhr“ – das steht auf der Eintrittskarte, aber Sie stehen um 20.30 Uhr immer noch vor der Halle oder die Band erscheint einfach erst nach Mitternacht?

Im Grunde sollte man nicht länger als eine Stunde auf die Stars warten müssen. Natürlich kann es trotzdem passieren und Sie können entweder den Eintrittspreis zurückverlangen oder einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen. Sie brauchen aber die Eintrittskarte als Beweis und im besten Fall sogar Zeugen.

Sie haben ein Ticket für ein Konzert mit 5 Stunden Länge gekauft und aufgrund der Verspätung müssen Sie nach einer Stunde abbrechen, dann haben Sie das Recht 4/5 des Preises vom Veranstalter zu verlangen.

Ticketmaster Symbolbild Video
Abgesagte Events: Ticketmaster bietet Erstattungen an

Bei abgesagten Veranstaltungen gibt es immer mehr Probleme. Oft wird die Beantragung von Rückforderungen heraus gezögert oder es werden nur Gutscheine angeboten. Ticketmaster geht nun mit gutem Beispiel voran und bietet seinen Kunden jetzt eine

0 Kommentare

Ein kurzes Konzert

Die Band oder der Sänger macht einen übellaunigen Eindruck und verschwindet nach 15 Minuten von der Bühne.

Generell gibt es keine Richtwerte für die Länge eines Konzertes, aber ein solches Verhalten muss man sich nicht gefallen lassen. Bei Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Spieldauer oder in sehr krassen Fällen wenden Sie sich immer an den Veranstalter und fordern einen Teil des Ticketpreises zurück.

In der Regel kann man im Vorfeld bei einem seriösen Veranstalter anrufen und eine Auskunft einholen, wie lange die Band oder der Künstler spielen wird. Im Internet gibt es zudem einige Foren, in denen die Spieldauer und Setlists zu finden sind.

Probleme bei der Einlasskontrolle

Die Sicherheit der Gäste ist die Aufgabe des Veranstalters. Er beauftragt Sicherheitsdienste, die zwar viel dürfen, aber auch nicht alles.

Auf den Eintrittskarten stehen ein paar Informationen, darunter ob Taschen oder Lebensmittel mitgenommen werden dürfen und / oder am Eingang abgegeben werden müssen. Sie müssen diese Dinge aber unbeschädigt zurück erhalten, das gilt nicht nur bei einer Dose Bier, sondern auch bei einem Fotoapparat.

Sie verlangen Schadensersatz, sollte etwas kaputt gehen und das vom Veranstalter. Eine Leibesvisitation ist zwar unangenehm, aber machen können Sie dagegen nichts. Sie bestehen immer auf gleichgeschlechtliches Personal für eine Leibesvisitation.

Auf der Eintrittskarte steht kein Lebensmittelverbot und auch sonst hat der Veranstalter dazu keine Informationen hinterlassen, dann dürfen Sie, wenn keine Sicherheitsinteressen bestehen, Lebensmittel mitnehmen. Der Veranstalter kann im Zweifel entsprechende Informationen geben, wenn Sie telefonisch im Vorfeld nachfragen.

Die Sicherheitsleute verweigern den Zutritt zum Konzert, obwohl es dafür keinen ersichtlichen Grund gibt, dann steht Ihnen ein Erstattungsanspruch zu. Im Einzelfall sind weitere Schadensersatzansprüche gelten zu machen.

Der Verbraucher kommt unpünktlich

Zu spät kommen bestraft das Leben! Sie haben kein Recht sofort reingelassen zu werden, wenn Sie bei einer Veranstaltung zu spät kommen.

Das Personal hat das Recht einen passenden Zeitpunkt abzuwarten, damit Sie in die Konzerthalle gehen. Einen Anspruch auf eine Preisminderung besteht in einem solchen Fall nicht.

Facebook und Twitter: Vorsicht vor Ticketbetrug
Facebook/Twitter/ebay Kleinanzeigen: Vorsicht vor Ticketbetrug mit gefälschten Konzertkarten

Dass in sozialen Netzwerken und in Kleinanzeigenmärkten Betrüger unterwegs sind, ist bekannt. Nun haben Kriminelle versucht, die Nutzer mit Konzertkarten über den Tisch zu ziehen. In einem Fall wurde das Opfer um Geld betrogen. In

Ein Kommentar

Der gebuchte Platz ist weg

Heute bieten viele Veranstalter verschiedene Sitz- und Stehplätze bei Veranstaltungen an, die separat gebucht werden können.

Beim Kauf der Eintrittskarten wurde ein überdachter Sitzplatz gebucht, der beim Ankunft nicht mehr vorhanden oder schon anderweitig vergeben ist. In einem solchen Fall haben Sie das Recht den kompletten Eintrittspreis zurückzuverlangen.

Ein Sitzplatz in einer niedrigeren Kategorie ermöglicht eine Minderung des Eintrittspreises.

Verbot von Aufnahmegeräten

Immer mehr Veranstalter verbieten das Filmen oder das Fotografieren während der Veranstaltung und das gilt es zu akzeptieren.

Die Urheberrechte des Künstlers und das Hausrecht des Veranstalters sorgen dafür, dass eine Rechtfertigung besteht und das Verbot rechtens ist. Im Zweifel muss sich im Vorfeld informiert werden, ob Aufnahmen gemacht und veröffentlich werden dürfen.

Digitalkameras und Handys können vorab entzogen werden, aber nur, wenn eine 100%ige Garantie besteht, sie am Ende unbeschadet zurückzubekommen.

Eintrittskarten verschenken oder verkaufen

Eine Eintrittskarte kann verschenkt oder verkauft werden, wenn sie nicht personalisiert ist.

Der Weiterverkauf ist nur im privaten Rahmen erlaubt. Deutlich komplizierter wird es, wenn die Karte personalisiert ist, das bedeutet, mit einem Namen versehen. Eine andere Person kommt nicht durch die Einlasskontrollen. Vorher erkundigen kann Probleme verhindern.

Insolventer Veranstalter

Erst einmal spielt die Insolvenz des Veranstalters keine Rolle, wenn die Veranstaltung stattfindet. In einem solchen Fall hat der Besucher kein Recht auf eine Erstattung des Ticketpreises.

Eine Rückerstattung ist möglich, wenn aufgrund der Insolvenz eine Veranstaltung nicht stattfinden. Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens müssen Sie sich an den Insolvenzverwalter wenden, um eine Rückzahlungsforderung zu verlangen. Dazu muss eine Frist von zwei Wochen bis drei Monaten eingehalten werden. Alle Informationen rund um das Insolvenzverfahren, von der Eröffnung über das Verfahren bis hin zu den Fristen, sind beim zuständigen Insolvenzgericht zu erfragen. Hier handelt es sich um das Insolvenzgericht, in dessen Stadt der Geschäftssitz des Veranstalters gemeldet ist.

Der Verwalter sorgt dafür, dass Gläubiger aus der Insolvenzmasse bedient werden und klärt, ob der Ticketinhaber Anspruch auf Rückzahlung hat. Alle Gläubiger sind quotenmäßig zu gleichen Teilen zu bedienen. Im schlimmsten Fall bedeutet es, dass nur ein Teil des Geldes zurückgezahlt wird.

Die sozialen Medien und Nachrichten können im Vorfeld kontrolliert werden, denn manchen Insolvenzverfahren sind dort zu finden. Bei einem bekannten Insolvenzverfahren gilt es auf einen Ticketverkauf zu verzichten.

Facebook und Twitter: Vorsicht vor Ticketbetrug
Ticketrocket.de: Seriöser TicketShop? – Ihre Erfahrungen

Tickets für Konzerte bestimmter Künstler können Sie online bei Ticketrocket.de bestellen. Doch einige Leser zweifeln an der Seriosität des Shops. Wir haben uns den Anbieter für Konzertkarten einmal angesehen und geprüft, ob mit dem Portal alles

15 comments

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Konzerte und Veranstaltungen

1. Finden 2020 überhaupt noch Veranstaltungen statt?

Aufgrund der aktuellen Lage mit dem Covid-19-Virus sind für dieses Jahr alle Veranstaltungen abgesagt.

2. Wie erhalte ich mein Geld zurück?

Zuerst wenden Sie sich an die Vorverkaufsstelle, denn viele Veranstalter haben diese mit der Abwicklung betreut. Im Notfall ist eine Klärung nur mit dem Veranstalter selber möglich.

3. Verfallen die Tickets?

Viele Veranstalter lassen die Tickets nicht verfallen und bieten den Kunden die Möglichkeit, den Preis erstattet zu bekommen oder auf einen Ersatztermin zu warten. Die Entscheidung liegt beim Verbraucher.

4. Wie erfolgt die Rückzahlung?

Eine Ticketrückzahlung erfolgt in der heutigen Zeit immer per Überweisung.

5. Wie lange muss ich auf mein Rückgeld von den Tickets warten?

Ist die Sachlage geklärt, dann dauert es meist bis zu 14 Tage bis die Rückzahlung des Ticketpreises auf dem Konto gutgeschrieben ist.

Frau Schreck Computer Symbolbild
Ticketbetrug auf Facebook & Instagram: So werden Sie unbemerkt aus Afrika abgezockt (Video)

Tickets, egal ob sie für ein Konzert oder eine Sportveranstaltung sind, kosten meist viel Geld und sind in der Regel schnell vergriffen. Diesen Umstand machen sich Kriminelle zu Nutze und versuchen Tickets über Facebook zu

0 Kommentare

Fazit

Es gibt viele Möglichkeiten, um Problemen bei Veranstaltungen im Vorfeld aus dem Weg zu gehen. Beim Kauf eines Tickets gehen Sie einen Vertrag mit dem Veranstalter ein, der verpflichtet ist, den Vertrag zu erfüllen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, dann haben Sie das Recht entweder eine Teilerstattung oder eine komplette Erstattung des Ticketpreises zu erhalten. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle und sind zu beachten.

Der Beitrag Festivals und Konzerte: Von Abbruch bis zu kurz – Wissenswertes über Ticketkauf und Ticketpreisrückerstattung. erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

]]>
https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/festivals-und-konzerte-von-abbruch-bis-zu-kurz-wissenswertes-ueber-ticketkauf-und-ticketpreisrueckerstattung/feed/ 0