Igel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 08:01:11 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Igel | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was erstattet die Krankenkasse und wo zahlen Sie drauf? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-erstattet-die-krankenkasse-und-wo-zahlen-sie-drauf/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-erstattet-die-krankenkasse-und-wo-zahlen-sie-drauf/#respond Fri, 13 May 2022 08:01:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65850 Sofern die Krankenkasse damit wirbt oder bei Ihnen ein Krankheitsverdacht besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die IGeL. Ebenso wenn die Leistung positiv bewertet ist und für die Kassen zur Pflicht wurde. Fragen Sie einfach nach.

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Sofern die Krankenkasse damit wirbt oder bei Ihnen ein Krankheitsverdacht besteht, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die IGeL. Ebenso wenn die Leistung positiv bewertet ist und für die Kassen zur Pflicht wurde. Fragen Sie einfach nach.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Krankenkassen werben für manche freiwillige Leistungen, zahlen sogar manche IGeL zum Teil oder auch komplett.
  • Risikogruppen oder wenn ein Krankheitsverdacht besteht, erhalten die IGeL ebenso als Kassenleistung.
  • Haben Sie einen Kostenvoranschlag, reichen Sie diesen vorab bei der Krankenkasse ein.

Was zahlt die Kasse?

Betrachtet man die Leistungsangebote der Krankenkassen, so sind diese weitestgehend übereinstimmend.

Bezahlt wird, was auch wirtschaftlich ist und medizinisch notwendig oder ausreichend. Sofern eine Untersuchung die medizinische Notwendigkeit überschreitet, wird sie nicht bezahlt. Aus diesem Grund gehörten die IGeL auch nicht zum festen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und werden deshalb auch meist nicht erstattet.

Jedoch ist der Wettbewerb der Krankenkassen um die Mitglieder groß. Somit weiten sie das Leistungsangebot aus. Die Satzungsleistungen, die etwa 5 Prozent des Leistungsumfangs der Kassen ausmachen, ermöglichen dies. Das bedeutet, Krankenkassen können den Versicherten auch Angebote machen. Zum Beispiel für medizinische Therapien oder die Gesundheitsprophylaxe. Somit können sie hier auch die Kosten für die Behandlungen ganz oder zum Teil übernehmen.

Die Bereiche gehen hier über zusätzliche Impfungen bis hin zur Krebsvorsorge oder alternativen Behandlungsformen wie Osteopathie. Es gibt sogar Kassen, die damit werben, bei künstlicher Befruchtung einen großen Anteil zu übernehmen. Auch zum Beispiel das Hautkrebsscreening ab 18 Jahren. Einige Kassen zahlen die professionelle Zahnreinigung komplett oder auch den Toxoplasmosetest bei Schwangeren.

Insoweit lohnt es sich, sich vorab bei der Krankenkasse über die erstattungsfähigen IGeL zu erkundigen.

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Wann ist IGeL eine Kassenleistung?

Sofern eine Notwendigkeit vorliegt oder der Patient einer Risikogruppe angehört, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen auch medizinische Leistungen.

Hierzu gehören viele Früherkennungsuntersuchungen, die in Risikofällen wie bei familiärer Vorbelastung oder einem Krankheitsverdacht bezahlt werden. Dies sind folgende Leistungen:

  • Ultraschall der Eierstöcke
  • Brust-Ultraschall, wenn die Mammographie oder das Abtasten auffällig war
  • Augeninnendruckmessung, Augenspiegelung oder Gesichtsfeldmessung bei einem Glaukom-Verdacht
  • PSA-Test bei Prostatakrebs-Verdacht

Sofern eine IGeL eine Verdachtsdiagnose ergibt, bezahlt der Patient die Untersuchung erst selbst. Die ganzen Folgeuntersuchungen gehen dann aber zulasten der Krankenkasse.

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Welche IGeL sind Kassenleistungen

Ärzte mögen zwar behaupten, die Kassenleistungen sind nicht auf dem neusten Stand, dem ist nicht so.

Tatsächlich sind einige IGeL mit einem nachgewiesenen Nutzen in den Krankenkassen-Leistungskatalog aufgenommen worden. Je nach Altersgruppe gehören hier verschiedene Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung, wie zum Beispiel die Darmspiegelung, das Hautkrebs-Screening oder die Mammographie.

Einige Beispiele:

  • Die Akupunktur ist seit 2006 für Patienten mit Knieschmerzen oder chronischen Rückenschmerzen eine Kassenleistung
  • Frauen bis 25 Jahren erhalten seit 2008 das kostenlose Chlamydien-Screening
  • Das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 2009 eine Kassenleistung
  • Schwangere erhalten seit 2012 ein Blutzucker-gestütztes Verfahren und nicht nur einen Urintest, um auf Schwangerschaftsdiabetes zu testen
  • Die Darmkrebsfrüherkennung sowie die modernen immunologischen Stuhltests werden seit 2017 bezahlt
  • Sofern konservative Therapien, Dehnübungen und Schuheinlagen nichts brachten, wir die Stoßwellentherapie für Fersenschmerzen seit 2018 übernommen
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  • Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich aus der Gemeinschaft. Somit müssen sie auch wirtschaftlich und zweckmäßig handeln. Notwendigkeit ja, aber nur in Maßen.
  • Einige Krankenkassen zahlen bestimmte IGeL-Angebote. Somit kann es nicht schaden, vorab mit der Krankenkasse zu sprechen oder nach einer Alternative zu fragen.
  • Zahlen Sie die IGeL-Rechnung nie vorab, denn dann bekommen Sie diese nicht erstattet.

Das gilt für Versicherte

Selbst die privaten Krankenkassen bezahlen nicht alle IGeL.

Sogar sie sind an die Wirtschaftlichkeit gebunden. Jedoch kann man nicht genau sagen, welche Leistungen von den privaten Versicherungen generell übernommen werden. Dies ist von der Versicherung und dem Vertrag abhängig. Im Vertrag finden Sie den Leistungserstattungsumfang. Da es viele Anbieter und Tarife gibt, kann der Leistungsumfang natürlich stark variieren.

Der Arzt muss Sie immer darüber aufklären, welche Untersuchung oder Behandlung er plant. Jedoch ist er nicht dazu verpflichtet, dem Privatpatienten zu erklären, ob die Behandlungskosten von seiner Kasse übernommen werden. Sofern er aber genau weiß, dass die Kassen diese Leistung verweigern, sollte der den Patienten darauf hinweisen. Gerade bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungen oder Untersuchungen kann dies der Fall sein.

Somit ist es ratsam, sich von Ihrem Arzt noch vor der Behandlung den finanziellen Rahmen der Behandlung nennen zu lassen. So schützen Sie sich vor finanziellen Engpässen. Ein Kostenvoranschlag ist hier von Vorteil. Verwenden Sie diesen, wenn Sie mit Ihrer Kasse Kontakt aufnehmen, um die Kostenübernahme zu klären.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was erstattet die Krankenkasse? – So zahlen Sie nicht drauf

1. Muss ich immer vor der Untersuchung die Erstattung klären lassen?

Lassen Sie sich einen Kostenvoranschlag geben und klären Sie mit der gesetzlichen, aber auch privaten Krankenkasse ab, ob und welche Kosten Sie übernehmen.

2. Bekomme ich bezahltes Geld von der Krankenkasse zurück?

Zahlen Sie nicht bar in der Praxis, denn die Krankenkasse erstattet dieses Geld meist nicht zurück. Gehen sie lieber erst mit der Rechnung zur Kasse und fragen Sie, was sie überhaupt bezahlt.

3. Warum zahlt die Kasse so wenig IGeL?

Die IGeL muss auch einen wissenschaftlichen Nutzen haben. Viele Untersuchungen sind praktisch unnötig und nicht weiter von Belang. Diese werden somit aus wirtschaftlichen Gründen nicht bezahlt.

4. Warum erhalten Risikogruppen und Verdachtspatienten die Untersuchungen bezahlt?

Weil es hier darum geht, einen Verdacht zu sichern oder aber bei einer Risikogruppe die Erkrankung auszuschließen respektive frühzeitig zu erkennen. Somit hat die Untersuchung auch einen Sinn.

5. Kann ich auch auf von der Kasse bezahlte IGeL verzichten?

Auch hier gilt, Sie haben die freie Wahl. Niemand kann Sie zu einer Untersuchung zwingen, die Sie nicht möchten.

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Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nicht viele IGeL-Angebote, aber immerhin einige. Somit sollten Sie sich immer vorab erkundigen, welche die Kasse bezahlt. Das spart Ihnen durchaus viel Geld.

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Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? Definition https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-definition/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-sind-individuelle-gesundheitsleistungen-igel-definition/#respond Fri, 13 May 2022 08:00:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65879 Individuelle Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, können ärztliche, psychotherapeutische, aber auch zahnärztliche Leistungen sein. Diese sind von den Patienten privat zu bezahlen. Sie gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Leider sind die IGeL-Angebote für

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Individuelle Gesundheitsleistungen, auch IGeL genannt, können ärztliche, psychotherapeutische, aber auch zahnärztliche Leistungen sein. Diese sind von den Patienten privat zu bezahlen. Sie gehören grundsätzlich nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Leider sind die IGeL-Angebote für Patienten meist sehr unübersichtlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • IGeL, Selbstzahlerleistungen oder Individuelle Gesundheitsleistungen. Sie stehen alle für Untersuchungen, die der Patienten selbst zahlen muss.
  • Bei IGeL handelt es sich nur um ein Angebot vom Arzt. Sie müssen es nicht annehmen.
  • Die Zahl der IGeL ist groß. Hierzu gehören Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Schönheitsoperationen und viele andere. Jedoch hat nicht jede Untersuchung einen belegten Nutzen.
  • Da es so viele IGeL gibt, sollten Sie sich vorab gut informieren.

Was heißt IGeL?

Die Abkürzung steht für Individuelle Gesundheitsleistungen und diese werden von Ärzten, Psychotherapeuten und Zahnärzten angeboten.

Die IGeL bietet unterschiedliche Behandlungs- und Diagnosemethoden, die jedoch das medizinisch notwendige Maß übersteigen. Auch gehören sie nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Die IGeL müssen Sie immer selbst zahlen.

Seit Jahren werden es mehr und mehr IGeL-Angebote. Wie viele genau, weiß man nicht, weil es bei den Selbstzahlerleistungen keine Erfassung gibt. Jedoch besagen Hochrechnungen der Krankenkassen, dass seit 2018 etwa 15 Millionen IGeL von den gesetzlich versicherten Patienten genutzt wurden. Dafür haben sie etwa eine Milliarde Euro bezahlt. (Quelle: WidO-Monitor 2019)

Die IGeL-Arten

Es gibt viele verschiedene IGeL-Leistungen wie zum Beispiel den PSA-Test oder die Augeninnendruckmessung.

Ferner können ein Attest oder eine Extra-Ultraschalluntersuchung sowie ein neues medizinisches Diagnose-Verfahren beim Augenarzt zum IGeL-Angebot zählen. Sie können unter zwei IGeL-Arten unterscheiden:

1. Eine nicht medizinisch notwendige Leistung, die im Einzelfall jedoch ratsam ist

Manche Untersuchungen, aber auch Beratungen sind auf Wunsch des Patienten, haben aber keine medizinische Notwendigkeit. Sie behandeln weder eine Krankheit noch lässt sich mit ihnen eine Erkrankung vorzeitig erkennen. Aus diesem Grund zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diese auch nicht. Jedoch kann das Angebot je nach Einzelfall auch medizinisch ratsam sein. Zum Beispiel:

  • Atteste oder Serviceleistungen für Urlaub, Sport und Freizeit. Zum Beispiel: Reiseimpfberatung, sportmedizinische Untersuchungen oder eine Untersuchung oder Bescheinigung für Reiserücktritt
  • Medizinisch-kosmetische Leistungen sind in der Regel nicht notwendig. Zum Beispiel Schönheitsoperation oder Entfernung einer Tätowierung
  • Psychotherapeutische Leistungen wie eine Paartherapie

2. Ärztliche Leistungen die mit innovativen Behandlungsmethoden oder ohne Krankheitsverdacht gemacht werden

Heute werden in den Praxen meist Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsuntersuchungen als IGeL durchgeführt. So zum Beispiel der Brustultraschall, die Glaukom-Früherkennung oder der Eierstockultraschall sowie der Ultraschall der Halsschlagader. Sofern es sich um einen Risikofall handelt, könnten die Krankenkasse sogar manche IGeL übernehmen. Wohingegen der Patient selbst bezahlen muss, wenn er die Untersuchung auf eigenen Wunsch möchte und diese nicht medizinisch notwendig war.

Erkundigen Sie sich vor der Untersuchung, ob diese für sie Sinn macht. Haben Sie erst bezahlt, erstattet Ihnen die Krankenkasse auch kein Geld zurück. Der IGeL-Monitor ist für Sie eine gute Anlaufstelle, um wissenschaftliche und geprüfte Fachinformationen zu erhalten.

Weshalb zahlen die Krankenkassen nicht?

Als gesetzlich Versicherter haben Sie Anspruch auf Leistungen zur Früherkennung, Verhütung und Behandlung von Krankheiten.

Jedoch darf die Krankenkasse nur das zahlen, was auch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der aus einem Gremium aus Vertretern von Krankenkassen und Ärzten besteht, entscheidet, welche medizinischen Leistungen im Leistungskatalog der Kassen aufgenommen werden.

Ehe die lasergestützten Augenuntersuchungen HRT und OCT von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, braucht es erst wissenschaftliche Studien zu deren Kosten, Nutzen und Schaden. Einen Antrag hierfür können Kassen und Ärzte stellen. Sieht man sich z.B. die Studienauswertung der OCT an, so war diese positiv. Somit beschloss der G-BA 2018, die Untersuchung als Kassenleistung aufzunehmen. Jedoch nur als diagnostische und therapiegesteuerte Maßnahme der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration und des Makulaödems bei einer diabetischen Retinopathie.

Werden Untersuchungs- und Behandlungsmethoden dagegen vom Gemeinsamen Bundesausschuss als negativ bewertet, sind sie auch keine Kassenleistung, als IGeL aber zulässig. Beispiel: Ozontherapie, Colon-Hydro-Therapie, Bioresonanztherapie oder Ultraviolettbestrahlung des Blutes. Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass diese keinen Nutzen haben und somit nicht medizinisch wichtig oder gar wirtschaftlich sind.

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  • Es gibt IGeL, die bei klarem Krankheitsverdacht zur Kassenleistung werden.
  • Eine IGeL kann dem Patienten ohne Qualitätsprüfung angeboten werden.
  • Sofern die Untersuchungs- oder Behandlungsmethode durch das höchste Beschlussgremium als negativ eingestuft wird, kann sie keine Kassenleistung werden. Jedoch ist sie als IGeL erlaubt.
  • Der IGeL-Monitor gibt Ihnen wissenschaftlich geklärte und laienverständliche Informationen zu den IGeL.

Gibt es eine IGeL-Liste?

Der Begriff IGeL beinhaltet viele unterschiedliche Untersuchungen und Therapien.

Man schätzt, dass es mehrere Hundert sind. Somit gibt es auch keine spezielle Liste zu dem Spektrum. Es gibt jedoch für Ärzte eine Zusammenstellung aus dem Jahr 2011. Auch darf jeder Arzt Zusatzleistungen anbieten, die von ihm selbst stammen oder die er von auf IGeL spezialisierten Firmen übernommen hat. Es ist zu bedenken, dass die Bandbreite sehr groß ist und immer mehr wächst. Somit besteht für Patienten keine Möglichkeit, sich über Preis, Nutzen und Qualität vergleichend zu informieren.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was sind Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? – Infos

1. Warum sind IGeL medizinisch oft nicht notwendig?

Weil es sich hier in der Regel um Zusatzleistungen handelt. Zudem ergeben wissenschaftliche Studien, dass diese Untersuchungen oft keinen Belang zur Diagnostik haben.

2. Kann ich auf IGeL verzichten?

Sie müssen diese Untersuchungen nicht machen lassen. Wenn Sie unsicher sind, sprechen Sie mit Ihrem Arzt, der Krankenkasse oder schauen Sie im IGeL-Monitor nach.

3. Warum übernimmt die Kasse manche IGeL doch?

Hier kommt es auf die Untersuchung an und darauf, ob Sie ein Risikopatient sind oder der Arzt einen dringenden Verdacht hat. Manchmal braucht es die ein oder andere Untersuchung, um den Verdacht des Arztes zu bestätigen oder auch nicht. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse auch.

4. Kann ich die IGeL auch nachträglich von der Kasse zahlen lassen?

Nein. Was sie bezahlt haben, erhalten Sie auch nicht erstattet. Sprechen Sie deshalb immer vorab mit der Krankenkasse.

5. Warum bewertet die Wissenschaft eine Untersuchung als negativ, wenn sie doch gut hilft?

Die Untersuchung wird in Studien an mehreren Patienten erforscht. Sind hier z.B. die Ergebnisse zum Großteil nicht ausreichend, so wird sie als negativ eingestuft. Zudem kommen hier noch weitere Forschungsreihen. Somit wird eine Untersuchung wirklich auf Herz und Nieren geprüft.

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Fazit

Inzwischen gibt es sehr viele IGeL und immer mehr kommen noch hinzu. Leider können Sie sich hier keine Übersicht verschaffen. Jedoch bietet Ihnen der IGeL-Monitor eine gute Beratung. Auch Ärzte und Krankenkassen können Ihnen hier beratend helfen.

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Wissenschaftliche Bewertung von Individuellen Gesundheitsleistungen – IGeL Monitor https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenschaftliche-bewertung-von-individuellen-gesundheitsleistungen-igel-monitor/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wissenschaftliche-bewertung-von-individuellen-gesundheitsleistungen-igel-monitor/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:21:19 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65783 Im Internetportal www.igel-monitor.de werden seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen von Ärzten unter die Lupe genommen. Für Bewertungen dienen wissenschaftliche Standards. Wer führt den IGeL-Monitor? Im IGeL-Monitor können Sie seit 2012 die Bewertungen der Krankenkassen zu den

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Im Internetportal www.igel-monitor.de werden seit 2012 Individuelle Gesundheitsleistungen von Ärzten unter die Lupe genommen. Für Bewertungen dienen wissenschaftliche Standards.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim IGeL-Monitor handelt es sich um ein reines Informationsportal. Dieses wird vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. geführt.
  • Sinn des IGeL-Monitors ist es, Versicherte aufzuklären, damit Sie z. B. beim Arzt eine gute Entscheidung treffen können.
  • Bei den Bewertungen werden Auswertungen der wissenschaftlichen Literatur genutzt und natürlich eine systematische Recherche.

Wer führt den IGeL-Monitor?

Im IGeL-Monitor können Sie seit 2012 die Bewertungen der Krankenkassen zu den Individuellen Gesundheitsleistungen nachlesen.

Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkasse e.V. hat ihn ins Leben gerufen. Damit die Angaben auch korrekt sind, wurde ein interdisziplinäres Team zusammengestellt. Dieses besteht aus Ärzten und Mitarbeitern der Öffentlichkeit, welche die IGeL bewerteb. Zudem erhält das Team Unterstützung von externen Wissenschaftlern.

Ferner basiert der IGeL-Monitor auf den Grundsätzen der evidenzbasierten Medizin. Das bedeutet, dass hier nur das beste verfügbare Wissen aus der klinischen Forschung verwendet wird und natürlich auch die Erfahrungen der Ärzte.

Zahnbehandlung
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Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Woher kommen die Bewertungen?

Beim IGeL-Monitor werden alle Selbstzahlerleistungen aus Arztpraxen unter die Lupe genommen. Jedoch nur jene, die häufig gemacht werden und auch wirklich eine Relevanz darstellen.

Zudem geht das Team nach einem festen Prozess bei ihren Bewertungen vor. Das Team analysiert z. B. Studien der Wissenschaft genau und prüft diese auf Nutzen und Schaden. Ferner kann das Team nach dem Bewerten von Nutzen und Schaden eine Bewertung abgeben. Hierfür gibt es inzwischen fünf  Bewertungsaussagen: „positiv“, „tendenziell positiv“, „unklar“, „tendenziell negativ“, „negativ“. Wobei hier erwähnt werden muss, dass viele der Bewertungen als „unklar“ oder sogar „tendenziell negativ“ bewertet werden.

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Was findet der IGeL-Monitor schlecht?

Laut Umfrage des IGeL-Monitor, welche IGeL oft verkauft wurden, erstellte er eine Top 10 Liste.

Daraus ist zu ersehen, dass überwiegend Früherkennungsuntersuchungen im Angebot stehen. So zum Beispiel Ultraschall oder Augeninnendruckmessung. Wobei auch das Fazit zu schließen ist, dass diese häufigen Untersuchungen von den medizinischen Fachverbänden nicht unbedingt empfohlen sind. Ferner verursachen diese Untersuchungen meist mehr Schaden als Nutzen.

Zwar nehmen die Patienten die Untersuchungen gut an, doch gehören gerade diese zu den Top 10 der eher negativen Leistungen. Sowohl die Augeninnendruckmessung als auch der Eierstock-Ultraschall, der Bauchultraschall und der PSA-Test sind gut verkäuflich. Wobei der IGeL-Monitor gerade diese Leistungen als „negativ“ oder „tendenziell negativ“ einstuft. Ferner rät die Fachgesellschaft für Frauenärzte sogar vom Eierstockultraschall ab. In Studien wird hier kein Nutzen gefunden, respektive wird zu schnell eine Überdiagnose gestellt.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wissenschaftliche Bewertung von Individuellen Gesundheitsleistungen – Wussten Sie das?

1. Sollte ich generell immer erst in den IGeL-Monitor schauen, bevor ich einer Untersuchung zusage?

Dies steht Ihnen natürlich frei. Obgleich es nicht schadet, denn meist sind es die unnützen Untersuchungen die die Ärzte bewerben.

2. Warum bieten die Ärzte unnütze Untersuchungen an?

In der Regel sind diese Untersuchungen ohne großen Aufwand zu machen. Auch sind sie gut mit anderen Untersuchungen zu verbinden. Zudem sollten Sie nicht vergessen, dass die Untersuchung in den Augen des Arztes sinnvoll ist.

3. Darf ich dem Arzt meine Bedenken äußern, wenn die Untersuchung als nicht nützlich gilt ?

Selbstverständlich. Sprechen Sie mit dem Arzt darüber, ferner kann auch er seine Meinung äußern. Am Ende obliegt es jedoch Ihrer Entscheidung.

4. Laut IGeL-Monitor scheint kaume eine Untersuchung Sinn zu machen. Warum?

Während ein Arzt von der Untersuchung überzeugt ist, richtet sich der IGeL-Monitor nach wissenschaftlichen Studien. Da die Studien an vielen Patienten durchgeführt werden, ist hier die Einschätzung einfach anders, als beim Arzt direkt.

5. Ich bin anderer Meinung als der IGeL-Monitor, liege ich da falsch?

Ihre Meinung ist entscheidend, wobei zwei Meinungen nie falsch sind. Ferner liegt es am Ende ganz bei Ihnen, welcher Meinung Sie nun mehr Glauben schenken, wobei Sie immer auf Ihr Bauchgefühl vertrauen sollten.

Angehörigenpflege
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Fazit

Verunsichern Sie die ganzen Angebote an individuellen Gesundheitsvorsorgen, informieren Sie sich im IGeL-Monitor über deren Sinn. Obgleich Sie am Ende jedoch selbst entscheiden, ob Sie die Untersuchung machen.

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IGeL-Glossar – die wichtigsten Begriffe aus gesetzlicher Krankenkasse, ihren Leistungen und IGel-Leistungen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/igel-glossar-die-wichtigsten-begriffe-aus-gesetzlicher-krankenkasse-ihren-leistungen-und-igel-leistungen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/igel-glossar-die-wichtigsten-begriffe-aus-gesetzlicher-krankenkasse-ihren-leistungen-und-igel-leistungen/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:29:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=62338 Im Krankenhaus hat inzwischen jeder Patient Anrecht auf zusätzliche Krankenhausleistungen. Dies bedeutet, dass nicht nur eine Diagnose gestellt wird, sondern auch eine entsprechende Behandlung stattfinden kann. Gesprochen wird daher in diesem Zusammenhang mit den allgemeinen

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Im Krankenhaus hat inzwischen jeder Patient Anrecht auf zusätzliche Krankenhausleistungen. Dies bedeutet, dass nicht nur eine Diagnose gestellt wird, sondern auch eine entsprechende Behandlung stattfinden kann. Gesprochen wird daher in diesem Zusammenhang mit den allgemeinen Krankenhausleistungen. 

Das Wichtigste in Kürze

  • Die allgemeinen Krankenhausleistungen zahlt die gesetzliche Krankenkasse. Die Abrechnung findet dabei zwischen den Krankenhaus und der Kasse statt.
  • Dazu können Sie z.B. von IGel-Leistungen Gebrauch machen. Diese sind aber nicht in den gesetzlichen Leistungen enthalten und gelten als Privatleistungen.
  • Privatleistungen zahlen Sie inzwischen selber, insofern Sie keine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

Allgemeine Krankenhausleistungen

 Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören:

  • z.B. die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer
  • etwa auch die Verpflegung
  • zudem die Behandlung durch die diensthabenden Ärzte
  • z.B. die Versorgung mit Medikamenten
  • darüber hinaus die Maßnahmen zur Genesung

Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, so dass Sie keine zusätzlichen Zahlungen leisten müssen. Die normalen Krankenkassenbeiträge decken jedoch die Krankenhausleistungen bis zu einem gewissen Grad ab, so dass nur Zusatzleistungen selber zu zahlen sind.

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Anamnese

Bei der Anamnese handelt es sich um eine Methode zur Erstellung einer möglichen Diagnose. 

Der behandelnde Arzt befragt Sie zu möglichen Informationen, die in medizinischer Hinsicht wichtig sein könnten, um eine Diagnose stellen zu können. Dazu gehören Informationen zu:

  • Vorerkrankungen
  • Allergien
  • Beschwerden
  • familiäre Erkrankungen
  • Medikamenteneinnahme
  • Risikofaktoren (Beruf, Freizeit- und Reiseverhalten)
  • Sexualverhalten
  • Suchtverhalten

Ärztekammer

Bei der Ärztekammer handelt es sich um die berufliche Interessenvertretung der deutschen Ärzte.

Jedes Bundesland hat inzwischen eine eigene Ärztekammer. Die Landesärztekammer ist daher in der Bundesärztekammer organisiert und das passiert auf Bundesebene. Zu den Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Qualitätssicherung ärztlicher Leistungen
  • Gutachter- und Schlichtungsfunktionen
  • Überprüfung von Behandlungsfehlern bei Patienten
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Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Begründeter Krankheitsverdacht

Ein Patient weist bei einem begründeten Krankheitsverdacht typische Symptome für eine Krankheit auf und das kann zum Befund führen.

Der begründete Krankheitsverdacht ist entscheidend dafür, ob die gesetzliche Krankenversicherung die weiteren Abklärungsuntersuchungen aus Kostenhinsicht übernimmt.

Bonusprogramme der Krankenkassen

Die Krankenkasse ermöglicht ihren Mitgliedern spezielle Bonusprogramme, aber nur wenn der Versicherte sich durch ein gesundheitsbewussten Verhalten auszeichnet.

Zu einem gesundheitsbewussten Verhalten gehört z.B., dass Sie die gesetzlich empfohlenen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Auch regelmäßiger Sport kann zu dem Verhalten gehören.

Die Krankenkassen bieten nicht nur Geld- und Sachprämien als Bonusleistung an, sondern auch bestimmte Gesundheitsleistungen. Diese Leistungen gehören jedoch nicht zu den Regelleistungen. Die Satzung der Krankenkassen gibt Ihnen daher Aufschluss darüber, welche Bonusprogramme Ihre Krankenkasse anbietet. Darüber hinaus informiert sie, welche Bedingungen zu erfüllen sind und welche Prämien es gibt.

Spam-Mails AOK Bundesverband_Logo
AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Chefarztbehandlung

Im Krankenhaus haben Sie die Möglichkeit eine Chefarztbehandlung zu erhalten.

Bei einem Chefarzt handelt es sich um einen Arzt, der über besondere Qualifikationen und Erfahrungen in einem medizinischen Gebiet verfügt.

In den meisten Fällen handelt es sich bei einem Chefarzt im Krankenhaus die obersten Ärzte. Sie wollen eine Chefarztbehandlung, dann müssen Sie mit dem Arzt oder dem Krankenhaus eine schriftliche Vereinbarung unterzeichnet und diese wird als Wahlleistungsvertrag bezeichnet.

Früherkennungsuntersuchung

Mit gezielten Untersuchungen lassen sich bei einer Früherkennungsuntersuchung Krankheiten in einem sehr frühen Stadium erkennen.

Die Früherkennungsuntersuchung hilft dabei eine Krankheit schneller zu erkennen und wirkungsvoller zu behandeln. Als Beispiel bietet sich das Brustkrebs-Screening für Frauen ab 50 an. Bei dieser Früherkennungsuntersuchung handelt es sich um eine klassische und von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlten Untersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung.

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Schutz durch Cyberpolicen oder Cyberversicherungen – Was ist besser?

Im Internet lauern einige Gefahren, die Sie mit der passenden Versicherung absichern können. Es handelt sich um sogenannte Cyberversicherungen. Sind diese Bestandteil von anderen Versicherungen werden diese oft als Cyberpolicen bezeichnet. Doch was taugen die

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Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Die Bezahlung für die berufliche Leistung der Ärzte wird durch die Gebührenordnung für Ärzte geregelt.

Die Gebührenordnung regelt aber nicht nur die Bezahlung für die medizinischen Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse, denn auch die individuellen Gesundheitsleistungen (IGel) sind enthalten. Sie dient als Grundlage für die Abrechnung für alle privat Versicherten.

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)

Für die Vergütung der zahnärztlichen Leistungen ist die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zuständig, aber nur für die Leistungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden.

Die Leistungen für Privatpatienten und die IGel-Leistungen im Bereich der Zahnmedizin werden auf Grundlage der GOZ abgerechnet.

Gebührensatz

Die IGel-Leistungen zählen zu den privatärztlichen Leistungen und diese werden nach der Ärztegebührenordnung abgerechnet.

In der Gebührenordnung stehen Mindest- und Höchstsätze für alle ärztlichen Leistungen und der Gebührensatz gibt den finanziellen Wert für die medizinische Leistung an. Die Ärzte haben das Recht, dass sie Leistungen zwischen dem 1 und 3,5-fachen des Satzes abrechnen dürfen. Sollte der Arzt diesen Wert überschreiten, dann muss er dies in einer Rechnung schriftlich ausführlich begründen.

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Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Das oberste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). 

Er besteht aus Vertretern der Ärzteschaft, der Krankenhäuser und natürlich der Krankenkassen, so dass es möglich ist, festzulegen, welche medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die deutsche Sozialversicherung eine sehr wichtige Säule, denn sie versorgt ihre Mitglieder mit Gesundheitsleistungen.

Zu diesen Gesundheitsleistungen zählen ambulante und stationäre Behandlungen, häusliche Krankenpflege und Arzneimittel.

Die Leistungen sind auch unter dem Begriff Kassenleistungen oder GKV-Leistungskatalog bekannt. In Deutschland sind mehr als 90% der Bevölkerung Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung und die Beitragshöhe hängt vom Einkommen ab.

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HIV-Test in der Schwangerschaft

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für einen HIV-Test in der Schwangerschaft, wobei empfohlen wird, dass der Test direkt zu Beginn der Schwangerschaft gemacht wird.

Das Risiko für das Ungeborene ist sehr hoch, wenn die Mutter eine HIV-Infektion hat und somit müssen sofort medizinische Maßnahmen eingeleitet werden. Der HIV-Test kann anonym gemacht werden, aber das kann zu Kosten führen.

IGel-Monitor

Der IGel-Monitor ist ein Portal im Internet, welches durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse betrieben wird.

Das Portal bewertet nicht nur den Nutzen von IGel-Leistungen nach wissenschaftlichen Kriterien, sondern auch den eventuell möglichen Schaden.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel)

Psychotherapeuten, Zahnärzte und Ärzte bieten individuelle Gesundheitsleistungen an, wobei es sich bei diesen Leistungen um Zusatzleistungen handelt.

Die individuellen Gesundheitsleistungen werden als IGel-Leistungen bezeichnet und in der Regel werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, denn diese Art der Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der GKV zu finden.

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IOL-Master

Beim IOL-Master handelt es sich um ein technisches Gerät zur Laservermessung.

Dieses Gerät kommt bei der optischen Biometrie zum Einsatz und dabei handelt es sich um ein Untersuchungsverfahren, bei dem das Auge mit Hilfe von Lasertechnik vermessen wird.

Das Auge wird im Zuge der Vorbereitung und Vorbehandlung auf eine Operation vermessen, so dass die Brechkraft des Auges bestimmt wird. Dazu kommt die Lasertechnik zum Einsatz, die nicht nur die Länge des Auges bestimmt, sondern auch den Abstand zwischen der Hornhaut und der Linse misst. Zudem wird die Dicke und die Krümmung der Hornhaut ermittelt, aber die Lasermethode ist schmerz- und berührungsfrei.

Kassenärztliche Vereinigung (KV)

Alle Ärzte und Psychotherapeuten gehören der Kassenärztlichen Vereinigung, kurz KV an. 

Die Ärzte und Psychotherapeuten müssen zur ambulanten Behandlung von Kassenpatienten zugelassen sein. Jedes Bundesland hat eine eigene KV und auf der Bundesebene gibt es die Kassenärztliche Bundesvereinigung, kurz KBV, welche die Länder berät.

Krankenhausentgeltgesetz

Zusammen mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetzt regelt das Krankenhausentgeltgesetz die Leistungsbezahlung für Krankenhäuser.

Die Leistungen, welche in den Krankenhäusern gegenüber der Patienten erbracht werden, sind zu bezahlen und dafür ist das Gesetz zuständig. Zudem sind wichtige Regelungen in Bezug auf die privaten Leistungen enthalten.

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Krebsvorsorge

Mit dem Begriff Krebsvorsorge ist in erster Linie die Untersuchung zur Krebsfrüherkennung gemeint. 

Für Frauen ab 50 Jahre zählt das Brustkrebs-Screening als klassische Untersuchung zur Brustkrebsfrüherkennung und diese Untersuchung wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt.

Leistungserbringer 

Medizinische und pflegerische Leistungen sind von Leistungserbringern zu erbringen und dabei handelt es sich um bestimmte Personen.

Zu diesen Personen zählen:

  • Zahnärzte
  • Ärzte
  • Psychotherapeuten
  • Apotheker

und die jeweiligen Verbände.

Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen / GKV-Leistungskatalog

Alle gesetzlich Versicherten haben das Recht auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und ausreichende Versorgung mit allen notwendigen medizinischen Leistungen.

Alle Leistungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse zu finden und diese Leistungen sind von der Krankenkasse zu bezahlen. Sie werden als Kassenleistungen bezeichnet. Die gesetzliche Krankenkasse darf keine Leistungen übernehmen, wenn sie vom G-BA abgelehnt wurde.

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Liquidationsberechtigter Arzt

Bei einem liquidationsberechtigten Arzt handelt es sich um einen Arzt, der im Krankenhaus arbeitet und zur Abrechnung von wahlärztlichen Leistungen befugt ist.

In der Regel handelt es sich bei diesen Ärzten um Chefärzte, die vom Krankenhaus mit dem Recht zur Abrechnung ausgestattet werden. Sie arbeiten in einzelnen medizinischen Abteilungen und zählen zu den qualifizierten Fachärzten.

Mahnstopp

Sie haben die Möglichkeit mit dem Krankenhaus oder dem behandelnden Arzt einen Mahnstoff zu vereinbaren.

Die Zahlung für die privatärztliche Leistung ruht dann erst einmal und die Unstimmigkeiten lassen sich in Ruhe klären.

Medizinische Indikation

Bei der medizinischen Indikation wird eine Behandlung vorgeschlagen.

Sie dient dazu herauszufinden, ob die medizinische Maßnahme für das Krankheitsbild geeignet ist, so dass die Maßnahme zum Einsatz kommen kann.

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Mutterschaftsrichtlinie

Schwangeren stehen Vorsorgeuntersuchungen und gewisse Leistungen zu und in den Mutterschaftsrichtlinien sind die Leistungen festgelegt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sie festgelegt und zu den Leistungen gehören nicht nur die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen zur Überprüfung des Gesundheitszustands von Mutter und Kindern, sondern auch drei Ultraschalluntersuchungen, aber auch Blut- und Urinuntersuchungen zur Feststellung von Infektionskrankheiten (Aids, Hepatitis oder Röteln).

Optische Kohärenztomographie (OCT)

In der Augenheilkunde kommt die optische Kohärenztomographie zum Einsatz, denn es handelt sich um ein spezielles Untersuchungsverfahren.

Die Dickend Struktur der Augennetzhaut wird mit Hilfe von Laserlicht bestimmt.

Das Lasergerät tastet bei der Untersuchung die Netzhaut mit schwachem Laserlicht an und erstellt einen Querschnitt der einzelnen Netzhautschichten. Die Untersuchung erinnert an einen Sehtest beim Optiker, so dass deutlich wird, dass es sich um einen schmerz- und berührungsfreien Test handelt. Sie schauen während der Behandlung durch ein spezielles Gerät, so dass der Laserapparat die notwendigen Abbilder der Netzhaut anfertigen kann.

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Optische Biometrie

Bei der optischen Biometrie handelt es sich um ein spezielles Verfahren zur Augenuntersuchung.

Hier kommt die Lasertechnik zum Einsatz, so dass das Auge exakt vermessen wird.

Die Behandlung kommt in der Regel vor Operationen zum Einsatz und dienen zur Vorbereitung und Vorbehandlung auf die Operation. Die Brechkraft des Auges lässt sich mit Hilfe der Lasertechnik bestimmten, aber auch die Augenlänge, der Abstand zwischen Hornhaut und Linse, sowohl die Dicke und die Krümmung der Hornhaut. Es handelt sich um eine berührungs- und schmerzfreie Methode, bei der ein technisches Gerät zum Einsatz kommt und es heißt IOL-Master.

Parodontaler Screening Index (PSI)

Mit Hilfe des Parodontalen Screeing Indexes lässt sich der Zahnfleischzustand gut bewerten, so dass es möglich ist Zahnbetterkrankungen frühzeitig zu erkennen.

Dadurch lässt sie sich frühzeitig und vor allen Dingen zielgerecht behandeln. Der Zahnarzt untersucht das Zahnfleisch an verschiedenen Stellen mit einer Art Spezialsonde. Die Befunde lassen sich dann zu Codewerten zusammenfassen, so dass die Vor- und Nachteile einer Behandlung deutlich werden. Alle zwei Jahre ist diese Untersuchung für die gesetzlich Versicherten kostenlos, denn die Kosten trägt die Krankenkasse.

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Pauschalhonorar

Der Arzt vereinbart mit dem Patienten einen festen Betrag für die medizinische Leistung, aber vor der Behandlung und das wird als Pauschalhonorar bezeichnet.

Die Art und Weise ist bei den IGel-Leistungen nicht erlaubt denn hier gilt die Gebührenordnung für Ärzte, so dass der Arzt alle Einzelleistungen in der Rechnung detailliert auflisten muss.

Private Krankenversicherung (PKV) / privat versichert 

Der Versicherungsbetrag der privaten Krankenversicherung wird nur durch das Einkommen bestimmt, sondern hängt von individuellen Faktoren ab.

Der Versicherungstarif entscheidet welcher Leistungsumfang erstattungsfähig ist und welcher nicht. Der Patient muss die Kosten für die Behandlung zuerst selber bezahlen und die Rechnung bei der privaten Krankenversicherung einreichen, so dass eine Erstattung erfolgt.

Private Zusatzversicherung

Die gesetzlich Versicherten haben die Möglichkeit ihren Krankenversicherungsschutz zu ergänzen und das ist mit einer oder mehreren Zusatzversicherungen möglich.

Grundsätzlich hat jeder gesetzliche Versicherte Leistungen, die von der Krankenkasse gezahlt werden, aber mit Hilfe von privaten Zusatzversicherungen können Sie den Krankenversicherungsschutz erweitern, so dass mehr Leistungen nicht aus eigener Tasche zu zahlen sind.

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Satzungsleistungen der Krankenkasse

Die Krankenkassen haben die Möglichkeit Leistungen über den Leistungskatalog hinaus zu gewähren, so dass man von einer Erweiterung sprechen kann. 

Diese Erweiterungen liegen im Ermessen der Krankenkasse und lassen sich in den Satzungen nachlesen, so dass Sie sich im Vorfeld eigenständig informieren können.

Selektivvertrag

Zwischen der Krankenkasse und einem bestimmten Leistungserbringer wird ein Vertrag geschlossen, so dass er als Selektivvertrag bezeichnet werden kann.

In einem Selektivvertrag sind die Leistungserbringer in der Regel die Ärzte, aber so ein Vertrag wird dem Versicherten nur außerhalb der Regelversorgung angeboten, so dass es sich um zusätzliche Versorgungsleistungen handelt.

Versicherungstarif

Die Vertragsbedingungen eines Versicherungsvertrages ist der Versicherungstarif und er regelt nicht nur den Versicherungsschutz, sondern auch den Leistungsumfang.

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenen Tarifen in der privaten Krankenversicherung, so dass die Auswahl sehr schwierig ist. Der Umfang der Erstattung ist sehr variabel, so dass ein Laie kaum eine Chance hat einen guten Einblick zu erhalten.

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Vorsorgeuntersuchung

Um eine Erkrankung zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen gibt es die Vorsorgeuntersuchungen und sie dienen zur Krankheitserkennung.

Die Vorsorgeuntersuchungen helfen Risikofaktoren zu erkennen und risikosenkende Maßnahmen zu ergreifen, so dass eine Erkrankung im besten Fall verhindert wird. Fälschlicherweise wird der Begriff Vorsorge öfter den Früherkennungsuntersuchungen gleichgesetzt, so dass es oft zu Missverständnissen kommt.

Wahlleistung

Bei den so genannten Wahlleistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen und sie gehen über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus.

Beispielsweise eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, eine Behandlung durch den Chefarzt oder eine andere Besonderheit, so dass der Patient einen Vorteil bekommt. Die Wahlleistungen bestehen auf freiwilliger Basis und gehören zu den Privatleistungen, so dass sie diese selber bezahlen müssen. Die einzige Ausnahme ist, wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben.

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Wahlleistungsvereinbarung / -vertrag

Patienten haben die Möglichkeit Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen, aber diese sind in einem Wahlleistungsvertrag oder einer Wahlleistungsvereinbarung festzuhalten.

Der Arzt oder das Krankenhaus und der Patient müssen diesen Vertrag unterschreiben, so dass es zu einer Vereinbarung für die gewünschten Wahlleistungen kommt.

Wahltarife

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit den Versicherten besondere Wahltarife anzubieten, so dass eine spezielle Behandlung möglich ist.

Dafür verlangen die gesetzlichen Krankenkassen allerdings einen Aufpreis auf den normalen Beitrag, so dass Sie mehr bezahlen müssen. Mit Hilfe des Aufpreises sind Sie für Extraleistungen abgesichert oder Sie sparen Beiträge bei einigen Tarifen ein, so dass sie weniger zahlen müssen, obwohl die Leistung gleich bleibt.

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Auch auf Facebook gibt es zahlreiche Kettenbriefe, die via Post ständig geteilt werden. Auf diese Weise erreichen die Informationen sehr viele Menschen. Das Problem ist nur, dass die Informationen nicht fundiert sind, oft sogar falsch.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema IGel-Informationen

1. Was ist eine Anamnese?

Bei der Anamnese handelt es sich um die Methode zur Erstellung einer Diagnose, so dass eine gute und richtige Behandlung der Krankheit möglich ist.

2. Wie sinnvoll sind IGel-Leistungen?

Im Grunde sind IGel-Leistungen Zusatzleistungen, die zwar sinnvoll sein können, aber nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Aus dem Grund sollten Sie sich im Vorfeld informieren, so dass Sie nicht in finanzielle Bedrängnis geraten.

3. Kann ich alle Ärzte aufsuchen?

In Deutschland haben Sie freie Arztwahl, so dass Sie sich selber für einen Arzt entscheiden können. Allerdings ist meist der Weg zum Hausarzt notwendig, weil Sie für einen Spezialisten eine Überweisung benötigen.

4. Bei Rückenschmerzen direkt zum Orthopäden?

Bei Rückenschmerzen können Sie versuchen einen Termin beim Orthopäden zu bekommen, aber in der Rege brauchen Sie eine Überweisung vom Hausarzt.

5. Wie zahle ich IGel-Leistungen?

Die IGel-Leistungen zahlen Sie mit Hilfe der Zahloptionen, die Ihr Arzt Ihnen anbietet. Heute steht nicht nur die Bezahlung zur Auswahl, sondern auch Kartenzahlung oder Kreditkartenzahlung.

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Wie gut ist Nivea? Marktcheck hat die Kosmetikprodukte getestet

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Fazit

Informationen rund um das Thema gesetzliche Krankenkassen, ihre Leistungen und die IGel-Leistungen bietet Ihnen unser Artikel. Die Themen sind so umfangreich und teilweise unverständlich für den Verbraucher, so dass wir uns die Mühe gemacht haben, die wichtigsten Begriffe zu erklären.

Der Beitrag IGeL-Glossar – die wichtigsten Begriffe aus gesetzlicher Krankenkasse, ihren Leistungen und IGel-Leistungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/igel-glossar-die-wichtigsten-begriffe-aus-gesetzlicher-krankenkasse-ihren-leistungen-und-igel-leistungen/feed/ 0
Was kosten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-kosten-individuelle-gesundheitsleistungen-igel/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-kosten-individuelle-gesundheitsleistungen-igel/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:49:32 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65854 Erwarten Sie keine festen Preise. Die IGeL wird generell nach Aufwand berechnet. Somit lohnt sich auch ein Preisvergleich, wenn Sie keine hohen Rechnungen für Selbstzahlerleistungen bekommen möchten. Welche Kosten sind angemessen? Es gibt Selbstzahlerleistungen für

Der Beitrag Was kosten individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Erwarten Sie keine festen Preise. Die IGeL wird generell nach Aufwand berechnet. Somit lohnt sich auch ein Preisvergleich, wenn Sie keine hohen Rechnungen für Selbstzahlerleistungen bekommen möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine festen Preisen für individuelle Gesundheitsleistungen.
  • Die Leistungen werden nach Aufwand und der passenden Ziffer in der ärztlichen Gebührenordnung berechnet.
  • Auf den Kostenvoranschlag und die Rechnung können Sie bestehen.
  • Vergleichen Sie die Preise in mehreren Arztpraxen.

Welche Kosten sind angemessen?

Es gibt Selbstzahlerleistungen für 20, 30 oder auch 50 Euro, wenn es zum Beispiel um einen PSA-Test oder eine Hautkrebsfrüherkennung geht.

Jedoch können die IGeL-Angebote auch schnell in einen vier- oder gar fünfstelligen Bereich gehen. Zum Beispiel bei Schönheitsoperationen.

Leider gibt es keine allgemeingültige Preisliste. Generell richten sich die Kosten nach dem Aufwand für die Untersuchung und den abrechnungsfähigen Ziffern laut ärztlicher Gebührenordnung. Pauschalpreise sind hier nicht erlaubt. Manchmal hängen in Arztpraxen Listen mit Preisen aus, sehen Sie diese jedoch nur als Orientierung an.

Wichtig:

Der Arzt muss Ihnen einen Kostenvoranschlag und eine Rechnung ausstellen. Das heißt, Sie müssen vor der Untersuchung schriftlich über die Kosten aufgeklärt werden. Im Gegensatz zur Kassenleistung muss der Arzt Ihnen bei der IGeL auch eine schriftliche Behandlungsvereinbarung geben. Sofern sie Privatpatienten sind, verlangen Sie auch einen Kostenvoranschlag. So sind Sie informiert, welche Kosten auf Sie zukommen.

Im IGeL-Monitor finden Sie bei den Bewertungen der Untersuchungen auch immer einen etwas Preis. Somit können Sie vorab die Kosten ein wenig einschätzen.

  • Erkundigen Sie sich vor der Untersuchung, ob Ihre Krankenkasse die Kosten für die IGeL bezahlt.
  • Generell liegt der Satz bei 1,0- und 2,3-fach, laut Gebührensatz der GOÄ. Sofern der Arzt eine höhere Gebühr nimmt, muss er das auch begründen.
  • Passen Sie auf, bei abweichenden Honorarvereinbarungen. Hat der Arzt mehr als das 3,5-fache abgerechnet, wird die Rechnung teuer.

Warum sind die Preise so variabel

Für die Individuellen Gesundheitsleistungen gibt es nur beschränkte Preiskontrollen.

Die IGeL stellt einen privaten Behandlungsvertrag dar und die Ärzte rechnen sie somit auch nach der privaten Gebührenordnung ab. Sie können die Preise jedoch innerhalb des Gebührenrahmens selbst festlegen.

Als Standard gilt ein Gebührensatz zwischen 1,0- und 2,3-fachem Satz. In der Regel handelt es sich um den 2,3-fachen Satz. Also eine durchschnittlich aufwendige Behandlung. Sofern der Arzt diesen Satz überschreitet, muss er das auch auf der Rechnung begründen.

Ein Beispiel

Macht der Arzt eine Akupunktur gegen Schmerzen mit weniger als 20 Minuten Dauer, so rechnet er die Ziffer 269 ab. Diese hat einen einfachen Satz von 11,66 Euro. Würde er den 2,3-fachen Satz verwenden, so läge der Preis bei 26,82 Euro. Der PSA-Test kostet einem Mann nach Gebührenordnung mit der Ziffer 3908 17,49 Euro beim 1,0-fachen Satz. Oft setzen Ärzte eine glatte Summe an. Somit würden Sie für den PSA-Test den Betrag mit dem Faktor 1,144 multiplizieren und so rund 20 Euro veranschlagen. Beim Faktor 2,28795 wären es 40 Euro. Zudem können noch Gebühren für die Beratung oder die Blutabnahme kommen.

Somit ist es nicht verwunderlich, dass manche Ärzte verschiedene Preise für die gleiche Untersuchung veranschlagen. Im IGeL-Monitor finden Sie zu allen bewerteten Leistungen auch einen Kostenrahmen. Dieser dient Ihrer Information und Einschätzung über die entstehenden Kosten.

Bedenken Sie jedoch, dass die Gebührenordnung für Ärzte aus dem Jahr 1982 stammt und nur Teilbereiche seitdem geändert wurden. Die Neufassung ist bis heute noch nicht erstellt. Somit sind auch nicht alle neuen Untersuchungen abgedeckt. Insofern kann der Arzt den Preis für Untersuchungen, die noch nicht in der Gebührenordnung sind, eine vergleichbare Ziffer der GOÄ abrechnen.

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Wo liegt die Obergrenze?

Laut Gebührenordnung ist auch eine abweichende Berechnung mit dem Steigerungsfaktor 3,5 zulässig.

Jedoch braucht es dafür eine spezielle Verordnung. Das heißt, der Arzt muss Sie vorab ein Formular unterschreiben lassen. Auf diesem stehen die GOÄ-Ziffer, die Leistung und der erhöhte Steigerungssatz sowie der Betrag. Bitten Sie in diesem Fall um eine Bedenkzeit und vergleichen Sie erst die Preise für die Untersuchung in anderen Praxen. Sofern es sich um eine Akutbehandlung oder einen Notfall handelt, ist diese abweichende Honorarvereinbarung jedoch nichtig.

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Macht ein Preisvergleich Sinn?

In Anbetracht dessen, dass Ärzte bei den IGeL gerne unterschiedlich abrechnen, sollten Sie verschiedene Praxen vergleichen.

Machen Sie dies zeitig, können Sie sich viel Geld sparen. Es kann auch sein, dass Ihnen ein anderer Arzt sagt, dass diese Leistung nicht nötig ist. Sofern Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von der Patientenberatungsstelle der zuständigen Landesärztekammer beraten. Hier sagt man Ihnen auch, ob die Kosten angemessen sind, auch prüfen diese gerne Ihre bereits erhaltene Rechnung.

Da der Leistungsumfang der IGeL nicht verbindlich geregelt ist, lohnt sich ein Preisvergleich in jedem Fall.

Als Beispiel: Ein Arzt verlangt für die Glaukomuntersuchung 20 Euro. In diesem Betrag sind auch die Augeninnendruckmessung und eine Untersuchung mittels Spaltlampe enthalten. Der zweite Augenarzt veranschlag hier wiederum 60 Euro, verlangt für eine eventuelle Gesichtsfeldbestimmung Extrakosten.

Unser Tipp:

Fragen Sie noch vor der Inanspruchnahme und dem Zahlen der IGeL in Ihrer Krankenkasse nach, ob diese die Kosten übernimmt. Sofern die Rechnung von Ihnen erst bezahlt ist, erstattet die Krankenkasse auch keine Kosten zurück.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was kosten Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)? – Gut zu wissen

1. Warum sind die Preise so unterschiedlich?

Weil der Arzt nach der GOÄ abrechnet und es in seinem Ermessen liegt, welche Ziffern er für die Untersuchungen abrechnet. So kann er nicht nur die Ziffer für die Untersuchung, sondern auch noch die Beratung und eine eventuelle Blutabnahme berechnen.

2. Kann ich in mehreren Praxen Kostenvoranschläge holen?

Das dürfen Sie natürlich. So können Sie die Preise gut vergleichen.

3. Soll ich den Kostenvoranschlag der Krankenkasse vorlegen?

Das können Sie durchaus machen. Vielleicht übernimmt diese die Kosten oder zumindest einen Teil davon.

4. Wie lange habe ich Bedenkzeit, bevor ich die Untersuchung mache?

Das hängt ganz von Ihnen ab. Da der Arzt nach der GOÄ abrechnet, ändert sich der Kostenvoranschlag auch nicht.

5. Mein Arzt rechnet oftmals einen hohen Satz ab, ist das nicht falsch?

Am Ende hängt es davon ab, wie aufwendig die Untersuchung war. Einen 2,3-fachen Satz darf er als Standard abrechnen. Wählt er einen höheren Satz, so muss er dies auch plausibel begründen können.

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Fazit

Eine IGeL kann richtig ins Geld gehen. Deshalb sollten Sie sich vorab immer erkundigen, welche Preise etwas entstehen könnten. Pauschalpreise würden die Sache zwar einfacher machen, doch diese gibt es hier leider nicht.

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Überhöhte Rechnungen beim Arzt nicht einfach akzeptieren https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ueberhoehte-rechnungen-beim-arzt-nicht-einfach-akzeptieren/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/ueberhoehte-rechnungen-beim-arzt-nicht-einfach-akzeptieren/#respond Tue, 01 Mar 2022 07:37:56 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65759 Lassen Sie eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) machen, muss Ihnen der Arzt vorab die Kosten nennen. Sofern diese später wesentlich teurer sind, können Sie sich wehren. Aufklärungspflicht Der Arzt muss Sie vor der Untersuchung nicht nur

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Lassen Sie eine IGeL (individuelle Gesundheitsleistung) machen, muss Ihnen der Arzt vorab die Kosten nennen. Sofern diese später wesentlich teurer sind, können Sie sich wehren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Arzt muss Ihnen nicht nur die Vor- und Nachteile der IGeL nennen, sondern auch die Kosten, die auf Sie zukommen.
  • Sie dürfen einen Kostenvoranschlag verlangen.
  • Ist die Rechnung deutlich höher, haben Sie das Recht auf Prüfung.

Aufklärungspflicht

Der Arzt muss Sie vor der Untersuchung nicht nur über den Sinn und Zweck der Untersuchung informieren, sondern auch über die anfallenden Kosten, die Sie privat zu tragen haben.

Diese Aufklärung der Kosten hat in schriftlicher Form zu erfolgen. Dabei  muss er die Kosten so genau wir nur möglich auflisten.

Die IGeL wird nach der privaten Gebührenordnung abgerechnet. In der GOÄ ist auch geregelt, dass die Kosten je nach Aufwand oder Schwierigkeit berechnet werden dürfen. Sofern Sie einen erheblichen Preisunterschied zwischen Kostenvoranschlag und Endrechnung feststellen, so sind Sie nicht verpflichtet, diesen zu akzeptieren.

PKV
Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten

In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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Wann wird es teuer?

Generell haben schriftliche Kostenvoranschläge oder Preisinformationen eine Verbindlichkeit.

Sollten sich währen der Behandlung oder Diagnostik aber Umstände ergeben, die die Behandlung erschweren, so darf die Rechnung auch teurer werden als der Kostenvoranschlag. Jedoch gibt es auch hier Grenzen. Bis zu 20 Prozent dürfen die Kosten höher ausfallen als im Kostenvoranschlag festgesetzt. Sofern die Kosten mehr als das betragen sollten, muss der Arzt das erst mit dem Patienten besprechen und zwar noch bevor die Behandlung beginnt. Der Patienten muss somit die Möglichkeit bekommen, noch von der Behandlung zurückzutreten.

Als Beispiel die professionelle Zahnreinigung: Liegt der geschätzte Preis bei etwa 100 Euro, darf er maximal 120 Euro kosten. Andernfalls hätte der Arzt den Patienten vorab drüber informieren müssen.

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Warum keine Pauschalpreise?

Ein Pauschalpreis wäre für Patienten am einfachsten und übersichtlichsten.

Jedoch dürfen die Ärzte das auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte nicht. Sie müssen sich bei Privatleistungen an die GOÄ halten. Somit muss der Arzt auch einschätzen können, was Ihre Behandlung etwa kosten wird.

Tipp

Sie sollten nach dem Rechnungserhalt auf jeden Fall diese mit dem Kostenvoranschlag vergleichen.

Finden Sie Unstimmigkeiten, so sprechen Sie mit Ihrem Arzt und fragen Sie nach, warum die Rechnung höher ist. Sofern Sie damit keine befriedigende Antwort erhalten, lassen Sie die Rechnung bei der Landesärztekammer prüfen.

  • Holen Sie vor der Behandlung schriftliche Informationen zu den Kosten ein. Sofern der Arzt keinen Kostenvoranschlag ausstellt, haben Sie das Recht, die Bezahlung zu verweigern.
  • Vergleichen Sie die erhaltene Rechnung mit dem Kostenvoranschlag.
  • Unstimmigkeiten bezüglich der Rechnung klären Sie mit dem Arzt oder Sie lassen die Rechnung bei der Landesärztekammer prüfen.
  • Eine Abweichung von 20% zwischen Rechnung und Kostenvoranschlag ist zulässig, aber auch nur dann, wenn der Zeitaufwand höher war als geplant oder besondere Schwierigkeiten bei der Behandlung bestanden.
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Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Überhöhte Rechnung beim Arzt – Nehmen Sie diese nicht hin

1. Was können besondere Umstände sein, die die Rechnung dann doch höher machen?

Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arzt für die Untersuchung mehr Zeit benötigt als erwartet. So zum Beispiel wenn bei einem behinderten Menschen eine Ultraschalluntersuchung erfolgen soll und dieser sich wehrt.

2. Mein Arzt will sich bei den Kosten nicht festlegen, was tun?

In Anbetracht, dass er mit Ihnen einen Behandlungsvertrag abschließen möchte, muss er auch Klarheit über die anfallenden Kosten verschaffen. Macht er dies nicht, so lassen Sie die Untersuchung lieber bei einem anderen Arzt machen.

3. Mein Arzt verlangt einen Pauschalbetrag, ein anderer setzt aber ganz andere Kosten an. Warum?

Der Pauschalbetrag ist unlauterer Wettbewerb und womöglich ist er sogar noch günstiger, als wenn er nach GOÄ abrechnen würde. Es liegt natürlich an Ihnen, welches Angebot Sie annehmen. Vergewissern Sie sich aber, dass das Pauschalangebot nicht überteuert ist.

4. Der Arzt weigert sich mit mir über die überteuerte Rechnung zu sprechen. Was soll ich machen?

Eigentlich muss er mit Ihnen darüber sprechen, schließlich will er auch sein Geld bekommen. Lassen Sie im Zweifel die Landesärztekammer die Rechnung prüfen.

5. Kann ich die Zahlung der Rechnung verweigern?

Sofern die Rechnung wesentlich höher als der Kostenvoranschlag ist und die Landesärztekammer sie auch für zu hoch befindet, muss der Arzt die Rechnung eigentlich ändern. Sprechen Sie hier mit ihm, um einen Rechtsstreit zu verhindern.

Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Fazit

Das Thema Privatrechnung ist immer schwierig, denn manche Ärzte glauben mehr berechnen zu dürfen als nötig. Im Zweifel richten Sie sich nach Ihrem Kostenvoranschlag oder fragen Sie in der Landesärztekammer nach, ob die Rechnung so rechtens ist.

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Schneckenkorn kann für Haustiere und Kleinkinder eine Gefahr sein – Alternativen sind weniger gesundheitsgefährdend https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schneckenkorn-kann-fuer-haustiere-und-kleinkinder-eine-gefahr-sein-alternativen-sind-weniger-gesundheitsgefaehrdend/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schneckenkorn-kann-fuer-haustiere-und-kleinkinder-eine-gefahr-sein-alternativen-sind-weniger-gesundheitsgefaehrdend/#respond Tue, 01 Mar 2022 04:26:11 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68690 Schneckenkorn ist ein beliebtes Mittelchen, welches zur Beseitigung von Schädlingen im Garten zum Einsatz kommt. Die Hersteller werben damit, dass das Mittel die Schädlinge bekämpft, aber schonend für Igel und Co. sind. Jetzt hat eine

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Schneckenkorn ist ein beliebtes Mittelchen, welches zur Beseitigung von Schädlingen im Garten zum Einsatz kommt. Die Hersteller werben damit, dass das Mittel die Schädlinge bekämpft, aber schonend für Igel und Co. sind. Jetzt hat eine Verbraucherin allerdings den Tod Ihres geliebten Hundes gemeldet und auch bei der Giftzentrale rufen immer mehr Betroffene an.

Das Wichtigste in Kürze

  • In kleinen Packungseinheiten ist Schneckenkorn frei verkäuflich und wird zur Bekämpfung von Schädlingen im Garten verwendet.
  • Es gibt allerdings einige Mittel, die nicht nur für die Schädlinge gefährlich sind, sondern auch für Mensch und Tier eine Gefahr darstellen.
  • Die Giftzentralen nehmen Metaldehyd als Inhaltsstoff sehr ernst, denn mittlerweile gibt es zahlreiche Beschwerden über den Inhaltsstoff.

Schneckenkorn als Schädlingsbekämpfungsmittel

Ein eigener Garten ist eine Menge Arbeit in Sachen Pflege und Versorgung, so dass es umso ärgerlicher ist, wenn Schädlinge sich im liebevoll fertiggemachten Garten niederlassen.

In einem solchen Fall ist guter Rat meist teuer, aber viele Gartenbesitzer setzen auf das bekannte Schneckenkorn. Schneckenkorn wird in vielen Baumärkten in kleinen Packungseinheiten zur Bekämpfung von Schädlingen verkauft. Das Sortiment ist zwar klein, aber vorhanden. Die Hersteller werben mit Formulierungen wie „schont Igel und andere Nützlinge“, aber für andere Tiere und für Kleinkinder kann der Inhalt richtig gefährlich sein.

Es gibt in Schleswig-Holstein sogar einen gemeldeten Fall, bei dem eine Gartenbesitzerin mit Schneckenkornnutzung auf den Tod ihres Hundes hingewiesen hat. Der Hund war im Garten unterwegs und hat Schneckenkorn gefressen. Das Ergebnis, er war nach einigen Stunden verstorben und das ist auch das Schneckenkorn zurückzuführen.

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Kinder und Tiere regieren auf Metaldehyd

Leider ist diese Meldung kein Einzelfall, denn mittlerweile gibt es zahlreiche Meldungen, dass der Stoff auch von anderen Tieren und von Menschen aufgenommen wurde.

In Nordrhein-Westfalen betreibt die Giftzentrale Bonn ein Notruftelefon und es gehen immer wieder Anrufe in Bezug auf Schneckenkorn ein. Eine Sprecherin der Giftzentrale macht deutlich, dass es immer wieder zu gesundheitlichen Problemen und sogar zum Tod im Zusammenhang mit Schneckenkorn kommt. Dabei sind nicht nur andere Tiere wie Hunde und Katzen betroffen, sondern auch Menschen.

Im Schneckenkorn sind Bitterstoffe zu gesetzt, aber sie stellen keinen ausreichenden Schutz vor dem Verzehr durch Kleinkinder und Tiere dar, obwohl sie eigentlich für diesen Zweck eingesetzt werden. Trotzdem nehmen andere Tiere und Kleinkinder Schneckenkorn zu sich und es kommt zu gefährlichen Situationen.

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Vorsicht giftig: Das müssen Sie über grüne Bohnen wissen

Gartenbohnen können die Ursache für gesundheitliche Probleme sein, wenn Sie diese falsch zubereiten oder gar roh essen. Durchfall, Erbrechen, Krämpfe, Fieber und im Extremfall ein Kollaps sind mögliche Folgen. Wir erklären in diesem Artikel, was

Ein Kommentar

Die Menge macht´s

Grundsätzlich kommt es bei allen Stoffen immer auf die Menge, den Zeitraum der Einnahme und die Inhaltsstoffe an und daran entscheidet sich, ob eine Gefahr besteht oder nicht. In Schneckenkorn ist der Inhaltsstoff Metaldehyd enthalten und laut der Verbrauchermeldung in Schleswig-Holstein handelt es sich um eine bedenkliche Alternative im Gegensatz zu anderen Mitteln. Die Sprecherin gibt zu, dann Hunde auf den Inhaltsstoff sehr empfindlich reagieren und Kinder empfindlich, so dass die Empfehlung der Verbraucherzentrale eindeutig ist. Verwenden Sie kein Schneckenkorn, wenn Sie Haustiere oder Kleinkinder haben, die den Garten frei nutzen können.

Umweltgifte
Gesetzliche Bestimmungen für den Einsatz von Pestiziden – die wichtigsten Regelungen zusammengefasst

Der Begriff Pestizide stammt von dem englischen Wort „pests“ und das bedeutet übersetzt Schädlinge. Pestizide gibt es in unterschiedlichen Formen, so dass auch die Einsatzgebiete verschieden sind. Sie dienen als Pflanzenschutzmittel für Garten-, Forst- und

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Giftnotruf und Arzt sind der erste Anlaufpunkt bei Problemen

Die Verbraucherzentralen warnen vor einem unbedachten Gebrauch von Schneckenkorn, in dem Metaldehyd enthalten ist.

Es handelt sich um kleine blaue Körner, die eigentlich gut zu erkennen sind, aber für Kinder und Haustiere eine immense Gefahr für die Gesundheit darstellen. Die Verbraucherzentralen sind der Ansicht, dass auf diese Gefahr viel deutlich hinzuweisen ist. Leider ist das heute immer noch nicht der Fall, denn meist werben die Hersteller eher mit verharmlosenden Aussagen. Hier muss sich dringend etwas ändern, denn das darf einfach nicht sein.

Gerade Gartenbesitzer müssen mit Schneckenkorn viel vorsichtiger umgehen und im gleichen Atemzug dafür sorgen, dass Haustiere und Kleinkinder nicht an die kleinen blauen Pillen gelangen können. Sollte trotz größter Vorsicht trotzdem etwas passieren, dann gehen Sie sofort zu einem Arzt oder / und rufen einen Giftnotruf an.

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Abfälle nicht in Toilette und Waschbecken entsorgen – Essensreste, Medikamente und Chemikalien gehören in den Hausmüll

Immer wieder hören wir, dass Abfälle in der Toilette und im Waschbecken entsorgt werden, aber das ist nicht in Ordnung. Feuchter und flüssiger Müll sieht sehr unappetitlich aus, aber auf den ersten Blick vermuten wir

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Alternativen zur Chemiekeule

Das Umweltbundesamt rät von dem Einsatz von Schneckenkorn mit Metaldehyd ab, denn mittlerweile gibt es einige Alternativen zur Chemiekeule.

Deutlich weniger Gefahr für Haustiere und Kleinkinder geht von Eisen (III)-phosphat aus, denn das sagt die Giftzentrale Bonn. Im gleichen Atemzug sollten Sie Eisen(III)-phosphat auch aus ökologischer Sicht bewerten. Es ist bekannt, dass dieser Inhaltsstoffe keine negativen Einwirkungen auf die Umwelt hat und gilt somit als gute Alternative zum Schneckenkorn.

Allerdings kann der eigene Garten auch mit anderen Methoden vor Schädlingen geschützt werden. Dazu eigenen sich nicht nur Schneckenzäune, sondern auch eingegrabene Becher mit Bier. Zudem haben Sie die Möglichkeit die Fressfeinde der Nacktschnecken mit Hilfe von Haufen mit totem Holz oder Wassertümpel anzulocken. Dann haben Sie Frösche, Igel und Eidechsen im Garten und sie kümmern sich dann um die vorhandenen Schädlinge. Eine chemische Keule ist somit nicht mehr notwendig.

Fakeshop Symbolbild
garten-genial.de: Achtung Fakeshopverdacht! Ihre Erfahrungen

Kleine Gartenhäuser, Gartenmöbel und auch Pools werden Sie neben vielen weiteren Gartenprodukten im Onlineshop auf garten-genial.de finden. Hier könnten Sie direkt ein Schnäppchen machen. Wenn es da nicht die Ungereimtheiten auf der Seite geben würde,

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schädlingsbekämpfung im Garten

1. Welche Hausmitteln sind gut gegen Schädlinge im Garten?

Es gibt unzählige Tipps und Tricks, um Schädlinge aus dem Garten fern zu halten. Sie können nicht nur Mauern errichten und auf Nützlinge setzen, sondern auch mit Milch gegen Mehltau vorgehen, Brühe nutzen oder Brennnessel- und Rhabarberjauche einsetzen.

2. Woran erkennt man Schnecken als Schädlinge im Garten?

Wenn Sie Schnecken im Garten haben, dann können Sie das an einigen Vorzeichen erkennen. An Blättern, Gemüse und Wurzeln befindet sich Lochfrass und die Folge ist nicht nur unansehnliches Gemüse, sondern auch Ertragsminderung der Ernte und welke Pflanzen.

3. Wie lassen sich Blattläuse bekämpfen?

Nutzen Sie die milden Möglichkeiten, um Blattläuse zu bekämpfen bevor Sie auf chemische Keulen setzen. Marienkäfer und Florfliegenlarven sind eine gute Möglichkeit und Käfereier können Sie sogar mittlerweile im Fachhandel kaufen.

4. Zählen Ameisen zu den Schädlingen im Garten?

Gartenbesitzer wissen, dass Ameisen meterlange Straßen im Garten hinterlassen, aber nicht zu den Schädlingen gehören. Sie lockern durch ihre Gänge den Boden auf und sorgen für eine schnelle Verbreitung der Samen. Anstatt Ameisen zu bekämpfen sollten sie umgeleitet werden.

5. Wo können Schädlingsbekämpfungsmittel erstanden werden?

Mittel zur Schädlingsbekämpfung gibt es  im Baumarkt in der Gartenabteilung. Die Auswahl besteht aus zugelassenen Produkten, die auch eine Gefahr für die Gesundheit darstellen können. Das Internet hat eine größere Auswahl. Zu Saisonbeginn bieten auch Discounter das eine oder andere Produkt  an.

Garten-Zucchini
Giftstoff in selbst angebauten Zucchini – sind Bio Zucchini giftig?

Zucchini gehören zur Familie der Kürbisgewächse und stammen eigentlich aus Südeuropa. Der Name bedeutet übersetzt sogar kleiner Kürbis und dafür wird auf die enge Verwandtschaft mit dem orangenen Kürbis hingewiesen. Zucchini wachsen sehr schnell, so

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Fazit

Schädlinge im Garten sind nicht nur unschön, sondern sorgen auch dafür, dass die Pflanzen im Garten in Mitleidenschaft gezogen werden. Schneckenkorn ist eine beliebte Methode, um den Schädlingen den Kampf anzusagen, aber es ist bekannt, dass Schneckenkorn eine Gesundheitsgefahr für Kleinkinder und Haustiere darstellt. Es gibt zur Schädlingsbekämpfung zahlreiche Hausmittel, die weniger schädlich sind und auch die Umwelt nicht belasten. Setzen Sie zuerst auf die schonenden Alternativen, bevor Sie zu einer Chemiekeule greifen.

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Schriftliche Ablehnung einer IGeL – Achtung, wichtig! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schriftliche-ablehnung-einer-igel-achtung-wichtig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/schriftliche-ablehnung-einer-igel-achtung-wichtig/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:56:53 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65743 Einige Ärzte möchten, dass Patienten bei Verzicht einer IGeL ein Verzichtsformular unterzeichnen. Sie müssen das aber nicht machen. Der Zweck des Formulars Es wird immer wieder von Patienten berichtet, dass Sie schon in der Anmeldung

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Einige Ärzte möchten, dass Patienten bei Verzicht einer IGeL ein Verzichtsformular unterzeichnen. Sie müssen das aber nicht machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Manche Ärzte legen den Patienten schon in der Anmeldung eine Liste mit IGeL vor. Bei Verzicht sollten sie sogleich ein Verzichtsformular unterzeichnen.
  • Die Ärzte berufen sich darauf, dass sie die Verzichtserklärung zu Dokumentationszwecken benötigen, damit sie nicht haftbar gemacht werden können.
  • Sie als Patienten sind nicht verpflichtet, dieses Formular zu unterschreiben.

Der Zweck des Formulars

Es wird immer wieder von Patienten berichtet, dass Sie schon in der Anmeldung über diverse IGeL informiert wurden.

Diese Infoblätter dienen nicht nur als Information, sie enthalten auch einen Part, auf dem Sie Ihre Zusage zu den Leistungen geben können. Die Patienten fühlen sich hier durchaus überrannt, doch ein schlichtes „Nein“ des Patienten ist meist nicht ausreichend. Manche Arztpraxen verlangen die Absage des Patienten sogar schriftlich. Sie sollen ein Formular unterschreiben, aus dem hervorgeht, dass sie die Leistung nicht erhalten möchten. Dieser Druck wiederum führt dann dazu, dass einige Patienten die Untersuchung dann doch machen.

Die Ärzte haben das Argument, sie brauchen dieses Formular für die richtige Dokumentation der Patientenakte. Manche Ärzte sagen sogar, sie würden sich mit dem Formular rechtlich absichern, sofern ein Patient später eine Haftungsklage einreicht, weil der Arzt die Untersuchung nicht gemacht hat. Fakt ist aber, dass kein Patient seine Absage schriftlich erklären muss. Auch haben Sie keinen negativen Eintrag in Ihrer Akte zu befürchten.

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Schließung einer Krankenkasse: Versicherte weiterhin geschützt und es entstehen keine Leistungslücken

Versicherte können sich eine neue Krankenkasse suchen, wenn die alte Krankenkasse insolvent ist oder aus einem anderen Grund schließen muss. Die laufenden Behandlungen können Sie weitermachen und deren Kosten werden direkt von der neuen Krankenkasse

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Was sagt das Recht?

Die Dokumentationspflicht des Arztes besagt, dass er dazu verpflichtet ist therapeutische Aspekte und wichtige Angaben in der Patientenakte zu vermerken.

Somit ist es nicht rechtlich festgelegt, dass eine Ablehnung zur IGeL schriftlich vermerkt werden muss. Der Arzt kann es notieren, braucht aber keine Patientenunterschrift hierfür. IGeL-Angebote sind freiwillige Leistungen und keine medizinisch notwendigen Untersuchungen, aus diesem Grund muss der Arzt die Absage auch nicht dokumentieren. Fakt ist, der Arzt muss die IGeL-Angebote nicht anbieten und meist gehören sie auch nicht immer zur eigentlichen Behandlung dazu.

Ebenso darf der Arzt die Aufklärung über die IGeL eigentlich nicht auf das Personal übertragen. Es ist für einen Patienten nicht zumutbar, die Entscheidung über die Durchführung der IGeL direkt am Empfang zu fällen. Er sollte erst mit einem Arzt sprechen und eine Bedenkzeit bekommen. Ebenso darf es nicht passieren, dass der Patient bei einer Absage zur IGeL mit Nachteilen in seiner Behandlung rechnen muss.

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Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

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Tipp

Sie müssen und sollten das Verzichtsformular nicht unterschreiben.

Auf keinen Fall sollten Sie sich unter Druck setzen lassen, denn die IGeL ist nie dringend nötig.

  • Das Verzichtsformular soll als schriftliche Bestätigung gelten, dass er die Untersuchung nicht möchte. Am Ende soll sie aber auch Druck ausüben.
  • Niemals sollten Sie am Empfang entscheiden müssen, ob Sie eine IGeL möchten oder nicht. Es sollte immer ein Arztgespräch erfolgen und Bedenkzeit gegeben werden.
  • Die Entscheidung gegen eine IGeL darf für die weitere Behandlung keinen Nachteil darstellen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Schriftliche Ablehnung einer IGeL – Achtung, wichtig!

1. Ich habe das Gefühl, mein Arzt hat nach der Ablehnung der IGeL kein Ohr mehr für meine Beschwerden?

In diesem Fall sollten Sie ihn darauf ansprechen oder im Zweifel einen anderen Arzt aufsuchen. Nur weil Sie die IGeL abgelehnt haben, darf er Sie nicht weniger gut behandeln. Die IGeL hat generell keine Auswirkung auf die Behandlung akuter Erkrankungen.

2. Es ist mir unangenehm vor allen anderen Patienten auf die IGeL angesprochen zu werden, was kann ich machen?

Bitten Sie die Helferin an der Anmeldung, dass Sie dies mit dem Arzt in aller Ruhe besprechen möchten. Es ist nicht vertretbar, dass Sie hier gleich eine Entscheidung treffen müssen, zumal Sie vielleicht noch Fragen haben, die Ihnen ein Arzt beantworten muss.

3. Wie kann ich mich gegen diese Bedrängung wehren?

Sie sollten in erster Linie mit dem Arzt sprechen. Im weiteren Verlauf können Sie sich auch an die Ärztekammer wenden, sofern der Arzt diese Bedrängungen nicht unterlässt.

4. Darf mir der Arzt mangelnde Kooperation vorwerfen?

Das darf er nicht. Die IGeL-Angebote sind zusätzliche, freiwillige Untersuchungen. Sofern der Arzt den Verdacht einer bestimmten Erkrankung hat, kann er sämtliche nötige Untersuchungen auf Kassenleistung machen. Somit sind Sie nicht unkooperativ, wenn Sie die Untersuchungen nicht möchten.

5. Kann ich die Untersuchung doch noch machen, wenn ich schon die Verzichtserklärung unterschrieben habe?

Natürlich haben Sie das Recht sich jederzeit anders zu entscheiden.

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Fazit

Da es sich bei IGeL-Angeboten um freiwillige Untersuchungen handelt, sind Sie auch nicht dazu verpflichtet, den Verzicht zu unterschreiben. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen. Sprechen Sie den Arzt auch ruhig darauf an, dass Sie diese Vorgehensweise nicht in Ordnung finden.

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Pro & Contra: Wie Sie sich für oder gegen ein IGeL-Angebot entscheiden – Wissenswertes https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pro-contra-wie-sie-sich-fuer-oder-gegen-ein-igel-angebot-entscheiden-wissenswertes/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/pro-contra-wie-sie-sich-fuer-oder-gegen-ein-igel-angebot-entscheiden-wissenswertes/#respond Mon, 28 Feb 2022 11:49:26 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65693 Bietet Ihr Arzt Ihnen eine IGeL an, so wird er Sie nicht automatisch darüber aufklären, ob diese auch von Nutzen ist. Verwenden Sie hier vorab andere Informationsquellen. Ja oder Nein? Beim Nutzen der IGeL scheiden

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Bietet Ihr Arzt Ihnen eine IGeL an, so wird er Sie nicht automatisch darüber aufklären, ob diese auch von Nutzen ist. Verwenden Sie hier vorab andere Informationsquellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt, sind nicht dringend. Somit ist es nicht notwendig, sich gleich in der Arztpraxis dafür zu entscheiden.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arzt, welchen Nutzen sie haben, ob es Alternativen gibt oder ob sie auch schaden können.
  • Eine Zweitmeinung kann nicht schaden.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse – noch bevor Sie die IGeL machen lassen.

Ja oder Nein?

Beim Nutzen der IGeL scheiden sich immer noch die Geister.

Fällt es Ihnen schwer zu entscheiden, ob die Untersuchung für Sie nützlich ist oder nicht, geht es Ihnen wie vielen anderen. Aus diesem Grund rät der Verbraucherschutz: Holen Sie rechtzeitig Informationen ein, um eine gute Entscheidung zu treffen. Selbst dann, wenn es nur eine 20 Euro Leistung ist.

Natürlich hängt die Entscheidung für oder gegen die Untersuchung immer vom Fall ab. Handelt es sich um eine medizinisch-kosmetische Behandlung oder um ein Attest, trifft sich die Entscheidung meist leichter. Gerade beim Thema  Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen ist es meist schwieriger, hier richtig zu entscheiden.

Beachten Sie: Eine IGeL ist nicht dringend. Handelt es sich um akut notwendige Untersuchungen, so werden diese auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Lassen Sie sich somit etwas Zeit, bevor Sie sich entscheiden. Holen Sie weitere Informationen zur IGeL ein. Hierfür können Sie unterschiedliche Quellen nutzen. Diese beraten über Nutzen, Risiken und mögliche Alternativen.

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Arztgespräch

Ihr behandelnder Arzt kennt Sie am besten.

Es muss Sie ausführlich aufklären. Deshalb holen Sie von ihm die nötigen Infos zur IGeL ein.

  • Weshalb ist sie besser als die Kassenleistung?
  • Bestehen Risiken, die zu weiteren Folgebehandlungen oder Kosten führen können?
  • Kann es gesundheitliche Nachteile gebe, wenn Sie die Untersuchung nicht machen?
  • Warum bezahlt die Krankenkasse die Leistung nicht?
  • Gibt es Alternativen, die die Krankenkasse zahlt?
  • Setzen Sie sich nicht unter Druck und überdenken Sie die Sache erst.

Infos einholen

Es ist für Patienten meist schwierig einzuschätzen, welchen Wert und Wirkung die Untersuchung hat.

Schauen Sie deshalb im Internet nach Informationen, die auch für Laien verständlich sind. Der IGeL-Monitor ist hier eine gute Anlaufstelle, denn er klärt über Schaden und Nutzen auf. Ein Großteil wurde jedoch mit „unklar“ oder „tendenziell negativ“ bewertet. Somit haben diese Untersuchungen für Patienten keinen Nutzen.

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Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Die Krankenkasse fragen

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, weshalb sie die Kosten für die IGeL nicht übernimmt.

Es kann sein, dass die Krankenkasse diese IGeL als freiwillige Leistung bezahlt. So zum Beispiel bei der professionellen Zahnreinigung oder der Osteopathie. Auch übernimmt die Krankenkasse manche IGeL, sofern Sie eine bestimmte Vorerkrankung haben oder einer Risikogruppe angehören. Sollte diese nicht der Fall sein, fragen Sie nach Alternativen, die Ihre Kasse übernimmt. Lehnt die Krankenkasse dagegen die Kostenübernahme aus medizinischen Gründen ab, so ist dies für Sie ein guter Hinweis. Es besteht somit keine Notwendigkeit für die Untersuchung.

  • Ihr Arzt ist vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, Sie gut aufzuklären, mit allen positiven und negativen Aspekten.
  • Es wurden vom IGeL-Monitor der Krankenkassen über 50 Leistungen einer wissenschaftlichen Testung unterzogen. Dabei stellte sich heraus, dass die meisten Leistungen für den Patienten auch nützlich sind.

Zweitmeinung

Die Ärzte profitieren wirtschaftlich von der IGel – so viel ist klar.

Aus diesem Grund beraten sie oftmals auch nicht ausreichend darüber. In manchen Fällen ist es ratsam, die Zweitmeinung bei einem anderen Arzt zu holen, der aber in der gleichen Fachrichtung praktiziert. Diese Beratung kostet meist nichts.

Zahnbehandlung
Parodontitis-Therapie: Was zahlt die Kasse? Stellen Sie vor der Behandlung einen Kostenübernahme-Antrag

Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pro & Contra: Wie Sie sich für oder gegen ein IGeL-Angebot entscheiden – Wissenswertes

1. Müssen diese Untersuchungen immer sein?

Es kommt auf die Untersuchung an. Bietet der Gynäkologe eine Ultraschalluntersuchung im Rahmen der Krebsvorsorge an, so macht das Sinn, weil er mit dem Ultraschall mehr sieht, als wenn er die inneren Geschlechtsorgane nur abtastet. Hier gilt es generell abzuwägen.

2. Macht der Arzt mit IGeL nicht nur einfach Geld?

Selbstredend ist es für den Arzt wirtschaftlich attraktiv, eine IGeL anzubieten. Jedoch sollte diese nicht von vornherein unterstellt werden.

3. Kann ich im Nachhinein das Geld von der Krankenkasse zurückverlangen?

Klären Sie immer vorher mit Ihrer Krankenkasse ab, ob sie die Kosten oder einen Teil übernimmt. Haben Sie bereits bezahlt, ist es in der Regel aussichtslos, das Geld erstattet zu bekommen.

4. Sollte durch die IGeL eine Folgebehandlung notwendig sein, wer trägt die Kosten?

Das sollte Sie noch vor der Untersuchung mit Ihrem Arzt besprechen. Natürlich sollte er dann eigentlich eine Therapie ansetzen, die Sie nicht bezahlen müssen, doch dies ist leider nicht immer der Fall.

5. Die Kasse meint, die Untersuchung wäre nicht notwendig. Kann ich darauf vertrauen?

Die Aussage der Krankenkasse hat durchaus eine gewisse Kraft. Übernimmt die Krankenkasse bestimmte Untersuchungen nicht, so liegt das vielleicht daran, dass Sie aufgrund Ihrer Krankengeschichte keine Notwendigkeit in der Untersuchung sieht. Lassen Sie sich im Zweifel die Antwort der Krankenkasse erläutern.

Grippe Erkältung Gesundheit Schnupfen Symbolbild
Bundesregierung vereinfacht Krankschreibung um Coronavirus einzudämmen

Die Bundesregierung möchte die Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland verlangsamen. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass Ärzte Patienten auch ohne persönlichen Arztbesuch krankschreiben können. Wir erklären, für wen und wie lange die Regelung gilt. Die

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Fazit

Ärzte werfen mit IGeL geradezu um sich und das mag auch daran liegen, dass sie darin eine gute Einnahmequelle sehen. Somit werden oftmals auch Untersuchungen angeboten, die es nicht gebraucht hätte. Entscheiden Sie deshalb nicht vorschnell, sondern lassen Sie sich erst beraten, ob es die Untersuchung überhaupt braucht und ob Ihnen dadurch nicht sogar Nachteile entstehen können.

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Keine Vorkasse bei IGeL – Rechnung mit allen Mindestanforderungen ist Pflicht https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/keine-vorkasse-bei-igel-rechnung-mit-allen-mindestanforderungen-ist-pflicht/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/keine-vorkasse-bei-igel-rechnung-mit-allen-mindestanforderungen-ist-pflicht/#respond Sat, 22 Jan 2022 10:44:57 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=68025 Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich um Zusatzleistungen beim Arzt, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Jeder Arzt kann IGeL-Leistungen anbieten, muss seinen Patienten aber immer zuerst ausführlich informieren und über die Kosten

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Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich um Zusatzleistungen beim Arzt, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Jeder Arzt kann IGeL-Leistungen anbieten, muss seinen Patienten aber immer zuerst ausführlich informieren und über die Kosten in Kenntnis setzen. Eine Vorkasse bei den speziellen Leistungen ist nicht notwendig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die individuellen Gesundheitsleistungen sorgen dafür, dass die gesetzlich Versicherten zu Privatpatienten werden. Allerdings gelten in Sachen Bezahlung klare Vorgaben, die einzuhalten sind.
  • Der Arzt geht in Vorleistung und muss zuerst die Behandlung vornehmen, denn erst im Anschluss darf die Rechnung gestellt werden.
  • Unzulässig ist nicht nur eine Zahlung per Vorkasse, sondern auch eine pauschale Abrechnung.
  • Grundsätzlich ist das Bezahlen per Barzahlung erlaubt, aber dann muss zuerst eine Rechnung ausgestellt werden. Eine Quittung ist ebenfalls wichtig, so dass Sie die getätigte Zahlung auch nachweisen können.

Eine Rechnung ist bei IGeL-Leistungen Pflicht

Als gesetzlich Versicherter können Sie sich auch für IGeL-Leistungen entscheiden und damit werden Sie im Grunde zu einem Privatpatient. 

In einem solchen Fall kommt die private Gebührenverordnung für Ärzte, kurz auch GOÄ genannt, zum Tragen und das bedeutet, dass eine Rechnung Pflicht ist.

Der Arzt hat zudem eine sogenannte Vorleistungspflicht und das bedeutet, dass er zuerst die Behandlung durchführen muss und vorher keinen Zahlungsanspruch hat. Das heißt, dass Sie als Patient keine Vorauszahlung leisten müssen. Auch eine Anzahlung ist nicht notwendig.

Der § 12 der Gebührenverordnung für Ärzte und der § 10 der Gebührenverordnung für Zahnärzte besagt, dass nicht nur erst eine Behandlung erfolgen muss, sondern auch eine Rechnung muss ausgestellt werden. In der Rechnung müssen einige Mindestangaben enthalten sein, so dass eine Leistungsbeschreibung zu erkennen ist. Dadurch, dass die Mindestangaben Pflicht sind und der Arzt im Vorfeld der Behandlung die Leistung nicht genau auflisten kann, muss die Rechnungserstellung nach der Behandlung erfolgen. Erst danach kann der Arzt eine genauen Rechnungsaufstellung machen und dem Patienten überreichen. Es reicht nicht aus, wenn Sie einen Zahlungsbeleg oder eine Quittung erhalten.

IGeL-Leistungen
IGeL: Ihre Rechte als Patient – der Arzt ist in Aufklärungspflicht

Wenn Sie beim Arzt sind, dann gibt es nicht nur die gesetzlichen Leistungen, sondern auch die sogenannten Zusatzleistungen. Der Unterschied ist, dass Zusatzleistungen nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Die meisten Patienten sind ratlos, wenn

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Der Rechnungsinhalt 

Viele Praxen erstellen die Rechnung direkt nach der Behandlung, denn gerade bei kleineren Behandlungen ist das innerhalb von wenigen Minuten erledigt.

Auch wenn es nur kleinere Behandlungen sind müssen in der Rechnung gewisse Mindestangaben vorhanden sein. In erster Linie ist Datum der Behandlung wichtig, aber auch die genaue Bezeichnung und die Anzahl der Leistungen sind sehr wichtig. Dazu kommt die Wahl der Gebührennummer und der Steigerungssatz. Wichtig ist, dass Sie die Rechnung auf jeden Fall auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen.

Die folgenden Punkte müssen auf der IGeL-Rechnung stehen:

  • Angaben zum Aussteller und Empfänger der Rechnung, also Arzt und Patient
  • Datum der Leistungserbringung
  • passende Gebührennummer (jede Leistung hat eine eigene Gebührennummer, die in der privatärztlichen Gebührenordnung zu finden ist)
  • Bezeichnung der einzelnen Leistungen
  • Steigerungssatz der verschiedenen Leistungen
  • Betrag für jede einzelne Leistung
  • verständliche und nachvollziehbare Begründung, wenn es einen erhöhten Gebührensatz gibt
  • Gesamtbetrag der Rechnung
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Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept – Sie sorgen für eine verbesserte Behandlung und unterstützen Arzt und Patient

Mittlerweile gibt es nicht nur zahlreiche Ernährungs- und Fitness-Apps, sondern auch medizinische Apps. Die medizinischen Apps sind Programme, die einen medizinischen Zweck erfüllen und bei Krankheiten wie Diabetes zum Einsatz kommen. Seit Anfang Oktober 2020

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Die Bezahlung der IGeL-Leistung

Die Rechnung für die IGeL-Leistung wird nach der Behandlung erstellt und neben der Rechnung erhält der Patient auch gleichzeitig die Zahlungsmethode.

Jeder Arzt kann frei entscheiden, welche Zahlungsmethode er akzeptieren möchte. Die Praxen sind nicht in der Verpflichtung eine Kartenzahlung anzubieten, aber mittlerweile gibt es zahlreiche Praxen, die ein Kartenzahlgerät vor Ort haben. Die Ärzte können auch eine Barzahlung verlangen, aber wichtig ist, dass Sie immer zuerst eine Rechnung erhalten und dann können Sie auch die Behandlung bezahlen.

Sie sollten aber auch wissen, dass Sie jetzt nicht verpflichtet sind, viel Bargeld mit sich zu führen, wenn Sie eine IGeL-Leistung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich wird mit dem Arzt eine Zahlungsfrist vereinbart und dann haben Sie die Möglichkeit das Geld bei nächster Gelegenheit zu bezahlen. Sie sollten allerdings innerhalb der Zahlungsfrist die Rechnung ausgleichen, denn ansonsten ist der Arzt dazu berechtigt, Ihnen eine Mahnung zu schicken.

Für die IGeL-Leistungen gibt es keine gesetzliche Zahlungsfrist, so dass jeder behandelnde Arzt selber entscheiden kann. Allerdings muss das Zahlungsziel auf der Rechnung zu finden sind. Normalerweise liegen die Fristen heute zwischen 14 und 30 Tagen.

Krankenversicherungspflicht
Rückkehr in die Krankenversicherung: Was beim Wiedereinstieg zu beachten ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen

In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Wichtig!

Der Arzt hat sogar die Möglichkeit eine Ratenzahlung anzubieten, aber das ist auch nicht gesetzlich festgelegt. Eine Ratenzahlung ist gerade bei größeren und demnach auch teureren Behandlungen keine Seltenheit mehr. In der Regel verlangen die Ärzte dann eine Anzahlung in Höhe eines Prozentsatzes innerhalb des Zahlungsziels und die restliche Summe kann in monatlichen Raten bezahlt werden. Auch diese Information muss auf der Rechnung stehen, genau wie die Höhe der monatlichen Raten und wann die Rate bezahlt werden muss. Auch hier gilt, wenn Sie mit einer Ratenzahlung in Verzug geraten, kann ein Mahnverfahren eingeleitet werden.

  • Sie zahlen nicht vor der Behandlung, sondern warten auf die Rechnung. Zuerst muss der Arzt die Behandlung durchführen, dann erhalten Sie die Rechnung und dann zahlen Sie.
  • Es ist keine Vorauszahlung oder eine Anzahlung notwendig, denn dazu sind die Ärzte nicht berechtigt.
  • Die Leistungen sind nicht direkt nach der Behandlung bezahlt werden, denn Sie müssen zuerst eine ordnungsgemäße Rechnung nach der Gebührenverordnung der Ärzte erhalten.
  • Die IGeL-Leistungen müssen von gesetzlich Krankenversicherten nicht sofort in bar gezahlt werden.
Senioren Pflege Symbolbild
Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Zahlung von IGeL-Leistungen

1. Wer muss die IGeL-Leistungen bezahlen?

Bei den IGeL-Leistungen handelt es sich um private Zusatzleistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse im Regelfall nicht übernommen werden. Somit wird klar, dass jeder Patient, der IGeL-Leistungen in Anspruch nimmt, selber für die Kosten zuständig ist.

2. Wann ist die IGeL-Leistung zu bezahlen?

Grundsätzlich bestimmt jeder Arzt selber, wann die Leistung zu bezahlen ist. Dafür bietet sich die Rechnung an, auf der das Zahlungsziel steht. Das Zahlungsziel liegt meist bei 14 Tagen.

3. Was passiert, wenn ich die Leistung nicht bezahlen kann?

Wenn Sie die getätigte Leistung nicht bezahlen können, dann sollten Sie sich an den Arzt wenden und mit ihm eine Lösung suchen. Eine Nichtzahlung hat ansonsten ein Mahnverfahren zur Folge und das kann mitunter sehr teuer werden.

4. Wann zahlt die Krankenkasse IGeL-Leistungen?

Die gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach dem festgeschriebenen Leistungskatalog und alle Leistungen, die darüber hinaus gehen, zahlt die Krankenkasse nicht.

5. Lassen sich IGeL-Leistungen auch in Raten bezahlen?

Normalerweise muss die erbrachte Leistung umgehend bezahlt sein, aber bei sehr großen Summen besteht bei einigen Ärzten die Möglichkeit eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Allerdings ist kein Arzt zu einer Ratenzahlungsvereinbarung verpflichtet.

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Fazit

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Leistungen anhand des Leistungskatalogs, aber die Ärzte bieten einige Leistungen zusätzlich an. Hier spricht man von IGeL-Leistungen, die allen Patienten angeboten werden können. Jeder Patient kann sich eigenständig für oder gegen eine solche Leistung entscheiden, aber die Kosten tragen Sie selber. Achten Sie immer darauf, dass Sie eine Rechnung mit allen wichtigen Informationen erhalten und leisten Sie auf keinen Fall eine Vorauszahlung!

Der Beitrag Keine Vorkasse bei IGeL – Rechnung mit allen Mindestanforderungen ist Pflicht erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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