Flughafen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 10:16:17 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Flughafen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Mein Gepäck ging verloren, kam beschädigt oder verspätet an, was tun? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-gepaeck-ging-verloren-kam-beschaedigt-oder-verspaetet-an-was-tun/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-gepaeck-ging-verloren-kam-beschaedigt-oder-verspaetet-an-was-tun/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:16:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64058 Gepäck ist bei jeder Reise der ständige Begleiter, aber immer wieder kommt es vor, dass das Gepäck verschwindet oder einen Schaden aufweist. Haben Sie Anrecht auf Ersatz, eine Erstattung oder sogar eine Entschädigung? Die Möglichkeiten

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Gepäck ist bei jeder Reise der ständige Begleiter, aber immer wieder kommt es vor, dass das Gepäck verschwindet oder einen Schaden aufweist. Haben Sie Anrecht auf Ersatz, eine Erstattung oder sogar eine Entschädigung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Gepäck ist entweder verloren, zerstört, beschädigt oder kommt verspätet an, dann wenden Sie sich sofort an die Airline und gegebenenfalls an den Pauschalreiseveranstalter.
  • In der Regel können Sie bis zu 1.400 Euro als Schadenersatz verlangen, wenn das Gepäck zerstört, beschädigt, verspätet oder gar nicht ankommt.
  • Sie können zudem den Preis der Reise mindern, wenn Ihnen das Gepäck während einer Pauschalreise nicht zur Verfügung steht.

Die Möglichkeiten direkt vor Ort!

Beschädigung und teilweisem Verlust:

Melden Sie den Schaden sofort beim Flughafen, an dem vorhandenen Lost and Found Schalter oder einer ähnlichen Anlaufstelle. Innerhalb von 7 Tagen sollten Sie sich dort gemeldet haben und dabei den Schaden genau beschrieben. Idealerweise dokumentieren Sie den Schaden mit Hilfe von Fotos. Zudem sollten Sie den Verlust unbedingt sofort bei der Fluggesellschaft melden oder bei einer Pauschalreise dem Veranstalter. Eine schriftliche Meldung muss Ihnen bestätigt werden. Können Sie den Veranstalter telefonisch nicht erreichen, dann melden Sie sich bei ihm per Mail und immer vor einem Zeugen.

Verspätung:

Sie müssen den Schaden sofort anzeigen, aber spätestens nach 21 Tagen, nachdem Sie Ihr Reisegepäck wieder zur Verfügung haben. Wenden Sie sich entweder an die Fluggesellschaft oder an den Reiseveranstalter.

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Gepäck verloren, zerstört oder beschädigt

Gepäck lässt sich in zwei Kategorien einordnen und anhand der Kategorien unterscheiden sich auch die Möglichkeiten.

Aufgegebenes Reisegepäck

Die Fluggesellschaft haftet bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung, wenn Sie Ihr Gepäck aufgegeben haben. Handelt es sich bei dem Flug um einen Teil einer Pauschalreise, dann haftet der Veranstalter. Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter müssen für den Ersatz des Schadens aufkommen, wenn das Gepäck in deren Obhut verloren geht, zu Schaden kommt oder zerstört wird. Sobald Sie das Gepäck am Schalter abgegeben haben, befindet es sich in der Obhut der Fluggesellschaft und das beginnt schon beim Abstellen auf der Waage. Die Obhutnahme endet erst, wenn Sie Ihr Gepäck vom Förderband nehmen oder das Gepäck Ihnen durch Zoll- oder Polizeibehörden übergeben wird. Die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter muss auch für Schäden bei Diebstahl, Feuchtigkeit oder starken Temperaturschwankungen aufkommen.

Allerdings entfällt die Haftung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass der Schaden aufgrund der Eigenart des Gepäcks entstanden ist oder schon ein Mangel im Vorfeld vorhanden war. Das gilt zum Beispiel bei zerbrechlichen Gegenständen. Eine unsachgemäße Verpackung sorgt für ein Mitverschulden des Reisenden und wird beim Ersatzanspruch eingerechnet. Befinden sich im Reisegepäck wertvolle Gegenstände und nicht im persönlichen Gewahrsam, dann kann es dazu führen, dass der Reisende im Verlustfall mit 100% belastet wird.

Handgepäck und persönliche Gegenstände

Ein wenig anders sieht die Sache bei Handgepäck oder persönlichen Gegenständen aus, denn die Fluggesellschaft haftet nur dann, wenn der Schaden durch die Fluggesellschaft oder deren Mitarbeiter entstanden ist. Die Fluggesellschaft hat aber nur einen geringen Einfluss auf Gegenstände, die von den Fluggästen in Obhut genommen werden und aus dem Grund muss die Schadensursache flugbetriebsbedingt sein. Es muss also zu einem typischen Risiko mit dem Flugverkehr kommen, damit die Fluggesellschaft zur Haftung genötigt ist. Die Fluggesellschaft ist nicht zuständig, wenn das Handgepäck gestohlen wird. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn der Reisende beweisen kann, dass die Fluggesellschaft für den Verlust zuständig ist und ihn verschuldet hat.

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Verspätetes Gepäck

Ihr Gepäck kommt deutlich später am Endziel an als Sie, dann muss die Fluggesellschaft Ihnen auch den Schaden ersetzen.

Allerdings muss die Verspätung bei der Luftbeförderung passiert sein, also innerhalb des Zeitraums, in dem das Gepäck entweder auf dem Flughafen oder im Flugzeug war. Im Grunde also während der Zeit der Inobhutnahme durch die Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft kann sich der Verantwortung nur entziehen, wenn sie nachweisen kann, dass Sie alle Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen hat oder die Maßnahmen keinen Erfolg bringen. Es handelt sich um zumutbare Maßnahmen, wenn der Unternehmen sorgfältig, gewissenhaft und vernünftig mit dem Gepäck umgeht und alle kaufmännischen Überlegungen getroffen hat. Eine Entlassung ist keine ausreichende Begründung und selbst bei einem kleinen Zweifel haftet die Fluggesellschaft.

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Die Haftungsbeschränkung

Bei der Haftung gibt es eine sogenannte Haftungsbeschränkung und diese liegt bei Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks bei etwa 1.350 Euro.

Hierbei handelt es sich um eine Haftungshöchstgrenze, die für einen Passagier gilt und nicht für ein Gepäckstück. Allerdings wird der Betrag nicht automatisch ausgezahlt, denn Sie müssen den Schaden darlegen und beweisen. Vor allen Dingen, wenn die Fluggesellschaft eine Beteiligung bestreitet. Sie müssen den Schaden genau beschreiben oder mit Fotos nachweisen können, aber auch, dass die verzögerte Aushändigung zu unnötigen Kosten geführt hat. Im besten Fall machen Sie vor dem Abflug Fotos von Ihrem Koffer.

In der Höhe unbegrenzt haftet die Fluggesellschaft nur in Ausnahmefällen und dazu muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass es sich um einen absichtlichen oder leichtfertig verursachten Schaden handelt. Im Obhutsbereich der Fluggesellschaft wurde der Koffer gewalttätig geöffnet, dann muss die Gesellschaft nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt nachweisen, dass bei der Öffnung kein Vorsatz vorhanden war (15. Februar 2005, Az. 22 U 145 /04). Die Fluggesellschaft haftet unbeschränkt, wenn sie diesen Nachweis nicht erbringen können. Der Wert des Gepäcks kann durch einen Zuschlag deklariert werden und dann erhöht sich die Haftung auf den angezeigten Betrag.

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Erstattung bei Neukauf

Das Gepäck ist verloren gegangen, wurde beschädigt oder zerstört, dann ist der aktuelle Zeit wert zu ersetzen.

Sie haben die Möglichkeit angemessene Ersatzartikel zu beschaffen, wenn Ihr Gepäck am Urlaubsort nicht vorhanden ist. Dazu gehören Unterwäsche, Kleidung und natürlich auch Hygieneartikel, aber nur angemessene und notwendige Dinge. Die Angemessenheit hängt von der Art der Reise ab, denn bei einem Strandurlaub brauchen Sie andere Dinge wie bei einer Luxuskreuzfahrt. Zudem muss die Überbrückungszeit beachtet werden, denn oft ist unklar, ob das Gepäck verspätet kommt oder komplett verschwunden ist. Sie sind verpflichtet die Kosten so gering wie möglich zu halten, so dass ein Badeanzug ausreicht und Sie zudem nicht mehrere teure Markenartikel kaufen dürfen. In der Regel erhalten Sie von der Fluggesellschaft eine Art Notpaket mit allen wichtigen Drogerieartikeln und vielleicht sogar Ersatzwäsche. Wenn das Gepäck wieder auftaucht, dann muss die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter für die Lieferung zur Unterkunft oder nach Hause sorgen.

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Schadensanzeige

Eine Schadensanzeige müssen Sie innerhalb einer bestimmten Frist erstatten und zwar schriftlich.

Bei Beschädigung oder teilweise Verlust müssen Sie umgehend, aber spätestens nach 7 Tagen eine Anzeige erstellen. Bei einer Verspätung haben Sie 21 Tage nach Zustellung Zeit, sich entweder an die Fluggesellschaft oder an den Reiseveranstalter zu wenden.

Innerhalb einer Ausschlussfrist von 2 Jahren kann eine Klage auf Schadenersatz nach dem Montrealer Übereinkommen erhoben werden.

Minderung des Reisepreises bei Pauschalreisen

Bei einer Pauschalreise haben Sie die Möglichkeit den Reisepreis für den Zeitraum zu reduzieren, in dem Sie das eigene Gepäck nicht zur Verfügung haben.

In der Regel haben Sie die Möglichkeit den Preis zwischen 5 und 50% zu mindern, wobei Sie sich an den Tagesreisepreis richten müssen. Sie können jeden Tag berechnen, in dem das Gepäck nicht vorhanden ist. Es besteht sogar die Möglichkeit eine 100%-ige Erstattung zu bekommen, wenn es sich um ein wichtiges Gepäckstück handelt, ohne welches Sie den Tag nicht verbringen können. Hier kann der Smoking ein Beispiel sein, den Sie extra für den Opernbesuch eingepackt haben. Eine Minderung von 50% des Gesamtpreises ist möglich, wenn Sie während der gesamten Reise auf Ihr Gepäck verzichten müssen.

Allerdings müssen Sie sich sofort bei dem Reiseveranstalter melden und eine Anzeige schreiben, denn nur dann besteht die Möglichkeit der Reisepreisminderung. Wichtig ist, dass die Anzeige immer in Gegenwart von Zeugen durchgeführt wird und vom Reiseveranstalter als zur Kenntnis genommen gilt. Sollten Sie den Veranstalter vor Ort nicht erreichen, dann können Sie ihn entweder per Mail oder Telefon erreichen. Aber auch hier muss ein Zeuge anwesend sein. Der Hotelier vor Ort ist nicht für die Mängelanzeige zuständig, denn das ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten.

Auch in diesem Fall gibt es eine Frist von 2 Jahren und sie beginnt direkt am Vertragsende, so dass nach zwei Jahren keine Ansprüche auf Reisepreisminderung mehr erhoben werden können.

Wichtig zu beachten!

  • Wertsachen
  • empfindliche Gegenstände
  • lebenswichtige Medikamente

gehören ins Handgebäck und haben im aufgegebenen Gepäck nichts zu suchen. In den Beförderungsbedingungen können Sie nachlesen, dass die Haftung für solche Dinge von den Fluggesellschaften ausgeschlossen wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema verlorenes Gepäck

1. Darf ich mir einen Badeanzug kaufen, wenn mein Gepäck während des Fluges in den Urlaub verschwunden ist?

Sie dürfen sich einen neuen Badeanzug kaufen, wenn das Gepäck nicht rechtzeitig am Urlaubsort ankommt. Die Kosten muss die Fluggesellschaft übernehmen, wenn sie für die Verspätung oder den Verlust verantwortlich ist.

2. Wem melde ich den Verlust meines Koffers?

Sie wenden sich immer zuerst an die Fluggesellschaft, denn sie nimmt den Koffer in Obhutnahme und ist dann auch für ihn verantwortlich. Bei einer Pauschalreise wenden Sie sich an den Reiseveranstalter.

3. Wann bin ich wieder für mein Gepäck verantwortlich?

Sie geben die Verantwortung für das Gepäck ab, wenn Sie es auf die Waage beim Einchecken stellen und übernehmen die Verantwortung wieder, wenn Sie es am Zielflughafen vom Förderband nehmen.

4. Wie lange sollte ich auf meinen Koffer warten?

Hierfür gibt es keine pauschale Antwort, denn im Koffer befinden sich meist nicht nur Kleidungsstücke, sondern auch Hygieneartikel. Sie können je nach Notwendigkeit auch schon direkt am kommenden Tag für Ersatz sorgen.

5. Wie viel Schadenersatz bekomme ich bei einem Kofferverlust?

Die Fluggesellschaften haben eine Pauschale von 1.350 Euro festgelegt, wenn der Koffer nicht mehr auftaucht.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass Gepäck verschwindet oder zu spät am Zielort ankommt. Für die Reisenden sehr ärgerlich, aber Sie müssen Ruhe bewahren und die richtigen Schritte einleiten. Nur, wenn Sie die richtigen Schritte einleiten, haben Sie die Möglichkeit Schadenersatz zu erhalten oder eine Preisminderung durchzusetzen.

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Mein Flug endete am falschen Flughafen: Entschädigung bis 600 Euro möglich! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-endete-am-falschen-flughafen-entschaedigung-bis-600-euro-moeglich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-endete-am-falschen-flughafen-entschaedigung-bis-600-euro-moeglich/#respond Fri, 28 Jan 2022 18:22:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68274 Flugreisen zählen heute zu den beliebtesten und sichersten Reisen, aber es kommt immer mal wieder zu kleinen Schwierigkeiten. Sie sind auf dem Weg nach Hause und landen auf dem falschen Flughafen. Das ist nicht nur

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Flugreisen zählen heute zu den beliebtesten und sichersten Reisen, aber es kommt immer mal wieder zu kleinen Schwierigkeiten. Sie sind auf dem Weg nach Hause und landen auf dem falschen Flughafen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch dafür sorgen, dass Sie einen Ersatz oder eine Entschädigung erhalten. Sie können schon vor Ort einige Dinge in die Wege leiten, wenn Sie aus Versehen am falschen Flughafen landen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie landen am falschen Flughafen, dann muss die Fluglinie für eine Beförderung zum eigentlichen Zielflughafen sorgen. Aber auch die Beförderung zu einem nah gelegenen Flughafen des vereinbarten Zielortes ist möglich, aber auch das muss die Fluglinie organisieren.
  • Eventuell haben Sie in so einem Fall die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern, denn schließlich haben Sie Unannehmlichkeiten.
  • Informieren Sie sich ausführlich, bevor Sie sich zu einer Tat hinreißen lassen, die Sie nicht rückgängig machen und Ihnen nur noch mehr Unannehmlichkeiten einbringt.

Fluggesellschaft ist für die Organisation zuständig

Wenn Sie an einem falschen Flughafen landen, denn muss die Fluggesellschaft sich um eine Alternativbeförderung kümmern, damit Sie am Zielort ankommen.

Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht Ihnen entweder den Transfer zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel zu organisieren oder zu einem nahe gelegenen Zielort, der mit Ihnen vereinbart wird. Das kann nicht nur der eigene Wohnort sein, sondern auch ein Hotel, der Bahnhof oder der Hafen.

Manchmal kommt es zu einem Problem mit dem Flug und dann können Ausgleichszahlungen in Betracht kommen, aber dafür ist die Höhe der Verspätungsdauer am Endziel entscheidend. Das bedeutet, wenn Sie nur einige Minuten Verspätung haben, dann lohnt sich das Anstreben einer Ausgleichszahlung eher nicht und die Chancen eine Zahlung zu erhalten ist sehr gering. Anders sieht es aus, wenn es sich um mehrere Stunden handelt, dann stehen die Chancen sehr gut eine Ausgleichszahlung zu erhalten. Damit die Chancen auf eine Ausgleichszahlung hoch sind, ist bei der Berechnung des Zeitraums wichtig, wann Sie das Ziel der ursprünglichen Buchung oder des nachträglich vereinbarten Zielorts erreichen.

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Minderung des Reisepreises

Sie haben sich für eine Pauschalreise entschieden und es kommt zu einer Änderung des Zielflughafens, dann haben Sie das Recht auf eine Preisminderung.

Hierbei spielt auch wieder die Dauer der Verspätung eine wichtige Rolle, denn sie ist entscheidend für die Minderung des Reisepreises bei Pauschalreisen. In der ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln finden Sie mit Sicherheit eine kleine Orientierungshilfe, denn dort können Sie den Prozentsatz ermitteln, welchen Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen können.

Die Möglichkeiten vor Ort!

  • Sie müssen sich zuerst bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter erkundigen und erfragen, wie die Reise nun weiter gehen soll.
  • Es kommt vor, dass Sie für die Weiterreise auf eigene Verantwortung durchführen müssen, dann müssen Sie auf jeden Fall alle Quittungen, Ersatztickets, Gutscheine und Fotos aufbewahren.
  • Fotos vom abweichenden Flughafen können sehr wichtig sein. Diese Informationen sind für eine spätere Forderungen oder Abrechnung entscheidend.
  • Außerdem sollten Sie sich mit den anderen Reisenden austauschen. Sprechen Sie mit ihnen und tauschen Sie Kontaktdaten aus. Das kann für die Beweislage im Endeffekt sehr nützlich sein.
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Entschädigung bei Flugumleitung

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie als Passagier zahlreiche Rechte haben und diese schützen Sie auf Flugreisen.

Die Rechte sind in der EU-Verordnung EG 261/2004 festgehalten. Wenn Sie auf dem Rückflug sind und der Flug wird umgeleitet, so dass Sie mehr als drei Stunden später am Zielflughafen ankommen, dann haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe kann bei bis zu 600 Euro liegen. Laut der EU-Verordnung handelt es sich bei einer Flugumleitung um einen Flugausfall, aber dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nur dann können Sie eine Entschädigung erhalten:

  • Aufgrund der Flugumleitung erreichen Sie Ihr Endziel erst mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden.
  • Am Flughafen haben Sie rechtzeitig eingecheckt.
  • Die Flugumleitung ist nicht länger als drei Jahre her.
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Umleitung des Fluges.
  • Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein, aber die Fluggesellschaft spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb Europas hat.
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Flugumleitungen sind keine Seltenheit

Immer wieder hört man von Flugumleitungen, so dass es heute keine Seltenheit mehr ist, wenn ein Flug einfach auf einem anderen Flughafen landet.

Ein Flug kann aus den unterschiedlichsten Gründen umgeleitet werden. Ein möglicher Grund ist eine Flughafensperrung, aber auch ein Notarzteinsatz oder ein Unwetter können die Ursache für eine Umleitung des Fluges zu einem anderen Flughafen sein. Es gibt aber eine Ursache, die am häufigsten vorkommt und das ist das Einsetzen des Nachtflugverbots. Aufgrund des Nachtflugverbots darf der Zielflughafen dann nicht mehr angeflogen werden und das Flugzeug muss zu einem anderen Flughafen fliegen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Flugumleitung

1. Was bedeutet Flugumleitung wegen Nachtflugverbot?

Das Nachtflugverbot ist von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich und wird wegen der Anwohner verordnet. Gerade in der Nähe von Großstädten gibt es ein strenges Nachtflugverbot, so dass ein abendlicher Flug zu später Stunde leicht dazu führt, dass ein anderer Flughafen angeflogen werden muss, um das Nachtflugverbot nicht zu durchbrechen.

2. Was sind außergewöhnliche Umstände bei einer Flugumleitung?

Die Fluggesellschaft kann bei außergewöhnlichen Umständen nicht haftbar gemacht werden, wenn es dadurch zu einer Flugumleitung kommt. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören politische Unruhen, schlechtes Wetter, Streiks der Flugsicherung, Terroranschläge und manchmal auch Flughafensperrungen.

3. Wie hoch kann die Entschädigung aufgrund einer Flugumleitung im Höchstfall sein?

Es besteht durchaus die Möglichkeit eine Entschädigung in finanzieller Form zu bekommen, wenn alle Voraussetzungen stimmen. Im Höchstfall können Sie mit einer Entschädigung von bis zu 600 Euro für das Landen am falschen Flughafen erhalten.

4. Wann habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung?

Wenn Sie auf einem falschen Flughafen landen, dann haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Die Ersatzbeförderung muss dafür sorgen, dass Sie den ursprünglichen Zielort erreichen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Quittungen aufheben, wenn Sie zuerst für die Ersatzbeförderung selber aufkommen müssen. Sie erhalten dann von der Fluggesellschaft eine Erstattung.

5. Zählen Betreuungsleistungen zu den Entschädigungen bei einer Flugumleitung?

Während Sie auf eine Weiterbeförderung warten haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, so dass für das leibliche Wohl gesorgt ist. Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke müssen von der Fluggesellschaft gestellt werden.

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Fazit

In den letzten Jahren sind immer mehr Flugumleitungen in die Medien geraten. Die Flüge konnten nicht am Zielflughafen enden, sondern endeten an einem Fremdflughafen. Das ist ärgerlich, aber manchmal leider nicht zu vermeiden. Wenn die Fluggesellschaft Schuld ist, dann haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Entschädigung kann bis zu 600 Euro betragen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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