Guthabenkonto | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sat, 22 Jan 2022 11:08:58 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Guthabenkonto | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Konto für Flüchtlinge – Basiskonto ist ein Muss für das alltägliche Leben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/konto-fuer-fluechtlinge-basiskonto-ist-ein-muss-fuer-das-alltaegliche-leben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/konto-fuer-fluechtlinge-basiskonto-ist-ein-muss-fuer-das-alltaegliche-leben/#respond Sat, 22 Jan 2022 11:08:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68053 Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht auf ein eigenes Konto. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Konten, so dass es nicht nur das bekannte Girokonto gibt, sondern auch ein Guthabenkonto. Das Guthabenkonto wird

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Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht auf ein eigenes Konto. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Konten, so dass es nicht nur das bekannte Girokonto gibt, sondern auch ein Guthabenkonto. Das Guthabenkonto wird auch als Basiskonto bezeichnet und bietet sich auf für Flüchtlinge an.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Basiskonto kann ein Flüchtling nur bekommen, wenn er einen Antrag stellt und seine Identität nachweisen kann.
  • Sparkassen und andere Banken stellen online das offizielle Antragsformular zur Verfügung, so dass eine Antragstellung recht einfach ist.
  • Die Sparkasse oder die Bank haben das Recht die Eröffnung eines Basiskontos abzulehnen, aber dann sollten Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.

Ein Konto vereinfacht den Alltag

Einkaufen ist lebensnotwendig und gerade in der heutigen Zeit ist ein eigenes Bankkonto immens wichtig, denn viele Geschäfte des Alltags nutzen die Möglichkeit der Kartenzahlung.

Schon der Besuch im Supermarkt macht deutlich, dass ein eigenes Bankkonto den Einkauf deutlich vereinfacht. Heute zahlt kaum ein Mensch noch mit Bargeld, sondern mit der Geldkarte. Die Geldkarte kann aber nur zum Einsatz kommen, wenn ein Konto vorhanden ist. Somit ist klar, dass ein eigenes Konto heutzutage ein Muss ist und den Alltag deutlich vereinfacht. Das ist natürlich auch für Flüchtlinge der Fall.

Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig und besagt, dass auch Asylsuchende und Geduldete ein Anrecht auf ein eigenes Bankkonto haben. Im Grunde ist somit jedes Kreditinstitut verpflichtet für Flüchtlinge ein Basiskonto einzurichten, wenn das Kreditinstitut den Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr anbietet.

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Das Basiskonto für Flüchtlinge

Das Basiskonto für Flüchtlinge ist eigentlich nichts anderes als ein Girokonto, aber es kann ohne Kreditwürdigkeit eröffnet werden.

Mit dem Basiskonto wir der Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr ermöglicht und das bedeutet, wenn der Flüchtling im Supermarkt einkauft, dann braucht er nur seine Karte und kein Bargeld. Das angebotene Basiskonto muss spezielle Grundvoraussetzungen erfüllen und das sind

  • Ein- und Auszahlung in bar
  • Lastschriften
  • Daueraufträge
  • Überweisungen
  • Kartenzahlung

Mittlerweile bieten viele Sparkassen und Banken ihren Kunden die Online-Kontoführung an und wenn Sie das generell anbieten, dann muss das auch für das Basiskonto des Flüchtlings der Fall sein.

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Die Eröffnung eines Basiskontos

Grundsätzlich kann jeder Mensch ein Basiskonto eröffnen, aber im Wesentlichen sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Sie müssen einen Antrag stellen und
  • Ihre Identität muss nachzuweisen sein.

Mittlerweile gibt es für fast alle Dinge ein entsprechendes Formular und das ist auch bei der Antragsstellung eines Basiskontos nicht anders. Die Sparkassen und Banken bieten das vorgesehene Formular online an, aber Sie können sich auch auf den Weg zur Filiale machen und dort das Formular ausfüllen. In der Filiale besteht die Möglichkeit, dass Ihnen ein Bankmitarbeiter helfen kann. Ansonsten füllen Sie den Antrag einfach online aus und drucken Sie ihn aus. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig ist und dann muss der ausgefüllte Antrag nur noch zum Geldinstitut.

Die Zahlungsinstitute sind in der Pflicht das vollständig aufgefüllte Antragsformular entgegen zu nehmen und dem Eingang mit Hilfe einer Unterschrift und eines Datums zu bestätigen. Dazu sollten Sie eine Kopie oder eine Zweitschrift mitführen.

Des Weiteren müssen Sie sich ausweisen können, um ein Basiskonto zu eröffnen. Als Identitätsnachweis bietet sich bei Asylsuchenden ein amtlicher Ankunftsnachweis an, denn im Sinne des Geldwäschegesetzes ist das notwendig. Bei geduldeten Personen muss ein Duldungsbescheid vorgelegt werden und diese Unterlagen sollten normalerweise ausreichen.

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Das Recht der Banken und Sparkassen

Die Eröffnung eines Basiskontos darf von Sparkassen und Banken zwar abgelehnt werden, aber das ist nur in sehr wenig gesetzlich geregelten Ausnahmefällt erlaubt.

Gerade bei Flüchtlingen kann eine ungeklärte Nationalität der Grund für eine Ablehnung sein, denn dann kann eine komplette Überprüfung der Identität nach dem Geldwäschegesetzt nicht erfolgen und das Ergebnis ist dann eine Ablehnung.

Die Sparkassen und Banken sind dazu verpflichtet, bei besonders verletzlichen Verbrauchern, nicht nur das Formular zur Verfügung zu stellen, sondern müssen auch weitere Unterstützung leisten. Das heißt, dass Sie nicht nur einen Mitarbeiter zum Ausfüllen bereitstellen müssen, sondern die allgemeinen Hinweise in Bezug auf das Basiskonto auch in anderen Sprachen anbieten.

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hilft bei Ablehnung

Sie müssen eine Ablehnung durch die Sparkasse oder eine andere Bank nicht hinnehmen und können sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden.

Sie können um eine Überprüfung durch die BaFin bitten, denn es handelt sich um die zuständige Aufsichtsbehörde, die ein kostenloses Verwaltungsverfahren einleiten kann.

Nicht nur die Flüchtlinge selber können um Hilfe bitten, sondern auch die ehrenamtlichen Begleiter können an ihre Grenze stoßen. Wenn Sie oder ein Betroffener Probleme bei der Eröffnung eines Basiskonto haben, wie bei dem PostIdent- oder VideoIdent-Verfahren, dann sollten Sie alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen. Das BaFin-Verwaltungsverfahren ist eine gute Möglichkeit und dieses Verfahren können Sie mit der Post in die Wege leiten, wenn Sie das gesetzlich vorgesehene Formular einreichen. Sie können aber auch das Online-Beschwerdeformular zum Basiskonto als Alternative nehmen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Basiskonto für Flüchtlinge

1. Womit kann ein Flüchtling sich zur Eröffnung des Basiskontos ausweisen?

In der Regel reicht die Duldungsbescheinigung oder die Einreisegenehmigung aus, um ein Basiskonto bei einer Sparkasse oder einer anderen Bank zu eröffnen.

2. Wie funktioniert die Basiskontoeröffnung durch sprachliche Hürden?

In den meisten Fällen haben Flüchtlinge einen ehrenamtlichen Betreuer, der gerade bei den sprachlichen Hürden sehr hilfreich sein kann. Die Banken haben die Informationen für das Basiskonto aber mittlerweile auch in verschiedenen Sprachen im Angebot.

3. Was muss das Basiskonto für Flüchtlinge können?

Das Basiskonto für Flüchtlinge muss die gleichen Aktionen können, wie ein normales Konto auch. Das bedeutet, der Flüchtling kann mit der Karte bezahlen, Überweisungen tätigen und Bargeld abholen. Wenn die Bank grundsätzlich Online-Banking anbietet, dann muss das auch für das Basiskonto des Flüchtlings zur Verfügung stehen.

4. Wann braucht ein Flüchtling ein Konto?

Eigentlich braucht der Flüchtling umgehend ein eigenes Konto, denn nicht nur die Sozialgelder und Gehälter werden auch ein Konto überwiesen, auch Zahlungen werden damit getätigt.

5. Was kostet die Eröffnung eines Basiskontos für Flüchtlinge?

Die Eröffnung eines Basiskontos für Flüchtlinge ist kostenfrei.

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Fazit

Ein Konto ist in der heutigen Zeit wichtig und gehört zur Grundausstattung des alltäglichen Lebens. Somit haben auch Flüchtlinge das Recht auf ein eigenes Konto. Sie können bei der Sparkasse oder einer anderen Bank ein Basiskonto eröffnen und müssen dafür nur das Formular ausfüllen und sich ausweisen können. Innerhalb von wenigen Minuten ist das Konto aktiv und mit dem ersten Geldeingang kann die Karte zum Bezahlen, Geld abheben und überweisen genutzt werden.

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