Gebühren | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 29 Jul 2022 05:00:05 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Gebühren | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Fondsgebühren – 4 Tipps, mit denen Sie sparen können – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fondsgebuehren-4-tipps-mit-denen-sie-sparen-koennen-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fondsgebuehren-4-tipps-mit-denen-sie-sparen-koennen-wissenswertes/#respond Fri, 29 Jul 2022 05:00:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69417 Für die Verwaltung der Investmentfonds verlangen viele Fondsgesellschaften jährlich hohe Gebühren von den Anlegern. Spartipps für Fondsgebühren Hier erfahren Sie nun, was Sie als Verbraucher machen können, um die jährlichen Kosten möglichst niedrig zu halten.

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Für die Verwaltung der Investmentfonds verlangen viele Fondsgesellschaften jährlich hohe Gebühren von den Anlegern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hohe Gebühren müssen nicht sein.
  • Direktbanken verlangen oftmals niedrigere Gebühren.
  • Wechseln Sie nicht ständig die Fonds, denn das geht ins Geld.

Spartipps für Fondsgebühren

Hier erfahren Sie nun, was Sie als Verbraucher machen können, um die jährlichen Kosten möglichst niedrig zu halten.

Es gibt sichtbare und unsichtbare Kosten. Der wohl größte Teil fällt für die Managementvergütung an. Hierbei handelt es sich um Gebühren, die der Fondsmanager von Ihnen dafür bekommt, dass er Ihre Anlagestrategie umgesetzt hat. Hinzu kommen noch die Verwaltungsgebühr und die Debotbankgebühr.

Die unsichtbaren Kosten fallen zum Beispiel für Transaktionen an. Weiterhin gibt es die Performancegebühren, die dann anfallen, wenn eine vorab festgesetzte Wertentwicklung erreicht oder gar übertroffen wurde. Passen Sie insbesondere bei Dachfonds auf, diese können teuer werden. Zum Schluss können auch noch Kosten für einen Wirtschaftsprüfer anfallen.

Aus diesen Gründen ist es für Anleger wichtig, sich vorab ein Bild von den ganzen Kosten zu machen. Diese können Ihre Rendite schnell schmälern und am Ende haben Sie keinen oder nur wenig Gewinn gemacht. Möchten Sie auf lange Zeit investieren, achten Sie hier besonders auf niedrige Gebühren und natürlich auf die Entwicklung der Rendite. Ein guter Anbieter bietet Ihnen auch eine Kostentransparenz, damit Sie alle Kosten auch im Auge behalten können. Dies ist leider nicht bei jedem Anbieter gewährleistet.

Dividende
Aktien: Fragen und Antworten zur Dividende für Aktionäre

Dividenden sind für Stiftungen, Unternehmen und Kleinanleger immens wichtig. Sie stehen für den Anlageertrag und gehören zur Aktie wie der Zinssatz zum Festgeld. Nicht jede Aktiengesellschaft ist in der Lage, regelmäßig Dividenden an ihre Aktionäre

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ETFs kaufen

ETFs oder auch börsengehandelte Indexfonds genannt, sind günstiger als Fonds. Hierbei handelt es sich um Fonds, die nicht aktiv gehandelt werden. Sie bilden nur den Index ab, zum Beispiel den deutschen Aktienindex DAX oder den FTSE All-World sowie den MSCI All Country World. Die beiden Letzteren sind weltweite Indices, die etwa 3000 Aktien beinhalten. Sie bekommen bei diesen sogar eine breite Risikobetreuung. In der Regel liegen die Kosten bei 0,2 Prozent jährlich. Bei ETF-Sparplänen gibt es zudem Ausgabeaufschläge. Kaufen Sie über die Börse, bezahlen Sie nur je nach Anbieter oder eine volumenabhängige Gebühr.

Achtung: Es gibt ETFs die neu erfundene spezielle Indices abbilden. Man spricht hier auch von smart beta sowie Faktor-Indices. Diese bilden in der Regel nur eine geringe Streuung ab, sind dafür aber mit einem hohen Risiko verbunden und teurer. Diese wählen Anleger, die gerne ein großes Risiko eingehen und für die der Verlust nicht schmerzlich ist. Da der normale Anleger aber gerne auf Sicherheit setzt, sind sie für den Normalverbraucher eher ungeeignet.

Investitionen
Niedrigzinsen: Wie soll man sein Geld heute noch anlegen? – lieber sicher oder risikobereit

Sichere Anlageformen gibt es viele, darunter Tagesgeld, Festgeld und das Sparbuch, aber diese Anlageformen liefern Ihnen kaum Zinsen. Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld zählen dafür aber zu den sicheren Anlageformen und aus dem Grund sind sie

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Direktbanken bevorzugen

Kaufen Sie Ihre ETFs über Direktbanken, so haben Sie meist geringere Kosten beim Kauf sowie Verkauf. Da diese Banken kein Filialnetz haben, tätigen Sie Ihre Geschäfte über das Internet. Dafür haben Sie aber auch den Vorteil, dass die laufenden Kosten Ihres Wertpapierdepots viel niedriger sind, also bei einer Filialbank.

Hier kann es aber auch etwas nervenaufreibend sein, wenn Sie einen Mitarbeiter sprechen möchten, da hier meist alles über eine Hotline läuft. Rechnen Sie somit mit etwas längeren Wartezeiten, wenn Sie am Telefon sitzen. Auch sollten Sie sich mit dem Internet auskennen, denn es kann niemand für Sie die Aktionen durchführen. Sie müssen das alles alleine machen.

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Finanzglossar – Durchblick von A wie Aktien bis Z wie Zins – Geld richtig verwalten

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Verhandeln Sie den Ausgabeaufschlag

Sofern Sie die Bank nicht wechseln möchten und Ihren Kauf über die Bank oder Sparkasse vor Ort tätigen möchten, haben Sie zwei Möglichkeiten. Alle Banken bieten den Kauf oder Verkauf von ETFs an, jedoch unabhängig von einer Beratung. Wollen Sie allerdings das Beratungsgespräch haben, so versuchen Sie, die Ausgabeaufschlagshöhe beim Fondskauf auszuhandeln. Legen Sie eine große Summe an, ist meist auch ein Rabatt möglich. Bedenken Sie jedoch, dass die hohen laufenden Kosten, die der Fonds verursacht, dennoch vorhanden sind. Rechnen Sie bei einem herkömmlichen Aktienfonds mit laufenden Ausgaben von etwa 1,2 Prozent pro Jahr.

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Wechseln Sie nicht zu oft

Beachten Sie: Für jeden Kauf oder Verkauf an der Börse fallen Gebühren an. Ebenso ist die Abgeltungssteuer auf alle Kursgewinne bei einem Verkauf zu bezahlen. Somit wird die Rendite geringer. Dieses ganze Hin und Her kostet Sie bares Geld. Deshalb: Selbst wenn Sie vom Verkäufer der Bank zum Fondswechsel gedrängt werden, lassen Sie sich nicht beeinflussen.

Sofern Sie einen am Aktienmarkt breit gestreuten Fonds haben, sitzen Sie das Auf und Ab der Börse einfach aus. Sie brauchen dafür aber eine große Portion Gelassenheit. Planen Sie natürlich eine größere Anschaffung und möchten Sie deshalb das Wertschwankungsrisiko reduzieren, so machen Sie das natürlich.

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Lernen Sie, Ihren Depotauszug zu lesen – Informationen rund um Kauf und Verkauf der Fonds

Der Kauf von Wertpapieren gehört für viele Anleger zum täglichen Brot und dann besitzen sie mit Sicherheit auch ein sogenannten Wertpapierdepot. Das Wertpapierdepot befindet sich meist bei der Hausbank und dient als Aufbewahrung für die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Fondsgebühren – 4 Tipps, mit denen Sie sparen können – Wissenswertes

1. Warum sind Direktbanken günstiger?

Den Banken entstehen keine Kosten für Miete und Personal, weshalb Sie diese Ausgaben nicht auf die Bankkunden abwälzen müssen. Somit können Sie es sich erlauben, keine oder nur geringe Gebühren zu verlangen.

2. Kann ich auch bei einer Fremdbank meinen Kauf tätigen?

Der Kauf ist nicht davon abhängig, wo Sie Ihr Privatkonto haben. Es steht Ihnen frei, den Kauf bei jeder beliebigen Bank zu tätigen und dort Ihr Depot anzulegen.

3. Warum sollte ich Kursschwankungen abwarten?

Verkaufen Sie immer gleich, wenn die Lage gerade schlecht aussieht, machen Sie Verluste. Zudem kostet Sie jede Aktion Geld. Warten Sie ab und schauen Sie, ob sich die Lage wieder bessert oder verkaufen Sie erst dann, wenn die Lage etwas besser geworden ist.

4. Muss ich vor dem Kauf eine Beratung in Anspruch nehmen?

Das müssen Sie nicht. Jedoch ist es ratsam, wenn Sie noch Neuling auf diesem Gebiet sind.

5. Sollte ich generell breit gestreute ETFs wählen?

Je breiter gestreut wird, umso niedriger ist in der Regel auch Ihr Risiko und umso niedriger die Verluste.

Nachhaltigkeit
Ethisch-ökologische Aktienfonds: Verzichten Sie auf Waffenherstellung oder Ölproduktion

Im September 2014 haben sich die Verbraucherzentrale Bremen und die Stiftung Warentest mit dem Thema Aktienfonds und saubere Geldanlagen beschäftigt. In einem Test konnten sie feststellen, dass nur ein Aktienfonds wirklich alle Problembranchen vermeidet. Das

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Fazit

Oftmals bedenken Bankkunden nicht, dass beim Kauf von Fonds nicht nur das Geld für die Fonds benötigt wird, sondern auch laufende Kosten entstehen. Diese können durchaus hoch sein, weshalb sie sich hier vorab schon eine Übersicht verschaffen sollten.

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Vorsicht Abzocke: Nicht alle Bankgebühren beim Girokonto sind zulässig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vorsicht-abzocke-nicht-alle-bankgebuehren-beim-girokonto-sind-zulaessig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vorsicht-abzocke-nicht-alle-bankgebuehren-beim-girokonto-sind-zulaessig/#respond Wed, 29 Jun 2022 03:43:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69409 Berechnen Kreditinstitute für das Girokonto Gebühren, so sind Bankkunden oft erbost. Hier erfahren Sie nun, welche Gebühren im Bereich des Girokontos die Banken erheben dürfen und was nicht erlaubt ist. Nicht gerechtfertigte Bankentgelte Der Bundesgerichtshof

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Berechnen Kreditinstitute für das Girokonto Gebühren, so sind Bankkunden oft erbost. Hier erfahren Sie nun, welche Gebühren im Bereich des Girokontos die Banken erheben dürfen und was nicht erlaubt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Kontoführungsgebühren oder gar das Erstellen einer Ersatzkarte: Banken verlangen für viele Dinge Gebühren und dies in unterschiedlicher Höhe, wenn es um das Girokonto geht. Manche sind durchaus erlaubt – andere dagegen nicht!
  • Sie sollten im Gewirr der Gebühren den Überblick haben, deshalb erhalten Sie nun eine Zusammenfassung, was die Bank oder Sparkasse bei Girokonten alles in Rechnung stellen darf.
  • Sofern ein Gericht ein bestimmtes Bankentgelt für unzulässig erklärt hat, können Sie von Ihrer Bank das Geld zurückverlangen.

Nicht gerechtfertigte Bankentgelte

Der Bundesgerichtshof und weitere Gerichte haben folgende Gebühren oder Entgelte als unzulässig erklärt.

Mit dieser Liste haben Sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem hat sie den Stand der aktuellen Diskussionen.

Bankomat, Karte, Abhebung
Bank- und Kreditkarten: Von Gaunern und Gebühren – Vorsicht Kostenfalle!

Jeder der schon einmal Geld am Geldautomaten abgehoben hat, kennt die Vorteile. Sie können auch außerhalb und Öffnungszeiten und geografisch unabhängig sofort über Ihr Geld verfügen. Die kleinen praktischen Karten haben aber auch ihre Nachteile

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Gebühr für Ein- oder Auszahlungen vom eigenen Konto/auf das eigene Konto

Wird für ein Konto zum Grundpreis noch für jede Buchung eine Gebühr verlangt, gilt folgendes: Banken dürfen die Ein- oder Auszahlungen vom eigenen Konto oder auf das eigene Konto nur begrenzt berechnen.

Sofern es sich um eine Abhebung am Geldautomaten handelt, darf die Bank durchaus Buchungsposten berechnen, schließlich stellt sie den Automaten zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.

Baraus- und Bareinzahlungen am Schalter gelten als „Zahlungsdienste“, weshalb sie bepreisbar sind. Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.06.2019, Az.: XI ZR 768/17).

Im Idealfall kommt es zu keinem Konflikt, weil Modalitäten mit pauschalen Kontoführungsentgelten wiederum die Kosten für Baraus- und Bareinzahlungen abfangen.

Deutsche Bank Phishing aktuell
Deutsche Bank Phishing: E-Mail „Kundenmitteilung“ ist Spam

Wir warnen vor E-Mails im Namen der Deutschen Bank mit dem Betreff „Neuer Hinweis“. Thematisiert werden Sicherheitsprobleme beim Onlinebanking, neue Informationen oder der Coronavirus. Diese Mails stammen nicht von der Bank. Es handelt sich um

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Gebühr für nachträglich erstellte Kontoauszüge

Haben Sie die Kontoauszüge bereits erhalten, darf sie für alle nachträglich nochmals erstellten Kontoauszüge ein Entgelt verlangen. Allerdings muss sich die Bank hier an den realen Kosten orientieren und darf diese nicht in beliebiger Höhe festlegen.

Beim BGH gab es einen Fall, bei dem die Bank die nachträgliche Ausstellung mit 15 Euro betitelt hatte. Richter sahen das als zu pauschal an. Die tatsächlichen Kosten, die der Bank dafür entstehen, liegen bei 10 Euro, sofern sich die Kontoauszüge auf die letzten 6 Monate beziehen. Dagegen sind die Kosten für Zweitschriften aus länger zurückliegenden Zeiträumen deutlich höher.

Dir Richter sahen es als unzulässig an, dass das Institut für alle Zweitschriften einen Pauschalbetrag ansetzte. Vielmehr, so die Richter, müssen Banken hier einen Zeitraum berücksichtigen und demnach dürfen sie auch nur die wirklich entstandenen Kosten berechnen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2013 – XI RZ 66/13).

Bank-App
Bezahlen per Bank-App: Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen! Bezahlen und Verwalten von Finanzen, einfach mit dem Smartphone

Inzwischen nutzen viele Banken das Bezahlen mit Apps, darunter die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken. Die Nutzung des Dienstes ist nur möglich, wenn das Smartphone mit der entsprechenden App ausgestattet ist. Sie muss installiert

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Entgelt bei Kartenverlust

Der Paragraph 675 I Abs. 1 BGB besagt, dass Banken nach dem Erstzugang der Karte für einen Ersatz einer

  • verlorenen,
  • gestohlenen,
  • missbräuchlich genutzten oder
  • sonst unautorisiert verwendeten

Karte auch ein Entgelt in Rechnung stellen dürfen. Dieses darf aber nur so hoch sein, wie die Kosten für den Ersatz betragen.

In einem älteren Urteil des BGH (BGH, Urteil vom 20.10.2015 – XI ZR 166/14) steht, es dürfe kein Entgelt für den Ersatz der Giro- oder Kreditkarte verlangt werden. Dieses ist nicht mehr gültig. Es ist jedoch noch nicht geklärt worden, ob die Banken auch in anderen Fällen wie dem Austausch einer defekten Karte ein Entgelt verlangen dürfen.

Zu beachten: Der Paragraph 675 f Absatz 1 des BGB wurde 2009 neu geregelt. Die älteren Entscheidungen sind somit hinfällig.

Entgelt für Darlehenskontoführung

Sofern die Bank für ein Darlehen ein extra Konto eröffnet, darf sie für diese Kontoführung kein Entgelt verlangen (BGH, Urteil vom 07.06.2011, Az.: XI ZR 388/10). Begründung: Das Interesse an der Führung dieses Kontos hat die Bank, welche die Tilgungszahlungen verbucht. Der Kunde selbst hat dagegen kein Interesse an diesem Konto, weil er für die Zahlungen Unterlagen hat. Es gilt aber einen Unterschied zu machen, wenn es um das Girokonto geht, von dem die Tilgungsraten eingezogen werden.

Russenbank
EU-Sanktionen gegen Russland: Was passiert mit meinem Geld? – Nur die staatlich betriebenen Banken sind betroffen

Die EU hat im August 2019 die Sanktionen verlängert, weil es einen Streit über die Unterstützung der prorussischen Separatisten in der Ostukraine gibt. Der Finanzsektor ist davon ebenfalls betroffen.  Die betroffenen russischen Banken Die EU-Sanktionen

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Entgelt für Kontenpfändung

Für die Kontopfändung sowie der monatlichen Überprüfung des Kontos darf die Bank kein Geld verlangen. Sie im nämlich dazu verpflichtet, die Pfändung zu bearbeiten. Ebenso muss der Kunde nicht die Kosten für die Vorpfändung oder des Zahlungsverbots tragen. (Urteile vom 18.05.1999 – Az.: XI ZR 219/98 sowie vom 19.10.1999 – Az.: XI ZR 8/99).

Keine Mehrkosten durch Pfändungsschutzkonten

Das P-Konto ist ein Kontomodell, das ergänzend zum bestehenden Konto erstellt wird. Somit darf das Kontoentgelt hier nicht erhöht werden. Ferner dürfen die Banken für das bestehende Konto nach einer Umwandlung in ein Pfändungskonto auch keine höheren Entgelte verlangen. Das bedeutet für Neukunden, dass ein Girokonto, welches als Pfändungsschutzkonto geführt wird, nicht mehr als ein normales Girokonto kosten darf. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2013, Az.: XI ZR 260/12) sowie Urteil vom 13.11.2012, Az.: XI ZR 145/12 als auch XI ZR 500/11).

Entgelt für Adressermittlung

Der Kunde hat die nebenvertragliche Pflicht, seine Adresse bei Umzug dem Kreditinstitut zu nennen. Sofern er das nicht macht, muss die Bank über das Einwohnermeldeamt die neue Adresse ausfindig machen. Die Kosten hierfür sowie die Bearbeitungskosten trägt der Kunde der Bank.

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Hypothek: Haus oder Wohnung darf nicht ohne Ihre Zustimmung von der Bank besichtigt werden!

In der heutigen Zeit ist ein Hypothekendarlehen keine Seltenheit, denn kaum ein Verbraucher kann den Traum vom eigenen Heim ohne einen Kredit oder ein Darlehen verwirklichen. In der Regel lässt die Bank sich als Grundschuldner

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Entgelt für Rücklastschriften

Sofern Ihr Konto keine ausreichende Deckung hat, darf die Bank Buchungen verweigern. Erfolgt eine Rückbuchung der SEPA-Lastschrift, darf Ihnen das Geldinstitut seit diese Kosten seit 13.01.2018 als Entgelt berechnen. Die angemessene Höhe muss hier aber noch richterlich entschieden werden.

Noch nicht lange her: Wurden bis 8.07.2012 Einlösungen für Lastschriften von der Bank verweigert, so durften sie das nicht in Rechnung stellen. Allerdings ist diese Rechtsprechung des BGB mittlerweile zum Verbraucherschutz überholt. Der Gesetzgeber sagt, diese Entgelte sind zulässig. Bis 12.01.2018 war es Banken nur möglich, die Benachrichtigungskosten als „Benachrichtigungsentgelt“ in Rechnung zu stellen. Nun dürfen aber die tatsächlichen Kosten für die Ablehnung in die Berechnung einfließen.

Es verhält sich jedoch anders, wenn die Bank eine Buchung durchführt, obwohl Ihr Dispokredit oder Ihr Guthaben dann weit überzogen sind. Dies nennt sich auch „geduldete Überziehung“. Hierfür darf die Bank dann keine Gebühren berechnen (siehe auch „Gebühr für Überziehungsbearbeitung“).

Auch gibt es den Fall, dass Sie einen unberechtigten Lastschrifteinzug rückbuchen möchten. Hier darf Ihnen die Bank kein Entgelt in Rechnung stellen.

Ökobank
Wie nachhaltig können Banken wirklich sein? „Grüne Banken“ im Überblick

Nachhaltigkeit ist nicht nur im Bereich Kleidung und Möbel mittlerweile ein sehr wichtiges Thema, denn auch in Sachen Geldanlange bietet sich eine nachhaltige Bank an. Die nachhaltigen Banken bieten Spareinlagen und Girokonten an, aber durch

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Entgelt für den Kontoauszugserhalt

Ein Kunde darf sich kostenlos über seinen Kontostand oder Buchungen auf seinem Konto informieren lassen. Sofern das am Schalter nicht geht, muss die Bank hierfür einen Kontoauszugsdrucker zur Verfügung stellen. Jedoch darf die Bank für gedruckte Kontoauszüge ein Entgelt verlangen, sofern sie diese am Schalter kostenfrei aushändigen würde. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den Sonderservice der Zusendung der Kontoauszüge wünscht. Verschickt die Bank dagegen die Kontoauszüge nur alle 3 Monate, ist diese Leistung kostenlos, denn sie dient dann dem Beweisinteresse.

Zwangskontoauszüge

Versendet die Bank dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug, so darf sie laut Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main dafür kein Entgelt verlangen. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden mindestens einmal monatlich über Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren. Dies kann online, per Zusendung oder am Auszugsdrucker sein. Dafür dürfen sie kein Entgelt verlangen. Allerdings darf das Entgelt in Ausnahmefällen berechnet werden, zum Beispiel wenn der Kunde die zusätzliche Zusendung wünscht.

Hier kommt es somit auf die vertragliche Regelung an. Sofern der Kontoauszugsversand unzulässig ist, darf die Bank hier für kein Entgelt verlangen, auch nicht für das Porto. Lediglich als Aufwendungsersatz darf die Bank das Porto berechnen, sofern die Zusendung notwendig war. Möchte der Kunde die Zusendung nicht, muss er das Porto nicht zahlen. Jedoch ist dieses Thema noch nicht höchstrichterlich geklärt.

Rechnen, Vergleich
Banken müssen beim Kontowechsel helfen – Kontowechselservice

Wenn Sie Ihre Bank wechseln, müssen Ihnen beide Banken dabei helfen. Natürlich nur, sofern Sie das möchten. Dieser vom Gesetz vorgeschriebene Kontowechselservice unterliegt bestimmten Fristen, die für eine zügige Umstellung sorgen sollen. Während einige Banken

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Kosten für Telefonate oder Kopien

Sämtliche Telefonat- oder Kopierkosten dürfen nicht auf den Bankkunden geschoben werden. Aber: Wird das Telefonat oder die Kopie auf Kundenwunsch durchgeführt, dann schon. Die entstandenen Kosten muss die Bank allerdings beweisen. Die allgemeinen Geschäftskosten wie anteilige Mietkosten, dürfen nicht zulasten des Kunden gehen.

Auskünfte Dritter oder Auskünfte, die die Bank einholt

Sofern die Bank oder Dritte in ihrem eigenen Interesse Auskünfte möchten, tragen diese die Kosten als allgemeine Geschäftskosten. Anders verhält es sich, wenn der Kunde die Bank auffordert, die Auskünfte weiterzuleiten oder eine Bescheinigung fordert.

Entgelt für Überziehungsbearbeitung

Haben Sie nicht ausreichend Guthaben auf dem Konto oder beträgt die Buchung mehr als Ihr Verfügungsrahmen, kann die Bank zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:

  1. Überweisung wird verweigert und Ihnen die Rücklastschrift in Rechnung stellen.
  2. Bank erlaubt die Überziehung. Dafür darf das Geldinstitut dann aber keine Überziehungsbearbeitung in Rechnung stellen.

Warum? Sofern die Bank die Überziehung duldet, handelt es sich um eine „geduldete Überziehung“. Die Bank darf hier keine Gebühren verlangen, weil die Bank mit der Entscheidung ihr eigenes Interesse verfolgte.

Ob die Kontoüberziehung geduldet wird, ist meist eine individuell getroffene oder vollautomatisierte Entscheidung und hängt zum Beispiel von der Dispohöhe ab.

Zahlungsverzug
Die Rechte der Bank bei Zahlungsverzug – Zwangsversteigerung und andere Folgen

In juristischer Hinsicht ist eine Baufinanzierung kein einfaches Konstrukt, denn es kann zu Problemen kommen, vor allen Dingen, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Grundsätzlich sichert sich der Kreditgeber für solche Fälle ab, denn sein

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Nachforschungsentgelt bei Überweisungen

Die Bank hat dafür Sorge zu tragen, dass das Geld beim Empfänger ankommt. Sofern der Kunde die Kontonummer und Bankleitzahl richtig angegeben hat, ist der Empfänger auch richtig benannt. Kommt nun das Geld nicht an und soll die Bank nachforschen, so geschieht das im eigenen Interesse der Bank und liegt in ihrer Pflichterfüllung. Somit kann die Bank diese Leistung dem Kunden nicht in Rechnung stellen. Die Lage verhält sich jedoch anders, wenn der Kunde die Daten falsch angegeben hat. Sein Anspruch gegen die Bank ist es, sein Geld zurückzubekommen. Erhält er dabei die Hilfe von der Bank, darf diese nach §675 y Abs.: 3 BGB auch ein Entgelt verlangen.

Bearbeitung von Reklamationen

Laut Entscheidung des Landgerichtes Köln, Urteil vom 16.08.2000 – 26 O 30/00 können Banken diese Kosten nicht auf den Kunden schieben. Die Bank steht in der Pflicht, der Reklamation nachzukommen.

Mahnkosten

Gestaffelte Mahnkosten
Werden immer mehr Mahnung verschickt, sinken die Kosten. Die Bank muss nicht mit jeder Mahnung den Sachverhalt nochmals darstellen. Handelt es sich um steigende gestaffelte Mahnkosten, so soll auf den Schuldner Druck ausgeübt werden. Dies ist jedoch nicht erlaubt und verstößt gegen die Pflicht der Bank, Schaden gering zu halten.

Mahnkosten über 3 Euro je Mahnung
Die Mahnkosten sollten keine Strafen sein und müssen sich am zu erwartenden Schaden orientieren. Rationalisierungsmaßnahmen haben den Aufwand der Bearbeitung von Mahnungen sinken lassen. Somit sind mehr als 3 Euro Mahnkosten kaum begründbar.

Mobilzahlung
Mobiles Bezahlen deaktivieren – so geht es – App deaktivieren oder Bank informieren

Das Thema kontaktloses Bezahlen ist seit 2020 zum Alltag geworden, denn aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Geschäfte auf das kontaktlose Bezahlen geachtet. Zurzeit können Sie mit der Girocard, der Kreditkarte und dem Smartphone kontaktlos Bezahlen.

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Kosten für Kredit- oder Kontokündigung oder Erinnerungsschreiben

Handelt es sich um ein Erinnerungsschreiben oder die Androhung von rechtlichen Folgen, darf die Bank kein Geld verlangen. Sofern die Geschäftsbeziehung von der Bank beendet wird, handelt sie im eigenen Interesse und das darf den Kunden nichts kosten.

Kontoauflösung und fristgemäße Auflösung des Sparguthabens

Ein Kunde darf seine Geschäftsverbindungen mit der Bank fristlos kündigen. Gibt es spezielle Vereinbarungen, beträgt die Maximalfrist einen Monat. Es dürfen keine Kontoauflösungsgebühren entstehen. Ebenso gibt es keine „Strafgebühren“, wenn ein Sparbuch fristgemäß gekündigt wurde. Jedoch lässt sich ein Sparbuch nicht auflösen, sofern das Guthaben auf eine bestimmte Zeit fest angelegt wurde oder der Kunde eine Kündigungsfrist unterschrieben hat. Möchten Sie das trotzdem, brauchen Sie eine Einigung mit dem Geldinstitut. Meist müssen Sie dann für den entgangenen Gewinn eine Entschädigung bezahlen.

Einbehaltung der vollen Kartengebühr trotz vorzeitiger Vertragsbeendigung

In der Regel haben EC-Karten- und Kreditkarten-Verträge eine festgesetzte Laufzeit von zum Beispiel zwei Jahren. Die Gebühren hierfür zahlen Sie meist vorab. Beenden Sie den Vertrag nun vorzeitig, so können Sie sich anteilig die Kartengebühr von der Bank zurückholen. (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2000 – 1 U 108/99).

Girokonto
Nachhaltiges Girokonto – Vergleich lohnt – Nachhaltigkeit ist auch bei Banken im Trend

Heute gibt es eine Vielzahl an Konten, so dass die Entscheidung für das richtige nicht immer so leicht ist. Mit unserem Vergleich haben Sie eine kleine Hilfestellung zur Hand, der Ihnen bei der Wahl eines

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Entgelt für Kartensperre

Laut AGB dürfen Sparkassen und Banken für die Kartensperre kein Entgelt verlangen, sofern sie durch die Sperre ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Diese Verpflichtung besteht dann, wenn der Kunde die Karte verliert oder er einen Missbrauch der Karte meldet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2012 – I-6 U 195/11). Auch ist die Gebühr unzulässig, wenn das Geldhaus selbst die Karte im eigenen Interesse sperrt. Ebenso sind alle Klauseln, die für die Kartensperrung eine Pauschalgebühr veranschlagen, unzulässig.

Bearbeitung von Erbfällen

Verstirbt der Inhaber des Kontos, so muss die Bank das Finanzamt über den Kontostand des Erblassers informieren. Hierfür müssen die Erben nicht die Kosten tragen (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 27.01.2000 – 2/2 O 46/99 sowie Landgericht Dortmund, Urteil vom 16.03.2001 – 8 O 57/01). Zudem muss das Kreditinstitut das Konto auf den Namen des Erben ändern, damit die Unterlagen zur Rechtssituation passen. Hierfür muss der Erbe ebenfalls nichts bezahlen. Lediglich wenn die Erben eine zweckmäßige Verwendung der Erbmasse wünschen oder eine wirtschaftliche Beratung möchten und dadurch ein Beratungsvertrag entsteht, darf die Bank ein Honorar ansetzen.

Abbuchung
Doppelte Abbuchung nach dem Einkauf: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Das Thema Kartenzahlung ist heute ein Muss, denn mittlerweile zahlen mehr als 80% der Deutschen mit der EC-Karte ihren Einkauf. Schon Kleinstbeträge können mit der Karte gezahlt werden und normalerweise läuft auch alles rund, aber

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Geldempfang aus dem Ausland

Manche Kreditinstitute verlangen eine Provision, wenn Geld aus dem Ausland eingeht und das ist nicht rechtens. Scheinbar möchten sie die EU-Forderung vermeiden, welche die Überweisungskosten innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums senken möchte. Allerdings sind die Banken der Girokonten nur als Verrechnungsstelle tätig und somit dazu verpflichtet, den Geldeingang ordentlich zu verbuchen. Dies stellt keine besondere Dienstleistung für den Kunden dar.

Zulässige Bankentgelte

Der Bundesgerichtshof und andere Gerichte haben folgende Bankentgelte für zulässig erklärt.

Diese Liste ist Stand der aktuellen Diskussionen und gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kontoauskunftsgebühren

Kündigen Sie ein Girokonto, haben Sie auch 10 Jahre nach Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist das Recht zur Kontoauskunft, sofern die Bank die Unterlagen noch aufgehoben hat (Urteil vom 30.01.2001 – XI ZR 183/00).

SEPA-Verfahren
SEPA: Europaweite Regeln im Zahlungsverkehr – Das SEPA-Verfahren zur schnellen und kostengünstigen Überweisung

Zahlungen innerhalb eines Landes lassen sich mit dem SEPA-Verfahren beschleunigen und das nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in ein anderes Land. Die Übergangsfrist endet am 1. Februar 2016, denn bis zu diesem Datum gab

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Kostenerstattung des Ausstellers an den Empfänger einer nicht eingelösten Lastschriftermächtigung

Möchte ein Anbieter eine Forderung gegen seinen Kunden per Lastschrift einziehen und ist dieser Versuch erfolglos, darf der dem Kontoinhaber die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Erteilt ein Verbraucher die Erlaubnis zur Lastschrift, muss er auch dafür sorge tragen, dass sein Konto für den Einzug gedeckt ist. Das Entgelt muss er aber nur dann zahlen, wenn er selbst die Schuld an dem nicht gedeckten Konto trägt. (Urteil vom 09.04.2002 – XI ZR 245/01).

Entgelt für Scheckrückgaben

Reicht ein Kunde einen ungedeckten Scheck ein und kann das andere Kreditinstitut diesen nicht einlösen, hat der Scheckinhaber die Kosten für die Nichteinlösung zu tragen. Jedoch kann der Scheckeinreicher das Geld durch eine Scheckklage beim Scheckaussteller holen (Urteil vom 09.04.2002 – XI ZR 245/01).

Entgelt für Kreditkartennutzung im Ausland

Innerhalb der EU müssen Sie für die Kreditkartennutzung in Euro nichts bezahlen. Bezahlen sie jedoch in einer Fremdwährung oder außerhalb der EU, so werden Ihnen Bearbeitungsgebühren berechnet (Urteil vom 14.10.1997 – XI ZR 167/96).

Bürgschaft
Ehegattenbürgschaft: Bürge darf nicht immer zur Kasse gebeten werden – es gibt Ausnahmen!

In der heutigen Zeit werden beinah täglich Tausende von Krediten vergeben, aber bei einigen Krediten muss der Ehegatte oder ein Angehöriger den Vertrag mit unterschreiben. In einigen Fällen ist es üblich, dass eine Bürgschaft übernommen

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Entgelte für von der Bank verweigerte Einlösung von Schecks, Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen

Sofern Ihr Kundenkonto keine ausreichende Deckung hat, kann die Bank das Einlösen von Schecks oder Lastschriften verhindern und handelt in Ihrem Sicherheitsinteresse. Die hier entstehenden Kosten dürfen Ihnen berechnet werden. Das Gleiche gilt für Überweisungen und Daueraufträge.

Allerdings muss Sie das Kreditinstitut darüber informieren, dass Lastschriften, Schecks, Daueraufträge oder Überweisungen wegen mangelnder Deckung nicht eingelöst wurden.

Diese Entgelte haben ihren Hintergrund bei der EU-Zahlungsdienstrichtlinie. Nach alter Rechtsprechung waren sie bis Mitte 2022 nicht zulässig. Seit Juli 2012 wurden in Banken und Sparkassen die Geschäftsbedingungen der neuen Rechtslage angepasst und die Kosten für diese Vorgänge aufgenommen. Somit ist seitdem das Entgelt für Rücklastschrift zulässig.

Allerdings muss es in einem angemessenen Rahmen liegen und sich an den Kosten des Zahlungsdienstleisters orientieren. Somit darf nicht beliebig viel Geld berechnet werden.

Kinder, Bankgeschäfte, Minderjährig
Bankgeschäfte mit Minderjährigen: Eltern müssen meistens zustimmen, auch mit Generaleinwilligung

Vom Sparvertrag über das Girokonto ohne Kosten bis hin zu einem Dispo für Teenager: Die Banken versuchen mit vielen Angeboten die Jugendlichen zu ködern. Jedoch wissen nur die Wenigsten, dass die Verträge mit einem unter

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Kosten für Baraus- und Bareinzahlungen auf das eigene Konto oder vom eigenen Konto am Schalter

Nehmen Sie am Schalter eine Barein- oder Barauszahlung auf das eigene Konto vor, dürfen Banken dafür etwas verlangen. Die Kosten dürfen aber nur transaktionsbezogene Kosten sein. Alle Gemeinkosten wie Personalkosten dürfen hierin nicht enthalten sein (BGH, Urteil vom 18.06.2019 – Az.: XI ZR 768/17).

In einem Fall hatte die Bank das Entgelt je nach Kontomodell angesetzt. Ob diese Beträge in Ordnung sind, wurde vom BGH an die untere Instanz zur Entscheidung gegeben.

Achtung: Der Paragraph 675 f Absatz 4 Satz 1 des BGB wurde 2009 geändert und ältere Entscheidungen haben seitdem keine Wirkung mehr (etwa BGH, Urteil vom 30.11.1993, Az.: XI ZR 80/93). Somit müssen Banken keine gewisse Anzahl an unentgeltlichen Barein- und Barauszahlungen dulden.

Bankwechsel, Kontowechsel
Checkliste und Musterbriefe für den Kontowechsel

Ein Girokonto kann teuer sein: Bis zu 15 Euro kann das Konto, aufgrund von Buchungskosten, Kredit- sowie EC-Karten und monatliche Gebühren, dem Besitzer kosten. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, die Tarife und Kosten anderer Anbieter

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bankgebühren: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig – Lassen Sie sich nicht abzocken!

1. Finde ich alle Gebühren in den AGB gelistet?

In den AGB der Banken finden sie zwar viele Hinweise zu den Gebühren, jedoch nicht für alle Bereiche.

2. Muss ich mit den Gebühren einverstanden sein?

Sofern diese gesetzlich zulässig sind, können Sie dagegen keinen Einspruch erheben.

3. Muss ich die Gebühren für Kontoauszüge von vor einem Jahr bezahlen, wenn ich sie für ein Amt brauche?

Sie fordern die Kontoauszüge an, also müssen Sie auch dafür bezahlen. Jedoch können Sie mit dem Amt klären, ob diese die Kosten an Sie erstatten.

4. Warum muss ich für eine Ersatzkarte bezahlen, wenn ich die alte verloren habe?

Die Bearbeitung kostet der Bank Zeit und macht Arbeit. Zudem kann man davon ausgehen, dass Sie die Schuld am Verlust tragen.

5. Kann ich Probleme bekommen, wenn ich ungedeckte Schecks einreiche?

Abgesehen davon, dass sie das Entgelt für die Nichteinlösung tragen müssen, kann es auf kurz oder lang passieren, dass die Bank Ihnen keine Scheck mehr ausgibt. Es zeugt von keiner guten Kreditwürdigkeit, wenn Sie Schecks auf ein wissentlich ungedecktes Konto ausstellen.

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Fazit

Manche Banken versuchen es einfach und erheben Entgelte und Gebühren, die eigentlich nicht rechtens sind. Es gibt viele Bankkunden, die das nicht wissen und sich somit auch nicht dagegen wehren. Aus diesem Grunde sollten Sie genau schauen, wenn Sie ein Entgelt bezahlen sollen.

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BGH: Mindestentgelt für überzogenes Konto unzulässig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bgh-mindestentgelt-fuer-ueberzogenes-konto-unzulaessig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bgh-mindestentgelt-fuer-ueberzogenes-konto-unzulaessig/#respond Sun, 24 Apr 2022 14:01:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54701 Verbraucherschützer kritisieren bereits seit Längerem die hohen Zinskosten für geduldete Überziehungen und Dispositionskredite. Im Oktober des Jahres 2016 hat der Bundesgerichtshof ein Mindestentgelt abgelehnt. Mindestentgelt bei Kontoüberziehungen Für eine geduldete Kontoüberziehungen verlangen einige Banken Mindestentgelte.

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Verbraucherschützer kritisieren bereits seit Längerem die hohen Zinskosten für geduldete Überziehungen und Dispositionskredite. Im Oktober des Jahres 2016 hat der Bundesgerichtshof ein Mindestentgelt abgelehnt.


Das Wichtigste in Kürze

  • Bei geduldeten Überziehungen darf kein Mindestentgelt verlangt werden.
  • Wurde ein Mindestentgelt bezahlt, kann die Summe zurückverlangt werden.
  • Hilfe hierbei bietet ein entsprechender Musterbrief.

Mindestentgelt bei Kontoüberziehungen

Für eine geduldete Kontoüberziehungen verlangen einige Banken Mindestentgelte.

Im Rahmen einer Kontoeröffnung erhalten viele Kunden von den Banken bereits ganz automatisch einen Überziehungsrahmen, den Dispositionskredit, eingerichtet. Doch auch, wenn ein Kunde den eingerichteten Rahmen überziehen sollte oder sogar überhaupt keinen Dispo besitzt, ist es möglich, dass das Kreditinstitut dennoch eine Überziehung erlaubt. In diesem Fall handelt es sich dann von einer sogenannten geduldeten Überziehung. Allerdings müssen Kunden damit rechnen, dass die Banken für beide Varianten oftmals sehr hohe Zinskosten ansetzen.

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Außerdem sind in den vertraglichen Bedingungen einiger Banken Passagen zu Mindestentgelten enthalten. Hier ist vorgesehen, dass für jeden einzelnen Monat, in dessen Verlauf das Konto geduldet überzogen wird, ein ganz bestimmtes, festes Entgelt zu bezahlen ist. Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn die angefallenen Zinsen die Summe übersteigen, die für eine geduldete Überziehung berechnet wird, dann muss der Kunde lediglich die Zinsen bezahlen.

Andersherum gilt: Erreichen die Überziehungszinsen den betreffenden, von der Bank festgelegten Betrag nicht, dann muss der Kunde lediglich das Mindestentgelt begleichen.

Info

Kommt es vor, dass das Konto lediglich mit einem sehr niedrigen Betrag, wie etwa wenigen Euros, in den Soll-Bereich gerät, dann kommt es aufgrund der Mindestentgelte zu sehr hohen Kosten; vergleichen mit dem Überziehungszins.

Als Beispiel: Wenn ein Kunde sein Konto auf Dauer mit zehn Euro überzieht, muss er hierfür lediglich einige, wenige Cent als Überziehungszins bezahlen. Sogar wenn der Überziehungszins zwölf Prozent beträgt, müsste der Kunde monatlich zehn Cent an die Bank abtreten. Dies kommt so jedoch nicht zustande, denn aufgrund des anberaumten Mindestentgelts sind es 2,95 Euro, die das Kreditinstitut dem Kunden berechnet.

Abmahnung der Targobank

Der Bundesgerichtshof erklärt die Mindestentgeltklausel als unzulässig.

Da es sich hierbei um eine teure Angelegenheit handelt, ist die Verbrauchzentrale NRW dazu übergegangen, die Targobank beispielhaft für sämtliche Banken, die auf diese Weise vorgehen, abzumahnen. Die dahinterliegende Argumentation: Bei Kontoüberziehungen im kleinen Rahmen führt die Mindestentgeltklausel zu einer hohen, sittenwidrigen Verzinsung. Aufgrund dessen ist diese nach §138 BGB unzulässig. Allerdings weigerte sich die Targobank, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sodass die Verbraucherzentrale eine Klage einreichte. Die unteren Instanzen haben sich jedoch den Argumenten der Verbraucherschützer nicht angeschlossen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2015, Aktenzeichen: 6 U 94/14 sowie Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.04.2014, Aktenzeichen: 12 O 71/13).

Doch bei diesem Ergebnis ist es nicht geblieben, denn der Bundesgerichtshof vertrat dieselbe Meinung wie die Verbraucherzentrale NRW (Urteil vom 25.10.2016, Aktenzeichen: XI ZR 387/15). Als Begründung gaben die Richter an, dass Kunden vor allem bei niedrigen, geduldeten Kontoüberziehungen sehr hohe Entgelte bezahlen müssen. So kommt es hier zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden, wodurch die Mindestentgeltklausel als unzulässig anzusehen ist.

Abmahnung der Deutschen Bank

In einem Parallelverfahren gab das Oberlandesgericht Frankfurt ebenfalls den Verbraucherschützern recht.

Im Rahmen eines Parallelverfahrens verklagte der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem Bundesgerichtshof die Deutsche Bank und konnte ihrerseits das Verfahren gewinnen (BGH, Urteil vom 25.10.2016, Aktenzeichen: XI ZR 9/15). Allerdings handelt es sich hierbei um ein Mindestentgelt von 6,90 Euro pro Quartal, dass die Richter zu beurteilen hatten. Somit bestätigte der Bundesgerichtshof hiermit die Entscheidung der vorherigen Instanz. Denn das Oberlandesgericht Frankfurt gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen ebenfalls recht und sorgte für ein Verbot der Klausel (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Aktenzeichen: 1 U 170/13).

Mindestentgelt zurück verlangen

Fordern Sie Mindestentgelte zurück

Wenn Ihre Bank für eine geduldete Überziehung ein Mindestentgelt ansetzt, fordern Sie es am besten mithilfe eines Musterbriefs zurück. Den Brief können Sie auch dann verwenden, wenn Sie weder Kunde bei der Deutschen Bank noch bei der Targobank sind. Denn die Vertragsklausel ist laut Urteil des Bundesgerichtshofes unwirksam, wenn sehr hohe Entgelte zu bezahlen sind. Das bedeutet, dass das ausschlaggebende Kriterium hier die Höhe des von der Bank erhobenen Mindestentgeltes ist. Handelt es sich um einen Betrag von 2,95 Euro monatlich, beziehungsweise 6,90 Euro je Quartal, dann können Sie jedoch von einem unzulässig hohen Betrag ausgehen.

Es kann jedoch geschehen, dass Ihre Bank die jeweils zu erstattende Summe nicht komplett ausbezahlt, da das Kreditinstitut die aufgekommenen Überziehungszinsen subtrahiert. Für das Beispiel oben sind das bei einem Mindestentgelt von 2,95 Euro zehn Cent Überziehungszinsen je Monat. Ob dies rechtlich wirksam ist, ist derzeit jedoch noch nicht vonseiten der Gerichte abgeklärt.

Außerdem wird es wahrscheinlich sehr schwierig bis unmöglich, Mindestentgelte, die während des Jahres 2015 oder noch früher beglichen wurden, von den Banken zurückzuverlangen. Das kommt daher, dass die dementsprechenden Erstattungsansprüche zwischenzeitlich verjährt sein müssten. Allerdings haben sich die Gerichte auch dieser Frage noch nicht angenommen.

Info

Kunden, die die Entgelte bereits im Jahr 2016 beglichen haben, konnten ihre Gelder lediglich bis Ende 2019 von den Banken zurückverlangen, denn die dreijährige Verjährungsfrist ist dann abgelaufen. Ihre weiteren Erstattungsansprüche können Sie mithilfe des Musterbriefs geltend machen.

Wenn das Kreditinstitut die Entgelte nicht erstattet und, gegebenenfalls, nicht auf die sogenannte Einrede der Verjährung verzichtet, dann ist es notwendig, verjährungshemmende Schritte einzuleiten. Allerdings ist ein einfaches Mahnschreiben hierfür nicht ausreichend. In diesem Fall ist ein Mahnbescheid beziehungsweise eine Klage notwendig. Zudem kann oftmals auch die Einleitung eines Ombudsmann Verfahrens eine verjährungshemmende Wirkungsweise bieten.

Es empfiehlt sich jedoch, die Beantragung einer Klageerhebung oder eines Mahnbescheides gründlich zu durchdenken, da die Kosten hierfür nicht unerheblich sind. Dabei darf ebenfalls nicht in Vergessenheit geraten, dass sich in den meisten Fällen die bezahlten Mindestentgelte in einem recht geringen Rahmen halten.

Wenn die Kreditinstitute den Erstattungswünschen nicht nachgeben, ist es möglich, den zuständigen Ombudsmann hinzuzuziehen. Dessen Kontaktdaten sind im Allgemeinen entweder auf der Internetseite des Kreditinstituts sowie ebenfalls in den vertraglichen Unterlagen nachlesbar. Vorteilhaft hierbei ist, dass das Schlichtungsverfahren für Kunden kostenlos ist. Es können lediglich geringe Zahlungen, wie zum Beispiel für Portokosten, anfallen. Nähere, diesbezügliche Informationen sind hier zu finden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Mindestentgelt für überzogene Konten

1. Können bereits erhobene Mindestentgelte von den Banken zurück verlangt werden?

Sofern der Anspruch noch nicht verjährt ist und das erhobene Mindestentgelt als zu hoch angesehen werden kann, ist das möglich.

2. Gilt das nur bei der Deutschen Bank und Targobank?

Die Rückerstattung des Mindestentgelts kann auch bei anderen Banken durchgeführt werden.

3. Können Mindestentgelte auch nach der Verjährung noch eingefordert werden?

Nach Ablauf der Verjährung ist das in der Regel kaum mehr möglich.

4. Sind die Urteile der Gerichte bindend?

Die verschiedenen Urteile in Bezug auf das Mindestentgelt bei einer geduldeten Kontoüberziehung sind bindend.

5. Lohnt sich die Erhebung einer Klage oder eines Mahnbescheids?

Hier sollten die Kosten am besten vorab individuell abgeklärt werden, ob sich der Aufwand, in Bezug auf die anfallenden Kosten, wirklich lohnt.

Fazit

Mindestentgelte für eine geduldete Kontoüberziehung wurden vom Bundesgerichtshof bereits im Jahre 2016 gekippt. Die von den Banken geforderten Gebühren wurden, beispielsweise im Falle der Targobank und der Deutschen Bank, als zu hoch deklariert. Bereits bezahlte Mindestentgelte können von den Kunden in der Regel zurückverlangt werden. Sind die Ansprüche bereits verjährt, ist dies eher sehr schwer möglich.

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Was tun, wenn das Konto teurer wird? – Akzeptieren Sie die Erhöhung, schreiben Sie einen Widerruf oder suchen Sie einen neuen Anbieter https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-das-konto-teurer-wird-akzeptieren-sie-die-erhoehung-schreiben-sie-einen-widerruf-oder-suchen-sie-einen-neuen-anbieter/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-tun-wenn-das-konto-teurer-wird-akzeptieren-sie-die-erhoehung-schreiben-sie-einen-widerruf-oder-suchen-sie-einen-neuen-anbieter/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:17:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62904 Jeder Verbraucher benötigt ein Konto, um Zahlungen zu veranlassen oder Überweisungen zu tätigen. Die Auswahl an Banken und Sparkassen ist groß, so dass auch die Institute an der Kostenschraube drehen und das Konto schnell teurer

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Jeder Verbraucher benötigt ein Konto, um Zahlungen zu veranlassen oder Überweisungen zu tätigen. Die Auswahl an Banken und Sparkassen ist groß, so dass auch die Institute an der Kostenschraube drehen und das Konto schnell teurer wird. Sie haben die Möglichkeit sich nach einem günstigeren Anbieter umzuschauen, wenn dieser Fall eintritt. Im schlimmsten Fall kündigt Ihnen die Bank, wenn Sie einen Widerspruch schreiben. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihr Konto wird teurer, dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Sie können die neuen Gebühren akzeptieren, kündigen oder ihnen widersprechen.
  • Sie haben bis zum Stichtag Zeit eine Reaktion zu tätigen, ansonsten wird eine Nichtreaktion einer Zustimmung gleichgesetzt und Sie müssen die neuen Gebühren zahlen.
  • Günstigere Kontomodelle oder andere Anbieter können Ihnen dabei helfen, Geld zu sparen. Gerade Direktbanken ermöglichen Ihnen nicht nur ein günstiges, sondern manchmal auch ein kostenloses Konto.

Die Bank verlangt auf einmal mehr Geld für das Konto. Die Geldinstitute haben vor einigen Jahren kostenlose Girokonten angeboten, aber jetzt entdecken sie die Kontogebühren wieder und verlangen von den Kunden Kontoentgelte. Einige Anbieter erhöhen die vorhandenen Gebühren nur um ein paar Euro im Monat oder sie führen einfach neue Gebühren ein.

Dieser Schritt wird mit den niedrigen Zinsen zurzeit begründet, denn viele Banken haben ein großes Problem. Nach eigenen Angaben können sie mit dem Bereich kaum Geld verdienen, denn mit anderen Geschäftsbereichen ist einfach mehr Geld drin.

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Sparkassen-Mail: „Sicherheitswarnung“ ist Phishing

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Keine Reaktion bedeutet Zustimmung

Sie nutzen ein kostenloses Konto oder es sind nur geringe Gebühren vorhanden und die Bank will die Gebühren erhöhen, dann müssen Sie mindestens zwei Monate vor Änderung eine schriftliche Mitteilung bekommen.

Die Mitteilung muss in Textform sein, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aber hier sollten Sie genau hinschauen, denn unter Umständen reicht auch eine Information auf dem Kontoauszug aus. Auch eine Mitteilung per Mail ist möglich, wenn Sie sich für den elektronischen Kommunikationsweg entschieden haben.

Seitens der Sparkassen und Banken kommt es immer wieder zu fehlerhaften Informationen, so dass die Verbraucherzentrale Sachen die Sparkasse schon erfolgreich abgemahnt hat, weil der Hinweis auf das kostenlose Kündigungsrecht nicht vorhanden war. Im Zweifel sollten Sie das Schreiben ruhig von der Verbraucherzentrale kontrollieren lassen, denn gesetzwidrige Informationen führen nicht automatisch zu einer Erhöhung des Entgeltes. Die Bank hat aber die Möglichkeit den Fehler auszubessern und ein korrektes Preiserhöhungsschreiben zu versenden.

Achtung:

Sie müssen der Preisänderung bis zum angegebenen Stichtag widersprechen, denn ansonsten haben Sie eine stille Zustimmung gegeben, so dass die neuen Gebühren wirksam sind. Das Ergebnis ist, dass Sie zahlen müssen. Allerdings muss die Bank in ihrer Mitteilung Sie auch über Ihr Recht zur kostenfreien und fristlosen Kündigung hinweisen. In der Regel nutzen die Banken Formulierungen wie

„Ihre Zustimmung zur den AGB-Änderungen gilt als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht bis zum … anzeigen. Sie können den bestehenden Zahlungsdienstrahmenvertrag auch zum bis … fristlos und kostenfrei kündigen.“

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Die Möglichkeiten bei Gebührenänderungen

Die Bank hat Ihnen schriftlich die Änderung der Gebühren bis zu einem festen Datum mitgeteilt, dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten.

  • Sie haben die Möglichkeit die Änderung der Gebühren zu akzeptieren und in diesem Fall tun Sie einfach nichts. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, wenn Sie auf ein anderes Kontomodell bei derselben Bank zurückgreifen. Die reinen Online-Konten sind bei vielen Anbietern deutlich preiswerter als das klassische Girokonto. Sie können eine Menge Geld sparen, wenn Sie in Zukunft Ihre Geldgeschäfte über das Internet erledigen. Es gibt sogar Preisanpassungen, die nur von Kunden mit bestimmtem Nutzungsverhalten wahrgenommen werden müssen. Eine Preiserhöhung für Kontoauszüge fällt nicht an, wenn Sie ein Online-Konto nutzen und keine Kontoauszüge erhalten.
  • Sie haben die Möglichkeit der Kündigung, wenn Sie mit der Preiserhöhung nicht einverstanden sind. Wechseln Sie einfach zu einem anderen Anbieter, wobei die Direktbanken eine ausgezeichnete Alternative zu den normalen Banken sind. Dort haben Sie gute Chancen auf ein günstiges oder sogar kostenloses Konto.
  • Eine weitere Möglichkeit ist der Widerspruch, wenn Sie mit der Anpassung des Entgeltes nicht einverstanden sind. Ihr Konto wird dann zu den bekannten Konditionen weitergeführt. Allerdings hat die Bank die Möglichkeit Ihnen eine Kündigung auszusprechen, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Bank hat eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monate, so dass Sie ausreichend Zeit haben sich ein neues Konto zu suchen. Ein einfaches Schreiben reicht für den Widerspruch komplett aus – „Hiermit widerspreche ich der mit Ihrem Schreiben vom … angekündigten Preiserhöhung.“ Sie brauchen kein Einschreiben zu verwenden, aber wenn Sie befürchten, dass die Bank den Zugang des Schreibens leugnet, dann sollten Sie ruhig auf ein Einschreiben zurückgreifen.
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Fordern Sie Kulanz ein!

Die Banken zeigen sich bei einigen Kundengruppen durchaus kulant, denn gerade bei Senioren achten sie nicht so genau.

Die Erfahrung hat gezeigt, dann wenn die Kunden Kulanz einfordern, dass die Banken durchaus bereit sind, Kulanz zu zeigen. Die Postbank hat bei den älteren Kunden auf die Entgelte für Überweisungen per Papierauftrag verzichtet.

Wichtig ist aber, dass die Kunden selber aktiv werden müssen, damit die Bank Kulanz zeigen kann.

Sonderfall: Werbeversprechen und besondere Vertragsklauseln

Ein neues Entgelt oder eine Preiserhöhung müssen Kunden nicht akzeptieren, wenn die Banken mit einem lebenslang kostenlosen Konto geworben haben.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Postbank erfolgreich abgemahnt. Diese Verpflichtung ist noch mehr gültig, wenn in dem Vertrag auch noch eine solche Passage vorhanden ist.

Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass die Kunden selber aktiv werden müssen, um die Bank an das Werbeversprechen zu erinnern. Die genaue Formulierung der Werbung spielt eine entscheidende Rolle und bei der Formulierung „lebenslang kostenlos“ sollte es keine Missverständnisse geben. Etwas mehr Aufwand ist notwendig, wenn die Formulierung nicht ganz so eindeutig ist. Aber auch der Aufwand kann dazu führen, dass die Bank einlenkt.

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Preiserhöhung bei den Banken

Grundsätzlich sind Banken und Sparkassen im Recht, wenn Sie die Preise erhöhen.

Allerdings beschweren sich die Verbraucher meist über die Verhältnismäßigkeit, denn die Preissteigerungen sind teilweise sehr hoch und liegen bei über 200%. Allein diese Höhe ist unzulässig, aber die Voraussetzungen für Wucher oder sittenwidriges Rechtsgeschäft sind nicht gegeben.

Beim Wechsel helfen die Banken

Gesetzlich sind die alten und die neuen Banken dazu verpflichtet Ihnen bei einem Wechsel zu helfen. Sie müssen Lastschriften und Daueraufträge umstellen.

Natürlich können Sie den Wechsel auch eigenständig vornehmen, denn Tipps, Musterbriefe und Checklisten finden Sie im Internet. Sie können sogar auf eine Checkliste zurückgreifen, die Ihnen bei der Wahl des richtigen Kontos helfen kann. Auch für die Kündigung des alten Kontos können Sie einen kostenlosen Musterbrief nutzen.

Die Konditionen der anderen Anbieter und die verschiedenen Kontomodelle im Auge zu behalten, lohnt sich in der Regel immer. Allerdings ist ein Kontowechsel keine Garantie dafür, dass Sie auch in Zukunft von niedrigen Gebühren profitieren können. In Zukunft werden auch die anderen Anbieter nachziehen und eine Preiserhöhung durchführen, denn der Kostendruck der Institute ist sehr hoch. Sie sollten also auf jeden Fall den tatsächlichen Bedarf ermitteln und sich nicht von den Mehrwertleistungen wie Rabatten oder zusätzlichen Versicherungsleistungen locken lassen.

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Fragen und Antworten

FAQs zum Thema Konto wird teurer

1. Wie teuer darf ein Girokonto sein?

Die Stiftung Warentest hat die Kosten für ein normales Girokonto auf 60 Euro im Jahr festgelegt.

2. Wie teuer darf ein Basiskonto heute sein?

Für ein Basiskonto darf eine Gebühr von bis zu 8,99 Euro im Monat erhoben werden, denn das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Höhere Gebühren sind nicht zulässig.

3. Kann ich einfach kündigen, wenn meine Bank eine Gebührenerhöhung plant?

Sie haben die Möglichkeit einen neuen Anbieter und ein neues Konto zu suchen, wenn Ihre Bank eine Preiserhöhung plant.

4. Wie schreibe ich die Kündigung für mein Girokonto?

Für die Kündigung des Girokontos können Sie eine einfache Kündigung wählen, denn es reicht aus, wenn Sie in Textform eine kurze Mitteilung verfassen. Achten Sie darauf, dass alle wichtigen Informationen wie Datum, Kontoinformationen und Namen in der Mitteilung stehen.

5. Was passiert, wenn ich einen Widerruf zur Preiserhöhung schreibe?

Wenn Sie einen Widerruf schreiben, dann müssen Sie die Gebühren erst einmal nicht zahlen. Die Bank kann Ihnen aber kündigen, so dass Sie sich einen neuen Anbieter suchen müssen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Alternativen es zum Onlinebanking gibt.
Onlinebanking funktioniert nicht – Was tun?

Viele Geldgeschäfte lassen sich heutzutage problemlos per Onlinebanking erledigen. Doch was passiert, wenn das Onlinebanking plötzlich nicht mehr funktioniert? Welche Alternativen gibt es, damit jeder zu seinem Geld kommt? Wir verraten es Ihnen in diesem Artikel.

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Fazit

Der Markt rund um die Banken und Sparkassen wird immer voller, denn es gibt unzählige Anbieter. Manche Anbieter müssen die Gebühren anheben, damit sie auch weiterhin überleben können, aber Sie müssen eine Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen. Sie können entweder die Erhöhung akzeptieren und bezahlen, einen Widerruf schreiben und erst einmal nicht zahlen oder direkt einen neuen Anbieter suchen.

Der Beitrag Was tun, wenn das Konto teurer wird? – Akzeptieren Sie die Erhöhung, schreiben Sie einen Widerruf oder suchen Sie einen neuen Anbieter erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Was das Girokonto bietet – Die verschiedenen Girokonten-Arten, die Möglichkeiten und die unterschiedlichen Kartenarten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-girokonto-bietet-die-verschiedenen-girokonten-arten-die-moeglichkeiten-und-die-unterschiedlichen-kartenarten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-girokonto-bietet-die-verschiedenen-girokonten-arten-die-moeglichkeiten-und-die-unterschiedlichen-kartenarten/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:14:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62882 Für viele Geschäfte ist das eigene Girokonto mittlerweile unverzichtbar, denn gerade beim Bezahlen ist das Konto ein Muss geworden. Jede Bank bietet ein Girokonto an, aber es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten.

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Für viele Geschäfte ist das eigene Girokonto mittlerweile unverzichtbar, denn gerade beim Bezahlen ist das Konto ein Muss geworden. Jede Bank bietet ein Girokonto an, aber es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten. Die entsprechenden Informationen rund um das Girokonto finden Sie im folgenden Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die einzelnen Preismodelle und Gebühren, wenn Sie ein Girokonto eröffnen möchten.
  • Die Konditionen rund um die Kontoführung müssen genau geprüft werden und achten Sie auch darauf, dass andere Faktoren in die Entscheidung einfließen. Ist es Ihnen beispielsweise wichtig, dass eine Filiale in der Nähe ist?
  • Alle Informationen rund um die Kontoarten, das Online-Banking, Kontogebühren, Lastschriften, Überweisungen und Gaunereien haben wir zusammengefasst.

In der heutigen Zeit ist ein eigenes Girokonto für das tägliche Leben mittlerweile unverzichtbar geworden. Sie können im Grunde nur am aktiven Geschäftsleben teilnehmen, wenn Sie ein Girokonto besitzen. Gehalt und Lohn werden nur noch bargeldlos überwiesen und selbst als Sozialhilfeempfänger muss ein Girokonto beim Amt angegeben werden. Die meisten Zahlungen werden heute nur noch bargeldlos abgewickelt und somit führt kein Weg an einem eigenen Finanzmanagement vorbei.

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Banken erhöhen Preise für Girokonten – Das können Sie jetzt tun

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Die richtige Bank auswählen

Der erste Weg zu einem eigenen Girokonto ist die Suche nach der Bank und dabei durchforsten Sie den Dschungel von Banken und prüfen die Preise und Gebühren.

Die Banken berechnen Pauschalpreise im Bereich der Kontoführung und dazu kommen die Kosten für die einzelnen Buchungsvorgänge. Mittlerweile bieten viele Banken aber auch eine kostenlose Kontoführung an. Aber Sie müssen aufpassen, denn wenn Sie viele Daueraufträge haben, dann sollten Sie darauf achten, dass die Überweisungskosten nicht so hoch sind. Meist bieten die Banken nur eine kostenlose Kontoführung ab, kassieren dann aber bei den Aufträgen richtig ab.

Spezielle Konditionen bieten die Banken für Auszubildende, Studenten, Rentner oder Gewerkschaftsmitglieder.

Prüfen Sie aber nicht nur die Konditionen für die Kontoführung bei den Banken, sondern schauen Sie auch, ob Sie eine Filiale vor Ort brauchen oder in der Nähe des Arbeitsplatzes. Zu den normalen Kontogebühren kommen noch Fahrt-, Telefon-, und Portokosten hinzu und auch die Nutzung von Fremdautomaten ist mit Gebühren bestückt. In der Regel unterhalten die Direktbanken keine Filialen, denn sie erledigen alle Aktionen per Telefon, Computer oder Fax.

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Überweisungen, Daueraufträge und Lastschrifteinzüge

Bei den Zahlungsmöglichkeiten eines Girokontos gibt es ein paar Unterschiede.

Überweisung

Die Überweisung ist eine Möglichkeit, um einen einmaligen Geldtransfer durchzuführen. Der Vorteil dieser Form liegt darin, dass Sie selber bestimmen, wann und ob das Geld überwiesen wird. Grundsätzlich lassen sich Überweisungen nicht mehr rückgängig machen, aber Sie können mit der Bank auch eine andere Vereinbarung treffen. Sie können die Überweisung nicht mehr zurückrufen, wenn Sie einmal weg ist und dann spielt es keine Rolle, ob ein Zahlendreher drin ist oder nicht. Sie können dann nur mit dem falschen Empfänger Kontakt aufnehmen, aber das ist nur mit Hilfe der Bank möglich, und das Geld zurückfordern. Bei einer entsprechenden Vereinbarung darf die Bank für eine solche Hilfeleistung ein Entgelt einfordern.

Dauerauftrag

Der Dauerauftrag bietet sich für die Belastung des Kontos zu bestimmten Terminen an, vor allen Dingen, wenn es um hohe Geldbeträge geht. Regelmäßige Zahlungen wie Miete, Zeitungen und Schule lassen sich direkt am Monatsanfang bezahlen. Wichtig ist, dass auch der Dauerauftrag nicht zurückgerufen werden kann. Achten Sie darauf, dass eine Änderung des Dauerauftrages ein paar Bankarbeitstage dauern kann und aus dem Grund sollten Sie die Bank frühzeitig informieren.

Sie haben wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlichen Höhen, dann setzen Sie am besten auf das Lastschriftverfahren.

Lastschrifteinzug

Bei dem Lastschriftverfahren beauftragen Sie das Unternehmen Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Sie erteilen der Bank gleichzeitig den Auftrag, dass der Betrag vom Girokonto abgebucht werden darf. Die Lastschrift dürfen Sie innerhalb von acht Wochen nach Rechnungsabschluss zurückbuchen. Diese Funktion ist kostenfrei und kann ohne Begründung durchgeführt werden. Innerhalb einer Frist von 13 Monaten können unberechtigte Belastungen des Girokontos bei dem kontoführenden Institut angezeigt werden. Es gibt Unternehmen, die nur die Einzugsermächtigung als Zahlung anerkennen und dann müssen Sie sich darauf einlassen.

Bei dem Lastschriftverfahren wird zwischen zwei Varianten unterschieden, dem Sepa-Basislastschrift und dem Sepa-Firmenlastschrift. Für Sie als Verbraucher ist nur das Sepa-Basislastschriftverfahren interessant. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und bedeutet auf Deutsch „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrraum“. In diesem Raum befinden sich 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aber auch andere Länder wie die Schweiz und Norwegen.

Innerhalb von acht Wochen haben Sie das Recht bei dem Sepa-Lastschriftverfahren eine Belastungsbuchung rückgängig zu machen und dazu ist keine Begründung notwendig. Einzugsermächtigungen, die schriftlich erteilt wurden, wurden 2014 in das Sepa-Mandat überführt, so dass der Kunde keine separate Veranlassung unterschreiben musste.

Konto online eröffnen Risiken und Vorteile
Konto online eröffnen: Risiken und Vorteile einfach erklärt

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Die verschiedenen Bankkarten

Bei der Entscheidung für ein Girokonto bekommen Sie eine Bankkarte, aber heute gibt es je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten verschiedene Karten. Sie haben die Qual der Wahl.

Kundenkarte

Die Kundenkarte ist die einfachste Form, denn mit ihr können Sie nur Kontoauszüge drucken lassen und Bargeld am Schalter abholen.

Girokarte

Die Girokarte ist besser unter dem Namen ec-Karte bekannt und sie ermöglicht zusätzlich die Bargeldabhebung mit Hilfe eines Geldautomaten. Sie haben mit dieser Karte sogar die Möglichkeit Waren zu bezahlen und dafür geben Sie entweder die Geheimnummer (electronic cash) ein oder arbeiten mit der Unterschrift (Einzugsermächtigung).

Geldchip

Die Geldkarte mit Geldchip ermöglicht Ihnen, dass Sie auch Geldbeträge am Automaten begleichen können. Dazu wird der Chip mit Guthaben aufgeladen und dient dann als eine Art elektronische Geldbörse. Sie brauchen also kein Bargeld mehr bereit haben, wenn Sie Parkgebühren oder Fahrkarten bezahlen wollen. Allerdings gibt es auch einen Nachteil, denn wenn die Karte verloren geht, dann ist auch das Geld weg.

In der Zukunft soll mit dem Geldchip auch das kontaktlose Bezahlen möglich sein, denn der Geldchip soll mit den NFC-Chips modifiziert werden. NFC steht dabei für Near Field Communication.

Kreditkarte

Die Kreditkarte ist eine spezielle Karte und mit Hilfe der Unterschrift oder einem PIN können Sie bei allen Vertragspartnern auf der ganzen Welt bargeldlos bezahlen. Sie können sogar Bares an Geldautomaten abheben, wenn Sie den PIN zur Hand haben und die hohen Gebühren nicht scheuen.

Revolving-Kreditkarten

Schon seit Jahren gibt es in den USA und Großbritannien die Revolving-Kreditkarten (revolving: englisch für umwälzend). In Deutschland werden die Karten mit Teilzahlungsfunktion mittlerweile immer häufiger angeboten. Bei den normalen Kreditkarten wird am Ende des Monats die komplette Summe fällig und wird vom Girokonto abgebucht. Anders sieht es mit diesen speziellen Kreditkarten aus, denn am Ende des Monats wird nur ein bestimmter Prozentsatz der offenen Summe vom Girokonto abgebucht.

Das Institut berechnet für diese Flexibilität hohe Zinsen und auch hohe Kosten, aber mittlerweile sind die Varianten auf dem Markt umfangreich. Allerdings können viele Kunden die Revolving-Karte nicht erkennen und außerdem erhöht eine solche Karte das Risiko, dass Sie Waren auf Pump kaufen. Eigentlich könnten Sie sich die Sachen nicht leisten und verlieren dann auch schnell den Überblick. Aus dem Grund warnt die Verbraucherzentrale vor den Revolving-Kreditkarten, denn die Gefahr, dass Sie sich verschulden ist sehr hoch.

Bankkarte Kreditkarte EC-Karte Symbolbild
Aufgepasst: Falsche Bankmitarbeiter sammeln EC-Karten ein

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Die verschiedenen Kontoformen

Die Banken bieten nicht nicht nur verschiedene Karten an, sondern auch unterschiedliche Kontoformen und dabei müssen Sie herausfinden, welches Konto für Sie das richtige ist.

Es gibt viel mehr Konten als nur das Standard-Gehaltskonto und vor allen Dingen Ehepaare können zwischen den verschiedenen Optionen auswählen.

Gehaltskonto

Das Gehaltskonto ist auch unter dem Namen Girokonto bekannt und ist das Konto, auf dem das regelmäßige Einkommen des Kontoinhabers eingeht. Eine Verzinsung für das Guthaben bieten nur sehr wenige Banken an, aber Nachfragen kostet nichts und kann sich lohnen. Ein Gehaltskonto, dass auch unter Privatgirokonto zählt, kann auch als Mietkonto, Baukonto oder Konto für Klassenfahrten angelegt werden. Dazu muss kein Gehalt eingehen!

Ein Guthabenkonto bietet sich für alle Kunden an, die finanziell schlechter dastehen oder eine mangelnde Bonität aufweisen. Gutschriften können auch auf diesem Konto entgegengenommen werden und Auszahlungen lassen sich im Rahmen des Guthabens ausführen. Das Konto wird gesperrt, wenn Sie ins Minus rutschen.

Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto ist ein Konto, welches von mehreren Personen verwaltet wird. Es gibt hier verschiedene Arten und so unterschiedlich sind auch die Rechte und Pflichten.

Und-Konto

Das Und-Konto ist ein Konto für Erbengemeinschaften oder Eheleute, denn die Kontoinhaber dürfen nur gemeinsam über das Konto und das Geld verfügen. In der praktischen Anwendung kommt es bei diesem Konto oft zu Schwierigkeiten, denn für eine Transaktion müssen alle Kontoinhaber unterschreiben. Eine solche Lösung ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Kontoinhaber über alle Vorgänge immer informiert sein muss. Auch im Todesfall kommt es zu Problemen, denn nur zusammen mit den anderen Erben können Sie dann über das Konto verfügen, aber andersherum sind den Geldeintreibern auch die Hände gebunden. Das Konto darf nur gepfändet werden, wenn gegen alle Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorhanden ist. Ist nur ein Kontoinhaber in die Schuldenfalle geraten, dann darf das Und-Konto nicht angerührt werden.

Oder-Konto

Anders sieht es bei dem Oder-Konto aus, denn ein solches Konto eignet sich für die Einzelnutzung. Geldgeschäfte können auch unabhängig von den anderen Kontoinhabern gemacht werden. Allerdings hat die Unabhängigkeit auch einen Nachteil, denn wenn nur ein Inhaber Schulden anhäuft und es zur Zahlung kommen muss, dann darf das gemeinsame Konto gepfändet werden.

Beispiel:

Die Frau kauft einen Kühlschrank und zahlt ihn nicht, dann haftet auch der Mann.

Eheleute, die verschuldet sind, sollten Sie für Einzelkonten mit gegenseitiger Kontobevollmächtigung entscheiden oder für ein Und-Konto.

Wertpapiertransaktionskonto

Das Wertpapiertransaktionskonto ist ein spezielles Konto für Wertpapiergeschäfte. Sie überweisen beispielsweise einen monatlichen Betrag und von diesem Geld werden Fondsanteile oder Aktien in Ihrem Auftrag gekauft. Für das Guthaben auf diesem Konto erhalten Sie meist Zinsen.

Anderkonto

Das Anderkonto ist nicht für alle Personen geeignet, denn nur ein begrenzter Personenkreis darf ein solches Konto nutzen. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater nutzen ein solches Konto, um Geldzahlungen der Klienten zu machen. Es handelt sich um ein Sonderkonto.

Beispiel:

Ein Verbraucher kauft ein Haus und der Preis landet auf einem Notaranderkonto. Alle Zahlungen werden dann über dieses Konto abgewickelt. Der Bezahlweg ist für Käufer und Verkäufer sehr sicher und somit sollten beide Parteien darauf bestehen.

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Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto ist auch unter dem Namen P-Konto bekannt und sorgt dafür, dass ein Existenzminimum erhalten bleibt.

Bei einem normalen Konto musste der Schuldner vor Gericht oder den pfändenden Behörden einen monatlichen Freibetrag durchsetzen, damit ein Überleben möglich ist. Mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist das nicht mehr möglich, denn ein Guthaben von 1.178,59 Euro ist geschützt. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind somit auch geschützt, aber auch Geldgeschenke von dritten Parteien.

Sie müssen als Kontoinhaber keine Aktionen übernehmen, denn kommt es zu einer Pfändung, dann können Sie auch weiterhin in vollem Umfang mit dem Konto arbeiten. Bis zu dem Sockelfreibetrag können Sie Zahlungen und Überweisungen ohne Schwierigkeiten in die Wege leiten.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass für Schuldner ein solches Konto einen guten Handlungsspielraum bietet, ist ein solches Konto für einen normalen Kontoinhaber nicht empfehlenswert. Das Konto wird bei der Schufa gemeldet und somit kann die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt werden.

Test der Advanzia Gebührenfrei Gold
Advanzia Kreditkarte Erfahrungen – Hohe Zinsbelastung bei der Gebührenfrei Gold Mastercard

Die Advanzia Gebührenfrei Gold Mastercard ist über Werbeeinblendungen oder Vergleichsportale schon fast jedem einmal zu Auge geführt worden. Die Advanzia Bank verfolgt eine aggressive Vertriebsstrategie und die Kreditkarte ist auch mit identischen Konditionen vermehrt als

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Das Recht auf ein Basiskonto

Jeder Verbraucher hat ein Recht auf ein Basiskonto und das ist seit dem 18. Juni 2016 gesetzlich festgelegt.

Das Basiskonto sollte mit den grundlegenden Funktionen ausgestattet sein, so dass Obdachlose, Geduldete und Asylsuchende auch ein Konto haben können. Das Konto muss Ein- und Auszahlungen in bar, aber auch Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen ermöglichen. Auch die Möglichkeit das Konto online zu führen muss vorhanden sein, wenn die Bank solche Konten im Allgemeinen anbietet. Allerdings darf die Bank für das Basiskonto auch angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.

Die Kündigung eines Kontos

In der Regel hat jeder Inhaber eines Girokontos die Möglichkeit jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist das Girokonto zu kündigen.

Manche Banken vereinbaren eine Kündigungsfrist von einem Monat, aber diese Frist ist unzulässig.

Die Bank muss Ihnen eine angemessene Frist setzen, wenn Sie das Geschäftsverhältnis mit der Bank beenden wollen und diese liegt bei mindestens zwei Monaten. Sie müssen schließlich ausreichend Zeit haben, damit Sie ein neues Konto bei einem anderen Institut eröffnen und den Dispokredit abtragen können. Die Bank darf keine Gebühren für die Auflösung des Kontos berechnen.

In der Regel kündigen die Banken eher fristlos, aber auch das ist unzulässig, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Es gibt Kunden die falsche Angaben zur Vermögenslage machen oder das Bankpersonal beleidigen, dann liegt ein Fehlverhalten vor. Eine Kontopfändung oder eine unerlaubte Girokontoüberziehung ist kein solcher Grund und somit darf die Bank auch keine Kündigung aussprechen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Alternativen es zum Onlinebanking gibt.
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Viele Geldgeschäfte lassen sich heutzutage problemlos per Onlinebanking erledigen. Doch was passiert, wenn das Onlinebanking plötzlich nicht mehr funktioniert? Welche Alternativen gibt es, damit jeder zu seinem Geld kommt? Wir verraten es Ihnen in diesem Artikel.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Girokonto

1. Wie sinnvoll ist ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar?

Ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar ist sinnvoll, wenn beide Parteien vollen Zugriff auf das Konto und das Guthaben haben sollen. Jeder Ehepartner bekommt eine Girokarte und kann in vollem Umfang über das Konto und das Guthaben verfügen.

2. Wie sicher ist ein P-Konto?

Ein P-Konto dient der finanziellen Sicherheit, damit Sie auch bei hohen Schulden eine Lebensgrundlage haben. Bis zu einem festen Betrag dürfen die Gläubiger nicht an das Guthaben gehen und Sie können Ihr Leben auch weiterhin bestreiten.

3. Muss jede Bank Online-Banking für ein Girokonto anbieten?

In der heutigen Zeit sind die meisten Girokonten mit der Möglichkeit des Online-Bankings verbunden. Heute werden viele Zahlungen online gemacht und diesem Trend haben sich die Banken unterworfen.

4. Was passiert, wenn ich die Karte für das Girokonto verliere?

Bei einem Verlust wenden Sie sich sofort an die Bank und lassen die Karte sperren. Dadurch bekommt der Finder keinen Zugriff auf das Konto und Sie erhalten eine neue Karte mit neuem PIN.

5. Wie hoch sind die Gebühren für ein Girokonto?

Die Gebühren für ein Girokonto sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Während einige Banken ein kostenloses Girokonto anbieten und nur die Transaktionen gebührenpflichtig sind, bieten andere Banken keine kostenfreie Konten an. Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch!

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Fazit

In der heutigen Zeit besitzt fast jeder Verbraucher ein eigenes Girokonto, um Zahlungen zu tätigen, Geld abzuheben und Zahlungen zu empfangen. Die Banken bieten verschiedene Girokonten-Arten an und auch die Karten sind recht verschieden. Bevor Sie sich für ein Konto mit passender Karte entscheiden, sollten Sie sich genau informieren und sich auch über Gebühren und Kosten informieren.

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Gebühren und Entgelte: Wie Sie der Geldfalle entkommen können und ein kostengünstiges Konto finden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gebuehren-und-entgelte-wie-sie-der-geldfalle-entkommen-koennen-und-ein-kostenguenstiges-konto-finden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gebuehren-und-entgelte-wie-sie-der-geldfalle-entkommen-koennen-und-ein-kostenguenstiges-konto-finden/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:52:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61018 Bankkunden haben oft das Gefühl, dass die Bank ihr Geld nicht gut verwaltet, sondern eher aus unberechtigten Gründen abkassiert. Zu hoch erscheinende Entgelte, unklare Abrechnungen und fehlende Zinsen des Guthabens. Dies z.B. sind nur ein

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Bankkunden haben oft das Gefühl, dass die Bank ihr Geld nicht gut verwaltet, sondern eher aus unberechtigten Gründen abkassiert. Zu hoch erscheinende Entgelte, unklare Abrechnungen und fehlende Zinsen des Guthabens. Dies z.B. sind nur ein paar Punkte, über welche sich die Bankkunden ärgern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer häufiger werden Missstände von Bankkunden laut, die sich von der Bank ihres Vertrauens nicht gut beraten fühlen.
  • Hohe Abrechnungen und Entgelte, welche die Bankkunden nicht nachvollziehen können, sind die häufigste Ursache für den Unmut.
  • Das Gefühl der Bankkunden wächst, dass sie ihr Geld nicht in gute Hände gegeben haben.

Kunden sind verärgert

Bankkunden haben immer häufiger das Gefühl, dass die Banken das Geld nicht nur verwalten, sondern auch Gelder kassieren, zu denen sie kein Anrecht haben.

Die Abrechnungen sind unklar, die Entgelte erscheinen sehr hoch und auch der fehlende Guthabenzins macht die Sache nicht besser und die Kunden ärgern sich immer mehr.

Die Berechtigung bestimmter Entgelte für Bankdienstleistungen kann die Verbraucherzentrale gerichtlich prüfen lassen und das nicht selten mit großem Erfolg.

Einen Weg durch den Kostendschungel wollen wir Ihnen zeigen und wir geben Ihnen Anregungen, wie Sie in Zukunft mit der Bank umgehen.

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Preisverwirrungen beim Girokonto

Jede Bank hat eine andere Preisgestaltung und sogar innerhalb einer Bank kommt es zu starken Unterschieden bei den Angeboten.

Für die Kontoführung gibt es manchmal eine Art Pauschalpreis und in diesem Preis sind alle Leistungen enthalten. Andere Banken allerdings berechnen jede einzelne Leistung und das wird auf Dauer ganz schön teuer. Einige Banken werben z.B. mit kostenlosen Konten. Aber dann schauen Sie besser ziemlich genau hin, denn meist steht in dem Kleingedruckten eine Ausnahmen. Manchmal  handelt es sich aber auch um einen Sternchen-Hinweis, der einen Pferdefuß verbirgt.

  • Über einen längeren Zeitraum nehmen Sie Ihr Konto und das eigene Nutzungsverhalten sehr genau unter die Lupe.
  • Alle Kosten rechnen Sie zusammen und das Ergebnis vergleichen Sie mit anderen Angeboten.
  • Beachten Sie, dass ein paar Banken Guthabenzinsen bezahlen.
  • Die Zeit ist Ihr Freund, also lassen Sie sich Zeit bei der Kontoauswahl.
  • Bei kostenlosen Kontoangeboten fragen Sie genau nach, ob es noch Entgelte gibt, die für bestimmte Leistungen zu zahlen sind.

Belastungsbuchungen nachvollziehen können

Die Bank belastet Ihr Konto mit vielen Entgelten und das fällt es mitunter schwer, diese zu überprüfen.

In einigen Fällen sind die Kontoabrechnungen für das Konto in einer Art Paket verpackt. Ds findet daher keine einzelne Ausführung statt. In einem solchen Fall ist es für Sie kaum nachvollziehbar, für welche Posten die einzelnen Berechnungen eigentlich stehen.

Sie haben als Kunde aber immer das Recht eine detaillierte Auflistung der Kosten zu bekommen. Sie können z.B. eine Zins. und Entgeltsatzliste verlangen, wenn Ihnen die Gesamthöhe aus irgendwelchen Gründen unwahrscheinlich scheint. Einmal im Jahr muss die Bank zudem eine solche Entgeltaufstellung zur Verfügung stellen und diese ist dann sogar kostenfrei.

  • Nehmen Sie pauschale Buchungen der Belastungen nicht einfach hin, denn das brauchen Sie nicht.
  • Überprüfen Sie stets, in welcher Hohe die Pauschalsätze zutreffend sind. Wenn nicht, dann melden Sie sofort einen Widerspruch an.

Ersichtliche Preise für jeden

Die kostenlosen Zugaben sind bei vielen Konzernen mittlerweile selbstverständlich, aber bei den Banken suchen Sie vergebens.

Das bedeutet im Klartext, dass Sie für selbstverständliche Leistungen zahlen müssen. Beispielsweise für das Ausfüllen von Daueraufträgen oder das Übersenden von Scheckvordrucken. In den Werbeblättchen stehen diese Kosten allerdings nicht.

Über die genauen Kosten bekommen Sie nur mit Hilfe einer detaillierten Preisliste Auskunft und diese sind an dem Schalter der Bank zu finden. Sie sind zur Einsicht vorhanden und Sie können bei der Kontoeröffnung zudem eine Aushändigung der Preisliste verlangen. Die Preisangaben zu den Standardleistungen dürfen nicht fehlen, denn dafür darf die Bank keine Entgelte verlangen.

  • Das aktuelle Preisverzeichnis lasse Sie sich einfach von der Bank aushändigen oder Sie werfen einen Blick auf die Homepage, denn auch dort ist eine detaillierte Liste vorhanden.
  • Sie können einer Preiserhöhung widersprechen und kostenfrei und ohne Frist das Konto kündigen. Dazu nutzen Sie die gesonderten Vereinbarungen als Grundlage, aber die alten Gebühren zahlen Sie bis zur Kontoauflösung.

Ausnahmen bestätigen auch hier die Regeln

Die Banken sind grundsätzlich zur Preisauszeichnung verpflichtet, aber es gibt kostenpflichtige Leistungen, die nicht in dem Preisverzeichnis stehen müssen.

Eine Ausnahmen bezieht sich auf die Leistungen, die zum Tagesgeschäft gehören und in Ihrem Interesse erbracht werden. Ein Beispiel ist das Übersenden der Kontounterlagen, wenn Sie als Kunde die erneute Zusendung wünschen. Aber auch eine Vorlage für das Finanzamt ist kostenpflichtig und steht nicht im Preisverzeichnis, wenn es sich um eine individuelle Bescheinigung handelt.

Aber die Preise für solche Leistungen dürfen nicht zu hoch ausfallen, denn sie müssen nicht nur angemessen sind, sondern sind individuell festzulegen und sind nachvollziehbar. Das Kreditunternehmen muss im Streitfall alle Informationen dem Gericht offenlegen und das Gericht muss die Preise nachvollziehen können.

  • Werfen Sie ein kritisches Auge auf sogenannte Sonderentgelte.
  • Das Entgelt ist erhöht und die Bank kommt der Beweispflicht nicht nach, dann hat ein Gericht das Recht, den Betrag zu verringern. Beispiel: Für die Kopie eines Kontoauszuges verlangt die Bank eine Gebühr von 30 Euro, denn ein Bankmitarbeiter hat 30 Minuten für das Aufrufen aus der EFD gebraucht. Diese Kosten sind eindeutig zu hoch.
  • Die Kosten kommen Ihnen spanisch vor und die Bank macht keine Anstalten einzulenken, dann wenden Sie sich an eine kostenlose Schlichtungsstelle. Allerdings müssen Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, damit der Weg zum Anwalt gewährt wird. Bei besonderer Sturheit der Bank ist der Wechsel der Bank eine deutlich kostengünstigere und Nerven schonendere Maßnahme.

Kostenloser Service – nicht immer

Die Bank hat aber nicht nur Rechte, sondern auch eine Menge Pflichten und einige der Pflichten kosten nichts.

Zu diesen Kosten fallen Servicedienste, die zum Girovertrag gehören:

  • Auflösung des Kontos
  • Erstellung von Kontoauszügen

Die Erstellung von Kontoauszügen aber nur, wenn der Kunde ausdrücklich die Zusendung per Post verlangt.

Für den Kunden dürfen eigentlich keine Mehrkosten durch Geldautomaten oder Kontoauszugsdrucker entstehen, denn schließlich wird weniger Personal gebraucht und auch die Wartezeiten sind geringer. In der Regel sollten die Kunden einen Kostenvorteil dadurch haben.

  • Die Hauptserviceleistungen der Bank sind kostenfrei und wenn die Banken deutlich mehr auf Selbstbedienung setzen, dann dürfen für den Kunden keine Mehrkosten entstehen.
  • Gibt es am Schalter keine kostenlosen Kontoauszüge mehr, dann sind sie kostenfrei am Automaten auszugeben. Auch kostenfreie und risikofreie Kundenkarten gehören in der Regel zum Service.

Kunden verursachen Mehrkosten

Ein Kunde kann einer Bank auch durchaus Mehrkosten verursachen und das ist dann der Fall, wenn Mahnungen zu verschicken sind.

Es ist durchaus gerechtfertigt, dass der Kunde diese Art von Kosten aus der eigenen Tasche zahlt, aber auch wirklich nur diese Mehrkosten. Zwar hat die Bank einen Anspruch auf Schadensersatz, aber darf den Preis auch nicht willkürlich festlegen. Das Gericht hat festgelegt, dass eine Mahnung 2,50 Euro kosten darf und die erste Mahnung ist immer kostenfrei. Die Bank darf für die Ablehnung einer Lastschrift ein Entgelt verlangen, aber das Entgelt muss angemessen sein und sich nach den realen Kosten richten.

Sie erteilen einem Anbieter eine Einzugsermächtigung und dann besteht auch eine Kontodeckungspflicht. Bei einem Verstoß sind Sie in der Pflicht und müssen Schadenersatz zahlen.

  • Ihnen sind überhöhte Mahnkosten berechnet worden, dann wenden Sie sich an die Bank und fordern eine Herabsetzung. Sie sind nur haftbar, wenn die Schuld nachweislich bei Ihnen liegt und nicht, wenn die Bank im eigenen Geschäftsinteresse handelt.
Sparkasse Symbolbild
Sparkasse-Phishing: E-Mails „Ihr Online-Banking wurde deaktiviert“ und weitere Bedrohungen (Update)

Derzeit werden wieder massenhaft gefälschte E-Mails im Namen der Sparkasse versendet, um Nutzer des Onlinebankings der Sparkassen in eine Falle zu locken. Damit sollen persönliche Daten wie das Geburtsdatum, die Telefonnummer und die Kreditkartendaten gestohlen

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Homebanking am PC

In der heutigen Zeit lassen sich viele Bankgeschäfte am PC erledigen und das ist gerade für Berufstätige eine sinnvolle Sache, denn der Ganz zur Bank ist nicht notwendig.

Rund um die Uhr können Überweisungen mit Hilfe des Homebankings erledigt werden, Sie richten Daueraufträge ein oder drucken Kontoauszüge aus. Die Kunden nehmen der Bank eine Menge Arbeit ab und somit zahlen die Homebanker in der Regel deutlich geringere Kontokosten. Verbrauchern, die das Homebanking nicht nutzen, zahlen deutlich höhere Kosten.

Die Datensicherheit spielt beim Homebanking eine wichtige Rolle, denn alle Daten werden verschlüsselt übertragen, aber trotzdem ist Homebanking nicht komplett risikofrei. Auf dem PC können Gauner sogenannte Ausspähprogramme ablegen und so kommen sie an die erforderlichen Daten. Sie bedienen sich auch dem sogenannten Phishings. Dabei wird in einer Mail ein Link versteckt, der auf eine täuschend echt gebaute Webseite der Bank führt. Sie sollen für ein Sicherheitscheck einen PIN und einen TAN hinterlassen.

  • Sie verwenden den Computer für das Homebanking, dann verwenden Sie wirksame Virenschutzprogramme, die sich automatisch aktualisieren. So erschweren Sie den Gaunern den Zugriff und sorgen für einen guten Schutz.
  • Ignorieren Sie Aufforderungen, die sich mit TAN oder PIN kennzeichnen. Auch eine Aufforderung sich umgehend zu melden ist eher selten per Mail der Fall, denn eine Bank tritt anderweitig mit Ihnen in Kontakt.
Symbolbild Geldautomat
Trickdiebstahl am Geldautomat: Diebe stehlen 500 Euro

Geldautomaten sind beliebte Ziele von Trickdieben. So meldet die Kreispolizeibehörde Viersen einen Vorfall, bei dem Diebe die Person ablenken, welche gerade Geld abheben möchte. Nach den Tätern wird aktuell gefahndet. Wir verraten, wie der Trick

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Der Bankwechsel sorgt für einen guten Wettbewerb

Es gibt keine Verbraucherverbände für Banken oder eine offizielle Preisaufsicht des Staates.

Die Banken stehen im wirtschaftlichen Markt und die einzelnen Preise bilden sich durch den Wettbewerb untereinander. Die einzige Preisaufsicht sind Sie als Kunde und durch einen Bankwechsel üben Sie einen gewissen Druck auf die Bank aus, damit Sie die Preisgestaltung überdenkt. Sie suchen sich einfach die Bank mit den besten Konditionen.

  • Es lohnt sich immer die Entgelte der einzelnen Banken zu vergleichen. Die Preise erscheinen Ihnen zu hoch und in so einem Fall sollten Sie sich mit den Tarifen der anderen Banken beschäftigen. Ein Wechsel kann mitunter eine gute Idee sein.
  • Das Auflösen einer Kontoverbindung geht jederzeit und Sie brauchen keine Gründe angeben, auch das Einhalten von Fristen ist nicht notwendig. Lästigen Papierkram erwarten Sie auch nicht, denn da kommt Ihnen die neue Bank entgegen.
  • Sie haben die Möglichkeit mit mehreren Banken zusammenzuarbeiten und das kann sich lohnen, je nachdem welche Leistungen Sie brauchen. Die Hausbank bietet keinen Guthabenzins, dann parken Sie das Guthaben bei einer Direktbank, denn sie bietet einen guten Tagesgeldzins.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gebühren und Entgelte

1. Gibt es kostenfreie Konten?

In der Regel gibt es bei den normalen Banken mit Filialen keine kostenfreien Konten, denn die Banken müssen ihre Kosten auch decken. Sie bieten zwar kostenfreie Konten an, aber in einem solchen Fall lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Wie gestalten Banken ihre Preise?

Die Banken unterliegen dem Wettbewerbsrecht und gestalten ihre Preise nach den anderen Banken. Das Wettbewerbsrecht bringt Ihnen einen großen Vorteil, denn Sie haben die Möglichkeit die Preise der Banken zu vergleichen und sich für die kostengünstigste Bank zu entscheiden.

3. Kann ich die Bank einfach wechseln, wenn die Kosten zu hoch sind?

Grundsätzlich können Sie die Bank jederzeit wechseln, wenn Ihnen die Kosten für die Kontoführung zu hoch erscheinen. Beachten Sie aber immer, dass Sie sich an Kündigungsfristen halten müssen und die Gebühren bis zum Ende zahlen müssen.

4. Wie sinnvoll ist eine Klage gegen die Bank?

Sie haben natürlich die Möglichkeit eine Klage gegen die Bank anzustreben, aber ob es sich um eine sinnvolle Aktion handelt, lässt sich nicht sagen. In den meisten Fällen lohnt sich eine Klage eher nicht.

5. Gibt es Leistungen, die kostenfrei sind?

Die Bank bietet gewisse Serviceleistungen kostenfrei an, aber es handelt sich nur um einen kleinen Anteil. Kontoauszüge oder Bargeldabhebungen an den eigenen Automaten sind inbegriffen.

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Polizei warnt: Falsche Bankmitarbeiter plündern Konto mit 120.000 Euro

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Fazit

Banken sind Wirtschaftsunternehmen, die den Kunden zwar einige Serviceleistungen kostenfrei zur Verfügung stellen, aber für viele zusätzliche Leistungen ein Entgelt verlangen. Bevor Sie sich für eine Bank entscheiden, sollten Sie sich die Preislisten der Bank aushändigen lassen und kontrollieren. Die Preislisten sind auch perfekt, um einen Vergleich der einzelnen Banken durchzuführen und sich am Ende für die günstigste Bank zu entscheiden.

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Prepaid-Restguthaben nach Vertragsende auszahlen lassen: so geht’s – Restguthaben muss ohne Gebühren ausgezahlt werden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/prepaid-restguthaben-nach-vertragsende-auszahlen-lassen-so-gehts-restguthaben-muss-ohne-gebuehren-ausgezahlt-werden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/prepaid-restguthaben-nach-vertragsende-auszahlen-lassen-so-gehts-restguthaben-muss-ohne-gebuehren-ausgezahlt-werden/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:30:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68563 Heute besitzen die meisten Verbraucher ein Prepaid-Handy, aber steigen mit der Zeit auf ein Vertragshandy um. Wenn Sie das Prepaid-Handy für einen längeren Zeitraum nicht nutzen oder kein neues Guthaben mehr aufladen, dann wird der

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Heute besitzen die meisten Verbraucher ein Prepaid-Handy, aber steigen mit der Zeit auf ein Vertragshandy um. Wenn Sie das Prepaid-Handy für einen längeren Zeitraum nicht nutzen oder kein neues Guthaben mehr aufladen, dann wird der Anbieter Ihnen mit der Zeit eine Kündigung zukommen lassen. Das ist auch vollkommen in Ordnung, aber der Anbieter muss ihnen auf jeden Fall das Restguthaben auszahlen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den Prepaid-Verträgen ist eine kurze Kündigungsfrist an der Tagesordnung und davon können nicht nur Sie als Verbraucher Gebrauch machen, sondern auch der Anbieter kann von den kurzen Kündigungsfristen profitieren.
  • Wenn Sie Ihr Handy eine lange Zeit nicht mehr nutzen oder vielleicht das Guthaben nicht mehr aufladen, dann nimmt der Anbieter sein Recht auf Kündigung war.
  • Allerdings müssen Sie wissen, dass Sie das Anrecht auf Auszahlung des Guthabens haben, wenn der Anbieter Sie kündigt. Spätestens bei Vertragsende muss er das Guthaben auszahlen und dieser Anspruch verjährt erst nach drei Jahren nach Guthabeneinzahlung.

Die Alternative zu Laufzeitverträgen

Die Prepaid-Handyverträge sind eine sehr beliebte Alternative zu den bekannten Laufzeitverträgen der einzelnen Anbieter.

Unzählige Vorteile locken die Verbraucher zu den Prepaid-Verträgen, so dass es keine Mindestvertragslaufzeit gibt und Sie zahlen vor allen Dingen auch nur die Leistung, die Sie in Anspruch genommen haben. Und zu allen anderen Vorteilen gesellt sich dann noch die volle Kostenkontrolle.

Allerdings sollten Sie wissen, dass der Anbieter Ihnen kündigen kann, wenn Sie das Prepaid-Handy nur sehr selten nutzen oder nicht aufladen. Der Anbieter hat nämlich das Recht den Vertrag zu kündigen, wenn für Ihn kein sichtbarer geschäftlicher Vorteil entsteht, aber er muss sich auf jeden Fall an die vereinbarte Kündigungsfrist halten.

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Abzocke per WAP-Billing verhindern: Drittanbietersperre einrichten

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Kündigung des Prepaid-Vertrags verhindern

Es gibt leider keine allgemein gültige Regel, wie sich die Kündigung eines Prepaid-Vertrages vermeiden lässt.

Die Anbieter sehen verschiedene Möglichkeiten und Fristen für eine Kündigung vor, denn während einige Anbieter eine Kündigung aussprechen, wenn Sie nicht regelmäßig das Guthaben aufladen, sehen andere Anbieter das anders. Sie kündigen den Vertrag erst, wenn über eine gewisse Zeit keine Aktion deutlich geworden ist. Bei anderen Anbietern reicht auch manchmal einfach nur ein Anruf oder das Versenden einer SMS, um Aktivität zu zeigen. Dadurch, dass die Anbieter so unterschiedliche Regelungen haben, empfehlen wir, dass Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchlesen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Kündigungsmöglichkeiten, aber Sie können sich auch mit dem Kundencenter des Anbieters in Verbindung setzen.

Bei Vertragsende steht der Prepaid-Nutzer vor einem Problem und da spielt es keine Rolle, ob es zu einer unfreiwilligen Kündigung oder einem gewünschten Wechsel gekommen ist. Manchmal befindet sich noch Restguthaben auf der Karte, aber was passiert eigentlich damit?

Mahnung
VeriPay: Verbraucherzentralen warnen vor ungewollten Kreditkarten

Haben Sie eine Kreditkarte von VeriPay per Nachnahme oder sogar eine Rechnung beziehungsweise Mahnung bekommen? Immer mehr Verbraucher beschweren sich über untergeschobene Kreditkarten, Rechnungen und Inkassoforderungen. Wir erklären, was die Marktwächter bisher herausgefunden haben und

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Restguthaben des Prepaid-Vertrags auszahlen lassen

Sie als Mobilfunkkunde haben das Recht auf Auszahlung des Prepaid-Restguthabens, wenn es zu einem Ende des Vertrages kommt und zwar ohne Gebührenabzug.

Grundsätzlich wird das Guthaben nicht bis auf den letzten Cent verbraucht, gerade, wenn es zu einem freiwilligen Wechsel kommt. Aber das Guthaben verschwindet nicht einfach, denn Sie haben die Möglichkeit, dass der Anbieter Ihnen das bestehende Guthaben bei Vertragsende auszahlt. Er darf für die Auszahlung auch keine Gebühren verlangen. Idealerweise schicken Sie dem Anbieter ein Schriftstück mit allen wichtigen Informationen zur Rückzahlung des Guthabens. Im Internet finden Sie auch Musterbriefe, die Ihnen die Erstattung des Guthabens erleichtern sollen.

Bisher mussten die Gerichte sich um solche Aktionen kümmern, aber mittlerweile steht es auch im Gesetz. Nach § 64 Absatz 4 des Telekommunikationsgesetzes muss das Restguthaben der Prepaid-Karte nach der Vertragsbeendigung auf Anfrage des Kunden erstattet werden.

Entwarnung Symbolbild
E-Mail von Paypal: Wir haben Guthaben auf Ihrem Konto gesichtet … – Echt oder Fake?

Haben Sie auch eine E-Mail von PayPal mit dem Betreff „Wir haben Guthaben auf Ihrem Konto gesichtet, …“ bekommen? Viele Nutzer stufen diese sofort als Spam ein. Doch die Nachricht könnte auch von PayPal stammen.

Ein Kommentar

Wer die Fristen einhält bekommt das Restguthaben zurück.

Viele Anbieter haben in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Klauseln gearbeitet und auf einen Verfall des Restguthabens hingedeutet. Die Gerichte und deren Urteile haben schon gesagt, dass solche Klauseln unzulässig sind, aber jetzt ist das auch gesetzlich festgelegt (Urteil vom 9. Juni 2011). Allerdings unterliegt der Anspruch auf Auszahlung der allgemeinen Verjährungsfrist und diese tritt erst nach drei Jahren zum Jahresende ein. Das bedeutet, wenn Sie das Guthaben eingezahlt haben, dann drei Jahre später können Sie das Guthaben immer noch einfordern. Eine weitere Auszahlungsmöglichkeit besteht drei Jahre zum Jahresende nach der Kündigung des Vertrages.

Die Gerichte haben zudem festgelegt, dass die Mobilfunkanbieter eine Erstattung des Restguthabens aus einem Prepaid-Vertrag auch nicht von der Rücksendung eines Formulars, der Übermittlung einer Personalausweiskopie oder der Original Sim-Karte abhängig machen. Einige Anbieter haben auf diesen Wegen versucht eine Auszahlung zu verhindern, aber mit dem Urteil des Landgerichts Kiel vom 19. Mai 2015 (Az.:8 O 128/13) besteht für die Anbieter solche Möglichkeit nicht.

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Was sind Steam-Karten und wo gibt es die Guthabenkarten?

Mit dem Steam-Gutschein wird das Guthabenkonto von Steam aufgeladen. Mit den Karten, die inzwischen an jedem Gutscheinkartenständer zu finden sind, können unkompliziert und ohne Kreditkarte Spiele und Erweiterungen von Steam erworben werden. Steam-Karten sind Guthabenkarten

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Prepaid-Restguthaben

1. Wie wird das Rest-Prepaid-Guthaben ausgezahlt?

Wenn Sie auf dem Prepaid-Vertrag noch ein Guthaben haben und dieses auszahlen lassen möchten, dann müssen Sie zuerst Ihre Identität nachweisen und eine Bankverbindung beim Mobilfunkanbieter hinterlegen. Sie müssen die Bankdaten hinterlegen, denn diese hat der Anbieter eines Prepaid-Vertrags nicht. Das Guthaben ist schließlich immer eigenständig aufgeladen worden.

2. Wie lange dauert die Überweisung des Restguthabens?

Grundsätzlich dauert die Überweisung des Restguthabens nicht lange, denn die Anbieter sind durchaus willig, die Verfahren schnell zum Abschluss zu bringen. Wenn alle notwendigen Informationen und die Kündigung beim Anbieter vorhanden sind, dann ist die Zahlung meist innerhalb von 14 Tagen erledigt.

3. Was kann mit dem Prepaid-Guthaben gemacht werden?

Die meisten Kunden lassen sich das restliche Guthaben des Prepaid-Vertrags nicht auszahlen, sondern zahlen verschieden Video-on-Demand-Dienste. Auch andere Zahlungen im Google App Store sind keine Seltenheit, solange bis das Guthaben komplett verbraucht ist.

4. Wie hoch sind die Gebühren bei der Auszahlung meines Prepaid-Restguthabens?

Die Anbieter dürfen für die Auszahlung des Prepaid-Restguthabens keine Gebühren verlangen und somit erhalten Sie das komplette Guthaben. Abzüge sind nicht zu erwarten.

5. Wie lange sind Prepaid-Karten ohne Guthabenaufladung gültig?

Die Anbieter bieten unterschiedliche Fristen an, aber bei den meisten Anbietern ist eine Karte bis zu sechs Monate ohne Guthabenaufladung gültig. Einige Anbieter lassen die Karte auch bis zu zwei Jahre inaktiv sein und erst dann kommt es zu einer Kündigung.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fazit

Prepaid-Anbieter gibt es heute zahlreiche und die meisten Verbraucher haben ein Prepaid-Handy. Sie nutzen die zahlreichen Vorteile, von der vollen Kostenkontrolle bis hin zum einfachen Aufladen des Guthabens. Aber immer wieder kommt es vor, dass die Prepaid-Karte nicht mehr zum Einsatz kommt und das Guthaben auf der Karte verbleibt. Wenn Sie eine gewisse Zeit keine Aktivität mehr haben, dann wird der Anbieter Sie kündigen. Das ist kein Problem, denn wenn noch Guthaben vorhanden ist, dann muss er dieses auszahlen. Dazu schicken Sie dem Anbieter ihre Kontodaten und innerhalb von wenigen Tagen muss er Ihnen das Restguthaben der Prepaid-Karte überweisen.

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Lernen Sie, Ihren Depotauszug zu lesen – Informationen rund um Kauf und Verkauf der Fonds https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lernen-sie-ihren-depotauszug-zu-lesen-informationen-rund-um-kauf-und-verkauf-der-fonds/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/lernen-sie-ihren-depotauszug-zu-lesen-informationen-rund-um-kauf-und-verkauf-der-fonds/#respond Thu, 27 Jan 2022 05:31:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68214 Der Kauf von Wertpapieren gehört für viele Anleger zum täglichen Brot und dann besitzen sie mit Sicherheit auch ein sogenannten Wertpapierdepot. Das Wertpapierdepot befindet sich meist bei der Hausbank und dient als Aufbewahrung für die

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Der Kauf von Wertpapieren gehört für viele Anleger zum täglichen Brot und dann besitzen sie mit Sicherheit auch ein sogenannten Wertpapierdepot. Das Wertpapierdepot befindet sich meist bei der Hausbank und dient als Aufbewahrung für die gekauften Wertpapiere. Einmal im Jahr erhalten Sie dann einen Depotauszug, aber was steht eigentlich alles in dem wichtigen Dokument.  

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Depotauszug ermöglicht Ihnen, dass Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Wertpapiere auf einen Blick zur Hand haben.
  • Viele Anleger können mit dem Depotauszug nicht viel anfangen, denn sie wissen nicht was die einzelnen Einträge überhaupt bedeuten und heften ihn einfach nur ab.
  • Wichtig ist, dass Sie ihren Depotauszug lesen können, denn die Informationen betreffen Ihre Geldanlage und damit das möglich ist, informieren wir Sie hier.

Informationen über das Wertpapierdepot

Im Wertpapierdepot haben Privatanleger eine lange Reihe an unterschiedlichen Anlageprodukten und die beginnen bei A wie Aktie und enden bei Z wie Zertifikat.

Aber nicht nur die eigenen Wertpapiere sind teilweise für viele Anleger ein Buch mit sieben Siegeln, denn beinah täglich kommen neue Produkte auf den Markt. Da fällt es den Experten beinah schon schwer einen guten Überblick zu behalten, aber für einen Laien ist das nahezu unmöglich, aber es gibt Hilfsmittel.

Ein Hilfsmittel ist der Depotauszug. Er wird einmal im Jahr von der Bank an den Anleger verschickt und enthält viele wichtige Informationen rund um das Wertpapierdepot. Sie erhalten den Depotauszug entweder per Post oder mit Hilfe einer Mitteilung über das Internet.

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Was steht im Depotauszug?

Auf dem Depotauszug sind alle Ihre Wertpapiere aufgelistet und das sorgt für noch mehr Verwirrung, denn auch auf dem Auszug stehen viele komplizierte Begriffe. Einige der Begriffe sind Ihnen vielleicht sogar komplett unbekannt.

  • Depotnummer
  • Stichtag
  • Bestand
  • Art der Wertpapiere
  • Kennnummer
  • Verwahrart
  • Anlagewährung
  • Devisenkurs
  • Wertpapierkurs und Kurswert in Euro
  • Gesamtwert des Depots
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Der Depotauszug enthält den aktuellen Wertpapier-Bestand

Mindestens einmal im Jahr müssen Depotkonto-Inhaber einen Depotauszug bekommen und darin enthalten sind alle Informationen rund um den aktuellen Wertpapier-Bestand.

Über das ganze Jahr verteilt kaufen Anleger die verschiedensten Anlageformen und dabei werden die Anlagen von der Hausbank verwahrt. Dazu müssen Sie ein Depotkonto eröffnen und alle gekauften Anlagen werden dort zwischengelagert. Sie können getrost alle Formen von Anlagen kaufen und die Hausbank bewahrt sie in dem Depotkonto auf. Damit Sie aber auch einen Überblick über die gekauften Anlagen haben, ist die Bank laut BaFin-Bekanntmachung dazu verpflichtet Ihnen einmal im Jahr einen Auszug zu schicken. Hier spricht man von dem sogenannten Depotauszug, denn für die Aufbewahrung Ihre Anlageformen besitzen Sie ein Depotkonto. Der Depotaufzug enthält alle wichtigen Informationen um Inhalt des Depotkontos und vor allen Dingen den aktuellen Wertpapier-Bestand.

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Wann und wie oft bekommt man den Depotauszug?

Normalerweise verschickt die Bank den Depotauszug einmal jährlich und zwar immer zu Jahresbeginn. Damit haben Sie einen guten Einblick über den Fortschritt und Inhalt des Depotkontos. Heute sind einige Angaben auf dem Depotauszug Pflicht und müssen vorhanden sein. Dazu gehören:

  • Wertpapier-Kennnummer
  • Währung
  • Nennbetrag (Stückzahl)
  • Wertpapier-Bezeichnung
  • Zinstermine
  • Stichtagsbezogener Kurswert
  • sonstige Angaben (Verwahrart, Wertpapierart, Sperren, usw.)
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Wichtig

Bei den Wertpapier-Transaktionen gibt es gesonderte Wertpapier-Meldungen. Dazu kommen noch weitere Mitteilungen rund um Informationen und Pflichten. Diese Informationen ergeben sich anhand von Hauptversammlungen, Stimmrechtsversammlungen und Kapitalertragsbesteuerungen.

Depotentgelte auf dem Depotauszug

Auf dem Depotauszug stehen nicht nur die Informationen rund um die gekauften und verkauften Geldanlagen, sondern auch die Depotentgelte.

Im Grunde kann man sagen, dass ein Depotauszug mit einem normalen Kontoauszug verglichen werden kann. Auf beiden Auszügen sind wichtige Informationen rund um das Konto enthalten. Dazu gehören natürlich auch die Entgelte. Die Bank oder der Online-Broker müssen auch Geld verdienen und das machen sie mit Hilfe der Depotgeschäfte. Somit ist es nicht verwunderlich, dass Depotentgelte fällig werden.

Einige Banken verlangen Entgelte schon bei der Eröffnung eines Depotkontos und auch für jede Aktivität auf dem Konto können Sie mit einem entsprechenden Entgelt rechnen. Allerdings gibt es auch Banken, die kostenlose Depotkontos anbieten, aber hier sollten Sie einen Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen. Es besteht die Möglichkeit, dass dafür die Entgelte besonders hoch sind und das kann durchaus ärgerlich sein. Es gibt aber auch Modelle, bei denen es Fixgebühren gibt oder bestandsabhängige Gebühren. In der Regel gibt es eine quartalsmäßige Abrechnung, wie bei einem normalen Konto auch. Aber auch auf dem Depotkonto lassen sich die jährlichen Entgelte gut nachvollziehen.

Die Höhe der Entgelte wird maßgeblich durch das eigene Verhalten bestimmt, denn je mehr Bewegung auf dem Depotkonto ist desto höher sind natürlich auch die Entgelte.

Damit Sie nicht von den hohen Gebühren überrascht werden, sollten Sie im Vorfeld mehrere Banken und ihre Depotkonten miteinander vergleichen. Preise und Leistungen sind wichtig, so dass Sie die Entgelte gut im Überblick haben und nicht zu viel zahlen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Depotauszug

1. Wie erhalte ich meinen Depotaufzug?

Sie erhalten den Depotauszug auf unterschiedliche Weisen, denn heute können Sie zwischen dem Schicken per Post und dem Senden via Mail entscheiden. Grundsätzlich entscheiden Sie die Art der Zusendung selber, aber wenn das nicht passiert, dann schickt die Bank den Depotauszug meist per Post.

2. Was ist ein Depotauszug?

Bei dem Depotauszug handelt es sich um eine Depotübersicht, auf dem alle Informationen zum aktuellen Stand des Depots aufgeführt sind. In der Regel sind die Informationen nur wenige Minuten alt, wenn Sie den Depotauszug via Mail bekommen.

3. Was ist der Barbestand auf dem Depotauszug?

Der Barbestand auf dem Depotauszug gibt Informationen zu den Barmitteln des Anlegers, denn jeder Anleger hat einen gewissen Teil an Barmitteln zur Verfügung.

4. Was muss ich mit dem Depotauszug machen?

Grundsätzlich sollten Sie den Depotauszug gut aufbewahren, so dass Sie immer einen Zugriff darauf haben. Dazu bietet sich eine passende Mappe an, die Sie bei der Eröffnung des Depotkontos von der Bank enthalten. Sie bietet ausreichend Platz, um alle wichtigen Unterlagen gut zu verstauen.

5. Was ist der Gesamtdepotwert?

Auf dem Depotauszug stehen alle Fonds und Anlageformen, so dass am Ende der Gesamtdepotwert abzulesen ist. Hierbei handelt es sich um den Wert von allen enthaltenen Geldanlagen, die bei der Bank im Depot liegen.

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Fazit

Als Anleger müssen Sie die Fonds lagern und dazu bietet die Bank ein Depot an. Das Depot ist eine Art Lagereinheit für Fonds und enthält alle Fonds, die von dem Anleger gekauft werden. Damit Sie einen Überblick über die gekauften und verkauften Fonds haben, erhalten Sie einmal im Jahr einen Depotauszug. Auf dem Depotauszug finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Depot, darunter auf den Gesamtwert des Depots. Sie erhalten den Auszug entweder via Mail oder per Post. Er dient zur Einsicht und zur Aufbewahrung.

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Bezahlen mit Giro- oder Kreditkarte muss gebührenfrei sein – kostenlos einkaufen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bezahlen-mit-giro-oder-kreditkarte-muss-gebuehrenfrei-sein-kostenlos-einkaufen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bezahlen-mit-giro-oder-kreditkarte-muss-gebuehrenfrei-sein-kostenlos-einkaufen/#respond Sat, 22 Jan 2022 11:47:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54695 Seit Januar des Jahres 2018 ist es Händlern nicht mehr erlaubt, für Zahlungen mit Kreditkarte gesonderte Gebühren zu berechnen. Das gilt beispielsweise für Einkäufe und Buchungen über das Internet. Die Zeit der saftigen Aufschläge beim

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Seit Januar des Jahres 2018 ist es Händlern nicht mehr erlaubt, für Zahlungen mit Kreditkarte gesonderte Gebühren zu berechnen. Das gilt beispielsweise für Einkäufe und Buchungen über das Internet. Die Zeit der saftigen Aufschläge beim Zahlen per Kreditkarte sind somit vorbei. Das gilt beispielsweise für das Bestellen günstiger Medikamente ebenso, wie das Buchen eines Fluges und Ähnlichem. Vorgegeben wird der europaweit gültige Beschluss durch die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2).

Dies gilt für „geläufige“ Zahlungsmittel, wie zum Beispiel für Kreditkarten von Visa oder Mastercard sowie für Girokarten. Ebenso ist es nicht mehr erlaubt, bei Kartenzahlungen im stationären Handel Aufschläge zu erheben. Außerdem sind zusätzliche Gebühren, wie sie bei Lastschriftverfahren im SEPA-System und bei sämtlichen Überweisungen verlangt wurden, untersagt. Vor Januar 2018 war lediglich vorgesehen, dass nur ein zumutbares, übliches Zahlungsmittel ohne Kosten vorhanden ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die EU-Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) hat im Januar 2018 verboten, dass bei Kartenzahlung darauf gezahlt werden muss.
  • Bei Diebstahl der Kreditkarte muss der Kunde bei unberechtigten Abbuchungen nur noch mit 50 Euro haften. Vorher waren es 150 Euro.
  • Geregelt wurde ebenfalls, dass Kunden beim Online-Banking eine Weitergabe ihrer persönlichen Login-Daten an weitere Dienste erlaubt ist. Das betrifft beispielsweise Sofortüberweisungen.

Online-Einkauf ist sicherer

Dank einer stärkeren Authentifizierung hat sich die Sicherheit beim Einkaufen im Internet erhöht.

Jetzt müssen Zahlungsdienstleister bei einem Geldtransfer ihrer Kunden eine stärkere Authentifizierung verlangen. Wenn ein Kunde beispielsweise online einen Einblick auf sein Konto erhalten oder mit diesem einkaufen möchte, dann müssen hierfür wenigstens zwei von insgesamt drei Kriterien erfüllt sein. So muss der Kunde eine Girokarte besitzen, das Passwort kennen oder sich mithilfe seines Fingerabdrucks ausweisen. Dank dieser Maßnahmen ist eine höhere Sicherheit beim Bezahlen gegeben. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Teilregelung, die etwa Mitte des Jahres 2019 in Kraft getreten ist.

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Damit Verbraucher besser geschützt sind, wurde die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2) eingeführt. Durch diese Richtlinie wird das Bezahlen beim Onlineshopping erheblich sicherer, aber auch etwas komplizierter. Die Zwei-Faktoren-Authentifizierung soll am Ende Ihr Geld schützen. Bereits zum

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Niedrigere Kundenhaftung

Sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, stehen Kunden bei Kartendiebstählen und Ähnlichem nur noch mit 50 Euro in der Haftung.

Das neue Gesetz stärkt zudem die Rechte der Verbraucher im Falle von unerlaubten Zahlungsvorgängen, wie das beispielsweise bei Kartendiebstählen der Fall ist. Während Kunden vorher noch mit 150 Euro in der Haftung standen, sind es jetzt nur noch 50 Euro. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Ein derartiges Fehlverhalten muss jedoch von den Geldinstituten nachgewiesen werden.

Lastschriftrückgabe

Lastschriften können auch weiterhin innerhalb von acht Wochen ohne Angaben von Gründen zurückgebucht werden.

Zwischen Kunden und Banken besteht bereits die vertragliche Regelung, dass Lastschriften innerhalb von acht Wochen, nachdem sie belastet wurden, zurückgebucht werden können. Gründe müssen hierfür keine angegeben werden. Jetzt wurde das Recht noch weiter bekräftigt: Wie gehabt, ist es auch weiterhin möglich, Lastschriften binnen acht Wochen ohne Angabe der Gründe zurückzubuchen. Es hat sich jedoch die rechtliche Grundlage dafür geändert.

Zustimmung bei Kartenzahlungen

Kreditkartenbesitzer müssen vorreservierten Kartenzahlungen zustimmen.

Eine Vielzahl an Autovermietungen und Hotels reserviert bei einer Anmietung beziehungsweise einer Buchung die jeweilige Summe auf dem Kartenkonto ihres Kunden. Das ist jetzt jedoch nur noch dann möglich, der Inhaber der Karte diesem Vorgehen eindeutig zugestimmt hat. Nur dann ist es der Bank oder der Kreditkartenfirma erlaubt, die Summe dem betreffenden Konto zeitweise zu sperren.

Zahlungsverkehr: neue Dienste

Drittanbieter dürfen Zahlungen durchführen und Kontoinformationen einsehen.

Kunden ist es jetzt erlaubt, Drittanbietern den Auftrag zu erteilen, über ihren persönlichen Zugang zum Online-Banking Kontoinformationen einzusehen oder Zahlungen zu tätigen, was beispielsweise bei einer Sofortüberweisung der Fall ist. Dank der neuen Richtlinie in Bezug auf die Zahlungsdienste verfügen die betreffenden Unternehmen jetzt über eine gesetzliche Anerkennung und unterliegen somit ebenfalls der Finanzaufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Dementsprechend können Kunden den betreffenden Firmen jetzt ebenfalls Ihre TAN und PIN übermitteln.

Früher war das nicht möglich: Vor Inkrafttreten der neuen Richtlinie stand in den AGBs der Banken in Bezug auf das Online-Banking häufig geschrieben, dass Kunden ihre TAN und PIN bei sogenannten bankfremden Diensten nicht nutzen durften. Doch dank des neuen Gesetzes ist es jetzt ausdrücklich erlaubt, derartige Dienste zur Kontoinformation sowie zur Zahlung zu verwenden.

TAN-Liste endet

Die alte TAN-Liste wird durch das Chip-TAN oder App-basierte Verfahren ersetzt.

Das mittlerweile bereits veraltete iTAN-Verfahren, bei dem Kunden auf Papier eine durchnummerierte TAN-Liste erhalten haben, wird in naher Zukunft vollständig aussterben. So hat bereits eine große Anzahl an Banken auf das App-basierte oder Chip-TAN Verfahren umgestellt. Die „gute, alte“ Papier TAN-Liste kann somit sicherlich bald dem Altpapier zugeordnet werden, da zu erwarten ist, dass die anderen Banken diesem Beispiel folgen.

Fragen & Antworten

FAQs zum gebührenfreien Bezahlen mit der Giro- oder Kreditkarte

1. Ist meine TAN Liste noch gültig?

Alte TAN-Listen sind in der Regel so lange gültig, bis die Nummern aufgebraucht sind oder die Bank etwas anderes mitteilt.

2. Ist es richtig, dass bei Kartendiebstahl nur noch mit 50 Euro gehaftet wird?

Kunden haften bei Kartendiebstählen und Ähnlichem jetzt nur noch mit 50 Euro. Vorausgesetzt, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die Beweislast liegt hier jedoch bei der Bank. Das bedeutet, dass die Kreditinstitute ihren Kunden nicht einfach grobe Fahrlässigkeit unterstellen können, sondern dies nachweisen müssen.

3. Sind Sofortüberweisungen sicher?

Drittanbieterdienste, wie beispielsweise Sofortüberweisungen, können als sicher angesehen werden, da sie jetzt der Finanzaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen und zudem gesetzlich anerkannt wurden.

4. Darf ein Hotel bei Buchung die betreffende Summe auf dem Kartenkonto des Kunden reservieren?

Das ist erlaubt, allerdings muss der Kunde dem Vorgehen vorher zustimmen.

5. Können Lastschriften immer noch zurückgebucht werden?

Innerhalb von acht Wochen ist es nach wie vor möglich, Lastschriften ohne Angaben von Gründen zurückbuchen zu lassen.

Fazit

Dank der neuen EU-Zahlungsdienste-Richtlinie sorgt für Kunden somit für einige Verbesserungen, sodass beispielsweise Online-Bestellungen und Reservierungen noch einfacher möglich sind. Zudem ist die geringere Haftung bei einem Kreditkartendiebstahl ebenfalls eine deutliche Erleichterung.

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Bank- und Kreditkarten: Von Gaunern und Gebühren – Vorsicht Kostenfalle! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bank-und-kreditkarten-von-gaunern-und-gebuehren-vorsicht-kostenfalle/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/bank-und-kreditkarten-von-gaunern-und-gebuehren-vorsicht-kostenfalle/#respond Sat, 22 Jan 2022 11:43:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=54195 Jeder der schon einmal Geld am Geldautomaten abgehoben hat, kennt die Vorteile. Sie können auch außerhalb und Öffnungszeiten und geografisch unabhängig sofort über Ihr Geld verfügen. Die kleinen praktischen Karten haben aber auch ihre Nachteile

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Jeder der schon einmal Geld am Geldautomaten abgehoben hat, kennt die Vorteile. Sie können auch außerhalb und Öffnungszeiten und geografisch unabhängig sofort über Ihr Geld verfügen. Die kleinen praktischen Karten haben aber auch ihre Nachteile und Gefahrenquellen. Banken berechnen nach wie vor teils horrende Gebühren für die Behebung an Automaten von Fremdbanken. Zudem gibt es rund um Bank- und Kreditkarte auch viele kriminelle Energien – von Diebstahl bis Skimming. Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen, um Nachteile und Gefahrenquellen rund um Ihre Bank- und Kreditkarten weitestgehend auszuschalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kartenzahlungen im EU-Ausland sind kostenlos.
  • Bei Bargeldbehebungen im Ausland aufpassen – hier bezahlt man genauso viel an Fremdautomaten im Inland.
  • Bargeld an Fremdautomaten im Inland zu beheben kann teuer werden. Es gibt hierzu keine gesetzlichen Kostenbeschränkungen, allerdings eine Informationspflicht über die Gebühren.
  • Kartendiebstahl sofort bei der Sperrhotline melden.
  • Wurde nicht der richtige Betrag am Automat ausbezahlt, muss die Bank das Auszahlungsprotokoll und den Kassenabschluss des Automaten vorlegen.
  • Die Kartensperrhotline 116 116 sorgt für eine zentrale Sperre aller gestohlenen Karten (sofern deren Herausgeber an diesem Notrufverfahren teilnehmen).
  • Laut einem BGH Urteil aus 2011 kann bei Mehrfachbehebungen mit PIN nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der Geschädigte PIN und Karte zusammenaufbewahrt hatte und damit fahrlässig gehandelt hätte.

Kartenzahlungen im EU-Ausland

Im EU-Raum dürfen Debit- oder Kreditkarte Transaktionen nicht mehr kosten als im Inland.

Die EU-Preisverordnung trat 2002 in Kraft und regelte die grenzüberschreitenden Geldflüsse, wie zum Beispiel Bargeldbehebungen oder bargeldlosen Zahlungen mit Kredit- und Debitkarten. Folgendes sollten Sie für Ihre nächsten Reise in eines der EU-Mitgliedsstaaten oder in einen der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) wissen:

  • Bargeldlos bezahlen: Die EU-Preisverordnung sieht vor, dass bargeldloses Bezahlen im EU- und EWR-Raum grundsätzlich nicht mehr kosten darf als im Inland. Nachdem die deutschen Banken für derartige Transaktionen im Inland allesamt keine Gebühren einheben, dürfen sie das auch im Ausland nicht. Bargeldlos zu bezahlen ist und muss daher kostenlos sein. Egal, in welchem Staat der EU Sie sich dabei aufhalten.
  • Bargeld am Geldautomaten beheben: Wenn Sie Bargeld am Geldautomaten im Ausland beheben, sollten Sie auch hier wissen, dass Sie dafür grundsätzlich nicht mehr bezahlen müssen als im Inland. ABER: Hier wird nicht die kostenlose Abhebung als Vorgabe herangezogen. Richtwert für diese Verordnung sind die Gebühren, die Sie bei Ihrer Bank für die Behebung an Automaten von Fremdbanken bezahlen würden. Und hier berechnen Banken auch im Inland teilweise happige Gebühren.

Machen Sie sich vor der nächsten Reise auf jeden Fall bei Ihrer Hausbank schlau, mit welchen Gebühren Sie bei Bargeldbehebungen im Ausland rechnen dürfen.

Sobald Sie von Ihrer Reise sollten Sie außerdem einen Blick auf Ihre Kontoauszüge werfen. Leider hält sich nicht jede Bank an die Vorgaben der EU-Preisverordnung.

Bargeld aus Fremdautomaten

Banken und Sparkassen berechnen für Bargeldbehebungen an Fremdautomaten teils sehr hohe Gebühren.

Ist es Ihnen auch schon einmal so ergangen? Sie waren am Wochenende unterwegs und holten am nächstgelegenen Geldautomaten Bargeld. Montags sehen Sie, dass Sie pro Behebung bis zu 5 Euro bezahlt haben! Zu spät – und durchaus keine Seltenheit.

Vielen Verbrauchern ging und geht es so, denn Banken und Sparkassen dürfen für die Behebung von Bargeld an Automaten von Fremdbanken im Grunde berechnen, was Sie möchten. Eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze gab und gibt es dafür nach wie vor nicht. Da diese Kosten von vielen Verbrauchern unterschätzt wurden, entschied sich der Gesetzgeber im Jahr 2011 dafür, zumindest die Informationspflicht für Banken und Sparkassen auszuweiten.

Banken und Sparkassen müssen an den Geldautomaten mittels Aufkleber oder direkt am Bildschirm die Gebühren für Bargeldbehebungen ausweisen.

Durch diese ausgeweitete Informationspflicht will der Gesetzgeber verhindern, dass Kunden die teils sehr hohen Gebühren pro Behebung unterschätzen. Außerdem haben Sie als Kunde durch die sofort sichtbaren Kosten die Möglichkeit, sich für einen alternativen, kostengünstigeren Automaten zu entscheiden. Diese Möglichkeit ist allerdings meist nur auf die Großstädte begrenzt. Das Angebot an alternativen Geldautomaten ist im ländlichen Raum leider nach wie vor eher überschaubar.

Freiwillige Regelungen

Die Privatbanken im Bundesverband Deutscher Banken hatten sich eine Zeit lang freiwillig dafür entschieden, ihren Kunden nicht mehr als 1,95 Euro für Geldabhebungen an Fremdautomaten zu berechnen. Diese Regelung gibt es leider mittlerweile nicht mehr. Stattdessen berechnet jede deutsche Privatbank mittlerweile wieder Gebühren ohne Höchstgrenzen.

Volksbanken und Sparkassen lehnten und lehnen es nach wie vor ab, sich bei den Gebühren für Behebungen an Fremdautomaten einzuschränken oder an Richtwerte zu halten. Sie begründen dieses Vorgehen damit, dass Sie die meisten Geldautomaten in Deutschland bereitstellen würden und damit auch die höchsten Kosten zu tragen hätten.

Was Sie tun können

Verbraucherzentralen in Deutschland raten Bankkunden, die Augen offenzuhalten und die erweiterte Informationspflicht der Banken und Sparkassen für sich zu nutzen.

Auch wenn es vielleicht umständlich ist: Machen Sie sich die Mühe und suchen Sie nach günstigeren Geldautomaten.

Nur wenn möglichst viele Verbraucher den horrenden Gebühren mancher Banken konsequent aus dem Weg gehen, können die Kreditinstitute auf lange Sicht dazu bewegt werden, ihre Kosten für Bargeldbehebungen an Automaten zu senken.

Immer mehr Tankstellen bieten ihren Kunden die Möglichkeit kostenlos Bargeld zu beheben. Zwar ist diese Möglichkeit häufig an einen Einkauf in bestimmter Höhe geknüpft, dennoch sind Tankstellen-Bankomaten oftmals eine gute Alternative.

Diebstahl

Diebstahl und das Ausspähen von relevanten Daten für Geldbehebung gehören zu den größten Gefahren.

Wenn Sie eine Bankomat- oder Kreditkarte nutzen, gehen Sie auch immer ein gewisses Risiko ein. Der Diebstahl von Plastikkarten gehört nach wie vor zu den häufigsten kriminellen Handlungen dieser Zeit. Durch die Fingerfertigkeit mancher Gauner sind Sie fast in keiner Lebenssituation vor Diebstahl gefeit. Ob direkt am Geldautomat, beim Einkaufen oder in der Menschenmenge auf Festen oder im Urlaub – Karten werden immer und überall gestohlen. Danach muss es schnell gehen.

Hacker plündern Geldautomaten mit neuen Tricks
Hacker plündern Geldautomaten mit neuen Tricks

Geldautomaten sind immer wieder beliebte Angriffsziele für Hacker. Diese tüfteln neue Methoden aus, um an das Geld zu gelangen. Wir verraten Ihnen in diesem Artikel, welche Betrugsmethoden die Kriminellen aktuell häufig anwenden. Einen Geldautomaten zu

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Sofortmaßnahmen

Das sollten Sie sofort unternehmen, wenn Sie einen Diebstahl feststellen:

  1. Lassen Sie die Karte/n sperren. In der Regel können Sie eine Sperre Ihrer Karte schnell und unkompliziert durch einen Anruf auf der Rufnummer 116 116 einrichten lassen. Informieren Sie sich aber bitte bei Ihrer Hausbank, ob diese Rufnummer auch auf Sie zutrifft. Nicht alle Banken und Sparkassen arbeiten mit dieser Sperrhotline zusammen.
  2. Rufen Sie zusätzlich zur Sperre umgehend Ihre Bank an. Informieren Sie Ihre Bank direkt nach der Sperre über den Diebstahl.
  3. Machen Sie umgehend eine Anzeige bei der Polizei. Dadurch kann Ihre Karte auch für Lastschriftverfahren gesperrt werden.
  4. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge. Beobachten Sie in den darauffolgenden Wochen Ihre Kontobewegungen. Sollten Ihnen Transaktionen auffallen, die Ihnen unbekannt sind, können Sie diese von Ihrer Bank zurückbuchen lassen.

Wer trägt den Schaden?

Der Gesetzgeber hat sich hierzu nicht festgelegt. Wenn Ihre Karte gestohlen und Ihnen damit ein Schaden entstanden ist, tragen Sie, je nachdem, unter welchen Umständen der Diebstahl passiert ist, entweder:

  • den gesamten Schaden alleine
  • maximal 50 Euro oder
  • gar keine Kosten

Manche Karten-Anbieter verzichten sogar auf die 50 Euro Selbstbehalt.

Skimming

Unter Skimming versteht man das kriminelle Ausspähen und Auslesen wichtiger Daten. Skimming kann heute viele Formen annehmen. Die bekanntesten Formen des Skimmings sind:

  • Die Manipulation von Geldautomaten
  • Die Manipulation von Bezahlterminals in Geschäften
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Manipulationen an Geldautomaten

Eine der bekanntesten Skimming Methoden ist das Aufbringen eines gefakten Plastikaufsatzes am Karteneinzugsschlitz. Sobald Sie als Kunde Ihre Bankomat- oder Kreditkarte in den Einzug stecken, wird der Magnetstreifen der Karte kopiert.

Zusätzlich arbeiten die Gauner meistens auch noch mit einer Minikamera, die die Eingabe der Geheimzahl am Automat aufzeichnet. Alternativ dazu arbeiten Kriminelle häufig auch mit gefälschten Tastaturen, den eingegebenen PIN unbemerkt speichert und über Funk an die Täter weiterleitet.

Wurden Sie Skimming Opfer, bemerken Sie dies meist erst, sobald Ihr Konto leer ist.

Die meisten Täter lassen mit den erbeuteten Daten Kopien Ihrer Karte herstellen, um damit im Ausland Geld zu beheben. Dort wird die Echtheit der Karte nicht so akribisch geprüft, wie in Deutschland.

Manipulationen an Bezahlterminals

Da die Sicherheitsvorkehrungen aufgrund der vermehrten Kriminaltaten an Geldautomaten mittlerweile immer besser werden, weichen viele Täter auf alternative Geräte aus. Dazu zählten vor allem auch Bezahlterminals in Geschäften (POS). Auch hier werden relevante Daten über einen längeren Zeitraum ausgespäht und dann für die Herstellung entsprechender Kartenkopien genutzt.

Gauner haben es immer schwerer

Seitdem der EMV-Chip flächendeckend eingeführt wurde, ist das Kopieren der Magnetstreifen nur mehr bedingt hilfreiche. Vor allem neuere Geldautomaten sprechen nicht mehr den Magnetstreifen, sondern den Chip an.

Der Chip wurde von Europay International, Mastercard und VISA entwickelt, die mit ihren Anfangsbuchstaben auch Namensgeber für den EMV-Chip waren.

Zusätzlich zum EMV-Chip werden auch vermehrt Anti-Skimming-Module eingesetzt, um es den Gaunern schwerer zu machen.

So schützen Sie sich vor Skimming

  • Benutzen Sie vor allem Geldautomaten im Foyer der Bank und möglichst keine Geräte im Außenbereich.
  • Sehen Sie sich das Gerät genau an, bevor Sie Ihre Karte in den Einzugsschlitz stecken. Locker aufliegende Plastikteile können ein Indiz für Manipulation sein. Wenden Sie sich beim geringsten Verdacht an die Bank oder die Polizei.
  • Verdecken Sie Ihre Hand während der PIN-Eingabe um ein Ausspähen mittels Minikamera zu verhindern.
  • Warten Sie bis der gesamte Geldbetrag ausgeworfen wurde direkt am Geldautomaten. Bei einigen Geräten kann dies bis zu mehreren Minuten dauern. Sollte auch nach mehreren Minuten kein oder zu wenig Geld ausgeworfen worden sein, wenden Sie sich direkt an die Bank. Die meisten Geldautomaten sind kameraüberwacht. Zudem zeigt das Auszahlungsprotokoll, welche Summe tatsächlich ausgeworfen wurde.
  • Kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Kontobuchungen! Skimming Opfer erkennen sich als solche leider meist erst Tage danach mit dem Blick aufs Konto.

Beweispflicht der Verbraucher

Wurde zu wenig Geld ausbezahlt oder sind kriminelle Manipulationen nicht eindeutig, lehnen Kreditinstitute häufig eine Entschädigung ab. Häufig handelt es sich dabei auch einfach auf technische Probleme des jeweiligen Gerätes. Im Streitfall muss die Bank allerdings beweisen, dass der entsprechende Betrag tatsächlich über den Bankomat ausbezahlt wurde. Dafür reicht in der Regel schon ein korrektes Auszahlungsprotokoll. Das Protokoll wird mit dem Kassenabschluss des Automaten verglichen, um etwaige Abweichungen zu erkennen.

Können hier keine Probleme nachgewiesen werden, stehen die Chancen für den Verbraucher tatsächlich relativ schlecht, sein Geld zurückzubekommen. Eine letzte Chance bestünde hier nur noch dann, wenn es auch andere Betroffene geben würde, die im gleichen Zeitraum gleiche oder ähnliche Probleme hatten.

Kartensperre unter 116 116

Ein Anruf genügt, um alle Karten zentral sperren zu lassen.

Längst sind nicht mehr nur Kreditkarten und Bankomatkarten Objekt der Begierde von Langfingern. Auch Mitarbeiterkarten und ähnliche Karten werden immer häufiger gestohlen. In diesem Fall ist die Kartensperrhotline der Sperrvermittlung Sperr e.V. praktisch. Sie hat Zugang zu den verschiedensten Kartenanbietern und kann zentral für die Sperre verschiedenster Karten sorgen. Ein Anruf genügt also und alle gestohlenen Karten sind gesperrt.

Über die Hotline 116 116 können nur Karten gesperrt lassen werden, deren Herausgeber sich auch diesem Verfahren angeschlossen haben. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Mitglieder: Teilnehmer am Sperrnotruf 116 116

Kostenlos 24/7

Auf der Sperrhotline 116 116 können rund um die Uhr verschiedenste Karten gesperrt werden.

Derzeit können über die Hotline Bankomatkarten, Kreditkarten und Handykarten gesperrt werden. Auch Mitarbeiterausweise und Kundenkarten mit Zahlungsfunktion sowie Karten für elektronische Zugangsberechtigungen und Online-Banking-Zugänge können Sie mit einem Anruf auf 116 116 schnell sperren lassen.

Kartensperrung: EC- oder Kreditkarte telefonisch sperren - so geht's
Kartensperrung: EC- oder Kreditkarte telefonisch sperren – so geht’s

Der Verlust einer Bankkarte ist immer ärgerlich. Um sicherzugehen, dass Dritte keinen Zugriff auf Ihr Bankkonto bekommen, sollten Sie Ihre Karte umgehend sperren lassen. Wir beantworten alle wichtigen Fragen zum Thema Bankkarten sperren im In- und Ausland.

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Die Hotline ist rund um die Uhr kostenlos erreichbar. Für Hör- und Sprachbehinderte ist die Service-Nummer auch mittels Fax erreichbar. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen müssen Sie die Ländervorwahl +49 vorwählen. Dann ist die Hotline allerdings kostenpflichtig.

Alternativ zur +49 116 116 können Sie aus dem Ausland auch die Telefonnummer +49 30 4050 4050 wählen.

Die Sperre Ihrer Karte/n selbst ist in jedem Fall kostenlos – egal, wo Sie sich zu diesem Zeitpunkt befinden.

Legitimierung

Ob Sie überhaupt dazu berechtigt sind, die Karten zu sperren wird erst vom Kartenherausgeber überprüft. Die Sperrhotline selbst stellt nur den Kontakt zum jeweiligen Unternehmen her und leitet Ihren Anruf weiter. Im Gespräch mit dem Kartenherausgeber müssen Sie in aller Regel Ihre Kundendaten oder ein etwaiges Kundenkennwort bekanntgeben, um die Sperre endgültig durchführen zu lassen. Welche Daten für die Sperre notwendig sind, ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich. Bei Kreditkarten ist in aller Regel nur die Angabe von Name, Wohnadresse und Geburtsdatum notwendig.

  • Informieren Sie sich auf der Website der Sperrhotline 116 116 ob die Herausgeber Ihrer Karten an der zentralen Sperrhotline teilnehmen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie sich über die Sperrdienste der jeweiligen Kartenbetreiber informieren und die Telefonnummern für den Fall der Fälle griffbereit haben.
  • Für den zentralen Sperrdienst 116 116 gibt es einen kostenlosen Notfall-Info-Pass, den Sie hier herunterladen können. Hier können Sie auch gleich alle notwendigen Daten für den Sperrvorgang notieren.

BGH Urteil stärkt Verbraucherrechte

Gemäß eines Urteils aus 2011 vom Bundesgerichtshof (BGH) bleiben Banken in der Beweispflicht.

Bei Mehrfachbehebungen nach einem Kartendiebstahl ging man bis vor einigen Jahren noch davon aus, dass der Verbraucher seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Juristen sprechen dabei vom sogenannten Anscheinsbeweis. Da man also annahm, dass der Karteninhaber Karte und PIN nicht separat aufbewahrt hatte, musste der Geschädigte selbst für den Schaden aufkommen. Dagegen konnte der Verbraucher nur ankämpfen, indem er den Gegenbeweis antrat, was allerdings in der Regel relativ schwer oder sogar unmöglich war.

Das Urteil des BGH vom 29.11.2011(Az.: XI ZR 370/10) entschied jedoch anders. Demnach müssen Banken in solchen Fällen beweisen, dass die Behebungen mit der Originalkarte durchgeführt wurden. Nur wenn dem so ist, kann tatsächlich davon ausgegangen werden, dass der Verbraucher fahrlässig gehandelt und Karte samt PIN zusammen aufbewahrt hatte. Skimming und andere kriminelle Möglichkeiten bieten immerhin längst genug Möglichkeiten, um an die PIN zu kommen – auch wenn diese nicht zusammen mit der Karte aufbewahrt wird.

Hinzu kommt, dass die Bank in Ihren AGBs festhält, dass Kunden bis zur Verlustmeldung generell nur für 50 Euro haftbar gemacht werden können. Der BGH legte dies so aus, dass der Geschädigte in jedem Fall nur für maximal 50 Euro haftet. Dies würde auch dann zutreffen, wenn er zum Zeitpunkt des Diebstahls seine Sorgfaltspflicht verletzt und Karte und PIN gemeinsam aufbewahrt hätte.

Verbraucherzentralen für einheitliche gesetzliche Regelung

Trotz dieses BGH Urteils vom 29.11.2011 gibt es nach wie vor keine einheitliche gesetzliche Regelung für solche Fälle. Die Verbraucherzentralen fordern daher einen klaren Gesetzesbeschluss, denn die Folgen einer möglichen anderen Rechtsprechung gegen den Verbraucher wären hart: Er müsste als Opfer eines solchen Betrugs alle Schäden selbst tragen und für sämtliche Abbuchungen selbst aufkommen. Auch die Auslegung der oben genannten Klausel in den AGB’s wurde bislang immer im Einzelfall entschieden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bankomat- und Kreditkarten

1. Welche Gebühren dürfen Banken für Geldbehebungen und bargeldloses Bezahlen im Ausland berechnen?

Laut EU-Preisverordnung aus dem Jahre 2002 dürfen Banken für bargeldlose Zahlungen mit Bankomat- und Kreditkarte im EU- und EWR-Raum nicht mehr verrechnen, als in Deutschland. Dasselbe gilt für Bargeldbehebungen.

2. Wie viel darf die Bargeldbehebung an Geldautomaten von Fremdbanken kosten?

Hier gibt es nach wie vor keine einheitlichen Regelungen. Banken und Sparkassen steht es demnach frei, wie hoch sie die Gebühren für die Bargeldabhebungen an Fremdautomaten ansetzen. Allerdings hat der Gesetzgeber mittlerweile eine erweiterte Informationspflicht festgelegt. Demnach müssen die Gebühren am jeweiligen Geldautomat deutlich ausgewiesen werden.

3. Wo sehen Sie, wie viel die Bargeldbehebung am jeweiligen Geldautomat kostet?

Wieviel eine Behebung am Geldautomat kostet, muss laut Gesetz entweder als Aufkleber am Automaten aufgebracht werden oder direkt am Bildschirm deutlich sichtbar sein.

4. Wo können Sie Ihre Karte nach einem Diebstahl sperren lassen?

Nach einem Diebstahl ist es wichtig, direkt die Sperrhotline 116 116 anzurufen (Achtung: bitte bei der Bank erkundigen – nicht für alle Kreditinstitute zutreffend). Zusätzlich sollten Sie im Falle eines Diebstahls Ihre Bank und die Polizei kontaktieren.

5. Tragen Sie die Kosten bei einem etwaigen Schaden durch Diebstahl selbst?

Je nachdem, wie viel „Schuld“ Ihnen zugesprochen wird bzw. unter welchen Umständen Ihnen die Karte gestohlen wurde, tragen Sie entweder den gesamten Schaden selbst, haben einen Selbstbehalt oder bekommen den gesamten Schaden ersetzt. Dazu kann jedoch keine generelle Aussage getroffen werden, da es sich hier immer um Einzelfallentscheidungen handelt.

6. Was ist Skimming?

Unter Skimming versteht man das Manipulieren von Geldautomaten oder Bezahlterminals in Geschäften. Skimming hat den Zweck, relevante Daten auszuspähen um später im Ausland Kartenkopien herzustellen. Geld behoben wird in der Regel ebenfalls im Ausland.

7. Was versteht man unter dem EMV-Chip?

Der sogenannte EMV-Chip ist heute bereits auf allen Bankomatkarten zu finden. Moderne Geldautomaten sprechen nicht mehr den Magnetstreifen sondern den Chip an und verhindern dadurch, dass Magnetstreifen durch Manipulationen einfach kopiert werden können. Der EMV-Chip wurde von Europay International, Mastercard und VISA entwickelt. Daher auch der Name EMV.

8. Wieviel kosten der Anruf und die Kartensperre über 116 116?

Der Anruf aus dem Inland ist kostenlos. Aus dem Ausland ist der Anruf allerdings kostenpflichtig. Die Sperre selbst ist generell immer kostenlos.

Fazit

Alles Wichtige zu Bankomatkarten und Kreditkarten kurz zusammengefasst

Bevor Sie eine Reise antreten, sollten Sie sich bei Ihrer Hausbank über die Kosten für Bargeldbehebungen an Fremdautomaten informieren. Sie gelten gleichzeitig auch für Bargeldbehebungen im gesamten EU- und EWR-Raum. Sollten Sie in ein Land außerhalb der EU und des EWR reisen, müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Bargeldloses Bezahlen muss, genauso wie in Deutschland, auch im EU- und EWR-Ausland kostenlos sein.

Schützen Sie sich vor Diebstahl und achten Sie vor allem darauf, Ihre Karte nach einem Diebstahl umgehend sperren zu lassen. Nach dem Anruf bei der Sperrhotline 116 116, sollten Sie Ihre Bank und die Polizei kontaktieren. Kontrollieren Sie zudem in den kommenden Wochen die Geldflüsse auf Ihrem Bankkonto.

Skimming ist eine besondere Form des Bankomat- und Kreditkartenbetrugs. Kriminelle manipulieren hierbei die Geldautomaten oder Zahlungsterminals in Geschäften so, dass sie relevante Daten und den Magnetstreifen von Karten auslesen und für die Anfertigung von Kartenkopien verwenden können. Damit werden die entsprechenden Konten dann (meist) vom Ausland aus abgeräumt. Durch die flächendeckende Einführung des EMV-Chips, kann das Kopieren von Magnetstreifen zumindest nach und nach verhindert werden.

Wurden Sie bestohlen und mit Ihren Karten mehrfach mit PIN Geld behoben, wird von Gesetzes wegen nach wie vor nicht automatisch von einem Diebstahl ausgegangen. Beziehungsweise wird in Betracht gezogen, dass Sie als Opfer fahrlässig gehandelt und den PIN samt Karte zum Zeitpunkt des Diebstahls gemeinsam aufbewahrt hatten. In einem Verfahren aus 2011 entschied der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings anders, was Hoffnung auf eine entsprechende Gesetzesänderung gibt.

Der Beitrag Bank- und Kreditkarten: Von Gaunern und Gebühren – Vorsicht Kostenfalle! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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