Hautkrebs | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:52:46 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Hautkrebs | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Sonnencreme: Worauf Sie achten sollten – Inhaltsstoffe, Schutzdauer https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sonnencreme-worauf-sie-achten-sollten-inhaltsstoffe-schutzdauer/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sonnencreme-worauf-sie-achten-sollten-inhaltsstoffe-schutzdauer/#respond Fri, 13 May 2022 08:52:46 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=66334 Die Sonnencreme schützt vor Sonnenbrand. Jedoch nicht ohne Limit und nicht zu 100 % gegen Hautkrebs. Hier erfahren Sie, auf was Sie achten sollten. Sonnencreme schützt Eine schöne Bräune der Haut ist im Grunde nur

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Die Sonnencreme schützt vor Sonnenbrand. Jedoch nicht ohne Limit und nicht zu 100 % gegen Hautkrebs. Hier erfahren Sie, auf was Sie achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lange Kleidung und die intensive Sonne zwischen 11 und 15 Uhr zu umgehen, sind ein guter Schutz.
  • Sonnencremes stehen nicht an oberster Stelle. Zwar schützen Sie für eine gewisse Zeit vor einem Sonnenbrand aber eben nicht vor Hautkrebs.
  • Anhand des Lichtschutzfaktors erfahren Sie, wie lange Sie nach dem Eincremen in der Sonne bleiben können, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.
  • Tragen Sie die Creme immer dick und vor allen Dingen ohne Lücken auf.

Sonnencreme schützt

Eine schöne Bräune der Haut ist im Grunde nur ein Zeichen dafür, dass die Haut sich vor der Sonne schützt.

Doch genau das schafft sie je nach Hauttyp nur für eine gewisse Zeit von etwa 5 bis 30 Minuten. Danach fängt sie an sich zu röten und bekommt einen Sonnenbrand. Verwenden Sie Sonnencremes, so haben Sie für eine bestimmte Zeit Schutz, jedoch aber nicht vor dem gefährlichen Hautkrebs oder vor Hautalterung. Denn selbst die beste Sonnencreme lässt noch ein wenig UV-Strahlung durch.
Es gilt: Gehen Sie zwischen 11 und 15 Uhr nicht in die Mittagssonne. Suchen Sie den Schatten auf und tragen Sie luftige, aber lange Kleidung. Dies schützt besser als mit Sonnencreme in der Sonne zu liegen.
Das Sonnenschutzmittel reflektiert die UV-Strahlen zum Teil oder wandelt sie um. Wie gut dies erfolgt, hängt vom Lichtschutzfaktor ab. Er sagt Ihnen, wie lange Sie in der Sonne bleiben können, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.

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Beispiel

Um Ihre eigene Schutzzeit in Verbindung mit dem Lichtschutzfaktor zu berechnen, müssen Sie wissen, wie lange Ihre Eigenschutzzeit ist. Dieser Eigenschutz ist die Zeit, in der Sie ohne Hautrötung in der Sonne bleiben können. Somit rechnen Sie Eigenschutzzeit mal Lichtschutzfaktor. Das Ergebnis sagt Ihnen, wie lange Sie mit Sonnencreme in der Sonne bleiben können. Das bedeutet, hält Ihre Haut es ohne Sonnencreme maximal 10 Minuten in der Sonne aus und verwenden Sie einen LSF 10, so können Sie (10 Min. x LSF 10 = 100) 100 Minuten in der Sonne bleiben.

Achtung: Hier handelt es sich nur um Theorie. Nutzen Sie deshalb nicht jede Minute aus, sondern bleiben Sie nicht ganz so lange in der Sonne. Man geht davon aus, dass Sie wie in obigen Beispiel maximal 60 Minuten in der Sonne bleiben sollten.

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Unser Tipps

  • Schützen Sie sich mit Sonnenhut, langer Kleidung, Sonnenbrille und bleiben Sie im Schatten.
  • Die Sonnencreme schützt Sie für geraume Zeit. Jedoch muss sie lückenlos und dick aufgetragen sein.
  • Selbst wenn Sie mehrmals nachcreme, verlängert es nicht die Zeit. Dennoch sollten Sie alle zwei Stunden eine neue Schicht auftragen. Sobald die Zeit abgelaufen ist, gehen Sie in den Schatten. Cremen Sie sich nach jedem Bad neu ein, auch bei wasserfesten Produkten.
  • Passen Sie bei Sonnencremes mit organisch-chemischen Filtern auf. Diese können eine Allergie auslösen, auch die Konservierungs- und Duftstoffe. Ebenso gibt es UV-Filter, bei denen der Verdacht besteht, dass Sie Hautkrebs auslösen. Es gibt sogar UV-Filter, die vermutlich das Hormonsystem stören. Bei mineralischen Filtern ist die Haut zwar weiß, sie sind aber unbedenklich. Diese Cremes enthalten meist Nano-Teilchen. Schauen Sie auf die Inhaltsstoffe, so finden Sie diese unter dem Hinweis Titanium dioxide (nano). Jedoch sollten diese Nanoteilchen nicht in Sprühflaschen enthalten sein, weil Sie diese einatmen könnten. Die gesunde Haut dagegen kann die Nanoteilchen nicht aufnehmen. Jedoch weiß man noch nicht, wie sich diese Nanoteilchen in der Umwelt verhalten und was sie mit geschädigter Haut machen.
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Weitere Tipps

  • Alte Sonnencremes können den UV-Filter Octocrylen enthalten. Hier besteht die Gefahr, dass er sich in Benzophenom umwandelt. Er kann dann Allergien auslösen und wird sogar über die Haut aufgenommen. Die International Agency for Research on Cancer geht davon aus, dass der Stoff sogar krebserregend ist und sich auf die Schilddrüse und die Fortpflanzungsorgane auswirken kann.
  • Kaufen Sie zertifizierte Naturkosmetikprodukte mit dem NATURE-Sigel oder dem COSMOS/BDIH-Siegel so haben Sie ein Produkt mit mineralischem Lichtschutzfaktor. Neigen Sie zu Allergien, sind sie eine gute Wahl. Selbst in Naturkosmetik sind Nanoteilchen nicht verboten. Möchten Sie diese nicht, so achten Sie auf die Inhaltsstoffe. Sofern Ihre Haut empfindlich ist, wählen Sie Produkte ohne Duftstoffe.
  • Manche Lichtschutzfilter sind heikel. So gibt es eine amerikanische Studie, die besagt, das bestimmte fettlösliche LSF oder deren Abbauprodukte in das Blut oder den Urin übergehen können. In anderen Untersuchungen fand man heraus, dass bestimmte Stoffe das Hormonsystem von Versuchstieren störte. Diese Stoffe sind 4-Methylbenzylidene camphor, Benzophenone-1, Benzophenone-2, Benzophenone-3, Ethylhexyl Methoxycinnamate oder Homosalate. Laut einer europäischen Studie konnten in Eiern von Weißstörchen, Lachmöwen und Rohrweihen sogar organisch chemische UV-Filter nachgewiesen werden.
  • Auf den Inseln Hawaii und Palau sind organsich-chemische UV-filter mit Ethylhexyl Methoxycinnamate (Octinoxate) und Benzophenon-3 verboten. Man ist der Meinung, dass diese Stoffe nicht nur das Klima- und die Meereserwärmung auslösen, sondern auch Korallenriffen schaden. Alternativ können Sie hier Produkte mit mineralischem UV-Filter nutzen, die keine Nanoteilchen enthalten. Natürlich schützt Sie auch UV-Badebekleidung.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Sonnencreme: Worauf Sie achten sollten – Infos

1. Warum ist nicht jede Sonnencreme gleich gut?

In erster Linie hängt es von den Inhaltsstoffen ab. Erkundigen Sie sich hier ganz genau und verzichten Sie möglichst auf Duft- und Konservierungsstoffe.

2. Sollte ich immer einen hohen LSF nutzen?

Möchten Sie sich möglichst gut schützen, so ist es ratsam, immer einen hohen LSF zu verwenden. Jedoch heißt das nicht, dass Sie dann unbegrenzt in der Sonne bleiben können.

3. Kann ich Sonnencreme auch selber machen?

Die Herstellung von Kosmetik boomt, doch sollten Sie bei Sonnencreme vorsichtig sein. Diese soll Sie vor der UV-Strahlung schützen und deshalb müssen Sie genau wissen, wie sie zusammengesetzt sein muss.

4. Warum juckt meine Haut in der Sonne?

Entweder vertragen Sie die Sonnencreme nicht oder aber Sie haben noch keine Aufgetragen und Ihr Haut hat nicht genügend Eigenschutzzeit.

5. Ist Sonnencreme für Babys ausreichend?

Tragen Sie die Sonnencreme auf alle Hautstellen auf, die Sie nicht mit langer, dünner Kleidung schützen können. Generell sollten sich Babys und Kleinkinder aber nur im Schatten aufhalten.

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Fazit

Sonnencreme ist ein wichtiges Utensil im Sommer und sollte sogar im Winter genutzt werden. Schützen Sie alle Hautstellen, die der Sonne ausgesetzt sind und vermeiden Sie es zu lange in der Sonne zu bleiben.

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Hautkrebs-Früherkennung – ein Muss ab dem 35. Lebensjahr https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hautkrebs-frueherkennung-ein-muss-ab-dem-35-lebensjahr/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hautkrebs-frueherkennung-ein-muss-ab-dem-35-lebensjahr/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:24:31 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62329 Die Hautkrebs-Früherkennung dient der Erkennung von bösartigen Erkrankungen der Haut und soll über die möglichen Risiken aufklären. Für gesetzlich Versicherte ist das Screening-Programm kostenlos, aber bei der Untersuchung mit den Auflichtmikroskop kommt es oft zu

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Die Hautkrebs-Früherkennung dient der Erkennung von bösartigen Erkrankungen der Haut und soll über die möglichen Risiken aufklären. Für gesetzlich Versicherte ist das Screening-Programm kostenlos, aber bei der Untersuchung mit den Auflichtmikroskop kommt es oft zu Streitpunkten, denn die Ärzte rechnen die Untersuchung als IGel-Leistung ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlich Krankenversicherten ab 35 haben in Deutschland einen Anspruch auf eine kostenlose Hautkrebs-Früherkennung und das alle zwei Jahre.
  • Durchgeführt wird die Früherkennungs-Untersuchung von Hausärzten und Dermatologen, aber sie müssen sich für das Screening qualifiziert haben.
  • Der Arzt führt die Untersuchung zur Früherkennung für gesetzlich Versicherte mit dem bloßen Auge durch. Die Untersuchung mit dem Auflichtmikroskop wird als IGel-Leistung bezeichnet und privat abgerechnet.
  • In der Regel bieten die Krankenkassen den Versicherten Zusatzleistungen an, aber vor der Untersuchung sollten Sie sich ausführlich bei der Krankenkasse informieren.

Das Krankheitsbild

Jedes Jahr erkranken mehr als 30.000 Menschen in Deutschland an schwarzem Hautkrebs, das behauptet das Deutsche Krebsforschungszentrum.

Der schwarze Hautkrebs ist die gefährlichste Form des Hautkrebsen, denn er breitet sich über die Lymph- und Blutbahnen schnell im ganzen Körper aus. Die Krebsart wächst sehr früh und beginnt in den Organen Metastasen zu bilden. Im Gegensatz dazu steht der weiße Hautkrebs. Er tritt deutlich seltener aus, verläuft meist weniger aggressiv und ist viel besser zu behandeln.

In fast allen Fällen lässt sich Hautkrebs behandeln, wenn er rechtzeitig erkannt wird. Die Haut- und Hausärzte führen regelmäßige Untersuchungen durch und schauen sich auffällige Stellen und Veränderungen der Haut an. Dadurch erkennen sie den Hautkrebs frühzeitig und die Sterberate lässt sich verringern.

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Der Untersuchungsablauf

Mittlerweile gibt es ein bundesweites Programm zur Hautkrebs-Früherkennung und das gilt seit Juli 2008.

Seit dem haben alle gesetzlich Krankenversicherten ab 35 die Möglichkeit sich alle zwei Jahre kostenfrei einer Ganzkörperuntersuchung zu unterziehen. Haut- und Hausärzte übernehmen diese Untersuchung. Da Angebot gilt für alle und ist verdachtsunabhängig und dadurch spricht man von einem Screening.

Der Arzt erkundigt sich in der Regel zuerst nach Vorerkrankungen oder möglichen Risikofaktoren. Danach kommt es zu einer intensiven Untersuchung der ganzen Haut und dafür schaut sich der Arzt nicht nur die gut sichtbaren Stellen am Kopf, Armen, Beinen und Körper an, sondern schaut auch in die versteckten Bereiche, wie Ohren, Mundschleimhaut, Kopfhaut, Zehenzwischenräume und den äußeren Genitalbereich.

Der Arzt braucht für die Untersuchung keine Instrumente, sondern verwendet in der Regel nur eine helle Lampe und sein Auge. Bei auffälligen Hautveränderungen kommt es zur Entnahme einer Gewebeprobe, um die Diagnose zu klären. Der Arzt gibt gleichzeitig wertvolle Tipps im Umgang mit der Sonne.

  • Alle zwei Jahre ist die Teilnahme an einer Früherkennung kostenlos, wenn Sie 35 Jahre alt sind. Es handelt sich nicht um eine IGel-Leistung.
  • Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass jeder Arzt ein kostenloses Hautkrebsscreening macht. Viele Praxen vergeben keinen Termin oder bieten die Leistung nur für Selbstzahler an.
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Was zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Das geschulte Auge des Arztes ist Grundvoraussetzung für eine normale Hautuntersuchung, aber oft benutzen die Ärzte im Früherkennungsprogramm ein Auflichtmikroskop (Dermatoskop).

Damit werden die tieferen Schichten der Haut begutachtet. Mit Hilfe des Mikroskops lassen sich die Hautveränderungen, insbesondere Pigmentflecken um das Zehnfache vergrößern und dadurch lässt sich eine bessere und genauere Diagnose stellen.

Im Screening-Programm der gesetzlichen Krankenkassen ist die Untersuchung mit dem Mikroskop nicht vorgesehen und wird in der Regel auch nicht von den Krankenkassen übernommen. Unter Umständen zahlt die Krankenkasse die Untersuchung, wenn damit nur eine gezielte Stelle untersucht wird, die verdächtig ist.

Die einzelnen Krankenkassen bieten ihren Versicherten bei der Hautkrebs-Früherkennung verschiedene Vorteile. Die Mehrkosten für den Einsatz des Dermatoskops werden von einigen Krankenkassen übernommen und einige Kassen übernehmen auch die Früherkennung vor dem 35. Lebensjahr oder es gibt die Möglichkeit einmal im Jahr zur Untersuchung zu kommen. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, denn es kann sich lohnen.

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Was ist eine Privatleistung?

In der Regel handelt es sich beim Einsatz der Dermatoskopie im Rahmen einer Früherkennung um eine Selbstzahlerleistung.

Bei der Methode handelt es sich nicht um eine gesetzliche Kassenleistung und zählt nicht zum Hautkrebs-Screening. Die Dermatoskopie wird als Privatleistung angesehen und nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet.

Zwischen den Ärzten und den Krankenkassen ist die Abrechnung ein sehr großer Streitpunkt, denn sobald der Arzt eine verdächtige Hautstelle mit dem bloßen Auge erkannt hat, wird er den Verdacht abklären und das Dermatoskop zur Hilfe nehmen. Die Kassen haben sich ein Argument zurechtgelegt und sind der Meinung, dass schon die Abklärung einer verdächtigen Stelle eine auf Heilung ausgerichtete Leistung ist und somit von der Kasse zu zahlen ist. Aber der Arzt bekommt für den Einsatz des Dermatoskops keine gesonderte Vergütung, denn das Gerät gehört schließlich zum Handwerkszeug des Hautarztes. Die Dermatoskopie ist keine vertragsärztliche Leistung, so dass sie unter die IGel-Leistung fällt und vom Patienten zu tragen ist.

Wichtig:

Die Dokumentation der Hautuntersuchung per Video ist auf jeden Fall privat zu bezahlen. Auch die Entfernung eines gutartigen, kosmetisch störenden Muttermals und die Entfernung von altersbedingten Hautunregelmäßigkeiten wird in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Dazu gehören auch altersbedingte Blutschwämmchen und Altersflecken.

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Wichtige Patiententipps
  • Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie die Leistung übernehmen, wenn Sie sich für ein Hautkrebsscreening entscheiden. Zudem müssen Sie herausfinden, ob Ihr Arzt das Screening überhaupt anbietet.
  • Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, welche Zusatzleistungen sie übernimmt, die im Rahmen der Hautkrebsfrüherkennung liegen.
  • Führen Sie einen Preisvergleich der verschiedenen Ärzte durch, wenn Sie eine Selbstzahlerleistung durchführen lassen.
  • Schauen Sie sich Ihre Haut regelmäßig an und achten Sie auf jede Veränderung. Die so genannte ABCDE-Regel kann Ihnen bei der Untersuchung helfen, denn hierbei handelt es sich um die Daumenregel, die auch in der Dermatologie zum Einsatz kommt. Sie dient zur Beurteilung von Pigmentflecken, die auch als Muttermal bekannt sind. Für eine Diagnose wenden Sie sich an einen Hautarzt, wenn Sie einen oder mehrere Kriterien feststellen:
  • – A: Asymmetrie – Normalerweise ist ein gutartiges Muttermal oval, rund oder länglich, aber der schwarze Hautkrebs hat eine ungleichmäßige eher asymmetrische Form.
  • – B: Begrenzung – Ein Hinweis auf einen Tumor können unregelmäßig, gezackte oder verwaschene Ränderbegrenzungen sein.
  • – C: Color – Das Muttermal hat eigentlich immer einen einheitlichen Farbton, aber auffällig wird es, wenn das Muttermal einen helleren oder dunkleren Ton hat.
  • – D: Durchmesser – In der Regel hat ein Muttermal eine Größe von bis zu 5 mm und wenn es größer ist, dann suchen Sie einen Arzt auf.
  • – E: Entwicklung – Seit dem letzten Arztbesuch hat sich das Muttermal verändert.
Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hautkrebs-Früherkennung

1. Kann der Hausarzt Hautkrebs erkennen?

Grundsätzlich kann ein Hausarzt Hautkrebs erkennen, aber für eine genaue Untersuchung sollten Sie auf jeden Fall einen Hautarzt aufsuchen.

2. Wie merke ich, dass ich Hautkrebs habe?

In der Regel lässt sich Hautkrebs von Laien kaum erkennen, denn die Hautveränderungen sind anfangs minimal und mit unerfahrenem bloßen Auge kaum zu sehen.

3. Wie oft sollte ich die Haut auf Hautkrebs untersuchen lassen?

In der Regel wird empfohlen, dass eine Früherkennung ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre durchgeführt werden soll.

4. Wer übernimmt die Kosten für eine Hautkrebs-Früherkennung?

Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, denn es handelt sich um eine Leistung aus dem Leistungskatalog.

5. Wie sinnvoll ist eine Hautkrebs-Früherkennung?

Der schwarze Hautkrebs ist eine sehr aggressive Form und ist der häufigste Hautkrebs in Deutschland. Nur mit einer frühzeitigen Behandlung lässt sich der Krebs heilen und aus dem Grund sind die Hautkrebs-Früherkennungen eine sinnvolle Sache.

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Fazit

Krebs ist eine Krankheit, die nicht nur sehr weit verbreitet ist, sondern auch zum Tod führen kann. Aus dem Grund ist eine Hautkrebs-Früherkennung ein Muss. Ab dem 35. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen alle zwei Jahre die Kosten. Die Untersuchung findet beim Hausarzt oder beim Hautarzt statt und er nutzt sein bloßes Auge, um die Haut zu untersuchen. Ein Dermatoskop kommt nur zum Einsatz, wenn er verdächtige Stellen findet und eine genaue Abklärung notwendig ist. Allerdings wird die Untersuchung mit dem Dermatoskop nicht von der Krankenkasse übernommen. Informieren Sie sich vor der Untersuchungen, welche Leistungen Ihre Krankenkasse übernimmt.

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