Der Beitrag Gerichtliches Mahnverfahren einleiten: So kommen Sie ohne hohe Kosten an Ihr Geld! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Sie haben eine ausstehende Geldzahlung nicht erhalten, dann spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Online-Händler, eine Versicherung, dem Energieversorger oder dem Telefonanbieter handelt. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, damit Sie an Ihr Geld kommen. Gerade bei kleineren Summen lohnt sich die Anwendung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
Der Schreck ist groß. Aktuell wird eine E-Mail vom Obergerichtsvollzieher Anton Richter aus Hamburg versendet. Darin geht es um vermeintliche Schulden aus einem Zeitschriften-Abo. Angeblich sollen Sie verhaftet werden, wenn Sie nicht zahlen. Kriminelle denken
Sie haben online Ware bestellt und diese innerhalb der Widerrufsfrist ordnungsgemäß an den Anbieter zurückgesandt, aber die Kaufpreiserstattung lässt auf sich warten.
In der Regel winken die Anwälte dankend ab, denn bei dem geringen Streitwert sind die Anwaltsgebühren und der Aufwand viel zu hoch. Also lohnt sich eine Klage aufgrund des geringen Geldbetrages eher nicht, aber was können Sie machen?
In diesen Fällen lohnt sich das gerichtliche Mahnverfahren, denn die Vorteile sind eindeutig. Mit dem Mahnverfahren sparen Sie eine Menge Anwaltskosten und das Verfahren ist nicht so aufwendig wie eine Klage. Zudem läuft das Mahnverfahren fast automatisch ab, so dass Sie keine Gerichtsverhandlung brauchen, auch wenn die Gegenseite sich gegen die Forderung ausspricht.
In der Regel verjähren die einfachen Geldforderungen nach drei Jahren und wenn Sie auf eine Rückzahlung warten, dann sollten Sie innerhalb dieser Frist handeln, wenn Sie Ihr Geld noch erhalten wollen.
Wichtig ist, dass eine einfache Zahlungsaufforderung meist nicht ausreicht, um eine Verjährung zu verhindern. Sie müssen das sogenannte Verfahren zur Rechtsverfolgung einleiten und dazu gehört entweder eine Klage oder ein gerichtliches Mahnverfahren.
Bei dem Mahnverfahren handelt es sich um ein einfaches Verfahren, welches nicht umfangreich ist und Ihnen trotzdem zu Ihrem Recht verhelfen kann. Zuerst müssen Sie behaupten, dass Sie einen Zahlungsanspruch haben, aber eine inhaltliche Prüfung findet meist nicht statt. Es kommt erst zu einer Prüfung, wenn der Angehmahnte einen Widerspruch einleitet und es zu einem Verfahren vor Gericht kommt. Eine geltend gemachte Forderung per Mahnbescheid muss also Hand und Fuß haben.
Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
Mit diesen fünf Schritten können Sie das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
Sie haben eine ausstehende Zahlung nicht erhalten, dann sollten Sie im ersten Schritt eine schriftliche Mahnung schreiben, so dass Sie den Schuldner zur Zahlung auffordern können. Der erste Schritt ist wichtig, damit Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten können. Es ist nicht verpflichtend, dass Sie den Schuldner dreimal anmahnen müssen, denn eine zugestellte Mahnung ist ausreichend.
Sie müssen bei der Mahnung darauf achten, dass die Forderung klar und deutlich zu erkennen ist.
Sie haben die Mahnung geschrieben und trotz gesetzter Zahlungsfrist ist nichts passiert, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Aber denken Sie daran, dass das Mahnverfahren streng formalisiert ist. Das bedeutet, für die einzelnen Schritte im Verfahren sind Vordrucke vorhanden und dessen Nutzung ist zwingend vorgeschrieben.
Zunächst müssen Sie einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids stellen, damit Sie das Verfahren beginnen können. Das Gericht stellt dem Schuldner im nächsten Schritt einen Mahnbescheid mit der Post zu.
Den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids können Sie entweder mit Hilfe des offiziellen Vordrucks machen oder online bestellen. In allen größeren Schreibwarenläden bekommen Sie einen entsprechenden Antrag.
Sie können den Mahnantrag aber auch direkt online als Barcodeantrag stellen oder als online übermittelte Datei, wenn eine Signaturkarte vorhanden ist. Dann wenden Sie sich an das Mahnportal der Bundesländer. Dort finden Sie auch eine genaue Anleitung, wie Sie den Mahnbescheid ausfüllen müssen. Brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen, dann wenden Sie sich an das zuständige Amtsgericht Ihres Wohnortes.
Das Gericht stellt Ihnen alle weitere Formulare für das Mahnverfahren zur Verfügung.
Die Bezeichnung des Anspruches muss genau erfolgen, damit Sie eine Verjährung verhindern können. Die Anspruchsart können Sie entweder mit einer vorgegebenen Liste machen oder als freie Formulierung.
Das Amtsgericht kümmert sich um die Zustellung, wenn Sie einen Antrag auf Erlass des Mahnbescheides gestellt haben.
Im Grunde hat der Mahnbescheidempfänger drei Möglichkeiten zu reagieren:
Nach der Zustellung des Mahnbescheides passiert nicht, dann sollten Sie einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids stellen. Der Hintergrund ist einfach, denn nur mit einem Vollstreckungsbescheid gibt es einen Vollstreckungstitel und mit ihm können Sie einen Gerichtsvollzieher mit der Durchsetzung Ihrer Forderung beauftragen.
Einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids können Sie:
Sie bekommen den Vordruck für den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids automatisch mit der Zustellungsnachricht des Mahnbescheids vom Gericht. Der Vordruck ist mit der Geschäftsnummer, dem Betreff und der Rücksendeanschrift ausgestattet und auf der Rückseite befindet sich ein Durchschriftexemplar für die Akten.
Sie erhalten nur mit dem offiziellen Vordruck einen Vollstreckungstitel und der ausgefüllte Bescheid
werden. Wenn Sie sich selber um die Zustellung kümmern, dann bekommen Sie zwei Ausfertigungen vom Gericht zugesandt. Handelt es sich um eine gerichtliche Zustellung, dann bekommt nur der Schuldner eine vollstreckbare Ausfertigung zugesandt. Das Zustelldatum steht ebenfalls drauf.
Innerhalb einer zwei wöchigen Frist hat der Schuldner die Möglichkeit einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzureichen. In diesem Fall wird es dann zu einem automatischen Zivilprozess kommen.
Der Empfänger hat das Recht einen Widerspruch einzulegen, aber wenn er dies nicht tut, dann hat der Vollstreckungsbescheid die Wirkung eines Urteils. Jetzt können Sie die Zwangsvollstreckung vorantreiben und Ihre Ansprüche mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers umsetzen.
Zahlreiche Verbraucher erhalten aktuell eine Mahnung der Firma FLX EK Forderungsmanagement aus Berlin über 597,53 Euro. Angekündigt wird in den Schreiben eine Pfändung beziehungsweise Kontosperrung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie
In Deutschland gibt es mittlerweile nur noch das automatisierte, zentrale Mahnverfahren, so dass die früher genutzten manuellen und dezentralen Verfahren heute nicht mehr aktiv sind.
Das zentrale Mahngericht des Bundeslandes ist zuständig für das Mahnverfahren. Aber keine Sorge, denn auch wenn Sie den Antrag bei einem anderen Gericht einreichen, dann wird eine Weiterleitung zum zuständigen Amtsgericht in die Wege geleitet. Allerdings sollten Sie beachten, dass der Antrag erst rechtlich und fristwahrend aktiv ist, wenn er beim zuständigen Mahngericht eingeht.
Beim Gericht entstehen durch den Eingang der Anträge Kosten und Sie müssen für die Gerichtsgebühren und die Zustellkosten für die Bescheide selber aufkommen.
Die Gebührenhöhe hängt von der offenen Geldforderung ab.
Verbraucher erhalten immer wieder Zahlungsaufforderungen von dem Inkassounternehmen Proceed Collection Services GmbH aus Essen. In einigen Fällen geht aus den Anschreiben der genaue Grund der Forderung offenbar nicht hervor. Sind diese Forderungen berechtigt und wie sollten sich Verbraucher
Das gerichtliche Mahnverfahren eignet sich in erster Linie bei geringen Streitwerten oder einem eindeutigen Sachverhalt.
Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:
Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben
Innerhalb des EU-Raums haben Sie auch die Möglichkeit eine schnelle und kostengünstige Geldeintreibung durchzusetzen.
In einem solchen Fall kommt das europäische Mahnverfahren ins Spiel. Dazu können Gläubiger und Schuldner in verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ansässig sein. Für europäische Mahnverfahren ist in Deutschland das Amtsgericht Berlin-Wedding zuständig, aber nur wenn es nicht um arbeitsrechtliche Ansprüche geht.
Beim europäischen Mahnverfahren gehen Sie wie folgt vor:
Allerdings sollten Sie sich im Vorfeld anwaltlich beraten lassen, wenn es um einen Fall mit Auslandsbezug geht.
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FAQs zum Thema gerichtliches Mahnverfahren
Weitläufig sind viele Menschen der Ansicht, dass drei Mahnungen zu schreiben sind, aber das ist nicht richtig. Gesetzlich ist nur eine Mahnung notwendig.
Schon bei der ersten Mahnung dürfen Sie Mahngebühren verlangen, aber diese sollten verhältnismäßig sein.
Grundsätzlich gibt es keine feste Regelung über die Höhe der Mahngebühren, aber grundsätzlich bestimmt die Höhe der Forderung auch die Höhe der Mahngebühren.
In Deutschland wird den Schuldnern meist eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, aber auch 30 Tagen gegeben.
Zu einem gerichtlichen Mahnverfahren kommt es meistens, wenn der Schuldner auf die Mahnung nicht reagiert und die offene Forderung nicht bezahlt.
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
Heute kommt es immer wieder vor, dass offene Forderungen nicht bezahlt werden und dann haben Sie die Möglichkeit ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten. Wichtig ist, dass Sie alle formellen Richtlinien einhalten und mit der Mahnung beginnen. Erst, wenn die Mahnung keinen Erfolg hat, dann können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben. Es ist deutlich günstiger als eine Klage.
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]]>Sie ignorieren Mahnungen und Inkassoaufforderungen, dann dauert es nicht lange bis zu gelben Umschlägen, in denen ein gerichtlicher Mahnbescheid vorhanden ist. Reagieren Sie sofort auf ein solches Schreiben, denn wenn die Forderungen nicht rechtmäßig sind, dann sollten Sie Widerspruch einlegen. Dafür sendet Ihnen das Gericht die entsprechenden Formulare mit, so dass Sie diese in Ruhe ausfüllen können und innerhalb von 14 Tagen zurücksenden können. Wichtig ist, dass Sie das Datum einhalten!
Der nächste Schritt ist mit Sicherheit ein Vollstreckungsbescheid, wenn Sie auf den Mahnbescheid keine Reaktion zeigen. Hier haben Sie die letzte Chance den Gerichtsvollzieherbesuch zu vermeiden. Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie Einspruch einlegen, aber ein solcher Vordruck liegt dem Schreiben nicht bei.
Schreiben Sie den Einspruch selber und achten Sie darauf, dass der Brief innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Gerichtsschreibens wieder beim Gericht vorliegt. Kümmern Sie sich nicht darum, dann steht der Gerichtsvollzieher bald vor der Tür!
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Im elektronischen Verfahren werden die Mahnbescheide vom zuständigen Mahngericht beantragt und jede Person kann einen solchen Antrag stellen.
Jeder kann also behaupten, dass eine Forderung besteht und die Gerichte prüfen die erhobenen Forderungen nicht. Im Grunde ist es also gar nicht sicher, dass Sie dem angeblichen Gläubiger Geld schulden oder nicht. Das Gericht leitet das Mahnverfahren automatisch ein, wenn der angebliche Gläubiger die entsprechenden Gerichtsgebühren bezahlt und alle Formulare ausfüllt.
Verbraucher erhalten immer wieder Zahlungsaufforderungen von dem Inkassounternehmen Proceed Collection Services GmbH aus Essen. In einigen Fällen geht aus den Anschreiben der genaue Grund der Forderung offenbar nicht hervor. Sind diese Forderungen berechtigt und wie sollten sich Verbraucher
Sie können sich kaum noch wehren, wenn Sie die 2-Wochen-Frist ohne eine Reaktion verstreichen lassen. Mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger auch überzogene Forderungen durch einen Gerichtsvollzieher eintreiben.
Wenn Sie sich sicher sind, dass die Forderungen unrechtmäßig sind, dann legen Sie Widerspruch oder Einspruch ein. Im Prozess muss der Gläubiger Ihnen beweisen, dass es sich um eine rechtmäßige Forderung handelt. Sie können mit Hilfe von Kontoauszügen beweisen, dass Sie die offenen Rechnungen schon beglichen haben.
Im Mahnbescheid stehen in der Regel beide Ehepartner, obwohl nur eine Person die Schulden gemacht hat. Auch wenn Sie die Meinung sind, dass Sie mit den Schulden des Partners nichts zu tun haben, sollten Sie sich beraten lassen. Prüfen Sie, ob Sie für die Schulden verantwortlich gemacht werden können. Legen Sie einen Widerspruch ein, wenn dies nicht der Fall ist. Dadurch schützen Sie Ihr Vermögen vor dem Zugriff des Gläubigers.
Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben
Sie müssen nicht die ganzen Forderungen mit einem Widerspruch belegen, denn Sie können auch nur gegen einen Teil der Forderungen protestieren.
In diesem Zusammenhang sollten Sie sich den Bereich der Zinsen anschauen, denn in der Regel sind die Zinsen sehr hoch. Die Hauptforderung ist zwar korrekt, aber die Zinsen müssen Sie nicht unbedingt bezahlen. Es kommt auch vor, dass die Hauptkosten richtig sind, aber die Inkassokosten unzulässig sind.
Sie können mit Hilfe einer Faustregel testen, ob die Zinsen der Forderungen zu hoch angesetzt sind. Die Gläubiger dürfen nur 5% über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank liegen. Der zulässige Zins liegt sogar nur bei 2,5%, wenn es sich um ein Immobilien-Darlehen handelt. Auf der Internetseite der Bundesbank können Sie den aktuellen Basiszins nachschauen.
Der Schreck ist groß. Aktuell wird eine E-Mail vom Obergerichtsvollzieher Anton Richter aus Hamburg versendet. Darin geht es um vermeintliche Schulden aus einem Zeitschriften-Abo. Angeblich sollen Sie verhaftet werden, wenn Sie nicht zahlen. Kriminelle denken
Sie sind sich sicher, dass die Forderungen bestehen, dann sollten Sie auch keinen Widerspruch oder Einspruch einlegen.
Nach einem Einspruch wird der Gläubiger mit Sicherheit ins Klageverfahren gehen und dann fallen weitere Kosten an, darunter Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Am Ende zahlen Sie eine Menge Geld, denn Sie werden verlieren.
Lassen Sie sich schnellstmöglich beraten und spielen Sie nicht auf Zeit!
Haben Sie auch eine E-Mail mit dem Betreff „Kontopfändung“ von der Kanzlei Baumgarten und Kollegen ([email protected]) bekommen? Ihnen ist keine Forderung bekannt und eine Mahnung haben Sie auch nicht bekommen? Müssen Sie bezahlen oder darauf reagieren?
Sie haben nicht mit einem gerichtlichen Schreiben gerechnet, waren erkrankt oder im Urlaub und haben somit die 2-Wochen-Einspruchsfrist versäumt, dann haben Sie eine Möglichkeit.
Beantragen Sie bei Gericht eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Allerdings müssen Sie das umgehend machen, denn ansonsten verfällt der Grund für eine solche Möglichkeit. In dem Schreiben müssen Sie genau erklären, warum Sie nicht rechtzeitig in der Lage waren, aktiv zu werden. Im Idealfall können Sie Atteste oder andere Belege vorweisen. Dazu gehören:
Den Einspruch müssen Sie auch direkt mitschicken!
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FAQs zum Thema Mahnbescheid
Bei einem Mahnbescheid handelt es sich um ein gerichtliches Schreiben, in dem die Forderungen eines Gläubigers zu finden sind.
Für einen Mahnbescheid müssen Sie mit zusätzlichen Kosten rechnen und zurzeit liegen die Gebühren bei etwa 36,00 Euro.
Ein Mahnbescheid bekommen Sie dann, wenn Sie auf die Mahnung nicht reagieren und der Gläubiger ein gerichtliches Mahnverfahren einleitet.
Die Kosten für den Mahnbescheid übernimmt der Schuldner, aber zuerst muss der Gläubiger die Kosten vorstrecken.
Die Kosten für den Mahnbescheid müssen sofort bezahlt werden, wenn das Verfahren beim Mahngericht beantragt wird.
Vor Mahnungen der Firma Exclusive Claims warnt aktuell die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Verbraucher sollen einen dreistelligen Betrag bezahlen. Doch wofür? Wir erklären in diesem Artikel, was es damit auf sich hat und wie Sie sich verhalten sollten.
Sie haben Forderungen nicht bezahlt und dann setzen die Gläubiger auf Einleitung des Mahnverfahrens. Direkt nach der Mahnung und nicht Reaktion des Schuldners hat der Gläubiger das Recht ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dazu wendet er sich an das zuständige Amtsgericht und der Schuldner bekommt ein Mahnbescheid. In einem solchen Fall sollten Sie sofort reagieren, damit es am Ende zu keiner finanziellen Problematik kommt.
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]]>Der Beitrag Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros – Ein schriftlicher Widerspruch und Sie reagieren auf keine weiteren Aufforderungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Nachdem die Zahlung einer Ware oder Dienstleistung nicht erfolgt ist, kommt die erste Zahlungsaufforderung in Haus. Aber schon vor der Zahlungsaufforderung haben Sie mit einem der zahlreichen Musterbriefe der Forderung widersprochen und demnach müssen Sie auf alle folgenden Schreiben nicht mehr reagieren. Sie brauchen auch bei Mahnschreiben von Inkassodiensten und / oder Rechtsanwälten keine Reaktion zeigen.
Sie haben eine E-Mail mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!“ von der Macron Contracts LTD bekommen? Sie sollen eine Forderung für die Nutzung von Flixway.de KINO CINEMAS LIMITED begleichen? Kann diese Nachricht echt sein? Immer
Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus, die als echte Mahnschreiben betitelt werden. Bei dem gerichtlichen Mahnschreiben handelt es sich um ein amtliches Formular und dieses Formular kommt per Postzustellung vom Gericht. Jedem gerichtlichen Mahnschreiben ist ein Formular für den Widerspruch beigelegt und mit diesem Formular widersprechen Sie der Geldforderung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist. Ger Gerichtsvollzieher stattet Ihnen in baldiger Zukunft einen Besuch ab, wenn Sie das Widerspruchsformular nicht erstellen. Die Erfahrungen der Verbraucherzentrale haben gezeigt, dass ein solcher „echter“ Mahnbescheid nur selten vorkommt. Wenn er aber ins Haus flattert, dann wenden Sie sich an die örtliche Verbraucherzentrale.
Bei dem gerichtlichen Verfahren gibt es eine Besonderheit und die liegt darin, dass das Gericht bei einem gerichtlichen Mahnverfahren im Vorfeld nicht überprüft, ob die Forderung zu Recht besteht. Es gibt nur eine formale Prüfung und danach erlässt das Mahngericht den Mahnbescheid. Der Mahnbescheid wird dem Verbraucher von Amts wegen zugestellt und wenn die Forderung wirklich vorhanden ist, dann muss der betroffene Verbraucher Widerspruch einlegen. Dafür hat er zwei Wochen nach Zustellung Zeit. Das Verfahren wird nur weiter vorangetrieben, wenn der Anbieter eine Klage einreicht.
In den meisten Mahnschreiben wird mit einem Eintrag in die Schufa gedroht, aber davon lassen Sie sich auf keinen Fall beunruhigen.
Kreditmerkmale können nur von den Vertragspartnern der Schufa gemeldet werden und Auskunft über die einzelnen Einträge gibt die Schufa nur an die Vertragspartner heraus. Die sogenannten Abzockerfirmen sind in den meisten Fällen keine Schufa-Mitglieder, aber darüber gibt es keine Sicherheit. Die Rechtsanwälte oder Inkassobüros, welche die Abzockerfirmen vertreten könnten ebenfalls bei der Schufa-Mitglied sein oder auch nicht.
Nach unserer Auffassung darf auch auf Grundlage der aktuellen Rechtslage keine Übermittlung an die Auskunftei erfolgen, wenn es sich um eine bestrittene Forderung handelt.
Zahlreiche Verbraucher erhalten aktuell eine Mahnung der Firma FLX EK Forderungsmanagement aus Berlin über 597,53 Euro. Angekündigt wird in den Schreiben eine Pfändung beziehungsweise Kontosperrung. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie Sie
Grundsätzlich haben Sie das Recht einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft bei der Schufa einzufordern.
Mit der kostenlosen Auskunft haben Sie die Möglichkeit, festzustellen, welche Informationen gespeichert sind und von welchen Unternehmen. Jeder Verbraucher sollte von dieser Möglichkeit unbedingt Gebrauch machen, so dass Sie sich frühzeitig gegen unberechtigte Einträge wehren können.
FAQs zum Thema Mahnungen
Erhalten Sie eine unberechtigte Mahnung, dann verfassen Sie innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch und senden ihn an den Anbieter. Als Alternative wenden Sie sich an einem Anwalt, der sich mit dem Anbieter in Verbindung setzt und alle weiteren Angelegenheiten regelt. Er setzt einen Widerspruch auf und übernimmt die Korrespondenz mit dem Sender des Mahnschreibens.
Der Inkassodienst wird immer dann eingeschaltet, wenn der Verbraucher in Zahlungsverzug gerät. In der Regel bekommt der Verbraucher erst einige Mahnungen und Zahlungsaufforderungen und erst, wenn diese keinen Erfolg bringen, wird der Inkassodienst eingeschaltet.
Eine Kontopfändung wird nur vorgenommen, wenn ein rechtskräftiger Vollstreckungsbescheid vorliegt und dann wird der Gerichtsvollzieher geschickt, der die Pfändung durchsetzt. Der Inkassodienst darf keine Kontopfändung durchführen. Das ist nur mit einem gerichtlichen Beschluss möglich.
Die Anbieter sind in der heutigen Zeit sehr schnell und meist folgt die erste Mahnung schon 14 Tage nach der Zahlungsaufforderung. In der Zahlungsaufforderung steht eine Frist und ist diese abgelaufen, kommt es sofort zur Mahnung.
Der Anbieter hat das Recht Mahnkosten zu verlangen, wenn die Zahlung nicht fristgerecht eingeht. Allerdings sind die Mahnkosten nicht zu zahlen, wenn Sie im Vorfeld einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben. Bis zur endgültigen Prüfung ist das Verfahren dann zu stoppen.
Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Computer oder einem Smartphone anschauen? Dann könnten Sie bei einer Suche auf dubiose Streaming-Anbieter stoßen. Diese versuchen Sie mit fiktiven Webseiten und gefälschten Identitäten in eine Kostenfalle zu locken.
Nach dem Kauf einer Ware kommt es vor, dass Sie einen Widerruf schreiben müssen und in einigen Fällen erhalten Sie dann eine Zahlungsaufforderung. Auf diese müssen Sie nicht reagieren, wenn Sie einen Widerruf verschickt haben. Auch auf Schreiben von Anwälten oder Inkassobüros brauchen Sie nicht reagieren. Anders sieht es bei gerichtlichen Mahnschreiben aus. Sie sind mit einem Widerrufsformular ausgestattet, dass innerhalb von 14 Tagen ans Gericht zurückgeschickt werden sollte.
Der Beitrag Mahnungen von Rechtsanwälten oder Inkassobüros – Ein schriftlicher Widerspruch und Sie reagieren auf keine weiteren Aufforderungen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Inkasso-Forderung erhalten? Kostenlos online prüfen und Betrugsfirmen aufdecken erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Eine Forsa-Umfrage hat rausgefunden, dass 9% aller Deutschen schon mindestens einen Brief von einem Inkasso-Unternehmen erhalten haben. Umgerechnet handelt es sich dabei um 5,8 Millionen Empfänger.
In den Schreiben drohen die Unternehmen schon von Anfang an mit der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche, aber damit noch lange nicht genug. Sie drohen auch mit einem Hausbesuch und einer Pfändung von vorhandenen Wertsachen und sogar mit Lohn- und Gehaltspfändungen. Durch diese Aussagen beziehungsweise Drohungen sehen die meisten Empfänger sich gezwungen sofort zu reagieren und zahlen die angeblich offene Forderung. Allerdings hat die Studie auch gezeigt, dass um die 65% der Forderungen als unberechtigt einzustufen sind.
Das Thema Inkasso ist weitreichend und fast jeder Verbraucher hat schon einmal im Leben in Inkasso-Schreiben erhalten, aber die Sprache dahinter ist nicht leicht zu verstehen. Wir sorgen für ein bisschen Klarheit hinter dem Beamtendeutsch.
Mit Hilfe des kostenlosen Inkasso-Checks erhalten Sie die Möglichkeit den Inkasso-Forderungen ohne Angst zu begegnen.
Wenn Sie eine Inkasso-Forderung bekommen, dann können Sie sich online direkt ein paar Fragen erläutern lassen und sich Informationen einholen, bevor Sie die Forderung ohne Bedenken bezahlen. Nachdem Sie die Fragen beantwortet haben, erhalten Sie eine erste rechtliche Information, die individuell für Ihren Fall bestimmt ist. Sie haben sogar die Möglichkeit einen generierten Brief an das Inkasso-Unternehmen zu schreiben.
Sollte es sich um einen komplexen Sachverhalt handelt oder am Ende des Checks bleiben noch Fragen offen, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sie erhalten eine unabhängige und vor allen Dingen persönliche Beratung.
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Wenn Sie sich für den Online-Check entscheiden, dann müssen Sie nur ein paar Fragen wahrheitsgemäß beantworten und schon erhalten Sie eine Ersteinschätzung.
Rufen Sie die Seite des Online-Checks auf und drücken Sie auf den Button „Online-Check starten“. Schon können Sie beginnen und dazu müssen Sie die erste Frage beantworten.
Es stehen verschiedene Antwortmöglichkeiten zur Verfügung. Je nach Antwort werden Sie zum nächsten Schritt weitergeleitet. Wenn Sie also sicher sind, dass Ihnen weder der Anbieter noch die Forderung unbekannt sind, dann sollten Sie das entsprechende Feld ankreuzen. Danach werden Sie weitergeleitet und müssen den nächsten Schritt durchführen.
Wenn das der Fall ist, dann sind von Ihnen keine weiteren Angaben notwendig und Sie können sich einen Musterbrief für den Widerruf erstellen lassen. Dazu brauchen Sie nur die eigenen Adressdaten und die des Inkasso-Unternehmens eingeben und schon wird Ihnen ein Musterbrief erstellt. Wichtig ist, dass mit Ihren Daten vertraulich umgegangen wird.
Ein Bankkonto können Sie heutzutage vom Schreibtisch oder dem heimischen Sofa eröffnen. Doch worauf müssen Sie achten, welche Voraussetzungen gibt es und welche Probleme tauchen auf? Wir erklären, wie Sie die Kontoeröffnung online erledigen und welche
Sie können sich frei entscheiden, ob Sie einen Brief mit Adressdaten oder ohne Adressdaten erstellen lassen. Klicken Sie einfach die entsprechende Abteilung an und lassen Sie sich weiterleiten. Auch das Aktenzeichen ist eine gute Sache, denn das Aktenzeichen muss auf jedem Schreiben vorhanden sein, damit das Unternehmen den Brief der passenden Forderung zuordnen kann.
Sie können sich den Musterbrief mit und ohne Adressdaten im Anschluss einfach ausdrucken und an das Unternehmen senden.
Wichtig ist, dass Sie die offene Forderung vorerst nicht bezahlen und das dem Inkasso-Unternehmen und dem ursprünglichen Anbieter auch mitteilen. Sie können neben dem Schreiben auch weitere Rechte geltend machen und das sollten Sie vorsichtshalber auch tun. Anhand der konkreten Anhaltspunkte lässt sich herausfinden, ob Ihnen die Rechte tatsächlich zustehen oder nicht. Überprüfen Sie auch, ob das Inkasso-Unternehmen überhaupt registriert ist, denn viele Unternehmen arbeiten ohne eine entsprechende Registrierung. Wenn Sie keine Registrierung finden, dann zeigen Sie das Unternehmen beim zuständigen Gericht an, aber weisen Sie die Inkasso-Forderungen trotzdem aus formalen Gründen sofort zurück.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
Der Inkasso-Check dient zur ersten Einschätzung Ihres Falles und dabei wurde die zugängliche Rechtsprechung zur Hilfe genommen.
In vielen Fällen wird die Forderung durch ein Inkassobüro geltend gemacht und im Endeffekt vor einem Amtsgericht verhandelt. Danach sind auch Berufungsinstanzen möglich und somit kommt es auf die Einschätzung des zuständigen Richters an. Dadurch können wir bei der ersten Einschätzung kein Gewähr übernehmen, denn das Gericht kann komplett anderer Meinung sein.
Sie sollten wissen, dass alle bereitgestellten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt wurden und auf dem aktuellen Stand sind. Allerdings übernehmen wir kein Gewähr für die Vollständigkeit.
Es können keine Aussagen zu komplexen Sachverhalten oder in Hinsicht auf eine nicht geschäftsfähige oder beschränkt geschäftsfähige Person getroffen werden. Die Informationen berufen sich auf die Angaben, die Sie gemacht haben und werden von uns nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft.
Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, dann sollten Sie sich einen Rechtsbeistand an die Seite holen, denn dann kann eine individuelle Beratung erfolgen. Der Grundsatz, dass Sie offene Forderungen bezahlen müssen, wenn sie zur Recht eingefordert werden, gilt auch weiterhin. Sie sollten es nicht auf einen kostenaufwendigen Rechtsstreit ankommen lassen, nur weil Sie sich gegen die zusätzlichen Kosten wehren wollen, aber wissen, dass die Forderungen eigentlich vollkommen gerechtfertigt sind.
Eine E-Mail im Namen diverser Rechtsanwaltskanzleien sorgt für Ärger. Darin geht es um eine „Letzte außergerichtliche Mahnung“ oder eine Unterlassungserklärung. Es soll Geld für ein Zeitschriften-Abo, eine begangene Urheberrechtsverletzung oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eingetrieben
FAQs zum Thema Inkasso-Forderungen
Das kommt darauf an, ob es sich um eine gerechtfertigte oder ungerechtfertigte Forderung handelt. Bei einer unberechtigten Forderung können Sie mit Hilfe des Online-Checks einen Widerruf verfassen und wenn es sich um eine gerechtfertigte Forderung handelt, sollten Sie die Zahlung der offenen Forderung vornehmen.
Der Online-Check ist für Sie kostenlos. Allerdings sollten Sie alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig machen, denn nur dann kann die Ersteinschätzung auch der Realität entsprechen.
Sie haben sich für die Nutzung des Inkasso-Checks entschieden und möchten einen Widerruf verfassen, dann müssen Sie die Adressdaten nicht unbedingt angeben. Sie können die Adressdaten auch im Nachhinein einfügen.
Sie geben das Aktenzeichen beim Inkasso-Check an, damit das Schreiben so individuell wie möglich ist. Wenn Sie das Aktenzeichen direkt angeben, dann brauchen Sie das Schreiben nur noch Ausdrucken und Abschicken. Weitere Anpassungen sind nicht mehr notwendig.
Der Inkasso-Check dauert im Grunde nur wenige Minuten, aber Sie sollten sich die Zeit nehmen, um die Angaben richtig und vor allen Dingen vollständig zu machen.
Sie haben einen Brief oder eine E-Mail der Infoscore Forderungsmanagement GmbH erhalten, welche im Auftrag von Amazon Payments Europe S.C.A. beziehungsweise PayPal handelt? Dann sollten Sie nicht untätig sein. Denn der Brief ist echt. Es
Der Inkasso-Check ist ein kostenloser Service, der Ihnen bei der Erstellung eines individuellen Briefes hilft und Ihnen eine erste Einschätzung Ihres Falls bietet. Innerhalb von wenigen Minuten ist der Inkasso-Check durchgeführt, aber wichtig ist, dass Sie alle Angaben vollständig und korrekt hinterlassen, damit die Ersteinschätzung so realistisch wie möglich ist.
Der Beitrag Inkasso-Forderung erhalten? Kostenlos online prüfen und Betrugsfirmen aufdecken erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen von falschen Inkassobüros erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Ein Unternehmen beauftragt einen Inkasso-Dienst, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden und das Geld eingezogen werden muss. Der folgende Beitrag enthält viele wichtige Informationen rund um das Thema Inkasso.
Das Inkasso-Unternehmen darf in erster Linie die offenen Forderungen eines Unternehmens eintreiben und das bedeutet, wenn Sie eine Rechnung nicht bezahlt haben, dann darf das Inkasso-Unternehmen auf Sie zukommen.
Beispielsweise haben Sie im Internet einen Kauf getätigt und die Rechnung bisher nicht bezahlt. Früher oder später kommt Post vom Inkasso-Unternehmen oder sogar von einem Anwalt. Allerdings müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein, damit ein Inkasso-Verfahren möglich ist:
Nur wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, darf das Inkasso-Unternehmen tägig werden.
Wichtig ist, dass ein Inkasso-Unternehmen entweder eine Vollmacht des eigentlichen Unternehmens hat oder die Forderung wurde eingekauft.
E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für
Viele Verbraucher sind der Meinung, dass der Zahlungsverzug rechtlich erst aktiv beginnt, wenn Sie drei Mahnungen keine Beachtung schenken und genau das ist aber falsch.
Der Gesetzgeber hat ganz eindeutig eine Regelung, wann es zu einem Zahlungsverzug kommt. Richtig ist, dass Sie im Zahlungsverzug sind, wenn
„Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang dieser Rechnung fällig. Wir weisen gemäß § 286 Abs.3 BGB darauf hin, dass Sie auch ohne Mahnung automatisch in Verzug geraten, wenn Sie den oben genannten Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit der Forderung und Zugang dieser Rechnung auf unserem unten genannten Konto eingehen lassen.“
Das Unternehmen braucht Ihnen keine weitere Rechnung oder Mahnung schicken, wenn Sie innerhalb von 30 Tagen die Zahlung nicht durchgeführt haben. Dann sind Sie automatisch im Zahlungsverzug.
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Sobald das Inkasso-Unternehmen seine Arbeit aufnimmt, weil Sie ihre Rechnungen für eine längere Zeit nicht bezahlt haben, dann entstehen zusätzliche Kosten.
Es entsteht für das fordernde Unternehmen eine zusätzliche finanzielle Belastung und diese geben sie an den Schuldner weiter. Zudem muss auch das Inkasso-Unternehmen bezahlt werden und auch diese Kosten werden an den Schuldner weitergereicht.
Die Kosten für das Inkasso-Unternehmen basieren auf Preise und Konditionen, die mit dem Auftraggeber abgesprochen sind. Somit wird deutlich, dass die Kosten von Fall zu Fall unterschiedlich sein können. Allerdings kann keine Preistreiberei durchgeführt werden, denn die Kosten des Inkasso-Unternehmens sind gesetzlich geregelt. Das heißt, dass die Kosten für ein Inkasso-Unternehmen nicht höher sein dürfen als der Betrag, den ein Anwalt berechnen würde, denn er den Fall übernimmt.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
Wenn Sie eine Rechnung vom Inkasso-Unternehmen bekommen, dann sollten Sie sich diese genau anschauen und prüfen.
Sie müssen jede einzelne Position hinterfragen, denn meist sind die Rechnungen deutlich überhöht.
Sie haben einen Brief oder eine E-Mail der Infoscore Forderungsmanagement GmbH erhalten, welche im Auftrag von Amazon Payments Europe S.C.A. beziehungsweise PayPal handelt? Dann sollten Sie nicht untätig sein. Denn der Brief ist echt. Es
Sie müssen nicht immer sofort zahlen, wenn sich ein Inkasso-Unternehmen bei Ihnen meldet. Sie müssen der Aufforderung nur nachkommen, wenn Sie dem Unternehmen das Geld tatsächlich schulden.
Trotzdem müssen Sie nicht für die überhöhten Inkasso-Kosten aufkommen, auch wenn Sie mit der Zahlung im Verzug sind.
Sie zahlen gar nicht, wenn Sie sicher sind, dass Sie mit dem Unternehmen keinen Vertrag geschlossen haben. Dann müssen Sie der Forderung umgehend widersprechen und dazu nutzen Sie einen Brief per Einwurfeinschreiben.
In vielen Branchen sind leider unseriöse Methoden an der Tagesordnung, so dass auch viele Inkasso-Unternehmen mit dubiosen Dienstleistungen zur Kasse bitten. Sie drohen direkt mit Mahnbescheiden und nutzen sogar die Angst vor dem Gerichtsvollzieher aus. Zwangsvollstreckungen und Kontosperrung soll den Forderungen einen deutlichen Nachdruck verleihen. Die Schreiben sind teilweise so undurchsichtig, dass viele Verbraucher nicht wissen, wo die offenen Forderungen überhaupt herkommen. Dazu kommt eine aggressive Wortwahl und Drohungen zu Gerichtsverfahren. Damit erreichen viele Inkasso-Unternehmen ihr Ziel, denn die Betroffenen sind verunsichert und zahlen auch Forderungen, die sie nicht müssen.
Plötzlich und unerwartet haben Sie Post von einem Inkassounternehmen im Briefkasten. Angeblich haben Sie Schulden, die Sie begleichen sollen. Doch Sie kennen die angegebene Firma gar nicht. Dann sollten Sie der Forderung mit diesem Musterbrief
Gemäß §10 des Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) muss jedes Inkasso-Unternehmen registriert sein und dazu gibt es einen Registrierungsbescheid von der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Sie können im Rechtsdienstleistungsregister nachprüfen, ob das Inkasso-Unternehmen registriert ist. Die Prüfung ist kostenfrei. Wenn das Inkasso-Unternehmen nicht registriert ist, dann können Sie es bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anzeigen.
Bedenken Sie aber, dass die Registrierung nichts darüber aussagt, ob es sich um ein seriöses Unternehmen handelt oder nicht. Auch die registrierten Unternehmen arbeiten mit unlauteren Methoden.
Gut zu wissen ist, dass auch Rechtsanwälte ein Inkasso-Verfahren durchführen dürfen und sie müssen nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Sie müssen nur bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer registriert sein.
Wenn Sie plötzlich eine Rechnung oder Mahnung von Amazon oder PayPal bekommen, dann muss es sich um keine Phishing-Nachricht handeln. Unter Umständen haben Kriminelle auf Ihre Kosten im Internet eingekauft. Dafür benötigen diese nur Ihre
Ein seriöses Inkasso-Unternehmen kommuniziert immer transparent und geht auf Ihre Einwände ein. Direkt beim ersten Schreiben muss deutlich sein, für welches Unternehmen die Forderung eingetrieben wird. Dazu muss der Vertragsgegenstand und das Datum des Vertragsabschlusses zu sehen sein. Wenn Sie anfragen, dann muss das Inkasso-Unternehmen Ihnen auch weitere Angaben machen, wie
Sie müssen die Forderung nachvollziehen können und dafür brauchen Sie eine angemessene Frist, aber die wird Ihnen nur von einem seriösen Inkasso-Unternehmen gewährt. Ein Zeichen für ein unseriöses Unternehmen ist, wenn das Schreiben auf zwei Wochen vor der Zustellung datiert ist und die Zahlungsfrist schon seit mehreren Tagen verstrichen ist.
Sie haben eine E-Mail von der Wulf Consulting Ltd mit dem Absender wulf-inkasso.eu ([email protected]) bekommen? Wir erklären, was es mit der Zahlungsaufforderung auf sich hat und ob Sie antworten müssen. Wenn eine Mahnung in den
Ein Schufa-Eintrag oder ein Eintrag bei einer ähnlichen Auskunftei ist nur zulässig, wenn es sich um eine berechtige Forderung handelt und Sie die Rechnung trotz zweifacher Mahnung nicht bezahlt haben.
Es dürfen aber keine Daten übermittelt werden, wenn Sie gegen die Forderung einen schriftlichen Widerspruch eingelegt haben. Zudem sind Drohungen in Bezug auf einen Schufa-Eintrag nicht zulässig. Sie haben außerdem das Recht den Eintrag, wenn er unberechtigt ist, löschen oder berichtigen zu lassen.
Angst machen ist nicht erlaubt und somit müssen Sie den Mitarbeiter des Inkasso-Dienstes nicht in die Wohnung lassen.
Außerdem werden Sie mit Sicherheit nicht einfach so strafrechtlich verurteilt. An vielen Zahlungsaufforderungen hängen Urteile an, aber davon sollten Sie sich nicht irritieren lassen. Sie betreffen immer nur den Einzelfall und haben nichts mit Ihrer Situation zu tun.
Sie brauchen Sie auch nicht durch die folgenden Informationen einschüchtern lassen:
Sie haben eine E-Mail mit dem Betreff „Letzte Mahnung vor gerichtlichem Mahnverfahren!“ von der Macron Contracts LTD bekommen? Sie sollen eine Forderung für die Nutzung von Flixway.de KINO CINEMAS LIMITED begleichen? Kann diese Nachricht echt sein? Immer
Grundsätzlich kommt nicht immer direkt ein Gerichtsvollzieher, wenn er vor der Tür steht, denn sind verschiedene Dinge im Vorfeld passiert.
Zuerst muss ein Mahnbescheid verschickt worden sein und diesen muss das Inkasso-Unternehmen bei Gericht beantragen. Wichtig ist, dass das Gericht die Richtigkeit der Forderungen nicht prüft. Also sollten Sie unbedingt innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerruf verfassen, wenn Sie der Ansicht sind, dass es sich um eine unberechtigte Forderung handelt. Danach muss der Gläubiger eine Klageschrift bei Gericht einreichen und Sie werden vor der Urteilsverkündung gehört. Kommt das Gericht danach zu dem Schluss, dass Sie die Forderung zu bezahlen haben, dann kann der Gläubiger das Geld mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers einfordern.
Grundsätzlich haben die meisten Unternehmen kein Interesse an einem teuren und langwierigen Gerichtsverfahren. Vor allen Dingen Unternehmen, die Ihnen Verträge oder Gewinnmitteilungen untergeschoben haben.
E-Mails von Usenet.com.de werden derzeit an Verbraucher versendet. Ein offener Betrag, der aus dem Jahres-Abo für einen Premium-Account stammen soll, wird angemahnt. Die Drohung mit Anwalt und Inkasso bei Nichtzahlung, ist natürlich auch enthalten. Aber sind
Legen Sie keinen sinnlosen Widerspruch ein, denn wenn es sich um eine berechtige Forderung handelt, dann wird die Forderung durch ein Gerichtsverfahren nur deutlich höher.
Sie müssen mit einem Vollstreckungsbescheid rechnen, wenn Sie auf ein Mahnschreiben nicht reagieren. Trotzdem haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen einen schriftlichen Widerspruch zu schreiben. Im gleichen Atemzug müssen Sie die Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen. Dafür wenden Sie sich an einen Rechtspfleger beim Amtsgericht. Es kommt zu einem Gerichtsverfahren und das endet in der Regel mit einem Urteil.
Wenn Sie keinen Einspruch einlegen, dann wird dem Gläubiger ein rechtkräftiger Vollstreckungstitel zugesprochen und dann darf der Gerichtsvollzieher das Geld auch eintreiben. Achten Sie darauf, dass Sie die Fristen nicht verpassen, denn ansonsten kann auch eine unberechtigt Forderung durch den Gerichtsvollzieher eingetrieben werden.
Zahlreiche Nutzer erhalten derzeit eine Mahnung und eine Ankündigung für eine Pfändung. Es geht um die Webseiten maps-routenplaner-professionell.online, routenplaner-maps.com, maps-routenplaner.online, maps24-routenplaner.online, routenplaner-maps.website und maps-24-routenplaner.com. Die Macher werden immer dreister. Wir erklären, was es damit auf
Sie sollten bei einem Inkasso-Unternehmen keine Abtretung unterschreiben, denn ansonsten treten Sie ihren Lohnanspruch an das Inkasso-Unternehmen ab.
Solche Abtretungen werden in der Regel bei Ratenzahlungsvereinbarung verlangt und meist handelt es sich um eine Gehaltsabtretung. Aber auch andere Vermögenswerte oder Einkommensarten lassen sich abtreten:
Solche Absätze müssen Sie streichen oder die Unterschrift verweigern, denn wenn Sie eine Abtretung unterzeichnet haben, dann braucht das Inkasso-Unternehmen den Weg zum Gericht nicht einhalten. Das Unternehmen kann sofort an den Arbeitnehmer oder die Bank gehen, wenn die Raten nicht gezahlt werden.
Für eine Ratenzahlungsvereinbarung kann das Inkasso-Unternehmen zusätzliche Kosten verlangen, aber darauf muss das Unternehmen Sie hinweisen.
Die Firma Pro Bi Re aus Luxemburg mahnt deutsche Verbraucher und möchte Kosten für einen angeblichen Telefonsex-Anruf geltend machen. Einige Nutzer können sich an den Telefonsex-Anruf gar nicht erinnern und fragen sich, ob sie zahlen
Die nachfolgenden 9 Tipps können Ihnen helfen, auf eine Inkasso-Forderung richtig zu reagieren.
Das Pfändungsschutz beziehungsweise P-Konto ist vielen Verbrauchern ein Begriff, denn es handelt sich um ein spezielles Konto als Schutz vor einer Kontopfändung. Jeder Verbraucher kann ein P-Konto eröffnen, so dass das Guthaben bis zu 1.178,59
FAQs zum Thema Inkasso
Unter dem Kürzel Inkasso verbergen sich spezielle Unternehmen, die zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner stehen. Inkasso-Unternehmen werden von Gläubigern beauftragt offene Forderungen einzutreiben.
Ein Inkasso-Schreiben ist erst einmal keine schlimme Sache, aber dann gilt es darauf zu reagieren und zwar richtig. Berechtigte Forderungen sind zu bezahlen und für unberechtigte Forderung ist ein Widerspruch zu schreiben.
Prüfen Sie zuerst die Richtigkeit und wenn die Forderungen berechtigt sind, dann sollten Sie die Zahlung veranlassen. Sind die Forderungen nicht korrekt, dann müssen Sie einen schriftlichen Widerspruch einreichen.
Das Inkasso-Unternehmen darf nicht einfach das Konto dicht machen, aber wenn Sie eine Abtretung unterschreiben oder ein entsprechendes Urteil vom Gericht vorliegt, dann ist das durchaus möglich.
Das P-Konto ist eine sinnvolle Sache, wenn Sie hohe Schulden haben, Inkasso-Unternehmen Ihnen regelmäßig schreiben und die Titel zur Pfändung erwirkt wurden. Dann schützt das P-Konto Sie vor dem finanziellen Ruin.
Viele E-Mail-Nutzer beschweren sich über diese E-Mail, die regelmäßig in zahlreichen Postfächern landet. Angeblich können Sie trotz einem negativen Schufa-Eintrag einen Kredit bis 100.000 Euro bekommen. Was hat es mit der Spam-Mail auf sich und
In der heutigen Zeit versuchen viele unseriöse Inkasso-Unternehmen unberechtigte Forderung von Verbrauchern einzutreiben, aber wichtig ist, dass Sie richtig und umgehend reagieren. Prüfen Sie immer zuerst die Forderung und dann heißt es den richtigen Schritt machen. Zahlen Sie die berechtigten Forderungen und reichen Sie einen Widerspruch ein, wenn es sich um eine unberechtigte Forderung handelt.
Der Beitrag Inkasso: So erkennen Sie unseriöse Forderungen von falschen Inkassobüros erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>E-Mails der MICKEY AFC LTD, ELTON LTD, LESS MEDIA LIMITED, GOMO LIMITED, GOGAN LIMITED, AERN SOLUTIONS LTD oder RICKEY BUSINESS LTD erreichen derzeit zahlreiche Verbraucher. Darin wird ein angeblich offener Betrag aus einem Streaming-Portal für Kinofilme oder einer Urheberrechtsverletzung angemahnt. Teils wird mit einem festgelegten Termin einer Pfändung gedroht. Ist die Forderung berechtigt? Darf das Inkasso Team zu Ihnen nach Hause kommen und Gegenstände aus Ihrer Wohnung abtransportieren oder sollten Sie lieber überweisen?
Rechtmäßig arbeitende Inkassounternehmen kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Rechnung nicht oder nur zum Teil beglichen und auf Mahnungen des Berechtigten nicht reagiert haben. Dieses Verfahren wird außerhalb des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben. Ein Inkassounternehmen darf in Deutschland nur agieren, wenn es die entsprechenden Registrierungsvoraussetzungen nach dem Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz erfüllt. Das Unternehmen muss also registriert sein.
Betrüger machen sich immer wieder die Unwissenheit von Verbrauchern zu Nutze und stellen Forderungen auf, obwohl sie dazu nicht berechtigt sind. Auch wir haben bereits mehrfach über solche dubiosen Inkassounternehmen berichtet. In den meisten Fällen kamen die Forderungen von Inkassounternehmen aus dem europäischen Ausland und waren völlig unbegründet.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
In einer neuen Masche werden nicht nur Geldforderungen gestellt. Neuerdings wird per E-Mail mit einem erwirkten Vollstreckungstitel gedroht und sogar ein Termin für eine Pfändung der Wertgegenstände im Haus oder der Wohnung angekündigt. Eine solche Nachricht verbreitet natürlich besondere Angst und verunsichert die Empfänger, die sich keiner Schuld bewusst sind. Inhaltlich geht es um eine angebliche Mitgliedschaft für ein Streaming-Portal (Premium – Jahresabo ( 12 Monate / 1 Vertragsjahr )). Dort sollen Sie sich angemeldet und nach einer kostenlosen Testphase von 5 Tagen automatisch ein Jahresabo für mehrere Hundert Euro abgeschlossen haben. Wir haben davor bereits gewarnt und die Nutzung legaler und kostenloser Streamingdienste empfohlen.
Zudem versenden offensichtlich die gleichen Macher Mahnungen, Zahlungsaufforderungen und Pfändungstermine wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Vorausgegangen ist diesen E-Mails tatsächlich eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung, die allerdings ebenfalls Fake ist. In einigen Nachrichten geht es auch um das Portal Usenet.nl. Angeblich sollen Sie Schulden aufgrund der Nutzung des Netzwerkes haben. Doch auch das ist Fake.
Alles begann mit Firmen wie OT Inkasso oder BGS Inkasso. Doch das war erst der Anfang. Mittlerweile werden die vermeintlichen Inkassobüros fast monatlich neu erfunden. Die Besonderheit: Alle Inkassobüros samt der angeblichen Rechtsanwälte sind frei erfunden und existieren nicht. Trotzdem haben viele Empfänger Angst vor den dubiosen Mahnungen.
Folgende Fake-Unternehmen als Inkasso-Büros sind uns bisher bekannt:
Auf diese Bankverbindungen soll Geld überweisen werden:
Diese Betreffzeilen werden verwendet:
Vermeintliche Aktenzeichen / Rechnungsnummern:
Angebliche Mandanten der Fake-Inkassobüros:
Urheber der E-Mails sind die oben genannten Firmen, die ihren Sitz in der Regel in England haben. Die gestellten Forderungen stammen aus angeblichen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen oder aus einem Vertrag mit einem Streamingdienst, der horrende Rechnungen stellt und über den wir bereits berichtet haben.
Die angeblichen Inkassounternehmen handeln augenscheinlich im Auftrag diverser Firmen, bei denen es überwiegend um Streaming-Seiten geht, die ebenfalls als Betrug einzustufen sind. Vermutlich werden hier bestehende Unternehmen genutzt und deren Daten missbraucht. Beispielsweise wurden einige Mahnungen im Auftrag der Movies Darling LTD versendet. Dieses Unternehmen hat sich erst kürzlich bei uns gemeldet und gesagt, dass sie damit nichts zu tun haben und sich von den Forderungen distanzieren. (Siehe unser Artikel)
So sehen die E-Mails beispielsweise aus, deren Text sich regelmäßig geringfügig ändert:
Ob die zugrunde liegenden Forderungen berechtigt sind, können wir pauschal weder bejahen, noch verneinen. Allerdings können wir sagen, dass die Forderungen des Inkassounternehmens nicht berechtigt sind. Die Inkasso-Firmen sind weder im Unternehmensregister noch in der Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gelistet. Die sehr professionell anmutende Webseite wurde kopiert. Die Inhalte und Daten eines rechtmäßig in Deutschland arbeitenden Inkassounternehmens werden hier missbraucht.
Auch die angedrohten Zwangsmaßnahmen sind nicht ohne weiteres und schon gar nicht von der Inkassofirma durchsetzbar. Um den erwähnten Vollstreckungstitel zu bekommen, muss im Vorfeld ein bestimmtes Prozedere abgelaufen sein. Von diesem hätten Sie mit Sicherheit Kenntnis erlangt. Dazu gehört ein Antrag beim Mahngericht, eine Anhörung des von der Maßnahme betroffenen und dann ein Beschluss von einem Gericht. Diesen darf auch kein Inkassounternehmen durchsetzten, denn es handelt sich hier um eine Amtshandlung. Diese ist dem vom Gericht bestellten Gerichtsvollzieher vorbehalten. Es hätten mehrere Briefe mit einer förmlichen Zustellung bei Ihnen ins Haus flattern müssen.
Lassen Sie sich von diesen E-Mails nicht einschüchtern. Überweisen Sie kein Geld. Die Nachricht und die Webseite sehen sehr professionell aus. Aber lassen Sie sich nicht täuschen. Der Schein trügt. Ob diese Forderungen nun berechtigt sind oder nicht. Das Inkassounternehmen ist nicht berechtigt, die Forderungen einzutreiben. Ein gerichtliches Mahnverfahren oder einen Vollstreckungstitel gibt es nicht.
Mittlerweile ändern die Betrüger Ihre Bankkonten so oft, wie andere mit ihrem Auto an die Tankstelle fahren. Sie sollten in jedem Fall bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige erstatten, was in vielen Bundesländern auch online geht. Falls Sie vor Ort bei der nächsten Polizeidienststelle Anzeige erstatten, sollten Sie unsere Tipps zur Anzeigenerstattung beachten.
Leider versuchen die Kriminellen immer wieder ihre Opfer zu einer Kommunikation zu animieren. So sollen Sie beispielsweise unter der Telefonnummer 015237143546, 015236198447 oder +4915236198503 eine Ratenzahlung vereinbaren. Rufen Sie die Telefonnummer nicht an und schließen Sie keine Ratenzahlungsvereinbarung ab. Werder telefonisch, noch per E-Mail.
Gegebenenfalls schreiben Ihnen die Betrüger sogar E-Mails oder rufen an. In letzter Zeit verwenden die Kriminellen dafür den Namen Philipp Schramm, der sich sogar mit Google in Verbindung bringt. Seine E-Mail sieht dann in etwa so aus, wenn Sie Fragen stellen:
Guten Tag,
Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz.
Sie haben sich auf www.streamjuju.de angemeldet, und Ihre Daten hinterlassen.
Bitte unsere Nutzungsbedingungen lesen: Punkt 5. Bezahlung:
„Die Registrierung beginnt mit einer kostenfreien Testphase mit einer Dauer von 5 Tagen. Wenn
Sie ihr Abonnement innerhalb dieser Frist abbestellen, wird ihr Account aus unserer Datenbank
vollständig gelöscht. Wenn Sie Ihr Abonnement während der kostenfreien Testphase nicht
abbestellen, wird Ihr Account automatisch auf einen Premium-Account mit einer Laufzeit von
einem Jahr umgestellt.“„Wenn Sie die kostenfreie Testphase abonnieren oder Ihren Account während der Testphase
löschen, wird keine Gebühr erhoben. Falls Sie Ihren Account innerhalb von 5 Tagen nicht löschen
sollten, wird Ihr Account automatisch als Premium-Tarif für den Preis von 32,99€ pro Monat,
395,88€ pro Jahr verlängert. In diesem Fall muss die Zahlung für die Premium-Mitgliedschaft
einmalig in Höhe von 395,88€ geleistet werden.“Als Sie bei Ihrer Registrierung, auf den „Jetzt Kostenpflichtig Registrieren“ Button geklickt haben, haben Sie so unseren Nutzungsbedingungen zugestimmt. Auf der Registrierungsseite ist auch ein Kostenhinweis und die Vertragslaufzeit angegeben.
Sie haben eine Registrierungsbestätigung direkt auf unserer Seite nach Ihrer Anmeldung erhalten, alle Informationen waren darin enthalten.
Sie hatten die Möglichkeit, diese Bestätigung einmalig zu verwenden und sie dann weg zu klicken, oder sie zu speichern. Diese Bestätigung haben Sie geöffnet und akzeptiert.Mit freundlichen Grüßen
Philipp Schramm
Google.com
Tel.: +4915236198447
E-Mail: [email protected]
Falls Sie die dubiose Mahnung von einem anderen Absender erhalten haben, leiten Sie uns diese bitte an [email protected] weiter. Das sollten Sie auch tun, wenn Sie andere dubiose E-Mails bekommen, deren Inhalt Sie anzweifeln. Nur mit Ihrer Hilfe können wir schnellstmöglich vor Gefahren warnen oder Entwarnung geben.
Haben wir Ihnen geholfen und ist der erste Schreck verflogen? Dann würden wir uns über eine Unterstützung freuen, damit wir Sie auch zukünftig vor Betrugsmaschen warnen und das Internet zu einem sicheren Ort machen können.
Der Beitrag E-Mail von ELON LTD – 1. Mahnung! vom Inkasso für Streamingportal – nicht zahlen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Fiese E-Mail Zahlungsaufforderung/Unterlassungserklärung von Rechtsanwälten schockt Empfänger erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Betrüger versuchen regelmäßig im Gewand von Rechtsanwaltskanzleien ahnungslose Verbraucher abzuzocken. Beispielsweise haben wir in der Vergangenheit schon von den betrügerischen Anrufen im Namen von Rechtsanwälten wegen Gewinnspielschulden berichtet. Auch Abmahnungen im Namen von Rechtsanwälten werden häufig versendet und sorgen für viel Aufregung beim Empfänger.
Aktuell versuchen es Kriminelle erneut. Sie versenden eine E-Mail mit einer Geldforderung. Angeblich geht es um ein Zeitschriften-Abo, ein Gewinnspiel-Abo der DGZ deutsche Gewinnerzentrale oder einen Vertrag mit der TGV-Medienverlag UG. Zusätzlich werden in den E-Mails teils weitere Firmen als Gläubiger oder Zahlungsempfänger genannt, bei denen der Empfänger angeblich Dienstleistungen in Anspruch genommen hat. Neben der Hauptforderung werden auch Verzugszinsen und Inkassokosten geltend gemacht.
Teilweise setzen die Betrüger mit ihren E-Mails auch auf eine Art Abmahnung. In einigen E-Mails geht es um eine angeblich begangene Urheberrechtsverletzung auf den Streaming-Plattformen kinox.to, kkiste.ag oder Stream.to. Über vergleichbare Abmahnungen per E-Mail haben wir bereits berichtet. Viele Verbraucher sind zunächst geschockt, wenn sie die Forderung von immerhin rund 350 Euro erhalten.
Wahrscheinlich jeder von Ihnen ist schon einmal mit dem Urheberrecht in Berührung gekommen. Doch was ist das Urheberrecht und wann kommt es zu Urheberrechtsverletzungen? Eine kurze Begriffsklärung möchten wir Ihnen in diesem Artikel geben. Schon
Wir warnen: Zahlen Sie auf keinen Fall und setzen Sie sich nicht mit dem Absender der Nachricht in Verbindung. Es handelt sich bei den Absendern um keine existierende Rechtsanwaltskanzleien.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass sich der Name des Absenders und auch der Inhalt der E-Mail schnell ändern kann. Sollten Sie die E-Mail mit anderen Daten bekommen haben, leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter, damit wir die Warnung aktualisieren können. Folgende Daten sind bisher bekannt:
Betreff:
IBAN:
Im Text der E-Mail ist zu lesen:
Die E-Mail wurde mit dem Namen und der Adresse des Empfängers personalisiert und wird deshalb von vielen Verbrauchern besonders ernst genommen. Optisch macht die Nachricht dagegen nicht viel her. Und auch inhaltlich lässt der Text sehr zu wünschen übrig, da viele Pflichtangaben fehlen.
In der Abmahnung wegen einer angeblichen Urhebrrechtsverletzung wird zunächst kein Geld, sondern die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Senden Sie die Unterlassungserklärung nicht zurück und nehmen Sie auch sonst keinen Kontakt mit der vermeintlichen Anwaltskanzlei Berger und Kollegen aus Bremen auf. Nach unseren Recherchen existiert die Kanzlei nicht.
Viele Empfänger überweisen den geforderten Betrag aus Angst. Das ist falsch. Tun Sie das nicht. In der E-Mail ist eine ausländische IBAN in Bulgarien, Luxemburg, England oder Litauen angegeben. Einmal überwiesenes Geld ist für immer weg und lässt sich nicht zurückholen.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Nein, die im Kopf der E-Mail genannte und als Absender angegebene Kanzlei existiert nicht. Demnach ist diese auch nicht zum Inkasso berechtigt. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie können diese E-Mail löschen. Eine echte und tatsächliche Forderung würden Sie per Post erhalten und auch dann müssen Sie diese ganz genau prüfen, bevor Sie überweisen. Denn letztlich ist immer fraglich, ob Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Das trifft besonders dann zu, wenn Sie davon gar nichts wissen. Falls Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen, sollten Sie den Schriftverkehr immer mit unserem Inkasso-Ratgeber prüfen.
Falls Sie das Geld bereits überwiesen haben und unsere Warnung zu spät lesen, können Sie nur noch Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wir machen Ihnen allerdings nicht viel Hoffnung, dass Sie das überwiesene Geld je wieder sehen.
Der Beitrag Fiese E-Mail Zahlungsaufforderung/Unterlassungserklärung von Rechtsanwälten schockt Empfänger erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Deutsche Gewinner Zentrale: Forderung von EXPERT KASSE INKASSO AG erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Betrüger versuchen regelmäßig im Gewand von Rechtsanwälten, Inkasso-Unternehmen oder anderen erfundenen Dienstleistern ahnungslose Verbraucher abzuzocken. Beispielsweise haben wir in der Vergangenheit schon von den betrügerischen Anrufen im Namen von Rechtsanwälten wegen Gewinnspielschulden berichtet. Auch Abmahnungen im Namen von Rechtsanwälten werden häufig versendet und sorgen für viel Aufregung beim Empfänger. Und die Deutsche Gewinner Zentrale ist in letzter Zeit sehr aktiv. Vermeintliche Rechtsanwälte haben per E-Mail eine Forderung der Deutschen Gewinner Zentrale geltend gemacht.
Jetzt versuchen es die Betrüger erneut. Diesmal wurden gleich mehrere Inkasso-Unternehmen frei erfunden. Beispielsweise fordert die EXPERT KASSE INKASSO AG für seinen angeblichen Mandanten „Deutsche Gewinner Zentrale“ bzw. den Dienstleistungsvertrag „Top200 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ einen dreistelligen Betrag. In der 1. Mahnung wird auch gleich mit Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch einen Gerichtsvollzieher und Pfändung gedroht, falls der angebliche Schuldner nicht zahlt.
Wir warnen: Zahlen Sie auf keinen Fall und setzen Sie sich nicht mit dem Absender der Nachricht in Verbindung. Es handelt sich bei dem Absender um kein existierendes Inkasso-Büro.
Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass sich der Name des Absenders und auch der Inhalt der Nachricht schnell ändern kann. Sollten Sie den Brief mit anderen Daten bekommen haben, leiten Sie diese bitte an [email protected] weiter, damit wir die Warnung aktualisieren können. Folgende Daten sind bisher bekannt:
Betreff:
IBAN:
Optisch sehen die unseriöse Mahnungen so aus:
Der Brief wurde mit dem Namen und der Adresse des Empfängers personalisiert und wird deshalb von vielen Verbrauchern besonders ernst genommen. Inhaltlich lässt der Text zu wünschen übrig, da viele Pflichtangaben fehlen.
Update 03.09.2019 Mittlerweile gibt es wieder neue Inkasso Büros. Allerdings steht jetzt auch nicht mehr die Deutsche Gewinnerzentrale im Text. Vielmehr geht es um einen angeblichen Dienstleistungsvertrag „Top2000 Gewinnspiele / Eurojackpot-49). Es soll an die Pro Claim AG Forderungsmanagement & Inkasso Büro das Geld auf ein polnisches Konto (IBAN PL98 1090 0088 0000 0001 4431 4757) überwiesen werden. Update 03.09.2019Das Schreiben ist aktuell von einem neuen Inkasso-Unternehmen im Umkauf. Diesmal schreibt Ihnen die Sasu AG Inkasso aus Berlin (Kurfürstendamm 194). Telefonnummer und E-Mail sind gleich geblieben:Telefon 030/23590368, E-Mail: [email protected].Als IBAN ist die FR76 1695 8000 0132 7350 3514 022 und als BIC QNTOFRP1XXX angegeben. Als Betreff ist „Letzte außergerichtliche Mahnung“ angegeben.
Update 03.01.2020Aktuell wird das Schreiben mit zwei neuen Unternehmensnamen versendet. Der Inhalt des Briefes entspricht dem oben abgebildeten Schreiben. Es wurden nur ein paar Daten abgeändert. Die Firmen MON EXPERT INKASSO AG und PORTEX INKASSO AG sollen nun die Absender sein. Es werden die identischen Kontaktdaten angegeben: Telefon 00442081338868 und 01633908254, E-Mail Adresse: [email protected], Adresse: Mainzer Landstraße 50, 60325 Frankfurt/Main.Als IBAN ist bei der MON EXPERT INKASSO AG die GR62 0260 1400 0001 1020 1080 643 und als BIC ERBKGRAA angegeben. Als Betreff ist „Letzte außergerichtliche Mahnung“ angegeben. Bei der PORTEX INKASSO AG lautet die IBAN: FR76 3000 4008 0200 0104 8330 365, BIC: BNPAFRPPXXX.
Viele Empfänger überweisen den Betrag von mehreren Hundert Euro aus Angst. Das ist falsch. Tun Sie das nicht. In der E-Mail ist eine ausländische IBAN angegeben. Einmal überwiesenes Geld ist für immer weg und lässt sich nicht zurückholen.
Nein, das als Absender angegebene Inkasso-Büro existiert in der Regel nicht. Demnach ist diese Firma auch nicht zum Inkasso berechtigt. Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Sie können diesen Brief vernichten. Eine echte und tatsächliche Forderung wäre mit allen Pflichtangaben verfasst und auch dann müssen Sie diese ganz genau prüfen, bevor Sie überweisen. Denn letztlich ist immer fraglich, ob Sie überhaupt zur Zahlung verpflichtet sind. Das trifft besonders dann zu, wenn Sie davon gar nichts wissen. Falls Sie Post von einem Inkassounternehmen bekommen, sollten Sie den Schriftverkehr immer mit unserem Inkasso-Ratgeber prüfen.
Nein, auch bei dieser vermeintlichen Firma handelt es sich um ein frei erfundenes Unternehmen. Allerdings bedeutet das nicht, dass es auch ein Flopp ist. Im Gegenteil: Die Firmenbezeichnung Deutsche Gewinner Zentrale wird mit Abwandlungen schon seit Jahren für dubiose Anrufe und unberechtigte Forderungen verwendet. Immer wieder zahlen die Empfänger das geforderte Geld, weil Sie eingeschüchtert werden oder unsicher sind.
Falls Sie das Geld bereits überwiesen haben und unsere Warnung zu spät lesen, können Sie nur noch Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Wir machen Ihnen allerdings nicht viel Hoffnung, dass Sie das überwiesene Geld je wieder sehen.
Der Beitrag Deutsche Gewinner Zentrale: Forderung von EXPERT KASSE INKASSO AG erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Jedes Jahr verursachen Betrüger Schäden in Millionenhöhe, indem sie falsche Rechnungen an arglose Verbraucher schicken. Besonders beliebt ist eine Masche, bei der die Betrüger vorgeben, das Inkasso einer öffentlichen Stelle oder eines Unternehmens, meist einer Bundesbehörde oder eines bekannten Onlinehändlers, abzuwickeln. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie Sie eine dubiose Zahlungsaufforderung von einer seriösen unterscheiden und wie Sie am besten reagieren, wenn Betrüger versuchen, Ihnen mit heimtückischen Methoden Geld aus der Tasche zu ziehen.
Seit vielen Monaten warnen wir immer wieder vor unseriösen Inkasso-Briefen. So fordern Inkasso-Firmen beispielsweise viel Geld für die Nutzung von vermeintlichen Streaming-Portalen. Doch weder das Inkasso-Büro noch das Streaming-Portal existieren in der Realität. Außerdem sind seit Jahren E-Mails im Umlauf, die laut dem Text eine offene Rechnung anmahnen. Tatsächlich sollen über die Mahnungen jedoch Viren verbreitet werden. Die offene Forderung existiert nicht. Dennoch ist die Aufregung beim Empfänger der Zahlungsaufforderungen entsprechend groß.
Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen. Für Zahlungen mittels
Fast jeder vergisst einmal, eine Rechnung zu begleichen. Irgendwann liegt dann eine Mahnung im Briefkasten. Wenn Sie allerdings ein solches Schreiben erhalten und sich an den zugrunde liegenden Geschäftsvorfall gar nicht mehr erinnern können, dann ist Vorsicht geboten. Das gilt insbesondere dann, wenn die Mahnung angeblich von einem Inkassounternehmen stammt und der Ton sehr aggressiv ist. Kein seriöses Unternehmen wird Ihnen bei der ersten Zahlungserinnerung gleich mit Pfändung oder Schufa drohen.
Wenn das Schreiben seriös ist, dann können Sie ihm entnehmen, wofür Sie das Geld angeblich schulden und wann das zugrunde liegende Rechtsgeschäft stattgefunden haben soll. Außerdem geben seriöse Inkassounternehmen an, in wessen Auftrag sie tätig sind. Des Weiteren werden die geschuldete Forderung, die Zinsen, die Mahngebühren sowie die Inkassogebühren gesondert aufgeführt. Neben einem Aktenzeichen ist in der Regel ein Sachbearbeiter als Ansprechpartner angegeben.
Ob das Inkassounternehmen ordnungsgemäß registriert ist, können Sie ganz einfach online herausfinden. Dazu stellen die Justizverwaltungen der Länder eine gemeinsame Plattform zur Verfügung. Unter www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie überprüfen, ob das jeweilige Inkasso-Büro in Deutschland überhaupt eine Zulassung besitzt. Ist die Inkasso-Firma dort nicht verzeichnet, darf sie als Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden.
Einige Betrugsmaschen im Inkasso-Bereich sind besonders dreist. So gibt es Abzocker, die den Briefkopf bekannter Unternehmen, Behörden oder seriöser Inkassofirmen einfach nachahmen. Wenn Sie eine Mahnung von Amazon, einen Gebührenbescheid einer Bundesbehörde oder ein Schreiben von einem renommierten Inkassounternehmen erhalten haben, gibt es eine ganz einfache Methode zu prüfen, ob das Schreiben echt ist. Gehen Sie einfach auf die offizielle Webseite des vermeintlichen Gläubigers. Dazu nutzen Sie bitte nicht die im Schreiben angegebene URL, sondern googeln die Seite selbst. Als nächstes gleichen Sie dann die dort angegebene Bankverbindung mit der Bankverbindung ab, an die Sie Ihre Zahlung richten sollen. Wenn es hier keine Übereinstimmung gibt, dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch. Vorsorglich sollten Sie dann noch einmal beim angeblichen Gläubiger direkt nachfragen und die Echtheit des Schreibens überprüfen.
Lassen Sie sich keinesfalls durch kurze Fristen oder die Androhung von weiteren Verzugszinsen oder zusätzlichen Mahngebühren unter Druck setzen. Solche Methoden sind nur ein weiteres Indiz dafür, das es sich um einen Betrug handelt.
Unseriöse Inkasso-Briefe und Mahnungen sind oft von Drohungen und dubiosen Ankündigungen gekennzeichnet. Nicht selten wird mit einem Schufa-Eintrag, dem Gericht, der Polizei oder Staatsanwaltschaft oder dem Gerichtsvollzieher gedroht. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Das Inkasso-Büro kann bei Ihnen Zuhause keine Sachen pfänden. Dafür ist ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht notwendig, den Sie direkt vom Amtsgericht zugestellt bekommen. Und selbst bei einer Pfändung kommen keine Männer mit breiten Schultern, sondern der Gerichtsvollzieher oder die Gerichtsvollzieherin.
Auch das Ankündigen von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden muss Ihnen keine Angst machen. Der Mahn- und Vollstreckungsbescheid wird Ihnen vom Gericht zugestellt und Sie erhalten die Gelegenheit dagegen Einspruch zu erheben. Ebenso müssen Sie keine Angst vor einem Schufa-Eintrag haben, denn dort dürfen nur unbestrittene Forderungen erfasst werden.
Zahlungsaufforderungen, aus denen Sie weder den Gläubiger noch das zugrundeliegende Rechtsgeschäft, also zum Beispiel die Bestellung oder den Kauf, entnehmen können, dürfen Sie getrost ignorieren. Um Betrug handelt es sich auch, wenn das Inkasso-Büro keine Zulassung besitzt oder gar frei erfunden ist. Wenn Sie gegen Inkasso-Betrüger vorgehen wollen, können Sie entweder die Verbraucherzentrale oder die Polizei informieren. Wir erklären, wie Sie online eine Anzeige erstatten und was Sie vor Ort bei der Anzeigenerstattung beachten sollten.
Bei allen anderen dubiosen Rechnungen sollten Sie direkt Kontakt zum Gläubiger aufnehmen und dazu ausschließlich Kontaktdaten nutzen, die Sie eigenständig recherchiert haben. Solange der Gläubiger die Zahlungsaufforderung nicht als authentisch bestätigt hat, halten Sie die Zahlung in jedem Fall zurück. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das Mahnschreiben doch begründet war, lohnt sich dennoch ein kritischer Blick auf die Gebühren. Auch Inkassounternehmen übertreiben hier gerne. Wenn Ihnen die Beträge, die zusätzlich zur eigentlichen Forderung erhoben werden, zu hoch erscheinen, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Von Inkasso-Schreiben sollten Sie sich nicht in Angst und Schrecken versetzen lassen. Vielen Verbrauchern ist gar nicht bewusst, was ein Inkassounternehmen darf und was nicht. Informationen zur Rechtslage sowie nützliche Musterbriefe bieten die Elixir Rechtsanwälte
Häufig ist im Internet zu lesen, dass Inkasso-Schreiben immer per Brief eintreffen. Das ist heute nicht mehr gültig. Sowohl Inkasso-Büros als auch Rechtsanwälte versenden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen auch per E-Mail. Sie können also nicht davon ausgehen, dass es sich zwingend um Betrug handelt, wenn die Mahnung per E-Mail eingeht.
Haben Sie diese Videos schon gesehen?Mit der nachfolgenden Checkliste können Sie die Post vom Inkasso-Unternehmen prüfen und selbst ableiten, wie Sie darauf reagieren:
Und das Wichtigste: Stecken Sie bei Mahnungen und Zahlungsaufforderungen den Kopf nicht in den Sand. Sie könnten sonst schneller als Ihnen lieb ist in der Schuldenfalle landen. Prüfen Sie die Forderungen und reagieren Sie entsprechend angemessen. Holen Sie sich im Notfall professionelle Hilfe!
Der Beitrag Inkasso Post: Was ist zu tun und worauf müssen Sie unbedingt achten? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Amazon ist immer wieder im Gespräch. Mal positiv, mal negativ. Doch auch viele Kriminelle machen sich Amazon zunutze, um ihre Betrügereien mit dem Versandriesen durchzuführen. Zuletzt haben wir von einem großen Datenmissbrauch bei Amazon in Bezug auf die Briefe von Amazon/Arvato zur Monatsabrechnung berichtet.
Jetzt gibt es einen ganz ähnlich, aber dennoch leicht anders gelagerten Fall. Bereits mehrere Leser haben uns angeschrieben, dass sie Pakete von Amazon erhalten haben, obwohl sie nichts bestellt haben. Sie haben sich anschließend mit dem Versandhändler telefonisch in Kontakt gesetzt und die Sache vermeintlich geklärt. Vermeintlich deshalb, weil sie jetzt Post der Infoscore Forderungsmanagement GmbH erhalten, welche den offenen Betrag für Amazon einfordert.
Ja, die Schreiben sind echt. Das Problem: Die Kunden, welche dieses Schreiben erhalten haben, haben sich in der Regel telefonisch mit Amazon in Verbindung gesetzt, nachdem nicht bestellte Ware geliefert wurde. Somit gibt es keinen schriftlichen Einwand bei Amazon beziehungsweise dem entsprechenden Händler und die Forderung ist noch offen.
Die Schreiben der Infoscore Forderungsmanagement GmbH sehen wie folgt aus:
Ein weiteres Schreiben offenbart, dass die Infoscore Forderungsmanagement GmbH im Auftrag von PayPal arbeitet. Die E-Mail kommt von [email protected]. So sieht das Schreiben von PayPal aus:
Falls Sie nichts bestellt haben, aber die Mahnung trotzdem erhalten, sollten Sie schnellstmöglich reagieren. Damit die Sache nicht in die nächste Instanz geht, sollten Sie dieser Forderung schriftlich widersprechen. Widersprechen Sie der Forderung und legen Sie den Sachverhalt dar, dass Sie die Ware nicht bestellt haben. Parallel sollten Sie, falls noch nicht geschehen, Amazon ebenfalls schriftlich informieren. Nutzen Sie dafür am besten den Musterbrief der Verbraucherzentrale.
Sollten Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben, können Sie die Vorgangsnummer in dem Musterbrief, als auch in dem Widerspruch zum Forderungsschreiben erwähnen.
Generell gilt: was Sie mit Amazon telefonisch besprochen haben, lässt sich im Nachhinein nicht mehr nachweisen. Auch wenn Sie von Amazon mündlich die Zusage erhalten, dass der Fall geklärt sei, stimmt dies unter Umständen nicht. Sie brauchen etwas Schriftliches. Falls Sie nicht bestellte Ware bekommen, sollten Sie sich schriftlich an Amazon wenden und den Versandhändler auffordern, die Ware wieder abzuholen. (siehe Musterbrief der Verbraucherzentrale).
Auch dem PayPal Schreiben müssen Sie schriftlich widersprechen, um die Forderung abzuwehren.
Zusätzlich können Sie bei der Polizei Anzeige erstatten, da Ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden. Das geht oft schon online. Sie sollten bei einem persönlichen Gang zur Polizeiwache wissen, worauf Sie beim Erstatten der Anzeige achten sollen.
Das wissen wir derzeit nicht genau. Eventuell sind Sie auf eine Phishing-Mail hereingefallen. Eventuell haben Sie Ihre Daten auch mal bei einem „Gewinnspiel“ im Internet eingegeben und diese wurden anschließend weiterverkauft. Klar ist, dass die frühere Masche mit dem Umleiten der bestellten Ware für die Betrüger nicht mehr funktioniert.
Sie können selbst überprüfen, ob Ihre persönlichen Daten im Internet gehandelt werden.
Uns interessiert, ob Sie das Schreiben der Infoscore Forderungsmanagement GmbH auch bekommen haben und ob Sie das Problem mithilfe eines Widerspruchschreibens lösen konnten. Nutzen Sie die Kommentare unter dem Artikel.
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