Flugumleitungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 28 Jan 2022 18:22:32 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Flugumleitungen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Mein Flug endete am falschen Flughafen: Entschädigung bis 600 Euro möglich! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-endete-am-falschen-flughafen-entschaedigung-bis-600-euro-moeglich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/mein-flug-endete-am-falschen-flughafen-entschaedigung-bis-600-euro-moeglich/#respond Fri, 28 Jan 2022 18:22:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68274 Flugreisen zählen heute zu den beliebtesten und sichersten Reisen, aber es kommt immer mal wieder zu kleinen Schwierigkeiten. Sie sind auf dem Weg nach Hause und landen auf dem falschen Flughafen. Das ist nicht nur

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Flugreisen zählen heute zu den beliebtesten und sichersten Reisen, aber es kommt immer mal wieder zu kleinen Schwierigkeiten. Sie sind auf dem Weg nach Hause und landen auf dem falschen Flughafen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch dafür sorgen, dass Sie einen Ersatz oder eine Entschädigung erhalten. Sie können schon vor Ort einige Dinge in die Wege leiten, wenn Sie aus Versehen am falschen Flughafen landen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie landen am falschen Flughafen, dann muss die Fluglinie für eine Beförderung zum eigentlichen Zielflughafen sorgen. Aber auch die Beförderung zu einem nah gelegenen Flughafen des vereinbarten Zielortes ist möglich, aber auch das muss die Fluglinie organisieren.
  • Eventuell haben Sie in so einem Fall die Möglichkeit den Reisepreis zu mindern, denn schließlich haben Sie Unannehmlichkeiten.
  • Informieren Sie sich ausführlich, bevor Sie sich zu einer Tat hinreißen lassen, die Sie nicht rückgängig machen und Ihnen nur noch mehr Unannehmlichkeiten einbringt.

Fluggesellschaft ist für die Organisation zuständig

Wenn Sie an einem falschen Flughafen landen, denn muss die Fluggesellschaft sich um eine Alternativbeförderung kümmern, damit Sie am Zielort ankommen.

Die Fluggesellschaft ist in der Pflicht Ihnen entweder den Transfer zum ursprünglichen Zielflughafen am Endziel zu organisieren oder zu einem nahe gelegenen Zielort, der mit Ihnen vereinbart wird. Das kann nicht nur der eigene Wohnort sein, sondern auch ein Hotel, der Bahnhof oder der Hafen.

Manchmal kommt es zu einem Problem mit dem Flug und dann können Ausgleichszahlungen in Betracht kommen, aber dafür ist die Höhe der Verspätungsdauer am Endziel entscheidend. Das bedeutet, wenn Sie nur einige Minuten Verspätung haben, dann lohnt sich das Anstreben einer Ausgleichszahlung eher nicht und die Chancen eine Zahlung zu erhalten ist sehr gering. Anders sieht es aus, wenn es sich um mehrere Stunden handelt, dann stehen die Chancen sehr gut eine Ausgleichszahlung zu erhalten. Damit die Chancen auf eine Ausgleichszahlung hoch sind, ist bei der Berechnung des Zeitraums wichtig, wann Sie das Ziel der ursprünglichen Buchung oder des nachträglich vereinbarten Zielorts erreichen.

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Minderung des Reisepreises

Sie haben sich für eine Pauschalreise entschieden und es kommt zu einer Änderung des Zielflughafens, dann haben Sie das Recht auf eine Preisminderung.

Hierbei spielt auch wieder die Dauer der Verspätung eine wichtige Rolle, denn sie ist entscheidend für die Minderung des Reisepreises bei Pauschalreisen. In der ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln finden Sie mit Sicherheit eine kleine Orientierungshilfe, denn dort können Sie den Prozentsatz ermitteln, welchen Sie vom Reiseveranstalter zurückverlangen können.

Die Möglichkeiten vor Ort!

  • Sie müssen sich zuerst bei der Fluggesellschaft oder beim Reiseveranstalter erkundigen und erfragen, wie die Reise nun weiter gehen soll.
  • Es kommt vor, dass Sie für die Weiterreise auf eigene Verantwortung durchführen müssen, dann müssen Sie auf jeden Fall alle Quittungen, Ersatztickets, Gutscheine und Fotos aufbewahren.
  • Fotos vom abweichenden Flughafen können sehr wichtig sein. Diese Informationen sind für eine spätere Forderungen oder Abrechnung entscheidend.
  • Außerdem sollten Sie sich mit den anderen Reisenden austauschen. Sprechen Sie mit ihnen und tauschen Sie Kontaktdaten aus. Das kann für die Beweislage im Endeffekt sehr nützlich sein.
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Entschädigung bei Flugumleitung

Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass Sie als Passagier zahlreiche Rechte haben und diese schützen Sie auf Flugreisen.

Die Rechte sind in der EU-Verordnung EG 261/2004 festgehalten. Wenn Sie auf dem Rückflug sind und der Flug wird umgeleitet, so dass Sie mehr als drei Stunden später am Zielflughafen ankommen, dann haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Höhe kann bei bis zu 600 Euro liegen. Laut der EU-Verordnung handelt es sich bei einer Flugumleitung um einen Flugausfall, aber dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Nur dann können Sie eine Entschädigung erhalten:

  • Aufgrund der Flugumleitung erreichen Sie Ihr Endziel erst mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden.
  • Am Flughafen haben Sie rechtzeitig eingecheckt.
  • Die Flugumleitung ist nicht länger als drei Jahre her.
  • Die Fluggesellschaft ist verantwortlich für die Umleitung des Fluges.
  • Der Flug muss innerhalb der EU gestartet oder gelandet sein, aber die Fluggesellschaft spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz innerhalb Europas hat.
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Flugumleitungen sind keine Seltenheit

Immer wieder hört man von Flugumleitungen, so dass es heute keine Seltenheit mehr ist, wenn ein Flug einfach auf einem anderen Flughafen landet.

Ein Flug kann aus den unterschiedlichsten Gründen umgeleitet werden. Ein möglicher Grund ist eine Flughafensperrung, aber auch ein Notarzteinsatz oder ein Unwetter können die Ursache für eine Umleitung des Fluges zu einem anderen Flughafen sein. Es gibt aber eine Ursache, die am häufigsten vorkommt und das ist das Einsetzen des Nachtflugverbots. Aufgrund des Nachtflugverbots darf der Zielflughafen dann nicht mehr angeflogen werden und das Flugzeug muss zu einem anderen Flughafen fliegen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Flugumleitung

1. Was bedeutet Flugumleitung wegen Nachtflugverbot?

Das Nachtflugverbot ist von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich und wird wegen der Anwohner verordnet. Gerade in der Nähe von Großstädten gibt es ein strenges Nachtflugverbot, so dass ein abendlicher Flug zu später Stunde leicht dazu führt, dass ein anderer Flughafen angeflogen werden muss, um das Nachtflugverbot nicht zu durchbrechen.

2. Was sind außergewöhnliche Umstände bei einer Flugumleitung?

Die Fluggesellschaft kann bei außergewöhnlichen Umständen nicht haftbar gemacht werden, wenn es dadurch zu einer Flugumleitung kommt. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören politische Unruhen, schlechtes Wetter, Streiks der Flugsicherung, Terroranschläge und manchmal auch Flughafensperrungen.

3. Wie hoch kann die Entschädigung aufgrund einer Flugumleitung im Höchstfall sein?

Es besteht durchaus die Möglichkeit eine Entschädigung in finanzieller Form zu bekommen, wenn alle Voraussetzungen stimmen. Im Höchstfall können Sie mit einer Entschädigung von bis zu 600 Euro für das Landen am falschen Flughafen erhalten.

4. Wann habe ich Anspruch auf eine Ersatzbeförderung?

Wenn Sie auf einem falschen Flughafen landen, dann haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung. Die Ersatzbeförderung muss dafür sorgen, dass Sie den ursprünglichen Zielort erreichen. Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Quittungen aufheben, wenn Sie zuerst für die Ersatzbeförderung selber aufkommen müssen. Sie erhalten dann von der Fluggesellschaft eine Erstattung.

5. Zählen Betreuungsleistungen zu den Entschädigungen bei einer Flugumleitung?

Während Sie auf eine Weiterbeförderung warten haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, so dass für das leibliche Wohl gesorgt ist. Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke müssen von der Fluggesellschaft gestellt werden.

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Fazit

In den letzten Jahren sind immer mehr Flugumleitungen in die Medien geraten. Die Flüge konnten nicht am Zielflughafen enden, sondern endeten an einem Fremdflughafen. Das ist ärgerlich, aber manchmal leider nicht zu vermeiden. Wenn die Fluggesellschaft Schuld ist, dann haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Die Entschädigung kann bis zu 600 Euro betragen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

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