Der Beitrag Käuferschutz springt beim Online-Shopping nicht immer ein – Der Käuferschutz sorgt für mehr Sicherheit beim Online-Shopping erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Ein bekanntes Sprichwort besagt: „Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch!“
Diese Aussage trifft auch bei Internetkäufen zu, wenn die Händler Vorkasse verlangen. Es gibt aber einige Fälle, in denen Sie das Recht haben vom Kauf zurückzutreten und das Geld zurückzuverlangen. Ohne Angaben von Gründen geht das auch beim Online-Shopping und das innerhalb von 14 Tagen. Von diesem Recht können Sie auch Gebrauch machen, wenn die bestellte Ware einfach nicht gefällt. Im Laden sieht die Sache komplett anders aus, denn wer vor Ort einen sogenannten Fehlkauf macht, der muss auf die Kulanz des Verkäufers hoffen.
Einige Internet-Zahlungsdienste bieten einen sogenannten Käuferschutz an, der Sie vor unseriösen Händler schützen soll und darüber hinausgeht. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine freiwillige Versicherung der Anbieter für Käufer. Es gibt immer mehr Anbieter, die den Käuferschutz anbieten, dazu gehören:
In der Regel sichert der Käuferschutz den Fall ab, wenn eine bestellte Ware entweder gar nicht ankommt oder es sich um eine falsche Ware handelt. Mit dem Käuferschutz sind Sie vor Fake-Shops geschützt, also vor betrügerischen Händlern und Falschlieferungen.
Sportausrüstungen und Sportmode gibt es im Onlineshop sport-fuxx.de zu kleinen Preisen. Aus diesem Grund landen auch viele Verbraucher auf dieser Webseite. Sie sollten aber vorsichtig sein, bevor Sie einkaufen. Denn neben Beschwerden von Lesern haben
Nicht alle Anbieter bieten einen Käuferschutz an und ob der ausgewählte Anbieter den Käuferschutz hat, finden Sie in den Nutzungsbedingungen.
In den Nutzungsbedingungen der Zahlungsdienste stellen alle wichtigen Informationen, darunter auch, ob ein Käuferschutz vorhanden ist. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn nicht jede Zahlungsmethode wird beim Käuferschutz abgesichert. Die Bedingungen der Anbieter sind sehr unterschiedlich und aus dem Grund sollten Sie vergleichen.
Eine Versicherung gegen nicht gelieferte und falsch versendete Ware hört sich erst einmal richtig gut an und somit hält der Verbraucher auch den Käuferschutz für gut.
Allerdings ist es mit der Lieferung einer Ware nicht getan, denn es gibt noch viele andere Probleme. Die gesetzliche Gewährleistung ist nur ein Punkt. Ein Produkt kann lange nach der Lieferung einen Mangel bekommen und in diesem Fall kommt der Käuferschutz nicht zum Einsatz. Sie müssen sich an den Verkäufer wenden und im schlimmsten Fall den Weg der gesetzlichen Klage gehen.
Zudem greift der Käuferschutz nicht, wenn die Ware schon während der Lieferung verloren geht. Der Käuferschutz hat zudem Fristen und viele Ausnahmen, die für den Verbraucher mitunter sehr überraschend sein können. Ausgenommen vom Käuferschutz sind Gutscheine, Waren bei denen eine persönliche Übergabe besteht und motorbetrieben Fahrzeuge, wie Motorräder oder Autos.
Ihnen stehen die Ansprüche nicht aufgrund eines Gesetzes zu, sondern aus dem guten Willen des Anbieters. Grundsätzlich entscheiden die Anbieter immer nach eigenem Ermessen und nach selbst auferlegten Bedingungen, ob Sie einen Schaden ersetzen oder nicht.
Grundsätzlich ist der Ablauf nach einem Online-Kauf einfach. Wenden Sie sich immer zuerst an den Händler, wenn Sie keine oder eine falsche Ware erhalten haben.
Die Bedingungen des Käuferschutzes sind immer gründlich durchzulesen und wichtig ist, dass Sie die Pflichten, Fristen und Ausnahmen gut kennen. Danach melden Sie die Reklamation bei dem Anbieter des Käuferschutzes, wie PayPal. Das ist gerade dann wichtig, wenn keine Einigkeit über die Lieferung oder die Versendung besteht. Der Anbieter des Käuferschutzes startet dann ein Vermittlungsverfahren, um den Sachverhalt schnell aufzuklären. Im besten Fall bekommen Sie ihr Geld sofort wieder.
Des Weiteren nutzen Sie das Rücktritts- oder Widerrufsrecht, wenn Sie den Kauf rückgängig machen wollen oder wenn Sie auf einen Fake-Shop reingefallen sind. Von dem betrügerischen Online-Shop bekommen Sie ansonsten ihr Geld nicht zurück. In dem Fall bietet der Käuferschutz einen immens großen Vorteil, denn wenn der Händler nicht zahlt, dann erhalten Sie das Geld vom Anbieter des Käuferschutzes auf jeden Fall zurück und Sie brauchen nicht auf Rückzahlung klagen.
Die tatsächliche Rechtslage ändert sich nicht, denn der Käuferschutz bietet keinen gesetzlichen Anspruch. Das bedeutet, wenn der Anbieter des Käuferschutzes anerkennt, dass der Händler einen Fehler gemacht hat, muss der Händler den Fehler noch lange nicht zugeben. Er klagt auf Zahlung der Ware, wenn er sich im Recht sieht.
Im Grunde kann man also sagen, dass der Käuferschutz Lücken hat und nicht ohne Einschränkungen funktioniert. Die Gefahren des Onlinehandels und die Einschränkungen machen den Käuferschutz nicht perfekt, aber anderseits kann man sagen, besser einen Käuferschutz als überhaupt keinen Schutz!
Mäntel und Jacken der nordischen Marke Wellensteyn sind bei Verbrauchern sehr beliebt. Kriminelle wissen dies und locken die Verbraucher mit günstigen Schnäppchen auf Fakeshop-Seiten. Dort werden Sie meist nicht nur Ihr Geld los. Auch Ihre
FAQs zum Thema Käuferschutz
Der Käuferschutz greift immer dann, wenn nach dem Online-Kauf die Ware überhaupt nicht oder mangelhaft ankommt. Ist das der Fall, dann sorgt der Käuferschutz dafür, dass Sie von dem Anbieter Ihr Geld zurückbekommen.
Je nach Anbieter wird der Antrag unterschiedlich gestellt. Bei PayPal gehen Sie auf Konfliktlösung und geben die Daten ein. Auf der nächsten Seite können Sie den Antrag einstellen und zur Bearbeitung freigeben. Anschließend folgen Sie einfach den Anweisungen.
Der Käuferschutz ist nicht kostenfrei und wird vom Kaufbetrag berechnet. Paypal zum Beispiel nimmt 1,9% vom Kaufpreis für den Käuferschutz.
Bei eBay können Sie nur für jede Transaktion einzeln einen Käuferschutz bestellen. Für mehrere Produkte gleichzeitig geht es leider nicht. Sie müssen das Problem bis zu 30 Tagen beim Anbieter melden, damit der Käuferschutz greift.
Grundsätzlich sorgt der Käuferschutz wirklich für mehr Sicherheit. Aber leider bieten nicht alle Anbieter den Käuferschutz an. Zudem gibt es viele Bedingungen und Einschränkungen, aber immerhin besser als kein Schutz.
Produkte der Marke Nike sind heiß begehrt und daher ein beliebtes Produkt von Cyberkriminellen. Diese eröffnen Fakeshops, bieten die Markenware zu Schleuderpreisen an, liefern nicht und kassieren ab. In unserem Artikel warnen wir Sie vor
Online-Shopping ist sehr beliebt und wird von den Verbrauchern immer häufiger genutzt. Aber so beliebt es auch ist, desto gefährlich ist es auch. Im Internet tummeln sich viele Betrüger, die nur auf Ihr Geld aus sind. Eine kleine Sicherheit bietet der Käuferschutz, der von vielen Anbietern mittlerweile gegen einen kleinen Obolus angeboten wird. Es gibt zwar eine Menge Bedingungen, aber wenn der Käuferschutz greift, dann bekommen Sie Ihr Geld zurück. Er bietet ein wenig Sicherheit im sonst so unsicheren Internet.
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Das eBay-Kleinanzeigen immer wieder mit Betrug in Verbindung gebracht wird, liegt vor allem an den Kriminellen, die sich auf dem Verkaufsportal tummeln. So versuchen diese, Sie von der Plattform weg zu locken und die Kommunikation per Mail, SMS oder WhatsApp zu führen. Aber auch von der Betrugsmasche mit den Gutscheinen haben wir berichtet. Neben diesen Betrügereien sind auch Phishing-Mails im Namen von eBay und eBay Kleinanzeigen unterwegs. Mithilfe dieser Nachrichten wollen Kriminelle Zugang zu Ihrem Kleinanzeigen-Konto bekommen.
Doch nicht nur wenn Sie verkaufen, müssen Sie Vorsicht walten lassen. Vielmehr müssen Sie genauso Obacht geben, wenn Sie ein Gesuch auf eBay Kleinanzeigen einstellen. Denn plötzlich wird Ihnen der gesuchte Artikel zu einem super günstigen Preis angeboten. Zuschlagen sollten Sie aber nicht.
Sie sind auf der Suche nach etwas Bestimmten? Kein Problem: über eBay Kleinanzeigen können Sie Ihr Gesuch breit streuen. Und vielleicht haben Sie ja sogar Glück und es meldet sich jemand bei Ihnen. Dann allerdings sollten Sie aufpassen. Wird Ihnen Ihr Wunschartikel plötzlich zu einem noch günstigeren Preis (als Ihr Gesuch) angeboten, dann könnten Betrüger dahinter stecken.
Diese wollen lediglich an Ihr Geld. In den meisten Fällen gehen die Kriminellen mit dem Preis für den Artikel soweit runter, dass Sie in Versuchung kommen, zu bezahlen. Die Falle hätte zugeschnappt.
Das war bisher nicht ganz einfach. Ein gesundes Bauchgefühl hat hier schon geholfen. Auch die Option, dass Produkt zu holen, hat Betrüger dann abgeschreckt. Diese wollten nämlich ausschließlich versenden. Doch eBay Kleinanzeigen hat einen Käuferschutz eingeführt. Dieser funktioniert laut eBay Kleinanzeigen wie folgt:
Falls deine Bestellung nicht ankommt oder erheblich von der Angebotsbeschreibung abweicht, zahlt unser Partner OPP (Online Payment Platform) dir den Kaufpreis zurück und zahlt nicht an den Verkäufer aus. Für diese Absicherung fällt eine geringe Gebühr an, basierend auf dem Kaufpreis.
Die Option für das „Sicher bezahlen“ sollten Sie auf jeden Fall nutzen. Macht der Verkäufer nicht mit, können Sie ebenfalls von Betrug ausgehen.
Zunächst verhandeln Sie mit dem Verkäufer den Preis.Bei Einigung können Sie die Bezahlung über den Button „Sicher bezahlen“ in der Nachricht mit dem Verkäufer anfragen. Anschließend wird der verhandelte Preis eingegeben. Für den „Käuferschutz“ wird eine Gebühr in Abhängigkeit vom Verkaufspreis fällig. Diese wird Ihnen im Verlauf des Kaufprozesses angezeigt. Die Zahlungsmethode spielt hier keine Rolle.
Wenn Sie jetzt bezahlen, geht das Geld nicht direkt an den Verkäufer. Es wird von dem Partner OPP einbehalten, bis Sie das Produkt erhalten haben. Erst dann wird das Geld an den Verkäufer ausgezahlt.
Der Käuferschutz greift, wenn
Aktuell (Stand: 18.02.2021) werden für den Käuferschutz die Bezahlungen per Kreditkarte, Bank- und Sofortüberweisung angeboten.
Kennen Sie eigentlich schon unsere Anleitungen zu eBay Kleinanzeigen?
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]]>Der Beitrag Wann Käuferschutz einspringt – und welche Rechte Sie ohnehin haben – Antrag stellen, Beweise einreichen und Geld zurück erhalten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
]]>Die Ausnahmen
Sie müssen in erster Linie darauf achten, ob der Käuferschutz überhaupt für die gewünschte Bestellung in Betracht kommt. Der Käuferschutz ist nämlich ausgeschlossen, wenn Sie mit einer Prepaidkarte oder einem Gutschein bezahlen.
Es gibt zudem bestimmte Warengruppen, die nicht erfasst sind. Dazu gehören in erster Linie digitale Güter wie Musikdownloads, E-Books oder Gutscheine. Sie können keinen Käuferschutz nutzen, wenn es sich um eine Dienstleistung handelt, wie eine Partnervermittlung, Beratung oder Übersetzung. Ausgenommen ist ebenfalls der Kauf von Alkohol, Kraftfahrzeugen, Medikamenten und Tabak.
Halten Sie die Fristen ein
Sie müssen spezielle Fristen einhalten, damit Sie den Käuferschutz beantragen können. Der Antrag auf Käuferschutz muss nach einer gewissen Zeit nach der Kontobelastung gestellt werden, beziehungsweise nach der Bestellung.
Der Käuferschutzantrag scheitert, wenn Sie nicht innerhalb von wenigen Tagen auf die Rückfragen des Bezahldienstes antworten.
Die meisten Anbieter verlangen, dass Sie vor dem Antrag auf Käuferschutz Kontakt mit dem Händler aufnehmen, um eine friedliche Klärung herbeizuführen. Grundsätzlich sollten Sie immer zuerst das Gespräch mit dem Händler suchen, bevor Sie ihre Ansprüche anderweitig geltend machen. Der Händler ist schließlich der Vertragspartner und ob Sie zahlen müssen oder nicht, hängt vom Kaufvertrag selber ab. Der Käuferschutzantrag ist sinnvoll, wenn Sie den Händler nicht erreichen.
In den meisten Fällen wird der Käuferschutz angeboten, wenn Sie die Waren nicht erhalten.
Hier müssen Sie vorsichtig sein, denn meist reicht es aus, wenn der Händler einen Versandbeleg vorlegt und dann ist die Sache für den Käuferschutz erledigt. In der Regel wird nicht geprüft, ob die bestellte Ware wirklich bei Ihnen angekommen ist oder nicht. Der Käuferschutz bringt Ihnen also nichts, wenn die Ware auf dem Postweg verloren gegangen ist oder in dem Transportfahrzeug zerstört wurde.
Hier ist das Gesetz ein wenig anders, denn das Transport- und Verlustrisiko trägt bei der Ware immer der Unternehmen. Sie müssen vor Gericht aber beweisen können, dass Sie die Ware nicht erhalten haben.
Sie gehen aber kein zusätzliches Risiko ein, wenn Sie den Antrag auf Käuferschutz stellen. Der Käuferschutzantrag ist meist der einfachere Weg, wenn es sich um eine geringe Summe handelt und Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.
Wenn Sie versehentlich in einem Fakeshop eingekauft haben, bringt das gewisse Folgen und Probleme mit sich. Wir verraten Ihnen in diesem Ratgeber, worauf Sie sich einstellen müssen, wenn Sie in einen Onlineshop eingekauft haben, der nicht
Bei den meisten Online-Bezahldiensten machen Sie den Käuferschutz geltend, wenn die Ware entweder mangelhaft ist oder eine komplett andere Ware geliefert wurde.
Mittlerweile haben die einzelnen Anbieter spezielle Kategorien in der Hinsicht geschaffen und entscheiden immer für den Einzelfall. Eine defekte Ware lässt sich verschieden deklarieren von einem Defekt nach dem ersten Gebrauch bis hin zum Fehlen von Teilen.
Um die Fehler zu beweisen müssen Nachweise erbracht werden und dazu gehören Fotos, aber auch andere Beweisstücke. Sie lassen dem Anbieter die entsprechenden Beweismittel zukommen, in dem Sie die Bilder hochladen.
Einige Anbieter verlangen zudem, dass die Ware an den Verkäufer zurückgeschickt wird. Die Rücksendekosten werden von Payment-Anbieter nicht übernommen und sind vom Käufer zu bezahlen. Bei einem Rückversand ins Ausland kann das mitunter sehr teuer sein. Sie gehen dann auf jeden Fall in Vorleistung und wissen nicht, ob der Käuferschutzantrag überhaupt durchgeht.
Die Rücksendekosten verlangen Sie einfach vom Verkäufer zurück und bezeichnen sie als Nacherfüllungskosten. Sie dürfen sogar einen Vorschuss für die Transportkosten verlangen. Sie sollten auf den Einsatz des Käuferschutzes verzichten, wenn Sie auf den Rücksendekosten sitzen bleiben. Im schlimmsten Fall verlieren Sie durch die Rücksendung ein wichtiges Beweismittel, nämlich wie Ware selber.
Sie möchten ein gekauftes Produkt zurückgeben? Nicht selten kommt es vor, dass nach einem getätigten Kauf das Produkt Mängel aufweist oder sich als unliebsames Geschenk beziehungsweise Fehlkauf herausstellt. Welche Rechte haben Sie in einem solchen
Bei Widerruf gewähren nur sehr wenige Bezahldienste einen Käuferschutz.
Grundsätzlich muss der Widerruf natürlich wirksam sein und einige Dienste stellen sogar die Bedingung, dass der Händler über das Widerrufsrecht belehrt haben muss. Ist das nicht der Fall, dann entfällt meist der Käuferschutz, aber davon brauchen Sie sich nicht beirren lassen. Gegenüber dem Händler können Sie auch nach einem Jahr und 14 Tagen das Recht auf Widerruf durchsetzen. Der Käuferschutz spielt dabei keine Rolle.
Sie haben gegenüber dem Verkäufer trotzdem alle rechtlichen Ansprüche.
Auch bei einer Ablehnung des Käuferschutzes haben Sie weiterhin alle gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer. Verlangen Sie alle Beweise vom E-Payment-Anbieter und dem Verkäufer zurück, wenn Sie schon mit der Beweispflicht begonnen haben.
Grundsätzlich ist immer der Online-Händler also der Verkäufer der erste Ansprechpartner bei Problemen.
Unabhängig vom Käuferschutz gibt es da aber eine sehr wichtige Ausnahme. Der Anspruch auf den Kaufpreis lässt sich vom Händler auf dem E-Payment Anbieter übertragen. Beim Kauf auf Rechnung findet diese Übertragung statt.
Der Online-Bezahldienst verlangt das Geld für die bestellte Ware von Ihnen ein und nicht der Händler selber. In einem solchen Fall haben Sie deutlich mehr Rechte gegenüber des E-Payment-Anbieters und können sich gegen die Forderung des Bezahldienstes wehren, indem Sie auf den Kaufvertrag hinweisen. Kommt die Ware beschädigt oder gar nicht an, dann können Sie eine Verweigerung bezahlen.
FAQs zum Thema Käuferschutz
Bei Lieferung einer falschen oder defekten Ware können Sie den Käuferschutz beantragen und müssen mit Hilfe von Beweisen die Richtigkeit Ihrer Aussage bestätigen. Bei Annahme des Käuferschutzantrages erhalten Sie nach wenigen Tagen ihr Geld zurück.
Der Käuferschutz von PayPal greift wie alle anderen Käuferschutze auch, wenn die Ware nicht oder defekt ankommt.
Loggen Sie sich beim Anbieter ein und klicken Sie auf „Konflikt lösen“ und danach melden Sie das Problem. Am Ende füllen Sie den Antrag auf Käuferschutz aus und folgen weiterhin der Anleitung.
Auch eBay hat einen Käuferschutz, der für alle Zahloptionen gilt, die der Verkäufer anbietet.
Der Käuferschutz ist nicht kostenfrei und liegt bei PayPal bei 35 Cent plus 1,9%. Die Gebühren sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzulesen.
Teilen, liken, verlinken – in den sozialen Medien ist es das Normalste der Welt, Inhalte in welcher Form auch immer, zu posten und auf diese Weise für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Kaum ein
Das Thema Käuferschutz ist bei Online-Bestellungen sehr wichtig geworden. Mittlerweile gibt es viele Bezahl-Dienste, die einen Käuferschutz anbieten. Er greift immer, wenn die bestellte Ware gar nicht oder defekt bei Ihnen ankommt. Sie stellen einfach einen Antrag auf Käuferschutz, legen ausreichend Beweismittel vor und erhalten bei Bestätigung Ihr Geld zurück.
Der Beitrag Wann Käuferschutz einspringt – und welche Rechte Sie ohnehin haben – Antrag stellen, Beweise einreichen und Geld zurück erhalten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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