Früherkennung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:00:19 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Früherkennung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? Definition https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-definition/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-definition/#respond Fri, 13 May 2022 08:00:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65879 Individuelle Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, können ärztliche, psychotherapeutische, aber auch zahnärztliche Leistungen sein. Diese sind von den Patienten privat zu bezahlen. Sie gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Leider sind die IGeL-Angebote für

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Individuelle Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, können ärztliche, psychotherapeutische, aber auch zahnärztliche Leistungen sein. Diese sind von den Patienten privat zu bezahlen. Sie gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Leider sind die IGeL-Angebote für Patienten meist sehr unübersichtlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • IGeL, Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen. Sie stehen alle für Untersuchungen, die der Patienten selbst zahlen muss.
  • Bei IGeL handelt es sich nur um ein Angebot vom Arzt. Sie müssen es nicht annehmen.
  • Die Zahl der IGeL ist groß. Hierzu gehören Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schönheitsoperationen und viele andere. Jedoch hat nicht jede Untersuchung einen belegten Nutzen.
  • Da es so viele IGeL gibt, sollten Sie sich vorab gut informieren.

Was heißt IGeL?

Die Abkürzung steht für Individuelle Gesundheitsleistungen und diese werden von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten angeboten.

Die IGeL bietet unterschiedliche Behandlungs- und Diagnosemethoden, die jedoch das medizinisch notwendige Maß übersteigen. Auch gehören sie nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die IGeL müssen Sie immer selbst zahlen.

Seit Jahren werden es mehr und mehr IGeL-Angebote. Wie viele genau, weiß man nicht, weil es bei den Selbstzahlerleistungen keine Erfassung gibt. Jedoch besagen Hochrechnungen der Krankenkassen, dass seit 2018 etwa 15 Millionen IGeL von den gesetzlich versicherten Patienten genutzt wurden. Dafür haben sie etwa eine Milliarde Euro bezahlt. (Quelle: WidO-Monitor 2019)

Die IGeL-Arten

Es gibt viele verschiedene IGeL-Leistungen wie zum Beispiel den PSA-Test oder die Augeninnendruckmessung.

Ferner können ein Attest oder eine Extra-Ultraschalluntersuchung sowie ein neues medizinisches Diagnose-Verfahren beim Augenarzt zum IGeL-Angebot zählen. Sie können unter zwei IGeL-Arten unterscheiden:

1. Eine nicht medizinisch notwendige Leistung, die im Einzelfall jedoch ratsam ist

Manche Untersuchungen, aber auch Beratungen sind auf Wunsch des Patienten, haben aber keine medizinische Notwendigkeit. Sie behandeln weder eine Krankheit noch lässt sich mit ihnen eine Erkrankung vorzeitig erkennen. Aus diesem Grund zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese auch nicht. Jedoch kann das Angebot je nach Einzelfall auch medizinisch ratsam sein. Zum Beispiel:

  • Atteste oder Serviceleistungen für Urlaub, Sport und Freizeit. Zum Beispiel: Reiseimpfberatung, sportmedizinische Untersuchungen oder eine Untersuchung oder Bescheinigung für Reiserücktritt
  • Medizinisch-kosmetische Leistungen sind in der Regel nicht notwendig. Zum Beispiel Schönheitsoperation oder Entfernung einer Tätowierung
  • Psychotherapeutische Leistungen wie eine Paartherapie

2. Ärztliche Leistungen die mit innovativen Behandlungsmethoden oder ohne Krankheitsverdacht gemacht werden

Heute werden in den Praxen meist Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen als IGeL durchgeführt. So zum Beispiel der Brustultraschall, die Glaukom-Früherkennung oder der Eierstockultraschall sowie der Ultraschall der Halsschlagader. Sofern es sich um einen Risikofall handelt, könnten die Krankenkasse sogar manche IGeL übernehmen. Wohingegen der Patient selbst bezahlen muss, wenn er die Untersuchung auf eigenen Wunsch möchte und diese nicht medizinisch notwendig war.

Erkundigen Sie sich vor der Untersuchung, ob diese für sie Sinn macht. Haben Sie erst bezahlt, erstattet Ihnen die Krankenkasse auch kein Geld zurück. Der IGeL-Monitor ist für Sie eine gute Anlaufstelle, um wissenschaftliche und geprüfte Fachinformationen zu erhalten.

Weshalb zahlen die Krankenkassen nicht?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten.

Jedoch darf die Krankenkasse nur das zahlen, was auch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der aus einem Gremium aus Vertretern von Krankenkassen und Ärzten besteht, entscheidet, welche medizinischen Leistungen im Leistungskatalog der Kassen aufgenommen werden.

Ehe die lasergestützten Augenuntersuchungen HRT und OCT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, braucht es erst wissenschaftliche Studien zu deren Kosten, Nutzen und Schaden. Einen Antrag hierfür können Kassen und Ärzte stellen. Sieht man sich z.B. die Studienauswertung der OCT an, so war diese positiv. Somit beschloss der G-BA 2018, die Untersuchung als Kassenleistung aufzunehmen. Jedoch nur als diagnostische und therapiegesteuerte Maßnahme der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration und des Makulaödems bei einer diabetischen Retinopathie.

Werden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dagegen vom Gemeinsamen Bundesausschuss als negativ bewertet, sind sie auch keine Kassenleistung, als IGeL aber zulässig. Beispiel: Ozontherapie, Colon-Hydro-Therapie, Bioresonanztherapie oder Ultraviolettbestrahlung des Blutes. Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass diese keinen Nutzen haben und somit nicht medizinisch wichtig oder gar wirtschaftlich sind.

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  • Es gibt IGeL, die bei klarem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung werden.
  • Eine IGeL kann dem Patienten ohne Qualitätsprüfung angeboten werden.
  • Sofern die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode durch das höchste Beschlussgremium als negativ eingestuft wird, kann sie keine Kassenleistung werden. Jedoch ist sie als IGeL erlaubt.
  • Der IGeL-Monitor gibt Ihnen wissenschaftlich geklärte und laienverständliche Informationen zu den IGeL.

Gibt es eine IGeL-Liste?

Der Begriff IGeL beinhaltet viele unterschiedliche Untersuchungen und Therapien.

Man schätzt, dass es mehrere Hundert sind. Somit gibt es auch keine spezielle Liste zu dem Spektrum. Es gibt jedoch für Ärzte eine Zusammenstellung aus dem Jahr 2011. Auch darf jeder Arzt Zusatzleistungen anbieten, die von ihm selbst stammen oder die er von auf IGeL spezialisierten Firmen übernommen hat. Es ist zu bedenken, dass die Bandbreite sehr groß ist und immer mehr wächst. Somit besteht für Patienten keine Möglichkeit, sich über Preis, Nutzen und Qualität vergleichend zu informieren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? – Infos

1. Warum sind IGeL medizinisch oft nicht notwendig?

Weil es sich hier in der Regel um Zusatzleistungen handelt. Zudem ergeben wissenschaftliche Studien, dass diese Untersuchungen oft keinen Belang zur Diagnostik haben.

2. Kann ich auf IGeL verzichten?

Sie müssen diese Untersuchungen nicht machen lassen. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der Krankenkasse oder schauen Sie im IGeL-Monitor nach.

3. Warum übernimmt die Kasse manche IGeL doch?

Hier kommt es auf die Untersuchung an und darauf, ob Sie ein Risikopatient sind oder der Arzt einen dringenden Verdacht hat. Manchmal braucht es die ein oder andere Untersuchung, um den Verdacht des Arztes zu bestätigen oder auch nicht. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse auch.

4. Kann ich die IGeL auch nachträglich von der Kasse zahlen lassen?

Nein. Was sie bezahlt haben, erhalten Sie auch nicht erstattet. Sprechen Sie deshalb immer vorab mit der Krankenkasse.

5. Warum bewertet die Wissenschaft eine Untersuchung als negativ, wenn sie doch gut hilft?

Die Untersuchung wird in Studien an mehreren Patienten erforscht. Sind hier z.B. die Ergebnisse zum Großteil nicht ausreichend, so wird sie als negativ eingestuft. Zudem kommen hier noch weitere Forschungsreihen. Somit wird eine Untersuchung wirklich auf Herz und Nieren geprüft.

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Fazit

Inzwischen gibt es sehr viele IGeL und immer mehr kommen noch hinzu. Leider können Sie sich hier keine Übersicht verschaffen. Jedoch bietet Ihnen der IGeL-Monitor eine gute Beratung. Auch Ärzte und Krankenkassen können Ihnen hier beratend helfen.

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Krankenkassen zahlen viele Extras – Vergleichen Sie die Angebote und entscheiden Sie nach der eigenen Lebenssituation https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenkassen-zahlen-viele-extras-vergleichen-sie-die-angebote-und-entscheiden-sie-nach-der-eigenen-lebenssituation/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krankenkassen-zahlen-viele-extras-vergleichen-sie-die-angebote-und-entscheiden-sie-nach-der-eigenen-lebenssituation/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:55:20 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63362 Wenn Sie die richtige Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse finden, dann sollten Sie sich die unterschiedlichen Krankenkassen genau anschauen. Dabei sollten Sie auch die Angebote genau miteinander vergleichen. Achten Sie z.B. nicht nur auf die

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Wenn Sie die richtige Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse finden, dann sollten Sie sich die unterschiedlichen Krankenkassen genau anschauen. Dabei sollten Sie auch die Angebote genau miteinander vergleichen. Achten Sie z.B. nicht nur auf die normalen Leistungen und den Beitrag, sondern auch auf den Service und die Zusatzleistungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • In der gesetzlichen Krankenkasse sind die meisten Leistungen gesetzlich vorgeschrieben. In der Regel werden sie daher auch von den Kassen übernommen.
  • Die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen liegen im Service, den Zusatzleistungen und natürlich auch bei den Zusatzbeiträgen.
  • Prüfen Sie daher regelmäßig, ob die aktuelle Krankenkasse in der tatsächlichen Lebenssituation an Ihre Bedürfnisse angepasst ist. Wenn dies nicht der Fall ist, dann sollten Sie über einen Krankenkassenwechsel nachdenken. Der GKV-Spitzenverband z.B. bietet online eine Übersicht der aktuell gesetzlichen Krankenkassen.

Die gesetzlichen Krankenkassen haben auch  die Möglichkeit den Versicherten nicht nur die normalen Leistungen anzubieten. Darüber hinaus dürfen sie sogar mehr Leistungen im Sortiment haben als der Gesetzgeber vorsieht. Allerdings bestimmt jede Krankenkasse in Eigenregie welche einheitlich gesetzlich geregelten Zusatz-Pflichtleistungen sie anbietet. Wenn dies der Fall ist, dann diese auch in deren Satzung. Viele Krankenkassen sind inzwischen sehr spendabel, wenn es um Untersuchungen im Bereich der Früherkennung geht. Aer auch bei Impfungen und alternativen Behandlungsmethoden lassen sich die Krankenkassen nicht lumpen.

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Die Erreichbarkeit und der Service

Sie sind auf der Suche nach einer neuen Krankenversicherung? Dann ist die Art und Weise der Kontaktaufnahme ein sehr wichtiges Kriterium.

In der Regel können Sie die Krankenkassen über die Geschäftsstelle in der Nähe erreichen, denn dort findet der persönliche Kontakt mit einem Mitarbeiter statt. Aber die Krankenkassen bieten noch mehr. Auch Berufstätige z.B. können die Kassen entweder telefonisch oder online erreichen, rund um die Uhr.

Bei älteren Menschen spielt der Kontakt in den eigenen vier Wänden eine sehr wichtige Rolle, denn sie können meist die Wohnung nicht mehr eigenständig verlassen und Fragen lassen sich dann meist nur Zuhause beantworten. Es gibt sogar Krankenkassen, die mit einer telefonischen Beratung und um Pflege und Medizin helfen und damit versuchen neue Kunden zu locken.

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Die ärztliche Zweitmeinung

Mittlerweile haben viele Krankenkassen das Zweitmeinungsverfahren ins Sortiment aufgenommen und bieten Ihnen die Möglichkeit, dass Sie sich vor der Operation über weitere Behandlungsmethoden informieren können.

Die Verfahren werden dann auch für andere Erkrankungen angeboten und gehen weit über den gesetzlichen Anspruch hinaus. Allerdings wird das Zweitmeinungsverfahren nur angewendet, wenn der Verdacht im Raum steht, dass die Operation nicht aus medizinischen Aspekten gemacht wird, sondern auch wirtschaftlichen Gründen.

In der Regel basiert das Zweitmeinungsverfahren auf einem Portal im Internet und dort werden die Behandlungsunterlagen hochgeladen, so dass eine Begutachtung stattfinden kann. Einige der Krankenkassen vermitteln Sie sogar an Spezialisten, mit denen eine Kooperation besteht.

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Die Untersuchungen zur Früherkennung

Ab dem 35. Lebensjahr wird die Krebsvorsorge für die Haut von den Krankenkassen alle zwei Jahre finanziert.

Während einige Krankenkassen nur die normale Früherkennung als Leistung anerkennen, übernehmen andere auch die Kosten für eine Untersuchung mit dem sogenannten Auflichtmikroskop (Dermatoskopie). Die Hautkrebsvorsorge wird von vielen Krankenkasse auch schon für die unter 35-Jährigen angeboten.

Zusätzliche Untersuchungen im Bereich der körperlichen Entwicklung werden von einigen Krankenkassen für Kinder und Jugendliche angeboten.

Die Kassen haben für Schwangere viele Tests mit in die normalen Leistungen aufgenommen, die zur Risikoabklärung dienen und Ihnen ein wenig mehr Sicherheit bieten, so dass Sie die Schwangerschaft genießen können.

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Das Impf-Thema

In den letzten Jahren sind immer mehr Extra-Impfungen zu den Leistungen gekommen. Heute übernehmen die Krankenkasse die Extra-Impfungen entweder übernehmen sie die ganz oder zumindest zum Teil.

Zu diesen Impfungen gehören nicht nur besondere Reiseimpfungen, auch die Grippeschutzimpfung ohne Altersbeschränkung gehört dazu. Auch die Gebärmutterhalskrebs für über 18-jährige Frauen zählt zu den Leistungen.

Die gesunden Zähne

Die professionelle Zahnreinigung wird als Prophylaxe bezeichnet und von vielen Krankenkassen bezuschusst.

Allerdings wird die Bezuschussung auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr begrenzt, so dass nur zwei professionelle Reinigungen im Jahr möglich sind. Dann erhalten Sie eine Finanzspritze von 25 bis 70 Euro von der Kasse.

Nur ausgewählte Vertragsärzte dürfen für die professionelle Zahnreinigung zum Einsatz kommen, denn sonst gibt es keinen Zuschuss.

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Die alternativen Behandlungsmethoden

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine Erstattung bekommen, wenn Sie Wert auf homöopathische Medikamente legen.

Heute gehören anerkannte Pendants zur Schulmedizin schon zum Standartangebot von vielen Krankenkassen. Ein Beispiel ist die Osteopathie, denn mit ihr werden die Blockaden im Körper auf eine ganz bestimmte Art und Weise gelöst. Sie kommen nur in den Genuss einer solchen Behandlung, wenn Sie ein Rezept haben und einen anerkannten Osteopathen besuchen. Unterschiede zwischen den einzelnen Krankenkassen gibt es aber bei der Anzahl der Sitzungen und der Höhe der Erstattungen. Bei einigen Kassen werden pro Jahr um die 500 Euro bewilligt und den Rest müssen Sie aus eigener Tasche zahlen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Extra-Leistungen der Krankenkasse

1. Übernimmt die Krankenkasse die professionelle Zahnreinigung?

In der Regel übernehmen die Krankenkassen die professionelle Zahnreinigung nur zum Teil, wenn Sie einen Vertragszahnarzt aufsuchen. Die restlichen Kosten müssen Sie selber zahlen.

2. Trotz Rezept keine Kostenübernahme?

Es gibt viele Behandlungen, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden, obwohl Sie ein Rezept haben. Sprechen Sie im Vorfeld mit Ihre Krankenkasse, damit Sie nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen und nur Leistungen auf Rezept erhalten, die bewilligt werden.

3. Wo finde ich die Mehrleistungen der Krankenkasse?

Sie können sich entweder von einem Mitarbeiter der Krankenkasse ausführlich beraten lassen oder Sie werfen einen Blick in die Satzung. Dort finden Sie alle Mehrleistungen, welche die Kasse für Ihre Kunden anbietet.

4. Sind alle Krankenkassenbeiträge gleich hoch?

Der Beitragssatz für die Krankenkasse wird durch das Einkommen bestimmt und wird mit 14,6% berechnet. Extra-Leistungen zahlen Sie in der Regel zusätzlich oder sie sind in den normalen Leistungen enthalten.

5. Muss ich Zusatzleistungen extra beantragen?

Bevor die Krankenkasse eine Zusatzleistung bezahlt müssen Sie einen Antrag stellen, wenn es sich nicht um eine normale Leistung handelt. Der Antrag ist direkt bei der Krankenkasse zu stellen.

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Fazit

In Deutschland besteht die Krankenversicherungspflicht und in den letzten Jahren haben sich die Kassen starke Konkurrenz gemacht. Heute sind viele Mehrleistungen in den normalen Leistungen enthalten, so dass Sie als Kunde davon profitieren. Damit Sie die beste Krankenkasse für die eigenen Bedürfnisse finden, müssen Sie einen Vergleich durchführen und die Angebote vergleichen. Achten Sie nicht nur auf die gesetzlichen Leistungen und die Höhe der Beiträge, sondern auch auf Zusatzleistungen und den Service.

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Hautkrebs-Früherkennung – ein Muss ab dem 35. Lebensjahr https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hautkrebs-frueherkennung-ein-muss-ab-dem-35-lebensjahr/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hautkrebs-frueherkennung-ein-muss-ab-dem-35-lebensjahr/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:24:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62329 Die Hautkrebs-Früherkennung dient der Erkennung von bösartigen Erkrankungen der Haut und soll über die möglichen Risiken aufklären. Für gesetzlich Versicherte ist das Screening-Programm kostenlos, aber bei der Untersuchung mit den Auflichtmikroskop kommt es oft zu

Der Beitrag Hautkrebs-Früherkennung – ein Muss ab dem 35. Lebensjahr erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Hautkrebs-Früherkennung dient der Erkennung von bösartigen Erkrankungen der Haut und soll über die möglichen Risiken aufklären. Für gesetzlich Versicherte ist das Screening-Programm kostenlos, aber bei der Untersuchung mit den Auflichtmikroskop kommt es oft zu Streitpunkten, denn die Ärzte rechnen die Untersuchung als IGel-Leistung ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlich Krankenversicherten ab 35 haben in Deutschland einen Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebs-Früherkennung und das alle zwei Jahre.
  • Durchgeführt wird die Früherkennungs-Untersuchung von Hausärzten und Dermatologen, aber sie müssen sich für das Screening qualifiziert haben.
  • Der Arzt führt die Untersuchung zur Früherkennung für gesetzlich Versicherte mit dem bloßen Auge durch. Die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop wird als IGel-Leistung bezeichnet und privat abgerechnet.
  • In der Regel bieten die Krankenkassen den Versicherten Zusatzleistungen an, aber vor der Untersuchung sollten Sie sich ausführlich bei der Krankenkasse informieren.

Das Krankheitsbild

Jedes Jahr erkranken mehr als 30.000 Menschen in Deutschland an schwarzem Hautkrebs, das behauptet das Deutsche Krebsforschungszentrum.

Der schwarze Hautkrebs ist die gefährlichste Form des Hautkrebsen, denn er breitet sich über die Lymph- und Blutbahnen schnell im ganzen Körper aus. Die Krebsart wächst sehr früh und beginnt in den Organen Metastasen zu bilden. Im Gegensatz dazu steht der weiße Hautkrebs. Er tritt deutlich seltener aus, verläuft meist weniger aggressiv und ist viel besser zu behandeln.

In fast allen Fällen lässt sich Hautkrebs behandeln, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Die Haut- und Hausärzte führen regelmäßige Untersuchungen durch und schauen sich auffällige Stellen und Veränderungen der Haut an. Dadurch erkennen sie den Hautkrebs frühzeitig und die Sterberate lässt sich verringern.

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In sozialen Netzwerken sind aktuell mehrere Kettenbriefe unterwegs, die sich mit dem Thema Krebs beschäftigen. Die aktuellste Version beginnt mit „Krebs ist ein Arschloch !…“. Einige Nutzer haben uns dazu angesprochen und gefragt, was es damit auf sich hat.

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Der Untersuchungsablauf

Mittlerweile gibt es ein bundesweites Programm zur Hautkrebs-Früherkennung und das gilt seit Juli 2008.

Seit dem haben alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 die Möglichkeit sich alle zwei Jahre kostenfrei einer Ganzkörperuntersuchung zu unterziehen. Haut- und Hausärzte übernehmen diese Untersuchung. Da Angebot gilt für alle und ist verdachtsunabhängig und dadurch spricht man von einem Screening.

Der Arzt erkundigt sich in der Regel zuerst nach Vorerkrankungen oder möglichen Risikofaktoren. Danach kommt es zu einer intensiven Untersuchung der ganzen Haut und dafür schaut sich der Arzt nicht nur die gut sichtbaren Stellen am Kopf, Armen, Beinen und Körper an, sondern schaut auch in die versteckten Bereiche, wie Ohren, Mundschleimhaut, Kopfhaut, Zehenzwischenräume und den äußeren Genitalbereich.

Der Arzt braucht für die Untersuchung keine Instrumente, sondern verwendet in der Regel nur eine helle Lampe und sein Auge. Bei auffälligen Hautveränderungen kommt es zur Entnahme einer Gewebeprobe, um die Diagnose zu klären. Der Arzt gibt gleichzeitig wertvolle Tipps im Umgang mit der Sonne.

  • Alle zwei Jahre ist die Teilnahme an einer Früherkennung kostenlos, wenn Sie 35 Jahre alt sind. Es handelt sich nicht um eine IGel-Leistung.
  • Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass jeder Arzt ein kostenloses Hautkrebsscreening macht. Viele Praxen vergeben keinen Termin oder bieten die Leistung nur für Selbstzahler an.
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Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Das geschulte Auge des Arztes ist Grundvoraussetzung für eine normale Hautuntersuchung, aber oft benutzen die Ärzte im Früherkennungsprogramm ein Auflichtmikroskop (Dermatoskop).

Damit werden die tieferen Schichten der Haut begutachtet. Mit Hilfe des Mikroskops lassen sich die Hautveränderungen, insbesondere Pigmentflecken um das Zehnfache vergrößern und dadurch lässt sich eine bessere und genauere Diagnose stellen.

Im Screening-Programm der gesetzlichen Krankenkassen ist die Untersuchung mit dem Mikroskop nicht vorgesehen und wird in der Regel auch nicht von den Krankenkassen übernommen. Unter Umständen zahlt die Krankenkasse die Untersuchung, wenn damit nur eine gezielte Stelle untersucht wird, die verdächtig ist.

Die einzelnen Krankenkassen bieten ihren Versicherten bei der Hautkrebs-Früherkennung verschiedene Vorteile. Die Mehrkosten für den Einsatz des Dermatoskops werden von einigen Krankenkassen übernommen und einige Kassen übernehmen auch die Früherkennung vor dem 35. Lebensjahr oder es gibt die Möglichkeit einmal im Jahr zur Untersuchung zu kommen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, denn es kann sich lohnen.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Was ist eine Privatleistung?

In der Regel handelt es sich beim Einsatz der Dermatoskopie im Rahmen einer Früherkennung um eine Selbstzahlerleistung.

Bei der Methode handelt es sich nicht um eine gesetzliche Kassenleistung und zählt nicht zum Hautkrebs-Screening. Die Dermatoskopie wird als Privatleistung angesehen und nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.

Zwischen den Ärzten und den Krankenkassen ist die Abrechnung ein sehr großer Streitpunkt, denn sobald der Arzt eine verdächtige Hautstelle mit dem bloßen Auge erkannt hat, wird er den Verdacht abklären und das Dermatoskop zur Hilfe nehmen. Die Kassen haben sich ein Argument zurechtgelegt und sind der Meinung, dass schon die Abklärung einer verdächtigen Stelle eine auf Heilung ausgerichtete Leistung ist und somit von der Kasse zu zahlen ist. Aber der Arzt bekommt für den Einsatz des Dermatoskops keine gesonderte Vergütung, denn das Gerät gehört schließlich zum Handwerkszeug des Hautarztes. Die Dermatoskopie ist keine vertragsärztliche Leistung, so dass sie unter die IGel-Leistung fällt und vom Patienten zu tragen ist.

Wichtig:

Die Dokumentation der Hautuntersuchung per Video ist auf jeden Fall privat zu bezahlen. Auch die Entfernung eines gutartigen, kosmetisch störenden Muttermals und die Entfernung von altersbedingten Hautunregelmäßigkeiten wird in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Dazu gehören auch altersbedingte Blutschwämmchen und Altersflecken.

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Wichtige Patiententipps
  • Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie die Leistung übernehmen, wenn Sie sich für ein Hautkrebsscreening entscheiden. Zudem müssen Sie herausfinden, ob Ihr Arzt das Screening überhaupt anbietet.
  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Zusatzleistungen sie übernimmt, die im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung liegen.
  • Führen Sie einen Preisvergleich der verschiedenen Ärzte durch, wenn Sie eine Selbstzahlerleistung durchführen lassen.
  • Schauen Sie sich Ihre Haut regelmäßig an und achten Sie auf jede Veränderung. Die so genannte ABCDE-Regel kann Ihnen bei der Untersuchung helfen, denn hierbei handelt es sich um die Daumenregel, die auch in der Dermatologie zum Einsatz kommt. Sie dient zur Beurteilung von Pigmentflecken, die auch als Muttermal bekannt sind. Für eine Diagnose wenden Sie sich an einen Hautarzt, wenn Sie einen oder mehrere Kriterien feststellen:
  • – A: Asymmetrie – Normalerweise ist ein gutartiges Muttermal oval, rund oder länglich, aber der schwarze Hautkrebs hat eine ungleichmäßige eher asymmetrische Form.
  • – B: Begrenzung – Ein Hinweis auf einen Tumor können unregelmäßig, gezackte oder verwaschene Ränderbegrenzungen sein.
  • – C: Color – Das Muttermal hat eigentlich immer einen einheitlichen Farbton, aber auffällig wird es, wenn das Muttermal einen helleren oder dunkleren Ton hat.
  • – D: Durchmesser – In der Regel hat ein Muttermal eine Größe von bis zu 5 mm und wenn es größer ist, dann suchen Sie einen Arzt auf.
  • – E: Entwicklung – Seit dem letzten Arztbesuch hat sich das Muttermal verändert.
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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hautkrebs-Früherkennung

1. Kann der Hausarzt Hautkrebs erkennen?

Grundsätzlich kann ein Hausarzt Hautkrebs erkennen, aber für eine genaue Untersuchung sollten Sie auf jeden Fall einen Hautarzt aufsuchen.

2. Wie merke ich, dass ich Hautkrebs habe?

In der Regel lässt sich Hautkrebs von Laien kaum erkennen, denn die Hautveränderungen sind anfangs minimal und mit unerfahrenem bloßen Auge kaum zu sehen.

3. Wie oft sollte ich die Haut auf Hautkrebs untersuchen lassen?

In der Regel wird empfohlen, dass eine Früherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre durchgeführt werden soll.

4. Wer übernimmt die Kosten für eine Hautkrebs-Früherkennung?

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, denn es handelt sich um eine Leistung aus dem Leistungskatalog.

5. Wie sinnvoll ist eine Hautkrebs-Früherkennung?

Der schwarze Hautkrebs ist eine sehr aggressive Form und ist der häufigste Hautkrebs in Deutschland. Nur mit einer frühzeitigen Behandlung lässt sich der Krebs heilen und aus dem Grund sind die Hautkrebs-Früherkennungen eine sinnvolle Sache.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Fazit

Krebs ist eine Krankheit, die nicht nur sehr weit verbreitet ist, sondern auch zum Tod führen kann. Aus dem Grund ist eine Hautkrebs-Früherkennung ein Muss. Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten. Die Untersuchung findet beim Hausarzt oder beim Hautarzt statt und er nutzt sein bloßes Auge, um die Haut zu untersuchen. Ein Dermatoskop kommt nur zum Einsatz, wenn er verdächtige Stellen findet und eine genaue Abklärung notwendig ist. Allerdings wird die Untersuchung mit dem Dermatoskop nicht von der Krankenkasse übernommen. Informieren Sie sich vor der Untersuchungen, welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt.

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Früherkennung: Diese Vorsorgeuntersuchungen stehen Ihnen zu – Erwachsene, Jugendliche und Kinder bekommen ein umfangreiches Leistungsangebot der Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/frueherkennung-diese-vorsorgeuntersuchungen-stehen-ihnen-zu-erwachsene-jugendliche-und-kinder-bekommen-ein-umfangreiches-leistungsangebot-der-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/frueherkennung-diese-vorsorgeuntersuchungen-stehen-ihnen-zu-erwachsene-jugendliche-und-kinder-bekommen-ein-umfangreiches-leistungsangebot-der-krankenkasse/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:09:44 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61229 Erwachsene, Jugendliche und Kinder haben einen Anspruch auf sogenannte Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Die gesetzliche Krankenkasse hat inzwischen ein umfangreiches Leistungsangebot für alle Versicherten, denn nicht alle Leistungen zahlt die Krankenkasse.  Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen Eine sehr

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Erwachsene, Jugendliche und Kinder haben einen Anspruch auf sogenannte Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen. Die gesetzliche Krankenkasse hat inzwischen ein umfangreiches Leistungsangebot für alle Versicherten, denn nicht alle Leistungen zahlt die Krankenkasse. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die notwendigen, aber auch regelmäßigen Gesundheitschecks- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen.
  • Mit der Teilnahme an den Untersuchungen sammeln Sie Punkte für Bonusprogramme, so dass Ihnen finanzielle Vorteile entstehen.
  • Zusätzliche Extras können die Krankenkassen übernehmen, aber darüber hinaus gibt es auch kostenpflichtige Früherkennungsuntersuchungen. Diese zählen zu den individuellen Gesundheitsleistungen und sind aus der eigenen Tasche zu zahlen.

Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen

Eine sehr wichtige Präventionsmaßnahme sind die Vorsorgeuntersuchungen, um eine bestimmte Krankheit frühzeitig zu erkennen. 

Das regelmäßige Wahrnehmen der Untersuchungen sorgt nicht nur für den Erhalt der Gesundheit. Sie bietenauch bessere Heilungschancen bei einer Krankheit. Z.B. schwere Erkrankungen lassen sich besser heilen, wenn sie in einem frühen Stadium erkannt werden. Dann besteht die Möglichkeit einer schnelleren und besseren medizinischen Reaktion.

Eine ganze Reihe von regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen sind daher für gesetzliche Krankenversicherte vorhanden. Sie sind allerdings abhängig vom Geschlecht und vom Alter. Zudem werden sie nur in bestimmten Zeitabständen gewährt.

Die Untersuchungen für Jüngere

  • 18 Jahre bis 35 Jahre – Männer und Frauen nutzen z.B. einen einmaligen, allgemeinen Check
  • ab 20 Jahre – Frauen nutzen z.B. einmal im Jahr eine Genitaluntersuchung zur Krebsfrüherkennung und lassen sich gründlich untersuchen
  • … 25 Jahre – Frauen gehen z.B. jährlich zur Brust- und Hautuntersuchung, aber auch die Selbstuntersuchung der Brust ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Früherkennung
  • ab 35 Jahre – Frauen gehen z.B. alle drei Jahre zu einem kombinierten Screening, wozu die zytogologischer Untersuchung und der HPV-Test gehören
  • … 35 Jahre – Männer und Frauen machen z.B.  einen allgemeinen Gesundheitscheck und er dient zur Früherkennung von Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen und Nierenerkrankungen
  • ab 35 Jahre – Männer und Frauen machen z.B. ein Hautkrebs-Screening, wobei die Haut des Körpers in Augenschein genommen

Die Untersuchungen für Ältere

  • … 45 Jahre – Männer gehen z.B. zur jährlichen Krebsfrüherkennung und machen einen gründlichen Check
  • ab 50 Jahre – Frauen gehen z.B. zur Darmkrebsfrüherkennung und machen einen Test auf verborgenes Blut im Stuhl
  • … 50 Jahre – Männer gehen z.B. regelmäßig zum Test zur Darmkrebsfrüherkennung. Auch zwischen 50 und 54 Jahren findet ein jährlicher Test statt und ab 50 Jahre sollten zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren, also alle 5 Jahre gemacht werden
  • zwischen 50 und 69 Jahren – Frauen nutzen z.B. alle zwei Jahre die Möglichkeit ein Mammographie-Screening zu machen, um Brustkrebs frühzeitig zu erkennen
  • ab 55 Jahre – Frauen machen z.B. alle zwei Jahren einen Test zur Früherkennung von Darmkrebs und dazu wird auch das Blut im Stuhl untersucht. Außerdem, haben Sie Anspruch auf zwei Darmspiegelungen alle 5 Jahre
  • ab 65 Jahre – Männer haben z.B. einen einmaligen Anspruch auf eine Ultraschalluntersuchung, die zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader dient

Allerdings hat jede Krankenkasse eine eigene Satzung und in dieser befinden sich alle Untersuchungen. Die Kostenübernahme findet daher automatisch statt und muss nicht beantragt werden. Im Einzelfall lassen Sie sich z.B. von der Krankenkasse beraten und ein Berater stellt Ihnen alle Untersuchungen vor.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Impfungen bei den Erwachsenen

Neben den ganzen Voruntersuchungen bieten die Krankenkassen auch einen Impfschutz für Männer und Frauen an, denn auch dieser Schutz gehört zu den sogenannten Vorsorgeleistungen.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle Kosten für die Impfungen, denn die STIKO empfiehlt sie und dazu bietet jede Kasse noch weitere Leistungen im Bereich der Impfungen an. Im Einzelfall sind die weiteren Leistungen mit der Krankenkasse abzusprechen, denn ansonsten bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

Die empfohlenen Impfauffrischungen sind:

  • alle 10 Jahre Tetanus oder auch Wundstarrkrampf genannt und Diphterie
  • einmal im Erwachsenenalter Keuchhusten, auch Pertussis genannt
  • einmalig gegen Maser, wenn Sie nach 1970 geboren sind und älter als 18 Jahre, einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmalig gegen Masern in der Kindheit geimpft wurden
  • Pneumokokken ab dem 60 Lebensjahr eine einmalige Impfung
  • eine jährliche Grippeimpfung für Schwangere, Personen ab 50 Jahre, chronisch Kranke und Menschen mit hoher Infektionsgefahr (medizinisches Personal)
  • Gürtelrose, wenn Sie über 60 Jahre sind, Asthma oder Diabetes haben und über 50 Jahre sind
  • FSME bietet sich für alle Personen an, die in einem Risikogebiet leben und mit Zecken in Kontakt kommen
2020-03-31 Polizei warnt Betrug Gesundheitsamt Coronatest
Vorsicht Fake: Falsche Mitarbeiter vom Gesundheitsamt machen Corona-Test für Bares

Fast täglich entdecken wir neue Betrugsmaschen, vor denen wir Sie direkt warnen. Aktuell bekommen Verbraucher Anrufe von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Teilweise klingeln die Betrüger auch direkt an der Wohnungstür. Und dann wird mit einem

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Kinder- und Jugendliche-Vorsorgeuntersuchungen

Zur Früherkennung und zur Vorsorge gibt es von der Geburt des Kindes bis zur Volljährigkeit eine Menge Untersuchungen und die Kosten zahlen Sie nicht, denn sie werden von der Kasse übernommen.

1 bis 6 Jahre

  • Insgesamt 10 Untersuchungen finden in den ersten sechs Jahren statt und diese dienen zur Kontrolle der verschiedenen Körperbereiche. Die Sinnes-, Atmungs-, und Verdauungsorgane, die Muskulatur und das Skelett werden untersucht, aber auch Stoffwechselstörungen herausgefunden. Auch die Entwicklungs- und Verhaltensstörungen werden festgestellt. Bei diesen Untersuchungen handelt es sich um die U-Untersuchungen und diese sind in U1 bis U9 gekennzeichnet. Dazu kommt die U7A. Zusätzlich gibt es eine Menge an Regelimpfungen von Tetanus über Diphtherie bis hin zu Kinderlähmung, Keuchhusten und Röteln. Nach der Geburt des Kindes erhalten Eltern ein sogenanntes Untersuchungsheft und in diesem Heft stehen alle wichtigen Untersuchungen mit den entsprechenden Zeiträumen drin. Machen Sie frühzeitig einen Termin beim Kinderarzt, denn dann sind Sie auf der sicheren Seite, so dass Ihr Kind mit allen wichtigen Untersuchungen und Impfungen versehen wird. Einige Kinderärzte erinnern sogar an die Untersuchungen, so dass Sie keine vergessen.

12 bis 15 Jahre

  • Für Jugendliche im Alter zwischen 12 und 15 Jahren gibt es einige weitere Untersuchungen und diese dienen zur Kontrolle der körperlichen Verfassung und der seelischen Entwicklung des Jugendlichen. Die Untersuchungen sind alle an einen Termin gebunden, denn sie brauchen ein wenig Zeit und können nicht innerhalb von wenigen Minuten gemacht werden.

Mädchen von 9 bis 14 Jahre

  • Die Kosten für die Gebärmutterkrebsschutzimpfung bei Mädchen, kurz auch HPV-Impfung genannt, werden von der Krankenkassen übernommen. Diese Impfung wird zwischen dem 9. und dem 14. Lebensjahr gegeben. Aber mittlerweile empfiehlt die STIKO (ständige Impfkommission), dass nicht nur Mädchen in dem Alter geimpft werden sollen, sondern auch alle Jungen. Jugendliche unter 18 Jahre sollten die Impfung unbedingt nachholen und zwar vor dem 18. Geburtstag, wenn sie die Impfung nicht bis 15 Jahre bekommen haben.
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Das Thema Bonusprogramm

Die Krankenkassen haben spezielle Bonusprogramme ins Leben gerufen und diese sollen einen ganz bestimmten Zweck erfüllen.

In den letzten Jahrzehnten sind die Deutschen recht Impf- und Arztfaul geworden. Aus dem Grund haben die Krankenkasse die Bonusprogramme ins Leben gerufen, damit die Vorsorgeuntersuchungen interessant werden. Sie erhalten beispielweise einen finanziellen Zuschuss, wenn Sie an den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen, aber auch andere Boni sind möglich. Sie müssen sich bei der Krankenkasse für das Bonusprogramm anmelden und die entsprechenden Untersuchungen von dem Arzt abstempeln lassen.

Zahnärzte und das Bonusheft

Ein gutes Beispiel bietet sich im Bereich der Zahnärzte an, denn wenn ein Zahnersatz notwendig wird und die regelmäßigen Kontrollbesuche sind gemacht, dann gibt es einen finanziellen Zuschuss.

Allein aus dem Grund ist es sehr wichtig, dass jede Vorsorgeuntersuchungen im Bonusheft eingetragen wird, denn ansonsten zahlen die Krankenkasse nur 50% der Kosten und den Rest zahlen Sie aus der eigenen Tasche. Einen Zuschuss von 60 % erhalten Personen, die innerhalb von 5 Jahre die Zähne einmal im Jahr kontrollieren lassen. Eine Kostenerstattung von 65% sind möglich, wenn Sie innerhalb der letzten 10 Jahre regelmäßig zu den Vorsorgeuntersuchungen gegangen sind und diese mit dem Bonusheft nachweisen.

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Die individuellen Leistungen für die Gesundheit

Viele Arztpraxen bieten zusätzlich noch weitere Tests und Vorsorgeuntersuchungen an, aber dabei handelt es sich um private Leistungen.

Die Kosten für diese Untersuchungen sind nicht im gesetzlichen Leistungskatalog enthalten und somit werden die Kosten von der Krankenkasse nicht übernommen.

Bei den Untersuchungen spricht man von individuellen Gesundheitsleistungen und deren Nutzen ist in vielen Fällen stark umstritten. Der igel-monitor bewertet die angebotenen Untersuchungen immer anhand von wissenschaftlichen Ergebnissen.

Aus dem Grund prüfen Sie immer zuerst, ob Ihre Krankenkasse die angebotenen Leistungen auch bezahlt oder Sie selber zur Kasse gebeten werden. Im Einzelfall werden kostenpflichtige Zusatzbehandlungen von der Krankenkasse getragen, aber das ist mit der jeweiligen Krankenkasse individuell zu klären. Klären Sie die Kostenübernahme immer zuerst und dann lassen Sie sich behandeln, denn wenn der Kostenübernahme nicht zugestimmt wird, zahlen Sie auf jeden Fall und eine Erstattung gibt es nicht.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Vorsorgeuntersuchung

1. Werden die Kosten für die Darmkrebsuntersuchung von der Krankenkasse getragen?

Die Darmkrebs-Vorsorgeuntersuchung ist eine notwendige Untersuchung zur Früherkennung und befindet sich im Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenkasse. Somit werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen und Sie zahlen keinen Cent.

2. Wie bekomme ich eine Kostenerstattung von der gesetzlichen Krankenkasse?

Eine Kostenerstattung erhalten Sie in der Regel, wenn Sie einen entsprechenden Antrag ausfüllen. Den Antrag erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und er wird auf Wunsch zugeschickt. Senden Sie den ausgefüllten Antrag umgehend an die Krankenkasse zurück. Innerhalb von sechs Wochen erhalten Sie Bescheid.

3. Corna-Zeit – Wie kläre ich meine Angelegenheiten mit der Krankenkasse?

Zurzeit sind alle Krankenkassen für den Besuchsverkehr geschlossen, um die Corona-Ausbreitung zu verhindern. Sie können per Telefon oder E-Mail mit der Kasse Kontakt aufnehmen. Allerdings sind die Leitungen oft überlastet, nutzen Sie also gegebenenfalls die Rückruffunktion oder eine E-Mail.

4. Wie wichtig sind die U-Untersuchungen für Kinder?

Ab der Geburt bietet die Krankenkasse die U-Untersuchungen für Babys und Kinder an. Die U-Untersuchungen finden in regelmäßigen Abständen statt und auch Impfungen sind enthalten. Die Impfungen schützen die Kinder vor ansteckenden und teilweise tödlichen Krankheiten.

5. Muss ich mein Kind impfen lassen?

In den letzten Jahren kam es immer mehr zu Impfgegner. Sie haben ihre Kinder aus Protest nicht impfen lassen. Die Gründe sind recht unterschiedlich, aber die Kindergärten haben protestiert. Gerichte haben entschieden, dass ein Kindergarten das Kind ablehnen kann, wenn bestimmte Impfungen nicht erledigt sind.

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Fazit

Die gesetzliche Krankenkasse hat inzwischen ein umfangreiches Leistungsangebot. Sie bieten daher den Kunden Untersuchungen und Impfungen an, deren Kosten sie übernimmt. Die Vorsorgeuntersuchungen sind jedenfalls sehr wichtig, um eine Erkrankung schnell erkennen und behandeln zu können. Wichtig ist daher, dass Sie vor einer Untersuchung abklären, ob die Krankenkasse die Kosten. Anderenfalls müssten Sie  selber zahlen. Einige Arztpraxen bieten nämlich Untersuchungen an, die zu den privaten Untersuchungen zählen und somit übernimmt die Kasse die Kosten nicht. Diese Kosten tragen Sie komplett alleine und aus dem Grund ist ein Vorabgespräch mit der Kasse notwendig. Eine Kostenübernahme ist nur in seltenen Fällen möglich und muss mit einem Antrag erfragt werden. Die Bearbeitung dauert bis zu sechs Wochen und bis dahin muss die Untersuchung warten. Nutzen Sie aber alle Vorsorgeuntersuchungen und nehmen Sie an Bonusprogrammen teil, um finanzielle Vorteile zu erhalten.

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PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung – Das sollten Männer wissen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/psa-test-zur-prostatakrebs-frueherkennung-das-sollten-maenner-wissen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/psa-test-zur-prostatakrebs-frueherkennung-das-sollten-maenner-wissen/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:51:30 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65704 Beim PSA-Test handelt es sich in der Regel um eine Selbstzahlerleistung, welche jedoch umstritten ist. Hier gilt es selbst zu entscheiden, ob Sie den Test machen möchten oder nicht. Als Mann kann es deshalb nicht

Der Beitrag PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung – Das sollten Männer wissen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Beim PSA-Test handelt es sich in der Regel um eine Selbstzahlerleistung, welche jedoch umstritten ist. Hier gilt es selbst zu entscheiden, ob Sie den Test machen möchten oder nicht. Als Mann kann es deshalb nicht schaden, sich mehr mit dem Test und seiner Aussagekraft zu beschäftigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim PSA-Test handelt es sich um einen Blutwert, der die Konzentration eines speziellen Eiweißes angibt. Dieses wird in der Prostata gebildet.
  • Sofern der Wert über vier Nanogramm pro Milliliter Blut liegt, macht der Arzt weitere Untersuchungen, um einen Prostatakrebs zu bestätigen oder auszuschließen.
  • Bei der Aussagekraft des Wertes gibt es geteilte Meinungen. Es mag zwar Gründe geben, die dafür sprechen, doch am Ende müssen Sie selbst entscheiden, ob Sie den Test machen lassen.
  • Alternativ zum PSA-Test können Sie auch eine Tastuntersuchung durchführen lassen. Diese wird von den Krankenkassen bei Männern ab 45 Jahren einmal jährlich bezahlt.

Was ist ein PSA-Test?

Hierbei handelt es sich um eine Blutuntersuchung.

Ausgeschrieben heißt der PSA prostata-spezifisches Antigen. Sie können den Test beim Urologen, Hausarzt, aber auch Internisten durchführen lassen. Dabei wird die Konzentration eines bestimmten Eiweißes gemessen, welches in der Prostata gebildet wird. Mit dem Test soll ein Prostatakrebs ausgeschlossen oder aber ein Tumor möglichst im Frühstadium erkannt werden. Der Wert wird in ng/ml, also Nanogramm pro Milliliter Blut gemessen. Sofern Sie gesund sind, ist der Wert niedrig. Hält er sich in einem Bereich von unter 2 ng/ml auf, so reicht es, wenn der Arzt alle 2 Jahre eine Kontrolle durchführt. Sofern der Wert aber zwischen 2 und 4 ng/ml liegt, gilt er als erhöht. In diesem Fall sollte die Kontrolle jährlich erfolgen. Ein sehr guter Wert liegt unter 1 ng/ml. Hier reicht es, alle vier Jahre eine Kontrolle durchführen zu lassen.

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Die Häufigkeit von Prostatakrebs

Leider gilt der Prostatakrebs als eine sehr häufige Krebserkrankung der Männer, hat aber auch gute Heilungschancen.

Etwa 60.000 Männer erkranken alleine in Deutschland jährlich an einem Prostatakrebs. Betrachten Sie Statistiken so steht der Prostatakrebs sogar nach dem Lungen- und Darmkrebs an dritter Stelle. Meist wächst dieser Krebs aber langsam und in der Regel erkranken Männer erst in einem hohen Alter daran. Auch ist es eine Tatsache, dass viele Männer nicht an dem Tumor, sondern eher mit ihm sterben, also an einer eigentlich ganz anderen Erkrankung.

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Zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Sie können die Tastuntersuchung ab 45 Jahren einmal im Jahr von der gesetzlichen Krankenkasse zahlen lassen.

Dabei tastet der Arzt rektal die Prostata und die Lymphknoten der Leiste ab, ebenso die äußeren Geschlechtsorgane. Bei der digital-rektalen Untersuchung werden etwa ein Fünftel aller Tumore entdeckt. Jedoch lassen sich bösartige Veränderungen mit dem Finger nur tasten, wenn sie schon eine bestimmte Größe haben.

Sofern ein Krebsverdacht besteht, wenn der Arzt zum Beispiel etwas ertastet hat, fällt der PSA-Test unter die Kassenleistungen. Auch übernimmt die Kasse dann sämtliche Kosten für Gewebeproben und Ultraschalluntersuchungen. Haben Sie eine Krebsbehandlung, zahlt die Kasse den PSA-Test ebenso.

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Wichtig

  • Die Früherkennung gilt nicht als Vorsorge. Sie nennt sich zwar Krebsvorsorge, kann aber das Entstehen eines Krebses nicht verhindern.
  • Auch wenn Prostatakrebs eine der häufigsten Krebsarten bei Männern ist, endet sie nicht immer tödlich.
  • Der Prostatakrebs wächst langsam. Meist erkranken Männer erst in hohem Alter daran und sterben somit zwar mit dem Krebs, aber an einer anderen Erkrankung.
  • Würden 1000 Männer einen PSA-Test machen lassen, so könnte man etwa 1 bis 2 Männer auch vor dem Tod durch einen Prostata-Krebs schützen. Jedoch würden auch etwa 30 Männer eine Übergangsdiagnose erhalten. Sie würden somit eine nicht notwendige und belastende Krebsbehandlung machen müssen.
  • Übergangsdiagnosen sind ein großes Risiko. Auch ein Harnwegsinfekt kann den PSA-Wert erhöhen, ebenso eine Prostataentzündung oder aber eine gutartige Vergrößerung sowie eine Druckeinwirkung auf die Prostata.
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Der Nutzen

Gehen Sie nach dem IGeL-Monitor der Krankenkassen, so wird der PSA-Test als „tendenziell negativ“ eingestuft. 

Betrachtet man fünf große wissenschaftliche Studien, so geht nur aus zweien hervor, dass der PSA-Test Männer auch vor einem Krebstod durch Prostatakrebs schützen kann. Jedoch besagen die Studien auch, dass der Bluttest Tumore findet, die den Männern vermutlich niemals Beschwerden gemacht hätten.

In der Regel wächst der Krebs in der Prostata langsam und macht auch keine großen Beschwerden. Sofern der Arzt den Krebs bei einer Früherkennungsuntersuchung findet, bekommen diese Männer eine physisch und psychisch belastende Behandlung. Somit ist das Risiko der Überdiagnose sehr hoch. Sie müssen wissen, dass der erhöhte PSA-Wert auch durch eine Blasenentzündung entstehen kann, ebenso kann eine Prostata-Entzündung oder -Vergrößerung der Auslöser sein. Auch gibt es Fälle eines Tumors, obwohl der Wert im Normalbereich lag. Wer sich körperlich anstrengt oder beim Fahrradfahren ständig Druck auf die Prostata ausübt, kann ebenso eine falsches Blutergebnis bekommen.

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Was meinen Ärzte?

Geht man nach den Leitlinien „Zur Früherkennung und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“, so sollten Ärzte alle Männer ab 45 Jahren die Früherkennungsuntersuchung anbieten. 

Jedoch sollten sie auch auf die Vor- und Nachteile der Untersuchung eingehen und darauf hinweisen, welche Aussagekraft die Untersuchung hat. Dagegen ist die Fachgesellschaft der Hausärzte der Meinung, dass Männer, die nicht explizit den Wunsch nach einer Früherkennungsuntersuchung äußern, auch nicht darauf hingewiesen werden sollten.

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Tipps

Die Tastuntersuchung ist nicht immer aussagekräftig genug.

  • Sie sollten aber für sich selbst entscheiden, ob Sie einen PSA-Test machen möchten. Es gibt Gründe, die dafür sprechen, aber auch Gründe, die dagegen sprechen. Lassen Sie sich deshalb für Ihre Entscheidung etwas Zeit.
  • Sofern Sie den Test machen lassen, sollten Sie auch bereit sein eine Biopsie durchführen zu lassen, sollte der Test auffällig sein. Erst die Gewebeprobe gibt eine klare Antwort.
  • Sollte das Testergebnis positiv sein, so hat die Früherkennung für Sie auch Konsequenzen. Besprechen Sie vor der Untersuchung alles mit Ihrem Arzt. Handelt es sich am Ende wirklich um einen Prostatakrebs, haben Sie je nach Größe und Art des Tumors verschiedene Behandlungsmöglichkeiten.
  • Tragen Sie jetzt schon zur Vorsorge bei und leben Sie einen gesunden Lebensstil. Achten Sie auf eine gesunde Ernährung mit viel frischem Obst und Gemüse und wenig tierischen Fetten.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung – Das sollten Männer wissen

1. Kann ich an Prostatakrebs sterben?

Der Krebs ist in der Regel gutartig und führt nicht immer zum Tode. Die Heilungsprognosen sind hier sehr gut.

2. Muss ich mich bei einem erhöhtem Wert weiter behandeln lassen?

Es steht Ihnen frei, sich weiter behandeln zu lassen oder aber alles zu ignorieren. Jedoch werden Sie auch mit dem Gewissen leben müssen, dass etwas in Ihnen wächst, das unbehandelt durchaus zum Tode führen kann.

3. Wie hoch ist das Risiko einer erblichen Belastung?

Sofern Ihr Vater ebenfalls einen Prostatakrebs hatte, ist das Risiko natürlich etwas höher. Sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrem Arzt darüber.

4. Kann man die Prostata nicht vorsorlgich einfach entfernen?

Hier sollten Sie sich von Ihrem Arzt beraten lassen. Generell wird er wohl davon abraten, da Sie dann mit Hormonen wie Testosteron behandelt werden müssten.

5. Ist die Tastuntersuchung schmerzhaft?

Sie mag lediglich etwas unangenehm sein. Der Arzt wird für die Untersuchung etwas Vaseline oder ein anderes Gleitmittel auf den Finger geben. In der Regel liegt der Patient in Seitenlage und merkt lediglich einen leichten Druck.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Fazit

Wie bei so vielen Früherkennungsuntersuchungen müssen Sie auch hier für sich entscheiden, ob Sie den PSA-Test machen möchten oder nicht. Er gibt Ihnen zwar eine gewisse Sicherheit, doch sollte der Wert erhöht sein, müssen Sie sich weiteren Untersuchungen unterziehen, um endgültige Gewissheit zu bekommen.

Der Beitrag PSA-Test zur Prostatakrebs-Früherkennung – Das sollten Männer wissen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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