Klagen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Wed, 07 Dec 2016 12:25:07 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Klagen | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Verbraucherzentrale Sachsen mahnt Care Energy ab und reicht Klage ein https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-sachsen-mahnt-care-energy-ab-und-erhebt-klage/ https://www.verbraucherschutz.com/news/verbraucherzentrale-sachsen-mahnt-care-energy-ab-und-erhebt-klage/#respond Wed, 07 Dec 2016 12:25:07 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=5454 Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Vertragslaufzeiten für Stromverträge bei dem Anbieter Care Energy aus Hamburg moniert. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der Stromanbieter seine Kunden ganze drei Jahre an sich bindet. Wir erklären, worum es bei der

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Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Vertragslaufzeiten für Stromverträge bei dem Anbieter Care Energy aus Hamburg moniert. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass der Stromanbieter seine Kunden ganze drei Jahre an sich bindet. Wir erklären, worum es bei der Klage vor dem Landgericht Hamburg geht.

Wer seinen Stromanbieter wechselt, wird auch immer wieder mit dem Thema Vertragslaufzeiten konfrontiert. Einige Verträge sind sehr flexibel und lassen sich monatlich kündigen. Das ist vorteilhaft für den Verbraucher, da dieser bei besseren Angeboten jederzeit wechseln kann. Andere Stromlieferanten binden den Kunden ein oder zwei Jahre und locken dafür oft mit günstigen Tarifen oder einer Preisgarantie.

Ganz frei sind die Unternehmen bei der Vertragsgestaltung mit Verbrauchern über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt hier Grenzen, um Verbraucherinnen und Verbraucher nicht unangemessen zu benachteiligen. Danach sind Klauseln in AGBs unwirksam, wenn die Vertragsbindung mehr als zwei Jahre beträgt.

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam […] bei einem Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat, eine den anderen Vertragsteil länger als zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags […]Auszug aus BGB §309 (9)

Laut der Verbraucherzentrale Sachsen schließt der Stromanbieter Care Energy Management GmbH mit Verbrauchern Stromlieferverträge über 36 Monate, was in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hamburger Unternehmens geregelt ist.  Wegen dieser Regelung hat die Verbraucherzentrale  die Care Energy Management GmbH abgemahnt und jetzt auch Klage vor dem Landgericht Hamburg eingereicht.

Jetzt bleibt abzuwarten, wie das Gericht in dieser Angelegenheit entscheidet.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

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