Kaufvertrag | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Mon, 22 Nov 2021 11:41:38 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kaufvertrag | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Anzahlung im Möbelhaus: Keine gesetzliche Grundlage – Zahlung erst bei Lieferung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/anzahlung-im-moebelhaus-keine-gesetzliche-grundlage-zahlung-erst-bei-lieferung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/anzahlung-im-moebelhaus-keine-gesetzliche-grundlage-zahlung-erst-bei-lieferung/#respond Mon, 22 Nov 2021 11:41:38 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=67252 Der Weg ins Möbelhaus ist notwendig, wenn Sie eine Erstausstattung brauchen oder sich einfach ein paar neue Möbelstücke anschaffen wollen. Heute besteht die Möglichkeit, dass Sie entweder die Möbel direkt mit einem Barkauf bezahlen oder

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Der Weg ins Möbelhaus ist notwendig, wenn Sie eine Erstausstattung brauchen oder sich einfach ein paar neue Möbelstücke anschaffen wollen. Heute besteht die Möglichkeit, dass Sie entweder die Möbel direkt mit einem Barkauf bezahlen oder mit einer Finanzierung der Hausbank. Einige Möbelhäuser verlangen eine Anzahlung, aber eigentlich gibt es dafür keine rechtliche Grundlage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie müssen bei einem Kauf im Möbelhaus keine Anzahlung leisten, denn es gibt keine gesetzliche Verpflichtung dazu.
  • Drohen Sie mit dem Wechsel zur Konkurrenz, wenn Ihnen ein Händler eine Anzahlung abverlangt. Sollte die Konkurrenz die gewünschten Möbel nicht verkaufen, dann sollten Sie sich im Höchstfall auf eine Anzahlung von 10% einlassen.
  • Wenn das Möbelhaus nach Ihrer Anzahlung Insolvenz anmeldet, dann werden nicht nur die Möbel meist nicht geliefert, sondern auch das Geld ist weg.

Keine Anzahlung beim Möbelkauf

Beim Abschluss eines Kaufvertrages verlangen viele Möbelhändler eine Anzahlung, aber Sie müssen das nicht einfach hinnehmen.

Grundsätzlich können die Möbelhäuser natürlich eine Anzahlung verlangen, aber Sie als Käufer müssen keine Anzahlung tätigen. Es gibt aktuell keine gesetzliche Richtlinie, dass Sie verpflichtet sind beim Kauf eines Möbelstücks eine Anzahlung zu leisten.

Die Verbraucherzentralen raten eindeutig davon ab, dass Sie eine hohe Anzahlung schon vor der Lieferung der bestellten Möbel tätigen. Der Grund ist eigentlich recht simpel, denn wenn das Möbelhaus Insolvenz anmeldet, dann müssen Sie nicht nur auf die Lieferung der ausgesuchten Möbel verzichten, sondern verlieren auch gleichzeitig die Anzahlung.

Gesetzlich sind Sie nicht verpflichtet eine Anzahlung zu leisten, denn im Gesetz steht nur, dass eine Zahlung bei Lieferung notwendig ist. Auch, wenn der Händler ins Kleingedruckte eine Anzahlungsklausel setzt, kann er sich darauf nicht berufen. Nur weil es eine Anzahlungsklausel gibt, ist es gesetzlich trotzdem nicht erlaubt.

Allerdings sollten Sie sich den Kaufvertrag genau durchlesen, denn wenn Sie eine Unterschrift unter den Vertrag setzen und es ist eine Anzahlungsklausel vorhanden, dann erklären Sie sich damit einverstanden. Dann sind Sie auch verpflichtet die Anzahlung zu tätigen, denn es handelt sich um einen bindenden Vertrag. Im Insolvenzfall riskieren Sie damit aber auch den Verlust der Anzahlung.

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10% Anzahlung ist annehmbar

Beim Kauf von Möbelstücken suchen Sie sich immer einen Händler aus, der das gewünschte Möbelstück hat und eventuell auch sofort liefern kann.

Einige Händler verlangen eine hohe Anzahlung bevor das Möbelstück überhaupt geliefert wird, aber das ist gesetzlich nicht verpflichtend. Sollte der Händler eine Anzahlung verlangen, dann können Sie ihm einfach mit dem Weg zu Konkurrenz unter Druck setzen. Wichtig ist, dass die Konkurrenz das gewünschte Produkt aber auch zum Kauf anbietet. Ist das nicht der Fall, dann können Sie sich mit dem Händler einigen und im Notfall auf eine Anzahlung setzen. Dann sollten Sie aber nur eine geringe Anzahlung leisten und die sollte 10% der Kaufsumme nicht überschreiten.

Lassen Sie sich auf keine Diskussionen ein und achten Sie beim Unterschreiben des Kaufvertrages unbedingt auf das Kleingedruckte, denn hier versteckt sich manchmal eine Anzahlungsklausel. Sie ist gesetzlich zwar nicht bindend, aber wenn Sie Ihre Unterschrift setzen, dann erklären Sie sich mit der Klausel einverstanden und müssen zahlen.

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Möbelhaus insolvent – Anzahlung weg

In der heutigen Zeit ist es keine Seltenheit, dass ein Geschäfts in die Insolvenz gerät und das passiert auch bei großen Möbelhäusern.

Sie waren vor einer Woche noch im Möbelhaus und haben sich ein Möbelstück für die eigene Wohnung ausgesucht. Sie haben sogar eine Anzahlung geleistet und warten auf die Lieferung. Ein Blick ins Internet offenbart, dass das Möbelhaus mittlerweile insolvent ist und schon machen Sie sich Gedanken. Das ist auch richtig, denn wenn das Möbelhaus insolvent ist, dann müssen Sie nicht nur auf Ihre Möbel verzichten, sondern auch die getätigte Anzahlung ist weg.

Sie haben keine Möglichkeit die Anzahlung zurückzufordern, denn da Sie zu den Kleinschuldnern gehören, bekommen Sie die Anzahlung erst ganz zum Schluss zurück. Das dauert meist einige Jahre, wenn überhaupt noch Geld vorhanden ist.

Einige Gerichte lehnen Insolvenzverfahren aufgrund von mangelnder Masse auch ab und dann ist bei dem Unternehmen gar nichts mehr zu holen. Bei einem normalen Insolvenzverfahren besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ware vielleicht doch noch erhalten und dann müssen Sie die Restsumme auch weiterhin bezahlen. Die Summe fließt dann in das Guthaben des Unternehmens ein und damit werden die vorhandenen Schulden getilgt.

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Möbelhaus meldet Insolvenz an – das ist zu tun

Sie haben gerade erfahren, dass das Möbelhaus Insolvenz angemeldet hat, dann sollten Sie sich zuerst an den Insolvenzverwalter wenden.

Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit sich mit den Produzenten zusammenzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Ware vielleicht doch noch bei Ihnen ankommt. Sie können sich dann zwar darüber freuen, dass Sie ihre Möbel bekommen, aber die zweijährige Händler-Gewährleistungsgarantie ist nicht vorhanden. Mit Glück gibt es eine Herstellergarantie und diese ist auch in so einem Fall noch aktiv.

Sie müssen mit Zuschlägen beim Preis rechnen, denn der Insolvenzverwalter muss so viel Geld wie möglich ranschaffen. Es gibt einige Insolvenzverwalter, die einen Aufpreis dafür verlangen, dass sie sich um die Beschaffung der Möbel gekümmert haben. Die Höhe des Aufpreises ist unterschiedlich, aber nie so hoch, dass der Weg zur Konkurrenz sich lohnen würde. Wenn Sie sich auf diese Möglichkeit einlassen, dann sorgt der Insolvenzverwalter dafür, dass Sie eine Ersatzlieferung durch ein anderes Möbelhaus bekommen. Wenn Sie keine Lieferung erhalten, dann können Sie die geleistete Anzahlung nur noch auf die Forderungstabelle setzen und auf das Beste hoffen.

Viele Kunden versuchen den Vertrag zu kündigen, wenn sie von dem Insolvenzverfahren hören. Die Anzahlung ist damit aber nicht mehr zu retten, denn die Insolvenz eines Unternehmens ist auch heute kein Rücktrittsgrund. Wenn Sie den Vertrag kündigen wollen, dann müssen Sie sogar mit einer Schadenersatzforderung rechnen. Der Vertrag besteht schließlich immer noch und der Insolvenzverwalter kann auf die Einhaltung bestehen. Sie als Kunde sind erst aus dem Vertrag entlassen, wenn es eine klare Absage des Insolvenzverwalters gibt.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Anzahlung im Möbelhaus

1. Wie hoch darf eine Anzahlung im Möbelhaus sein?

Grundsätzlich hat ein Möbelhaus kein Recht eine Anzahlung zu verlangen, aber bei Lieferung müssen die Möbel sofort bezahlt werden, wenn keine Ratenzahlung vereinbart wurde.

2. Kann eine Kündigung des Vertrages helfen, die Anzahlung zurückzubekommen?

Wenn Sie den Vertrag schriftlich widerrufen, dann erhalten Sie im Normalfall auch die Anzahlung zurück.

3. Wie viel Prozent muss ich bei einem Küchenkauf anzahlen?

Beim Kauf einer Küche ist es üblich, dass Sie eine Anzahlung leisten. Hier wird von einer Abschlagszahlung gesprochen, die in Höhe von 30% des Kaufpreises liegen kann.

4. Muss ich die Anzahlung in bar leisten?

In der heutigen Zeit ist es üblich, dass auch die Anzahlung per Überweisung getätigt werden kann. Natürlich können Sie die Anzahlung auch in bar hinterlassen und haben die Möglichkeit noch Skonto zu bekommen, also einen Rabatt.

5. Was passiert mit der Anzahlung, wenn das Unternehmen pleite ist?

Die getätigte Anzahlung ist erst einmal weg und Sie bekommen diese auch nicht zurück. Sie können sich an den Insolvenzverwalter wenden und versuchen, die Anzahlung einzuklagen. Die Chancen sind minimal.

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Fazit

Bei vielen Käufen verlangen die Händler eine Art Anzahlung, aber dabei sind Sie als Käufer nicht verpflichtet eine solche Zahlung zu leisten. Normalerweise zahlen Sie ihre Waren immer erst nach Erhalt und das ist auch beim Kauf im Möbelgeschäft der Fall.

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