Flüge | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 09:39:15 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Flüge | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Streik bei der Airline: Was Sie jetzt tun können und welche Maßnahmen wichtig sind https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/streik-bei-der-airline-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-welche-massnahmen-wichtig-sind/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/streik-bei-der-airline-was-sie-jetzt-tun-koennen-und-welche-massnahmen-wichtig-sind/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:39:15 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64104 In einem Streikfall kommt es zu zahlreichen verspäteten oder sogar ganz ausgefallenen Flügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Piloten oder das Kabinenpersonal einer Airline streiken. Sie müssen sich entscheiden, wenn Sie von einem

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In einem Streikfall kommt es zu zahlreichen verspäteten oder sogar ganz ausgefallenen Flügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Piloten oder das Kabinenpersonal einer Airline streiken. Sie müssen sich entscheiden, wenn Sie von einem Streik betroffen sind und dabei stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung – einen späteren Flug nehmen oder das Geld zurückfordern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Streik durch das Personal einer Airline kommt es oft zu zahlreichen verspäteten oder komplett gestrichenen Flügen. Dabei kommt es vor, dass gleich mehrere Hundert Flüge nicht stattfinden, wie der Streik bei Ryanair in der Vergangenheit gezeigt hat.
  • Sie haben den Flug selber gebucht, dann müssen Sie mit Verspätungen rechnen oder vielleicht sogar mit komplett gestrichenen Flügen. Zudem müssen Sie meist die Zusatzkosten vorstrecken.
  • Der Flug wurde im Rahmen einer Pauschalreise gebucht, dann wenden Sie sich umgehend an den Reiseveranstalter.

Bei einer Airline findet ein Streik statt, dann sollten Sie sich rechtzeitig über Ihre Möglichkeiten informieren. Zuerst können Sie die Webseite der Airline besuchen und nach Informationen suchen, aber Sie können sich auch an die Hotline oder den Kundenschalter am Flughafen wenden. Die Airline muss Sie über mögliche Alternativen informieren und Ihnen mitteilen, ob Ihr Flug stattfindet oder nicht.

Dabei macht es einen großen Unterschied, ob Sie das Flugticket direkt bei der Airline gekauft haben oder mit Hilfe einer Pauschalreise. Bei einer Pauschalreise handelt es sich, wenn Sie den Flug, die Unterkunft, den Mietwagen und andere Bestandteile von einem Reiseveranstalter als Paket gebucht haben.

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Der gebuchte Flug von der Airline

Sie haben den Flug bei der Airline gebucht, dann haben Sie im Falle eines Streiks verschiedene Möglichkeiten.

Sie bestehen auf einem Ersatzflug

Bei der Airline drängen Sie unbedingt auf eine anderweitige Beförderung also in der Regel auf eine Ersatzflug. Nach Artikel 8 der Fluggastrechteverordnung steht Ihnen ein Ersatzflug zu, wenn die Airline Ihnen einen solchen Flug im Rahmen der Möglichkeiten anbieten kann. Allerdings kann es auch heißen, dass Sie erst einige Tage später fliegen können oder ein paar Tage früher als geplant. Im Grunde bekommen Sie einen Platz in einer Maschine, die noch freie Plätze hat.

Meistens müssen Sie nicht nur das Hotel, sondern auch den Mietwagen und andere gebuchte Dinge bezahlen, wenn Sie in den Urlaub fliegen. Dabei spielt es für die Anbieter keine Rolle, ob Sie schon vor Ort sind oder nicht. Manchmal kommt es vor, dass Sie ein paar Tage länger am Urlaubsort bleiben müssen und dann kommt die Airline für die Kosten auf.

Falls Sie beispielsweise am Urlaubsort festsitzen und keinen Flug nach Hause bekommen, dann muss die Airline Ihnen Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören:

  • Verpflegung
  • Hotel
  • Taxi zur Unterkunft

Darauf müssen Sie bestehen, denn das ist Ihr gutes Recht. Sollte sich die Airline weigern, dann kümmern Sie sich selber um Unterkunft und eine angemessene Versorgung, aber dann stellen Sie die Kosten der Airline in Rechnung. Heben Sie Rechnungen und Quittungen gut aus, damit Sie das Geld von der Airline im Nachhinein zurückfordern können.

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Ausgleichszahlungen

Die Rechtlage bei dem Thema Ausgleichszahlungen ist noch nicht eindeutig, denn der Bundesgerichtshof hat für den Bereich Streiks eine Ausnahme gemacht, so dass die Airline nicht zahlen muss (21. August 2012, Az. X ZR 146711). Allerdings besteht die Möglichkeit die Entscheidung zu kippen, wenn es um reguläre Streiks geht. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Airline zahlen muss, wenn das Personal in einen wilden Streik geht und das bedeutet, dass sich viele Angestellte einfach krank melden (14.April 2018 Az. C-195/17). Auch bei den regulären Streiks könnte der Bundesgerichtshof der Meinung sein, aber für endgültige Klarheit kann nur ein Urteil des Bundesgerichtshof sorgen. Kommt es zu einer Änderung in der Rechtsprechung, dann bedeutet es, dass auch eine Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und Transfer und eine Ausgleichszahlung verlangt werden kann. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (4. September 2018 X ZR 11/17) klar gemacht, dass bei manchen Streiks die Airline durchaus zur Verantwortung gezogen werden kann.

Kümmern Sie sich zuerst um einen Flug nach Hause und danach um die Ausgleichszahlung, denn die Forderungen können Sie nach der Heimkehr bei der Airline stellen. Die Höhe richtet sich entweder nach der Fluglänge oder nach der Verspätung am Endziel. Wenn der Bundesgerichtshof zu einem anderen Urteil kommt, dann haben Sie gute Karten Geld zu erhalten. Aber beachten Sie, dass eine Forderung nur drei Jahre nach Ankunft am Heimatflughafen gültig ist.

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Sie stornieren den Flug und fordern Ihr Geld zurück

Andernfalls haben Sie die Möglichkeit den Flug zu stornieren und das gezahlte Geld innerhalb von sieben Tagen von der Airline zurückzufordern. Im gleichen Atemzug können Sie sich um einen anderen Flug oder eine alternative Beförderung nach Hause oder in den Urlaub kümmern. Bei einem großflächigen Streik kommt es vor, dass sich viele Reisende um eine solche Möglichkeit bemühen. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob es noch freie Flüge von der Airline gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, bevor Sie Ihren Flug stornieren.

Schlichtungsstelle hilft bei Ärger!

Wenden Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle, wenn Sie sich mit der Airline in Bezug auf Verspätungen und Ausfälle nicht einig werden. Auch bei Streiks kann die Schlichtungsstelle helfen!

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Veranstalter steht bei Pauschalreisen gerade

Für anfallende Kosten oder Ersatz, wenn es zu einem Streik kommt, sieht es besser aus, wenn Ihr Flug Teil einer Pauschalreise ist.

Das bedeutet, Sie haben den Flug zusammen mit anderen Dingen wie der Unterkunft, dem Mietwagen oder anderen Bestandteilen als Paket bei einem Anbieter gebucht. Kommt es zum Streik und zu Verspätungen oder Annullierungen des Fluges, dann wenden Sie sich an den Reiseveranstalter. Drängen Sie auf eine Lösung, wenn notwendig auch mit einer anderen Airline oder einer anderen Beförderungsmöglichkeit.

Pauschalreiseveranstalter sind auch bei einem Streik für die Kosten verantwortlich, wenn es zu Verspätungen oder Annullierungen kommt. Zu den Kosten können Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten oder Telefonate gehören. Sie können nicht am selben Tag einen Flug bekommen, dann bleiben Sie mit Ihrem Veranstalter in Kontakt und drängen Sie auf eine Übernachtungsmöglichkeit.

Bei längeren Verspätungen können Sie zudem auf eine Preisminderung setzen, aber dafür gibt es feste Rechentabellen. Beispielsweise können Sie für fünf Stunden Verspätung für jede Stunde 5% des Tagesreisepreises einfordern.

Bei Kurzreisen kommt es vor, dass sich die Reise bei einer sehr langen Verspätung überhaupt nicht mehr lohnt, dann können Sie den kompletten Urlaub stornieren und der Veranstalter muss Ihnen den Reisepreis erstatten.

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Ausgleichszahlungen bei Pauschalreisen

Sollte der Europäische Gerichtshof Ausgleichszahlungen für Streiks ermöglichen, dann können Sie das auch bei einer Pauschalreise anwenden. Es gilt das gleiche Prinzip, wie im oberen Bereich beschrieben. Sie können sich zu Hause in aller Ruhe um die Ausgleichszahlungen kümmern, wenn Sie einen Ersatzflug bekommen haben. Ihre Forderungen stellen Sie direkt an die Airline und die Höhe hängt von der Fluglänge und der Verspätung am Ziel ab.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Streik bei der Airline

1. Wer kümmert sich um einen Ersatzflug, wenn die Piloten streiken?

Grundsätzlich ist die Airline der streikenden Piloten dazu verpflichtet, sich um einen angemessenen Ersatzflug zu kümmern. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, dann ist der Reiseveranstalter verantwortlich.

2. Lohnt sich ein Wochenendtrip, wenn der Flug 24 Stunden Verspätung hat?

Wenn Sie einen Wochenendetrip gebucht haben, dann lohnt sich die Reise nicht mehr, wenn der Flug 24 Stunden Verspätung hat. In dem Fall stornieren Sie einfach die komplette Reise.

3. Wann muss die Airline nach einer Stornierung die Reisekosten erstatten?

In der Regel erstattet die Airline die Reisekosten sehr schnell, aber setzen Sie eine Frist von 7 Tagen.

4. Wer kommt bei einem Streik für die Betreuungsleistungen auf?

Die Betreuungsleistungen sind Aufgabe der Airline, denn für das streikende Personal können Sie nichts.

5. Muss mir die Airline Ausgleichszahlungen zahlen, wenn deren Personal streikt?

Der Bundesgerichtshof ist in der Hinsicht noch nicht zu einem eindeutigen Urteil gekommen.

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Fazit

In den letzten Jahren kam es am Flughafen immer wieder zu unvorhersehbaren Streiks durch das Airline-Personal. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern sorgt auch für Stress. Verspätungen der Flüge oder komplett annullierte Flüge sind keine Seltenheit bei einem Streik. Aber keine Angst, denn Sie sind auf der sicheren Seite und können entweder einen Ersatzflug nehmen oder den Flug stornieren.

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