Girokonto | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 29 Jun 2022 03:43:18 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Girokonto | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Vorsicht Abzocke: Nicht alle Bankgebühren beim Girokonto sind zulässig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vorsicht-abzocke-nicht-alle-bankgebuehren-beim-girokonto-sind-zulaessig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vorsicht-abzocke-nicht-alle-bankgebuehren-beim-girokonto-sind-zulaessig/#respond Wed, 29 Jun 2022 03:43:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69409 Berechnen Kreditinstitute für das Girokonto Gebühren, so sind Bankkunden oft erbost. Hier erfahren Sie nun, welche Gebühren im Bereich des Girokontos die Banken erheben dürfen und was nicht erlaubt ist. Nicht gerechtfertigte Bankentgelte Der Bundesgerichtshof

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Berechnen Kreditinstitute für das Girokonto Gebühren, so sind Bankkunden oft erbost. Hier erfahren Sie nun, welche Gebühren im Bereich des Girokontos die Banken erheben dürfen und was nicht erlaubt ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Kontoführungsgebühren oder gar das Erstellen einer Ersatzkarte: Banken verlangen für viele Dinge Gebühren und dies in unterschiedlicher Höhe, wenn es um das Girokonto geht. Manche sind durchaus erlaubt – andere dagegen nicht!
  • Sie sollten im Gewirr der Gebühren den Überblick haben, deshalb erhalten Sie nun eine Zusammenfassung, was die Bank oder Sparkasse bei Girokonten alles in Rechnung stellen darf.
  • Sofern ein Gericht ein bestimmtes Bankentgelt für unzulässig erklärt hat, können Sie von Ihrer Bank das Geld zurückverlangen.

Nicht gerechtfertigte Bankentgelte

Der Bundesgerichtshof und weitere Gerichte haben folgende Gebühren oder Entgelte als unzulässig erklärt.

Mit dieser Liste haben Sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Zudem hat sie den Stand der aktuellen Diskussionen.

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Bank- und Kreditkarten: Von Gaunern und Gebühren – Vorsicht Kostenfalle!

Jeder der schon einmal Geld am Geldautomaten abgehoben hat, kennt die Vorteile. Sie können auch außerhalb und Öffnungszeiten und geografisch unabhängig sofort über Ihr Geld verfügen. Die kleinen praktischen Karten haben aber auch ihre Nachteile

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Gebühr für Ein- oder Auszahlungen vom eigenen Konto/auf das eigene Konto

Wird für ein Konto zum Grundpreis noch für jede Buchung eine Gebühr verlangt, gilt folgendes: Banken dürfen die Ein- oder Auszahlungen vom eigenen Konto oder auf das eigene Konto nur begrenzt berechnen.

Sofern es sich um eine Abhebung am Geldautomaten handelt, darf die Bank durchaus Buchungsposten berechnen, schließlich stellt sie den Automaten zeitlich unbegrenzt zur Verfügung.

Baraus- und Bareinzahlungen am Schalter gelten als „Zahlungsdienste“, weshalb sie bepreisbar sind. Diese Entscheidung traf der Bundesgerichtshof (Urteil vom 18.06.2019, Az.: XI ZR 768/17).

Im Idealfall kommt es zu keinem Konflikt, weil Modalitäten mit pauschalen Kontoführungsentgelten wiederum die Kosten für Baraus- und Bareinzahlungen abfangen.

Deutsche Bank Phishing aktuell
Deutsche Bank Phishing: E-Mail „Kundenmitteilung“ ist Spam

Wir warnen vor E-Mails im Namen der Deutschen Bank mit dem Betreff „Neuer Hinweis“. Thematisiert werden Sicherheitsprobleme beim Onlinebanking, neue Informationen oder der Coronavirus. Diese Mails stammen nicht von der Bank. Es handelt sich um

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Gebühr für nachträglich erstellte Kontoauszüge

Haben Sie die Kontoauszüge bereits erhalten, darf sie für alle nachträglich nochmals erstellten Kontoauszüge ein Entgelt verlangen. Allerdings muss sich die Bank hier an den realen Kosten orientieren und darf diese nicht in beliebiger Höhe festlegen.

Beim BGH gab es einen Fall, bei dem die Bank die nachträgliche Ausstellung mit 15 Euro betitelt hatte. Richter sahen das als zu pauschal an. Die tatsächlichen Kosten, die der Bank dafür entstehen, liegen bei 10 Euro, sofern sich die Kontoauszüge auf die letzten 6 Monate beziehen. Dagegen sind die Kosten für Zweitschriften aus länger zurückliegenden Zeiträumen deutlich höher.

Dir Richter sahen es als unzulässig an, dass das Institut für alle Zweitschriften einen Pauschalbetrag ansetzte. Vielmehr, so die Richter, müssen Banken hier einen Zeitraum berücksichtigen und demnach dürfen sie auch nur die wirklich entstandenen Kosten berechnen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.12.2013 – XI RZ 66/13).

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Bezahlen per Bank-App: Achten Sie auf die Sicherheitseinstellungen! Bezahlen und Verwalten von Finanzen, einfach mit dem Smartphone

Inzwischen nutzen viele Banken das Bezahlen mit Apps, darunter die Sparkassen und die Volks- und Raiffeisenbanken. Die Nutzung des Dienstes ist nur möglich, wenn das Smartphone mit der entsprechenden App ausgestattet ist. Sie muss installiert

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Entgelt bei Kartenverlust

Der Paragraph 675 I Abs. 1 BGB besagt, dass Banken nach dem Erstzugang der Karte für einen Ersatz einer

  • verlorenen,
  • gestohlenen,
  • missbräuchlich genutzten oder
  • sonst unautorisiert verwendeten

Karte auch ein Entgelt in Rechnung stellen dürfen. Dieses darf aber nur so hoch sein, wie die Kosten für den Ersatz betragen.

In einem älteren Urteil des BGH (BGH, Urteil vom 20.10.2015 – XI ZR 166/14) steht, es dürfe kein Entgelt für den Ersatz der Giro- oder Kreditkarte verlangt werden. Dieses ist nicht mehr gültig. Es ist jedoch noch nicht geklärt worden, ob die Banken auch in anderen Fällen wie dem Austausch einer defekten Karte ein Entgelt verlangen dürfen.

Zu beachten: Der Paragraph 675 f Absatz 1 des BGB wurde 2009 neu geregelt. Die älteren Entscheidungen sind somit hinfällig.

Entgelt für Darlehenskontoführung

Sofern die Bank für ein Darlehen ein extra Konto eröffnet, darf sie für diese Kontoführung kein Entgelt verlangen (BGH, Urteil vom 07.06.2011, Az.: XI ZR 388/10). Begründung: Das Interesse an der Führung dieses Kontos hat die Bank, welche die Tilgungszahlungen verbucht. Der Kunde selbst hat dagegen kein Interesse an diesem Konto, weil er für die Zahlungen Unterlagen hat. Es gilt aber einen Unterschied zu machen, wenn es um das Girokonto geht, von dem die Tilgungsraten eingezogen werden.

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EU-Sanktionen gegen Russland: Was passiert mit meinem Geld? – Nur die staatlich betriebenen Banken sind betroffen

Die EU hat im August 2019 die Sanktionen verlängert, weil es einen Streit über die Unterstützung der prorussischen Separatisten in der Ostukraine gibt. Der Finanzsektor ist davon ebenfalls betroffen.  Die betroffenen russischen Banken Die EU-Sanktionen

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Entgelt für Kontenpfändung

Für die Kontopfändung sowie der monatlichen Überprüfung des Kontos darf die Bank kein Geld verlangen. Sie im nämlich dazu verpflichtet, die Pfändung zu bearbeiten. Ebenso muss der Kunde nicht die Kosten für die Vorpfändung oder des Zahlungsverbots tragen. (Urteile vom 18.05.1999 – Az.: XI ZR 219/98 sowie vom 19.10.1999 – Az.: XI ZR 8/99).

Keine Mehrkosten durch Pfändungsschutzkonten

Das P-Konto ist ein Kontomodell, das ergänzend zum bestehenden Konto erstellt wird. Somit darf das Kontoentgelt hier nicht erhöht werden. Ferner dürfen die Banken für das bestehende Konto nach einer Umwandlung in ein Pfändungskonto auch keine höheren Entgelte verlangen. Das bedeutet für Neukunden, dass ein Girokonto, welches als Pfändungsschutzkonto geführt wird, nicht mehr als ein normales Girokonto kosten darf. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2013, Az.: XI ZR 260/12) sowie Urteil vom 13.11.2012, Az.: XI ZR 145/12 als auch XI ZR 500/11).

Entgelt für Adressermittlung

Der Kunde hat die nebenvertragliche Pflicht, seine Adresse bei Umzug dem Kreditinstitut zu nennen. Sofern er das nicht macht, muss die Bank über das Einwohnermeldeamt die neue Adresse ausfindig machen. Die Kosten hierfür sowie die Bearbeitungskosten trägt der Kunde der Bank.

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Hypothek: Haus oder Wohnung darf nicht ohne Ihre Zustimmung von der Bank besichtigt werden!

In der heutigen Zeit ist ein Hypothekendarlehen keine Seltenheit, denn kaum ein Verbraucher kann den Traum vom eigenen Heim ohne einen Kredit oder ein Darlehen verwirklichen. In der Regel lässt die Bank sich als Grundschuldner

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Entgelt für Rücklastschriften

Sofern Ihr Konto keine ausreichende Deckung hat, darf die Bank Buchungen verweigern. Erfolgt eine Rückbuchung der SEPA-Lastschrift, darf Ihnen das Geldinstitut seit diese Kosten seit 13.01.2018 als Entgelt berechnen. Die angemessene Höhe muss hier aber noch richterlich entschieden werden.

Noch nicht lange her: Wurden bis 8.07.2012 Einlösungen für Lastschriften von der Bank verweigert, so durften sie das nicht in Rechnung stellen. Allerdings ist diese Rechtsprechung des BGB mittlerweile zum Verbraucherschutz überholt. Der Gesetzgeber sagt, diese Entgelte sind zulässig. Bis 12.01.2018 war es Banken nur möglich, die Benachrichtigungskosten als „Benachrichtigungsentgelt“ in Rechnung zu stellen. Nun dürfen aber die tatsächlichen Kosten für die Ablehnung in die Berechnung einfließen.

Es verhält sich jedoch anders, wenn die Bank eine Buchung durchführt, obwohl Ihr Dispokredit oder Ihr Guthaben dann weit überzogen sind. Dies nennt sich auch „geduldete Überziehung“. Hierfür darf die Bank dann keine Gebühren berechnen (siehe auch „Gebühr für Überziehungsbearbeitung“).

Auch gibt es den Fall, dass Sie einen unberechtigten Lastschrifteinzug rückbuchen möchten. Hier darf Ihnen die Bank kein Entgelt in Rechnung stellen.

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Wie nachhaltig können Banken wirklich sein? „Grüne Banken“ im Überblick

Nachhaltigkeit ist nicht nur im Bereich Kleidung und Möbel mittlerweile ein sehr wichtiges Thema, denn auch in Sachen Geldanlange bietet sich eine nachhaltige Bank an. Die nachhaltigen Banken bieten Spareinlagen und Girokonten an, aber durch

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Entgelt für den Kontoauszugserhalt

Ein Kunde darf sich kostenlos über seinen Kontostand oder Buchungen auf seinem Konto informieren lassen. Sofern das am Schalter nicht geht, muss die Bank hierfür einen Kontoauszugsdrucker zur Verfügung stellen. Jedoch darf die Bank für gedruckte Kontoauszüge ein Entgelt verlangen, sofern sie diese am Schalter kostenfrei aushändigen würde. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den Sonderservice der Zusendung der Kontoauszüge wünscht. Verschickt die Bank dagegen die Kontoauszüge nur alle 3 Monate, ist diese Leistung kostenlos, denn sie dient dann dem Beweisinteresse.

Zwangskontoauszüge

Versendet die Bank dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug, so darf sie laut Urteil des Landgerichtes Frankfurt am Main dafür kein Entgelt verlangen. Banken sind gesetzlich dazu verpflichtet, Kunden mindestens einmal monatlich über Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren. Dies kann online, per Zusendung oder am Auszugsdrucker sein. Dafür dürfen sie kein Entgelt verlangen. Allerdings darf das Entgelt in Ausnahmefällen berechnet werden, zum Beispiel wenn der Kunde die zusätzliche Zusendung wünscht.

Hier kommt es somit auf die vertragliche Regelung an. Sofern der Kontoauszugsversand unzulässig ist, darf die Bank hier für kein Entgelt verlangen, auch nicht für das Porto. Lediglich als Aufwendungsersatz darf die Bank das Porto berechnen, sofern die Zusendung notwendig war. Möchte der Kunde die Zusendung nicht, muss er das Porto nicht zahlen. Jedoch ist dieses Thema noch nicht höchstrichterlich geklärt.

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Banken müssen beim Kontowechsel helfen – Kontowechselservice

Wenn Sie Ihre Bank wechseln, müssen Ihnen beide Banken dabei helfen. Natürlich nur, sofern Sie das möchten. Dieser vom Gesetz vorgeschriebene Kontowechselservice unterliegt bestimmten Fristen, die für eine zügige Umstellung sorgen sollen. Während einige Banken

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Kosten für Telefonate oder Kopien

Sämtliche Telefonat- oder Kopierkosten dürfen nicht auf den Bankkunden geschoben werden. Aber: Wird das Telefonat oder die Kopie auf Kundenwunsch durchgeführt, dann schon. Die entstandenen Kosten muss die Bank allerdings beweisen. Die allgemeinen Geschäftskosten wie anteilige Mietkosten, dürfen nicht zulasten des Kunden gehen.

Auskünfte Dritter oder Auskünfte, die die Bank einholt

Sofern die Bank oder Dritte in ihrem eigenen Interesse Auskünfte möchten, tragen diese die Kosten als allgemeine Geschäftskosten. Anders verhält es sich, wenn der Kunde die Bank auffordert, die Auskünfte weiterzuleiten oder eine Bescheinigung fordert.

Entgelt für Überziehungsbearbeitung

Haben Sie nicht ausreichend Guthaben auf dem Konto oder beträgt die Buchung mehr als Ihr Verfügungsrahmen, kann die Bank zwischen zwei Möglichkeiten entscheiden:

  1. Überweisung wird verweigert und Ihnen die Rücklastschrift in Rechnung stellen.
  2. Bank erlaubt die Überziehung. Dafür darf das Geldinstitut dann aber keine Überziehungsbearbeitung in Rechnung stellen.

Warum? Sofern die Bank die Überziehung duldet, handelt es sich um eine „geduldete Überziehung“. Die Bank darf hier keine Gebühren verlangen, weil die Bank mit der Entscheidung ihr eigenes Interesse verfolgte.

Ob die Kontoüberziehung geduldet wird, ist meist eine individuell getroffene oder vollautomatisierte Entscheidung und hängt zum Beispiel von der Dispohöhe ab.

Zahlungsverzug
Die Rechte der Bank bei Zahlungsverzug – Zwangsversteigerung und andere Folgen

In juristischer Hinsicht ist eine Baufinanzierung kein einfaches Konstrukt, denn es kann zu Problemen kommen, vor allen Dingen, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät. Grundsätzlich sichert sich der Kreditgeber für solche Fälle ab, denn sein

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Nachforschungsentgelt bei Überweisungen

Die Bank hat dafür Sorge zu tragen, dass das Geld beim Empfänger ankommt. Sofern der Kunde die Kontonummer und Bankleitzahl richtig angegeben hat, ist der Empfänger auch richtig benannt. Kommt nun das Geld nicht an und soll die Bank nachforschen, so geschieht das im eigenen Interesse der Bank und liegt in ihrer Pflichterfüllung. Somit kann die Bank diese Leistung dem Kunden nicht in Rechnung stellen. Die Lage verhält sich jedoch anders, wenn der Kunde die Daten falsch angegeben hat. Sein Anspruch gegen die Bank ist es, sein Geld zurückzubekommen. Erhält er dabei die Hilfe von der Bank, darf diese nach §675 y Abs.: 3 BGB auch ein Entgelt verlangen.

Bearbeitung von Reklamationen

Laut Entscheidung des Landgerichtes Köln, Urteil vom 16.08.2000 – 26 O 30/00 können Banken diese Kosten nicht auf den Kunden schieben. Die Bank steht in der Pflicht, der Reklamation nachzukommen.

Mahnkosten

Gestaffelte Mahnkosten
Werden immer mehr Mahnung verschickt, sinken die Kosten. Die Bank muss nicht mit jeder Mahnung den Sachverhalt nochmals darstellen. Handelt es sich um steigende gestaffelte Mahnkosten, so soll auf den Schuldner Druck ausgeübt werden. Dies ist jedoch nicht erlaubt und verstößt gegen die Pflicht der Bank, Schaden gering zu halten.

Mahnkosten über 3 Euro je Mahnung
Die Mahnkosten sollten keine Strafen sein und müssen sich am zu erwartenden Schaden orientieren. Rationalisierungsmaßnahmen haben den Aufwand der Bearbeitung von Mahnungen sinken lassen. Somit sind mehr als 3 Euro Mahnkosten kaum begründbar.

Mobilzahlung
Mobiles Bezahlen deaktivieren – so geht es – App deaktivieren oder Bank informieren

Das Thema kontaktloses Bezahlen ist seit 2020 zum Alltag geworden, denn aufgrund der Corona-Pandemie haben viele Geschäfte auf das kontaktlose Bezahlen geachtet. Zurzeit können Sie mit der Girocard, der Kreditkarte und dem Smartphone kontaktlos Bezahlen.

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Kosten für Kredit- oder Kontokündigung oder Erinnerungsschreiben

Handelt es sich um ein Erinnerungsschreiben oder die Androhung von rechtlichen Folgen, darf die Bank kein Geld verlangen. Sofern die Geschäftsbeziehung von der Bank beendet wird, handelt sie im eigenen Interesse und das darf den Kunden nichts kosten.

Kontoauflösung und fristgemäße Auflösung des Sparguthabens

Ein Kunde darf seine Geschäftsverbindungen mit der Bank fristlos kündigen. Gibt es spezielle Vereinbarungen, beträgt die Maximalfrist einen Monat. Es dürfen keine Kontoauflösungsgebühren entstehen. Ebenso gibt es keine „Strafgebühren“, wenn ein Sparbuch fristgemäß gekündigt wurde. Jedoch lässt sich ein Sparbuch nicht auflösen, sofern das Guthaben auf eine bestimmte Zeit fest angelegt wurde oder der Kunde eine Kündigungsfrist unterschrieben hat. Möchten Sie das trotzdem, brauchen Sie eine Einigung mit dem Geldinstitut. Meist müssen Sie dann für den entgangenen Gewinn eine Entschädigung bezahlen.

Einbehaltung der vollen Kartengebühr trotz vorzeitiger Vertragsbeendigung

In der Regel haben EC-Karten- und Kreditkarten-Verträge eine festgesetzte Laufzeit von zum Beispiel zwei Jahren. Die Gebühren hierfür zahlen Sie meist vorab. Beenden Sie den Vertrag nun vorzeitig, so können Sie sich anteilig die Kartengebühr von der Bank zurückholen. (OLG Frankfurt, Urteil vom 14.12.2000 – 1 U 108/99).

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Nachhaltiges Girokonto – Vergleich lohnt – Nachhaltigkeit ist auch bei Banken im Trend

Heute gibt es eine Vielzahl an Konten, so dass die Entscheidung für das richtige nicht immer so leicht ist. Mit unserem Vergleich haben Sie eine kleine Hilfestellung zur Hand, der Ihnen bei der Wahl eines

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Entgelt für Kartensperre

Laut AGB dürfen Sparkassen und Banken für die Kartensperre kein Entgelt verlangen, sofern sie durch die Sperre ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Diese Verpflichtung besteht dann, wenn der Kunde die Karte verliert oder er einen Missbrauch der Karte meldet (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2012 – I-6 U 195/11). Auch ist die Gebühr unzulässig, wenn das Geldhaus selbst die Karte im eigenen Interesse sperrt. Ebenso sind alle Klauseln, die für die Kartensperrung eine Pauschalgebühr veranschlagen, unzulässig.

Bearbeitung von Erbfällen

Verstirbt der Inhaber des Kontos, so muss die Bank das Finanzamt über den Kontostand des Erblassers informieren. Hierfür müssen die Erben nicht die Kosten tragen (Landgericht Frankfurt, Urteil vom 27.01.2000 – 2/2 O 46/99 sowie Landgericht Dortmund, Urteil vom 16.03.2001 – 8 O 57/01). Zudem muss das Kreditinstitut das Konto auf den Namen des Erben ändern, damit die Unterlagen zur Rechtssituation passen. Hierfür muss der Erbe ebenfalls nichts bezahlen. Lediglich wenn die Erben eine zweckmäßige Verwendung der Erbmasse wünschen oder eine wirtschaftliche Beratung möchten und dadurch ein Beratungsvertrag entsteht, darf die Bank ein Honorar ansetzen.

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Doppelte Abbuchung nach dem Einkauf: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Das Thema Kartenzahlung ist heute ein Muss, denn mittlerweile zahlen mehr als 80% der Deutschen mit der EC-Karte ihren Einkauf. Schon Kleinstbeträge können mit der Karte gezahlt werden und normalerweise läuft auch alles rund, aber

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Geldempfang aus dem Ausland

Manche Kreditinstitute verlangen eine Provision, wenn Geld aus dem Ausland eingeht und das ist nicht rechtens. Scheinbar möchten sie die EU-Forderung vermeiden, welche die Überweisungskosten innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums senken möchte. Allerdings sind die Banken der Girokonten nur als Verrechnungsstelle tätig und somit dazu verpflichtet, den Geldeingang ordentlich zu verbuchen. Dies stellt keine besondere Dienstleistung für den Kunden dar.

Zulässige Bankentgelte

Der Bundesgerichtshof und andere Gerichte haben folgende Bankentgelte für zulässig erklärt.

Diese Liste ist Stand der aktuellen Diskussionen und gibt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Kontoauskunftsgebühren

Kündigen Sie ein Girokonto, haben Sie auch 10 Jahre nach Ablauf der handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist das Recht zur Kontoauskunft, sofern die Bank die Unterlagen noch aufgehoben hat (Urteil vom 30.01.2001 – XI ZR 183/00).

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SEPA: Europaweite Regeln im Zahlungsverkehr – Das SEPA-Verfahren zur schnellen und kostengünstigen Überweisung

Zahlungen innerhalb eines Landes lassen sich mit dem SEPA-Verfahren beschleunigen und das nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch in ein anderes Land. Die Übergangsfrist endet am 1. Februar 2016, denn bis zu diesem Datum gab

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Kostenerstattung des Ausstellers an den Empfänger einer nicht eingelösten Lastschriftermächtigung

Möchte ein Anbieter eine Forderung gegen seinen Kunden per Lastschrift einziehen und ist dieser Versuch erfolglos, darf der dem Kontoinhaber die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Erteilt ein Verbraucher die Erlaubnis zur Lastschrift, muss er auch dafür sorge tragen, dass sein Konto für den Einzug gedeckt ist. Das Entgelt muss er aber nur dann zahlen, wenn er selbst die Schuld an dem nicht gedeckten Konto trägt. (Urteil vom 09.04.2002 – XI ZR 245/01).

Entgelt für Scheckrückgaben

Reicht ein Kunde einen ungedeckten Scheck ein und kann das andere Kreditinstitut diesen nicht einlösen, hat der Scheckinhaber die Kosten für die Nichteinlösung zu tragen. Jedoch kann der Scheckeinreicher das Geld durch eine Scheckklage beim Scheckaussteller holen (Urteil vom 09.04.2002 – XI ZR 245/01).

Entgelt für Kreditkartennutzung im Ausland

Innerhalb der EU müssen Sie für die Kreditkartennutzung in Euro nichts bezahlen. Bezahlen sie jedoch in einer Fremdwährung oder außerhalb der EU, so werden Ihnen Bearbeitungsgebühren berechnet (Urteil vom 14.10.1997 – XI ZR 167/96).

Bürgschaft
Ehegattenbürgschaft: Bürge darf nicht immer zur Kasse gebeten werden – es gibt Ausnahmen!

In der heutigen Zeit werden beinah täglich Tausende von Krediten vergeben, aber bei einigen Krediten muss der Ehegatte oder ein Angehöriger den Vertrag mit unterschreiben. In einigen Fällen ist es üblich, dass eine Bürgschaft übernommen

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Entgelte für von der Bank verweigerte Einlösung von Schecks, Lastschriften, Überweisungen und Daueraufträgen

Sofern Ihr Kundenkonto keine ausreichende Deckung hat, kann die Bank das Einlösen von Schecks oder Lastschriften verhindern und handelt in Ihrem Sicherheitsinteresse. Die hier entstehenden Kosten dürfen Ihnen berechnet werden. Das Gleiche gilt für Überweisungen und Daueraufträge.

Allerdings muss Sie das Kreditinstitut darüber informieren, dass Lastschriften, Schecks, Daueraufträge oder Überweisungen wegen mangelnder Deckung nicht eingelöst wurden.

Diese Entgelte haben ihren Hintergrund bei der EU-Zahlungsdienstrichtlinie. Nach alter Rechtsprechung waren sie bis Mitte 2022 nicht zulässig. Seit Juli 2012 wurden in Banken und Sparkassen die Geschäftsbedingungen der neuen Rechtslage angepasst und die Kosten für diese Vorgänge aufgenommen. Somit ist seitdem das Entgelt für Rücklastschrift zulässig.

Allerdings muss es in einem angemessenen Rahmen liegen und sich an den Kosten des Zahlungsdienstleisters orientieren. Somit darf nicht beliebig viel Geld berechnet werden.

Kinder, Bankgeschäfte, Minderjährig
Bankgeschäfte mit Minderjährigen: Eltern müssen meistens zustimmen, auch mit Generaleinwilligung

Vom Sparvertrag über das Girokonto ohne Kosten bis hin zu einem Dispo für Teenager: Die Banken versuchen mit vielen Angeboten die Jugendlichen zu ködern. Jedoch wissen nur die Wenigsten, dass die Verträge mit einem unter

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Kosten für Baraus- und Bareinzahlungen auf das eigene Konto oder vom eigenen Konto am Schalter

Nehmen Sie am Schalter eine Barein- oder Barauszahlung auf das eigene Konto vor, dürfen Banken dafür etwas verlangen. Die Kosten dürfen aber nur transaktionsbezogene Kosten sein. Alle Gemeinkosten wie Personalkosten dürfen hierin nicht enthalten sein (BGH, Urteil vom 18.06.2019 – Az.: XI ZR 768/17).

In einem Fall hatte die Bank das Entgelt je nach Kontomodell angesetzt. Ob diese Beträge in Ordnung sind, wurde vom BGH an die untere Instanz zur Entscheidung gegeben.

Achtung: Der Paragraph 675 f Absatz 4 Satz 1 des BGB wurde 2009 geändert und ältere Entscheidungen haben seitdem keine Wirkung mehr (etwa BGH, Urteil vom 30.11.1993, Az.: XI ZR 80/93). Somit müssen Banken keine gewisse Anzahl an unentgeltlichen Barein- und Barauszahlungen dulden.

Bankwechsel, Kontowechsel
Checkliste und Musterbriefe für den Kontowechsel

Ein Girokonto kann teuer sein: Bis zu 15 Euro kann das Konto, aufgrund von Buchungskosten, Kredit- sowie EC-Karten und monatliche Gebühren, dem Besitzer kosten. Aufgrund dessen empfiehlt es sich, die Tarife und Kosten anderer Anbieter

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Bankgebühren: Nicht alle Gebühren beim Girokonto sind zulässig – Lassen Sie sich nicht abzocken!

1. Finde ich alle Gebühren in den AGB gelistet?

In den AGB der Banken finden sie zwar viele Hinweise zu den Gebühren, jedoch nicht für alle Bereiche.

2. Muss ich mit den Gebühren einverstanden sein?

Sofern diese gesetzlich zulässig sind, können Sie dagegen keinen Einspruch erheben.

3. Muss ich die Gebühren für Kontoauszüge von vor einem Jahr bezahlen, wenn ich sie für ein Amt brauche?

Sie fordern die Kontoauszüge an, also müssen Sie auch dafür bezahlen. Jedoch können Sie mit dem Amt klären, ob diese die Kosten an Sie erstatten.

4. Warum muss ich für eine Ersatzkarte bezahlen, wenn ich die alte verloren habe?

Die Bearbeitung kostet der Bank Zeit und macht Arbeit. Zudem kann man davon ausgehen, dass Sie die Schuld am Verlust tragen.

5. Kann ich Probleme bekommen, wenn ich ungedeckte Schecks einreiche?

Abgesehen davon, dass sie das Entgelt für die Nichteinlösung tragen müssen, kann es auf kurz oder lang passieren, dass die Bank Ihnen keine Scheck mehr ausgibt. Es zeugt von keiner guten Kreditwürdigkeit, wenn Sie Schecks auf ein wissentlich ungedecktes Konto ausstellen.

Baudarlehen
Baufinanzierung vorzeitig ablösen: Ohne Extrakosten und Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Baukredit

Sie haben die Möglichkeit die Baufinanzierung zu kündigen, aber dann verlangt die kreditgebende Bank in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Sie können sich eventuell dagegen wehren und alle entsprechenden Informationen können Sie hier nachlesen. Die

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Fazit

Manche Banken versuchen es einfach und erheben Entgelte und Gebühren, die eigentlich nicht rechtens sind. Es gibt viele Bankkunden, die das nicht wissen und sich somit auch nicht dagegen wehren. Aus diesem Grunde sollten Sie genau schauen, wenn Sie ein Entgelt bezahlen sollen.

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Unzulässigen Zusatzentgelten und Leistungseinschränkungen widersprechen und sein Recht durchsetzen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unzulaessigen-zusatzentgelten-und-leistungseinschraenkungen-widersprechen-und-sein-recht-durchsetzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unzulaessigen-zusatzentgelten-und-leistungseinschraenkungen-widersprechen-und-sein-recht-durchsetzen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:47:17 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64382 In den letzten Jahren sind immer mehr Girokonten zu Pfändungsschutzkonten umgewandelt worden, denn das sogenannte P-Konto dient der finanziellen Sicherheit bei Schulden. Wichtig ist, dass die Banken keine höheren Kontoführungsentgelte verlangen dürfen und zudem sind

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In den letzten Jahren sind immer mehr Girokonten zu Pfändungsschutzkonten umgewandelt worden, denn das sogenannte P-Konto dient der finanziellen Sicherheit bei Schulden. Wichtig ist, dass die Banken keine höheren Kontoführungsentgelte verlangen dürfen und zudem sind die bisher vereinbarten Leistungen auch nicht einfach aufgehoben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Pfändungsschutzkonto ist eine finanzielle Sicherheit für Menschen, die Schulden haben und zurzeit diese nicht zahlen können.
  • Mit dem P-Konto bleibt ihnen ein Selbstbehalt, so dass die aktuellen Rechnungen bezahlt werden können und der Lebensunterhalt gesichert ist.
  • Die Banken dürfen nach der Umwandlung in ein P-Konto keine höheren Gebühren verlangen und die vorhandenen Leistungen auch nicht automatisch kündigen.

Der Bundesgerichtshof hat am 16. Juli 2013 (Az. XI ZR 260/12) ein Urteil gesprochen und entschieden, dass die Deutsche Bank eine entsprechende Preisklausel nicht einsetzen darf. Das P-Konto darf nicht mit Einschränkungen oder Nachteilen für den Kunden verbunden sein und das hat der Richter eindeutig festgelegt.

Sie haben die Möglichkeit automatische Dispo-Einzüge oder gekappte Leistungen zu widersprechen und das ist bei Lastschriftverfahren oder beim Online-Banking möglich. Fordern Sie überhöhte Entgelte seit Beginn der Erhebung zurück, denn das Urteil mit seinen Grundsätzen lässt sich auf alle Banken und Sparkassen übertragen.

Die nachfolgenden Tipps können Ihnen eine gute Hilfestellung sein.

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Die gesetzliche Pflicht

Kreditinstitute sind seit Juli 2010 verpflichtet ein P-Konto einzuführen, denn es handelt sich um einen unbürokratischen Basisschutz von 1.252,64 Euro im Monat.

Sie haben die Möglichkeit zu Ihrer Bank oder Sparkasse zu gehen und das vorhandene Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Für die Umwandlung darf die Bank keine zusätzlichen Kosten berechnen.

Das Urteil hat gezeigt, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass für ein P-Konto genau die gleichen Kontoführungskosten gelten sollten wie für ein normales Girokonto auch. Die Führung eines P-Kontos ist gesetzlich vorgeschrieben und somit Pflicht, so dass auch keine zusätzlichen Entgelte veranschlagt werden dürfen. Der Bundesgerichtshof hat dazu drei Urteile gesprochen

  • 16. Juni 2013 Az. XI ZR 260/12
  • 13. November 2013 Az. XI ZR 145/12
  • Az. XI ZR 500/11

Im Grunde handelt es sich bei dem P-Konto um eine Umwandlung und um kein eigenes Kontomodell, so dass es als Ergänzung für das Girokonto gilt. Somit sorgt die bloße Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto nicht dafür, dass eine Erhöhung des Entgeltes notwendig ist.

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Fordern Sie überhöhte Entgelte zurück

Einige Geldinstitute verlangen für die Nutzung des P-Kontos einen Mehrbetrag zwischen 2 und 15 Euro im Monat.

Sie sind der Ansicht, dass der Mehrbetrag gerechtfertigt ist und für Kontoführung, Überweisungen und Lastschrift genutzt wird. Das übliche Gehaltskonto ist mit diesen Gebühren nicht bestückt, so dass Sie die Möglichkeit haben, das Geld zurückzuverlangen. Die Bundesgerichtshofurteile sagen aus, dass die Entgelte nicht zulässig sind und von Ihnen zurückgefordert werden sollten. Dafür brauchen Sie einen Nachweis, aber da reichen in der Regel Kontoauszüge. Nehmen Sie einen Kontoauszug vor der Umwandlung und ein Kontoauszug nach der Umwandlung, denn daran erkennen Sie die erhöhten Entgelte. Als Alternative nehmen Sie einfach die Umstellungsvereinbarung, denn dort stehen die Preise für das Führen des P-Kontos drauf.

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Widersprechen Sie dem automatischen Dispo-Entzug

Sie haben Ihr Girokonto zum P-Konto umwandeln lassen, aber dann darf die Bank die bonitätsabhängigen Leistungen wie eine Kreditkarte oder den Dispo nicht mit einem Schlag ausgleichen.

Das Geldinstitut muss die Leistungen nach den geltenden Geschäftsbedingungen ganz normal kündigen, denn das hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil am 10. Februar 2015 (Az. XI ZR 187/13) festgelegt. Sie haben also ein wenig Zeit, um das Konto wieder in die schwarzen Zahlen zu bekommen.

Sie können einen Widerspruch einlegen, wenn der Dispo unzulässigerweise automatisch bei der Umstellung des Kontos gekappt wurde oder die Nutzung der Kreditkarte direkt beendet wird. Nutzen Sie einen Musterbrief für den Widerspruch und fordern Sie eine einvernehmliche Vereinbarung.

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Nehmen Sie die Leistungseinschränkungen nicht hin

Wenn Sie Ihr Girokonto zum P-Konto umwandeln lassen, dann müssen Ihnen die Leistungen, die unabhängig von der Bonität sind, auch weiterhin zustehen.

Dazu gehört nicht nur das Online-Banking, sondern auch Lastschrift, Überweisungen, Nutzen des Bankterminals zum Geldabheben und alle anderen Kontoleistungen. Schließlich entscheiden Sie sich nicht für ein anderes Kontomodell, sondern lassen das vorhandene Konto einfach umschreiben. Sie sichern sich nur den automatischen Pfändungsschutz, wenn Sie sich für ein P-Konto entscheiden.

Widersprechen Sie auf jeden Fall, wenn die Leistungen gekappt wurden und pochen Sie auf Ihr Recht, denn die Leistungen müssen Ihnen auch in Zukunft wieder zur Verfügung stehen.

Basiskonto als Alternative

Die Einrichtung eines Basiskontos kann Abhilfe schaffen, denn seit Juni 2016 hat jeder Verbraucher das Recht auf ein sogenanntes Basiskonto.

Das Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, so dass Sie Ein- und Auszahlungen tätigen können. Lastschriften, Überweisungen, Daueraufträge und Kartenzahlungen sind auch möglich. Wenn die Bank oder Sparkasse grundsätzlich die Möglichkeit anbietet, Online-Banking zu nutzen, dann muss dies auch bei dem Basis-Konto der Fall sein. Sie können aber auch ein P-Konto nutzen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Alternativen es zum Onlinebanking gibt.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema unzulässige Gebühren beim P-Konto

1. Was kostet die Umwandlung vom Girokonto zum P-Konto?

Die Umwandlung vom Girokonto zum P-Konto kostet nichts, denn es handelt sich um eine gesetzlich verpflichtende Leistung der Banken und Sparkassen.

2. Kann das P-Konto auch als Gemeinschaftskonto geführt werden?

Das P-Konto ist ein Einzelkonto und kann nur von einer Person geführt werden. Ein Gemeinschaftskonto in Form eines Pfändungsschutzkontos gibt es nicht.

3. Kosten Geldabhebungen oder Überweisungen bei einem P-Konto mehr als bei einem Girokonto?

Nein, die Kosten für Leistungen des P-Kontos sind gleich, denn es handelt sich schließlich um kein anderes Kontomodell, sondern das vorhandene Girokonto wird einfach nur umgewandelt.

4. Wie lassen sich höhere Entgelte nachweisen?

Ein Blick auf die Kontoauszüge kann helfen. Dafür nehmen Sie einen Kontoauszug vor der Kontoumwandlung und ein Kontoauszug nach der Umwandlung, dann können Sie eventuelle Unterschiede bei den Entgelten feststellen.

5. Muss die Bank mir die zu hohen Entgelte zurückgeben?

Wenn Sie festgestellt haben, dass die Bank höhere Entgelte abgebucht hat, dann fordern Sie diese mit Hilfe eines Widerspruchs zurück. Die Bank muss die Entgelte dann umgehend Ihrem Konto wieder gutschreiben.

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Fazit

Heutzutage sind Banken und Sparkassen in der Pflicht die Umwandlung vom Girokonto zum Pfändungsschutzkonto kostenlos durchzuführen. Aber nicht nur die Umwandlung ist kostenlos, denn die Banken und Sparkassen dürfen auch weiterhin keine höheren Entgelte verlangen. Die Entgelte müssen dem bisherigen Kontomodell gleich bleiben, denn schließlich machen Sie kein neues Konto aus, sondern wandeln das vorhandene Gehaltskonto nur um. Sollten höhere Entgelte geflossen sein, dann können Sie einen Widerspruch einlegen und die Gelder zurückfordern.

Der Beitrag Unzulässigen Zusatzentgelten und Leistungseinschränkungen widersprechen und sein Recht durchsetzen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Finanzielle Existenz auch bei Pfändung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-p-konto-finanzielle-existenz-auch-bei-pfaendung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-p-konto-finanzielle-existenz-auch-bei-pfaendung/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:43:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63962 Jeder Verbraucher hat das Recht ein Pfändungsschutzkonto bei seiner Bank zu bekommen, so dass das Guthaben bis zu einer festgelegten Grenze nicht gepfändet werden kann. Das Pfändungsschutzkonto, kurz auch P-Konto genannt, wirft eine Menge Fragen

Der Beitrag Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Finanzielle Existenz auch bei Pfändung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Jeder Verbraucher hat das Recht ein Pfändungsschutzkonto bei seiner Bank zu bekommen, so dass das Guthaben bis zu einer festgelegten Grenze nicht gepfändet werden kann. Das Pfändungsschutzkonto, kurz auch P-Konto genannt, wirft eine Menge Fragen auf und wir haben die Antworten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden und die Einrichtung ist kostenfrei.
  • Kontoführungsgebühren sind auch für ein P-Konto zu bezahlen, aber diese sollten nicht höher sein als bei einem normalen Konto.
  • Die Pfändungsfreigrenze liegt bei knapp 1.200 Euro und kann mit Hilfe von Nachweisen angehoben werden.

Jeder Verbraucher hat den Anspruch ein Pfändungsschutzkonto einzurichten, wobei das eigene Girokonto in der Regel die Grundlage darstellt. Es handelt sich bei dem P-Konto eigentlich um ein normales Girokonto, so dass der normale Zahlungsverkehr weiterhin bestehen bleibt. Aber das Konto bietet einen unbürokratischen Schutz vor einer Kontopfändung. Seit dem 1. Juli 2019 liegt der Freibetrag für eine Einzelperson bei 1.178,59 Euro für jeden Kalendermonat und dazu können weitere Beiträge geschützt werden, wenn ein Nachweis vorhanden ist. Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das P-Konto.

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Wer benötigt ein Pfändungsschutzkonto?

Das Kontoguthaben wird mit Hilfe des Pfändungsschutzkontos im Falle einer Pfändung geschützt, denn bei einem normalen Girokonto ist kein Schutz vorhanden.

Das P-Konto dient auch für Empfänger von Sozialleistungen als Schutz vor der Verrechnung mit einer Kontoüberziehung. Innerhalb von 14 Tagen können Sie über das Geld verfügen.

Ein P-Konto macht keinen Sinn, wenn Sie keine Schulden haben oder es zu keiner drohenden Kontopfändung durch die Verrechnung einer Kontoüberziehung kommt. Eine vorsorgliche Einrichtung macht keinen Sinn.

Was schützt das P-Konto eigentlich?

Die Einrichtung eines P-Konto schützt Sie in erster Linie vor dem Zugriff von Gläubigern, die das Konto pfänden wollen, weil Sie Schulden bei ihnen haben.

Sie als Kontoinhaber können mit einem P-Konto auch weiterhin innerhalb des geltenden Freibetrags über das Geld verfügen. Barabhebungen, Überweisungen oder Lastschriften sind innerhalb des Beitrags ohne Probleme möglich. Das Guthaben ist bis zu einem Freibetrag von 1.178,59 Euro geschützt, wenn Sie das Girokonto zu einem P-Konto umgewandelt haben. Sie können auch weitere Beiträge freigeben, wenn Sie einen Nachweis erbringen können. In der Regel ist nur selten eine Entscheidung der vollstreckenden Behörden notwendig, beispielsweise wenn es um einen öffentlichen Gläubiger geht. Der Gläubiger bekommt nur dann eine Summe, wenn das Kontoguthaben über dem unpfändbaren Freibetrag liegt.

Achtung:

Allerdings sind Beiträge in Gefahr, auch wenn Sie unterhalb des Freibetrages liegen. Das kommt dann vor, wenn das Geld länger als über den Monatswechsel hinaus auf dem Konto bleibt.

Auch bei Wieder-Einzahlungen ist eine gewisse Vorsicht geboten, denn auf dem P-Konto wird nicht nach Herkunft des Geldeingangs entschieden. Das bedeutet, wenn Sie den Freibetrag abheben und im gleichen Monat wieder einzahlen, dann kommt es zu einer Überschreitung des Freibetrages und der Betrag lässt sich pfänden.

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Erhält man das P-Konto automatisch?

Sie müssen als Kontoinhaber selber aktiv werden und ein P-Konto einrichten lassen.

Entweder richten Sie ein neues Konto als P-Konto ein oder wandeln das bestehende Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto um. Bei Ihrer Bank können Sie einen entsprechenden Antrag stellen, aber beachten Sie, dann jede Person nur ein P-Konto führen darf.

Muss jede Bank das P-Konto einrichten?

Als Bankkunde können Sie von Ihrer Bank die Umwandlung von dem bestehenden Girokonto in ein P-Konto verlangen, denn Sie haben ein Umwandlungsanspruch.

Wenn schon eine Pfändung vorliegt, dann sind die Sparkassen und Banken gesetzlich verpflichtet, innerhalb von vier Tagen das Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Der Tag der Antragsstellung ist ausschlaggebend und zudem muss die Umwandlung kostenfrei sein.

Sie haben bisher noch kein Konto, dann haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto.

Lassen Sie sich die Weigerung der Sparkasse oder der Bank schriftlich geben, wenn kein Basiskonto eingerichtet wird oder die Umwandlung auch nicht stattfindet. Mit dem Schriftstück wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale oder Sie nutzen die Möglichkeit eines kostenfreien Schlichtungsverfahrens durch einen Ombudsmann.

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Welche Leistungen hat das P-Konto?

Der Gesetzgeber hat die Vorstellung, dass das P-Konto wie ein normales Girokonto geführt werden kann.

Das bedeutet, Sie können Bargeld abholen, aber auch Überweisungen machen und Daueraufträge oder Lastschriften in die Wege leiten. Allerdings ist das Gleichheitsprinzip im Bezug auf die Bonität Voraussetzung für einige Bankdienstleistungen. Die Banken haben also die Möglichkeit den P-Konto-Inhabern eine Kreditkarte zu verweigern.

Der Bundesgerichtshof hat im Juli 2013 allerdings entschieden, dass Leistungen nicht direkt wegfallen dürfen, wenn es zur Umwandlung in ein P-Konto kommt (Az. XI ZR 260/12).

Auch bei einem P-Konto müssen alle Kontoleistungen, die unabhängig von der Bonität sind, weiterhin nutzbar sein. Dazu gehören:

  • Onlinebanking
  • Lastschrift
  • Überweisungen
  • Nutzen von Bankterminals zum Geldabheben.

Sie wählen schließlich kein neues Kontomodell, sondern sorgen nur für eine Absicherung durch den automatischen Pfändungsschutz.

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Was passiert mit dem Dispokredit beim Pfändungsschutzkonto?

Grundsätzlich liegen Ihnen keine Steine im Weg, wenn Sie die Umwandlung in ein P-Konto verlangen und einen Überziehungskredit laufen haben.

Der Pfändungsschutz greift aber nur bei Guthaben und es gibt für alle anderen Zahlungseingänge keinen Schutz bis das Konto wieder in den schwarzen Zahlen ist. Die einzige Ausnahme stellen Sozialleistungen dar.

Aus dem Grund sollten Sie sich vor der Umwandlung in ein P-Konto mit der Ban auseinandersetzen und eine sinnvolle und leistbare Regelung zur Rückzahlung treffen. Dann können Sie auch den Schutz des P-Kontos in Anspruch nehmen. Sie können aber auch bei einem anderen Kreditinstitut ein P-Konto einrichten, wenn Sie zu keiner Einigung mit der Hausbank kommen.

Interessant:

Der Dispokredit darf von der Bank nicht automatisch eingezogen werden, wenn Sie ein P-Konto beantragen. Im Grunde handelt es sich bei einem P-Konto um eine zusätzliche Funktion des vorhandenen Girokontos und somit sollten auch die vorhandenen Vereinbarungen weiterhin aktiv sein.

Die bonitätsabhängigen Leistungen können von der Bank zwar gekündigt werden, wenn Sie ein P-Konto einrichten, aber ein automatischer Einzug ist laut Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 260/12) nicht möglich. Sie haben also durchaus Zeit das Konto wieder in die schwarzen Zahlen zu bringen.

Sie können Widerspruch einlegen, wenn nach der Umstellung zum P-Konto der Dispo automatisch eingezogen wurde oder die Kreditkartennutzung von jetzt auf gleich eingestellt wird. Fordern Sie auf jeden Fall eine einvernehmliche Vereinbarung, damit die Kontoüberziehung zurückgeführt werden kann.

Grundsätzlich räumen die Banken keine weitere Überziehungsmöglichkeit ein, wenn der Überziehungskredit bezahlt ist und weiterhin ein P-Konto besteht. Allerdings gibt es kein Gesetz, welches einen Überziehungskredit in dem Zusammenhang verbietet. Die Verbraucherzentralen raten aber davon ab, das P-Konto zu überziehen, denn es gibt nur einen Verrechnungsschutz für Sozialleistungen. Dann dürfen lediglich die Kontoführungsgebühren einbehalten werden. Für alle anderen Arten von Geldeingängen gibt es bei einem überzogenen Pfändungsschutzkontokeinen Schutz und eine Pfändung ist durchaus möglich.

Können mehrere P-Konten und Freibeträge genutzt werden?

Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig und bei der Einrichtung des Kontos müssen Sie dies schriftlich versichern.

Die Einrichtung eines P-Kontos lässt sich überprüfen, so dass die Kreditinstitute eine Meldung an die Schufa vornehmen dürfen. Wenn Sie gegen die gesetzliche Regelung verstoßen, dann führt dies zu einem Verlust des Pfändungsschutzes und zu einer strafbaren Handlung.

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Geht ein P-Konto auch als Gemeinschaftskonto?

Ein normales Girokonto kann einfach zu einem Gemeinschaftskonto gemacht werden, aber bei einem P-Konto ist das nicht möglich.

Das P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. Wenn Sie bislang das Girokonto als Gemeinschaftskonto geführt haben, dann müssen Sie eine Umschreibung verlangen, bevor Sie eine Umwandlung in ein P-Konto bekommen.

Der zweite Kontoinhaber kann entscheiden, ob ihm eine Verfügungsberechtigung genügt oder ob er ein eigenes Girokonto oder P-Konto einrichtet. Die Eröffnung eines eigenes Kontos ist sinnvoll, wenn Sie über ein eigenes Einkommen verfügen.

Es kann schwierig werden, das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto zu schützen, wenn das Gemeinschaftskonto schon gepfändet ist. Sie sollten sich dann auf jeden Fall einen rechtlichen Rat einholen.

Wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen oder mit Pfändungen zu rechnen ist, dann sollten Sie sich frühzeitig mit der Trennung des Gemeinschaftskontos in Einzelkonten beschäftigen, damit es keine Schwierigkeiten mit dem Pfändungsschutz gibt.

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Wie teuer ist ein P-Konto?

Die Bank muss die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto kostenfrei durchführen.

In der Regel ist die Kontoführung nicht kostenlos, denn die Gesetzeslage sieht vor, dass Entgelte erhoben werden können. Allerdings geht der Gesetzgeber immer davon aus, dass die Gebühren in angemessener Höhe sind. Sie werden sich also meist in dem Kostenrahmen eines normalen Girokontos bewegen.

Der Bundesgerichthof hat in einem Urteil am 21. September 2017 (Az. XI ZR 590/15) festgelegt, dass für die Führung eines P-Kontos eine Gebühr von 7,00 Euro unangemessen ist. Vor allen Dingen, wenn die Bank für ein normales Girokonto 5,00 Euro Gebühren für die normalen Leistungen verlangt. Grundsätzlich handelt es sich bei einem P-Konto nicht um ein eigenes Konto, sondern um eine Zusatzfunktion und somit dürfen die Gebühren nicht unendlich hoch sein. In drei Urteilen hat der Bundesgerichtshof diese Aussage bestätigt.

  • Az. XI ZR 260/12
  • Az. XI ZR 145/12
  • Az. XI ZR 500/11

Einige Anbieter haben für das Kontomodell mit dem P-Schutz einen Mehrbetrag zwischen 2 und 10 Euro verlangt. Sie können das erhobene Entgelt zurückverlangen und dabei hilft Ihnen die Verbraucherzentrale. Mit Hilfe eines Musterbriefes, der als Rückforderungsschreiben bekannt ist, können Sie die höheren Entgelte der Bank in Rechnung stellen. Dazu müssen Sie nur die entsprechenden Kontoauszügen vor und nach der Anhebung beifügen. Sie können auch die Umstellungsvereinbarung einreichen, wenn der neue Preis dort nachzulesen ist.

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Kann mit dem P-Konto gespart werden?

Mittlerweile können Sie das Restguthaben des Monats, auch mit einer Kontopfändung, in den neuen Monat übertragen.

Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Sie sich eine kleine Menge an Rücklagen zusammensparen können. Allerdings muss das angesparte Kapital aus dem Vormonat zuerst komplett verbraucht werden. Das nicht verbrauchte neue Geld kann dann in den kommenden Monat übernommen werden.

Das bedeutet, dass Sie Ansparungen nicht längerfristig in beliebiger Höhe machen können, sondern monatlich beschränkt sind. Wenden Sie sich bei Problemen mit dem P-Konto immer an die Verbraucherzentralen.

Änderung durch BGH-Urteil

Bislang ist es so, wenn Sie das festliche Geld aus dem Freibetrag in den kommenden Monat übernehmen, dann haben Sie die Freigrenze schnell erreicht. Somit ist eine weitere Übertragung nicht möglich und ein Ansparen kann nicht stattfinden. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 4. Dezember 2014 (Az. XI ZR 115/14) eine neue Entscheidung getroffen. Sie können das Geld auch auf den nächsten Monat mitnehmen, so dass ein Ansparen realistisch it.

Der Schuldner soll nicht schlechter dastehen, denn es besteht die Möglichkeit, dass das Geld von dem Vormonat übernommen wird und auch im kommenden Monat noch verbraucht werden kann. Erst dann gilt die oben beschriebene Pflicht in Sachen Ausgabe.

Beispiel:

Die Sozialleistungen gehen am 28. Juli auf das Konto ein und sind für den August bestimmt. Das Geld muss nicht im August ausgegeben werden, sondern kann bis Ende September auf dem Konto bleiben.

Achtung:

In der praktischen Anwendung gibt es in diesem Bezug ein paar Unstimmigkeiten, so dass nicht ganz klar ist, in welchen Fällen das Bundesgerichtshofurteil anzuwenden ist.

Es besteht also auch weiterhin die Gefahr, dass die Bank das Geld aus dem Vormonat einfriert und Sie keine Möglichkeit zum Sparen haben. Eine eindeutige Klärung kann eigentlich nur durch die Gerichte und den Gesetzgeber erfolgen. Damit Sie auf der sicheren Seite sind sollten Sie das Geld aus dem Vormonat immer verbrauchen, damit die Gutschriften nur bis zu Freibetrag auf dem Konto liegen.

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Welchen Schutz gibt es über den Grundbetrag?

Im Grunde ist das P-Konto mit einen dreistufigen Schutz ausgestattet.

  • Der automatische Basisschutz, der ein Guthaben von 1.178,59 Euro schützt.
  • Ein erhöhter Freibetrag, der durch entsprechende Bescheinigungen für Unterhalt oder Sozialleistungen nachgewiesen wird.
  • Der individuell festgesetzte Freibetrag, wenn Sie höhere Einkünfte haben.

Personen können weitere Beträge schützen, wenn sie zum Beispiel für eine Person unterhaltspflichtig sind oder es zu den normalen Zahlungen auch Sozialleistungen gibt. Es muss auch keine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung vorliegen, aber es muss eine entsprechende Bescheinigung bei der Bank vorgelegt werden.

Seit dem 1. Juli 2019 kann mit Hilfe einer Bescheinigung für die erste zusätzliche Person ein Freibetrag von 443,57 Euro notwendig sein und für jede weitere Person jeweils 247,12 Euro. Ein Ehepaar mit zwei Kindern kann also mit allen entsprechenden Bescheinigungen einen Freibetrag von bis zu 2.116,40 Euro haben.

Gut zu wissen:

Das eingehende Kindergeld und weitere einmalige Sozialleistungen, Leistungen für Kinder oder bestimmte Mehrbedarfszahlungen können per Bescheinigung freigestellt werden. Dazu zählt auch das Pflegegeld.

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Woher kommen die Bescheinigungen für zusätzliche Freibeträge?

Die Bescheinigungen können von verschiedenen Stellen ausgegeben werden, aber eine Verpflichtung besteht nicht.

  • Arbeitgeber
  • Sozialleistungsträger
  • Familienkassen
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Verbraucherinsolvenzberatungsstellen

können Bescheinigungen ausstellen. Die Banken und Sparkassen sind verpflichtet, die Sozialleistungsbescheide oder elektronisch erstellte Gehaltsabrechnungen anzuerkennen.

Mit Hilfe einer Musterbescheinigung aus dem Internet lässt sich die Abwicklung leichter gestalten, denn sie wurde gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der Deutschen Kreditwirtschaft entwickelt.

Sie können sich auch ein das Vollstreckungsgericht wenden, wenn die oben genannten Stellen keine oder keine ausreichende Bescheinigung ausfüllen. Auch wenn die Bank eine Bescheinigung nicht akzeptiert, sollten Sie sich an das Gericht wenden. Das Gericht hat die Möglichkeit die pfändungsfreien Beträge zu bestimmen.

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Wie lange gelten die Bescheinigungen?

Bei der Gültigkeit der Bescheinigungen gibt es immense Unterschiede.

Die Sozialleistungsbescheide gelten in der Regel immer solange wie der Leistungszeitraum auf der Bescheinigung zu lesen ist.

Die anderen Bescheinigungen werden in der Regel unbefristet ausgestellt und somit muss die Bank entscheiden, ob die Bescheinigung anerkannt wird oder nicht. Allerdings muss die Bank Sie in zumutbarer Weise informieren und Ihnen mitteilen, welche Bescheinigungen akzeptiert werden und welche nicht. Nur dann können Sie auch vor Ablauf der Frist für eine Folgebescheinigung sorgen und sie der Bank vorlegen.

Notieren Sie sich in einem Kalender unbedingt, wenn Sie wieder aktiv werden müssen und planen Sie Wartezeiten bei einigen Terminen mit ein.

P-Konto-Bescheinigungen bei den Corona-Soforthilfen?

Die NRW-Soforthilfe 2020 (Billigkeitszuschuss gemäß § 53 LHO) ist zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz vorgesehen und stellt keinen Zahlungsvorgang dar, der nicht anhand der Vorgaben für eine P-Konto-Bescheinigung vorgesehen ist.

Es handelt sich auch nicht um eine Sozialleistung, so dass eine Freigabe nur durch ein Vollstreckungsgericht erfolgen kann.

Allerdings ist die Unpfändbarkeit der Soforthilfe mittlerweile auch von dem Bundesgerichtshof bestätigt worden, so dass der erhöhte Freibetrag keinen Einfluss auf die Pfändung hat (10.März 2021 Az. VII ZB 24/20).

Neben dieser Entscheidung und anderen Urteilen:

  • LG Köln Az.39 T 57/20 vom 23. April 2020
  • FG Münster Az. 1 V 1286/20 AO vom 13. Mai 2020

kann man beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Vollstreckungsschutz und einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen.

Damit der Antrag funktioniert, müssen folgenden Anlagen unbedingt in Kopie beigefügt werden:

  • Bewilligungsbescheid für die Soforthilfe
  • P-Konto-Bescheinigung mit erhöhten Freibetrag (wenn vorhanden)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Kopie des betreffenden Pfändungsbeschlusses beziehungsweise die Pfändungsverfügung
  • Darlegung beziehungsweise Nachweis des privaten Hintergrundes der Pfändungsmaßnahme

Wichtig:

Der Antrag für jede Pfändungsfreigabe muss einzeln gestellt werden, wenn mehrere Pfändungen vorliegen.

Die Warnhinweise zur Abhebung und zur Wiedereinzahlung auf das Konto gelten auch nach gerichtlicher Freigabe der Sofortzahlung.

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P-Konto-Bescheinigung vom Arbeitgeber bei Corona-Bonus?

Für den Einsatz in der Corona-Pandemie zahlen viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Sonderprämien aus, die zusätzlich zum Lohn ausgezahlt werden.

Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass der Bonus nur als pfändungsfrei gilt, wenn er von zugelassenen Pflegeeinrichtungen gezahlt wird. Nur in einem solchen Fall kann der Bonus als eine Art Sozialleistung angesehen werden und dann erhalten Sie auch eine entsprechende Bescheinigung für das P-Konto. Der gesetzliche Corona-Bonus wird mit Hilfe der Pflegeversicherung finanziert und nur durch den Arbeitgeber ausgezahlt.

Nur vor den folgenden Hintergründen ist eine Erhöhung des P-Konto-Freibetrages mit Hilfe einer Bescheinigung möglich:

  • Der Bonus wird an Mitarbeiter von zugelassenen Pflegeeinrichtungen ausgezahlt (Pflegedienste, Betreuungsdienste oder Pflegeheime).
  • Der Bonus gilt nur bis zur gesetzlich festgeschriebenen Höchstgrenze.

Eine Freigabenerhöhung für das P-Konto ist für alle anderen Arten von Bonus-Zahlung nicht möglich und kann auch nicht mit einer Bescheinigung erreicht werden. Sie können versuchen die Erhöhung über das Vollstreckungsgericht zu erreichen, aber in der Regel ist das eher selten möglich.

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P-Konto-Bescheinigung für Studierende mit Corona-Überbrückungshilfe?

In pandemiebedingten Notlagen erhalten auch Studenten sogenannte Überbrückungshilfen vom Staat.

Es gibt in der Hinsicht zwei Varianten:

  • Durch einen KfW-Antrag können Studenten eine Überbrückungshilfe in Form eines Darlehens bekommen. Das Darlehen ist bis März 2021 zinslos und kann bis zu 650 Euro im Monat betragen.
  • Für die Monate Juni, Juli und August können Studenten eine Überbrückungshilfe zwischen 100 und 500 Euro im Monat bekommen und hierbei handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Geld wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellt und durch die Studierenden- und Studienwerke ausgezahlt.

Sie können keine Freistellung durch eine P-Konto-Bescheinigung bekommen, wenn die Leistungen auf einem gepfändeten P-Konto eingehen und der dortige Freibetrag überschritten wird.

Eine Freigabe können Sie nur mit Hilfe eines Antrags beim Vollstreckungsgericht erwirken.

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P-Konto-Bescheinigung beim Corona-Kinderbonus?

Das Corona-Konjunkturpaket beinhaltet auch die Auszahlung eines sogenannten Kinder-Bonus in Höhe von 300 Euro. Jedes Kind, das im Jahr 2020 kindergeldberichtigt ist, bekommt diesen Bonus.

Der Kinder-Bonus gilt für alle Kinder, die im September 2020 kindergeldberichtigt sind und eine Auszahlung erfolgte im September 2020 in Höhe von 200 Euro und im Oktober in Höhe von 100 Euro. Das Geld wurde zusammen mit dem Kindergeld der Familienkasse ausgezahlt.

Die Auszahlung erfolgt in zwei Raten und das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend ist der Meinung, dass der Kinder-Bonus als nicht pfändbar gilt. Zudem darf der Bonus nicht mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden. Demnach lässt sich das P-Konto um den Betrag erhöhen, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung vorweisen.

Im Jahr 2017 kam es zur Erhöhung des Kindergeldes und nach deren Erfahrung hat sich gezeigt, dass in der Regel keine zusätzlichen Bescheinigungen für den Freibetrag eingereicht werden müssen. Idealerweise wenden Sie sich an Ihre Bank und fragen einfach nach. Die meisten Software-Systeme erkennen die Beiträge als pfändungsfrei an und somit wird unbürokratisch eine Erhöhung des Freibetrages ermöglicht.

Ist das nicht der Fall, dann sollten Sie sich von der Familienkasse eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung ausstellen lassen.

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Wie lässt sich das pfändungsfreie Existenzminimum sichern, wenn die Freibeträge aus den Bescheinigungen nicht reichen?

In einigen Fällen kommt es vor, dass das pfändungsfreie Einkommen deutlich höher ist als die Freibeträge auf dem P-Konto.

Sie können dann einen Antrag auf individuelle Kontofreigabe stellen und sich nach der Pfändungstabelle richten. Den Antrag müssen Sie zum zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnortes bringen. In der Regel gilt das Amtsgericht auch als Vollstreckungsgericht.

Sollte eine Pfändung durch einen öffentlichen Gläubiger vorliegen (Finanzamt, Hauptzollamt, Stadtkasse), dann müssen Sie einen Antrag bei der entsprechenden Behörde stellen.

Die Behörden nehmen die Aufgabe als Vollstreckungsgericht leider nur sehr zurückhaltend war und das führte in der Vergangenheit zu Verzögerungen.

Was soll man machen, wenn eine Doppelpfändung (Arbeitslohn und Konto) vorliegt?

Eine Pfändung kann schon beim Arbeitgeber beginnen, so dass er nur noch das unpfändbare Einkommen aus das Girokonto überweist.

Sie brauchen zusätzlich eine Bescheinigung für einen Freibetrag, wenn die überwiesene Summe über dem aktuellen Freibetrag liegt. Dazu wenden Sie sich an das Vollstreckungsgericht mit einem Freigabebeschluss, denn nur mit deren Zustimmung können Sie den vollständigen Betrag bekommen.

Sie können auch einen Blankett-Beschluss beantragen, wenn das Einkommen regelmäßig wechselt. Das kommt meist bei Schichtarbeit oder Mehrarbeit in Frage. Durch diesen Beschluss müssen Sie nicht jeden Monat erneut zum Gericht laufen und erhalten eine Pauschale, welche der Arbeitgeber Ihnen überweist.

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Wann muss das Girokonto bei einer drohenden Pfändung umgestellt werden?

Das Girokonto lässt sich auch nach Zustellung der Pfändung noch in ein P-Konto umwandeln, so dass es zu einem Pfändungsschutz kommen kann.

Allerdings muss das P-Konto bei der Bank beantragt werden und dann erfolgt die Umstellung in der Regel innerhalb von vier Werktagen. Die vollen Freibeträge gelten dann aber auch rückwirkend für die letzten vier Wochen.

Allerdings muss die Umstellung des Kontos auch innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der Pfändung durchgeführt werden. Sie sollten also auf eine Pfändung schnellstmöglich reagieren.

Was kann man machen, wenn nur unpfändbare Beträge eingezahlt werden?

Sie können die Anordnung auf Unpfändbarkeit für maximal 12 Monate beantragen, wenn das Guthaben des Kontos regelmäßig unter der Freigrenze liegt.

Dadurch wird das Konto automatisch freigeschaltet und alle Pfändungen laufen ins Leere. Die Kreditinstitute müssen die Freibeträge nicht ständig überwachen. Eine solche Maßnahme ist vor allen Dingen für Bezieher von geringen Einkünften eine gute Idee. Auch bei Doppelpfändungen ist diese Maßnahme gut.

Sie sollten unbedingt nachweisen, dass nur unpfändbare Beträge auf Ihrem Konto eingehen und das lässt sich am besten mit den Kontoauszügen nachweisen. Idealerweise nehmen Sie die Auszüge der letzten sechs Monate und dort können alle Beträge gesichtet werden. Unschädlich sind kleinere, einmalige Gutschriften wie Nebenkostenrückzahlungen.

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Hilft das Pfändungsschutzkonto bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren?

Das P-Konto mit seinen Freibeträgen gilt auch nach Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens, so dass der Insolvenzverwalter das Konto nicht freigeben muss.

Der Kontoinhaber kann im Rahmen der Freibeträge frei über sein Guthaben verfügen. Anders als beim Girokonto kann das P-Konto auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens weitergeführt werden.

Wandeln Sie das Girokonto auf jeden Fall in ein P-Konto um, bevor Sie den Antrag auf Insolvenz stellen. Das ist auch sinnvoll, wenn keine Pfändungen im Moment vorliegen.

Wie werde ich das P-Konto wieder los?

Viele Institute haben in der Vergangenheit eine Änderung vom P-Konto zu einem normalen Girokonto verhindert.

Allerdings hat der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 187/13) mittlerweile ein Urteil zu diesem Thema gesprochen. Eine Rückumwandlung ist möglich, wenn der Kunde die Zusatzvereinbarung für das P-Konto kündigt, denn er hat Recht auf die Rückumwandlung.

Eine Rückumwandlung kann nach einer Kündigung zum Ende des Monats durchgeführt werden und somit gelten die gleichen Vereinbarungen für das vorher geführte Girokonto. Sie als Kunde haben auch die Möglichkeit das P-Konto komplett zu kündigen und ein neues P-Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen.

Wichtig ist, dass Sie das vorher geschützte Guthaben des alten P-Kontos nutzen bevor es zur Kontoschließung kommt. Der Schutz des P-Kontos erlischt automatisch mit der Kündigung und das vorhandene Guthaben wird dann an den Pfändungsgläubiger überwiesen. Ein Restguthaben bleibt nur für offene Kontokosten vorhanden, denn dann kann die Bank eine Kontokündigung nicht verweigern.

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Nehmen Sie die gesetzliche Kontowechselhilfe nach ZKG nicht in Anspruch, wenn Sie einen P-Konto-Wechsel durchführen. Das gilt besonders dann, wenn eine Pfändung aktiv ist oder das P-Konto sich im Minus befindet. Allerdings kann ein lückenloser Pfändungsschutz nicht gewährleistet werden.

Darf das Institut das P-Konto kündigen?

In vielen Fällen ist umstritten, ob das Institut das Recht hat das P-Konto zu kündigen, aber bislang gibt es dazu noch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz.

Das bedeutet, dass das P-Konto eigentlich genau wie ein normales Girokonto gekündigt werden kann. Das eingeführte Basiskonto enthält allerdings deutliche Beschränkungen in Hinsicht auf die Kündigung, nach Zahlenkontengesetz. Sollte die Bank das P-Konto kündigen und es ist kein anderes Konto vorhanden, dann muss die Bank Ihnen ein Basiskonto ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund hat das Oberlandesgericht Dresden am 10. April 2018 (Az. 14 U 82/16) ein Urteil gesprochen und festgelegt, dass die Kündigung eines P-Kontos nicht zulässig ist.

Wichtig:

Sie haben die Möglichkeit einen Widerruf zu schreiben, wenn Ihre Bank das P-Konto kündigt.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit den Rechtsweg zu gehen, wenn die Bank bei der Kündigung bleibt. Allerdings ist eine Klage sehr langwierig und kostet eine Menge Geld. Manchmal ist eine Schlichtungsstelle der einfachste, günstigere und unbürokratische Weg.

Auf der Internetseite der betroffenen Bank können Sie sich über die zuständige Schlichtungsstelle informieren und einen Ombudsmann finden. Schauen Sie dafür ins Impressum. Sollten Sie dort nicht fündig werden, denn wenden Sie sich an die BaFin.

Sie haben auch die Möglichkeit sich trotz Schlichtungsverfahren an die BaFin zu wenden, denn es handelt sich um die Aufsichtsbehörde der Banken und dort können Sie sich über das Bankverhalten beschweren.

Beantragen Sie im gleichen Atemzug unbedingt ein Basiskonto bei einer Bank, damit Sie auch weiterhin handlungsfähig bleiben. Sie können ein kostenloses Verwaltungsverfahren bei der BaFin anstreben, wenn die Bank den Antrag ablehnt. Ein solches Verfahren ist aber nur sinnvoll, wenn Sie gar kein Konto mehr haben, also auch kein funktionsfähiges Basiskonto.

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Die P-Konto-Reform von 2021

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz hat die Bundesregierung eine Reform zur Regelung des P-Kontos auf den Weg gebracht.

Am 1. Dezember 2021 treten die wesentlichen Teile des Gesetzes in Kraft und bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema P-Konto

1. Was kostet die Einrichtung eines P-Kontos?

Die Einrichtung eines P-Kontos ist kostenfrei, aber die Nutzung ist genauso mit Gebühren behaftet wie ein normales Girokonto auch.

2. Soll ich bei Schulden ein P-Konto eröffnen?

Grundsätzlich können Sie sich mit den Gläubigern einigen, so dass ein P-Konto vielleicht gar nicht notwendig ist. Ist keine Einigung möglich, dann sollten Sie ein P-Konto eröffnen.

3. Kann ich mit einem P-Konto bargeldlos bezahlen?

Sie können mit einem P-Konto durchaus bargeldlos bezahlen, solange ausreichend pfändungsfreies Guthaben auf dem Konto ist.

4. Zählt Kindergeld zum pfändungsfreien Einkommen, auch bei mehreren Kindern?

Grundsätzlich ist das Kindergeld für die Kinder gedacht, so dass Sie als Eltern das Kindergeld für deren Unterstützung beziehen. Das Kindergeld gilt als pfändungsfreies Einkommen, auch wenn Sie mehrere Kinder haben.

5. Wann sollte ich das P-Konto wieder zum Girokonto machen?

Wandeln Sie das P-Konto zum Girokonto um, wenn die Pfändungen und Schulden bezahlt sind.

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Fazit

Das P-Konto ist eine Möglichkeit, damit Sie auch mit einer Pfändung Ihre Existenz in finanzieller Hinsicht sichern können. Die Pfändungsfreigrenze wird vom Gesetzgeber festgelegt und dazu können Freibeträge freigeschaltet werden. Mit einem P-Konto können Sie fast alle Leistungen eines Girokontos nutzen, aber nur, wenn die Bank die Bonität nicht berücksichtigen muss. Nutzen Sie ein P-Konto nur, wenn es keine Möglichkeit gibt die Pfändung im Vorfeld zu verhindern, ansonsten ist das Konto die einzige Möglichkeit, die finanzielle Existenz zu sichern.

Der Beitrag Fragen und Antworten zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Finanzielle Existenz auch bei Pfändung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Was das Girokonto bietet – Die verschiedenen Girokonten-Arten, die Möglichkeiten und die unterschiedlichen Kartenarten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-girokonto-bietet-die-verschiedenen-girokonten-arten-die-moeglichkeiten-und-die-unterschiedlichen-kartenarten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-das-girokonto-bietet-die-verschiedenen-girokonten-arten-die-moeglichkeiten-und-die-unterschiedlichen-kartenarten/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:14:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62882 Für viele Geschäfte ist das eigene Girokonto mittlerweile unverzichtbar, denn gerade beim Bezahlen ist das Konto ein Muss geworden. Jede Bank bietet ein Girokonto an, aber es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten.

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Für viele Geschäfte ist das eigene Girokonto mittlerweile unverzichtbar, denn gerade beim Bezahlen ist das Konto ein Muss geworden. Jede Bank bietet ein Girokonto an, aber es gibt ein paar Dinge, die Sie wissen sollten. Die entsprechenden Informationen rund um das Girokonto finden Sie im folgenden Artikel.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschaffen Sie sich zuerst einen Überblick über die einzelnen Preismodelle und Gebühren, wenn Sie ein Girokonto eröffnen möchten.
  • Die Konditionen rund um die Kontoführung müssen genau geprüft werden und achten Sie auch darauf, dass andere Faktoren in die Entscheidung einfließen. Ist es Ihnen beispielsweise wichtig, dass eine Filiale in der Nähe ist?
  • Alle Informationen rund um die Kontoarten, das Online-Banking, Kontogebühren, Lastschriften, Überweisungen und Gaunereien haben wir zusammengefasst.

In der heutigen Zeit ist ein eigenes Girokonto für das tägliche Leben mittlerweile unverzichtbar geworden. Sie können im Grunde nur am aktiven Geschäftsleben teilnehmen, wenn Sie ein Girokonto besitzen. Gehalt und Lohn werden nur noch bargeldlos überwiesen und selbst als Sozialhilfeempfänger muss ein Girokonto beim Amt angegeben werden. Die meisten Zahlungen werden heute nur noch bargeldlos abgewickelt und somit führt kein Weg an einem eigenen Finanzmanagement vorbei.

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Die richtige Bank auswählen

Der erste Weg zu einem eigenen Girokonto ist die Suche nach der Bank und dabei durchforsten Sie den Dschungel von Banken und prüfen die Preise und Gebühren.

Die Banken berechnen Pauschalpreise im Bereich der Kontoführung und dazu kommen die Kosten für die einzelnen Buchungsvorgänge. Mittlerweile bieten viele Banken aber auch eine kostenlose Kontoführung an. Aber Sie müssen aufpassen, denn wenn Sie viele Daueraufträge haben, dann sollten Sie darauf achten, dass die Überweisungskosten nicht so hoch sind. Meist bieten die Banken nur eine kostenlose Kontoführung ab, kassieren dann aber bei den Aufträgen richtig ab.

Spezielle Konditionen bieten die Banken für Auszubildende, Studenten, Rentner oder Gewerkschaftsmitglieder.

Prüfen Sie aber nicht nur die Konditionen für die Kontoführung bei den Banken, sondern schauen Sie auch, ob Sie eine Filiale vor Ort brauchen oder in der Nähe des Arbeitsplatzes. Zu den normalen Kontogebühren kommen noch Fahrt-, Telefon-, und Portokosten hinzu und auch die Nutzung von Fremdautomaten ist mit Gebühren bestückt. In der Regel unterhalten die Direktbanken keine Filialen, denn sie erledigen alle Aktionen per Telefon, Computer oder Fax.

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Überweisungen, Daueraufträge und Lastschrifteinzüge

Bei den Zahlungsmöglichkeiten eines Girokontos gibt es ein paar Unterschiede.

Überweisung

Die Überweisung ist eine Möglichkeit, um einen einmaligen Geldtransfer durchzuführen. Der Vorteil dieser Form liegt darin, dass Sie selber bestimmen, wann und ob das Geld überwiesen wird. Grundsätzlich lassen sich Überweisungen nicht mehr rückgängig machen, aber Sie können mit der Bank auch eine andere Vereinbarung treffen. Sie können die Überweisung nicht mehr zurückrufen, wenn Sie einmal weg ist und dann spielt es keine Rolle, ob ein Zahlendreher drin ist oder nicht. Sie können dann nur mit dem falschen Empfänger Kontakt aufnehmen, aber das ist nur mit Hilfe der Bank möglich, und das Geld zurückfordern. Bei einer entsprechenden Vereinbarung darf die Bank für eine solche Hilfeleistung ein Entgelt einfordern.

Dauerauftrag

Der Dauerauftrag bietet sich für die Belastung des Kontos zu bestimmten Terminen an, vor allen Dingen, wenn es um hohe Geldbeträge geht. Regelmäßige Zahlungen wie Miete, Zeitungen und Schule lassen sich direkt am Monatsanfang bezahlen. Wichtig ist, dass auch der Dauerauftrag nicht zurückgerufen werden kann. Achten Sie darauf, dass eine Änderung des Dauerauftrages ein paar Bankarbeitstage dauern kann und aus dem Grund sollten Sie die Bank frühzeitig informieren.

Sie haben wiederkehrende Zahlungen in unterschiedlichen Höhen, dann setzen Sie am besten auf das Lastschriftverfahren.

Lastschrifteinzug

Bei dem Lastschriftverfahren beauftragen Sie das Unternehmen Geld von Ihrem Konto abzubuchen. Sie erteilen der Bank gleichzeitig den Auftrag, dass der Betrag vom Girokonto abgebucht werden darf. Die Lastschrift dürfen Sie innerhalb von acht Wochen nach Rechnungsabschluss zurückbuchen. Diese Funktion ist kostenfrei und kann ohne Begründung durchgeführt werden. Innerhalb einer Frist von 13 Monaten können unberechtigte Belastungen des Girokontos bei dem kontoführenden Institut angezeigt werden. Es gibt Unternehmen, die nur die Einzugsermächtigung als Zahlung anerkennen und dann müssen Sie sich darauf einlassen.

Bei dem Lastschriftverfahren wird zwischen zwei Varianten unterschieden, dem Sepa-Basislastschrift und dem Sepa-Firmenlastschrift. Für Sie als Verbraucher ist nur das Sepa-Basislastschriftverfahren interessant. SEPA steht für „Single Euro Payments Area“ und bedeutet auf Deutsch „einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrraum“. In diesem Raum befinden sich 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, aber auch andere Länder wie die Schweiz und Norwegen.

Innerhalb von acht Wochen haben Sie das Recht bei dem Sepa-Lastschriftverfahren eine Belastungsbuchung rückgängig zu machen und dazu ist keine Begründung notwendig. Einzugsermächtigungen, die schriftlich erteilt wurden, wurden 2014 in das Sepa-Mandat überführt, so dass der Kunde keine separate Veranlassung unterschreiben musste.

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Die verschiedenen Bankkarten

Bei der Entscheidung für ein Girokonto bekommen Sie eine Bankkarte, aber heute gibt es je nach Wunsch und finanziellen Möglichkeiten verschiedene Karten. Sie haben die Qual der Wahl.

Kundenkarte

Die Kundenkarte ist die einfachste Form, denn mit ihr können Sie nur Kontoauszüge drucken lassen und Bargeld am Schalter abholen.

Girokarte

Die Girokarte ist besser unter dem Namen ec-Karte bekannt und sie ermöglicht zusätzlich die Bargeldabhebung mit Hilfe eines Geldautomaten. Sie haben mit dieser Karte sogar die Möglichkeit Waren zu bezahlen und dafür geben Sie entweder die Geheimnummer (electronic cash) ein oder arbeiten mit der Unterschrift (Einzugsermächtigung).

Geldchip

Die Geldkarte mit Geldchip ermöglicht Ihnen, dass Sie auch Geldbeträge am Automaten begleichen können. Dazu wird der Chip mit Guthaben aufgeladen und dient dann als eine Art elektronische Geldbörse. Sie brauchen also kein Bargeld mehr bereit haben, wenn Sie Parkgebühren oder Fahrkarten bezahlen wollen. Allerdings gibt es auch einen Nachteil, denn wenn die Karte verloren geht, dann ist auch das Geld weg.

In der Zukunft soll mit dem Geldchip auch das kontaktlose Bezahlen möglich sein, denn der Geldchip soll mit den NFC-Chips modifiziert werden. NFC steht dabei für Near Field Communication.

Kreditkarte

Die Kreditkarte ist eine spezielle Karte und mit Hilfe der Unterschrift oder einem PIN können Sie bei allen Vertragspartnern auf der ganzen Welt bargeldlos bezahlen. Sie können sogar Bares an Geldautomaten abheben, wenn Sie den PIN zur Hand haben und die hohen Gebühren nicht scheuen.

Revolving-Kreditkarten

Schon seit Jahren gibt es in den USA und Großbritannien die Revolving-Kreditkarten (revolving: englisch für umwälzend). In Deutschland werden die Karten mit Teilzahlungsfunktion mittlerweile immer häufiger angeboten. Bei den normalen Kreditkarten wird am Ende des Monats die komplette Summe fällig und wird vom Girokonto abgebucht. Anders sieht es mit diesen speziellen Kreditkarten aus, denn am Ende des Monats wird nur ein bestimmter Prozentsatz der offenen Summe vom Girokonto abgebucht.

Das Institut berechnet für diese Flexibilität hohe Zinsen und auch hohe Kosten, aber mittlerweile sind die Varianten auf dem Markt umfangreich. Allerdings können viele Kunden die Revolving-Karte nicht erkennen und außerdem erhöht eine solche Karte das Risiko, dass Sie Waren auf Pump kaufen. Eigentlich könnten Sie sich die Sachen nicht leisten und verlieren dann auch schnell den Überblick. Aus dem Grund warnt die Verbraucherzentrale vor den Revolving-Kreditkarten, denn die Gefahr, dass Sie sich verschulden ist sehr hoch.

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Die verschiedenen Kontoformen

Die Banken bieten nicht nicht nur verschiedene Karten an, sondern auch unterschiedliche Kontoformen und dabei müssen Sie herausfinden, welches Konto für Sie das richtige ist.

Es gibt viel mehr Konten als nur das Standard-Gehaltskonto und vor allen Dingen Ehepaare können zwischen den verschiedenen Optionen auswählen.

Gehaltskonto

Das Gehaltskonto ist auch unter dem Namen Girokonto bekannt und ist das Konto, auf dem das regelmäßige Einkommen des Kontoinhabers eingeht. Eine Verzinsung für das Guthaben bieten nur sehr wenige Banken an, aber Nachfragen kostet nichts und kann sich lohnen. Ein Gehaltskonto, dass auch unter Privatgirokonto zählt, kann auch als Mietkonto, Baukonto oder Konto für Klassenfahrten angelegt werden. Dazu muss kein Gehalt eingehen!

Ein Guthabenkonto bietet sich für alle Kunden an, die finanziell schlechter dastehen oder eine mangelnde Bonität aufweisen. Gutschriften können auch auf diesem Konto entgegengenommen werden und Auszahlungen lassen sich im Rahmen des Guthabens ausführen. Das Konto wird gesperrt, wenn Sie ins Minus rutschen.

Gemeinschaftskonto

Das Gemeinschaftskonto ist ein Konto, welches von mehreren Personen verwaltet wird. Es gibt hier verschiedene Arten und so unterschiedlich sind auch die Rechte und Pflichten.

Und-Konto

Das Und-Konto ist ein Konto für Erbengemeinschaften oder Eheleute, denn die Kontoinhaber dürfen nur gemeinsam über das Konto und das Geld verfügen. In der praktischen Anwendung kommt es bei diesem Konto oft zu Schwierigkeiten, denn für eine Transaktion müssen alle Kontoinhaber unterschreiben. Eine solche Lösung ist nur dann sinnvoll, wenn jeder Kontoinhaber über alle Vorgänge immer informiert sein muss. Auch im Todesfall kommt es zu Problemen, denn nur zusammen mit den anderen Erben können Sie dann über das Konto verfügen, aber andersherum sind den Geldeintreibern auch die Hände gebunden. Das Konto darf nur gepfändet werden, wenn gegen alle Kontoinhaber ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss vorhanden ist. Ist nur ein Kontoinhaber in die Schuldenfalle geraten, dann darf das Und-Konto nicht angerührt werden.

Oder-Konto

Anders sieht es bei dem Oder-Konto aus, denn ein solches Konto eignet sich für die Einzelnutzung. Geldgeschäfte können auch unabhängig von den anderen Kontoinhabern gemacht werden. Allerdings hat die Unabhängigkeit auch einen Nachteil, denn wenn nur ein Inhaber Schulden anhäuft und es zur Zahlung kommen muss, dann darf das gemeinsame Konto gepfändet werden.

Beispiel:

Die Frau kauft einen Kühlschrank und zahlt ihn nicht, dann haftet auch der Mann.

Eheleute, die verschuldet sind, sollten Sie für Einzelkonten mit gegenseitiger Kontobevollmächtigung entscheiden oder für ein Und-Konto.

Wertpapiertransaktionskonto

Das Wertpapiertransaktionskonto ist ein spezielles Konto für Wertpapiergeschäfte. Sie überweisen beispielsweise einen monatlichen Betrag und von diesem Geld werden Fondsanteile oder Aktien in Ihrem Auftrag gekauft. Für das Guthaben auf diesem Konto erhalten Sie meist Zinsen.

Anderkonto

Das Anderkonto ist nicht für alle Personen geeignet, denn nur ein begrenzter Personenkreis darf ein solches Konto nutzen. Notare, Rechtsanwälte oder Steuerberater nutzen ein solches Konto, um Geldzahlungen der Klienten zu machen. Es handelt sich um ein Sonderkonto.

Beispiel:

Ein Verbraucher kauft ein Haus und der Preis landet auf einem Notaranderkonto. Alle Zahlungen werden dann über dieses Konto abgewickelt. Der Bezahlweg ist für Käufer und Verkäufer sehr sicher und somit sollten beide Parteien darauf bestehen.

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Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto)

Das Pfändungsschutzkonto ist auch unter dem Namen P-Konto bekannt und sorgt dafür, dass ein Existenzminimum erhalten bleibt.

Bei einem normalen Konto musste der Schuldner vor Gericht oder den pfändenden Behörden einen monatlichen Freibetrag durchsetzen, damit ein Überleben möglich ist. Mit dem P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist das nicht mehr möglich, denn ein Guthaben von 1.178,59 Euro ist geschützt. Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen sind somit auch geschützt, aber auch Geldgeschenke von dritten Parteien.

Sie müssen als Kontoinhaber keine Aktionen übernehmen, denn kommt es zu einer Pfändung, dann können Sie auch weiterhin in vollem Umfang mit dem Konto arbeiten. Bis zu dem Sockelfreibetrag können Sie Zahlungen und Überweisungen ohne Schwierigkeiten in die Wege leiten.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass für Schuldner ein solches Konto einen guten Handlungsspielraum bietet, ist ein solches Konto für einen normalen Kontoinhaber nicht empfehlenswert. Das Konto wird bei der Schufa gemeldet und somit kann die Kreditwürdigkeit beeinträchtigt werden.

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Das Recht auf ein Basiskonto

Jeder Verbraucher hat ein Recht auf ein Basiskonto und das ist seit dem 18. Juni 2016 gesetzlich festgelegt.

Das Basiskonto sollte mit den grundlegenden Funktionen ausgestattet sein, so dass Obdachlose, Geduldete und Asylsuchende auch ein Konto haben können. Das Konto muss Ein- und Auszahlungen in bar, aber auch Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen ermöglichen. Auch die Möglichkeit das Konto online zu führen muss vorhanden sein, wenn die Bank solche Konten im Allgemeinen anbietet. Allerdings darf die Bank für das Basiskonto auch angemessene Kontoführungsgebühren verlangen.

Die Kündigung eines Kontos

In der Regel hat jeder Inhaber eines Girokontos die Möglichkeit jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist das Girokonto zu kündigen.

Manche Banken vereinbaren eine Kündigungsfrist von einem Monat, aber diese Frist ist unzulässig.

Die Bank muss Ihnen eine angemessene Frist setzen, wenn Sie das Geschäftsverhältnis mit der Bank beenden wollen und diese liegt bei mindestens zwei Monaten. Sie müssen schließlich ausreichend Zeit haben, damit Sie ein neues Konto bei einem anderen Institut eröffnen und den Dispokredit abtragen können. Die Bank darf keine Gebühren für die Auflösung des Kontos berechnen.

In der Regel kündigen die Banken eher fristlos, aber auch das ist unzulässig, wenn kein wichtiger Grund vorliegt. Es gibt Kunden die falsche Angaben zur Vermögenslage machen oder das Bankpersonal beleidigen, dann liegt ein Fehlverhalten vor. Eine Kontopfändung oder eine unerlaubte Girokontoüberziehung ist kein solcher Grund und somit darf die Bank auch keine Kündigung aussprechen.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Alternativen es zum Onlinebanking gibt.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Girokonto

1. Wie sinnvoll ist ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar?

Ein Gemeinschaftskonto für ein Ehepaar ist sinnvoll, wenn beide Parteien vollen Zugriff auf das Konto und das Guthaben haben sollen. Jeder Ehepartner bekommt eine Girokarte und kann in vollem Umfang über das Konto und das Guthaben verfügen.

2. Wie sicher ist ein P-Konto?

Ein P-Konto dient der finanziellen Sicherheit, damit Sie auch bei hohen Schulden eine Lebensgrundlage haben. Bis zu einem festen Betrag dürfen die Gläubiger nicht an das Guthaben gehen und Sie können Ihr Leben auch weiterhin bestreiten.

3. Muss jede Bank Online-Banking für ein Girokonto anbieten?

In der heutigen Zeit sind die meisten Girokonten mit der Möglichkeit des Online-Bankings verbunden. Heute werden viele Zahlungen online gemacht und diesem Trend haben sich die Banken unterworfen.

4. Was passiert, wenn ich die Karte für das Girokonto verliere?

Bei einem Verlust wenden Sie sich sofort an die Bank und lassen die Karte sperren. Dadurch bekommt der Finder keinen Zugriff auf das Konto und Sie erhalten eine neue Karte mit neuem PIN.

5. Wie hoch sind die Gebühren für ein Girokonto?

Die Gebühren für ein Girokonto sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Während einige Banken ein kostenloses Girokonto anbieten und nur die Transaktionen gebührenpflichtig sind, bieten andere Banken keine kostenfreie Konten an. Lesen Sie sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gut durch!

Fake-Anrufe im namen des BKA
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Aus aktuellen Anlässen warnt die Polizei vor einer Betrugsmasche, die am Telefon stattfindet. Hierbei erfragen die Kriminellen die Bankdaten ihrer Opfer und geben sich als Mitarbeiter des örtlichen Kreditinstitutes aus. Diese nutzen Sie im Anschluss,

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Fazit

In der heutigen Zeit besitzt fast jeder Verbraucher ein eigenes Girokonto, um Zahlungen zu tätigen, Geld abzuheben und Zahlungen zu empfangen. Die Banken bieten verschiedene Girokonten-Arten an und auch die Karten sind recht verschieden. Bevor Sie sich für ein Konto mit passender Karte entscheiden, sollten Sie sich genau informieren und sich auch über Gebühren und Kosten informieren.

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Gebühren und Entgelte: Wie Sie der Geldfalle entkommen können und ein kostengünstiges Konto finden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gebuehren-und-entgelte-wie-sie-der-geldfalle-entkommen-koennen-und-ein-kostenguenstiges-konto-finden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gebuehren-und-entgelte-wie-sie-der-geldfalle-entkommen-koennen-und-ein-kostenguenstiges-konto-finden/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:52:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61018 Bankkunden haben oft das Gefühl, dass die Bank ihr Geld nicht gut verwaltet, sondern eher aus unberechtigten Gründen abkassiert. Zu hoch erscheinende Entgelte, unklare Abrechnungen und fehlende Zinsen des Guthabens. Dies z.B. sind nur ein

Der Beitrag Gebühren und Entgelte: Wie Sie der Geldfalle entkommen können und ein kostengünstiges Konto finden erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Bankkunden haben oft das Gefühl, dass die Bank ihr Geld nicht gut verwaltet, sondern eher aus unberechtigten Gründen abkassiert. Zu hoch erscheinende Entgelte, unklare Abrechnungen und fehlende Zinsen des Guthabens. Dies z.B. sind nur ein paar Punkte, über welche sich die Bankkunden ärgern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer häufiger werden Missstände von Bankkunden laut, die sich von der Bank ihres Vertrauens nicht gut beraten fühlen.
  • Hohe Abrechnungen und Entgelte, welche die Bankkunden nicht nachvollziehen können, sind die häufigste Ursache für den Unmut.
  • Das Gefühl der Bankkunden wächst, dass sie ihr Geld nicht in gute Hände gegeben haben.

Kunden sind verärgert

Bankkunden haben immer häufiger das Gefühl, dass die Banken das Geld nicht nur verwalten, sondern auch Gelder kassieren, zu denen sie kein Anrecht haben.

Die Abrechnungen sind unklar, die Entgelte erscheinen sehr hoch und auch der fehlende Guthabenzins macht die Sache nicht besser und die Kunden ärgern sich immer mehr.

Die Berechtigung bestimmter Entgelte für Bankdienstleistungen kann die Verbraucherzentrale gerichtlich prüfen lassen und das nicht selten mit großem Erfolg.

Einen Weg durch den Kostendschungel wollen wir Ihnen zeigen und wir geben Ihnen Anregungen, wie Sie in Zukunft mit der Bank umgehen.

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Preisverwirrungen beim Girokonto

Jede Bank hat eine andere Preisgestaltung und sogar innerhalb einer Bank kommt es zu starken Unterschieden bei den Angeboten.

Für die Kontoführung gibt es manchmal eine Art Pauschalpreis und in diesem Preis sind alle Leistungen enthalten. Andere Banken allerdings berechnen jede einzelne Leistung und das wird auf Dauer ganz schön teuer. Einige Banken werben z.B. mit kostenlosen Konten. Aber dann schauen Sie besser ziemlich genau hin, denn meist steht in dem Kleingedruckten eine Ausnahmen. Manchmal  handelt es sich aber auch um einen Sternchen-Hinweis, der einen Pferdefuß verbirgt.

  • Über einen längeren Zeitraum nehmen Sie Ihr Konto und das eigene Nutzungsverhalten sehr genau unter die Lupe.
  • Alle Kosten rechnen Sie zusammen und das Ergebnis vergleichen Sie mit anderen Angeboten.
  • Beachten Sie, dass ein paar Banken Guthabenzinsen bezahlen.
  • Die Zeit ist Ihr Freund, also lassen Sie sich Zeit bei der Kontoauswahl.
  • Bei kostenlosen Kontoangeboten fragen Sie genau nach, ob es noch Entgelte gibt, die für bestimmte Leistungen zu zahlen sind.

Belastungsbuchungen nachvollziehen können

Die Bank belastet Ihr Konto mit vielen Entgelten und das fällt es mitunter schwer, diese zu überprüfen.

In einigen Fällen sind die Kontoabrechnungen für das Konto in einer Art Paket verpackt. Ds findet daher keine einzelne Ausführung statt. In einem solchen Fall ist es für Sie kaum nachvollziehbar, für welche Posten die einzelnen Berechnungen eigentlich stehen.

Sie haben als Kunde aber immer das Recht eine detaillierte Auflistung der Kosten zu bekommen. Sie können z.B. eine Zins. und Entgeltsatzliste verlangen, wenn Ihnen die Gesamthöhe aus irgendwelchen Gründen unwahrscheinlich scheint. Einmal im Jahr muss die Bank zudem eine solche Entgeltaufstellung zur Verfügung stellen und diese ist dann sogar kostenfrei.

  • Nehmen Sie pauschale Buchungen der Belastungen nicht einfach hin, denn das brauchen Sie nicht.
  • Überprüfen Sie stets, in welcher Hohe die Pauschalsätze zutreffend sind. Wenn nicht, dann melden Sie sofort einen Widerspruch an.

Ersichtliche Preise für jeden

Die kostenlosen Zugaben sind bei vielen Konzernen mittlerweile selbstverständlich, aber bei den Banken suchen Sie vergebens.

Das bedeutet im Klartext, dass Sie für selbstverständliche Leistungen zahlen müssen. Beispielsweise für das Ausfüllen von Daueraufträgen oder das Übersenden von Scheckvordrucken. In den Werbeblättchen stehen diese Kosten allerdings nicht.

Über die genauen Kosten bekommen Sie nur mit Hilfe einer detaillierten Preisliste Auskunft und diese sind an dem Schalter der Bank zu finden. Sie sind zur Einsicht vorhanden und Sie können bei der Kontoeröffnung zudem eine Aushändigung der Preisliste verlangen. Die Preisangaben zu den Standardleistungen dürfen nicht fehlen, denn dafür darf die Bank keine Entgelte verlangen.

  • Das aktuelle Preisverzeichnis lasse Sie sich einfach von der Bank aushändigen oder Sie werfen einen Blick auf die Homepage, denn auch dort ist eine detaillierte Liste vorhanden.
  • Sie können einer Preiserhöhung widersprechen und kostenfrei und ohne Frist das Konto kündigen. Dazu nutzen Sie die gesonderten Vereinbarungen als Grundlage, aber die alten Gebühren zahlen Sie bis zur Kontoauflösung.

Ausnahmen bestätigen auch hier die Regeln

Die Banken sind grundsätzlich zur Preisauszeichnung verpflichtet, aber es gibt kostenpflichtige Leistungen, die nicht in dem Preisverzeichnis stehen müssen.

Eine Ausnahmen bezieht sich auf die Leistungen, die zum Tagesgeschäft gehören und in Ihrem Interesse erbracht werden. Ein Beispiel ist das Übersenden der Kontounterlagen, wenn Sie als Kunde die erneute Zusendung wünschen. Aber auch eine Vorlage für das Finanzamt ist kostenpflichtig und steht nicht im Preisverzeichnis, wenn es sich um eine individuelle Bescheinigung handelt.

Aber die Preise für solche Leistungen dürfen nicht zu hoch ausfallen, denn sie müssen nicht nur angemessen sind, sondern sind individuell festzulegen und sind nachvollziehbar. Das Kreditunternehmen muss im Streitfall alle Informationen dem Gericht offenlegen und das Gericht muss die Preise nachvollziehen können.

  • Werfen Sie ein kritisches Auge auf sogenannte Sonderentgelte.
  • Das Entgelt ist erhöht und die Bank kommt der Beweispflicht nicht nach, dann hat ein Gericht das Recht, den Betrag zu verringern. Beispiel: Für die Kopie eines Kontoauszuges verlangt die Bank eine Gebühr von 30 Euro, denn ein Bankmitarbeiter hat 30 Minuten für das Aufrufen aus der EFD gebraucht. Diese Kosten sind eindeutig zu hoch.
  • Die Kosten kommen Ihnen spanisch vor und die Bank macht keine Anstalten einzulenken, dann wenden Sie sich an eine kostenlose Schlichtungsstelle. Allerdings müssen Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, damit der Weg zum Anwalt gewährt wird. Bei besonderer Sturheit der Bank ist der Wechsel der Bank eine deutlich kostengünstigere und Nerven schonendere Maßnahme.

Kostenloser Service – nicht immer

Die Bank hat aber nicht nur Rechte, sondern auch eine Menge Pflichten und einige der Pflichten kosten nichts.

Zu diesen Kosten fallen Servicedienste, die zum Girovertrag gehören:

  • Auflösung des Kontos
  • Erstellung von Kontoauszügen

Die Erstellung von Kontoauszügen aber nur, wenn der Kunde ausdrücklich die Zusendung per Post verlangt.

Für den Kunden dürfen eigentlich keine Mehrkosten durch Geldautomaten oder Kontoauszugsdrucker entstehen, denn schließlich wird weniger Personal gebraucht und auch die Wartezeiten sind geringer. In der Regel sollten die Kunden einen Kostenvorteil dadurch haben.

  • Die Hauptserviceleistungen der Bank sind kostenfrei und wenn die Banken deutlich mehr auf Selbstbedienung setzen, dann dürfen für den Kunden keine Mehrkosten entstehen.
  • Gibt es am Schalter keine kostenlosen Kontoauszüge mehr, dann sind sie kostenfrei am Automaten auszugeben. Auch kostenfreie und risikofreie Kundenkarten gehören in der Regel zum Service.

Kunden verursachen Mehrkosten

Ein Kunde kann einer Bank auch durchaus Mehrkosten verursachen und das ist dann der Fall, wenn Mahnungen zu verschicken sind.

Es ist durchaus gerechtfertigt, dass der Kunde diese Art von Kosten aus der eigenen Tasche zahlt, aber auch wirklich nur diese Mehrkosten. Zwar hat die Bank einen Anspruch auf Schadensersatz, aber darf den Preis auch nicht willkürlich festlegen. Das Gericht hat festgelegt, dass eine Mahnung 2,50 Euro kosten darf und die erste Mahnung ist immer kostenfrei. Die Bank darf für die Ablehnung einer Lastschrift ein Entgelt verlangen, aber das Entgelt muss angemessen sein und sich nach den realen Kosten richten.

Sie erteilen einem Anbieter eine Einzugsermächtigung und dann besteht auch eine Kontodeckungspflicht. Bei einem Verstoß sind Sie in der Pflicht und müssen Schadenersatz zahlen.

  • Ihnen sind überhöhte Mahnkosten berechnet worden, dann wenden Sie sich an die Bank und fordern eine Herabsetzung. Sie sind nur haftbar, wenn die Schuld nachweislich bei Ihnen liegt und nicht, wenn die Bank im eigenen Geschäftsinteresse handelt.
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Homebanking am PC

In der heutigen Zeit lassen sich viele Bankgeschäfte am PC erledigen und das ist gerade für Berufstätige eine sinnvolle Sache, denn der Ganz zur Bank ist nicht notwendig.

Rund um die Uhr können Überweisungen mit Hilfe des Homebankings erledigt werden, Sie richten Daueraufträge ein oder drucken Kontoauszüge aus. Die Kunden nehmen der Bank eine Menge Arbeit ab und somit zahlen die Homebanker in der Regel deutlich geringere Kontokosten. Verbrauchern, die das Homebanking nicht nutzen, zahlen deutlich höhere Kosten.

Die Datensicherheit spielt beim Homebanking eine wichtige Rolle, denn alle Daten werden verschlüsselt übertragen, aber trotzdem ist Homebanking nicht komplett risikofrei. Auf dem PC können Gauner sogenannte Ausspähprogramme ablegen und so kommen sie an die erforderlichen Daten. Sie bedienen sich auch dem sogenannten Phishings. Dabei wird in einer Mail ein Link versteckt, der auf eine täuschend echt gebaute Webseite der Bank führt. Sie sollen für ein Sicherheitscheck einen PIN und einen TAN hinterlassen.

  • Sie verwenden den Computer für das Homebanking, dann verwenden Sie wirksame Virenschutzprogramme, die sich automatisch aktualisieren. So erschweren Sie den Gaunern den Zugriff und sorgen für einen guten Schutz.
  • Ignorieren Sie Aufforderungen, die sich mit TAN oder PIN kennzeichnen. Auch eine Aufforderung sich umgehend zu melden ist eher selten per Mail der Fall, denn eine Bank tritt anderweitig mit Ihnen in Kontakt.
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Geldautomaten sind beliebte Ziele von Trickdieben. So meldet die Kreispolizeibehörde Viersen einen Vorfall, bei dem Diebe die Person ablenken, welche gerade Geld abheben möchte. Nach den Tätern wird aktuell gefahndet. Wir verraten, wie der Trick

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Der Bankwechsel sorgt für einen guten Wettbewerb

Es gibt keine Verbraucherverbände für Banken oder eine offizielle Preisaufsicht des Staates.

Die Banken stehen im wirtschaftlichen Markt und die einzelnen Preise bilden sich durch den Wettbewerb untereinander. Die einzige Preisaufsicht sind Sie als Kunde und durch einen Bankwechsel üben Sie einen gewissen Druck auf die Bank aus, damit Sie die Preisgestaltung überdenkt. Sie suchen sich einfach die Bank mit den besten Konditionen.

  • Es lohnt sich immer die Entgelte der einzelnen Banken zu vergleichen. Die Preise erscheinen Ihnen zu hoch und in so einem Fall sollten Sie sich mit den Tarifen der anderen Banken beschäftigen. Ein Wechsel kann mitunter eine gute Idee sein.
  • Das Auflösen einer Kontoverbindung geht jederzeit und Sie brauchen keine Gründe angeben, auch das Einhalten von Fristen ist nicht notwendig. Lästigen Papierkram erwarten Sie auch nicht, denn da kommt Ihnen die neue Bank entgegen.
  • Sie haben die Möglichkeit mit mehreren Banken zusammenzuarbeiten und das kann sich lohnen, je nachdem welche Leistungen Sie brauchen. Die Hausbank bietet keinen Guthabenzins, dann parken Sie das Guthaben bei einer Direktbank, denn sie bietet einen guten Tagesgeldzins.
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Neue Betrugsmasche mit Ein-Cent-Überweisung: Wenn Betrüger Geld überweisen

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gebühren und Entgelte

1. Gibt es kostenfreie Konten?

In der Regel gibt es bei den normalen Banken mit Filialen keine kostenfreien Konten, denn die Banken müssen ihre Kosten auch decken. Sie bieten zwar kostenfreie Konten an, aber in einem solchen Fall lohnt sich ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Wie gestalten Banken ihre Preise?

Die Banken unterliegen dem Wettbewerbsrecht und gestalten ihre Preise nach den anderen Banken. Das Wettbewerbsrecht bringt Ihnen einen großen Vorteil, denn Sie haben die Möglichkeit die Preise der Banken zu vergleichen und sich für die kostengünstigste Bank zu entscheiden.

3. Kann ich die Bank einfach wechseln, wenn die Kosten zu hoch sind?

Grundsätzlich können Sie die Bank jederzeit wechseln, wenn Ihnen die Kosten für die Kontoführung zu hoch erscheinen. Beachten Sie aber immer, dass Sie sich an Kündigungsfristen halten müssen und die Gebühren bis zum Ende zahlen müssen.

4. Wie sinnvoll ist eine Klage gegen die Bank?

Sie haben natürlich die Möglichkeit eine Klage gegen die Bank anzustreben, aber ob es sich um eine sinnvolle Aktion handelt, lässt sich nicht sagen. In den meisten Fällen lohnt sich eine Klage eher nicht.

5. Gibt es Leistungen, die kostenfrei sind?

Die Bank bietet gewisse Serviceleistungen kostenfrei an, aber es handelt sich nur um einen kleinen Anteil. Kontoauszüge oder Bargeldabhebungen an den eigenen Automaten sind inbegriffen.

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Fazit

Banken sind Wirtschaftsunternehmen, die den Kunden zwar einige Serviceleistungen kostenfrei zur Verfügung stellen, aber für viele zusätzliche Leistungen ein Entgelt verlangen. Bevor Sie sich für eine Bank entscheiden, sollten Sie sich die Preislisten der Bank aushändigen lassen und kontrollieren. Die Preislisten sind auch perfekt, um einen Vergleich der einzelnen Banken durchzuführen und sich am Ende für die günstigste Bank zu entscheiden.

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Fragen und Antworten zum Basiskonto – Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein Konto mit Grundfunktionen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zum-basiskonto-jeder-verbraucher-hat-das-recht-auf-ein-konto-mit-grundfunktionen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zum-basiskonto-jeder-verbraucher-hat-das-recht-auf-ein-konto-mit-grundfunktionen/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:42:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61010 Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, aber nur wenn er sich rechtmäßig in der EU aufhält. Mit dem Konto kann er z.B. seine Zahlungsvorgänge durchführen, aber nur für den privaten Zweck. Mit einem

Der Beitrag Fragen und Antworten zum Basiskonto – Jeder Verbraucher hat das Recht auf ein Konto mit Grundfunktionen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Jeder Verbraucher hat Anspruch auf ein sogenanntes Basiskonto, aber nur wenn er sich rechtmäßig in der EU aufhält. Mit dem Konto kann er z.B. seine Zahlungsvorgänge durchführen, aber nur für den privaten Zweck. Mit einem berechtigten Verbraucher muss inzwischen jedes Kreditinstitut einen entsprechenden Basiskonto-Vertrag abschließen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Jeder Verbraucher hat ein Anrecht auf ein Konto, wenn er seinen Wohnsitz in Europa hat.
  • Das Basiskonto ist ein Konto, das nur für private Zwecke genutzt wird.
  • Auch Obdachlose, Geduldete und Asylsuchende haben Anrecht auf ein Basiskonto.

Das Basiskonto – Wer hat Anspruch?

Im Grunde hat jeder Verbraucher einen Anspruch auf ein solches Basiskonto und dazu gehören auch Geduldete, Asylsuchende und Obdachlose.

Das Basiskonto ist ein Konto für private Zwecke und wenn Sie ein Konto für gewerbliche Zwecke suchen, dann ist dieses Konto nicht richtig. Auch für nebenberufliche Verwendung ist das Konto nicht geeignet.

Jedes Geldinstitut muss ein Basiskonto einrichten?

Ein Basiskonto muss von allen Geldinstituten eingerichtet werden, die auf dem Markt sogenannte Zahlungskonten für Verbraucher anbieten. 

  • Sparkassen
  • Volksbanken
  • Geschäftsbanken
  • reine Online-Banken

führen Girokonten und müssen das Basiskonto anbieten. Anders sieht es bei

  • reinen Bürgschaftsbanken
  • Depotbanken
  • Teilzahlungsinstitute
  • Förderbanken der Länder und des Bundes

aus.

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Wie bekommt man ein Basiskonto?

Beim gewünschten Institut ist ein schriftlicher Antrag auf ein Basiskonto zu stellen und dazu gibt es ein im Gesetz vorgesehenes Formular.

Es handelt sich um einen Vordruck, der von Banken und Sparkassen auch online zur Verfügung gestellt wird. Zu dem Antrag müssen Sie eine persönliche Identifizierung vornehmen und das ist mit Hilfe eines amtlichen Passes oder eines Personalausweises möglich. Der amtliche Auskunftsnachweis bei einem Asylsuchen ist der aktuelle Duldungsbescheid. Innerhalb von 10 Geschäftstagen muss das Institut die Eröffnung des Basiskontos ermöglichen, wenn der Antrag abgegeben ist.

Was kann ein Basiskonto?

Ein Basiskonto muss ein paar grundlegende Funktionen anbieten und dabei wird von Mindestfunktionen gesprochen.

Zu diesen Mindestfunktionen gehören:

  • Bareinzahlungen
  • Barauszahlungen
  • Ausführungen von Lastschriften
  • Überweisungen
  • Daueraufträge
  • Zahlungsvorgänge mit einer Zahlungskarte

Bei diesen Diensten handelt es sich um die einfachsten Funktionen, welche jedes Konto können muss. Das Kreditinstitut stellt die Funktionen zur Verfügung und wenn die Banken normalerweise auch eine Onlineführung für ein Konto anbieten, dann steht auch diese Funktion beim Basiskonto zur Verfügung.

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Hat ein Basiskonto Überziehungsmöglichkeiten? 

Bei einem Basiskonto besteht nicht die Möglichkeit einen Dispokredit einzuräumen.

Eine Kontoüberziehung ist keine Grundfunktion für ein Konto und demnach ist ein Dispo für ein Basiskonto nicht vorgesehen. Aber es gibt Banken, die ein Dispo freiwillig einrichten, aber das ist ein Zusatz, der zwischen der Bank und dem Kontoinhaber festgelegt werden muss.

Welche Kosten verursacht ein Basiskonto?

Das Basiskonto ist zwar ein Pflichtkonto, aber muss nicht kostenfrei von der Bank angeboten werden. Das Entgelt für ein solches Konto muss angemessen sein und sich am Nutzerverhalten orientieren.

Es gibt allerdings keine festen Beiträge und auch keine Höchstgrenzen, aber im §41 Abs. 2 ZKG sind alle Regelungen festgehalten.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale darf das Entgelt in keinem Fall höher sein als die Kosten für ein normales Privat- beziehungsweise Gehaltskonto. Bietet die Bank ein Onlinekonto an, dann muss der Verbraucher ein solches Onlinekonto auch als Basiskonto bekommen können.

Die Angemessenheit wird von den Gerichten bestimmt und dazu gibt es mittlerweile ein Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.06.2020. Das Urteil besagt, dass die Deutsche Bank für ein Basiskonto Gebühren in Höhe von 8,99 Euro nehmen darf und diese Höhe sei auch zulässig.

Der Bundesgerichtshof formuliert die Begründung nach den gesetzlichen Maßstäben und setzt dabei auf das marktübliche Entgelt und das Nutzerverhalten für die folgenden Grundregeln:

  • Das Entgelt für das Basiskonto ist unangemessen, wenn es Kostenbestandteile beinhaltet, die nicht oder nur auf das Basiskonto umgelegt werden dürfen.
  • Der Anspruch auf ein Zahlungskonto darf für einen einkommensarmen Verbraucher nicht durch erhebliche Entgelte unzumutbar sein.

Die Kosten für das Basiskonto weichen von den Kosten für ein anderes Girokontomodell für private Kunden ab oder das Nutzerverhalten wird nicht berücksichtigt, dann können Sie das von den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale prüfen lassen.

Zudem besteht die Möglichkeit bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Beschwerde einzureichen. Nach eigener Aussage kann die Aufsichtsbehörde die Bank anweisen, dass das Entgelt angepasst wird, wenn es sich um eine unangemessene Preisgestaltung handelt.

Neben einer Klage besteht auch die Möglichkeit ein Ombudsmannverfahren einzuleiten. Hierbei handelt es sich um ein weiteres Mittel zur Rechtsdurchsetzung.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW bestehen Erstattungsansprüche, wenn der Inhaber des Basiskontos zu viele Entgelte bezahlt hat.

  • Basiskonto der Deutschen Bank AG

Der Bundesgerichtshof hat eine bis zum 30.Juli 2020 gültige Entgeltklausel als unwirksam erklärt. Bei einer unwirksamen Entgeltklausel des Basisvertrags bleiben die Klauseln wirksam, aber nur ohne die Entgeltvereinbarungen. Die Bank muss die Zahlungsdienste für das Basiskonto unentgeltlich zur Verfügung stellen.

Die Inhaber eines Basiskonto verlangen also die bisher bezahlten Entgelte von der Deutschen Bank AG zurück. Für die Erstattung nutzen Sie den Musterbrief.

  • Basiskonto bei anderen Banken / Sparkasse

Inhaber eines Basiskontos, welches deutlich teurer ist als ein bei der Bank angebotenes Privatgirokonto und bei dem die Kosten für ein Basiskonto deutlich höher sind als 6,45 Euro haben nach Auffassung der Verbraucherzentrale das Recht, dass eine Entgeltklausel nicht wirksam ist.

6,45 Euro dient für den Bundesgerichtshof als Wert, der für ein Basiskonto mit Grundfunktionen gerechtfertigt ist. Zu diesem Ergebnis kommt man, wenn man einen Vergleich als allen Basiskonten von 32 Kreditinstituten durchführt.

Mit Hilfe des Musterbriefes können die oben genannten Indikatoren in Betracht gezogen werden. Die Entgeltklause wird entsprechend angepasst und die zu viel gezahlten Entgelte zurückerstattet.

Institut meldet sich nach Antrag auf Basiskonto-Eröffnung nicht mehr – was tun?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wenn die Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen keine Entscheidung getroffen hat.

In einem solchen Fall wird die BaFin eine Kontoeröffnung anordnen und die Bank dazu verpflichten das Konto einzurichten. Eine Überprüfung beantragen Sie, in dem Sie das vorgesehene Formular nutzen.

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Kann die Basiskonto-Eröffnung abgelehnt werden?

Ein Basiskonto kann durchaus abgelehnt werden, aber eine Ablehnung ist nur aus bestimmten Gründen möglich.

Die Gründe sind:

  • es ist schon ein Konto mit vergleichbaren Funktionen vorhanden und wird genutzt.
  • der Antragsteller hat in den letzten drei Jahren eine Straftat zum Nachteil der Bank, dessen Mitarbeiter oder Kunden begangen und ist verurteilt worden. Allerdings muss die Straftat in Bezug zur Geschäftsbeziehung bestehen.
  • in der Vergangenheit hatte der Antragsteller schon ein Basiskonto bei der Bank und das wurde gekündigt. Der Grund für die Kündigung war, dass das Konto für gesetzwidrige Zwecke eingesetzt wurde.
  • die Bank kann die Sorgfaltspflicht in Sachen Geldwäschegesetz oder Kreditwesengesetz nicht erfüllen. Das ist immer dann der Fall, wenn der Antragsteller sich nicht ausweist. Zur Identifizierung ist ein amtlicher Pass oder ein Personalausweis notwendig und bei einem Asylsuchenden ist der Ankunftsnachweis oder ein Duldungsbescheid vorzulegen.
  • der Antragsteller hatte schon ein Basiskonto bei der Bank und dieses wurde innerhalb des letzten Jahres gekündigt, weil die Gebühren für das Konto nicht gezahlt wurden. Zudem muss der Zahlungsrückstand bei mehr als 100 Euro liegen.

Es gibt keine weiteren Gründe, warum ein Basiskonto abgelehnt wird. Die Bank darf die Kontoeröffnung nicht verweigern, nur weil der Antragsteller keine Bonität hat oder eine schlechte Schufa.

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Muss eine Bank ein Basiskonto eröffnen, wenn schon ein Konto bei einer andere Bank vorhanden ist?

Es ist ein Konto vorhanden und dieses wird voll genutzt, dann muss eine andere Bank kein neues Basiskonto eröffnen. 

Wird das Konto bei der anderen Bank nicht genutzt, dann sieht es komplett anders aus. In dem Fall muss die Bank der Neueröffnung eines Basiskontos zustimmen und dazu hat die Bank 10 Geschäftstage Zeit.

Die Gründe sind unterschiedlich:

  • die Bank des bisherigen Kontos nimmt bei einem Geldeingang Verrechnungen mit eigenen Forderungen vor
  • das bisherige Konto ist gekündigt, egal ob vom Verbraucher oder der Bank
  • der Inhaber des Kontos ist über die Schließung des Basiskonto informiert

Darf die Bank die Umwandlung in ein Basiskonto ablehnen?

Das vorhandene Konto hat nicht alle Mindestfunktionen, welche ein Basiskonto haben muss. 

Im Gegensatz zu vielen anderen Kontomodellen sind sogenannte Guthabenkonten oft in ihrem Leistungsumfang stark eingeschränkt. Das Zahlen mit der Karte ist in einigen Fällen sogar nicht möglich und dann hat das Konto nicht einmal die Mindestfunktionen, die ein Basiskonto hat. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist demnach kein Konto vorhanden mit dem Zahlen mit der Karte oder Online-Banking möglich ist. Aus dem Grund besteht auf jeden Fall ein Anspruch auf ein Basiskonto. Die Bank oder ein anderes Geldinstitut muss der Eröffnung zustimmen beziehungsweise eine Umwandlung durchführen. Der Leistungsumfang lässt sich erweitern, in dem Sie den Antrag zur Eröffnung eines Basiskontos stellen.

Im Grunde wird das Institut im eigenen Interesse einer Umwandlung zustimmen und das Guthabenkonto in ein Basiskonto umwandeln.

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Die Kontoeröffnung ist abgelehnt und nun?

Lehnt das Institut eine Kontoeröffnung ab, dann wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Es gibt dafür ein gesetzlich vorgesehenes Formular und das Verfahren ist zudem kostenfrei. Die BaFin überprüft, warum die Bank eine Kontoeröffnung ablehnt und wenn es sich um eine zu Unrecht ausgesprochene Ablehnung handelt, dann kann die BaFin eine Eröffnung anordnen.

Eine Klage beim zuständigen Landgericht oder der Weg zu einer Schlichtungsstelle sind gute Alternativen, aber nach unserer Ansicht ist das Verfahren mit Hilfe der BaFin die schnellste und kostengünstigste Variante.

Aufsichtsbehörde gibt der Bank recht und es findet keine Kontoeröffnung statt. Was kann ich tun?

Die Bank hat die Kontoeröffnung verweigert und auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsrecht ist der gleichen Meinung.

In einem solchen Fall haben Sie das recht gegen das Urteil der BaFin eine Klage einzureichen und das beim zuständigen Landgericht. In Ausnahmefällen ist das durchaus ratsam.

Kann ein Basiskonto als P-Konto geführt werden?

Das Basiskonto kann durchaus als P-Konto geführt werden, denn für ein P-Konto gilt, dass jeder Verbraucher das Recht auf ein solches Konto hat.

Allerdings darf jeder Verbraucher nur ein P-Konto führen, aber das alte Konto darf keine Funktionen mehr haben, wenn Sie ein neues Basiskonto eröffnet haben. Jedes Basiskonto kann sofort mit P-Konto-Funktionen eröffnet werden.

Muss ein anderes Institut ein Basiskonto eröffnen, wenn ein Pfändungsschutzkonto vorhanden ist?

Nein, denn ein Pfändungsschutzkonto sorgt für einen Pfändungsschutz und somit ist dieses Konto mit allen Grundfunktionen zu nutzen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben gibt es keinen Grund, bei einer anderen Bank ein Basiskonto zu eröffnen. Allerdings kommt es schon vor, dass das P-Konto nur eingeschränkt genutzt werden kann, beispielsweise wenn eine Bank Verrechnungen mit eigenen Forderungen vornimmt und dann muss eine andere Bank ein Basiskonto eröffnen.

Das P-Konto lässt sich auch kündigen und wenn der Verbraucher die Kündigung nachweist, dann muss die zweite Bank innerhalb von 10 Geschäftstagen ein Basiskonto eröffnen.

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Lässt sich ein Basiskonto kündigen?

Der Verbraucher kann das Basiskonto zu jedem Zeitpunkt einfach kündigen. Die Bank oder die Sparkasse darf das Basiskonto nicht einfach kündigen.

Nur aus den folgenden Gründen ist das möglich:

  • der Kontoinhaber hat eine Straftat begangen, die zu Lasten der Bank, dessen Mitarbeiter oder den Kunden ging.
  • die Kosten für die Kontoführung innerhalb der letzten drei Monate nicht bezahlt hat und die Summe 100 Euro überschreitet.
  • das Basiskonto wird für Zwecke verwendet, die gegen das Gesetz verstoßen.
  • der Kontoinhaber falsche Angaben bei der Kontoeröffnung gemacht hat

Zudem darf die Bank das Basiskonto aus den folgenden Gründen kündigen, wenn die Gründe im Vertrag stehen:

  • das Konto ist in den letzte 24 Monaten nicht mehr zur Nutzung gekommen
  • der Kontoinhaber gehört nicht zum berechtigen Personenkreis
  • der Kontoinhaber hat ein neues Basiskonto eröffnet
  • alle geltenden AGB-Änderungen sind vom Kontoinhaber abgelehnt

Das Gesetz sieht keine weiteren Kündigungsgründe vor, denn das Basiskonto darf auch nicht aufgrund von fehlender Bonität oder einer schlechten Schufa gekündigt werden.

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Die Polizei warnt vor falschen Bankmitarbeitern, die von ahnungslosen Bankkunden die EC-Karten samt PIN einsammeln. Damit können die Trickbetrüger das Konto plündern. Zielgruppe sind vor allem ältere Bürger. Besonders aktiv sind die Ganoven aktuell in

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Basiskonto

1. Wie findet eine Basiskonto-Eröffnung statt?

Ein Basiskonto lässt sich ganz einfach mit einem Antrag eröffnen, der bei jede Bank vorliegt. Neben den korrekten Angaben zur Person findet eine Identifizierung mit Hilfe eines Passes oder einer Duldungsbescheinigung statt.

2. Wie teuer ist ein Basiskonto?

Das Basiskonto ist ein Grundkonto, welches nicht mit hohen gebühren bestückt ist. Im Grunde liegen die Gebühren deutlich unter 10 Euro, denn das ist gesetzlich vorgeschrieben.

3. Was ist eigentlich ein Basiskonto?

Bei einem Basiskonto handelt es sich um eine spezielle Art eines Kontos, welches nur mit den Grundfunktionen ausgestattet ist. Sie können mit der Karte zahlen, Online-Banking nutzen und Bargeld abheben oder einzahlen. Andere Funktionen sind von Bank zu Bank unterschiedlich.

4. Ist das Basiskonto ein P-Konto?

Nein, ein Basiskonto ist kein P-Konto, obwohl die Grundfunktionen bei beiden Kontoarten gleich sind.

5. Muss jede Bank ein Basiskonto einrichten?

Nicht jede Bank muss ein Basiskonto einrichten, aber die meisten Geschäftsbanken, deren Hauptgeschäft Kontoführung ist, bieten die Eröffnung von Basiskonten an.

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Wie kann ich Apple Pay nutzen, ohne die Bank zu wechseln?

Im Dezember 2018 kam Apple Pay nach Deutschland. Doch nicht alle Nutzer können das Zahlsystem von Apple nutzen, da es Probleme mit der Zusammenarbeit der Banken gibt. iPhone-Besitzer fragen sich nun, wie sie Apple Pay

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Fazit

In Deutschland hat jeder Verbraucher das Anrecht auf ein Konto und dieses Konto wird als Basiskonto bezeichnet. Das Basiskonto hat alle Grundfunktionen, die ein Verbraucher braucht, um sein tägliches Leben zu bestreiten. Sie können Geld überweisen, Zahlungen leisten, Geld abheben oder mit der Karte bezahlen. Sogar Online-Banking ist mit einem solchen Konto möglich. Die Gebühren für ein Basiskonto sind gering und somit ist diese Kontoart gerade für Verbraucher interessant, die ohne ein festes Einkommen sind.

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https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/fragen-und-antworten-zum-basiskonto-jeder-verbraucher-hat-das-recht-auf-ein-konto-mit-grundfunktionen/feed/ 0
Falsche Kontoabbuchungen – wo Geld unbemerkt verloren geht – Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/falsche-kontoabbuchungen-wo-geld-unbemerkt-verloren-geht-ueberpruefen-sie-regelmaessig-ihre-kontoauszuege/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/falsche-kontoabbuchungen-wo-geld-unbemerkt-verloren-geht-ueberpruefen-sie-regelmaessig-ihre-kontoauszuege/#respond Wed, 23 Feb 2022 11:57:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60034 Von einigen Girokonten verschwindet Geld, eher meist unbemerkt und in der Regel für vollkommen unnütze Dinge. Dazu gehören Abbuchungen für ein Abo, das Sie längst vergessen haben.  Zum Beispiel aber auch für einen gekündigten Vertrag

Der Beitrag Falsche Kontoabbuchungen – wo Geld unbemerkt verloren geht – Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Von einigen Girokonten verschwindet Geld, eher meist unbemerkt und in der Regel für vollkommen unnütze Dinge. Dazu gehören Abbuchungen für ein Abo, das Sie längst vergessen haben.  Zum Beispiel aber auch für einen gekündigten Vertrag oder für eine Dienstleistung, die Sie nicht bekommen haben. Aber es gibt eine gute Nachricht, denn Sie können sich schützen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Ihnen wird unbewusst oder unrechtmäßig Geld vom Girokonto abgezogen, das kann durchaus passieren.
  • Um falsche Buchung schnell zu bemerken und im besten Fall zu verhindern prüfen Sie regelmäßig die Kontoauszüge.
  • Ein Blick auf die Kontoauszüge kann helfen, dass Sie sich gegen einen untergeschobenen Vertrag wehren können.

Sie verschenken dauernd ungewollt Geld und haben keine Ahnung davon. Im Laufe der Jahre kommen so bis zu 1.000 Euro und mehr zusammen, das hat ein aktuelles Ergebnis der Verbraucherberatung gezeigt. Einer Verbraucherin aus Heide ist eines schönen Tages aufgefallen, dass jeden Monat Geld von ihrem Konto abgebucht wurde und zwar für einen Telefon- und Internetvertrag, der schon seit mehr als zwei Jahren gekündigt ist. Die Kündigung ist vom Vertragsanbieter bestätigt worden, aber die Zahlungen per Lastschrift gingen trotzdem einfach weiter.

Mahnung
Vorsicht: Mahnung per E-Mail mit Betreff Automatische Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden

Wir warnen erneut vor dubiosen E-Mails mit dem Betreff „Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden“, „automatische Lastschrift konnte nicht durchgeführt werden“ oder „Automatische Konto-Lastschrift konnte nicht vorgenommen werden“. Die Zahlungsaufforderungen werden im Namen verschiedener Unternehmen versendet.

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Über 1.000 Euro Verlust durch Falschabbuchungen

Die Verbraucherberatung hat eine Kostenaufstellung gemacht und festgestellt, dass in diesem Fall mehr als 1.000 Euro verloren gingen. 

Jeden Monat hat das Lastschriftverfahren dafür gesorgt, dass über zwei Jahre unbemerkt abgebucht wurde. Der der Unterstützung des Verbraucherschutzes hat die betroffene Verbraucherin das gesamte Geld erstattet bekommen.

Die untergeschobenen Verträge

Ein Blick auf die Kontoauszüge hilft dabei, die unberechtigten Abbuchungen zu finden und die untergeschobenen Verträge, die unwissentlich Geld abbuchen.

In den sozialen Online-Netzwerken und auf Internetseiten bekommen Sie unbemerkt Verträge untergeschoben. Dafür reicht meist schon ein Klick auf ein durchlaufendes Werbebanner oder ähnliches. In einigen Fällen wird der Verbraucher sogar auf andere Internetseiten weitergeleitet und das ohne, dass es zu einem Anklicken kommt. Hier spricht man von Abofallen und durch sie ziehen Drittanbieter bis zu 9,99 Euro in der Woche ab. Schnell sind so einige hundert Euro verschwunden und Sie haben es nicht einmal wahrgenommen. In einem solchen Fall hilft die sogenannte Drittanbietersperre.

Zudem gibt es dubiose Haustürgeschäfte, falsche Gewinnversprechen oder manipulative Werbeanrufe, denen Sie zum Opfer fallen können. Die Abbuchungen lassen sich ohne Probleme vermeiden und das gezahlte Geld lassen Sie sich einfach zurückbuchen.

Phishing Onlinebanking Kreditkarte Symbolbild
Volksbanken Raiffeisenbanken: Aktuelle Phishing-Bedrohungen (Update)

Kunden der Volksbank werden massiv mit Phishing-Mails angegriffen. Aktuell wird mit dem Betreff „Einschränkung Ihres Kontos“ die Sicherheit des Onlinebankings thematisiert. Es geht in den Volksbank Phishing-Mails wie immer um Ihre persönlichen Daten. Wir verraten Ihnen, woran

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Der Schutz vor ungewollten Kontoabbuchungen

Damit Sie keine ungewollten Kontoabbuchungen haben, gibt es ein paar Dinge auf die Sie achten müssen. 

  • Die Abbuchungen auf den Kontoauszügen sind regelmäßig zu kontrollieren, denn schon bei dem ersten Blick stellen Sie fest, dass es Altlasten gibt, die unnötig sind und viel Geld kosten. Irgendwann haben Sie Verträge abgeschlossen, entweder unbedacht oder unabsichtlich und sie laufen einfach weiter. Zu den typischen Beispielen gehören Abos für Zeitschriften, unnötige Versicherungen, Handy-Klingeltöne oder Sammelmünzen. Die kleineren Beiträge fallen unter den normalen Abbuchungen meist überhaupt nicht auf.
  • Sie haben bei der Durchsicht der Kontoauszüge auffällige oder unberechtigte Abbuchungen gefunden, dann müssen Sie sofort eine Beanstandung machen und sich mit dem Unternehmen in Verbindung setzen.
  • Parallel dazu lassen Sie die unberechtigte Abbuchung von der Bank innerhalb von acht Wochen zurückbuchen, wenn es sich um eine Lastschrift handelt.
  • Kommt es wiederholt zu unberechtigten Abbuchungen, dann lassen Sie das Konto einfach sperren und zwar nur für die Abbuchungen dieses Unternehmens.
  • Der Widerruf allein reicht übrigens nicht aus, um einen bestehenden Vertrag zu kündigen oder zu löschen.
  • Nutzen Sie z.B. die Möglichkeit einer persönlichen Beratung. Weitere Informationen rund um die Unterstützung und Auseinandersetzung gegen Unternehmen finden Sie aber auch bei einem Berater der Verbraucherzentralen.
Deutsche Bank Phishing aktuell
Deutsche Bank Phishing: E-Mail „Kundenmitteilung“ ist Spam

Wir warnen vor E-Mails im Namen der Deutschen Bank mit dem Betreff „Neuer Hinweis“. Thematisiert werden Sicherheitsprobleme beim Onlinebanking, neue Informationen oder der Coronavirus. Diese Mails stammen nicht von der Bank. Es handelt sich um

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema fasche Kontobuchungen

1. Wie lange kann ich Geld zurückholen, wenn es um ein Lastschriftverfahren geht?

Sie haben die Möglichkeit, wenn eine Abbuchung durch ein Lastschriftverfahren stattfindet, das Geld innerhalb von acht Wochen durch die Bank zurück holen zu lassen. Wenden Sie sich dafür an die Bank!

2. Was sind die meisten vergessenen Verträge?

Auf Platz eins zählen die vergessenen Zeitungsabos. Irgendwann ist ein Zeitungsabo abgeschlossen worden und die Zahlungen laufen einfach weiter obwohl das Abo schon lange nicht mehr existiert. Aber auch Webseiten gehören zu den Top vergessenen Verträgen. Sie laufen einfach weiter, die Zahlung ebenfalls, aber einen Nutzen haben sie schon lange nicht mehr.

3. Bekomme ich mein gesamtes Geld zurück?

Sie schreiben in der Regel zuerst einen Widerspruch und wenden sich an den Anbieter. In der Regel müssen Sie beweisen, dass es den Vertrag nicht mehr gibt und dann erhalten Sie auch das komplette Geld zurück.

4. Ist der Vertragsabschluss über das Telefon legal?

In den letzten Jahren ist das Thema Werbeanrufe mit Vertragsabsicht durch die Medien gegangen und eigentlich ist ein Vertragsabschluss über das Telefon nicht legal. Aber die Unternehmen finden inzwischen immer neue Wege, um die Verbraucher zu einem Abschluss zu bekommen. Achten Sie darauf!

5. Wie lange kann ich einen Vertrag widerrufen?

Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit den Vertrag innerhalb von zwei Wochen problemlos zu widerrufen.

Phishing Kreditkarte Geld Bank Symbolbild
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Fazit

Immer wieder fallen Verbrauchern falsche Kontoabbuchungen auf, die sie sich nicht erklären können. Erst beim genaueren Hinsehen wird deutlich, dass es ein vergessener Vertrag oder ähnliches ist. Mit einem Widerruf, der Kontrolle der Kontoauszüge und der Rückbuchung sparen Sie eine Menge Geld.

Der Beitrag Falsche Kontoabbuchungen – wo Geld unbemerkt verloren geht – Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Konto für Flüchtlinge – Basiskonto ist ein Muss für das alltägliche Leben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/konto-fuer-fluechtlinge-basiskonto-ist-ein-muss-fuer-das-alltaegliche-leben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/konto-fuer-fluechtlinge-basiskonto-ist-ein-muss-fuer-das-alltaegliche-leben/#respond Sat, 22 Jan 2022 11:08:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68053 Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht auf ein eigenes Konto. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Konten, so dass es nicht nur das bekannte Girokonto gibt, sondern auch ein Guthabenkonto. Das Guthabenkonto wird

Der Beitrag Konto für Flüchtlinge – Basiskonto ist ein Muss für das alltägliche Leben erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht auf ein eigenes Konto. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Konten, so dass es nicht nur das bekannte Girokonto gibt, sondern auch ein Guthabenkonto. Das Guthabenkonto wird auch als Basiskonto bezeichnet und bietet sich auf für Flüchtlinge an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Basiskonto kann ein Flüchtling nur bekommen, wenn er einen Antrag stellt und seine Identität nachweisen kann.
  • Sparkassen und andere Banken stellen online das offizielle Antragsformular zur Verfügung, so dass eine Antragstellung recht einfach ist.
  • Die Sparkasse oder die Bank haben das Recht die Eröffnung eines Basiskontos abzulehnen, aber dann sollten Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.

Ein Konto vereinfacht den Alltag

Einkaufen ist lebensnotwendig und gerade in der heutigen Zeit ist ein eigenes Bankkonto immens wichtig, denn viele Geschäfte des Alltags nutzen die Möglichkeit der Kartenzahlung.

Schon der Besuch im Supermarkt macht deutlich, dass ein eigenes Bankkonto den Einkauf deutlich vereinfacht. Heute zahlt kaum ein Mensch noch mit Bargeld, sondern mit der Geldkarte. Die Geldkarte kann aber nur zum Einsatz kommen, wenn ein Konto vorhanden ist. Somit ist klar, dass ein eigenes Konto heutzutage ein Muss ist und den Alltag deutlich vereinfacht. Das ist natürlich auch für Flüchtlinge der Fall.

Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig und besagt, dass auch Asylsuchende und Geduldete ein Anrecht auf ein eigenes Bankkonto haben. Im Grunde ist somit jedes Kreditinstitut verpflichtet für Flüchtlinge ein Basiskonto einzurichten, wenn das Kreditinstitut den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr anbietet.

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Das Basiskonto für Flüchtlinge

Das Basiskonto für Flüchtlinge ist eigentlich nichts anderes als ein Girokonto, aber es kann ohne Kreditwürdigkeit eröffnet werden.

Mit dem Basiskonto wir der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht und das bedeutet, wenn der Flüchtling im Supermarkt einkauft, dann braucht er nur seine Karte und kein Bargeld. Das angebotene Basiskonto muss spezielle Grundvoraussetzungen erfüllen und das sind

  • Ein- und Auszahlung in bar
  • Lastschriften
  • Daueraufträge
  • Überweisungen
  • Kartenzahlung

Mittlerweile bieten viele Sparkassen und Banken ihren Kunden die Online-Kontoführung an und wenn Sie das generell anbieten, dann muss das auch für das Basiskonto des Flüchtlings der Fall sein.

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Die Eröffnung eines Basiskontos

Grundsätzlich kann jeder Mensch ein Basiskonto eröffnen, aber im Wesentlichen sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Sie müssen einen Antrag stellen und
  • Ihre Identität muss nachzuweisen sein.

Mittlerweile gibt es für fast alle Dinge ein entsprechendes Formular und das ist auch bei der Antragsstellung eines Basiskontos nicht anders. Die Sparkassen und Banken bieten das vorgesehene Formular online an, aber Sie können sich auch auf den Weg zur Filiale machen und dort das Formular ausfüllen. In der Filiale besteht die Möglichkeit, dass Ihnen ein Bankmitarbeiter helfen kann. Ansonsten füllen Sie den Antrag einfach online aus und drucken Sie ihn aus. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ist und dann muss der ausgefüllte Antrag nur noch zum Geldinstitut.

Die Zahlungsinstitute sind in der Pflicht das vollständig aufgefüllte Antragsformular entgegen zu nehmen und dem Eingang mit Hilfe einer Unterschrift und eines Datums zu bestätigen. Dazu sollten Sie eine Kopie oder eine Zweitschrift mitführen.

Des Weiteren müssen Sie sich ausweisen können, um ein Basiskonto zu eröffnen. Als Identitätsnachweis bietet sich bei Asylsuchenden ein amtlicher Ankunftsnachweis an, denn im Sinne des Geldwäschegesetzes ist das notwendig. Bei geduldeten Personen muss ein Duldungsbescheid vorgelegt werden und diese Unterlagen sollten normalerweise ausreichen.

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Das Recht der Banken und Sparkassen

Die Eröffnung eines Basiskontos darf von Sparkassen und Banken zwar abgelehnt werden, aber das ist nur in sehr wenig gesetzlich geregelten Ausnahmefällt erlaubt.

Gerade bei Flüchtlingen kann eine ungeklärte Nationalität der Grund für eine Ablehnung sein, denn dann kann eine komplette Überprüfung der Identität nach dem Geldwäschegesetzt nicht erfolgen und das Ergebnis ist dann eine Ablehnung.

Die Sparkassen und Banken sind dazu verpflichtet, bei besonders verletzlichen Verbrauchern, nicht nur das Formular zur Verfügung zu stellen, sondern müssen auch weitere Unterstützung leisten. Das heißt, dass Sie nicht nur einen Mitarbeiter zum Ausfüllen bereitstellen müssen, sondern die allgemeinen Hinweise in Bezug auf das Basiskonto auch in anderen Sprachen anbieten.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hilft bei Ablehnung

Sie müssen eine Ablehnung durch die Sparkasse oder eine andere Bank nicht hinnehmen und können sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.

Sie können um eine Überprüfung durch die BaFin bitten, denn es handelt sich um die zuständige Aufsichtsbehörde, die ein kostenloses Verwaltungsverfahren einleiten kann.

Nicht nur die Flüchtlinge selber können um Hilfe bitten, sondern auch die ehrenamtlichen Begleiter können an ihre Grenze stoßen. Wenn Sie oder ein Betroffener Probleme bei der Eröffnung eines Basiskonto haben, wie bei dem PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren, dann sollten Sie alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Das BaFin-Verwaltungsverfahren ist eine gute Möglichkeit und dieses Verfahren können Sie mit der Post in die Wege leiten, wenn Sie das gesetzlich vorgesehene Formular einreichen. Sie können aber auch das Online-Beschwerdeformular zum Basiskonto als Alternative nehmen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Basiskonto für Flüchtlinge

1. Womit kann ein Flüchtling sich zur Eröffnung des Basiskontos ausweisen?

In der Regel reicht die Duldungsbescheinigung oder die Einreisegenehmigung aus, um ein Basiskonto bei einer Sparkasse oder einer anderen Bank zu eröffnen.

2. Wie funktioniert die Basiskontoeröffnung durch sprachliche Hürden?

In den meisten Fällen haben Flüchtlinge einen ehrenamtlichen Betreuer, der gerade bei den sprachlichen Hürden sehr hilfreich sein kann. Die Banken haben die Informationen für das Basiskonto aber mittlerweile auch in verschiedenen Sprachen im Angebot.

3. Was muss das Basiskonto für Flüchtlinge können?

Das Basiskonto für Flüchtlinge muss die gleichen Aktionen können, wie ein normales Konto auch. Das bedeutet, der Flüchtling kann mit der Karte bezahlen, Überweisungen tätigen und Bargeld abholen. Wenn die Bank grundsätzlich Online-Banking anbietet, dann muss das auch für das Basiskonto des Flüchtlings zur Verfügung stehen.

4. Wann braucht ein Flüchtling ein Konto?

Eigentlich braucht der Flüchtling umgehend ein eigenes Konto, denn nicht nur die Sozialgelder und Gehälter werden auch ein Konto überwiesen, auch Zahlungen werden damit getätigt.

5. Was kostet die Eröffnung eines Basiskontos für Flüchtlinge?

Die Eröffnung eines Basiskontos für Flüchtlinge ist kostenfrei.

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Alternativen es zum Onlinebanking gibt.
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Fazit

Ein Konto ist in der heutigen Zeit wichtig und gehört zur Grundausstattung des alltäglichen Lebens. Somit haben auch Flüchtlinge das Recht auf ein eigenes Konto. Sie können bei der Sparkasse oder einer anderen Bank ein Basiskonto eröffnen und müssen dafür nur das Formular ausfüllen und sich ausweisen können. Innerhalb von wenigen Minuten ist das Konto aktiv und mit dem ersten Geldeingang kann die Karte zum Bezahlen, Geld abheben und überweisen genutzt werden.

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Nachhaltiges Girokonto – Vergleich lohnt – Nachhaltigkeit ist auch bei Banken im Trend https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nachhaltiges-girokonto-vergleich-lohnt-nachhaltigkeit-ist-auch-bei-banken-im-trend/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nachhaltiges-girokonto-vergleich-lohnt-nachhaltigkeit-ist-auch-bei-banken-im-trend/#respond Mon, 22 Nov 2021 10:14:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67247 Heute gibt es eine Vielzahl an Konten, so dass die Entscheidung für das richtige nicht immer so leicht ist. Mit unserem Vergleich haben Sie eine kleine Hilfestellung zur Hand, der Ihnen bei der Wahl eines

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Heute gibt es eine Vielzahl an Konten, so dass die Entscheidung für das richtige nicht immer so leicht ist. Mit unserem Vergleich haben Sie eine kleine Hilfestellung zur Hand, der Ihnen bei der Wahl eines ethisch-ökologischen Kontos helfen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei den meisten Banken ist die Kontoführung nicht kostenlos, vor allen Dingen nicht, wenn es sich um ein Konto mit Nachhaltigkeitsstandards handelt. Bei solchen Kontos handelt es sich um spezielle Kontos ohne Atomkraft und ohne Rüstung.
  • Es gibt aber auch Banken, die Verwahr- oder Einlageentgelt verlangen.
  • Wenn die Banken unter kirchlicher Führung stehen, dann kann der Kundenkreis sehr eingeschränkt sein.
  • Die Verbraucherzentrale Bremen kann Ihnen einen Überblick mit Hilfe des Girokontovergleichs ermöglichen.

Leichter Wechsel durch Zahlungskontengesetz

Heute gibt es Banken mit Nachhaltigkeitsstandards, so dass die Bank ihren Geschäften nach ethischen und ökologischen Kriterien nachgeht.

Die Banken haben eigene ethische und ökologische Kriterien und nach diesen Kriterien arbeiten sie im gesamten Bankgeschäft. Das ist ein großer Unterschied zu den konventionellen Banken.

Im Jahr 2016 wurde das Zahlungskontengesetz eingeführt und darin steht geschrieben, dass die Banken ihre Kunden bei einem Girokontenwechsel unterstützen müssen. Durch den einfachen Wechsel ist es kein Wunder, dass sich immer mehr Kunden die Konditionen der eigenen Bank ein wenig genauer anschauen. Dabei werfen sie aber nicht nur einen Blick auf die Kosten für die Kontoführung, sondern achten auch auf andere Faktoren. Auch die Kosten für eine Kreditkarte und auch die Nachhaltigkeit der Bank spielen heute eine große Rolle.

Gerade das Thema Nachhaltigkeit wird vielen Verbrauchern immer wichtiger und das nicht nur bei den Lebensmitteln oder den Verpackungen. Auch bei den Banken achten Verbraucher immer mehr darauf, dass die Bank ihre Geschäfte nachhaltig betreibt. Das ist auch ein Grund für die Entscheidung zu einer neuen Bank zu wechseln und dort ein nachhaltiges Girokonto zu eröffnen.

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Banken erhöhen Preise für Girokonten – Das können Sie jetzt tun

Bankgeschäfte werden in letzter Zeit immer teurer. Bei Girokonten drehen die Kreditinstitute gewaltig an der Kostenschraube. Im Endeffekt steigen die Kontoführungsgebühren, was bei ausbleibenden Zinsen auf das Guthaben häufig einer Art Geldvernichtung gleich kommt. Zum

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12 Konten stehen zur Auswahl

Die Verbraucherzentrale Bremen hat einen Girokontenvergleich ins Leben gerufen und 12 Girokonten miteinander verglichen. 

Dabei hat sich die Verbraucherzentrale in erster Linie auf die Konditionen für die Onlinekontoführung konzentriert und festgestellt, dass von den 12 Banken acht einen kirchlichen Hintergrund haben und vier Banken auch Nachhaltigkeit achten. Das bedeutet, dass gerade die vier Banken ihre Geschäftspolitik auf Nachhaltigkeit ausrichten.

In der Vergleichsübersicht sind die monatlichen Entgelte und Bereich Kontoführung, die Dispozinsenhöhe und die Kosten für die Giro- und Kreditkarte enthalten. Durch den Vergleich können die einzelnen Konten sehr gut miteinander verglichen werden. Außerdem können Sie herausfinden, welche der Banken Ihnen die Möglichkeit bietet, kostenfrei die Bankautomaten zur Geldabhebung zu verwenden.

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Ein Bankkonto können Sie heutzutage vom Schreibtisch oder dem heimischen Sofa eröffnen. Doch worauf müssen Sie achten, welche Voraussetzungen gibt es und welche Probleme tauchen auf? Wir erklären, wie Sie die Kontoeröffnung online erledigen und welche

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Die Kosten sind unterschiedlich

Obwohl in den Medien immer wieder von kostenlosen Girokonten die Rede ist, sieht die Realität anders aus, denn in Deutschland nehmen immer mehr Sparkassen und Banken Abschied von dem kostenlosen Kontomodell.

Aber egal für welche Bank Sie sich entscheiden wollen, ein Preisvergleich lohnt sich auf jeden Fall, auch bei den nachhaltigen Banken. Der Grund ist einfach, denn bei den untersuchten Konten aus dem Vergleich wurde schnell deutlich, dass die jährlichen Kosten auf mehr als 100 Euro steigen können und auch in Sachen Dispozinsen gibt es sehr große Unterschiede.

Im Juli 2021 hat die Verbraucherzentrale Bremen einen Produktcheck durchgeführt und dieser hat gezeigt, dass bei fünf der Banken ein sogenanntes Verwahr- oder Einlagenentgelt fällig ist. Die Höhe liegt bei aktuell um die 0,5%, aber es gibt auch einen Freibetrag und der liegt zwischen 50.000 und 100.000 Euro.

Einige Banken verlangen zusätzlich einen sogenannten Kundenbeitrag und das ist eher ungewöhnlich. Der Kundenbeitrag bedeutet, dass die Kunden der GLS Bank, zum Beispiel, zusätzliche Kosten von bis zu 60 Euro haben, wobei die Kosten produktabhängig sind und sich auf ein Jahr belaufen. Diese Art des Entgelts ist für die anderen Kreditinstitute kein Thema, zumindest hat das der Produktvergleich der Verbraucherzentrale ergeben.

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Kunden aus dem Kirchenumfeld 

Im Preisvergleich tummeln sich 12 Banken, aber nicht alle dieser Banken nehmen alle Verbraucher als Kunden auf.

Die Bank der Kirche und Caritas, aber auch die DKM Darlehenskasse Münster haben ihren Kundenkreis stark eingeschränkt. Sie nehmen nur Mitarbeiter von kirchlich-karitativen Einrichtungen. Alle anderen potentiellen Kunden haben das Nachsehen und müssen sich eine andere Bank suchen.

Information zum nachhaltigen Girokonto

Es ist bekannt, dass die Banken mit dem Geld ihrer Kunden Kredite für Firmen rausgeben und dazu können auch Unternehmen gehören, welche die Umwelt schädigen, aber bei dem nachhaltigen Girokonto ist das nicht der Fall.

Der Trend Nachhaltigkeit hat sich mittlerweile bis in die Finanzwirtschaft durchgesetzt und in Deutschland setzen immer mehr Banken auf nachhaltige Girokonten. Das bedeutet, dass die Banken ihre Kredite nur an Unternehmen ausgeben, die nach ökologischen und sozialen Standards arbeiten.

Die meisten Banken sind in der Wahl ihrer Kreditpartner nicht so wählerisch und richten sich nach an konsequente Richtlinien, aber das ist bei den nachhaltigen Banken anders. Wichtig ist, dass Ihr Geld nicht einfach bei der Bank rumliegt, sondern immer in Bewegung ist. Die Banken arbeiten mit dem Geld und investieren in Unternehmen und vergeben Kredite. Diese Unternehmen können bei ihrer Produktion die Umwelt schädigen oder sich sogar an der Herstellung von Rüstungsgüter beteiligen. Die nachhaltigen Banken arbeiten nicht mit diesen Unternehmen zusammen.

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Aufgepasst: Falsche Bankmitarbeiter sammeln EC-Karten ein

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema nachhaltiges Girokonto

1. Was ist ein nachhaltiges Girokonto?

Bei einem nachhaltigen Girokonto handelt es sich um ein Konto bei einer Bank, die nicht mit Unternehmen arbeitet, die auf soziale und ethische Standards keinen Wert legen.

2. Welche Banken zählen zu den nachhaltigen Banken?

In Deutschland zählen die GLS Bank, die Triodos Bank, die UmweltBank und die Ethikbank zu den nachhaltigen Banken. Sie achten genau darauf, in welche Unternehmen das Geld fließt.

3. Was ist eigentlich ein „grünes“ Konto?

Von einem grünen Konto spricht man, wenn die Bank bei ihren Anlagen auf ökologische und ethische Kriterien achtet. Wichtig ist, dass die Bank nicht nur transparent arbeitet, sondern das Geld auch in soziale, nachhaltige und umweltfreundliche Projekte investiert.

4. Wie viele Banken in Deutschland gelten als nachhaltig?

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Banken auf den Bereich der Nachhaltigkeit begeben und heute gibt es schon 14 Banken, die als nachhaltig gelten.

5. Wie kann eine Bank wirklich nachhaltig sein?

In der Regel bleibt das Geld der Verbraucher nicht auf dem Konto, denn die Banken arbeiten damit. Sie vergeben Kredite und finanzieren Projekte. Wenn eine Bank sich als nachhaltig bezeichnet, dann sind Investitionen in Massentierhaltung, Unternehmen mit Pestizideinsatz oder andere Dinge verboten.

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Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung und zur Sicherung des Lebensunterhalts

Das Pfändungsschutz beziehungsweise P-Konto ist vielen Verbrauchern ein Begriff, denn es handelt sich um ein spezielles Konto als Schutz vor einer Kontopfändung. Jeder Verbraucher kann ein P-Konto eröffnen, so dass das Guthaben bis zu 1.178,59

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Fazit

Nachhaltigkeit ist in vielen Bereichen aktuell gefragt und das gilt auch bei der Wahl eines Girokontos. Grundsätzlich finanzieren Banken zahlreiche Projekte und vergeben Kredite an Unternehmen, aber wenn die Bank nachhaltige Girokonten anbietet, dann arbeiten sie nur mit Unternehmen zusammen, die ethisch und ökologisch einwandfrei arbeiten. Dann darf die Bank sich auch als nachhaltige Bank bezeichnen. In Deutschland gibt es aktuell 14 nachhaltige Institute, die aber keine kostenfreien Konten anbieten.

Der Beitrag Nachhaltiges Girokonto – Vergleich lohnt – Nachhaltigkeit ist auch bei Banken im Trend erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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