GKV | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:46:24 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png GKV | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 So wechseln Sie von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung – Lassen Sie sich im Vorfeld beraten! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-lassen-sie-sich-im-vorfeld-beraten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-lassen-sie-sich-im-vorfeld-beraten/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:46:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62981 Heute sind viele Verbraucher mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung versichert, aber sie fragen sich, ob sie die Beträge auch im hohen Alter noch aufbringen können. Die Versicherten denken sogar an einen Wechsel in die gesetzliche

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Heute sind viele Verbraucher mit Hilfe einer privaten Krankenversicherung versichert, aber sie fragen sich, ob sie die Beträge auch im hohen Alter noch aufbringen können. Die Versicherten denken sogar an einen Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung, aber nicht jeder darf einfach frei wechseln. Sie müssen Voraussetzungen erfüllen, damit Sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht in jedem Alter und in jeder Situation des Lebens können Sie einfach von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
  • In die gesetzliche Krankenkasse GKV kommen versicherungspflichtige Angestellte oder mit Hilfe der Familienversicherung. Dabei sollten Sie im Vorfeld die Vor- und Nachteile beider Systeme genau abwägen.
  • Das Thema Krankenkassenwechsel wird für ältere Menschen schnell zu einem Problem, denn mit den Jahren steigen auch die Beiträge der privaten Krankenversicherung und die Angst, dass sie die Zahlung nicht mehr leisten können.
  • Einige Menschen müssen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf einen großen Teil des eigenen Einkommens verzichten und das ist in der privaten Versicherung anders.

Als Angestellter in die gesetzliche Krankenversicherung

Damit Sie in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, müssen Sie als Arbeitnehmer versicherungspflichtig sein und dafür sind die folgenden zwei Bedingungen entscheidend.

  • Sie dürfen das Alter von 55 Jahren nicht überschritten haben.
  • Ihr Gehalt darf den geltenden Grenzwert nicht überschreiten und der liegt aktuell bei 64.350 Euro brutto im Jahr. Es gilt eine niedrigere Grenze von 58.050 Euro, wenn Sie als Arbeitnehmer bereits seit dem 31. Dezember 2002 privat versichert waren.

Sie verdienen mehr oder haben das Alter überschritten, dann besteht für Sie keine Möglichkeit mehr die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.

Achtung:

Geht es nur um das Jahresgehalt, dann kann der eine oder andere Trick hilfreich sein, denn es reicht aus, wenn das Jahresgehalt unter 64.350 Euro oder 58.050 Euro liegt. Dann können Sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

  • Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach, ob Sie das Recht auf eine befristete Teilzeitvereinbarung haben und damit die Arbeitszeit reduzieren, so dass Ihr Gehalt unter den Grenzwert fällt. Das Stichwort dazu könnte die Brückenteilzeit sein. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die mehr als 45 Arbeitnehmer haben.
  • Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz eines Arbeitszeitkontos, denn mit einem solchen Konto leisten Sie die gleiche Arbeit, aber sie wird auf einem Konto für die Zukunft gutgeschrieben. So können Sie das Gehalt reduzieren und die Versicherungspflicht erreichen. Der Begriff „Sabbatjahr“ ist auch eine Möglichkeit.
  • Lassen Sie einen Teil des Gehaltes doch einfach in die betriebliche Altersvorsorge fließen, dann damit reduzieren Sie Ihr Geld auch. Seit 2021 können Sie einen Betrag von bis zu 3.408 Euro im Jahr dafür einsetzen.
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Selbstständig und trotzdem in die gesetzliche Krankenkasse

Sie haben als Selbstständiger erst einmal kein Recht in die gesetzliche Krankenkasse zu rutschen, denn zuerst muss der Fall eintreten, dass die Versicherungspflicht auslöst.

Ein solcher Fall tritt ein, wenn Sie einen Arbeitsvertrag als Angestellter unterschreiben und die Selbstständigkeit komplett aufgeben. Aber Sie haben auch die Möglichkeit, die Selbstständigkeit nebenberuflich weiterzuführen. Sie dürfen auch in diesem Fall das Alter von 55 Jahren nicht überschritten haben.

Es gibt aber auch hier ein paar Kriterien, die Sie beachten müssen, wenn Sie nur noch nebenberuflich selbstständig sind:

  • Sie dürfen keine eigenen Angestellten haben, die einen Verdienst oberhalb von 450 Euro haben, wenn Sie nebenberuflich selbstständig sind.
  • Als Arbeitnehmer muss Ihr Gehalt mindestens so hoch sein wie der Gewinn aus der Selbstständigkeit. Sobald der Gewinn mehr als 20% über dem Gehalt liegt, gehen die Krankenkassen von einem starken Selbstständigkeitsgewicht aus. Das Einkommen als Angestellter sollte zudem über einer Grenze von 1.645 Euro liegen.
  • Als Angestellter müssen Sie mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

Sie sind als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen, dann können Sie auch später wieder hauptberuflich in die Selbständigkeit gehen und bleiben dennoch in der GKV.

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Rückkehr in die Familienversicherung

Der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner ist Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse, dann ist für Sie auch eine Mitgliedschaft in dieser Kasse möglich, wenn Sie nicht viel verdienen.

In diesem Fall gibt es auch keine Altersgrenze, die Sie beachten müssen.

Allerdings gibt es eine Voraussetzung, denn Ihr gesamtes Einkommen sollte die geltende Höchstgrenze nicht überschreiten. Zurzeit darf der Ehegatte entweder einen Minijob mit einem Gehalt von maximal 450 Euro aufweisen oder ein Gesamteinkommen haben, dass aber nicht über 570 Euro im Monat liegt.

Ein Rentner, der seine Rente für einen gewissen Zeitraum reduziert (Flexirente) kann wieder in die Familienversicherung seines Ehegatten wechseln.

Eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Versicherung ist für Personen unter 55 Jahren notwendig, wenn Sie im Bezug von Arbeitslosengeld I stehen.

Eine weitere Möglichkeit ist gegeben, wenn Sie ein Umweg über das EU-Ausland machen und bei der Rückkehr nach Deutschland in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Im EU-Ausland müssen Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein, damit das funktioniert. Sie brauchen einen Nachweis von der ausländischen Krankenversicherung und dann gilt auch keine Altersgrenze.

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Der Wechsel in die GKV

Es stellt sich die Frage, ob ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung immer zu empfehlen ist und dabei sollten Sie zwei Aspekte beachten.

Zum einen sollten Sie immer einen Blick auf die monatlichen Beiträge werfen, denn Sie müssen diese monatlich bezahlen und die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen immer weiter an. Zum anderen spielen auch die Leistungen der jeweiligen Versicherung eine wichtige Rolle.

Alternativen zum GKV-Wechsel

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen immer weiter an und mittlerweile sind sie einfach zu hoch geworden, dann müssen Sie nicht unbedingt in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Es gibt auch noch andere Möglichkeiten, denn wir zeigen Ihnen, dass Sie auch in Ihrer privaten Krankenversicherung mit Sicherheit einen günstigeren Tarif finden.

In der Regel ist der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung keine gute Idee, denn die Rückstellungen der alten Krankenkasse gehen teilweise oder komplett verloren. Zudem kommt es vor, dass Sie eine neue Gesundheitsprüfung machen müssen.

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Die Beiträge

Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung steigen regelmäßig an.

Die Finanzzeitschrift der Stiftung Warentest hat festgestellt, dass in den letzten 35 Jahren die Beiträge für die private Krankenversicherung vom Eintritt bis zum Rentenalter drei mal so hoch werden. Auch danach steigt der Beitrag für die Versicherung ein Leben lang weiter an.

Aus dem Grund gilt, wenn Sie im Alter nur eine kleine Rente zur Verfügung haben und keine anderen Rücklagen nutzen können, dann sind Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben.

In der gesetzlichen Krankenversicherung hängt die Höhe des Beitrages von der Höhe der Einkünfte ab und das bedeutet, wenn Sie nur ein geringes Einkommen haben, dann zahlen Sie auch nur einen geringen Beitragssatz. Der Rückkehrer versichert sich meist freiwillig selber und dann wird von einem Einkommen von 1.096,67 Euro ausgegangen.

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Die Leistungen

Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung haben privat Versicherte in einigen Bereichen erweitere Leistungen.

Sie erhalten bei einem Facharzt deutlich eher ein Termin und zudem ist der Zahnersatz deutlich hochwertiger versichert. Im Krankenhaus kümmert sich der Chefarzt um die Operationen und ein Ein- oder Zweibettzimmer ist ebenfalls möglich. Auch im Bereich der Versorgung mit Heilmitteln wie Krankengymnastik kommt es zu deutlich umfangreicheren Leistungen.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist aber auch als hoch zu bewerten, denn es gibt sogar einige Leistungen, die in den privaten Verträgen nicht vorhanden sind. Stationäre Rehabilitation und mehr Hilfsmittel sind nur ein Beispiel.

Der Beitragsunterschied zwischen der GKV und der PKV

Nicht nur in der PKV steigen die Beiträge an, sondern auch in der GKV.

Ihr Einkommen liegt oberhalb der 4.837,50 Euro Bemessungsgrenze, dann haben Sie in der Vergangenheit eine Beitragssteigerung von ein bis drei Prozent erhalten. Der Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung und Pflegeversicherung liegt aktuell bei 917 Euro und 929 Euro für Kinderlose.

Sie haben im Alter hohe Bezüge, dann müssen Sie sich auf einen hohen Beitrag einstellen, aber in der Regel erwarten Menschen im hohen Alter ein eher geringes Einkommen.

Aber es hilft nicht nur ein Blick auf das Alter, denn wenn Ihr Beitrag während des Arbeitslebens liegt und Sie in der privaten Krankenversicherung waren, dann kommt es bei einem Wechsel erst einmal zu Einbußen, wenn Sie ein Rückkehrer werden.

Sie überlegen einen Wechsel in die GKV und arbeiten noch, dann müssen Sie sich mit den folgenden Informationen beschäftigen:

  • Sie zahlen weiterhin die geringeren Beiträge in die PKV ein und müssen im Alter auch weiterhin viel Geld in die Versicherung stecken.
  • Im Berufsleben zahlen Sie hohe Beiträge in die GKV ein und im Rentenalter kommen Sie deutlich günstiger weg.

Erfahrungen haben gezeigt, dass die PKV im Alter zu einer echten Kostenfalle werden kann, wenn Sie nur ein kleines Finanzpolster haben. Im besten Fall lassen Sie sich von einer unabhängigen Stelle beraten.

Die Verbraucherzentralen bieten Ihnen nicht nur Informationen an, sondern unterstützen Sie auch bei der Wahl der Krankenkasse und bei dem Wechsel. Allerdings handelt es sich um eine kostenpflichtige Beratung. Auch unabhängige Versicherungsberater können Ihnen helfen, wenn Sie ein Honorar bezahlen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechsel von PKV in GKV

1. Wie komme ich aus der PKV raus?

Sie kommen auf der PKV raus, wenn Sie angestellt sind und das Einkommen sich drastisch reduziert. Zudem kann auch ein Jobwechsel eine Möglichkeit sein. Ansonsten ist es schwer aus der PKV zu kommen.

2. Steigen die GKV-Beiträge auch an?

Auch die Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse steigen mit der Zeit immer mehr an. Aber sie liegen immer noch weit unter den Beiträgen der privaten Krankenversicherung.

3. Wonach richtet sich die Höhe der GKV-Beiträge?

Die Höhe der GKV-Beiträge wird anhand des Einkommens bestimmt. Das bedeutet, wenn Sie ein hohes Einkommen haben, dann werden Sie auch eine hohe Prämie zahlen.

4. Wie kommt ein Rentner aus der PKV?

Ein Rentner kommt nur aus der PKV, wenn er in den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert war.

5. Was passiert, wenn ich die PKV-Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Sie können die private Krankenversicherung nicht mehr bezahlen, dann kommt es zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf. Sie sind aber auf jeden Fall weiterhin versichert.

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Fazit

Das Thema Krankenversicherung ist schwierig, denn es gibt die gesetzliche und die private Versicherung. Sind Sie einmal in der privaten Krankenversicherung, dann können Sie nur in Ausnahmefällen in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Lassen Sie sich gut beraten, am besten von einem unabhängigen Berater.

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