Der Beitrag Checkliste und Musterbriefe für den Kontowechsel erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.
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Im Allgemeinen ist eine Vielzahl an Verbraucher generell dazu bereit, das Kreditinstitut zu wechseln. Allerdings scheuen viele Menschen den Aufwand, sodass der Plan dann doch nicht umgesetzt wird. Dabei ist ihnen jedoch oftmals nicht bewusst, dass die alte sowie ebenfalls die neue Bank vonseiten des Gesetzes dazu verpflichtet sind, ihren Kunden bei einem Wechselwunsch zu helfen.
Durch einen Bankwechsel bestehen zudem einige Einsparmöglichkeiten, denn Kosten für Buchungen, Grundgebühren, Kosten für Bezahlkarten sowie Buchungen und Gebühren für Abbuchungen, die an einem fremden Automaten durchgeführt werden, steigen schnell auf eine nicht zu verachtende Höhe an.
Bankgeschäfte werden in letzter Zeit immer teurer. Bei Girokonten drehen die Kreditinstitute gewaltig an der Kostenschraube. Im Endeffekt steigen die Kontoführungsgebühren, was bei ausbleibenden Zinsen auf das Guthaben häufig einer Art Geldvernichtung gleich kommt. Zum
Kunden besitzen seit dem 18. September des Jahres 2016 aus gesetzlicher Sicht einen Anspruch darauf, dass das alte sowie neue Kreditinstitut bei einem Girokontenwechsel hilfreich zur Seite steht. Weitere Informationen hierzu sind hier zu finden. Doch auch bereits vorher sind viele Banken dazu übergegangen, ihren Kunden diese Hilfe freiwillig zukommen zu lassen. Ebenso ist es natürlich möglich, den Wechsel selbstständig durchzuführen.
Am besten wir vorab festgelegt, auf welche Dinge man nicht verzichten möchte.
Während manchen Kunden der persönliche Kontakt in einer Bankfiliale wichtig ist, legen anderen Kunden vielmehr einen hohen Wert auf das Online- beziehungsweise Telefonbanking. Bei zuletzt genanntem liegt man bei einer Direktbank genau richtig.
Zu beachten ist, dass ein Online-Konto gemeinhin günstiger ist. Beim Bargeldbezug gilt es dagegen zu beachten, dass innerhalb der Wohnregion an möglichst vielen Geldautomaten problem- sowie kostenlos Geld abgehoben werden kann. Ebenfalls sehr wichtig ist, wie man bei einem Auslandsaufenthalt zu Bargeld gelangt. Bei manchen Banken ist es mittlerweile sogar möglich, auf weltweiter Ebene kostenfrei Geld abzuheben.
Girokonto-Wechsel: Vorsicht vor nachteiligen Klauseln.
Die Checkliste „Kriterien für die Auswahl des richtigen Girokontos“ zeigt übersichtlich aufgelistet die wichtigsten Anforderungen auf, die heutzutage ein Girokonto aufweisen muss. Idealerweise verwendet man die Liste dazu, um die verschiedenen Angebote von unterschiedlichen Banken miteinander zu vergleichen und die jeweils individuellen, wichtigen Punkte einzutragen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Filialen in Wohnortnähe oder niedrige Kosten handeln.
Achtung: Bei sehr günstigen Angeboten achtet man am besten auf nachteilige Klauseln. So ist es zum Beispiel möglich, dass die Kreditinstitute für ein kostenloses Girokonto einen bestimmten Mindestgeldeingang im Monat voraussetzen.
Kontowechselservice oder selbstständiger Wechsel der Bank.
Sobald ein geeignetes Girokonto-Angebot gefunden ist, steht einem Bankwechsel im Grund genommen nichts mehr im Wege. Dieser kann mithilfe der neuen Bank oder selbstständig durchgeführt werden. Beim selbstständigen Wechsel des Kreditinstituts können unsere Musterbriefe helfen.
Sie finden hier auf verbraucherschutz.com unter anderem:
Musterbrief: Abwehr einer unberechtigten Forderung (wie Zeitschriften Abo)
Musterbrief: Rückzahlung von zu Unrecht abgebuchten Beträgen auf Telefonrechnung
Musterbrief: Drittanbieter-Forderung
Musterbrief: Geltendmachung der Gewährleistung (Mängelanzeige)
Unter Umständen kann es dazu kommen, dass die Bank das alte Konto sehr schnell schließt. Aufgrund dessen beachtet man am besten die folgenden Tipps.
Es kann vorkommen, dass die Kreditinstitute nach Eingang der Kündigung das Konto sehr schnell schließen. So ist es dann zum Beispiel nicht mehr möglich, Bargeld abzuheben oder das Online-Banking durchzuführen. Der Grund für diese Vorgehensweise kann sein, dass bei einem Girokonto oftmals entweder keine oder lediglich eine sehr kurze Kündigungsfrist vorhanden ist, sodass die Banken eine Kündigung schnell umsetzen. In diesem Fall helfen folgende Tipps:
FAQs zum Girokontowechsel
Ob sich ein Kontowechsel lohnt, wird am besten durch einen Vergleich herausgefunden. Oftmals ist es jedoch möglich, einiges zu sparen.
Wenn der persönliche Kontakt mit der Bank nicht so wichtig ist und man einiges sparen möchte, dann ist ein Onlinekonto in der Regel die bessere Wahl.
Schuld daran tragen in der Regel die Kündigungsfristen: diese sind in vielen Fällen sehr kurz oder es besteht sogar überhaupt nicht vorhanden.
Günstige Girokonto-Angebote können seriös sein. Am besten ist es jedoch, hier besonders die Augen offenzuhalten und nach etwaigen nachteiligen Klauseln Ausschau zu halten.
Ein Vergleich der verschiedenen Kontoangebote muss nicht zwangsläufig durchgeführt werden. So kann man natürlich auch direkt ein bestimmtes Angebot annehmen. Allerdings fällt durch einen Vergleich oftmals erst richtig auf, welche Einsparungen möglich sind beziehungsweise welches Angebot das günstigste ist.
Durch einen Girokontowechsel ist es oftmals möglich, einiges zu sparen. Um schnell und einfach herauszufinden, welches Angebot das Beste ist, wird idealerweise bereits im Vorfeld ein Vergleich durchgeführt. Da einige Banken das alte Konto sehr schnell schließen, ist es wichtig, alle notwendigen Dokumente vorher abzurufen und abzuspeichern. Zudem bietet es sich an, das alte und neue Konto für etwa drei Monate parallel laufen zu lassen, damit es nicht zu etwaigen Engpässen und Schwierigkeiten, wie etwa bei der Abhebung von Bargeld, kommt.
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]]>Bei welchen Kontotypen und von welchen Instituten muss ein Kontowechselservice angeboten werden?
Das Gesetz sieht vor, dass jedes Institut, das seinen Kunden ein Zahlungskonto anbietet, auch beim Umzug eines solchen helfen muss. Unter dem Begriff Zahlungskonto versteht man Girokonten – auch als Sichtkonto bekannt. Zahlungskonten werden von Geschäftsbanken, Volksbanken und Sparkassen u.ä. angeboten. Genauso aber auch von Onlinebanken.
Es spielt für Sie als Kunde also auch keine Rolle, ob Sie Ihr Konto in einer Filiale eröffnet haben oder ob Sie ein reines Onlinekonto führen.
Voraussetzung ist allerdings, dass beide Banken in Deutschland ansässig sind und dementsprechend auch beide Konten dieselbe Währung führen.
Sie haben bisher noch kein Onlinebanking genutzt und möchten demnächst Überweisungen per Internet durchführen. In diesem Ratgeber klären wir wichtige Fragen rund um das Thema Sicherheit und Datenschutz im Onlinebanking und gehen auf häufige Fragen
Wenn Sie kein Onlinekonto führen, sondern lieber direkt in der Filiale mit einem Mitarbeiter sprechen, steht Ihnen ebenfalls Kontowechselhilfe zu. Sollte Ihnen diese Unterstützung nicht angeboten oder gar verweigert werden, sollten Sie auf jeden Fall hartnäckig bleiben und auf Ihr Recht beharren.
Wenden Sie sich bei Problemen gerne auch an die Verbraucherzentralen.
Wie Sie den Wechsel zur neuen Bank richtig beginnen.
Wenn Sie Ihre Bank wechseln möchten, können Sie das komplett von der neuen Bank aus tun. Sie starten, indem Sie bei der neuen Bank ein Konto eröffnen. Anschließend ermächtigen Sie die Bank mit einem entsprechenden Formular, die Kontowechselhilfe durchzuführen. Dies funktioniert bei Onlinebanken gleichermaßen wie bei Filialbanken. Durch diese Ermächtigung ist die neue Bank verpflichtet, folgende Daten innerhalb von zwei Werktagen bei der alten Bank einzuholen:
Ihre alte Bank hat im Gegenzug folgende Verpflichtungen:
Wie lange dauert es, bis Ihr neues Konto einsatzbereit ist?
Sobald die alte Bank alle notwendigen Schritte durchgeführt hat, muss Ihre neue Bank schnell sein. Sie hat jetzt fünf Werktage Zeit, um folgendes zu erledigen:
Sollten Ihrer neuen Bank noch wichtige Daten, wie zum Beispiel Adressen, fehlen, müssen Sie diese rechtzeitig bei Ihnen oder Ihrer alten Bank anfordern. Auch Auftraggeber von Lastschriften müssen rechtzeitig über die Eröffnung des neuen Kontos informiert werden und eine Kopie der Ermächtigung erhalten.
Natürlich sind Sie nicht verpflichtet, diese Schreibarbeiten Ihrer Bank zu überlassen. Sie können alternativ dazu auch ein Musterschreiben von Ihrer Bank einholen und Zahlungsempfänger und Einzahler selbst informieren.
Was, wenn Ihnen die gesetzliche Kontowechselhilfe verweigert wird?
Wenn Ihnen die gesetzlich verankerte Kontowechselhilfe verweigert wird, können Sie sich unter anderem an die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Sie ist für Beschwerden dieser Art zuständig und kann Bußgelder verhängen. Wir empfehlen Ihnen, auch eine Kopie der Beschwerde an die Verbraucherzentralen zu senden.
Abgesehen davon können Sie sich auch an den Ombudsmann der entsprechenden Banken wenden.
Wie viel dürfen Banken für die Unterstützung beim Kontowechsel verrechnen?
Eines vorweg: Kosten dürfen Ihnen im Falle eines Kontowechsels und den damit verbundenen Dienstleistungen Ihrer Bank nur dann entstehen, wenn diese Gebühren auch zuvor mit Ihnen vereinbart wurden. Ist das der Fall, müssen die Kosten laut Gesetz angemessen sein und sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Wie diese Formulierung tatsächlich zu verstehen ist, wird sich erst mit der Zeit und vermutlich nach einigen Gerichtsurteilen zeigen. Sollten Sie das Gefühl haben, dass Ihnen zu hohe Gebühren in Rechnung gestellt wurden, wenden Sie sich gerne an die Verbraucherzentralen.
Was auf jeden Fall kostenlos sein muss, sind die Auflistungen zu Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen. Ebenfalls müssen die personenbezogenen Daten dieser Transaktionen kostenfrei zugänglich sein und auch für die Schließung Ihres alten Kontos darf die Bank keine Gebühren in Rechnung stellen.
Was Sie über den Bankwechsel im europäischen Ausland wissen sollten.
Die gesetzlich vorgeschriebene Kontowechselhilfe trifft nur auf deutsche Institute zu. Wenn Sie also zu einer Bank im EU-Ausland wechseln möchten, muss die alte Bank in Deutschland auf jeden Fall kooperieren und Ihnen Listen über Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen aushändigen. Zudem steht Ihnen natürlich auch die entsprechende Aufstellung über die letzten 13 Monate zu.
Mit diesen Informationen fällt der Kontowechsel zur ausländischen Bank um einiges einfacher. Die neue Bank im Ausland ist in keiner Weise Ihnen gegenüber verpflichtet, Sie bei der Umstellung zu unterstützen.
Bevor Sie wechseln, sollten Sie die Banken und Kontomodelle vergleichen.
Ehe Sie sich über den Kontowechselservice Gedanken machen müssen, ist es erst einmal wichtig, das beste und günstigste Girokonto für sich zu finden. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Kosten für Ihr Girokonto immer höher werden.
Genauso wie der Kontowechselservice ist auch das Basiskonto gesetzlich vorgeschrieben.
Nicht nur der Kontowechselservice wurde im Jahr 2016 gesetzlich festgelegt. Auch der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto besteht seither. Demnach hat jeder Verbraucher in Deutschland das Recht, bei Banken und Sparkassen ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen.
Muss die Kontowechselhilfe angenommen werden?
Selbstverständlich kann ein Kontowechsel auch ohne Unterstützung der Banken durchgeführt werden. Sie müssen dafür auch keine besonderen Fähigkeiten besitzen, sondern lediglich ein wenig Zeit aufwenden. Als Grundlage sollten Sie eine Aufstellung über Ihre regelmäßigen Zahlungsein- und Zahlungsausgänge erstellen. Durchforsten Sie dafür am besten die Kontoauszüge des letzten Jahres.
Anschließend müssen Sie lediglich Zahlungsempfänger und Einzahler über Ihre neuen Kontoverbindung informieren und die entsprechenden Daueraufträge anlegen. Um Doppelzahlungen zu vermeiden, sollten Sie unbedingt darauf achten, die Zahlungen auf dem alten Konto zu stoppen, ehe Sie die Zahlungsaufträge und Abbuchungsermächtigungen für das neue Konto anlegen bzw. erteilen.
FAQs zum Thema Kontowechselservice
Sowohl die alte als auch die neue Bank müssen Sie beim Kontowechsel unterstützen. Die neue Bank muss die alte Bank über den Kontowechsel informieren und dort eine Aufstellung über alle Abbuchungen, Daueraufträge und Überweisungen der letzten 13 Monate anzufordern. Die alte Bank muss diese Daten aushändigen. Zudem muss sie automatische Zahlungen stoppen und Einzahler wenn nötig über die Kontoschließung informieren.
Wenn Sie ein neues Konto eröffnen, müssen Sie nur wenige Tage einplanen. Etwas länger dauert es (ein bis zwei Wochen) bis Sie alle Karten, PINs etc. erhalten haben. Auch für die Änderungen bei regelmäßigen Zahlungen (Daueraufträge und Abbuchungen) sollten Sie etwa eine Woche einplanen.
Welche Bank die besten für Sie ist, kann nicht generell gesagt werden. Sie sollten dafür immer die Gebühren im Blick haben und ein Kontomodell wählen, das Ihre Ansprüche am meisten erfüllt.
Wieviel die Kontowechselhilfe durch die Banken kosten darf, ist nicht gesetzlich geregelt. Sehr wohl ist jedoch verankert, dass sich die verrechneten Gebühren an den tatsächlichen Kosten orientieren müssen. Zudem darf Ihnen die Bank nur dann Gebühren verrechnen, wenn dies auch ausdrücklich mit Ihnen vereinbart wurde.
Der Kontowechselservice wurde am 18. September 2016 gesetzlich verankert und ist im Zahlungskontengesetz (ZKG) geregelt.
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