Hausnotruf | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:19:34 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Hausnotruf | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Hausnotrufsysteme: Schneller Draht zur Hilfe – Rettung für ältere, eingeschränkte und allein lebende Menschen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hausnotrufsysteme-schneller-draht-zur-hilfe-rettung-fuer-aeltere-eingeschraenkte-und-allein-lebende-menschen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hausnotrufsysteme-schneller-draht-zur-hilfe-rettung-fuer-aeltere-eingeschraenkte-und-allein-lebende-menschen/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:19:34 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56911 Die Möglichkeit sich bemerkbar zu machen bieten die Hausnotrufsysteme. Aus diesem Grund kommen sie vor Allem bei Älteren, Pflegebedürftigen und allein lebenden Personen zum Einsatz. Funktionsweise, Leistungen und Kosten sind meist sehr unübersichtlich. Deshalb lesen

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Die Möglichkeit sich bemerkbar zu machen bieten die Hausnotrufsysteme. Aus diesem Grund kommen sie vor Allem bei Älteren, Pflegebedürftigen und allein lebenden Personen zum Einsatz. Funktionsweise, Leistungen und Kosten sind meist sehr unübersichtlich. Deshalb lesen Sie im folgenden alle wichtigen Informationen zum Thema.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Hausnotrufsystem zählt zu den wichtigsten digitalen Helfern im Bereich des Gesundheitswesens.
  • Pflegebedürftige, ältere, allein lebende Personen haben dadurch die Möglichkeit, mit dem Hausnotrufsystem auf sich aufmerksam zu machen.
  • Die Kosten für ein Hausnotrufsystem werden jedoch nicht immer von Pflege- oder Krankenkassen übernommen.

Das Hausnotrufsystem – was ist das?

Beim Hausnotrufsystem handelt es sich um ein elektronisches Meldesystem. Das System ist mit der Notrufzentrale verbunden. Diese organisiert im Notfall sofortige Hilfe.

In bestimmten Notlagen brauchen Pflegebedürftige, Ältere und allein lebende Personen Hilfe. Mit dem Hausnotrufsystem machen sie sich schnell bemerkbar. Mittlerweile wird dieser Service in 350 Städten in Deutschland angeboten. Die Firmen sind mit 180 Zentralen verbunden und die wiederum sind schließlich mit etwa 350.000 Hausnotrufgeräten in den Haushalten verbunden.

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Wer braucht ein Hausnotrufsystem?

Das Hausnotrufsystem eignet sich für alle Menschen, die eine Behinderung haben, unter einer chronischen Krankheit leiden oder aufgrund des Alters beeinträchtigt sind. Trotzdem wollen sie die eigene Selbstständigkeit erhalten.
Diese Personengruppen sind darauf angewiesen, dass sie schnell ein Telefon brauchen und das Hausnotrufsystem hilft, wenn das Telefon unerreichbar scheint. Menschen, die unter Demenz leiden, können das System nicht nutzen, denn sie sind nicht in der Lage zu entscheiden, ob sie Hilfe brauchen oder nicht.

Die Funktion des Hausnotrufs

Der Nutzer trägt beim Hausnotruf einen Funksender, entweder als Halskette oder als Armband. Bei einem Notfall wird der Notruf ausgelöst und er wird mit der Notrufzentrale verbunden.
Mit Hilfe einer Freisprechanlage, die an das Stromnetz und die Telefondose angeschlossen wird, kommt es zu einer Verbindung. Die Notrufzentrale ist rund um die Uhr besetzt, so dass jeder Notruf sofort entgegengenommen wird.
In der Notrufzentrale sind alle wichtigen Informationen über den jeweiligen Nutzer hinterlegt, dazu gehören

  • Adresse und Zugang zur Wohnung
  • Vorerkrankungen
  • der aktuelle Gesundheitszustand
  • Kontaktdaten von Bezugspersonen oder Angehörigen
  • Medikamente
  • Sofortmaßnahmen
  • und eventuelle Hilfepläne

Angehörige, Rettungsdient, Notarzt oder sogar die Polizei werden nach Situation verständigt.

Spezielle Notrufsysteme

Mittlerweile gibt es spezielle Systeme, die bis zu 10 Notrufnummern speichern. Die Nummern werden bei einem Notfall der Reihe nach angerufen. Der Ruf wird mit Hilfe des Telefontastendrückens unterbrochen. Automatisch wird Name und Adresse genannt, wenn der Hilfesuchende selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.
Kann sich ein Nutzer nicht bemerkbar machen, dann bieten die Service einen besonderen Dienst. Der Nutzer meldet sich per Knopfdruck immer zu einem bestimmten Zeitraum. Meldet er sich nicht, dann erfolgt ein Kontrollanruf.
Die Notrufgeräte sind mit einem Akku ausgestattet, so dass sie gegen Stromausfall geschützt sind. In der Regel beträgt die Reichweite des Geräts etwa 50 Meter. Schon bei der Installation lässt sich kontrollieren, ob das Hausnotrufsystem in allen Räumen und im Keller einsatzbereit ist. ISDN- und DSL-Leitungen fallen schon mal aus, aber was passiert mit dem Notrufsystem? Das muss geklärt sein. Einige der Notrufgeräte lassen sich mit einer Sim-Karte ausstatten.

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Was braucht man für ein Hausnotrufsystem?

Für den Einsatz des Hausnotrufsystems ist ein Telefon und die Teilnehmerstation notwendig.
Die Teilnehmerstation hat die Größe eines Telefons und wird durch den handlichen Notrufsender ergänzt, der zu jeder Zeit am Körper getragen wird.

Die technischen Voraussetzungen

Damit das Hausnotrufsystem funktioniert wird ein normaler Telefonanschluss gebraucht.
Der Telefonanschluss besitzt eine einfache TAE-Dose und dazu ist eine freie Steckdose notwendig, die zur Stromversorgung des Geräts gebraucht wird.
Eine gesonderte Prüfung findet statt, wenn das Telefon über den Router läuft. Dazu kann der Anbieter befragt werden!

Die Leistungen des Hausnotrufs

Beim Hausnotruf gibt es verschiedene Leistungsangebote, die sich anhand der Tarife, der Aufstellung und der Programmierung unterscheiden.
Im Angebot gibt es Informationen zu Ihrer Einweisung und zur Einweisung einer Kontaktperson. Zudem sind Information zur Handhabung und zur Mängelbeseitigung enthalten. Diese Leistungen sind im sogenannten Basistarif zu finden.
Neben dem normalen Basistarif gibt es weitere Tarife wie Standardtarife oder Sondertarife. Diese Tarife sind nur zusammen mit dem Basistarif nutzbar und beinhalten weitere Geräte, Kontrollstufen oder Schlüsselhinterlegungsmaßnahmen.

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Die Zusatzleistungen des Hausnotrufs

Die meisten Anbieter für einen Hausnotruf sind Anbieter für Serviceleistungen und bieten demnach auch weitere Leistungen an.
Zu diesen Leistungen gehören beispielsweise

  • Einbruch-,
  • Bewegungs-,
  • Feuer-,
  • Kontakt-,
  • und Gasmelder,
  • aber auch Weckdienste,
  • Menüservice
  • oder Erinnerung an die Medikamenteneinnahme.

Die Qualitätskriterien

Ein wichtiges Qualitätskriterium ist der Einsatz von qualifizierten Fachkräften, die im besten Fall aus der Umgebung stammen.

Dazu bietet sich die Nutzung eines regionalen Anbieters an, denn bei einem Notfall sind die Helfer schneller vor Ort.
Ein Anbieter, der keine Notrufzentrale besitzt, sondern nur eine Telefonnummer, sorgt in akuten Situationen zu Verzögerungen, die es zu vermeiden gilt.

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Der Vertragsabschluss

Vor Vertragsabschluss ist das Kündigungsrecht, aber auch das Haftungsrecht zu beachten. Ein Vertrag ohne Mindestlaufzeit ist sinnvoll und wenn eine Kündigungsfrist vorhanden ist, dann höchstens 14 Tage zum Monatsende.
Bei einem Mangel am Gerät ist ein schneller Austausch zu gewährleisten, zudem sollten Wartungen und Reparaturen kostenfrei möglich sein. Sobald der Nutzer stirbt muss eine fristlose Kündigung möglich sein, wenn eine Kopie der Sterbeurkunde vorgelegt wird. Das Gerät ist unverzüglich nach Vertragsbeendigung zurückzuschicken. Im Idealfall innerhalb von 10 Tagen und das Ganze kostenfrei.

Die Kosten sind vom Anbieter zu übernehmen, dabei achten Sie auf die Haftungseinschränkungen im Vertrag. Die Klauseln sind meist unwirksam.
Der Hausnotrufanbieter muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn im Notfall keine richtige Handlung erfolgt, das urteilt der Bundesgerichtshof am 11. Mai 2017. Die Pflichtverletzung dreht die Beweislast um und das bedeutet, dass der Notrufanbieter beweisen muss, dass die Pflichtverletzung nicht ausschlaggebend für den gesundheitlichen Schaden ist
Nur bei schuldhaftem Verhalten ist der Nutzer haftbar zu machen. Vor Vertragsabschluss muss zudem geklärt sein, wer die Kosten für ein versehentliches Auslösen des Systems zahlt.

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem

Es kommt zu einer einmaligen Anschlussgebühr, die je nach Anbieter und Region, zwischen 10 Euro und 50 Euro liegt.
Dazu kommen die monatlichen Kosten, die im Basistarif bei 20 Euro liegen. Zusätzliche Leistungen kosten Extra und dann liegen Sie zwischen 30 Euro und 50 Euro je nach Leistung.

Grundsätzlich sind Monatsbeiträge in Form von Einzugsermächtigungen, Überweisungen oder Daueraufträgen zu zahlen. Versteckte Kosten sind zu beachten! Bei Abbuchungsaufträgen besteht keine Möglichkeit der Rückbuchung, anders bei einer Einzugsermächtigung.

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Die Kostenbeteiligung

Die Kosten für ein Hausnotrufsystem zahlen 75% der Nutzer aus der eigenen Tasche, aber bei einem sehr geringen Einkommen bietet das Sozialamt Hilfestellung an.
Die Krankenkassen beteiligen sich nicht an den Kosten, sie beurteilen die Hausnotrufsysteme als normale Gebrauchsgegenstände für das alltägliche Leben.
Unter gewissen Umständen besteht für Personen, die als pflegebedürftig anerkannt sind, die Möglichkeit, das Hausnotrufsystem als technisches Hilfsmittel von der Pflegekasse bezahlt zu bekommen. Der Antrag wird genau vom MDK geprüft und nur, wenn alle Voraussetzungen stimmen, dann könnten die monatlichen Mietkosten übernommen werden. Die Höhe beschränkt sich auf 23 Euro und das gilt seit dem 1.Juni 2018. Die Pflegekasse zahlt das Entgelt direkt am den Leistungserbringer. Die Gebühr für das Hausnotrufsystem ist bei vielen Einrichtungen, die unter das Betreute Wohnen fallen, als Grundpauschale enthalten.

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Wann ist der Hausnotruf notwendig?

Bei der Notwendigkeit eines Hausnotrufes orientieren Sie sich am besten an den folgenden Sichtpunkten.

  • Sie leben allein in einer Wohnung.
  • Sie haben Angst sich etwas zu brechen und auszurutschen.
  • Das Baden oder Duschen allein ist schwierig.
  • Sie fühlen sich auf den Beinen nicht mehr sicher. Ihnen ist häufig schwindelig und Sie neigen zu stürzen.
  • Es liegt eine Gehbehinderung vor.
  • Sie sind in der Wohnung schon einmal ausgerutscht oder gestürzt.
  • Einen Schwächeanfall gab es schon.
  • Gehör und Augen werden immer schlechter.
  • Die Folgen einer Operation beeinträchtigen Sie.
  • Schlaganfall oder Herzinfarkt gab es schon.
  • Sie leiden an Gleichgewichtsstörungen.
  • Eine chronische Krankheit bestimmt Ihren Alltag, darunter beispielsweise Diabetes, Asthma, Hämophilie, Epilepsie oder Herz-Kreislauf-Beschwerden.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hausnotrufsysteme

1. Woraus besteht ein Hausnotrufsystem?

Ein Hausnotrufsystem besteht aus einem Basisgerät mit Freisprecheinrichtung. Das Basisgerät besitzt einen Lautsprecher und ein Mikrofon und wird mit dem Kabel ans Stromnetz angeschlossen. Gleichzeitig wird es mit dem Telefonanschluss verbunden.

2. Was ist ein Hausnotruf-Armband?

Das Hausnotruf-Armband ist ein Funksender, der mit dem Hausnotrufsystem verbunden ist. Mit Hilfe eines Knopfdrucks kann der Betroffene, im Notfall, die Notrufzentrale alarmieren.

3. Funktioniert ein Hausnotrufsystem auf ohne Festnetzanschluss?

In der Regel funktioniert ein Hausnotrufsystem auch ohne Festnetzanschluss. Der Anbieter übernimmt die Installation bei Ihnen Zuhause und der Anschluss ist schnell verlegt, ohne zusätzlichen Aufwand.

4. Wer bietet Hausnotrufsysteme an?

Mittlerweile gibt es viele Anbieter für Hausnotrufsysteme auf dem Markt, darunter Wohlfahrtsverbände, aber auch private Anbieter.

5. Was passiert, wenn der Notrufkopf gedrückt wird?

Beim Drücken des Knopfes wird ein Mitarbeiter der Notrufzentrale informiert. Der  Nutzer wird dabei über einen Lautsprecher mit Namen angesprochen und zugleich wird nach dessen Befinden gefragt. Danach wird entschieden, ob ein weiteres Hilfsmittel genutzt wird, darunter Pflegedient, Notarzt oder Krankenwagen.

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Fazit

Das Hausnotrufsystem ist ein digitales Hilfsmittel aus dem Gesundheitswesen, das Leben retten kann. Ältere, behinderte und allein lebende Menschen, die Ihre Selbstständigkeit behalten wollen und trotzdem auf Hilfe angewiesen sind, können das mit dem Hausnotrufsystem erreichen. Die Einrichtung funktioniert dementsprechend schnell und einfach durch den jeweiligen Anbieter. Per Knopfdruck wird im Notfall die Notrufzentrale informiert und anschließend ist Hilfe unterwegs. Für den Einsatz braucht es lediglich das Basisgerät mit Freisprecheinrichtung und den Funksender.

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Digitale Helfer fürs Wohnen im Alter: Wann die Kassen Kosten übernehmen – Grundvoraussetzungen für die Kostenübernahme sind streng https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/digitale-helfer-fuers-wohnen-im-alter-wann-die-kassen-kosten-uebernehmen-grundvoraussetzungen-fuer-die-kostenuebernahme-sind-streng/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/digitale-helfer-fuers-wohnen-im-alter-wann-die-kassen-kosten-uebernehmen-grundvoraussetzungen-fuer-die-kostenuebernahme-sind-streng/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:18:05 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56901 Ältere Menschen wollen so lange wie möglich alleine Wohnen und das ist mit den digitalen Systemen möglich. Allerdings zahlen die Pflegekassen für diese Systeme nur sehr selten, aber es gibt manchmal Zuschüssen von den gesetzlichen

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Ältere Menschen wollen so lange wie möglich alleine Wohnen und das ist mit den digitalen Systemen möglich. Allerdings zahlen die Pflegekassen für diese Systeme nur sehr selten, aber es gibt manchmal Zuschüssen von den gesetzlichen Krankenkassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Im eigenen Zuhause leben, dass wollen die meisten Menschen auch im hohen Alter. Dabei helfen die digitalen Hilfssysteme!
  • Leider springen die Pflegekassen nur sehr selten ein, um die Kosten zu übernehmen. Vieles ist zurzeit in Bewegung und somit ist eine Antragstellung ein Muss.
  • Ab der Pflegestufe 1 wird ein Hausnotruf übernommen, aber nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Krankenkassen übernehmen diese Technologien und bezeichnen sie als Hilfsmittel.

Die Menschen werden immer älter und die meisten älteren Menschen haben den eindeutigen Wunsch, auch im hohen Alter im eigenen Zuhause zu leben. Digitale Systeme machen ein solches Leben möglich. Immer mehr Fortschritte werden in diesem Bereich gemacht und es entstehen immer neue Lösungen, die sich im Alltag gut anwenden lassen. Das bedeutet, die Hilfssysteme spielen beim Altern, bei Krankheiten und bei der Pflege immer häufiger eine bedeutende Rolle. Das Prinzip dahinter lautet: „Alltagstaugliche Assistenzlösungen für ein selbstbestimmtes Leben!“ (Ambient Assisted Living).

Die folgenden digitalen Lösungen bieten sich als Beispiel an.

  • Bewegungsmelder, die in der Nacht das Licht automatisch einschalten oder eine automatische Abschaltung des Herds.
  • Heizung, Rollladen und Licht lassen sich mit einer entsprechenden Software steuern.
  • Demenzkranken Menschen wird mit unterschiedlicher Farbgebung geholfen. Die Lampen verändern über den Tag verteilt die Farben.
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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Die Übernahme der Kosten für die Pflegekassen

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten für die technischen Hilfsmittel nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Nur ein Pflegegrad ist ein Punkt, wo die Pflegekassen überlegen, die Kosten zu übernehmen. Allerdings wird bisher nur der Hausnotruf übernommen, der auch unter die digitalen Systeme fällt. Aber auch bei dem Hausnotruf überprüfen die Pflegekassen genau, ob verschiedene Voraussetzungen gegeben sind. Der Antragssteller muss einen Pflegegrad haben und sich entweder den ganzen Tag oder einen großen Teil des Tages alleine Zuhause befinden. Bei einer zweiten Person, die im Haushalt lebt, muss deutlich sein, dass diese nicht in der Lage ist, Hilfe zu leisten oder zu rufen. Außerdem muss der Pflegebedürftige in der Lage sein, den Hausnotruf zu bedienen. Ein Hinderungsgrund kann Demenz sein. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Pflegekasse auch ein Pflegebett, das mit geringen Funktionen ausgestattet ist.
Weitere Hilfsmittel, die unter den Bereich digitaler Systeme fallen, werden zurzeit nicht von der Pflegekasse übernommen.
Der Grund dafür liegt darin, dass die meisten Technologien die Lebensqualität der älteren Menschen nicht steigern. Studien, die nachweisen, dass der Nutzen sinnvoll ist, sind noch nicht vorhanden. Erst, wenn die Studien nachweisen, dass die digitalen Systeme sinnvoll sind, besteht eine Chance.
Aber auch dann ist unklar, ob die Pflegehilfsmittel von der Pflegeklasse kostentechnisch übernommen werden. Ein Antrag kann sich aber durchaus lohnen.

Bei den digitalen Assistenzsystemen in der Pflege handelt es sich nicht um technische Spielereien. Die digitalen Anwendungen erleichtern den Pflegebedürftigen den Alltag in den eigenen vier Wänden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das besagt, dass ein Erstattungsanspruch besteht, wenn der pflegerische Nutzen erfüllt ist.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen also Kostenübernahme?

Die Pflegekasse übernimmt diese Technologien, wenn sie als wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nutzbar sind.
„Wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ bezeichnet technische Hilfen und Umbauten, die in den eigenen vier Wänden stattfinden. Die häusliche Pflege wird mit Hilfe solcher Maßnahmen nicht nur ermöglicht, sondern vor allen Dingen erleichtert. Es findet der Verringerung der Belastung für Pflegebedürftige aber auch für das Pflegepersonal statt, wenn eine Anpassung des Wohnumfeldes stattfindet. Auch eine selbstständige Lebensführung wird vereinfacht.
Die Maßnahme wird mit einem Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro bezahlt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Aber auch hier muss ein Pflegegrad bewilligt sein.
Der Zuschuss wird bei der Pflegekasse beantragt. Sie stellen den Antrag zuerst und erst nach der Genehmigung nehmen Sie die Maßnahmen in Angriff, ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben.
Eine Kostenübernahme hat bisher nicht einheitlich stattgefunden, dass haben die Erfahrungen gezeigt. Es lässt sich nicht abschätzen, welche Maßnahmen übernommen werden.

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Krankenkassen und die Übernahme von digitalen Systemen

Die Kosten für Hilfsmittel werden von den Krankenkassen übernommen, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Ende 2019 wurde eine Krankenkasse dazu verurteilt, die Kosten für eine GPS-Armbanduhr eines geistig behinderten Menschen zu übernehmen. Das Landessozialgericht war der Meinung, dass die Uhr dafür sorgt, dass der Betroffene sich ohne Aufsichtsperson in der Öffentlichkeit aufhalten kann. Somit gleicht die Uhr die Behinderung aus und die Krankenkasse muss die Kosten tragen.

Allerdings erläutert das Gericht auch, dass eine GPS-Uhr kein Pflegehilfsmittel ist und die Pflege nicht erleichtert oder sie ermöglicht. Die Pflegekasse ist aus dem Grund nicht zuständig.
Das Bundessozialgericht muss über diese Frage noch entscheiden, denn das Urteil ist bislang noch nichts rechtskräftig.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

In Bezug auf die digitalen Helfer sind noch viele Einzelheiten ungeklärt.
Brauchen Sie einen digitalen Helfer, dann sollten Sie bei der Pflegekasse einen Antrag stellen. Gegen eine Ablehnung können Sie einen Widerspruch einlegen.
Das Urteil des Landgerichts zeigt, dass im Moment viel Bewegung in diesem Bereich ist.
Eventuell besteht die Möglichkeit, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Im Alter unterstützen die digitalen Produkte und spezielle Dienstleistungen das selbstbestimmte Leben. Aber was genau kann sich die betroffene Person wirklich leisten? Der „Wegweiser Alter und Technik“ vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gibt Ihnen die Möglichkeit, die Lösungen kennen zu lernen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema digitale Helfer

1. Gehören Videotelefonate zu den digitalen Helfern?

Gerade bei Gehörverlust bieten sich Videotelefonate mit Untertitel an, denn es ist wichtig, dass auch die behinderten Menschen ihr Leben bewerkstelligen ohne fremde Hilfe. Somit gehören Videotelefonate auf jeden Fall zu den digitalen Helfern.

2. Wie wichtig ist ein signalgebender Tablettenspender?

Ein signalgebender Spender für Tabletten ist perfekt, um die Einnahme von notwendigen Medikamenten nicht zu vergessen. Das Gerät stellt die Tagesdosis der Medikamente bereit und einige Geräte besitzen auch ein optisches Signal.

3. Wer braucht ein Hausnotrufsystem?

Ein Hausnotrufsystem ist ein wesentlicher Bestandteil zur Versorgung von älteren Menschen. Solche Systeme eignen sich für Menschen, die eine Pflegestufe haben, aber das eigene Zuhause nicht verlassen wollen.

4. Übernimmt die Pflegekassen die Kosten für ein Hausnotrufsystem?

In der Hinsicht ist noch Redebedarf, denn die Kosten übernimmt die Pflegekasse nur unter strengen Bedingungen, die keine Ausnahme zulassen. Grundvoraussetzung ist immer eine Pflegestufe.

5. Warum werden digitale Helfer nicht öfter eingesetzt?

Das Problem mit den digitalen Helfern ist der Kostenfaktor. Sie sind sehr kostenintensiv und die meisten älteren Menschen können die Kosten nicht bezahlen. Die Kranken- und Pflegekassen übernehmen nicht alle, meist sogar nur sehr selten die Kosten. Aus dem Grund sind heute leider immer noch zu wenige Haushalte mit digitalen Helfern ausgestattet.
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Fazit

Digitale Helfer machen das Leben für ältere Personen qualitativ hochwertiger. Sie leben weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld und sind trotzdem sicher und gut versorgt. Leider zahlen die Pflege- und Krankenkassen die meisten digitalen Helfer nicht oder nur einen geringen Anteil. Zudem sind die Voraussetzungen sehr streng, sodass heute nur wenige Menschen auf digitale Helfer zurückgreifen können.

Der Beitrag Digitale Helfer fürs Wohnen im Alter: Wann die Kassen Kosten übernehmen – Grundvoraussetzungen für die Kostenübernahme sind streng erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Betreutes Wohnen – eine Alternative fürs Wohnen im Alter – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betreutes-wohnen-eine-alternative-fuers-wohnen-im-alter-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/betreutes-wohnen-eine-alternative-fuers-wohnen-im-alter-wissenswertes/#respond Mon, 30 Nov 2020 13:19:41 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=56546 Senioren können durch betreutes Wohnen profitieren und der Übergang ist später nicht so schwierig, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Jedoch sollten Sie sich genau informieren, da Hochglanzbroschüren die Angebote meist attraktiver anbieten, als sie

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Senioren können durch betreutes Wohnen profitieren und der Übergang ist später nicht so schwierig, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Jedoch sollten Sie sich genau informieren, da Hochglanzbroschüren die Angebote meist attraktiver anbieten, als sie dann am Ende sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Betreutes Wohnen wird oft auch Servicewohnen genannt. Da es keinen rechtlichen Schutz auf diese Bezeichnung gibt, gibt es ebenso wenig rechtlich bindende Angaben, wie das Wohnen wirklich aussehen muss.
  • Die Bewohner leben beim betreuten Wohnen zur Miete, manchmal auch in einer Eigentumswohnung. Sie können diverse Leistungen zubuchen, wie Hausnotruf, Wäscheservice und vieles mehr.
  • Bevor die Entscheidung für ein Haus fällt, sollten Sie sich mehrere Verschiedene ansehen und diese vergleichen.

Was ist Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen?

Betreutes Wohnen ist eine Definition, die schnell missverstanden wird.

Das Wort „betreut“ lässt schnell den Eindruck erwecken, dass der Pflegebedürftige hier auch regelmäßig von Pflegepersonal betreut wird. Doch das ist hier nicht der Fall, obwohl diese Leistung später dazu gebucht werden kann. Im Grunde sollte man hier eher vom Service-Wohnen sprechen.

Rechtlich gesehen ist das Wort Betreutes Wohnen nicht im Gesetz geschützt, weshalb die Konzepte Auslegungssache sind.

So gibt es Wohnungen, die neben einem Pflegeheim befindlich sind und somit auch ihre Vor- und Nachteile haben. Zwar handelt es sich um Wohnungen, die seniorengerecht sind, die aber manchmal auch nur einen Hausmeisterdienst bieten und sonst nichts. Andere wiederum sind wie Hotels ausgestattet und bieten den Senioren sogar Wellnessangebote oder Urlaubsreisen. Dementsprechend unterschiedlich sind die Preise, weshalb es ratsam ist, sich genau zu erkundigen. Überlegen Sie gut, welches Haus Ihren Ansprüchen entspricht.

In der Regel können Sie ein Appartement kaufen oder mieten und zusätzliche unterstützende Leistungen. Zwar mag der Hausnotruf meist schon Standard sein, doch ein Wäscheservice oder Pflegeleistungen gehören erst dazu, wenn Sie benötigt und gewünscht werden. Es erwartet Sie somit keine komplett Versorgung, weshalb diese Form für Menschen gedacht ist, die noch eigenständig sind und erst später Hilfe brauchen. Wer jetzt schon pflegebedürftig ist oder eine Demenz Erkrankung hat, ist hier nicht gut aufgehoben.

Manche Wohnstifte und Seniorenresidenzen werben auch mit betreutem Wohnen: Passen Sie hier auf, was genau hinter dieser Bezeichnung steckt. Jedoch ist auch zu bedenken, dass die Preise für diese Wohnanlagen meist wesentlich höher sind als die regulären stationären Pflegeeinrichtungen.

Andererseits können Sie sich auch an Qualitätssiegeln orientieren. So gibt es in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen spezielle Siegel. Zudem gibt es die DIN Norm 77800, die eine Zertifizierung für Wohnanlagen ist.

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Service-Leistungen für Service-Wohnen

Je nach Einrichtung können die Service-Leistungen ganz unterschiedlicher Art sein.

Achten Sie auf die Bezeichnung Wohnen und Service, denn das ist ausschlaggebend.

Wohnen

Hier können Sie eine Eigentumswohnung oder Mietwohnung beziehen. Wobei der Schnitt, die Ausstattung und die Größe der Wohnung ganz unterschiedlich sein können. Sie alle sind jedoch seniorengerecht geschnitten und ausgestattet (z. B. barrierefrei oder Apotheken und Ärzte in direkter Nähe).

Serviceleistungen

Sie werden hier große Unterschiede erkennen. So haben manche Häuser einen Hausmeisterservice, andere nur einen Ansprechpartner, wenn ein Hausmeister benötigt wird. Hier kommt es darauf an, wie hilfsbedürftig die Senioren sind. Wohnen überwiegend agile Menschen in der Anlage, reicht Ihnen ein Ansprechpartner und kleine Reinigungsarbeiten übernehmen sie noch selbst. Wohnen dagegen mehr hilfsbedürftige Menschen in der Anlage, so wird ein regelmäßiger Hausmeisterdienst benötigt. In der Regel bietet die Wohnanlage Grundleistungen sowie Zusatz- oder Wahlleistungen, die nach Bedarf genutzt werden können.

Grundleistungen

Grundleistungen müssen vorhanden sein, damit sich Betreutes Wohnen auch so nennen darf. Grundsätzlich bedeutet das für Sie, je weniger Grundleistungen Sie brauchen, umso günstiger wohnen Sie. Folgende Leistungen gehören dazu:

  • Ansprechperson

Sie werden beim Modell Betreutes Wohnen keine rund um die Uhr Betreuung erhalten, haben aber zu gewissen Zeiten einen Ansprechpartner, der Hilfe besorgen kann. Wichtig ist, dass diese Person auch feste Sprechzeiten hat und im Urlaubs- oder Krankheitsfall eine Vertretung.

Diese Person ist nur für die Organisation zuständig, nicht aber für Pflegeleistungen. So kann sie auch beim Organisieren von Veranstaltungen, Dienstleistungen oder bei behördlichen Fragen helfen.

  • Hausnotruf

Die Wohnanlage kann über einen eigenen Hausnotruf mit Personal verfügen oder über einen Hausnotruf, der über eine Notrufzentrale besetzt ist. Umso wichtiger ist es, dass der Notruf täglich rund um die Uhr zur Verfügung steht. Ebenso ist entscheidend, dass der Senior den Hausnotruf überall auf der Anlage nutzen kann. Es sollte möglich sein, dass der Hausnotruf auch kurzfristig innerhalb eines Tages freigeschaltet wird, wenn er als Wahlleistung genutzt wird.

  • Hausmeisterdienst

Damit die Wohnanlage sauber und gepflegt bleibt und Schäden ausgebessert werden, ist ein Hausmeister notwendig. Er ist für den Winterdienst, die Mülltonnen, die Pflege der Freiflächen und vieles mehr zuständig. Damit diese gelingt, ist es wichtig, dass er regelmäßig auf der Anlage und auch notfalls über Mobiltelefon erreichbar ist. Jeder Bewohner sollte die Nummer ausgehändigt bekommen.

Achtung: Innerhalb der einzelnen Wohnungen ist ein Hausmeisterdienst kein Standard und es gehört auch nicht zu seinen Aufgaben.

  • Wahlleistungen

Alle Leistungen, die nicht zu den Grundleistungen gehören, sind Wahlleistungen. Diese können Sie nach Belieben oder Bedarf wählen, müssen Sie aber nicht.

So können Sie Haushaltshilfen, Wäscheservice oder ambulante Pflege und vieles mehr zu buchen. Für die Vermittlung sprechen Sie mit dem Betreuungspersonal der Anlage. Sie können aber auch selbst die Buchung der Wahlleistungen übernehmen. Die Endabrechnung machen Sie dann direkt mit dem Anbieter.

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Nötige Verträge

Bevor Sie in Ihre Miet- oder Eigentumswohnung ziehen, benötigen Sie einen Kauf- oder Mietvertrag sowie einen Dienstvertrag für die benötigten Grundleistungen.

Falls nötig können oder müssen nach dem Einzug weitere Verträge, wie zum Beispiel für Wahlleistungen abgeschlossen werden.

Miet- oder Kaufvertrag

  • Es muss aus dem Vertrag hervorgehen, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt. Ebenso ist die Wohnung genau zu beschreiben, wie Ausstattung, Appartementnummer, Größe und die Anzahl der Räume. Angaben wie altersgerecht oder seniorengerecht sind nicht zulässig. Stattdessen sollte diese Tatsache nach DIN 18040 Teil 2 direkt vom Verkäufer oder Vermieter versichert werden. Da die DIN 77800 im Vertrag keine Verpflichtung ist, sollte sie im Vertrag schriftlich festgehalten werden.
  • Es müssen die genauen Kosten gelistet sein. Welche Höhe hat die Miete, wie hoch sind die Nebenkosten und welche Kosten sind pauschal angerechnet, respektive welche Kosten richten sich nach dem Verbrauch.
  • Achten Sie darauf, dass die Miethöhe dem ortsüblichen Mietspiegel entspricht, wobei Zuschläge für die Nutzung der Gemeinschaftsflächen oder baulicher Ausstattung in der Wohnung erlaubt sind.
  • Schließen Sie nur unbefristete Mietverträge ab. Zudem sollte es eine Klausel geben, dass der Vermieter nicht wegen Eigenbedarf kündigen darf.

Dienstvertrag

  • Hier wird die Grundleistung geregelt, also zum Beispiel der Hausnotruf. Oftmals nennt er sich auch Service-Vertrag oder Betreuungsvertrag. Meist gehört er fest zum Mietvertrag und kann ohne diesen nicht abgeschlossen sowie gekündigt werden.
  • Alle gebuchten Leistungen müssen aus dem Vertrag hervorgehen. Ebenso der Umfang der Leistungen und die gebuchte Zeit. Gerade neutrale Begriffe wie „regelmäßig“ sind nicht zulässig, da sie Auslegungssache sind.

Weitere Verträge

  • Zusatzleistungen wie Essen auf Rädern, Haushaltshilfen, Wäscheservice und vieles mehr benötigen eigene Verträge. Diese sind nicht an den Mietvertrag gebunden und können unabhängig davon gekündigt werden.
  • Meist startet das Mietverhältnis ohne Pflegebedürftigkeit, welche aber nach geraumer Zeit eintreten kann. Somit stellt das Betreute Wohnen eine Alternative zum Pflegeheim dar. Alle Pflegeleistungen würde dann ein Pflegedienst übernehmen, der durch die Betreuungskraft der Anlage organisiert werden kann.
  • Mit dem Pflegedienst ist ein Vertrag abzuschließen, mit einer Auflistung aller zu erbringenden Leistungen.
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Die Kosten für Betreutes Wohnen

Bei den Kosten haben die Anbieter eine freie Preisgestaltung.

Somit können die Preise je nach Anbieter und Wohnort ganz unterschiedlich hoch sein. Meist sind Stadtwohnungen teurer als Landwohnungen. Überlegen Sie somit schon bei der Suche, in welcher Region Sie gerne leben würden.

Die nachfolgenden Kurzinformationen sollen Ihnen einen Überblick bieten.

Wohnen

  • Unterscheiden Sie bei den Kosten zwischen Miet- oder Kaufwohnung. Bedenken Sie, dass Sie bei beiden Varianten etwa 10 Prozent über den in der Region üblichen Miet- bzw. Kaufpreisen liegen. Dies rechtfertigt die Ausstattung, welche barrierefrei sein muss.
  • Bei einer Mietwohnung fallen zur Nettokaltmiete noch Kosten für Mietnebenkosten an. Dazu gehören Wasser, Strom, Heizung, Müllabfuhr und Abwasser.
  • Erkundigen Sie sich nach dem ortsüblichen Mietspiegel. Daraus können Sie ersehen, wie die Mieten im Schnitt in der Region sind. Er soll Ihnen als Orientierung dienen, um zu sehen, ob der Preis angemessen ist.
  • Beim Kaufpreis ist die Region entscheidend, weshalb er unterschiedlich sein kann. Ebenso kommt es auf die Ausstattung und Lage der Wohnung an.

Dienstleistungen

  • Hier wird jeden Monat ein fester Pauschalbetrag fällig. Diesen müssen Sie auch dann bezahlen, wenn Sie die Leistungen nicht benötigen.
  • Fragen Sie genau nach, welche Leistungen in dem Betrag enthalten sind. Da dies von Anbieter zu Anbieter verschieden sein kann, ist es schwierig, sich nach einer Norm bei den Kosten zu richten. Achten Sie darauf, dass auch alle Grundleistungen in dem Vertrag erwähnt werden.
  • Gehen Sie von der niedrigsten Pauschale aus, so liegt diese bei 15 Euro monatlich. Gehen Sie davon aus, dass ein Hausnotruf genutzt wird und eine Betreuungskraft in der Anlage anwesend ist, so liegen die Kosten schon bei 60 bis 150 Euro monatlich. Sehen Sie sich nun noch Residenzen an, so können die Beträge für eine Maximalbetreuung bei mehreren Hundert Euro im Monat liegen.
  • Der Grundservice bietet meist keine Wahlleistungen wie Essen auf Rädern an.
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Die Funktionsweise des Betreuten Wohnen

Meist bezahlen die Bewohner das Betreute Wohnen aus eigener Tasche.

Das gilt für die Miete, aber auch für alle Serviceleistungen und Wahlleistungen.

Jedoch gibt es bei manchen finanziellen Situationen die Option, zumindest einen Teil dieser Kosten von anderen Stellen finanziert zu bekommen.

Wohnberechtigungsschein

Manche Einrichtungen für Betreutes Wohnen sind öffentlich gefördert. Aus diesem Grund ist der Mietpreis auch günstiger als ortsüblich. Hier benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt Ihrer Stadt, um eine Wohnung zu bekommen.

Wohngeld

Einkommensschwache Menschen bekommen Wohngeld, damit sie ihre Wohnung finanzieren können, und das gibt es auch für Betreutes Wohnen. Es wird als Mietzuschuss ausbezahlt. Welche Höhe das Wohngeld beträgt, wird von Fall zu Fall entschieden und richtet sich nach der Größe des Haushalts, der verfügbaren Einkommen und der Miethöhe. Antragsformulare bekommen Sie über die Wohngeldbehörde an Ihrem Wohnort.

Leistungen des Sozialamtes

  • Bevor Sie in Betreutes Wohnen ziehen:

Beziehen Sie bereits Leistungen vom Sozialamt, so sollten Sie die Kostenregelung schon vor einem Umzug klären. Hier kommt es darauf an, ob die Kosten auch nach dem Sozialhilfegesetz angemessen sind. In diesem Fall kann das Sozialamt die Grundpauschale und Mietkosten übernehmen. Es gibt hier jedoch keine einheitliche Regelung.

  • Bereits in Betreutem Wohnen lebend:

Sollten Ihre Ersparnisse und Einkünfte nicht mehr ausreichen, können Sie beim Sozialamt Leistungen beantragen. Dies geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Bedenken Sie, dass erst ab Antragstellung Leistungen gewährt werden können, weshalb Sie sich schon frühzeitig darum bemühen sollten. Das Sozialamt wird in diesem Fall Ihre finanziellen Verhältnisse, aber auch die Ihrer unterhaltspflichtigen Kinder prüfen.

Grundsicherung

Hierbei handelt es sich um eine Sozialleistung, die Menschen mit zu geringem Einkommen, ältere Menschen und erwerbsgeminderte Menschen absichern soll. Die Grundsicherung ist beim Grundsicherungsamt zu beantragen, welches sich im Sozialamt Ihres Wohnortes befindet.

Leistungen der Pflegeversicherung

Eines vornweg – von der Pflegekasse können Sie keine Leistungen für die Miete für das Betreute Wohnen erwarten. Jedoch kann Sie die Leistungen für einen ambulanten Pflegedienst abdecken oder den Umbau in eine seniorengerechte Wohnung. Es muss aber eine Pflegebedürftigkeit bestehen.

  • Pflegekassen bezahlen bei Pflegebedürftigkeit auch den Hausnotruf.
  • Die Pflegekasse kann den Umbau in eine barrierefreie Wohnung bezuschussen.

Leistungen der Krankenversicherung

Für Leistungen wie Verbandwechsel, Insulingabe oder Medikamentengabe kann die Krankasse die Kosten übernehmen, da es sich hier um medizinische Leistungen handelt. Auch Hilfsmittel wie Rollatoren oder Wechseldruckmatratzen können finanziert werden.

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Vor dem Umzug beachten

Bevor der Umzug ins Betreute Wohnen startet beachten Sie dies:

  • Sind Sie noch selbstständig und brauchen Sie nur ein wenig Unterstützung, so ist Betreutes Wohnen genau richtig. Die Wohnungen sind meist baulich besser auf Senioren abgestimmt und im Notfall lässt sich schneller die entsprechende Hilfe organisieren.
  • Sind Sie sicher, dass Sie umziehen möchten, so überlegen Sie genau, welche Anlage für Sie in Betracht kommt. Meist gibt es für Betreutes Wohnen lange Wartelisten und es kann lange dauern, bis Sie eine Wohnung bekommen. Planen Sie deshalb lieber etwas früher.
  • Sehen Sie sich verschiedene Einrichtungen genau an und vergleichen Sie.
  • Verlassen Sie sich nicht auf Prospekte und Bilder aus dem Internet. Machen Sie sich selbst ein Bild davon. Übersichtsportale im Internet können hilfreich sein, um Vergleiche zu erstellen.
  • Schauen Sie sich mit einer Vertrauensperson mehrere Anlagen an.
  • Können Sie sich die Anlage nicht selbst ansehen, so lassen Sie dies eine Vertrauensperson machen. Erstellen Sie hierfür aber eine Checkliste mit Dingen, die Ihnen wichtig sind.
  • Sprechen Sie mit einem Vermieter. Er soll Ihnen alles erklären und zeigen. Auch Fragen bezüglich der Größe, Ausstattung, Barrierefreiheit, Kostenfestlegung und vieles mehr können Sie mit ihm klären. Scheuen Sie sich nicht davor, zu fragen, welches Aufnahmealter die Anlage hat oder ob Sie auch mit einem Wohnberechtigungsschein gerne gesehen sind.
  • Der Betreuungsträger kann Sie über die verschiedenen Serviceleistungen informieren. Fragen Sie, ob die Betreuungskraft eine Qualifizierung hat und wann bzw. wie sie erreichbar ist. Wird der Hausmeister regelmäßig anwesend sein und welche Tätigkeiten übernimmt er? Wie ist die Organisation des Hausnotrufs bezüglich internem oder externem Personal? Besteht die Möglichkeit, auch bei späterer Pflegebedürftigkeit gepflegt zu werden? Welche Serviceleistungen werden angeboten und welche Kosten werden dafür veranschlagt?

Ebenso hilfreich für Ihre Entscheidung

  • Sprechen Sie gerne auch mit anderen Mietern, um sich ein Bild zu machen.
  • Besuchen Sie Infoveranstaltungen.
  • Achten Sie auf die Größe der Wohnungen und welche Ausstattung Sie bieten. Ist das Bad groß genug, um auch mit einem Rollator hineinzukommen? Stellen Sie sich die Wohnung so vor? Passen Ihre Lieblingsmöbel bzw. ist die Wohnung bereits möbliert?
  • Wie ist die Lage der Anlage? Zentral oder abseits? Können Sie Ärzte, Geschäfte, Apotheken und vieles mehr gut erreichen? Werden Gemeinschaftsräume geboten? Gibt es eine nutzbare Gartenanlage?
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Betreutes Wohnen – eine Alternative fürs Wohnen im Alter – Wissenswertes

1. Ist Betreutes Wohnen auch etwas für pflegebedürftige Menschen?

Sofern Sie bereits auf Hilfe angewiesen sind, ist das Konzept des Betreuten Wohnens nicht mehr ideal. Im Idealfall sind Sie noch selbstständig und benötigen erst später irgendwann Hilfe.

2. Ist Beteutes Wohnen teuer?

Die Kosten sind durchaus hoch. So müssen Sie eine Miete oder einen Kaufpreis von etwa 10 Prozent über ortsüblichen Mietspiegel rechnen. Zudem entstehen Ihnen noch Kosten für Serviceleistungen und Grundleistungen.

3. Bezahlt das Sozialamt einen Teil der Kosten?

Sofern Sie schon wissen, dass Sie sich Betreutes Wohnen nicht leisten können, sprechen Sie erst mit dem Sozialamt darüber. Sollten Sie bereits in einer Anlage leben und später merken, dass das Geld dafür nicht reicht, stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig beim Sozialamt.

4. Sind alle Wohnanlage gleich?

Die Unterschiede sind hier sehr groß, weshalb Sie sich genau erkundigen sollten. So gibt es durchaus auch Häuser, die Luxushotels gleichen und auch dementsprechend kosten.

5. Worauf sollte man bei der Wohnungsbesichtigung achten?

Erfragen Sie unbedingt, welche Leistungen Ihnen die Anlage zu bieten hat. Besehen Sie sich aber auch die Wohnungen genau. Sind diese barrierefrei, bieten Sie Ihnen genügend Platz und vor allen Dingen – gefällt Ihnen die Wohnung?

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Fazit

Sofern Sie noch in den eigenen vier Wänden leben und mit dem Gedanken spielen, in Betreutes Wohnen zu ziehen, kümmern Sie sich bald darum. Die Wartelisten für Seniorenresidenzen sind lang und die Wartezeit kann auch ein paar Jahre betragen. Planen Sie deshalb lieber etwas früher, damit Sie auch in der neuen Wohnung noch von Ihrer Selbstständigkeit profitieren können.

Der Beitrag Betreutes Wohnen – eine Alternative fürs Wohnen im Alter – Wissenswertes erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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