Händler | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:05:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Händler | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Checkliste „So reklamieren Sie richtig“ – Nutzen Sie die Schriftform und beschreiben Sie die Mängel bis ins kleinste Detail https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-nutzen-sie-die-schriftform-und-beschreiben-sie-die-maengel-bis-ins-kleinste-detail/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/checkliste-so-reklamieren-sie-richtig-nutzen-sie-die-schriftform-und-beschreiben-sie-die-maengel-bis-ins-kleinste-detail/#respond Fri, 13 May 2022 09:05:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61614 Der Fehler an einer Ware fällt erst nach dem Kauf auf und dann haben Sie die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation ist Ihr gutes Recht und das dürfen Sie auch durchsetzen. Wir geben Ihnen Informationen,

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Der Fehler an einer Ware fällt erst nach dem Kauf auf und dann haben Sie die Möglichkeit zur Reklamation. Die Reklamation ist Ihr gutes Recht und das dürfen Sie auch durchsetzen. Wir geben Ihnen Informationen, wie Sie ihr Recht bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Händler muss zwei Jahre dafür gerade stehen, dass er Ihnen mangelfreie Ware übergeben hat und die Frist beginnt mit dem Kauf.
  • Der Hersteller ist nicht für die Behebung von irgendwelchen Mängeln zuständig, sondern der Verkäufer ist dafür verantwortlich.
  • Der Händler schließt den Umtausch aus! Auch das ist kein Problem, denn auch dann ist eine Reklamation möglich.

Das Display bleibt schwarz, die Kaffee-Maschine streikt oder die Naht der neu gekauften Jacke geht auf – das müssen Sie nicht hinnehmen. Bei der Reklamation im Geschäft will der Verkäufer Sie ausbremsen und Ihnen die fehlerhafte Ware nicht umtauschen, dann machen Sie sich keine Sorgen, denn das Recht ist auf Ihrer Seite.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Verkäufer die Pflicht von sich abwälzt und an den Hersteller verweist, wenn ein Produkt einen Fehler aufweist. Der Verkäufer sagt, dass Sie sich an den Hersteller direkt wenden müssen. Sie haben die nachfolgend beschriebenen Rechte.

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Umtausch, Rückgabe und Reklamation: Diese Rechte haben Verbraucher

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Ein Kommentar

Die Gewährleistung

Der Händler beziehungsweise der Verkäufer ist verpflichtet Ihnen eine Frist von zwei Jahren einzuräumen und innerhalb dieser Zeit haben Sie ein Reklamationsrecht.

Die Frist beginnt ab dem Tag des Kaufes und der Händler übergibt in der Regel ein mangelfreies Produkt. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Die Ware zeigt schon innerhalb der ersten 6 Monate an, dass ein Fehler vorhanden ist, dann geht man davon aus, dass der Fehler schon von Anfang an vorhanden war. Erst nach diesem Zeitpunkt müssen Sie nachweisen, dass die Sache schon beim Kauf einen defekt hatte oder der Fehler schon zum Kaufzeitpunkt vorhanden war.

Die Garantie

Neben der gesetzlichen Gewährleistung bieten einige Hersteller oder Händler ihren Kunden sogenannte Garantien an.

Eine Garantie hat keinen festen Umfang und der Hersteller beziehungsweise der Händler legt den Umfang der Leistung selber fest, denn es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Viele Schadensfälle werden in der Hersteller-Garantie ausgeschlossen, aber in anderen Fällen kann die Garantie eine gute Zusatzgewährleitung sein. Detaillierte Informationen rund um die Garantie finden Sie in den entsprechenden Bedingungen. Innerhalb der zweijährigen Gewährleitungszeit entscheiden Sie als Kunde selber, welche Art günstiger ist, entweder die Garantie oder die Gewährleistung.

Geben Sie sich nicht zu schnell mit dem Hinweis auf die Herstellergarantie ab!

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Musterbrief für die Geltendmachung der Gewährleistung (Mängelanzeige)

Wenn gekaufte Produkte nicht einwandfrei funktionieren oder gar bei Auslieferung schon beschädigt sind, können Verbraucher gesetzliche Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dieser muss im Rahmen der Sachmängelhaftung für eine Nachbesserung sorgen. Mit diesem Formular

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Die Reklamation

Reklamieren Sie defekte Ware im besten Fall immer schriftlich und beschreiben Sie die aufgetretenen Mängel so genau wie möglich.

Nutzen Sie dazu einen Brief oder senden Sie eine detaillierte E-Mail. Sie haben auch die Möglichkeit einer mündlichen Reklamation und dafür ist es sinnvoll, wenn Sie sich vor und während des Gesprächs Notizen machen.

  • Name des Gesprächspartners
  • Datum
  • Reklamationsgründe
  • Ergebnis des Gesprächs
  • gesetzte Fristen

sind während des Gesprächs aufzuschreiben.

Die Fristen

Sie vereinbaren mit dem Verkäufer immer zuerst eine Frist und innerhalb dieser Frist hat der Verkäufer das recht die mangelhafte Ware zu reparieren.

Dazu muss die Reklamation in der Gewährleistungsfrist liegen, aber es besteht auch die Möglichkeit eines einfachen Umtauschs. Das heißt, Sie erhalten einfach eine fehlerfreie neue Ware. Der Zeitraum für eine solche Frist liegt in der Regel bei ein bis zwei Wochen und diese Zeit ist auch angemessen.

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Die weiteren Rechte des Kunden

Sie haben das Recht weitere Rechte geltend zu machen, wenn innerhalb der festgelegten Frist der Reparaturversuch mehrfach scheitert.

Es besteht die Möglichkeit, dass Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten oder, dass der Kaufpreis reduziert wird. Sie pochen auf einen reduzierten Preis, wenn das Produkt erhebliche Mängel aufweist und Sie nicht von dem Kaufvertrag zurücktreten möchten.

Unterschiede zum Umtausch

Sie haben mit Sicherheit schon gelesen, dass einige Händler schreiben, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Aber kaputte Ware können Sie trotzdem reklamieren, denn der Umtausch ist eine freiwillige Leistung. In der Regel wird vom Umtausch Gebrauch gemacht, wenn Ihnen die Ware nach dem Kauf doch nicht mehr gefällt und das will der Verkäufer mit dem Umtauschausschluss ausschließen. Das Mangelrecht ist gesetzlich geregelt und gilt für alle Gegenstände, die Sie bei einem Händler kaufen können und dazu gehören auch die reduzierten Waren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Reklamation

1. Was ist ein Grund für die Reklamation?

Die Grundvoraussetzung für eine Reklamation ist ein Sachmangel und der Sachmangel steht vor dem Gefahrenübergang. Der Zeitpunkt der Produktübergabe wird als Gefahrenübergang bezeichnet. Beispielsweise gibt der Hersteller die Ware an den Verkäufer und dieser die Ware an den Käufer. Der Zeitpunkt zwischen den einzelnen Posten ist der Gefahrenübergang, in dem ein Mangel auftreten kann. Der Mangel ist der Grund zur Reklamation.

2. Wie verfasst man eine Reklamation?

Die Reklamation sollte schriftlich verfasst werden und in ihr beginnen Sie mit der Betreffzeile, beschreiben die Mängel genau und setzen Forderungen. Zudem müssen Sie eine Frist festlegen und am Ende folgt die Unterschrift.

3. Wo liegt der Unterschied zwischen einem Umtausch oder einer Reklamation?

Bei einem Umtausch handelt es sich um die Rückgabe einer Ware aufgrund von Missfallen oder das Kleidungsstück passt einfach nicht. Die Ware ist heil und kann wieder verkauft werden. Bei einer Reklamation weist die Ware einen Mangel auf und kann nicht in den Neuverkauf gehen, sondern wird repariert oder durch ein neues Produkt getauscht.

4. Wie lange kann ich die Ware beim Händler reklamieren?

Es gibt eine gesetzlich festgelegte Frist, die bei zwei Jahren liegt. Innerhalb dieser Zeit können Sie die Ware problemlos reklamieren.

5. Der Fehler besteht schon nach vier Monaten – was mache ich jetzt?

Ihnen fehlt ein Mangel schon nach vier Monaten auf, dann geht der Gesetzgeber davon aus, dass es sich um einen Fehler ab Werk handelt und der Hersteller kümmert sich um die Reklamation.

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Fazit

Reklamationen sind immer ärgerlich, denn Sie haben sich für eine Ware entschieden und erwarten auch volle Funktionsfähigkeit. Immer wieder kommt es vor, dass nach kurzer Zeit die ersten Mängel auftreten. Der Sauger saugt nicht mehr richtig oder das Display vom Handy bleibt einfach schwarz. In einem solchen Fall müssen Sie eine Reklamation durchführen. Reklamieren Sie immer in schriftlicher Form und verwenden Sie ein Einschreiben oder eine E-Mail. Beschreiben Sie die Mängel sehr genau und setzen Sie eine Frist. Reklamationen sind Rechte des Käufers und Ihr Recht dürfen Sie durchsetzen!

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Probleme beim Smartphone-Kauf: Das sind Ihre Rechte – Die Vertragsbedingungen sind entscheidend https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/probleme-beim-smartphone-kauf-das-sind-ihre-rechte-die-vertragsbedingungen-sind-entscheidend/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/probleme-beim-smartphone-kauf-das-sind-ihre-rechte-die-vertragsbedingungen-sind-entscheidend/#respond Fri, 13 May 2022 08:02:30 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65042 Smartphones gehören heute zum Alltag, aber es gibt verschiedene Situationen, in denen die Technik Probleme macht. Manchmal geht das geliebte Smartphone schon nach kurzer Zeit kaputt, einige Geräte kommen überhaupt nicht zur Auslieferung und in

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Smartphones gehören heute zum Alltag, aber es gibt verschiedene Situationen, in denen die Technik Probleme macht. Manchmal geht das geliebte Smartphone schon nach kurzer Zeit kaputt, einige Geräte kommen überhaupt nicht zur Auslieferung und in Sachen Handyversicherung ist auch nicht ausreichend Schutz vorhanden. Die Rechte beim Technik-Kauf erklären wir Ihnen im folgenden Text.

Das Wichtigste in Kürze

  • In vielen Fällen müssen die Händler geradestehen, wenn das Smartphone eine Macke hat oder Sie falsch beraten wurden.
  • Musterbriefe und Checklisten helfen Ihnen dabei den Ärger mit den Händlern und Mobilfunkanbietern zu klären.
  • Bei den vermeintlich attraktiven Finanzierungsangeboten und Versicherungen heißt es Vorsicht.

Die Werbung für Smartphones und Mobilfunktarife verspricht sehr viel und dabei geht es um jeden einzelnen Kunden. Mit der Zeit kommt es immer wieder zu Problemen, beispielswese verspricht der Mobilfunkbetreiber eine Erstattung der Anschlusskosten und der monatlichen Grundgebühren und am Ende kommt es nicht dazu. Das Gerät könnte auch schnell kaputt gehen und Schuld daran ist eine kleine Macke, die schon im Vorfeld vorhanden war. Wie muss man sich in einer solchen Situation verhalten. Der nachfolgende Text kann Ihnen helfen in vielen Situationen zu Ihrem Recht zu verhelfen.

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Kauf, Finanzierung und Lieferung

In der Regel funktioniert der Smartphone-Kauf ohne Probleme, aber immer wieder kommt es zu Lieferproblemen, ausbleibender Kostenerstattung oder das Smartphone gefällt einfach nicht.

Smartphones, Tablets und Co. werden nicht nur allein, sondern auch mit passenden Mobilfunkvertrag angeboten, so dass Sie direkt ein Komplettpaket erhalten. Mittlerweile mischen auch freie Händler auf dem Markt der Telekommunikation mit und sie verkaufen nicht nur die Hardware, sondern vermitteln dazu den passenden Mobilfunkvertrag.

Der Unterschied zwischen dem freien Händler und den Mobilfunkanbieter ist einfach, denn der freie Händler verkauft nur die technischen Geräte und die Mobilfunkverträge stammen von den Anbietern. Sie verkaufen ihre Waren entweder direkt im Laden, im Internet oder über den Versandhandel. Die Verträge nehmen Sie nur entgegen und leiten sie an die entsprechenden Anbieter weiter. In der Regel gibt es zwei Verträge, welche sie abschließen:

  • einen Kaufvertrag für das Gerät mit dem Händler
  • einen Vertrag mit Vertragstarif mit dem Mobilfunkanbieter

Kampf um Kunden durch interessante Angebote

Die Händler werden im Kampf um jeden einzelnen Kunden mit zahlreichen Extras und fantastischen Kostenvorteilen. Zubehör die Smartphone-Taschen sind nur eine Möglichkeit, aber auch, dass die berechneten Anschlusskosten und monatlichen Grundgebühren beim Abschluss eines Vertrages nach der Zeit erstattet werden. Auch andere Boni sind möglich.

Die Angebote täuschen in der Regel nur über die ungünstigen Vertragskonditionen hinweg und es kommt meist zu Ärger, wenn die versprochenen Rückerstattungen nicht stattfinden. Zudem müssen Sie manchmal wochenlang auf das Gerät warten und das ist sehr ärgerlich. Kommt es zu Problemen mit der Abwicklung, dann wenden Sie sich an Ihren Ansprechpartner.

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Seit 2017 wurde das Telefonieren bei Reisen innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Danach soll die Nutzung des Smartphones im Ausland nicht mehr kosten als im Inland. Trotzdem tappen einige Nutzer immer wieder in bekannte Kostenfallen.

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Keine Lieferung des Mobilfunkgeräts

Sie warten schon sehr lange auf Ihr bestelltes Smartphone und es kommt einfach nicht, dann müssen Sie dem Händler eine angemessene Frist setzen.

In der Regel reicht eine Frist von 14 Tagen vollkommen aus, aber Sie müssen einen konkretes Datum nennen. Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn das Smartphone bis zur genannten Frist nicht geliefert wird.

Kommt es zu einem Rücktritt vom Vertrag, dann sollten Sie aus Beweisgründen entweder ein Fax mit Sendebericht oder ein Einwurfschreiben verwenden. Haben Sie schon den Kaufpreis bezahlt, dann kommt es zu einer Rückerstattung.

Allerdings gibt es auch eine Ausnahme und die kommt zustanden, wenn der Händler nachweisen kann, dass er auf die Lieferprobleme keinen Einfluss hat.

Der Mobilfunkvertrag des Anbieters läuft auch bei Nichterhalt des Gerätes weiter.

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Smartphone ohne SIM-Karte

Die SIM-Karte ist schon freigeschaltet, aber Sie haben die Karte noch nicht in der Hand, dann wenden Sie sich an den Mobilfunkanbieter.

Setzen Sie eine angemessene Frist von 14 Tagen und benennen Sie ein konkretes Datum und wenn Sie die Karte trotzdem nicht bekommen, dann kündigen Sie den Vertrag und fordern gezahlte Geldbeträge zurück.

Aus Gründen der Beweispflicht sollten Sie die Kündigung entweder als Fax mit Sendebericht oder als Einwurfeinschreiben versenden.

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Keine Erstattung der Anschlusskosten

Sie können die Kosten als Schadenersatz zurückverlangen, wenn der Händler die versprochenen Anschluss- und monatlichen Grundgebühren oder den Boni nicht zurückzahlt.

Allerdings muss die Übernahme der Anschluss- oder monatlichen Kosten im Vertrag eindeutig geregelt sein, denn ansonsten haben Sie kein Recht.

In einigen Fällen ist die Auszahlung der Boni an Bedingungen geknüpft und diese sind teilweise nicht nachvollziehbar. Einige Händler verlangen die Sendung einer sogenannten Aktivierungs-SMS, damit Sie den Boni bekommen.

Andere Händler verlangen, dass Sie die Vertragsunterlagen, Rechnungen oder Identifikationspapiere zusenden, wobei meist kaum ersichtlich ist, warum diese Unterlagen hilfreich sein sollen. Sie können die Kosten aber nur zurückfordern, wenn Sie im Vorfeld eine angemessene Frist gesetzt haben und diese nicht eingehalten wurde.

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Pech bei Insolvenz

Sie haben leider Pech, wenn der Händler Insolvenz anmeldet und aus dem Grund das Zahlungsversprechen nicht einhalten kann. Die Ansprüche lassen sich in so einem Fall kaum noch durchsetzen, denn in der Regel kümmert sich ein Insolvenzverwalter um die Abwicklung. Aber Sie können die Forderungen in die Insolvenztabelle eintragen, aber Sie können die Forderungen nur anmelden, wenn es zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt.

Wichtig ist, dass der Mobilfunkvertrag bestehen bleibt, auch wenn die Kostenerstattung durch den Händler nicht stattfindet. Die Kostenerstattung wurde schließlich mit dem Händler und nicht mit dem Mobilfunkanbieter abgeschlossen. Die monatlichen Grundentgelte zahlen Sie weiterhin an den Anbieter.

Nichtbearbeitung des Mobilfunk-Antrags

Es kommt kein Vertrag zustande, wenn Sie die Unterlagen bei dem Händler einreichen, dieser aber die Unterlagen nicht an den Mobilfunkanbieter weiterleitet.

Sie haben die Möglichkeit den Händler zu bewegen, dass er sich um die Weiterleitung des Antragsformulars kümmert, aber rechtlich können Sie ihn nicht zwingen.

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Gerät oder Vertrag gefallen nicht

Sie sind mit dem Gerät nicht zufrieden oder der Mobilfunkvertrag ist Ihnen einfach zu teuer, dann haben Sie keine Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, wenn es sich um einen Vertrag aus einem Ladengeschäft handelt.

Es gibt eine Möglichkeit, dass Sie ein Widerrufsrecht beim Händler haben und zwar muss der Händler Ihnen das Gerät finanzieren, der Preis muss über 200 Euro liegen und Sie zahlen das Gerät in mehr als drei Monatsraten ab.

Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht, wenn Sie die Bestellung über Katalog, Telefon oder Internet getätigt haben.

  • Wenden Sie sich mit dem Widerruf des Mobilfunkvertrages an den Mobilfunkanbieter.
  • Der Händler bekommt den Widerruf für das Gerät.
  • Zur Vorsicht sollten der Händler und der Mobilfunkanbieter auch das Widerrufschreiben der zweiten Partei zur Kenntnisnahme mit erhalten.

Wichtig ist, dass Sie ein qualifiziertes Fax (mit Sendebericht) oder ein Einwurfeinschreiben verwenden.

Prüfen Sie das Handy

Sie dürfen das Handy innerhalb der Widerrufsfrist prüfen und feststellen, ob es sich für Ihre Zwecke eignet. Allerdings sollte sich die Prüfung auf eine angemessene Zeit beziehen und nur im Bereich Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise unterwegs sein.

Sollte das Gerät genutzt werden und nicht nur auf die Eignung getestet worden sein, dann können Sie verpflichtet werden, einen Wertersatz zu leisten. Allerdings muss alles vertraglich geregelt sein und Sie müssen ausreichend informiert werden.

Die SIM-Karte lässt sich zum Testen des Geräts aktivieren und aus dem Grund kann eine SMS oder ein Anruf durchaus erlaubt sein. In der Widerrufsbelehrung werden Sie ordnungsgemäß informiert, dann müssen Sie die geführten Telefonate und die versendeten SMS bezahlen.

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Eine E-Mail mit dem Betreff „Bitte Termin prüfen Zustellung KW 40“ verspricht ein nagelneues Samsung Samrtphone. Angeblich müssen Sie nur noch die Versandkosten in Höhe von 2,99 Euro bezahlen. Doch der koreanische Elektronikkonzern hat diese

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Das richtige Mobilfunknetz

Passend zum Smartphone können Sie auch ein Mobilfunknetz auswählen, aber hier müssen Sie auf die verschiedenen Möglichkeiten achten.

Vergleichen Sie die Angebote, so dass Sie am Ende den Vertrag mit den besten Konditionen haben.

Smartphone-Kauf finanzieren

Heutzutage werden Ihnen Smartphone-Käufe als Finanzierung mit 0% angeboten, aber das bedeutet nicht, dass es keine Kosten gibt.

Durchsuchen Sie die Angebote nach versteckten Kosten, denn 0%-Finanzierung heißt nicht, dass Sie nichts zahlen müssen.

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Aufgepasst: Händler dürfen unsichere Smartphones verkaufen

Dürfen Händler mögliche Sicherheitslücken beim Verkauf eines Smartphones verschweigen, wenn ihnen diese bekannt sind? Gerade Laien ahnen nicht, dass auch neue Handys in Bezug auf die Sicherheit problematisch sein können. Ein Gericht hat jetzt entschieden.

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Handyversicherung soll schützen

Beim Kauf eines neuen Smartphones bieten die Händler heute eine Handyversicherung als Zugabe an.

Sie soll zum Einsatz kommen, wenn das Smartphone verloren geht oder auf einmal den Geist aufgibt. Die Möglichkeiten in Sachen Versicherung sind beinah grenzenlos. In der Regel halten die Policen aber nicht was sie versprechen, denn sie bieten wenig Schutz und kosten dafür aber viel Geld.

Abzocke per Smartphone

Der ständige Begleiter auf dem Smartphone ist die Werbung und mit einem falschen Klick haben Sie sich ein kostspieliges Abo eingehandelt.

Aktivieren Sie die Drittanbietersperre, damit Sie vor ungewollten Abos geschützt sind.

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Smartphone & Co im Winter: Kälte ist für Handys ein Problem

Wie viel Kälte können Handys im Winter vertragen? Viele Smartphone-Nutzer merken im Winter relativ schnell, dass sich das Handy anders verhält. Die Akkuleistung verringert sich und teils schalten sich die Geräte sogar ganz ab. Woran

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Das Gerät ist kaputt

Die folgenden Punkte müssen Sie beachten, wenn das Gerät kaputtgegangen ist.

  • Sie können die Ware reklamieren, wenn Ihnen der Fehler erst nach dem Kauf auffällt. Allerdings müssen Sie bedenken, dass Garantie und Gewährleistung nicht dasselbe ist.
  • Es kommt immer ein Kaufvertrag zustande, egal ob Sie einen Einkauf im Supermarkt durchführen, einen Gebrauchtwagen anschaffen oder ein Haustürgeschäft abschließen. Allerdings gibt es feste Regeln und an die müssen die Kunden und Verkäufer halten.
  • Bei einem Kauf gibt es verschiedene Stichpunkte vom Umtausch über das Widerrufsrecht bis hin zu Rücktritt vom Kauf. Die Gewährleistung ist besonders wichtig.
  • Beim Kauf des Smartphones ist ein Mangel vorhanden, wird aber erst später angezeigt, dann muss der Händler zwei Jahre lang dafür gerade stehen. Ein Beispiel ist, wenn der Akku schon nach zwei Wochen normalen Betriebs explodiert.
  • Sie können vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Nachlieferung oder ein Mangel bei der Reparatur 2x nicht funktioniert hat. Sie können sogar einen Teil des Geldes einfordern.
  • Wenn Sie das Altgerät recyceln wollen, dann löschen Sie die alten Daten, denn ansonsten können Unbefugte Zugriff auf die Daten erhalten.
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Ein Kommentar

Gerät und Akku ordentlich behandeln

Sie werden lange Freude am Gerät haben, wenn Sie das Gerät und den Akku richtig behandeln.

  • Gerade in der heutigen Zeit ist man viel unterwegs und dann passiert es schnell, dass der Akku leer ist und unterwegs geladen werden muss. Achten Sie auf ein gutes mobiles Aufladegerät.
  • Der Hitzeschutz für das Smartphone kann nicht nur im Sommer eine gute Idee sein, denn auch in warmen Räumlichkeiten bietet er einen guten Schutz.
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Bloatware: Vorinstallierte Apps auf dem Smartphone ärgern viele – Unnötige Apps löschen oder deaktivieren

Auf jedem Smartphone befinden sich eine Menge vorinstallierter Apps, die für die Nutzung hilfreich sein sollen. Für den richtigen Umgang mit der unterwünschten Bloatware geben wir hier praktische Tipps. Beim Kauf eines neuen Smartphones befindet

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Probleme beim Smartphone-Kauf

1. Wie lange habe ich ein Widerrufsrecht beim Smartphone-Kauf?

Grundsätzlich haben Sie ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, nachdem Sie das Handy gekauft haben.

2. SIM-Karte funktioniert nicht – an wen muss ich mich wenden?

Wenn die SIM-Karte nicht funktioniert, dann wenden Sie sich an den Mobilfunkanbieter.

3. Das Smartphone geht nicht an, wer kann helfen?

Sie haben ein Smartphone gekauft und es geht einfach nicht an, dann wenden Sie sich an den Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben.

4. Wie lange kann ich das gekaufte Smartphone zurückgeben?

Gesetzlich ist ein 14-tägiges Rückgaberecht vorgeschrieben, aber einige Händler nehmen auch darüber hinaus das Smartphone zurück. Die Vertragsbedingungen sind entscheidend.

5. Display nach 3 Tagen kaputt – wer kommt dafür auf?

Normalerweise liegt der Zeitraum in der Gewährleistung, aber es kommt drauf an, warum das Display einen Schaden hat. Mutwillige Zerstörung sorgt dafür, dass der Händler eine Gebühr für die Reparatur verlangt.

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Handy verloren: Sperren lassen, Anzeige erstatten! Schützen Sie Ihre Daten vor dem Zugriff Fremder

Jeden Tag werden in Deutschland mehr als 600 Smartphone geklaut und die Tendenz ist steigend. Aber was können Sie machen, wenn das Handy weg und ist was hat es mit der IMEI-Nummer auf sich –

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Fazit

Unser ständiger Begleiter sind die mobilen Geräte vom Smartphone bis hin zum Tablet. Gerade beim Kauf kann es manchmal zu Problemen kommen und Sie als Verbraucher haben meist keine Ahnung, was Sie nun machen können. Informieren Sie sich immer gründlich über Ihre Rechte und lesen Sie sich die Vertragsbedingungen sehr gut durch, dann sind Sie auf der sicheren Seite. Ansonsten wenden Sie sich an einen unabhängigen Berater.

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Null-Prozent-Finanzierung: Hintergründe, Fallen, Vor- und Nachteile – alle Fakten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/null-prozent-finanzierung-hintergruende-fallen-vor-und-nachteile-alle-fakten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/null-prozent-finanzierung-hintergruende-fallen-vor-und-nachteile-alle-fakten/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:11:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64264 „0%-Finanzierung“ – diese Werbeaussagen können Sie vielerorts finden. Ob Autohäuser, Elektromärkte oder Möbelhäuser, sie alle locken mit einer Finanzierung ohne Zinsen. Früher waren dies noch Aktionen, doch heute ist es bereits Standard. Finanzierungen sind im

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„0%-Finanzierung“ – diese Werbeaussagen können Sie vielerorts finden. Ob Autohäuser, Elektromärkte oder Möbelhäuser, sie alle locken mit einer Finanzierung ohne Zinsen. Früher waren dies noch Aktionen, doch heute ist es bereits Standard.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Null-Prozent-Finanzierung zahlen Verbraucher den Ratenbetrag ohne zusätzliche Zinsbelastung. Diese übernimmt in der Regel der Händler.
  • Das Angebot hört sich scheinbar günstig an, bedeutet aber nicht, dass die Ware auch wirklich günstiger ist.
  • Sofern Sie die Raten nur mit Hilfe des Dispos begleichen können, ist das Angebot für Sie sogar teurer.

Finanzierungen sind im Trend

Schulden zu machen ist heute fast schon Alltag für Verbraucher.

In der Regel machen sich aber die wenigsten Menschen Gedanken darüber, worum es bei den ganzen tollen Angeboten geht: Die Werbung will Verbraucher zum Kaufen locken!

Heute werden kaufen noch teure oder besonders langlebige Güter über eine Finanzierung erworben. Meist suchen Verbraucher auch hier nach niedrigen Preisen und natürlich Dingen des täglichen Bedarfs. Wie Sie sehen können, funktioniert die Werbung aber: Konsumentenkredite haben steigende Zahlen. Laut Bankenfachverband wurden 2017 wären 16 Prozent der Käufe nicht gemacht worden, hätten Sie nicht in Raten bezahlt werden können.

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Finanzieren zu 0 %: Was ist dran? – Hintergründe und Alternativen

Immer wieder tauchen sie verstärkt auf: Kreditangebote zu 0 % von Möbelhäusern, Elektronikanbietern und Autohäusern. Sie sind verlockend und ziehen all diejenigen an, die das nötige Geld für die geplante Anschaffung nicht flüssig haben. Was steckt

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Was bedeutet 0%-Finanzierung?

Kaufen Sie Ware über eine 0%-Finanzierung so schließen Sie einen Ratenkredit mit einem Kreditunternehmen, mit dem der Händler zusammenarbeitet.

Somit haben Sie einen ganz normalen Kredit mit fester Laufzeit und einer bestimmten Ratenhöhe abgeschlossen. Lediglich die Zinsen entfallen für Sie. Sobald Ihr Kredit genehmigt wurde, erhält der Händler sein Geld vom Kreditinstitut und Sie bezahlen monatlich Ihre Raten.

Ist das Geschäft lohnenswert?

Der Händler hat das Ziel, mit diesen Angeboten seinen Umsatz zu steigern.

Es lohnt sich sogar dann, wenn die Händler für den Kunden ein Entgelt an das Kreditunternehmen bezahlen. Jedoch wird dem Kunden nichts geschenkt. Der Händler berücksichtigt hier natürlich schon versteckte Kosten, welche in seinen Preis einfließen. Außerdem ist die Nachfrage natürlich höher, weshalb er die Kosten gerne auf sich nimmt.

Doch auch die Kreditinstitutionen profitieren von solchen Geschäften: Sie bekommen nicht nur neue Kunden samt den wichtigen Kundendaten, sondern müssen sich auch nicht um teure Werbung kümmern. Sobald das Kreditinstitut den Kunden näher kennt, kann es ihm auch wesentlich leichter neue Angebote machen. Dadurch entstehen gewinnbringende Folgeverträge.

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Sie brauchen schnell einen kleinen Geldbetrag, um eine Reparaturrechnung zu bezahlen? Dann könnte Ihnen ein Minikredit aus der Patsche helfen. Doch das kleine Darlehen hat nicht nur Vorteile. Vor dem fixen Vertragsabschluss sollten Sie sich

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Die Vor- und Nachteile für Verbraucher

Bedenken Sie immer die zwei Seiten des gut klingenden Angebotes.

Vorteile:

  • Es wird kein Eigenkapital benötigt.
  • Sie müssen nicht extra sparen und auch kein angelegtes Kapital angreifen.
  • Finanzielle Engpässe können kurzzeitig überbrückt werden.

Nachteile:

  • Die 0%-Finanzierung heißt nicht, dass auch die Ware günstig gekauft wurde. Sie kann sogar wesentlich teurer sein.
  • Es gibt kaum Verhandlungsspielraum und auch Barzahlungsrabatte entfallen.
  • Das Angebot klingt verlockend. Somit laufen Sie Gefahr, mehr zu kaufen, als Sie sich leisten können.
  • Die Werbung will dem Verbraucher sagen, dass er sich auch teure Ware ohne Probleme leisten kann.
  • Kleine Raten sind schön, lassen aber den Kaufpreis schnell vergessen. Jedoch besteht die Gefahr, dass Sie zu viele kleine Monatsraten anhäufen und so schnell den Überblick über Ihre Gesamtschulden verlieren.
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Kostenfalle Baufinanzierung: Lieber Mieten oder Kaufen?

Sie überlegen, ob Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung kaufen? Doch was spricht eigentlich dagegen, das nächste Heim nur zu mieten. Ab wann wird die Baufinanzierung zur Kostenfalle? Diese Fragen beantworten wir im Artikel. Die

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Die 0%-Finanzierung ist für Sie nicht immer kostenlos und auch meist nicht günstig. Es gibt versteckte Fallen zu beachten.

Die 0%-Finanzierung verlockt zu unüberlegten Käufen. Die Mitarbeiter des Ladens sind auf Absatzziele fixiert und natürlich auf die Provision. Deshalb möchten Sie dem Verbraucher mit dem Angebot der 0%-Finanzierung den Kauf erleichtern. Da Sie keine bankkaufmännische Ausbildung haben, können Sie aber nur einschlägig beraten und nennen meist keine Risiken oder Besonderheiten bei dem Kredit.

Vorsicht bei Zusatzversicherungen

Restschuldversicherung, Ratenschutzversicherung oder Kreditausfallversicherung – diese sollen Sie absichern, wenn Sie den Kredit nicht mehr bezahlen können.

Meist schließen Sie mit dem Kreditvertrag auch eine solche Versicherung ab. Sie bezahlen jedoch für etwas, was oftmals nicht greift, wenn Sie tatsächlich Hilfe brauchen. Sie können aber diese Versicherungen bei Vertragsabschluss ablehnen.

Sofortkredit – schnelle Hilfe bei unerwarteten finanziellen Krisen
Kredit trotz Schufa online bis zu 100 000 Euro – E-Mail „Ihre Anfrage“

Viele E-Mail-Nutzer beschweren sich über diese E-Mail, die regelmäßig in zahlreichen Postfächern landet. Angeblich können Sie trotz einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit bis 100.000 Euro bekommen. Was hat es mit der Spam-Mail auf sich und

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Versteckte Zusatzkosten

Selbst wenn Sie keine Zinsen zahlen, können Gebühren für die Kontoführung anfallen. Lesen Sie das Kleingedruckte.

Hinterfragen Sie, ob diese Gebühren überhaupt sein dürfen. Schließlich haben wie eine neue Rechtsprechung zu Bearbeitungsgebühren und Entgelten. Sofern der Kreditgeber in dem Vertrag Kosten erwähnt, die ein Teil des Kreditpreises sind, wie zum Beispiel die Vermittlungskosten, so haben diese auch im effektiven Jahreszins zu stehen. Sie müssen somit zum eigentlichen Kreditpreis berechnet sein.

Vorsicht, Dispo

Stellen die Raten eine zu hohe Belastung dar, so müssen Sie immer wieder den Dispo nutzen.

Das bedeutet für Sie, dass die 0% Zinsen schnell teuer werden. Überlegen Sie deshalb vorab, ob Sie sich den Kredit leisten können.

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Vorsicht: Bundesweit zocken falsche Bankmitarbeiter ab – Polizei gibt Tipps

Wenn Ihre Hausbank bei Ihnen anruft, sollten Sie besonders wachsam sein. Immer häufiger rufen Kriminelle als Mitarbeiter der Hausbank an und zocken ahnungslose Bankkunden ab. Die Maschen sind ganz verschieden. Dafür ist die Vorgehensweise sehr

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Zusätzlicher Kreditrahmen

In manchen Fällen erhalten Sie zum Kredit einen zusätzlichen Rahmenkredit.

Lesen Sie hier immer das Kleingedruckte. Dieser Zusatzkredit ist wie ein Dispo. Er gehört aber nicht zu Ihrem Girokonto. Die Bank gibt Ihnen einen zusätzlichen Kreditrahmen, den Sie meist über eine Kreditkarte oder Maestrokarte in Anspruch nehmen können.

Achtung: Dieser Zusatzkredit fällt nicht unter die 0%-Angeobte. Meist sind die Zinsen hier sogar sehr hoch, etwa wie bei einem Dispo, manchmal sogar noch höher. Sofern Sie den Kredit nutzen und die Kreditkarte verwenden, ist die Rückzahlung meist ein teurer Spaß und es kann dauern, bis Sie die Schulden wieder ausgeglichen haben. Zusätzlich bezahlen Sie hier meist auch noch viel Geld in eine Restschuldversicherung, die monatlich von Ihren bezahlten Kreditraten abgezogen wird.
Sie haben hier ein relativ hohes Risiko, denn der Überblick über die Finanzen geht hier schnell verloren. Sie können diesen Zusatzkredit aber ablehnen. Jedoch ist nicht ganz klar, ob Sie dann die 0%-Finanzierung für Ihren Kauf gewährt bekommen.

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Geldanlage und Bitcoin: Zulassung von Finanzdienstleistern überprüfen

Bevor Sie sich auf den Handel mit Bitcoin oder eine Geldanlage einlassen, sollten Sie den jeweiligen Finanzidienstleister überprüfen. Hat dieser überhaupt eine Zulassung? Wo finden Sie diese? Damit Sie nicht auf Betrüger hereinfallen, verraten wir

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Ballonraten

Bei Autofinanzierungen ist es oft so, dass Sie den Kredit für eine kurze Laufzeit zu 0%-Zinsen bekommen.

Sobald dieser Zeitraum aber vorbei ist, haben Sie eine relativ hohe Abschlussrate zu bezahlen. Hierbei handelt es sich um die Ballonrate. Können Sie diese nicht begleichen, müssen Sie eine Weiterfinanzierung anstreben. Dann werden Sie aber einen verzinsten Kredit aufnehmen müssen.

Finanzierungskombinationen

Die Zinsfreiheit auf Zeit ist oft mit einer Kombination aus 0%-Finanzierung und Kartenkredit oder Rahmenkredit.

Es wird für den 0%-Kredit aber kein extra Ratenkredit vereinbart.

Es läuft eher so ab, dass die Finanzierung über den Rahmenkredit abgeschlossen wird. Für diesen haben Sie dann eine gewisse Zeit 0%-Zinsen. Sofern Sie es nicht schaffen, die Rückzahlung in der vereinbarten Zeit zu tätigen oder sollten Sie doch mehr Geld brauchen als gedacht, bezahlen Sie hohe Zinsen für den Rahmenkredit.

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BaFin: Behörde warnt vor nicht zugelassenen Geldanlagen und Fake-Brokern

Sie suchen eine lukrative Geldanlage und möchten natürlich eine hohe Rendite? In Zeiten niedriger Zinsen ziehen immer mehr Verbraucher auch das Internet zurate. Doch es gibt auch viele unseriöse Anbieter, die Ihnen nur das Geld

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Null-Prozent-Finanzierung: Hintergründe, Fallen, Vor- und Nachteile – alle Fakten

1. Lohnt sich eine 0%-Finanzierung für den Möbelkauf?

Es spricht nichts dagegen, sofern Sie die Raten über Ihre Einnahmen tilgen können. Müssen Sie dafür immer wieder den Dispo nutzen, wird es für Sie teuer. Zudem sollten Sie darauf achten, nicht zu viele Kredite dieser Art aufzunehmen, da Sie schnell Ihre finanzielle Übersicht verlieren.

2. Muss ich die Kreditkarte zum 0%-Kredit nehmen?

Das müssen Sie nicht, jedoch ist dies meist eine Kombination. Lehnen Sie die Kreditkarte ab, so kann es sein, dass Sie den Kredit auch nicht für 0% bekommen.

3. Was passiert, wenn ich den Kredit nicht in der vorgegebenen Zeit zurückbezahlen kann?

Versuchen Sie das zu vermeiden. In diesem Fall wäre die Zeit für die 0% Zinsen vorbei und Sie müssten ab dann auch noch Zinsen zahlen. Diese sind meist sogar sehr hoch und eine zusätzliche finanzielle Belastung.

4. Spare ich mit einem 0%-Zinsen-Kredit Geld?

Eigentlich nicht. Meist schlagen die Verkäufer Zusatzkosten auf den Warenwert. Was Ihnen als günstig erscheint, ist kein Schnäppchen. In anderen Läden würden Sie die Ware vielleicht günstiger bekommen, selbst wenn Sie Zinsen für einen Kredit zahlen müssten.

5. Warum gibt es diese Kreditangebote so häufig?

Die Händler locken damit Kunden zum Kauf. Früher waren solche Angebote wirklich lukrativ und als Schnäppchen zu sehen. Heute finden Sie dieses Angebot bei vielen Händlern und es wirkt. Die Menschen kaufen mehr ein.

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Kreditvermittler: Gebühren vor Auszahlung des Darlehens sind Betrug

Immer wieder liest man vollmundige Werbeversprechen von sogenannten Kreditvermittlern. Angeblich bekommen Sie ein Darlehen auch ohne Schufa-Auskunft und bei schlechter Bonität. Doch dabei handelt es sich oft um eine Betrugsmasche, bei der nur der angebliche

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Fazit

Überlegen Sie sich gut, ob Sie die gewünschte Ware nicht zusammensparen können oder ob Sie diese wirklich brauchen. 0%-Zinsen-Kredite sind sehr verlockend, haben aber auch viele Tücken. Leider werden Verbraucher darüber im Laden kaum aufgeklärt und am Ende zahlen sind Sie es, die mehr bezahlt haben.

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Trusted Shops, TÜV & Co.: Welche Gütesiegel bei Onlineshops sind seriös? Gütesiegel bieten Sicherheit im Internet https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/trusted-shops-tuev-co-welche-guetesiegel-bei-onlineshops-sind-serioes-guetesiegel-bieten-sicherheit-im-internet/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/trusted-shops-tuev-co-welche-guetesiegel-bei-onlineshops-sind-serioes-guetesiegel-bieten-sicherheit-im-internet/#respond Wed, 30 Mar 2022 20:53:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68879 Im Internet gibt es unzählige Shops, die ihre Waren anbieten und dabei mit günstigen Preisen und schnellen Versandmethoden werben. Die Suche nach einem vertrauenswürdigen Online-Shop ist mittlerweile sehr schwierig geworden, aber es gibt es ein

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Im Internet gibt es unzählige Shops, die ihre Waren anbieten und dabei mit günstigen Preisen und schnellen Versandmethoden werben. Die Suche nach einem vertrauenswürdigen Online-Shop ist mittlerweile sehr schwierig geworden, aber es gibt es ein paar Dinge, die Ihnen bei der Suche nach einem rechtskonformen Online-Shop helfen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der erste Anhaltspunkt sind immer Gütesiegel und mittlerweile können Sie mit einem Mausklick herausfinden, ob das Gütesiegel vorhanden ist und ob es überhaupt gültig ist.
  • Mittlerweile gibt es zahlreiche Siegel, deren Anwendung nicht unbedingt mit Qualität und Kundenzufriedenheit zu tun haben, denn einige Händler erfinden eigene Siegel und die haben keinen Mehrwert.
  • Allerdings gibt es auch Händler, die sich an alle Vorgaben halten und ein Gütesiegel vorweisen können, so dass Sie ohne Angst bestellen und auch eine gute Qualität und schnelle Lieferung erwarten können.

Rechtskonforme Online-Shops mit Gütesiegel

Das Internet ist voll mit verschiedenen Online-Shops und einige bieten die gleichen Produkte an, so dass die Entscheidung meist nicht für das Produkt, sondern für den Online-Shop getroffen werden muss.

Dabei ist die Möglichkeit einen rechtskonformen Online-Shop zu finden gar nicht so schwer, denn mittlerweile gibt es ein paar Gütesiegel, die einen guten Hinweis geben können. Allerdings ist auch bei den Gütesiegeln ein genauer Blick notwendig, denn es gibt nicht nur die unseriösen, sondern auch seriöse Gütesiegel. Die seriösen Gütesiegel erhalten nur Online-Shops, bei denen ein unabhängiges Testinstitut geprüft hat, ob die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Zudem wird auch ein paar Anforderungen im Bereich der Nutzerfreundlichkeit geachtet. Nur wenn alle Faktoren stimmen, dann erhält der Online-Shop auf ein gültiges Gütesiegel.

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Was ist Amazon’s Choice? – Gütesiegel oder zufällige Angebots-Kennzeichnung

Wenn Sie bei Amazon einkaufen, ist Ihnen bestimmt schon einmal das Siegel Amazon’s Choice aufgefallen. Die weiße und gelbe Schrift auf schwarzem Hintergrund wirkt wie ein Gütesiegel von Amazon. Doch was steckt wirklich dahinter? Wir

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Kein einheitliches Gütesiegel für Internethändler

Obwohl es mittlerweile einige unabhängige Testinstitute gibt, die sich mit der Prüfung von rechtlichen Bestimmungen und Anforderungen beschäftigen, gibt es bis heute kein einheitliches Gütesiegel für Internethändler.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass ein Blick auf die Internetseiten zahlreiche Gütesiegel zum Vorschein bringt. Mittlerweile sind die Online-Shops teilweise mit verschiedenen Gütesiegel gepflastert, um ihre rechtskonforme Vorgehensweise zu beweisen.

Die Initiative D21 hat Prüfkriterien für Internethändler festgelegt und an denen können Sie sich ein wenig orientieren. Hierbei handelt es sich um ein Gemeinschaftsprojekt von Wirtschaft, Politik und Verbraucherschützern.

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Fakeshops erkennen: Online sicher einkaufen und gefälschte Onlineshops entlarven

Sie kaufen gern im Internet in Onlineshops ein? Dann sollten Sie sich auch mit dem Thema Fakeshop beschäftigen. Denn neue Webshops mit günstigen Preisen entpuppen sich immer öfter als Fakeshop. In diesem Ratgeber erklären wir,

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Die Rechtsmäßigkeit des Gütesiegels

Die Online-Shops sind mit Gütesiegeln versehen, aber ob es sich um ein rechtmäßig erworbenes Siegel handelt, lässt sich auf den ersten Blick nicht erkennen.

Aber Sie können mit einem einfachen Mausklick herausfinden, ob es sich um ein rechtmäßig verwendetes Siegel handelt. Dabei müssen Sie einfach auf das Siegel klicken und wenn alles in Ordnung ist, dann werden Sie sofort auf die Internetseite des Gütesiegelbetreibers weitergeleitet. Das gültige Prüfzertifikat können Sie dort finden. Wichtig ist, dass das Zertifikat ausdrücklich mit dem Shop in Verbindung stehen muss, durch welchen Sie sich verlinkt haben.

Wenn der Link Sie auf eine beliebige Seite führt oder sich das Siegel überhaupt nicht anklicken lässt, dann können Sie davon ausgehen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Der Online-Shop versucht damit nur die Kunden zu überzeugen und zum Kauf zu bewegen, aber in diesem Fall sollten Sie von einem Kauf absehen und sich lieber auf die Suche nach einem anderen Online-Shop machen.

Führen Sie die Gütesiegel-Kontrolle bei jedem Online-Shop durch und zwar bevor Sie sich zu einer Bestellung hinreißen lassen, denn damit erhalten Sie in den unsicheren Seiten des Internets ein wenig Sicherheit.

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Markenfälschungen im Internet: So schützen Sie sich vor Abzocke in Onlineshops mit Fake-Produkten

Je bekannter eine Marke, desto größer ist oftmals derjenige Anteil am Preis, der für den großen Namen zu zahlen ist. Das lockt immer wieder Betrüger auf den Plan, die mit gefakten Markenprodukten im Netz schnelles

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Gütesiegel ohne Sinn

Viele Verbraucher achten in der heutigen Zeit auf die Gütesiegel und aus dem Grund arbeiten viele Internetseiten mit zahlreichen Siegeln, die sich auf der ganzen Seite verteilen.

Bein genauen Hinschauen wird allerdings schnell deutlich, dass es viele Online-Händler gibt, die zwar Gütesiegel haben, aber der Sinn dahinter lässt sich kaum erkennen. Die Händler arbeiten mit den Gütesiegeln, um die Vertrauenswürdigkeit zu erwecken und die Kunden zum Kauf zu animieren. Aber ein genauer Blick macht schnell klar, dass nicht zu erkennen ist, wofür das Gütesiegel verliehen wurde und vor allen Dingen von wem eigentlich.

Einige Händler haben mittlerweile sogar eigene Siegel erfunden und diese Gütesiegel haben gar keinen Mehrwert. Sie sollen einfach nur das Vertrauen wecken und die Kunden zum Bestellen animieren. Das erfundene Siegel bedeutet für keinen Kunden Sicherheit und im schlimmsten Fall fallen Sie sogar auf einen unseriösen Shop rein. Es kann vorkommen, dass Sie die bestellte Ware nicht erhalten und die Bezahlung erst einmal weg ist. Dann können Sie nur versuchen, das Geld zurückzubekommen, aber das wird schwer.

Aber eines sollten Sie noch bedenken, denn kein Gütesiegel bedeutet nicht direkt, dass es sich um einen unseriösen Online-Shop handelt. Sie können auch bei einem Online-Shop ohne Gütesiegel bestellen, denn vielleicht gibt es den Shop noch nicht lange oder es wurden noch keine Testungen für ein Gütesiegel durchgeführt. Also im Endeffekt sollten Sie sich vom Fehlen eines Gütesiegels auch nicht direkt abschrecken lassen.

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Unseriöse Kreditvermittler erkennen: häufige Fallen sorgen für teure Zusatzkosten

Unseriöse Kreditvermittler werben mit minimalem Papierkran und mit Kreditoptionen, sogar mit einem geringen Einkommen. Sie verlangen keine Sicherheiten und keine Schufa, so dass der Eindruck entsteht, dass es sich um schnelles und diskretes Geld handelt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gütesiegel bei Onlineshops

1. Welche bekannten Gütesiegel gibt es für Online-Shops?

Es gibt mittlerweile ein paar Gütesiegel für Onlineshops. Das Trusted Shops Gütesiegel, das s@fer-shopping Gütesiegel des TÜV SÜD und das Gütesiegel „Geprüfter Online-Shop“ des EHI Retail Instituts sind die bekanntesten.

2. Was ist eigentlich ein Online-Gütesiegel?

Bei einem Online-Gütesiegel handelt es sich um ein grafisches Signum in der Form eines Logos und bedeutet, dass der Online-Shops einige Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllt. Die Verleiher der Gütesiegel arbeiten nach vorgegebenen Methoden, so dass ein Zertifizierungsprozess notwendig ist.

3. Wie kann der Online-Shop ein Gütesiegel bekommen?

Die Prüfkommission testet die geforderten Punkte und ungefähr nach zwei Wochen können Sie das Gütesiegel im Online-Shop verwenden. Die Anforderungen müssen aber nicht nur zum Zeitpunkt der Prüfung, sondern auch danach erfüllt werden, denn sonst besteht die Möglichkeit, dass das Gütesiegel ungültig wird.

4. Was ist der Trusted Shop?

Bei dem Trusted Shop handelt es sich um eine sogenannte Bewertungsplattform, auf der Onlinehändler Sterne bekommen. Der Onlinehändler zahlt monatlich einen festen Betrag, um auf der Plattform zu erscheinen. Jeder Onlineshop wird geprüft und bekommt am Ende ein Zertifikat.

5. Was kostet ein Gütesiegel?

Dadurch, dass es zahlreiche Gütesiegel gibt, kann man zu den Kosten nicht viel sagen. Jedes Gütesiegel hat einen anderen Preis, aber wird nicht aufgrund des Preise verliehen, sondern der Online-Shop muss alle Anforderungen erfüllen und auch in Zukunft erfüllen.

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Der Kauf von falschen Tickets sorgt dafür, dass sich ein schöner Urlaubstraum in einen wahren Urlaubsalbtraum verwandelt. Auch die Buchung einer nicht existierenden Unterkunft ist einfach nur grauenhaft. Im schlimmsten Fall treten Sie die Reise

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Fazit

Gerade im Internet gibt es zahlreiche schwarze Schafe in Sachen Online-Shops. Sie behaupten zu den guten Shops zu gehören, aber im Endeffekt gibt es keine Waren und das Geld ist weg. Aber mit Hilfe eines Gütesiegels können Sie ein wenig mehr Sicherheit erhalten. Bevor Sie sich für den Kauf eines Produkts aus einem Online-Shop entscheiden, sollten Sie sich die Gütesiegel genau anschauen und anklicken. Dadurch stellen Sie innerhalb von Sekunden fest, ob es sich um ein echtes Gütesiegel handelt oder nicht.

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Nach Gebrauch zurück: Rückgabepflicht für Batterien und Akkus bei Händlern und Entsorgungsbetrieben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nach-gebrauch-zurueck-rueckgabepflicht-fuer-batterien-und-akkus-bei-haendlern-und-entsorgungsbetrieben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/nach-gebrauch-zurueck-rueckgabepflicht-fuer-batterien-und-akkus-bei-haendlern-und-entsorgungsbetrieben/#respond Sat, 26 Feb 2022 20:01:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68453 Mittlerweile gibt es zahlreiche Produkte, die nur mit Hilfe von Akkus oder Batterien funktionieren. Die Tendenz ist steigert und schon bei Kinderspielzeug funktioniert nichts ohne einen passenden Energieträger. Verbraucher stellen sich immer wieder die Frage,

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Mittlerweile gibt es zahlreiche Produkte, die nur mit Hilfe von Akkus oder Batterien funktionieren. Die Tendenz ist steigert und schon bei Kinderspielzeug funktioniert nichts ohne einen passenden Energieträger. Verbraucher stellen sich immer wieder die Frage, was mit den Akkus und Batterien passiert, wenn ihnen der Saft ausgeht. Der Gesetzgeber ist eindeutig, denn wenn Akkus und Batterien keine Energie mehr haben, dann muss eine sachgemäße Entsorgung stattfinden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll, denn es handelt sich um Sondermüll und dieser ist separat zu entsorgen.
  • An allen Wertstoffhöfen finden Sie entsprechende Vorrichtungen, die ausreichend Platz für Akkus und Batterien jeglicher Art bieten.
  • Sogar bei einigen Verkäufern und in Elektrofachmärkten können Sie leere Akkus und Batterien kostenfrei abgeben.

Akkus und Batterien sind kein Hausmüll

In Deutschland wächst die Nutzung von Geräten mit Akkus oder Batterien beinah täglich, denn immer mehr Geräte kommen ohne einen Energiespender nicht aus.

Im Jahr 2019 ist der Verbrauch an Gerätebatterien in Deutschland auf rund 55 Tonnen im Jahr gestiegen und bei einem Vergleich mit dem Jahr 2009 sind das rund 40% mehr. Allerdings funktionieren die Energiespender immer nur eine gewisse Weile und wenn ihnen der Saft ausgeht, dann kommt die Frage der richtigen Entsorgung auf. Viele Verbraucher sind der Ansicht, dass Akkus und Batterien in den Normalmüll, also in die Graue Tonne gehören und das ist nicht korrekt.

Mittlerweile ist der Handel verpflichtet, die Akkus und Batterien kostenfrei zurückzunehmen. Das hat einen guten Grund, denn nur so kann man garantieren, dass Akkus und Batterien nicht im Hausmüll landen. Im Grunde heißt die oberste Nutzerpflicht, wenn die Energieträger nicht mehr funktionieren, dann „nach Gebrauch zurück“. Das gilt nicht nur für Knopf- und Rundzellen, sondern auch für Blockbatterien und Autobatterien. Gerade die Autobatterien sollten beim Wertstoffhof oder beim einem Händler abgegeben werden.

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Die Rückgabequote ist immer noch sehr gering

Auch, wenn das Motto „nach Gebrauch zurück“ mittlerweile fast überall angekommen ist, werden nur knapp die Hälfte der Altbatterien wirklich zurückgegeben.

Experten haben rausgefunden, dass nur 52% aller Altbatterien den Weg zum Händler oder einer entsprechenden Entsorgungsstelle finden. Aber man muss auch sagen, dass die Sammelquote in diesem Bereich in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen ist. Es gibt nämlich eine EU-weit geltende Sammelvorgabe von 45% und Deutschland hat diese Marke schon überschritten, aber es kann durchaus noch mehr werden, denn es gibt immer Luft nach oben.

Leider ist es heute immer noch so, dass viele Altbatterien weder recycelt noch fachgerecht entsorgt werden. Dabei ist es nicht so schwer und macht auch keine wirklichen Umstände. Mit Hilfe von einigen Tipps können Sie den richtigen Umgang mit leeren Energieträgern lernen.

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Seit 2016 muss der ausgediente Elektroschritt an die Händler zurückgegeben werden und die Händler müssen ihn annehmen. Auch für Online-Shops gilt diese Regelung mittlerweile. Wir erläutern Ihnen, was Sie wohin geben können. Der kaputte Fön,

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Tipps zur richtigen Entsorgung

Leider ist es heute immer noch so, dass sehr viele Batterien und Akkus einfach in den Hausmüll geworfen werden und dabei können die folgenden Tipps helfen, den richtigen Entsorgungsweg zu gehen.

  • Leere Akkus und Batterien müssen im Handel zurückgegeben werden und das gilt unabhängig von der Kennzeichnung oder einer anderen Aufschrift. Es handelt sich um schadstoffhaltige Produkte und die Entsorgung über den Hausmüll ist verboten!
  • Knopfzellen, Akkus und andere anderen dieser Produkte kosten kein Geld, wenn Sie von der Rückgabe Gebrauch machen. Der Handel muss die Energiespender zurücknehmen, auch wenn Sie keine neuen Batterien bei ihm kaufen. Allerdings gibt es eine Einschränkung, denn der Händler muss nur die Typen annehmen, die er auch im Sortiment hat. Das bedeutet, wenn das Geschäft keine Knopfzellen führt, dann muss es die alten Knopfzellen auch nicht zurücknehmen!
  • Mittlerweile gibt es zahlreiche kleine Geräte, die einen eingebauten Akku oder eine Batterie haben. Dazu gehören nicht nur einige Smartphones, sondern auch Armbanduhren und diese sind bei den kommunalen Sammelstellen für Elektro-Altgeräte abzugeben. Auch Händler müssen die Waren kostenlos zurücknehmen.
  • Lithium-Batterien sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden und dabei müssen Sie ein paar Tipps beachten, denn die Handhabung dieser Batterien ist sehr wichtig. Bei der Lagerung kleben Sie die Pole ab und das Gleiche gilt auch, wenn Sie die Batterien zur Entsorgung bringen. Dadurch wird verhindert, dass es zu einem Kurzschluss kommt. Lithium-Batterien oder Geräte mit Lithium-Batterien sind aus großer Hitze fern zu halten. Sie dürfen auch nicht mit Wasser in Verbindung kommen. Wichtig ist, dass Sie keine defekten Lithium-Batterien verwenden!
  • In einigen Akkus und Batterien sind besonders viele Schadstoffe enthalten, so dass Blei, Quecksilber oder Cadmium vorhanden sind. Sie gehören in separate Sammelboxen im Handel und haben nichts im Restmüll zu suchen.

Achtung:

  • Auf einigen Batterien finden Sie die Information „0% Hg“ (Quecksilber) oder „0% Cd“ (Cadmium), aber auch diese Batterien sind nicht schadstofffrei. Ätzende, wasser- oder umweltgefährdende Stoffe können auch in ihnen enthalten sein, so dass Kalilauge und Schwefelsäure wichtige Bestandteile sind. Es gibt Zink-Kohle-Batterien und hier wird mit dem Aufdruck „0% Quecksilber und Cadmium“ geworben, aber dafür ist Blei enthalten. Sie können das an der Abkürzung „Pb“ erkennen, aber dafür müssen Sie gut hinschauen. Dieses Kürzel befindet sich meist auf der Rückseite.
  • Sie brauchen für die Rückgabe von Starterbatterien nicht den Geldbeutel ziehen, denn auch deren Rücknahme ist kostenlos. Wenn Sie die Batterie allerdings im Handel abgeben und keine neue kaufen, dann darf der Händler 7,50 Euro Pfand verlangen. Das Geld erhalten Sie zurück, wenn Sie die Batterie wieder zurückbringen.

Diese ganzen Vorgaben gelten nicht nur für den stationären Handel, sondern auch für den Internethandel. Das bedeutet, dass auch beim Online-Kauf das Erheben einer Pfandpauschale möglich ist. Die Pauschale erhalten Sie zurück, wenn Sie die Batterie wieder ordnungsgemäß zurückgeben. Wenn Sie sich dazu entschließen, die Autobatterie im stationären Handel abzugeben und nicht beim Internethändler, dann muss der Händler Ihnen die Annahme bestätigen. Das kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Mit Hilfe dieses Nachweises können Sie sich den Pfand des Online-Händlers zurückholen, aber der Nachweis darf nicht älter als 14 Tage sein.

Abfall in die Toilette
Abfälle nicht in Toilette und Waschbecken entsorgen – Essensreste, Medikamente und Chemikalien gehören in den Hausmüll

Immer wieder hören wir, dass Abfälle in der Toilette und im Waschbecken entsorgt werden, aber das ist nicht in Ordnung. Feuchter und flüssiger Müll sieht sehr unappetitlich aus, aber auf den ersten Blick vermuten wir

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Gut zu wissen:

Elektrofahrräder sind mit Akkus ausgestattet und auch diese Akkus sind mit der Zeit nicht mehr brauchbar. Die Akkus der Elektrofahrräder können Sie dort zurückgeben, wo Sie das Rad gekauft haben.

Umweltfreundlicher geht auch

Sie können natürlich auch deutlich umweltfreundlicher unterwegs sein und einfach auf solarbetriebene Brief- und Personenwaagen setzen.

Mittlerweile gibt es auch solarbetriebene Taschenrechner, so dass Sie den Batteriebedarf in Ihrem Haushalt reduzieren können. Sie brauchen beim Einkauf nur auf das Umweltzeichen „Blauer Engel“ zu achten.

Einige Produkte kommen sogar komplett ohne Akkus oder Batterien aus. Dazu gehören Automatikarmbanduhren oder mechanisches Spielzeug, so dass hier keine Batterien zum Einsatz kommen müssen.

Schild Wertstoffhof
Altgeräte recyceln: Daten vorher löschen – Erst Löschprogramme, dann Wertstoffhof

Die alten, ausgedienten Geräte gehören nicht in den Müll, sondern ins Recycling. Vorher sind alle sensiblen Informationen und persönliche Einträge zu entfernen. Dafür gibt es einige spezielle Programme. Handys, Smartphone, PC und Tablets mit Festplatte

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Akku- und Batterierückgabe

1. Wo kann ich die alte Autobatterie entsorgen?

In jeder Stadt gibt es Entsorgungsbetriebe und diese haben eine spezielle Annahmestelle für Autobatterien. Sie fahren einfach zu den Öffnungszeiten hin und geben die Autobatterie kostenfrei an dem Entsorgungsbetrieb ab.

2. Nimmt der Entsorgungsbetrieb auch normale Batterien?

Der Entsorgungsbetrieb hat eine separate Annahmestelle für Batterien, so dass auch normale Batterien ohne Probleme dort abgegeben werden können.

3. Wie hoch ist die Gesamtmenge an kostenfrei abzugebenden Batterien?

Es gibt keine Mengenbegrenzung bei der Abgabe von Batterien, denn wichtig ist, dass alle Arten von Akkus und Batterien fachgerecht entsorgt werden und das ist meist nur mit Hilfe der Entsorgungsbetriebe möglich.

4. Wann haben die Entsorgungsbetriebe auf?

Die Öffnungszeiten der einzelnen Entsorgungsbetriebe finden Sie im Internet, aber auch ein Anruf kann Ihnen in der Hinsicht weiterhelfen. Zur Not fahren Sie einfach vorbei und notieren Sie sich die Öffnungszeiten, denn sie stehen meist auch am Tor des Entsorgungsbetriebs.

5. Wo kann ich alte Handys mit Akku abgeben?

Die alten Handys mit eingebautem Akku können Sie bei einem Entsorgungsbetrieb, aber auch im Elektrofachgeschäft abgeben. Sie nehmen die Geräte kostenfrei an und sorgen für eine fachgerechte Entsorgung.

Nachhaltigkeit Umweltschutz
Nachhaltigkeit – aber richtig: Worauf müssen Verbraucher achten?

Die große Mission der Menschheit, nachhaltiger zu leben, hängt in weiten Teilen von den Alltagsgewohnheiten jedes einzelnen ab. Dass Sie die Welt allein nicht ändern können, ist demnach gerade in dieser Angelegenheit ein folgenschwerer Trugschluss.

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Fazit

Heute funktioniert ohne Akku oder Batterie kaum etwas und somit ist der Verbrauch gerade von Batterien sehr hoch. Wichtig ist, dass die leeren Batterien und Akkus fachgerecht entsorgt werden, um die Umwelt nicht weiter zu belasten. Dazu bieten sich Elektrofachhändler oder Entsorgungsbetriebe an. Sie sind verpflichtet, Batterien und Akkus kostenfrei anzunehmen. Auch Autobatterien können kostenlos zur Entsorgung gebracht werden.

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Muss ich online bestellte Ware in der Originalverpackung zurückschicken? Widerrufsrecht hängt nicht von der Verpackung ab https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/muss-ich-online-bestellte-ware-in-der-originalverpackung-zurueckschicken-widerrufsrecht-haengt-nicht-von-der-verpackung-ab/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/muss-ich-online-bestellte-ware-in-der-originalverpackung-zurueckschicken-widerrufsrecht-haengt-nicht-von-der-verpackung-ab/#respond Sat, 26 Feb 2022 19:57:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68447 In den meisten Fällen funktioniert das Erhalten einer bestellten Ware immer nach dem gleichen Prinzip. Die Ware wird bestellt, kommt an und direkt wird die Verpackung aufgerissen. Die Verpackung wird direkt entsorgt und das Produkt

Der Beitrag Muss ich online bestellte Ware in der Originalverpackung zurückschicken? Widerrufsrecht hängt nicht von der Verpackung ab erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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In den meisten Fällen funktioniert das Erhalten einer bestellten Ware immer nach dem gleichen Prinzip. Die Ware wird bestellt, kommt an und direkt wird die Verpackung aufgerissen. Die Verpackung wird direkt entsorgt und das Produkt wird auf Herz und Nieren geprüft. In der Regel ist das rechtlich gesehen kein Problem, denn der Händler darf auch ohne Originalverpackung die Rücknahme nicht verweigern. Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Händler darf die Rücknahme nicht verweigern, auch wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr haben.
  • Die Hersteller arbeiten mit Klauseln oder Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber diese sind unwirksam.
  • Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn es sich um bestimmte Warengruppen handelt.

Originalkarton für die Rücknahme nicht notwendig

Der Onlinehandel boomt schon seit Jahren und jedes Jahr wird es immer mehr, so dass mittlerweile nicht nur Kleinteile über das Internet erstanden werden, sondern auch Großartikel wie Möbel oder Elektrogeräte.

Grundsätzlich läuft eine Onlinebestellung inklusive Lieferung immer nach dem gleichen Prinzip ab. Die gewünschten Artikel werden über den Onlineshop oder direkt beim Hersteller bestellt und meist nach wenigen Tagen kommt es zur Lieferung. Die Vorfreude ist groß und somit wird die Verpackung sofort aufgerissen und landet im Müll. Das bedeutet, dass die Originalverpackung nicht mehr vorhanden ist. Bei der ersten Nutzung stellen Sie aber fest, dass der Artikel nicht funktioniert, nicht passt oder nicht gefällt. Dann kommt es meist zu einer Rücksendung, aber der Originalkarton ist nicht mehr vorhanden. Aber das ist auch nicht notwendig.

Der Gesetzgeber ist der Ansicht, dass der Hersteller oder Händler die Waren auch ohne Originalverpackung zurücknehmen muss. Die Rücknahme darf nicht verweigert werden. Der Gesetzgeber ist in dieser Sache sehr eindeutig, so dass auch eventuelle „Sonderklauseln“ in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine rechtliche Handhabe haben.

Wer online einkauft muss die Gefahren kennen
Onlineshopping: Fallen beim Einkauf im Webshop erkennen und vermeiden

Heutzutage ist es gang und gäbe, gewisse Einkäufe im Internet zu tätigen. Doch wo sich Käufer tummeln, sind in der Regel auch Betrüger nicht weit. Der weltweite Handel über das Internet macht den Online-Einkauf nicht

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Widerrufsrecht dient zur Warenprüfung

Jeder Kunde hat das Recht auf Widerruf und der Gesetzgeber ermöglicht dem Kunden mit dem Widerruf, dass er das Gekaufte erst in Ruhe prüfen und bei Nichtgefallen einfach vom Vertrag zurücktreten kann.

Allerdings kann das Widerrufsrecht nicht unbegrenzt eingesetzt werden, denn dieses Recht hängt in erster Linie von einem fristgerechten Widerruf innerhalb von 14 Tagen ab. Das bedeutet, wenn Sie die Ware erhalten haben, dann haben Sie 14 Tage Zeit um die Ware auf Herz und Nieren zu prüfen und wenn die Ware nicht gefällt oder nicht funktioniert, dass nutzen Sie das Widerrufsrecht und senden die Ware zurück an den Händler oder Hersteller. Innerhalb dieser 14 Tage darf das Widerrufsrecht nicht an weitere Bedingungen geknüpft sein und dazu gehört auch, dass die Originalverpackung nicht unbedingt vorhanden sein muss.

Einige Hersteller arbeiten mit kleinen Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so dass sie verlangen, dass die Waren nur im Originalkarton zurückgesendet werden. Allerdings sind solche Einschränkungen unwirksam und der Kunde muss sich daran nicht halten.

In der Praxis sind solche Einschränkungen immer wieder aufgefallen, auch wenn sie erfolgreich abgemahnt wurden.

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Europäischer Gerichtshof (EuGH): Onlinehändler müssen keine Telefonnummer angeben

Müssen Onlinehändler zwingend eine Telefonnummer für eine einfache Kontaktaufnahme angeben? Diese Frage bewegt die Branche seit Jahren immer wieder. Jetzt hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend erforderlich ist. Allerdings gibt

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Widerrufsrecht kann erlöschen

Auch wenn der Gesetzgeber festgelegt hat, dass für die Rücksendung keine Originalverpackung vorhanden sein muss, kommt es vor, dass das Entfernen der Originalverpackung bei einigen Warengruppen eine Erlöschung des Widerrufsrecht zur Folge hat.

Es gibt im Handel zahlreiche versiegelte Waren, die aus verschiedenen Gründen anderweitig verschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise alle Hygieneartikel oder auch die einzeln verschlossenen FFP2-Masken. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes dürfen diese Artikel nicht geöffnet und danach zurückgesendet werden. Auch bei versiegelten CDs oder DVDs greift diese Regelung. Allerdings muss das Siegel sehr gut zu erkennen sein, denn es reicht nicht, wenn die Ware einfach mit einer Klarsichtfolie bestückt ist.

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Lebensmittel-Einkauf im Internet – Einfach, schnell und direkt nach Hause geliefert

Seit einigen Jahren boomt der Onlinehandel und von Jahr zu Jahr wird es immer mehr. Dabei wird im Internet nicht mehr nur nach Kleidung, Möbeln und Accessoires geschaut, sondern auch der Lebensmitteleinkauf ist über das

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Verpackungen besser aufbewahren

Im Grunde ist das Gesetz also eigentlich recht eindeutig und somit ist die Verpackung nicht aufzubewahren, um eine Rücksendung in die Wege zu leiten.

Wegwerffreudigen Verbrauchern bewahren im besten Fall die Originalverpackungen noch eine kleine Weile auf, denn die meisten Händler bieten mehr als das 14-tätige Widerrufsrecht. Sie ermöglichen ein Rückgaberecht, welches weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgeht. In einem solchen Fall besteht durchaus die Möglichkeit, dass die Originalverpackung eine legitimierte Bedingung ist und dann sollte sie auch vorhanden sein.

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Asiatische Onlineshops: Mit diesen Problemen müssen Sie rechnen

Immer mehr Onlineshops aus Asien buhlen um die Gunst der europäischen Kunden. Dabei wird nicht unerheblich getrickst und gerade deutsche Verbraucher werden massiv benachteiligt. Wir erklären, welche Probleme beim Einkauf von Textilien auf Sie zukommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Originalkarton zur Rückgabe

1. Wie kann ich ein Produkt zur Rücksendung ohne Originalkarton bereitmachen?

Grundsätzlich können Sie jeden Karton verwenden. Viele Lieferdienste bieten mittlerweile komplett frankierte Kartons an, so dass Sie die Ware nur noch einpacken, bezahlen und versenden müssen. Sie können die Ware auch direkt bei dem Lieferdienst fertig machen und erhalten einen Rücksendeschein.

2. Wie lange kann ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen?

Grundsätzlich bietet jeder Hersteller oder Händler ein 14-tägiges Widerrufsrecht und das bedeutet, dass die bestellte Ware auch innerhalb dieser Frist an den Verkäufer zurückgesendet werden darf. In dieser Zeit muss der Verkäufer die Ware auch ohne Originalverpackung annehmen.

3. Wie lange sollte eine Originalverpackung aufbewahrt werden?

Sie können eine Originalverpackung bis zu zwei Jahre aufbewahren, denn einige Hersteller verlangen besondere Rückgabebedingungen. Zu diesen Bedingungen kann gehören, dass die Ware nur zurückgenommen wird, wenn der Originalkarton vorhanden ist.

4. Was passiert, wenn ich den Originalkarton habe, aber dieser nicht mehr brauchbar ist?

Wenn Sie den Originalkarton noch haben, aber dieser nicht mehr brauchbar ist, dann können Sie auch einen anderen Karton zur Rücksendung verwenden. Innerhalb von 14 Tagen können Sie die Ware auch ohne Originalkarton zurückgeben, so dass der Karton also keine Grundvoraussetzung für eine Rücknahme ist.

5. Wer zahlt die Kosten für eine Rücksendung im Originalkarton?

In der Regel kommt der Verkäufer für die Rücksendung des Produkts auf. Entweder ist bei der Lieferung schon ein Rücksendeetikett vorhanden oder Sie können sich das entsprechende Etikett über eine Onlineplattform ausdrucken.

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Fazit

Der Onlinehandel boomt und auch in den kommenden Jahren ist keine andere Entwicklung zu erwarten. Dabei wird die Ware online angesehen und bestellt. Erst in den eigenen vier Wänden kommt es dann zur Kontrolle. Bei Nichtgefallen oder fehlender Funktion wird die Ware einfach an den Verkäufer zurückgesendet. Der Originalkarton ist nicht notwendig. Es reicht ein normaler Karton, der mit dem Rücksendeetikett versehen ist. Achten Sie darauf, dass der Händler keine zusätzlichen Widerrufsregelungen nach den 14 Tagen hat, denn ansonsten sollten Sie den Originalkarton aufheben.

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Weihnachtsshopping: Vorsicht Kredit! Händler locken mit 0%-Finanzierungen, Ratenkäufen und Sofortfinanzierungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/weihnachtsshopping-vorsicht-kredit-haendler-locken-mit-0-finanzierungen-ratenkaeufen-und-sofortfinanzierungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/weihnachtsshopping-vorsicht-kredit-haendler-locken-mit-0-finanzierungen-ratenkaeufen-und-sofortfinanzierungen/#respond Tue, 30 Nov 2021 03:57:33 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64401 Weihnachten ist jedes Jahr ein teures Unterfangen, so dass es mittlerweile viele Null-Prozent-Finanzierungen, Ratenzahlungen und Sofortfinanzierungen gibt. Jedes Jahr überschlagen sich die Anbieter, denn angeblich handelt es sich um günstige Angebote für die schnelle Erfüllung

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Weihnachten ist jedes Jahr ein teures Unterfangen, so dass es mittlerweile viele Null-Prozent-Finanzierungen, Ratenzahlungen und Sofortfinanzierungen gibt. Jedes Jahr überschlagen sich die Anbieter, denn angeblich handelt es sich um günstige Angebote für die schnelle Erfüllung von besonderen Wünschen. Aber die vermeintlich günstigen Angeboten können zu einer sehr teuren Angelegenheit werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Banken verschenken keine Kredite, denn sie finanzieren die Kredite in der Regel über teure und meist auch sehr unnütze Zusatzprodukte.
  • Bei den 0%-Finanzierungen der Händler steht meist ein Kreditangebot der Bank dahinter und somit gibt es die gleichen Pflichten und Risiken wie bei einem Bankkredit.
  • Achten Sie immer auf das Kleingedruckte und lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen.

Unkomplizierte Wunscherfüllung zu Weihnachten

„Mit dem Sorglos-Kredit finanzieren und vor Ort gleich mitnehmen“ oder „Wer will, der kriegt!“ sind nur zwei Werbesprüche zur Weihnachtszeit.

Gerade in der Vorweihnachtszeit überhäufen die Anbieter die Kunden mit Krediten für die unkomplizierte Wunscherfüllung. Ein neuer Fernseher, das neuste Smartphone oder ein Kaffeeautomat sollen unter den Tannenbaum und mit Hilfe der Finanzierungangebote ist das auch kein Problem. Die Händler locken mit günstigen Angeboten, aber kein Kredit wird Ihnen geschenkt.

Alle Angebote können mit kostenträchtigen Fallstricken versehen sein und dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Null-Prozent-Finanzierung, eine verlockend klingende Ratenzahlung oder eine Sofortfinanzierung handelt. Mit Hilfe von zusätzlichen Verträgen, Versicherungsprämien und Kreditkartenentgelte werden die Konsumfinanzierungen in der Regel zu einem finanziell schwierigen Bumerang.

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Kredit mit allen Risiken und Pflichten

Die Händler locken mit unkomplizierten Ratenzahlungsangeboten und dabei handelt es sich immer um ein Kreditangebot einer Bank.

Die Händler kooperieren mit einem Kreditinstitut und vermitteln in den eigenen Verkaufsräumen einen Kreditvertrag der Kooperationsbank. Dadurch wird der Käufer nicht nur zum Eigentümer der gekauften Ware, sondern auch zum Kreditnehmer und somit zum Vertragspartner der Bank. Dazu gehören nicht nur alle Risiken, sondern auch alle Pflichten.

Aus dem Grund sollten Sie die angebotene Ratenzahlung auch nur annehmen, wenn Sie das eigene Budget gut im Blick haben und die zusätzliche Belastung auch wirklich stemmen können. Vielleicht können Sie den Kredit auch mit Hilfe von Rücklagen decken, denn meist handelt es sich bei einer angeblich günstigen Konsumfinanzierung um eine teure Angelegenheit. Das ist besonders dann der Fall, wenn Sie die Raten nur mit Hilfe des Dispokredits des Girokontos decken können.

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Kein Druck aufbauen lassen

Die Verkäufer locken Sie mit Aussagen wie „Sonderkreditkonditionen gelten nur heute“ und dadurch geraten Sie unter Druck.

Der Händler will Sie zu einer schnellen Entscheidung drängen, aber auch wenn es sich um ein angeblich begrenztes Angebot handelt, sollten Sie sich nicht unter Druck setzen lassen. Hier ist auf jeden Fall Standhaftigkeit gefragt, denn wenn der Verkäufer Ihnen ein teures Produkt anbietet und dazu Sätze fallen lässt wie „Kostet doch nichts“ oder „unschlagbar günstig“, dann sollten Sie hellhörig werden. Ein Kredit gibt es nicht umsonst, denn bei einem teuren Produkt ist nicht nur die Rate höher, sondern die Laufzeit meist auch länger und somit wird es teuer.

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Achtung bei Zusatzverträgen und Kleingedrucktem

Bevor Sie eine Unterschrift unter die Vertragsunterlagen setzen, sollten Sie die Unterlagen genau prüfen.

In der Regel sind Restschuld-/ Ratenschutzversicherungen oder Garantieverträge/-verlängerungen vorhanden und Sie sollten überlegen, ob es sich um sinnvolle Zusätze handelt. In der Regel handelt es sich um überflüssige und überteuerte Zusätze.

Auch bei der Unterschrift sollten Sie immer genau hinschauen, denn in der Regel wird eine „Null-Prozent-Finanzierung nur über den Kaufpreis abgeschlossen und alles weitere ist nicht mehr so kostenlos. Es handelt sich meist um einen hohen Rahmenkredit mit kostenpflichtiger Kreditkarte. Es kommt auch zu zwei Kreditverträgen, so dass Sie den aktuellen Einkauf günstig bekommen, aber die nächsten Einkäufe teuer bezahlen müssen.

Ein weiterer Fallstrick ist, dass es sich bei dem günstigen Zinssatz nur um ein begrenztes Angebot handelt. Das bedeutet, dass die monatliche Rate nicht reicht um den Kredit in dem Angebotszeitraum abzuzahlen. Dann kommt es zu höheren Kosten und diese sollten Sie auf jeden Fall vermeiden.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Weihnachtskredite

1. Sind Weihnachtseinkäufte auf Raten preiswert?

Weihnachtseinkäufe mit Hilfe von Ratenzahlungen zu erledigen ist nicht preiswert, denn neben dem eigentlichen Kaufpreis zahlen Sie für den Kredit noch Zinsen. Zudem kann es sein, dass bei teuren Produkten die Laufzeit länger als 12 Monate ist und somit jedes Jahr neue Ratenzahlungen aufgenommen werden, um die Weihnachtswünsche erfüllen zu können.

2. Was bedeutet 0%-Finanzierung?

Bei einer 0%-Finanzierung handelt es sich um ein Angebot des Händlers, dass Sie für einen Ratenkauf für eine feste Laufzeit keine Zinsen zahlen. Allerdings sind Kaufhöhe und Laufzeit fest vorgeschrieben.

3. Handelt es sich bei jeder Finanzierung um eine Bank im Hintergrund?

Im Grunde ja, denn die meisten Händler arbeiten mit Kooperationspartnern zusammen, so dass die Banken ihre Kredite vergeben können.

4. Ist Bonität bei einem Ratenkauf beim Händler notwendig?

Sie können bei einem Händler nur einen Ratenkauf abschließen, wenn Sie eine ausreichende Bonität nachweise können. Dafür geben Sie die Erlaubnis, dass der Händler beziehungsweise die Bank bei den Auskunfteien nachfragen darf.

5. Wie gut ist eine Kombination aus Kredit und Kreditkarte?

Bei beiden Varianten handelt es sich um eine Finanzierungsmöglichkeit, wobei die Kreditkarte meist mit höheren Zinsen für die Rückzahlung versehen ist. Eine Kombination kann schnell zu finanziellen Problemen führen.

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Mit einem Sofortkredit sollen Sie schnell und unkompliziert zu Geld kommen. Doch was ist ein Sofortkredit und worauf sollten Sie achten. Auch wenn das Geschäft mit den Schulden heute scheinbar ganz alltäglich ist, raten wir

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Fazit

Gerade zur Weihnachtszeit sitzt der Geldbeutel sehr locker und es kommt zu Käufen, die man sich eigentlich finanziell nicht leisten kann. Aber das ist kein Problem, denn es gibt ja Finanzierungen und Ratenkäufe. Zumindest ist das der erste Gedanken vieler Menschen, aber schon beim zweiten Blick wird deutlich, dass die meisten günstigen Finanzierungsangebote mindestens einen Haken haben. Verzichten Sie, wenn möglich auf Ratenzahlungen oder Finanzierungen, so dass Sie keine finanzielle Mehrbelastung haben.

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Unterschiedliche Preise im Netz – Preisvergleiche helfen den günstigsten Preis zu bekommen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unterschiedliche-preise-im-netz-preisvergleiche-helfen-den-guenstigsten-preis-zu-bekommen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/unterschiedliche-preise-im-netz-preisvergleiche-helfen-den-guenstigsten-preis-zu-bekommen/#respond Wed, 06 Jan 2021 11:21:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59753 Das Online-Shopping ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden, aber die Preise sind nicht für jeden Verbraucher gleich. Sie ändern sich in kürzester Zeit oft und teilweise sehr stark. Sie sollten Einiges über die

Der Beitrag Unterschiedliche Preise im Netz – Preisvergleiche helfen den günstigsten Preis zu bekommen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Das Online-Shopping ist in den letzten Jahren immer beliebter geworden, aber die Preise sind nicht für jeden Verbraucher gleich. Sie ändern sich in kürzester Zeit oft und teilweise sehr stark. Sie sollten Einiges über die unterschiedlichen Preise im Netz wissen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Laut einer Untersuchung im Jahr 2018 ist bekannt, dass die Preise in den Online-Shops sehr starken Schwankungen unterliegen. Die Preise für das Sortiment wird von den Händlern regelmäßig verändert.
  • Innerhalb von kurzer Zeit verdoppelt sich die Preise teilweise. Wichtig für den Preis ist der richtige Zeitpunkt zu dem ein Produkt gekauft wird, das zeigen die Untersuchungen der Marktwächter.
  • Kaum nachgewiesen wurde eine individualisierte Preisdifferenzierung durch die Online-Händler.
  • Bevor Sie ein Produkt kaufen, nehmen Sie sich die Zeit und beobachten die Preise einen gewissen Zeitraum. Ein paar Tipps helfen Ihnen dabei.

Beim Online-Shopping gibt es schon lange keine Einheitspreise mehr, denn in der heutigen Zeit hängen die Preise von verschiedenen Faktoren ab und dabei spielt der Kaufzeitpunkt eine sehr bedeutende Rolle. Auch der Kauf des Endgeräts oder sogar der Wohnort spielen wichtige Rollen, so dass in ein und demselben Online-Shops das Produkt zu unterschiedlichen Preisen angeboten wird.

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Die Ausnahme stellen individualisierte Preise dar

Bisher gibt es leider nur sehr wenige Erkenntnisse, in welcher Art und Weise die Online-Händler mit dynamischen oder individualisierten Preisen arbeiten.

Aus dem Grund haben die Experten der Marktwächter eine Untersuchung gemacht, die 2018 dazu führte, dass 16 deutsche Online-Händler, Amazon und Händler von Amazon-Marktplatz untersucht worden und es kam zu einem sehr überraschendem Ergebnis. Eine individualisiere Preisdifferenzierung wird von den wenigsten Online-Händlern angewendet, aber trotzdem gibt es noch Gründe zur Verunsicherung.

Die Individualisierung der Preise stand im Fokus der aktuellen Untersuchung, wobei die kundenbasierten Parameter, wie das Endgerät oder der Standort eine Rolle spielt. Die Marktwächter haben die Preise von 1.554 Artikeln im Auge behalten, um Herauszufinden, ob ein Online-Shop für das gleiche Produkte unterschiedliche Preise anbietet. Mehr als 2.000 Händler standen unter der Beobachtung und zwischen dem 31. Januar und dem 6. September 2018 fand die Auswertung der fünf Endgeräte statt.

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Preise werden kaum vom Endgerät oder dem Standort beeinflusst

Bei zwei Online-Händlern stellten die Experten fest, dass eine Preisdifferenzierung aufgrund des Standortes stattfindet.

Bei einem der untersuchten Standorte kam heraus, dass es zu keinen systematischen Preisvorteilen gibt und das bedeutet, dass einmal der Eine profitiert und einmal der Andere. Allerdings ist verboten, dass ein Online-Händler von Verbrauchern aus den verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Preise für ein Produkt verlangt. Weitere Informationen zu diesem Themen finden Sie im Bericht: Kein Geoblocking mehr beim Online-Shopping.

Unterschiede gab es bei der Untersuchung in Hinblick auf eine Preisindividualisierung nach Endgeräten. Die verschiedenen Endgeräte zeigen innerhalb von 20 Minuten deutliche Preisunterschiede an und in der Kategorie Spielzeug sogar um mehr als 61%. Allerdings lassen sich diese Preisunterschiede auf andere Ursachen zurückführen, denn die Preise für einzelne Produkte ändern sich beinah minütlich und somit lässt sich kaum feststellen, ob es sich um eine dynamische oder eine individualisierte Preisgestaltung handelt.

Die mobilen Geräte stellen die Artikelinformationen in der Regel stark verkürzt dar und somit ist nicht immer ersichtlich für welche Produkte der Preis gültig ist. Dadurch entsteht beim Verbraucher der Eindruck, dass es sich bei einem Produkt um verschiedene Preise handelt.

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Das Dynamic Pricing

Als Dynamic Pricing bezeichnet man die Preissprünge innerhalb sehr kurzer Zeit.

Die Marktwächter haben sich bei den Untersuchungen mit den Online-Preisen und der Zeit beschäftigt und diese Bereiche genau unter die Lupe genommen. Damit das möglich war, haben die Experten ausgewählte Händler über einen Zeitraum von 34 Tagen beobachtet und das Ergebnis ist, dass der Preis für ein Produkt sich innerhalb dieses Zeitraums bis zu 32x geändert hat. Innerhalb der 34 Tage waren mehr als 1/3 der Artikel Preisschwankungen ausgesetzt, knapp 2/3 der Artikel veränderten sich 3x und 36% sogar zwischen 4 und 15x.

Große Unterschiede werden bei der Höhe der Preisanpassung deutlich, denn rund 1/3 der Preise verdoppelten sich teilweise. Bei einem Handy von MediaMarkt kam es zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis zu einem Unterschied von 220 Euro im selben Shop.

Der Zeitpunkt ist entscheidend

Entscheidend für den angezeigten Preis ist der richtige Zeitpunkt.

Während des Untersuchungszeitraums waren Autobatterien und Reifen bei dem Online-Händler ATU am Vormittag um bis zu 30% teurer als am Nachmittag. Preissenkungen und Preiserhöhungen bei den Versandapotheken DocMorris und Sanicare gingen an den einzelnen Tagen mit anderen Artikeln einher.

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Der richtige Umgang mit Dynamic Pricing

Damit Sie den richtigen Umgang haben, geben wir Ihnen hier ein paar wichtige Tipps.

  • Die Preise immer aufmerksam beobachten, denn Untersuchungen haben gezeigt, dass die Artikel zu unterschiedlichen Tageszeiten auch zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden.
  • Ein Preisvergleich lohnt sich vor allen Dingen bei teuren und größeren Anschaffungen und hier sollten die Preise über einen längeren Zeitraum beobachtet werden.
  • Achten Sie besonders darauf, wenn Sie zu den heruntergesetzten Artikel weitere Artikel kaufen.
  • Es gibt noch viele weitere Tipps, die wir für Sie zusammengestellt haben.
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Preise unterscheiden sich anhand der Käufer

Über das Dynamic Pricing werden Ihnen in Zukunft deutliche Preisunterschiede auffallen, denn das Surfverhalten, das verwendete Endgerät und der Wohnort spielen wichtige Rollen.

Die nachfolgenden Tipps können Ihnen dabei helfen, dass Sie nicht draufzahlen müssen, aber wichtig ist, dass Sie die Preise der einzelnen Anbieter immer gut vergleichen.

  • Signalisieren Sie dem Händler ein Kaufinteresse, indem Sie sich den Artikel ruhig mehrfach anschauen, dann kann es passieren, dass Sie einen höheren Preis angezeigt bekommen. Aus dem Grund schauen Sie sich ein Produkt, gerade ein sehr teures Produkt von dem eigenen und einem anderen Browser an. Beim Zweitbrowser dürfen keine Cookies gespeichert werden, denn auch das kann zu verschiedenen Preisangaben führen. Die Cookies im Browser lassen sich in den Einstellungen entfernen.
  • Beim Stöbern im Online-Shop kann es hilfreich sein, wenn Sie im ausgeloggten Zustand schauen und sich erst beim Kauf einloggen. Der Online-Händler kann den Verbraucher im eingeloggten Zustand besser analysieren und den Preis entsprechend anpassen.
  • Nutzen Sie zuerst das Smartphone und das Tablet für den Kauf und anschließend schauen Sie noch einmal mit dem Laptop oder dem Rechner nach. Bei den verschiedenen Endgeräten kommt es manchmal zu hohen Preisunterschieden.
  • Nutzen Sie einen VPN-Dienst, mit dem Sie die individualisierte Preissetzung umgehen können und Sie verbergen Ihre IP-Adresse. Der VPN-Dienst, auch unter dem Begriff Virtual Private Network bekannt, verschlüsselt die Internetverbindung und der Standort bleibt geheim.
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Unseriöse Gewinnspiel-Werbung: 1.000 Euro / 750 Euro / 500 Euro Amazon Gutschein

Windige Geschäftemacher versenden wieder E-Mails, mit denen sie dem Empfänger einen Gewinn vorgaukeln. Es geht um einen 1.000 Euro, 750 Euro beziehungsweise 500 Euro Amazon Gutschein. Angeblich ist der Empfänger der E-Mail Finalist. Den möchte

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Vertrauen wird durch unterschiedliche Preise gemindert

Das Vertrauen der Kunden schwinden, wenn es um die fehlende Preis-Transparenz im Internet geht und genau das kritisierten die Verbraucherzentralen.

Der Online-Handel wird sich mit den Preisexperimenten auf lange Sicht selber schaden, denn die Studien haben gezeigt, dass 1/3 der Kunden einen Händler als unzuverlässig einstuft, wenn dieser seine Preise ständig verändert. Sie kaufen das nächste Mal einfach woanders.

Die Preisschwankungen werden sich wahrscheinlich in Zukunft noch deutlich mehr verstärken und das führt im Endeffekt dazu, dass die Verbraucher die fallenden und steigenden Preise in Zukunft noch mehr im Blick haben müssen, genau wie die Börsenhändler. Das bedeutet für den Verbraucher einen viel höheren Zeitaufwand.

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Betrug beim Onlineshopping: Ware/Pakete ohne Bestellung bekommen (Video)

Es kann jeden treffen. Immer häufiger klauen Betrüger Identitäten ahnungsloser Personen und bestellen Ware auf fremden Namen. Die Pakete erhalten die Opfer allerdings nicht. Diese werden oft erst durch Mahnungen und Inkassobriefe auf den Betrug

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Unterschiedliche Preise im Netz

1. Woran kann ich feststellen, dass es unterschiedliche Preise im Netz gibt?

Bevor Sie einen Artikel wirklich kaufen, sollten Sie ihn über einen längeren Zeitraum beobachten. Allerdings verzichten Sie auf Merklisten oder andere Arten von Listen, sondern schauen Sie sich den Artikel immer wieder individuell an. Nur so können Sie feststellen, dass Sie den günstigsten Preis im Netz bekommen.

2. Kann ich für einen Artikel handeln, wenn ich ihn anderswo günstiger sehe?

Natürlich haben Sie die Möglichkeit den Händler nach einem besseren Preis zu fragen, aber in der Regel besteht der Händler auf seinen Preis und demnach lohnt sich der Kauf bei dem anderen Händler eher. Aber versuchen Sie es!

3. Muss ich die Cookies wirklich löschen?

Die Cookies sollten Sie auf jeden Fall löschen, damit Sie keine Werbung aufgrund Ihrer Internetsuche bekommen. Das minimiert die Chancen einen deutlich niedrigeren Preis zu bekommen.

4. Lohnt sich ein Preisvergleich auch bei Gesellschaftsspielen?

Mittlerweile gibt es so viele Händler, die Gesellschaftsspiele im Sortiment haben und aus dem Grund lohnt sich auch in diesem Bereich ein Preisvergleich.

5. Sind Preisunterschiede von mehreren 100 Euro für den gleichen Artikel erlaubt?

Aufgrund der Marktsituation ist es den Händlern nicht verboten einen höheren Preis zu verlangen. Sie als Käufer entscheiden schließlich, ob Sie den teuren oder den günstigeren Artikel kaufen.

Fazit

Das Internet wächst und wächst! Immer mehr Online-Shops werden ins Leben gerufen, die alle möglichen Artikel anbieten. Bei einem genauen Blick wird deutlich, dass Händler für ein und denselben Artikel unterschiedliche Preise nehmen. Mit unseren Tipps finden Sie den günstigsten Preis!

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