Der Beitrag Telefon und Internet: So vergleichen Sie verschiedene Angebote mit Hilfe des Produktinformationsblatts erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Anbieter von Mobilfunk- und Festnetzanschlüssen sind in der Pflicht, dass die Tarife und alle anderen Informationen auf Produktinformationsblättern in der Größe Din A4 nachzulesen sind.
Dadurch können Sie die einzelnen Tarife und deren Daten viel besser vergleichen, denn mittlerweile müssen die Produktinformationsblätter der einzelnen Anbieter alle die gleichen Informationen beinhalten. Die Bundesnetzagentur verlangt, dass die Blätter gleich aussehen, so dass die wichtigsten Tarifdetails auf einen Blick zu erkennen sind.
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen hat am 1. Juni 2017 einen Erlass auf den Weg gebraucht – „Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt“. Die Verordnung gilt nicht nur für Festnetzanbieter, sondern auch für alle Anbieter für Mobilfunkangebote. Das Ziel der Verordnung ist ganz einfach, denn durch die Produktinformationsblätter sollen Verbraucher die Möglichkeit bekommen, die verschiedenen Produkte auf einen Blick vergleichen zu können, so dass die eine gut informierte Entscheidung treffen können.
Einkaufen im Internet – das ist nicht immer ganz einfach. Schließlich lauern viele Gefahren wir Phishing-Seiten oder Fakeshops im World Wide Web auf Sie. Die Frage ist, wie Sie diese Fallen von vornherein umgehen können?
In dem Produktinformationsblatt sind die nachfolgenden Pflichtangaben für Tarife mit Internetzugang zu finden.
Die Bundesnetzagentur fordert den Tarifnamen zur Erfüllung der Informationspflicht. Beispielsweise Musterflat 100 (Mobilfunk)
Die Bundesnetzagentur fordert die enthaltenen Zugangsdienste zur Erfüllung der Informationspflicht. Beispielsweise Internet, Telefonie oder TV.
Die Bundesnetzagentur fordert das Datum der Markteinführung zur Erfüllung der Informationspflicht. Tag / Monat / Jahr nach Muster.
Die Bundesnetzagentur fordert die Laufzeit des Vertrages zur Erfüllung der Informationspflicht. Tage, Monate oder Wochen.
Die Bundesnetzagentur fordert Informationen zur Verlängerung und Kündigung des Vertrages zur Erfüllung der Informationspflicht. „Verlängerung um jeweils xxx Monate, wenn nicht mit einer Frist von xxx Monaten / Wochen zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.“
Die Bundesnetzagentur fordert die Datenübertragungsrate in Mbit /s zur Erfüllung der Informationspflicht.
Die Bundesnetzagentur fordert Angaben zur Beschränkung des Volumens (wenn vorhanden) zur Erfüllung der Informationspflicht.
Die Bundesnetzagentur fordert die Preise zur Erfüllung der Informationspflicht. Für den Tarif muss immer ein Preis angegeben werden und dazu kommen Preise für die Bereitstellung der Hardware wie dem Router oder dem Modem.
Die Bundesnetzagentur fordert den Namen und die ladungsfähige Anbieteradresse zur Erfüllung der Informationspflicht. Es reicht nicht aus, wenn nur eine Postfachadresse vorhanden ist.
Im Video zeigt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) worauf bei der nutzung öffentlicher WLAN-Netze zu achten ist. (Quelle: bsi-fuer-buerger.de) Die Nutzung von öffentlich bereitgestellten WLANs ist heutzutage gängig. Doch bei der Benutzung von
Der Anbieter muss Sie vor dem Vertragsabschluss darauf hinweisen, dass Sie vollen Zugang zu den Produktinformationsblättern haben und sie Ihnen kostenfrei zur Verfügung stehen.
Zudem müssen die Informationsblätter leicht zugänglich sein.
Sie shoppen gerne online? Ab und an muss da sicher auch etwas zurückgeschickt oder reklamiert werden. Doch kennen Sie Ihre Verbraucherrechte? Unterscheiden sich die Rechte im Internet von denen im Handel? Und wie ist das
FAQs zum Thema Produktinformationsblatt
In einem Produktinformationsblatt stehen alle detaillierten Informationen rund um das Angebot, von dem Preis über die Leistungen bis hin zum Widerrufsrecht und den Kündigungsfristen.
In der Regel sollten Sie das spezielle Blatt mit den detaillierten Vertragsinformationen bis zum Vertragsende aufbewahren, so dass Sie nicht nur immer wieder reinschauen, sondern andere Angebote mit dem Angebot vergleichen können. Idealerweise bewahren Sie das Informationsblatt auf.
Das Produktinformationsblatt muss immer vor einem Vertragsabschluss überreicht werden, so dass Sie sich für oder gegen das Angebot entscheiden können. Dazu stehen dem Unternehmen verschiedene Optionen zur Verfügung.
Produktinformationsblätter sind wichtig, damit Sie alle detaillierten Informationen über das Angebot erhalten, so dass Sie einen Vergleich ohne Umstände durchführen können. Sie sollten vor jedem Vertragsabschluss an Sie rausgegeben werden, so dass Sie alle wichtigen Informationen in den Händen halten.
Es gibt keine festgelegte Länge für ein Produktinformationsblatt, aber es muss DIN A4 sein. In der Regel ist es einfach, wenn es sich um ein einziges Blatt mit allen wichtigen Informationen handelt. Aber meistens sind es mehrere Blätter, die einem Vertrag anhängig sind.
Im Internet gibt es bekanntermaßen mehr zu sehen als Katzen-Memes und hilfreiche YouTube-Videos. Es ist an vielen Stellen auch ein ziemlich unkontrollierter Dschungel, der Kinder und Jugendliche gleichermaßen gefährden kann. Doch elterlicher Schutz ist bei
Der Gesetzgeber hat Unternehmen zu verpflichtet, dass sie Produktinformationsblätter an die Kunden rausgeben müssen. Die Informationen sind vor dem Vertragsabschluss zu überreichen oder sichtbar, so dass Sie alle wichtigen Informationen direkt auf einen Blick nachlesen können. Das Produktinformationsblatt eignet sich aber nicht nur zur Ansicht, sondern ist eine ideale Grundlage für ein Angebotsvergleich. Heutzutage müssen alle Unternehmen solche Produktinformationen für den Kunden bereitstellen, so dass ein Angebotsvergleich schnell möglich ist. Bewahren Sie die Produktinformationen sehr gut auf, denn es stehen detaillierte Informationen zum Vertrag drin. Idealerweise lagern Sie die Unterlagen in der Nähe des Vertrages, so dass Sie alles in einer Hand haben und bei Bedarf schnell finden.
Wichtig: Produktinformationsblätter müssen immer in DIN A4 sein und vor Unterzeichnung des Vertrages ausgehändigt werden, so dass Sie im Vorfeld gut informiert sind und sich anschließend für oder gegen das Angebot entscheiden können.
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]]>Der Beitrag Symptome googeln: Vorsicht bei gesundheitlichem Rat aus dem Internet – Passen Sie auf! erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Suchen Sie im Internet nach Antworten zu Ihren gesundheitlichen Fragen, kommen Sie auf Seiten und Foren, die sehr allgemein gehalten sind, jedoch auch spezifische Informationen bieten.
Lassen Sie bei Ihrer Recherche aber Vorsicht walten.
Unter apotheke-rezeptfrei.net finden Sie scheinbar eine Onlineapotheke, bei der Sie Medikamente ohne ein Rezept bestellen können. Dabei handelt es sich meist um betrügerische Angebote. Deshalb haben wir den Onlineshop für Pillen überprüft. Einkaufen und ein Schnäppchen
Das Netz bietet Ihnen verschiedenste Seiten an und diese unterscheiden sich auch stark.
Hier bekommen Sie schnell einen Überblick zu Krankheiten und den passenden Behandlungsmöglichkeiten. Dies ist praktisch, um sich auf ein Arztgespräch vorzubereiten. Doch können Sie hier auch fehlerhafte Informationen finden. Schauen Sie jedoch bei wissenschaftlichen Instituten, Krankenkassen, Ärzteorganisationen oder Selbsthilfeorganisationen sind die Informationen meist verlässlicher.
Darin werden verschiedene Gesundheitsthemen behandelt. Jedoch findet hier eher ein persönlicher Austausch statt, weshalb die Qualität meist nicht sehr hoch ist. Es lässt sich schwer einschätzen, was wirklich Sache ist.
Prüfen Sie vorab immer, ob die Experten auch über eine Qualifikation verfügen. Jedoch sind auch diese Antworten meist eher allgemein und nicht immer auf eine gestimmte Situation bezogen. Auch dürfen diese Experten keine Therapie empfehlen. Hier hilft also auch nur der Arzt.
Alle Fragen, aber auch Antworten können von allen Nutzern frei gelesen werden, selbst Suchmaschinen finden sie. Geben Sie deshalb keine persönlichen Daten weiter. Verraten Sie so wenig wie möglich von Ihren persönlichen Daten. Nutzen Sie eine extra E-Mail-Adresse, damit Ihre persönliche E-Mail-Adresse nicht mit Werbung überflutet wird.
In dem Onlineshop medizin-rezeptfrei.org können Sie scheinbar Medikamente ohne Rezept bestellen. Doch wie seriös ist dieses Angebot? Wir raten von einem Einkauf ab. Es gibt keine seriöse Apotheke, welche Tabletten ohne Rezept verkauft. Einkaufen und ein
Die nachfolgenden neun Punkte sollen Ihnen dabei helfen, mehr Transparenz und Verlässlichkeit im Internet zu finden.
Sie sollten den Namen, die Adresse sowie Kontaktmöglichkeiten leicht finden und lesen können.
Generell gilt: Wer seriös ist, hat auch nichts zu verbergen und kann sich somit zu erkennen geben. Somit ist dies ein wichtiger Punkt für eine seriöse Informationsquelle. Ebenso sollte es einen direkten Link auf der Homepage geben, auf dem Sie zu Ihren Informationen kommen.
Tipp: Das Impressum oder „Wir über uns“ enthalten die wichtigen Angaben. Eine Postfach-Adresse spricht nicht für Seriosität. Sofern nur eine kostenpflichtige Nummer angegeben ist, lassen Sie die Finger davon.
Auf WhatsApp und Facebook verbreitet sich mal wieder eine besonders dramatisch klingende Nachricht. Demnach wurde auf allen Smartphones die Corona-App installiert. Und der Beweis wird auch gleich mitgeliefert. Aber stimmt das? Wir erklären, was es
Ihnen sollte leicht ersichtlich sein, ob der Anbieter kommerziell ist oder nicht. Grundsätzlich sollten sich kommerzielle Anbieter als Arzt oder Pharmaunternehmen zu erkennen geben. Sofern dies nicht der Fall ist, sollte zu erkennen sein, was der Anbieter verfolgt. Auf der Startseite sind solche Angaben meist zu finden.
Ist Ihnen ersichtlich, welche Qualifikationen der Anbieter der Infos hat und wer er ist? Nicht-Fachleute oder Menschen, die nur persönliche Erfahrungen teilen möchten, dürfen nicht das Gefühl erwecken, sie hätte wissenschaftliches Wissen.
Tipp: Gerade bei speziellen Informationen sollten Sie nach dem Autor forschen. Sofern es nur eine Basisinformation ist, mag das nicht so wichtig sein, bei schweren Erkrankungen aber schon.
Haben Sie auch Post von der Bundesstelle für Seuchenschutz bekommen, in der es um einen COVID-19 Test geht? Aus dem Schreiben geht hervor, dass Sie zu einer Risikogruppe gehören und von Amtswegen zum Test verpflichtet
Können Sie dem Inhalt der Informationen folgen? Lässt sich für Sie erkennen, ob die Aussagen wissenschaftlich bewiesen sind oder einfach nur Vermutungen oder Meinungsäußerungen? Gibt es bei Arzneimitteln auch eine Beschreibung der Wirkungsweise? Können Sie Quellen oder Belege zu den Aussagen finden?
Tipp: Sofern es mindestens zwei unterschiedliche Informationsanbieter gibt, können Sie die Informationen auch glauben. Jedoch sollten die zwei Anbieter auch verschiedene Interessen verfolgen.
Denken Sie daran, dass Quellen und Beweise, die von einem Einzelfall sprechen, keine wissenschaftlichen Beweise darstellen.
Werden die Informationsanbieter auch von seriösen Seiten empfohlen oder gibt es ein Gütesiegel? Zum Beispiel das hon-Siegel der Schweizer Health on the net Foundation. Diese Seiten müssen sich an bestimmte Prinzipien halten und werden regelmäßig überprüft. Das deutsche Qualitätslogo wird vom Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (afgis) vergeben. Das Logo alleine sagt jedoch noch nichts, auch muss es einen Link geben, der zu den HON-Seiten führt oder Informationen von afgis gibt.
Welche Smartphone-App ist sicher und welche Anwendung sollten Sie lieber nicht installieren? Nicht nur E-Mails und Webseiten stellen für Ihr Smartphone eine Gefahr für Angriffe von Cyberkriminellen dar. Auch Apps im App Store und bei Google
Der Inhalt muss ganz klar und verständlich dargestellt sein. Geht es um Therapien und Behandlungsmöglichkeiten, so brauchen Sie auch Infos zu Risiken oder weiteren Behandlungsalternativen. Sofern es in der Forschung verschiedene Meinungen gibt, müssen diese genannt werden. Auch sind ausgewogene Informationen ein Hinweis darauf, wie seriös die Seite ist.
Tipp: Achtung bei Aussagen wie: „Absolut nebenwirkungsfrei“, „Allheilmittel“, „100%ige Wirkungsgarantie“ oder „nur für kurze Zeit verfügbar“. Diese Texte bewerben ein Produkt.
Ebenso ist Vorsicht geboten, wenn ein geheilter Patient berichtet. Es mag sein, dass der Patient geheilt ist, doch wer sagt, dass bei Ihnen diese Therapie auch wirkt?
Sind die Informationen aktuell oder lässt sich nicht erkennen, wann sie erstellt wurden?
Im Internet werden leider viele Seiten nicht regelmäßig aktualisiert.
Tipp: Gerade spezielle Informationen sollten aktuell sein. Haben Sie ein allgemeines Thema, so ist dies nicht ganz so wichtig. Möchten Sie zum Beispiel Informationen zu einer neuen Krebs-Therapie, sollte das Datum möglichst aktuell sein.
Um die Corona-Pandemie einzudämmen hat auch die deutsche Regierung in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut eine App entwickelt. Doch welches ist die richtige App und müssen Sie die Gratis-App auf Ihrem Smartphone nutzen? Wir beantworten die
Eine seriöse Internetseite sollte Sie immer darauf hinweisen, dass sie keine ärztliche Behandlung ersetzen kann. Somit muss bei ernsthaften Erkrankungen auch darauf hingewiesen werden, dass Sie mit Ihrem Arzt Rücksprache halten sollen.
Tipp: Die ärztlichen Ratschläge aus dem Internet sind nicht die Lösung. Nur weil es für manche Menschen gut ist, muss es nicht zu Ihnen passen. Den Rat Ihres Arztes kann die Internetberatung nicht ersetzen. Sprechen Sie deshalb auch immer mit Ihrem Arzt.
Werbung und Information sollten deutlich voneinander getrennt sein. Dies geht über Farbgestaltung, Fenster oder Schriften. Niemals darf Werbung als wissenschaftliche Information eingeschlichen werden.
Mittlerweile gibt es nicht nur zahlreiche Ernährungs- und Fitness-Apps, sondern auch medizinische Apps. Die medizinischen Apps sind Programme, die einen medizinischen Zweck erfüllen und bei Krankheiten wie Diabetes zum Einsatz kommen. Seit Anfang Oktober 2020
Sofern Sie einen Vertrag abschließen, dürfen die personenbezogenen Daten ohne Ihre Einwilligung nur dann verarbeitet, erhoben und genutzt werden, wie es für den Vertrag notwendig ist. Auch müssen Sie über die Datenerhebung und die Widerrufsmöglichkeit aufgeklärt werden. Die Datenschutzrichtlinien sind deutlich darzulegen.
Tipp: Nicht jeder Anbieter hält die Datenschutzinformation für nötig. Sofern Sie nur allgemeine Dinge wissen möchten, ist diese jedoch nicht relevant. In allen anderen Fällen überlegen Sie genau, welche Infos Sie im Internet über sich herausgeben möchten.
Einen Krankenschein bekommen Sie aktuell auch ohne Arztbesuch. Es genügt eine Kontaktaufnahme per WhatsApp, etwas Kleingeld und eine Art Ferndiagnose. Doch wie funktioniert die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Abruf und ist der Service überhaupt zulässig? Wir sehen
FAQs zum Thema Symptome googeln: Vorsicht bei gesundheitlichem Rat aus dem Internet – Passen Sie auf!
Natürlich können Sie sich zu einem Thema die Meinungen und Erfahrungen anderer Menschen anhören. Doch bedenken Sie, dass dies keinen Arztbesuch ersetzt.
Diese sind selbstverständlich verlässlicher als die einschlägigen Foren. Dennoch sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen, ob zum Beispiel die genannte Therapie auch für Sie geeignet ist.
Passen Sie auf, dass Sie hier keinen Vertrag eingehen. Auch sollten Sie sich informieren, wie es mit dem Datenschutz aussieht. Sie geben hier immerhin persönliche Dinge bekannt.
Das können Sie machen. Nehmen Sie es ihm aber nicht übel, wenn er die Informationen als lächerlich herunterspielt. Ihr Arzt kennt Sie und weiß besser, was für Sie gut ist.
Auch hier werden Sie eher allgemeine Hinweise bekommen. Ein guter Experte wird Sie bei schweren Erkrankungen dennoch an den Arzt verweisen. Banale Fragen können diese jedoch gut beantworten.
Medikamente werden heute auf unterschiedlichen Wegen angeboten, egal ob über eine Apotheke vor Ort, den Versandhandel oder einer Drogerie. Jeder Weg bietet Ihnen Vor- und Nachteile. Die Auswahl an Apotheken ist immens groß und es
Im Internet lässt sich vieles zu allen möglichen Erkrankungen finden. Oftmals ist man am Ende viel kränker und aus harmlosen Blähungen wird schnell ein Blinddarmdurchbruch oder gar Darmkrebs. Glauben Sie dem Internet nicht alles und holen Sie sich lieber Rat von Ihrem Arzt ein.
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]]>Der Beitrag Internetanschluss zu langsam? Was Betroffene tun können – Kündigung, Bandbreite, Speedtest erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Internetanbieter werben bei den Tarifen immer mit schnellen Verbindungen und es kommen, von versprochenen 150 Megabit pro Sekunde, nur 5 Megabit an – das ist ärgerlich. In den Verträgen steht oft die Aussage „bis zu“ und das hört sich gut an. Die Zahlen sind beeindruckend. Verbraucher, die abseits der gut erschlossenen Gebiete wohnen, haben oft das Nachsehen und erhalten nur einen Bruchteil der versprochenen Übertragungsgeschwindigkeit.
Die Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen informieren in der Regel vor dem Vertragsabschluss über die Übertragungsrate.
Diese Informationen sind im Produktinformationsblatt enthalten und das wird vor dem Vertragsabschluss überreicht. Die Internetanbieter führen im Vorfeld eine Prüfung durch, um diese Informationen an den Verbraucher zu geben. Der Verbraucher verlässt sich auf die Ergebnisse und hält diese für realistisch. Die versprochene Internetgeschwindigkeit, die sogenannte maximale Bandbreite, die der Anbieter im Vertrag festhält und die ein großer Bestandteil des Vertrags ist, einzuhalten.
Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Qualität und demnach die Geschwindigkeit des Internets zu prüfen.
Im Test sind folgende Informationen enthalten: die Download-Rate, die Upload-Rate und die Paketlaufzeit. Die Download-Rate bezeichnet die Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet und die Upload-Rate bezeichnet die Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten, die beispielsweise in eine Cloud geladen werden. Bei der Paketlaufzeit handelt es sich um die Dauer für den Versand von ganzen Datenpaketen zu einem Ziel und wieder zurück.
Störungen und Probleme in Bezug auf das vorhandene Vertragsverhältnis sorgen für ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Dauerhafte Störungen oder ein zu langsames Internet führen dazu, dass der Verbraucher das Recht hat, den Internetvertrag mithilfe einer außerordentlichen Kündigung zu kündigen. Die Störungen sind mithilfe eines Speedtests nachzuweisen.
Der Anbieter bekommt die Möglichkeit, den Vertrag zu erfüllen. Das bedeutet, der langsame Internetanschluss wird vor der Kündigung ordnungsgemäß ausgefüllt und die Kündigung ist hinfällig. Der Anbieter bekommt die Gelegenheit, innerhalb einer festgelegten Frist, die versprochene Internetleistung zu erbringen. Die Frist wird auf 14 Tage festgesetzt. Die Forderung muss schriftlich erfolgen und wird per Einwurfschreiben dem Anbieter zugebracht. Innerhalb der gesetzten Frist wird er die Internetleistung dem Vertrag anpassen.
Eine fristlose Kündigung erfolgt, wenn trotz mehrfacher Aufforderung keine Besserung eintritt. Sogar das Verlangen von Schadenersatz ist möglich, wenn der Anbieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Anbieter akzeptieren die Zahlung eines Schadenersatzes eher selten und Sie müssen ihn verklagen. Der Bundesgerichtshof hat viele Schadenersatzansprüche bejaht, aber es folgt vorab eine langwierige juristische Auseinandersetzung.
Über 900.000 Telekom-Kunden leiden derzeit unter einem Ausfall des Internet-, Telefon- und TV-Anschlusses. Verantwortlich war mit hoher Wahrscheinlichkeit ein weltweiter Cyberangriff auf Fernwartungsschnittstellen von Routern. Jetzt fragen sich viele Telekom-Kunden, die lange Zeit offline waren, ob
Für Betroffene ist die aktuelle rechtliche Lage nicht befriedigend. Laut Gesetz ist kein direkter Anspruch gegeben und die Verbraucher müssen für ihr Recht erst klagen, wenn eine Leistungsstörung vorhanden ist.
Die Verbraucherzentralen fordern mehr Schutz für den Verbraucher. Die Verbraucher können mit gesetzlicher Hilfe die Leistungsstörungen an den Tarif anpassen oder den Vertrag problemlos kündigen.
Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Jeder dritter Verbraucher hat immer wieder Probleme mit der Internetverbindung.
Die Internetverbindung ist nicht nur einmalig unterbrochen. In den vergangenen zwei Jahren gab es immer wieder Störungen des Internet und diese waren nicht nur kurzfristig. Auch langsames Internet gehört zur Tagesordnung, wie die Verbraucher sagen. Mehr als die Hälfte der Verbraucher geben an, dass die Internetprobleme insgesamt einen Zeitraum von mehr als vier Wochen überschreiten.
FAQs zum Thema langsames Internet
Alle Kabel, die Verbindungen und die Treiber werden überprüft, um die Internetgeschwindigkeit zu verbessern. Diese Faktoren arbeiten einwandfrei und es wird die Internetgeschwindigkeit vom Anbieter getestet. Dafür wird eine Geschwindigkeitsmessung gemacht und anschließend wird entweder ein Tarifwechsel verlangt oder eine Sonderkündigung ausgesprochen.
Der Anbieter soll bis zu 90% der vereinbarten Geschwindigkeit liefern, damit es zu keinen Problemen kommt. Bei der Geschwindigkeit handelt es sich um den möglichen Höchstwert, den der Anbieter liefert.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn der Anbieter die vereinbarte Geschwindigkeit nicht bis zum Wohnort liefert. Unter Einhaltung der 3 Monatsfrist wird der Vertrag zum Ende des Kalendermonats gekündigt.
Bei einer 5.000er Leitung muss mindestens die Hälfte beim Verbraucher ankommen. Das sind mindestens 25 Mbit/s.
Es gibt kein generelles Sonderkündigungsrecht, das bei Störung angewendet wird. In den Verträgen steht eine Geschwindigkeit von bis zu 50 Mbit/s und nur bei starker Abweichung ist eine Kündigung möglich.
Immer wieder gibt es langwierige und nervende Internetstörungen, die sich in den letzten Jahren gehäuft haben. Die Anbieter versprechen den Verbrauchern immer den schnellsten und stabilsten Anschluss. Nur bei einer Messung wird festgestellt, ob die versprochene Geschwindigkeit ankommt oder nicht. In einem solchen Fall wird eine Messung vom Anbieter durchgeführt oder mit einem Messtool prüfen Sie die Geschwindigkeit selber. Bei einer hohen Abweichung zwischen dem Anbieterversprechen und der tatsächlichen Geschwindigkeit haben Sie Anspruch auf einen Tarifwechsel oder nutzen das Sonderkündigungsrecht.
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]]>Der Beitrag Was muss ich beim Onlineshopping im Ausland beachten? Rechtliche Unterschiede sorgen für Missmut unter den Verbrauchern erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Heute ist das Bestellen im Internet an der Tagesordnung und da kommt es auch schon einmal vor, dass bei einem Online-Händler aus dem Ausland eine Bestellung ausgeführt wird.
Wenn der Händler innerhalb der EU seinen Sitz hat, dann ist das gar kein Problem, denn aufgrund der Richtlinie über die Verbraucherrechte, gelten innerhalb der EU meist die gleichen rechtlichen Bedingungen. Beispielsweise müssen die Informationspflichten erfüllt sein und zudem muss der Verkäufer auf jeden Fall auf die anfallenden Zusatzkosten hinweisen. Außerdem besteht ein sogenanntes 14-tägiges Widerrufsrecht innerhalb der EU. Sie müssen zudem nicht mit Einfuhrzöllen rechnen. Verbrauchersteuern müssen Sie nur bei einzelnen Produkten bezahlen und dazu gehören Kaffee, Tabak und Alkohol.
Heutzutage ist es gang und gäbe, gewisse Einkäufe im Internet zu tätigen. Doch wo sich Käufer tummeln, sind in der Regel auch Betrüger nicht weit. Der weltweite Handel über das Internet macht den Online-Einkauf nicht
Aber es gibt auch zahlreiche Online-Händler, die nicht innerhalb der EU sitzen und bei denen die Verbraucher bestellen. Hier sieht die ganze Sachlage anders aus, denn die Frage nach dem anwendbaren Recht unterscheidet sich von Fall zu Fall.
Wenn Sie sich für den Einkauf außerhalb der EU entscheiden, dann ist das anwendbare Recht nicht immer eindeutig. Im Grunde kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an. Das Recht kann zunächst von einem bestimmten Staat gewählt werden, aber das zwingende Recht darf nicht nachteilig geändert werden. Das gilt in erster Linie für den Widerruf und die Gewährleistung.
Aber auch die Ausrichtung des Unternehmens ist entscheidend, denn es gibt Unternehmen, die für den internationalen Markt aktiv sind. Das erkennt man in erster Linie daran, dass die Werbung, die Internetseite und andere Hilfsmittel in mehreren Sprachen ausgearbeitet sind. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen aus Singapur auch für den internationalen Markt aktiv ist, dann wird die Internetseite nicht nur in der Landessprache sein, sondern auch in Englisch, Deutsch und in anderen Sprachen. Es gibt aber auch Unternehmen, die nur auf das eigene Land ausgerichtet sind, dann ist die Internetseite beispielsweise nur in der Landessprache. Ist dies der Fall, dann kommt meist das geltende Recht des Landes zum Einsatz.
Vielen Verbrauchern ist es nicht aufgefallen, aber beim Online-Shopping gibt es Seiten, bei denen Sie auf andere Shops geleitet werden. Diese Shops befinden sich meist im Ausland. Geoblocking ist das Thema, aber mittlerweile ist Geoblocking
Bei den Unternehmen kommt es sehr stark auf die Homepage also die Internetpräsenz an. Mittlerweile gibt es verschiedene Indizien, die auf die rechtlichen Regelungen hindeuten, aber allein nicht ausreichen.
Die folgenden Indizien können Hinweise sein:
Wenn Sie diese Indizien finden, dann kann es sein, dass das deutsche Recht nach einem Kauf angewendet werden kann. Allerdings kann eine Beurteilung mitunter sehr kompliziert sein und im Zweifelsfall sollten Sie von einer Bestellung absehen.
Je bekannter eine Marke, desto größer ist oftmals derjenige Anteil am Preis, der für den großen Namen zu zahlen ist. Das lockt immer wieder Betrüger auf den Plan, die mit gefakten Markenprodukten im Netz schnelles
Im Grunde können Sie sich gerade bei einem Kauf über das Internet nicht zu 100% sicher sein, aber Sie können sich direkt beim Händler nach dem geltenden Recht erkundigen.
Zudem können Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten lassen. Für die Einfuhr der Waren sollten Sie auf jeden Fall mögliche Mehrkosten mit einkalkulieren, aber wenn der Warenwert inklusive der Versandkosten unter 150 Euro liegt, dann fallen keine Zollgebühren an. Aber Sie müssen mit der Einfuhrumsatzsteuer rechnen. Sie kann entweder 7% oder 19% betragen.
Dazu kommen regelmäßig Zölle und Steuern, die anfallen und je nach Produktart unterschiedlich ausfallen können. Sie sollten sich auf jeden Fall vor der Bestellung ausführlich über mögliche Zollgebühren und Steuern informieren. Zudem sollten Sie auch wissen, ob es gewisse Formalitäten auszufüllen gibt oder nicht. Wichtig ist, dass Sie zudem beachten, dass für einige Waren Einfuhrverbote gelten und danach sollten Sie sich richten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, dann sehen Sie von einer Bestellung ab oder suchen Sie sich einen Online-Shop innerhalb der EU.
Es kann jeden treffen. Immer häufiger klauen Betrüger Identitäten ahnungsloser Personen und bestellen Ware auf fremden Namen. Die Pakete erhalten die Opfer allerdings nicht. Diese werden oft erst durch Mahnungen und Inkassobriefe auf den Betrug
FAQs zum Thema Online-Shopping im Ausland
Grundsätzlich gilt immer das Recht des Landes, vor allen Dingen, wenn Sie auf den nicht-europäischen Ausland bestellen. Der Wohnsitz des Unternehmens ist der ausschlaggebende Punkt und für welche Verbrauchergruppe das Unternehmen ausgerichtet ist. Das deutsche Recht gilt nur teilweise, wenn die Internetseite auch in deutscher Sprache ausgearbeitet ist. Allerdings handelt es sich hier nur um ein Indiz.
In den meisten Fällen müssen Sie mit einer Mehrwertsteuer von 19% rechnen, wenn Sie aus dem Ausland bestellen. Es gibt aber auch einige Produkte, die nur mit 7% gekennzeichnet sind. Allerdings erkennen Sie das meist auch schon beim Kauf, denn der Händler muss das beim Kaufpreis mit angeben.
Wenn Sie sich unter einem Sachwert von 150 Euro inklusive Versand bewegen, dann müssen Sie mit einer Einfuhrumsatzsteuer von 19% oder 7% rechnen. Aber es fallen keine Zollgebühren an.
Hier kommt es darauf an, wie Sie nach Deutschland einreisen. Wenn Sie mit dem Flugzeug oder mit dem Schiff kommen, dann haben Sie einen Freibetrag von bis zu 430 Euro und wenn Sie mit dem Auto oder der Bahn reisen, dann sollten Sie die Höchstgrenze von 300 Euro nicht überschreiten.
Heute wird viel aus China bestellt und da fällt die Frage an, wie hoch die Einfuhrumsatzsteuer ist. Grundsätzlich gilt für China die gleiche Einfuhrumsatzsteuer wie aus allen anderen nicht-EU-Ländern auch und das sind 19%.
Achtung: Neue Fakeshops entdeckt! Das Geld ist weg und die Ware kommt nicht oder es kommt nur minderwertige Ware. Diese Erfahrung machen einige Verbraucher in Deutschland beim Onlineshopping. Betrüger eröffnen Onlineshops, die es nur virtuell
Onlineshopping erfreut sich sehr großer Beliebtheit und in den letzten Jahren hat der Hype sich auch außerhalb der EU weiterentwickelt. Heute kann man nicht nur bei deutschen Händlern, sondern auch von Händler aus der ganzen Welt bestellen. Allerdings gibt es ein paar rechtliche Unterschiede. Sie müssen sich vor der Bestellung über die rechtlichen Grundlagen aus dem Ausland informieren, damit Sie nicht am Ende deutlich mehr zahlen müssen als wenn Sie in Deutschland bestellt hätten.
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]]>Der Beitrag Suchmaschinen sicher nutzen und die Datenspuren im Internet gering halten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Suchmaschinen sind auch als Wegweiser des Internets bekannt. Das US-Unternehmen Google ist weltweit der Marktführer unter den Suchmaschinen und hat den Begriff „googlen“ geprägt.
Laut dem Branchendienst Statista lag der Marktanteil von Google im Jahr 2019 bei rund 88% und bei 90% in Deutschland.
Genaues Hinsehen ist bei der Nutzung von Suchmaschinen das A und O, denn nicht nur die gewünschten Suchergebnisse werden in den Suchmaschinen angezeigt, sondern auch Werbung. Die Werbung ist für viele Menschen nur sehr schwer zu erkennen. Werbung wird mit Links angezeigt, die mit einem kleinen Hinweis als Anzeige kenntlich gemacht werden, aber an der Seite wird sich deutlich zeigen, dass der Link als Werbeanzeige aufgeführt ist. Damit das möglich ist, zahlen die Unternehmen große Summe an die Betreiber der Suchmaschinen. Also handelt es sich um Werbung im klassischen Sinne.
Facebook ist ein weltweit bekanntes Netzwerk, indem Menschen aus aller Welt Informationen, Berichte und Neuigkeiten über allerlei Themen austauschen. Aber Facebook ist auch ein Portal für Kontaktaustausch und zum Kennenlernen von neuen Leuten, aber immer
Mittlerweile gibt es verschiedene Technologien, mit denen die Unternehmen die Schritte des Nutzers im Internet verfolgen können. Man spricht von Tracking und dadurch lässt sich die Werbung auf die Nutzer genau zuschneiden.
Die Anzeigen und die Verlinkungen werden in den meisten Fällen genau auf den Adressaten zugeschnitten. Die Anbieter arbeiten mit Pixel und Cookies, so dass die Nutzer anhand der letzten Internetrecherchen die passenden Angebote präsentiert bekommen.
Die Suchmaschinenbetreiber haben großes Interesse an der Speicherung und Verwendung der Informationen des Nutzers, denn damit können sie zielgerichtete Werbung schalten. Dadurch werden die Werbeanzeigen für die Nutzer sehr interessant. Das bedeutet aber auch, dass die Ergebnisse nach Nutzung einer Suchmaschine nicht neutral sind, sondern eher eine Auswertung des bisherigen Internetverhaltens darstellen.
Twitter gehört unter den sozialen Netzwerken zu den bekanntesten, so dass nicht nur die jungen Menschen auf Twitter unterwegs sind, sondern auch die ältere Generation. Am 18. Juni 2017 hat Twitter seine Datenschutz-Regeln einer Änderung
Aus besagtem Grund empfehlen Experten die Nutzung von verschiedenen Suchmaschinen, so dass nicht nur eine Suchmaschine die Ergebnisse Ihrer Suche sammeln kann. Zudem sollten Sie sich auf die Meta-Suchmaschinen (Metager, Ecosia) verlassen, denn diese Suchmaschinen generieren und verarbeiten die Nutzerdaten nicht. Zwar greifen die Meta-Suchmaschinen auf die Ergebnisse von mehreren Suchmaschinen zurück, aber platzieren sich vor deren Internetseiten und generieren Suchergebnisse ohne, dass die Übermittlung der Nutzerdaten stattfindet. Die Suchmaschine startpage arbeitet auf die gleiche Art und Weise, aber nutzt dabei nur die Google-Ergebnisse.
Das mobile Bezahlen gibt es schon seit einigen Jahren und immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit an der Kasse mit einer Geldkarte oder dem Smartphone zu bezahlen. Gerade das Bezahlen mit dem Smartphone ist aktuell
Es ist bekannt, dass die Nutzung des Internets Spuren des Nutzers hinterlässt und das bei jeder Eingabe ins Suchfeld der Suchmaschinen.
Aber Sie können auch die Datenspuren gering halten und trotzdem ausführlich im Internet unterwegs sein. Dazu müssen Sie immer regelmäßig die Cookies löschen, denn sie setzen sich heimlich auf Ihr Gerät. Wenn Sie die Cookies regelmäßig löschen, dann verringern Sie die personalisierte Werbung, denn es können weniger detaillierte Profile angelegt werden.
Sie sind in den sozialen Netzwerken unterwegs, dann verwenden Sie sich verschiedene Browser. Wichtig ist, dass Sie nicht nur einen Browser verwenden und Sie müssen sich nach jedem Besuch ausloggen. Das Ausloggen ist sehr wichtig, denn ansonsten laufen die Seiten im Hintergrund weiter und sammeln Daten. Das wollen Sie schließlich verhindern.
Verwenden Sie nicht die Apps der Anbieter, wenn Sie sich überwiegend auf mobilen Geräten bewegen. Aber Sie können auch einfach die Zugriffsrechte einschränken. Diese Möglichkeit finden Sie in der Regel in den Einstellungen des mobilen Gerätes oder auch in den App-Anwendungen. Erlauben Sie nicht den kompletten Zugriff auf Fotos, Kamera und Mikrofon, wenn es nicht unbedingt notwendig ist.
Wenn Sie sich an die Tipps und Tricks halten, dann können Sie Ihre Datenspuren im Internet ein wenig geringer halten, so dass Sie nicht mit haufenweise Werbung überschüttet werden.
In den vergangenen Jahren haben die sozialen Netzwerke immer mehr an Bedeutung gewonnen und heute sind sie aus der alltäglichen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Sie kommen für sogenannte „Digital Natives“ zum Einsatz und gehören aktuell
FAQs zum Thema Suchmaschinen nutzen
Sie müssen die Suchbegriffe richtig formulieren und mit Synonymen arbeiten. Zudem müssen Sie immer präzise sein und sollten nicht die ersten Ergebnisse akzeptieren. Nutzen Sie den Bereich der erweiterten Suche und beachten Sie das Urheberrecht.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Suchmaschinen, die im Internet genutzt werden können. Die bekannteste Suchmaschine ist Google, dicht gefolgt von Bing, Aber auch Baidu, Yahoo!, DuckDuckGo und Yandex sind bekannt. Sie werden zwar nicht so häufig eingesetzt, aber trotzdem zählen sie zu den am häufigsten genutzten Suchmaschinen.
Bei einer Suchmaschine handelt es sich um Grunde um ein Programm, mit dem Sie große Datenmengen mit Hilfe von Schlagworten durchsuchen können. Dazu werden Keywords gesetzt, so dass die Suchmaschine diese Keywords findet und die Suchergebnisse direkt anzeigt.
Wenn Sie eine Suchmaschine nutzen, dann sollten Sie darauf achten, dass Sie die Suchbegriffe richtig und präzise aufschreiben. Zudem sollten Sie wissen, dass nicht immer die wichtigsten Informationen zuerst übermittelt werden, so dass Sie auf jeden Fall auch weiter unten schauen sollten.
Mit einer Suchmaschine lässt sich viel suchen. Nicht nur Informationen über das Weltgeschehen oder Produkte zum Einkaufen, sondern auch Lieferdienste, Autos und alle anderen Sachen. Sie brauchen nur die richtigen Stichpunkte eingeben, um ein Ergebnis angezeigt zu bekommen.
Über den Mail-Header können sie Informationen zu erhaltenen E-Mails bekommen, sie Sie sonst nicht sehen. Sie können ihn aber nicht einfach so lesen. Hier erfahren Sie Wissenswertes zum Mail-Header. Der Header informiert Über die Kopfzeile,
In der heutigen Zeit laufen viele Aktionen über das Internet und dabei spielen die Suchmaschinen wie Google und Bing eine wichtige Rolle. Aber durch die Nutzung der Suchmaschinen geben Sie Informationen von Ihnen Preis, denn jede Suchanfrage wird gespeichert, verwertet und im Endeffekt erhalten Sie auf Sie zugeschnittene Werbung. Das bedeutet, dass Sie nicht nur Informationen bekommen, sondern auch Werbung. Wichtig ist, wenn Sie keine Werbung erhalten wollen, dass Sie einfach Ihre Datenspuren im Internet zu gering wie möglich halten.
Der Beitrag Suchmaschinen sicher nutzen und die Datenspuren im Internet gering halten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Handy und Smartphone reparieren, verkaufen oder spenden – Der erste Schritt in eine bessere Zukunft erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Das Handy muss immer hip sein und auf dem neusten technischen Stand, so dass die meisten Geräte schon nach zwei Jahren gegen ein neues Modell ausgetauscht werden.
Das bedeutet, dass jeder Deutsche im Durchschnitt im Besitz von drei Handys ist, so dass sich etwa 124 Millionen Geräte in den Schubladen befinden. Dabei handelt es sich um eine Schätzung der Deutschen Umwelthilfe. Somit schlummern rund 37,8 Tonnen Silber, 3,7 Tonnen Gold, 2.046 Tonnen Kupfer und viele andere Rohstoffe in den Schubladen und dazu gehören auch Platin oder seltene Erden.
Der Abbau dieser Rohstoffe ist mit erheblichen Umweltbelastungen verbunden und mittlerweile schlagen auch die Menschenrechtler Alarm, denn die Materialien werden teilweise unter gefährlichen und menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen gewonnen. In einigen Ländern, darunter auch der Kongo, finanzieren sich die Kriegsherren mit dem Metallhandel.
Wenn Ihr Handy ins Wasser gefallen ist, ist guter Rat teuer. Was ist zu tun und können Sie den Ratschlägen im Internet trauen? Hilft bei einem Wasserschaden am Smartphone eine Handyreparatur oder ist das Handy
Der hauptsächliche Schaden an einem Mobiltelefon ist ein kaputtes Display, kurz danach folgen schlappe Akkus oder defekte Tasten (Home- und Powerbuttons). Aber auch Wasserschäden sind nicht selten.
Ein neues Handy wird immer dann gekauft, wenn das Handy kaputt ist oder verloren ging, aber in der Regel ist das nicht notwendig.
Aber es gibt eine gute Nachricht, denn ein Displaybruch lässt sich leicht reparieren und das gilt auch für Homebuttons und Co., aber auch für Anschlüsse rund um das Handy. Lade- und Kopfhörerbuchsen lassen sich gut reparieren und ein Akku kann leicht gewechselt werden. Der Preis für die Reparatur liegt in der Regel weit unter dem Kaufpreis eines neuen Handys.
Deutlich schwieriger wird es, wenn es sich um einen Wasserschaden handelt. Die Reparatur ist viel aufwendiger, denn die eingedrungene Flüssigkeit kann sogar bis zu einem Totalausfall führen. Ein Handyneukauf kann unter Umständen eine bessere Lösung sein.
Sie können im Internet Informationen zu den Preisen einholen, aber wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann lassen Sie sich einen schriftlichen Kostenvoranschlag geben.
Sie möchten sich ein neues Smartphone kaufen? Wissen Sie denn auch, worauf Sie beim Kauf achten sollten? Mittlerweile sind Smartphones wahre High-Tech-Geräte und können viel mehr als nur telefonieren. Doch auf welche technischen Details sollten
Ein eindeutiger Vorteil der Handyreparatur ist, dass Sie die Zubehörteile auch weiterhin nutzen können.
Zudem bleiben Einstellungen und gespeicherte Daten vorhanden, denn grade Fotos, Apps und andere Aktionen sind für die Nutzer sehr wichtig. Allerdings gibt es keine Garantie, dass Einstellungen und Daten erhalten bleiben, denn das haben die Erfahrungen der Stiftung Warentest gezeigt.
Vor der Reparatur sollten Sie sich auf jeden Fall alle persönlichen Daten sichern. Besser ist, wenn Sie regelmäßig eine Datensicherung durchführen. Mit einer Datensicherung sind Sie vor Datenverlust geschützt, vor allen Dingen wenn das Handy einen Totalschaden hat oder es zum Diebstahl kam.
Eine E-Mail mit dem Betreff „Bitte Termin prüfen Zustellung KW 40“ verspricht ein nagelneues Samsung Samrtphone. Angeblich müssen Sie nur noch die Versandkosten in Höhe von 2,99 Euro bezahlen. Doch der koreanische Elektronikkonzern hat diese
Unabhängige Werkstätten, Händler und Hersteller bieten Reparaturen an. Sie haben die Möglichkeit das Handy im Laden zu hinterlegen oder es einzuschicken.
Einige der Reparaturdienste bieten eine Vor-Ort-Reparatur an, so dass das Handys das Büro oder das zu Hause nicht verlässt.
Gute Reparaturleistungen sind leider die Ausnahme, denn die Stiftung Warentest hat herausgefunden, denn nur zwei von neun getesteten Anbietern alle Schäden einwandfrei beseitigten. Besonders unfreundlich ist, dass zu den fehlerhalten Mangelbehebungen noch sehr hohe Rechnungen vorkommen. Die Reparatur dauerte in der Regel mehrere Wochen.
Kinder sollten weder vor dem Smartphone, dem Tablet-PC oder dem Fernseher geparkt werden. Der Kinderärztechef geht sogar soweit und sagt, dass eine zu frühe Nutzung (unter elf Jahren) das Gehirn schädlich beeinflussen kann. Medien haben
Es ist nicht einfach einen passenden Reparaturdienst auszusuchen, denn die Stiftung Warentest hat viele unzufriedene Ergebnisse erhalten.
Anhand der folgenden Informationen können Sie ein paar Anhaltspunkte finden und vielleicht sind sie eine gute Hilfe bei der Suche nach einem Reparaturdienst.
Wie viel Kälte können Handys im Winter vertragen? Viele Smartphone-Nutzer merken im Winter relativ schnell, dass sich das Handy anders verhält. Die Akkuleistung verringert sich und teils schalten sich die Geräte sogar ganz ab. Woran
Sie haben sich ein neues Handy gekauft und innerhalb der ersten zwei Jahre kommt es zu Problemen, so dass das Handy in die Reparatur muss.
Das müssen Sie nicht hinnehmen, denn innerhalb der ersten zwei Jahre muss der Händler dafür sorgen, dass Sie ein einwandfrei funktionierendes Gerät besitzen. Die Kosten, die innerhalb der Zeit entstehen, muss der Händler tragen, denn das sehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte vor.
Aber Achtung, denn wenn Sie den Schaden selber verursacht haben, weil Sie das Handy falsch bedient haben oder Wasser eingedrungen ist, dann kommen Sie selber für die Kosten der Reparatur auf.
Einige Reparaturen lassen sich auch von einem geschickten Laien ausführen, wie zum Beispiel der Austausch eines Displays.
Mittlerweile gibt es kostenlose Anleitungen, bebilderte Anleitungen oder Videos, die Ihnen zeigen, wie Sie selber Hand anlegen können.
Sie können sich auch an ein Repair-Café wenden, denn dort finden Sie erfahrene Laien oder Fachleute, die Ihnen Unterstützung anbieten können.
Dürfen Händler mögliche Sicherheitslücken beim Verkauf eines Smartphones verschweigen, wenn ihnen diese bekannt sind? Gerade Laien ahnen nicht, dass auch neue Handys in Bezug auf die Sicherheit problematisch sein können. Ein Gericht hat jetzt entschieden.
Sie sollten das Altgerät entweder weiterverwenden oder wiederverwerten, denn das ist für die Umwelt die beste Möglichkeit.
Dadurch lassen sich tonnenweise Rohstoffe sparen und auch die Umweltschäden lassen sich verringern, denn beim Abbau der Rohstoffe kommt es zu hohen Umweltbelastungen. Es gibt Technikfreaks oder spezielle Unternehmen, die die verwendbaren Teile nutzen können und dafür ein bisschen Geld bezahlen. Das bedeutet, dass auch ein irreparables Handy durchaus noch gutes Geld bringen kann. Die gängigen Handelsplattformen sind eine gute Idee.
Es gibt mittlerweile auch ein paar Mobilfunkunternehmen, welche die alten Geräte aufkaufen. Die Preise sind dabei recht unterschiedlich und Sie sollten vorsichtig sein, denn einige Anbieter stellen Gutscheine aus, aber nur für den eigenen Shop.
Eine weitere Möglichkeit bietet das Spenden, denn Unternehmen wie der Naturschutzbund Deutschland (NABU) oder die Deutsche Umwelthilfe sammeln die alten Geräte ein. Die Schadstoffe werden fachgerecht entsorgt und die wertvollen Rohstoffe werden wiedergewonnen. Der Erlös kommt sozialen und Umweltprojekten zu Gute und das ist eine gute Sache. Online finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Einsenden oder Sammelstellen in der Nähe.
Eine Alternative ist auch der kommunale Wertstoff- oder Recyclinghof.
Akkus sind bei technischen Geräten kaum noch wegzudenken. Seit es Akkus gibt, beschäftigt die Nutzer eine Frage: Was kann ich tun, damit der Akku möglichst lange hält? Die Stiftung Warentest hat dazu einige Tipps gegeben.
Jeden Tag werden in Deutschland mehr als 600 Smartphone geklaut und die Tendenz ist steigend. Aber was können Sie machen, wenn das Handy weg und ist was hat es mit der IMEI-Nummer auf sich –
Auch bei einem Handy gilt, dass Vorsorge immer besser ist als Nachsorge, denn es reichen schon ein paar einfache Vorkehrungen aus, damit Sie ihr Gerät lange nutzen können.
Wenn Sie sich für einen Weiterverkauf entscheiden, dann bringt ein gepflegtes Handy eindeutig mehr Geld.
Leicht Geld verdienen und das mit dem Smartphone oder dem Tablet, mit dieser Aussage werben viele Apps für einen sogenannten Microjob. Anstatt des leicht verdienten Geldes beinhalten die meisten dieser Apps aggressive Werbung, die sich
Sie können schon beim Kauf des Smartphone darauf achten, dass die Gesundheit und die Umwelt besser geschützt werden.
Kaufen Sie sich doch z.B. einfach ein gebrauchtes Gerät. Zudem sollten Sie immer darauf achten, dass Sie das Smartphone lange nutzen. Die Kriterien des Blauen Engel bieten eine gute Orientierungshilfe.
Auf jedem Smartphone befinden sich eine Menge vorinstallierter Apps, die für die Nutzung hilfreich sein sollen. Für den richtigen Umgang mit der unterwünschten Bloatware geben wir hier praktische Tipps. Beim Kauf eines neuen Smartphones befindet
FAQs zum Thema Handyreparatur
Eine Handyreparatur lohnt sich immer, wenn das Gerät am Ende noch ein oder zwei Jahre funktioniert. Wie lange Reparaturen möglich sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Das Display ist der große Schwachpunkt beim Handy und somit kommt es hier immer wieder zu Reparaturen. Die Kosten unterscheiden sich von Handy zu Handy und Anbieter zu Anbieter. Rechnen Sie mit Kosten zwischen 50 und 150 Euro.
Mittlerweile gibt es zahlreiche Reparaturkits, mit denen einige Reparaturen am Handy schnell selber gemacht werden können. Wichtig ist, dass Sie ein wenig handwerkliches Geschick haben, dann klappt es in der Regel ganz gut.
Alte Handys können ein wenig Geld einbringen, aber Sie werden niemals den vollen Preis oder viel Geld bekommen. Als Richtlinie können Sie sich die aktuellen Preise für Ihr Smartphone im Internet anschauen.
Schmeißen Sie das Handy nicht in den normalen Müll, sondern bringen Sie es zum Wertstoffhof oder vielleicht zum Hersteller zurück.
Sie haben mittlerweile die Möglichkeit, dass Sie bei vielen Fluggesellschaften auch während des Fluges mit einem Tablet, dem Laptop oder dem Smartphone ins Internet können. Allerdings sollten Sie auf ein paar wichtige Dinge achten, damit
Das Handy ist unser alltäglicher Begleiter und somit vielen Belastungen ausgesetzt. So ist es kein Wunder, dass hin und wieder eine Reparatur notwendig ist. Für die Umwelt sollten Sie sich für eine Reparatur entscheiden, wenn möglich und auf den Kauf eines neuen Smartphone so lang wie möglich verzichten.
Der Beitrag Handy und Smartphone reparieren, verkaufen oder spenden – Der erste Schritt in eine bessere Zukunft erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag So lesen Sie den Mail-Header – Phishing erkennen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Über die Kopfzeile, dem Header einer E-Mail finden Sie Dinge über die empfangene Mail raus, die sonst verborgen bleiben.
Es ist Ihnen möglich, darüber sogar herauszufinden, ob Sie eine Phishing-Mail erhalten haben.
Folgende Informationen erfahren Sie aus dem Header:
Lassen Sie sich den E-Mail-Header anzeigen, was ganz einfach ist.
In der Regel können Sie diese auf Ihrem Desktop-PC über „Ansicht“ oder „Optionen“ machen. Gelegentlich ist der Header aber auch als Quelltext angegeben. Im Grunde hängt es von Ihrem E-Mail-Programm ab, wie Sie den Header aufrufen können.
Leider können Sie den Header nicht immer auf dem Smartphone lesen.
Am Ende hängt es von Ihrem Betriebssystem und dem E-Mail-Programm ab, ob und wie Sie den Header abrufen können. Versuchen Sie, den über den Webbrowser in Ihre E-Mails zu gehen und dort die Desktop-Seite aufzurufen. Es gibt auch Anbieter, die ihren Nutzern spezielle Apps anbieten. Über diese können Sie dann den Header aufrufen. Sofern dies auf Ihrem Smartphone aber nicht funktioniert, öffnen Sie Ihre E-Mails lieber auf dem PC.
Sie finden unter „Return-Path“ die E-Mail-Adresse des Absenders.
Sofern Sie dort nur eine kryptische E-Mail-Adresse vorfinden, könnte das ein Zeichen für eine Phishing-Mail sein. Leider ist die Adresse aber manipulierbar, somit muss sie nicht unbedingt stimmen. Die Mailserver kontrollieren diese nicht auf Richtigkeit. Somit könnte hier auch eine Adresse stehen, die Ihnen seriös vorkommt und dennoch ist es eine Phishing-Mail.
Unter „Delivered-To“ aber auch „Envelope-To“ können Sie die E-Mail-Adresse sowie den Mailserver des Empfängers finden.
Diese Daten stehen zusätzlich im ersten „Received“-Eintrag.
Beim Lesen der „Received“ Einträge müssen Sie von unten nach oben lesen. Somit ist der unterste Eintrag auch der Name, den der Empfänger-Mailserver in den Header einträgt. Ein Mailserver meldet sich mit HELO, als Beispiel: „helo=192.168.0.1“.
Suchen Sie nach der IP-Adresse, so müssen Sie weiter heruntergehen.
Innerhalb der nächsten „Received from“-Angaben finden Sie diese und es handelt sich um eine echte physikalische Adresse. Suchen Sie nach dem Received-Eintrag, der dokumentiert, dass die Mail vom Absende-Server an den Empfänger-Server übergeben wurde. Dort müsste dann stehen „Received from (Absender-Server) by (Empfänger-Server)“.
Den Absende-Server erkennen Sie an der IP-Adresse und diese lässt sich nicht fälschen. Sie steht in einer eckigen Klammer und besteht aus mehreren Nummern. Vor der Nummer steht der Mail-Server-Name, doch dieser muss nicht richtig sein.
Allerdings können Sie auch hier überprüfen, ob IP-Adresse und Server-Name zusammengehören. Finden Sie einfach über die IP-Adresse raus, wer Ihnen die E-Mail tatsächlich geschickt hat.
Das geht wie folgt:
Nicht jeder Betrüger macht sich die Arbeit und verschickt Phishing-Mails mit gefälschten Adressen oder Mail-Servernamen. Sie können sich aber auf diese Weise absichern, ob die Mail echt ist.
Lesen Sie hierzu auch den Beitrag, woran Sie Phishing-Mails erkennen können und schauen Sie gelegentlich in die Phishing-Warnungen.
FAQs zum Thema So lesen Sie den Mail-Header – Phishing erkennen
Betrüger können vieles fälschen, doch die IP-Adresse lässt sich nicht ändern. Sie gehört immer zu dem Server, von dem die E-Mail verschickt wurde.
Natürlich können Sie sich die Mühe machen. Im Grunde ist es aber ausreichend, wenn Sie ihn nur bei den Mail lesen, bei denen Sie unsicher sind.
Finden Sie Unstimmigkeiten beim Mail-Header so löschen Sie die Mail umgehend und öffnen Sie keine Links oder Anhänge.
Sofern es sich um E-Mails handelt, bei denen Sie wissen, von wem sie kommen, ist es egal. Bei Werbemails oder aber solchen, deren Absender Sie nicht kennen, nutzen Sie lieber den PC und machen Sie vorab eine Mail-Header-Abfrage.
Manche E-Mail-Anbieter bieten eine zusätzliche App, mit der Sie den Mail-Header abfragen können. Sofern dies bei Ihnen nicht möglich ist, suchen Sie nach einer Alternative oder löschen Sie solche Mails vorsichtshalber.
Die Abfrage des Mail-Headers gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie keiner Betrüger-Mail auf den Leim gehen. Jedoch bedeutet es für Sie einen kleinen Aufwand, diesen Header abzufragen. Machen Sie es zumindest bei den Mails, bei denen Sie nicht genau wissen, von wem sie kommen.
Der Beitrag So lesen Sie den Mail-Header – Phishing erkennen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Urheberrecht: Wer haftet bei illegalen Downloads im Internet? – Klären Sie Ihre Kinder ausführlich über das Urheberrecht auf erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Post ist da und der Schreck ist erst einmal richtig groß, denn zwischen den Briefen befindet sich auch eine Abmahnung von einem Anwalt. Angeblich sollen Sie illegal Musikdateien, Spiele oder Filme aus dem Internet geladen haben. Sie sind sich sicher, dass Sie eine solche Tat nicht begangen haben, dann werfen Sie einen Blick auf Ihren minderjährigen Nachwuchs. In der Regel hat er Zugang zum Computer oder ein Tablet oder Smartphone und kann somit die Dateien illegal heruntergeladen oder getauscht haben.
Eltern wissen in solchen Fällen meist nicht, wie die aktuelle Rechtslage eigentlich aussieht. Haften Sie vielleicht sogar für Ihre Kinder, wenn sie einen Verstoß im Internet begehen?
Die Antwort ist „Nein“! Sie als Eltern haften nicht automatisch, wenn die Kinder urheberrechtlich geschützte Dateien tauschen oder herunterladen, denn dazu kommt der Bundesgerichtshof. Die Eltern sind damit aber nicht aus der Verantwortung entlassen, denn sie sind verpflichtet, den Nachwuchs über die Rechtslage in Bezug auf das Urheberrecht im Internet aufzuklären und müssen ihnen die Folgen deutlich machen.
Ab Februar 2020 haben zahlreiche E-Mail-Nutzer eine Abmahnung im Namen von Rechtsanwälte Dr. Schwarz & Dr. Winkler GmbH, Rechtsanwalt Dr. Roman Podhorsky oder der Anwaltssozietät Kanzlei Schmitz & Lehnen, Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber
Sie müssen Ihre Kinder nicht dauerhaft überwachen, wenn Sie Aufklärung in Sachen Urheberecht betrieben haben.
In der Praxis ist hier oft ein Haken vorhanden, denn bei einer juristischen Auseinandersetzung müssen Sie nachweisen, dass Sie die Kinder ausreichend aufgeklärt haben. Die Informationen reichen von dem Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material bis hin zum verbreiten.
Beispielsweise besteht die Möglichkeit, dass Sie den Gesprächstermin vorsorglich notieren und auch die Inhalte festhalten. Die Richter haben sogar das Recht die Kinder nach dem Gespräch zu fragen, um Ihre Aussagen zu kontrollieren.
Theoretisch kann ein Kind ab einem Alter von 7 Jahren haftbar gemacht werden.
Achten Sie bei dem Gespräch zum Thema Urheberrechtsverletzung auf
Wichtig ist, dass die Rechtsbegriffe kindgerecht erklärt werden und das am Ende Verhaltensregeln aufgestellt sind.
Die Empfehlung der Experten gilt im Grunde für alle Kinder, die ein Alter von 12 Jahren erreicht haben, denn bei kleineren Kindern ist die Rechtslage nicht eindeutig.
Aus dem Grund sollten Sie Klein- und Grundschulkinder niemals allein im Internet surfen lassen und zudem installieren Sie entsprechende Sicherungsprogramme.
Theoretisch kann das Kind selbst in die Verpflichtung genommen werden, sobald es das siebte Lebensjahr erreicht hat. Allerdings muss bewiesen sein, dass das Kind ein schädigendes Verhalten gezeigt hat.
Zahlreiche Nutzer erhalten eine E-Mail von der Kanzlei Dr. Seefelder & Kollegen, Anwaltskanzlei Gutmaier & Partner, Kanzlei Dr. Burgbauer & Kollegen, Kanzlei Dr.Goldenthal & Kollegen sowie im Namen anderer Rechtsanwaltskanzleien. Inhaltlich geht es um eine
Sie führen ein Gespräch über die aktuelle Rechtslage in Bezug auf das Urheberrecht, dann kann die Checkliste eine sehr gute Hilfe sein.
Sie reden mit Ihren Kindern nicht nur über das Urheberrecht, sondern auch über die Gefahren und den Datenschutz.
Die EU-Initiative Klicksafe hat sich vielen Themen im Bereich der Medienerziehung gewidmet und dazu gehören soziale Netzwerke, der Umgang mit Bildern und anderen Dateien und natürlich auch das respektvolle Miteinander. Sie können Ihre Kinder auf die Internetnutzung gut vorbereiten, wenn Sie sich auf der Seite umschauen und sich an die Checkliste halten.
Neue Abmahnwelle: Aktuell werden massenhaft Mahnungen im Namen von Rechtsanwälten versendet, die angeblich die Mindgeek GmbH bezüglich des Onlineportals pornhub.com vertreten. Sie sollen das Angebot genutzt haben und nun eine Rechnung inklusive Anwaltsgebühren bezahlen? Doch ist
FAQs zum Thema Urheberrecht
Das Urheberrecht gilt in erster Linie in Deutschland. In den anderen Ländern gibt es das Internationale Privatrecht und danach gilt der Grundsatz des Schutzlandprinzips.
Das Urheberrecht soll den Urheber schützen. Der geistige, persönliche und vermögensrechtliche Schutz an einem Produkt oder einer Dienstleistung gehört dem Urheber und nur er bestimmt über die Verwendung.
Alle geistigen und künstlerischen Leistungen von Gemälden, Skulpturen über Texte bis hin zu Fotografien fallen in den Bereich des Urheberrechts.
Es gibt verschiedene Verfallsdaten, aber meist erlischt das Urheberrecht für Musik nach 70 Jahren, wenn der Urheber gestorben ist.
Nein, denn es gibt auch freie Bilder, die von den Internetusern für eigene Zwecke verwendet werden können.
Im sozialen Netzwerk geht wieder einmal ein Post um, bei dem Sie aufgefordert werden, Ihr Profilbild für 24 Stunden zu ändern. Aber Sie sollen nicht irgendein selbstgeknipstes Bild nehmen. Vielmehr sollen Sie Ihr Foto mit
Das Thema Urheberrecht ist seit Jahren in aller Munde, denn viele Verbraucher haben schon einmal einen Brief vom Anwalt bekommen und sollten für eine Urheberrechtsverletzung eine hohe Summe zahlen. In einem solchen Fall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, aber Sie haben auch die Möglichkeit gute Vorkehrungen zu treffen. Gerade bei Kindern im Haus achten Sie frühzeitig auf eine umfangreiche Aufklärung und nicht nur den Termin, sondern auch den Inhalt halten Sie schriftlich fest und bewahren ihn für den Notfall auf.
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]]>Der Beitrag Ing-DiBa Spam: „Sie haben eine neue Mitteilung“ ist Phishing (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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In der Vergangenheit haben wir schon häufiger vor Phishing-Nachrichten im Namen der beliebten Direktbank Ing-DiBa berichtet. Zuletzt informierten uns Leser Mitte März über eine gefälschte E-Mail. Jetzt ist eine neue Variante aufgetaucht, die sich von bisherigen Fälschungen unterscheidet.
Aktuell haben es die Kriminellen nicht nur auf die Zugangsdaten für das Onlinebanking von Ing-DiBa-Kunden abgesehen. Vielmehr sollen mit den Fake-Mails auch die Kreditkartendaten der Nutzer in Erfahrung gebracht werden. Diese lassen sich in den entsprechenden Kreisen gut verkaufen und der zu erwartende Schaden für den Bankkunden ist besonders groß.
Vorab möchten wir darauf hinweisen, dass die hier beschriebene E-Mail nicht von der Ing-DiBa versendet wird. Das Bankhaus ist selbst geschädigt, da der Name missbraucht wird.
Funktioniert das Onlinebanking bei Ihnen reibungslos? Die Payment Services Directive2 (PSD2) sollte mehr Sicherheit für Bankgeschäfte im Internet bieten. Doch viele Nutzer empfinden die neuen Sicherheitsstufen als umständlich. Einige haben sogar Probleme an ihre Bankguthaben
Die Spam-Mails werden immer häufiger personalisiert versendet. Das bedeutet, dass der Empfänger mit seinem Vornamen und Namen angesprochen wird. Außerdem ist das Logo der Bank enthalten und die E-Mail wird grafisch ansprechend präsentiert. Die Absender und Betreffzeilen ändern sich ständig. Bitte leiten Sie uns die E-Mail an [email protected] weiter, wenn Sie die E-Mail mit anderen Angaben oder abweichendem Inhalt erhalten. Im Text der E-Mail steht:
Die nachfolgenden Betreffzeilen werden besonders häufig verwendet:
Nachfolgend listen wir auf, von welchen Absendern und E-Mail-Adressen die Fake-Mails im Namen der ING versendet werden. Teilweise werden E-Mail-Adressen als Absender verwendet, die von beliebigen Privatpersonen oder Unternehmen stammen. Dabei handelt es sich um Datenmissbrauch. Die Inhaber dieser E-Mail-Adressen haben mit dem Versand der Nachrichten nichts zu tun.
Die Gefahr steckt bei einigen E-Mails in der angehängten HTML-Datei mit dem Namen „Formular.html„, die einigen E-Mails angehangen ist. Diese wurde in der Vergangenheit im Anhang mitgesendet. In neueren Versionen der Spam-Mail wird das Phishing-Formular jedoch über einen Link in der gefälschten Nachricht zum Download angeboten. Wir warnen ausdrücklich vor dieser Datei:
Es handelt sich bei der E-Mail und der angehängten Datei um einen Betrugsversuch.
Wir haben uns die angehängte Datei näher angesehen. Es handelt sich zunächst um keinen Virus. Allerdings können wir auch noch nicht abschließend sagen, welche Aktionen die Datei tatsächlich ausführt, da der Quelltext verschlüsselt ist. Fakt ist, dass die Datei nach dem Öffnen eine Webseite anzeigt, die der echten Webseite der Ing-DiBa sehr ähnlich sieht. Diese Webseite wird aber nicht aus dem Internet geladen, sondern befindet sich bereits auf dem Computer des Nutzers.
Wie bei Phishing-Angriffen üblich, sollen Sie in einem ersten Schritt Ihre vollständigen persönlichen Daten eingeben. Im zweiten Schritt wird es noch gefährlicher. Angeblich soll die alte TAN-Liste entwertet werden. Deshalb sollen Sie Ihre vorhandene TAN-Liste hochladen. Wer das tut, übermittelt die Daten direkt an Kriminelle. Diese bekommen damit faktisch einen Vollzugriff auf Ihr Bankkonto und können sich in Selbstbedienungsmanier bereichern.
Nein. Die Betrüger gehen hier sehr geschickt vor. Aktuell wird die Datei von keinem Virenscanner als Phishing erkannt. Das ist auch sehr schwer, da es sich ja um eine normale HTML-Datei handelt. Deshalb sollten Sie bei dieser E-Mail besonders vorsichtig sein.
In unserem Spam-Ratgeber erklären wir ausführlich, woran Sie Spam-Mails erkennen. Zudem helfen einige Vorsichtsmaßnahmen, die Sie bei der Bearbeitung Ihres Posteingangs immer im Kopf haben sollten. Öffnen Sie niemals Dateianhänge in E-Mails, die Sie unerwartet und unaufgefordert erhalten. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wie dramatisch der Inhalt der E-Mail ist.
Falls Sie Ihr Konto bei der Ing-DiBa überprüfen möchten, dann verwenden Sie niemals Links für den Aufruf des Onlinebankings. Rufen Sie die Webseite der Ing-DiBa immer manuell über die URL „https://banking.ing-diba.de“ auf und melden Sie sich dort an.
Sie sind in die Falle getappt und haben Ihre Daten eingegeben und die TAN-Liste übermittelt? Jetzt müssen Sie schnell reagieren. Setzen Sie sich unverzüglich telefonisch mit der Ing-DiBa in Verbindung. Sie erreichen die ING-DiBa rund um die Uhr unter der Telefonnummer 069/34 22 24 oder 069/50 500 105.
Falls Sie Ihre Kreditkartendaten eingegeben haben, sollten Sie die Kreditkarte schnellstmöglich sperren. Das geht unabhängig von der ausgebenden Bank der Kreditkarte rund um die Uhr. Was Sie tun müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Kartensperrung.
Falls Sie eine Spam-Nachricht eines bekannten Unternehmens oder eine Phishing-Mail in Ihrem Postfach haben, dann leiten Sie diese so schnell wie möglich an [email protected] weiter. Wir prüfen diese und verfassen eine Warnung, damit andere Nutzer nicht hereinfallen.
Der Beitrag Ing-DiBa Spam: „Sie haben eine neue Mitteilung“ ist Phishing (Update) erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Der Beitrag Deutsche Kreditbank DKB: Vorsicht SMS & Phishing-Mail „Bestätigungsmitteilung, 1. Februar 2021“ erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Kunden verschiedener großer Banken sind seit einigen Monaten im Visier von Cyberkriminellen. Das ist auch kein Wunder, denn die Daten der Kunden sind viel Geld wert. Wir haben in der Vergangenheit bereits über gefälschte E-Mails im Namen der Landesbank Berlin berichtet. Und auch Sparkassen-Kunden wurden lange Zeit mit E-Mails bearbeitet. Inhaltlich gleichen sich die E-Mails. Trotzdem fallen immer wieder Onlinebanking-Nutzer auf die Phishing-Mails herein.
Aktuell werden wahllos E-Mails im Namen der Deutschen Kreditbank AG (DKB) versendet. Der Link in der E-Mail führt zur Anmeldung zum Internet-Banking. Hier handelt es sich um eine Fälschung. Obwohl die Seite der echten DKB- Seite ähnlich sieht, befinden Sie sich auf der Seite von Kriminellen. Deshalb raten wir Ihnen:
Klicken Sie den Link in der E-Mail nicht an.
Wir erklären, woran Sie die gefälschten E-Mails im Namen der Deutschen Kreditbank erkennen und wie Sie sich am besten verhalten, sollte solch eine Nachricht in Ihrem Postfach landen. Außerdem möchten wir Sie an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Deutsche Kreditbank AG selber mit dem Versand der E-Mails nichts zu tun hat.
Die Phishing-Nachricht wird als Bild versendet. Dadurch ist diese von Antivirus-Programmen nicht ganz so leicht als Spam erkennbar. Nach einem Klick auf den Link in der E-Mail, werden Sie auf eine gefälschte Webseite im Corporate Identity der DKB weitergeleitet. Übrigens: Da die Betrüger allein bestimmen, welches die Zielseite ist, könnten Sie unter Umständen auch auf eine Seite mit Schadsoftware geleitet werden. Deswegen ist höchste Vorsicht geboten.
Generell ist es möglich, dass Sie Spam-Nachrichten selber erkennen. Dafür sollten Sie unseren Spam-Ratgeber lesen.
Die aktuellen E-Mails der Kriminellen sind an folgenden Betreffzeilen und Absendern erkennbar:
Im Text der E-Mail lesen Sie Folgendes:
Der Link beziehungsweise der Klick auf den blauen Button in der Spam-Mail führt Sie auf gefälschte Webseiten im Namen der Deutschen Kreditbank (DKB). Dort sollen persönliche Daten ausgespäht werden. Sobald Sie sich auf der gefälschten Webseite mit Ihren Zugangsdaten für das Onlinebanking anmelden oder andere persönliche Daten eingeben, werden diese direkt an Kriminelle übertragen.
Wie weiter oben erwähnt, sollten Sie bereits den Klick auf die E-Mail vermeiden, da der Versender der Nachricht bestimmt, auf welche Webseite er sie lenkt. Im nachfolgenden Video sehen Sie, wie solch ein Phishing-Angriff abläuft.
Viele Virenscanner erkennen den aktuellen Angriff noch nicht. Dennoch ist es ratsam, Ihren PC mit einem aktuellen und hochwertigen Virenscanner auszustatten, der auch vor Phishing-Angriffen schützt. Auch auf Ihrem Smartphone sollten Sie für einen aktuellen Virenschutz sorgen.
Einige Unternehmen verlangen für die Zahlung per Überweisung eine zusätzliche Gebühr. Damit wollen die Anbieter Ihre Kunden wohl zur Zahlung per Lastschrift zwingen. Das Landgericht München hat entschieden, dass SEPA-Überweisungen kostenfrei sein müssen. Für Zahlungen mittels
Auch die Wahl des Browsers kann Sie unter Umständen vor Phishing-Angriffen schützen. Der Web-Browser Google Chrome erkennt Phishing-Seiten meist sehr schnell und zuverlässig. Aktuell winkt allerdings auch Google die gefälschte DKB-Seite noch anstandslos durch.
Unabhängig von Virenscanner und Webbrowser sollten Sie sich unsere Ratgeber zum Thema Phishing und Spam ansehen.
In der heutigen Zeit sind E-Mails aus der Kommunikation kaum wegzudenken. Das haben auch Kriminelle erkannt und versuchen mit gefälschten E-Mails an Geld und persönliche Daten zu kommen. Do wie können Sie Phishing erkennen, was
Ihr elektronisches Postfach quillt mal wieder über und schuld daran sind die ganzen Spam-Mails, welche Sie nicht haben wollen? Wir erklären in diesem Ratgeber, woran Sie Spam-Nachrichten erkennen und was der Unterschied zu typischen Phishing-E-Mails
Phishing-Webseiten gehören fast zum alltäglichen Wahnsinn des Internets. Immer wieder begegnen uns gefälschten Webseiten, die immer perfekter werden. Mittlerweile wird fast alles gefälscht. Dennoch ist der Klon einer Webseite an einigen Kriterien erkennbar. Diese Merkmale stellen
Falls Sie auf der verlinkten Phishing-Webseite Ihre persönlichen Daten, Zugangsdaten zum Onlinebanking oder Kreditkarteninformationen eingegeben haben, dann müssen Sie möglichst schnell aktiv werden. Wenn unsere Warnung zu spät kommt und Sie Ihre Daten auf der Phishing-Webseite schon eingegeben haben, sind folgende Dinge zutun:
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Egal, wie Sie uns unterstützen: Wir sagen: Danke.
Der Beitrag Deutsche Kreditbank DKB: Vorsicht SMS & Phishing-Mail „Bestätigungsmitteilung, 1. Februar 2021“ erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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