Der Beitrag Vermögensauskunft – Das sollte man bei der Eidesstattlichen Versicherung beachten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Sie haben eine Rechnung nicht beglichen und der Gläubiger hat entweder einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil erwirkt, dann handelt es sich um einen sogenannten „Titel“.
Mit Hilfe des „Titels“ wird der Gerichtsvollzieher beauftragt und dieser kann eine Vermögensauskunft von Ihnen einholen. Früher hieß die Vermögensauskunft „eidesstattliche Versicherung“ oder „Offenbarungseid“. Durch die Abgabe der Vermögensauskunft bekommt der Gläubiger umfangreiche Informationen zu Ihrer finanziellen Situation.
Besorgte Leser haben uns kontaktiert. Sie wurden vom Mahngericht Stuttgart, Staatsanwälten oder ähnlich autoritären Personen angerufen. Es ging um angebliche Schulden, welche aus Gewinnspielen entstanden sind. Durch nicht bezahlte Rechnungen droht die Pfändung. Doch bei diesen
Zuerst fordert der Gerichtsvollzieher Sie auf, dass Sie innerhalb einer 2-wöchigen Frist Ihre Schulden begleichen sollen und Sie müssen die Zahlung nachweisen.
Der Gerichtsvollzieher legt im gleichen Atemzug einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft fest, für den Fall, dass Sie nicht zahlen. Dazu müssen Sie in der Regel in sein Büro kommen, aber er macht auch Hausbesuche.
Zusammen mit diesem Schreiben erhalten Sie gleichzeitig ein mehrseitiges Formular, welches als Vermögensverzeichnis bekannt ist. Dort stehen zahlreiche Fragen rund um Einkommen, Arbeitgeber, Bargeld, Konten, Lebensversicherungen, Unterhaltsansprüche, Arbeitgeber, Aktien, Pkw und viele mehr.
Sie wollen eine größer Investition machen? Und jetzt fragen Sie sich, ob ein Ratenkauf oder ein Kredit besser ist? Was sind Vorteile? Was sind die Nachteile der jeweiligen Variante? Wir haben uns beide genau angesehen
Das Formular müssen Sie sorgfältig ausfüllen und sich unbedingt Unterstützung und Rat bei einer Schuldnerberatung suchen. Sie können sich aber auch direkt an den Gerichtsvollzieher wenden, wenn Ihnen einige Fragen unklar sind. Wichtig ist, dass Sie mit Ihrer Unterschrift am Ende die Vollständigkeit der Informationen bestätigen und festlegen, dass die Informationen der Wahrheit entsprechen. Sie müssen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen, wenn Sie absichtlich oder fahrlässig falsche Angaben machen.
Sie haben im Grunde nur eine Möglichkeit, um die Vermögensauskunft abzuwenden und dass ist, wenn Sie dem Gerichtsvollzieher glaubhaft versichern können, dass Sie die Schulden innerhalb von 12 Monaten zahlen können.
Sie müssen die Schulden nicht an einem Stück bezahlen, sondern können Raten abmachen. Allerdings muss der Gläubiger damit einverstanden sein, aber in der Praxis kommt dieses Verfahren eher selten vor.
Die Vereinbarung ist sofort hinfällig, wenn Sie mit einer Zahlung weiter als zwei Wochen in Verzug kommen und dann müssen Sie die Vermögensauskunft doch abgeben.
Viele E-Mail-Nutzer beschweren sich über diese E-Mail, die regelmäßig in zahlreichen Postfächern landet. Angeblich können Sie trotz einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit bis 100.000 Euro bekommen. Was hat es mit der Spam-Mail auf sich und
Es ist eine schlechte Idee, wenn Sie den Termin des Gerichtsvollziehers einfach verstreichen lassen, denn durch ein unentschuldigtes Nichterscheinen kann es zu einem Haftbefehl kommen.
Der Haftbefehl wird zwar nicht zur Fahndung ausgeschrieben, aber mit ihm hat der Gerichtsvollzieher die Möglichkeit Sie von der Polizei abholen zu lassen. Sollten Sie dann immer noch die Vermögensauskunft verweigern, dann können Sie mit bis zu sechs Monaten Haft rechnen. Aber im Grunde kommt es auf Sie an, denn wenn Sie die Vermögensauskunft abgeben, dann dürfen Sie wieder in die Freiheit.
Aus dem Grund sollten Sie den Gerichtsvollziehertermin auf jeden Fall wahrnehmen und wenn es Ihnen nicht möglich ist, dann setzen Sie sich mit ihm in Verbindung. Der Gerichtsvollzieher wird Ihnen einen neuen Termin schicken, wenn Sie an dem Datum aus einem wichtigen Grund nicht können.
Aber Sie sollten den Termin nur verschieben, wenn Sie einen triftigen Grund haben und den Grund auch nachweisen können. Der Gerichtsvollzieher muss eine Terminverschiebung aus unwichtigen Gründen nicht hinnehmen.
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Im zentralen Schuldnerverzeichnis wird die Abgabe der Vermögensauskunft elektronisch gespeichert.
In jedem Bundesland wird das Schuldnerverzeichnis von dem zentralen Vollstreckungsgericht, also dem Amtsgericht geführt. Nach Ablauf einer dreijährigen Frist werden die Daten automatisch vom Amt gelöscht. Ab dem Tag der Eintragung beginnt die Frist. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Forderung beglichen ist oder nicht.
Wenn Sie eine Vermögensauskunft abgeben, dann kennt der Gläubiger Ihren Arbeitgeber und hat Ihre Kontoverbindung, so dass es wahrscheinlich zu einer Lohn- oder Kontopfändung kommt. Idealerweise beantragen Sie direkt bei der Bank die Umwandlung von dem Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto.
Im Internet gibt es unzählige Seiten, die besondere Dienstleistungen anbieten. Leider sind neben wirklich guten Angeboten auch einige Fallen dabei. Die Marktwächterexperten raten aktuell zur Vorsicht bei Kreditclub24. Warum Sie die Konditionen genau prüfen sollten,
Sie haben die Möglichkeit das Schuldnerverzeichnis vorzeitig löschen zu lassen, aber nur wenn die Forderungen erlassen sind oder komplett bezahlt.
Sie müssen dem zentralen Vollstreckungsgericht nachweisen, dass die Forderungen beglichen sind oder Ihnen erlassen wurden. Es reicht nicht aus, wenn Sie eine Ratenzahlungsvereinbarung vorlegen. Auch wenn der Gläubiger der vorzeitigen Löschung zustimmt, ist das kein Grund.
Sie müssen sich immer eine Kopie des Eintragungsanordnungsschreibens geben lassen, denn dem Amtsgericht sind wieder Gläubiger, noch Aktenzeichen oder Titel bekannt. Es reicht nicht aus, wenn Sie einfach nur einen Zahlungsnachweis oder eine Quittung vorlegen. Ohne das Eintragungsanordnungsschreiben des Gerichtsvollziehers kann das Gericht den Vorgang nicht zuordnen.
Es entstehen keine Gebühren für eine vorzeitige Löschung.
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Das Schuldnerverzeichnis wird regelmäßig von der Schufa oder anderen Auskunfteien abgefragt und die Daten übernommen.
Das Ergebnis ist eine schlechte Bewertung der Schufa. Grundsätzlich werden alle Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis von der Schufa nach drei Jahren gelöscht. Dabei gilt der Tag der Eintragung ins Schuldnerverzeichnis als erster Tag. Wichtig ist, dass wenn eine vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis passiert, dann auch bei der Schufa.
Eine vorzeitige Löschung bringt Ihnen nicht viel, wenn es sich bei dem ehemaligen Gläubiger um einen Vertragspartner der Schufa handelt. Zu den Vertragspartnern der Schufa gehören:
Direkt bei Kündigung des Vertrages haben Sie einen negativen Schufaeintrag, wenn die Forderung von einem dieser Gläubiger stammt. Der Eintrag lässt sich dann auch nicht bei Bezahlung vorzeitig löschen. Nach drei Jahren wird der Eintrag gelöscht, aber auch dann bleibt ein Erledigungsvermerk vorhanden. Also kann auch ein künftiger Gläubiger erkennen, dass es mal Schwierigkeiten mit der Bezahlung einer Forderung gegeben hat.
Handelt es sich bei dem Gläubiger um keinen Vertragspartner der Schufa, dann sieht es anders aus. Handelt es sich um
dann kann kein Eintrag gesetzt werden. Es muss erst die Abgabe der Vermögensauskunft und die Übernahme der Schufa gemacht werden. Sie können eine frühzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen und dann kommt es meist auch zur Löschung der Schufa.
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FAQs zum Thema Vermögensauskunft
Nein, denn der Gerichtsvollzieher hat mit Hilfe des Titels das Recht auf Einholen der Vermögensauskunft. Im Notfall kann der Gerichtsvollzieher sogar die Polizei beauftragen und Sie abholen lassen. Sogar eine Beugehaft ist möglich.
In der Regel dauert der Termin zur Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher etwa 30 Minuten. Sie müssen Informationen zur aktuellen finanziellen Situation geben und am Ende die Wahrheit und Vollständigkeit der Angaben unterschreiben.
Der Gläubiger bekommt alle wichtigen Informationen wie Arbeitgeber und Kontodaten. Dadurch kann er eine Lohn- oder Kontopfändung durchführen, um seine offenen Forderungen doch noch beglichen zu bekommen.
Nein. Sie müssen alle Daten, die gefordert werden, hinterlassen. Sie haben nicht das Recht, nur Teilinformationen abzugeben.
Wenn Sie eine Vermögensauskunft abgegeben haben, dann brauchen Sie für die nächsten zwei Jahre keine neue Vermögensauskunft mehr zu machen.
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
Die Vermögensauskunft ist vielen Menschen bekannt als eidesstattliche Versicherung. Sie muss immer dann gemacht werden, wenn Sie Forderungen nicht bezahlen können und der Gläubiger einen Titel erwirkt hat. Der Gerichtsvollzieher ist für das Einholen der Vermögensauskunft zuständig. Alle Informationen zur aktuellen finanziellen Situation müssen Sie offenlegen, so dass der Gläubiger alle wichtige Informationen bekommt. Eine Verweigerung ist nicht möglich und Sie müssen die Vermögensauskunft nur alle zwei Jahre abgeben.
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]]>Der Beitrag Gerichtliches Mahnverfahren: Beim Mahnbescheid sofort reagieren erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Sie ignorieren Mahnungen und Inkassoaufforderungen, dann dauert es nicht lange bis zu gelben Umschlägen, in denen ein gerichtlicher Mahnbescheid vorhanden ist. Reagieren Sie sofort auf ein solches Schreiben, denn wenn die Forderungen nicht rechtmäßig sind, dann sollten Sie Widerspruch einlegen. Dafür sendet Ihnen das Gericht die entsprechenden Formulare mit, so dass Sie diese in Ruhe ausfüllen können und innerhalb von 14 Tagen zurücksenden können. Wichtig ist, dass Sie das Datum einhalten!
Der nächste Schritt ist mit Sicherheit ein Vollstreckungsbescheid, wenn Sie auf den Mahnbescheid keine Reaktion zeigen. Hier haben Sie die letzte Chance den Gerichtsvollzieherbesuch zu vermeiden. Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen, aber ein solcher Vordruck liegt dem Schreiben nicht bei.
Schreiben Sie den Einspruch selber und achten Sie darauf, dass der Brief innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Gerichtsschreibens wieder beim Gericht vorliegt. Kümmern Sie sich nicht darum, dann steht der Gerichtsvollzieher bald vor der Tür!
Zahlreiche Verbraucher erhalten aktuell eine Mahnung der Firma FLX EK Forderungsmanagement aus Berlin über 597,53 Euro. Angekündigt wird in den Schreiben eine Pfändung beziehungsweise Kontosperrung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie
Im elektronischen Verfahren werden die Mahnbescheide vom zuständigen Mahngericht beantragt und jede Person kann einen solchen Antrag stellen.
Jeder kann also behaupten, dass eine Forderung besteht und die Gerichte prüfen die erhobenen Forderungen nicht. Im Grunde ist es also gar nicht sicher, dass Sie dem angeblichen Gläubiger Geld schulden oder nicht. Das Gericht leitet das Mahnverfahren automatisch ein, wenn der angebliche Gläubiger die entsprechenden Gerichtsgebühren bezahlt und alle Formulare ausfüllt.
Verbraucher erhalten immer wieder Zahlungsaufforderungen von dem Inkassounternehmen Proceed Collection Services GmbH aus Essen. In einigen Fällen geht aus den Anschreiben der genaue Grund der Forderung offenbar nicht hervor. Sind diese Forderungen berechtigt und wie sollten sich Verbraucher
Sie können sich kaum noch wehren, wenn Sie die 2-Wochen-Frist ohne eine Reaktion verstreichen lassen. Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger auch überzogene Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben.
Wenn Sie sich sicher sind, dass die Forderungen unrechtmäßig sind, dann legen Sie Widerspruch oder Einspruch ein. Im Prozess muss der Gläubiger Ihnen beweisen, dass es sich um eine rechtmäßige Forderung handelt. Sie können mit Hilfe von Kontoauszügen beweisen, dass Sie die offenen Rechnungen schon beglichen haben.
Im Mahnbescheid stehen in der Regel beide Ehepartner, obwohl nur eine Person die Schulden gemacht hat. Auch wenn Sie die Meinung sind, dass Sie mit den Schulden des Partners nichts zu tun haben, sollten Sie sich beraten lassen. Prüfen Sie, ob Sie für die Schulden verantwortlich gemacht werden können. Legen Sie einen Widerspruch ein, wenn dies nicht der Fall ist. Dadurch schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Gläubigers.
Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben
Sie müssen nicht die ganzen Forderungen mit einem Widerspruch belegen, denn Sie können auch nur gegen einen Teil der Forderungen protestieren.
In diesem Zusammenhang sollten Sie sich den Bereich der Zinsen anschauen, denn in der Regel sind die Zinsen sehr hoch. Die Hauptforderung ist zwar korrekt, aber die Zinsen müssen Sie nicht unbedingt bezahlen. Es kommt auch vor, dass die Hauptkosten richtig sind, aber die Inkassokosten unzulässig sind.
Sie können mit Hilfe einer Faustregel testen, ob die Zinsen der Forderungen zu hoch angesetzt sind. Die Gläubiger dürfen nur 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank liegen. Der zulässige Zins liegt sogar nur bei 2,5%, wenn es sich um ein Immobilien-Darlehen handelt. Auf der Internetseite der Bundesbank können Sie den aktuellen Basiszins nachschauen.
Der Schreck ist groß. Aktuell wird eine E-Mail vom Obergerichtsvollzieher Anton Richter aus Hamburg versendet. Darin geht es um vermeintliche Schulden aus einem Zeitschriften-Abo. Angeblich sollen Sie verhaftet werden, wenn Sie nicht zahlen. Kriminelle denken
Sie sind sich sicher, dass die Forderungen bestehen, dann sollten Sie auch keinen Widerspruch oder Einspruch einlegen.
Nach einem Einspruch wird der Gläubiger mit Sicherheit ins Klageverfahren gehen und dann fallen weitere Kosten an, darunter Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Am Ende zahlen Sie eine Menge Geld, denn Sie werden verlieren.
Lassen Sie sich schnellstmöglich beraten und spielen Sie nicht auf Zeit!
Haben Sie auch eine E-Mail mit dem Betreff „Kontopfändung“ von der Kanzlei Baumgarten und Kollegen ([email protected]) bekommen? Ihnen ist keine Forderung bekannt und eine Mahnung haben Sie auch nicht bekommen? Müssen Sie bezahlen oder darauf reagieren?
Sie haben nicht mit einem gerichtlichen Schreiben gerechnet, waren erkrankt oder im Urlaub und haben somit die 2-Wochen-Einspruchsfrist versäumt, dann haben Sie eine Möglichkeit.
Beantragen Sie bei Gericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Allerdings müssen Sie das umgehend machen, denn ansonsten verfällt der Grund für eine solche Möglichkeit. In dem Schreiben müssen Sie genau erklären, warum Sie nicht rechtzeitig in der Lage waren, aktiv zu werden. Im Idealfall können Sie Atteste oder andere Belege vorweisen. Dazu gehören:
Den Einspruch müssen Sie auch direkt mitschicken!
Die EXPERT KASSE INKASSO AG, P EXPERT AG, Euro DE Inkasso GmbH, Astra EU Inkasso, Pro Claim AG oder Skirke Marketing Forderungsmanagement fordern Geld für einen vermeintlichen Mandanten mit dem Namen „Deutsche Gewinner Zentrale“. Angeblich
FAQs zum Thema Mahnbescheid
Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Schreiben, in dem die Forderungen eines Gläubigers zu finden sind.
Für einen Mahnbescheid müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen und zurzeit liegen die Gebühren bei etwa 36,00 Euro.
Ein Mahnbescheid bekommen Sie dann, wenn Sie auf die Mahnung nicht reagieren und der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet.
Die Kosten für den Mahnbescheid übernimmt der Schuldner, aber zuerst muss der Gläubiger die Kosten vorstrecken.
Die Kosten für den Mahnbescheid müssen sofort bezahlt werden, wenn das Verfahren beim Mahngericht beantragt wird.
Vor Mahnungen der Firma Exclusive Claims warnt aktuell die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Verbraucher sollen einen dreistelligen Betrag bezahlen. Doch wofür? Wir erklären in diesem Artikel, was es damit auf sich hat und wie Sie sich verhalten sollten.
Sie haben Forderungen nicht bezahlt und dann setzen die Gläubiger auf Einleitung des Mahnverfahrens. Direkt nach der Mahnung und nicht Reaktion des Schuldners hat der Gläubiger das Recht ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dazu wendet er sich an das zuständige Amtsgericht und der Schuldner bekommt ein Mahnbescheid. In einem solchen Fall sollten Sie sofort reagieren, damit es am Ende zu keiner finanziellen Problematik kommt.
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]]>Der Beitrag Verbraucherinsolvenz – in 3 Jahren schuldenfrei? Aktive Mitwirkung ist Pflicht erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Überschuldeten Verbrauchern steht mit der Insolvenz die Möglichkeit zur Verfügung, dass Sie innerhalb drei Jahren, zuzüglich der außergerichtlichen Vorbereitungszeit, schuldenfrei sind. Das geht auch, wenn sie während der gesamten Laufzeit kein pfändbares Einkommen haben oder kein Vermögen erzielen können. Auch Mittellose können an dem Verfahren teilnehmen und dafür gibt es die Regelung der Kostenstundung, so dass auch sie eine Entschuldung erreichen können.
Immer wieder liest man vollmundige Werbeversprechen von sogenannten Kreditvermittlern. Angeblich bekommen Sie ein Darlehen auch ohne Schufa-Auskunft und bei schlechter Bonität. Doch dabei handelt es sich oft um eine Betrugsmasche, bei der nur der angebliche
Sie haben hohe Schulden und können die Rechnungen nicht mehr bezahlen, dann können Sie einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens beim zuständigen Insolvenzgericht stellen.
Der Antrag ist verbunden mit der Erteilung einer Restschuldbefreiung, aber im Vorfeld müssen Sie versuchen, sich mit den Gläubigern zu einigen und zwar außergerichtlich. Dazu steht Ihnen ein Insolvenzberater zur Seite, der gleichzeitig Anwalt ist und bei allen wichtigen Terminen anwesend.
Zuerst findet eine persönliche Beratung statt und es kommt zu einer Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Danach nimmt der Anwalt mit den Gläubigern Kontakt auf und versucht eine Einigung zu erzielen. Kommt es nicht zu einer solchen Einigung, dann werden die Schulden in einem Insolvenzverfahren förmlich festgestellt. Die pfändbaren Vermögenswerte kommen zur Verwertung und der Erlös wird dann auch die Gläubiger verteilt. Im Anschluss kommt es zur Wohlverhaltensphase, die in der Regel drei Jahre dauert.
In dieser Zeit muss der Schuldner das pfändbare Einkommen an einen Treuhänder abtreten und dieser verteilt die Beträge auf die einzelnen Gläubiger. Nach Ablauf des Verfahrens werden dem Schuldner die restlichen Schulden erlassen, wenn die Beträge nicht ausgereicht haben, um alle Schulden zu decken. Sollte der Schuldner während der gesamten Verfahrenszeit kein pfändbares Einkommen haben oder keine Vermögenswerte besitzen, dann wird er von der Pflicht zur Zahlung befreit.
Sie brauchen schnell einen kleinen Geldbetrag, um eine Reparaturrechnung zu bezahlen? Dann könnte Ihnen ein Minikredit aus der Patsche helfen. Doch das kleine Darlehen hat nicht nur Vorteile. Vor dem fixen Vertragsabschluss sollten Sie sich
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
In der Regel dauert das Verbraucherinsolvenzverfahren drei Jahre und das gilt für alle Verfahren, die nach dem 1. Oktober 2020 beantragt wurden.
Die folgende Übergangsregelung gilt für alle Verfahren, die zwischen dem 17. Dezember 2019 und dem 30. September 2020 beantragt wurden:
Es gilt eine Restschuldbefreiungsfrist von sechs Jahre, wenn das Verfahren schon vor dem 17. Dezember 2019 beantragt wurde. Unter bestimmten Bedingungen kann die Verfahrensdauer auch auf fünf oder drei Jahre verkürzt werden.
Viele E-Mail-Nutzer beschweren sich über diese E-Mail, die regelmäßig in zahlreichen Postfächern landet. Angeblich können Sie trotz einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit bis 100.000 Euro bekommen. Was hat es mit der Spam-Mail auf sich und
Das zweite Verfahren verlängert sich, wenn Sie schon einmal eine Restschuldbefreiung erlangt haben.
Für das zweite Verfahren müssen Sie mit einer Dauer von fünf Jahren rechnen, wenn Sie einen Antrag auf Insolvenz nach dem 30. September 2020 gestellt haben und Ihnen eine Restschuldbefreiung erteilt wurde.
Sie können ein Insolvenzverfahren auch beantragen, wenn Sie Arbeitslosengeld I oder II bekommen, aber Sie müssen sich bemühen eine Arbeit aufzunehmen.
Zudem müssen Sie jede zumutbare Arbeit annehmen, aber wenn Sie keine Möglichkeit haben, Ihre Schulden zu zahlen, dann bekommen die Gläubiger auch kein Geld. Wichtig ist aber immer, dass Sie sich bemühen, Bewerbungen schreiben und diese Bemühungen auch nachweisen können.
Mit einem Sofortkredit sollen Sie schnell und unkompliziert zu Geld kommen. Doch was ist ein Sofortkredit und worauf sollten Sie achten. Auch wenn das Geschäft mit den Schulden heute scheinbar ganz alltäglich ist, raten wir
Es ist kein Problem, wenn Sie während des Insolvenzverfahrens arbeitslos werden, denn trotzdem können Sie von Ihren Schulden befreit werden.
Allerdings müssen Sie sich aktiv um einen neuen Arbeitsplatz kümmern und die Bemühungen sind nachzuweisen. Die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit muss zumutbar sein und das kann bei der Erziehung von kleinen Kindern eventuell nicht möglich sein.
Sie haben das gesetzliche Rentenalter erreicht oder sind aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht in der Lage einer Arbeit nachzugehen, dann entfällt die Arbeitspflicht.
Sie können trotzdem entschuldet werden, aber komplett anders sieht es aus, wenn Sie in den Vorruhestand gegangen sind und bis zum gesetzlichen Rentenalter noch Zeit haben.
Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist
Das Verbraucherinsolvenzverfahren verursacht Kosten und zu diesen Kosten gehören die Gerichtskosten, die Kosten für den Insolvenzverwalter und eventuell die eigenen Anwaltskosten.
Grundsätzlich ist es so, dass die Kosten aus der Masse bezahlt werden. Also im Grunde aus dem pfändbaren Vermögen, aber leider ist das häufig nicht sehr viel. Sie können aber einen Antrag auf Stundung der Kosten stellen, wenn die Mittel nicht ausreichen, um die vorhandenen Verfahrenskosten zu decken. Grundsätzlich gewährt das Gericht die Stunden, es sei denn es liegen andere Gründe vor, die eine Restschuldbefreiung ausschließen.
Die Kosten werden ausgeglichen, wenn während des Insolvenzverfahrens pfändbare Beträge in Richtung Insolvenzverwalter fließen. Sollten am Ende des Verfahrens die Kosten nicht gedeckt sein, dann müssen Sie vier Jahre lang weiterhin die Tilgung der Kosten beantragen, wenn Sie nicht in der Lage sind die Kosten finanziell abzudecken. In der Regel können Sie die Kosten nur decken, wenn Sie nach dem Verfahren hohe Einkünfte erziehen. Sollten sich die finanziellen Verhältnisse ändern, dann kann die Stundung aufgehoben werden. Zudem können falsche Angaben oder fehlende Teilnahme zur Aufhebung der Stundung führen.
Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.
In der Regel können Sie Ihr Vermögen wie eine Eigentumswohnung nicht behalten, denn das Vermögen wird verwertet und dient zur Schuldentilgung.
Die Pfändungsvorschriften der Zivilprozessordnung sind ausschlaggebend, denn die notwendigen Dinge zum Leben dürfen Ihnen nicht weggenommen werden. Sie dürfen das Auto nur behalten, wenn Sie das einzige Familienmitglied sind, dass zur Arbeit fahren muss oder ein anderes krankes Familienmitglied versorgen. Im Grunde müssen Sie nachweisen, dass Sie auf das Fahrzeug angewiesen sind. Handelt es sich um ein wertvolles Fahrzeug, dann kann der Insolvenzverwalter das teure Fahrzeug verkaufen und ein billigeres Auto zur Verfügung stellen.
Ein Schufa-freier Kredit zu günstigen Konditionen scheint für Überschuldete oft die letzte Rettung zu sein. Solche Angebote finden sich auf einigen Webseiten. Doch sind diese Versprechen wirklich seriös? Können Sie dem Angebot trauen? Wir haben
Von der Verbraucherinsolvenz sind die Miet- oder Genossenschaftswohnungen nicht betroffen, so dass Sie auch weiterhin Ihre monatliche Miete zahlen müssen.
Der Vermieter darf die Kaution nicht verwerten, solange Sie in der Wohnung wohnen und Ihre Miete pünktlich zahlen. Während eines Insolvenzverfahrens ziehen Sie um und die Kaution wird von ehemaligen Vermieter ausgezahlt, dann fällt die Kaution nur in die Insolvenzmasse, wenn der Verwalter die Wohnung nicht freigegeben hat. Allerdings wird er sich meist zu Beginn des Verfahrens damit beschäftigen, so dass Sie normalerweise die Kaution für eine neue Wohnung durchaus nutzen können.
Hat der Insolvenzverwalter die Freigabeerklärung nicht unterschrieben, dann darf er die Kaution auch verwerten und dann spielt es auch keine Rolle, dass Sie die Kaution für die neue Wohnung brauchen. Befinden Sie sich schon in der Wohlverhaltensphase, dann müssen Sie die Kaution nicht zur Masse geben und auch die Genossenschaftsanteile sind geschützt. Unter gewissen Umständen kann es bei einem Wohnungswechsel aber auch hier zur Verwertung kommen.
Viele Verbraucher haben eine Kreditkarte bei der Firma GlobalPayments BV auf unterschiedlichen Webseiten wie mastercredit.de oder sorglosduo.de bestellt. Einige Interessenten haben es dabei auf einen Kredit abgesehen, weil sie Geld benötigen. Die Marktwächter der Verbraucherzentrale haben GlobalPayments BV abgemahnt und
Es gibt ein sogenanntes Existenzminimum und das darf Ihnen nicht weggenommen werden.
Hier kommt die Pfändungstabelle zu §850c Zivilprozessordnung zum Einsatz, denn dort sind Einkommen und Unterhaltspflicht festgehalten. Unter gewissen Umständen darf der Betrag allerdings erhöht werden, aber es bedarf der schriftlichen Genehmigung. Beispielsweise ist die Miete besonders hoch oder es fallen hohe Kosten für die Fahrt zur Arbeit an.
Grundsätzlich gilt die Restschuldbefreiung für alle Schulden, welche Sie zur Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens haben.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen und dazu gehören Schulden aus vorsätzlichen Straftaten, wenn Sie beispielsweise Betrug begangen haben oder eine Köperverletzung. Auch eine Sachbeschädigung gehört dazu. Der Schaden muss von Ihnen bezahlt werden. Das gleiche Prinzip gilt auch für Steuer- oder Unterhaltsschulden. Wenn Sie Steuerhinterziehung begangen haben oder Ihren Unterhaltspflichten nicht nachgekommen sind, dann müssen Sie nach Erlangen der Restschuldbefreiung die Schulden abzahlen.
Einen Kredit, auch ohne Schufa, bietet das belgische Unternehmen Victis Credit an. Auf der Suche nach einem Darlehen für ein neues Auto oder eine Umschuldung könnten Sie hier fündig werden. Doch wie seriös ist dieser Kreditgeber?
In erster Linie haben Sie eine besondere Informations- und Mitwirkungspflicht, damit das Verfahren überhaupt eröffnet wird.
Die wichtigsten Pflichten sind:
Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Insolvenzverfahren auch scheitern kann, beispielsweise wenn das Verfahren unzulässig ist oder die Restschuldbefreiung versagt wird.
Wenn Sie die Pflichten des Insolvenzverfahrens nicht erfüllen, dann kann es zu einem solchen Fall kommen. Aber es besteht aus anderen Gründen auch die Möglichkeit, dass das Verfahren scheitert:
Sie wollen eine größer Investition machen? Und jetzt fragen Sie sich, ob ein Ratenkauf oder ein Kredit besser ist? Was sind Vorteile? Was sind die Nachteile der jeweiligen Variante? Wir haben uns beide genau angesehen
Unter gewissen Umständen ist das durchaus möglich, denn das Gesetz sorgt dafür, dass der Schuldner zuerst eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern versucht.
In der Regel sollten Sie es mit einer Einigung versuchen und wenn die Einigungshöhe sich auf dem gleichen Level wie das gerichtliche Verfahren befindet, dann besteht eine freiwillige Vereinbarung. Es muss nicht zum Gerichtsverfahren kommen, denn auch für die Gläubiger ist ein solches Verfahren sehr aufwendig und auch teuer.
Der Gesetzgeber hat mit voller Absicht keinen Mindestbetrag festgelegt, damit keine neuen Schulden entstehen.
Sie können schließlich nur einen Neuanfang starten, wenn Sie nicht wieder neue Schulden machen.
Beginnen Sie mit den Vorbereitungen und dazu sortieren Sie alle Ihre Unterlagen und legen Ordner mit den verschiedenen Gläubigern an.
Zudem müssen Sie sich einen ehrlichen Überblick über Ihre Einnahmen und die aktuellen Ausgaben verschaffen. Dazu eignet sich ein Haushaltsbuch, welches Sie zum Termin beim Schuldnerberater mitnehmen. Machen Sie frühzeitig einen Termin bei der Schuldnerberatung, denn Sie müssen teilweise mit langen Wartezeiten rechnen.
Ein Bankkonto können Sie heutzutage vom Schreibtisch oder dem heimischen Sofa eröffnen. Doch worauf müssen Sie achten, welche Voraussetzungen gibt es und welche Probleme tauchen auf? Wir erklären, wie Sie die Kontoeröffnung online erledigen und welche
FAQs zum Thema Verbraucherinsolvenz
Das erste Gespräch ist in der Regel kostenfrei, aber Sie sollten direkt gut vorbereitet sein und alle Unterlagen geordnet dabei haben, so wie ein Haushaltsbuch mit allen Einnahmen und Ausgaben.
Der Insolvenzberater schreibt alle Gläubiger an und versucht aktuelle Informationen zu bekommen. Dafür gibt er den Gläubigern bis zu sechs Wochen Zeit. Melden Sie sich danach nicht, dann kommen sie nicht in die Insolvenzmasse.
Einige Gläubiger haben mit der Zeit aufgegeben und somit kann es sein, dass die Schulden verjährt sind. Einige der Gläubiger verzichten freiwillig auf die Forderungen, weil sie ahnen, dass sie eh kein Geld sehen werden.
In der Regel nimmt der Insolvenzverwalter alle unnötigen Vermögenswerte, veräußert sie und verteilt den Erlös auf die Gläubiger. Einige Dinge lassen sich schwer verkaufen, weil die Technik sich zu schnell ändern. Ein sehr teurer Fernseher kann mitunter auch davon betroffen sein.
In einigen Regionen kann das Insolvenzverfahren sehr schnell in die Wege geleitet werden, aber es kommt auf eine gute Vorarbeit und die Meldung der Gläubiger an.
Immer wieder tauchen sie verstärkt auf: Kreditangebote zu 0 % von Möbelhäusern, Elektronikanbietern und Autohäusern. Sie sind verlockend und ziehen all diejenigen an, die das nötige Geld für die geplante Anschaffung nicht flüssig haben. Was steckt
Schulden sind heute keine Seltenheit mehr und jeder zweite Erwachsene hat welche. Der Unterschied liegt darin, dass einige Schulden bezahlt werden und andere nicht. Wenn Sie Ihre Schulden nicht bezahlen können, dann ist die Verbraucherinsolvenz in drei Jahren meist die einzige Lösung. Nach drei Jahren können Sie schuldenfrei sein und ein neues Leben beginnen, aber dafür müssen Sie aktiv dabei sein.
Der Beitrag Verbraucherinsolvenz – in 3 Jahren schuldenfrei? Aktive Mitwirkung ist Pflicht erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Genussrechte, Anleihen und Co.: die Situation bei einer Pleite des Anbieters – Das Insolvenzverfahren sorgt für Missmut bei den Kleinanlegern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Um Kapital zu bekommen nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, dass sie Nachrangdarlehen, Anleihen, Genussrechte oder andere Anlageformen an interessierte Verbraucher rausgeben. Sie haben die Möglichkeit diese Finanzprodukte zu kaufen und damit Ihr Geld anzulegen. Bekanntermaßen geraten diese Unternehmen auch mal in eine finanzielle Schieflage und im schlimmsten Fall müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen. Ein Insolvenzverwalter wird gestellt, so dass die aktuelle Vermögens- und Schuldensituation bewertet wird. Die Situation für Anleger ist undurchsichtig und viele wissen nicht damit umzugehen, so dass wir die wichtigsten Fragen hier klären.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
Einfach gesagt, wird bei einem Insolvenzverfahren das vorhandene Unternehmensvermögen verwertet und dazu gehören Lagerhallen, Maschinen, Waren und die eigenen Forderungen.
Das Unternehmensvermögen wird verwertet, so dass vor Allem die Forderungen der Gläubiger bezahlt werden können. Zu den Gläubigern gehören in der Regel Arbeitnehmer, Banken und auch die Anleger. Ein Insolvenzverwalter ist für die Regelung zuständig. Meist aber reicht das Vermögen des Unternehmens nicht mehr aus, um alle Forderungen zu 100% zu decken. Daher müssen viele Gläubiger mit einem finanziellen Verlust rechnen.
Über die wirtschaftlichen Probleme und die mögliche Insolvenz berichten zuerst die Wirtschaftsmedien. Wenn sich die Pleite nicht mehr abwenden lässt, dann wird ein Antrag auf Insolvenz beim Gericht gestellt.
Mit dem Antrag wird zugleich das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gründe für einen solch gravierenden Schritt sind sehr vielfältig, aber das Vorgehen ist immer gleich. Das Unternehmen ist z.B. zahlungsunfähig oder die Zahlungsunfähigkeit droht. Aber auch eine Überschuldung kann ein guter Grund sein, so dass ein Insolvenzverfahren notwendig ist.
Das sogenannte „vorläufige Insolvenzverfahren“ beginnt. In diesem Stadium des Verfahren ist das Insolvenzgericht daher verpflichtet einzugreifen, so dass Vorkehrungen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen werden. In der Regel geschieht dies durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters.
Nach der Bestellung des Insolvenzverwalters kommt der sogenannte Eröffnungsbeschluss und das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt. Es gibt inzwischen verschiedene Möglichkeiten im Verfahren. Die Liquidation des Unternehmens endet automatisch. Dies bedeutet, dass noch vorhandene Vermögen des Unternehmens verwertet werden, so dass die Gläubigerforderungen bezahlt werden können.
Es kann aber auch dazu kommen, dass das Unternehmen noch zum Teil weitergeführt wird oder auch im Ganzen. Die Möglichkeit besteht allerdings nur mit Hilfe eines Insolvenzplans. Dies ist im Grunde ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern. Zusammen einigen sie sich auf die Bedingungen, damit das Unternehmen fortgeführt wird. Auch wird z.B. der teilweise Verzicht auf Forderungen in diesem Vertrag festgehalten.
Eine faire Verteilung des vorhandenen Vermögens ist allerdings nur mit Hilfe aller Gläubiger des Unternehmens möglich. Alle Gläubiger sind daher zu erfassen und einzusammeln. Juristisch spricht man von der Anmeldung zur Insolvenztabelle.
Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite?
Der Insolvenzverwalter setzt im Laufe des Verfahrens einen Termin für die erste Gläubigerversammlung fest.
Er informiert auf der Versammlung über die aktuell wirtschaftliche Lage des Unternehmens und es werden Entscheidungen für das weitere Vorgehen getroffen. Die Beauftragung eines Insolvenzplans oder die Wahl der Mitglieder für den Gläubigerausschuss finden statt. Alle Anleger haben ein gewisses Stimmrecht und bestimmen über die Unternehmensentwicklung mit.
Es kommt aber nicht nur zu einer Gläubigerversammlung, denn im Laufe des Verfahrens stehen mehrere Versammlungen an. Es wird beispielsweise auch über den Insolvenzplan abgestimmt, welchen der Insolvenzverwalter erstellt.
Sie als Anleger müssen an den Versammlungen nicht teilnehmen, denn sie sind nicht verpflichtend. Sie müssen sich auch nicht von einer anderen Person vertreten lassen, aber dann haben Sie auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen, die für das Unternehmen und dessen Zukunft getroffen werden. Die abwesenden Anleger sind an die Entscheidungen gebunden, die von den anwesenden Anlegern getroffen werden.
Sie können sich aber auch vertreten lassen, wenn Sie aus fachlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sind an der Versammlung teilzunehmen. Im Namen des Anlegers ist die bevollmächtigte Person aber in der Lage abzustimmen und im Namen des Anlegers aufzutreten. Für den Anleger sind die vom Vertreter abgegeben Erklärungen bindend und lassen sich nicht widerrufen.
24 E-Bikes sollen auf der Facebook-Seite mit dem Namen „E-Bike Meyer GmbH“ angeblich verlost werden. Angeblich ist E-Bike Meyer GmbH insolvent. Den restlichen Lagerbestand wollen Sie aber gern an die Fans verschenken. Wir haben das
Niemand kann genau sagen, mit welchen Verlusten die Anleger im Falle einer Insolvenz rechnen müssen oder können.
Der Insolvenzverwalter äußert sich zu diesem Thema erst, wenn er sich einen Überblick über das bestehende Vermögen und die vorhandenen Schulden gemacht hat. Aber auch bei dieser Aussage handelt es sich meist nur um eine grobe Schätzung.
Es besteht die Möglichkeit eines Nachrangs und das bedeutet, in dem Insolvenzverfahren sammelt der Verwalter das gesamte Vermögen des Unternehmens ein und verteilt es an die vorhandenen Gläubiger. Nicht immer kommt es dazu, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden und in manchen Anlagebedingungen findet sich ein Nachrang. Das heißt, es gibt einige Gläubiger, welche zuerst bedient werden und erst, wenn diese Gläubiger alle Schulden bezahlt bekommen haben, dann kommen die Gläubiger aus dem Nachrang dran. Vielleicht ist dann noch Vermögen übrig, aber vielleicht auch nicht. Es kann also sein, dass einige Anleger leer ausgehen oder nur einen kleinen Teil erhalten.
Das Insolvenzverfahren dauert in der Regel mehrere Jahre.
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet die Anleger über alle neuen Erkenntnisse zu informieren und sie zu den Gläubigerversammlungen einzuladen.
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Die Genussrechte, Nachrangdarlehen, Anleihen und andere Anlageformen lassen sich auch an dritte Parteien verkaufen.
Sie werden teilweise sogar an der Börse gehandelt, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass der Börsenhandel aufgrund der Insolvenz ausgesetzt wird.
Die Anlagebedingungen regeln, ob ein Verkauf oder eine Übertragung an eine dritte Partei überhaupt erlaubt ist und zu welchen Regeln eine solche Aktion möglich ist.
Es kommt zu einem Problem, wenn der Verkauf möglich ist. Sie müssen einen Käufer finden, der trotz der drohenden Insolvenz einen ansprechenden Preis für die Anlage bezahlt.
Sie haben die Möglichkeit zu klagen, wenn Sie eine Forderung oder einen Schadensersatz gerichtlich durchsetzen wollen.
Sie als Gläubiger erhalten dann ein Urteil und ein Titel und damit betreiben Sie die Zwangsvollstreckung. Mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zwischen Sie das Unternehmen die eingeklagten Gelder zu bezahlen. Auch eine Beantragung eines Mahnbescheids ist machbar.
Sie müssen aber aufgrund der drohenden Insolvenz auf einige Besonderheiten achten, denn alle laufenden Gerichtsverfahren werden unterbrochen, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Das Gericht spricht kein erforderliches Urteil aus, welches Sie aber für eine Vollstreckung brauchen. Sie haben bereits ein Urteil in der Hand, aber Zwangsvollstreckungen sind nicht mehr erlaubt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Individuelle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt das Insolvenzgericht auch, wenn es sich um ein vorläufiges Verfahren handelt.
Aufgrund von Lesermeldungen sind wir auf den Onlineshop schnapperrampe.com aufmerksam geworden. Die Frage der Leser ist, ob es sich um einen Fakeshop oder einen seriösen Onlineshop handelt. Aus diesem Grund haben wir genauer hingesehen und verraten
Ein Gläubiger bekommt oft nur sehr geringe Beträge, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt und aus dem Grund sucht der Gläubiger einen anderen Anspruchsgegner.
In der Regel schaut man zuerst zum Geschäftsführer des Unternehmens, der vielleicht den Insolvenzantrag zu spät stellt und sich dadurch schadenersatzpflichtig macht.
Sie haben sich von der Bank oder einem Finanzdienstleister beraten lassen und können eine falsche Beratung nachweisen, dann sind auch hier Schadensersatzansprüche möglich.
Bedenken Sie als Anleger immer, dass eine Klage mit einem gewissen Risiko versehen ist. Sie können die Klage auch verlieren und dann tragen Sie die Gerichts- und Anwaltskosten selber. Auch allen anderen Anlegern steht die Möglichkeit zur Klage offen und aufgrund der großen Anzahl an Klagen kommt es vor, dass manche Anleger aufgeben, weil sie nicht mithalten können. Ein schnelles Handeln kann durchaus seine Vorteile haben, aber es ist keine Garantie für den Erhalt des Geldes. Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten, bevor Sie eine Klage anstreben.
Eine unscheinbare E-Mail mit dem Betreff „Your account has been Iimited“ hat es auf Ihre PayPal-Zugangsdaten und weitere persönliche Informationen abgesehen. Wir erklären in dieser Warnung, woran Sie die E-Mail erkennen und was zu tun
Nicht nur als Anleger ist ein Verbraucher von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen, denn auch Verkäufer oder Hersteller von Waren können Konkurs anmelden.
In einem solchen Fall stehen viele Fragen im Raum, die beantwortet werden müssen. Fehlerhafte Produkte, Vorauszahlungen, Ratenkauf, Datenschutz und nicht eingelöste Gutscheine sind nur ein paar Stichpunkte. Informationen finden Sie unter Verbraucherrechte bei Firmeninsolvenzen.
In letzter Zeit sind in den Medien immer mehr Unternehmen von Pleiten betroffen, die sich mit den Geschäftsfeldern erneuerbare Energien oder Energiewende beschäftigen.
Es handelt sich bei solchen Unternehmen um eine Form der nachhaltigen (klimafreundlichen Geldanlagen). Bei den nachhaltigen Geldanlagen berücksichtigt man ethische, soziale und ökologische Kriterien. Ein Fondmanager bekommt beispielsweise die Aufgabe, dass Aktien von Unternehmen der Atombranche nicht gewollt sind. Der Schutz des Klimas steht bei den klimafreundlichen Geldanlagen eindeutig im Vordergrund. In diesem Bereich gibt es wirklich alles, von dem Klimasparbrief über geschlossene Beteiligungen an einem Windpark bis hin zu nachhaltigen Investmentfonds.
Die Palette der nachhaltigen und klimafreundlichen Geldanlagen reicht von „sehr sicher“ bis „hochriskant“ und somit ist klar, dass diese Geldanlagen nicht immer unsicher oder riskant sind.
Bei Stromausfällen, Wasserschäden oder anderen Havarien, sind Notdienste sehr begehrt. Im Internet tummeln sich zwischen den seriösen Firmen auch viele Abzocker, die es nur auf Ihr Geld abgesehen haben. Unsere Leser erkundigen sich über die
FAQs zum Thema Insolvenz von Unternehmen
Im Grunde ist der Geschäftsführer für die Meldung zuständig und diese Meldung muss frühzeitig erfolgen, denn ansonsten besteht für die Gläubiger eventuell die Möglichkeit Schadensersatz vom Geschäftsführer zu verlangen.
Ein Unternehmen meldet Insolvenz an, wenn Zahlungen nicht mehr möglich sind oder der Geschäftsführer absehen kann, dass in naher Zukunft offene Forderungen entstehen.
Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und kümmert sich um die Verwaltung des Unternehmensvermögens. Das vorhandene Vermögen wird festgesetzt und an die Gläubiger nach Rang verteilt. Dazu melden sich alle Gläubiger beim Insolvenzverwalter und er erstellt eine Liste mit allen Forderungen und Gläubigern. Zudem hat er das Recht Versammlungen einzuberufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und in die Wege zu leiten.
Ein Insolvenzverfahren für Unternehmen hat keine feste Zeiten, aber in den meisten Fällen dauert es ein paar Jahre.
Sie als Gläubiger haben die Möglichkeit eine Klage bei Gericht einzureichen, aber sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, gibt es kein Urteil. Das Urteil wird ausgesetzt und es kommt zum Einsatz des Insolvenzverwalters.
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
Unternehmen setzen Genussrechte, Anleihen und andere Anlageformen ein, um Kapital zu bekommen. Sie als Anleger sind in der Lage die Anlage zu kaufen und werden am Gewinn beteiligt oder erhalten Rendite. Manchmal kommt es vor, dass ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, dann stehen viele Fragen im Raum. Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der das Vermögen verwaltet. Des Weiteren kümmert er sich um eine Auflistung der Schuldner und deren Forderungen, so dass ein Überblick über die Schulden entsteht. Zuerst zahlt der Verwalter die Bank aus, denn meist handelt es sich um den Hauptschuldner und danach folgen andere Gläubiger, aber die Kleinanleger stehen meist zum Schluss. Sie müssen hoffen, dass Sie einen kleinen Teil Ihres Geldes zurückbekommen, ansonsten ist der Verlust ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern. Bei der Suche nach einer Geldanlage achten Sie immer auf die Prognosen, so dass ein finanzieller Verlust minimal ist.
Der Beitrag Genussrechte, Anleihen und Co.: die Situation bei einer Pleite des Anbieters – Das Insolvenzverfahren sorgt für Missmut bei den Kleinanlegern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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