Geoblocking | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:00:48 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Geoblocking | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Kein Geoblocking mehr beim europaweiten Onlineshopping dank neuer Verordnung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kein-geoblocking-mehr-beim-europaweiten-onlineshopping-dank-neuer-verordnung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kein-geoblocking-mehr-beim-europaweiten-onlineshopping-dank-neuer-verordnung/#respond Sat, 22 Jan 2022 10:40:54 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68015 Vielen Verbrauchern ist es nicht aufgefallen, aber beim Online-Shopping gibt es Seiten, bei denen Sie auf andere Shops geleitet werden. Diese Shops befinden sich meist im Ausland. Geoblocking ist das Thema, aber mittlerweile ist Geoblocking

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Vielen Verbrauchern ist es nicht aufgefallen, aber beim Online-Shopping gibt es Seiten, bei denen Sie auf andere Shops geleitet werden. Diese Shops befinden sich meist im Ausland. Geoblocking ist das Thema, aber mittlerweile ist Geoblocking nicht mehr gestattet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Internet ist das automatische Weiterleiten auf Länder-Shops nicht mehr gestattet.
  • Die Onlineshops haben kein Recht von den Kunden aus den EU-Ländern unterschiedliche Preise zu verlangen. Es ist rechtlich vorgeschrieben, dass die Zahlungsbedingungen für alle Kunden gleich sein muss.
  • Mittlerweile gibt es die Geoblocking-Verordnung, so dass alle wichtigen Punkte festgehalten sind und sich alle Händler dran halten können.

Geoblocking-Verordnung seit 3. Dezember 2018

Sie sitzen an Ihrem Computer in Deutschland und haben Interesse an einem Produkt auf einem spanischen Onlineshop.

Allerdings werden Sie nicht zum Warenkorb geleitet, sondern immer wieder auf eine deutsche Internetseite. Das nennt man Geoblocking und ist seit dem 3. Dezember 2018 in der EU verboten. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis dürfen die Händler Sie nicht auf eine Seite in ein anderes Land schicken. Vor der Verordnung hatten die Händler die Möglichkeit Sie als Kunden zur Internetseite Ihres Landes zu schicken, in dem Sie entweder leben oder sich im Moment des Einkaufs aufhalten. Sie haben das Recht auf an andere Länder-Shops und -Apps zurückzugreifen.

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Wichtig

Preisunterschiede aufgrund der Herkunft oder des Wohnortes nicht nicht erlaubt!

Die Preise im Onlineshop dürfen sich nicht aufgrund des Landes unterscheiden, denn für alle Kunden muss der Preis für ein Produkt gleich sein. Wenn Sie also in Deutschland beheimatet sind und in einem französischen Shop bestellen, dann darf der Händler nur den Preis verlangen, den er auch von einem französischen Käufer verlangen würde. Allerdings darf der Händler höhere Versandkosten verlangen, wenn er die ausgesuchte Ware an Sie versendet. Der Händler hat aber auch die Möglichkeit die Lieferung zu verweigern, denn er ist nicht verpflichtet in ein anderes Land zu liefern. Auch die Verordnung wird daran nichts ändern.

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Oftmals je nach Land unterschiedliche Preise

Auch mit der Verordnung dürfen die Händler in Zukunft verschiedene Länder-Shops betreiben und in ihnen unterschiedliche Preise anbieten. Dadurch ist es möglich, dass auf der polnischen Seite das gleiche Produkt deutlich günstiger zum Verkauf steht als wenn Sie sich für den österreichischen Shop entscheiden. Anders sieht es aus, wenn der Kunde aus Österreich sich für den Kauf in einem polnischen Shop entscheidet, dann muss der Preis gleich sein. Sollte der Shop eine Abholung ermöglichen, dann darf der Kunde aus dem EU-Ausland auch auf die Abholung bestehen. Im Grunde bedeutet es, dass der Händler die Abholung nicht verbieten kann, wenn der Kunde in einem anderen EU-Land wohnt. Ein solches Kaufverhalten kann sich durchaus lohnen, wenn Sie an einem Grenzgebiet wohnen oder vielleicht in naher Zukunft in den Bestellort fahren, um Urlaub zu machen.

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Gleiche Bedingungen für Alle

Alle Verbraucher der EU müssen gleich behandelt werden und das gilt auch für die Bezahlung. Auch bei Dienstleistungen gilt das gleiche Prinzip.

Autovermietungen, Hotels und Freizeitparks dürfen keine unterschiedlichen Bedingungen festlegen, nur weil der Kunde an einem anderen Wohnort ist oder eine andere Herkunft hat. Die Achterbahnfahrt in Frankreich oder der Mietwagen auf Mallorca sind preislich gesehen für alle Kunden aus der EU gleich. Unterschiede bei den Preisen sind jetzt nicht mehr erlaubt.

Das Gleiche gilt auch für die Zahlungsmitteln, denn durch die Verordnung dürfen die Händler aufgrund der Staatsangehörigkeit oder des Aufenthalts nicht mehr unterscheiden. Wenn ein Händler also Zahlung per Lastschrift anbietet, dann muss diese Art der Zahlung auch für alle Kunden aus den EU-Ländern gültig sein. Anders sieht es allgemein mit den Zahlungsmethoden aus, denn welche der Händler anbietet, bleibt ihm vollkommen selber überlassen.

Wichtig ist, dass mindestens eine Zahlungsmethode kostenlos angeboten wird!

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Die Ausnahmen der Geoblocking-Verordnung

Sie sollten allerdings wissen, dass die Geoblocking-Verordnung nicht für alle käuflichen Produkte zum Einsatz kommt.

Es gibt durchaus Ausnahmen, so dass

  • soziale Dienste
  • Finanzdienstleistungen
  • Dienstleistungen im Gesundheitsbereich
  • Buchungen von Flugtickets, Zugtickets, Schiffstickets und Bustickets

von der Verordnung ausgenommen sind. Zudem dürfen unterschiedliche Preise und Bedingungen auch für Kunden aus anderen EU-Ländern bei Streaming-Diensten und Download-Angeboten gemacht werden. Egal, ob es sich um Musik, TV-Übertragungen, Filme, Videospiele oder E-Books handelt, hier gibt es Ausnahmen. Verschiedene Bedingungen sind nicht erlaubt, wenn es um physische Datenträger geht und das sind Blurays, DVDs und CDs.

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Erläuterung von Geoblocking

Die Geoblocking-Verordnung ist nun schon seit einigen Jahren aktiv und sorgt für Gleichheit beim Onlineshopping, aber was ist Geoblocking überhaupt.

Bei Geoblocking handelt es sich um eine spezielle Technik, die im Internet zum Einsatz kommt. Mit dieser Technik können Internetinhalte von Anbietern gesperrt werden. In erster Linie kommt Geoblocking bei Filmen und Fernsehübertragungen zum Einsatz, wenn es um das Urheberschutzrecht geht.

Jeder Nutzer erhält bei der Internetnutzung eine IP-Adresse, durch die er einem Land und einem Ort zugeordnet werden kann. Dadurch können Dienstleister und Händler feststellen, wo das Endgerät sich gerade befindet. Bis zur Verordnung war es so, dass die Händler die potentiellen Kunden immer zu einer inländischen Internetseite weitergeleitet haben, aber das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Die Kunden haben dank der Geoblocking-Verordnung die Möglichkeit auch im EU-Ausland problemlos zu den gleichen Preisen wie der inländische Nutzer zu kaufen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geoblocking

1. Wie legal ist Geoblocking?

Im Grunde ist Geoblocking eine Form der Diskriminierung, denn die Online-Kunden bekommen nicht das Recht auf der Seite und zu dem Preis zu kaufen, welchen sie wollen. Aus dem Grund hat die EU eine Verordnung gegen das Geoblocking verfasst.

2. Wo kommt Geoblocking zum Einsatz?

Geoblocking kommt im Internet zum Einsatz, wenn es um audio-visuelle Medien im Internet geht oder beim Shoppen auf einer ausländischen Internetseite.

3. Wie kann ich Geoblocking umgehen?

In der Regel sollte es in der heutigen Zeit nicht mehr notwendig sein, das Geoblocking zu umgehen, denn dank der Verordnung sind alle Kunden im Internet gleich.

4. Darf ich meine gekaufte Ware aus dem EU-Land abholen, wenn der Verkäufer Abholung anbietet?

Ja, denn der Verkäufer muss Ihnen als EU-Kunde das gleiche Recht zugestehen wie dem Kunden aus dem eigenen Land. Wenn der Verkäufer also die Abholung anbietet, dann können Sie auch auf eine Abholung bestehen.

5. Wie lange wird es Geoblocking noch geben?

Die Geoblocking-Verordnung gibt es seit Ende 2018 und seit dem 1. April ist das Geoblocking in der EU endlich Geschichte und sollte nicht mehr vorhanden sein.

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Betrug beim Onlineshopping: Ware/Pakete ohne Bestellung bekommen (Video)

Es kann jeden treffen. Immer häufiger klauen Betrüger Identitäten ahnungsloser Personen und bestellen Ware auf fremden Namen. Die Pakete erhalten die Opfer allerdings nicht. Diese werden oft erst durch Mahnungen und Inkassobriefe auf den Betrug

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Fazit

Bis vor einigen Jahren war das Thema Geoblocking noch sehr bekannt, aber seit der Geoblocking-Verordnung müssen Händler alle Kunden innerhalb der EU komplett gleich behandeln. Es gibt keine unterschiedlichen Angebote, Preise oder Lieferbedingungen mehr. Zudem sind die Zahlungsmethoden für alle EU-Kunden gleich und das sorgt für Chancengleichheit beim Onlineshopping.

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Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Streaming-Dienste, Portabilitätsverordnung und mehr https://www.verbraucherschutz.com/allgemein/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen-kostenpflichtige-streaming-dienste-portabilitaetsverordnung-und-mehr/ https://www.verbraucherschutz.com/allgemein/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen-kostenpflichtige-streaming-dienste-portabilitaetsverordnung-und-mehr/#respond Thu, 05 Nov 2020 11:43:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56278 Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland. In der EU streamen Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom

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Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland.

Geoblocking
Foto: stock.adobe.com


Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. April 2018 können Kunden des kostenpflichtigen Streamings in allen EU-Mitgliedsländern auf die Inhalte zugreifen.
  • Es gibt keine Länderbeschränkungen für vorübergehende Aufenthalte im EU-Ausland mehr.
  • Die Anbieter haben das Recht eine Ausweiskopie zu verlangen, um den ständigen Wohnsitz des Nutzers zu prüfen.

In der EU streamen

Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet. 

Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.

Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.

Wohnsitz überprüfen

Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.

Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.

Zusätzliche Kosten gibt es nicht

Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.

Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.

Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.

Regelungen für kostenfreie Dienste

Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.

Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.

Livestreams und Mediatheken von großen TV-Sendern bleiben in den Heimatländern erreichbar. Das Europäische Parlament und der Rat sollen bei der Regelung nachbessern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. ARD und ZDF können während eines Osterurlaubes in Frankreich nicht gesehen werden, aber Netflix ist frei verfügbar. Da muss eine bessere Regelung her, sagt Martin Madej, der Referent Team Digitales und Medien.

Das Ausland und die Online-Angebote

Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.

Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.

Probleme im Ausland – Geoblocking

Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.

Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.

Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.

Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geoblocking

1. Ist das Umgehen von Geoblocking legal?

Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.

2. Wie kann Geoblocking umgangen werden?

Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.

3. Wann wird Geoblocking abgeschafft?

Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.

4. Ist die Nutzung eines Proxy Server illegal?

Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.

5. Welche Browser haben VPN?

Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.

Fazit

Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.

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Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Dienste & Portabilitätsverordnung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geoblocking-in-der-eu-vorbei-streaming-fast-ohne-grenzen/#respond Thu, 05 Nov 2020 03:28:29 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56134 Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland. In der EU streamen Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom

Der Beitrag Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Dienste & Portabilitätsverordnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Für einen Streaming-Dienst muss bezahlt werden. Dann hat der Verbraucher das Recht, im EU-Ausland alles hören und sehen zu können, wie im Heimatland.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. April 2018 können Kunden des kostenpflichtigen Streamings in allen EU-Mitgliedsländern auf die Inhalte zugreifen.
  • Es gibt keine Länderbeschränkungen für vorübergehende Aufenthalte im EU-Ausland mehr.
  • Die Anbieter haben das Recht eine Ausweiskopie zu verlangen, um den ständigen Wohnsitz des Nutzers zu prüfen.

In der EU streamen

Die Portabilitätsversordnung wurde bereits im Mai 2017 vom Europäischen Parlament verabschiedet.

Die Verabschiedung der Portabilitätsverordnung ebnet den Weg für das grenzenlose Streamen. Seit dem 1.April 2018 ist das grenzenlose Streamen innerhalb der EU (Europäischen Union) möglich. Das deutsche Abo kann aber nicht genutzt werden, wenn Urlaub in der Schweiz, der Türkei oder in den USA gemacht wird.

Die neuen EU-Regeln sorgen nicht für eine Änderung der Urheberrechte. Aufgrund der neuen Regelungen sind aber kostenpflichtige Abos auch im Urlaub nutzbar. Die Streaming-Dienste ermöglichen ihren Nutzern den vollen Zugriff, wenn ein vorübergehender Aufenthalt in einem EU-Ausland durchgeführt wird. Musik, Serien, Filme und Live-Übertragungen, die im Netz angeboten werden, können auch im Urlaub geschaut werden. Es gibt aber auch Einschränkungen. Diese beziehen sich auf die Zeitspanne und das Angebot. In der Regel dauert ein Urlaub mehrere Tage bis hin zu einigen Wochen. In dieser Zeit kann der Verbraucher problemlos auf das Streaming-Abo des Heimatlandes zugreifen.

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Mittlerweile gibt es als Fernseh-Alternative zahlreiche Streaming-Anbieter. Neben illegalen Anbietern wie Kinox.to, Streamcloud und KKiste finden Sie auch jede Menge seriöse Streaming-Dienste. Wir stellen Ihnen die legalen Streaming-Anbieter in diesem Übersichtsartikel kurz vor. Was das Streaming vom Fernsehen

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Wohnsitz überprüfen

Der Streaming-Anbieter hat das Recht festzustellen, ob sich der Nutzer tatsächlich im Heimatland oder außerhalb des Landes aufhält.

Die Anbieter überprüfen die Kundendaten, die beim Vertragsabschluss hinterlegt werden. Dies um festzustellen, wo der Nutzer sich zurzeit aufhält. Die nutzbaren Kundendaten sind der Wohnsitz, die Kreditkartennummer oder die IP-Adresse. Der Streaming-Anbieter hat rechtlich zwei Möglichkeiten für jeden Nutzer, um den Wohnsitzstand zu prüfen. Die Vorlage des Personalausweises reicht dafür vollkommen aus. Der Nutzer kann die nicht personenbezogenen Daten schwärzen, die für die Prüfzwecke nicht notwendig sind.

Zusätzliche Kosten gibt es nicht

Die Streaming-Anbieter dürfen keine zusätzlichen Gebühren erheben, wenn die Dienste im EU-Ausland genutzt werden.

Bei intensiver Nutzung über das Mobilfunknetz entstehen Zusatzkosten und das ist rechtlich einwandfrei. Für die Datenübertragung durch das Mobilfunknetz entstehen hohe Kosten, die von dem Nutzer bezahlt werden. Bei hochauflösenden Filmen muss demnach ein Blick auf den Datenverbrauch geworfen werden. Die Grenze des „Roam like at home“ sollte nicht überschritten werden. Nur dann bleibt man auch im Urlaub verschont von zusätzlichen Gebühren.

Datenvolumen kann gespart werden, wenn mit Hilfe einer WLAN Verbindung auf die Inhalte zugegriffen wird. Zur Nutzung von öffentlichen WLAN Netzen gibt es einige Hinweise, die der Sicherheit dienen.

Regelungen für kostenfreie Dienste

Die werbefinanzierten und öffentlich-rechtlichen Anbieter müssen das Angebot nicht im EU-Ausland für die deutschen Kunden bereitstellen.

Die Anbieter von Film und Musik haben das Recht sich freiwillig der neuen Regelung anzuschließen. Eine Verpflichtung besteht nicht, aber bei der Teilnahme an der Regelung dürfen sie den Dienst im EU-Ausland nicht blockieren. Es setzt allerdings voraus, dass die Anbieter das Recht haben, den Wohnsitz des Nutzers zu überprüfen. Sie können eine Registrierung oder eine Authentifizierung verlangen und der Nutzer muss informiert werden.

Livestreams und Mediatheken von großen TV-Sendern bleiben in den Heimatländern erreichbar. Das Europäische Parlament und der Rat sollen bei der Regelung nachbessern, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband. ARD und ZDF können während eines Osterurlaubes in Frankreich nicht gesehen werden, aber Netflix ist frei verfügbar. Da muss eine bessere Regelung her, sagt Martin Madej, der Referent Team Digitales und Medien.

Das Ausland und die Online-Angebote

Regelungen gelten nicht bei günstigen Angeboten der Streaming-Dienste.

Die neuen Regeln greifen nicht, wenn der Verbraucher auf die besonders günstigen und umfangreicheren Angebote des Streaming-Dienstes zugreifen will. Sobald der Service eines französischen Anbieters verwendet werden soll, muss ein Vertrag in Frankreich abgeschlossen werden.

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Probleme im Ausland – Geoblocking

Die digitalen Ländersperren bei den kostenpflichtigen Streaming-Diensten gibt es seit dem 1. April 2018 nicht mehr. Trotzdem hat eine aktuelle Befragung der Marktwächter gezeigt, dass das Thema Geoblocking im EU-Ausland ein umstrittenes Thema ist.

Das Thema Geoblocking sorgt für Unmut und das hat einen guten Grund. Bei jedem zweiten Nutzer, der im EU-Ausland auf seinen Streaming-Dienst zugreifen möchte, gibt es Probleme. Die häufigsten Probleme sind die Verfügbarkeit des Streams und der Download.

Immer wieder findet eine Befragung der Nutzer statt, die einen Zugriff auf die kostenpflichtigen Streaming Dienste haben. Anhand ihrer Informationen stellt der Verbraucherschutz fest, dass die Nutzung auch nach dem 1.April nicht zu 100% gewährleistet ist.

Bei der Befragung stellte sich heraus, dass jeder Vierte nicht auf seinen Streaming-Dienst zugreifen konnte und das während der gesamten Aufenthaltsdauer. 22% der Nutzer von kostenpflichtigen TV-Mediatheken und 17% der Nutzer von kostenpflichtigen Video-Stream-Diensten haben diese Erfahrung in ihrem letzten Urlaub im EU-Ausland gemacht.

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FAQs zum Thema Geoblocking

1. Ist das Umgehen von Geoblocking legal?

Das Aushebeln von Geoblocking-Mechanismen ist für viele Verbraucher interessant. Aber ob das legal ist oder nicht, ist nicht zu 100 Prozent klar. Die Verwendung von VPN und Proxy-Servern ist erlaubt und rechtliche Konsequenzen gibt es im Moment nicht.

2. Wie kann Geoblocking umgangen werden?

Die sicherste Variante um das Geoblocking zu umgehend ist VPN. VPN steht für Virtual Private Network. Bei dieser Methode wird mit Hilfe einer Software ein sogenannter VPN-Server zwischen dem Gerät und dem Anbieterserver geschaltet.

3. Wann wird Geoblocking abgeschafft?

Seit dem 1. April 2018 bereitet man sich auf das Ende der Portabilitäts-Verordnung vor. Damit aber ist das Geoblocking noch lange nicht abgeschafft. Die Verordnung gilt nur für kostenpflichtige Angebote und dazu gehören die Angebote von Sky Go, Amazon Prime und Netflix.

4. Ist die Nutzung eines Proxy Server illegal?

Proxys sind grundsätzlich legal, aber auf die Nutzung kommt es an. Illegale Aktionen sorgen dafür, dass auch der Proxy Server keinen Schutz mehr bietet. Das Surfen über einen fremden Surfer ist grundsätzlich nicht illegal.

5. Welche Browser haben VPN?

Es gibt viele Browser, die VPN haben und dazu gehören Google Chrome, Hotspot Shield Free und DotVPN für Google Chrome. Das sind nur einige Beispiele, die bekannt sind. Im Internet gibt es aber noch eine Menge anderer Browser, die VPN haben.

Fazit

Das Thema Geoblocking beschäftigt seit Jahren nicht nur die Verbraucher und die Streaming-Dienste, sondern auch den Verbraucherschutz. Im EU-Ausland bieten die kostenpflichtigen Streaming-Dienste ihren Service für alle Nutzer an. Voraussetzung dafür ist, dass diese in Deutschland einen gebührenpflichtigen Account haben. Der Empfang und das Angebot ist im EU-Ausland nicht so gut. Obwohl sich alle Beteiligten große Mühe zur Verbesserung geben, gibt es auch weiterhin große Schwierigkeiten beim Streamen im EU-Ausland.

Der Beitrag Geoblocking in der EU vorbei: Streaming fast ohne Grenzen – kostenpflichtige Dienste & Portabilitätsverordnung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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