Haftpflichtversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Haftpflichtversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Blätter im Herbst: Wer haftet bei Unfällen? – Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers zahlt im Schadensfall https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/blaetter-im-herbst-wer-haftet-bei-unfaellen-haftpflichtversicherung-des-grundstueckseigentuemers-zahlt-im-schadensfall/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/blaetter-im-herbst-wer-haftet-bei-unfaellen-haftpflichtversicherung-des-grundstueckseigentuemers-zahlt-im-schadensfall/#respond Thu, 14 Apr 2022 04:01:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=57308 Nach der Gemeindeverordnung sind Hausbesitzer verpflichtet die Gehwege zu kehren und das glitschige Herbstlauf zu entfernen. Sie tragen die finanziellen Folgen, wenn ein Passant ausrutscht und sich verletzt. Das Laub auf den Pflanzen im Garten

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Nach der Gemeindeverordnung sind Hausbesitzer verpflichtet die Gehwege zu kehren und das glitschige Herbstlauf zu entfernen. Sie tragen die finanziellen Folgen, wenn ein Passant ausrutscht und sich verletzt. Das Laub auf den Pflanzen im Garten hingegen bietet Schutz vor Eis und Schnee.

Das Wichtigste in Kürze

  • Hausbesitzer sind verpflichtet die Gehwege regelmäßig und ordnungsgemäß zu reinigen und dies auch zu kontrollieren.
  • In der Regel gibt es bei Mietobjekten eine Vereinbarung rund um das Thema Herbstlaub.
  • Bei Eigentumswohnungen sind alle Eigentümer verpflichtet sich um das Laub zu kümmern.
  • Genaue Regelungen, wie oft zu kehren ist, gibt es nicht.

Mieter und Eigentümer erhalten mit den aufkommenden Herbstwinden eine lästige, aber unumgängliche Aufgabe. Sie müssen die Bürgersteige vom Laub befreien. In der Regel überträgt die Gemeinde die Pflicht zum Kehren an die Hauseigentümer und diese sind dann für die Sicherheit auf den Bürgersteigen verantwortlich. Sie stehen für die finanziellen Folgen ein, wenn ein Passant ausrutscht und sich verletzt. Mieter und Vermietern können sich mit den folgenden Tipps rund um den Versicherungsschutz absichern.

Der Mieter

Eigentümer vereinbaren mit den Mietern den sogenannten „Herbstputz“. 

Die Mieter sorgen für die Entfernung des Laubs und das wird meist in einem Vertrag festgehalten. Aber auch wenn die Regelungen eindeutig im Vertrag stehen, muss der Eigentümer die Aufgabe regelmäßig kontrollieren und für eine ordnungsgemäße Reinigung sorgen. Bei einem Sturz durch nasses Laub wird meist Schadensersatz verlangt und dann tritt die Haftpflichtversicherung von Mieter oder Eigentümer im Kraft.

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Bei selbst genutztem Eigentum

Ein Eigenheim, das selbst genutzt wird, wird mit der Privathaftpflichtversicherung geschützt.

Schadensersatzforderung von Fußgängern, die durch nasses Herbstlaub auf den Gehwegen ausgerutscht sind und sich verletzt haben, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung.

Mehrfamilienhäuser und vermietete Einfamilienhäuser

Besitzer von Mehrfamilienhäusern oder Vermieter von Einfamilienhäusern greifen auf die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht zurück. 

Die Haus- und Grundeigentümer-Haftpflicht tritt ein, wenn sich ein Passant aufgrund von Rutschpartien verletzt und schwere Blessuren davonträgt.

Eigentumswohnungen und deren Anlagen

Bei Eigentumswohnungen und deren Anlagen sind alle Wohnungseigentümer in der Pflicht.

Zusammen sind sie verpflichtet das Herbstlauf von den Bürgersteigen zu entfernen, damit Passanten nichts Schlimmes passiert. Passiert ein Unglück und der Passant verletzt sich durch Herbstlaub, dann wendet er sich an alle Eigentümer. Der Passant hat auch das Recht sich einen Eigentümer auszusuchen und ihn haftbar zu machen. Der ausgesuchte Eigentümer treibt sich dann von den Miteigentümern das Geld ein. Der Eigentümer haftet auch, wenn er seine Wohnung vermietet hat.

Die Häufigkeit des Kehrens

Genaue Regelungen in Bezug auf das Kehren gibt es nicht.

Im Grunde muss der Mieter oder Eigentümer zum Einsatz kommen, sobald das Laub zu fallen beginnt. Spätestens wenn Berge auf den Gehwegen liegen ist Einsatz gefragt. Im gleichen Atemzug ist weder Mieter noch Eigentümer zuzumuten, den ganzen Tag dem Laub hinterherzulaufen.

Das bedeutet, dass nicht jeder Unfall, der aufgrund von laubbedecktem Boden passiert auch direkt Schadensansprüche möglich macht. Richter prüfen im Streitfall genau, ob der Fußgänger den Unfall nicht aufgrund von sorglosem Verhalten mit verschuldet hat.

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Ein Kommentar

Das Laub – wohin mit dem ganzen Laub?

In den Gemeinden und Städten wird Laub auf keinen Fall verbrannt.

Die Gemeinden stellen spezielle Behälter auf, in denen ausreichend Platz für Laub ist. Zudem gibt es Komposthaufen oder Biotonnen. Aufgrund der hohen Lautstärke dürfen Laubbläser nur zu festgelegten Uhrzeiten verwendet werden.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Blätter im Herbst

1. Wer haftet beim rutschigem Herbstlaub?

Bei Laub auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, die Beseitigung durchzuführen. Passiert das nicht, dann haftet die Stadt oder die Gemeinde. Auf Grundstücken sind die Eigentümer haftbar.

2. Wer kommt bei Personenschäden auf?

Bei Personenschäden tritt die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers in Kraft. Bei einem selbstbewohnten Eigentum kümmert sich die Privathaftpflichtversicherung und bei einer vermieteten Immobilie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.

3. Wer muss sich um das Entfernen von Laub kümmern?

Grundsätzlich muss sich der Grundstückseigentümer um das Laub kümmern, aber bei einer vermieteten Immobilie überträgt der Eigentümer diese Aufgabe meist dem Mieter. Trotzdem muss der Eigentümer kontrollieren und für eine sachgemäße Entfernung sorgen.

4. Was ist die Laubrente?

In den Herbstmonaten kommt der Begriff Laubrente zum Einsatz. Hierbei handelt es sich um eine finanzielle Entschädigung, die vom Nachbarn gezahlt wird, wenn die Blätter des Nachbarbaums in hohem Maße auf den Gehweg fallen.

5. Gibt es die Laubrente wirklich?

Ja, es gibt die Laubrente, aber nicht jeder Nachbar bekommt sie. In Gegenden, in denen ein hoher Baumbestand üblich ist, muss der Nachbar den Laub entsorgen. Egal, in welchen Mengen er auf den Bürgersteig fällt.

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Fazit

Jedes Jahr zur Herbstzeit fallen die Blätter der Bäume auf Straßen und Gehwege. Sie müssen entfernt werden und in der Regel ist der Grundstückseigentümer dafür verantwortlich. Er kann die Verantwortung zwar abgeben, aber er bleibt in der Pflicht der Kontrolle. In den Gemeinden wird das Laub in Biotonnen, Komposthaufen oder speziellen Vorrichtungen entsorgt. Wie häufig das Laub entfernt werden muss, ist nicht eindeutig geregelt, aber es muss entfernt werden, um Verletzungen von Passanten zu vermeiden.

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Waschmaschinen: Wann die Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt und wann nicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/waschmaschinen-wann-die-versicherung-bei-einem-wasserschaden-zahlt-und-wann-nicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/waschmaschinen-wann-die-versicherung-bei-einem-wasserschaden-zahlt-und-wann-nicht/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:26:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69031 Die Waschmaschine ist ein wichtiges Gerät im Haushalt, welches zu den elektronischen Großgeräten zählt und wahlweise im Keller oder der Wohnung steht. Allerdings müssen gewissen Voraussetzungen vorhanden sein, wenn Sie die Waschmaschine in die Wohnung

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Die Waschmaschine ist ein wichtiges Gerät im Haushalt, welches zu den elektronischen Großgeräten zählt und wahlweise im Keller oder der Wohnung steht. Allerdings müssen gewissen Voraussetzungen vorhanden sein, wenn Sie die Waschmaschine in die Wohnung stellen wollen und Sie müssen die Erlaubnis vom Vermieter einholen. Wichtig ist vor allen Dingen, dass Sie bei einem aufkommenden Wasserschaden abgesichert sind und nicht auf den Kosten für die Instandsetzung sitzen bleiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • In vielen Häusern gibt es eine Waschküche und diese bietet ausreichend Platz für alle Waschmaschinen der gesamten Mietparteien. Die Vermieter verlangen, dass die vorhandene Waschküche auch genutzt wird, aber dafür muss sie offen und regelmäßig gereinigt sein.
  • Wenn Sie die Waschmaschine länger unbeaufsichtigt laufen lassen, dann kommt die Versicherung in den meisten Fällen nicht für einen Wasserschaden auf.
  • Mittlerweile gibt es sogenannte Reparaturkostenversicherungen, aber diese lohnen sich in der Regel eher nicht.

Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, gibt es auch für Waschmaschinen und Trockner feste Regelungen, die Sie beachten müssen. Die wichtigsten Fakten rund um Rechtsfragen und Versicherungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Waschmaschine und Trockner in der Mietwohnung

In der Regel darf das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung für den Mieter kein Problem darstellen, vor allen Dingen, wenn es keine vorhandene Waschanlage im Haus gibt (AG Hameln WuM 94, 426). 

Viele Vermieter haben im Mietvertrag eine kleine Klausel, die darauf hinweist, dass die vorhandene Waschküche als Nutzmöglichkeit Pflicht ist, aber diese Klausel ist unwirksam (LG Aachen NzM, 2004, 459). Zumindest, wenn die Familie dann nur alle drei Wochen die Wäsche waschen kann (AG Köln WuM 2001, 276).

Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass Sie die Waschküche ungehindert nutzen können, auch wenn keine Informationen dazu im Mietvertrag vorhanden sind.

Wenn die Wäsche in der Maschine wäscht, dann müssen Sie sehr sorgfältig sein, denn es darf kein Wasser aus der Maschine auslaufen und in der eigenen oder die darunter liegenden Wohnung einen Schaden hinterlassen. Allerdings müssen Sie auch nicht während des gesamten Waschvorgangs in der Wohnung sein.

Sie dürfen Kleinwäsche nicht nur auf dem Balkon zum Trocknen aufhängen, sondern auch die Wohnung dafür nutzen. Die größeren Wäschestücke (große Handtücher, Bettwäsche) gehören entweder in den Trockenkeller oder auf dem Speicher.

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Welche Versicherung brauche ich? Haftpflicht-, Hausratversicherung und Altersvorsorge sind Pflicht

In der heutigen Zeit sind Versicherungen sehr wichtig, aber nicht jede Versicherung passt auch in die Lebenssituation. Familien brauchen andere Policen wie ein Single und aus dem Grund müssen Sie sich vor Abschluss eines Vertrages

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Achtung!

Wenn Sie die Wäsche zum Trocknen in der Wohnung aufhängen, dann müssen Sie regelmäßig lüften und ausreichend heizen, denn nur damit verhindern Sie, dass Schimmel entsteht.

Versicherungen gegen Wasserschäden und Reparaturen

Im Grunde gibt es für alle Optionen eine passende Versicherung und somit lässt sich auch die Waschmaschine gegen Wasserschäden oder Reparaturen absichern.

Jede Waschmaschine birgt eine große Gefahr, denn es kann zu einem Wasserschaden kommen. Trotzdem muss die Waschmaschine nicht während des ganzen Waschvorgangs unter Aufsicht sein. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil festgelegt, dass die Versicherung den auftretenden Schaden nur ersetzen muss, wenn die Waschmaschine bei kurzer Abwesenheit (2 bis 3 Stunden) einen Schaden verursacht, sie dafür aufkommen muss. Allerdings auch dann, wenn kein Aquastop vorhanden ist (Az. 10 U 1124 / 99).

Haftpflicht
Spezielle Haftpflicht-Versicherungen schützen im Schadensfall vor finanziellem Ruin

Grundsätzlich sollte jeder Verbraucher eine normale private Haftpflichtversicherung haben, aber es gibt einige Bereiche im alltäglichen Leben, die von der normalen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. In einigen Fällen sind spezielle Haftpflicht-Versicherungen notwendig, um einen ordentlichen

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Vermeiden Sie grobe Fahrlässigkeit

Es handelt sich z.B. um eine grobe Fahrlässigkeit, wenn Sie am Samstag Vormittag die Waschmaschine anstellen und dann für das komplette Wochenende weg fahren.

Wenn Sie für eine längere Zeit nicht da sind, dann müssen Sie sich bei einer Waschmaschine ohne Aquastop vergewissern, dass der Wasserzulauf wirklich gesperrt ist (Landgericht Frankfurt, Az. 2 / 26 O 285/97). Halten Sie sich nicht daran, dann kann es sein, dass der eingetretene Schaden von Ihnen zum Teil oder auch komplett übernommen werden muss.
Wichtig ist, dass die oben genannten Urteile sich immer auf Waschmaschinen ohne einen Aquastop beziehen. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, dann sollten Sie den Wasserzufluss unterbrechen, wenn Sie diese für einen längeren Zeitraum nicht verwenden.
Sie sollten wissen, dass der Aquastop nur funktioniert, wenn die Waschmaschine am Strom angeschlossen ist. Wenn Sie vor dem Urlaub den Stecker ziehen, dann funktioniert der Aquastop nicht und er schützt nicht, wenn ein Schlauch abgeht oder Wasser austritt.
Grundsätzlich kommt in solchen Fällen die Hausratversicherung zum Einsatz, wenn durch das austretende Leistungswasser der Hausrat zerstört oder beschädigt wird. Die Hausratversicherung kommt für die Schäden am eigenen Hausrat auf und die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden am fremden Eigentum, also zum Beispiel, wenn die Wohnung unter Ihnen betroffen ist.

Haftpflicht
Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für finanzielle Sicherheit!

Sie müssen für den Schaden aufkommen, wenn Sie aufgrund von Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden verursachen. Das gilt nicht nur für einen Rotweinfleck auf der Couch, sondern auch bei schweren Unfällen oder einen zerstörten Gebäude.

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Wichtig!
Sie brauchen eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie nicht nur den eigenen, sondern auch fremden Schaden durch austretendes Wasser absichern wollen.

Versicherung für Reparaturkosten

Beim Kauf eines Elektrogerätes bieten einige Händler eine Geräteversicherung für ein paar Euro an, die Reparaturkosten in einem gewissen Umfang übernimmt. Allerdings sind diese Versicherung meist das Geld gar nicht wert. Das Wegegeld für den Fachmann, der sich die Waschmaschine anschaut und reparieren soll, ist in der Versicherung meist nicht inklusive. Einige Versicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit eine Ersatzmaschine zu bekommen, wenn die eigene Maschine kaputt ist.

Die Geräteversicherung wird durch den Selbstbehalt eher unattraktiv. Ein wenig anders sieht es mit der gesetzlichen Gewährleistung aus und einer zusätzlichen Hersteller- oder Händlergarantie aus, denn mit ihr sind viele Schäden innerhalb der Frist abgesichert. Die Reparaturkostenversicherung ist in den ersten beiden Jahren nach dem Kauf der Waschmaschine eher unnötig, denn sie springt nicht ein, wenn noch Gewährleistungsansprüche bestehen. Aus dem Grund sollten Sie den Nutzen einer solchen Police genau gegen die Kosten abwägen und sich ausreichend informieren. Erst danach sollten Sie eine Versicherung abschließen!

Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung – auch für Flüchtlinge ein Muss, um sich vor jahrelangen Zahlungen im Schadensfall zu schützen

In Deutschland gibt es zahlreiche Versicherungen, so dass Sie sich gegen sehr viele Schäden bei den einzelnen Anbietern versichern können. Allerdings sind einige Versicherungen unwichtig, aber andere hingegen sind extrem wichtig. Die private Haftpflichtversicherung ist

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Waschmaschinen, Versicherungen und Wasserschaden

1. Welche Versicherung kommt für einen Waschmaschinenwasserschaden innerhalb der Wohnung auf?

Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung für einen Wasserschaden am eigenen Hausrat auf, wenn die Waschmaschine in der Wohnung steht und es zu einem unverschuldeten Schaden kommt. Dann kommt die Haftpflichtversicherung auch für dadurch verursachte Schäden in anderen Wohnungen auf.

2. Wo muss der Trockner hingestellt werden?

Der Trockner ist für viele Familien heute ein Muss und ist regelmäßig zum Trocknen der Wäsche im Einsatz. In vielen Miethäusern gibt es einen separaten Waschkeller mit Platz für Waschmaschine und Trockner. In anderen Häusern steht der Trockner im eigenen Keller oder sogar in der Wohnung.

3. Darf Wäsche in der Wohnung getrocknet werden?

Diese Frage wird schon seit Jahrzehnten diskutiert, aber laut Gesetzgeber dürfen kleine Wäscheteile auch in der Wohnung zum Trocknen aufgehängt werden. Große Wäscheteile gehören in den Trockenraum und nicht in die Wohnung. Wichtig ist, dass regelmäßig und ausreichend geheizt und gelüftet wird.

4. Wie lange darf die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen?

Die Waschmaschine darf auch innerhalb der Wohnung für einen kurzen Zeitraum unbeaufsichtigt laufen. In der Regel sprechen die Experten von zwei bis drei Stunden. Mehr sollten es nicht sein.

5. Wie lange ist die Gewährleistungspflicht des Herstellers?

Die Gewährleistungspflicht des Herstellers beläuft sich auf zwei Jahre und kann mit Hilfe einer speziellen Versicherung auf bis zu teilweise zehn Jahre verlängert werden.

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Fazit

Auch bei den modernen Waschmaschinen kann es durchaus zu Problemen beziehungsweise einen Wasserschaden kommen. Ärgerlich ist es dann, wenn keine passende Versicherung vorhanden ist und Sie auf allen Kosten sitzen bleiben. Achten Sie schon beim Kauf der Waschmaschine auf eventuelle Zusatzversicherungen und sorgen Sie dafür, dass auch ein Wasserschaden in der Haus- und Haftpflichtversicherung enthalten ist.

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Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für finanzielle Sicherheit! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-finanzielle-sicherheit/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-haftpflichtversicherung-ein-absolutes-muss-fuer-finanzielle-sicherheit/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:50:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64436 Sie müssen für den Schaden aufkommen, wenn Sie aufgrund von Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden verursachen. Das gilt nicht nur für einen Rotweinfleck auf der Couch, sondern auch bei schweren Unfällen oder einen zerstörten Gebäude.

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Sie müssen für den Schaden aufkommen, wenn Sie aufgrund von Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden verursachen. Das gilt nicht nur für einen Rotweinfleck auf der Couch, sondern auch bei schweren Unfällen oder einen zerstörten Gebäude. Aus dem Grund ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unverzichtbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haften für jeden Schaden, den Sie einer anderen Person schuldhaft zugefügt haben und das in unbegrenzter Höhe. Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig.
  • Wenn Sie sich für eine private Haftpflichtversicherung entschieden haben, dann ist sogar grobe Fahrlässigkeit versichert. Allerdings kommt die Versicherung nicht für absichtlich verursachte Schäden auf.
  • Heute ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung unverzichtbar, denn sie deckt das existenzbedrohende Risiko gut ab.

Der notwendige Schutz

Eine private Haftpflichtversicherung sollte jede Person abschließen, denn sie schützt vor Schäden, die weit in die Millionen gehen könnten.

Im Grunde wird zwischen zwei Tarifen unterschieden:

  • Der Single-Tarif eignet sich für Einzelpersonen, denn hier verfügt nur der Versicherungsnehmer über einen Versicherungsschutz.
  • Der Familien-Tarif eignet sich für weitere Personen, denn dann ist nicht nur der Versicherungsnehmer geschützt, sondern auch Ehegatten und Personen, die mit im gemeinsamen Haushalt leben. Handelt es sich um eine eheähnliche Gemeinschaft, dann sollte der Partner in der Police erwähnt werden und bei Kindern gilt, dass sie bis zum ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang versichert sind.

In der Regel sind Familientarife deutlich günstiger als wenn Sie jede Person einzeln versichern lässt. Allerdings sollten Sie wissen, dass die private Haftpflichtversicherung nur den privaten Bereich abgedeckt, so dass eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Freiberufler und Selbstständige notwendig ist. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für einige Berufszweige durchaus sinnvoll.

Unter anderem sollten folgende Personen eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen:

  • Haus- und Grundbesitzer (von vermietetem oder unbebauten Grundbesitz)
  • Tierhalter (Hunde- und Pferdebesitzer)
  • Besitzer von Öltanks
  • Bauherren
  • Besitzer von Surfbrettern, Flugmodellen, Kraftfahrzeugen und Motor- und Segelbooten
  • Personen im öffentlichen Dienst (Regressansprüche des Arbeitgebers)
  • Jäger
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Die Haftpflichtversicherung springt ein

Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadenfall zuerst, ob es bei den gestellten Schadenersatzansprüchen um berechtigte oder unberechtigte Forderungen handelt.

Eine Haftpflichtversicherung schützt:

  • Eine Haftpflichtversicherung bietet einen passiven Rechtsschutz, denn wenn die Versicherung der Meinung ist, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, dann wehrt sie die Ansprüche ab. Die Kosten übernimmt die Versicherung und auf Sie kommen keine Kosten zu.
  • Der Schaden wird durch die Haftpflichtversicherung bezahlt, wenn es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Allerdings darf kein Ausschluss in den Versicherungsbedingungen vorhanden sein. Ein Beispiel ist, wenn Sie den Schaden mit Absicht angerichtet haben, dann zahlt die Versicherung nicht.
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Wann greift die Haftpflicht?

Der Haftpflichtversicherer arbeitet nach dem Grundsatz, dass der Geschädigte sich an dem Schaden nicht bereichern darf. Aus dem Grund kommen die folgenden Regelungen zum Einsatz:

  • Handelt es sich um einen Sachschaden, dann werden nur die Reparaturkosten bezahlt und wenn der Gegenstand nach der Reparatur noch weniger Wert hat, dann gibt es einen Aufschlag für Wertminderung.
  • Der Zeitwert der versicherten Sache wird erstattet, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Bei den Zeitwert handelt es sich um den Wiederbeschaffungswert der Sache und dabei muss es die gleiche Art und Güte haben. Handelt es sich bei dem geschädigten Gegenstand also um ein gebrauchtes Fahrrad, dann bekommt der Geschädigte so viel Geld, damit er sich ein ähnliches Fahrrad im gleichen Zustand kaufen kann.
  • Kommt es zu einem Personenschaden, dann zahlt die Versicherung nicht nur die Arzt- und Krankenhauskosten, sondern auch die Kosten für die Leidenslinderung und einen Ausgleich für berufliche Nachteile. Auch Kosten zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und Schmerzensgeld sind möglich.  Zudem zahlt die Versicherung einen Ausgleich für bleibende Schäden und Zusatzkosten wie Pflegepersonal.
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Die Höhe der Versicherung

Wichtig ist, dass der Versicherer nur die Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zahlt, die im Versicherungsschein festgehalten ist.

Sollte der Schaden deutlich höher ausfallen, dann müssen Sie für den Rest selber aufkommen. Aus dem Grund sollten Sie immer darauf achten, dass die Mindestdeckungssumme immer bei mindestens 10 Millionen Euro liegt. Zudem sollte die Versicherung Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken.

Sie können auch eine Deckungssumme von 50 Millionen Euro nehmen und zahlen dafür nur wenige Euro im Monat mehr. Seien Sie achtsam, denn wenn es zu einem Unfall mit mehreren Beteiligten kommt, dann sind diese Summen durchaus möglich.

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Was ist in der Versicherung enthalten?

In der privaten Haftpflichtversicherung sind die Gefahren des täglichen Lebens enthalten, so dass ein Versicherungsschutz für die folgenden Dinge besteht.

  • Vernachlässigung der Aufsichtspflicht über Minderjährige, aber nicht nur der eigenen Kinder, sondern auch von fremden Kindern.
  • Verletzung von Verkehrssicherungspflichten wie Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen.
  • Fußgänger und Radfahrer im Straßenverkehr und auch die Elektrofahrer.
  • Teilnehmer von privaten sportlichen Veranstaltungen.
  • Schäden, die von dem eigenen oder einem freunden Ruder- oder Paddelboot, Surfbrettern oder Segelbooten angerichtet werden.
  • Inhaber selbstgenutzter Immobilien wie Ferienhaus, Wochenendhaus oder Eigentumswohnung, Ferienwohnung.
  • Sondereigentümer von Wohnungseigentümeranlagen (Beschädigung des Gemeinschaftseigentums).
  • Verlust fremder privater Wohnungsschlüssel oder berufliche Schlüssel.
  • Bauherren für Baumaßnahmen von mindestens 20.000 Euro Bausumme.
  • Gewässerschaden-Risiko im Haushalt mit gewässerschädlichen Stoffen (Farbe, Lacke, Heizöl bis 50 l/kg).
  • Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und Bereitstellung von elektronischen Daten.
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Das ist nicht versichert

Oft ist nicht klar, welche Sachen nicht in der Haftpflichtversicherung versichert sind.

  • Gefälligkeiten, wenn Sie beispielsweise bei einem Umzug helfen und einen einfachen Schaden durch Fahrlässigkeit verursachen, dann sind Sie nicht zum Schadenersatz verpflichtet. Besprechen Sie diese Art der Gefälligkeiten gründlich und schließen Sie eventuell eine passende Versicherung ab.
  • Schuldunfähige Kinder, sind Kinder, die das Alter von 7. Jahren noch nicht erreicht haben. Nach dem Gesetz können sie nicht für einen Schaden verantwortlich gemacht werden. Im fließenden Verkehr sind sogar Kinder unter 10 Jahren nicht für den Schaden verantwortlich und wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, dann gibt es keinen Schadenersatz. Sie können Konflikte vermeiden, wenn Sie sich nach einer Versicherung umschauen, die deliktunfähige Kinder versichert.
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Weitere wichtige Klauseln

Zudem gibt es noch weitere wichtige Klauseln, die Sie nicht außer Acht lassen sollten.

Ihre Haftpflichtversicherung sollte einspringen, wenn eine andere Person Ihnen einen Schaden zufügt, keine Versicherung besitzt und nicht für den Schaden aufkommen kann. Achten Sie darauf, dass auch diese Möglichkeit von Ihrem Versicherer abgedeckt ist.

Wichtig ist, dass neu entstehende Risiken beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie während der Vertragsdauer hinzukommen.

Beispiel:

Sie haben eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und schaffen sich einen Hund an, dann brauchen Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. In der Regel sollte der Hund bis zur Prämienfälligkeit kostenfrei mitversichert sein, denn dann können Sie sich in aller Ruhe nach einer passenden Versicherung umschauen.

Achten Sie bei Vertragsabschluss immer darauf, dass die Deckungssumme einer Vorsorgeversicherung auch mit der Summe der Hauptversicherung entspricht. Sie müssen neu hinzukommende Risiken auf jeden Fall umgehend bei Ihrer Versicherung melden.

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Gefährdung des Versicherungsschutzes

Es ist zu einem Haftpflichtschaden gekommen, dann dürfen Sie den Anspruch nicht anerkennen und keinen Schadenersatz leisten, wenn Sie keine schriftliche Zustimmung der Versicherung haben. 

Das bedeutet, dass Sie kein Schuldeingeständnis unterschreiben und auch kein Geld bezahlen, denn ansonsten ist Ihr Versicherungsschutz in Gefahr.

Wichtig ist, dass Sie den Schaden umgehend der Versicherung melden.

Wo gilt der Versicherungsschutz?

Grundsätzlich gilt die private Haftpflichtversicherung auf der ganzen Welt, aber es gibt eine wichtige Voraussetzung.

Der Aufenthalt im Ausland darf nicht länger als ein Jahr dauern, aber innerhalb der EU hat der Aufenthalt keine zeitliche Begrenzung. Achten Sie aber darauf, dass es im Vertrag geregelt ist.

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Die Berechnung des Beitrags

Die Versicherungen bieten verschiedene Tarife an, so dass alle Personen eine entsprechende Versicherung abschließen können.

Je nach Ausführung und Tarif sind die Verträge unterschiedlich teuer. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung in Erwägung ziehen, dann kann sich der Beitrag um eine geringe Summe reduzieren, aber diese Summe ist in der Regel so gering, dass es sich kaum lohnt.

Der Versicherungsbeitrag ist einmal im Jahr zu zahlen oder Sie zahlen jeden Monat eine kleine Rate.

Die Beendigung des Vertrages

Grundsätzlich können Sie Versicherungsverträge mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen.

Kündigen Sie nicht, dann verlängert sich der Vertrag meist automatisch um ein weiteres Jahr. Anschließend kann der Vertrag wieder nur mit der dreimonatigen Frist gekündigt werden.

Sie können aber auch im Schadensfall und einer nachfolgenden Beitragserhöhung kündigen.

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Versicherung und Tarif wählen

Die Unterschiede zwischen den Versicherern sind enorm und dabei geht es nicht nur um die Beiträge, sondern auch um die Leistungen.

Idealerweise sollten Sie sich ausführlich beraten lassen. Eine kleine Orientierung für private Haftpflichtversicherungen finden Sie:

  • bei der Stiftung Warentest
  • unabhängigen Versicherungsberaters
  • und bei den Verbraucherzentralen.
Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema private Haftpflichtversicherung

1. Erste eigene Wohnung – brauche ich eine Haftpflichtversicherung?

Für die erste eigene Wohnung sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen, aber das ist nur notwendig, wenn der Hausrat einen hohen Wert hat. Eine Haftpflichtversicherung eignet sich nur für einen Schaden an oder bei einer dritten Person.

2. Wie lange sind Kinder in der privaten Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert?

Kinder sind solange bei den Eltern mitversichert bis sie die erste Ausbildung abgeschlossen haben. Danach müssen sie sich selber versichern.

3. Sind Kinder unter 7 Jahren schadenersatzpflichtig?

Nein, wenn die Kinder das 7. Lebensjahr nicht überschritten haben, dann sind sie nicht schadenersatzpflichtig.

4. Alle Versicherungen bei einem Versicherer – werden die Beiträge günstiger?

In der Regel bieten die Versicherer günstigere Beiträge an, wenn Sie alle Versicherungen bei ihnen abschließen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung.

5. Was muss ich für eine ausreichende Haftpflichtversicherung zahlen?

Eine ausreichende Haftpflichtversicherung kostet Sie im Jahr um die 120 Euro. Wobei die Deckungssumme entscheidend für die Höhe des Beitrags ist.

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Wohnungsschlüssel verloren oder geklaut: Das müssen Sie beachten

Sie haben den Wohnungsschlüssel verloren oder er wurde gestohlen? Jetzt ist der Ärger groß und dennoch dürfen Sie nicht den Kopf verlieren. Denn auch und gerade wenn Sie ausgesperrt sind, müssen Sie einiges beachten. Denn

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Fazit

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine sehr wichtige Versicherung, wenn es zu einem Schadensfall bei einer dritten Person kommt. Mitunter kann es zu extrem hohen Forderungen kommen, so dass die eigene finanzielle Existenz bedroht ist. Abhilfe schafft hier eine gute private Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 10 Millionen Euro.

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Private Haftpflichtversicherung – auch für Flüchtlinge ein Muss, um sich vor jahrelangen Zahlungen im Schadensfall zu schützen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-haftpflichtversicherung-auch-fuer-fluechtlinge-ein-muss-um-sich-vor-jahrelangen-zahlungen-im-schadensfall-zu-schuetzen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/private-haftpflichtversicherung-auch-fuer-fluechtlinge-ein-muss-um-sich-vor-jahrelangen-zahlungen-im-schadensfall-zu-schuetzen/#respond Mon, 28 Feb 2022 04:17:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68568 In Deutschland gibt es zahlreiche Versicherungen, so dass Sie sich gegen sehr viele Schäden bei den einzelnen Anbietern versichern können. Allerdings sind einige Versicherungen unwichtig, aber andere hingegen sind extrem wichtig. Die private Haftpflichtversicherung ist

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In Deutschland gibt es zahlreiche Versicherungen, so dass Sie sich gegen sehr viele Schäden bei den einzelnen Anbietern versichern können. Allerdings sind einige Versicherungen unwichtig, aber andere hingegen sind extrem wichtig. Die private Haftpflichtversicherung ist die erste und wichtigste Versicherung, die Sie von Anfang an brauchen. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, aber diese brauchen Sie von Anfang an, denn es handelt sich um die wichtigste Versicherung.
  • Nur wenn Sie einen Schaden auch verursachen müssen Sie für den Schaden aufkommen.
  • Wenn Sie einen Schaden verursacht haben, dann müssen Sie sich umgehend mit Ihrer Haftpflichtversicherung in Verbindung setzen.

Das Thema Haftpflicht

Die deutschen Gesetzte sind eindeutig und besagen, wenn Sie einen anderem Menschen einen Schaden zufügen, dann müssen Sie dafür aufkommen.

Das wird dann als Haftpflicht bezeichnet und bedeutet mit anderen Worten ganz einfach, dass Sie für den Schaden haften.

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Schaden ersetzen

Sie müssen nicht jeden Schaden ersetzen, aber wenn Sie nicht richtig aufgepasst haben, dann sind Sie in der Pflicht den Schaden zu ersetzen.

Schließlich haben Sie den Schaden verschuldet, aber anders sieht es aus, wenn Sie den Schaden nicht verhindern können. In einem solchen Fall müssen Sie den Schaden auch nicht bezahlen.

Beispiel 1:

Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und bremsen zu spät. Durch die späte Bremsung stoßen Sie gegen ein Auto und zerkratzen den Lack. Hierbei handelt es sich um einen Schaden und diesen müssen Sie bezahlen.

Beispiel 2:

Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs und vor Ihnen schaut ein Mensch auf sein Smartphone. Dadurch läuft er Ihnen vor das Rad. Das Smartphone fällt zu Boden und zerbricht. In diesem Fall müssen Sie für den Schaden nicht aufkommen, denn Sie haben den Schaden nicht verschuldet.

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Die private Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine spezielle Versicherung, die den Schaden bezahlt, welchen Sie verschuldet haben. Also im Grunde haftet die Versicherung für Sie.

Im ersten Beispiel übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für eine neue Lackierung. Zudem hilft die Versicherung dabei, wenn eine Person Sie ohne Grund zum Schadenersatz auffordert. In diesem Fall spricht man dann von Rechtsschutz.

Im zweiten Beispiel verlangt der Smartphone-Besitzer Geld für ein neuen Gerät, aber dadurch, dass Sie den Bruch nicht verschuldet haben, müssen Sie auch nicht zahlen. Die Versicherung hilft Ihnen dabei, dass Sie nicht zahlen müssen. Im schlimmsten Fall bezahlt die Versicherung sogar einen Rechtsanwalt, wenn Sie einen brauchen.

Beispiel 3:

Sie laufen über die Straße und schauen sich nicht um, so dass ein Bus ausweichen muss. Der Bus kommt ins Schleudern und fährt gegen einen Baum am Straßenrand, so dass einige Menschen Verletzungen bekommen. Im Endeffekt kann der Bus nicht mehr repariert werden und wenn Sie keine Haftpflichtversicherung haben, dann müssen Sie den kompletten Schaden eigenständig bezahlen. Das kann mitunter richtig teuer werden und im schlimmsten Fall müssen Sie ein ganzes Leben lang dafür bezahlen.

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Die Versicherungsanbieter

Versicherungsanbieter gibt es mittlerweile reichlich und die Familien-Haftpflichtversicherung ist der erste Schritt. Dabei ist die ganze Familie versichert.

Sogar die Kinder sind versichert und zwar bis zum Ende der ersten Ausbildung. Erwachsene können sich eigenständig versichern, indem Sie eine Single-Haftpflichtversicherung abschließen. Als Single gelten Sie immer dann, wenn Sie nicht verheiratet sind.

Die Höhe der Versicherungssumme

Bei der Versicherungssumme handelt es sich um einen Betrag, der beim Abschluss der Versicherung mit dem Anbieter ausgemacht wird. 

Die Versicherung zahlt den Schaden bis zu maximal dieser Summe und im niedrigsten Fall sollte eine Summe von 5 Millionen Euro ausgemacht werden, aber besser sind mehr. Wenn Sie sich das Beispiel 3 anschauen, dann wird schnell klar, dass 5 Millionen schnell erreicht sind, wenn es zu Personenschäden kommt. Wenn Sie aber nur eine Summe von 3 Millionen abgeschlossen haben, dann zahlt die Versicherung auch nur diese Summe, auch wenn die Forderung auf 5 Millionen laufen.

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Preis der privaten Haftpflichtversicherung

Die Preise der privaten Haftpflichtversicherung sind recht unterschiedlich, so dass Sie sich die Bedingungen anschauen müssen und dann auch den Preis.

Ein Preisvergleich kann Ihnen dabei helfen, die besten Leistungen für einen günstigen Preis zu bekommen. Allerdings liegt der Beitrag für eine gute und günstige Haftpflichtversicherung zwischen 50 und 80 Euro im Jahr und das ist ein guter Schnitt.

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Nach einem Schadensfall

Auch wenn man es niemandem wünscht, kommt es zu einem Schadenfall und dann müssen Sie schnell sein.

Sie müssen den Schaden innerhalb von einer Woche bei Ihrer Versicherung melden. Dazu müssen Sie den Hergang so genau wie möglich schildern und beweispflichtige Bilder mit dazu legen. Anhand der Schilderung und der Bilder entscheiden die Sachbearbeiter, ob es sich um einen Fall für die private Haftpflichtversicherung handelt oder nicht.

Wichtig ist, dass Sie den Schaden auf keinen Fall umgehend bezahlen. Wenn Sie den Schaden bezahlen, dann kann es vorkommen, dass die Versicherung sich weigert für den Schaden aufzukommen.

Bei diesen Informationen handelt es sich nur um die wichtigsten Hinweise rund um die private Haftpflichtversicherung. Sie müssen wissen, dass diese Informationen eine Beratung auf keinen Fall ersetzen können!

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema private Haftpflichtversicherung

1. Wie sinnvoll ist der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden Menschen eine sinnvolle Sache, denn wenn Sie keine Haftpflichtversicherung haben und einen Schaden verursachen, dann müssen Sie für den Schaden allein aufkommen. Dabei haften Sie auch mit Ihrem Vermögen und das kann sehr teuer werden. Die private Haftpflichtversicherung ist die erste Versicherung, die Sie abschließen sollten.

2. Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer privaten Haftpflichtversicherung sein?

Die Versicherungssumme sollte mindestens bei 5 Millionen Euro liegen, aber besser wäre mehr. Allein bei einem Personenschaden mit Schadenersatz und Behandlungskosten sind die 5 Millionen schnell erreicht und die Versicherung zahlt nur bis zu der vereinbarten Summe.

3. Wann muss die private Haftpflichtversicherung bezahlt werden?

Die Anbieter von privaten Haftpflichtversicherung bieten verschiedene Zahloptionen. In der Regel können Sie monatlich bezahlen, aber auch vierteljährlich sind möglich. Wenn Sie sich für eine jährliche Zahlung entscheiden, dann können Sie noch ein paar Euro sparen.

4. Was deckt die private Haftpflichtversicherung ab?

Die private Haftpflichtversicherung zahlt in drei Schadensfallen, nämlich wenn es um Personenschäden, Vermögensschäden oder Sachschäden geht. Wichtig ist aber, dass Sie den Schaden auch wirklich verursacht haben, denn ansonsten zahlt die Versicherung nicht.

5. Warum sind Beweisbilder für die private Haftpflichtversicherung so wichtig?

In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Betrugsversuchen und somit wollen die Versicherungen sich schützen. Eine Möglichkeit bieten Beweisbilder, auf denen der Schaden gut zu erkennen ist und man einen Hergang ableiten kann.

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Haftpflichtversicherung für Haustiere sorgt für finanziellen Schutz

Heutzutage gibt es für die verschiedensten Dinge eine Versicherung, so dass nicht nur das Fahrzeug, sondern auch der eigene Hausstand abgesichert ist. Sogar Haftpflichtversicherungen für Haustiere können abgeschlossen werden, wobei eine so spezielle Versicherung nicht

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Fazit

Die private Haftpflichtversicherung ist zwar eine freiwillige Versicherung, aber die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie sollte direkt als erstes abgeschlossen werden, um sich im Schadensfall zu schützen. Eine gute Versicherung kostet bis zu 80 Euro im Jahr und deckt einen Schaden von mindestens 5 Millionen Euro ab. Wichtig ist, dass Sie sich umgehend nach Schadensfall bei Ihrer Versicherung melden!

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Haftpflichtversicherung für Haustiere sorgt für finanziellen Schutz https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haftpflichtversicherung-fuer-haustiere-sorgt-fuer-finanziellen-schutz/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/haftpflichtversicherung-fuer-haustiere-sorgt-fuer-finanziellen-schutz/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:25:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67780 Heutzutage gibt es für die verschiedensten Dinge eine Versicherung, so dass nicht nur das Fahrzeug, sondern auch der eigene Hausstand abgesichert ist. Sogar Haftpflichtversicherungen für Haustiere können abgeschlossen werden, wobei eine so spezielle Versicherung nicht

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Heutzutage gibt es für die verschiedensten Dinge eine Versicherung, so dass nicht nur das Fahrzeug, sondern auch der eigene Hausstand abgesichert ist. Sogar Haftpflichtversicherungen für Haustiere können abgeschlossen werden, wobei eine so spezielle Versicherung nicht von allen Haustierbesitzern abgeschlossen werden muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich empfehlen Experten, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde und Hunde eine sehr gute Idee ist.
  • Katzen, Kaninchen und alle anderen Kleintiere fallen in die Privathaftpflichtversicherung und sind automatisch mitversichert.
  • Bevor Sie sich für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung entscheiden, sollten Sie sich die Vertragsunterlagen genau anschauen, um festzustellen, was alles abgedeckt ist.

Der Halter haftet für Sachschäden

Als Tierhalter sind Sie immer in der Pflicht und für die Taten Ihres Tieres verantwortlich. Das gilt in erster Linie für Hunde und Pferde, denn wenn die Tiere einen Sachschaden verursachen oder eine dritte Partei verletzen, dann haften Sie als Halter.

Dabei ist die Haftung nicht auf eine Summe festgelegt, denn Sie haften in unbegrenzter Höhe, aber wichtig ist, ob das Tier für das Verschulden verantwortlich ist oder nicht. Sie können sich nicht auf die Privathaftpflicht verlassen, denn bei Hunden und Pferden greift die Versicherung nicht, so dass eine Zusatzversicherung notwendig ist.

Jeder Hunde- und Pferdehalter sollte einen entsprechenden Schutz haben, denn eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor einem großen finanziellen Schaden. Die Hundehaftpflichtversicherung können Sie für um die 50 Euro im Jahr abschließen und eine Pferdehaftpflicht gibt es schon für etwa 100 Euro im Jahr. In beiden Fällen läuft die Versicherungssumme auf mindestens 5 Millionen Euro.

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Ein Kommentar

Hundehaftpflicht in einigen Bundesländern Pflicht

In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung mittlerweile zur Pflichtversicherung geworden, aber das ist nicht überall der Fall.

In Nordrhein-Westfalen muss ein Hund nur eine Haftpflichtversicherung haben, wenn er unter die Rubrik gefährlicher Hund fällt und das gilt für alle Hunde die eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm haben oder ein Gewicht von 20 kg überschreiten. Das gleiche gilt auch für die Pferdebesitzer, aber in keinem Bundesland gilt die Pferdehaftpflichtversicherung als verpflichtend, obwohl ein Pferd einen großen Schaden anrichten kann.

Deutlich einfacher haben es die Besitzer von zahmen Haustieren oder gezähmten Kleintieren, denn die fallen in den Schutz der Privathaftpflichtversicherung. Eigentlich sollte jeder Mensch eine Privathaftpflichtversicherung haben und dann sind auch die folgenden Tiere mitversichert:

  • Kaninchen
  • Vögel
  • Hamster
  • Katzen
  • Bienen

Nicht nur die Tiere und der Tierhalter sind versichert, sondern auch der Tierhüter.

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Der Umfang einer Tierhaftpflichtversicherung

Es gibt zahlreiche Versicherungsgesellschaften die Tierhaftpflichtversicherungen anbieten, aber in Sachen Umfang und Preis gibt es große Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.

Auch bei den Ausschlüssen gibt es große Unterschiede und aus dem Grund sollten Sie unbedingt einen Blick in den Vertrag werfen. Schauen Sie sich die enthaltenen Versicherungsbedingungen sehr genau an, denn sie müssen zu ihren Bedürfnissen passen.

  • Bei einer Hundehalterhaftpflicht sollten nicht nur Mietsachschäden, sondern auch der Schutz bei Verstoß gegen die Halterpflichten, die Mitversicherung von Hundehütern, Deckschäden und auch der Auslandsaufenthalt in der Versicherung eingeschlossen sein.
  • Bei der Pferdehalterhaftpflicht müssen Verstöße von Halterpflichten, der Schutz für Pferdehüter, Flurschäden und Deckschäden mit inbegriffen sein.
  • Wenn Sie ein Pferdebesitzer sind, dann achten Sie auf die Mitversicherung bei Reitbeteiligung. Wichtig ist, wenn Sie das Pferd einer anderen Person überlassen und das Pferd unter Aufsicht dieser Person einen Schaden verursacht, dann sind Sie als Halter verantwortlich und müssen für den Schaden aufkommen.
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Der Sinn einer Tierhalterhaftpflichtversicherung

Grundsätzlich ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Hund- und Pferdebesitzer nicht nur eine sinnvolle Absicherung, sondern es handelt sich au um eine notwendige Versicherung. 

Kurz gesagt, deckt die Halterhaftpflichtversicherung das Risiko ab, welches Sie als Hunde- und Pferdehalter, aber auch als Tierhüter haben. Das Gesetz ist in der Hinsicht eindeutig, denn wenn Ihr Tier einen Schaden verursacht oder eine dritte Person verletzt, dann müssen Sie als Besitzer für den Schaden aufkommen und das in unbegrenzter Höhe. Es spielt aber keine Rolle, ob der Schaden durch schuldhaftes Verhalten entstanden ist oder nicht, so dass Sie immer für den Schaden haften. Im schlimmsten Fall haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen und das vielleicht sogar ein ganzes Leben lang. Im Fall des Falles übernimmt die Tierhalterhaftpflichtversicherung die finanziellen Folgen eines Schadenfalls und Sie brauchen sich keine Gedanken mehr machen.

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Die Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung

Genau wie bei allen anderen Versicherungen auch, müssen Sie genau auf die Leistungen der Tierhalterhaftpflichtversicherung schauen.

Die Kernleistungen einer guten Tierhalterhaftpflichtversicherung sind

  • der Schutz vor finanziellen Folgen von Sach-, Personen- und Vermögensschäden
  • die Befriedigung von berechtigten Ansprüchen des Geschädigten
  • die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen

Dazu kommen:

  • Tierhalterrisiko
  • Tierhüterrisiko
  • Fremdreiterrisiko
  • Reitbeteiligung
  • private Teilnahme am Reitunterricht
  • vorübergehende Auslandaufenthalte (bis 5 Jahre)
  • Umweltschadenversicherung
  • Mietsachschäden

Bei den Mietsachschäden gibt es zwischen Pferden und Hunden große Unterschiede, denn bei Pferden sind in der Versicherung enthalten:

  • gemietete Reithallen, Boxen, Stallungen und Einfriedungen von Weiden und Pferdekoppen enthalten
  • gemietete oder geliehene Pferdetransportanhänger oder Pferdetransport-LKWs

und bei Hunden:

  • Wohnräume und sonstige privat gemietete Räumlichkeiten in Gebäuden
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Tierhalterhaftpflichtversicherung

1. Für wen ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung Pflicht?

In vielen Bundesländern gehört eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zur Pflicht, vor allen Dingen, wenn Sie einen Hund oder ein Pferd besitzen. Allerdings gibt es einige Bedingungen, denn ein kleiner Hund zählt manchmal zu den Kleintieren, so dass keine separate Versicherung notwendig ist. Anders sieht es aus, wenn der Hund mehr als 20 kg wiegt oder größer als 40 cm ist.

2. Was kostet eine Hundehaftpflichtversicherung im Jahr?

Die Hundehaftpflichtversicherung wird von vielen Versicherungen angeboten und kann in Sachen Leistung und Preis sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich richtet sich der Beitrag immer nach den enthaltenen Leistungen, so dass Sie im Jahr mit einem Beitrag von um die 50,00 Euro rechnen müssen.

3. Wie hoch ist der Versicherungsschutz bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung?

Die Höhe des Versicherungsschutzes hängt in erster Linie von der Leistung und dem Beitrag ab, aber Sie sollten darauf achten, dass eine Summe von 5 Millionen abgedeckt ist. Diese Summe ist Standard und steht in den Vertragsunterlagen.

4. Wie lange braucht man eine Tierhalterhaftpflichtversicherung?

Sie sollten eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie einen Hund oder ein Pferd gekauft haben und so lange laufen lassen bis das Tier verstirbt oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist.

5. Was passiert, wenn ich mich gegen eine Hundehaftpflicht entscheide?

Wenn Sie sich gegen eine Hundehaftpflicht entscheiden, dann haften Sie mit ihrem gesamten Vermögen, wenn es zu einem Schaden kommt.

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Fazit

Haustiere sind sehr beliebt und in jedem zweiten Haushalt gibt es entweder einen Hund oder ein Kleintier. Gerade bei einem Hund ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig, denn schnell kommt es zu einem Schadensfall und wenn Sie keine Versicherung haben, dann haften Sie als Besitzer mit Ihrem gesamten Vermögen. Auch ein Pferdehalter muss eine entsprechende Tierhalterversicherung haben, um sich selbst vor finanziellen Folgen zu schützen. Die Auswahl an Versicherungen ist groß und auch die Beiträge unterscheiden sich. Entscheidend sind die Leistungen und die Versicherungssumme. Achten Sie darauf, dass 5 Millionen als Versicherungssumme enthalten sind!

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Kfz-Versicherung wechseln: Die Vorteile https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-wechseln-die-vorteile/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-wechseln-die-vorteile/#respond Sun, 08 Nov 2020 12:10:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55127 Jeder, der hierzulande ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss nicht nur einen Führerschein, sondern auch eine Kfz-Versicherung vorweisen können. Für eine Kfz-Versicherung gilt das, was für Versicherungen anderer Art gilt: Ein eingehender Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich auf

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Jeder, der hierzulande ein Kraftfahrzeug führen möchte, muss nicht nur einen Führerschein, sondern auch eine Kfz-Versicherung vorweisen können. Für eine Kfz-Versicherung gilt das, was für Versicherungen anderer Art gilt: Ein eingehender Preis-Leistungs-Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Es ist durchaus möglich, dass ein Versicherungswechsel niedrigere Beiträge und bessere Leistungen mit sich bringt.


Das Wichtigste in Kürze

  • Haftpflicht ist das Minimum an Versicherungsschutz, weitreichender sind Teil- und Vollkasko.
  • Sie können die Versicherung üblicherweise zum Jahresende (Stichtag 30. November) wechseln.
  • Zulässig ist ein Wechsel im Fall einer Beitragserhöhung.
  • Ein Wechsel des Fahrzeugs ermöglicht ebenfalls einen Wechsel der Versicherung.
  • Nach einem Schaden haben Sie Gelegenheit zu wechseln.

Grundsätzliches zur KFZ-Versicherung

Abgesehen vom straßensicheren Zustand (den der TÜV bestätigt) des Fahrzeugs ist die Haftpflichtversicherung für die Zulassung erforderlich. Fehlt diese, dürfen Sie das Auto nicht fahren.

Eine Haftpflichtversicherung schützt den Autofahrer vor möglicherweise hohen Kosten, die durch eine Unachtsamkeit oder einen Unfall entstehen können. In diesem Zusammenhang sind die Sachschadenhaftung und die Haftung bei Körperverletzung zu unterscheiden: Bis zur jeweils im Vertrag genannten Deckungssumme zahlt die Versicherung Sachschäden und/oder Personenschäden, die Sie mit dem Fahrzeug verursachen. Unter Sachschäden fallen nicht nur Schäden an anderen Fahrzeugen, sondern auch beschädigte Gebäude, Bäume und anderes.

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Parkunfall: So verhalten Sie sich richtig – Folgen bei Fahrerflucht

Ein kleiner Parkrempler beim Ein- oder Ausparken ist Ihnen auch schon passiert? Was haben Sie gemacht? Die beliebte Ausrede „Ich habe nichts bemerkt“ hilft nur selten. Am Ende zahlt zwar die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber diese

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Unabhängig davon, ob Sie das Auto nahezu täglich benutzen oder es nur ab und zu fahren, ist der durchgängige Versicherungsschutz Pflicht. Diese Pflicht sollten Sie auch bei einem geplanten Versicherungswechsel beachten: Auf der sicheren Seite sind Sie erst, wenn Sie eine Bestätigung für die neu abgeschlossene Versicherung erhalten haben. Vorher schon einmal die alte Versicherung zu kündigen, könnte schlimmstenfalls eine Versicherungslücke bedeuten. Was wiederum hieße, dass Sie das betreffende Fahrzeug so lange nicht fahren dürften, bis eine Versicherungsbestätigung vorliegt.

Kfz-Versicherung – Berechnungsgrundlagen

Die Beiträge für eine Kfz-Versicherung berechnen sich aus fahrzeugbezogenen und personenbezogenen Daten sowie den Nutzungsgewohnheiten. Durch die unterschiedliche Gewichtung der Aspekte ergeben sich unterschiedliche Versicherungsbeiträge.

Zu den fahrzeugbezogenen Daten zählen unter anderem Fahrzeugtyp, -alter und Hubraum. Üblicherweise ist es aber nicht notwendig, alle Angaben einzeln zu machen. Stattdessen haben Sie Gelegenheit, die Herstellerschlüsselnummer (HSN) und Typschlüsselnummer (TSN) für Ihr Fahrzeug einzutragen. Aus diesen beiden Nummern ergeben sich alle Fahrzeugdaten, die die Versicherung wissen möchte.

Als personenbezogene Daten sind vor allem Ihr Alter, Ihr Beruf und Datum des Führerscheinerwerbs zu nennen. Wichtig für den Versicherer ist zudem zu wissen, ob Sie das das Auto privat oder gewerblich nutzen und ob weitere Personen das Auto fahren werden. Welche jährliche Kilometerleistung ist wahrscheinlich? Steht das Fahrzeug nachts relativ sicher in einer Garage? Diese und weitere Punkte bezüglich der Fahrzeugnutzung ergänzen die Angaben zum Auto und zu Ihrer Person. Ganz entscheidend für die Einstufung ist der Schadenfreiheitsrabatt, der angibt, wie lange Sie bereits unfallfrei fahren.

Mögliche Wechselgründe

Der Grund, die Versicherung zu wechseln muss nicht zwingend finanzieller Art sein. Auch mangelhafte Leistungen oder ein unzureichender Service begründen einen Wechsel.

All Ihre Kollegen haben scheinbar Ihr Auto günstiger und besser versichert als Sie? Auf jeden Fall sollten derartige Behauptungen Grund genug sein, die eigene Kfz-Versicherung mit anderen zu vergleichen. Gute Chancen, das Auto günstig zu versichern, haben unfallfreie Wenigfahrer, die über eine abschließbare Einzelgarage verfügen.

Aber selbst Fahranfänger mit einem an der Straße geparktem Auto können Geld sparen und womöglich bessere Leistungen als bisher erhalten. Ein Online Versicherungsvergleich ist binnen einiger Minuten erledigt und kann bestimmt nicht schaden.

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Die wichtigsten Gründe für einen Versicherungswechsel

  • Zu teure Beiträge.
  • Schlechte Erfahrungen in Zusammenhang mit einer Schadensabwicklung.
  • Veränderte Bedürfnisse.
  • Versicherung eines anderen Fahrzeugs.

Abgesehen von einem Versicherungsvergleich anhand Ihrer Fahrzeugdaten und Ihrer  Bedürfnisse können Sie oftmals auf zusätzliche kostenreduzierende Optionen zurückgreifen. Anders als bei einer Haftpflichtversicherung gibt es bei einer Teil- oder Vollkaskoversicherung die Möglichkeit der Selbstbeteiligung: Tritt ein Schadens- und somit Versicherungsfall ein, zahlt die Versicherung den Schadensbetrag abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Einige Anbieter von Kfz-Versicherungen bieten Ihren Kunden attraktive Rabatte, wenn diese sich  auf eine Werkstattbindung einlassen. Falls Sie sich für diese Option interessieren, ist es ratsam eine Werkstatt mit einem guten Filialnetz zu wählen.

Bis zu fünf Prozent Rabatt zusätzlich erhalten Sie von einigen Versicherungen, wenn Sie den  Versicherungsbeitrag jährlich und nicht quartalsweise oder monatlich zahlen.

Außerdem sollten Sie sich zur aktuellen Zeit folgenden Artikel ansehen:

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Kfz-Versicherungen vergleichen

Um einen korrekten Versicherungsvergleich durchführen zu können, ist es unabdingbar, alle relevanten Daten parat zu haben. Nachdem Sie alle Felder für den Online-Vergleich ausgefüllt und das Formular abgesendet haben, erhalten Sie eine Liste mit in Frage kommenden Versicherungen.

So schwierig es früher war, mehrere Versicherungen miteinander zu vergleichen, so einfach ist es heute dank Internet. Die meisten Online-Vergleichsrechner für Kfz-Versicherungen sehen die nachstehend genannten Schritte vor:

  1. Nennung der Postleitzahl des Autobesitzers.
  2. Eintragen der Daten, die die Vorversicherung und das Fahrzeug (HSN, TSN) betreffen.
  3. Angaben zur Person des Fahrzeugeigentümers.
  4. Wahl des gewünschten Versicherungsschutzes, Angaben zur Fahrzeugnutzung und -unterbringung.

Nach Übertragung Ihrer Daten an das Vergleichsportal können Sie die Versicherungen vergleichen, die zu Ihren Angaben passen. Abhängig davon, ob Ihnen der Preis, das Preis-Leistungs-Verhältnis oder die Kundenbewertung am wichtigsten ist, können Sie die Ergebnisse entsprechend sortieren lassen.

Bevor Sie sich für einen Tarif entscheiden, sollten Sie diesen mit nahezu identischen Angeboten verglichen haben. Einige Kfz-Versicherungen bieten nämlich interessante zusätzlichen Leistungen wie einen telefonischen Kundenservice oder eine kilometergenaue Abrechnung. Unter anderem Auslandsschadenschutz und Rabattschutz sind üblicherweise mit Extrakosten verbunden. Deshalb sollten Sie sich genau überlegen, auf welche Leistungen Sie Wert legen beziehungsweise was Sie brauchen. Ein Auslandsschadenschutz empfiehlt sich nur, wenn Sie auch mit dem Auto im Ausland unterwegs sein werden. Der Rabattschutz gilt nur für die jeweilige Versicherung. Eine Mitnahme zu einer anderen Versicherung ist nicht möglich, da diese die Einstufung aufgrund vorangegangener Schäden vornimmt.

Der eigentliche Versicherungswechsel

Wie bei jeder anderen Versicherung sind auch bei der Kfz-Versicherung Fristen und Termine zu wahren. Möglicherweise können Sie jedoch das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Nach wie vor gilt bei den meisten Kfz-Versicherungen, dass das Versicherungsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember dauert. Für eine fristgerechte Kündigung muss der Versicherung Ihr Kündigungsschreiben (postalisch oder per Fax) bis spätestens 30. November vorliegen. Sie haben eine Versicherung zu einem anderen Termin abgeschlossen? Auch dann müssen Sie mindestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Ein Sonderkündigungsrecht liegt vor, wenn Ihnen Ihre bisherige Versicherung eine Beitragserhöhung schriftlich mitteilt, wenn  Sie einen Schaden gemeldet haben oder Sie Ihr Auto verkaufen. Normalerweise gilt für eine Sonderkündigung eine Kündigungsfrist von vier Wochen.

Unabhängig davon, ob Sie von einer ordentlichen oder einer außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen, sollten Sie die neue Versicherung zuvor abgeschlossen haben. Auf diese Weise ist die lückenlose Kfz-Versicherung sichergestellt.

Tipp: Lassen Sie sich auf jeden Fall Ihre Kündigung bestätigen, und achten Sie auf die Rückerstattung im Voraus gezahlter Beträge.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wechsel der Kfz-Versicherung

1. Was hat es mit der SF-Klasse auf sich?

SF ist die Abkürzung für Schadenfreiheit. Diese überprüft die Versicherung Jahr für Jahr: Hat der Versicherungsnehmer im vorangegangenen Kalenderjahr keinen Schaden verursacht, erfolgt die Einstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse. Die Schadenfreiheitsrabatte reichen bis zu etwa 80 Prozent.

2. Lohnt es sich die Kfz-Versicherung zu wechseln?

Abgesehen von niedrigeren Beiträgen kann ein Wechsel mit besseren Versicherungsleistungen und/oder einem besseren Service einhergehen. Ein regelmäßiger Versicherungsvergleich ist deshalb sinnvoll.

3. Wie häufig darf ich meine Kfz-Versicherung wechseln?

Es gibt keine maximal zugelassene Zahl an Wechseln. Das heißt, unter Einhaltung der jeweils geltenden Kündigungsfrist kann der Versicherte beliebig häufig wechseln.

4. Welche Unterlagen sind für den Versicherungswechsel notwendig?

Jeder, der die Kfz-Versicherung wechseln möchte, sollte die Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und -brief) sowie die bisherigen Versicherungsunterlagen bereithalten, um die geforderten Daten einzutragen.

5. Was ist bei der Kündigung, abgesehen von der Frist, noch zu beachten?

Das formlose Schreiben sollte Versicherungsnummer, Kfz-Kennzeichen und Kündigungsdatum beinhalten. Handelt es sich um eine Sonderkündigung, ist der Kündigungsgrund anzugeben. Für den Versand per Post empfiehlt sich ein Einschreiben.

Fazit

Sie können bares Geld sparen, in Zukunft bessere Leistungen und/oder einen zuvorkommenden Service genießen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie zunächst online einen Vergleich der Kategorie Kfz-Versicherung durchführen. Es gibt mehrere Onlineportale, die einen einfachen Vergleich zulassen. Überwiegend ist per Link der direkte Abschluss der gewählten Kfz-Versicherung möglich.

Noch vor dem Vergleich sollten Sie genau wissen, welche Leistungen unbedingt enthalten sein sollen. Überfliegen Sie die Tarifdetails nicht nur, sondern studieren Sie sie ganz genau, um sichergehen zu können. Gerade online ist eine neue Kfz-Versicherung rasch abgeschlossen. Unerlässlich ist es allerdings, eine Versicherungslücke zu vermeiden. Deshalb sollte die Kündigung der alten Versicherung erst nach Abschluss der neuen erfolgen.

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Kfz-Versicherung: Pflicht für alle Halter von Kraftfahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-pflicht-fuer-alle-halter-von-kraftfahrzeugen-die-am-strassenverkehr-teilnehmen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-pflicht-fuer-alle-halter-von-kraftfahrzeugen-die-am-strassenverkehr-teilnehmen/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:06:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55134 Jeder, der in Deutschland mit einem motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss auf Zulassung und Versicherung des Kfz achten. Einerseits spielt der Zustand des Kfz (fahrtüchtig gemäß Straßenverkehrsordnung) eine bedeutsame Rolle. Andererseits ist eine

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Jeder, der in Deutschland mit einem motorisierten Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss auf Zulassung und Versicherung des Kfz achten. Einerseits spielt der Zustand des Kfz (fahrtüchtig gemäß Straßenverkehrsordnung) eine bedeutsame Rolle. Andererseits ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung das Minimum an Versicherung, das es einzuhalten gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gesetz verpflichtet jeden Halter eines Kfz zur Haftpflichtversicherung. Diese ist eine Grundvoraussetzung für die Fahrzeugzulassung.
  • Eine Kaskoversicherung sichert dem Kfz-Halter ein Mehr an Leistungen im Schadenfall zu. Vor allem empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskoversicherung für neue oder teure Fahrzeuge.
  • Eine zusätzliche Kfz-Unfallversicherung ist in den meisten Fällen nicht nötig.
  • Auf Auslandsreisen mit dem Kfz bietet ein Autoschutzbrief zusätzliche Sicherheit.

Es spielt keine Rolle, ob Sie sich mit einem Auto, einem E-Scooter oder einem anderen Kraftfahrzeug auf die Straßen begeben möchten: eine Haftpflichtversicherung ist gefordert. Davon abgesehen können Sie unter diversen weiteren Versicherungen wählen. In welchen Fällen Sie eine über die Haftpflicht hinausgehende Versicherung benötigen, erfahren Sie im Folgenden. Zudem können Sie nachlesen, was es bei der Vertragswahl zu beachten gibt.

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Die Pflicht zur Haftpflicht

Wie der Name bereits nahelegt, ist die Kfz-Haftpflicht zwingend vorgeschrieben. Die Haftpflicht muss grundsätzlich jeden Fahrer des Fahrzeugs berücksichtigen.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist deshalb so wichtig, weil der Unfallverursacher den entstandenen Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen muss. Die regelmäßig gezahlten Versicherungsbeiträge sichern Ihnen als Versicherten zu, dass die Versicherung das Unfallopfer angemessen entschädigt.

Gängig sind mittlerweile Deckungssummen bis zu 50 oder 100 Millionen Euro, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden beinhalten. Der Gesetzesgeber sieht für Personenschäden eine Mindestdeckung in Höhe von 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1 Million vor. Obgleich es erst einmal vollkommen ausreichend erscheint, können die Kosten für Unfälle mit mehreren Beteiligten leicht diese Mindestdeckung übersteigen. Wer dann unterversichert ist, muss Fehlbeträge selbst bezahlen.

Nach jedem ihr gemeldeten Unfall überprüft die Haftpflichtversicherung die Ansprüche des oder der Unfallopfer(s). Nach der Überprüfung geschieht Folgendes:

Entweder wertet der Versicherer die Ansprüche als unbegründet und wehrt die Kostenübernahme ab (ein passiver Rechtsschutz ist in der Haftplicht enthalten.

Oder der Versicherer akzeptiert die Ansprüche des/der Geschädigten und bezahlt die Rechnungen – bis höchstens zur vertraglich festgelegten Deckungssumme.

Schadenersatz, den Unfallopfer geltend machen, kann vor allem folgende Bereiche betreffen:

  • Behandlungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall
  • Erwerbsschaden
  • Sachschäden wie Reparaturkosten
  • Nutzungsausfall oder Zahlung eines Mietwagens

In Zusammenhang mit einem Mietfahrzeug ist festzuhalten, dass der Versicherer dem Unfallverursacher dieses sogar im Fall von grober Fahrlässigkeit zahlen muss.

Kommt es zu einem der nachstehend genannten Verstöße, muss der Fahrer der Versicherung bis zu 5.000 Euro zahlen:

  • eine andere als eigentlich vereinbarte Nutzung des Fahrzeugs
  • Fahren ohne Führerschein
  • alkoholisiertes oder berauschtes Fahren
  • unrechtmäßiges Nutzen des Fahrzeugs
  • Fahren eines illegalen Rennens
  • begangene Fahrerflucht

Prinzipiell ist kein Versicherungsschutz gegeben, wenn der Fahrer den Schaden vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat.

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Beachtenswertes und zusätzliche Versicherungen

Es gibt verschiedene Gründe, eine über die Haftpflichtversicherung hinausreichende Versicherung abzuschließen. Zu unterscheiden sind Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Teil- und Vollkasko: Eine Kaskoversicherung geht über das Leistungsspektrum einer Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich hinaus. Abhängig von der konkreten Tarifwahl sind Ihr Fahrzeug und Fahrzeugzubehör gegen Verlust und Beschädigung versichert. Zum Fahrzeug gehört wertvolles Zubehör? Dann überprüfen Sie unbedingt, ob der ausgewählte Tarif einen entsprechenden Schutz beinhaltet.

Ist der Schaden am Fahrzeug reparabel, übernimmt die Kaskoversicherung die Reparaturkosten. Handelt es sich um einen Totalschaden, erstattet der Versicherer den Betrag für die Wiederbeschaffung abzüglich Fahrzeugrestwert. Für die Ermittlung des Restwertes ist ein von der Versicherung beauftragter Gutachter zuständig. Den Verkauf des beschädigten Fahrzeugs müssen Sie selbst übernehmen.

Mit einer Teilkaskoversicherung können Sie Ihr Fahrzeug insbesondere gegen Diebstahl, Schäden durch Brand- und Explosion, Glasschäden, Unwetterschäden und Wildunfälle versichern. Zusätzlich schließt die Teilkasko häufig Marderschäden ein.

Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden auf, die andere Personen mutwillig verursacht haben. Darüber hinaus erhalten Sie Leistungen, wenn Sie Unfallverursacher waren und Ihr Auto Schäden aufweist. Eine Vollkaskoversicherung abzuschließen ist sinnvoll, wenn Sie einen teuren Neuwagen erworben haben. Auch für ein geleastes oder für ein finanziertes Fahrzeug bietet sich eine Vollkaskoversicherung an.

Eine Teilkaskoversicherung lohnt sich unter Umständen auch für ein älteres Fahrzeug. Dies gilt erst, sofern im Fall eines Totalschadens kein Geld für ein neues Auto da ist.

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Insassenunfallversicherung

Eine Versicherung, die dem Fahrer und den Mitfahrenden zugutekommt, scheint durchaus zweckmäßig zu sein. Aber ist eine Insassenunfallversicherung tatsächlich notwendig?

Eine Insassenunfallversicherung schützt Sie und Ihre Mitfahrer, wenn es zu einem Unfall während einer Fahrt, beim Ein- oder Aussteigen oder beim Be- und Entladen kommt. Die Versicherung trägt dann die Kosten in Zusammenhang mit Verletzungen oder Todesfällen. Allerdings zahlt bereits die Kfz-Haftpflichtversicherung berechtigten Schadensersatz an Ihre Beifahrer. Passiert Ihnen als Fahrer etwas, trägt Ihre Krankenversicherung die Behandlungskosten. Und sollte sich herausstellen, dass Sie aufgrund der Unfallfolgen Ihren Job nicht mehr ausüben können, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung die optimale Versicherung. Sie sehen: eine zusätzliche Insassenunfallversicherung ist überflüssig.

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Autoschutzbrief

Der Autoschutzbrief unterstützt Sie, wenn es zu einem Unfall, einer Panne, Verletzung, Tod oder Fahrzeugdiebstahl kommt.

Zu gängigen Leistungen, die ein Autoschutzbrief beinhaltet, zählen:

  • Pannenhilfe
  • Rücktransport des Fahrzeugs
  • Bergen und Abschleppen des Autos
  • Übernachtungen nach einem Unfall oder einer Panne
  • Krankenrücktransport
  • Ersatzteil-Versand
  • Stellen eines Mietwagens
  • Fahrkostenübernahme für Weiter- oder Rückfahrt

Jeder, der häufig und/oder für längere Zeiten im Ausland unterwegs ist, ist mit einem Autoschutzbrief auf der sichereren Seite. Überprüfen Sie aber vor Abschluss eines Schutzbriefes, ob Sie nicht bereist gut abgesichert sind:

  • Teilweise gehört ein Schutzbrief bereits zur Kfz-Versicherung.
  • Eine Mobilitätsgarantie deckt viele Leistungen ab, die ein Autoschutzbrief bietet.
  • Als ADAC-Mitglied sollten Sie nachschauen oder fragen, auf welche Hilfe Sie im Ausland hoffen dürfen.
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Gültigkeitsbereich für die Versicherungen

Sowohl die Kfz-Haftpflichtversicherung als auch eine Kaskoversicherung gilt üblicherweise in Deutschland und im europäischen Ausland.

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug innerhalb der europäischen Grenzen unterwegs sind, haben die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Teil-oder Vollkaskoversicherung Gültigkeit.

Sie verfügen über eine internationale Versicherungskarte? Dieser auch als „Grüne Karte“ bezeichnete Versicherungsschutz gilt zusätzlich außerhalb Europas.

Nach einem Unfall

Gesetz und Versicherungsvorgaben legen fest, wie Sie sich bei einem Unfall verhalten müssen und was Sie tun dürfen.

  • Die Unfallmeldung an den Versicherer muss schnellstmöglich (spätestens nach einer Woche) erfolgen.
  • Rufen Sie vorsichtshalber die Polizei.
  • Sofern Ihr Haftpflichtversicherer Ihnen keine Genehmigung erteilt, dürfen Sie Ansprüche des Unfallgegners weder anerkennen noch Schadenersatz leisten.
  • Ist eine Person verletzt, ist umgehend ein Arzt zu rufen.
  • Bevor Sie einen Kaskoschaden reparieren lassen, informieren Sie die Versicherung. Möglicherweise sieht Ihr Tarif eine bestimmte Werkstatt vor.
  • Als Unfallverursacher müssen Sie so lange vor Ort warten, bis der Geschädigte umfassend informiert ist. Verständigen Sie andernfalls die Polizei, die den Unfall und ihre Personalien aufnimmt. Unzureichend ist ein hinterlassener Zettel, auf dem Sie Ihren Namen und Telefonnummer notiert haben.
  • Im Fall eines Wildschadens gilt es, die für den betreffenden Bereich zuständige Försterei zu informieren.
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Die Vertragskündigung

Um eine Kfz-Versicherung kündigen zu können, müssen Sie vor allem die geltende Kündigungsfrist beachten.

  • Dem Versicherer muss Ihre Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist vorliegen.
  • Die Kündigung der Versicherung muss entweder postalisch per Einschreiben oder per Fax (mit Sendebericht) erfolgen.
  • Bereits seit einiger Zeit ist nicht zwingend der 30. November der letztmögliche Kündigungstag. Dies haben mittlerweile doch viele Versicherer geändert. Ein Blick in die Police gibt Auskunft, welche Frist Sie wahren müssen.

Abgesehen von der ordentlichen fristgerechten Kündigung gibt es folgende Gründe zu einer außerordentlichen Kündigung:

  • nach einem Schaden
  • gestiegener Versicherungsbeitrag
  • Veräußerung des Fahrzeugs
  • Veränderungen der Versicherungsbedingungen
  • Nutzungsänderung des Fahrzeugs

Grundsätzlich ist auf ununterbrochenen Versicherungsschutz zu achten. Kündigung der alten Versicherung und Neuabschluss müssen also exakt aufeinander abgestimmt sein.

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Einsparmöglichkeiten

Es gibt diverse Faktoren, genauer gesagt Tarifmerkmale, die die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages festlegen:

  • Regionalklasse: wohnortsabhängige Beitragsunterschiede
  • gewünschte Deckungssumme
  • Typklasse, Motorleistung und Alter des gefahrenen Fahrzeugs
  • Fahrzeugnutzung und -unterbringung
  • berufsgruppenspezifische Tarife
  • Schadenfreiheitsklasse des Versicherungsnehmers
  • Kaskoversicherungen mit und ohne Selbstbeteiligung

Die folgenden Tipps geben Ihnen die Chance, Kosten für die Kfz-Versicherung zu sparen:

  1. Eltern junger Fahranfänger können deren Auto als Zweitwagen anmelden.
  2. Wägen Sie nach einem Versicherungsfall ab, ob die Regulierung und Höherstufung durch die Versicherung günstiger ist oder aber die direkte Zahlung durch Sie.
  3. Ist es möglich, den Schadenfreiheitsrabatt auf ein anderes Familienmitglied zu übertragen? Derjenige, der den Rabatt abgibt, verzichtet dann allerdings auf den erfahrenen Preisvorteil.
  4. Die Nutzung einer von der Versicherung genannten Werkstatt
  5. Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung

Da die Versicherungsrabatte das Umsetzen bestimmter Vorgaben fordern, müssen Sie sich unbedingt an Absprachen dieser Art halten. Von Nachteil kann beispielsweise eine zu niedrig angegebene Laufleistung pro Jahr sein.

Überprüfen Sie jedes Jahr, ob Sie vielleicht einen günstigeren Tarif als Ihren bisherigen nutzen können. Zusätzlich haben Sie die Chance zum Wechsel nach einem Schaden, bei einer Beitragserhöhung oder einem Fahrzeugwechsel. Auf jeden Fall ist es wichtig, die Kündigungsfrist für Ihre aktuelle Kfz-Versicherung zu kennen, um gegebenenfalls vom ordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen zu können.

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Der passende Tarif

Es gibt eine beträchtliche Zahl an Kfz-Versicherungen. Die Wahl des richtigen Tarifs ist oftmals schwierig.

Sie haben die Möglichkeit, online Kfz-Versicherungen zu vergleichen. Wenn Sie aber mehr über die unterschiedlichen Angebote und Kosten erfahren möchten, ist eine unabhängige Beratung durch eine der folgenden Einrichtungen zu empfehlen:

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kfz-Versicherung

1. Gilt stets die einwöchige Frist für die Schadensmeldung?

Bei den meisten Versicherungen haben Sie maximal eine Woche Zeit, um den Schaden mitzuteilen. Im eigenen Interesse sollten Sie jeden Schaden noch am selben Tag oder am Tag darauf melden, um die festgelegte Frist nicht zu versäumen.

2. Sollte ich meinen jetzigen Versicherer nach einem günstigeren Tarif fragen?

Wenn Sie bereits einige Jahre bei Ihrem Versicherer sind und er Sie als Kunden nicht verlieren möchte, könnten Sie durchaus von einem persönlichen Rabatt profitieren.

3. Was hat es mit der Werkstattbindung auf sich?

Beinhaltet der Tarif eine Werk­statt­bindung, lässt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung nur die Wahl zwischen Werk­stätten, die sie benennt. Sie können mit Preisnachlässen zwischen 10 und 20 Prozent für den Versicherungsbeitrag rechnen.

4. Darf ein Alleinfahrer auch ab und zu andere Personen fahren lassen?

Die Angabe, dass Sie alleiniger Fahrer sind, ist Teil des Vertrages. Verursacht ein anderer Fahrer einen Unfall mit Ihrem Auto, wird der Beitrag ab dem laufenden Versicherungsjahr neu berechnet. Zusätzlich kann eine Vertrags­strafe verhängt werden.

5. Ist die Grüne Karte für Fahrten im europäischen Ausland mitzuführen?

Zumindest anerkennen die EU-Staaten inzwischen das amtliche Kfz-Kennzeichen als bestätigte Haftpflichtversicherung. Wer in anderen Ländern unterwegs ist, sollte die Grüne Karte sicherheitshalber dabeihaben.

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Gurtpflicht: Nicht angelegter Sicherheitsgurt kostet Opfer 13.500 Euro

Kein Sicherheitsgurt angelegt? Das kann teuer werden, und damit ist nicht nur das Bußgeld gemeint. Im Falle eines Unfalls bekommen Sie womöglich eine Teilschuld, obwohl der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer verursacht wurde. Und das

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Fazit

Angesichts der vielen Anbieter und Tarife gilt auch für Kfz-Versicherungen, dass Sie die Qual der Wahl haben. Prinzipiell ist jeder Fahrzeughalter verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen. Das gilt nicht nur für Autos und Motorräder, sondern auch für leistungsschwächere und kleinere Kraftfahrzeuge. Steht für Sie ohnehin die Neuwahl eines Tarifs an – etwa aufgrund eines neu erworbenen Fahrzeugs – lohnt sich ein Tarifvergleich. Aber auch bei einer eigentlich noch weiterlaufenden Versicherung ist es sinnvoll, regelmäßig zu überprüfen, ob Einsparungen möglich sind. Die ordentliche Kündigung muss fristgerecht erfolgen. Sonderkündigungsrecht haben Sie bei Beitragserhöhung, Vertragsänderung oder nach einem Schadenfall.

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Kfz-Versicherung: Mehrere hundert Euro sparen durch einen Wechsel https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-mehrere-hundert-euro-sparen-durch-einen-wechsel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/kfz-versicherung-mehrere-hundert-euro-sparen-durch-einen-wechsel/#respond Mon, 19 Oct 2020 03:06:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=55131 Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist manchmal ebenso sinnvoll wie der Reifenwechsel im Herbst. Allerdings setzt ein lohnenswerter Versicherungswechsel voraus, dass Sie sich umfassend informieren über die Angebote von Versicherern. Vergleich der Haftpflichtversicherung Auch für Kfz-Versicherungen 

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Ein Wechsel der Kfz-Versicherung ist manchmal ebenso sinnvoll wie der Reifenwechsel im Herbst. Allerdings setzt ein lohnenswerter Versicherungswechsel voraus, dass Sie sich umfassend informieren über die Angebote von Versicherern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Üblicherweise ist es möglich, die Kfz-Versicherung jährlich zum Jahresende zu kündigen. Die schriftliche Kündigung muss dem Versicherer bis spätestens 30. November vorliegen.
  • Das Sonderkündigungsrecht sieht die außerordentliche Kündigung vor, wenn der Versicherungsbeitrag erhöht wird.
  • Sowohl der Wechsel der Haftpflicht- als auch der Wechsel der Kaskoversicherung kann eine Kostenersparnis bedeuten.
  • Inzwischen nutzen Versicherer viele Aspekte, um die Beitragshöhe festzulegen. Unter anderem spielt es eine Rolle, wo das Auto nachts steht und ob der Fahrzeughalter sich auf eine Werkstattbindung einlässt. Sie sollten sämtliche Vertragsbedingungen kennen.

Vergleich der Haftpflichtversicherung

Auch für Kfz-Versicherungen  gilt: Ein Versicherungsvergleich geht  häufig mit Einsparmöglichkeiten einher.

Nicht zuletzt Fahranfänger können durch einen Vergleich der Haftpflichtversicherungsangebote viel Geld sparen – der Unterschied kann bis zu 1.000 Euro betragen. Aber auch diejenigen, die bereits länger eine Kfz-Versicherung haben, können Hunderte Euro sparen. Dies stellte Stiftung Warentest in einem Test mit Modellkunden fest.

Folgen eines Schadens

Wie der Versicherer im Schadensfall reagiert, ist eine der wichtigsten Fragen, die sich stellt.

Es ist üblich, dass Sie nach einem gemeldeten Schaden eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) hinnehmen müssen. Allerdings verwenden die Versicherungsgesellschaften zu diesem Zweck verschiedene Tabellen. Durch eine extreme Rückstufung nach einem Schaden ist die vermeintlich günstige Versicherung dann womöglich ziemlich teuer. Informieren Sie sich deshalb vor Vertragsabschluss genau über die Rückstufungsmodalitäten.

Erhalt der Schadenfreiheitsklasse

Der Schadenfreiheitsrabatt legt maßgeblich fest, wie hoch der Versicherungsbeitrag ausfällt. Ein Übertrag des Rabatts auf die neue Versicherung ist jedoch nicht immer einfach.

Ist Ihre aktuelle Schadenfreiheitsklasse in der letzten Rechnung für die Kfz-Versicherung genannt? Falls nicht, ist es sinnvoll, eine schriftliche Bestätigung der SF-Klasse von der bisherigen Versicherung anzufordern. Die Verbraucherzentralen Deutschlands erfahren immer wieder, dass die alte Versicherung eine schlechtere Einstufung als die in der Beitragsrechnung genannte an die neue Versicherung weitergibt. Befragte Versicherungen sehen sich im Recht: Angeblich habe es sich um eine intern verwendete Schadenfreiheitsklasse gehandelt, die nicht übertragbar sei.

Versicherte, die sich für einen Rabattschutz entscheiden, können diesen tatsächlich nur von ihrer aktuellen Versicherung erwarten. Bei einem Versicherungswechsel berücksichtigt der neue Versicherer allerdings recht wahrscheinlich von Ihnen verursachte Schäden und nimmt eine Rückstufung vor.

Versicherungsvorschriften einhalten

Die Versicherer benennen bestimmte Vorschriften, denen der Versicherte entsprechen muss, um von einer günstigen Versicherungsprämie zu profitieren.

Je niedriger der Versicherungsbeitrag ausfällt, umso mehr Vorschriften müssen Sie einhalten. Die Bandbreite der Forderungen reicht von einer möglichst geringen Kilometerleistung bis hin zur abschließbaren Garage. Die Preisnachlässe, die mit diesen Punkten zusammenhängen, sind durchaus attraktiv. Sie sollten aber in jedem Fall nur die Forderungen angeben, die Sie auch tatsächlich einhalten können. Falls sich nach einem Schaden herausstellen sollte, dass Ihre Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, müssen Sie mit einer Vertragsstrafe rechnen. Ein Beispiel für eine zu Unrecht erhaltene Beitragsersparnis ist eine zu niedrig angegebene Kilometerleistung.

Modellabhängige Bedingungen

Sie fahren einen Oldtimer oder ein anderes besonderes Fahrzeug, für das Sie eine relativ hohe Versicherungsprämie zahlen? Während ein Versicherungswechsel in der Haftpflicht für gängige Autos problemlos abläuft, kommt es bei Sonder- und Luxusmodellen häufig zu Schwierigkeiten. Dies gilt erst recht für den Kaskoschutz. Unabhängig davon, welche Art Auto Sie versichern möchten, sollten Sie stets erst dann die bisherige Kfz-Versicherung kündigen, wenn der Neuabschluss sicher ist.

Zu hohe Rechnung

Eigentlich war ein  niedrigerer Beitrag für die neue Kfz-Versicherung vereinbart, als Sie nun zahlen sollen? Zahlen Sie unbedingt trotzdem unter Vorbehalt den kompletten Betrag, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Einerseits ist der Versicherungsschutz gegeben, andererseits haben Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt Chance, Geld zurückzufordern.

Telematik-Tarife

Wer bereit ist, der Versicherung seine Fahrdaten regelmäßig mitzuteilen und risikoarm fährt, kann eine Telematik-Versicherung abschließen und Geld sparen. Sollte Ihre Art zu fahren dem Versicherer jedoch missfallen, kann es zu einer Beitragsanhebung kommen. Erfahren Sie hier mehr über „Pay-as-you-Drive“.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kfz-Versicherung

1. Läuft die bisherige Versicherung für ein neues Auto weiter?

Sie können auch Ihr neues Fahrzeug bei der bisherigen Versicherung versichern. Grundsätzlich aber steht es Ihnen frei, sich für einen anderen Tarif zu entscheiden.

2. Ab welchem Zeitpunkt gilt ein Fahrzeug als versichert?

Die Deckungskarte, die Sie nach Vertragsschluss von der Versicherung erhalten, reichen Sie zur Zulassung des Fahrzeugs ein. Ab dann greift der Versicherungsschutz.

3. Welche Mindestdeckung gilt?

Laut Gesetz sind Personenschäden mit wenigstens 2,5 Millionen Euro, Sachschäden mit mindestens 0,5 Millionen Euro und Vermögen mit mindestens 50.000 Euro zu versichern.

4. Wird ein Verstoß gegen Rabattmerkmale womöglich geahndet?

Spätestens im Schadensfall erfährt der Versicherer, ob der Versicherungsnehmer die Vorschriften und Forderungen einhält. Verstöße gegen die Rabattmerkmale können deutlich erhöhte Jahresprämien nach sich ziehen.

5. Haben auch Fahranfänger bereits eine SF-Klasse?

Für Fahranfänger und Personen, die erstmals ein Fahrzeug versichern, gilt die SF-Klasse 0. Der Prämiensatz liegt noch zwischen 200 und 260 Prozent. Abhängig von der Zahl der schadenfreien Jahre reduziert sich der Versicherungsbeitrag.

Fazit

Jeder, der überlegt, wie er noch etwas einsparen kann, sollte unbedingt einen Versicherungsvergleich durchführen. Gerade bei der Kfz-Versicherung sind Ersparnisse in Höhe mehrerer hundert Euro pro Jahr möglich. Bevor Sie sich auf einen Tarif festlegen, sollten Sie auf jeden Fall sämtliche Informationen hinsichtlich Leistungen, Vorschriften und Kosten gelesen haben.

Ein hoher Schadenfreiheitsrabatt und ein besonnener Umgang mit dem Auto (Unterbringung in einer Garage, wenige Fahrten und anderes) sind die Basis für preisgünstige Tarife. Aber gerade für Fahranfänger, die die höchsten Prämiensätze zahlen, lohnt sich der Versicherungsvergleich.

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