Härtefallregelung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Tue, 01 Mar 2022 07:41:46 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Härtefallregelung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Zahnersatz zum Nulltarif – Achtung! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zahnersatz-zum-nulltarif-achtung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/zahnersatz-zum-nulltarif-achtung/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:41:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65708 Die Werbung preist den „Zahnersatz zum Nulltarif“ so schön an und es ist tatsächlich eine gute Möglichkeit, um keine Zuzahlungen leisten zu müssen. Doch bedenken Sie, dass hier auch Bedingungen erfüllt werden müssen. Wie gibt

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Die Werbung preist den „Zahnersatz zum Nulltarif“ so schön an und es ist tatsächlich eine gute Möglichkeit, um keine Zuzahlungen leisten zu müssen. Doch bedenken Sie, dass hier auch Bedingungen erfüllt werden müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Zahnersatz ganz ohne Zuzahlung erhalten Sie nur im Ausland und das auch nur als Regelversorgung.
  • Ihr Bonusheft muss meist 10 Jahre ohne Unterbrechung geführt sein.
  • Wollen Sie nicht nur die Basistherapie, müssen Sie für Extras Zusatzkosten zahlen.

Wie gibt es Zahnersatz zum Nulltarif?

Unter Zahnersatz zum Nulltarif versteht man eine Versorgung mit Prothesen, Brücken oder Kronen und das ohne Zuzahlung. 

In der Regel erhalten nur finanzielle Härtefälle diesen Zahnersatz. Jedoch muss die Krankenkasse hierfür bei Geringverdienern 100 Prozent der Regelversorgung tragen. Es gibt zudem Voraussetzungen, bei denen Sie diesen Zahnersatz  zum Nulltarif unabhängig vom Einkommen erhalten.

Erstens: Sie nehmen einen preiswerten Zahnersatz aus dem Ausland.

Zweitens: Sie wählen nur die Regelversorgung.

Drittens: Ihr Bonusheft muss 10 Jahren lückenlos geführt sein. Dadurch erhöht sich der Krankenkassenzuschuss auf 75 Prozent. Wählen Sie ein ausländisches Labor, haben Sie die beste Kostenersparnis.

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Einen Anbieter finden

Es gibt Zahnärzte, die ganz aktiv mit diesem Angebot werben.

Jedoch ist hier unter Umständen ein Zahnarztwechsel notwendig.

Fragen Sie auch bei Ihrer Krankenkasse nach. Diese arbeiten auch mit bestimmten Vertragspartnern zusammen. Dies können Zahnärzte, Zahntechniker oder Labore sein. Die Versicherten erhalten in diesem Fall einen günstigeren Preis oder sogar den Nulltarif. Manche Kassen weisen die Versicherten darauf hin, wenn diese einen Heil- und Kostenplan einreichen. Auch große Labor werben mittlerweile ganz direkt bei den Patienten. Der Patient muss den Zahnarzt nur noch danach fragen. Sofern der Zahnarzt ablehnt, kann der Patient beim Labor nach einem kooperierenden Zahnarzt fragen. Jedoch ist der eigene Zahnarzt nicht verpflichtet, mit einem der Labore zusammenzuarbeiten.

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Wann muss man zuzahlen?

Weichen Sie als Patient von der Regelversorgung ab, so tragen Sie die Zusatzkosten selbst. Diese gelten für das Material sowie für das höhere Honorar.

Sollten Sie sich somit für eine andere oder bessere Versorgung umentscheiden, entfällt der Zahnersatz zum Nulltarif.

Beispiel: Sollte bei Ihnen im Seitenzahnbereich ein Zahn kaputt, aber dennoch erhaltungswürdig sein, käme als Regelversorgung eine Brücke aus Nicht-Edelmetall oder eine Krone in Frage. Von der Qualität haben Sie keine Einschränkungen. Jedoch macht es optisch einen Unterschied. Möchten Sie lieber eine Krone oder Brücke in Zahnfarbe, müssen Sie die Zusatzkosten aus eigener Tasche bezahlen. Das Gleiche gilt für Implantate oder Inlays.

Die Alternativen

Möchten Sie nicht auf Ihre freie Arztwahl verzichten oder wollen Sie bei Ihrem Zahnarzt bleiben, können Sie in der Praxis fragen, ob es Einsparmöglichkeiten gibt.

Sogar Labore in Deutschland haben Preisunterschiede. Bedenken Sie auch, dass die Regelversorgung die günstigste Variante ist.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahnersatz zum Nulltarif – Achtung!

1. Ist die Regelversorgung qualitativ minderwertig?

Die Regelversorgung ist keineswegs schlecht, jedoch macht sie optisch manchmal einen Unterschied.

2. Kostet die Unterkunft für eine Behandlung im Ausland extra?

Das kommt auf das Angebot an. Manche Anbieter werben tatsächlich mit einem Komplettangebot, in dem die Preise für Unterkunftskosten bereits enthalten sind.

3. Wie bekomme ich eine Härtefallregelung bei der Krankenkasse?

Wenn Sie den Heil- und Kostenplan einschicken, stellen Sie auch gleich einen Antrag auf Härtefallregelung. Die Krankenkasse wird dann von Ihnen ein paar Angaben zum Einkommen benötigen, bevor Sie eine Entscheidung treffen kann.

4. Ist der Kostenvoranschlag beim Zahnarzt verhandelbar?

Der Arzt nennt Ihnen hier seine Preise. Natürlich können Sie fragen, ob man hier noch ein wenig günstiger wegkommt. Doch bedenken Sie, dass der Zahnarzt nicht dazu verpflichtet ist, Ihnen entgegenzukommen.

5. Warum variieren die Preise der Labore?

Hier kann es an verschiedenen Faktoren liegen. So verwenden manche vielleicht einfach kostengünstigeres Material. Am Ende müssen Sie aber keine Angst haben, dass die Qualität vielleicht darunter leidet.

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Fazit

Zahnersatz ist richtig teuer geworden und so mancher Geringverdiener oder Patient mit Familie hat Probleme, diesen zu bezahlen. Gut, dass es Angebote wie den Zahnersatz zum Nulltarif gibt. Doch erkundigen Sie sich erst genau, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.

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