Großbritannien | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:17:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Großbritannien | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was bedeutet der Brexit für Nahrungsergänzungsmittel aus Großbritannien? – Online-Käufe können durch Zoll und Steuern teuer werden https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-bedeutet-der-brexit-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-aus-grossbritannien-online-kaeufe-koennen-durch-zoll-und-steuern-teuer-werden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-bedeutet-der-brexit-fuer-nahrungsergaenzungsmittel-aus-grossbritannien-online-kaeufe-koennen-durch-zoll-und-steuern-teuer-werden/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:17:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68943 Das Thema Brexit hat die Nationen eine ganze Weile beschäftigt und in erster Linie ging es um den Warenverkehr zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Nachdem der Brexit nun durch ist, haben sich die Nationen

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Das Thema Brexit hat die Nationen eine ganze Weile beschäftigt und in erster Linie ging es um den Warenverkehr zwischen Großbritannien und der Europäischen Union. Nachdem der Brexit nun durch ist, haben sich die Nationen auch im Bereich Warenverkehr endlich auch neue Regelungen geeinigt. Beim Online-Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln kann sich in Zukunft ein bisschen was ändern. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich bleibt bei den im Internet geschlossenen Verträgen erst einmal alles beim Alten, zumindest rechtlich. Der Grund ist einfach, denn die britischen Verbraucherschutzregeln sind aktuell noch mit den hiesigen Verbraucherschutzgesetzen identisch und somit gibt es aktuell zumindest keine Änderungen.
  • Allerdings gilt das nicht für die Zukunft, denn es können sich nicht nur die Verbraucherschutzgesetze ändern, sondern auch die Zollbestimmungen, aber zurzeit lässt sich in der Hinsicht noch nichts absehen.

Online-Bestellungen bei britischen Händlern 

Gerade im Bereich der Nahrungsergänzungsmittel zeigt sich, dass viele Produkte entweder von britischen Händlern über das Internet vertrieben werden oder aus Großbritannien verschickt werden.

Mittlerweile hat sich Großbritannien von den Europäischen Staaten gelöst und nach dem Brexit gibt es viele offene Fragen. Gerade in Bezug auf die Online-Bestellungen und eventuelle Änderungen für Online-Käufe. Aber Sie können beruhigt sein, denn auch nach dem Brexit gibt es rechtlich im Moment keine Veränderungen, denn die britischen und die hiesigen Verbraucherschutzregelungen sind identisch. Somit wird klar, dass die Verbraucher auch bei einer Bestellung aus Großbritannien die gleichen Rechte beim Online-Kauf haben wie bei einer Bestellung über das Internet in Deutschland.

Beispielsweise können Sie das Produkt innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, wenn es nicht gefällt oder nicht den Erwartungen entspricht. Zudem haben Sie einen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Auch in Sachen Gewährleistung gibt es keine Unterschiede, denn auch bei den Nahrungsergänzungsmitteln aus Großbritannien haben Sie eine Gewährleistung von zwei Jahren.

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Europäische Richtlinien gelten weiterhin

Auch alle anderen europäischen Richtlinien, die auf den Verbraucherschutzgesetz beruhen bleiben aktuell noch gültig. Beispielsweise, wenn es um die erlaubten Stoffe, die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen oder die Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmitteln geht, denn hier gibt es zwischen den britischen und den europäischen Verbraucherschutzregelungen keinen Unterschied.

Grundsätzlich kann es vorkommen, dass die Gesetze in Großbritannien sich mit der Zeit verändern oder angepasst werden, ab ob und wann das passiert ist unklar und aktuell auch nicht vorherzusagen.

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Das britische und das deutsche Recht

Grundsätzlich gelten diverse EU-Verbraucherschutzrechte, wenn Sie als Verbraucher außerhalb der Europäischen Union eine Online-Bestellung aufgeben. 

Diese Richtlinien gelten auch für Händler, die weit im Ausland sitzen, aber ihre Waren in Deutschland zum Kauf anbieten. Das ist natürlich meist nur über das Internet möglich und somit müssen die Händler sich auch an die europäischen Verbraucherschutzrechte halten.

Wenn beispielsweise ein Händler aus Großbritannien sich direkt an die deutschen Verbraucher wendet, indem die Beschreibungen der Produkte oder die Internetwerbung auf Deutsch verfasst ist, dann kann der deutsche Verbraucher das Unternehmen verklagen. Allerdings nur, wenn es zu einem Streitfall kommt und dann gelten auch die deutschen Richtlinien und das deutsche Recht.

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Gültigkeit des britischen Rechts

Das britische Recht gilt immer dann, wenn das britische Unternehmen seine Tätigkeit nicht auf Deutschland ausgerichtet hat. Das bedeutet, wenn die Internetseite in Englisch gehalten ist und auch in Sachen eher auf die englische Sprache gesetzt wird. Die Rechtsdurchsetzung im Streitfall ist dann ein wenig komplizierter, denn der Verbraucher muss dann in Großbritannien Klage einreichen.

Das Recht außerhalb der Europäischen Union durchzusetzen kann sehr mühsam sein, denn die Gerichte urteilen meist nach dem Länderrecht. Kommt es wieder erwarten zu einem Streitfall mit einem britischen Unternehmen, dann wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale.

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Zolländerungen nach dem Brexit

Vor dem Brexit zählte Großbritannien als europäisches Land und die Zollbestimmungen waren mit den bekannten deutschen Zollbestimmungen gleich, aber nun gilt Großbritannien als Drittland.

Dadurch, dass das Land mittlerweile als sogenanntes Drittland zählt, gibt es nicht nur Zollformalitäten, sondern auch Zölle. Auf vielen Internetseiten stehen zahlreiche Werbebotschaften wie

  • keine Probleme beim Zoll
  • wird aus der EU geliefert,

aber gerade bei diesen Botschaften auf den Internetseiten müssen Sie kritisch nachfragen. Dadurch, dass Großbritannien nicht mehr Teil der EU ist fallen Steuern und Zolle an und Sie sind in der Pflicht, sich im Vorfeld zu erkundigen. Die anfallenden Zölle und Steuern richten sich nach dem Warenwert und der Produktart.

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Import britischer Nahrungsergänzungsmittel

Bei der Einfuhr von Nahrungsergänzungsmitteln wurden seit dem 1. Juli 2021, unabhängig vom Warenwert, 7% oder 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig und ab einem Warenwert von 150,00 Euro kamen noch Zölle dazu. Damit aber noch nicht genug, denn der Versender verlangt auch noch Servicepauschalen, denn er muss die notwendige Zollanmeldung durchführen und das lässt er sich gut bezahlen.

Sie sollten wissen, dass die Zollkontrollen dazu führen, dass die Produkte auch deutlich später bei Ihnen ankommen. Bei Warensendungen führen die Beamten immer Stichproben durch, wenn es sich um Sendungen aus Nicht-EU-Staaten handelt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Online-Käufe nach Brexit

1. Worauf muss ich beim Online-Kauf aus Großbritannien jetzt achten?

Grundsätzlich müssen Sie aktuell noch auf keine Dinge achten, denn auch wenn der Brexit durch ist und Großbritannien nicht mehr zur EU gehört, sind in Sachen Online-Käufe aktuell keine Änderungen in Sicht.

2. Muss ich jetzt mehr für meine Produkte aus Großbritannien bezahlen?

Die Preise in Großbritannien haben sich nicht verändert und somit müssen Sie auch keine höheren Preise durch den Brexit bezahlen. Allerdings sollten Sie bedenken, dass Zölle und Steuern jetzt fällig werden und somit könnte der Gesamtpreis am Ende höher sein als wenn Sie in Deutschland kaufen.

3. Wie lange dauert eine Online-Bestellung aus Großbritannien?

Mittlerweile zählt Großbritannien als Drittland und somit kommt es zu stichprobeartigen Kontrollen von Sendungen nach Deutschland. Aus dem Grund kann es sein, dass die Online-Bestellung einige Tage länger braucht als eigentlich angegeben.

4. Was kostet die Lieferung von Großbritannien nach Europa?

Die Lieferkosten von Großbritannien nach Europa sind unterschiedlich und hängen in erster Linie von der Größe der Lieferung ab. Wichtig ist, dass die Lieferung per Schiff oder Flugzeug stattfindet und somit müssen Sie mit höheren Liefergebühren rechnen als wenn Sie ein Produkt aus Europa bestellen würden.

5. Wann kommt es zu Änderungen im britischen Verbraucherschutzrecht?

Zurzeit sind die britischen Verbraucherschutzlinien mit den europäischen Richtlinien identisch und es ist auch aktuell noch keine Änderung geplant. Was die Zukunft bringt, kann man heute noch nicht sagen.

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Fazit

Nachdem der Brexit nun abgeschlossen ist, zählt Großbritannien zu den Drittländern und nicht mehr zur Europäischen Union. Wenn Sie eine Online-Bestellung aus Großbritannien erwarten, dann müssen Sie aktuell mit keinen geänderten Verbraucherschutzrichtlinien rechnen. Aber Sie müssen mit Zöllen und Steuer rechnen, die sich nach Art und Größe des Produkts richten. Sie sollten bei einer Bestellung genau hinschauen, denn ein Online-Kauf innerhalb der EU kann deutlich preiswerter sein.

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