Jahresrechnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 23 Feb 2022 10:42:40 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Jahresrechnung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Wenn Energieanbieter Guthaben oder Bonus nicht auszahlen – Prüfen Sie die Jahresrechnung und fordern Sie schriftlich das Guthaben zur sofortigen Auszahlung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wenn-energieanbieter-guthaben-oder-bonus-nicht-auszahlen-pruefen-sie-die-jahresrechnung-und-fordern-sie-schriftlich-das-guthaben-zur-sofortigen-auszahlung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wenn-energieanbieter-guthaben-oder-bonus-nicht-auszahlen-pruefen-sie-die-jahresrechnung-und-fordern-sie-schriftlich-das-guthaben-zur-sofortigen-auszahlung/#respond Wed, 23 Feb 2022 10:42:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58175 Ein Guthaben auf der Gas- und Stromrechnung führt dazu, dass der Anbieter das Geld auszahlen muss. Das gleiche Prinzip gilt auch bei einem Bonus und wir erklären Ihnen, was Sie tun können, wenn der Anbieter

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Ein Guthaben auf der Gas- und Stromrechnung führt dazu, dass der Anbieter das Geld auszahlen muss. Das gleiche Prinzip gilt auch bei einem Bonus und wir erklären Ihnen, was Sie tun können, wenn der Anbieter nicht zahlt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben Anspruch auf eine sofortige Auszahlung, wenn auf der Jahresrechnung von Gas und Strom ein Guthaben steht.
  • Zudem sinkt die Abschlagshöhe, wenn der Energieverbrauch niedriger ist und ein Guthaben besteht.
  • Überprüfen Sie ihre Abrechnung genau, denn auch die versprochenen Boni sind zu berücksichtigen. Entweder wird der Boni ausgezahlt oder bei der nächsten Abschlagszahlung verrechnet.

Sofortige Auszahlung von Guthaben

Die Jahresrechnung kommt einmal im Jahr und bei einem Guthaben muss der Energieanbieter sofort eine Auszahlung in die Wege leiten. Das Guthaben muss vollständig erstattet werden. 

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass das Guthaben bei der nächsten Abschlagszahlung verrechnet wird. Es spielt übrigens keine Rolle, ob das Guthaben durch zu hoch gezahlte Abschläge oder einen Bonus entstanden ist.

Spätestens bei dem nächsten Abschlag findet mit dem Guthaben eine Verrechnung statt und dann zahlen Sie nur die Differenz. Die Differenz wird zum Fälligkeitsdatum des Abschlages gezahlt oder das Guthaben wird auf Ihr Konto überwiesen. Es genügt aber nicht, wenn das Unternehmen eine Gutschrift auf dem Kundenkonto hinterlässt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dazu ein Urteil gefällt.

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Das Guthaben wird nicht ausgezahlt

Immer wieder kommt es vor, dass die Energielieferanten keine Zahlung veranlassen. 

In einem solchen Fall fordern Sie den Gas- und Stromanbieter schriftlich zur Zahlung aus oder Sie teilen ihm mit, dass Sie beim nächsten Abschlag eine Verrechnung mit dem Guthaben vornehmen. Ist das Guthaben deutlich höher, dann verlangen Sie die Auszahlung des Restbetrags und zwar unverzüglich. Sollte diese Aufforderung keinen Erfolg haben, dann müssen Sie ein Mahnverfahren anstreben, um das Guthaben zu bekommen.

Läuft der Energievertrag weiter, dann brauchen Sie nicht darauf warten, dass der Anbieter eine Verrechnung vornimmt. Sie verrechnen das Guthaben einfach selber und senken die nachfolgenden Abschläge solange bis das Guthaben komplett aufgebraucht ist. Sie müssen dem Energieanbieter allerdings mitteilen, dass Sie das Vorgehen in die Wege leiten und am besten in schriftlicher Form.

Es handelt sich um die sogenannte Aufrechnung, die in schriftlicher Form erfolgt, um als Beweissicherung zu dienen. Nutzen Sie dafür ein Einschreiben. Die Verbraucherzentralen helfen bei der richtigen Formulierung des Schriftstücks.

Die Abschläge sinken bei Guthaben

Das Guthaben kann durch überzahlte Abschläge entstehen und dann fallen die künftigen Abschläge deutlich geringer aus.

Die Abschläge berechnet der Energieanbieter anhand des tatsächlichen Verbrauchs und dazu nutzt er die letzten Abrechnungszeiträume. Ein Guthaben sorgt dafür, dass die neuen Abschläge sinken und wenn der Energieanbieter nicht selber eine Neuberechnung vornimmt, dann haben Sie die Möglichkeit selber zu berechnen. Sie beantragen dann eine nachträgliche Anpassung.

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Bonus-Tarife genau prüfen

Viele Energieanbieter bieten Kunden sogenannte Bonus-Tarife an und bei der Jahresrechnung sind genau diese zu prüfen. 

Einige der Energieanbieter zahlen die Boni nur aus, wenn sie aufgefordert werden, obwohl alle Bedingungen erfüllt sind. Zudem sind einige Rechnungen so undurchsichtig. Einige Beiträge werden als Boni gutgeschrieben, dann finden wieder Abzüge statt und am Ende ist unklar, ob der Bonus wirklich gutgeschrieben wurde oder nicht. Sie müssen genau überprüfen, ob der Bonus in voller Höhe gezahlt und auf dem Bankkonto eingegangen ist.

Natürlich kommt es auch vor, dass eine Nachzahlung auf der Jahresrechnung deutlich wird, aber dann achten Sie darauf, dass auch hier der Bonus abgezogen wurde. Ist der Bonus getrennt aufgelistet, dann haben Sie das Recht selbst eine Abrechnung zu vollziehen und dann überweisen Sie einfach den reduzierten Betrag. Aber Sie müssen immer den Energieanbieter in Kenntnis setzen.

Hat der Anbieter Ihnen mehrere Boni versprochen, dann sollten Sie sicherstellen, dass wirklich alle berücksichtigt wurden.

Für eine Bonusauszahlung gilt dieselbe Regelung wie für das Guthaben.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Guthaben und Bonus bei Energieanbietern

1. Wann wird die Jahresrechnung erstellt?

Die Strom- und Gasanbieter sind dazu verpflichtet die Jahresrechnung innerhalb von sechs Wochen nach Jahresende zu erstellen.

2. Wann muss der Stromanbieter Guthaben auszahlen?

Guthaben muss sofort vom Stromanbieter ausgezahlt werden. Einige Anbieter bieten ihren Kunden eine Verrechnung mit den künftigen Abschlägen an.

3. Wann muss ich eine Nachzahlung überweisen?

Hat die Jahresrechnung eine Nachzahlung ergeben, dann haben Sie in der Regel 14 Tage Zeit den offenen Betrag auf das Konto des Energielieferanten zu überweisen. Bei hohen Summen besteht die Möglichkeit der Ratenzahlung, die zusätzlich zu den laufenden Abschlägen zu zahlen sind.

4. Sind die Boni immer auf der Jahresrechnung zu finden?

Grundsätzlich sind die versprochenen Boni immer auf der Jahresrechnung zu sehen. Sollte es nicht der Fall sein, dann wenden Sie sich sofort an Ihren Anbieter.

5. Wann muss ich die Abschläge für Gas und Strom bezahlen?

Die Abschläge sind immer bis zum 3. eines Monats zu bezahlen. Sie können aber auch eine Absprache treffen, wenn Sie beispielsweise erst am 15. Geld bekommen. Alle Vereinbarung sind immer schriftlich festzuhalten.

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Fazit

Die Jahresrechnung bringt Guthaben oder Nachzahlung zu Tage. In beiden Fällen ist schnelles Handeln erforderlich, denn eine Nachzahlung ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen und das Gleiche gilt auch für Guthaben. Besteht ein Guthaben muss der Energielieferant innerhalb von 14 Tagen eine Zahlung veranlassen oder es findet eine Verrechnung mit den künftigen Abschlägen statt. Auch bei den Boni müssen Sie aufpassen, denn viele Anbieter versuchen sich vor der Zahlung zu drücken. Im Notfall wenden Sie sich an eine Rechtsberatung oder die Verbraucherzentrale.

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