Imkontinenzhilfe | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:52:00 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Imkontinenzhilfe | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Inkontinenzhilfen: Neue Vorgaben für bessere Kassenleistung und Ihr Leben wird wieder gesellschaftsfähig https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkontinenzhilfen-neue-vorgaben-fuer-bessere-kassenleistung-und-ihr-leben-wird-wieder-gesellschaftsfaehig/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/inkontinenzhilfen-neue-vorgaben-fuer-bessere-kassenleistung-und-ihr-leben-wird-wieder-gesellschaftsfaehig/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:52:00 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63318 Das Thema Inkontinenz führt in vielen Fällen zu einem unschönen Schamgefühl. Deshalb warten viele Betroffene z.B. sehr lange damit, die entsprechenden Produkte zu nutzen. Ganz im Gegenteil, denn sie ziehen sich oftmals aus dem gesellschaftlichen

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Das Thema Inkontinenz führt in vielen Fällen zu einem unschönen Schamgefühl. Deshalb warten viele Betroffene z.B. sehr lange damit, die entsprechenden Produkte zu nutzen. Ganz im Gegenteil, denn sie ziehen sich oftmals aus dem gesellschaftlichen Leben zurück. Aber eins sollten Sie dabei bedenken: auch mit Inkontinenz können Sie am Leben teilnehmen, wenn Sie sich z.B. Hilfsmittel holen. Die Inkontinenzmittel daher fallen unter die Kategorie der Hilfsmittel. Die Kosten können in der Regel von der Krankenkasse übernommen werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzlichen Krankenkassen haben inzwischen einen Regelkatalog. In diesem Katalog stehen z.B. die Inkontinenzhilfen als Hilfsmittel, so dass sie zu den Leistungen zählen. Eine ärztliche Verordnung ist daher Grundvoraussetzung, um die Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen.
  • Die Versorgung mit Inkontinenzhilfsmittel wird inzwischen von speziellen Vertragspartnern der Krankenkasse übernommen. Sie können sich daher zwischen den einzelnen Anbietern entscheiden, wobei die Fachhändler eine telefonische oder persönliche Beratung machen.
  • Sie müssen allerdings mit einem gesetzlichen Eigenanteil von 10% des Betrages rechnen, aber das sind im Höchstfall 10 Euro im Monat.

Inkontinenz von Harn und / Stuhlgang ist auch heute noch ein großes Tabu-Thema und dabei sind viele Menschen von diesem Problem betroffen. Sie haben die Möglichkeit die Produkte als Hilfsmittel zu erhalten, so dass die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt.

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Die Funktion von Inkontinenzhilfen

Die gesetzliche Krankenkasse finanziert sogenannte Inkontinenzhilfen, wenn Sie von Inkontinenz durch Harn und / oder Stuhlgang betroffen sind. 

In der Regel handelt es sich bei diesen Hilfsmittel um aufsaugende Inkontinenzhilfen. Sie saugen und speichern oder fangen Urin und flüssigen Stuhl auf.

Zu diesen Produkten gehören z.B.:

  • Vorlagen. Sie werden in der Unterhose getragen, wobei es sich allerdings um eine eng anliegende Unterhose handeln muss, damit ausreichend Halt vorhanden ist. Sie können aber auch z.B. in einer Netzhose angebracht werden.
  • wiederverschließbare Windelhosen. Sie sind in der Regel mit einem Klett- oder Haftstreifen versehen und arbeiten genau wie eine Windel.
  • Inkontinenzhosen. Diese Hosen werden z.B. auch als Pants bezeichnet und werden wie eine normale Unterhose getragen.

Die aufsaugenden Inkontinenzhilfen bestehen aus mehreren Schichten. Das weiche Innenvlies und die aufsaugenden, geruchsbindenden Materialien vermeiden nicht nur die Feuchtigkeit auf der Haut, sondern binden gleichzeitig die Gerüche. Sie besitzen zudem eine feuchtigkeitsdichte Abschlussschicht und eine atmungsaktive Außenschicht für einen angenehmen Tragekomfort.

Insbesondere das Gewicht, die Größe, der Körperbau und die tägliche Trinkmenge entscheiden über die Auswahl des Produkts. Auch der Bauch- und Hüftumgang spielen eine wichtige Rolle, aber auch eventuelle Hautprobleme sind bei der Auswahl zu beachten.

In der Regel sind die aufsaugenden Hilfsmittel für Männer und Frauen geeignet, aber es gibt auch geschlechtsspezifische Produkte.

Achtung:

Die Ausprägung der Inkontinenz spielt bei der Wahl des Hilfsmittels eine wichtig Rolle, denn es gibt die Inkontinenzhilfen nicht nur in verschiedenen Größen, sondern auch in unterschiedlichen Saugstärken. Sie eignen sich für leichte bis sehr schwere Inkontinenz.

Eine gut angepasste Inkontinenzhilfe in ausgezeichneter Qualität sorgt dafür, dass Sie auch wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

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Das Beantragen der Inkontinenzhilfen

Die Menschen mit Inkontinenz ziehen sich in den meisten Fällen aus dem gesellschaftlichen Leben zurück und das einfach aus dem Grund der Unsicherheit.

Das richtige Inkontinenzprodukt kann Ihnen helfen, die Unsicherheit abzulegen und endlich wieder am Leben teilzunehmen. So können Sie auch wieder Freude am Leben haben. Sie als gesetzlicher Versicherter haben daher das Recht auf die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten. Im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 15 finden Sie z.B. auch die Inkontinenzhilfen.

Achtung:

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, damit Sie Inkontinenzhilfen auf Krankenkassenkosten bekommen.
  • Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Verordnung für Inkontinenzhilfen, wenn Sie eine mittelgradige Inkontinenz haben. Das bedeutet, es liegt ein Richtwert von 100 ml in 4 Stunden vor und dann erhalten Sie die entsprechenden Hilfe auf Kosten der Krankenkasse.
  • Der Arzt erteilt Ihnen eine Verordnung, in der nicht nur die Diagnose und die Bezeichnung des Artikels zu finden sind, sondern auch die benötige Menge oder der Versorgungszeitraum. Auf jeden Fall muss in der Verordnung stehen, warum das verordnete Hilfsmittel notwendig ist. Der Arzt sollte also in jedem Fall eintragen, dass die Inkontinenzhilfe notwendig ist, damit Sie wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Im Grunde kann man sagen, dass die Verordnung sehr ausführlich sein muss, damit der Weg zur Inkontinenzhilfe leicht ist.
  • Sie bekommen eine Dauerverordnung, wenn Sie ständig Material für die Inkontinenz brauchen und diese stellt der Arzt dann auch aus. In der Regel läuft eine Dauerverordnung direkt mehrere Monate.
  • Wichtig ist, dass Inkontinenzhilfen im Monat auf eine Stückzahl begrenzt sind. Das bedeutet, wenn Sie mehr Material brauchen, dann sollten Sie sich mit Ihrem behandelnden Arzt auseinandersetzen. Sie haben nämlich durchaus das Recht auf Mehrbedarf, wenn Sie diesen auch nachweisen können. Bei der Anforderung hilft Ihnen eine Bescheinigung durch Ihren Arzt.
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Die Versorgung

Sie als gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung mit Inkontinenzmitteln. Allerdings nur, wenn sie das Maß der Notwendigkeit nicht überschreitet.

Im Grunde heißt es, dass Sie die Inkontinenzprodukte erhalten bis zu einer bestimmten Menge, aber auch die Qualität ist zu beachten. Hierbei wird von Kassenprodukten gesprochen, denn es gibt auch hochwertigere Produkte, aber diese zahlt die Krankenkasse nicht. Es entstehen Mehrkosten und diese zahlen Sie aus der eigenen Taschen.

Sie können die Inkontinenzprodukte auf Kosten der Krankenkasse nur von einem Anbieter beziehen, mit dem die Krankenkasse einen Vertrag abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich meist um bestimmte Apotheken oder nahliegende Sanitätshäuser.

Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung ausgestellt hat, dann wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse, denn von ihr erhalten Sie die entsprechenden Adressen der Vertragspartner. In der Regel hat die Krankenkasse mehrere Vertragspartner, so dass Sie aussuchen können. Aber manchmal haben die Krankenkasse nur einen Exklusivpartner, so dass Sie die Inkontinenzhilfen nur dort erhalten.

Achtung:

Sie haben sich für einen Fachhändler oder ein Sanitätshaus entschieden, welches nicht als Vertragspartner der Krankenkasse gilt, dann zahlen Sie die Kosten über dem Normalsatz selber. Die Krankenkasse übernimmt nur einen festen Betrag und den Rest müssen Sie selber tragen.

Die Apotheke oder das Sanitätshaus dürfen nur Produkte aushändigen, die im Hilfsmittelverzeichnis stehen oder dem Standard des Verzeichnisses entsprechen. Sie können zwischen den verschiedenen Produkten wählen, wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen.

Sie haben aber nicht nur den Anspruch auf die Inkontinenzhilfen, sondern auch auf Beratung, Anpassung und Einweisung. Zusammen mit Ihnen muss der Anbieter das passende Produkt finden und aus dem Grund muss die Vorlage nach Kundenwunsch ausgesucht werden. Eine persönliche oder zumindest eine telefonische Beratung ist ein Muss, denn nur so kann man den individuellen Bedarf herausfinden. Zudem können Sie sich an die Krankenkasse wenden, denn auch hier können Sie sich informieren. Weisen Sie immer auf die Kassenleistungen hin, denn das gehört dazu und wenn Sie es wünschen, dann muss ein Berater sogar zu Ihnen nach Hause kommen.

Wichtig ist, dass Sie sogar einen Anspruch auf die Lieferung in einem neutralen Karton haben und auch die Liefermenge muss an Ihre räumlichen Möglichkeiten angepasst werden. Lieferfristen von 24 bis 72 Stunden muss der Anbieter einhalten und die Beratungshotline muss Ihnen kostenfrei zur Verfügung stehen.

Interessant:

Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse, wenn die Produkte zur Regelversorgung aus medizinischen Gründen nicht den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Kaufen Sie andere Produkte nicht in Eigenleistung. Auch ein Attest von Ihrem behandelnden Arzt kann durchaus hilfreich sein, so dass die Krankenkassen vielleicht eine Bewilligung außerhalb der Norm geben.

Die Mehrkosten für ein höherwertiges Produkte oder eine deutlich höhere Anzahl müssen Sie im Rahmen der Eigenleitung selber bezahlen, wenn es keine medizinische Notwendigkeit hat.

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Die Kosten für Inkontinenzversorgung

Die Kosten für die Regelversorgung durch Inkontinenzhilfen wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 

Die Apotheken und Sanitätshäuser rechnen mit der Krankenkasse direkt ab. In den Beitrittsverträgen wird die Versorgung mit Inkontinenzhilfen und den damit entstehenden Kosten geregelt.

Die Krankenkassen zahlen den vereinbarten Vertrag an die Apotheken oder Sanitätshäuser und als Grundlage dient eine monatliche Pauschalvergütung. Sie haben das Recht die Pauschalvergütung bei Ihrer Krankenkasse zu erfragen, aber in der Regel liegt sie zwischen 16 und 32 Euro.

Sie haben die Möglichkeit eine höherwertige Versorgung mit Inkontinenzprodukten zu bekommen, aber dann müssen Sie die Differenz zwischen dem Kassenbetrag und dem tatsächlichen Preis selber bezahlen. Allerdings sollten Sie die Aufzahlung nicht mit der gesetzlichen Zuzahlung verwechseln.

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De Höhe der Zuzahlung

Bei den Hilfsmittel ist die Höhe der Zuzahlung gesetzlich geregelt und wird durch „zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel“ festgelegt.

Hierbei handelt es sich um Hilfsmittel, die nur einmalig zur Verwendung kommen. In diesem Fall ist die Zuzahlung nicht von der Größe der Verpackung oder den Einheiten abhängig, sondern von dem Bedarf im Monat. Inkontinenzhilfen fallen unter diese Art der Hilfsmittel und anhand der gesetzlichen Regelung müssen Sie mit bis zu 10% von Gesamtbetrag, aber höchstens 10 Euro im Monat als Erstattungsbetrag rechnen.

Die einzige Ausnahme kommt bei Kindern und Jugendlichen unter 18. Jahren zum Tragen, denn sie müssen keine Zuzahlung leisten.

Hilfe bei Schwierigkeiten

Wenden Sie sich bei Schwierigkeiten mit einem Lieferunternehmen sofort an Ihre Krankenkasse.

Ihre Krankenkasse muss dafür sorgen, dass das Lieferunternehmen die notwendige Dienstleistung erbringt und Sie die Inkontinenzhilfen schnell, in richtiger Menge und guter Qualität bekommen.

Sie können den Anbieter wechseln, wenn sich die Situation nicht klären lässt. In der Regel haben die Krankenkassen mehrere Anbieter zur Verfügung und darauf weisen sie auch hin.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Inkontinenzhilfen auf Rezept

1. Kann ich Inkontinenzhilfen auf Rezept erhalten?

Sie haben den Anspruch auf Inkontinenzhilfen auf Rezept, wenn Ihr Arzt Ihnen die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.

2. Zahlt die Krankenkasse die kompletten Kosten?

Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die kompletten Kosten für Inkontinenzhilfen, wenn sie medizinisch notwendig sind, monatlich ein gewisses Kontingent nicht überschreiten und es sich um Hilfen im Leistungsrahmen handelt. Eine Zuzahlung müssen Sie aber immer leisten.

3. Unzufrieden mit der Lieferung – was kann ich tun?

Wenden Sie sich auf jeden Fall an Ihre Krankenkasse, denn sie wird Ihnen helfen, das Problem aus der Welt zu schaffen. Ein Anbieterwechsel wird dann wahrscheinlich.

4. Welche Leistung bringt die Krankenkasse bei Inkontinenzhilfen?

Die Krankenkassen haben unterschiedliche Leistungen bei Inkontinenzhilfen. Sie liegen zwischen 16 und 32 Euro im Monat.

5. Muss ich die Kassenleistungen nehmen?

Sie müssen die Kassenleistungen nicht nehmen, aber wenn Sie hochwertigere Hilfsmittel nehmen, dann zahlen Sie den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche. Die einzige Ausnahme gibt es, wenn der Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigt.

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Fazit

Inkontinenz ist ein sehr unschönes Problem von dem immer mehr Menschen betroffen sind. Allerdings ist Inkontinenz nicht nur ein Problem der älteren Generation, denn auch schon junge Menschen leiden darunter. Sie ziehen sich immer mehr aus der Öffentlichkeit zurück und das gesellschaftliche Leben geht Richtung Null. Das muss aber nicht der Fall sein, denn die Krankenkassen sehen Inkontinenzhilfen als Leistung an und übernehmen einen Beitrag von bis zu 32 Euro im Monat. Mit den richtigen Inkontinenzhilfen können Sie wieder am Leben teilnehmen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt!

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