Der Beitrag Schwangerschaft: Welche Untersuchungen zahlt die Kasse und welche nicht? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Mutterschaftsrichtlinien regeln ganz genau, welche Untersuchungen die gesetzlichen Krankenkassen bei Schwangeren zahlen müssen.
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Sofern die Schwangere Rhesus-negativ war, wurde sie mit Anti-D-Immunglobulin behandelt.
Jedoch weiß man nun, dass das medizinisch nicht notwendig ist. Im Grunde besteht hier nur ein Risiko, wenn das Baby Rhesus-positiv ist. Warum? Wenn die Frau Rhesus-negativ ist und das Baby Rhesus-positiv so kann es passieren, dass die Mutter Abwehrstoffe gegen den Rhesusfaktor des Babys bildet. Ferner besteht für Mutter und Kind Lebensgefahr.
Nun gibt es aber seit Juli 2021 einen neuen Bluttest. Jener dient dazu, zu prüfen, ob eine Anti-D-Prophylaxe überhaupt nötig ist. Hier wird die DNA des Babys im Labor über das mütterliche Blut getestet und so ermittelt, welchen Rhesusfaktor das Baby hat. Insofern ist es wichtig, Schwangere zu finden, die von dieser Untersuchung auch etwas haben. Sofern das Baby Rhesus-positiv ist, bekommt die Mutter weiterhin Anti-D-Immunglobuline. Der Test darf jedoch erst ab der 12. Schwangerschaftswoche. Ferner soll dadurch die unnötige Einnahme von Medikamenten verhindert werden.
Nachdem es sich hier um eine vorgeburtliche genetische Untersuchung handelt, unterliegt die Untersuchung den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes. Zudem müssen die Ärzte ganz genau aufklären und beraten.
Generell darf die Beratung nur durch einen Humangenetiker oder den Frauenarzt erfolgen. Diese müssen aber über eine Qualifikation nach dem Gendiagnostikgesetzes und den Richtlinien der Gendiagnostik-Kommission verfügen.
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Es sind drei Basisultraschalluntersuchungen gesetzlich vorgeschrieben.
Diese werden in der 10., der 20. und der 30. Schwangerschaftswoche durchgeführt, obgleich hier eine Abweichung von +/- 1 Woche sein kann. Ferner sind sie dazu da, um zu kontrollieren, ob die Schwangerschaft normal verläuft und ob das Kind sich zeitgerecht entwickelt. Ebenso können Fehlbildungen oder Funktionsstörungen festgestellt werden. Seit dem Jahr 2013 darf die Schwangere zudem beim zweiten Ultraschall entscheiden, ob sie einen basis- oder erweiterten Ultraschall möchte. Bei Letzterem werden beim Baby auch der Kopf, Rumpf, Hals, Rücken und Brust näher angesehen. Jedoch muss der Arzt laut Richtlinien eine spezielle Qualifikation haben und ein entsprechendes Ultraschallgerät. Sofern er das nicht hat, muss er Sie an einen passenden Kollegen überweisen.
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Im Januar 2021 wurde festgelegt, dass alle Ultraschalluntersuchungen, die keine medizinische Notwendigkeit haben, untersagt sind.
Ferner sind nur drei Ultraschalluntersuchungen in Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge vorgesehen.
Im Jahr 2016 kam der IGeL-Monitor zu dem Entschluss, dass alle weiteren Ultraschalluntersuchungen keinen Sinn machen.
Selbst wissenschaftliche Studien belegen, dass es keine Begründungen dafür gibt, mehr Ultraschalluntersuchungen zu machen. Zudem kann nicht belegt werden, dass durch mehr Ultraschalluntersuchungen die Säuglingssterblichkeit reduziert wurde. Das Gleiche gilt für Wachstumsstörungen oder Geburtsrisiken oder die mütterliche Bindung an das Kind.
Aus diesem Grund ist das Babyfernsehen nach dem Rahmen der neuen Strahlenschutzverordnung seit 2021 verboten.
Unter Baby-TV versteht man 3D- und 4D-Ultraschalluntersuchungen. Dabei werden Filme und Bilder des Babys gemacht. Sie haben aber keinen medizinischen Sinn. Da der Fötus geschützt werden muss und ab Beginn der Knochenbildung auch mehr Schallenergie am Knochen absorbiert wird, sind diese Untersuchungen nun untersagt. Lediglich die normalen 2D-Untersuchungen, die als Kassenleistung gelten, bleiben bestehen. Sollte der Arzt jedoch eine Entwicklungsauffälligkeit feststellen, so darf er weiterhin einen 3D- oder 4D-Ultraschall machen. So zum Beispiel wenn der Verdacht einer Entwicklungsstörung oder Risikoschwangerschaft besteht. Jedoch muss die Schwangere dafür zu einem speziellen Arzt überwiesen werden.
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Achtung bei allen kostenpflichtigen Zusatzangeboten Ihres Frauenarztes.
Die Stiftung Warentest hat 19 Fertigbreie für Babys ab dem sechsten Monat genauer unter die Lupe genommen. Doch der Test schnitt nicht gut ab. Nur drei der Fertigbreis sind gut. Wo das Problem ist, erfahren
FAQs zum Thema Schwangerschaft: Welche Untersuchungen zahlt die Kasse? – Wissenswertes
Sofern die Schwangerschaft gut verläuft und auch beim Baby keine Störungen vorliegen, erhalten Sie nur noch drei Ultraschalluntersuchungen.
Vermutlich liegt eine Risikoschwangerschaft vor oder er hat eine Unklarheit beim Baby entdeckt. In diesem Fall würde er eine spezielle Qualifikation und ein spezielles Ultraschallgerät benötigen. Hat er das nicht, so schickt er Sie zu einem Spezialisten.
Fragen Sie hier bei Ihrer Krankenkasse nach. Viele Kassen wollen nur die Nachsorgehebamme bezahlen und sehen in der Hebammenbetreuung während der Schwangerschaft keinen Sinn, weil Sie auch vom Frauenarzt betreut werden.
Dies hängt mit dem Alter und eventuellen Erkrankungen ab. Sofern Sie einen Schwangerschaftsdiabetes entwickeln, zu Thrombosen neigen oder schon Ende 30 sind, spricht man von einer Risikoschwangerschaft. Lassen Sie sich hierzu von Ihrem Arzt beraten.
Er darf es nicht. Hier geht es um den Schutz des Babys. Es soll nicht mehr Schall als nötig ausgesetzt werden. Sofern keine medizinische Begründung vorliegt, hat er sich an das Gesetz zu halten.
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
Die Schwangerschaftsvorsorge umfasst einen großen Bereich und dies alles wird von den gesetzlichen Krankenkassen auch bezahlt. Sofern Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen, erhalten Sie vielleicht sogar noch ein paar Zusatzleistungen.
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