Der Beitrag E-Mail „Online-Manager/in (m/w)“ oder „Online-Sekretär/in (m/w)“ ist Betrug (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>
Eigentlich gehört diese Art von Jobangeboten schon zu den historischen Betrugsversuchen. Dennoch fallen auch heute noch viele Jobsuchende darauf herein. Grund dafür ist, dass die Betrüger die Maschen immer wieder abwandeln und verändern. Der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Wir fassen in diesem Artikel einige der bekanntesten Formen zusammen und warnen Sie vor diesen und ähnlichen Arbeitsangeboten.
Immer wieder setzen die Cyberkriminellen auf die Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur oder andere bekannte Unternehmen auf und versenden in deren Namen gefälschte E-Mails. Dazu nutzen sie oft manipulierte E-Mail Adressen als Absender. Mittlerweile werden die Betrüger immer dreister und beschreiben die Tätigkeit gleich in der ersten E-Mail. Aus diesen Angaben kann geschlossen werden, dass es sich vermutlich um Geldwäsche handelt. Allein die Höhe der Provision ist absolut unrealistisch. Das Schlimmste: Dieser Job kann Sie, und nicht die Betrüger, hinter Gitter bringen, doch dazu später mehr. Die Texte der E-Mails werden immer wieder abgewandelt und optimiert.
Teilweise enthalten die Fälschungen Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer. Fallen Sie trotzdem nicht darauf rein. Setzen Sie sich nicht mit der in der E-Mail genannten Adresse in Verbindung und öffnen Sie keine Dateianhänge. Auch Links in der E-Mail sollten Sie nicht anklicken.
Neu ist, dass offensichtlich auch Daten aus einem Datendiebstahl verwendet werden. Die E-Mails enthalten dann die vollständige Anschrift und Telefonnummer des Empfängers. Die Nachrichten haben viel Ähnlichkeit mit den gefälschten Mahnungen von angeblichen Rechtsanwälten. Folgende Versionen der gefälschten E-Mails mit unseriösen Jobangeboten liegen uns vor:
Wichtiger Hinweis: Die genannten Unternehmen und Behörden sind nicht der Absender der E-Mails, sondern selbst geschädigt, da der Name missbräuchlich verwendet wird!
Die uns vorliegenden E-Mails werden mit gefälschten Absenderadressen versendet. Folgende Firmen und E-Mail-Adressen sind uns als Absender der gefälschten Nachrichten bisher bekannt. Bitte leiten Sie E-Mails mit einem abweichenden Absender oder Inhalt an [email protected] weiter.
Senden Sie eine E-Mail, weiß der Empfänger, dass diese Nachricht von Ihnen ist. Aber wie tarnen die Versender von Spam E-Mails ihre Identität. Kann eine Absenderadresse manipuliert oder anonymisiert werden? Und wie versenden Sie eine
Als Betreff werden nach unseren bisherigen Kenntnissen folgende Texte verwendet:
Diese E-Mail-Adressen werden als Absenderadressen verwendet. Existierende Unternehmen oder Behörden sind nicht der tatsächliche Absender, sondern selbst geschädigt. Die E-Mail-Adressen werden missbräuchlich verwendet. Auch Adressen von Privatpersonen werden missbräuchlich verwendet.
Die Nachrichten haben gemeinsam, dass Sie nicht dem Absender, sondern an eine abweichende E-Mail-Adresse antworten sollen. Dabei handelt es sich häufig um eine Freemail-Adresse. Folgende Freemail-Adressen sind uns bisher bekannt:
[email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected], [email protected]
Einige Betrüger vermeiden es mittlerweile, dem Stellenangebot einen Namen zu geben. Bei der in diesem Artikel vorgestellten Variante der Geldwäsche handelt es sich um sogenannte Finanzagenten. Es gibt zahlreiche weitere Betrugsversuche rund um die Geldwäsche.
Neben der wohlklingenden Jobbezeichnung Finanzmanager sind noch andere Stellenbezeichnungen einschlägig. Dazu gehören Financial Agent, Finanztransaktionsmanager, Lieferungsmanager, Prozessmanager, Regional Manager für Zahlungsbearbeitung, Treuhandagent und viele mehr. Neben diesen Jobbezeichnungen erkennen Sie die Angebote an folgenden Kriterien:
✗ Viel Geld für wenig Arbeit.
✗ Hohe Provisionen, meist um die 20 Prozent.
✗ Tätigkeit ist für jedermann geeignet.
✗ Sie müssen Ihr Bankkonto zur Verfügung stellen, um Geld zu erhalten oder weiterzusenden.
✗ Sie müssen Geld in jedweder Form weiterleiten, als Überweisung, in Form von Bargeld oder Finanztransferdiensten oder indem Sie Gutscheine oder Ware kaufen und versenden.
Sobald ein bis zwei dieser Kriterien auf ein Jobangebot zutreffen, sollten Sie die Hände von dem Job lassen. Stellen Sie niemals Ihr Bankkonto einem Dritten für Geldtransfer zur Verfügung. Dafür gibt es keinen plausiblen Grund.
Das Problem bei derartigen Finanzgeschäften besteht oft in der Herkunft des Gelds. Zudem soll mit dieser Tätigkeit der Geldfluss verschleiert werden. Häufig stammen die Überweisungen, die die Finanzagenten erhalten, nicht von der angeblichen Firma selbst. Vielmehr haben diese ihren Ursprung in Phishing-Aktionen, wo Kontodaten abgegriffen und Gelder umgeleitet werden. Auch aus Onlineshops oder Internet-Auktionen können die Finanzen stammen. Kunden kaufen Produkte und überweisen das Geld auf das Konto des Finanzagenten.
Sobald die Bankkunden den Phishing-Angriff und die fehlerhafte Abbuchung bemerken, lassen Sie das Geld zurückbuchen. Der Finanzagent hat die Beträge aber längst weitergeleitet und bleibt so auf dem Schaden sitzen, da er die zu unrecht erhaltenen Überweisungen erstatten muss. Die Betrüger sind nicht greifbar, da diese nur virtuell existieren. Die Arbeitskräfte kennen weder den richtigen Namen noch die korrekte Identität. Damit bleibt der gesamte Schaden bei dem Finanzagenten hängen.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das gilt auch für die Finanzagenten, teilt die polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes auf ihrer Webseite mit. Zunächst drohen strafrechtliche Konsequenzen nach dem Strafgesetzbuch § 261 Abs. 5 wegen leichtfertiger Geldwäsche. Das kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe quittiert werden.
Auch zivilrechtlich wird die Tätigkeit eines Finanzagenten Konsequenzen nach sich ziehen. Schließlich gibt es in der Regel Geschädigte, die Geld verloren haben. Diese Opfer können ihr Geld zivilrechtlich zurückfordern.
Nicht zuletzt kommen enorme verwaltungsrechtliche Konsequenzen in Betracht. Da es sich um eine gewerbsmäßige Tätigkeit im Bereich der Finanzdienstleistungen handelt, benötigen Finanzagenten eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Da diese nicht vorliegt, leitet die BaFin unter Umständen ein Verwaltungsverfahren ein, in dessen Folge der Verstoß mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder ebenfalls mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.
Suchen Sie einen Job und haben diesen online gefunden? Sollen Sie Ihre Identität per Postident-Verfahren bestätigen? In diesem Fall könnte es sich um einen Betrugsversuch oder die Vorbereitung einer Straftat handeln. Wir warnen vor der Masche
Wenn Kriminelle keinen Job anbieten, täuschen Sie gern auch ein Versehen oder eine Notlage vor. Beispielsweise erhalten Sie unerwartet einen Geldeingang auf Ihrem Konto. Anschließend nimmt der Zahlende Kontakt mit Ihnen auf und erklärt, dass er das Geld versehentlich überwiesen hat. Sie sollen es bitte zurück überwiesen. Doch genau in dem Moment verschwindet das Geld, da Sie eine andere Bankverbindung erhalten, als die, von der die Überweisung kam.
Nehmen Sie in solchen Fällen Kontakt zur Bank auf und lassen Sie das Geld auf die Bankverbindung zurück überweisen, von der es überwiesen wurde. Notfalls wenden Sie sich an die Polizei. Führen Sie bei einer solchen Vorgehensweise niemals selbst eine Überweisung aus.
Ebenfalls gängige Praxis im Moment: Ein Käufer kauft über eine Auktion oder einen Kleinanzeigenmarkt ein Produkt von Ihnen. Er nimmt Kontakt mit Ihnen auf und erläutert, dass er Ihnen gern 1.000 Euro mehr überweisen würde. Der Mehrbetrag ist beispielsweise für die Tochter, die in der gleichen Stadt wohnt, aber kein Bankkonto hat. Sie würde das Geld dann in bar abholen, wenn es da ist. Und wieder ist das Geld weg.
Beteiligen Sie sich an solchen Geschäften nicht. Zahlen Sie fremden Personen niemals Geld in bar aus.
Diese Frage bewegt unsere Leser immer wieder. Dabei ist die Antwort so einfach wie schwer. Die Daten stammen aus diversen Datendiebstählen bei großen Unternehmen. Leider lässt sich nur selten ermitteln, woher die Daten genau stammen. Fakt ist, dass gestohlene Daten im Internet gehandelt werden. Sie können selbst überprüfen, ob Ihre E-Mail-Adresse bei einem Datendiebstahl dabei war und im Internet verkauft wird. Dagegen tun können Sie leider gar nichts. Da es unzählige Kopien der Datenbanken mit persönlichen Daten gibt, sind diese nicht mehr aus dem Kreislauf heraus zu bekommen.
Auf Verbraucherschutz.com veröffentlichen wir ständig neue Ratgeber, die Sie informieren und damit die Arbeit mit dem internet sicherer machen sollen. Folgende Ratgeber passen zu diesem Thema:
Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails
Newsletter und Spam gehören mittlerweile zum Internet, wie die diversen Werbebotschaften in Ihrem Briefkasten an der Haustür. In dieser Anleitung erklären wir, was der Unterschied zwischen einem Newsletter und Spam ist. Außerdem erfahren Sie, wie
Welche unseriösen Jobangebote haben Sie bisher unaufgefordert in Ihrem Postfach gehabt? Diskutieren Sie in den Kommentaren unter diesem Artikel mit anderen Lesern über unseriöse Stellenangebote.
Der Beitrag E-Mail „Online-Manager/in (m/w)“ oder „Online-Sekretär/in (m/w)“ ist Betrug (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Fahndungserfolg: über 100 Millionen Euro abgezockt. Polizei schnappt internationale Trading-Betrüger erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>
Im Rahmen eines umfangreichen Ermittlungsverfahrens ist es der Staatsanwaltschaft Rostock und dem Fachkommissariat 5 der Kriminalpolizeiinspektion in Rostock unter Einsatz von zahlreichen verdeckten polizeilichen Maßnahmen gelungen, ein professionell und international agierendes Geldwäschenetzwerk aufzudecken, über welches alleine im Jahr 2018 mehr als 100 Millionen Euro weitergeleitet wurden.
Die Ermittlungen führten zur Identifizierung dreier zentraler Köpfe der Geldwäscheorganisation und zur Festnahme eines der Täter, welcher sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Umfangreiches Beweismaterial – Datenträger, Telefone und PC-Technik mit einem Gesamtvolumen an auszuwertenden Daten von mehr als 5 Terrabyte – sowie Geldbeträge im sechsstelligen Bereich konnten sichergestellt
werden.
Binäre oder digitale Optionen sind hochriskante Termingeschäfte, die Merkmale einer Wette enthalten. Anleger spekulieren auf einen fallenden oder steigenden Kurs. Tritt der vom Anleger prognostizierte
Fall ein, so gewinnt er und erhält einen vorher festgelegten Betrag, der typischerweise immer weniger als das Doppelte des eingesetzten Kapitals ausmacht. Tritt der vom Anleger prognostizierte Fall nicht
ein, so verfällt die Option als wertlos, und der Anleger verliert sein gesamtes eingesetztes Kapital. In der Regel wird bei diesen Geschäftsmodellen mit außerbörslichen Produkten gehandelt.
Die von zehntausenden Geschädigten aus der ganzen Welt erlangten Gelder stammen aus Betrugsstraftaten über sog. Trading-Webseiten, die Investoren vorgeben, durch die Spekulationen mit binären Optionen, Forex-Trading, Kryptowährungen und weiteren ähnliche Finanzprodukten erhebliche Gewinne erzielen zu können. Zum professionellen System der hinter den Internetseiten stehenden Täter gehört der Betrieb von ganzen Callcentern, deren geschulte Mitarbeiter Anleger telefonisch und per E-Mail zu immer weiteren „Investitionen“ überreden. Nach Einzahlung einer geringen Geldsumme wird den Anlegern vorgetäuscht, dass der vermeintliche Gewinn auf den durch die Täter angelegten „Fake-Depots“ rapide anwächst. Nach diesen anfänglichen Gewinnen ist ein Großteil der Anleger bereit, höhere Summen zu investieren. Nach einiger Zeit zeigt die eigens für die Betrugsstraftaten programmierte Tradingsoftware einen Verlust bzw. Totalverlust der angelegten Gelder
an.
Die auf den deutschen Konten der Geldwäscheorganisation eingezahlten Anlegergelder wurden unmittelbar nach Eingang auf ausländische Konten weitergeleitet. Besonders hierbei ist, dass die Geldwäscher, derer Dienste sich die Seitenbetreiber bedient haben, für die Gründung der Konten eigens geschaffene Gesellschaften (GmbHs) mit osteuropäischen Strohgeschäftsführern genutzt haben, um die so eröffneten Konten möglichst lange unentdeckt betreiben zu können. Auf diese Weise flossen über zahlreiche Konten jeweils erhebliche Geldbeträge, bevor die Rechtschaffenheit der Kontobetreiber in Zweifel gezogen werden konnte. Für ihre Tätigkeit verlangten die „Konten-Dienstleister“ Provisionen von den über die Webseiten betrügerisch erlangten Geldern, die ebenfalls im Millionenbereich lagen.
Quelle: Pressemitteilung Cryptotrading Betrug – Verfahrenserfolg gegen international agierende Cyber-Betrüger auf presseportal.de
Neu ist die Masche nicht. Nach unserer Erfahrung kommen die meisten Opfer das erste Mal per E-Mail mit den betrügerischen Anlage-Offerten in Berührung. Häufig werden in Spam-Mails traumhafte Renditen versprochen. Auf schick gestalteten Webseiten wird per Video erklärt, wie einfach das riskante Anlagegeschäft angeblich sei. Dabei wird meist eine Software vorgestellt, die vollautomatisch für Gewinne sorgen soll. Wir haben vor diesen Geldmaschinen gewarnt, die viel Geld ohne Risiko versprechen. Zuletzt hatte 2019 auch das Bundeskriminalamt vor betrügerischen Handelsplattformen mit Geldvernichtung gewarnt.
Sehen Sie sich auch unsere Warnungen vor nicht zugelassenen Geldanlagen und Fake-Firmen an.
Binäre Optionen können auch eine Chance sein, wenngleich diese Geschäfte für Laien sicher nicht geeignet sind. Wenn Sie sich dennoch mit diesem Thema beschäftigen und womöglich auch Geld an der Börse investieren möchten, sollten Sie einige Sicherheitshinweise beachten. Natürlich ist es immer gut, wenn Sie unsere Warnungen verfolgen und sich im Internet über Erfahrungen mit dem Broker informieren. In unserem ausführlichen Ratgeber erklären wir, für wen sich der Handel an der Börse lohnt, auf welche Kriterien Sie achten sollten und wo Sie weitere Informationen bekommen.
Der Beitrag Fahndungserfolg: über 100 Millionen Euro abgezockt. Polizei schnappt internationale Trading-Betrüger erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>