Gewährleistung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:05:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Gewährleistung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Checkliste „So reklamieren Sie richtig“ – Nutzen Sie die Schriftform und beschreiben Sie die Mängel bis ins kleinste Detail https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-nutzen-sie-die-schriftform-und-beschreiben-sie-die-maengel-bis-ins-kleinste-detail/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-nutzen-sie-die-schriftform-und-beschreiben-sie-die-maengel-bis-ins-kleinste-detail/#respond Fri, 13 May 2022 09:05:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61614 Der Fehler an einer Ware fällt erst nach dem Kauf auf und dann haben Sie die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation ist Ihr gutes Recht und das dürfen Sie auch durchsetzen. Wir geben Ihnen Informationen,

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Der Fehler an einer Ware fällt erst nach dem Kauf auf und dann haben Sie die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation ist Ihr gutes Recht und das dürfen Sie auch durchsetzen. Wir geben Ihnen Informationen, wie Sie ihr Recht bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Händler muss zwei Jahre dafür gerade stehen, dass er Ihnen mangelfreie Ware übergeben hat und die Frist beginnt mit dem Kauf.
  • Der Hersteller ist nicht für die Behebung von irgendwelchen Mängeln zuständig, sondern der Verkäufer ist dafür verantwortlich.
  • Der Händler schließt den Umtausch aus! Auch das ist kein Problem, denn auch dann ist eine Reklamation möglich.

Das Display bleibt schwarz, die Kaffee-Maschine streikt oder die Naht der neu gekauften Jacke geht auf – das müssen Sie nicht hinnehmen. Bei der Reklamation im Geschäft will der Verkäufer Sie ausbremsen und Ihnen die fehlerhafte Ware nicht umtauschen, dann machen Sie sich keine Sorgen, denn das Recht ist auf Ihrer Seite.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Verkäufer die Pflicht von sich abwälzt und an den Hersteller verweist, wenn ein Produkt einen Fehler aufweist. Der Verkäufer sagt, dass Sie sich an den Hersteller direkt wenden müssen. Sie haben die nachfolgend beschriebenen Rechte.

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Die Gewährleistung

Der Händler beziehungsweise der Verkäufer ist verpflichtet Ihnen eine Frist von zwei Jahren einzuräumen und innerhalb dieser Zeit haben Sie ein Reklamationsrecht.

Die Frist beginnt ab dem Tag des Kaufes und der Händler übergibt in der Regel ein mangelfreies Produkt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Die Ware zeigt schon innerhalb der ersten 6 Monate an, dass ein Fehler vorhanden ist, dann geht man davon aus, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war. Erst nach diesem Zeitpunkt müssen Sie nachweisen, dass die Sache schon beim Kauf einen defekt hatte oder der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.

Die Garantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten einige Hersteller oder Händler ihren Kunden sogenannte Garantien an.

Eine Garantie hat keinen festen Umfang und der Hersteller beziehungsweise der Händler legt den Umfang der Leistung selber fest, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Viele Schadensfälle werden in der Hersteller-Garantie ausgeschlossen, aber in anderen Fällen kann die Garantie eine gute Zusatzgewährleitung sein. Detaillierte Informationen rund um die Garantie finden Sie in den entsprechenden Bedingungen. Innerhalb der zweijährigen Gewährleitungszeit entscheiden Sie als Kunde selber, welche Art günstiger ist, entweder die Garantie oder die Gewährleistung.

Geben Sie sich nicht zu schnell mit dem Hinweis auf die Herstellergarantie ab!

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Die Reklamation

Reklamieren Sie defekte Ware im besten Fall immer schriftlich und beschreiben Sie die aufgetretenen Mängel so genau wie möglich.

Nutzen Sie dazu einen Brief oder senden Sie eine detaillierte E-Mail. Sie haben auch die Möglichkeit einer mündlichen Reklamation und dafür ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor und während des Gesprächs Notizen machen.

  • Name des Gesprächspartners
  • Datum
  • Reklamationsgründe
  • Ergebnis des Gesprächs
  • gesetzte Fristen

sind während des Gesprächs aufzuschreiben.

Die Fristen

Sie vereinbaren mit dem Verkäufer immer zuerst eine Frist und innerhalb dieser Frist hat der Verkäufer das recht die mangelhafte Ware zu reparieren.

Dazu muss die Reklamation in der Gewährleistungsfrist liegen, aber es besteht auch die Möglichkeit eines einfachen Umtauschs. Das heißt, Sie erhalten einfach eine fehlerfreie neue Ware. Der Zeitraum für eine solche Frist liegt in der Regel bei ein bis zwei Wochen und diese Zeit ist auch angemessen.

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Die weiteren Rechte des Kunden

Sie haben das Recht weitere Rechte geltend zu machen, wenn innerhalb der festgelegten Frist der Reparaturversuch mehrfach scheitert.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten oder, dass der Kaufpreis reduziert wird. Sie pochen auf einen reduzierten Preis, wenn das Produkt erhebliche Mängel aufweist und Sie nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten möchten.

Unterschiede zum Umtausch

Sie haben mit Sicherheit schon gelesen, dass einige Händler schreiben, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Aber kaputte Ware können Sie trotzdem reklamieren, denn der Umtausch ist eine freiwillige Leistung. In der Regel wird vom Umtausch Gebrauch gemacht, wenn Ihnen die Ware nach dem Kauf doch nicht mehr gefällt und das will der Verkäufer mit dem Umtauschausschluss ausschließen. Das Mangelrecht ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Gegenstände, die Sie bei einem Händler kaufen können und dazu gehören auch die reduzierten Waren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Reklamation

1. Was ist ein Grund für die Reklamation?

Die Grundvoraussetzung für eine Reklamation ist ein Sachmangel und der Sachmangel steht vor dem Gefahrenübergang. Der Zeitpunkt der Produktübergabe wird als Gefahrenübergang bezeichnet. Beispielsweise gibt der Hersteller die Ware an den Verkäufer und dieser die Ware an den Käufer. Der Zeitpunkt zwischen den einzelnen Posten ist der Gefahrenübergang, in dem ein Mangel auftreten kann. Der Mangel ist der Grund zur Reklamation.

2. Wie verfasst man eine Reklamation?

Die Reklamation sollte schriftlich verfasst werden und in ihr beginnen Sie mit der Betreffzeile, beschreiben die Mängel genau und setzen Forderungen. Zudem müssen Sie eine Frist festlegen und am Ende folgt die Unterschrift.

3. Wo liegt der Unterschied zwischen einem Umtausch oder einer Reklamation?

Bei einem Umtausch handelt es sich um die Rückgabe einer Ware aufgrund von Missfallen oder das Kleidungsstück passt einfach nicht. Die Ware ist heil und kann wieder verkauft werden. Bei einer Reklamation weist die Ware einen Mangel auf und kann nicht in den Neuverkauf gehen, sondern wird repariert oder durch ein neues Produkt getauscht.

4. Wie lange kann ich die Ware beim Händler reklamieren?

Es gibt eine gesetzlich festgelegte Frist, die bei zwei Jahren liegt. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Ware problemlos reklamieren.

5. Der Fehler besteht schon nach vier Monaten – was mache ich jetzt?

Ihnen fehlt ein Mangel schon nach vier Monaten auf, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um einen Fehler ab Werk handelt und der Hersteller kümmert sich um die Reklamation.

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Fazit

Reklamationen sind immer ärgerlich, denn Sie haben sich für eine Ware entschieden und erwarten auch volle Funktionsfähigkeit. Immer wieder kommt es vor, dass nach kurzer Zeit die ersten Mängel auftreten. Der Sauger saugt nicht mehr richtig oder das Display vom Handy bleibt einfach schwarz. In einem solchen Fall müssen Sie eine Reklamation durchführen. Reklamieren Sie immer in schriftlicher Form und verwenden Sie ein Einschreiben oder eine E-Mail. Beschreiben Sie die Mängel sehr genau und setzen Sie eine Frist. Reklamationen sind Rechte des Käufers und Ihr Recht dürfen Sie durchsetzen!

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Kundendienst: Worauf Verbraucher achten sollten – Gewährleistungsfrist sorgt für kostenfreien Kundendienst https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kundendienst-worauf-verbraucher-achten-sollten-gewaehrleistungsfrist-sorgt-fuer-kostenfreien-kundendienst/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kundendienst-worauf-verbraucher-achten-sollten-gewaehrleistungsfrist-sorgt-fuer-kostenfreien-kundendienst/#respond Thu, 27 Jan 2022 04:32:03 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68092 Viele Unternehmen und Hersteller werben mit einem guten Kundendienst, der nicht nur vor dem Kauf für die Verbraucher da ist, sondern auch nach dem Kauf eine gute Anlaufstelle ist. Der Kundendienst ist kein Muss, sondern

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Viele Unternehmen und Hersteller werben mit einem guten Kundendienst, der nicht nur vor dem Kauf für die Verbraucher da ist, sondern auch nach dem Kauf eine gute Anlaufstelle ist. Der Kundendienst ist kein Muss, sondern eine freiwillige Einstellung der Unternehmen, um den Verbrauchern ein gutes Gefühl zu geben. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Gerade große Unternehmen haben einen Kundendienst mit verschiedenen Bereichen, so dass der Kunde sich bei jedem Problem ernstgenommen fühlt und Hilfe finden kann.
  • In vielen Fällen ist der Kundendienst eine Servicehotline, an denen freundliche Mitarbeiter sitzen und bei Fragen und Problemen jederzeit weiterhelfen können.
  • Die Gewährleistungsfrist ist ein spezieller Kundendienst, die für zwei Jahre gewährt wird und heute zum guten Ton gehört.

Die Gewährleistungsfrist ein der Standard-Kundendienst

Viele Verbraucher kennen die gesetzliche Gewährleistungsfristen nicht, dabei sichern sie Ihnen einige Rechte beim Produktkauf zu.

Bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist handelt es sich um eine spezielle Frist. Der Verkäufer behauptet, dass die Ware zum Verkaufszeitpunkt frei von Mängeln ist und jeder Käufer verlässt sich natürlich auf diese Aussage. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass die Ware doch einen Mangel hat und dann haben Sie einen gesetzlichen Anspruch und hier sprechen die Fachleute von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

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Grundsätzliches zur Gewährleistungsfrist

  • Die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist von der freiwilligen Garantie zu unterscheiden.
  • In Deutschland beträgt die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Produkte im Normalfall zwei Jahre und beginnt mit der Übergabe des Produktes an den Kunden. Es gibt aber noch weitere Verjährungsansprüche, die im § 438 des Bundesgesetzbuches stehen.
  • Zusätzlich zur gesetzlich vorgesehen Gewährleistungsfrist dürfen Hersteller und Verkäufer auch noch freiwillige Garantien auf ihre Waren geben. Sie sind bindend, wenn Sie vertraglich beim Kauf zugesichert werden.
  • Während die gesetzliche Gewährleistungsfrist bei zwei Jahren (24 Monaten) liegt, bestimmt der Hersteller oder der Verkäufer die freiwillige Garantie selber und kann zwischen 6 Monaten, 3 Jahren, 5 Jahren oder sogar 10 Jahren liegen.

Kommt es innerhalb von diesen zwei Jahren der Gewährleistungsfrist zu einem Schadensfall, dann kommen auf Sie keine übermäßigen Kosten zu. In der Regel übernimmt der Hersteller oder der Verkäufer die Kosten oder tauscht das Produkt gegen ein neues Produkt aus. Wenn es nach dieser Zeit zu einem Schadensfall kommt, dann kann auch schon ein kleiner Schadensfall zu hohen Reparaturkosten führen.

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Interessant

Eine gute Idee wäre es, wenn Sie beim Gerätekauf direkt eine Preisliste mitbekommen würden. In der Liste stehen die häufigsten und wichtigsten Standardreparaturen für das Produkt. Dann können Sie sich frei entscheiden, ob Sie das Produkt trotzdem kaufen wollen oder lieber auf den Preis verzichten. Leider haben die meisten Kundendienste solche Listen nicht!

Kosten für den Kundendienst

Nachdem die Gewährleistungsfrist verstrichen ist, kommt zwar auch weiterhin der Kundendienst für Reparaturen in Frage, aber die Kosten müssen Sie selber tragen.

Die Gesamthöhe der Kosten lässt sich nicht pauschalisieren, denn sie bestehen aus verschiedenen einzelnen Faktoren wie

  • Ersatzteile
  • Arbeitszeit
  • Anfahrt
  • Kfz-Kosten
  • sonstige Pauschalen.

Die genaue Zusammensetzung der Kosten wird von jeder beauftragten Firma unterschiedlich gemacht, so das die einzelnen Angaben sehr weit auseinander liegen.

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Gut zu wissen

Die Serviceleistungen werden noch viel unübersichtlicher, wenn selbstständige Vertragswerkstätten ins Spiel kommen. Sie führen die Reparaturen im Auftrag des Herstellers aus, aber auf die Preisgestaltung dieser Werkstätten hat der Hersteller meist überhaupt keinen Einfluss.

Besonders kritisch sollten Sie sein, wenn es sich um einen Spezialreparaturdienst aus einem Zeitungsinserat handelt. Das Angebot des Dienstes ist zwar meist sehr vielversprechend, aber nicht viel preiswerter. Der Grund ist einfach, denn auch sie müssen die Ersatzteile vom Hersteller beziehen und die Preise sind alle gleich.

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Der Anbieter kann sein eingestelltes Angebot nur noch in ganz speziellen Fällen zurückziehen, wenn der Käufer schon ein Gebot abgegeben hat. Beherzigen Sie ein paar Tipps, damit Sie bei Auktionen im Internet keinen teureren Reinfall

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Ihre Möglichkeiten im Schadensfall

Sie haben sich für den Kauf eines Produkts entschieden und schon nach einiger Zeit kommen die ersten Mängel ans Licht, dann haben Sie ein paar Möglichkeiten.

  • Nehmen Sie sich die Bedienungsanleitung zur Hand, denn in ihr finden Sie meist ein paar Hinweise zur Fehlerdiagnose.
  • Eine schnelle Lösung ist nicht in Sicht, dann klären Sie zuerst, ob Sie noch Ansprüche aus der Gewährleistung oder einer Garantie haben.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit verschiedene Kundendienste miteinander zu vergleichen, denn damit erhalten Sie einen guten Überblick über die Leistungen und die Preise.
  • Ein Kostenvoranschlag ist wichtig, aber achten Sie darauf, dass Sie ihn nicht bezahlen müssen. Zwar ist eine kostenpflichtiger Kostenvoranschlag nicht verboten, aber das muss im Vorfeld klar zu erkennen sein. Wichtig ist, dass ein Kostenvoranschlag nur eine Einschätzung der entstehenden Kosten beinhaltet und am Ende können die Reparaturkosten um ein Vielfaches höher sein.
  • In der Regel ist der Kundendienst nicht immer in der näheren Umgebung, so dass es sich lohnen kann, den ortsansässigen Handwerker zu fragen. Er kann bei kleineren Reparaturen meist ein wenig preiswerter sein.
  • Termin und Umfang der Leistungen sind so gut wie möglich festzulegen, denn damit können Sie sich vor Leistungen schützen, die Sie nicht bestellt haben.
  • Eine ausführliche Rechnung ist ein Muss, so dass Fahrtkosten, Arbeitszeit und verbrauchtes Material im Einzelnen zu erkennen sind.
  • Sie dürfen die Mängel reklamieren, wenn die Reparatur missglückt ist. Idealerweise kontrollieren Sie das Produkt in Anwesenheit des Kundendienstes, dann können Sie sofort eine Reklamation durchführen. Die Ansprüche sollten nicht verjährt sein.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kundendienst

1. Was macht eigentlich ein Kundendienst?

Der Kundendienst kümmert sich in erster Linie immer um die Wünsche des Kunden rund um den Kauf, Verkauf und Reparatur eines Produkts oder einer Dienstleistung. Im Grunde ist der Kundendienst der erste Ansprechpartner des Kunden.

2. Wie sieht ein guter Kundendienst aus?

Ein guter Kundendienst beginnt mit einer höflichen und freundlichen Behandlung des Kunden. Kunden werden nicht unterbrochen oder gehetzt, sondern ihnen wird zugehört und freundlich geholfen, wenn möglich.

3. Wie teuer ist ein Kundendienst?

Grundsätzlich ist der Kundendienst in den ersten zwei Jahren kostenfrei, denn das gehört zum Service des Herstellers oder des Verkäufers. Danach fallen Kosten an, die pauschal nicht genannt werden können.

4. Gehört auch Produktberatung zum Kundendienst?

Grundsätzlich gehört auch eine ausführliche Produktberatung zum Kundendienst, denn die meisten Kunden kaufen ein Produkt nur, wenn sie zu 100% überzeugt sind und das ist nur mit allen Informationen rund um das Produkt möglich.

5. Wer bietet einen Kundendienst an?

In der heutigen Zeit bieten fast alle Unternehmen einen speziellen Kundendienst an, wobei große Unternehmen einen deutlich umfangreichen Kundendienst anbieten als kleine Betriebe.

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Fazit

Der Kundendienst ist eine wichtige Institution für den Kunden, der von Herstellern und Verkäufern angeboten wird. In der Regel wird ein einwandfreies Produkt verkauft, aber auch Mängel sind möglich. Hier kommt der Kundendienst ins Spiel und kümmert sich um die Probleme und hilft bei der Reparatur. In den ersten zwei Jahren ist der Kundendienst dank der Gewährleistungsfrist kostenfrei und danach kommen Kosten auf Sie zu, die im Vorfeld nicht zu erkennen sind.

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