Geldanlagen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:41:37 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Geldanlagen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Online-Handel: unseriöse Trading-Plattformen erkennen – Achten Sie auf das Impressum und die EU-Lizenz https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-handel-unserioese-trading-plattformen-erkennen-achten-sie-auf-das-impressum-und-die-eu-lizenz/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/online-handel-unserioese-trading-plattformen-erkennen-achten-sie-auf-das-impressum-und-die-eu-lizenz/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:41:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62138 Das Internet ist vielfältig und bietet unter anderem Anlegern zahlreiche Möglichkeiten. Im Internet ködern z.B. Anbieter von Differenzkontrakten und Devisenmarkt die Anleger mit hohen Gewinnen und besonders lukrativen Anlagegeschäften. Viele Anleger verzeichnen nach den ersten

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Das Internet ist vielfältig und bietet unter anderem Anlegern zahlreiche Möglichkeiten. Im Internet ködern z.B. Anbieter von Differenzkontrakten und Devisenmarkt die Anleger mit hohen Gewinnen und besonders lukrativen Anlagegeschäften.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Internet ködern unseriöse Online-Handel-Plattformen die Anleger inzwischen mit sehr lukrativen Geschäften und interessanten Kursspekulationen.
  • Zu Beginn kommt es oftmals erst zu großen Erfolgen. Aber schon nach kurzer Zeit beklagen sich die Anleger über die nur noch aufkommenden Verluste. Die Anbieter verzögern oder verweigern die Gewinnauszahlung und im schlimmsten Fall erfolgt gar keine Reaktion mehr.
  • Auf den Webseiten fehlt meist das Impressum und auch die EU-Lizenz ist nicht vorhanden. An diesen und vielen anderen Dingen können Sie die unseriösen Trading-Angebote schnell erkennen.

Viele Anleger verzeichnen nach den ersten Erfolgen aber schon nach kurzer Zeit Verluste. Darunter fallen z.B. auch Aktien, dass die Gewinnauszahlung verweigert wird oder die Anbieter jetzt überhaupt keine Reaktion mehr zeigen.

Differenzkontrakte – Was sind das?

Bei den Differenzkontrakten, die auch unter dem Namen Contract of Difference oder kurz CFD bekannt sind, spekulieren die Anleger auf die Entwicklung des Kurses und richten sich dabei nach dem Basiswert. Die CFDs bergen hohe Verlustrisiken und sind hochspekulativ.

Devisenmarkt – Was ist das?

Beim so genannten Devisenhandel, der auch unter den Namen Foreign Exchange Trading oder kurz Forex-Trading bekannt ist, setzen die Anleger auf die Veränderungen im Wechselkurs. Auf verschiedenen Trading-Plattformen können Sie Depots für diesen Handel eröffnen.

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Neue Produkte, aber die alte Masche

Die Trading-Plattformen locken die Anleger mit den gleichen Maschen oder mit ähnlichen Maschen und das funktioniert meist so:

Zu Beginn verlangt die Trading-Plattform ein kleines Kapital und da reichen meist 250 Euro oder Dollar vollkommen aus. Die Anleger berichten, dass anfangs eine Menge Gewinne deutlich wurden und der persönliche Broker sie überzeugt, denn er kümmert sich um die Gewinnausschüttung. Der Broker hat die Anleger auch überzeugt deutlich höhere Einzahlungen zu machen, damit die Gewinne steigen.

Die Probleme fangen mit den höheren Einzahlungen an, denn sobald die Einzahlung auf dem Online-Handel-Plattform Konto eingezahlt ist, beginnen die Schwierigkeiten. Die Guthabenauszahlungen werden verschleppt und der persönliche Broker ist auf einmal nicht mehr zu erreichen. Aber es gibt auch Broker, die ihre Anleger belästigen und zwar mit ungewollten Telefonanrufen, wenn sie aussteigen wollen.

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Vorgetäuschte Seriosität

Die Anbieter täuschen immer auf die gleiche Art und Weise eine gewisse Seriosität vor.

Sie können aufwändige Internetseiten finden, auf denen sind persönliche Erfolgsgeschichten nachzulesen und sogar prominente Namen sind vorhanden. Auch die Verwendung von Medienlogos ist keine Seltenheit, aber ein Impressum finden Sie auf der Internetseite meist nicht. Die Plattformen sind in der Regel im Ausland registriert und Sie als Anleger haben meist keine Chance an Ihr Geld zu gelangen.

Neue Produkte nach Verboten

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Europäische Wertpapier- und Markaufsichtsbehörde ESMA haben den Vertrieb von Binären Optionen verboten.

Gerade für Privatanleger gilt dieses Verbot, aber das stört die Anbieter nicht, denn offensichtlich wechseln sie einfach zu CFD- und Forex-Trading. Es ist bekannt, dass teilweise sogar die gleichen Namen genutzt werden.

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Das Erkennen von unseriösen Online-Handel-Plattformen

Es gibt ein paar Punkte auf die Sie achten können, so dass Sie nicht auf unseriöse Online-Tradings hereinfallen.

EU-Lizenz

Achten Sie bei den Geschäften mit Differenzkontrakten immer auf die EU-Lizenz, denn auf den meisten Plattformen finden Sie diese nicht Dann ist die Gefahr hoch, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt. Sie erfahren in der Unternehmensdatenbank der BaFin, ob der Anbieter eine EU-Zulassung hat oder nicht.

Impressum

Das Impressum spielt eine wichtige Rolle, denn das Impressum enthält die Firmenadresse und die unseriösen Online-Trading-Plattformen haben keine. In dem Fall geben Sie Ihr Geld nicht dahin.

Kontaktdaten

Die Adresse, ein Vertretungsberichtigter und die Mail-Adresse sind im Impressum als Kontaktdaten vorhanden. Zudem ist ein Nachweis auf die Handelsregisternummer vorhanden, wenn es sich um einen seriösen Anbieter handelt.

Anrufe aus dem Ausland

Sie geben bei der Anmeldung einer unseriösen CFD Trading- Plattform meist eine Telefonnummer an und schon nach kurzer Zeit erhalten Sie einen Anruf vom Broker. Allerdings stammt die Nummer meist aus dem Ausland, so dass ein Rückruf auf keinen Fall empfohlen wird.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema unseriöse Trading-Plattformen

1. Welche Trading Plattformen sind seriös?

Im Internet gibt es aber nicht nur unseriöse Trading-Plattformen, sondern auch eine Menge seriöse Anbieter. Zu den bekanntesten Plattformen in diesem Bereich gehören beispielsweise eToro, Binance und Bitpanda.

2. Es gibt kein Impressum – handelt es sich um einen Betrüger?

In der Regel muss ein Impressum vorhanden sein, damit Sie die Seriösität erkennen und wenn kein Impressum vorhanden ist, dann lassen Sie die Finger davon.

3. Wie viel Geld muss ich in den Trading-Handel investieren?

Die Kapitalhöhe hängt von den eigenen finanziellen Möglichkeiten und der aktuellen Lebenssituation ab, aber achten Sie immer darauf, dass Sie mit kleinen Beträgen beginnen und sich erst mit der Zeit steigern.

4. Warum sind die Gewinne am Anfang gut und danach nicht mehr?

Unseriöse Trading-Anbieter arbeiten nach dem einfachen Lock-Prinzip und das bedeutet, dass Sie am Anfang Gewinn machen und ihn sofort ausgezahlt bekommen. Erst danach investieren Sie mehr Geld und die Gewinnzahlung bleibt aus.

5. Wie komme ich von einem unseriösen Trading-Anbieter weg?

Ziehen Sie einfach Ihr ganzes Geld wieder raus und lassen Sie sich eine Auszahlung bestätigen. In den meisten Fällen reagieren die Broker nicht mehr und im schlimmsten Fall müssen Sie vor Gericht ziehen, aber Erfolgsverprechend ist das nicht.

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Ein Kommentar

Fazit

Trading-Plattformen gibt es im Internet reichlich und Anleger werden mit hohen Gewinnen und niedrigen Einzahlungen gelockt. Aber gerade bei diesen Angeboten sollten Sie vorsichtig sein, denn im Trading-Bereich gibt es zahlreiche schwarze Schafe, die Ihnen nur das Geld aus der Tasche ziehen wollen. Achten Sie auf das Impressum, die Kontaktdaten und die EU-Lizenz, damit Sie nicht auf einen unseriösen Trading-Anbieter reinfallen.

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Offene Immobilienfonds: BGH bejaht Schadenersatzansprüche, aber achten Sie auf die Verjährung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/offene-immobilienfonds-bgh-bejaht-schadenersatzansprueche-aber-achten-sie-auf-die-verjaehrung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/offene-immobilienfonds-bgh-bejaht-schadenersatzansprueche-aber-achten-sie-auf-die-verjaehrung/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:14:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68505 Die offenen Immobilienfonds sind für viele Anleger eine gute Möglichkeit eine Investition zu tätigen, aber bei der Abwicklung kommt es mitunter zu Problemen. Damit müssen sich die Anleger aber nicht abfinden, denn zwei Urteile von

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Die offenen Immobilienfonds sind für viele Anleger eine gute Möglichkeit eine Investition zu tätigen, aber bei der Abwicklung kommt es mitunter zu Problemen. Damit müssen sich die Anleger aber nicht abfinden, denn zwei Urteile von 29. April 2014 machen Hoffnung, dass es zu einem Schadensersatz kommen kann. 

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Vergangenheit war es ohne Schwierigkeiten möglich aus einem Immobilienfonds auszusteigen, wenn eine Anteilsrücknahme stattfand. Die Rücknahme wurde ausgesetzt, wenn zu viele Anleger zum gleichen Zeitpunkt aussteigen wollten.
  • Hierbei handelt es sich um ein Anlagenrisiko und der Bankberater muss seinen Kunden über das Risiko einer solchen Fondschließung ausführlich informieren.
  • Der Kunde also der Anleger kann Schadenersatz verlangen, wenn dieser Hinweis unterbleibt.
  • Ein Problem gibt es in dieser Hinsicht aber noch und das ist das Thema der Verjährung.

Der offene Immobilienfond

Bei einem offenen Immobilienfond haben die kleinen Anleger auch endlich einmal die Möglichkeit in eine Immobilie zu investieren. 

Das bedeutet, wenn Sie sich als Anleger im Bereich Immobilien versuchen wollen, aber sich keine komplette Immobilie leisten können, dann nutzen Sie einen offenen Immobilienfond. Dabei hat der offene Immobilienfond einen entscheidenden Vorteil, denn durch die Rückgabe der Anteile an die Gesellschaft kann der Anleger über das Geld jederzeit verfügen. Im Grunde können Sie also direkt wieder aussteigen und Ihr Geld zurückbekommen.

In der Vergangenheit war es so, dass Anleger aus einem offenen Immobilienfond jederzeit und ohne Angabe von Gründen einfach aussteigen konnten. Sie brauchten einfach nur die vorhandenen Fondsanteile zurückgeben und erhielten das eingesetzte Geld zurück. Hierbei spricht man den dem jeweiligen gültigen Rücknahmekurs und den Anteil an der erworbenen Immobilie.

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Fondschließung sorgt für Probleme 

Während der Finanzkrise sorgte diese Rückgabemöglichkeit regelmäßig für immense Probleme, denn viele Anleger wollten ihre Anteile kurzfristig wieder zu Geld machen.

Das Geld der Anleger befand sich aber in den Immobilien, denn schließlich sollte es bestimmungsmäßig auch dort hin und dient als Investition. Somit reichten die Barmittel nach kurzer Zeit schon nicht mehr aus, um alle Anleger auszuzahlen. Die Fondsimmobilien lassen sich in kurzer Zeit auch nicht ausreichend schnell verkaufen und schon gar nicht zu adäquaten Preisen. So kam es dazu, dass die Reißleine gezogen wurde und die Rücknahme der Fondsanteile ausgesetzt wurde. Es gibt sogar einige Fonds, die im Anschluss rückabgewickelt wurden und dann spricht man von einer vorübergehenden oder dauerhaften Fondschließung.

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Information auf Fondschließungsmöglichkeit

Der Bundesgerichtshof hat in zwei Verfahren (Az.: XI ZR 477/12 und Az.: XI ZR 130/13) entschieden, dass auf das Risiko einer Fondschließung hingewiesen werden muss.

Die Berater der offenen Immobilienfonds müssen den Anleger auf die Möglichkeit hinweisen, dass es zu einer Fondschließung kommen kann und zwar ohne, dass der Anleger fragt. Zudem müssen sie den Anleger informieren, dass die Anteilsrücknahme eventuell ausgesetzt wird. Die Aussetzung sorgt dafür, dass der Anleger nicht wieder liquide ist. Es ist aber ohne Bedeutung, ob die Aussetzung abzusehen sind oder nicht.

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Schadenersatzanspruch wegen falscher Beratung

Der Anleger hat unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatz, wenn es keine Beratung in Bezug auf das Risiko gab.

Die Ansprüche für Schadenersatz hat der Anleger gegenüber dem beratenden Instituts oder dem Berater, aber nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass es sich um eine falsche Beratung handelt. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass der Berater den Anleger genau darauf hinweist, dass es zu einer Aussetzung der Anteilsrücknahme kommen kann. Wenn der Hinweis ausbleibt, dann hat der Anleger die Möglichkeit Schadenersatz zu fordern.

Um Schadenersatz zu verlangen, muss natürlich ein Schaden entstanden sein. Der Schaden kann darin bestehen, dass der Anleger die Fondsanteile am Zweitmarkt verkauft und somit einen hohen Verlust einfährt. Der Grund ist die Aussetzung der Anteilsrücknahme.

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Die Verjährung

Die Verjährung ist eine Hürde, um die Schadenersatzforderung geltend zu machen.

Wenn die Fondsanteile vor dem 5. August 2009 gekauft wurden, dann gilt die Vorschrift des § 37a Wertpapierhandelsgesetz alte Fassung. Nach dieser Fassung kann der Schadensersatz bis zu drei Jahre geltend gemacht werden und danach beginnt erst die Verjährung. Der Tag des Wertpapierkaufs gilt dabei als Start und dabei spielt es keine Rolle, ob der Anleger eine Fehlberatung bekam oder nicht.

Aber, die Vorschrift lässt sich nur anwenden, wenn es sich um eine fahrlässige Fehlberatung handelt. Die Vorschrift greift nicht, wenn es sich um eine vorsätzliche Fehlberatung handelt. In so einem Fall kommt der §195, 199 BGB zum Tragen und dann beginnt die Regelverjährung erst, wenn Sie Kenntnis von der fehlerhaften Beratung erhalten. Bei der Abgrenzung zwischen der vorsätzlichen und fahrlässigen Fehlberatung kommt es in erster Linie auf die Beurteilung des jeweiligen Gerichts an.

Seit dem 5. August 2009 greift die dreijährige Regelverjährung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Bei dieser Regelung beginnt die Verjährungsfrist erst, wenn der Anleger über die Falschberatung bescheid weiß. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 BGB gibt es eine zehnjährige Höchstfrist und das müssen Sie beachten. Auch bei der Frist wird taggenau geschaut und sie beginnt an dem Tag, an dem Sie die Fonds kaufen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema offene Immobilienfonds

1. Wie sicher sind offene Immobilienfonds?

Die offenen Immobilienfonds sind nicht 100%ig sicher, aber sie gelten als besonders risikoarm. Gerade in der heutigen Zeit sind Immobilien eine gute Geldanlage und im Gegensatz zu anderen Geldanlagen ist das Risiko von Verlusten sehr gering.

2. Wer sollte in offene Immobilienfonds investieren?

Die offenen Immobilienfonds eignen sich für Anleger, die eine breite Risikostreuung, ein geringes Risiko und ein kleines Budget zur Verfügung haben. Bei den offenen Immobilienfonds können Sie auch schon mit kleinen Summen einsteigen und sich als Anleger versuchen.

3. Welche Vorteile haben die offenen Immobilienfonds?

Ein entscheidender Vorteil der offenen Immobilienfonds ist, dass jeder Anleger Geld investieren kann. Es gibt keine vorgeschriebenen Summen und zudem ist das Risiko überschaubar. Zudem können Sie jederzeit auf Ihr Kapital zugreifen, wenn Sie die Anteile wieder verkaufen. Meist ist das innerhalb von wenigen Tagen möglich.

4. Welche Nachteile haben die offenen Immobilienfonds?

Die offenen Immobilienfonds haben auch einige Nachteile und ein entscheidender Nachteil ist, dass die Rendite sehr gering sind. Gerade bei Kleinanlegern ist die Rendite eher überschaubar.

5. Wie viel Geld muss ich in die offenen Immobilienfonds investieren?

Grundsätzlich sind Finanzexperten der Meinung, dass Sie mindestens 5.000 Euro in die offenen Immobilienfonds anlegen sollten. Damit steigert sich die Möglichkeit auf ansprechende Rendite.

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Fazit

In der heutigen Zeit sind Geldanlagen für viele Menschen eine wichtige Sache. Gerade im Bereich Immobilien steigt die Anfrage stetig und somit ist es kein Wunder, dass mittlerweile auch immer mehr Kleinanleger auf die offenen Immobilienfonds setzen. Die offenen Immobilienfonds bieten sich für Kleinanleger an, sind risikoarm und das Kapital steht schnell wieder zur Verfügung. Aber wichtig ist, dass eine ausführliche Beratung über die Risken erfolgt, sondern können Sie Schadenersatz einklagen.

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