Klinikaufenthalte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Sun, 24 Apr 2022 09:53:01 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Klinikaufenthalte | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Krank im Ausland: Arztbesuche und Klinikaufenthalte – Geplante Behandlungen bedürfen der Genehmigung und akute Notfälle zahlt die Krankenkasse https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krank-im-ausland-arztbesuche-und-klinikaufenthalte-geplante-behandlungen-beduerfen-der-genehmigung-und-akute-notfaelle-zahlt-die-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/krank-im-ausland-arztbesuche-und-klinikaufenthalte-geplante-behandlungen-beduerfen-der-genehmigung-und-akute-notfaelle-zahlt-die-krankenkasse/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:53:01 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63337 Auch im Ausland kommt es vor, dass Sie krank werden und eine notwendige Behandlung vornehmen müssen. Die Sachlage ist für Sie nicht ganz eindeutig, aber damit Sie in Zukunft besser Bescheid wissen, erklären wir Ihnen

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Auch im Ausland kommt es vor, dass Sie krank werden und eine notwendige Behandlung vornehmen müssen. Die Sachlage ist für Sie nicht ganz eindeutig, aber damit Sie in Zukunft besser Bescheid wissen, erklären wir Ihnen welche Leistungen die Krankenkasse auch im Ausland übernehmen. Es gibt aber auch Behandlung, welche Sie genehmigen lassen müssen und auch Fallstricke lauern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine gute Vorbereitung für eine Reise ist wichtig und dabei spielt es keine Rolle ob Sie privat verreisen oder aus beruflichen Gründen außerhalb Deutschlands unterwegs sind.
  • Das Ausland ist in vielerlei Hinsicht für die Menschen interessant und mittlerweile auch um eine medizinische Behandlung vornehmen zu lassen.
  • Gesprochen wird von dem sogenannten Behandlungstourismus, denn das Ausland lockt mit Einsparungen.
  • Sie sollten die Vorschriften Ihrer Krankenkasse kennen, wenn Sie einen Arztbesuch jenseits der deutschen Grenzen in Erwägung ziehen.

Auf der Reise krank

Bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall kommen die gesetzlichen Krankenkassen für die Behandlung auf, wenn Sie sich in einem EU-Mitgliedsland befinden, mit denen Deutschland n Sozialversicherungsabkommen hat.

Sie können sich eine genaue Länderübersicht anschauen, indem Sie die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland aufsuchen.

Kommt es zu einem solchen Fall, dann müssen Sie in der Klinik oder beim Arzt nicht nur die Europäische Krankenversicherungskarte vorlegen, sondern auch Ihren gültigen Personalausweis. Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte befindet sich die EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte). Zudem müssen Sie vor Ort noch ein Formular ausfüllen, wodurch der Arzt für die Behandlung berechtigt wird. In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für alle Leistungen, die Sie im Urlaubsland nutzen. Es kommt vor, dass der Arzt oder die Klinik die EHIC nicht annehmen, dann müssen Sie in Vorleistung treten und die Rechnungen sammeln, so dass Sie diese bei Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. In aller Regel übernehmen die Krankenkassen die Kostenerstattung, aber Zuzahlungen und Selbstbehalte müssen Sie im Ausland aus der eigenen Tasche zahlen, wenn diese dort üblich sind.

Vorsicht:

Von den Hotelangestellten werden Ihnen in der Regel nur reine Privatärzte oder -kliniken angeboten und dann gilt besondere Vorsicht, denn diese Einrichtungen sollten Sie nur in Anspruch nehmen, wenn das System der Krankenversicherung des Aufenthaltsstaates zur Versorgung berechtigt ist. Recherchieren Sie am besten selber, wer dafür in Frage kommt. Achten Sie zudem darauf, dass es im Notfall kaum reicht, im Internet nach entsprechenden Anbietern zu suchen.

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Die Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Möglichkeit bietet eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung an, denn sie deckt die Lücken des gesetzlichen Versicherungsschutzes ab.

Für den Rücktransport gilt das auf jeden Fall, denn diese Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht. Zudem übernimmt die Zusatzversicherung auch andere Anteile, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet werden und dazu gehört auch das Reisegepäck. Aber es gibt auch eine Ausnahme, denn wenn Sie eine Vorerkrankung haben oder aufgrund des Alters keine Zusatzversicherung erhalten, dann sammeln Sie die Absagen und wenden Sie sich an die Krankenversicherung. In vielen Fällen kommt sie dann für die Behandlung im Ausland auf.

Gesetzliche und private Auslandsreisekrankenversicherungen

Mittlerweile haben sich die Krankenkassen auf diese Umstände eingestellt und einen verbesserten Schutz für Auslandsreisen ins Sortiment aufgenommen. Dazu müssen Sie sich für einen Wahltarif entscheiden, aber beachten Sie, dass solche Tarife in der Regel an Bindungsfristen gekoppelt sind. Sie können dann die gesetzliche Krankenkasse nicht vor mehreren Jahren kündigen.
Bei den privaten Auslandsreisekrankenversicherungen läuft es anders, denn sie werden zusätzlich zur gesetzlichen Krankenkasse abgeschlossen. Sie sind von der gesetzlichen Krankenkasse vermittelt worden, aber auch dann entstehen keine Bindungsfristen.
Nutzen Sie die Möglichkeit eines Vergleichs, denn nicht jede private Auslandsreiseversicherung, die von der eigenen Krankenkasse empfohlen wird, ist die Beste.

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Die Auslandsbehandlung

Sie können sich innerhalb der Europäischen Union behandeln lassen, wenn Sie in einer gesetzlichen Versicherung gemeldet sind.

Heutzutage machen sich viele Menschen mit einer gesetzlichen Versicherung auf ins Ausland, um beispielsweise seine Zähne richten zu lassen. Der Grund ist einfach, denn die Preise sind in einigen Ländern deutlich günstiger. Aber in einem solchen Fall gibt es ein paar Dinge zu beachten, denn bei Zahnersatz oder Kuren müssen Sie die Leistungen vorher von der Krankenkasse genehmigen lassen. Dazu reichen Sie einen Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse ein, denn sonst kann es vorkommen, dass sie die Kosten nicht übernimmt. Das Bundessozialgericht (Az.: B 1 KR 19 / 08 R) hat diese Auflage am 30. Juni 2009 bestätigt. Eine Genehmigung von der zuständigen Krankenkasse brauchen Sie auch, wenn Sie einen Krankenhausaufenthalt planen, aber ein Notfall ist davon ausgeschlossen.

Sie sollten sich vor Reisebeginn mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und die Übernahme der Kosten erläutern, auch wenn die anstehende ambulante Behandlung eigentlich keine Genehmigung bedarf. Schließlich gibt es verschiedene Varianten der Kostenerstattung beziehungsweise der Kostenübernahme. Die günstigste Alternative finden Sie immer durch die Krankenkasse und einer ausführlichen Beratung.

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Die Arztsuche

Im besten Fall informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, denn diese hat allerlei Informationen zu Ärzten. Zudem können die Krankenkassen weitere Informationen liefern.

Die Kliniken und Ärzte präsentieren ihre Leistungen heute auch viel im Internet und darüber hinaus sind auch die medizinischen Dienste der Automobilclubs hilfreiche Quellen. Dadurch erhalten Sie Informationen über die deutschsprachigen Behandlungsmöglichkeiten im Ausland.

Klären Sie vor der Behandlung

Bevor Sie sich in die Behandlung im Ausland begeben sollten Sie sich gut informieren.

  • Informieren Sie sich zuerst sehr gut über den Arzt und achten Sie schon vor der eigentlichen Behandlung darauf, dass es zu keinen Verständigungsproblemen kommt. Zur Not müssen Sie sich einen Dolmetscher besorgen, wenn Sie keinen anderen Arzt nehmen wollen.
  • Richten Sie ein besonderes Augenmerk auf die Qualifikation des Arztes und auf die Standards der Klinik oder der Praxis. Eine vorhandene Zertifizierung bietet das ISO-Zeichen, denn es weist auf eine ständige Kontrolle hin und das gilt nicht nur für die Praxis, sondern auch für das Material. Bei der Erstellung von Zahnersatz können Sie sich über einen Materialpass erkundigen, denn er gibt Auskunft über das Material und das Labor.
  • Sprechen Sie den Termin und den Behandlungsablauf genau ab und dazu gehört auch die Dauer der Voruntersuchung, die eigentliche Therapie und die Nachbehandlung. Chirurgische Eingriffe können kompliziert sein und eine geregelte Nachsorge ist für den Heilungsprozess sehr wichtig. Zudem kann eine Nachbehandlung sich mehrere Wichen hinziehen und somit die Behandlungskosten deutlich teurer machen. Wichtig ist auch, dass die Ärzte einen Kooperationspartner in Deutschland haben, denn damit können Sie weitere Reisekosten vermeiden, wenn der deutsche Arzt die Nachbehandlung übernimmt.
  • Legen Sie Wert auf einen exakten Kostenvoranschlag, denn nur wenn alle erforderlichen Maßnahmen auf dem Kostenvoranschlag vorhanden sind, kommt es am Ende zu keinen Schwierigkeiten, wenn Arzt oder Klinik weitere Rechnungen ausstellen.
  • Das deutsche Recht gilt nicht automatisch und aus dem Grund sollten Sie immer einen Behandlungsvertrag mit dem Arzt oder einem anderen Leistungserbringer abschließen.
  • Stellen Sie dem behandelnden Arzt alle wichtigen Unterlagen zur Verfügung wie Röntgenbilder und Befunde, damit der Arzt sich im Vorfeld genau informieren und planen kann.
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Die häufigsten Behandlungen im Ausland

Nicht alle Behandlungen werden im Ausland gern gemacht, aber es gibt auch Behandlungen, die aufgrund der Preise gern in Anspruch genommen werden.

Zahnersatz

Von der Krankenkasse bekommt jeder Versicherte für den Zahnersatz einen festen Zuschuss, denn dabei handelt es sich um eine Pauschale und die gilt für alle gleichen Zahnbeschwerden. Es spielt also keine Rolle, wie hoch die Kosten tatsächlich sind. Diese Regelung gilt auch für eine Behandlung im Ausland. Lassen Sie sich zuerst von einem deutschen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan erstellen, wenn Sie sich entschließen die Zähne in einem Nachbarland richten zu lassen. In diesem Plan stehen alle Kosten für die Behandlung in Deutschland und auch der Krankenkassenzuschuss, sowie der Eigenanteil. Danach lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan von dem ausländischen Zahnarzt nach dem gleichen Muster erstellen.

Bevor Sie die Behandlung beginnen müssen Sie den Plan bei Ihrer Krankenkasse vorlegen, aber beachten Sie auch die Fahrt- und Unterkunftskosten. In Deutschland besteht für die Zahnärzte immer die Pflicht, dass Sie nachbessern oder den Zahnersatz neu anfertigen müssen, wenn der Bedarf besteht. Im Ausland gilt diese Regelung nicht und aus dem Grund sollten Sie sich hier auf eine sichere Seite begeben und mit dem Zahnarzt einen schriftlichen Vertrag abschließen. Sie müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen, wenn Sie eine Nachbehandlung in Deutschland durchführen müssen.

Kuren

Es gibt Krankenkassen, die einen Vertrag mit Kureinrichtungen in Osteuropa abgeschlossen haben und solche Vereinbarungen erleichtern die Abrechnung zwischen der Krankenkasse und dem Leistungsanbieter.

Sie sind auf der Suche nach einem Aufenthaltsort für die Kur, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse und fragen Sie nach den Abkommen. Sie können zwar frei aussuchen, ob Sie eine Kur in Deutschland oder im Ausland machen, aber die Leistungen müssen Sie auf jeden Fall von der Krankenkasse genehmigen lassen. Stellen Sie nicht nur die Besonderheiten der Einrichtung und das Therapieangebot gegenüber, sondern achten Sie auch auf die Reisekosten und eine daraus entstehende Einsparung.

Arzneimittel

Arzneimittel für den persönlichen Bedarf dürfen Sie aus Ländern der Europäischen Union für drei Monate nach Deutschland mitbringen. Sie haben rezeptpflichtige Arzneimittel gekauft, dann sollten Sie nicht nur mit der Zuzahlung rechnen, sondern auch mit einer zusätzlichen Pauschale und einem hohen Verwaltungsaufwand. In der Regel lohnt sich die Einlösung eines Rezepts aus dem EU-Ausland nicht. Nachlässe erhalten Sie auch bei einer Internetapotheke aus dem Nachbarland, aber für die verschreibungspflichtigen Arzneimittel übernimmt die Krankenkasse die Kosten in der Regel nicht.

Innerhalb der Europäischen Union gibt es starke Preisunterschiede und von diesen können Sie profitieren. Sie kommen aus Thailand oder der Türkei und haben Arzneimittel dabei, dann darf es nur die Menge für den persönlichen Bedarf sein. Die Krankenkassen übernehmen diese Kosten nicht. Außerdem sollten Sie mit Arzneimitteln aus dem Ausland vorsichtig sein, denn es besteht die Gefahr, dass die Arzneimittel nicht zugelassen, falsch dosiert oder eine Fälschung sind. Der Zoll hält weitere Informationen zum Thema „Mitbringen von Arzneimitteln aus dem Urlaubland“ bereit.

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Die Kosten und die Abrechnung

Auf unterschiedlichen Wegen kann die geplante Behandlung im Ausland abgerechnet werden.

Sie haben vor der Behandlung keine Genehmigung Ihrer Krankenkasse eingeholt, dann kommt es zum Kostenerstattungsverfahren. In diesem Fall müssen Sie für alle Kosten in Vorkasse treten und erst nach Abschluss der Behandlung reichen Sie alle Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Dann kommt es zur Kostenerstattung, aber nur bis zum Beitrag, der bei gleicher Behandlung im Inland fällig gewesen wäre. Die Krankenkasse behält automatisch den Anteil für die gesetzliche Zuzahlung und für den hohen Verwaltungsaufwand behält die Krankenkasse auch einen Posten.

  • Die Rechnungen für die Krankenkasse müssen alle in Deutsch oder Englisch ausgestellt sein, denn ansonsten müssen sie übersetzt werden. Dafür kommen Sie als Patient auf.
  • Wenn die Rechnung höher ausfällt als die Kosten für die Behandlung in Deutschland, dann müssen Sie die Differenz bezahlen.
  • Alle Behandlungskosten sind detailliert aufzuschlüsseln.
  • Die Krankenkasse übernimmt grundsätzlich keine Kosten für die Reise oder die Unterkunft.

Sie müssen sich die Kostenübernahme vorher bestätigen lassen und Sie haben die Möglichkeit, dass Sie auch für nicht zustimmungspflichtige Leistungen eine Kostenübernahme beantragen können. Sie erhalten die Leistungen entweder als Sachleistungen oder im Wege der Kostenerstattung entweder nach deutschem oder ausländischen Recht. Das kommt aber auf die gesetzliche Grundlage an. Sie sollten sich bei der Versicherung über die verschiedenen Wege informieren.

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Sie wünschen eine kostengünstige Behandlung im Ausland, dann müssen Sie bedenken, dass eventuell mehrere Termine in verschiedenen Zeitabständen vor Ort notwendig sind. Bedenken Sie, dass die Kosten für die Reise und die Behandlung vielleicht deutlich teurer werden könnten als wenn Sie die Behandlung vor Ort vornehmen. Eine Behandlung im Ausland lohnt sich für Sie, wenn Sie ihn Grenznähe wohnen oder ein Langzeiturlauber sind.

Bei Problemen

Sie haben sich für eine Behandlung im Ausland entschieden und es kommt zu Problemen. Dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Wenden Sie sich zuerst an Ihre Krankenkasse, denn sie ist der erste Ansprechpartner.
  • Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland bietet Informationen.
  • Informationen finden Sie auch bei der nationalen Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung.
  • Bei den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und beim Europäischen Verbraucherzentrum können Sie sich einen unabhängigen Rat einholen.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Krank im Ausland

1. Lohnt sich eine Zahnbehandlung im Ausland?

In den meisten Fällen ist die Zahnbehandlung im Ausland deutlich preiswerter als in Deutschland, aber achten Sie darauf, dass auch die Qualität stimmt. Zudem zahlen die Krankenkassen die Reise und auch den Aufenthalt für die Behandlung nicht.

2. Warum nutzen viele Verbraucher das Europäische Ausland für Zahnersatz?

In den letzten Jahren ist der Zahnersatz in Deutschland immer teurer geworden und die Krankenkassen übernehmen nur einen gewissen Teil. In vielen Ländern ist der Zahnersatz deutlich günstiger und eventuell übernehmen die Krankenkasse die Behandlung sogar komplett.

3. Reicht das Vorzeigen der Krankenversicherungskarte bei einer Auslandsbehandlung?

Sie müssen sich im Ausland von einem Arzt behandeln lassen, dann reicht es normalerweise im Europäischen Ausland, wenn Sie die Krankenkarte vorzeigen. Ansonsten erhalten Sie eine Rechnung und müssen in Vorkasse treten.

4. Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse den Krankenhausaufenthalt in Spanien?

Spanien gehört mit zum Europäischen Ausland und wenn es sich um einen akuten Notfall handelt, dann übernimmt die gesetzliche deutsche Krankenkasse auch die Behandlungskosten.

5. Krankenkasse zahlt die Kosten nicht – an wen kann ich mich wenden?

Wenden Sie sich bei Problemen mit der Krankenkasse im besten Fall an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt. Lassen Sie sich beraten und leiten Sie alle weiteren Schritte ein. Aber meist hilft ein sachliches Gespräch mit der Krankenkasse auch weiter.

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Fazit

Heutzutage ist ein Besuch beim Arzt nicht mehr so einfach, denn die Kosten sind sehr hoch und einige Behandlungen übernimmt die Krankenkasse nicht. Um Kosten zu sparen, fahren viele Menschen ins Ausland, wo die Kosten deutlich geringer sind. Aber Sie müssen vorsichtig sein, denn die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung nur im Europäischen Ausland. Zudem nur bis zu dem gleichen Satz wie in Deutschland. Aus dem Grund sollten Sie sich vorher gut informieren und sich einen Kostenvorschlag von verschiedenen Ärzten einholen.

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