Homeoffice | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 12 Jul 2021 17:37:26 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Homeoffice | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Steuererklärung: Wer sie wann beim Finanzamt abgeben muss, damit Sie eventuelle eine Rückerstattung bekommen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/steuererklaerung-wer-sie-wann-beim-finanzamt-abgeben-muss-damit-sie-eventuelle-eine-rueckerstattung-bekommen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/steuererklaerung-wer-sie-wann-beim-finanzamt-abgeben-muss-damit-sie-eventuelle-eine-rueckerstattung-bekommen/#respond Thu, 15 Apr 2021 06:27:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62848 Einmal im Jahr wartet das Finanzamt auf die Einkommenssteuererklärung der Verbraucher und dabei gelten für die Abgabe Fristen. Es drohen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen und Zwangsgelder, wenn sie nicht rechtzeitig fertig ist. Wir informieren Sie wer

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Einmal im Jahr wartet das Finanzamt auf die Einkommenssteuererklärung der Verbraucher und dabei gelten für die Abgabe Fristen. Es drohen Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zinsen und Zwangsgelder, wenn sie nicht rechtzeitig fertig ist. Wir informieren Sie wer zur Abgabe an das Finanzamt verpflichtet ist und was Sie machen können, wenn die Frist verstrichen ist oder die Zeit nicht ausreicht. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Halten Sie sich an die festgelegten Fristen bei der Abgabe der Steuererklärung, denn damit vermeiden Sie Verspätungszuschläge.
  • Unter Umständen können Sie die Steuererklärung auch später abgeben, wenn Sie rechtzeitig um eine Fristverlängerung bitten. Wenn Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen, dann dürfen Sie auch ein wenig später abgeben.
  • Sie können von einer freiwilligen Steuererklärung profitieren, auch wenn Sie nicht zu einer Abgabe verpflichtet sind. Gerade für Rentner, die eine hohe Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge gezahlt haben oder für Angestellte gibt es sehr häufig sogar eine Erstattung.

Wer muss eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen?

Sie müssen eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie eine der folgenden Konstellationen haben. 

Bei einem Arbeitnehmer zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer jedem Monat vom Lohn ab, so dass die Steuerzahlung bezahlt ist und Sie sich eigentlich nicht weiter mit dem Finanzamt auseinander setzen müssen. Wenn Sie weitere Einnahmen haben, dann sieht es in der Regel komplett anders aus. Sie müssen als Arbeitnehmer einer Steuererklärung machen, wenn…

  • … Sie oder der Ehepartner Lohn oder Pension bekommen und einer von Ihnen nach Steuerklasse V, IV oder VI mit Faktor besteuert wird.
  • … das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag ermöglicht, aber davon sind die Pauschalbeträge für Behinderte ausgenommen.
  • … Sie durch die Lohnersatzleistungen mehr als 410 Euro im Jahr bekommen haben und dazu gehören Arbeitslosengeld, Kranken- oder Elterngeld.
  • … Sie unversteuerte Nebeneinkünfte haben, so dass eine Summe vom 410 Euro im Jahr überschritten wird. Zu diesen Einkünften zählen Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, aber auch gelegentliche Einnahmen aus Mieten.

Grundsätzlich müssen Sie als Rentner eine Steuererklärung abgeben, wenn das Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Weitere Informationen zum Thema Steuergrundfreibetrag finden Sie weiter unten in dem Beitrag. Eine Ausnahme gibt es, aber dafür muss das Finanzamt Sie von der Abgabe befreien.

Weiterhin:

Sie haben immer eine Pflichtabgabe in Bezug auf die Steuererklärung, wenn Sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,  Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit haben. Aber beachten Sie, dass gerade für Land- und Forstwirte andere Abgabefristen für eine Steuererklärung gelten, denn die Fristen sind an das Erntejahr angepasst.

Für Anleger besteht eine Abgabepflicht und diese ist auf die Kapitaleinkünfte gelten gemacht werden. Auch die ausländischen Erträge sind sind zu versteuern. Sie haben Zinseinnahmen und führen dafür keine Abgeltungssteuer ab, dann sind Sie unter Umständen zu einer Abgabe verpflichtet. Gezahlte Zinsen auf Steuererstattungen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen für das Finanzamt ebenfalls zu den Einkünften.

Die berücksichtige Vorsorgepauschale für das Beamtengehalt ist deutlich höher als die gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, dann müssen Sie auch eine Steuererklärung einreichen und sich an die Fristen des Finanzamtes halten.

Die Abgabepflicht einer Steuererklärung bedeutet nicht, dass Sie eine Steuernachzahlung erwarten müssen. Sie können auch eine Steuererstattung erhalten.

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Eine E-Mail im Namen der Schweizerische Steuerverwaltung kündigt eine Steuerrückzahlung in Höhe von 795,65 CHF oder 938,45 CHF an. Dafür müssen Sie nur das beigefügte Formular ausfüllen. Doch genau das dürfen Sie nicht öffnen. Es

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Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärungsabgabe?

Sie sind gesetzlich nicht zu einer Steuererklärung verpflichtet, aber trotzdem kann eine freiwillige Abgabe sich durchaus lohnen.

Aus dem Grund sollten Sie also immer die Formulare ausfüllen, so dass Sie feststellen können, ob Sie eine Erstattung erwarten können oder nicht.

Eine Erstattung ist in der Regel möglich, wenn Sie geheiratet haben oder Kinderfreibeträge oder Alleinerziehungsfreibeträge nicht berücksichtigt wurden. Zudem kann es zu einer Erstattung kommen, wenn Sie nicht das ganze Jahr bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren oder vielleicht besonders hohe Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro im Jahr hatten. Das trifft allein schon dann zu, wenn die Arbeitsstelle mehr als 15km vom Wohnort entfernt ist. Ebenfalls zur Erstattung können

  • hohe Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • haushaltsnahe Dienstleistungen / Handwerkerleistungen
  • neue Aufwendung für energetische Maßnahmen

führen.

Es gibt keine generell geltende Aussage in Bezug auf die Einkommenssteuererklärung, denn es kommt immer auf den Einzelfall an. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Steuerprogrammen, die eine gute Prognose ermöglichen, wenn Sie alle Daten ordentlich eingeben. Die kostenlose Software vom Finanzamt „Elster“ kann Ihnen helfen, herauszufinden, ob Sie eine Erstattung bekommen.

Interessant:

Sie haben vier Jahre lang Zeit, um eine freiwillige Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, wenn Sie mit einer Steuererstattung rechnen. Das heißt, wenn Sie möchten können Sie im Jahr 2021 noch die Steuererklärungen von 2017 bis zum heutigen Datum einreichen.

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Finanzamt: Steuerliche Identifikationsnummer beantragen oder erfragen

Die steuerliche Identifikationsnummer wird immer wieder benötigt. Deswegen ist es wichtig, dass Sie diese zur Hand haben. Sollte sie doch einmal verloren gehen, verlegt oder vergessen werden, können Sie die Steueridentifikationsnnummer beim Bundeszentralamt für Steuern

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Lässt sich Homeoffice steuerlich absetzen?

Im Jahr 2020 haben Sie viel Zeit im Homeoffice verbracht, dann können Sie bis zu 120 dieser Tage von der Steuer absetzen. 

Die große Koalition hat eine Homeoffice-Pauschale ins Leben gerufen und diese liegt bei 5 Euro am Tag, so dass in einem Kalenderjahr bis zu 500 Euro angerechnet werden.

Allerdings hat die Homeoffice-Pauschale einen gravierenden Haken, denn sie wird auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro angerechnet. Arbeitgeber, die eine Werbungskostenpauschale von über 1.000 Euro haben, bei denen verpufft die Homeoffice-Pauschale.

Sie müssen die Fahrten zur Arbeitsstelle kürzen, wenn Sie die Homeoffice-Tage von der Steuer absetzen wollen, denn schon ab mindestens 17 km Entfernung zur Arbeit bringt die Homeoffice-Pauschale weniger als die Werbungskosten.

Beispielrechnung:

17 km x 0,30 Cent / km = 5,10 Euro

Bedenken Sie, dass die Homeoffice-Pauschale bei 5 Euro am Tag liegt.

Sie haben eine Steuerentlastung, wenn das Arbeitszimmer im eigenen Zuhause als Büro anerkannt ist. Der Kauf eines neuen Schreibtisches für das Büro ist in dem Fall vollkommen unabhängig von der Homeoffice-Pauschale.

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Was ist, wenn die Steuererklärung zu spät eingereicht wird?

Die Finanzämter haben die Möglichkeit Verspätungszuschläge, Säumniszuschläge, Zwangsgelder oder Zinsen zu verlangen, wenn bei einer Pflichtveranlagung eine Verspätung eintritt.

Es kommt sogar dazu, dass ein Mitarbeiter des Finanzamtes eine Schätzung vornimmt und das ist meist nicht zu Ihrem Vorteil, denn das Finanzamt kennt die tatsächlichen Ausgaben schließlich nicht. Sie haben eine Schätzung vom Finanzamt erhalten und die Rechnung bezahlt, aber trotzdem müssen Sie eine Steuererklärung machen. Im schlimmsten Fall können Ihnen sogar Strafverfahren drohen.

Beantragen Sie frühzeitig eine Fristverlängerung beim zuständigen Finanzamt, um so gravierende Folgen zu vermeiden. Eine solche Fristverlängerung ist formlos schriftlich möglich, laut §109 der Abgabenverordnung. Erklären Sie, warum Sie verhindert sind und die Steuererklärung nicht in der angegebenen Frist einreichen können. Zudem muss die Steuernummer in dem Schreiben enthalten sein, aber trotz gewährter Fristverlängerung kann es trotzdem zu Zinszahlungen kommen, wenn am Ende eine Nachzahlung im Raum steht.

Voraussetzungen für eine Fristverlängerung

Eine Voraussetzung kann sein, dass Sie die Überschreitung der Steuererklärungsfrist nicht selber verschuldet haben und die Gründe können sein:

  • Krankheit
  • hohe Arbeitsbelastung
  • längere Auslandsaufenthalte
  • ausstehende Unterlagen.

Der Finanzbeamte entscheidet, ob Ihr Antrag genehmigt wird und entscheidet meist nach vorhandenen Unterlagen.

Sie haben aber auch die Möglichkeit eine Steuererklärung fristgerecht einzureichen und darauf hinzuweisen, dass noch Unterlagen fehlen. Dann erhalten Sie einen vorläufigen Bescheid und können die Unterlagen nachreichen, so dass eine Berichtigung möglich ist.

Bei einer Fristverlängerung wird Ihnen das Finanzamt einen neuen Termin mitteilen und dieser ist dann verbindlich.

In der Vergangenheit hatte der Finanzbeamte das Recht, den Verspätungszuschläge in seiner Höhe selber zu bestimmen. Im Jahr 2019 kam es dann zu einer gesetzlichen Regelung und heute beträgt der Verspätungszuschlag 0,25 % der festgesetzten Steuer, aber mindestens 25 Euro.

Auch wenn Sie eine Rückerstattung bekommen, müssen Sie damit rechnen und auch hier wird nach der zu zahlenden Steuer gerechnet. Die Zuschläge entfallen, wenn Sie eine festgesetzte Steuer von 0 Euro haben.

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Das Finanzamt fordert zur Abgabe auf

Das Finanzamt hat das Recht Sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufzufordern, wenn Sie nicht in einer der oben beschriebenen Konstellationen stehen. 

Per Post erhalten Sie eine Aufforderung und den Brief sollten Sie nicht ignorieren. Sie müssen reagieren, wenn das Finanzamt eine Steuererklärung von Ihnen haben will.

Der Hintergrund ist eigentlich ziemlich einfach, denn das Finanzamt meldet sich eigentlich nur dann, wenn eine Kontrollmitteilung über Einkünfte vorhanden sind. Bei einer Erbschaft, Schenkung oder Zinserträgen kann es steuerliche Auswirkungen haben.

Die Abgabefristen 2020

Im Jahr 2020 war der Abgabetermin für die Steuererklärung der 31. Juli und bis zum 2. August musste sie beim Finanzamt vorliegen, denn der 31.Juli 2020 war ein Samstag.

2018 kam es zu einer neuen Fristfestsetzung, denn bis zu diesem Jahr musste die Steuererklärung bis Ende Mai eingereicht werden, aber jetzt haben Sie zwei Monate mehr Zeit.

Es gelten andere Fristen, wenn Sie sich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lassen. Dann liegt der letzte Termin für die Abgabe auf dem 28. Februar oder der 29. Februar des übernächsten Jahres, wenn es sich um ein Schaltjahr handelt. Das bedeutet, wenn Sie im Jahr 2020 eine Steuererklärung abgeben müssen, dann muss die Erklärung spätestens bis zum 28. Februar 2022 beim Finanzamt vorliegen.

Achtung:

Bei der Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2019 gibt es eine coronabedingte Sonderregelung, denn die Abgabe wurde auf den 31 August 2021 gelegt. Dabei handelt es sich um eine einmalige Ausnahme, aber beachten Sie, dass auch die Ausnahmeregelung Auswirkungen auf den Zinslauf hat.

Ausnahme:

Es gilt keine Verlängerung, wenn das Finanzamt von Ihnen eine Vorweganforderung verlangt, denn dann muss die Steuer für das folgende Jahr innerhalb einer Frist bezahlt werden. Legen Sie dem Steuerberater dieses Schreiben unbedingt vor, aber auch hier gibt es keine Fristverlängerung.

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Ab 2020 höherer Grundfreibetrag

Für den Grundfreibetrag gelten seit dem 1. Januar 2020 neue Grenzen und dabei handelt es sich um den Grenzbetrag auf den Sie keine Einkommenssteuer zahlen müssen.

Dieser Betrag dient zur Absicherung des Existenzminimums und ändert sich von Jahr zu Jahr.

Der Grundfreibetrag seit dem 1. Januar 2020 liegt bei 9.408 Euro für Ledige und 18.816 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Das bedeutet, wenn Sie unter diesen Grenzbeträgen liegen, dann brauchen Sie keine Einkommenssteuer zu bezahlen. Alle Beträge, die darüber hinausgehen sind steuerlich anzurechnen.

Der Grundfreibetrag im Jahr 2021 liegt bei Ledigen bei 9.744 Euro und im Jahr 2022 voraussichtlich bei 9.984 Euro.

Steuererklärung für Rentner und Pensionäre

In den letzten Jahren ist immer deutlicher geworden, dass viele Rentner Steuern zahlen müssen, denn steigende Renten und das Alterseinkünftegesetz sind dafür verantwortlich. Jedes Jahr verschenken Rentner Geld, welches sie mit Hilfe einer Steuererklärung zurückbekommen können. Wer darüber Bescheid weiß, der hat eindeutig mehr von seiner Rente.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Steuererklärung

1. Ist eine Steuererklärung eigentlich Pflicht?

Die Abgabe der Steuererklärung ist eigentlich freiwillig, wenn Sie nicht verpflichtet sind. Es kann sich durchaus lohnen eine Steuererklärung zu machen, um eventuell eine Erstattung zu bekommen.

2. Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Bis vor ein paar Jahren war Ende Mai der Stichtag, aber mittlerweile wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung auf den 31 Juli gelegt.

3. Was gehört in eine Steuererklärung?

In eine Steuererklärung gehören nicht nur die persönlichen Daten, wozu auch die Steuernummer gehört, sondern auch alle Einnahmen und Ausgaben des Jahres. Legen Sie immer Belege für alle Angaben mit bei.

4. Muss ich bei der Steuererklärung Kontoauszüge als Belege beifügen?

Eigentlich sind Kontoauszüge nicht notwendig, aber eventuell können die Kontoauszüge als Belege für Ausgaben dienen und dann sollten sie beigefügt werden.

5. Wie lange braucht das Finanzamt um die Steuererklärung zu prüfen?

Die Verantwortlichen des Finanzamtes sagen, dass eine Bearbeitung etwa sechs Wochen dauert. Danach wird Ihnen ein Bescheid zugestellt.

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Fazit

Jedes Jahr wartet auf viele Verbraucher die Steuererklärung, aber nicht alle Verbraucher müssen eine Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Es handelt sich meist um eine freiwillige Steuererklärung, aber es kann sich durchaus lohnen, wenn es zu einer Erstattung kommt. „Elster“ ist ein kostenloses Programm von Finanzamt, wenn Sie die Steuererklärung selber machen wollen, ansonsten wenden Sie sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

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