Kaskoversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 28 Feb 2022 10:52:22 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kaskoversicherung | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung? Stellen Sie Ihr eigenes Versicherungspaket zusammen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/regen-hagel-sturm-und-gewitter-wofuer-haftet-welche-versicherung-stellen-sie-ihr-eigenes-versicherungspaket-zusammen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/regen-hagel-sturm-und-gewitter-wofuer-haftet-welche-versicherung-stellen-sie-ihr-eigenes-versicherungspaket-zusammen/#respond Mon, 28 Feb 2022 10:52:22 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64535 In den Nachrichten kommen immer wieder Informationen wie überflutete Keller, kaputte Fahrzeuge und zerstörte Dächer, aber welche Versicherung kommt für einen solchen Schaden auf? Gibt es überhaupt eine Versicherung für einen dieser Schäden und was

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In den Nachrichten kommen immer wieder Informationen wie überflutete Keller, kaputte Fahrzeuge und zerstörte Dächer, aber welche Versicherung kommt für einen solchen Schaden auf? Gibt es überhaupt eine Versicherung für einen dieser Schäden und was muss bei der Schadensmeldung beachtet werden?

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschiedene Versicherungen regulieren den Schaden, wenn es darum geht, dass ein Unwetter das Dach abgedeckt hat oder Bäume umgeknickt sind.
  • Grundvoraussetzung ist, dass Sie den Schaden umgehend bei der Versicherung melden.
  • Die nachfolgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Versicherung für welchen Schaden zuständig ist.

Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass die Wohngebäudeversicherung für Schäden am Haus zuständig ist. Dazu gehören das Dach, die Fenster und der Keller. Für alle Schäden am Hausrat ist die Hausratversicherung zuständig, wobei die Gegenstände nicht fest mit dem Haus verbunden sein dürfen. Sie müssen sich also einfach nur im Haus befinden.

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Die Versicherung für Sturmschäden

Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen haften in der Regel für Sturmschäden, aber die Versicherungen finden, dass es erst ab einer Windstärke von 8 stürmisch ist.

Die Windstärke 8 entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h. Sie müssen die Windstärke in der Regel nicht nachweisen, wenn Ziegel und Dachpappe vom Wind weggetragen wurde. Den Versicherungsgesellschaften reicht es meist aus, wenn es im Vorfeld eine offizielle Sturmwarnung gab und wenn auch in der Nachbarschaft andere Häuser betroffen sind.

Manchmal kommt es vor, dass auch der Hausrat in Mitleidenschaft gezogen wird, aber damit die Hausratversicherung den Schaden übernimmt, müssen Sie nachweisen, dass der Hausrat sich innerhalb eines Gebäudes befand. Ausnahmen stellen Markisen und Antennen dar, denn sie werden vom Mieter in der Regel außerhalb des Hauses angebracht. Zudem werden sie meist nur von einem einzelnen Bewohner genutzt. Einige Versicherungen bieten einen zusätzlichen Schutz, wenn bei einem Sturm der Strom ausfällt und das Gefriergut verdirbt.

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Dachziegel verursachen Autoschäden

Gerade bei starken Sturmböen kommt es immer wieder vor, dass Dachziegel auf einem parkenden Auto landen, dann kommt die Teilkaskoversicherung des Autohalters dafür auf.

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es meist eine Selbstbeteiligung und dann wird diese von der Entschädigungssumme abgezogen, so dass nur noch der Rest gezahlt wird.

Umgestürzte Bäume und der daraus entstandene Schaden

Die Teilkaskoversicherung übernimmt den Schaden, wenn der Sturm dafür sorgt, dass ein Baum auf dem Fahrzeug landet.

Stürzt ein Baum während der Fahrt auf die Fahrbahn und es kommt zu einem Unfall, weil Sie nicht mehr rechtzeitig bremsen können, dann haftet die Vollkaskoversicherung. Handelt es sich um einen morschen Baum, dann haftet entweder der Baumbesitzer oder deren Haftpflichtversicherung für den Schaden. In der Regel ist die Beweislast nicht so einfach, wenn ein Sturm daran schuld ist. Handelt es sich um einen gesunden Baum, dann spricht man von höherer Gewalt und der Eigentümer muss nicht haften.

Schneeschäden

Das Hausdach bricht unter der Schneelast zusammen, dann kommt die Gebäude- oder Hausratversicherung zum Einsatz.

Allerdings müssen Sie einen Schutz gegen Elementarschäden abgeschlossen haben.

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Regenschäden

Dauerregen hat dafür gesorgt, dass die Keller unter Wasser stehen, die Wände beschädigt sind oder das Inventar kaputt ist, dann hilft eine Police gegen Elementarschäden.

Die Gebäudeversicherung haftet nicht für Schäden, die durch eindringendes Wasser entstehen. Allerdings wird die Police gegen Elementarschäden als Zusatzversicherung angeboten und wird als Ergänzung von Hausrat- und Wohngebäudeversicherung bezeichnet. Sie deckt noch weitere Schäden ab:

  • Überschwemmung
  • Erdbeben
  • Erdsenkung
  • Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen

Wichtig ist, dass bei dieser Zusatzversicherung in der Regel eine Selbstbeteiligung vereinbart wird. Die Höhe beläuft sich auf 10% der Schadenssumme. Zu DDR-Zeiten gab es Hausratversicherungen, in denen der Schutz gegen Elementarschäden inbegriffen war und die gelten auch heute noch. Die alten Policen sind von der Allianz-Versicherung übernommen worden und neue Bedingungen haben dafür gesorgt, dass der Elementarschutz ausgeschlossen wurde.

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Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt Überschwemmungen

Die Kfz-Teilkaskoversicherung übernimmt teilweise auch Schäden, die durch eine Überschwemmung entstanden sind.

Bei der Versicherung gibt es keine Schadensfreiheitsrabatte und so müssen Sie auch keine Rückstufung befürchten. Gibt es eine Selbstbeteiligung, dann wird diese von der Entschädigungssumme abgezogen. Je nach Gesellschaft gibt es Unterschiede in Bezug auf:

  • Kindersitze
  • Warndreieck
  • Verbandskasten

Wichtig zu wissen ist, dass wenn Sie wissentlich in ein gefährdetes Hochwassergebiet fahren und das Fahrzeug dort abstellen, dann könnte es sein, dass die Versicherung den Schaden nicht übernimmt. Das gilt vor allen Dingen, wenn der Versicherte für den Schaden verantwortlich ist. In der Regel übernimmt die Versicherung dann meist nur einen Teil der Schadenssumme.

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Blitzschlagschäden

Die Gebäudeversicherung kommt für den Schaden auf, wenn der Blitz direkt ins Haus einschlägt und dadurch ein Schaden am Haus entsteht.

Schon bei Spuren eines Blitzschlages an dem Gebäude oder dem versicherten Grundstück werden in der Regel ersetzt. In der Gebäudeversicherung sind die sonstigen Gewitterschäden abgedeckt und dazu gehören

  • Überspannung
  • Überstrom
  • Kurzschluss

aber nur, wenn Sie eine Überspannungsklausel im Vertrag haben. Das Gleiche gilt auch für die Hausratversicherung.

Hagelschäden

Die Gebäudeversicherung tritt ein, wenn es zu faustgroßen Hagelbrocken kommt und durch sie ein Schaden am Dach, Fenster oder Rollo entsteht.

Die Teilkaskoversicherung tritt ein, wenn ein Auto betroffen ist.

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Das sollten Sie tun!

  • Melden Sie den Schaden umgehend und wahrheitsgetreu bei der Versicherungsgesellschaft. Sie haben alles zu unterlassen, was dazu beitragen könnte, dass die Versicherung den Schaden nicht mehr feststellen kann. Tun Sie das doch, dann droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
  • Versuchen Sie den Schaden zu mindern, wenn es möglich ist, aber nur in Absprache mit dem Versicherer. Beseitigen Sie Gefahrenquellen und sichern Sie alles ab, damit kein weiterer Schaden entsteht. Dichten Sie das Dach notdürftig ab, wenn nur ein paar Ziegel entfernt wurden. Sollte der Keller unter Wasser stehen, dann müssen Sie mit dem Abschöpfen beginnen.
  • Kontaktieren Sie die Versicherung und fragen Sie nach genauen Anweisungen. Alle Äußerungen des Versicherers lassen Sie sich immer schriftlich geben, damit es zu keinem Missverständnis kommen kann.
  • Dokumentieren Sie die Schäden mit Hilfe von Fotos und Videos. Wichtig ist auch, dass Sie keine beschädigten Sachen wegwerfen.
  • Ein Regulierer wird von der Versicherung geschickt, wobei es sich nicht um einen Gutachter handelt. Er vertritt die Interessen der Versicherung und wird auch von dieser bezahlt.
  • Der Auftrag zur Reparatur und zur Beseitigung des Schadens muss so genau wie möglich festgelegt werden. Regeln Sie schriftlich nicht nur den Ausführungstermin, sondern auch den Auftragsumfang und die Vergütung. Wenn Sie ausreichend Zeit haben, sollten Sie verschiedene Kostenvoranschläge einholen, denn dadurch können Sie Leistungen und Kosten detailliert vergleichen. Aber wichtig ist, dass Sie auch dieses Vorgehen mit de Versicherung besprechen.
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Schäden vor und im Urlaub

Die Reiserücktrittsversicherung greift ein, wenn der Urlaub noch bevorsteht und wenn die Reise schon begonnen hat, dann kommt die Reiseabbruchversicherung zum Einsatz.

Diese beiden Versicherungen werden in der Regel als Kombination angeboten. Sie können die Reise aufgrund eines Schadens an Hab und Gut nur stornieren, wenn der Schaden einen erheblichen Verlust des Vermögens nach sich zieht. Außerdem muss die Anwesenheit des Versicherten unbedingt erforderlich sein. Der Schaden muss zudem durch Feuer, ein anderes Elementarereignis oder durch die Straftat einer weiteren Person entstanden sein.

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Kündigung durch die Versicherung

Viele Versicherungen nutzen die Möglichkeit, dass sie die wichtigen Versicherungen (Wohngebäudeversicherung) kündigen.

Es hat sich gezeigt, dass gerade im Schadensfall immer wieder eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen ausgesprochen wird. In so einem Fall kommt es zu einer außerordentlichen Kündigung, aber es besteht auch die Möglichkeit, dass die Kündigung zum Ablauf der einjährigen Versicherungslaufzeit erfolgt.

Nach der Kündigung müssen Sie sich nach einem neuen Versicherer umschauen und das bedeutet einen hohen Aufwand. Sie wollen schließlich eine Versicherung mit gleichen oder besseren Leistungen. Im besten Fall versuchen Sie selber zu kündigen, wenn Ihnen die Versicherung mit Kündigung droht.

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen, denn sie können Ihnen nach Kündigung durch Schadensmeldungen helfen und suchen mit Ihnen zusammen eine neue Versicherung.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Versicherungen

1. Was sind Elementarschäden?

Man spricht von Elementarschäden, wenn der Schaden durch Regel, Hagel, Sturm oder Gewitter entstanden ist.

2. Greift bei einem Sturmschaden immer die Wohngebäudeversicherung?

Grundsätzlich greift die Wohngebäudeversicherung, wenn ein Schaden am Haus durch einen Sturm entstanden ist.

3. Welche Versicherung zahlt, wenn die Keller mit Wasser vollgelaufen sind?

Grundsätzlich greift die Gebäudeversicherung, wenn es sich um einen vollgelaufenen Keller durch Regenwasser oder ähnliches handelt.

4. Welche Versicherung ist für eine abgerissene Markise zuständig?

Bei einer abgerissenen Markise durch einen Sturm kommt die Hausratversicherung zum Einsatz, aber nur wenn es sich um die Markise des Versicherungsnehmers handelt.

5. Was kostet eine Zusatzversicherung für Elementarschäden?

Sie können eine Zusatzversicherung für Elementarschäden abschließen und müssen dann einen zusätzlichen Beitrag zahlen. Die Höhe wird anhand der Versicherung und der Leistung bestimmt.

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Fazit

Versicherungen sind heute sehr wichtig, denn gerade bei einem Sturm, Hagel oder Gewitter kann es am Gebäude zu einem erheblichen Schaden kommen. Es gibt unzählige Versicherungen, die eintreten, aber durch die Vielzahl der Versicherungen steigt man kaum durch. Aus dem Grund sollten Sie den Text aufmerksam lesen und sich über die verschiedenen Möglichkeit informieren, bevor Sie Ihr Versicherungspaket zusammenstellen.

Der Beitrag Regen, Hagel, Sturm und Gewitter: Wofür haftet welche Versicherung? Stellen Sie Ihr eigenes Versicherungspaket zusammen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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