Bei Kinderschokolade und Yogurette wurde am Inhalt gedreht. Leider nicht zugunsten des Käufers. Denn in den 125 Gramm Packungen sind jetzt zwei Riegel weniger drin und die Füllmenge wurde auf 100 Gramm reduziert. Für die
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]]>Das Lottospielen erfreut sich schon seit Jahrzehnten großer Beliebtheit und seitdem auch im Internet Lotto gespielt wird, wächst auch hier der Andrang. Aber nicht alle der Anbieter im Internet sind wirklich seriös. Neben den seriösen Lotterien nimmt auch eine Sparte im Internet zu, die als „schwarze Lotteriewetten“ bezeichnet wird. Bei diesen Lotterien wetten die Teilnehmer auf die Ergebnisse der staatlichen Lotterien. Im Grunde nehmen sie an keiner realen Lotterie teil.
Im Namen von Edeka werden E-Mails versendet, in denen Einkaufsgutscheine, Gewinne oder Prämien in Aussicht gestellt werden. Teils sollen Sie dafür an einer Umfrage teilnehmen. Doch diese Fake-Mails werden nicht von Edeka versendet. Es handelt
„Schwarze Lotterien“ werden in Deutschland auch als Zweitlotterien bezeichnet und sie sind hierzulange nicht zugelassen.
Beim Spielen bei einem solchen Lotterieanbieter machen Sie sich strafbar und es kommen erhebliche strafrechtliche Folgen auf Sie zu. Allein die vorsätzliche Teilnahme an einer „schwarzen Lotterien“ ist illegal und als unerlaubtes Glücksspiel ausgerufen. Zudem kann es sich um eine Vortat zur Geldwäsche handeln.
Sie sind nur auf der sicheren Seite, wenn der Anbieter über eine gültige Genehmigung verfügt. Nur mit der Genehmigung haben Sie als Verbraucher auch einen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns gegenüber der deutschen Lottogesellschaft. Zudem ist zweifelhaft, ob eine Auszahlung überhaupt erfolgt, wenn es sich um ein Wettunternehmen mit Sitz im Ausland handelt.
Immer wieder tauchen die vermeintliche E-Mails im Namen von Google in unserem Postfach auf. Versprochen wird darin immer wieder ein großer Google-Gewinn. Leider sind wir nicht die Einzigen, die angeblich gewonnen haben. Diesen Preis müssten
Vielen Spielern der Lotterie ist überhaupt nicht bewusst, dass sie an einer illegalen Aktion teilnehmen. Sie wollen eigentlich an einem legalen staatlichen Glücksspiel teilnehmen und nicht an einer „schwarzen Lotterie“.
Der Grund ist einfach, denn die illegalen Lotterien haben eine gute Aufmachung. Allein die optische Aufmachung ist sehr professionell, denn es werden legale Glücksspiele kopiert und teilweise sind sogar Prüfsiegel vorhanden, mit denen geworben wird.
Anbieter von „schwarzen Lotterien“ sind beispielsweise Multilotto.com, Lottohelden.de und Lottoland.com.
Einige Faktoren sprechen eindeutig dafür, dass es sich um eine „schwarze“ Lotterie handelt oder nicht.
FAQs zum Thema „schwarze Lotterien
Lotterien gibt es in großer Anzahl und die Chancen zu gewinnen sind leider sehr gering. Bei einigen Lotterien liegen die Chancen bei 1 : 90 Millionen, aber es gibt auch Lotterien die deutlich bessere Gewinnchancen bieten. Eine Liste, auf denen die Lotterien stehen, bei denen hohe Gewinnchancen geboten werden, gibt es nicht.
Eine „schwarze“ Lotterie lässt sich erkennen, wenn ein Blick ins Impressum oder auf den Anbieter geworfen wird. Ist eine Information nicht vorhanden, dann handelt es sich meist um eine illegale Lotterie.
Die Teilnahme an einer Lotterie ist unbegrenzt möglich. Es gibt keine festen Regelungen in dieser Hinsicht.
Bei einer „schwarzen“ Lotterie haben Sie keine Chance, eine Gewinnauszahlung zu erhalten. Die Teilnahme ist sogar illegal.
Die Teilnahme an einer „schwarzen“ illegalen Lotterie ist strafbar und kann erhebliche Geldstrafen nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall kann sogar eine Haftstrafe vorkommen.
Sie haben gewonnen. Haben Sie auch eine Benachrichtigung über einen Gewinn per E-Mail bekommen? Wir warnen vor dubiosen E-Mails, die gerade im Umlauf sind, und erklären Ihnen, wie Sie sich verhalten sollten. Denn die Freude
Die Teilnahme an einer Lotterie bringt vielen Verbrauchern die Hoffnung, auf einfache und schnelle Weise ein wenig Geld zu gewinnen. Sie hoffen auf den Jackpot und spielen mehrmals im Monat bei verschiedenen Lotterien, aber die Chancen zu gewinnen sind gering. Dazu kommt die Gefahr, dass an einer „schwarzen“ illegalen Lotterie teilgenommen wird. Diese Lotterien wachsen im Internet immer mehr und die Verbraucher haben nur wenige Möglichkeiten herauszufinden, ob es sich um eine illegale Lotterie handelt. Ein Blick auf den Anbieter oder ins Impressum kann helfen, um einen Fehler zu vermeiden, der sogar strafbar ist.
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]]>Der Beitrag Bei Anruf Abzocke: Gauner auf Datenjagd – Telefonwerbung, Gewinnspiele, Kontoabbuchungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Nach einem langen Arbeitstag richten Sie sich auf einen gemütlichen Abend in den eigenen vier Wänden ein und freuen sich auf den lang ersehnten Feierabend. Auf einmal beginnt das Telefon zu läuten und am anderen Ende behauptet eine Stimme, dass der kostenlose Vertrag an einer Gewinnspielteilnahme ausläuft und nun kostenpflichtig wird. Sie haben die Möglichkeit zur Kündigung, aber dafür müssen die persönlichen Daten abgeglichen werden. Diese Anrufe dienen nur dazu, um persönliche Daten herauszufinden oder Ihnen ein Gewinnspielabo anzudrehen.
Bis vor einigen Jahren hat der Vertragsabschluss am Telefon noch funktioniert, aber seitdem sich die Beschwerden häufen, sind Verträge über Gewinnspieldienste nur noch in Textform gültig. Entweder werden sie per Fax oder E-Mail abgeschlossen, aber ein Vertragsabschluss am Telefon ist nicht mehr zulässig. Diese Regelung gilt allerdings nur bei Gewinnspieldiensten und da auch nicht bei allen. Es gilt nur bei Anbieter, bei denen die Anbieter eine Anmeldung oder Registrierung in die Wege leiten. Anrufer, die eine Versicherung, einen Sperrschutz vor Telefonwerbung oder einen Telefonantrag anbieten, können dies weiterhin am Telefon tun und dabei handelt es sich um einen wirksamen Vertrag.
Es gibt verschiedene Maschen, welche die Anrufer anwenden. Die bekannteste Masche ist der angebliche Verbraucherschützer, die telefonisch Sperrboxen gegen Telefonwerbung anbieten oder Sie überreden wollen, sich auf eine Sperrliste einzutragen. Der Eintrag ist allerdings nicht kostenfrei, aber dafür wird künftig die lästige Telefonwerbung verhindert.
Im Internet gibt es unzählige Seiten, die besondere Dienstleistungen anbieten. Leider sind neben wirklich guten Angeboten auch einige Fallen dabei. Die Marktwächterexperten raten aktuell zur Vorsicht bei Kreditclub24. Warum Sie die Konditionen genau prüfen sollten,
Ohne vorher eine ausdrückliche Einwilligung gegeben zu haben, ist heute Telefonwerbung verboten und dazu gehört auch die wahrheitswidrige Behauptung.
Die wahrheitswidrige Behauptung, dass es schon einen Vertrag gibt und Sie daher zur Zahlung verpflichtet sind, ist verboten und wird geahndet.
Die Verbraucherzentrale hat die Möglichkeit das Anbieterverhalten und die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht zu prüfen und im Notfall einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, der auch gerichtlich Bestand hat. Das Problem in dieser praktischen Anwendung ist, dass die meisten Anbieter nicht dingfest gemacht werden können. Sie besitzen meist nur eine Postfachadresse, haben ihren Firmensitz im Ausland oder wechseln immer wieder den Namen.
Eine effektive Durchsetzung der Unterlassungsansprüche lässt sich aufgrund dieser Umstände leider nur schwer durchsetzen. Aus dem Grund setzt der Verbraucherschutz nicht nur auf Verbandsklagen und Abmahnungen, sondern auch auf die Hilfe von Gesetzinitiativen und Öffentlichkeitsarbeit.
Vorsicht, neue Bedrohung „Nachricht von Ihrem Kundenservice“ im Umlauf. Betrüger versuchen mit Phishing-Mails ahnungslose PayPal-Kunden in die Falle zu locken. Es geht um neue Sicherheitsbestimmungen, Daten-Verifizierungen oder angebliche Rücklastschriften. In unserer Übersicht finden Sie alle aktuell versendeten
Der Verbraucherschutz ist aktiv dabei, um den Anbietern den Kampf anzusagen, aber auch Sie als Verbraucher können sich schützen. Die folgenden Punkte helfen Ihnen dabei.
Sie sind sich sehr sicher, dass Sie dem Vertragsangebot nicht zugestimmt haben, dann weisen Sie die Forderung sofort zurück und gleichzeitig fordern Sie den Anbieter auf, Ihnen nachzuweisen, dass ein solcher Vertrag zustande kam. Der Vertragsabschluss wird sofort widerrufen, das ist eine reine Vorsichtsmaßnahme. Zudem fechten Sie den Vertrag aufgrund von arglistiger Täuschung an und kündigen fristlos. Dazu bietet die Verbraucherzentrale ein Musterschreiben an, das kostenlos zur Verfügung steht. Das Schreiben kann auch bei unberechtigten Forderungen oder Rechnungen zum Einsatz kommen.
Ist die Forderung zurückgewiesen und es flattern Mahnungen ins Haus, dann lassen Sie sich nicht einschüchtern! Schaltet sich ein Inkassobüro ein, dann erklären Sie ihm gegenüber, dass die Forderung zurückgewiesen wurde und dass der Anbieter den Vertragsabschluss nachweisen soll. Eine Reaktion ihrerseits muss dann erst wieder erfolgen, wenn ein Mahnbescheid vom Gericht per Post kommt. Sie haben dann das Recht innerhalb von zwei Wochen ein Widerspruchsformular auszufüllen und dem Mahnbescheid zu widersprechen.
Beiträge dürfen nicht vom Konto abgebucht werden, wenn keine Einzugsermächtigung vorliegt. Eine Abbuchung ist nur mit dem Lastschriftverfahren möglich, aber bereits abgebuchte Beiträge lassen sich auch zurück buchen. Dazu haben Sie acht Wochen Zeit.
Lastschriften, bei denen keine Kontobelastungserlaubnis vorhanden ist, können bis zu 13 Monate zurück gebucht werden. Die Fristen sind relativ lang, aber trotzdem sind unberechtigte Kontobelastungen sofort der Bank zu melden und rückgängig zu machen. Die kontoführende Stelle muss eine Rückbuchung veranlassen.
Kontoauszüge sind regelmäßig zu kontrollieren und bei Abbuchungen, die unberechtigt sind, wird sofort die Bank informiert. Sie macht die Buchung rückgängig und berichtigt den Kontostand.
Ihre Daten sind im Umlauf, wenn mehrere Anbieter unberechtigte Abbuchungen getätigt haben. Die einzige Möglichkeit ist dann nur noch ein Kontowechsel.
Bei unbefugten Abbuchungen muss Strafanzeige gestellt werden, die bei Polizei oder Staatsanwaltschaft in die Wege geleitet wird.
Die Masche mit der Telefonwerbung ist war illegal, aber funktioniert nur, wenn die richtigen Daten vorhanden sind. Aus dem Grund sind Sie immer sparsam mit ihren Daten.
Daten werden aus verschiedenen Anlässen rausgegeben, aber sollte nicht klar sein, wofür diese sind, dann ist sofort nachzufragen. Nur eine zufriedenstellende Antwort wird akzeptiert, bei abweisenden Antworten geben Sie die Daten nicht heraus. Jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, alle Informationen preis zu geben, die mit dem Zweck der Daten zu tun haben.
Im Internet gilt äußerste Vorsicht bei der Vergabe von Daten. Telefon- und Kontoverbindungsdaten sind nicht rauszugeben, auch wenn es notwendig scheint. Ungebetene Anrufe oder Anrufe, von Unternehmen, die Sie nicht kennen, bei denen werden keine Daten rausgegeben.
Teilnahmen an Lotterien oder Gewinnspielen sind möglich, aber ein Blick auf das Kleingedruckte ist wichtig. In der Regel reicht für eine Teilnahme eine Postadresse, alle anderen Angaben sind zu vermeiden. Bevor die Daten an dritte Parteien weitergegeben werden, sollten Sie immer kritisch sein. Besondere Vorsicht gilt, wenn nur ein pauschaler Hinweis vorhanden ist oder die Weitergabe an Dritte konkret benannt wird.
Wenn Ihre Hausbank bei Ihnen anruft, sollten Sie besonders wachsam sein. Immer häufiger rufen Kriminelle als Mitarbeiter der Hausbank an und zocken ahnungslose Bankkunden ab. Die Maschen sind ganz verschieden. Dafür ist die Vorgehensweise sehr
FAQs zum Thema Anruf Abzocke
Heute gibt es zahlreiche Anruf-Abzocken, aber drei davon sind in letzter Zeit am häufigsten aufgetreten. Ping-Calls, Call-ID-Spooning und Ja-Falle sind die Maschen, die im Moment angewendet werden.
Bei der Ja-Falle ruft eine Person an und verwickelt Sie in ein harmloses Gespräch. Die Antworten werden aufgezeichnet und das Ja wird herausgefiltert, und einfach in eine andere Aufnahme eingespielt.
Das Telefon klingelt und eine bekannte Nummer scheint auf dem Display. In der Realität kommt der Anruf aber von einer anderen Nummer und die Person am anderen Ende fordert den Angerufenen auf, Wertgegenstände an einen Boten zu übergeben oder Geld in Ausland zu überweisen. Die Gutgläubigkeit der Menschen wird ausgenutzt.
Bei den Ping-Calls klingelt es nur recht kurz und dann wird aufgelegt. Der Angerufene soll zurückrufen und landet dann im Ausland, wo der Anruf richtig teuer ist.
Sie schützen sich am besten vor den Anruf-Abzocken, indem keine Daten über das Telefon rausgegeben werden. Auch ansonsten sind persönliche Daten wie eine Geheimzahl zu behandeln, geben Sie sie nie an unbekannte oder unseriöse Unternehmen heraus.
In der heutigen Zeit sind sogenannte Werbeanrufe beinah an der Tagesordnung. Sie sind nicht nur lästig, sondern schädigen meist auch finanziell. Heutzutage ist es nicht mehr möglich, dass eine Gewinnspielteilnahme am Telefon abgeschlossen wird, aber das hindert die Abzocker nicht an dem Versuch. Ist das Geld einmal weg, dann ist schnelles Handeln gefragt, um den finanziellen Verlust so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist: Geben Sie niemals ihre persönlichen Daten heraus, weder am Telefon noch bei vermeintlichen Gewinnaktionen!
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]]>Sie hinterlassen eine Spur von persönlichen Daten, wenn Sie im Internet Bücher oder Medikamente kaufen, mit ein paar Klicks eine Reise buchen, die notwendigen Bankgeschäfte erledigen oder an einem Gewinnspiel teilnehmen. Für jede Transaktion brauchen Sie persönliche Daten und dabei können die Daten mehr oder weniger umfangreich hinterlassen werden.
Ein personenbezogenes Kunden- und Nutzungsprofil lässt sich am besten erstellen, wenn Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Handynummer angegeben wird. Die Daten sind ein beliebtes Gut und es gibt Unternehmen, die einen lukrativen Handel haben. Allerdings gibt es auch genug Betrüger, die Schindluder mit den Daten betreiben, denn sie sammeln die Daten und verkaufen sie an Unternehmen für Werbezwecke.
Die Kreditwürdigkeit von Kunden lässt sich durch die Auskunfteien erstellen, die sozialen Netzwerke nutzen die Daten um individuelle Werbung zu machen und dabei kommen die Unternehmen nicht immer auf leichte Weise an die Daten. Es gibt gerissene Geschäftemacher, die sich persönliche Fakten erschleichen und die Daten weiterverkaufen.
Nur das eigene Handeln kann helfen, denn egal ob Sie im Internet surfen oder an einem Preisausschreiben teilnehmen, Sie schützen Ihre Daten immer noch am besten. Setzen Sie auf eine Daten-Diät!
Die Unternehmen brauchen viele Informationen von Ihnen, damit Sie zielgenau Werbung machen können.
Zu diesen Informationen gehören:
Diese Informationen lassen sich am einfachsten mit Hilfe von Kundenkarten beschaffen. Allein schon der Antrag für eine Kundenkarte gibt den Unternehmen viele Informationen und die sind für eine Rabattgewährung nicht notwendig. Der Familienstand, die Größe des Haushaltes, der Beruf, das Nettoeinkommen oder Hobbys sind zwar freiwillige Angaben, aber sie sagen eine Menge aus. Mit Hilfe dieser Informationen können Unternehmen umfassende Kundenprofile erstellen. Die Unternehmen beobachten das Kaufverhalten des Kunden und das ist immer dann möglich, wenn Sie die Rabattkarte einsetzen. Am Ende haben die Unternehmen die Möglichkeit das künftige Kaufverhalten vorherzusagen und können entsprechend die Werbung starten, um die Kaufbereitschaft zu erhöhen.
Sie haben bisher noch kein Onlinebanking genutzt und möchten demnächst Überweisungen per Internet durchführen. In diesem Ratgeber klären wir wichtige Fragen rund um das Thema Sicherheit und Datenschutz im Onlinebanking und gehen auf häufige Fragen
In der Regel dienen Preisausschreiben immer dazu, um persönliche Daten zu sammeln und diese für Werbezwecke zu nutzen.
Das Geburtsdatum ist für die Unternehmen von besonderem Interesse, denn in Kombination mit dem Namen lässt sich eine Person gut identifizieren und es können weitere Informationen zugeordnet werden.
Massenhaft gibt es Benachrichtigungen über eventuelle Gewinne, die entweder per Mail oder Post verschickt werden. Sie fordern zur Angabe von persönlichen Daten auf und wollen sogar die Bankverbindung einfordern, denn nur so können die Gewinne am Ende ausgezahlt werden.
Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Daten die Verleiher von E-Scootern erfassen und verarbeiten? Die Informationen gehen scheinbar weit über Ihre Stammdaten samt Zahlungsinformationen hinaus. Angeblich sind die Daten sogar geeignet um Bewegungsprofile zu
Sie wollen im Versandhandel bestellen, einen Handyvertrag abschließen oder einen Kredit bei der Bank aufnehmen, dann werden Sie zuerst komplett durchleuchtet.
Der Grund ist eindeutig, denn die Unternehmen müssen herausfinden, ob Sie kreditwürdig sind oder eher zahlungsunfähig und dazu wird das Scoring-Verfahren angewendet. Persönliche Daten, statistische Werte und Erkenntnisse werden genutzt und ausgewertet. Zahlreiche Informationen fließen mit ein und dazu gehören:
Aufgrund dieser Informationen wird ein Score-Wert ermittelt und dieser liegt zwischen 1 und 100. Er bildet die Zahlungsfähigkeit des Kunden ab und auch hier wird eine Menge an Daten gebraucht.
Im Endeffekt sind alle verwendeten Daten nicht von Ihnen zu beeinflussen, denn es handelt sich um abgespeicherte Informationen. Bei der Angabe von weiteren Informationen lassen Sie Vorsicht walten, denn diese Informationen können in zukünftigen Beurteilungen eine wichtige Rolle spielen und in die Kreditwürdigkeit mit einfließen.
Seien Sie immer sparsam mit der Herausgabe von persönlichen Informationen, denn Sie hinterlassen im Internet eine Menge Spuren.
Ihre Daten sind Ihnen wichtig und Sie möchten Ihren Status, das Profilbild und wann Sie zuletzt mit WhatsApp online waren, nicht mit allen teilen? Dann sollten Sie gewisse Datenschutzeinstellungen vornehmen und somit Ihre Privatsphäre schützen.
Einige Unternehmen fragen nach der Kontonummer und in einem solchen Fall müssen Sie mit großer Sorgfalt vorgehen.
Sie müssen nicht direkt immer die Kontoverbindung hinterlassen, wenn Sie in einem Geschäft einkaufen oder Online-Shopping machen. In den letzten Jahren hat sich ein illegaler Handel mit Bankverbindungsdaten entwickelt und immer mehr Kriminelle nutzen die Daten und ziehen Geldbeträge ab. Die Beträge liegen immer unter 100 Euro und unterliegen keiner vertraglichen Grundlage. Die Kriminellen haben großen Erfolg, denn die meisten Kontoinhaber kontrollieren die Auszügen nicht gründlich und bei einer hohen Anzahl an Buchungsvorgängen werden sie schnell übersehen.
Bei der Angabe und Nutzung der Online-Banking-Daten sind Sie vorsichtig und vermeiden Sie auf jeden Fall offene W-LAN-Netze. Nur so können Sie eine gewisse Sicherheit haben, dass Unbefugte mitlesen.
Die sozialen Netzwerke im Internet sind aus dem heutigen, modernen Leben nicht mehr wegzudenken, denn in ihnen werden Freundschaften gepflegt und Millionen Menschen halten Kontakt.
Plattformen wie Facebook und google+ sind ein wichtiger Bestandteil des heutigen Lebens, aber damit Sie die Plattformen unentgeltlich nutzen können, wird Werbung geschaltet. Die Daten sind in der Regel nur sehr unzureichend geschützt und können leicht ausgespäht werden.
Die Nutzung von Apps auf dem Smartphone oder Tablet nimmt immer mehr zu, denn mittlerweile gibt es zahlreiche Messenger Dienste, die aktiv sind. Die klassischen SMS-Dienste sind abgelöst und die Messenger Dienste werben mit kostenfreiem Nachrichtenversand und Fotos. Diese Dienste greifen auf verschiedene Daten zu und Sie sollten sich gründlich darüber informieren. Nutzen Sie auf jeden Fall die Privatsphäre- und Datenschutzeinstellung.
Der ausgewählte Dienst bietet diese Möglichkeit nicht an, dann sehen Sie von der Nutzung ab und suchen Sie nach einem anderen, passenden Dienst.
Jedes deutsche Bundesministerium hat einen Internetauftritt mit einer .de-Domain. Ist die Webseite dgsvo.eu eine neue Seite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit? Oder ist diese URL nur Fassade für Cyberkriminelle? Wir sind der
Im Internet hinterlässt die Kommunikation eine Menge Spuren und so kann die IP-Adresse eines Computers Aufschluss über den Besitzer und den Computer geben.
Das Surfverhalten mit einigen Rechnern lässt sich sehr gut nachvollziehen, denn mit Hilfe von Cookies oder anderen kleinen Informationseinheiten, aber auch mit der Personalisierung von Webseiten können Unternehmen das Verhalten durchschauen. Sie erstellen umfassende Nutzungsprofile und diese werden dann mit Namen und Adressen bestückt. Am Ende kann das Unternehmen individuelle Werbung erstellen, die dann als Mail oder Werbebanner zielgruppenorientiert versendet wird.
Der heutige, technische Fortschritt sorgt dafür, dass eine fast unbemerkte Datenerhebung möglich ist. Kleine Funkchips, RFID-Chips und kontaktlose Datenübertragung aus der Ferne macht eine Speicherung möglich. Auch an Kleidungsstücken und an anderen Waren sind spezielle Chips vorhanden und sie vereinfachen die Lagerhaltung. Daten können durch die Nutzung von Kundenkarten auch zur Erstellung von Bewegungsprofilen genutzt werden. Die Möglichkeiten scheinen in der heutigen Zeit umfangreich zu sein.
Betrüger versenden aktuell eine Phishing-Email im Namen von PayPal. Thematisiert wird die EU-Datenschutz-Verordnung (EU-DSGVO), durch die angeblich ein Abgleich aller Daten notwendig wäre. Fallen Sie auf den Betrug nicht herein. Die E-Mail ist gefälscht und leitet
Die beschriebenen Vorgehensweisen der Unternehmen zur Datengewinnung sind ohne die Einwilligung von Ihnen verboten, aber trotzdem achten viele Verbraucher nicht ausreichend auf ihre Daten. Eine gute Profilbildung ist nur möglich, wenn die persönlichen Daten im Umlauf sind und dann ist es sehr schwer die Notbremse zu ziehen. Die Verfolgung von Gesetzesverstößen in der Hinsicht ist nicht nur schwierig, sondern meist auch ziemlich erfolglos. Die meisten Unternehmen haben ihren Firmensitz im Ausland und da gilt ein anderes Datenschutzrecht. Aus dem Grund sind Sie immer geizig mit Ihren persönlichen Daten!
Spam Mails im Namen des Paketdienstleisters DHL gelangen immer wieder in Ihr Postfach. Mithilfe gefälschter Webseiten versuchen die Kriminellen Ihre DHL-Zugangsdaten zu stehlen oder Schadsoftware auf Ihrem PC beziehungsweise Smartphone zu installieren. Eine Übersicht über
FAQs zum Thema Kundendaten
Heutzutage locken viele Unternehmen mit Rabatten und Preisnachlässen, wenn Sie eine Kundenkarte nutzen. Einige der Kundenkarten haben Sinn und andere dienen rein der Datengewinnung. Entscheiden Sie sich am besten für eine Kundenkarte oder gar keine, denn in der Regel dienen sie nur der Datengewinnung.
Man sagt, was einmal im Internet steht, bleibt immer im Internet. Sie haben aber die Möglichkeit, dass Daten gelöscht werden. Allerdings müssen Sie dazu die einzelnen Unternehmen anschreiben und auch eine Löschung in den sozialen Netzwerken veranlassen.
Das Einkommen spielt für die Kundenkarte erst einmal keine Rolle und muss auch nicht angegeben werden. Aber je mehr Informationen Sie dem Unternehmen mitteilen, desto personalisierter wird das Kundenkonto und dementsprechend erhalten Sie Werbung.
Die persönliche Daten sind für Netto wichtig, um festzustellen in welchen Markt Sie gehen und was Sie einkaufen.
Bei der Schufa handelt es sich um eine Auskunftei, die Daten von Privatpersonen sammelt, um die Kreditwürdigkeit und das Zahlverhalten zu dokumentieren. Drittparteien können die Informationen abfragen, wenn notwendig.
Gefälschte E-Mails im Namen von Microsoft werden derzeit von Kriminellen versendet. Ahnungslose Nutzer könnten auf diesen Phishingversuch leicht hereinfallen. In den Nachrichten mit dem Absender Microsoft-Kontoteam oder Microsoft Support, geht es angeblich um eine Überprüfung
In der heutigen Zeit sind Daten überall vorhanden, egal ob in den sozialen Netzwerken oder bei der Erstellung einer Kundenkarte im Lieblingsgeschäft. Überall müssen Sie persönliche Informationen hinterlassen, aber es gibt immer mehr Kriminelle, welche die Daten zum Missbrauch nutzen. Aus dem Grund sollten Sie im Vorfeld gut überlegen, wo und welche persönlichen Informationen Sie rausgeben. Zur Not verlangen Sie eine Löschung oder Sperrung zur Verarbeitung Ihrer Daten!
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]]>Der Beitrag Datenmissbrauch: Selbsthilfe bei unzureichendem Schutz – Kunden- und Kontodaten vom Diebstahl betroffen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Kundendatenbestände werden von den Unternehmen in erster Linie zu Werbezwecken verwendet. Andererseits aber auch, um neue Kunden zu gewinnen.
Die Datensätze von Bestandskunden sind perfekt, um Werbung zu machen. Aber ein Unternehmen muss auch Neukunden gewinnen und das passiert beispielsweise, indem das Unternehmen entsprechende Datensätze von Adresshändlern kauft. Die Datensätze sind auf spezielle Zielgruppen sortiert. Das heißt auch, sie werden vermietet oder verkauft. Die Adresshändler werten die öffentlichen Quellen systematisch aus, um an die Daten zu gelangen.
Sie heben aber nicht nur Adressen auf. Außerdem werten sie auch Informationen rund um das Kaufverhalten und den Lebensstil aus. Dazu werden verschiedene Quellen herangezogen, von Adress- und Telefonbüchern über Handels- und Vereinsregister, von Branchenverzeichnissen bis hin zu Internetseiten. Auch private Anzeigen in Zeitungen und E-Mail-Verzeichnisse werden verwendet. Die Händler wenden sich deswegen sogar an die Meldebehörden von Städten und Gemeinden. Dort können Sie inzwischen kostenpflichtig Daten wie Familienname, Vorname, Titel und aktuelle Anschriften erfahren.
Es gibt sogar Unternehmen, die sich auf Haushaltsumfragen, Verlosungen, Informationsveranstaltungen oder Preisausschreiben spezialisiert haben. Dadurch gelangen Sie auch an Anschriften und weitere werberelevante Informationen.
Rabattsysteme und Kundenbindungsprogramme dienen übrigens ebenfalls dem Sammeln von Daten. Die werbetreibenden Unternehmen greifen dafür meist auf die Adressbestände von anderen Organisationen und Unternehmen zurück.
Die Adressdaten werden sogar von den Unternehmen untereinander vermietet oder direkt verkauft. Es gibt Versandhandelsunternehmen, die ihre Kundenadressen anbieten, weil sie eine langfristige Geschäftsbeziehung pflegen und diese Kundenadressen sind geordnet in Kauf- und Zahlungsverhalten.
Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegt derzeit ein aktueller Fall von Datenklau in Zusammenhang mit Datenmissbrauch vor. Was genau mit den Daten einer Verbraucherin geschehen ist und wie Sie sich vor dieser Art Datenklau schützen, erfahren Sie
Ein Unternehmen darf die Verbraucherdaten nur für Werbezwecke nutzen oder sie an dritte Parteien weiterleiten, wenn schon bei der Erhebung der Daten darauf hingewiesen wird.
Ein Unternehmen hat durchaus das Recht die Verbraucherdaten weiterzuleiten oder zu Werbezwecken zu nutzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie im Vorfeld spezifisch darauf hinweisen. Folglich muss der mögliche Empfänger der Daten bei der Datenerhebung informiert werden. Darüber hinaus muss der Verbraucher einwilligen. Dies also kurze gesagt selbst dann, wenn es nur um die Nutzung zu Werbezwecken geht. Auch bei Verlosungen, Haushaltsbefragungen, Preisausschreibungen und anderen Informationsveranstaltungen gilt diese Regelung. Ihnen als Verbraucher stehen folglich eine Menge Rechte zur Seite, darunter auch das gesetzliche Koppelungsverbot.
Allerdings gilt das nicht für alle Daten und das bedeutet, dass nicht alle Daten gleich behandelt werden. Es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen Angaben.
Gerade, wenn es um die personenbezogenen Daten geht wie Religionsbezogenheit, Angabe von Krankheiten oder Parteizugehörigkeit, ist Vorsicht geboten. Diese Daten eignen sich nicht für Werbezwecke und dürfen nicht genutzt werden. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn eine ausdrückliche Einverständniserklärung gegeben wird.
Wir nehmen mit Wirkung zum 14. September 2020 Änderungen an unseren AGB vor. – mit dieser Message beginnt eine ellenlange E-Mail, die wiederholt für Verwirrung bei PayPal-Nutzern sorgt. Der Absender PayPal ([email protected]) informiert darin, dass
Das Internet macht es Unternehmen deutlich einfacher an Daten zu gelangen, diese zu verarbeiten und sie zu analysieren.
Viele Verbraucher geben ihre Daten im Internet preis, allein der der Anmeldung in einem Onlineshops. Zahlreiche Daten gilt es zu hinterlassen, darunter nicht nur Namen und Adresse, sondern auch weitere Informationen. Auch während des Shoppings selber geben Sie persönliche Daten offen an, ohne darüber einen Gedanken zu verschwenden.
Eine genaue Erklärung zu den Besonderheiten lesen Sie unter „So funktioniert der Internet-Einkauf – Datenschutz“!
Leider ist niemand gegen die kriminelle Energie von manchen Personen oder Unternehmen gewappnet. Aber dennoch bestehen Möglichkeiten, die Sie unternehmen können, wenn die Gefahr von Datenmissbrauch besteht. Die folgenden Tipps helfen Ihnen.
Sie möchten die Teilnahme an einem Gewinnspiel der Burda Direct GmbH rückgängig machen? Kein Problem. Bei der Teilnahme an Gewinnspielen der Burda Direct GmbH geben Sie neben Ihren persönlichen Daten oft auch das Einverständnis zur weiteren Verwendung
FAQs zum Thema Datenmissbrauch
Von Datenmissbrauch spricht man, wenn der Missbrauch von personenbezogenen Daten in gewisser krimineller Weise durchgeführt wird. Die personenbezogenen Daten generiert man auf unterschiedliche Weise. Sie werden von Unternehmen gestohlen, aber auch gekauft, um kriminelle Aktionen durchzuführen.
Nach §202 a des Strafgesetzbuches ist der Missbrauch von Daten strafbar und wird mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet.
Um die Bonität eines Verbrauchers zu stehlen, ist nur der Name und das Geburtsdatum notwendig. Diese Informationen sind fast überall von allen Verbrauchern zu finden. Ein Link bei den sozialen Netzwerken reicht meist aus. Telefonumfragen sind auch immer sehr beliebt.
Sie müssen erst einmal ruhig bleiben und sofort Anzeige bei der Polizei erstatten.
In jeder Stadt gibt es Kanzleien, die sich mit der Vertretung von Opfern durch Datenmissbrauch auseinander setzen. Es gibt sogar mittlerweile Versicherungen, die den Datenmissbrauch in die Rechtsschutzversicherung aufnehmen. Zuerst sind Sie selber in der Pflicht die Kosten zu übernehmen, nur bei Erfolg können Sie klagen und erhalten eventuell eine Kostenerstattung.
In der heutigen Zeit ist Datenmissbrauch kein unbekanntes Thema. Gerade das Internet sorgt dafür, dass immer mehr Datenmissbrauch betrieben wird. Es gibt aber einige Möglichkeit, um sich zu schützen. Die oberste Regel ist immer darauf zu achten, dass Sie ihre Daten nicht bei jeder Gelegenheit rausgeben. Kommt es trotzdem zu einem Missbrauch, dann bleiben Sie ruhig und melden sich bei der Polizei und buchen Sie sofort den unrechtmäßig abgebuchten Betrag vom Konto zurück. Eine Rechtsberatung ist in jedem Fall hilfreich, um sich vor weiterem Missbrauch zu schützen.
Der Beitrag Datenmissbrauch: Selbsthilfe bei unzureichendem Schutz – Kunden- und Kontodaten vom Diebstahl betroffen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Inkassoforderungen per SMS – oft unseriös von Betrügerfirmen verschickt erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die betrügerischen Inkasso-Unternehmen nutzen die Handynummern von Verbrauchern dazu, um schnell und einfach an Geld zu kommen.
Immer wieder kommt es zu Beschwerden von Verbrauchern, die sich durch Droh-SMS unter Druck gesetzt fühlen. Dabei ist mittlerweile bekannt, dass die meisten Nachrichten von diversen Inkasso-Unternehmen kommen, deren Sitz entweder in Prag oder Petersburg ist. Die Verbraucher stellen sich immer wieder die Frage, wie die Unternehmen an Ihre Telefonnummern kommen und das funktioniert eigentlich recht einfach.
In der Zeitung oder im Videotext steht eine Anzeige für Telefonsex oder einfach eine Möglichkeit, um an einem Gewinnspiel teilzunehmen. Sie rufen in der Regel mit Ihrem Handy die angegebene Nummer an und das Unternehmen speichert dabei die Mobilnummer. Am anderen Ende soll eine Bandansage laufen und selbst, wenn Sie direkt wieder auflegen, folgt nur kurze Zeit später eine SMS mit der Forderung 90,00 Euro zahlen zu müssen.
Es gibt sogar einige bekannte Fälle, in denen die Summe deutlich höher ist. Die Summe soll innerhalb von wenigen Tagen bezahlt werden, so die Forderung.
E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für
Normalerweise kontaktiert jedes Inkasso-Unternehmen die Betroffenen per Post, aber das bedeutet nicht, dass die Zahlungsaufforderung durch eine SMS immer sofort unseriös sein muss.
Mittlerweile gibt es einige Inkasso-Unternehmen, die sich auch per SMS mit Ihnen in Verbindung setzen und das können Sie auch öffentlich auf deren Webseite nachlesen.
Allerdings sollten Sie immer daran denken, dass die Informationspflicht eines Inkasso-Unternehmens recht umfangreich ist und eine SMS oder ein kurzer Drohbrief nicht ausreicht. Die Unternehmen müssen nicht nur klar und deutlich den Namen oder die Firma des Auftraggebers nennen, sondern auch den Forderungsgrund, den Vertragsgegenstand und auch das Datum des Vertragsabschlusses.
Außerdem muss jedes seriöse Inkasso-Unternehmen registriert sein und das steht im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) im §10. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Inkasso-Unternehmen in Deutschland seinen Sitz hat oder im Ausland. Sie können prüfen, ob das Inkassobüro im Rechtsdienstleistungsregister vorhanden ist. Dafür müssen Sie nichts bezahlen, denn die Überprüfung ist kostenlos.
Wichtig ist, wenn es sich um ein seriöses Inkasso-Unternehmen handelt, dann setzen sie Ihnen eine angemessene Frist für die Zahlung der Forderung.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
Die Inkasso-Unternehmen setzen in erster Linie auf die Angst und Scham, denn sie setzen darauf, dass die Verbraucher lieber zahlen als Aufsehen zu bekommen.
Außerdem lassen sich Forderungen mit Hilfe von SMS sehr schnell versenden. Die Betrüger greifen sogar zu einem simplen, aber aufwendigen Trick und schicken Ihnen die Drohbriefe per SMS mit der Aussage, dass eine Zustellung per Post nicht möglich war. Sogar Anrufe sind möglich und dann fordern besonders dreiste Unternehmen sogar die aktuelle Adresse ein, um einen Drohbrief zu versenden.
Leider muss man davon ausgehen, dass viele Betroffene die Forderung einfach bezahlen, denn sie halten den konsequent ausgeübten Druck der Inkasso-Unternehmen nicht lange stand. Es gibt Fälle, in denen die Drohung durch solche Unternehmen zu einer seelischen Belastung geführt hat und das insbesondere bei älteren Verbrauchern. Es gibt zwar eine Menge von gemeldeten Fällen, aber man geht davon aus, dass die Dunkelziffer deutlich höher ist.
Die Betrüger konnten bis heute leider nicht gestoppt werden und das obwohl es zahlreiche Hinweise durch Verbraucher gibt und die Staatsanwaltschaft schon Ermittlungen leitet. In Deutschland wurde im November 2018 ein Strafverfahren eröffnet, der unberechtigte Mahnverfahren betrifft. Es gibt zwar immer wieder neue Entwicklungen in der Richtung, aber es kommt trotzdem immer wieder zu Beschwerden. Aus dem Grund wird ausdrücklich gewarnt!
Wir warnen vor Mahnungen der Forderungsmanagement Inkasso Düsseldorf, Forderungsmanagement Inkasso Köln, FM Forderungsmanagement Inkasso und ECE Solution Inkasso. In den dubiosen Schreiben geht es um Sammelklagen, Zwangsvollstreckungen und Inkassokosten. Angeblich hat der Empfänger Schulden bei
Die betrügerischen Inkasso-Unternehmen nutzen sogar den Namen der seriösen Dienstleister, um an das Geld der Verbraucher zu kommen.
Wenn Sie ein Inkasso-Schreiben erhalten, dann kontrollieren Sie in erster Linie die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister, aber auch die Adresse und die Kontoinformationen des Inkasso-Unternehmens. Zudem sollten Sie prüfen, ob die Forderungen gerechtfertigt sind, denn dann müssen Sie auch bezahlen.
Anders sieht es aus, wenn es sich um ein Zahlungsaufforderung eines seriösen Unternehmens handelt und die Forderung ist nicht gerechtfertigt. Dann müssen Sie einen Widerruf einlegen und dazu müssen Sie eine umfassende Erklärung gegenüber dem Inkasso-Unternehmen aufgeben. Widersprechen Sie den Forderungen oder teilen Sie dem Unternehmen die Einwände genau mit. Für eine deutlich einfachere Handhabung können Sie den Inkasso-Check nutzen. Er ist kostenlos und hilft Ihnen dabei, die Inkasso-Forderung zu prüfen.
Das Pfändungsschutz beziehungsweise P-Konto ist vielen Verbrauchern ein Begriff, denn es handelt sich um ein spezielles Konto als Schutz vor einer Kontopfändung. Jeder Verbraucher kann ein P-Konto eröffnen, so dass das Guthaben bis zu 1.178,59
FAQs zum Thema Inkassoforderungen per SMS
Handynummern finden die Inkasso-Unternehmen sehr schnell, denn bei Gewinnspielen oder anderen Aktionen geben Sie meist Ihre Handynummer zu Kontaktzwecken an. Viele Betrüger nutzen solche Aktionen, um einfach an die Nummern zu gelangen, ohne, dass es ein Gewinnspiel oder ähnliches gibt.
Grundsätzlich wird ein seriöses Unternehmen Ihnen keine Forderung per SMS zusenden und somit können Sie die SMS einfach löschen.
In der Regel nutzen seriöse Inkassofirmen keine Droh-SMS, denn die Informationspflicht ist umfangreich und passt meist in keine SMS.
Sie sollten auf keinen Fall Ihre Adressdaten rausgeben, wenn ein angebliches Inkasso-Unternehmen bei Ihnen anruft und nach der Adresse fragt. Es handelt sich meist um unseriöse Unternehmen.
Sie können einen Anwalt einschalten, aber meistens sitzen die Verantwortlichen im Ausland und es kommt zu einem jahrelangen und teuren Rechtsstreit. In der Regel kommt dabei nichts rum und somit empfehlen Experten, dass Sie keinen Rechtsstreit in die Wege leiten.
Das Thema Inkasso ist weitreichend und fast jeder Verbraucher hat schon einmal im Leben in Inkasso-Schreiben erhalten, aber die Sprache dahinter ist nicht leicht zu verstehen. Wir sorgen für ein bisschen Klarheit hinter dem Beamtendeutsch.
Die Inkasso-Unternehmen sind aufdringlich und versuchen mit allen Mitteln, die Betroffenen zur Zahlung zu zwingen. Aber mittlerweile gibt es viele unseriöse Unternehmen, die noch einen Schritt weitergehen und Droh-SMS verschicken. Die SMS werden von unseriösen Inkasso-Unternehmen verschickt, um schnell an das Geld des Verbrauchers zu kommen. Aber bedenken Sie immer, dass ein seriöses Inkasso-Unternehmen keine SMS oder E-Mails versendet, sondern per Post mit Ihnen Kontakt aufnimmt.
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]]>Der Beitrag E-Mail: 750 Euro, 500 Euro und 250 Euro Rewe-Gutschein führt zu einem Datensammler-Gewinnspiel erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Bereits in der wurde Rewe immer wieder im Zusammenhang mit Gutscheinen genannt. So sollten Sie beispielsweise in einer E-Mail das Gültigkeitsdatum Ihrer Rewe-Geschenkkarte überprüfen. In einer weiteren E-Mail konnten Sie angeblich einen 1.000 Euro Rewe-Gutschein gewinnen. Und nicht zuletzt machte auf WhatsApp eine Nachricht die Runde, bei der Sie vermeintlich einen 250 Euro Rewe-Gutschein bekommen können.
Eins haben all diese Meldungen per E-Mail, WhatsApp, Facebook, oder auf welchem Weg sie auch immer bei Ihnen eintreffen, gemein: Der Lebensmittelhändler Rewe hat mit diesen Aktionen nichts zu tun. Im Gegenteil. Das Unternehmen ist selbst geschädigt, da Name und oftmals auch das Logo missbräuchlich verwendet werden.
Auch mit der folgenden E-Mail hat Rewe nichts zu tun. Trotzdem erweckt Sie bei Nutzern den Eindruck, als wenn der Lebensmittelhändler dahinter steckt.
Als Absender der Nachricht fungiert Rewe-Gutschein. Die uns vorliegenden Nachricht kommen beispielsweise von der E-Mail-Adresse [email protected]. Im Betreff ist zu lesen „Account Status: (1) nicht beanspruchter Rewe-Gutschein“ oder „Ihr REWE-Einkaufsgutschein liegt bereit“. Und im Text selber werden Sie sogar mit Ihrem Namen angeschrieben.
Mit der E-Mail wird der Eindruck erweckt, dass man schon etwas gewonnen hat oder mindestens in einer Beziehung zu dem Unternehmen steht. Schließlich wird suggeriert, dass der Empfänger nicht erreichbar war und ein Gutschein hinterlegt ist. Aus der Nachricht geht nicht zweifelsfrei hervor, dass es sich um plumpe Werbung für ein Gewinnspiel handelt. Allein der Absender „Rewe-Gutschein“ suggeriert, dass die Aktion etwas mit dem Lebensmittelhändler zu tun hat.
Folgende weitere Versionen der E-Mail sind uns bisher bekannt:
Derzeit wird die Webseite mit dem Gewinnspiel von verschiedenen Absendern und mit diversen Betreffzeilen beworben. Folgende Daten sind uns bislang bekannt:
Sie haben eine ähnliche E-Mail von einem anderen Absender oder mit einem anderen Text erhalten? Dann leiten Sie uns diese an unsere E-Mail-Adresse [email protected] weiter. Wir schauen uns die Nachricht an und aktualisieren diesen Artikel oder geben bei Bedarf eine neue Warnung heraus.
Klicken Sie auf einen der Links im Text, landen Sie auf der Webseite mit der URL http://besser-einkaufen.tips. Hier dürfen Sie an einem Gewinnspiel eines Ihnen bisher unbekannten Unternehmens teilnehmen. Ganz im Gegensatz zur E-Mail, fordern Sie hier keinen Gutschein an. Vielmehr sollen Sie Ihre Daten für Marketingzwecke bereitstellen und können im Gegenzug einen Gutschein gewinnen.
Im Impressum und dem Kleingedruckten unter der Aktion steht auch, dass Rewe nichts mit der Aktion zu tun hat. Es wird sogar aufgelöst, wer dahinter steckt:
Die REWE Group, Billa AG und der Migros-Genossenschafts-Bund sind weder Veranstalter noch Sponsor und stehen mit der 7sections GmbH in keiner geschäftlichen Beziehung. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist die 7sections GmbH.
Verantwortlich ist das Direktmarketingunternehmen 7sections GmbH. Dieses ist uns schon im Zusammenhang mit einem 200 Euro Gutschein von H&M per WhatsApp-Nachricht aufgefallen.
Letzten Endes ist diese Entscheidung jedem selber überlassen. Vor der Teilnahme sollten Sie sich über die Folgen informieren. Denn nehmen Sie am Gewinnspiel teil, geben Sie gleichzeitig eine Werbeeinwilligung für Partner und Sponsoren der 7sections GmbH ab. Das bedeutet, dass Sie sehr viel Werbung per E-Mail bekommen und mit Werbeanrufen gestört werden.
In einem separaten Artikel erklären wir ausführlich, was passiert, wenn Sie an einem Gewinnspiel der 7sections GmbH teilnehmen.
Sie haben bereits am Rewe-Gewinnspiel teilgenommen und wollen kündigen?
Wenn Sie keine Lust auf die Werbeflut per E-Mail, Post, SMS oder per Telefon haben, dann sollten Sie die Werbeeinwilligung bei der 7sections GmbH widerrufen und Ihre Teilnahme am Gewinnspiel kündigen.
Auf Verbraucherschutz.com erfahren Sie. wie Sie die erteilte Werbeerlaubnis bei der MyGimi GmbH widerrufen.
06.02.2018 Update Mittlerweile wird die E-Mail mit dem 250 Euro REWE-Gutschein wieder versendet. Diesmal führt das Gewinnspiel allerdings zu dem Datensammler Lead Spot Media. Auch hier gilt, dass Sie nach einer Teilnahme mit Werbung per E-Mail, Post und mit nervigen Werbeanrufen rechnen können.Wenn Sie Ihre Gewinnspielteilnahme bei Lead Spot Media widerrufen möchten, finden Sie hier unsere Anleitung zum Widerruf.
Sind in Ihrem elektronischen Postfach andere Gewinnspiele gelandet oder wurden Ihnen Gutscheine versprochen? Senden Sie uns die Nachrichten an [email protected]. In den Kommentaren unter diesem Artikel können Sie gern mit anderen Lesern darüber diskutieren, wie Sie solche Aktionen einschätzen.
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]]>Der Beitrag Vorsicht Datensammler: Gewinnspiel für Tesla Modell 3 stammt nicht von Tesla erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Seit Juni 2017 ist die dubiose E-Mail eines Datensammlers im Umlauf. Gleicher Inhalt, gleiche Webseite, auf die weitergeleitet wird, gleicher Datensammler. Offensichtlich funktioniert die Masche sehr gut und es geben sehr viele Nutzer ihre persönlichen Daten ein.
Sie klingt gut und macht Lust auf mehr, aber sie ist nicht gut. Gemeint ist nicht der letzte Flirt vom Wochenende, sondern vielmehr eine E-Mail, in der es um das beliebte Elektrofahrzeug Tesla Modell S geht. In Ihrem Posteingang sieht es zunächst wirklich so aus, als würde Tesla Ihnen schreiben. Als Absender der E-Mail ist „Tesla Modell S“ angegeben. Die dahinterstehende E-Mail deutet allerdings schon auf nichts Gutes hin, denn dort steht keine Adresse mit der Domain tesla.com. Vielmehr ist [email protected] oder ähnliches zu lesen.
Inhaltlich wird dem Empfänger in bekannter Gewinnspiel-Manier gratuliert. Allerdings ist die Frage für was. Denn Sie haben weder etwas gewonnen, noch gehören Sie zu einem privilegierten Kreis. Ganz im Gegenteil. Die E-Mail wirbt für das Gewinnspiel eines Datensammlers, der gern Ihre persönlichen Daten hätte.
Vorab möchten wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass Tesla weder der Versender der E-Mail ist, noch mit dem Gewinnspiel etwas zutun hat.
Im Text der E-Mail ist zu lesen:
Geflunkert wird in der E-Mail gleich mehrfach. Einerseits wird vorgetäuscht, dass eine bestehende Geschäftsbeziehung besteht und Sie ausgewählt wurden. Andererseits sollen Sie Ihre Daten erst einmal eingeben. Auf der zugehörigen Webseite wird Zeitdruck ausgeübt, damit Sie Ihre Daten möglichst schnell eingeben.
Wer den Link in der E-Mail anklickt, landet letztlich nach der Beantwortung von einigen Fragen auf einer Webseite. Hier veranstaltet die toleadoo GmbH oder die PELEMA PTE. LTD ein Gewinnspiel zu Marketingzwecken.
Falls Sie am Gewinnspiel bereits teilgenommen und es sich im Nachhinein anders überlegt haben, können Sie die Gewinnspielteilnahme jederzeit kündigen. Wichtig ist vor allem, dass Sie das erteilte Werbeeinverständnis widerrufen, damit Ihre Daten von toleadoo und Dritten nicht weiter für Werbezwecke verwendet werden können. Wir erklären in einer ausführlichen Anleitung, wie Sie das Werbeeinverständnis bei toleadoo widerrufen.
Der Antivirenhersteller Kaspersky Lab berichtet in seinem Blog darüber, dass die Forscher von Keen Lab in Zusammenarbeit mit Tesla Schwachstellen aufgedeckt und verschiedene Tesla-Modelle gehackt haben. Was passieren kann, wenn das Auto ferngesteuert wird und
Haben Sie auch eine E-Mail mit einem Gewinnspiel bekommen, was womöglich nicht von der genannten Marke stammt. Bitte leiten Sie uns die Nachricht an [email protected]weiter, damit wir andere Leser darüber informieren können.
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]]>Der Beitrag Unseriöse Gewinnspiel-Werbung: 1.000 Euro / 750 Euro / 500 Euro Amazon Gutschein erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Es ist nichts Neues. Per E-Mail wird immer wieder Werbung für Gewinnspiele gemacht. Mit pfiffigen und grenzwertigen Formulierungen möchten die Absender den Empfänger zu einem Klick bewegen. Doch der Schwindel ist erkennbar, wenn man sehr genau liest oder sich regelmäßig über unseren Warnungsticker informiert.
Aktuell wird erneut eine E-Mail für einen Amazon Einkaufsgutschein versendet. Angeblich wurde der Empfänger der E-Mail nach einem Zufallsprinzip ausgewählt. Doch Vorsicht. Sowohl die Namen in der E-Mail als auch die gesamte E-Mail sind frei erfunden. Die versprochene Amazon Geschenkkarte erhalten Sie nicht. Vielmehr sollen Sie an einem Gewinnspiel teilnehmen und Ihre Daten an einen Datensammler übermitteln.
Wichtiger Hinweis: Der Versandhändler Amazon hat mit dem Versand der E-Mail nichts zutun. Amazon ist selbst geschädigt, da der Name missbräuchlich verwendet wird.
Eine E-Mail mit dem Betreff „Das reservierte Geschenk für … wartet auf die Lieferung“ verspricht einen SONOS Lautsprecher vom Versandhändler Amazon. Wer darauf hereinfällt, bekommt kein Geschenk von Amazon, wird dafür aber sehr viel Geld
Das der Absender nicht mit offenen Karten spielt, zeigt schon der Betreff und die Angabe des Absenders. Üblicherweise sollte bei Absender der Name des Versenders, also die Firma, stehen. Was sonst? Die E-Mail enthält jedoch die Absenderangabe Jetzt aktivieren oder Geschenkkarte.
Erfahrungsgemäß werden diese Gewinnspiele auf vielen Kanälen beworben. Die Spanne reicht von sozialen Netzwerken über Anzeigen auf Webseiten bis hin zu E-Mails und SMS. Falls Sie die Werbung für das Gewinnspiel mit Amazon-Geschenkkarte gesehen haben, dann leiten Sie uns die E-Mail oder SMS an [email protected] weiter. Folgende E-Mails sind uns bereits bekannt:
Die nachfolgenden Betreffzeilen werden besonders häufig verwendet:
Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern und E-Mail-Adressen die Fake-Mails versendet werden. Teilweise werden E-Mail-Adressen als Absender verwendet, die von beliebigen Privatpersonen oder Unternehmen stammen. Dabei handelt es sich um Datenmissbrauch. Die Inhaber dieser E-Mail-Adressen haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Auf der Webseite werden Sie mit „Glückwunsch – Jetzt Ihre Gewinnerdaten eintragen!“ an der Nase herumgeführt. Denn Sie nehmen erst an einem Gewinnspiel teil. Nur im ziemlich Kleingedruckten ist zu lesen, dass Amazon nicht der Veranstalter der Aktion ist.
Wer dem Link in der E-Mail folgt, gelangt auf eine Webseite der Domain „amzn500.konsumentenumfragen.de„, „1-finalist.de“ oder „1a-gewinner.de“ . Auch dort wird nicht gerade mit offenen Karten gespielt. Denn für den Normalverbraucher ist auf den ersten Blick nicht erkennbar, wer der Veranstalter des Gewinnspiels ist. Vielmehr steht auch hier die Werbung für den Amazon Gutschein im Vordergrund.
Nur im extrem kleingedruckten Text am unteren Bildschirm ist zu lesen, dass Amazon damit gar nichts zu tun hat:
Der Markeninhaber oder Hersteller ist weder Veranstalter noch Sponsor dieses Gewinnspiels und steht mit der Veranstalterin in keiner geschäftlichen Beziehung.
Das erwähnte und hier dargestellte Unternehmen ist nicht verbunden,steht nicht in irgendeiner Weise (entweder direkt oder indirekt) in Verbindung und hat keine Geschäftsbeziehung…
Aha? Wer dann? Darüber gibt das rudimentäre Impressum Auskunft. Es handelt sich um ein Gewinnspiel des Züricher Unternehmens CEOO Marketing GmbH. Dem Unternehmen geht es vor allem um Ihre persönlichen Daten. Aber diese Information ist auf dem Weiter-Button auf der Webseite so gut versteckt, dass sie nur mit sehr guten Augen lesbar ist. Dabei ist die Datenfreigabe das Wichtigste, da die Teilnahme am Gewinnspiel einige Folgen hat.
Update: 18.12.2019 Nicht nur die CEOO Marketing GmbH steckt hinter den vermeintlichen Gutscheinen. Auch die Living Vouchers Ltd. aus London nutz den Markennamen von Amazon, um ihre Daten zu sammeln.Die Mogelpackung geht auf der Webseite weiter, denn es steht nicht wirklich deutlich, dass es sich um ein Gewinnspiel handelt. Nein, es wird prima an die E-Mail angeknüpft. Zu lesen ist:
Ihr 1000€ AMAZON Gutschein
Glückwunsch! Jetzt Gewinndaten eintragen:
Auch dieser Text erweckt in Zusammenhang mit der E-Mail eher den Eindruck, dass die Daten zum Versand des Gewinns eingetragen werden und nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel. Das finden wir sehr irreführend. Besonders wichtig ist wie immer der sehr klein geschriebene Text über dem „Weiter“-Button.
In dem fast unlesbaren Text steht, dass Ihre Daten nicht nur von dem schweizer Unternehmen, sondern von weiteren Firmen genutzt werden. Im Klartext: Ihre im Rahmen des Gewinnspiels eingegebenen Daten werden an Dritte für Werbezwecke weitergegeben. Am Ende erhalten Sie viele E-Mails von Unternehmen, die Sie gar nicht kennen. Zudem müssen Sie Werbeanrufe dulden, da Sie über den Button Ihr Einverständnis gegeben haben. Da ist die Werbung, die im Briefkasten landen kann, noch das geringste Übel.
Häufig erhalten Sie auch unseriöse Anrufe. Ihnen wird beispielsweise mitgeteilt, dass Sie Finalist sind und Ihnen wird geschickt ein Zeitungsabo verkauft.
Sie haben es sich nach der Teilnahme am Gewinnspiel anders überlegt oder den Text auf dem Button gar nicht lesen können? In diesem Fall können Sie Ihr Werbeeinverständnis nachträglich widerrufen. Das ist auch die einzige Möglichkeit, um der Werbung zu entkommen. Wir erklären in einer Anleitung, wie Sie das Werbeeinverständnis bei der CEOO Marketing GmbH widerrufen.
In unserer Anleitung erklären wir Ihnen auch, wie Sie bei der Living Vouchers Ltd. müssen Sie das Gewinnspiel kündigen und die Werbeeinwilligung widerrufen, damit Ihre Daten nicht weiter genutzt werden.
Bitte teilen Sie uns in den Kommentaren unter dem Artikel mit, wie Sie auf dieses Gewinnspiel gestoßen sind. Haben Sie auch eine E-Mail bekommen oder wurde eine Anzeige auf einer Webseite eingeblendet? Von welchem Absender und mit welchem Betreff haben Sie die Spam-Nachricht erhalten?
Falls Sie eine andere Gewinnbenachrichtigung per E-Mail bekommen haben, dann leiten Sie uns diese bitte an [email protected]weiter.
Der Beitrag Unseriöse Gewinnspiel-Werbung: 1.000 Euro / 750 Euro / 500 Euro Amazon Gutschein erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Ein 100- oder sogar 120-Euro-Gutschein von Milka – wer kann da schon widerstehen? Aber wie kommen Sie an den Gutschein. Leider müssen wir an dieser Stelle den Traum unterbrechen. Sie bekommen keinen Gutschein. Sie werden nach Abschluss des Gewinnspiels viele Werbe-E-Mails erhalten oder sogar ein Abo einer Zeitung abschließen.
Datensammler nutzen immer wieder die Namen großer Marken, um ihre Datenbanken mit Verbraucherdaten zu füllen. Erst vor ein paar Tagen warb die Firma toleadoo mit einem Probierpaket von Milka. Auch hinter den neuesten Spammails stecken Datensammler. Milka hat mit den Aktionen nichts zu tun. Der Markenname wird missbraucht. Aber das erfahren Sie nur, wenn Sie in das Kleingedruckte schauen.
Kennen Sie schon die WhatsApp-Nachricht „1 Milka-Korb umsonst bekommen„? Auch hier sollen Sie Milka-Schokolade im Wert von 199 Euro für die Beantwortung einfacher Fragen kostenlos bekommen. Ob das wirklich so ist oder ob Sie wieder nur an der Nase herumgeführt werden, lesen Sie in dem nachfolgenden Artikel:
Zahlreiche Nutzer erhalten derzeit eine WhatsApp-Nachricht von Freunden, nach der sie einen Korb Milka-Schokolade kostenlos bekommen. Der Freund hat seinen Korb Milka-Schokolade schon. Was hat es damit auf sich und können Sie der Nachricht trauen? Oder handelt es sich wieder nur um einen Kettenbrief oder Virus? Erst unlängst haben wir
Zum Anlass wird der Welt Schokoladentag genommen. Die Urheber der Nachricht meinen vermutlich den Internationaler Tag der Schokolade. Dieser ist erst im September. Allerdings gibt es immer einen Grund für Schokoladengenus. Die Gutscheine kommen per E-Mail zu Ihnen. Dabei werden mehrere Absenderadressen und Betreffzeilen verwendet. Der Inhalt ist bisher bei allen E-Mails gleich.
Betreff:
Absender:
Text:
Über die Links in den E-Mails werden Sie zunächst zu einer Seite mit drei Fragen geleitet. Hier ist schon keine Rede mehr von Milka. Jetzt wird der Markenname Google benutzt. Mit der Einleitung: Herzlichen Glückwunsch, Google Nutzer, Sie haben ein Google Geschenk gewonnen! wird Ihnen der Gewinn eines „iPhone 8, ein Samsung Galaxy S8, odor ein 250€ Amazon-Gutschein“ versprochen. Sie müssten nur drei Fragen beantworten. Egal ob Sie die Fragen richtig beantworten oder nicht, danach geht es weiter zu Gewinnspielen der Whitehouse Marketing GmbH.
Erst nachdem Sie die Werbeeinwilligung gegeben und Ihre persönlichen Daten eingetragen haben, werden Sie auf die vermeintliche Gewinnseite weitergeleitet. Aber auch hier geht es nur um die Einwilligung bei weiteren Werbepartnern. Spätestens hier sollte Ihnen klar sein, dass Sie weder Milkaschokolade, noch ein Smartphone oder einen Amazon-Gutschein gewinnen können. Sie können nur noch eines tun, die Werbeeinwilligung bei der Whitehouse Marketing GmbH wiederrufen.
Ein Gewinnspiel für ein Milka-Probierpaket haben wir auch von dem Datensammler red lemon media GmbH gesehen. In einem weiteren Artikel verraten wir Ihnen, wie Sie die erteilte Werbeerlaubnis bei der red lemon media GmbH widerrufen können.
Update 26.03.2018 Unter dem Motto „Werden Sie Schokoladen-Tester!“ veranstaltet auch die CEOO Marketing GmbH ein Gewinnspiel und spricht damit gezielt Milka-Fans an. Eigentlich ist das kein Problem. Allerdings wird dieses Gewinnspiel auch mit gefälschten und unseriösen E-Mails beworben. Damit werden Verbraucher getäuscht. Zudem geht aus der Webseite nicht zweifelsfrei hervor, dass der Nutzer seine Daten eingeben soll, um am Gewinnspiel teilzunehmen. Der Schriftzug „Glückwunsch bitte folgende Daten eingeben“ suggeriert, dass der Nutzer bereits gewonnen hat. Falls Sie getäuscht wurden, erklären wir in unserer Anleitung, wie Sie die erteilte Werbeerlaubnis widerrufen und so wenigstens den größten Teil der Werbung wieder los werden. Update 26.03.2018 Auch die MyGimi GmbH veranstaltet ein Gewinnspiel, welches aufgrund der optischen Gestaltung den Eindruck erweckt, dass es sich um eine Aktion von Milka handeln könnte. Tatsächlich werden hier jedoch Daten von Nutzern eingesammelt, um diese an andere Unternehmen weiterzugeben und Werbung per E-Mail, Post, SMS und Telefon zuzusenden. Wir erklären, wie Sie eine an die MyGimi GmbH erteilte Werbeerlaubnis widerrufen. Update 26.03.2018 !Teste 1 Jahr lang alle Milka Neuerscheinungen!“. Mit diesem Slogan wirbt die Leadworld Online Generation Ltd. für ein Gewinnspiel zum Thema Milka-Produkte. Auch diese Webseite ist im typischen Milka-Design gestaltet und erlaubt bei flüchtigen Betrachten nur den Schluss, dass es sich um eine Milka-Aktion handeln könnte. Doch auch hier geht es darum, dass Ihre Daten von diversen Unternehmen für den Versand von Werbung genutzt werden sollen. Falls Sie das nicht wussten, erklären wir Ihnen wie Sie die Werbeerlaubnis bei Leadworld widerrufen und das Gewinnspiel kündigen.Der Beitrag Vorsicht: E-Mail „…Gutschein von Milka…“ ist ein Gewinnspiel von Datensammlern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag E-Mail/SMS im Namen von MediaMarkt führt in Abofalle: „…Ihr Mediamarkt Gutschein. Verpassen Sie nicht Ihre Chance“ erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Die Masche mit der angekündigten Sendung eines Samsung-Smartphones ist nicht neu. Seit längerer Zeit gibt es diese unseriösen E-Mails, die ein Samsung Galaxy S9 ankündigen. Sie sollen nur noch einen Link anklicken, um die Lieferung zu bestätigen. Wir haben vor ähnlichen E-Mails im Namen von DHL, TNT und DB Schenker bereits gewarnt. Jetzt werden die Spam-Nachrichten im Namen von Media Markt versendet.
Genau genommen handelt es sich um eine ganz plumpe Spam-Nachricht, die Sie unter einem Vorwand auf unseriöse Seiten lockt. In der aktuellen E-Mail geht es weder um Phishing noch um Malware. Hier sollen Sie nur zu einem Klick bewegt werden, um auf Seiten mit dubiosen Gewinnspielen zu kommen. Datensammler möchten darüber Ihre persönlichen Daten erheben und für Werbezwecke nutzen oder Sie in eine Kostenfalle locken.
Wichtiger Hinweis vorab: Die nachfolgend beschriebenen E-Mails werden nicht von Media Markt versendet. Das Unternehmen ist selbst geschädigt, da der Markenname missbräuchlich verwendet wird.
Wie immer gibt es wahrscheinlich ganz verschiedene Aufmachungen der E-Mails. Auch Betreffzeilen und Absender können sich unterscheiden. Wir listen die uns bekannten E-Mails nachfolgend auf. Falls Sie eine andere E-Mail im Namen von Media Markt oder einem anderen Discounter bekommen haben, dann leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter.
So lautet der Text der E-Mails:
Die dubiosen Gewinnbenachrichtigungen kommen nicht nur per E-Mail. Auch via SMS werden Sie über einen Gewinn informiert. Wer die angegebene URL aufruft, gelangt zu den gleichen unseriösen Gewinnspielen wie unten beschrieben. Im Text der SMS mit dem Absender „Mediamarkt“ ist zu lesen:
Update 25.01.2021 SMS von SMSInfoHGW Max! Die Ergebnisse unserer Ziehung nach Postleitzahl 12345 sind da! Du bist einer von 5 glücklichen Gewinnern >> http://uh8.ltd/377ptg
Update 06.03.2019Media Markt: Sie wurden unter 99 Nutzern ausgewählt, um 3 Fragen zu beantworten und mit Glück einen Gutschein zu gewinnen, hier klicken: http://bit.ly/3a3xEPh
Update 09.10.2018Lieber Max, wir haben Ihr Paket in der Warteschlange. Adresse: Maxtrasse 10 Basel 4052 http://m6h.us/35A4jC
Gratulation Max! Unser Postleitzahlen-Ziehungsergebnis ist heute bekannt. Du bist einer der 24 glücklichen Käufer!>> http://2zw.ltd/3uxOHz
Gratulation Max! Unser Postleitzahlen-Ziehungsergebnis ist heute bekannt. Du bist einer der 24 glücklichen Käufer!>> http://23w.ltd/3uxOUE
Fallen Sie auf den Betrug nicht herein. Tippen Sie den link auf dem Smartphone auf keinen Fall an. Im schlimmsten Fall kann Ihr Handy infiziert werden oder nicht mehr wie gewohnt reagieren.
Woher haben die Hacker meine Daten? Diese Frage bewegt Internetnutzer, wenn wieder eine Spam-Mail mit zahlreichen persönlichen Daten im Postfach liegt. Wir geben in diesem Artikel eine Antwort und erklären, wie Sie herausfinden, ob Ihre Daten gestohlen wurden. Immer häufiger werden betrügerische E-Mails mit persönlichen Daten des Empfängers versendet. Das
Nein, es handelt sich hier um Spam. Sie können die E-Mail löschen, da diese nicht von Media Markt versendet wurde. Wir warnen davor, die Links in der E-Mail anzuklicken. Diese führen auf dubiose Webseiten, aber nicht auf die Internetseite des Elektronikdiscounters.
In der Folge sollen Sie einige Fragen beantworten und werden dann über zahlreiche weitere Seiten auf eine gefälschte Samsung-Webseite und letztlich in eine Abofalle gelockt. Denn zum Schluss können Sie das Samsung S9 für einen Euro bestellen. Der als Versandkosten getarnte Preis variiert und beträgt teilweise auch 4,95 Euro. Allerdings müssen Sie dazu Ihre Kreditkartendaten an unbekannte Dritte übermitteln. Diese können dann auf Ihre Kosten einkaufen gehen.
Theoretisch ist es möglich, dass über die verlinkten Webseiten Schadsoftware verbreitet wird. Bisher ist uns allerdings noch kein Fall einer Infektion aufgrund dieser E-Mails bekannt. Dennoch ist der Klick auf den Link mit einem Risiko verbunden, da Sie nicht wissen, auf welche Webseite Sie geleitet werden.
Löschen Sie diese E-Mail.
Falls Sie auf den Betrug hereingefallen sind und auf der Webseite das Smartphone von Samsung oder eines anderen Herstellers für einen geringen Eurobetrag bestellt haben, sollten Sie so schnell als möglich aktiv werden. Wir raten dazu, die Kreditkarte schnellstmöglich zu sperren und Anzeige zu erstatten. Zudem sollten Sie versuchen das Abo zu kündigen, falls Ihnen bekannt ist, bei welchem Anbieter Sie Ihre Daten eingegeben haben.
Bitte hinterlassen Sie unterhalb des Artikels einen Kommentar, ob Sie diese oder ähnliche E-Mails ebenfalls bekommen haben. Mit der Angabe der Betreffzeilen und Absender helfen Sie uns und anderen Lesern bei der Erkennung von Spam. Außerdem beantworten wir Ihre Fragen zu dem Thema in den Kommentaren unterhalb des Artikels.
Der Beitrag E-Mail/SMS im Namen von MediaMarkt führt in Abofalle: „…Ihr Mediamarkt Gutschein. Verpassen Sie nicht Ihre Chance“ erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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