Hilfsmittel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:52:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Hilfsmittel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Inkontinenzhilfen: Neue Vorgaben für bessere Kassenleistung und Ihr Leben wird wieder gesellschaftsfähig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkontinenzhilfen-neue-vorgaben-fuer-bessere-kassenleistung-und-ihr-leben-wird-wieder-gesellschaftsfaehig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkontinenzhilfen-neue-vorgaben-fuer-bessere-kassenleistung-und-ihr-leben-wird-wieder-gesellschaftsfaehig/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:52:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63318 Das Thema Inkontinenz führt in vielen Fällen zu einem unschönen Schamgefühl. Deshalb warten viele Betroffene z.B. sehr lange damit, die entsprechenden Produkte zu nutzen. Ganz im Gegenteil, denn sie ziehen sich oftmals aus dem gesellschaftlichen

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Das Thema Inkontinenz führt in vielen Fällen zu einem unschönen Schamgefühl. Deshalb warten viele Betroffene z.B. sehr lange damit, die entsprechenden Produkte zu nutzen. Ganz im Gegenteil, denn sie ziehen sich oftmals aus dem gesellschaftlichen Leben zurück. Aber eins sollten Sie dabei bedenken: auch mit Inkontinenz können Sie am Leben teilnehmen, wenn Sie sich z.B. Hilfsmittel holen. Die Inkontinenzmittel daher fallen unter die Kategorie der Hilfsmittel. Die Kosten können in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben inzwischen einen Regelkatalog. In diesem Katalog stehen z.B. die Inkontinenzhilfen als Hilfsmittel, so dass sie zu den Leistungen zählen. Eine ärztliche Verordnung ist daher Grundvoraussetzung, um die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
  • Die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmittel wird inzwischen von speziellen Vertragspartnern der Krankenkasse übernommen. Sie können sich daher zwischen den einzelnen Anbietern entscheiden, wobei die Fachhändler eine telefonische oder persönliche Beratung machen.
  • Sie müssen allerdings mit einem gesetzlichen Eigenanteil von 10% des Betrages rechnen, aber das sind im Höchstfall 10 Euro im Monat.

Inkontinenz von Harn und / Stuhlgang ist auch heute noch ein großes Tabu-Thema und dabei sind viele Menschen von diesem Problem betroffen. Sie haben die Möglichkeit die Produkte als Hilfsmittel zu erhalten, so dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.

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Die Funktion von Inkontinenzhilfen

Die gesetzliche Krankenkasse finanziert sogenannte Inkontinenzhilfen, wenn Sie von Inkontinenz durch Harn und / oder Stuhlgang betroffen sind. 

In der Regel handelt es sich bei diesen Hilfsmittel um aufsaugende Inkontinenzhilfen. Sie saugen und speichern oder fangen Urin und flüssigen Stuhl auf.

Zu diesen Produkten gehören z.B.:

  • Vorlagen. Sie werden in der Unterhose getragen, wobei es sich allerdings um eine eng anliegende Unterhose handeln muss, damit ausreichend Halt vorhanden ist. Sie können aber auch z.B. in einer Netzhose angebracht werden.
  • wiederverschließbare Windelhosen. Sie sind in der Regel mit einem Klett- oder Haftstreifen versehen und arbeiten genau wie eine Windel.
  • Inkontinenzhosen. Diese Hosen werden z.B. auch als Pants bezeichnet und werden wie eine normale Unterhose getragen.

Die aufsaugenden Inkontinenzhilfen bestehen aus mehreren Schichten. Das weiche Innenvlies und die aufsaugenden, geruchsbindenden Materialien vermeiden nicht nur die Feuchtigkeit auf der Haut, sondern binden gleichzeitig die Gerüche. Sie besitzen zudem eine feuchtigkeitsdichte Abschlussschicht und eine atmungsaktive Außenschicht für einen angenehmen Tragekomfort.

Insbesondere das Gewicht, die Größe, der Körperbau und die tägliche Trinkmenge entscheiden über die Auswahl des Produkts. Auch der Bauch- und Hüftumgang spielen eine wichtige Rolle, aber auch eventuelle Hautprobleme sind bei der Auswahl zu beachten.

In der Regel sind die aufsaugenden Hilfsmittel für Männer und Frauen geeignet, aber es gibt auch geschlechtsspezifische Produkte.

Achtung:

Die Ausprägung der Inkontinenz spielt bei der Wahl des Hilfsmittels eine wichtig Rolle, denn es gibt die Inkontinenzhilfen nicht nur in verschiedenen Größen, sondern auch in unterschiedlichen Saugstärken. Sie eignen sich für leichte bis sehr schwere Inkontinenz.

Eine gut angepasste Inkontinenzhilfe in ausgezeichneter Qualität sorgt dafür, dass Sie auch wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

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Das Beantragen der Inkontinenzhilfen

Die Menschen mit Inkontinenz ziehen sich in den meisten Fällen aus dem gesellschaftlichen Leben zurück und das einfach aus dem Grund der Unsicherheit.

Das richtige Inkontinenzprodukt kann Ihnen helfen, die Unsicherheit abzulegen und endlich wieder am Leben teilzunehmen. So können Sie auch wieder Freude am Leben haben. Sie als gesetzlicher Versicherter haben daher das Recht auf die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten. Im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 15 finden Sie z.B. auch die Inkontinenzhilfen.

Achtung:

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, damit Sie Inkontinenzhilfen auf Krankenkassenkosten bekommen.
  • Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung für Inkontinenzhilfen, wenn Sie eine mittelgradige Inkontinenz haben. Das bedeutet, es liegt ein Richtwert von 100 ml in 4 Stunden vor und dann erhalten Sie die entsprechenden Hilfe auf Kosten der Krankenkasse.
  • Der Arzt erteilt Ihnen eine Verordnung, in der nicht nur die Diagnose und die Bezeichnung des Artikels zu finden sind, sondern auch die benötige Menge oder der Versorgungszeitraum. Auf jeden Fall muss in der Verordnung stehen, warum das verordnete Hilfsmittel notwendig ist. Der Arzt sollte also in jedem Fall eintragen, dass die Inkontinenzhilfe notwendig ist, damit Sie wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Im Grunde kann man sagen, dass die Verordnung sehr ausführlich sein muss, damit der Weg zur Inkontinenzhilfe leicht ist.
  • Sie bekommen eine Dauerverordnung, wenn Sie ständig Material für die Inkontinenz brauchen und diese stellt der Arzt dann auch aus. In der Regel läuft eine Dauerverordnung direkt mehrere Monate.
  • Wichtig ist, dass Inkontinenzhilfen im Monat auf eine Stückzahl begrenzt sind. Das bedeutet, wenn Sie mehr Material brauchen, dann sollten Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt auseinandersetzen. Sie haben nämlich durchaus das Recht auf Mehrbedarf, wenn Sie diesen auch nachweisen können. Bei der Anforderung hilft Ihnen eine Bescheinigung durch Ihren Arzt.
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Die Versorgung

Sie als gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung mit Inkontinenzmitteln. Allerdings nur, wenn sie das Maß der Notwendigkeit nicht überschreitet.

Im Grunde heißt es, dass Sie die Inkontinenzprodukte erhalten bis zu einer bestimmten Menge, aber auch die Qualität ist zu beachten. Hierbei wird von Kassenprodukten gesprochen, denn es gibt auch hochwertigere Produkte, aber diese zahlt die Krankenkasse nicht. Es entstehen Mehrkosten und diese zahlen Sie aus der eigenen Taschen.

Sie können die Inkontinenzprodukte auf Kosten der Krankenkasse nur von einem Anbieter beziehen, mit dem die Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich meist um bestimmte Apotheken oder nahliegende Sanitätshäuser.

Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung ausgestellt hat, dann wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse, denn von ihr erhalten Sie die entsprechenden Adressen der Vertragspartner. In der Regel hat die Krankenkasse mehrere Vertragspartner, so dass Sie aussuchen können. Aber manchmal haben die Krankenkasse nur einen Exklusivpartner, so dass Sie die Inkontinenzhilfen nur dort erhalten.

Achtung:

Sie haben sich für einen Fachhändler oder ein Sanitätshaus entschieden, welches nicht als Vertragspartner der Krankenkasse gilt, dann zahlen Sie die Kosten über dem Normalsatz selber. Die Krankenkasse übernimmt nur einen festen Betrag und den Rest müssen Sie selber tragen.

Die Apotheke oder das Sanitätshaus dürfen nur Produkte aushändigen, die im Hilfsmittelverzeichnis stehen oder dem Standard des Verzeichnisses entsprechen. Sie können zwischen den verschiedenen Produkten wählen, wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen.

Sie haben aber nicht nur den Anspruch auf die Inkontinenzhilfen, sondern auch auf Beratung, Anpassung und Einweisung. Zusammen mit Ihnen muss der Anbieter das passende Produkt finden und aus dem Grund muss die Vorlage nach Kundenwunsch ausgesucht werden. Eine persönliche oder zumindest eine telefonische Beratung ist ein Muss, denn nur so kann man den individuellen Bedarf herausfinden. Zudem können Sie sich an die Krankenkasse wenden, denn auch hier können Sie sich informieren. Weisen Sie immer auf die Kassenleistungen hin, denn das gehört dazu und wenn Sie es wünschen, dann muss ein Berater sogar zu Ihnen nach Hause kommen.

Wichtig ist, dass Sie sogar einen Anspruch auf die Lieferung in einem neutralen Karton haben und auch die Liefermenge muss an Ihre räumlichen Möglichkeiten angepasst werden. Lieferfristen von 24 bis 72 Stunden muss der Anbieter einhalten und die Beratungshotline muss Ihnen kostenfrei zur Verfügung stehen.

Interessant:

Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wenn die Produkte zur Regelversorgung aus medizinischen Gründen nicht den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Kaufen Sie andere Produkte nicht in Eigenleistung. Auch ein Attest von Ihrem behandelnden Arzt kann durchaus hilfreich sein, so dass die Krankenkassen vielleicht eine Bewilligung außerhalb der Norm geben.

Die Mehrkosten für ein höherwertiges Produkte oder eine deutlich höhere Anzahl müssen Sie im Rahmen der Eigenleitung selber bezahlen, wenn es keine medizinische Notwendigkeit hat.

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Die Kosten für Inkontinenzversorgung

Die Kosten für die Regelversorgung durch Inkontinenzhilfen wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Die Apotheken und Sanitätshäuser rechnen mit der Krankenkasse direkt ab. In den Beitrittsverträgen wird die Versorgung mit Inkontinenzhilfen und den damit entstehenden Kosten geregelt.

Die Krankenkassen zahlen den vereinbarten Vertrag an die Apotheken oder Sanitätshäuser und als Grundlage dient eine monatliche Pauschalvergütung. Sie haben das Recht die Pauschalvergütung bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen, aber in der Regel liegt sie zwischen 16 und 32 Euro.

Sie haben die Möglichkeit eine höherwertige Versorgung mit Inkontinenzprodukten zu bekommen, aber dann müssen Sie die Differenz zwischen dem Kassenbetrag und dem tatsächlichen Preis selber bezahlen. Allerdings sollten Sie die Aufzahlung nicht mit der gesetzlichen Zuzahlung verwechseln.

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De Höhe der Zuzahlung

Bei den Hilfsmittel ist die Höhe der Zuzahlung gesetzlich geregelt und wird durch „zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel“ festgelegt.

Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel, die nur einmalig zur Verwendung kommen. In diesem Fall ist die Zuzahlung nicht von der Größe der Verpackung oder den Einheiten abhängig, sondern von dem Bedarf im Monat. Inkontinenzhilfen fallen unter diese Art der Hilfsmittel und anhand der gesetzlichen Regelung müssen Sie mit bis zu 10% von Gesamtbetrag, aber höchstens 10 Euro im Monat als Erstattungsbetrag rechnen.

Die einzige Ausnahme kommt bei Kindern und Jugendlichen unter 18. Jahren zum Tragen, denn sie müssen keine Zuzahlung leisten.

Hilfe bei Schwierigkeiten

Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten mit einem Lieferunternehmen sofort an Ihre Krankenkasse.

Ihre Krankenkasse muss dafür sorgen, dass das Lieferunternehmen die notwendige Dienstleistung erbringt und Sie die Inkontinenzhilfen schnell, in richtiger Menge und guter Qualität bekommen.

Sie können den Anbieter wechseln, wenn sich die Situation nicht klären lässt. In der Regel haben die Krankenkassen mehrere Anbieter zur Verfügung und darauf weisen sie auch hin.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Inkontinenzhilfen auf Rezept

1. Kann ich Inkontinenzhilfen auf Rezept erhalten?

Sie haben den Anspruch auf Inkontinenzhilfen auf Rezept, wenn Ihr Arzt Ihnen die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.

2. Zahlt die Krankenkasse die kompletten Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die kompletten Kosten für Inkontinenzhilfen, wenn sie medizinisch notwendig sind, monatlich ein gewisses Kontingent nicht überschreiten und es sich um Hilfen im Leistungsrahmen handelt. Eine Zuzahlung müssen Sie aber immer leisten.

3. Unzufrieden mit der Lieferung – was kann ich tun?

Wenden Sie sich auf jeden Fall an Ihre Krankenkasse, denn sie wird Ihnen helfen, das Problem aus der Welt zu schaffen. Ein Anbieterwechsel wird dann wahrscheinlich.

4. Welche Leistung bringt die Krankenkasse bei Inkontinenzhilfen?

Die Krankenkassen haben unterschiedliche Leistungen bei Inkontinenzhilfen. Sie liegen zwischen 16 und 32 Euro im Monat.

5. Muss ich die Kassenleistungen nehmen?

Sie müssen die Kassenleistungen nicht nehmen, aber wenn Sie hochwertigere Hilfsmittel nehmen, dann zahlen Sie den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche. Die einzige Ausnahme gibt es, wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.

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Fazit

Inkontinenz ist ein sehr unschönes Problem von dem immer mehr Menschen betroffen sind. Allerdings ist Inkontinenz nicht nur ein Problem der älteren Generation, denn auch schon junge Menschen leiden darunter. Sie ziehen sich immer mehr aus der Öffentlichkeit zurück und das gesellschaftliche Leben geht Richtung Null. Das muss aber nicht der Fall sein, denn die Krankenkassen sehen Inkontinenzhilfen als Leistung an und übernehmen einen Beitrag von bis zu 32 Euro im Monat. Mit den richtigen Inkontinenzhilfen können Sie wieder am Leben teilnehmen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt!

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Hörgeräte: Übernahme der Kosten – Krankenkassen haben einen gesetzlichen Festbetrag für die Kostenübernahme https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hoergeraete-uebernahme-der-kosten-krankenkassen-haben-einen-gesetzlichen-festbetrag-fuer-die-kostenuebernahme/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hoergeraete-uebernahme-der-kosten-krankenkassen-haben-einen-gesetzlichen-festbetrag-fuer-die-kostenuebernahme/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:50:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63313 Nach dem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen erhalten gesetzlich Versicherte einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro, wenn Sie ein Hörgerät brauchen. Ein Hörgerät ist ein individuelles Hilfsmittel und wird auf die Bedürfnisse des Patienten

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Nach dem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen erhalten gesetzlich Versicherte einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro, wenn Sie ein Hörgerät brauchen. Ein Hörgerät ist ein individuelles Hilfsmittel und wird auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt, so dass ein eigenständiger Alltag wieder nahezu möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie ein Hörgerät brauchen, dann haben Sie einen Anspruch auf aufzahlungsfreie Hörhilfen.
  • In den Anspruch fällt nicht nur die Anpassung der Hörhilfe, sondern auch das Testen des Geräts, die Wartung und die mögliche Reparatur.
  • Hörhilfen müssen nicht nur für Sie geeignet sein, sondern auch in Sachen Qualität sehr hochwertig und vor allen Dingen medizinisch notwendig.
  • Sie müssen die Mehrkosten für ein besonderes Gerät selber tragen, wenn Sie sich für ein höherwertiges Gerät entscheiden und dieses eigentlich medizinisch nicht notwendig ist.

In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Finanzierung bis zu einer bestimmten Höhe und die maximale Höhe ist gesetzlich festgelegt. Die Hörgeräte kosten unterschiedlich und demnach ist auch die Zahlung der Krankenkasse recht unterschiedlich. Grundsätzlich hängt es von der Vereinbarung zwischen dem Akustiker und der Krankenkasse ab, wie teuer die Hörgeräte im Einzelnen sind.

Wichtig ist, dass die Krankenkasse für das zweite Hörgerät einen deutlich geringeren Anteil übernimmt, wenn Sie für beide Ohren ein Hörgerät brauchen. Die nachfolgenden Hinweise und Tipps helfen Ihnen dabei, dass Sie das richtige Gerät finden.

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Der technische Standard

In der heutigen Zeit müssen die Hörgeräte für den Kassenpatienten mindestens mit Digitaltechnik ausgestattet sein, denn das hat einen entscheidenden Vorteil.

Das digitale Hörgerät passt sich perfekt der Hörschwäche des Patienten an und lässt sich optimal einstellen. Die Technik sorgt nicht nur für eine intelligente Signalverarbeitung, sondern unterscheidet auch super zwischen den Umgebungsgeräuschen und der Sprache. Auf das Ort trifft der Schall und es kommt zu einer automatischen Regulierung, so dass eine Feineinstellung mit der Hand nicht mehr notwendig ist. Zudem gibt es noch ein paar andere technische Standards, auf die Sie achten müssen. Das Hörgerät sollte mit mindestens vier Kanälen ausgestattet sein und drei Hörprogramme besitzen. Zudem ist eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung notwendig, aber auch eine Verstärkungsleistung von bis zu 75 Dezibel.

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Die Kostenübernahme

Die Entscheidung welche Hörhilfen als Kassengerät angeboten werden, wird von den Hörgeräte-Akustikern selber entschieden.

Allerdings müssen Sie auch Modelle im Sortiment haben, so dass die gesetzlichen Krankenkassen die Zahlung komplett übernehmen und somit keine Zuzahlung des Patienten notwendig ist. Allerdings müssen Sie immer bedenken, dass Sie einen Eigenanteil von 10 Euro pro Gerät leisten müssen, wenn Sie nicht komplett von der Zuzahlung befreit sind.

Die Hörgeräte sind mitunter sehr teuer, wenn die Hörschwäche und der individuelle Bedarf höher ist. In solchen Fällen kommt es vor, dass der Höchstbetrag von knapp 800 Euro nicht ausreicht und weitere Kosten von mehreren Tausend Euro dazu kommen. Die Kosten für ein solches höherpreisiges Gerät übernimmt die Krankenkassen nicht und somit müssen Sie selber tief in die Tasche greifen. Es gibt nur eine Ausnahme und die besagt, dass die Krankenkasse auch ein hochwertiges Modell übernehmen muss, wenn das Gerät mit dem höheren Frequenzbereich medizinisch notwendig ist.

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Kostenübernahme von Dienstleistungen

Die Krankenkassen bezahlen aber nicht nur das Hörgerät selber, sondern auch die Beratung, die Programmierung und die individuelle Anpassung.

Dazu kommt noch die Nachbetreuung und auch auftretende Reparaturen. Bei all diesen Dienstleistungen fallen Kosten an und diese werden von den Krankenkassen übernommen. Die erforderlichen Batterien für ein Hörgerät übernehmen die Krankenkassen aber nur bis zum 18. Lebensjahr.

Die Akustiker-Wahl

Sie müssen zuerst einen Ohrenarzt aufsuchen und eine Untersuchung beider Ohren durchführen. Danach erhalten Sie ein Rezept, wenn medizinisch notwendig, und erhalten das Hörgerät als Kassenleistung.

Allerdings nur bei erstmaliger Anschaffung. Sobald Sie die Verordnung des Arztes in der Tasche haben, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren und nach einem Hörakustiker fragen. In der Regel arbeiten die Krankenkassen mit einigen Akustikern zusammen und das sorgt für eine bessere Verständigung und Kostenübernahme. Sie sollten aber immer mindestens zwei Akustiker aufsuchen, damit Sie die Geräte und Leistungen miteinander vergleichen können.

Sie haben sich für einen Akustiker entschieden, dann ermittelt er mit Ihnen zusammen das geeignete Hörgerät und gibt Ihnen einen Kostenvoranschlag. Zusammen mit der Verordnung wird der Kostenvoranschlag zur Krankenkasse geschickt und dann heißt es warten.

Wichtig:

Warten Sie auf jeden Fall auf die schriftliche Zusage der Krankenkasse bevor Sie den Auftrag an den Akustiker geben, denn nur dann können Sie auch sicher sein, dass der Festbetrag für das Hörgerät von der Kasse übernommen wird.

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Die Mehrkostenerklärung

Der Arzt hat Ihnen eine Hörschwäche diagnostiziert und der Akustiker will Ihnen ein Hörgerät mit einem hohen Eigenanteil aufdrängen.

Lassen Sie sich nicht auf so eine Sache ein, denn die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, dass Sie als Versicherter ein Hörgerät bekommen. Schließlich ist das Hörgerät medizinisch erforderlich und eine hohe Zuzahlung ist meist nicht notwendig. In der Regel reicht ein Kassen-Hörgerät vollkommen aus, so dass die Krankenkasse die kompletten Kosten übernimmt und Sie keine Mehrkosten haben.

Nehmen Sie umgehend mit der Krankenkasse Kontakt auf, wenn Ihnen der Akustiker kein Hörgerät anbieten kann, welches den medizinischen Bedarf deckt.

Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten, wenn Sie sich aus medizinischen Gründen für ein Hörgerät entscheiden, das nicht von der Zuzahlung befreit ist.

Sie erhalten bei dem Akustiker eine „Mehrkostenerklärung des Versicherten“ und diese sollen Sie unterschreiben. Das bedeutet, wenn Mehrkosten anfallen, dann zahlen Sie diese aus der eigenen Tasche. Aber das heißt nicht, dass Sie die Krankenkasse nicht mit in Boot holen können. Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kostenübernahme bei Hörgeräten

1. Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten rund um das Hörgerät?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht nur für Kosten für die Anschaffung des Hörgeräts, sondern auch die Kosten für die Einstellung, Beratung, Nachbehandlung und Reparatur. Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse sogar den Batteriewechsel.

2. Wie wird der Antrag auf ein Hörgerät gestellt?

Zuerst müssen Sie einen Spezialisten aufsuchen und dieser muss die medizinische Notwendigkeit feststellen. Mit dem Rezept suchen Sie sich einen Akustiker aus und lassen einen Kostenvoranschlag machen. Der Kostenvoranschlag, das Rezept und der Antrag werden bei der Krankenkasse eingereicht und dann müssen Sie warten.

3. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung bei der Krankenkasse?

Bei einem medizinisch notwendigen Hilfsmittel wie einem Hörgerät sind die Krankenkassen recht zügig. Meist ist die Genehmigung schon innerhalb von drei Wochen vorhanden und Sie können das Hörgerät in Auftrag geben.

4. Das ausgesuchte Hörgerät kostet über 1.200 Euro – übernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten?

Die Krankenkassen haben einen Höchstsatz von etwa 800 Euro und bis zu diesem Betrag übernehmen sie die Kosten komplett. Die restlichen 400 Euro müssen Sie selber bezahlen, aber reichen Sie trotzdem einen Mehrkostenantrag ein, wenn es sich um ein medizinisch notwendiges höherwertiges Produkt handelt.

5. Kann ich den Akustiker selber aussuchen?

Grundsätzlich können Sie sich den Akustiker selber aussuchen, aber die Krankenkassen arbeiten mit Akustikern zusammen, so dass Sie sich erst mit der Krankenkasse auseinander setzen sollten. Vergleichen Sie auf jeden Fall immer zwei Angebote miteinander.

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Fast täglich entdecken wir neue Betrugsmaschen, vor denen wir Sie direkt warnen. Aktuell bekommen Verbraucher Anrufe von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Teilweise klingeln die Betrüger auch direkt an der Wohnungstür. Und dann wird mit einem

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Fazit

Hörgeräte gehören zu den medizinischen Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden. Sie müssen sich die Notwendigkeit von einem Ohrenarzt bestätigen lassen und erhalten dann ein Rezept. Der Akustiker erstellt einen Kostenvoranschlag und die Krankenkasse entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt. Sie hat einen Festbetrag von knapp 800 Euro und bis zu diesem Betrag werden die Kosten in der Regel übernommen. Alle darüber hinaus gehenden Kosten zahlen Sie aus der eigenen Tasche.

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Hilfsmittelkauf im Internet bietet sich nicht für individuelle Hilfsmittel an https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittelkauf-im-internet-bietet-sich-nicht-fuer-individuelle-hilfsmittel-an/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittelkauf-im-internet-bietet-sich-nicht-fuer-individuelle-hilfsmittel-an/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:49:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63308 Das Internet ist in vielen Dingen eine gute Alternative zu den Geschäften und auch im Bereich der Hilfsmittel setzen immer mehr Menschen auf das Internet. Allerdings kann die schnelle und durchaus auch bequeme Lieferung von

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Das Internet ist in vielen Dingen eine gute Alternative zu den Geschäften und auch im Bereich der Hilfsmittel setzen immer mehr Menschen auf das Internet. Allerdings kann die schnelle und durchaus auch bequeme Lieferung von Hilfsmitteln auch mit Problemen behaftet sein.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht nur geprüfte Qualitätswaren sind im Internet zu kaufen, sondern auch minderwertige Produkte.
  • Viele der medizinischen Hilfsmittel müssen individuell auf den Patienten angepasst werden und im Internet haben Sie dann keinen Anspruch auf Widerruf.
  • Online sind die meisten rezeptfreien Artikel deutlich günstiger als in der Apotheke oder im Sanitätshaus.

Das Internet bietet sich heutzutage immer mehr als Bezugsquelle von Bandagen, Hygieneartikeln, Inkontinenzhilfen, Kompressionsstrümpfen und Co. an. Allerdings kann die schnelle und bequeme Lieferung aus dem Internet schnell zum Bumerang werden. Sie können zudem leicht die Orientierung auf dem virtuellen Gesundheitsmarkt verlieren, denn gerade in Sachen Qualität können Sie sich nicht direkt überzeugen. Im Internet finden Sie nicht nur geprüfte Qualitätswaren, sondern auch viele Lifestyle-Produkte, Gesundheitstipps und selbst deklarierte Gesundheitsprodukte. Auch sie werden als medizinische Hilfsmittel angeboten, obwohl sie nicht in diese Kategorie fallen.

Dazu kommt, dass Einlagen, Hörgeräte, Prothesen, Stützstrümpfe und Co. zu den individuell angepassten Hilfsmitteln zählen und auf Sie angepasst werden müssen, so dass am Ende kein gesundheitlicher Schaden entsteht.

Sie haben natürlich die Möglichkeit Hilfsmittel über das Internet zu kaufen, aber Sie sollten diese Möglichkeit nur in Betracht ziehen, wenn Sie genau wissen welche Hilfsmittel Sie brauchen. Klären Sie vor der Bestellung auf jeden Fall mit Ihrem Arzt ab, ob eine Krankheit hinter den Beschwerden steht und ein anderes Hilfsmittel notwendig ist.
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Hilfsmittel – woher?

Bevor Sie ein Hilfsmittel über das Internet bestellen, sollten Sie zuerst ein Rezept von Ihrem Arzt haben und die Krankenkasse sollte die Kosten übernehmen, aber auch dann sollten Sie sich erst informieren. In der Regel können Sie da Hilfsmittel meist nur bei einem bestimmten Leistungsanbieter abholen, denn die Krankenkassen haben Leistungsverträge mit bestimmten Anbietern abgeschlossen.

Wichtig:

Allerdings gibt es Hilfsmittel wie ein Duschhocker, Blutdruckmesser oder Fieberthermometer, die im Internet deutlich preiswerter sind als in einem Geschäft. Hierbei handelt es sich um rezeptfreie Artikel und sie brauchen keine individuelle Anpassung oder eine spezielle Anleitung. Ein deutlicher Preisvorteil zeigt sich auch, wenn Sie größere Mengen über das Internet bestellen und die Hilfsmittel schon erprobt sind.

Achtung:

Sie sollten auf jeden Fall mehrere Händlerseiten aufrufen, wenn Sie sich entscheiden Ihre Hilfsmittel über das Internet zu beziehen. Vergleichen Sie nicht nur die Produkte und die Preise, sondern auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Lieferbedingungen und vor allen Dingen auch die Versandkosten.

Mittlerweile gibt es viele Internetanbieter oder Online-Sanitätshäuser, die eine kostenlose Beratung am Telefon anbieten und / oder sich mit der zuständigen Krankenkasse über die Kostenübernahme unterhalten. Es gibt aber auch Anbietet die mit einer Anpassung der bestellten Produkte werben, wenn die Lieferung erfolgt ist.

Bevor Sie sich für den Kauf entscheiden, sollten Sie sich sicher sein, dass Ihnen das Serviceangebot des Onlineanbieters ausreicht. Bedenken Sie zudem, dass es Hilfsmittel gibt, die in Teilschritten angefertigt werden und immer wieder eine Anpassung notwendig ist. In einem solchen Fall kann ein Onlinehändler durchaus schwierig werden und eine stationäre Beratung vor Ort ist besser. Sie werden vor Ort besser und persönlich beraten und können sogar verschiedene Angebote testen, so dass Sie sich am Ende für das beste Produkt entscheiden können.

Beachten Sie:

Einige Hilfsmittel müssen auf den individuellen Bedarf zugeschnitten werden und bei einem Onlineanbieter kann es vorkommen, dass eine Rücksendung nicht möglich ist. Individuelle Produkte fallen aus dem Widerrufsrecht meist raus und das ist dann ein großes Problem.

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Verbraucherzentrale: kostengünstige Hilfe bei Rechtsfragen und Problemen

Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hilfsmittelkauf übers Internet

1. Wie kann ich ein Hilfsmittel auf Rezept übers Internet kaufen?

Wenn Sie ein Hilfsmittel benötigen, dann stellt Ihnen Ihr Arzt ein Rezept aus. Das Rezept müssen Sie an den Onlineanbieter schicken und dieser schickt Ihnen dann das entsprechende Hilfsmittel per Post zu.

2. Wie lange dauert die Lieferung des Hilfsmittels?

Grundsätzlich funktioniert die Lieferung des bestellten Hilfsmittels sehr schnell, wenn es sich nicht um ein individuelles Produkt handelt. Innerhalb von wenigen Tagen wird das Hilfsmittel auf den Weg geschickt.

3. Was kostet die Nutzung der Onlineanbieter?

Sie zahlen für die Nutzung der Onlineanbieter im Bereich Hilfsmittel keine zusätzlichen Kosten, aber es kann sein, dass Versandkosten und eine Zuzahlung für die Verordnung zu zahlen sind.

4. Wie sinnvoll ist ein Onlineanbieter bei Hilfsmitteln?

Bei individuellen Hilfsmittel sollten Sie auf einen ortsansässigen Anbieter setzen, aber bei allen anderen Hilfsmitteln kann ein Onlineanbieter deutlich preiswerter und somit sinnvoller sein.

5. Kann ich eine Brille auch beim Onlineanbieter bestellen?

Heute gibt es viele Online-Optiker und bei denen können Sie auch eine Brille mit entsprechenden Gläsern bestellen. Allerdings erhalten Sie keine persönliche Beratung und wenn die Brille nicht korrekt ist, dann haben Sie meist kein Umtauschrecht.

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Fazit

In der heutigen Zeit ist das Internet sehr beliebt und jedes Jahr steigt die Anzahl der Bestellungen. Dabei geht es nicht nur um Weihnachtsgeschenke, Geburtstagsgeschenke oder Möbel, sondern mittlerweile werden auch immer mehr Hilfsmittel online bestellt. Sie schicken einfach das Rezept zum Onlineanbieter und dieser sendet Ihnen die erforderlichen Hilfsmittel zu. Bei individuellen Hilfsmitteln ist ein Onlineanbieter nicht hilfreich, denn es müssen Anpassungen oder Erklärung gemacht werden, die online sehr schwer sind. Bei individuellen Hilfsmitteln sollten Sie sich auch weiterhin an einen stationären Anbieter wenden.

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Hilfsmittel: Was ist das eigentlich? – Antrag stellen, Genehmigung erhalten und Zuzahlung leisten für ein selbstständiges Leben https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittel-was-ist-das-eigentlich-antrag-stellen-genehmigung-erhalten-und-zuzahlung-leisten-fuer-ein-selbststaendiges-leben/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittel-was-ist-das-eigentlich-antrag-stellen-genehmigung-erhalten-und-zuzahlung-leisten-fuer-ein-selbststaendiges-leben/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:48:43 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63302 Immer wieder hört man von sogenannten Hilfsmitteln. Es gibt daher Menschen, die auf solche Hilfsmittel angewiesen sind. Hilfsmittel gibt es inzwischen sogar leihweise. Voraussetzung dafür is, dass es sich um keine angefertigten Produkte wie Gehhilfen

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Immer wieder hört man von sogenannten Hilfsmitteln. Es gibt daher Menschen, die auf solche Hilfsmittel angewiesen sind. Hilfsmittel gibt es inzwischen sogar leihweise. Voraussetzung dafür is, dass es sich um keine angefertigten Produkte wie Gehhilfen oder Rollatoren handelt. Es gibt allerdings auch eigene Hilfsmittel wie Sehhilfen oder Kompressionsstrümpfe. Hilfsmittel gibt es daher immer in Absprache mit dem Arzt. Die Kosten übernimmt inzwischen in der Regel die Krankenkasse.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten übernimmt die Krankenkasse nur bei wirklichen Hilfsmitteln und Dienstleistungen fallen nicht unter diese Kategorie.
  • Der Versicherte muss bei einigen Hilfsmittel einen Eigenanteil zahlen.
  • Die Krankenkassen sind nicht für Pflegehilfsmittel zuständig, denn dann kommt die Pflegeversicherung zum Tragen.

Rollatoren, Rollstühle, Sehhilfen, Hörhilfen, Körperersatzstücke, Kompressionsstrümpfe und andere Gegenstände zählen zu den sogenannten Hilfsmitteln. In Einzelfällen sind die Hilfsmittel medizinisch erforderlich, so dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Aber die Krankenkassen dürfen die Kosten nur übernehmen, wenn sie tatsächlich notwendig sind, damit der Erfolg der Behandlung gesichert ist. Sie dürfen die Kosten auch übernehmen, wenn eine Behinderung auszugleichen ist oder, wenn mit dem Hilfsmittel eine Behinderung verhindert wird.

Die Hilfsmittel sind immer nur bewegliche Gegenstände und das bedeutet, dass weder der Umbau einer Immobilie zu einer behindertengerechten Immobilie, noch Dienstleistungen unter die Kategorie fallen.

Wichtig:

Sie müssen mit der Zahlung eines Eigenanteils rechnen, wenn es sich um ein Hilfsmittel handelt, was für den täglichen Gebrauch geeignet ist und zum Ausgleich einer Behinderung dient. Auch zur Behandlungssicherung sind solche Hilfsmittel geeignet, wie zum Beispiel orthopädische Schuhe. Der Eigenanteil wird nur in einer bestimmten Höhe bezahlt und die Höhe richtet sich nach den Kosten für den Gebrauchsgegenstand und nicht nach dem therapeutischen Nutzen.

Es gibt zudem einige Hilfsmittel die den Alltag der Versicherten zwar deutlich einfacher und angenehmer gestalten, aber nicht zu den Hilfsmitteln gehören. Eine Heizdecke oder andere Haushaltsgeräte sind davon betroffen und dann zahlen die Krankenkassen die allgemeinen Gebrauchsgegenstände auch nicht. Es gibt zudem Gegenstände, die nur einen geringen therapeutischen Nutzen haben und somit auch nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören zum Beispiel Wärmflaschen oder der Abgabepreis ist zu gering, darunter Alkoholtupfer zur Desinfizierung.

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Der Unterschied zu den Pflegehilfsmitteln

Geräte und Sachmittel, die zur häuslichen Pflege notwendig sind, gehören zu den sogenannten Pflegehilfsmitteln. Sie werden kostentechnisch nicht von der Krankenkasse, sondern von der Pflegekasse übernommen.

Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege und tragen dazu bei, dass die Beschwerden gelindert werden. Zudem können sie dafür sorgen, dass dem Pflegebedürftigen eine selbstständige Lebensführung möglich ist. Zu den Pflegehilfsmitteln gehören unter anderem Einmalhandschuhe, Notrufsysteme, Pflegebetten oder auch Betteinlagen. Gewährt werden diese Hilfsmittel von der Pflegeversicherung, aber dafür müssen Sie Pflegebedürftig sein und brauchen einen Pflegegrad.

Der Anspruch

Sie haben im Einzelfall einen Anspruch auf:

  • eine individuelle Anpassung
  • eine mehrfache Ausstattung aufgrund von hygienischen Gründen (Kompressionsstrümpfen)
  • die Lieferung von notwendigem Zubehör
  • die Kostenübernahme von Betriebskosten (Stromkosten, Haftpflichtversicherung für Elektro- oder Straßenrollstühle)

Nicht nur die Anschaffung von Hilfsmittel ist wichtig, denn auch die Versorgung, sowie Änderungen und Anpassung sind umfangreich und sehr wichtig. Es kommt zu Reparaturen oder es muss Ersatz beschafft werden, aber auch die Einweisung in den Gebrauch ist dazu zu rechnen. Es gibt zudem Hilfsmittel, bei denen es auf technische Kontrolle und regelmäßige Wartung ankommt, darunter in erster Linie die lebenswichtigen medizinischen Geräte wie elektronische Infusionspumpen. Durch die Kontrolle und die Wartung wird die Sicherheit der Geräte garantiert und der Schutz des Versicherten gewährleistet.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hilfsmittel

1. Was ist ein medizinisches Hilfsmittel?

Bei einem medizinischen Hilfsmittel handelt es sich beispielsweise um Hörhilfen oder Sehhilfen, aber auch orthopädische Hilfsmittel und die Zubehörteile zählen zu dieser Kategorie.

2. Was fällt alles unter Hilfsmittel?

Rollatoren, Rollstühle, aber auch Körperersatzstücke und Kompressionsstrümpfe zählen zu den medizinisch wichtigen Hilfsmitteln. Wichtig ist zudem, dass nur bewegliche Gegenstände zu den Hilfsmitteln gehören.

3. Wie wird ein Hilfsmittel beantragt?

Zuerst müssen Sie mit dem Arzt über den Einsatz des gewünschten Hilfsmittels sprechen. Wenn der Arzt einen Bedarf erkennt, dann stellt er eine Verordnung oder ein Rezept aus. Zudem erhalten Sie eine ausführliche Stellungnahme des Arztes und füllen den Antrag für die Krankenkasse aus. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag wird alles bei der Krankenkasse eingereicht und danach müssen Sie auf eine Entscheidung warten.

4. Wie lange braucht die Krankenkasse, um über ein Hilfsmittel zu entscheiden?

Im Normalfall braucht die Krankenkasse inzwischen drei Wochen bis zur Genehmigung oder Ablehnung. In seltenen Fällen dauert es allerdings auch bis zu 5 Wochen, wenn ein Gutachten notwendig ist.

5. Gibt es Hilfsmittel immer auf Rezept?

Sie erhalten z.B. ein Rezept, wenn der Arzt die Notwendigkeit des Hilfsmittels feststellt. Aber auch wenn der Arzt ein Rezept ausstellt, bedeutet es nicht, dass die Krankenkasse die vollen Kosten übernimmt. Ein Eigenanteil von bis zu 10 Euro müssen Sie daher meist selber zahlen.

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Fazit

Hilfsmittel sind in einigen Fällen mehr als notwendig. Sie dienen z.B. der Unterstützung und Heilung, aber auch damit ein Pflegebedürftiger sein Leben eigenständig führen kann. Der Arzt muss jedoch die Notwendigkeit eines Hilfsmittels bestätigen. Er stellt z.B. ein Rezept aus. Zusammen mit dem Kostenvoranschlag und einer Information des Patienten wird der dann Antrag gestellt. Die Kosten zahlt zwar die Krankenkasse, aber einen Eigenanteil müssen Sie dennoch selber tragen.

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Hilfsmittel beantragen – Wie geht das richtig? Achten Sie genau auf den Ablauf für eine schnelle Bearbeitung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittel-beantragen-wie-geht-das-richtig-achten-sie-genau-auf-den-ablauf-fuer-eine-schnelle-bearbeitung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hilfsmittel-beantragen-wie-geht-das-richtig-achten-sie-genau-auf-den-ablauf-fuer-eine-schnelle-bearbeitung/#respond Mon, 28 Feb 2022 09:00:28 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63299 Die gesetzliche Krankenkasse kann viele Leistungen ermöglichen, aber Sie sollten sich immer an einen bestimmten Ablauf halten, denn nur dann kann die Krankenkasse den Antrag auf Hilfsmittel reibungslos bearbeiten. Zudem dauert die Antragsstellung und die

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Die gesetzliche Krankenkasse kann viele Leistungen ermöglichen, aber Sie sollten sich immer an einen bestimmten Ablauf halten, denn nur dann kann die Krankenkasse den Antrag auf Hilfsmittel reibungslos bearbeiten. Zudem dauert die Antragsstellung und die Bearbeitung nicht lange, wenn Sie sich genau an die Vorgaben halten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arzt verordnet ein Hilfsmittel und dann brauchen Sie das Hilfsmittel natürlich in der Regel recht schnell.
  • Sie müssen einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, damit das Hilfsmittel genehmigt wird und dann können Sie nur noch warten.
  • Halten Sie immer einen bestimmten Ablauf ein, damit das Verfahren nicht durch Rückfragen der Krankenkasse länger wird und Sie somit auch länger auf das Hilfsmittel warten müssen.

Zuerst brauchen Sie eine Verordnung oder ein Rezept des behandelnden Arztes, wenn Sie ein Hilfsmittel brauchen und die Krankenkasse die Erstattung übernehmen soll. Das ist vor allen Dingen bei einer Erstversorgung sehr wichtig, denn der Arzt entscheidet, ob das Hilfsmittel sinnvoll und erforderlich ist und welches Hilfsmittel gebraucht wird.

Im Anschluss wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und lassen sich Informationen über die Anbieter geben, mit denen die Krankenkasse Leistungsverträge abgeschlossen hat. Jede Krankenkasse hat Leistungsverträge abgeschlossen, denn damit garantieren Sie Ihren Versicherten Hilfsmittel zu sehr günstigen Konditionen. Die Krankenkasse kann Ihnen aber auch ohne Leistungsverträge eine gute Hilfe sein, denn sie kennen die Anbieter für Hilfsmittel und können Informationen rausgeben.

Danach lassen Sie sich bei dem Anbieter, entweder einem Orthopädietechniker oder einem Sanitätshaus, einen Kostenvoranschlag für das Hilfsmittel erstellen. Den Kostenvoranschlag reichen Sie zusammen mit dem Rezept des Arztes, einem Anschreiben und der Stellungnahme bei der Krankenkasse ein.

Wichtig:

Sie haben Anspruch auf ein Widerspruchsrecht, wenn die Versorgung mit dem Hilfsmittel abgelehnt wird.

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Beim Arztbesuch zu beachten

Damit Sie ein Hilfsmittel erhalten, sollten Sie schon bei Ihrem Arzt darauf achten, dass er die Verordnung so genau wie möglich ausfüllt.

Die medizinische Notwendigkeit muss aus dem Rezept eindeutig hervorgehen und zudem sollte der Arzt das Hilfsmittel genau beschreiben. Im Idealfall mit einer Hilfsmittelnummer. Die Diagnose, die Anzahl, die Art der Herstellung und die Mengenanzahl für Tage oder Monate müssen auch eindeutig zu erkennen sein.

Einige Ärzte lehnen das Erstellen einer Verordnung ab, weil Sie angeblich nur ein begrenztes Kontingent zur Verfügung haben, dann weisen Sie Ihren Arzt darauf hin, dass Hilfsmittel in diesem Budget nicht enthalten sind.

Die Rezepteinlösung

Es kommen immer mehrere Kostenträger in Frage, wenn es um ein Hilfsmittel geht, denn der Zweck ist hier entscheidend.

Sie können sich an die Krankenkasse, aber auch an die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, das Jugendamt, das Sozialamt, die Pflegekasse oder die Arbeitsagentur wenden. Erkundigen Sie sich bei der Servicestelle für Rehabilitation, wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Kostenträger für Ihr Hilfsmittel in Frage kommt.

Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wo Sie das Hilfsmittel bekommen, denn in der Regel arbeiten die Krankenkassen mit günstigen Anbietern zusammen. Sie haben natürlich die Möglichkeit einen anderen Leistungsanbieter zu wählen, aber dann müssen Sie die Kosten entweder zum Teil oder komplett selber tragen.

Die Krankenkassen schließen in eigenen Bereich der Hilfsmittelversorgung keine Verträge mit Leistungsanbietern ab und dann gelten meist Festbeträge. Bei den Festbeträgen handelt es sich um festgelegte Höchstpreise für ein bestimmtes Hilfsmittel und bis zu diesem Höchstpreis übernehmen die Krankenkassen dann die Kosten für das Produkt oder die notwendige Dienstleistung.

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Die Unterlagen für Ihre Krankenkasse

Die Krankenkasse braucht nicht nur das Rezept des behandelnden Arztes von Ihnen, sondern auch den Kostenvoranschlag des Sanitätshauses für das Hilfsmittel.

Ein zusätzliches Anschreiben an die Krankenkasse kann durchaus hilfreich sein, wenn Sie Ihre persönliche Situation erklären und deutlich machen, warum Sie das Hilfsmittel brauchen. Sie können in dem Anschreiben auch Informationen zu Ihren Einschränkungen reinschreiben und auch die verbliebenen Fähigkeiten können festgehalten werden. Diese Informationen sind für die Krankenkasse sehr wichtig, um die Notwendigkeit des Hilfsmittels zu erkennen.

Die Bewilligung des Hilfsmittels

Der Leistungsanbieter rechnet direkt mit der Krankenkasse ab, aber nur wenn ein Rezept und der Kostenvoranschlag vorliegt.

Allerdings sollten Sie bedenken, dass die Krankenkasse erst nach Erhalt der ganzen Unterlagen entscheidet, ob Sie das Hilfsmittel überhaupt gewährt bekommen und ob die Kosten getragen werden.

Warten Sie unbedingt den Bescheid der Krankenkasse ab, denn wenn Sie das Hilfsmittel im Vorfeld kaufen, bleiben Sie in der Regel auf den Kosten sitzen und zahlen selber. Es gibt nämlich keine nachträgliche Kostenübernahme. Der Hintergrund ist einfach, denn Sie haben zwar einen Anspruch auf das Hilfsmittel, aber nicht auf die Rückerstattung der Kosten.

Die Wirtschaftlichkeit des Hilfsmittels und der Bedarf werden von der Krankenkasse überprüft und fließen in die Entscheidung mit ein. Die Verordnung, den Kostenvoranschlag, die Stellungnahme und weitere Unterlagen nehmen die Krankenkassen als Grundlage. Zuerst prüfen die Krankenkassen, ob das Hilfsmittel im Hilfsmittelkatalog des GKV-Spitzenverbandes enthalten ist, denn die Krankenkasse gewähren nur getestete Hilfsmittel. Die Krankenkasse nimmt eine Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung vor, wenn das Hilfsmittel nicht im Katalog enthalten ist und das dauert natürlich eine Zeit.

Wichtig:

Aus dem Grund legen Sie nicht nur den Antrag auf das Hilfsmittel und alle anderen Unterlagen bei der Krankenkasse vor, sondern auch alle Informationen zum Hilfsmittel, die Sie von dem Hersteller erhalten haben.

In Ihrem Antragsschreiben, in der Stellungnahme und in der Verordnung ist nicht nur die aktuelle Situation zu erklären, sondern auch das Hilfsmittel muss präzise beschrieben werden. Bedenken Sie immer, dass dem Sachbearbeiter nur diese Unterlagen vorliegen und anhand der Unterlagen muss er eine Entscheidung treffen.

Sie haben kein Recht auf ein neues Hilfsmittel, denn die Krankenkassen haben die Möglichkeit ein Hilfsmittel auch zu verleihen. Gebrauchte Hilfsmittel werden Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt und dazu können Gehilfen, Inhalationsgeräte oder Standardrollstühle gehören. Sie müssen nicht für jeden Patienten individuell hergestellt werden, allerdings müssen diese Hilfsmittel einwandfrei und generalüberholt sein.

Die Entscheidung der Krankenkassen

Von der Antragsstellung bis hin zur Genehmigung brauchen Sie Krankenkassen in der Regel ein bisschen Zeit und diese Zeit kann sehr lang werden.

In dieser Zeit bleibt der Versicherte meist unversorgt und aus dem Grund wurde die Genehmigungsfiktion durch das Patientenrechtegesetz eingeführt. Das bedeutet, dass die Patienten das Recht haben das Hilfsmittel zu kaufen, auch wenn keine Genehmigung der Krankenkasse vorliegt und die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss, wenn eine Genehmigung ausgesprochen wird.

Das bedeutet, wenn Sie als Versicherter einen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung stellen, dann muss innerhalb von drei Wochen eine Entscheidung gefallen sein. Die einzige Ausnahme besteht darin, wenn ein medizinisches Gutachten notwendig ist, dann kann es auch bis zu fünf Wochen dauern.

Die Krankenkasse muss eine schriftliche Begründung rausschicken, wenn sie die Frist nicht einhalten kann. Der Antrag gilt als bewilligt, wenn Sie nach Ablauf der Frist keine schriftliche Begründung erhalten haben. Sie können sich die erforderlichen Leistungen besorgen und die Kosten der Krankenkasse in Rechnung stellen.

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Holen Sie sich einen fachlichen Rat ein, wenn Sie sich ein Hilfsmittel kaufen, ohne dass Ihre Krankenkasse eine Genehmigung rausgegeben hat. Die Voraussetzungen und der Geltungsbereich für das Thema Genehmigungsfiktion sind sehr kompliziert. Hierzu hat das Bundessozialgericht schon einige Urteile gesprochen (Aktenzeichen B 1 KR 1/17 R, B 1 KR 26/16 R, B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 18/17 R).

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Hilfsmittel beantragen

1. Wer übernimmt die Kosten für ein Hilfsmittel?

Grundsätzlich übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für das Hilfsmittel, wenn es medizinisch notwendig ist,

2. Reicht der Antrag auf das Hilfsmittel aus?

Ein Antrag auf Hilfsmittel reicht in der Regel nicht aus, denn ein Rezept oder eine Verordnung, ein Kostenvoranschlag und eine Erklärung des Patienten sind notwendig, um eine schnelle Bearbeitung zu erhalten.

3. Wie lange braucht die Krankenkasse bis zur Genehmigung der Hilfsmittel?

Die Sachbearbeiter der Krankenkassen arbeiten recht schnell und wenn alle Unterlagen vorhanden sind, dann dauert es im Höchstfall drei Wochen.

4. Vier Wochen ohne Genehmigung – was soll ich machen?

Der einfachste Fall ist, wenn Sie sich an die Krankenkasse wenden und nachfragen, was los ist. Ansonsten sollten Sie sich einen fachlichen Rat einholen.

5. Zählt eine Duschhocker zu den Hilfsmitteln?

Ein Duschhocker gehört zu den Hilfsmitteln, wenn ohne den Hocker ein alleinigen Duschen nicht mehr möglich ist und die medizinische Notwendigkeit erwiesen ist.

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Fazit

Heutzutage brauchen viele Menschen aus unterschiedlichen Gründen Hilfsmittel. In der Regel dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse drei Wochen, aber es ein medizinisches Gutachten notwendig ist, dann kann es auch schon mal fünf Wochen dauern. Wichtig ist, dass Sie den Ablauf beachten, denn dann funktioniert es sehr schnell. Nicht nur das Rezept müssen Sie bei der Krankenkasse einreichen, auch der Antrag, ein Anschreiben und ein Kostenvoranschlag sind notwendig.

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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? Achten Sie auf die 3-Wochen-Frist für die Genehmigung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-kosten-uebernimmt-die-krankenkasse-achten-sie-auf-die-3-wochen-frist-fuer-die-genehmigung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-kosten-uebernimmt-die-krankenkasse-achten-sie-auf-die-3-wochen-frist-fuer-die-genehmigung/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:29:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63054 Versicherte erhalten von Sanitätshäusern, Optikern und Orthopädietechniker medizinische Hilfsmittel, wenn Sie einen Antrag auf Genehmigung eines Hilfsmittels stellen. Zudem muss der Antrag durch die Pflegekasse genehmigt werden und die Unternehmen müssen mit der Krankenkasse spezielle

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Versicherte erhalten von Sanitätshäusern, Optikern und Orthopädietechniker medizinische Hilfsmittel, wenn Sie einen Antrag auf Genehmigung eines Hilfsmittels stellen. Zudem muss der Antrag durch die Pflegekasse genehmigt werden und die Unternehmen müssen mit der Krankenkasse spezielle Verträge abgeschlossen haben. Zusätzliche Zahlungen sind keine Seltenheit, aber wir erläutern, wann die Forderungen gerechtfertigt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bevor Sie Hilfsmittel bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für die Hilfsmittel stellen.
  • Hilfsmittel sollten Sie erst kaufen, wenn die Krankenkasse der Kostenübernahme zugestimmt hat.
  • Heute sind Zuzahlungen keine Seltenheit mehr, so dass Sie als Versicherter einen kleinen Beitrag trotz Genehmigung selber tragen müssen.

Die gesetzliche Zuzahlung ist in der Regel immer notwendig, egal für welches Hilfsmittel Sie sich entscheiden, aber damit Sie darüber hinaus keine Eigenleistung zahlen müssen, erhalten Sie Hilfsmittel meist in Standardausführung. Diese Modelle werden auch als Kassengeräte bezeichnet und sie reichen meist aus, um den medizinisch erforderlichen Bedarf zu decken.

Nützlich: Eine Anbieterübersicht

Die Krankenkassen geben eine Anbieterübersicht für Hilfsmittel raus und diese ist im Internet zu finden. Zudem ist die Liste nach Postleitzahlen gegliedert. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf unbedingt, welche Vertragspartner die Krankenkasse hat. Sie haben sich für einen Anbieter entschieden, der kein Vertragspartner ist, dann erhalten Sie nur die Erstattung des Preises in Höhe der vereinbarten Summe mit den Vertragspartnern. Die restlichen Kosten zahlen Sie selber.

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Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Zuzahlungsfreie Alternativen

Der Leistungserbringer muss Sie über die richtige Hilfsmittelversorgung informieren, denn das ist seit Änderung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ein Muss.

Der Versicherte muss zudem über mehrkostenfreie Hilfsmittel ausführlich beraten werden und die Versicherung muss sich die Beratung durch eine Unterschrift des Versicherten bestätigen lassen.

Der Versicherte muss weiterhin über die wirtschaftliche Aufzahlung für Hilfsmittel beraten und gründlich aufgeklärt werden. Das gilt vor allen Dingen, wenn er über die Mehrleistung beraten muss und diese Beratung muss durch eine Unterschrift des Versicherten bestätigt werden. Für das Sanitätshaus und Co. gilt also auf jeden Fall eine doppelte Beratungs- und Dokumentationspflicht, wenn es um die wirtschaftliche Aufzahlung geht.

Es darf keine wirtschaftliche Aufzahlung genommen werden, so lange das Hilfsmittel einer normalen Kassenleistung entspricht und keine Leistung über das Maß des Notwendigen hinaus ist. Bei einer Krankenkassenprüfung fällt aus, wenn der Leistungserbringer eine Mehrleistung verlangt und dann kommt es zu empfindlichen Strafen.

Sie haben eine umfangreiche Beratung erhalten und sich für ein Hilfsmittel entscheiden, welches über das Notwendige hinausgeht, dann zahlen Sie die Mehrkosten selber und Sie müssen das auch unterschreiben. Die Krankenkasse übernimmt die vollständigen Kosten dann nicht.

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Der Umgang mit einer Mehrkostenerklärung

Ihnen wird eine Mehrkostenerklärung vorgelegt und diese müssen Sie unterschreiben, so dass Sie bestätigen über die Eigenleistung informiert zu sein und Sie keinen Erstattungsantrag bei der Krankenkasse stellen.

Grundsätzlich ist der Anbieter verpflichtet Ihnen ein Hilfsmittel anzubieten, für welches Sie keinen einzigen Cent zahlen müssen. Allerdings bleibt die gesetzliche Zuzahlung erhalten. Fragen Sie immer zuerst nach solchen Hilfsmittel und testen Sie diese. Sie sollten sich auch nicht zu einem Hilfsmittel drängen lassen, dass einen hohen Eigenanteil hat, denn eine teure Ausführung sorgt dafür, dass Sie die Mehrkosten selber tragen müssen. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist bereits erreicht, dann fallen sie auch an, obwohl Sie schon eine Krankenkassenbefreiung haben.

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Gut zu wissen

Probieren Sie immer zuerst die Kassenhilfsmittel aus und bietet Ihnen der Anbieter ein solches Hilfsmittel nicht an, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse.

Das höherwertige Hilfsmittel ist medizinisch erforderlich, dann muss die Krankenkasse, nach einem Antrag, auch die höheren Kosten übernehmen, so dass Sie auch weiterhin nur die gesetzliche Zuzahlung leisten. Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, wenn es sich um eine medizinische Notwendigkeit handelt und Sie unterschrieben haben, dass Sie die Mehrkosten selber tragen. Das Hilfsmittel ist medizinisch erforderlich und notwendig, dann muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

Achtung:

Die Entscheidung ist von Fall zu Fall recht unterschiedlich und kommt immer auf den Einzelfall an. Sie können in den folgenden Urteilen nachlesen, wie sich die Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben.

  • Das LSG Hessen hat am 9. November 2017 (Akz. L 1 KR 211/15) entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung die kostenaufwändigere Versorgung bezahlen muss, wenn durch die Verbesserung ein deutlicher Gebrauchsvorteil deutlich ist und zwar gegenüber der preiswerteren Variante. Der Versicherte hat das Recht die bessere Variante zu nutzen, um ein besseres Lebensgefühl zu bekommen.
  • Das Bundessozialgericht 3. Senat hat am 30. November 2017 (B 3 KR 3/16 R) ein Urteil gesprochen. Das Grundbedürfnis schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs zu sein, ist nicht ersichtlich, so dass ein Handbike nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Ein Handbike wird als Einhängefahrrad für den Rollstuhl gespannt und wird mit Handkurbel betrieben. Zudem kann eine Zuschaltung von 10 auf 14 km/h gemacht werden. Allerdings fehlt es an Indikation diese Art des Hilfsmittels in die GKV aufzunehmen.
  • Das LSG München hat am 23. Oktober 2017 ( Az.: L 4 KR 349/17) beschlossen, dass ein Fußhebesystem mit Neurostimulator für eine Multiple Sklerose ein technisch weiterentwickeltes Hilfsmittel darstellt. Zwar besteht nicht unmittelbar ein Zusammenhang mit einer neuen Behandlungsmethode, aber das Hilfsmittel dient dem Behinderungsausgleich. Im Sinne einer evidenzbasierten Medizin ist der therapeutische Nutzen des System nachgewiesen.
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Die Krankenkasse entscheidet nicht

Sie haben das Hilfsmittel selber gekauft und die Krankenkasse vor vollendete Tatsachen gestellt, dann müssen Sie die Mehrkosten auch tragen – zumindest war das in der Vergangenheit der Fall.

Die Krankenkassen brauchen von der Antragsstellung bis zur Genehmigung manchmal sehr lange und in dieser Zeit bleiben Sie unversorgt. Aus dem Grund wurde die Genehmigungsfiktion durch das Patientenrechtgesetz eingeführt und das bedeutet, dass der Versicherte unter Umständen auch ohne Genehmigung der Krankenversicherung ein Hilfsmittel kaufen kann. Die Kosten muss die Krankenversicherung übernehmen, als ob eine Genehmigung erteilt wurde.

Wichtig:

Sie als Versicherter stellen einen Antrag auf Leistung bei der gesetzlichen Krankenkasse, dann muss innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung gefallen sein. Die Krankenkasse hat bis zu fünf Wochen Zeit, wenn ein medizinische Gutachten notwendig ist.

Die Krankenkasse muss eine schriftliche Begründung mitteilen, wenn sie die Frist nicht einhalten kann. Der Antrag gilt als bewilligt, wenn Sie nach Ablauf der Frist keine schriftliche Begründung erhalten haben. Sie haben dann die Möglichkeit die erforderlichen Leistungen selber zu besorgen und der Krankenkasse in Rechnung zu stellen.

Der Antrag gilt also als genehmigt, wenn die Krankenkasse keine Meldung innerhalb der Frist macht und dann darf es auch keine spätere Ablehnung geben. Es ist aber nicht ganz klar, ab wann die Regelung gültig ist. In der Hinsicht streiten die Gerichte noch und auch das oberste Gericht ist sich bisher nicht einig (B 1 KR 1/17 R, B 1 KR 26/16 R, B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 18/17 R).

Auch die Senate am Bundessozialgericht sind unterschiedlicher Meinung.

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Kosten selber tragen

Das Risiko auf den Kosten für Hilfsmittel sitzen zu bleiben ist hoch und somit tragen Sie auch das Risiko, denn es ist nicht immer sicher wann die Genehmigungsfiktion zum Einsatz kommt.

Es gibt allerdings eine Ausnahme und die kommt zum Tragen, wenn der Erwerb des Hilfsmittels notwendig ist und eine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse im Vorfeld nicht möglich ist. Dann kommt es zu einer Ausnahmesituation und somit auch zu einer Kostenübernahme, denn die unaufschiebbare Leistung konnte von der Krankenkasse nicht rechtzeitig erbracht werden.

Es kann allerdings einige Zeit vergeben bis die Krankenkasse dem Antrag zustimmt oder nicht. Nach einem langen Widerspruchsverfahren kommt es meist zu einem langen Klageverfahren und aus dem Grund sollten Sie keine Hilfsmittel selber kaufen. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung der Krankenkasse falsch ist, sollten Sie auf den Kauf verzichten. Sie haben nur Anspruch auf die Kostenerstattung, wenn klar ist, dass die Krankenkasse den Antrag unrechtmäßig abgelehnt hat und ansonsten bleiben Sie auf den Kosten einfach sitzen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kostenübernahme der Krankenkasse

1. Zahlt die Krankenkasse einen Duschhocker bei Leukämie?

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, damit die Krankenkasse einen Duschhocker bei einem Leukämie-Patienten bezahlt. Kaufen Sie den Duschhocker auf keinen Fall im Vorfeld, denn meist bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

2. Übernimmt die Krankenkasse die neue Technik in Bezug Diabetes?

Seit einiger Zeit ist in der Werbung eine neue Technik zur Messung des Insulinspiegels vorhanden, aber nur mit einer Verordnung des behandelnden Arztes übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten.

3. Wer zahlt den Taxischein?

Der Taxischein wird von der Krankenkasse ausgestellt, wenn die Notwendigkeit besteht. Achten Sie darauf, dass nur die Fahrt bis zum nächstmöglichen Behandlungsort von der Kasse übernommen wird.

4. Muss ich alle Medikamente selber tragen?

Sie haben einen Selbstbehalt und müssen für ein Rezept mindestens 5 Euro bezahlen. Manche Verordnungen sind mit einer Zuzahlung von 10 Euro versehen.

5. Wie lange braucht die Krankenkasse zur Antragsgenehmigung?

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Genehmigung durchsetzen muss. Erhalten Sie keine schriftliche Stellungnahme, dann können Sie von einer positiven Entscheidung ausgehen.

Symbolbild Arbeitsunfähigkreit Krankschreibung
Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Fazit

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt viele Leistungen, aber Sie haben auch einen Selbstanteil. Gerade bei Hilfsmitteln kommt es oft vor, dass Sie einen Teil der Kosten selber zahlen müssen. In der Regel aber nur, wenn Sie Hilfsmittel wollen, die über die Standardhilfsmittel hinausgehen. Bevor Sie ein Hilfsmittel kaufen, wenden Sie sich zuerst mit einem Antrag an Ihre Krankenkasse und warten etwa drei Wochen auf eine schriftliche Genehmigung. Ist innerhalb dieser Zeit keine schriftliche Stellungnahme vorhanden, können Sie von einer Genehmigung ausgehen.

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