Hausratversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 30 Mar 2022 21:26:46 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Hausratversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Waschmaschinen: Wann die Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt und wann nicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/waschmaschinen-wann-die-versicherung-bei-einem-wasserschaden-zahlt-und-wann-nicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/waschmaschinen-wann-die-versicherung-bei-einem-wasserschaden-zahlt-und-wann-nicht/#respond Wed, 30 Mar 2022 21:26:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=69031 Die Waschmaschine ist ein wichtiges Gerät im Haushalt, welches zu den elektronischen Großgeräten zählt und wahlweise im Keller oder der Wohnung steht. Allerdings müssen gewissen Voraussetzungen vorhanden sein, wenn Sie die Waschmaschine in die Wohnung

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Die Waschmaschine ist ein wichtiges Gerät im Haushalt, welches zu den elektronischen Großgeräten zählt und wahlweise im Keller oder der Wohnung steht. Allerdings müssen gewissen Voraussetzungen vorhanden sein, wenn Sie die Waschmaschine in die Wohnung stellen wollen und Sie müssen die Erlaubnis vom Vermieter einholen. Wichtig ist vor allen Dingen, dass Sie bei einem aufkommenden Wasserschaden abgesichert sind und nicht auf den Kosten für die Instandsetzung sitzen bleiben.

Das Wichtigste in Kürze

  • In vielen Häusern gibt es eine Waschküche und diese bietet ausreichend Platz für alle Waschmaschinen der gesamten Mietparteien. Die Vermieter verlangen, dass die vorhandene Waschküche auch genutzt wird, aber dafür muss sie offen und regelmäßig gereinigt sein.
  • Wenn Sie die Waschmaschine länger unbeaufsichtigt laufen lassen, dann kommt die Versicherung in den meisten Fällen nicht für einen Wasserschaden auf.
  • Mittlerweile gibt es sogenannte Reparaturkostenversicherungen, aber diese lohnen sich in der Regel eher nicht.

Damit Sie im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen bleiben, gibt es auch für Waschmaschinen und Trockner feste Regelungen, die Sie beachten müssen. Die wichtigsten Fakten rund um Rechtsfragen und Versicherungen haben wir für Sie zusammengestellt.

Waschmaschine und Trockner in der Mietwohnung

In der Regel darf das Aufstellen einer Waschmaschine in der Wohnung für den Mieter kein Problem darstellen, vor allen Dingen, wenn es keine vorhandene Waschanlage im Haus gibt (AG Hameln WuM 94, 426). 

Viele Vermieter haben im Mietvertrag eine kleine Klausel, die darauf hinweist, dass die vorhandene Waschküche als Nutzmöglichkeit Pflicht ist, aber diese Klausel ist unwirksam (LG Aachen NzM, 2004, 459). Zumindest, wenn die Familie dann nur alle drei Wochen die Wäsche waschen kann (AG Köln WuM 2001, 276).

Im Umkehrschluss bedeutet es aber auch, dass Sie die Waschküche ungehindert nutzen können, auch wenn keine Informationen dazu im Mietvertrag vorhanden sind.

Wenn die Wäsche in der Maschine wäscht, dann müssen Sie sehr sorgfältig sein, denn es darf kein Wasser aus der Maschine auslaufen und in der eigenen oder die darunter liegenden Wohnung einen Schaden hinterlassen. Allerdings müssen Sie auch nicht während des gesamten Waschvorgangs in der Wohnung sein.

Sie dürfen Kleinwäsche nicht nur auf dem Balkon zum Trocknen aufhängen, sondern auch die Wohnung dafür nutzen. Die größeren Wäschestücke (große Handtücher, Bettwäsche) gehören entweder in den Trockenkeller oder auf dem Speicher.

Versicherung
Welche Versicherung brauche ich? Haftpflicht-, Hausratversicherung und Altersvorsorge sind Pflicht

In der heutigen Zeit sind Versicherungen sehr wichtig, aber nicht jede Versicherung passt auch in die Lebenssituation. Familien brauchen andere Policen wie ein Single und aus dem Grund müssen Sie sich vor Abschluss eines Vertrages

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Achtung!

Wenn Sie die Wäsche zum Trocknen in der Wohnung aufhängen, dann müssen Sie regelmäßig lüften und ausreichend heizen, denn nur damit verhindern Sie, dass Schimmel entsteht.

Versicherungen gegen Wasserschäden und Reparaturen

Im Grunde gibt es für alle Optionen eine passende Versicherung und somit lässt sich auch die Waschmaschine gegen Wasserschäden oder Reparaturen absichern.

Jede Waschmaschine birgt eine große Gefahr, denn es kann zu einem Wasserschaden kommen. Trotzdem muss die Waschmaschine nicht während des ganzen Waschvorgangs unter Aufsicht sein. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem Urteil festgelegt, dass die Versicherung den auftretenden Schaden nur ersetzen muss, wenn die Waschmaschine bei kurzer Abwesenheit (2 bis 3 Stunden) einen Schaden verursacht, sie dafür aufkommen muss. Allerdings auch dann, wenn kein Aquastop vorhanden ist (Az. 10 U 1124 / 99).

Haftpflicht
Spezielle Haftpflicht-Versicherungen schützen im Schadensfall vor finanziellem Ruin

Grundsätzlich sollte jeder Verbraucher eine normale private Haftpflichtversicherung haben, aber es gibt einige Bereiche im alltäglichen Leben, die von der normalen Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. In einigen Fällen sind spezielle Haftpflicht-Versicherungen notwendig, um einen ordentlichen

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Vermeiden Sie grobe Fahrlässigkeit

Es handelt sich z.B. um eine grobe Fahrlässigkeit, wenn Sie am Samstag Vormittag die Waschmaschine anstellen und dann für das komplette Wochenende weg fahren.

Wenn Sie für eine längere Zeit nicht da sind, dann müssen Sie sich bei einer Waschmaschine ohne Aquastop vergewissern, dass der Wasserzulauf wirklich gesperrt ist (Landgericht Frankfurt, Az. 2 / 26 O 285/97). Halten Sie sich nicht daran, dann kann es sein, dass der eingetretene Schaden von Ihnen zum Teil oder auch komplett übernommen werden muss.
Wichtig ist, dass die oben genannten Urteile sich immer auf Waschmaschinen ohne einen Aquastop beziehen. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, dann sollten Sie den Wasserzufluss unterbrechen, wenn Sie diese für einen längeren Zeitraum nicht verwenden.
Sie sollten wissen, dass der Aquastop nur funktioniert, wenn die Waschmaschine am Strom angeschlossen ist. Wenn Sie vor dem Urlaub den Stecker ziehen, dann funktioniert der Aquastop nicht und er schützt nicht, wenn ein Schlauch abgeht oder Wasser austritt.
Grundsätzlich kommt in solchen Fällen die Hausratversicherung zum Einsatz, wenn durch das austretende Leistungswasser der Hausrat zerstört oder beschädigt wird. Die Hausratversicherung kommt für die Schäden am eigenen Hausrat auf und die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden am fremden Eigentum, also zum Beispiel, wenn die Wohnung unter Ihnen betroffen ist.

Haftpflicht
Private Haftpflichtversicherung: Ein absolutes Muss für finanzielle Sicherheit!

Sie müssen für den Schaden aufkommen, wenn Sie aufgrund von Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden verursachen. Das gilt nicht nur für einen Rotweinfleck auf der Couch, sondern auch bei schweren Unfällen oder einen zerstörten Gebäude.

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Wichtig!
Sie brauchen eine Hausratversicherung und eine Haftpflichtversicherung, wenn Sie nicht nur den eigenen, sondern auch fremden Schaden durch austretendes Wasser absichern wollen.

Versicherung für Reparaturkosten

Beim Kauf eines Elektrogerätes bieten einige Händler eine Geräteversicherung für ein paar Euro an, die Reparaturkosten in einem gewissen Umfang übernimmt. Allerdings sind diese Versicherung meist das Geld gar nicht wert. Das Wegegeld für den Fachmann, der sich die Waschmaschine anschaut und reparieren soll, ist in der Versicherung meist nicht inklusive. Einige Versicherungen bieten Ihnen die Möglichkeit eine Ersatzmaschine zu bekommen, wenn die eigene Maschine kaputt ist.

Die Geräteversicherung wird durch den Selbstbehalt eher unattraktiv. Ein wenig anders sieht es mit der gesetzlichen Gewährleistung aus und einer zusätzlichen Hersteller- oder Händlergarantie aus, denn mit ihr sind viele Schäden innerhalb der Frist abgesichert. Die Reparaturkostenversicherung ist in den ersten beiden Jahren nach dem Kauf der Waschmaschine eher unnötig, denn sie springt nicht ein, wenn noch Gewährleistungsansprüche bestehen. Aus dem Grund sollten Sie den Nutzen einer solchen Police genau gegen die Kosten abwägen und sich ausreichend informieren. Erst danach sollten Sie eine Versicherung abschließen!

Haftpflichtversicherung
Private Haftpflichtversicherung – auch für Flüchtlinge ein Muss, um sich vor jahrelangen Zahlungen im Schadensfall zu schützen

In Deutschland gibt es zahlreiche Versicherungen, so dass Sie sich gegen sehr viele Schäden bei den einzelnen Anbietern versichern können. Allerdings sind einige Versicherungen unwichtig, aber andere hingegen sind extrem wichtig. Die private Haftpflichtversicherung ist

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Waschmaschinen, Versicherungen und Wasserschaden

1. Welche Versicherung kommt für einen Waschmaschinenwasserschaden innerhalb der Wohnung auf?

Grundsätzlich kommt die Hausratversicherung für einen Wasserschaden am eigenen Hausrat auf, wenn die Waschmaschine in der Wohnung steht und es zu einem unverschuldeten Schaden kommt. Dann kommt die Haftpflichtversicherung auch für dadurch verursachte Schäden in anderen Wohnungen auf.

2. Wo muss der Trockner hingestellt werden?

Der Trockner ist für viele Familien heute ein Muss und ist regelmäßig zum Trocknen der Wäsche im Einsatz. In vielen Miethäusern gibt es einen separaten Waschkeller mit Platz für Waschmaschine und Trockner. In anderen Häusern steht der Trockner im eigenen Keller oder sogar in der Wohnung.

3. Darf Wäsche in der Wohnung getrocknet werden?

Diese Frage wird schon seit Jahrzehnten diskutiert, aber laut Gesetzgeber dürfen kleine Wäscheteile auch in der Wohnung zum Trocknen aufgehängt werden. Große Wäscheteile gehören in den Trockenraum und nicht in die Wohnung. Wichtig ist, dass regelmäßig und ausreichend geheizt und gelüftet wird.

4. Wie lange darf die Waschmaschine unbeaufsichtigt laufen?

Die Waschmaschine darf auch innerhalb der Wohnung für einen kurzen Zeitraum unbeaufsichtigt laufen. In der Regel sprechen die Experten von zwei bis drei Stunden. Mehr sollten es nicht sein.

5. Wie lange ist die Gewährleistungspflicht des Herstellers?

Die Gewährleistungspflicht des Herstellers beläuft sich auf zwei Jahre und kann mit Hilfe einer speziellen Versicherung auf bis zu teilweise zehn Jahre verlängert werden.

Wasserschaden Wohnung Versicherungsfall
Defekte Haushaltsgeräte: Was ist bei einem Versicherungsfall zu beachten?

Wasserschaden, Kurzschluss, Kabelbrand – diese Szenarien können durch defekte Haushaltsgeräte ausgelöst werden. Doch wenn Sie richtig versichert sind, ist der Schaden am Ende vielleicht nur halb so groß. Doch um an das Geld zu kommen,

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Fazit

Auch bei den modernen Waschmaschinen kann es durchaus zu Problemen beziehungsweise einen Wasserschaden kommen. Ärgerlich ist es dann, wenn keine passende Versicherung vorhanden ist und Sie auf allen Kosten sitzen bleiben. Achten Sie schon beim Kauf der Waschmaschine auf eventuelle Zusatzversicherungen und sorgen Sie dafür, dass auch ein Wasserschaden in der Haus- und Haftpflichtversicherung enthalten ist.

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Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung? Stellen Sie Ihr eigenes Versicherungspaket zusammen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/regen-hagel-sturm-und-gewitter-wofuer-haftet-welche-versicherung-stellen-sie-ihr-eigenes-versicherungspaket-zusammen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/regen-hagel-sturm-und-gewitter-wofuer-haftet-welche-versicherung-stellen-sie-ihr-eigenes-versicherungspaket-zusammen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:52:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64535 In den Nachrichten kommen immer wieder Informationen wie überflutete Keller, kaputte Fahrzeuge und zerstörte Dächer, aber welche Versicherung kommt für einen solchen Schaden auf? Gibt es überhaupt eine Versicherung für einen dieser Schäden und was

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In den Nachrichten kommen immer wieder Informationen wie überflutete Keller, kaputte Fahrzeuge und zerstörte Dächer, aber welche Versicherung kommt für einen solchen Schaden auf? Gibt es überhaupt eine Versicherung für einen dieser Schäden und was muss bei der Schadensmeldung beachtet werden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschiedene Versicherungen regulieren den Schaden, wenn es darum geht, dass ein Unwetter das Dach abgedeckt hat oder Bäume umgeknickt sind.
  • Grundvoraussetzung ist, dass Sie den Schaden umgehend bei der Versicherung melden.
  • Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist.

Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus zuständig ist. Dazu gehören das Dach, die Fenster und der Keller. Für alle Schäden am Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig, wobei die Gegenstände nicht fest mit dem Haus verbunden sein dürfen. Sie müssen sich also einfach nur im Haus befinden.

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Defekte Haushaltsgeräte: Was ist bei einem Versicherungsfall zu beachten?

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Die Versicherung für Sturmschäden

Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen haften in der Regel für Sturmschäden, aber die Versicherungen finden, dass es erst ab einer Windstärke von 8 stürmisch ist.

Die Windstärke 8 entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Sie müssen die Windstärke in der Regel nicht nachweisen, wenn Ziegel und Dachpappe vom Wind weggetragen wurde. Den Versicherungsgesellschaften reicht es meist aus, wenn es im Vorfeld eine offizielle Sturmwarnung gab und wenn auch in der Nachbarschaft andere Häuser betroffen sind.

Manchmal kommt es vor, dass auch der Hausrat in Mitleidenschaft gezogen wird, aber damit die Hausratversicherung den Schaden übernimmt, müssen Sie nachweisen, dass der Hausrat sich innerhalb eines Gebäudes befand. Ausnahmen stellen Markisen und Antennen dar, denn sie werden vom Mieter in der Regel außerhalb des Hauses angebracht. Zudem werden sie meist nur von einem einzelnen Bewohner genutzt. Einige Versicherungen bieten einen zusätzlichen Schutz, wenn bei einem Sturm der Strom ausfällt und das Gefriergut verdirbt.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Dachziegel verursachen Autoschäden

Gerade bei starken Sturmböen kommt es immer wieder vor, dass Dachziegel auf einem parkenden Auto landen, dann kommt die Teilkaskoversicherung des Autohalters dafür auf.

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es meist eine Selbstbeteiligung und dann wird diese von der Entschädigungssumme abgezogen, so dass nur noch der Rest gezahlt wird.

Umgestürzte Bäume und der daraus entstandene Schaden

Die Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn der Sturm dafür sorgt, dass ein Baum auf dem Fahrzeug landet.

Stürzt ein Baum während der Fahrt auf die Fahrbahn und es kommt zu einem Unfall, weil Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen können, dann haftet die Vollkaskoversicherung. Handelt es sich um einen morschen Baum, dann haftet entweder der Baumbesitzer oder deren Haftpflichtversicherung für den Schaden. In der Regel ist die Beweislast nicht so einfach, wenn ein Sturm daran schuld ist. Handelt es sich um einen gesunden Baum, dann spricht man von höherer Gewalt und der Eigentümer muss nicht haften.

Schneeschäden

Das Hausdach bricht unter der Schneelast zusammen, dann kommt die Gebäude- oder Hausratversicherung zum Einsatz.

Allerdings müssen Sie einen Schutz gegen Elementarschäden abgeschlossen haben.

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Regenschäden

Dauerregen hat dafür gesorgt, dass die Keller unter Wasser stehen, die Wände beschädigt sind oder das Inventar kaputt ist, dann hilft eine Police gegen Elementarschäden.

Die Gebäudeversicherung haftet nicht für Schäden, die durch eindringendes Wasser entstehen. Allerdings wird die Police gegen Elementarschäden als Zusatzversicherung angeboten und wird als Ergänzung von Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bezeichnet. Sie deckt noch weitere Schäden ab:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen

Wichtig ist, dass bei dieser Zusatzversicherung in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Die Höhe beläuft sich auf 10% der Schadenssumme. Zu DDR-Zeiten gab es Hausratversicherungen, in denen der Schutz gegen Elementarschäden inbegriffen war und die gelten auch heute noch. Die alten Policen sind von der Allianz-Versicherung übernommen worden und neue Bedingungen haben dafür gesorgt, dass der Elementarschutz ausgeschlossen wurde.

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Ein kleiner Parkrempler beim Ein- oder Ausparken ist Ihnen auch schon passiert? Was haben Sie gemacht? Die beliebte Ausrede „Ich habe nichts bemerkt“ hilft nur selten. Am Ende zahlt zwar die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber diese

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Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt Überschwemmungen

Die Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt teilweise auch Schäden, die durch eine Überschwemmung entstanden sind.

Bei der Versicherung gibt es keine Schadensfreiheitsrabatte und so müssen Sie auch keine Rückstufung befürchten. Gibt es eine Selbstbeteiligung, dann wird diese von der Entschädigungssumme abgezogen. Je nach Gesellschaft gibt es Unterschiede in Bezug auf:

  • Kindersitze
  • Warndreieck
  • Verbandskasten

Wichtig zu wissen ist, dass wenn Sie wissentlich in ein gefährdetes Hochwassergebiet fahren und das Fahrzeug dort abstellen, dann könnte es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Das gilt vor allen Dingen, wenn der Versicherte für den Schaden verantwortlich ist. In der Regel übernimmt die Versicherung dann meist nur einen Teil der Schadenssumme.

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Blitzschlagschäden

Die Gebäudeversicherung kommt für den Schaden auf, wenn der Blitz direkt ins Haus einschlägt und dadurch ein Schaden am Haus entsteht.

Schon bei Spuren eines Blitzschlages an dem Gebäude oder dem versicherten Grundstück werden in der Regel ersetzt. In der Gebäudeversicherung sind die sonstigen Gewitterschäden abgedeckt und dazu gehören

  • Überspannung
  • Überstrom
  • Kurzschluss

aber nur, wenn Sie eine Überspannungsklausel im Vertrag haben. Das Gleiche gilt auch für die Hausratversicherung.

Hagelschäden

Die Gebäudeversicherung tritt ein, wenn es zu faustgroßen Hagelbrocken kommt und durch sie ein Schaden am Dach, Fenster oder Rollo entsteht.

Die Teilkaskoversicherung tritt ein, wenn ein Auto betroffen ist.

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Das sollten Sie tun!

  • Melden Sie den Schaden umgehend und wahrheitsgetreu bei der Versicherungsgesellschaft. Sie haben alles zu unterlassen, was dazu beitragen könnte, dass die Versicherung den Schaden nicht mehr feststellen kann. Tun Sie das doch, dann droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Versuchen Sie den Schaden zu mindern, wenn es möglich ist, aber nur in Absprache mit dem Versicherer. Beseitigen Sie Gefahrenquellen und sichern Sie alles ab, damit kein weiterer Schaden entsteht. Dichten Sie das Dach notdürftig ab, wenn nur ein paar Ziegel entfernt wurden. Sollte der Keller unter Wasser stehen, dann müssen Sie mit dem Abschöpfen beginnen.
  • Kontaktieren Sie die Versicherung und fragen Sie nach genauen Anweisungen. Alle Äußerungen des Versicherers lassen Sie sich immer schriftlich geben, damit es zu keinem Missverständnis kommen kann.
  • Dokumentieren Sie die Schäden mit Hilfe von Fotos und Videos. Wichtig ist auch, dass Sie keine beschädigten Sachen wegwerfen.
  • Ein Regulierer wird von der Versicherung geschickt, wobei es sich nicht um einen Gutachter handelt. Er vertritt die Interessen der Versicherung und wird auch von dieser bezahlt.
  • Der Auftrag zur Reparatur und zur Beseitigung des Schadens muss so genau wie möglich festgelegt werden. Regeln Sie schriftlich nicht nur den Ausführungstermin, sondern auch den Auftragsumfang und die Vergütung. Wenn Sie ausreichend Zeit haben, sollten Sie verschiedene Kostenvoranschläge einholen, denn dadurch können Sie Leistungen und Kosten detailliert vergleichen. Aber wichtig ist, dass Sie auch dieses Vorgehen mit de Versicherung besprechen.
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Schäden vor und im Urlaub

Die Reiserücktrittsversicherung greift ein, wenn der Urlaub noch bevorsteht und wenn die Reise schon begonnen hat, dann kommt die Reiseabbruchversicherung zum Einsatz.

Diese beiden Versicherungen werden in der Regel als Kombination angeboten. Sie können die Reise aufgrund eines Schadens an Hab und Gut nur stornieren, wenn der Schaden einen erheblichen Verlust des Vermögens nach sich zieht. Außerdem muss die Anwesenheit des Versicherten unbedingt erforderlich sein. Der Schaden muss zudem durch Feuer, ein anderes Elementarereignis oder durch die Straftat einer weiteren Person entstanden sein.

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Verbraucherzentrale warnt vor Lebensversicherer Prisma Life und Vertrieb Afa AG

Unkündbare Nebenvereinbarungen beim Abschluss einer Lebensversicherung und unangemessen hohe Provisionen sind der Grund für die Warnung der Marktwächter. Im Visier der Verbraucherschützer ist nicht nur der Lebensversicherer Prisma Life, sondern auch die Vertriebsorganisation Afa AG. Der Lebensversicherer

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Kündigung durch die Versicherung

Viele Versicherungen nutzen die Möglichkeit, dass sie die wichtigen Versicherungen (Wohngebäudeversicherung) kündigen.

Es hat sich gezeigt, dass gerade im Schadensfall immer wieder eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen ausgesprochen wird. In so einem Fall kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass die Kündigung zum Ablauf der einjährigen Versicherungslaufzeit erfolgt.

Nach der Kündigung müssen Sie sich nach einem neuen Versicherer umschauen und das bedeutet einen hohen Aufwand. Sie wollen schließlich eine Versicherung mit gleichen oder besseren Leistungen. Im besten Fall versuchen Sie selber zu kündigen, wenn Ihnen die Versicherung mit Kündigung droht.

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen, denn sie können Ihnen nach Kündigung durch Schadensmeldungen helfen und suchen mit Ihnen zusammen eine neue Versicherung.

PKV
Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten

In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen

1. Was sind Elementarschäden?

Man spricht von Elementarschäden, wenn der Schaden durch Regel, Hagel, Sturm oder Gewitter entstanden ist.

2. Greift bei einem Sturmschaden immer die Wohngebäudeversicherung?

Grundsätzlich greift die Wohngebäudeversicherung, wenn ein Schaden am Haus durch einen Sturm entstanden ist.

3. Welche Versicherung zahlt, wenn die Keller mit Wasser vollgelaufen sind?

Grundsätzlich greift die Gebäudeversicherung, wenn es sich um einen vollgelaufenen Keller durch Regenwasser oder ähnliches handelt.

4. Welche Versicherung ist für eine abgerissene Markise zuständig?

Bei einer abgerissenen Markise durch einen Sturm kommt die Hausratversicherung zum Einsatz, aber nur wenn es sich um die Markise des Versicherungsnehmers handelt.

5. Was kostet eine Zusatzversicherung für Elementarschäden?

Sie können eine Zusatzversicherung für Elementarschäden abschließen und müssen dann einen zusätzlichen Beitrag zahlen. Die Höhe wird anhand der Versicherung und der Leistung bestimmt.

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Urlaubszeit: Welche Reise-Versicherungen benötigen Sie wirklich

Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche

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Fazit

Versicherungen sind heute sehr wichtig, denn gerade bei einem Sturm, Hagel oder Gewitter kann es am Gebäude zu einem erheblichen Schaden kommen. Es gibt unzählige Versicherungen, die eintreten, aber durch die Vielzahl der Versicherungen steigt man kaum durch. Aus dem Grund sollten Sie den Text aufmerksam lesen und sich über die verschiedenen Möglichkeit informieren, bevor Sie Ihr Versicherungspaket zusammenstellen.

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Gepäckverlust im Urlaub: Hausratversicherung kommt in der Regel für Schäden auf! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gepaeckverlust-im-urlaub-hausratversicherung-kommt-in-der-regel-fuer-schaeden-auf/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/gepaeckverlust-im-urlaub-hausratversicherung-kommt-in-der-regel-fuer-schaeden-auf/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:01:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67726 Die meisten Reiseanbieter bieten ihren Kunden eine sogenannte Reisegepäckversicherung an, aber wenn Sie ihr Gepäck im Urlaub schützen wollen, dann muss es nicht unbedingt eine teure Zusatzversicherung sein. In der Regel reicht auch die Hausratversicherung,

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Die meisten Reiseanbieter bieten ihren Kunden eine sogenannte Reisegepäckversicherung an, aber wenn Sie ihr Gepäck im Urlaub schützen wollen, dann muss es nicht unbedingt eine teure Zusatzversicherung sein. In der Regel reicht auch die Hausratversicherung, denn oft deckt Sie den Schaden bei einem Einbruch in Ihre Urlaubsunterkunft ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Reisegepäckversicherung ist eine Zusatzversicherung, die jeder Reisende auf Wunsch zusätzlich abschließen kann, um sein Gepäck abzusichern.
  • In den meisten Fällen greift die Hausratversicherung, wenn es im Urlaub zum Verlust des Gepäcks durch Diebstahl im Hotel oder Ferienhaus kommt.
  • Ein Blick in Ihre Policen kann dabei sehr wichtig sein, denn viele Versicherungen, die seit 1992 abgeschlossen worden bieten eine entsprechende Sicherheit.

Policen enthalten Versicherungsschutz

In vielen Verträgen befindet sich die Information, dass das Gepäck bei Diebstahl über die Hausratversicherung abgesichert ist, aber das gilt erst seit 1992.

Wenn Sie ihre Versicherung nach 1992 abgeschlossen haben, dann kann Ihnen ein Blick in die Unterlagen Klarheit verschaffen. In den meisten Fällen finden Sie einen Bereich, in dem Reisegepäck und Wertsachen bis zu drei Monate mit 10% der Versicherungssumme abgedeckt sind. Die Höhe der Versicherungssumme ist auf höchstens 10.000 Euro begrenzt. Der entsprechende Passus ist nicht nur vereinzelt zu finden, sondern in weltweiten Verträgen vorhanden.

Wenn Sie sich auf eine Reise begeben, sollten Sie ihren Versicherungsschutz im Vorfeld kontrollieren und die Konditionen nachlesen, denn damit sind Sie auf der sicheren Seiten, ohne dass Sie eine Zusatzversicherung abschließen müssen.

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Wohnungsschlüssel verloren oder geklaut: Das müssen Sie beachten

Sie haben den Wohnungsschlüssel verloren oder er wurde gestohlen? Jetzt ist der Ärger groß und dennoch dürfen Sie nicht den Kopf verlieren. Denn auch und gerade wenn Sie ausgesperrt sind, müssen Sie einiges beachten. Denn

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Die Grenzen der Hausratversicherung bei Reisen

Allerdings greift die Hausratversicherung nicht bei jedem Verlust des Gepäcks, denn der Versicherungsschutz gilt nur, wenn der Dieb das Gepäck aus dem Feriendomizil entwendet.

Das bedeutet, dass der Dieb ins Ferienhaus oder in das Hotelzimmer mit Gewalt einsteigen muss, um das Gepäck zu stehlen. Wenn ein Dieb auf offener Straße zuschlägt oder die Handtasche aus dem Restaurant um die Ecke entfernt, dann ist die Versicherung nicht greifbar. Wenn Sie sich für einen Urlaub mit einem Reisemobil entschieden haben, dann kann es mit großer Wahrscheinlichkeit sein, dass Sie auf dem Schaden sitzen bleiben, wenn es zu einem Einbruch kommt.

Hausratversicherung springt ein

Aber die Hausratversicherung springt nicht nur ein, wenn das Gepäck aus der Unterkunft entwendet wird, sondern auch, wenn Sturm und Hagel für einen Schaden sorgen.

Wenn sich das Gepäck in der Unterkunft befindet und durch Sturm oder Hagel beschädigt wird, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Genauso sieht es aus, wenn durch ein Brand das Gepäck in Mitleidenschaft gezogen wird. Bei einem Raum im Urlaubsort kommt es auf die Kulanz der Versicherung an.

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Urlaubszeit: Welche Reise-Versicherungen benötigen Sie wirklich

Endlich Urlaub. Ferienbeginn ist regelmäßig auch Reisezeit. Und bereits im Zusammenhang mit der Buchung einer Urlaubsreise stellen sich zahlreiche Fragen in Bezug auf Versicherungen. Diese werden oft bei Abschluss angeboten oder später offeriert. Doch welche

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Sofortige Meldung des Schadens

Wichtig ist, dass die Versicherungsgesellschaft für den Schaden nur aufkommt, wenn Sie den Schaden unverzüglich melden.

Dazu reicht nicht einfach nur eine kurze Schadensmeldung, denn die Versicherung will den Schaden mit allen Einzelheiten gemeldet bekommen. Zu Ihren Informationen braucht die Versicherungsgesellschaft gleichzeitig die Anzeige bei der Polizei. Direkt nach Erkennen des Schadens wenden Sie sich an die örtliche Polizei und geben eine Diebstahlanzeige auf. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung und diese müssen Sie bei der Versicherung einreichen. Ohne einen solchen Nachweis kommt die Versicherung für das entwendete Gepäck nicht auf.

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Reisezeit: Polizei gibt 15 Tipps für einen sicheren Urlaub

Urlaubszeit ist Reisezeit. Und damit lassen viele Deutsche auch Ihre Wohnung samt Hab und Gut alleine. Außerdem begeben Sie sich im Ausland in ungewohntes Terrain. Fallen lauern sowohl zuhause als auch unterwegs. Die Polizei und

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Stehlgutliste nach Rückkehr erstellen

Schon im Urlaub haben Sie die Anzeige der Polizei zur Versicherung geschickt und die Versicherung über den Diebstahl informiert, aber auch wenn Sie nach Hause kommen, sollten Sie noch eine Sache durchführen.

Erstellen Sie unbedingt ein Stehlgutliste und dabei sollten Sie ehrlich und besonders sorgfältig sein. Idealerweise fügen Sie noch Rechnungen oder Kaufbelege hinzu, aber achten Sie darauf, dass die Stehlgutliste mit den Angaben der Polizei des Urlaubsortes übereinstimmen. Dadurch vermeiden Sie unnötige Fragen und gewährleisten eine schnelle Prüfung.

Zwar ist ein Diebstahl im Urlaub sehr ärgerlich, aber Sie müssen den Urlaub nicht abbrechen und schon gar nicht wegen eines kleinen Diebstahls.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie für die Sicherheit Ihrer technischen Accessoires vor Reiseantritt tun können.
Internet & Smartphone im Urlaub: Das sollten Sie beachten

Die Ferien stehen vor der Tür und das Smartphone oder der Tablet-PC gehen mit auf Reisen. Wer sein digitales Ich mit in den Urlaub nimmt oder einfach in den Ferien online sein möchte, sollte einige

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Karten sperren lassen direkt vor Ort

Kommt es zu einem Diebstahl des Gepäcks im Urlaub, dann sind meist nicht nur Kleidungsstücke weg, sondern auch die Bankkarte und die wichtigen Ausweispapiere.

Sie müssen natürlich bei der Polizei angeben, dass diese Sachen weg sind und das auch der Versicherung melden, aber es sind noch weitere Schritte notwendig.

Wenn Ihnen auffällt, dass die Bankkarte gestohlen wurde, dann müssen Sie die Giro- oder Kreditkarte sofort sperren lassen, denn damit verwehren Sie den Dieben den Zugang zu Ihrem Konto. Dafür hat jede Bank eine Notrufnummer und diese können Sie rund um die Uhr anrufen. Die Notrufnummer der Bank sollten Sie im Vorfeld notiert und immer dabei haben. Idealerweise notieren Sie die Nummer in eine Notizbuch und nicht im Handy, denn meist ist das Handy bei einem Diebstahl auch weg.

Diebstahl
Wenn Wertsachen im Urlaub abhandenkommen müssen Sie schnell handeln

Auch im Urlaub sind Sie nicht vor einem Diebstahl geschützt, denn schnell ist die Kreditkarte weg, der Schlüssel nicht mehr auffindbar und das Smartphone ist verschwunden. Kommt es zu einem Diebstahl, dann müssen Sie schnell

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Der zentrale Sperrnotruf

Mit dem zentralen Sperrnotruf in Deutschland können Sie die Bankkarten jederzeit sperren lassen. Wenn Sie aus dem Ausland anrufen, dann nutzen Sie die

  • 0049 30 40 50 40 50

In Deutschland rufen Sie die 116 116 an.

Bei gestohlenen Ausweisunterlagen müssen Sie sich an das deutsche Konsulat oder die deutsche Botschaft wenden, denn dort kann man Ihnen einen vorläufigen Ausweis ausstellen. Diesen Ausweis brauchen Sie für die Einreise nach Deutschland, vor allen Dingen, wenn Sie mit dem Flugzeug unterwegs sind.

Zurück in Deutschland kümmern Sie sich um die Ausstellung eines neuen Ausweises und dafür wenden Sie sich an das Bürgerbüro.

Beim Verlust des Führerscheins ist ein wenig mehr Geduld notwendig, denn der Führerschein kann nur in Deutschland neu ausgestellt werden.

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Kontaktlos bezahlen: So klauen Kriminelle unbemerkt Ihr Geld via EC-Karte ▶

Können Kriminelle Ihr Geld stehlen, ohne Sie dabei zu berühren? Ja, dass geht. Dafür nutzen die Ganoven eine neue Technologie bei EC-Karten. Diese ermöglicht berührungsloses Bezahlen an der Supermarktkasse. Nach einem Bericht des SWR auch

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gepäckdiebstahl im Urlaub

1. Ist Taschendiebstahl im Urlaub über die Hausratversicherung abgedeckt?

Ein Taschendiebstahl ist nicht über die Hausratversicherung abgedeckt, dazu brauchen Sie eine Zusatzversicherung, die Sie vor der Reise abschließen müssen.

2. Wie finde ich raus, was meine Hausratversicherung im Urlaub abdeckt?

Sie können in Ihren Versicherungsunterlagen nachschauen, denn dort stehen alle Einzelheiten drin. Aber Sie können sich auch an Ihre Versicherungsgesellschaft wenden, denn Sie kann Ihnen alle wichtigen Informationen mitteilen.

3. Wie lange gilt die Hausratversicherung im Ausland?

Das zeitliche Limit der Hausratversicherung im Ausland ist auf drei Monate beschränkt. Wenn Sie sich also länger im Ausland aufhalten, dann sollten Sie eine Zusatzversicherung abschließen.

4. Was bedeutet „grob fahrlässig“?

Grob fahrlässig haben Sie gehandelt, wenn Sie ihr Ferienhaus verlassen und das Fenster offen lassen oder die Terrassentür nicht verschließen. In solchen Fällen zahlt die Versicherung bei Diebstahl keinen Cent.

5. Übernimmt die Hausratversicherung auch, wenn das Gepäck aus dem Fahrzeug gestohlen wurde?

Nein, denn das Gepäck soll aus dem Fahrzeug genommen werden und grundsätzlich zahlt die Versicherung nicht, wenn Sie das Gepäck sichtbar im Auto liegen lassen. Die Versicherung geht dann von grober Fahrlässigkeit aus.

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Fazit

Immer wieder kommt es vor, dass im Urlaub das Gepäck gestohlen wird, das ist zwar ärgerlich, aber kein Beinbruch. In vielen Fällen kommt sogar die Hausratversicherung für den Schaden auf, aber dafür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Hausratversicherung übernimmt nur den Schaden, wenn das Gepäck innerhalb des Hotels, des Zimmern oder der Ferienwohnung gestohlen wurde. Außerhalb brauchen Sie eine Zusatzversicherung. Außerdem müssen Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, wie ein Fenster offen gelassen oder die Tür nicht abgeschlossen haben. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung nicht.

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Hausratversicherung: Bei der Kostenübernahme kommt es auf den Wert der Einrichtung an https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hausratversicherung-bei-der-kostenuebernahme-kommt-es-auf-den-wert-der-einrichtung-an/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hausratversicherung-bei-der-kostenuebernahme-kommt-es-auf-den-wert-der-einrichtung-an/#respond Fri, 29 Jan 2021 21:40:52 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=59986 Die Einrichtungsgegenstände, die Sie im Haus haben, werden in der Regel deutlich unterschätzt. Zumindest, wenn es um den Wert geht. Stellen Sie sich einfach einmal vor, dass Sie bei einem Brand alles ersetzen müssen. In

Der Beitrag Hausratversicherung: Bei der Kostenübernahme kommt es auf den Wert der Einrichtung an erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Die Einrichtungsgegenstände, die Sie im Haus haben, werden in der Regel deutlich unterschätzt. Zumindest, wenn es um den Wert geht. Stellen Sie sich einfach einmal vor, dass Sie bei einem Brand alles ersetzen müssen. In einem so schlimmen Fall kommt die Hausratversicherung zum Tragen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung bietet Schutz vor allerlei Gefahren, darunter Feuer, Raub, Vandalismus, Naturgefahren, Raub, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl. Bei den Naturgefahren wird von Sturm, Hagel und weiteren Elementargefahren gesprochen.
  • Der gesamte Hausrat ist versichert und in einem Schadensfall ersetzt die Versicherung den Wiederbeschaffungspreis aller Sachen entweder in gleicher Art oder gleicher Güte in Neuzustand.
  • Schließen Sie die Hausratversicherung immer mit einer ausreichend hohen Deckungssumme ab.

Der Wert Ihres Besitzes bestimmt, ob Sie eine Hausratversicherung brauchen. Die Police ist wichtig, denn je wertvoller die Einrichtung desto teurer ist die Wiederbeschaffung.

Gefahren, die versichert sind,

Bei der Hausratversicherung sind verschiedene Gefahren abgedeckt.

Feuerversicherungsschutz

Das Thema Feuerversicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf den Brand, sondern auch auf Schäden, die durch einen Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Flugzeugen entstehen. Zudem alle Teile, die Ladung und die Folgeschäden durch Ruß, Rauch oder Löschung gemeint.

Beispiel:

Ein Fernsehgerät entzündet sich aufgrund eines technischen Defektes und es entsteht ein Wohnungsbrand. Die Wohnung wird bei den Löscharbeiten der Feuerwehr unter Wasser gesetzt. Die Hausratversicherung ersetzt in so einem Fall alle Schäden am Hausrat, die durch das Wasser entstanden sind, aber auch die Folgeschäden, die durch den Rauch und das Löschwasser entstanden sind.

Leitungswasserschäden

Bei den sogenannten Leitungswasserschäden zahlt die Versicherung nicht immer. Zu den bekanntesten Schadensursachen, die bei der Versicherung gemeldet werden, gehören Rohrbrüche und geplatzte Wasch- und Geschirrspülmaschinenschläuche. Ersetzt werden auch die Frostschäden an sanitären Anlagen.

Einbruchdiebstahl

Auch die Schäden durch einen Einbruchdiebstahl sind versichert, aber der einfache Raub nicht. Selbst Raub und Vandalismus sind versichert.

  • Der Täter bricht eine Tür oder das Fenster auf, dann handelt es sich um einen Einbruch und die Versicherung kommt zum Tragen. Sind die Tür und die Fenster nicht verschlossen, dann haben Sie es dem Eindringling zu leicht gemacht und die Kosten zahlen Sie selber.
  • Durch einen Einbruchdiebstahl oder Raub ist der Schlüssel für die Wohnungstür verloren gegangen und dann übernimmt die Versicherung ein neues Türschloss.
  • Finden die Einbrecher nichts Interessantes, dann kann es vorkommen, dass sie einfach die Wohnungseinrichtung verwüsten und die Wände mit Farbe verunstalten. Hier wird von Vandalismusschäden gesprochen und die Versicherung zahlt.
  • Droht Ihnen Gewalt oder Gewalt wird gegen Sie angewendet und dadurch wird Ihnen ein Gegenstand entwendet, dann handelt es sich um Raub und Sie sind versichert. Anders sieht es bei Trickdiebstahl aus. Hier gibt es keinen Versicherungsschutz.

Sturm und Hagelschaden

Schäden durch einen Sturm entstehen, der mindestens Windstärke 8 hat sind versichert. Bei den Hagelschäden übernimmt die Versicherung den Schaden unabhängig in der Windstärke. Zu den bekanntesten Schäden gehört, dass der Sturm ein Dach abgedeckt hat oder dass Hagelkörner die Scheiben eingeschlagen haben. Es gibt aber auch Versicherung, die Schäden durch Grund- und Hochwasser und Starkregen nicht zahlen, denn dazu muss eine ergänzende Police erstellt werden, die sogenannte Elementarschadenversicherung.

Die Elementarschäden lassen sich als Zusatz in die Hausratversicherung reinnehmen. Zu den Elementarschäden gehören

  • Schäden durch Überschwemmung
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbruch

Es gibt besonders bedrohte Gebiete, in denen eine solche Versicherung durchaus einen Sinn macht. Beispielsweise in der Nähe von Flüssen, aber das Problem ist, dass einige Versicherungen gerade die hoch gefährdeten Gebiete nicht mit einbeziehen oder direkt ausschließen. Manchmal ist der Versicherungsschutz aber auch sehr teuer.

Achtung:

Der Versicherungsschutz gegen Elementarschäden befindet sich auch in der Gebäudeversicherung und ist ein kleiner Baustein der Versicherung. Sind Sie der Mieter, dann kann es sein, dass der Vermieter bei der Gebäudeversicherung den Schutz gegen Elementarschäden mit drin hat.

Allerdings kommt es immer auf den Einzelfall an, ob eine Kombination mit Elementarschäden einen Sinn macht oder in der Gebäudeversicherung enthalten ist. Um alle Zweifel aus dem Weg zu räumen, lassen Sie sich einfach beraten.

Folgekosten

Durch eine Hausratversicherung sind auch Folgekosten abgesichert, die nach den oben beschriebenen Ereignissen entstehen. Zu diesen Folgekosten gehören:

  • Aufräumkosten
  • Bewegungs- und Schutzkosten
  • Hotelkosten
  • Transport- und Lagerungskosten
  • Schlossänderungskosten
  • Bewachungskosten
  • Reparaturkosten für Bodenbeläge
  • Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
  • Innenanstrich und Tapeten bei Leitungswasserschäden

Die Wohnung ist nach einem Brand nicht mehr nutzbar, dann übernimmt die Versicherung auf jeden Fall die Hotelkosten, aber ohne Nebenkosten wie Telefon oder Frühstück. In der Regel wird diese Art der Entschädigung auf 100 Tage begrenzt und ist beschränkt, nämlich auf ein Tausendstel der Deckungssumme.

Glas- und Fahrraddiebstahlrisiko

Einen zusätzlicher Versicherungsschutz gibt es für Glas- oder Fahrraddiebstahl. Dabei handelt es sich allerdings um Zusätze, bei denen keine Existenzen wirtschaftlich bedroht sind.

Hausrat – was fällt darunter?

In der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat enthalten, der gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen abgesichert ist.

Zum Hausrat gehören viele Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch gebraucht werden. Auch Wertsachen wie

  • Bargeld und geladene Beiträge auf Geldkarten
  • Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere
  • Schmuck, Edelsteine, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Perlen, Münzen und Medaillen aus Gold oder Platin
  • Pelze, Gobelins, handgeknüpfte Teppiche und Kunstgegenstände, die nicht in den oben genannten Punkten zu finden und aus Silber sind
  • alle Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind und als Antiquitäten bezeichnet werden (ausgeschlossen sind hierbei Möbel)

Je nach Versicherungsfall ist die Entschädigung unterschiedlich hoch und wird meist auf etwa 20% der Versicherungssumme begrenzt. Die Wertgegenstände sind zudem im Vorfeld sicher aufzubewahren und dazu dient in der Regel ein Geldschrank.

Wo genau ist der Hausrat versichert?

In dem Versicherungsschein wird eine Wohnung festgehalten und damit gilt die Versicherung für diese Wohnung inklusive der Nebengebäude und Garagen.

Die Arbeitszimmer, die gewerblich und beruflich zum Einsatz kommen, sind nicht mit versichert. Aber es gibt eine Ausnahme, nämlich, wenn das Arbeitszimmer nur über die Wohnung zu betreten ist.

Es gibt auch Hausrat, der außerhalb der Wohnung steht und dann kommt eine sogenannte Außenversicherung mit Entschädigungsgrenzen zum Einsatz. Allerdings nur, wenn der Hausrat nicht länger als drei Monate auswärtig gelagert wird. Beispielsweise spricht man hier von Kleidung, die in der Reinigung ist oder eine Kamera, die auf einer Reise aus dem Hotelzimmer entwendet wurde.

Der Hausrat ist in der alten und der neuen Wohnung versichert, wenn Sie sich gerade in einem Umzug befinden. Der Versicherungsschutz endet für die alte Wohnung spätestens zwei Monate nach dem Umzugsbeginn. Denken Sie immer daran, dass Sie den Umzug rechtzeitig der Versicherung melden.

Was ist eine Neuwertversicherung?

Der Begriff Neuwertversicherung kommt in den Hausratversicherungen sehr häufig vor und das bedeutet, im Schadensfall erhalten Sie den Neuwert ersetzt.

Der Neuwert ist der Betrag, denn Sie für Ihre Sachen bekommen und hier handelt es sich um den Betrag, den die Sachen im neuwertigen Zustand kosten würden. Grundvoraussetzung ist, dass Sie die Versicherungssumme entsprechend ausgesucht haben. Nur dann übernimmt die Versicherung und zahlt den Neuwert des gesamten Hausrates.

Die volle Schadenssumme erhalten Sie nicht, wenn Sie nur eine niedrige Versicherung ausgesucht haben.

Die Ermittlung der Versicherungssumme

Suchen Sie sich immer die Versicherungssumme aus, die auch wirklich dem tatsächlichen Wert des vorhandenen Hausrats entspricht.

Ansonsten setzen Sie sich der Gefahr aus, dass Sie entweder viel zu teure Beiträge zahlen oder im Schadensfall keinen kompletten Ersatz bekommen.

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Versicherungssumme zu ermitteln. Entweder schätzen Sie selber oder Sie richten sich an die Empfehlung der Versicherungswirtschaft. Diese legen eine bestimmte Höhe für einen Quadratmeter fest. Für einen Quadratmeter Wohnfläche liegt die Mindestversicherungssumme etwa bei 650 Euro.

Was ist eine Unterversicherung?

Von einer Unterversicherung spricht man, wenn die ausgemachte Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wert des Hausrates liegt.

Kommt es bei einer Unterversicherung zu einem Schadensfall, dann übernimmt die Versicherung natürlich nur den Teil des Schadens der versichert ist und auf dem Restschaden bleiben Sie sitzen.

Beispiel:

Sie haben eine Hausratversicherung mit einer Versicherungssumme von 50.000 Euro abgeschlossen, aber der tatsächliche Wert des Hausrates liegt bei 100.000 Euro. In dem Fall spricht man von einer Unterversicherung und die Versicherung übernimmt nur die angegebenen 50.000 Euro.

Tritt beispielsweise ein Brand in einem Zimmer auf und richtet einen Schaden von 10.000 Euro an, dann zahlt die Versicherung nur 5.000 Euro, weil Sie schließlich unterversichert sind.

Die Beitragsberechnung

Der Beitrag für eine Hausratversicherung wird anhand der Wohnfläche und dem Wert der Einrichtung ermittelt.

In der Großstadt sind die Versicherungen deutlich teurer als auf dem Land, denn die häufigeren Schäden stammen aus der Stadt. Außerdem hängt die Beitragshöhe auch von der Bauartklasse des Hauses ab.

Sie können die Beiträge reduzieren, indem Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.

Der Versicherungsfall – woran halten Sie sich?

Sobald es zu einem Schadensfall kommt, müssen Sie die Versicherung und die Polizei informieren und den Schaden melden.

Die Polizei wird Sie zudem fragen, welche Gegenstände aus dem Hausrat entwendet wurden und auch die Versicherung fordert diese Informationen ein.

Sie gefährden den Versicherungsschutz, wenn Sie die Verhaltenspflichten missachten.

Tipp:

In regelmäßigen Abständen dokumentieren Sie den gesamten Haushalt und das ist mit einer Videokamera oder einem Fotoapparat möglich. Quittungen von Neuschaffungen heben Sie sorgfältig auf und dann haben Sie auch einen Schadensnachweis für die Versicherung.

Das Beenden des Vertrags

Die Versicherungsverträge lassen sich in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen.

Ohne eine Kündigung verlängert sich der Vertrag meist automatisch für ein weiteres Jahr und dann kann der Vertrag nur mit einer 3-Monatsfrist gekündigt werden.

Sie können aber auch im Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung kündigen.

Ein weiterer Kündigungsgrund ist gegeben, wenn es keinen Grund mehr für eine Hausratsversicherung gibt. Beispielsweise Sie lösen die Wohnung auf, dann endet der Vertrag, aber Sie müssen der Versicherung Bescheid geben.

Anbieter und Tarif finden

Die Beitrags- und Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Hausratversicherungen sind wirklich enorm.

Sie sollten Sie auf jeden Fall beraten lassen und Sie haben die Möglichkeit sich zu orientieren. Hilfe finden Sie hier:

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hausratversicherung

1. Wie hoch sollte die Deckungssumme bei einer Hausratversicherung sein?

Es gibt eine Faustregel, die besagt, dass für einen Quadratmeter Wohnfläche zwischen 500 und 750 Euro als Deckungssumme eine gute Idee ist. Einige Versicherungen bieten einen Pauschalpreis von 650 Euro für einen Quadratmeter.

2. Wie lässt sich der Wert des Hausrats bestimmen?

Sie können eine Inventarliste anlegen und alle Gegenstände, die zum Hausrat zählen schriftlich festhalten. Dazu schreiben Sie den Wert der einzelnen Gegenstände auf. Beachten Sie, dass Möbel, Kleidung und Elektrogeräte auch zum Hausrat gehören, genau wie die Vorräte in der Küche.

3. Was heißt „unbegrenzte“ Versicherungssumme?

Bei einer unbegrenzten Versicherungssumme handelt es sich um eine Versicherungssumme, die keine festgelegte Deckungssumme beinhaltet. Sie erhalten eine mehr als angemessene Höchstentschädigung.

4. Muss ich alle Rechnungen behalten?

Im Idealfall heben Sie alle Rechnungen bei einem Neukauf auf und heben die Versicherungssumme einmal im Jahr entsprechend an, damit Sie keinen Verlust im Schadensfall haben.

5. Wie oft sollte ich die Versicherungssumme anpassen lassen?

Es gibt keine feste Regelung zur Anpassung der Versicherungssumme, aber bei Neuschaffung von teureren Geräten oder einer Renovierung sollten Sie die Versicherungssumme anpassen lassen.

Fazit

Eine Hausratversicherung ist in der heutigen Zeit eine der wichtigsten Versicherungen. Sie sichert den Hausrat vor Beschädigungen und Verlust ab und bringt Ihnen eine gewisse Sicherheit. Im Schadensfall übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für eine Neuschaffung des Hausrates in ausgemachter Deckungshöhe. Die richtige Höhe können Sie mit Hilfe der Pauschale festlegen, die zurzeit bei 650 Euro für einen Quadratmeter Wohnfläche liegt.

Der Beitrag Hausratversicherung: Bei der Kostenübernahme kommt es auf den Wert der Einrichtung an erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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