Kosmetika | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Thu, 25 Feb 2021 07:32:08 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kosmetika | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Welchen Anforderungen müssen Kosmetikprodukte gerecht werden? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welchen-anforderungen-muessen-kosmetikprodukte-gerecht-werden/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welchen-anforderungen-muessen-kosmetikprodukte-gerecht-werden/#respond Thu, 25 Feb 2021 07:32:08 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61672 Bevor Sie Kosmetikprodukte kaufen können, werden diese strengen Kontrollen unterzogen. Schließlich sollen nur die besten Inhalte an Ihren Körper gelangen. Doch auch immer wieder hört man davon, dass in Produkten Grenzwerte überschritten werden. Wie kann

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Bevor Sie Kosmetikprodukte kaufen können, werden diese strengen Kontrollen unterzogen. Schließlich sollen nur die besten Inhalte an Ihren Körper gelangen. Doch auch immer wieder hört man davon, dass in Produkten Grenzwerte überschritten werden. Wie kann das passieren? Gibt es Schlupflöcher bei den Kontrollen? Welche Anforderungen müssen die Kosmetikprodukte bestehen?

Hersteller von Kosmetikprodukten unterliegen strengen Kontrollen, damit ihre Produkte möglichst sicher und verträglich sind. Doch welche Anforderungen gibt es konkret in Bezug auf Kosmetikprodukte und wie sicher werden sie eingehalten? Gibt es Schlupflöcher für die Industrie?

In einem weiteren Artikel haben wir Sie darüber informiert, dass Kosmetikprodukte zu Keimschleudern werden können und wie Sie dies verhindern. Außerdem sollten Sie wissen, dass auch Kosmetikprodukte manchmal nicht halten, was Sie versprechen. Das zumindest hat der Marktcheck der Nivea-Produkte gezeigt.

Vorgaben des LFGB

Nach Paragraf 26 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (kurz LFGB) dürfen Hersteller nur gesundheitlich unbedenkliche Kosmetikprodukte auf den Markt bringen. Dabei kommen verschiedene Kriterien zum Einsatz, um die Sicherheit des Produkts zu bewerten. Das ist einerseits das toxikologische Profil der Bestandteile, aber auch der chemische Aufbau, der Grad der Exposition (beispielsweise, wie die Dauer der Anwendung oder der Grad des Hautkontakts ist). Unterschieden wird bei dieser Prüfung der kosmetischen Produkte zwischen der Absicherung des Endproduktes sowie der Rohstoffsicherheit.

Gute Herstellungspraxis

Bei der Herstellung des kosmetischen Produkts werden dem Hersteller besondere Auflagen vom Gesetzgeber auferlegt. Die Herstellung muss nach der Kosmetik-GMP erfolgen. GMP steht für den Begriff „Good Manufacturing Practice“, was übersetzt so viel heißt wie „gute Herstellungspraxis“. Die Anforderungen an die Hersteller beziehen sich auf

  • die Räumlichkeiten
  • das Personal
  • die Hygiene im Betrieb
  • die technische Ausrüstung
  • die verwendeten Ausgangsmaterialien
  • die Zwischenprodukte
  • das noch nicht verpackte Fertigprodukt
  • die Herstellung selbst
  • die Prüfung der Qualität

Der Hersteller muss diese Schritte umfassend prüfen und dokumentieren und die Kosmetik-GMP-Einhaltung damit sicherstellen.

Verbotene und eingeschränkte Stoffe

Abgesehen von den bereits genannten Vorgaben müssen Hersteller von Kosmetika natürlich auch beachten, welche Stoffe konkret verboten sind, welche nur eingeschränkt erlaubt sind und welche Stoffe zulassungspflichtig sind. Wenn die Stoffe nicht ausdrücklich über diese drei Kategorien geregelt werden, unterliegen sie automatisch den allgemeinen Sicherheitsanforderungen.

Tierversuche

Bereits seit dem Jahr 1989 verzichtet die Kosmetik-Industrie freiwillig auf Tierversuche, wenn es um kosmetische Fertigprodukte geht. Verboten sind Tierversuche in der EU seit 2009, wenn es um die Inhaltsstoffe der Kosmetikprodukte geht. Tierversuche für die kosmetischen Fertigprodukte sind offiziell schon seit 2004 verboten.

Hersteller belegen, wann immer es ihnen möglich ist, ihre Sicherheit durch alternative Testmethoden oder vorhandene Daten. Viele Hersteller setzen sich sogar sehr aktiv dafür ein, dass alternative Testmethoden vom Gesetz her anerkannt werden und der Prozess, bis es zu einer Anerkennung kommt, beschleunigt wird. Alternativmethoden sind zudem oftmals auch günstiger und schneller, sodass es letztlich sogar im Interesse der Hersteller ist.

Übrigens: Die Verbote gelten nur für die EU. Es gibt außerhalb der Europäischen Union immer noch viele Länder, die für die Sicherheitsanforderungen an kosmetische Produkte Tierversuchsdaten einfordern, so z.B. China.

Keine Zulassungspflicht

Für kosmetische Produkte gibt es für Hersteller keine Zulassungspflicht. Das bedeutet, dass zwar alle Auflagen und Anforderungen des EU-Kosmetikrechts erfüllt sein müssen, aber eine Zulassung wird nicht gefordert. Die Behörden überwachen jedoch die Einhaltung der Vorgaben.

Kennzeichnung auf dem Produkt

Wenn ein Produkt in den Handel kommt, muss es entsprechend gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss folgende Dinge für den Verbraucher enthalten:

  • Name oder Firma, die die Verantwortung hat
  • Anschrift der verantwortlichen Person
  • Nenninhalt
  • Zeitpunkt der Abfüllung des Produktes
  • Mindesthaltbarkeitsdauer, wenn das Produkt unter 30 Monaten haltbar ist
  • alternativ Haltbarkeitszeitraum nach dem Öffnen des Produktes, wenn das Produkt unter 30 Monaten haltbar ist
  • Warnhinweise
  • Anwendungsbedingungen
  • Kennzeichnung der Charge
  • Verwendungszweck, sofern dieser nicht durch die Packung ersichtlich ist
  • auf der Außenverpackung ist vorgegeben, dass eine Bestandteile-Liste abgedruckt wird

Wer als Verbraucher die Inhaltsstoffe recherchieren möchte, kann das über die frei zugängliche Datenbank der European Commission tun – allerdings nur in englischer Sprache.

Möchte ein Verbraucher auf Nummer sichergehen, stellt er seine Kosmetik-Hilfsmittel ganz einfach selbst her. Gesichtspflege lässt sich beispielsweise sehr leicht eigenständig herstellen, beispielsweise mit Kamille, Quark, Avocado, Gurke und weiteren natürlichen Produkten.

Werbeaussagen bei Kosmetikprodukten

Um ein fertiges Kosmetikprodukt zu vermarkten, würden Hersteller wohl am liebsten zu allen Mitteln greifen. Erlaubt sind aber nur Werbeaussagen, die

  • wahrheitsgetreu
  • redlich
  • lauter
  • und belegbar

sind. Das bezieht sich vor allem auf die angepriesene Wirkung, hier gibt es sehr konkrete Vorgaben der EU-Kommission. Verbraucher dürfen nicht in die Irre geführt werden.

Schwierig an der Stelle ist natürlich die Tatsache, dass es hier gewissen Spielraum für Hersteller gibt. Werbeaussagen müssen belegbar sein, so viel steht fest. Doch durch die geringste Veränderung an der Werbeaussage verändert sich im Grunde genommen auch die Vorgabe an das Produkt.

Werbeaussagen können zudem mit Studien begründet werden. Diese Studien können sowohl hausintern von Experten oder durch externe Experten durchgeführt werden. Zwar müssen die Studien-Ergebnisse statistisch signifikant sein, allerdings eben nicht zwangsweise extern durchgeführt.

Sonstige Gefahren

Trotz aller Vorschriften, die Kosmetikprodukte betreffen, kann es dennoch zu gewissen Gefahren für Verbraucher kommen. Das zeigen viele Beispiele. In den kosmetischen Produkten sind trotz aller Vorgaben oft Stoffe enthalten, die zwar erlaubt sind, aber dennoch kritisch betrachtet werden sollten.

  • Aluminiumsalze: Vor allem in Deos sind diese Stoffe enthalten, die dafür sorgen, dass Verbraucher nicht schwitzen. Die Substanzen stehen im Verdacht, dass sie Brustkrebs begünstigen, sodass es mittlerweile viele Deos und Produkte ohne Aluminiumsalze gibt. Bezeichnet werden Aluminiumsalze auf den Produkten übrigens als Alumina, Aluminium Stearate, Cl77000, Aluminium Chloride oder Aluminium Powder.
  • Benzophenon: Auch bei diesem Stoff steht der Verdacht im Raum, dass er Krebs begünstigt und gleichzeitig auch Allergien auslöst und eine hormonelle Wirksamkeit hat. Enthalten sind Benzophenone vor allem in Sonnencremes, da sie dort als chemischer UV-Filter wirken. Die Bezeichnungen im Handel können von Butyl Methoxydibenzoylmethane Oxybenzone, über Benzophenone-1 bis Benzophenone-4 bis hin zu 4-Methylbenzylidene Camphor reichen.
  • Formaldehyd: Deklarieren müssen Hersteller diesen Stoff erst, wenn mehr als 0,5 Prozent im Endprodukt vorhanden sind. Alles darunter ist aber trotzdem im Produkt vorhanden. Häufig wird Formaldehyd als Konservierungsstoff verwendet, allerdings gibt es mittlerweile schon viele Hersteller, die bewusst auf diesen Stoff verzichten. Bezeichnet wird der Stoff im Handel auch als Quaternium-15, Triclosan, Hexamidine Diisethionate, Sodium Hydroxymethylglycinate oder 2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol.
  • Mineralöle, Paraffine, synthetisches Glycerin: Diese Stoffe werden auf den Produkten auch als Vaseline, Ceresin, Mineral Oil, Petrolatum, Paraffinum Subliquidum, Ozokerit, Paraffinum Liquidum, Microcrystalline Wax oder als Cera Microcristallina bezeichnet. Sie sind in vielen kosmetischen Produkten als Grundlage erhalten, da sie für Hersteller leicht zu verarbeiten und noch dazu kostengünstig sind. Auch Allergien lösen sie nur selten aus, weshalb sie vor allem in Cremes, Haarpflegeprodukten, Ölen und Lotionen zu finden sind. Es gibt allerdings einige Nachteile bei den verwendeten Substanzen, denn sie bilden über der Haut eine Schicht, sodass keine Nährstoffe hindurch gelangen. Unter der Schicht könnten sich im schlimmsten Fall Keime vermehren. Die Substanzen schaden außerdem der Umwelt, da sie sich beispielsweise in Gewässern ablagern, da sie nicht abgebaut werden können.
  • Parabene: Auch Parabene stehen unter dem Verdacht, dass sie Krebs begünstigen können und auf das Hormonsystem wirken können. Aus diesem Grund dürfen sie bei Naturkosmetik überhaupt nicht verwendet werden. In anderen Kosmetika kommen sie aber nicht selten zum Einsatz, da sich dadurch keine Bakterien und Pilze vermehren können. Bekannt ist dieser Stoff auch als Isopropylparaben, Propylparaben, Methylparaben, Isobutylparaben oder Btylparaben.
  • Silikone: Die INCI-Bezeichnung von Silikonen sind Trimethicone, Methicone, Dimethicone, Amodimethicone, Polysiloxane und viele Varianten davon. Wann immer ein Stoff mit „methicone“ oder „siloxane“ endet, könnte es sich um Silikone handeln. Dieser Wirkstoff täuscht im Grunde genommen eine Pflege vor, allerdings legt sich der Stoff nur über Haut und Haare, die dadurch weich erscheinen. Durch die flüssigen Kunststoffe können aber keine Nährstoffe mehr aufgenommen werden.
  • Tenside: Der Schaum beim Haarwaschmittel gefällt uns zwar, aber dieser Stoff (der auch als Sodium-Lauryl-Sulfat, Ammonium-Lauryl-Sulfat, Sodium-Laureth-Sulfat oder Sodium-Myreth-Sulfat bezeichnet wird) wirkt gleichzeitig austrocknend und reizt unsere Schleimhäute und die Haut.
  • Weichmacher: Auf dem Produkt steht nie der Begriff Weichmacher, sondern Methylethylene Glycol, Propylene Glycol, Methyl Ethyl Glycol oder die Abkürzung MEG, 1,2-Dihydroxypropane oder 1,2-Propanediol. Weichmacher sorgen zwar dafür, dass Produkte nicht so schnell schlecht werden und geschmeidig sind, aber gleichzeitig reichern sie sich im Körper an und können dort für eine Schädigung der inneren Organe sorgen.

Fazit

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass zwar Kosmetik-Hersteller in Hülle und Fülle auf die gesetzlichen Vorgaben achten und diese in der Regel auch einhalten – dennoch gibt es viele Substanzen und Stoffe in Kosmetikprodukten, die wir unserem Körper trotzdem nicht unbedingt zuführen sollten, auch wenn sie erlaubt sind.

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Bedenkliche Stoffe in Pflegeprodukten – das verarbeitet die Kosmetikindustrie! https://www.verbraucherschutz.com/allgemein/bedenkliche-stoffe-in-pflegeprodukten-das-verarbeitet-die-kosmetikindustrie/ https://www.verbraucherschutz.com/allgemein/bedenkliche-stoffe-in-pflegeprodukten-das-verarbeitet-die-kosmetikindustrie/#respond Mon, 14 Dec 2020 13:16:40 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=58813 Kosmetik ist ein riesiger Markt. Kein Wunder, jeder möchte hübsch aussehen und gut riechen. Alle Pflegeprodukte versprechen Schönheit, Nahrung für Haut und Haar und das gute Gefühl, sich selbst als attraktiv zu empfinden. Doch was

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Kosmetik ist ein riesiger Markt. Kein Wunder, jeder möchte hübsch aussehen und gut riechen. Alle Pflegeprodukte versprechen Schönheit, Nahrung für Haut und Haar und das gute Gefühl, sich selbst als attraktiv zu empfinden. Doch was ist eigentlich in den Produkten enthalten? Sind die Stoffe bedenkenlos?

Mittlerweile ist die Werbung für Kosmetik so extrem verbreitet, dass viele Menschen ihren Körper nicht mehr so akzeptieren und lieben können, wie er ist. Vermeintliche Makel, Behaarung, kleine Unebenheiten – all das wird als störend empfunden und soll ausgemerzt werden. Mit Peelings, Masken, Enthaarung und anderen Behandlungen versucht man, sich einem Ideal anzunähern. Dabei ist nicht alles Gold, was glänzt, denn kosmetische Produkte können durchaus bedenklich Stoffe enthalten.

Trotz umfangreicher Kontrollen und strenger Gesetze können diese Stoffe dem Körper schaden. Es sind Substanzen erlaubt, von denen man das nie gedacht hätte! Und selbst, wer sich dem Schönheitswahn widersetzt, muss sich waschen und pflegen. Es empfiehlt sich, vor dem Kauf Tests und Vergleiche im Bereich der Hautpflege zu lesen, um unbedenkliche Produkte finden zu können.

Welche Stoffe sind in Kosmetika?

Doch werfen wir einen Blick auf typische Substanzen, die Sie in den meisten Produkten finden können. Bei manchen würde man gleich annehmen, dass sie auf der Haut keine positive Wirkung entfalten.

Wir geben auch die INCI Bezeichnung an. Diese orientieren sich an der internationalen Nomenklatur für kosmetische Inhaltsstoffe und bestimmen, auf welche Weise die Inhalte deklariert werden müssen.

Aluminiumsalze

INCI Bezeichnung: Alumina, Aluminium Chloride, Aluminium Stearate, Aluminium Powder, Cl77000

Klingt unschön und ist es auch. Aluminiumsalze sollen vor allem in Deos dafür sorgen, dass man nicht schwitzt. Meist funktioniert das auch, leider stehen diese Substanzen im Verdacht, Brustkrebs zu begünstigen. Viele Deos kommen mittlerweile ohne aus.

Benzophenon

INCI Bezeichnung: Butyl Methoxydibenzoylmethane Oxybenzone, 4-Methylbenzylidene Camphor, Benzophenone-1 bis -4

Dieser Inhaltsstoff steht im Verdacht, hormonell wirksam zu sein und Krebs zu begünstigen. Zudem soll er Allergien auslösen können. Benzophenone finden sich in Sonnencremes, wo sie als chemische UV-Filter wirken.

Wie bei den meisten anderen Produkten gibt es auch hier Alternativen, die jedoch oft teurer sein können.

Formaldehyd

INCI Bezeichnung: Triclosan, Sodium Hydroxymethylglycinate, Hexamidine Diisethionate, 2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol, Quaternium-15

Das klingt giftig und ist es auch. Vorsicht: Es muss nur deklariert werden, wenn mehr als 0,05 Prozent davon im Endprodukt enthalten sind. Geringere Mengen gelten als nicht bedenklich, doch meist verwendet man ja mehrere Produkte, deren Inhaltsstoffe sich summieren und miteinander interagieren können.

Formaldehyd wurde häufig als Konservierungsstoff eingesetzt, mittlerweile verzichten jedoch viele Hersteller darauf. Achtung auch bei ausländischen Produkten, wo vielleicht weniger strenge Regeln gelten als in Deutschland beziehungsweise Europa.

Mineralöle, Paraffine, synthetisches Glycerin

INCI Bezeichnung:  Mineral Oil, Petrolatum, Paraffinum Liquidum, Paraffinum Subliquidum, Cera Microcristallina, Microcrystalline Wax, Ozokerit, Ceresin, Vaseline

Diese unappetitlich klingenden Substanzen bilden die Grundlage sehr vieler kosmischer Produkte. Das jedoch nicht, weil sie so gut für die Haut wären, sondern weil sie billig und leicht zu verarbeiten sind. Zudem lösen sie nur selten Allergien aus. In Cremes, Lotionen, Ölen und Haarpflegeprodukten sind sie zu finden.

Es gibt keinen Vorteil, Produkte mit diesen Inhaltsstoffen zu verwenden, ganz im Gegenteil. Sie bilden eine Schicht über der Haut und lassen keine Nährstoffe hindurch. Darunter können sich im schlimmsten Fall Keime vermehren. Ein weiterer Minuspunkt: sie schädigen auch die Umwelt, denn sie werden nicht abgebaut, sondern lagern sich zum Beispiel in Gewässern ab.

Parabene

INCI Bezeichnung: Propylparaben, Btylparaben, Methylparaben, Ethylparaben, Isobutylparaben, Isopropylparaben

Parabene sorgen dafür, dass sich in den Produkten keine Pilze und Bakterien vermehren können. In Naturkosmetik dürfen sie nicht eingesetzt werden. Sie reichern sich im Körper an, können auf das Hormonsystem wirken und stehen sogar im Verdacht, Krebs zu begünstigen.

Silikone

INCI Bezeichnung: Dimethicone, Trimethicone, Methicone, Amodimethicone, Polysiloxane; es gibt unzählige Abwandlungen, Orientierung bieten die Endungungen „-methicone“ und „-siloxane“

Klingt nach Chemielabor und das entspricht auch den Tatsachen. Silikone täuschen Pflege vor, dabei legen sie sich nur wie ein Film um die Haare oder auf die Haut, die dann natürlich weich erscheinen. Die flüssigen Kunststoffe sorgen jedoch dafür, dass keine Nährstoffe mehr aufgenommen werden können.

Tenside

INCI Bezeichnungen: Sodium-Lauryl-Sulfat, Sodium-Laureth-Sulfat, Ammonium-Lauryl-Sulfat Sodium-Myreth-Sulfat

Wer sich schon immer einmal gefragt hat, was hinter dieser Bezeichnung auf seiner Shampooflasche steckt, hier ist die Wahrheit. Tenside sorgen dafür, dass alles fein schäumt, reizen aber die Haut und Schleimhäute und wirken austrocknend.

Weichmacher

INCI Bezeichnung: Propylene Glycol, 1,2-Propanediol, 1,2-Dihydroxypropane, Methyl Ethyl Glycol (MEG), Methylethylene Glycol

Weichmacher sind seit einiger Zeit im Verruf, und das zurecht. Sie sorgen dafür, dass Produkte geschmeidig bleiben und weniger schnell schlecht werden. Sie können sich jedoch im Körper anreichern und innere Organe schädigen.

Fazit

Sie können angesichts der Anpassungsfähigkeit des menschlichen Körpers nur staunen, wie dieser über Jahre hinweg mit aggressiven Substanzen umgeht und dennoch „gesund“ bleibt. Führen Sie sich jedoch einmal vor Augen, was alles in unseren Produkten steckt, dann verwundert es Sie nicht mehr, dass die Zahl der Allergien und anderer Erkrankungen immer weiter ansteigen. Vielleicht sind die Inhaltsstoffe nicht immer auslösend beteiligt, doch sie spielen eine Rolle bei der Belastung Ihres Körpers. Verzichten Sie auf diese Stoffe, tun Sie sich etwas Gutes.

Zum Glück müssen alle Inhaltsstoffe deklariert werden, sodass Sie sie erkennen können. Anders als „getarnte“ Gefahren braucht es hier nur ein wenig Aufklärung und Interesse.

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Virenalarm: Kosmetikprodukte als Keimschleudern https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/virusalarm-kosmetikprodukte-als-keimschleudern/ https://www.verbraucherschutz.com/verbraucherwelt/virusalarm-kosmetikprodukte-als-keimschleudern/#respond Fri, 18 Sep 2020 07:40:59 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=40572 Rötungen und Pickel im Gesicht können durch verunreinigte Kosmetikprodukte hervorgerufen werden. Diese sind in vielen Fällen nicht durch die Industrie verunreinigt. Vielmehr sollten Sie dafür sorgen, dass Schwämme und Pinsel regelmäßig gereinigt werden. Warum? Sie

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Rötungen und Pickel im Gesicht können durch verunreinigte Kosmetikprodukte hervorgerufen werden. Diese sind in vielen Fällen nicht durch die Industrie verunreinigt. Vielmehr sollten Sie dafür sorgen, dass Schwämme und Pinsel regelmäßig gereinigt werden. Warum? Sie erfahren es hier.

Viele Frauen und mittlerweile auch Männer nutzen sie. Die Rede ist von kosmetischen Produkten und Hilfsmitteln. So nutzen Verbraucher Flüssig-Make up, Puder, Mascara, Lippenstift und Lidschatten, um sich für die Umwelt herauszuputzen. Um alles korrekt aufzutragen sind Schwämmchen, Pinsel und anderes Zubehör nötig.

Doch wussten Sie, dass Sie gerade eben dieses Zubehör regelmäßig reinigen sollten? Andernfalls können Sie sich durch diese Produkte Krankheiten zuziehen. Glauben Sie nicht? Dann sollten Sie unbedingt den Artikel lesen und/oder das Video schauen. Wir erklären, warum die Reinigung des Make Up-Zubehörs so wichtig ist.

Aber nicht nur in der Kosmetik lauern Keime. Auch die Obstsalate im Einzelhandel und die Pilze aus dem Discounter können Bakterien enthalten und sind oft nicht genießbar.

Pinsel und Schwämme enthalten Bakterien

Forscher der Aston University in Birmingham fanden heraus, dass viele Beauty-Utensilien echte Keimschleudern sind. Bei der Studie wurden verschiedene Kosmetik-Produkte genauer unter die Lupe genommen. Und auf vielen dieser Produkte lauern viele Darmbakterien. Insgesamt 467 Kosmetik Produkte wurden untersucht.

Die runden Make-Up Schwämmchen sind laut der Studie besonders häufig mit den Darmbakterien besiedelt. Auf 96 Prozent dieser Schwämme wurde ein besonders hoher Befall von krankmachenden Viren gefunden. Damit besteht hier ein erhöhtes Gesundheitsrisiko.

Grund für den Bakterienbefall

Als Grund für den hohen Bakterienfall wird angegeben, dass über 93 Prozent der befragten Studienteilnehmer sagten, dass sie ihre Schminksachen nicht reinigen. Und selbst 64 Prozent ziehen eine Reinigung noch nicht mal in Erwägung, selbst wenn das Produkt auf den Boden gefallen ist.

Heute aktuell: Das müssen Sie gelesen haben:

Wie kann der Virenbefall auf Kosmetikprodukten reduziert werden?

Dazu ist auf jeden Fall ein höheres Bewusstsein und eine bessere Aufklärung über die Risiken bei Kosmetik-Produkten notwendig. Die Dermatologin Julie Karren sagt dazu:

In schmutzigen Pinseln können sich Staub, Öl und Hautschuppen  ansammeln, die Rötungen auf der Haut und Akne hervorrufen können.

Deswegen sollten Sie Produkte, die beispielsweise für flüssiges Make up benutzt werden, in einer Schale mit warmen Wasser auswaschen. Am besten benutzen Sie für die Reinigung der Härchen Babyshampoo oder klassische Kernseife. Die Schwämmchen dagegen sollten Sie mit einem Reinigungsgel für das Gesicht säubern.

Für alle Utensilien gilt: Einmal pro Woche sauber machen, ist ein Muss.

Hersteller dagegen sollten darauf achten, dass die Verbraucher die auf den Verpackungen verwendeten Symbole wie beispielsweise das Verbrauchsdatum gut erkennen.

Diese Kosmetik-Produkte nie teilen

Auch sollten Sie vorsichtig sein, wenn Ihre Freundin mal Ihre Wimperntusche, den Lippenstift oder die Tagescreme nutzen möchte. Bei einigen Kosmetikprodukten besteht ein stricktes Teilen-Verbot.

  1. Cremes in Tiegeln
    Egal, ob die Hände gewaschen sind – in Ihre Tiegel dürfen auch nur Ihre Hände. Das gilt für Tages- und Nachtcremes, Lipbalm oder Augenserum. Ansonsten wächst in dem Tiegel ein Biotop von Bakterien, welches sich niemand mehr in das Gesicht schmieren möchte.
  2. Wimperntusche
    Auch die Mascara gehört nicht in andere Hände. Denn vorhandene Viren und Bakterien können übertragen werden und so beispielsweise eine Bindehautentzündung auslösen.
  3. Lippenstift
    Viele Leute sind Träger des Herpes-simplex-Virus und wissen dies nicht, weil der Virus bei Ihnen noch nicht ausgebrochen ist. Sie können den Virus beim Tausch des Lippenstifts aber weitergeben.
  4. Make up Pinsel und Schwämmchen
    Aufgrund der oben genannten Problematik mit den Bakterien und Viren sollten auch die Make up Pinsel und Schwämmchen nicht untereinander getauscht werden.
  5. Zahnbürsten
    Eigentlich erklärt sich das von selbst. Jeder hat Bakterien im Mund. Und wenn Sie die Bürste noch so doll abspülen. Sie werden nie alle Erreger los. Diese können dann Zahnfleischentzündungen verursachen oder sogar Karies begünstigen.
  6. Rasierer
    Auch Rasierer sollten sollten nicht geteilt werden. Durch die Nähe zum Mund können auch hier die Herpes-Viren übertragen werden. Auch Warzen können übertragen werden.

Wie ist Ihre Erfahrung

Haben Sie schon mal Kosmetikprodukte mit der besten Freundin getauscht? Reinigen Sie Ihre Utensilien regelmäßig? Wir sind auf Ihre Erfahrungen gespannt, die Sie gern in die Kommentare unter diesem Beitrag posten können.

Haben Sie diese Videos schon gesehen?

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Norma: Elcurina Intensiv Handcreme enthält Bakterien – Rückruf https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/norma-elcurina-intensiv-handcreme-mit-sheabutter-allantoin-wird-zurueckgerufen/ https://www.verbraucherschutz.com/rueckrufaktionen/norma-elcurina-intensiv-handcreme-mit-sheabutter-allantoin-wird-zurueckgerufen/#respond Thu, 25 Jun 2020 06:57:47 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=50589 Die Elcurina Intensiv Handcreme mit Sheabutter & Allantoin, welche über Norma vertrieben wird, wird zurückgerufen. Statt ausgiebiger Handpflege können Sie sich mit einer Charge eine erhöhte Anzahl an Bakterien an die Hände holen. Wir verraten,

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Die Elcurina Intensiv Handcreme mit Sheabutter & Allantoin, welche über Norma vertrieben wird, wird zurückgerufen. Statt ausgiebiger Handpflege können Sie sich mit einer Charge eine erhöhte Anzahl an Bakterien an die Hände holen. Wir verraten, welche Charge betroffen ist.

Ob Lebensmittel oder der Non-Food-Bereich – überall kann es Rückrufe geben, wenn etwas mit der Ware nicht stimmt. Zu hohe Werte an belastenden Stoffen, Viren oder Bakterien als auch Fehler in der Produktion können für einen Rückruf sorgen.

Auch die Handcreme der Firma Heinrich Hagner GmbH & Co mit Sheabutter & Allantoin überschreitet gewisse Werte. In dem Fall wurden bei mikrobiologischen Eigenkontrollen eine erhöhte Anzahl an Bakterien (Pluralibacter gergoviae) festgestellt. Auf geschädigter Haut können diese Bakterien Infektionen und Reizungen auslösen. Sie sollten das Produkt nicht weiter verwenden.

Welche Chargen der Handcreme sind betroffen?

Die Charge Elcurina Intensiv Handcreme mit Sheabutter & Allantoin, bei der vereinzelt eine erhöhte Anzahl an Bakterien gemessen wurde, trägt die Chargennummer 00760 (siehe Prägung auf der Rückseite am Tubenfalz).

Im Sinne des vorsorglichen Verbraucherschutzes wurde die komplette Ware aus dem Verkauf genommen. Das Produkt wurde bei Norma in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verkauft.

Was tun mit der Handcreme?

Sollten Sie die Elcurina Intensiv Handcreme mit Sheabutter & Allantoin noch in Benutzung haben, dürfen Sie diese nicht mehr verwenden. Bringen Sie die das Produkt (egal ob angefangen oder neue Tube) in die nächste Norma-Filiale zurück. Dort wird Ihnen der Kaufpreis erstattet. Die Rückgabe ist auch ohne Kassenbon möglich.

Das Unternehmen entschuldigt sich bei den Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

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Die Dirk Rossmann GmbH ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes die ISANA Lift Triple Augencreme für straffere Haut zurück. Es sind Infektionen mit Keimen möglich. Vorsicht: Gefahr für das Auge und die Haut.

Drogeriemärkte wie dm, Rossmann oder Müller haben nicht nur mit Rückrufen im Bereich der Babynahrung oder spezieller Schokolade zu kämpfen. Immer wieder werden auch Kosmetika zurückgerufen, weil Inhaltsstoffe nicht angegeben oder die Produkte verunreinigt sind.

Aktuell wurden bei Produktionskontrollen in der ISANA Lift Triple Augencreme der Keim Pseudomonas aeruginosa entdeckt. Dieser kann zum Beispiel bei geschädigter Haut, offenen Wunden oder Anwendung im Auge statt am Auge zu einer Infektion führen. Haben Sie diese Creme gekauft, sollten Sie diese nicht weiter verwenden, um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden.

Welche Chargen sind vom Rückruf betroffen?

Es wird folgende ISANA Lift Triple Augencreme zurückgerufen:

  • EAN 4305615551203
  • Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 07/2020

Packungen mit diesen Eckdaten sollten Sie nicht mehr verwenden und in die Rossmann-Verkaufsstellen zurückzubringen. Das MHD ist auf dem Boden des Artikels vermerkt.

Andere Chargen und andere Produkte dieser Serie sind nicht betroffen.

Bei Rückgabe wird Ihnen der Kaufpreis selbstverständlich erstattet.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei dem Rossmann-Kundenservice unter der Rufnummer 0800 7677 6266. Dieser ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr erreichbar.

Statement von Rossmann zu dem Rückruf:

Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die durch den Rückruf entstehen, aber die Sicherheit unserer Kunden steht für ROSSMANN an erster Stelle.

Nützliche Links zu diesem Thema

Weitere Rückrufmeldungen

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