Hotels | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 27 Feb 2022 10:00:37 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Hotels | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Ärger mit Hotels: Unbespielbare Tennisplätze und ausgefallene Surfkurse – Das sind Ihre Rechte https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aerger-mit-hotels-unbespielbare-tennisplaetze-und-ausgefallene-surfkurse-das-sind-ihre-rechte/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/aerger-mit-hotels-unbespielbare-tennisplaetze-und-ausgefallene-surfkurse-das-sind-ihre-rechte/#respond Sun, 27 Feb 2022 10:00:37 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61215 Haben Sie für Ihren Urlaub auch diverse Sport- und Freizeiteinrichtungen im Hotel gebucht? Wenn Sie die gebuchten Angebote nicht nutzen können, dann könnten Sie stattdessen einen Teil der bezahlten Kosten geltend machen. Reisemängel nicht hinnehmen

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Haben Sie für Ihren Urlaub auch diverse Sport- und Freizeiteinrichtungen im Hotel gebucht? Wenn Sie die gebuchten Angebote nicht nutzen können, dann könnten Sie stattdessen einen Teil der bezahlten Kosten geltend machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sind die Sport- und Freizeitangebote nicht nutzbar, können Sie dies als Reisemängel melden und einen Teil des Geldes zurückfordern.
  • Werden Angebote von externen Freizeit- oder Sporteinrichtungen gebucht, so hat der Veranstalter keine Schuld, wenn diese nicht genutzt werden können.
  • Sie müssen Ihre Ansprüche schriftlich und nachweisbar anzeigen und den Reiseveranstalter darauf hinweisen, dass Sie einen Teil des Geldes zurückfordern.

Reisemängel nicht hinnehmen

Sofern die Freizeit- und Sportangebote wegen unvermeidbaren Umständen nicht nutzbar sind, gilt diese nicht als Reisemangel.

Diese unvermeidbaren Umstände liegen dann vor, wenn Dinge passieren, die nicht in den Händen des Reiseveranstalters liegen. So zum Beispiel bei Schneemangel in einem Skigebiet. Sofern die äußeren Umstände aber ideal sind und Ihre gebuchten Angebote ausfallen, weil zum Beispiel die Anlage aufwendig gewartet wird, so ist der Veranstalter dafür zuständig.

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Externe Anbieter

Sollten Sportleistungen ausfallen, so hängt Ihre Reisepreisminderung davon ab, ob es sich um einen externen Anbieter handelt.

Hat der Reiseveranstalter Sportleistungen beworben, die sich direkt auf seinem Gelände befinden, so können Sie eine Reisepreisminderung beantragen, sofern Sie diese Leistungen nicht nutzen können. Andererseits geht das aber nicht, wenn der Reiseveranstalter auf Sportangebote von externen Anbietern verweist. Es liegt dann nicht in seiner Hand, wenn Sie diese warum auch immer nicht nutzen können.

Beweise sind wichtig

Wird das versprochene Sport- und Freizeitangebot nicht geboten, können Sie den Reisepreis mindern.

Beachten Sie, dass Sie um Ihre Ansprüche geltend machen zu können, Beweise brauchen. Dokumentieren Sie durch Fotos, Videos oder Zeugen und melden Sie Ihre Mängel sofort dem Reiseveranstalter.

Sie können auch den Reisevermittler informieren, der sich dann an den Reiseveranstalter wenden wird. Ihre Mängelanzeige tätigen Sie immer im Beisein von Zeugen. Jedoch können Sie die Mängelanzeige auch schriftlich einreichen. Lassen Sie sich in diesem Fall die Kenntnisnahme vom Reiseveranstalter bestätigen. Es ist auch ausreichend, wenn der Reiseleiter auf die Mängelanzeige schreibt, dass er sie zur Kenntnis genommen hat.

Sofern weder der Reiseleiter noch ein Reiseveranstalter vor Ort sind, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter in Deutschland. Rufen Sie ihn im Beisein von Zeugen an und berichten Sie ihm von den Mängeln. Die Hoteliers vor Ort dagegen sind für Ihre Anzeige nicht zuständig, dies ist sogar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen so festgesetzt.

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Mängelbeseitigung

Jetzt liegt es an dem Reiseveranstalter, die Mängel zu beseitigen.

Macht er dies nicht, haben Sie die Möglichkeit, sich selbst einen Ersatz für die ausgefallenen Leistungen zu suchen und dafür die Kosten zu verlangen. Sofern der Mängel nicht behoben werden kann, können Sie nach Ihrem Urlaub die Minderung des Reisepreises verlangen.

Sofern Sie Ihren Vertrag vor dem 1.7.2018 abgeschlossen haben, sind die Ansprüche schnell zu melden. Sie haben dafür einen Monat nach dem vertraglichen Reiseende Zeit. Wurde der Vertrag nach dem 1.7.2018 gemacht, können Sie sogar bis zu zwei Jahre nach dem vertraglichen Reiseende Ansprüche geltend machen.

Zeigen Sie Ihre Ansprüche in schriftlicher Form beim Reiseveranstalter an. Im Idealfall als Fax oder Einschreiben, damit Sie einen Nachweis für die Zustellung haben.

Um eine Übersicht zu Ihrer Reispreisermäßigung zu bekommen, können Sie hier schauen:

  • Frankfurter Tabelle
  • Kemptener Tabelle
  • ADAC-Tabelle
  • Würzburger Tabelle
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Ärger mit Hotels: Unspielbare Tennisplätze und ausgefallene Surfkurse – Das sind Ihre Rechte

1. Welche Rechte habe ich, wenn ein Sportkurs von einem externen Anbieter ausfällt?

In diesem Fall können Sie keine Ansprüche an den Reiseveranstalter geltend machen, da es nicht in seiner Hand liegt, was externe Anbieter machen.

2. Ich habe die Nutzung es hauseigenen Fitnessstudios dazu gebucht und kann es jetzt nicht nutzen?

In diesem Fall muss der Reiseveranstalter dafür sorgen, dass die Nutzung möglich ist. Sie können sich auch ein anderes Fitnessstudio suchen und die Kosten an den Reiseveranstalter weiterleiten. Jedoch geht das alles nur, wenn der Reiseveranstalter schlecht geplant hat. Sollte die Nutzung wegen eines unvorhersehbaren Ereignisses nicht möglich sein, so kann er nichts dafür.

3. Wie kann ich meine Rechte geltend machen?

Sammeln Sie sofort Beweise, wie Videos, Fotos oder Zeugen und melden Sie Ihre Beschwerde unter Beisein von Zeugen dem Reiseveranstalter.

4. Wie lange habe ich Zeit meine Reisepreisminderung einzufordern?

Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 1.7.2018 abgeschlossen, so haben Sie einen Monat nach dem vertraglichen Reiseende Zeit Ihr Geld einzufordern. Wurde Ihr Vertrag nach dem 1.7.2018 abgeschlossen, haben Sie sogar zwei Jahre Zeit. Sie müssen dies schriftlich machen und natürlich schon während des Urlaubs.

5. Wie stelle ich meine Ansprüche?

In schriftlicher Form als Einschreiben oder Fax. Denken Sie daran eine Übermittlungsbestätigung aufzubewahren, damit Sie etwas in der Hand haben, falls der Reiseveranstalter sagt, er hätte Ihre Anspruchsforderung nicht erhalten.

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Fazit

Sie müssen Reisemängel nicht einfach hinnehmen. Wichtig ist aber, dass Sie Mängel sofort melden und möglichst viele Beweise dafür sammeln. Denken Sie auch daran, dass der Reiseveranstalter gegebenenfalls die Möglichkeit bekommen muss, diese Mängel zu beseitigen.

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