Haustürgeschäfte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 05 Oct 2017 12:45:24 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Haustürgeschäfte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/abzocke-im-namen-des-pflegedienstes-und-der-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/abzocke-im-namen-des-pflegedienstes-und-der-krankenkasse/#respond Thu, 05 Oct 2017 12:45:24 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=17636 Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 200 Euro oder stehlen Bargeld und Wertsachen.

Dass Betrüger und Kriminelle nicht besonders sozial sind, dürfte jedem klar sein. Für gewöhnlich möchten die Ganoven nur das Geld von anderen bekommen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Doch manche Betrüger haben zudem scheinbar auch kein Gewissen. So wie im aktuellen Fall von dem die Stiftung Warentest und die Polizei Viersen berichtet. Denn wer Pflegebedürftige abzockt, um sich selbst ein schönes Leben zu machen, muss schon sehr abgebrüht und skrupellos sein.

Doch wie gelangen die Kriminellen an das Geld der Pflegebedürftigen? Ganz einfach. Sie besuchen diese zu Hause und geben sich als Krankenkassenmitarbeiter aus. Angeblich vertreten sie den Kollegen, der die Termine sonst wahrnimmt beziehungsweise von Person her bekannt ist. Anschließend erzählen die Betrüger wie so oft eine Geschichte. Danach soll der Pflegebedürftige über Änderungen an den Pflegeleistungen und der Abrechnung informiert werden. Damit haben sich die Kriminellen natürlich ein Thema herausgesucht, was jeden Pflegebedürftigen interessiert, da diese Menschen in der Regel auf jeden Cent angewiesen sind.

Abschließend verlangen die falschen Mitarbeiter des MDK eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 200 Euro, die natürlich im Idealfall bar kassiert wird. Aus unseren Erfahrungen wissen wir, dass teils unter einem Vorwand auch eine Bankverbindung aufgenommen wird. Nicht selten schließt der Betrogene an dieser Stelle ein Abo ab.

Auch falsche Pflegedienstmitarbeiter kommen ins Haus

Auch im Namen des Pflegedienstes versuchen Kriminelle ahnungslose Senioren um ihre Ersparnisse zu bringen. Gut ausspioniert ist das leider auch recht einfach. Die Betrüger klingeln an der Tür von Pflegebedürftigen und geben sich als Pflegedienstmitarbeiter aus. Einmal in der Wohnung werden die Senioren in Gespräche verwickelt. Anschließend fehlt Bargeld oder Schmuck. Über einen derartigen Fall berichtet aktuell die Polizei in Viersen:

Am Mittwoch, gegen 11.00 Uhr, klingelt ein Mann bei einer 92-jährigen Kempenerin. Er gab vor, vom Pflegedienst zu sein und verwickelt die Frau in ein Gespräch. Als der Mann die Wohnung wieder verlassen hatte, stellte die Kempenerin fest, dass der Mann mehrere hundert Euro gestohlen hatte. […] Kreispolizeibehörde Viersen am 04.10.2017 auf presseportal.de

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

So schützen Sie sich vor falschen Mitarbeitern

Meistens trifft es ältere Menschen, die den wortgewandten Trickbetrügern nicht so schnell Paroli bieten können. Dennoch gibt es immer mehr informierte Senioren, die sich nicht hereinlegen lassen. So können Sie sich vor ungebetenen und falschen Mitarbeitern der Krankasse, des Pflegedienstes oder Handwerkern schützen.

  • Lassen Sie grundsätzlich keine fremden Personen in Ihre Wohnung.
  • Falls doch die Notwendigkeit besteht, ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu, wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen. Bestellen Sie den Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.
  • Lassen Sie Behördenmitarbeiter oder Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst bestellt haben oder wenn sie von der Hausverwaltung angekündigt worden sind. Das gilt auch für die Polizei.
  • Denken Sie daran, dass Hausbesuche, wie die des Medizinischen Dienstes, immer schriftlich angekündigt werden. Lassen Sie sich den Ausweis des Mitarbeiters zeigen. Rufen Sie notfalls den MDK über die Ihnen bekannte Telefonnummer an und vergewissern Sie sich, dass alles seine Richtigkeit hat.
  • Zahlen Sie niemals Geld an der Haustür oder für unerwartet erbrachte Leistungen wie eine Beratung. Geben Sie Ihre Bankverbindung nicht heraus und unterschreiben Sie nichts. Lassen Sie sich die Unterlagen aushändigen und begutachten Sie diese zuerst mit einer Vertrauensperson.
  • Falls Sie gerade nirgendwo Hilfe bekommen, können Sie auch bei der Polizei anrufen und den Vorfall melden.

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Vorsicht Dachreinigung: Wucherpreise statt Schnäppchen bei Haustürgeschäften https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-dachhreinigung-wucherpreise-statt-schnaeppchen-bei-haustuergeschaeften/ https://www.verbraucherschutz.com/warnungsticker/vorsicht-dachhreinigung-wucherpreise-statt-schnaeppchen-bei-haustuergeschaeften/#comments Thu, 11 May 2017 08:21:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=12104 Ein gewisses Maß an Misstrauen schützt Sie vor gemeinen Betrügern. Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei Brandenburg aktuell vor zwielichtigen Dienstleistern, die zum Schnäppchenpreis Arbeiten an Ihrem Haus übernehmen möchten. Wir erklären, wie aus dem

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Ein gewisses Maß an Misstrauen schützt Sie vor gemeinen Betrügern. Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei Brandenburg aktuell vor zwielichtigen Dienstleistern, die zum Schnäppchenpreis Arbeiten an Ihrem Haus übernehmen möchten. Wir erklären, wie aus dem Schnäppchen Wucher werden kann und wie Sie sich schützen können.

Stellen Sie sich vor, an Ihrer Haustür klingeln ein paar Handwerker, die Ihr Haus von außen und Ihr Grundstück mal eben auf Vordermann bringen wollen. Scheinbar ist die Gelegenheit günstig, denn der Preis ist unschlagbar niedrig. Praktischerweise machen sich die Arbeiter auch direkt an das Streichen der Fassade und übernehmen längst überfällige Reinigungsarbeiten an Dach und Einfahrt. Was sich zunächst ideal anhört, entpuppte sich in Brandenburg als Verdacht auf Wucher.

Aufpassen müssen Sie nicht nur an der Haustür. Auch per Telefon versuchen Kriminelle vor allem ältere Menschen abzuzocken. Wir berichten beispielsweise regelmäßig über falsche Polizisten oder den Enkeltrick mit vermeintlichen Familienmitgliedern.

Ältere Dame wird von vermeintlichen Handwerkern belästigt

Die Polizei Brandenburg wurde von einem Bankmitarbeiter über eine ältere Dame informiert, die mehrere Tausend Euro in bar für Handwerker benötigte. Der Banker vermutete hinter der Bargeldanfrage eine Betrugsmasche. Bei der Überprüfung am Haus der Dame, traf die Polizei dann auf vier Männer, die ohne schriftliche Auftragsvergabe und ohne Gewerbeerlaubnis ihre Arbeit verrichteten.

Die Dame teilte den Beamten mit, dass die Männer immer höhere Geldbeträge für ihre Dienstleistung verlangten. So ist der geforderte Betrag auf mehrere zehntausend Euro gestiegen. Im Namen der Hausbesitzerin beendeten die Polizisten die Arbeit der Männer. Diese tauchten jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nochmals am Haus auf und forderten ihre Bezahlung. Vermutlich, um die Hausbesitzerin unter Druck zu setzen, beschmierten sie die frisch gestrichene Fassade mit Farbe. Die Polizei wurde erneut verständigt und erteilte den Männern einen Platzverweis. Weiter kam es für die Arbeiter zu einer Anzeige wegen Verdacht auf Betrug und Wucher.

Seien Sie achtsam und vergeben Sie derartige Aufträge nur schriftlich

Einen ersten Hinweis auf diese mögliche Betrugsmasche, finden Sie vermutlich schon in Ihrer Nachbarschaft. Auch in dem oben geschilderten Fall, gingen die Männer zunächst von Haus zu Haus und boten ihre Dienstleistungen an. Bereits an dieser Stelle sollten Sie misstrauisch werden, denn seriöse Anbieter gehen üblicherweise nicht hausieren. Des Weiteren sollten Sie unbedingt auf ein Schriftstück beziehungsweise auf einen Werkvertrag bestehen. Darin ist auch eine Vergütung geregelt, wonach die Arbeiter ihren Lohn nicht beliebig in die Höhe treiben können.

Die Polizei gibt zudem folgende Tipps:

  • Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür
  • Lassen Sie unaufgefordert kommende „Vertreter“ oder „Verkäufer“ nicht in Ihre Wohnung.
  • Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht verwirren oder unter Druck setzen. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
  • Wenn Sie unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab. Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu.
  • Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das richtige Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert gegebenenfalls die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Fälle aus Ihrer Nachbarschaft melden

Ihnen ist in Ihrer Straße schon ein ähnlicher Fall passiert oder Sie kennen jemanden, der auf diese Weise betrogen worden ist? Dann schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen zum Thema in den Kommentaren unterhalb des Artikels. Geben Sie bitte den Ort und die Postleitzahl an, um andere Leser bestmöglich zu warnen. Ihren Kommentar können Sie bei Onlinewarnungen.de anonym ohne Nennung Ihres echten Namens abgeben.

Falls bei Ihnen gerade dubiose Handwerker oder andere Personen von Haustür zu Haustür laufen, um unseriöse Dienstleistungen oder Waren anzubieten, sollten Sie vorsichtshalber die Polizei unter dem Notruf 110 verständigen.

Verpassen Sie keine Warnung. Hier können Sie uns folgen:
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