Förderung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 18:03:02 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Förderung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Förderung fürs Eigenheim: energieeffizient, sicher, barrierefrei – Zuschüsse nutzen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/foerderung-fuers-eigenheim-energieeffizient-sicher-barrierefrei-zuschuesse-nutzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/foerderung-fuers-eigenheim-energieeffizient-sicher-barrierefrei-zuschuesse-nutzen/#respond Mon, 21 Dec 2020 11:55:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59078 Bei der Sanierung des Hauses können diverse Zuschüsse, aber auch attraktive Kredite für Barrierefreiheit, Energiesparen sowie Einbruchschutz gewählt werden. Bevor Sie jedoch eine vorschnelle Entscheidung treffen, sollten Sie sich eingehend informieren.  Welche Bereiche erhalten die

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Bei der Sanierung des Hauses können diverse Zuschüsse, aber auch attraktive Kredite für Barrierefreiheit, Energiesparen sowie Einbruchschutz gewählt werden. Bevor Sie jedoch eine vorschnelle Entscheidung treffen, sollten Sie sich eingehend informieren. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderungen können Sie inzwischen für viele Modernisierungen an Ihrem Haus nutzen: Ob im Keller die neue Heizung, ein Hauseingang ohne Barrieren, erneuerbare Energie oder auch Fenster mit Einbruchschutz.
  • Damit Sie die Fördermittel voll ausschöpfen, stellen Sie richtigerweise verschiedene Programme zusammen.
  • Suchen Sie daher im Internet nach den staatlichen Förderprogrammen, die für Sie interessant sind.
  • Möchten Sie Ihre Steuerschuld verringern, so nutzen Sie energetische Sanierungen. Diese können Sie seit dem 1.1.2020 steuerlich geltend machen.

Welche Bereiche erhalten die Förderung?

Als privater Haus- oder Wohnungsbesitzer können Sie übrigens viele Förderprogramme nutzen. Diese werden inzwischen von Bund, Land sowie kommunalen Trägern unterstützt.
Folgende Bereiche könnten Sie daher interessieren:

  • Effizienzhäuser oder auch ein nachträglicher Wärmeschutz
  • Darüber hinaus ein Schutz vor Einbruch oder Barrierefreiheit
  • Dazu auch ein energiesparendes Lüftungs- und Heizungssystem
  • Weiterhin ein Heizen mit Holzpellets oder thermischen Solaranlagen
  • Geothermie und Wärmepumpen sind inzwischen ebenfalls föderungswürdig
  • Kraft-Wärme-Kopplung wird übrigens auch bezuschusst.
  • Unterstützt werden überdies Batteriespeicher, Photovoltaikanlagen sowie Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Wahlweise können Sie übrigens unter bestimmten Bedingungen auch folgende Dinge steuerlich fördern lassen:

  • Erstens eine neue Heizungsanlage bei Verwendung erneuerbarer Energie
  • Zweitens die Optimierung von Heizungsanlagen, die mindestens zwei Jahre alt sind
  • Drittens neue Außentüren und Fenster
  • Viertens Wärmedämmungen in den Bereichen Dach, Wände, Keller- und Geschossdecken
  • Fünftens Erneuerung respektive Einbau einer Lüftungsanlage
  • Sechstens schließlich der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
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Zur steuerlichen Förderung informieren

Seit 2020 können Sie für energetische Modernisierungsmaßnahmen eine Steuerermäßigung  erhalten.

Sofern Ihr Gebäude über 10 Jahre alt ist und sie es darüber hinaus selbst bewohnen, besteht ein Förderungsanspruch.

Jedoch können nur Sanierungsmaßnahmen in der Steuer beachtet werden, die Sie einem Fachunternehmen in Auftrag geben. Wobei diese Maßnahmen auch noch bestimmten Anforderungen im Bereich Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung entsprechen müssen.

Wenn Sie dies alles einhalten, dann bietet sich die folgende Möglichkeit an: z.B. die steuerliche Anrechnung von 20 Prozent und maximal 40.000 Euro in den nächsten drei Jahren. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Ausgaben vorher nicht beim Finanzamt anmelden.

Die Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie hilft Ihnen inzwischen mit vielen Informationen zu dem Thema weiter.

Das passende Förderprogramm finden

Sehen Sie sich im Internet diverse Fördermitteldatenbanken an, um einen Überblick zu den verschiedenen Fördermitteln für Ihre Sanierung zu erhalten.

Für Nordrhein-Westfalen ist der Förder.Navi von der EnergieAgentur.NRW inzwischen eine tolle Anlaufstelle. Sie erhalten mit dem Tool die Möglichkeit, durch die Bereiche Förderthema, Förderart oder auch Fördergeber zu stöbern. Testen Sie es einfach und schauen Sie auf jeden Fall bis zur Detailansicht durch. Indes können Sie auch die Datenbanken des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nutzen oder aber die der Bauförderer.

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Der Weg zu Fördergeldern

Abhängig von der Art des Förderprogramms, müssen Sie unterschiedliche Anträge stellen.

Wobei Sie beachten sollten, die Anträge immer einzureichen ehe die Sanierung startet. Ferner können Sie sich an die KfW für bundesweite Fördermittel wenden sowie auch an die BAFA für Fördermittel im Bereich erneuerbare Energie.

  • Eine gute Beratung vor Planungsbeginn ist ratsam. Sie können zudem die Energieberatung der Verbraucherzentrale nutzen. Hier werden Sie auch zum Thema Immobilienfinanzierung beraten.
  • Vor Sanierungsbeginn sind die Anträge zu stellen.
  • Um sich abzusichern, verlangt die KfW-Bankengruppe meist auch die Meinung eines Energieeffizienz-Experten.
  • Die Förderung kann genehmigt werden, muss aber nicht. Sie haben somit keinen Anspruch darauf. Es wird vielmehr anhand der finanziellen Mittel des Programms entschieden. Ist daher kein Geld mehr vorhanden, kann auch nicht gefördert werden.

KfW-Bankengruppe

Von Krediten mit niedrigen Zinsen über Kredite mit Tilgungsnachlass bis hin zu Zuschussförderungen: die  KfW bietet inzwischen verschiedene Optionen der Förderung an.

BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle tritt mit einer Förderung dann in Aktion, sofern Sie erneuerbare Energie für die Heizung nutzen möchten. Hierfür wird vielleicht ein extra Kredit benötigt, welchen Sie zusätzlich bei der KfW als Ergänzungskredit beantragen können.

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Infoblätter zu Förderungen

Folgende Datenblätter zum Herunterladen bieten Ihnen wertvolle Informationen zu steuerlicher Förderung, aber auch Darlehen oder Zuschüssen.

Steuerliche Anrechnung

Steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

KfW-Bankengruppe

Bezüglich der KfW Maßnahmen zu energetischen Sanierungen, barrierefreiem Wohnen oder Einbruchschutz bietet die Bundesregierung Förderung an. Es werden unter anderem Brennstoffzellen, aber auch Photovoltaikanlagen bezuschusst oder mit günstigen Krediten unterstützt. Unter Anderem betrifft dies die Bereiche

  • KfW altersgerecht umbauen (z.B. Produkt-Nr. 159 Kredit / 455-B Zuschuss / 455-E Zuschuss)
  • KfW erneuerbare Energien Photovoltaikanlagen: (z.B. Produkt-Nr. 270 Kredit)
  • KfW Ladestationen für E-Autos: (z.B. Produkt-Nr. 440 Zuschuss)
  • KfW energieeffizient Bauen und Sanieren – Brennstoffzelle: (z.B. Produkt-Nr. 433 Zuschuss)

NRW-BANK und progress.nrw

Über die NRW.BANK unterstützt die Landesregierung NRW Sanierungsmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz. Zudem können Sie über progres.nrw Zuschüsse bekommen, wenn Sie erneuerbare Energie nutzen möchten oder die Energieeffizienz verbessern wollen. Es stehen hierfür mehrere Fördertöpfe zur Verfügung:

NRW.Bank:

  • Modernisierungsrichtlinie: Kredit mit Tilgungszuschuss
  • Gebäudesanierung: Kredit
  • WEG-Kredit und WEG-Garantie

 progres.nrw:

  • Markteinführung: z.B. Solarthermie, Biomasse/Pelettheizungen, Geothermie, Lüftungsanlagen: Zuschuss
  • Batteriespeicher: z.B. Zuschuss
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge: z.B. als Zuschuss
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Beratung zum Thema Fördermittel

Es ist inzwischen praktisch unmöglich, bei der unüberschaubar großen Vielzahl an Fördermitteln durchzublicken. Nutzen Sie daher den Energielotsen, um sich im Urwald der Förderungen zurechtzufinden. In punkto Energieberatung hilft Ihnen aber auch gerne die Verbraucherzentrale NRW weiter:
Servicetelefon: 0211 – 33 996 556
energielotse@verbraucherzentrale

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) geht vermutlich am 1. Januar 2021 an den Start

Abgesehen davon plant der Bund derzeit, die Energieeffizienzförderung neu zu regeln. Die Änderungen werden sodann das Programm der KfW, aber auch des BAFA betreffen. Dessen ungeachtet informieren wir Sie sofort, sobald die neuen Richtlinien offiziell werden. Bis dahin können Sie sich jedoch über aktuelle Informationen bei unseren Energieberatern und Energieberaterinnen informieren.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Förderungen fürs Eigenheim: energieeffizient, sicher, barrierefrei – Zuschüsse nutzen

1. Besteht eine Garantie auf Zuschüsse?

Leider haben Sie keine Garantie darauf. Es kommt vielmehr ganz darauf an, welchen Zuschuss Sie beantragen und ob dafür noch Geld vorhanden ist. Sollte die jeweilige Stelle allerdings keine Gelder mehr zur Verfügung haben, bekommen Sie auch keinen Zuschuss.

2. Wofür gibt es Zuschüsse?

Sie können jederzeit Zuschüsse für die Bereiche Barrierefreies Wohnen, Einbruchschutz oder erneuerbare Energie beantragen. Es lohnt sich daher, das Thema näher zu betrachten. Eventuell könnten Sie auch für andere Bereiche einen Zuschuss erhalten.

3. Kann ich auch einen Zuschuss für vermietete Objekte beantragen?

Sie können den Zuschuss allerdings nur beantragen, wenn Sie der Eigentümer des Hauses oder der Wohnung sind und auch selbst darin wohnen.

4. Lohnt sich der Zuschuss wirklich?

Dies hängt unter dem Strich von Ihrer finanziellen Situation ab. Immerhin können Sie aber innerhalb von 3 Jahren bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen. Dies ist immerhin eine enorme Summe.

5. Wo kann ich mich zu Förderprogrammen informieren?

Sie können zum Beispiel den Förder.Navi der EnergieAgentur.NRW nutzen. Doch auch das Internet bietet vielerlei Informationen.

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Fazit

Möchten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung sanieren oder modernisieren, kann sich eine Förderung inzwischen finanziell lohnen. Gerade dann, wenn Sie an barrierefreies Wohnen, Einbruchschutz oder die Umstellung auf erneuerbare Energie denken. Da die Möglichkeiten aber sehr vielseitig sind, lassen Sie sich unbedingt vorher beraten. Denken Sie zudem daran, immer erst Ihre Anträge zu stellen, bevor es mit den Arbeiten losgeht.

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Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen – Finanzielle Sicherheit im Alter bietet die Betriebsrente https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betriebsrente-mit-dem-arbeitgeber-fuer-die-rente-sparen-finanzielle-sicherheit-im-alter-bietet-die-betriebsrente/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betriebsrente-mit-dem-arbeitgeber-fuer-die-rente-sparen-finanzielle-sicherheit-im-alter-bietet-die-betriebsrente/#respond Fri, 11 Dec 2020 10:14:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57581 Zusammen mit der gesetzlichen Rente können Sie mit der Betriebsrente für das Alter vorsorgen. Die betriebliche Altersvorsorge, wie die Betriebsrente bezeichnet wird, lohnt sich aber nicht immer. Zudem gibt es einige Dinge zu beachten. Seit

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Zusammen mit der gesetzlichen Rente können Sie mit der Betriebsrente für das Alter vorsorgen. Die betriebliche Altersvorsorge, wie die Betriebsrente bezeichnet wird, lohnt sich aber nicht immer. Zudem gibt es einige Dinge zu beachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zusätzlich zur gesetzlichen Rente können Sie mit der betrieblichen Altersvorsorge für das Alter vorsorgen und das sogar mit staatlicher Förderung.
  • Neuverträge, die nach 2019 abgeschlossen werden, sind mit einem Arbeitgeberzuschuss von 15% verstehen. Der Zuschuss ist verpflichtend. Für bereits bestehende Verträge gilt das Gleiche, aber erst ab 2022.
  • Die zusätzliche Absicherung nehmen Sie mit, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente alleine bezahlt.
  • Ihr Einkommen mindert sich durch die Beiträge der Betriebsrente, denn sie gehen vom Bruttogehalt ab. In der Ansparphase sparen Sie Sozialangaben und Steuern.
  • Die ausgezahlte Betriebsrente wird im Ruhestand allerdings komplett versteuert. Sie sind aber gesetzlich krankenversichert und es kommen Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung dazu.

Seit Jahren sinkt das Rentenniveau und das macht vielen Menschen Angst. Damit Sie im Alter den gewohnten Lebensstandard halten können, müssen Sie zusätzliches Kapital ansparen. Die betriebliche Altersvorsorge ist eine gute Möglichkeit, aber was genau steckt eigentlich dahinter und welche Vor- und Nachteile sind vorhanden, das sind Fragen die Sie klären sollten. Lohnt sich eine Betriebsrente überhaupt? Die wichtigsten Punkte zum Thema Betriebsrente erklären wir.

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Die betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung, Altersvorsorge oder Betriebsrente ist eine finanzielle Leistung. Der Arbeitgeber sagt die Leistung dem Arbeitnehmer für die Altersversorgung zu.

Es geht um die folgenden Leistungen:

  • Altersvorsorge, dazu gehört eine lebenslange Rentenzahlung für den Arbeitnehmer
  • Hinterbliebenenversorgung, das bedeutet, beim Tod der versicherten Person erhält der Ehe- oder Lebenspartner die Rente.
  • Invaliditätsversorgung, die auch als Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsminderungsrente bezeichnet wird

Der Arbeitgeber schließt für diese Leistungen einen speziellen Vertrag ab. Der Vertrag wird entweder mit der Pensionskasse, dem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung abgeschlossen. Der Arbeitgeber überweist jeden Monat, vom Lohn des Arbeitnehmers, einen festen Betrag. Er dient zum Aufbau der Altersversorgung.

Allerdings wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

  • Der Arbeitgeber finanziert die Betriebsrente komplett allein.
  • Der Arbeitnehmer gibt einen Teil des Lohns und der Arbeitgeber einen Zuschuss.

Der erste Fall ist einfach. Sie zahlen kein Geld in die Betriebsrente ein und trotzdem nehmen Sie die zusätzliche Versorgung auf jeden Fall mit. Allerdings zahlen Sie auf die spätere Rente Einkommenssteuer, das ist aber bei allen Formen der betrieblichen Altersvorsorge der Fall. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung fallen zudem die vollen Beträge für Kranken- und Pflegeversicherung an.

Der zweite Fall ist deutlich schwerer. Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine sogenannte Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass ein Teil seines Bruttogehalts in die Betriebsrente eingezahlt wird. Das lohnt sich aber nur, wenn der Arbeitgeber auch einen Teil übernimmt. Er sollte sich mit mindestens 20% des Bruttogehalts beteiligen, deutlich besser sind 30%.

Zur Betriebsrente gibt es seit dem Jahr 2019 einen höheren Arbeitgeberzuschuss.

Die betriebliche Altersvorsorge wird immerhin von der Bundesregierung gefördert. Neu abgeschlossene Verträge werden inzwischen vom Arbeitgeber mit mindestens 15% gefördert, das ist seit 2019 Pflicht. In der Ansparphase gibt es eine Menge Steuervorteile, die viele Sparer überzeugen sollen. Ob sich eine Betriebsrente lohnt ist nicht immer eindeutig, den Abgaben sind die Kürzungen gegenüber zu stellen.

Im Arbeits- und Tarifvertrag sind die finanziellen Förderungen geregelt. Einige Unternehmen haben sogar eine Betriebsvereinbarung. Ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss von 15% ist seit 2019 für alle neuen Verträge verpflichtend, aber nur wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart. Für bestehende Verträge zählt das auch, allerdings erst ab 2022. Die Betriebsrente ist folglich eine gute Möglichkeit, um für das Alter vorzusorgen. Aber der Arbeitgeber muss sich mit mindestens 20% am Bruttobeitrag beteiligen.

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Lohnt sich die Betriebsrente?

Die Frage, ob und für wen sich eine Betriebsrente lohnt, kann nicht so einfach beantwortet werden. Es müssen verschiedene Faktoren und die individuellen Situationen berücksichtigt werden.

Das eindeutige Werbeargument einer Betriebsrente ist inzwischen das Motto: „Heute sparen, morgen zahlen!“ Beim Abschluss einer Betriebsrente zahlen die Arbeitsnehmer und die Arbeitgeber bis zum Höchstbeitrag keine Sozialabgabe und keine Steuern.

Das ist ein großer Vorteil, der sich aber bei der Auszahlung reduziert. Die Rente ist zu 100% steuerpflichtig und die Steuerhöhe hängt immer vom individuellen Steuersatz ab. Im Grunde handelt es sich eigentlich nur um eine Verschiebung der Abgabe von der Ansparphase zur Rentenphase.

Die abgabefreien Höchstgrenzen der Betriebsrente

In die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds investieren Arbeitnehmer bis zu 4% der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze ohne Abzug von Sozialabgaben. Bis zu 8% kann der Arbeitgeber ohne Abzug von Steuern investieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt jedes Jahr immer zum 1. Januar. Im Jahr 2019 lag die Grenze bei 80.400 Euro und im Jahr 2020 bei 82.800 Euro. Im Jahr 2020 beträgt der höchste sozialabgabenfreie Anteil 276 Euro und der steuerfreie Anteil 552 Euro.

Die Beiträge für die Betriebsrente gehen vom Bruttogehalt ab und das reduziert das Einkommen immens. Aber der Arbeitnehmer spart eine Menge Steuern und Sozialabgaben.

Nur bei den Altverträgen, die vor 2004 abgeschlossen wurden, gibt es noch sehr günstige Ertragsanteilbesteuerung. Bei anderen Arten der Altersvorsorge ist das inzwischen anders herum. Die Arbeitnehmer versteuern hierbei das Einkommen komplett, dafür wird die Rente am Ende nur sehr gering versteuert. Die betriebliche Altersvorsorge hat also einen großen Pluspunkt und der liegt im Steuersatz des Rentenalters. Zum Zeitpunkt der Berufsfähigkeit ist der Steuersatz allerdings sehr gering.

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Beispielrechnung

Gehalt ohne Umwandlung Gehalt mit Umwandlung
Bruttogehalt 2500,00 Euro 2500,00 Euro
Entgeltumwandlung 0,00 Euro 0,00 Euro
Steuer- und

beitragspflichtiges Brutto

2500,00 Euro 2350,00 Euro
abzüglich Steuer 335,76 Euro 295,77 Euro
abzüglich Sozialabgaben 504,38 Euro 474,11 Euro
Netto-Gehalt 1659,87 Euro  1580,12 Euro
Nettoaufwand 79,75 Euro

Der Nettoaufwand beträgt bei einem monatlichen Sparbeitrag von 150 Euro also nur 79,75 Euro. Der Arbeitnehmer verzichtet auf die 79,75 Euro durch die Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber dagegen überweist 150 Euro als Ansparung zur Betriebsrente.

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Rente kann durch Entgeltumwandlung gemindert werden

Das oben genannte Beispiel klingt gut, aber das ist leider nur die halbe Wahrheit, denn die Entgeltumwandlung reduziert die Beiträge der gesetzlichen Sozialversicherung. Demnach auch die Ansprüche auf

  • Kranken-,
  • Eltern-,
  • Arbeitslosengeld
  • Erwerbsminderungsrente
  • Rente

Das nachfolgende Beispiel zeigt, wie hoch der Verlust sein kann.

200 Euro monatliche Entgeltumwandlung über einen Zeitraum von 37 Jahren. Dadurch liegt die Rentenanpassung bei 1,1% im Jahr. Die Einzahlung in die Betriebsrente beträgt folglich insgesamt 88.800 Euro und bei der Verrentung fehlen Entgeltpunkte von 1,6859. Der Rentenwert durch die Verrentung liegt bei 49,54 Euro. Somit kommen Sie auf einen monatlichen Rentenverlust von 83,52 Euro.

Ein 30-jähriger Arbeitnehmer hat ein Bruttogehalt von 3.000 Euro und vereinbart eine Entgeltumwandlung von 200 Euro im Monat. Dann fehlen der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2.400 Euro. Im Jahr 2019 hat das einen Verlust von 0,06169 an Entgeltpunkten oder knapp 2 Euro Rente ausgemacht. Bei einer genauen Kontrolle, einer moderaten Rentenanpassung und einer Erhöhung des Einkommens ergibt sich nach 37 Jahren ein Verlust von 83 Euro. Somit bekommen Sie auf Dauer 83 Euro Rente weniger.

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Die Sozialabgaben der gesetzlich Krankenversicherten

Bei der Betriebsrente gibt es noch einen weiteren Nachteil, der sich auf die Besteuerung der gesetzlichen Krankenversicherung bezieht.

Es gibt nicht nur eine nachteilige Besteuerung, sondern die gesetzlich Krankenversicherten müssen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente zahlen. Die Zahlung erfolgt nicht nur für den Arbeitnehmeranteil, sondern auch für den Arbeitgeberanteil.

Im Jahr 2020 beträgt der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung etwa 14,6%. Dazu kommen dann noch ein Zusatzbetrag von etwa 1,15 und der Beitragssatz für die Pflegeversicherung von etwa 3,05%. Bei Kinderlosen ab 23 Jahre beträgt der Prozentsatz dagegen 3,3.

Der durchschnittliche Gesamtbetrag liegt bei 18,75% und Kinderlosen bei 19%. Ab dem Jahr 2020 gibt es für geringe Betriebsrenten einen Freibetrag, der mittlerweile von Jahr zu Jahr ein wenig angehoben wird.

Die Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung entfällt dann, wenn die Summe aller Betriebsrenten monatlich nicht höher als 159,25 Euro liegt. Der Freibetrag wird allerdings verrechnet, wenn die Betriebsrente höher ist.

Bei einer Betriebsrente von 800 Euro im Monat muss der Bezieher nur für 640,75 Euro Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. An die Krankenkasse sind 100,60 Euro abzuführen, wenn es bei den oben genannten Prozentsätzen bleibt. Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden aber von den vollen 800 Euro berechnet.

Wichtig!

Sie haben die Möglichkeit statt einer lebenslänglichen Rentenzahlung auch eine einmalige Teilzahlung zu leisten. Dann zahlen Sie immerhin die Sozialabgaben nur für höchstens 10 Jahre.

Vor- und Nachteile der Betriebsrente

Die Betriebsrente hat noch weitere Vor- und Nachteile.

Vorteile

  • In der Ansparphase besteht ein Pfändungsschutz und eine „Hartz IV-Sicherheit“: Der Zugriff auf die Beiträge ist verboten und wenn Sie eine Grundsicherung beantragen, dann darf das Kapital nicht angerechnet werden. Es zählt nicht zum anrechenbaren Vermögen.
  • Kostenvorteile: Die Verwaltungs- und Abschlusskosten können geringer ausfallen, wenn der Arbeitgeber eine gute Produktauswahl trifft.
  • Invaliditätsleistungen: Bei der Betriebsrente gibt es nur eine sehr vereinfachte Gesundheitsprüfung und ein Abschluss gibt es auch, obwohl Vorerkrankungen bestehen. Allerdings ist zu bedenken, dass Invaliditätsleistungen nicht im Vertrag enthalten sein müssen.
  • Freibetragsregelung: Die Betriebsrente wird nicht komplett angerechnet, wenn Sie im Rentenalter die Grundsicherung beantragen. Ein Betrag von 100 Euro im Monat bleibt unberührt und außerdem sind bis zu 30% anrechnungsfrei.

Nachteile

  • Fehlende Flexibilität: Das Kapital ist erst nach Rentenbeginn verfügbar und bei einem Jobwechsel lässt sich der Vertrag nicht übertragen. Es muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden und der aktuelle Vertrag wird entweder stillgelegt oder privat weitergeführt.
  • Hohe Kosten: Die meisten Betriebe bieten ihren Arbeitnehmern nur die bekannten Direktversicherungen an. Sie haben die gleichen Konditionen, wie die Produkte, die auf dem Markt angeboten werden.
  • Eingeschränkte Produktauswahl und fehlende Transparenz: Der Arbeitgeber wählt den Versorgungsträger selbst aus. Die Vorauswahl trifft meist ein Vermittler und dadurch fehlt eine neutrale Beratung zu den Kosten, den Anlageformen und den Leistungen.
  • Anlagerisiko trägt der Sparer: Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet, den vereinbarten Betrag an die Versorgungseinrichtung zu zahlen. Es gibt aber keine Garantie über die Rentenhöhe, denn eine Garantie muss der Arbeitgeber nicht geben und zudem ist er nicht Haftungsverpflichtet.
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Facebook und WhatsApp Kettenbrief: Enthält die Nachricht „Finanzamt zahlt einmalig 500€“ einen Virus?

Über das soziale Netzwerk Facebook und den beliebten Messenger WhatsApp verbreitet sich aktuell eine Nachricht im rasanten Tempo. Inhalt ist, dass das Finanzamt einmalig 500€ an alle Arbeiter und Angestellte bezahlt, die einen längeren Arbeitsweg haben. Was

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Lohnt sich eine Betriebsrente für mich? – Tipps für die Beurteilung

Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Betriebsrente komplett alleine, dann nehmen Sie die zusätzliche Absicherung natürlich mit.

Ansonsten gilt immer:

  • Eine betriebliche Altersvorsorge macht Sinn, wenn Sie eine geringe Rente erwarten oder befürchten, dass Sie in Zukunft auf Grundsicherung angewiesen sind.
  • Die Planung einer Selbstständigkeit oder ein häufiger Jobwechsel sorgt dafür, dass Sie über den Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge nachdenken sollen.
  • Die Betriebsrente ist gut, wenn sich der Arbeitgeber an den Beiträgen beteiligt. Im Idealfall übernimmt er 20%, besser sind 30%, denn er spart dadurch die Sozialabgaben.
  • Die Kosten spielen eine wichtige Rolle. Vor dem Abschluss lassen Sie sich das Angebot aushändigen, indem alle konkreten Angaben von der Kostenhöhe beim Abschluss bis zu den laufenden Kosten der Verwaltung enthalten sind.
  • Sie sollten sich auf jeden Fall über die Höhe des Rentenverlustes bei der gesetzlichen Rente informieren.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Betriebsrente

1. Was bleibt von der Betriebsrente übrig?

Eine Betriebsrente ist aus verschiedenen Punkten eine gute Idee, um für das Alter vorzusorgen. Aber im Rentenalter zahlen Sie auf die Betriebsrente Steuern und die normalen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Was am Ende von der Betriebsrente übrig bleibt, ist abhängig von der Person.

2. Wie hoch sind die Sozialabgaben bei der Betriebsrente?

Die Abgabe in Bezug auf die Betriebsrente liegen im Durchschnitt bei 15,5 % im Monat.

3. Wird die Betriebsrente auf die Grundrente angerechnet?

Es gibt einen Einkommensfreibetrag, der für die Betriebsrente und die Grundrente gilt. Liegt das Einkommen oberhalb des Freibetrags, dann werden 60% auf die Grundrente angerechnet.

4. Wie wird die Einmalzahlung für die Betriebsrente versteuert?

Die Einmalzahlung für die Betriebsrente ist gar nicht zu versteuern.

5. Was ändert sich seit diesem Jahr bei der Betriebsrente?

Seit 2020 zahlen Betriebsrentner nur noch einen Teil der Betriebsrente zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Allerdings muss der Zusatzbetrag über dem Freibetrag von 159 Euro liegen.

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Volksbanken Raiffeisenbanken: Aktuelle Phishing-Bedrohungen (Update)

Kunden der Volksbank werden massiv mit Phishing-Mails angegriffen. Aktuell wird mit dem Betreff „Einschränkung Ihres Kontos“ die Sicherheit des Onlinebankings thematisiert. Es geht in den Volksbank Phishing-Mails wie immer um Ihre persönlichen Daten. Wir verraten Ihnen, woran

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Fazit

Die Betriebsrente ist eine gute Möglichkeit, um frühzeitig für das Alter vorzusorgen. Gerade in der heutigen Zeit ist die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr ausreichend und viele Rentner sind auf Grundsicherung angewiesen. Die Betriebsrente kann damit Schluss machen. Bei der Betriebsrente zahlen nicht nur Sie, sondern auch der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben und Sie erhalten weniger Einkommen ausgezahlt. Aber dafür können Sie im Rentenalter auf ein gutes Kapital zurückgreifen und einen entspannten Lebensabend genießen, ohne finanzielle Sorgen.

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