Der Beitrag Vogelgrippe ausgebrochen – Wichtige Informationen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Wie das Bundesministerium für Ernährung und Wirtschaft mitteilt, werden aktuell weitere Verdachtsfälle aus Schleswig-Hollstein und Baden-Württemberg untersucht. Der erste Ausbruch der Geflügelpest des Typs H5N8 in Deutschland führt zurück in das Jahr 2014. Zu diesem Zeitpunkt wurde das Monitoring bei Wildvögeln verstärkt, um schneller reagieren zu können.
Auch in Baden-Württemberg am Bodensee wurde das Virus H5N8 bei verendeten Reiherenten im Raum Konstanz nachgewiesen. Als erste Maßnahme müssen in einem Uferstreifen von einem Kilometer alle Geflügelbestände in die Ställe gebracht werden. Wer am Bodensee tote Vögel findet, sollte diese nicht anfassen und sich an die zuständige Gemeinde oder das Landratsamt wenden.
Die Bezeichnungen Geflügelpest und Vogelgrippe werden als Synonym verwendet und bezeichnen einen Virusinfektion von Hühnern, Puten, Gänsen, Enten, wild lebende Wasservögeln und anderen Vögeln. Häufig führt eine Infektion der Tiere zum Tod, da die Virusstämme sehr aggressiv sind. Für die Influenza-Erkrankungen der Vögel kommen verschiedene Erreger in Betracht. Im aktuellen Fall in Schleswig-Hollstein handelt es sich um den Erreger H5N8. Dieses Virus besitzt für Geflügel stark krankmachende Eigenschaften.
Seit dem 5. November 2016 waren am Großen Plöner See und kleineren Gewässern in unmittelbarer Nähe über 100 tote Wasservögel gefunden wurden. Die Reiherenten, Blässhühner, Möwen, Gänse und Schwäne wurden am Montag im Landeslabor Schleswig-Holstein untersucht. Die Untersuchungsergebnisse wurden anschließend im nationalen Referenzlabor bestätigt.
In einem Umkreis von mindestens drei Kilometern um die Fundstelle der verendeten Tiere wird ein Sperrbezirk eingerichtet. Für einen Zeitraum von 21 Tagen dürfen Tiere den Stall nicht verlassen. Außerdem gelten sehr strenge Biosicherheitsmaßnamen rund um die Stallhygiene, Reinigung und Desinfektion. Die Geflügelbestände im Sperrbezirk werden regelmäßig klinisch untersucht. Damit soll eine weitere schnelle Ausbreitung der Geflügelpest verhindert werden.
Laut einer Information des Bundesamtes für Risikobewertung aus dem Jahr 2014 sind bisher keine Infektionen des Menschen bekannt. Es ist unwahrscheinlich, dass der Erreger H5N8 über infizierte Lebensmittel auf den Menschen übertragen wird. Grundsätzlich sollte jedoch auf die Einhaltung grundlegender Hygieneregeln bei der Zubereitung und Verarbeitung von rohem Geflügelfleisch geachtet werden.
Die nachfolgenden allgemeinen Regeln für die Verarbeitung von Geflügelfleisch sollten Sie nicht nur bei Ausbruch der Vogelgrippe, sondern generell einhalten.
Meiden Sie in betroffenen Regionen unbedingt den Kontakt mit infiziertem Geflügel. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn Sie mehrere tote Wildvögel entdecken. Fassen Sie diese Tiere möglichst nicht an. Verständigen Sie die Polizei oder Feuerwehr. Generell sollten Verbraucher in den betreffenden Gebieten den direkten Kontakt mit lebendem Geflügel meiden.
Sie möchten sich noch intensiver zu diesem Thema informieren? Gerne stellen wir Ihnen nachfolgend wichtige Veröffentlichungen zum Thema Vogelgrippe zur Verfügung.
Aktuell handelt es sich um einen regional beschränkten Ausbruch der Geflügelpest, der keinen Anlass zu Panik gibt. Wir werden den Artikel aktualisieren, falls sich die Krankheit weiter ausbreitet oder es neue Informationen zu diesem Thema gibt.
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