Immobilienbesichtigung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 30 Dec 2021 19:34:09 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Immobilienbesichtigung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Hypothek: Haus oder Wohnung darf nicht ohne Ihre Zustimmung von der Bank besichtigt werden! https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-versicherungen/baufinanzierung/hypothek-haus-oder-wohnung-darf-nicht-ohne-ihre-zustimmung-von-der-bank-besichtigt-werden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geld-versicherungen/baufinanzierung/hypothek-haus-oder-wohnung-darf-nicht-ohne-ihre-zustimmung-von-der-bank-besichtigt-werden/#respond Thu, 30 Dec 2021 19:34:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67850 In der heutigen Zeit ist ein Hypothekendarlehen keine Seltenheit, denn kaum ein Verbraucher kann den Traum vom eigenen Heim ohne einen Kredit oder ein Darlehen verwirklichen. In der Regel lässt die Bank sich als Grundschuldner

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In der heutigen Zeit ist ein Hypothekendarlehen keine Seltenheit, denn kaum ein Verbraucher kann den Traum vom eigenen Heim ohne einen Kredit oder ein Darlehen verwirklichen. In der Regel lässt die Bank sich als Grundschuldner ist Grundbuch eintragen, aber auch eine Hypothek ist möglich. Die Banken versuchen bei einer Hypothek einen Blick auf die Wohnung oder das Haus zu werfen, um einen besseren Eindruck für den Verkauf zu bekommen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie zahlen Ihre Hypothek immer pünktlich und es sind keine Zahlungen offen, dann brauchen Sie den Gutachter von der Bank nicht reinlassen. Sie brauchen ihm auch keine Fotos der Immobilie zukommen lassen, wenn Sie ihren Forderungen fristgerecht nachkommen.
  • Wenn der Gutachter mit Ihnen einen Termin abmachen will, dann können Sie das Verneinen und Sie müssen auch keine Kündigung des Darlehensvertrags befürchten.
  • Die Bank darf den Darlehensvertrag nur kündigen, wenn Sie die Raten verspätet, gar nicht oder in falscher Höhe zahlen, ansonsten gibt es keinen Grund zur Darlehenskündigung.

Keine Verunsicherung bei einem Gutachtertermin

Die Bank versucht Ihnen einen Gutachter zu schicken und nutzt dazu den Vorwand einer bankaufsichtsrechtlichen Vorschrift, aber davon brauchen Sie sich nicht verunsichern lassen.

Sie haben das Recht den Gutachter, auch wenn er einen Termin mit ihnen ausgemacht hat, vor der Tür stehen zu lassen. Er hat kein Recht die Wohnung oder das Haus zu betreten, wenn Sie dem nicht zustimmen. Außerdem darf er keine Fotos von den Innenräumen machen, wenn Sie das nicht gestatten. Auch wenn Sie den Gutachter der Bank nicht reinlassen, müssen Sie keine Angst haben, denn die Bank darf Ihnen deswegen den Darlehensvertrag nicht einfach kündigen. Eine Kündigung ist nur mit einem ordentlichen Grund möglich und einen Gutachtertermin nicht zu wollen ist kein solcher Grund.

Die Bank darf von ihrem Kündigungsrecht nur Gebrauch machen, wenn Sie mit den Darlehensraten im Verzug sind also nicht bezahlt haben. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Gutachter das Haus nicht besichtigen darf, wenn Sie nicht zustimmen und nur, weil Sie den Gutachter nicht reinlassen, darf die Bank nicht kündigen. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den §499 und §498 des BGB.

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Kompromiss mit der Bank schließen

Grundsätzlich wird die Bank bei einem Darlehensvertrag versuchen, dass ein Gutachter ein Blick in das Innenleben des Gebäudes werfen kann.

Sie haben das Recht eine Besichtigung abzulehnen, aber wenn Sie das gute Verhältnis zu Ihrer Bank nicht gefährden wollen, dann können Sie auch einen Kompromiss anbieten. Geben Sie dem Gutachter der Bank doch die Möglichkeit die Immobilie zu besichtigen, aber Fotos müssen Sie nicht erlauben. Wenn Sie den Fotos zustimmen, dann vielleicht nur eingeschränkt, so dass Ausstattungsmerkmale auf den Bildern zu sehen sind, aber nicht mehr. Zu diesen Merkmalen könnte die Art des Bodenbelags, die Fenster oder die Heizungsanlage gehören. Möbelstücke oder Einrichtung müssen nicht auf den Bildern zu sehen sein.

Zu den besonders dreisten Fällen gehören die Banken, die trotz pünktlicher Zahlungen ihrer Verbraucher auf eine Innenbesichtigung drängen und versuchen Sie unter Druck zu setzen. Allerdings brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn die Verbraucherzentralen sind der Ansicht, wenn Sie ihre Raten immer pünktlich und in voller Höhe bezahlen, dass Sie keine Befürchtung haben müssen. Sie können den unterwünschten Besichtigungstermin ablehnen, ohne dass Sie irgendwelche negativen Einflüsse befürchten müssen.

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Neufinanzierung ist von Immobilienbesichtigung abhängig

In den letzten Jahren haben sich die Vorfälle gehäuft, in denen die Bank bei einer Neufinanzierung einen Gutachter zur Besichtigung geschickt haben.

Die Bank hat im Falle einer Neufinanzierung durchaus das Recht eine Besichtigung durch den Gutachter zu verlangen. Sie kann sogar das Kreditangebot und die Darlehensauszahlung nur davon abhängig machen. Allerdings darf die Bank das Gutachten nicht auf Ihre Kosten erstellen, so dass die Bank das Wertgutachten zahlen muss.

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Der Gutachter kommt

In der Regel kommt der Gutachter der Bank bei einer Erstfinanzierung nur zur Besichtigung von außen, aber auch bei einem Neubau kommt meist ein Gutachter um die Fertigstellung zu überprüfen.

Eigentlich dient die Besichtigung durch den Gutachter dazu, festzustellen, ob die verabredeten Maßnahmen auch wirklich in die Tat umgesetzt sind. Auch bei einer Anschlussfinanzierung kann die Bank einen Gutachter schicken und das passiert meist, wenn es zu einer Umschuldung und zu einem Bankwechsel kommt. Die Bank verschafft sich durch den Gutachter einen Überblick über die Immobilie und der Gutachter kann den Beleihungswert gut einschätzen. Wenn Sie dem Gutachter den Zugang verweigern, dann kann die Bank den Beleihungswert nicht feststellen und somit kommt meist auch keine Baufinanzierung zustande. Der Beleihungswert ist die Grundlage für eine Baufinanzierung.

Sie sollten wissen, dass die Kosten für den Gutachter nicht von Ihnen zu zahlen sind. Zwar sind in vielen Verträgen ein paar Klauseln in dieser Richtung zu finden, aber da die Ermittlung des Beleihungswertes rein dem Bankinteresse gilt, muss die Bank auch die Kosten tragen.

Wenn die Bank Ihnen den Auftrag gibt, dass Sie einen Gutachter zur Immobilienbesichtigung beauftragen sollen, dann müssen Sie der Aufforderung nicht nachkommen.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Gutachter zur Immobilienbesichtigung

1. Wovon darf der Gutachter bei der Immobilienbesichtigung Fotos machen?

Grundsätzlich, wenn Sie es erlauben, darf der Gutachter Bilder von den Ausstattungsmerkmalen machen. Dazu zählen die Fenster, das Dach, die Heizungsanlage und der Bodenbelag. Die Inneneinrichtung darf nicht auf den Bildern zu sehen sein, wenn Sie dem nicht zustimmen.

2. Wofür braucht die Bank eine Immobilienbesichtigung?

Die Bank gibt für die Immobilie ein Darlehen und wenn Sie der Zahlung nicht nachkommen, dann hat die Bank die Möglichkeit die Immobilie zu verkaufen. Einen deutlich höheren Preis erzielt die Immobilie natürlich, wenn potentielle Käufer einen Blick auf das Innenleben werfen können.

3. Warum sorgt die Bank für eine Hausbesichtigung durch einen Gutachter?

Die Bank schickt einen Gutachter, um den Wert der Immobilie zu schätzen. Er soll die Bank über den Zustand der Immobilie informieren.

4. Was kostet der Gutachter?

Der Gutachter wird anhand der Darlehenssumme bezahlt, so dass zwischen 0,2 und 1% der Darlehenssumme für die Beauftragung des Gutachters berechnet werden müssen.

5. Wann muss ich den Gutachter in mein Haus lassen?

Sie müssen den Gutachter eigentlich überhaupt nicht in Ihr Haus lassen, aber wenn Sie eine Neufinanzierung wünschen, dann sollten Sie sich darüber Gedanken machen. Der Gutachter gibt die Informationen an die Bank weiter und wenn er keinen Einblick bekommt, dann wird die Bank eine Neufinanzierung ablehnen.

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Fazit

Immer wieder kommt es zu Beschwerden, dass die Banken bei einer Baufinanzierung einen Gutachter schicken. Er soll sich nicht nur die Immobilie von außen anschauen, sondern auch einen Blick auf das Innenleben werfen und im Idealfall sogar Bilder machen. Allerdings sind Sie nicht in der Verpflichtung den Gutachter reinzulassen, wenn Sie ihre Raten pünktlich und in voller Höhe zahlen. Anders sieht es bei einer Neufinanzierung aus, denn dann sollten Sie den Gutachter reinlassen. Die Bank kann ansonsten den Antrag ablehnen. Aber wichtig ist, dass Sie einen von der Bank beauftragten Gutachter nicht bezahlen müssen.

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