Der Beitrag Buchungsportal pleite: Was ist zu tun? Geld bei Transferdiensten und Hotels? erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Sechs Reisende aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen stehen im Oktober 2019 vor der Rezeption Ihres Hotels und haben keine Chance einzuchecken. Der Grund ist, dass das Buchungsportal amoma.com die Zahlung nicht weitergeleitet hat und demnach ist das Zimmer storniert worden. Der Anbieter hat seinen Sitz in Genf und ist pleite. Die folgenden Möglichkeiten und Rechte haben Sie in einem solchen Fall.
Es besteht für Sie immer eine gewisse Gefahr, wenn Sie eine Reise buchen und die Zahlung im Vorfeld erledigen.
Im Idealfall zahlen Sie immer mit der Kreditkarte oder per Lastschrift, denn wenn es Probleme mit der Buchung gibt, dann kann das gezahlte Geld umgehend zurückgebucht werden. Das Prinzip heißt „Charge back“ und bei Lastschriften haben Sie acht Wochen Zeit, um die Buchung rückgängig zu machen. Andere Fristen gelten meist bei Kreditkarten oder den anderen Zahlungsdiensten und hier erkundigen Sie sich am besten beim jeweiligen Anbieter.
Achtung:
Der Insolvenzverwalter kann zu einem späteren Zeitpunkt die Zahlung wieder einfordern.
Bei grenzüberschreitenden Lastschriften kommt es laut der BaFin immer wieder zu Problemen mit einzelnen Anbietern. Diese bieten zwar das SEPA-Lastschriftverfahren an, lassen dafür jedoch nur inländische Konten zu. Wer ein Konto im Ausland unterhält, wird
Erkundigen Sie sich vor dem Reiseantritt bei Bus-, Bahn-, Fluggesellschaft und Unterkunft, ob das Geld eingegangen ist.
Diese Möglichkeit haben Sie immer, auch wenn Transfer und Übernachtung über einen zahlungsunfähigen Anbieter gebucht und bezahlt wird. Kontaktieren Sie im schlimmsten Fall, wenn noch zu erreichen, den Vertragspartner über das Buchungsportal und lassen Sie sich eine schriftliche Bestätigung schicken, dass keine Leistung mehr erbracht wird. Dann haben Sie die Möglichkeit von dem Vertrag zurückzutreten. Lassen Sie sich von der Reiseversicherung, falls vorhanden, den entstandenen Schaden ersetzen und melden Sie sich umgehend bei dem Anbieter.
Sie sind angereist und in der Unterkunft erfahren Sie, dass die Buchung storniert ist.
Der Veranstalter hat das Geld nicht gezahlt, aber Sie haben eventuell die Möglichkeit direkt vor Ort ein neues Zimmer zu buchen. Ihnen entstehen dadurch zwar zusätzliche Kosten, aber diese holen Sie sich von dem Buchungsportal zurück als eine Art Schadenersatz. Die Forderung muss in die Insolvenztabelle eingetragen werden, wenn das Unternehmen die Insolvenz bereits angemeldet hat. Die Tabelle finden Sie beim zuständigen Insolvenzverwalter.
FAQs zum Thema Buchungsportal pleite
In den meisten Fällen bekommen Sie Ihr Geld nicht zurück, denn schließlich ist das Buchungsportal pleite und hat meist schon Insolvenz angemeldet.
Sie haben die Möglichkeit Schadensersatz zu verlangen, aber bei einem insolventen Buchungsportal stehen die Chancen auf Geldforderungen eher schlecht.
Sie haben die Reise angetreten und stehen im Hotel. Deutlich wird, dass keine Buchung besteht, weil das Buchungsportal pleite ist. Die einzige Möglichkeit ist die Buchung eines neuen Zimmers oder die Heimreise.
Das neu reservierte Zimmer zahlen Sie selber und ob Sie das Geld von dem insolventen Buchungsportal zurückbekommen ist fraglich.
Die Chancen stehen sehr schlecht, denn in der Regel hat das Buchungsportal keine Gelder mehr und demnach ist eine Rückzahlung meist nicht möglich. Aus dem Grund zahlen Sie immer mit Kreditkarte oder per Lastschrift. Das Geld können Sie eigenständig zurückholen.
Immer häufiger hören wir in den letzten Monaten, dass Buchungsportale insolvent sind. Die Reisenden stehen in den Hotels, es sind keine Zimmer gebucht und das ist ärgerlich. Bevor Sie eine Reise antreten, fragen Sie bei Hotel und Transferdiensten nach, ob das Geld angekommen ist. Nur so können Sie auch der sicheren Seite sein und einen entspannten Urlaub erleben.
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]]>Der Beitrag Genussrechte, Anleihen und Co.: die Situation bei einer Pleite des Anbieters – Das Insolvenzverfahren sorgt für Missmut bei den Kleinanlegern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Um Kapital zu bekommen nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit, dass sie Nachrangdarlehen, Anleihen, Genussrechte oder andere Anlageformen an interessierte Verbraucher rausgeben. Sie haben die Möglichkeit diese Finanzprodukte zu kaufen und damit Ihr Geld anzulegen. Bekanntermaßen geraten diese Unternehmen auch mal in eine finanzielle Schieflage und im schlimmsten Fall müssen Sie einen Insolvenzantrag stellen. Ein Insolvenzverwalter wird gestellt, so dass die aktuelle Vermögens- und Schuldensituation bewertet wird. Die Situation für Anleger ist undurchsichtig und viele wissen nicht damit umzugehen, so dass wir die wichtigsten Fragen hier klären.
Sie haben Post von einem Inkasso-Unternehmen bekommen, welches Geld von Ihnen fordert? In diesem Fall sollten Sie nicht ungeprüft zahlen. Teilweise handelt es sich um Betrüger, die es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Oder die
Einfach gesagt, wird bei einem Insolvenzverfahren das vorhandene Unternehmensvermögen verwertet und dazu gehören Lagerhallen, Maschinen, Waren und die eigenen Forderungen.
Das Unternehmensvermögen wird verwertet, so dass vor Allem die Forderungen der Gläubiger bezahlt werden können. Zu den Gläubigern gehören in der Regel Arbeitnehmer, Banken und auch die Anleger. Ein Insolvenzverwalter ist für die Regelung zuständig. Meist aber reicht das Vermögen des Unternehmens nicht mehr aus, um alle Forderungen zu 100% zu decken. Daher müssen viele Gläubiger mit einem finanziellen Verlust rechnen.
Über die wirtschaftlichen Probleme und die mögliche Insolvenz berichten zuerst die Wirtschaftsmedien. Wenn sich die Pleite nicht mehr abwenden lässt, dann wird ein Antrag auf Insolvenz beim Gericht gestellt.
Mit dem Antrag wird zugleich das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gründe für einen solch gravierenden Schritt sind sehr vielfältig, aber das Vorgehen ist immer gleich. Das Unternehmen ist z.B. zahlungsunfähig oder die Zahlungsunfähigkeit droht. Aber auch eine Überschuldung kann ein guter Grund sein, so dass ein Insolvenzverfahren notwendig ist.
Das sogenannte „vorläufige Insolvenzverfahren“ beginnt. In diesem Stadium des Verfahren ist das Insolvenzgericht daher verpflichtet einzugreifen, so dass Vorkehrungen zur Sicherung des Schuldnervermögens getroffen werden. In der Regel geschieht dies durch die Bestellung eines Insolvenzverwalters.
Nach der Bestellung des Insolvenzverwalters kommt der sogenannte Eröffnungsbeschluss und das eigentliche Insolvenzverfahren beginnt. Es gibt inzwischen verschiedene Möglichkeiten im Verfahren. Die Liquidation des Unternehmens endet automatisch. Dies bedeutet, dass noch vorhandene Vermögen des Unternehmens verwertet werden, so dass die Gläubigerforderungen bezahlt werden können.
Es kann aber auch dazu kommen, dass das Unternehmen noch zum Teil weitergeführt wird oder auch im Ganzen. Die Möglichkeit besteht allerdings nur mit Hilfe eines Insolvenzplans. Dies ist im Grunde ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern. Zusammen einigen sie sich auf die Bedingungen, damit das Unternehmen fortgeführt wird. Auch wird z.B. der teilweise Verzicht auf Forderungen in diesem Vertrag festgehalten.
Eine faire Verteilung des vorhandenen Vermögens ist allerdings nur mit Hilfe aller Gläubiger des Unternehmens möglich. Alle Gläubiger sind daher zu erfassen und einzusammeln. Juristisch spricht man von der Anmeldung zur Insolvenztabelle.
Die Corona-Pandemie hat die Tourismusbranche schwer getroffen. Reisen ist derzeit nur eingeschränkt möglich. Viele bereits gebuchte Reisen mussten wieder abgesagt werden. Doch schaffen es die Tourismusunternehmen sich wieder aufzurappeln? Oder stehen sie vor der Pleite?
Der Insolvenzverwalter setzt im Laufe des Verfahrens einen Termin für die erste Gläubigerversammlung fest.
Er informiert auf der Versammlung über die aktuell wirtschaftliche Lage des Unternehmens und es werden Entscheidungen für das weitere Vorgehen getroffen. Die Beauftragung eines Insolvenzplans oder die Wahl der Mitglieder für den Gläubigerausschuss finden statt. Alle Anleger haben ein gewisses Stimmrecht und bestimmen über die Unternehmensentwicklung mit.
Es kommt aber nicht nur zu einer Gläubigerversammlung, denn im Laufe des Verfahrens stehen mehrere Versammlungen an. Es wird beispielsweise auch über den Insolvenzplan abgestimmt, welchen der Insolvenzverwalter erstellt.
Sie als Anleger müssen an den Versammlungen nicht teilnehmen, denn sie sind nicht verpflichtend. Sie müssen sich auch nicht von einer anderen Person vertreten lassen, aber dann haben Sie auch keinen Einfluss auf die Entscheidungen, die für das Unternehmen und dessen Zukunft getroffen werden. Die abwesenden Anleger sind an die Entscheidungen gebunden, die von den anwesenden Anlegern getroffen werden.
Sie können sich aber auch vertreten lassen, wenn Sie aus fachlichen oder zeitlichen Gründen nicht in der Lage sind an der Versammlung teilzunehmen. Im Namen des Anlegers ist die bevollmächtigte Person aber in der Lage abzustimmen und im Namen des Anlegers aufzutreten. Für den Anleger sind die vom Vertreter abgegeben Erklärungen bindend und lassen sich nicht widerrufen.
24 E-Bikes sollen auf der Facebook-Seite mit dem Namen „E-Bike Meyer GmbH“ angeblich verlost werden. Angeblich ist E-Bike Meyer GmbH insolvent. Den restlichen Lagerbestand wollen Sie aber gern an die Fans verschenken. Wir haben das
Niemand kann genau sagen, mit welchen Verlusten die Anleger im Falle einer Insolvenz rechnen müssen oder können.
Der Insolvenzverwalter äußert sich zu diesem Thema erst, wenn er sich einen Überblick über das bestehende Vermögen und die vorhandenen Schulden gemacht hat. Aber auch bei dieser Aussage handelt es sich meist nur um eine grobe Schätzung.
Es besteht die Möglichkeit eines Nachrangs und das bedeutet, in dem Insolvenzverfahren sammelt der Verwalter das gesamte Vermögen des Unternehmens ein und verteilt es an die vorhandenen Gläubiger. Nicht immer kommt es dazu, dass alle Gläubiger gleich behandelt werden und in manchen Anlagebedingungen findet sich ein Nachrang. Das heißt, es gibt einige Gläubiger, welche zuerst bedient werden und erst, wenn diese Gläubiger alle Schulden bezahlt bekommen haben, dann kommen die Gläubiger aus dem Nachrang dran. Vielleicht ist dann noch Vermögen übrig, aber vielleicht auch nicht. Es kann also sein, dass einige Anleger leer ausgehen oder nur einen kleinen Teil erhalten.
Das Insolvenzverfahren dauert in der Regel mehrere Jahre.
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet die Anleger über alle neuen Erkenntnisse zu informieren und sie zu den Gläubigerversammlungen einzuladen.
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Die Genussrechte, Nachrangdarlehen, Anleihen und andere Anlageformen lassen sich auch an dritte Parteien verkaufen.
Sie werden teilweise sogar an der Börse gehandelt, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass der Börsenhandel aufgrund der Insolvenz ausgesetzt wird.
Die Anlagebedingungen regeln, ob ein Verkauf oder eine Übertragung an eine dritte Partei überhaupt erlaubt ist und zu welchen Regeln eine solche Aktion möglich ist.
Es kommt zu einem Problem, wenn der Verkauf möglich ist. Sie müssen einen Käufer finden, der trotz der drohenden Insolvenz einen ansprechenden Preis für die Anlage bezahlt.
Sie haben die Möglichkeit zu klagen, wenn Sie eine Forderung oder einen Schadensersatz gerichtlich durchsetzen wollen.
Sie als Gläubiger erhalten dann ein Urteil und ein Titel und damit betreiben Sie die Zwangsvollstreckung. Mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers zwischen Sie das Unternehmen die eingeklagten Gelder zu bezahlen. Auch eine Beantragung eines Mahnbescheids ist machbar.
Sie müssen aber aufgrund der drohenden Insolvenz auf einige Besonderheiten achten, denn alle laufenden Gerichtsverfahren werden unterbrochen, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt. Das Gericht spricht kein erforderliches Urteil aus, welches Sie aber für eine Vollstreckung brauchen. Sie haben bereits ein Urteil in der Hand, aber Zwangsvollstreckungen sind nicht mehr erlaubt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet ist.
Individuelle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen untersagt das Insolvenzgericht auch, wenn es sich um ein vorläufiges Verfahren handelt.
Aufgrund von Lesermeldungen sind wir auf den Onlineshop schnapperrampe.com aufmerksam geworden. Die Frage der Leser ist, ob es sich um einen Fakeshop oder einen seriösen Onlineshop handelt. Aus diesem Grund haben wir genauer hingesehen und verraten
Ein Gläubiger bekommt oft nur sehr geringe Beträge, wenn es zu einem Insolvenzverfahren kommt und aus dem Grund sucht der Gläubiger einen anderen Anspruchsgegner.
In der Regel schaut man zuerst zum Geschäftsführer des Unternehmens, der vielleicht den Insolvenzantrag zu spät stellt und sich dadurch schadenersatzpflichtig macht.
Sie haben sich von der Bank oder einem Finanzdienstleister beraten lassen und können eine falsche Beratung nachweisen, dann sind auch hier Schadensersatzansprüche möglich.
Bedenken Sie als Anleger immer, dass eine Klage mit einem gewissen Risiko versehen ist. Sie können die Klage auch verlieren und dann tragen Sie die Gerichts- und Anwaltskosten selber. Auch allen anderen Anlegern steht die Möglichkeit zur Klage offen und aufgrund der großen Anzahl an Klagen kommt es vor, dass manche Anleger aufgeben, weil sie nicht mithalten können. Ein schnelles Handeln kann durchaus seine Vorteile haben, aber es ist keine Garantie für den Erhalt des Geldes. Lassen Sie sich unbedingt von einem Anwalt beraten, bevor Sie eine Klage anstreben.
Eine unscheinbare E-Mail mit dem Betreff „Your account has been Iimited“ hat es auf Ihre PayPal-Zugangsdaten und weitere persönliche Informationen abgesehen. Wir erklären in dieser Warnung, woran Sie die E-Mail erkennen und was zu tun
Nicht nur als Anleger ist ein Verbraucher von der Insolvenz eines Unternehmens betroffen, denn auch Verkäufer oder Hersteller von Waren können Konkurs anmelden.
In einem solchen Fall stehen viele Fragen im Raum, die beantwortet werden müssen. Fehlerhafte Produkte, Vorauszahlungen, Ratenkauf, Datenschutz und nicht eingelöste Gutscheine sind nur ein paar Stichpunkte. Informationen finden Sie unter Verbraucherrechte bei Firmeninsolvenzen.
In letzter Zeit sind in den Medien immer mehr Unternehmen von Pleiten betroffen, die sich mit den Geschäftsfeldern erneuerbare Energien oder Energiewende beschäftigen.
Es handelt sich bei solchen Unternehmen um eine Form der nachhaltigen (klimafreundlichen Geldanlagen). Bei den nachhaltigen Geldanlagen berücksichtigt man ethische, soziale und ökologische Kriterien. Ein Fondmanager bekommt beispielsweise die Aufgabe, dass Aktien von Unternehmen der Atombranche nicht gewollt sind. Der Schutz des Klimas steht bei den klimafreundlichen Geldanlagen eindeutig im Vordergrund. In diesem Bereich gibt es wirklich alles, von dem Klimasparbrief über geschlossene Beteiligungen an einem Windpark bis hin zu nachhaltigen Investmentfonds.
Die Palette der nachhaltigen und klimafreundlichen Geldanlagen reicht von „sehr sicher“ bis „hochriskant“ und somit ist klar, dass diese Geldanlagen nicht immer unsicher oder riskant sind.
Bei Stromausfällen, Wasserschäden oder anderen Havarien, sind Notdienste sehr begehrt. Im Internet tummeln sich zwischen den seriösen Firmen auch viele Abzocker, die es nur auf Ihr Geld abgesehen haben. Unsere Leser erkundigen sich über die
FAQs zum Thema Insolvenz von Unternehmen
Im Grunde ist der Geschäftsführer für die Meldung zuständig und diese Meldung muss frühzeitig erfolgen, denn ansonsten besteht für die Gläubiger eventuell die Möglichkeit Schadensersatz vom Geschäftsführer zu verlangen.
Ein Unternehmen meldet Insolvenz an, wenn Zahlungen nicht mehr möglich sind oder der Geschäftsführer absehen kann, dass in naher Zukunft offene Forderungen entstehen.
Der Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt und kümmert sich um die Verwaltung des Unternehmensvermögens. Das vorhandene Vermögen wird festgesetzt und an die Gläubiger nach Rang verteilt. Dazu melden sich alle Gläubiger beim Insolvenzverwalter und er erstellt eine Liste mit allen Forderungen und Gläubigern. Zudem hat er das Recht Versammlungen einzuberufen, um das weitere Vorgehen zu besprechen und in die Wege zu leiten.
Ein Insolvenzverfahren für Unternehmen hat keine feste Zeiten, aber in den meisten Fällen dauert es ein paar Jahre.
Sie als Gläubiger haben die Möglichkeit eine Klage bei Gericht einzureichen, aber sobald das Insolvenzverfahren eröffnet ist, gibt es kein Urteil. Das Urteil wird ausgesetzt und es kommt zum Einsatz des Insolvenzverwalters.
Gerade im Internet treten immer wieder Probleme mit Anbietern auf, die eine individuelle Beratung erfordern. Oft geht diese Beratung über das reine Zuhören oder einen Tipp hinaus. Vielmehr geht es um eine Rechtsberatung und die
Unternehmen setzen Genussrechte, Anleihen und andere Anlageformen ein, um Kapital zu bekommen. Sie als Anleger sind in der Lage die Anlage zu kaufen und werden am Gewinn beteiligt oder erhalten Rendite. Manchmal kommt es vor, dass ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, dann stehen viele Fragen im Raum. Das Insolvenzgericht setzt einen Insolvenzverwalter ein, der das Vermögen verwaltet. Des Weiteren kümmert er sich um eine Auflistung der Schuldner und deren Forderungen, so dass ein Überblick über die Schulden entsteht. Zuerst zahlt der Verwalter die Bank aus, denn meist handelt es sich um den Hauptschuldner und danach folgen andere Gläubiger, aber die Kleinanleger stehen meist zum Schluss. Sie müssen hoffen, dass Sie einen kleinen Teil Ihres Geldes zurückbekommen, ansonsten ist der Verlust ärgerlich, aber nicht mehr zu ändern. Bei der Suche nach einer Geldanlage achten Sie immer auf die Prognosen, so dass ein finanzieller Verlust minimal ist.
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]]>Der Beitrag Was passiert, wenn der Energieanbieter insolvent ist? – Der Insolvenzberater entscheidet über Erfüllung und Nichterfüllung der Strom- und Gaslieferung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Belieferung wird nicht automatisch beenden, wenn der Strom- und Gasanbieter einen Antrag auf Insolvenz stellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet.
Im Grunde entscheidet der Insolvenzverwalter, ob die Belieferung fortgesetzt wird oder nicht. Entscheidet er, dass die Belieferung gestoppt wird, dann übernimmt nahtlos der örtliche Grundversorger und bietet die sogenannte Ersatzversorgung an. Sie haben also immer Gas und Strom.
Was muss ich tun, wenn die Insolvenz bekannt wird? – Checkliste
Nach der Insolvenzeröffnung:
Wenn Sie heute einen Vertrag mit einem Energieversorger abschließen möchten, verlangt dieser oft die Angabe der Bankverbindung. Zusätzlich wird meist die Bezahlung via Lastschriftverfahren vorgegeben. Dürfen die Energieversorger das oder müssen diese auch andere Zahlungswege
Aus verschiedenen Gründen kann es vorkommen, dass der Gas- und Stromanbieter nicht mehr liefert.
Beispielsweise kann er die Energienetze nicht mehr nutzen oder darf es nicht mehr, weil der Netzbetreiber den Vertrag beendet hat. Allerdings wird der Netzbetreiber Sie darüber schriftlich informieren und dann beliefern meist die Stadtwerke mit Gas und Strom. In diesem Fall wird dann von einer Ersatzversorgung gesprochen und dann erhalten Sie von dem Grundversorger auch eine entsprechende Rechnung.
In dem Fall tun Sie folgendes:
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Vertragslaufzeiten für Stromverträge bei dem Anbieter Care Energy aus Hamburg moniert. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der Stromanbieter seine Kunden ganze drei Jahre an sich bindet. Wir erklären, worum es bei der
Läuft der Energieverbrauch weiter, dann müssen Sie natürlich auch weiterhin die Abschläge für Gas und Strom bezahlen.
Wichtig ist, dass die Zahlung sofort einzustellen ist, wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens stattgefunden hat. In einigen Fällen ordnet das Gericht auch schon im Vorfeld an, dass keine Zahlungen mehr zu tätigen sind. Daueraufträge sind sofort zu kündigen und die Einzugsermächtigung ist zu widerrufen. Die Zahlungen erfolgen nur noch auf das angegebene Konto des Insolvenzverwalters.
Auch bei einer Insolvenz gilt weiterhin der Vertrag mit dem Energieversorger und es besteht die Kündigungsfrist, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nachzulesen sind.
Nach unserer Auffassung besteht nur das Recht auf eine fristlose Kündigung, wenn der Strom- und Gasanbieter dauerhaft kein Gas und Strom mehr liefern kann.
Sie können nicht mehr das Rechnungsguthaben anmahnen und Zahlungen wie gewohnt verlangen, wenn der Energieversorger im Insolvenzverfahren ist.
Sie müssen die Forderung im Insolvenzverfahren gesondert anmelden und das wird dann in eine Insolvenztabelle eingetragen.
Erst nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahren ist die Anmeldung einer Forderung zur Insolvenztabelle möglich. Ob die Forderung wirklich berechtigt ist, wird durch den Insolvenzverwalter geprüft. In der Regel erhalten Sie erst nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens wenigstens einen Teil des Guthabens bezahlt und das kann einige Jahre dauern. Hier spricht man von der sogenannten Quote. Die Quote ist meist sehr gering und Sie sollten damit rechnen, dass Sie mit Glück vielleicht 5% von Ihrem Guthaben ausgezahlt bekommen.
Aus dem Eröffnungsbeschluss des Gerichts erfahren Sie bis wann die Forderungen anzumelden sind. Der Insolvenzverwalter und die Unternehmen geben diese Informationen meist auch auf den Webseiten an. Sie müssen die Frist zur Forderungsanmeldung aber nicht zwingend einhalten, aber wenn Sie das nicht tun, dann kann es zu einer Gerichtsgebühr in Höhe von 20 Euro kommen. Die Anmeldung ist an keine bestimmte Form gebunden und in der Regel haben die Insolvenzberater solche Formulare vorrätig.
Sie haben eine Rechnung aus der sich ein fälliges Guthaben schließen lässt, dann können Sie das Guthaben mit der laufenden Abschlagszahlung verrechnen und nur noch die Restsumme zahlen.
Sie verringern einfach die Abschlagszahlung um die Höhe des Guthabens und überweisen den Rest. Im gleichen Atemzug erklären Sie dem Insolvenzverwalter und dem Energieversorger, dass Sie das Guthaben verrechnet haben. Im Idealfall erfolgt die Erklärung in schriftlicher Form mit einem entsprechenden Nachweis.
Die regulären Abschläge können von Insolvenzverwalter eingefordert werden, das ist nicht ausgeschlossen, aber zumindest sollten Sie die Verrechnung des Guthabens versuchen. Sie haben ansonsten nur noch die Möglichkeit das Guthaben mit Hilfe der Insolvenztabelle anzumelden und ob Sie dann Ihr Guthaben in einigen Jahren bekommen ist fraglich.
Auch ein Blick auf die Jahresabrechnung kann zeigen, dass noch ein Guthaben besteht und dann gilt zu prüfen, ob die sechs Wochen der Frist vergangen sind. Es hat sich gezeigt, dass einige Anbieter sich mit solchen Abrechnungen mit der finanziellen Schieflage rauslösen wollen, um kein Guthaben auszuzahlen. Sie behalten einfach die laufenden Abschläge so lange ein bis die Abrechnung kommt. Das ist nur möglich, wenn die 6-Wochen-Frist überschritten ist.
Aktuell befinden sich Mahnungen des Inkassobüros Aleksander & Co KG im Umlauf. Die Mahnungen werden derzeit an Stromkunden von eprimo, Eon Energie Deutschland und der Paderborner Stadtwerke versendet. Doch die Schreiben sind eine Fälschung. Zahlen Sie
Der Insolvenzverwalter hat bei den laufenden Verträgen das Recht zu entscheiden, was weiterhin passiert. Er kann sich zwischen Erfüllung und Nichterfüllung entscheiden.
Die einfachste Lösung ist die Erfüllung, denn dann läuft der Vertrag weiter. Deutlich schwieriger sieht es bei der Nichterfüllung aus. Die Entscheidung zur Nichterfüllung bedeutet, dass der Vertrag abgewickelt wird und der Insolvenzverwalter gibt an, dass Sie sich bis zu einem Datum einen neuen Energieversorger suchen müssen.
Sie werden solange vom Grundversorger versorgt, bis der neue Vertrag gültig ist und Sie einen neuen Anbieter gefunden haben.
Juristen sind sich nicht einig, ob der Vertrag bei der Wahl der Nichterfüllung automatisch endet. Sie sollten sicherheitshalber eine schriftliche fristlose Kündigung schreiben. Die gegenseitigen Forderungen werden bei der Nichterfüllungswahl gegenseitig verrechnet und darüber erhalten Sie eine gesonderte Abrechnung.
Bei bestehendem Guthaben müssen Sie sich zur Insolvenztabelle anmelden und nach der Abrechnung des Insolvenzverwalters bekommen Sie einen Teil Ihres Guthabens ausgezahlt.
Täglich melden unsere Leser neue Telefonnummern, mit denen sie angerufen werden. Häufig handelt es sich um Beschwerden, weil Abzocker oder Werbefirmen dahinter stehen. Wir prüfen diese Telefonnummern und listen auf, welche dubiose Anrufer aktuell ihr
Der Insolvenzverwalter sendet Ihnen im Laufe des Insolvenzverfahrens eine Schlussabrechnung zu, egal ob der Energieversorger Sie weiterhin beliefert oder nicht.
Die Schlussrechnung muss sorgfältig geprüft werden und dabei kann Ihnen die Verbraucherzentrale helfen.
Steht eine Nachforderung auf der Rechnung, dann ist diese an den Insolvenzverwalter zu bezahlen und bei einem Guthaben oder einer Forderung von Bonuszahlungen können Sie eine Forderung stellen. Allerdings müssen Sie sich zur Insolvenztabelle anmelden, wie wir oben schon beschrieben haben.
FAQs zum Thema Insolvenz des Energieversorgers
Die Gründe, warum ein Stromanbieter Insolvenz anmelden muss, sind umfangreich. Ein Grund sind die Billiganbieter, welche die Kunden mit Tarifen locken, welche die normalen Anbieter nicht halten können. Die Folge sind Massenkündigungen und somit im schlimmsten Fall zur Insolvenz.
Sie stehen nicht ohne Gas und Strom, wenn Ihr Anbieter pleite ist. Im schlimmsten Fall übernimmt der örtliche Grundversorger, in der Regel die Stadtwerke, die Belieferung bis Sie einen neuen Anbieter gefunden haben.
Sie haben durchgehend Strom und Gas und somit bekommen Sie die Abschläge auch nicht zurück. Nur, wenn Sie ein Guthaben haben, dann können Sie entweder eine Verrechnung vornehmen und weniger bezahlen oder müssen sich zur Insolvenztabelle anmelden.
Grundsätzlich gibt es erst einmal keine Bonuszahlungen, wenn der Energieanbieter Pleite ist. Eventuell erhalten Sie nach dem Insolvenzverfahren Auszahlungen, aber die Chancen sind gering.
Der örtliche Strom- und Gasanbieter liefert die Grundversorgung, damit Sie nicht ohne Gas und Strom stehen, aber Sie können sich einen anderen Anbieter suchen, wenn Ihnen der örtliche Anbieter zu teuer ist.
Wechseln Sie regelmäßig den Lieferanten für Strom oder Gas? Das könnte zukünftig problematisch sein. Denn wer jährlich wechselt, ist für die Energieversorger oft nicht so lukrativ. Zukünftig könnte es Datenbanken geben, die Vielwechsler speichern und
In den letzten Jahren sind immer mehr Energieversorger in die Insolvenz geraten. Die Gründe sind umfangreich, aber meist liegt es an den Billiganbietern, die günstigere Tarife und hohe Bonuszahlungen anbieten. Ist der Energieversorger pleite, dann übernimmt der Insolvenzverwalter die ganze Organisation, aber Sie brauchen keine Angst haben, dass Sie kein Strom oder Gas mehr bekommen. Im Notfall springen die Stadtwerke als örtliche Versorger ein bis Sie einen neuen Energieversorger gefunden haben.
Der Beitrag Was passiert, wenn der Energieanbieter insolvent ist? – Der Insolvenzberater entscheidet über Erfüllung und Nichterfüllung der Strom- und Gaslieferung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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