Kosten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com Fri, 13 May 2022 09:11:14 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.8.10 https://www.verbraucherschutz.com/wp-content/uploads/2020/12/cropped-cropped-verbraucherschutz-favicon-1-32x32.png Kosten | Verbraucherschutz.com https://www.verbraucherschutz.com 32 32 Was kostet eine professionelle Zahnreinigung und was bezahlt die Krankenkasse? https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-kostet-eine-professionelle-zahnreinigung-und-was-bezahlt-die-krankenkasse/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/was-kostet-eine-professionelle-zahnreinigung-und-was-bezahlt-die-krankenkasse/#respond Fri, 13 May 2022 09:11:14 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65875 Sicherlich ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Kosten für die professionelle Zahnreinigung unterschiedlich sind. Hier erfahren Sie nun, welcher Kostenrahmen in den Augen der Berufsaufsicht für annehmbar gehalten wird. Die Kosten der PZR Da es

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Sicherlich ist Ihnen schon aufgefallen, dass die Kosten für die professionelle Zahnreinigung unterschiedlich sind. Hier erfahren Sie nun, welcher Kostenrahmen in den Augen der Berufsaufsicht für annehmbar gehalten wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für die PZR variieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sagt, dass diese in den Praxen zwischen 80 und 120 Euro liegen.
  • Seit 2012 gibt es in der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte eine Abrechnungsziffer für die Zahnreinigung. Diese rechtet der Zahnarzt ab.
  • Erhalten Sie Pauschalpreise oder gar Billigangebote, so sind diese nicht zulässig. Der Arzt orientiert sich beim Preis eher am Zeitaufwand und der Schwierigkeit.
  • Bitten Sie um einen Kostenvoranschlag, um die Preise vorab zu vergleichen.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob Sie einen Zuschuss bezahlt.

Die Kosten der PZR

Da es sich bei der professionellen Zahnreinigung um keine Kassenleistung handelt, ist diese von Ihnen privat zu bezahlen.

Abhängig von Aufwand, Region und Praxis können die Kosten variieren. Jedoch sind manche Krankenkassen gewillt, einen Zuschuss zu zahlen oder die Leistung im Bonusprogramm abstempeln zu lassen. Sofern Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, fragen Sie, ob diese sich auch beteiligt. Manche tragen die Kosten sogar komplett. Die professionelle Zahnreinigung ist in der privaten Gebührenordnung der Zahnärzte gelistet. Somit muss Ihr Zahnarzt für die Behandlung die Ziffer 1040 abrechnen. Diese beläuft sich pro Zahn auf 1,57 Euro.

Sofern der 2,3fache Satz abgerechnet ist, was für eine durchschnittliche Behandlung steht, zahlen Sie für die PZR 3,62 Euro pro Zahn. Handelt es sich um den 3,5fachen Satz sind es 5,51 Euro.

Den erhöhten Aufwand muss der Zahnarzt begründen und es gibt hier viele Gründe. So zum Beispiel anatomische Besonderheiten, stark haftende Zahnbeläge, ein festsitzender Zahnersatz oder ein Würgereiz des Patienten. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist jedoch ein Preis zwischen 80 bis 120 Euro angemessen. Sogar der IGeL-Monitor setz hierfür etwa 120 Euro an. Es können durchaus aber auch Kosten von mehr als 150 Euro sein.

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Viele Zahnärzte beginnen dann nicht mit einer Parodontitis-Behandlung, wenn nicht zuvor eine professionelle Zahnreinigung stattgefunden hat. Eigentlich handelt es sich bei einer professionellen Zahnreinigung nicht um eine verpflichtende Vorbehandlung bei Parodontitis. Aber viele Zahnärzte legen

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Das ist verboten

Laut eines Urteils des Verfassungsgerichtes Münster sind Jahrespauschalen für ein ganzes Paket an professionellen Zahnreinigungen nicht erlaubt (Az. 19 K 1242/12.T, März 2016).

Ferner sind Rabatte sowie Schnäppchenangebote verboten und hiergegen geht die Zahnärztekammer auch vor.
In der GOZ-Nummer 1040 sind die Entfernung des Belags, die Zwischenraumreinigung, die Politur und die Fluoridbehandlung inbegriffen. Somit darf der Arzt diese Dinge nicht über gesonderte GOZ-Nummern abrechnen.

Bekommen Sie jedoch eine Behandlung, die mehr umfasst als nur die PZR, so darf er dies auch berechnen. Zum Beispiel eine Fissurenversiegelung, die Belagentfernung unterhalb des Zahnfleisches oder das Polieren von Füllungsrändern. Jedoch gab es für die Belagentfernung unterhalb des Zahnfleisches schon ein Gerichtsurteil. Hier ist die Lage schwierig, denn mal ist es zulässig und mal nicht. (OVG NRV, Az.: 1 A 477/13 und VG Stuttgart, Az.: 3 K 3921/12). Sofern die Beläge klinisch nicht zu sehen sind und so im Zahnfleisch liegen, dass Sie sie nicht erreichen, darf Sie auch nur der Zahnarzt entfernen.

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Darauf sollten Sie achten

Es gibt Untersuchungen, die zeigen, dass die PZR nicht immer ausrechend gründlich durchgeführt wird.

Im Schnitt dauert die Behandlung zwischen 45 bis 60 Minuten. Am Anfang stehen die Entfernung der Beläge und die Reinigung des Zahnfleischrandes. Die Instrumente und Produkte können hier variieren. Danach kommen die Zahnpolitur und am Ende eine Fluoridbehandlung. Auch ist eine Beratung zur Mundhygiene wichtig.

Deshalb: Erkundigen Sie sich, welche Leistungen im Angebot enthalten sind und ob auch alle notwendigen Schritte durchgeführt werden.

Sofern Sie nicht sicher sind, ob die Kosten angemessen sind, machen Sie bei anderen Zahnärzten einen Preisvergleich. Auch die Zahnärztekammer kann Ihnen helfen. Auf jeden Fall muss der Arzt Sie noch vor der Behandlung über die Kosten informieren (§ 630c Abs.3 BGB).

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Was kostet eine professionelle Zahnreinigung? – Damit müssen Sie rechnen

1. Muss mein Zahnarzt mit einen Kostenvoranschlag machen?

Er muss Sie über die Kosten auf jeden Fall informieren und hierfür dürfen Sie auf einen Kostenvoranschlag bestehen.

2. Habe ich Bedenkzeit, wenn ich den Kostenvoranschlag habe?

Natürlich dürfen Sie erst Preise vergleichen und überlegen. Da der Zahnarzt die Ziffern der GOZ abrechnet, wird sich am Kostenvoranschlag auch nicht ändern.

3. Ich habe sehr enge Zahnzwischenräume. Ist es rechtens, dass der Zahnarzt einen erhöhten Satz abrechnet?

Sofern er wegen der engen Zahnzwischenräume länger braucht und es die Arbeit erschwert, so darf er dies bei dem erhöhten Satz auch angeben.

4. Muss ich die PZR wirklich jährlich machen?

Sie entscheiden, wie oft Sie diese machen möchten. Jedoch ist es ratsam, diese jährlich zu machen. Je länger Sie warten, umso höher ist das Risiko, dass die nächste Behandlung mehr Zeit in Anspruch nimmt.

5. Mein Arzt macht immer Pauschalpreise. Ist das nicht erlaubt?

Erlaubt ist es nicht und Sie sollten hier auch aufpassen, ob Sie für die Behandlung dann nicht sogar zu viel bezahlen.

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Fazit

Auch wenn die Kosten für die PZR teuer erscheinen mögen, so sind sie durchaus angemessen. Fragen Sie doch bei Ihrer Krankenkasse, ob diese sich an den Kosten beteiligt. Sofern Sie eine private Zahnzusatzversicherung haben, lohnt es sich, auch dort zu fragen. Manche übernehmen die Kosten sogar ganz.

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Vorsicht beim Wahlleistungen im Krankenhaus – alle wichtigen Infos https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vorsicht-beim-wahlleistungen-im-krankenhaus-alle-wichtigen-infos/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/vorsicht-beim-wahlleistungen-im-krankenhaus-alle-wichtigen-infos/#respond Fri, 13 May 2022 07:59:23 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65795 Ehe Sie am Ende für teure Extraleistungen im Krankenhaus zahlen müssen, beachten Sie: Klären Sie Ihren Versicherungsstatus ab, holen Sie Informationen ein, welche Kosten Ihnen im Krankenhaus entstehen und welchen Leistungsumfang Sie erhalten. Treffen Sie

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Ehe Sie am Ende für teure Extraleistungen im Krankenhaus zahlen müssen, beachten Sie: Klären Sie Ihren Versicherungsstatus ab, holen Sie Informationen ein, welche Kosten Ihnen im Krankenhaus entstehen und welchen Leistungsumfang Sie erhalten. Treffen Sie Ihre Entscheidung aber immer mit gutem Gewissen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bevor Sie für Wahlleistungen unterschreiben, lassen Sie sich ausführlich beraten.
  • Sofern eine private Zusatzversicherung vorhanden ist, prüfen Sie erst, ob sie Wahlleistungen übernimmt und in welchem Umfang.
  • Die Wahlleistungsvereinbarung hat keine Eile. Sie können diese auch immer kündigen.

Die Zeit vor dem Krankenhaus

Generell übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keine Kosten für Wahlleistungen.

Sofern Sie privat versichert sind, erhalten Sie eine Erstattung, wenn die Wahlleistung auch in Ihrem Versicherungsstatus beinhaltet ist. Ferner haben Sie die Kosten selbst zu tragen, wenn kein anderer Kostenträger infrage kommt.

Falls der Krankenhausaufenthalt geplant ist, holen Sie vorab schon Infos zu den Wahlleistungen ein. Klären Sie dementsprechend auch gleich ab, ob jemand für die Kosten aufkommt. Ferner können Sie schauen, ob Sie als gesetzlich Versicherter nicht auch eine private Zusatzversicherung haben. Vielleicht übernimmt diese einen Teil der Wahlleistungen. Sofern Sie privat versichert sind, fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach dem Leistungsumfang. Bevor Sie eine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben, klären Sie unbedingt Ihren Versicherungsschutz, um später keine hohe Rechnung zahlen zu müssen.

Beachten Sie, dass die Kosten für die Wahlleistungen je nach Krankenhaus variieren. Zwar können Sie sich für ein Ein- oder Zweibettzimmer unterscheiden, doch je nach Wahlleistungsbereich und Baujahr des Krankenhauses können die Preise hier unterschiedlich hoch sein.

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Vertagen Sie Unterschriften, wenn Sie gerade starke Schmerzen haben oder vielleicht sogar ein Betäubungsmittel erhalten haben.

Im Krankenhaus

Ohne ausführliche Aufklärung sollten Sie keine Wahlleistungsvereinbarung unterschreiben.

Holen Sie Informationen ein zu den Kosten, der Art der Wahlleistung und den Umfang dieser. Vergewissern Sie sich, dass Sie die Preisermittlung auch richtig verstanden haben. Verlangen Sie ein Rechenbeispiel dazu. Sofern Sie sich körperlich schlecht fühlen, unterschreiben Sie keinen Vertrag. Das kann dann der Fall sein, wenn Sie starke Schmerzen haben oder bereits ein leichtes Sedativum verabreicht wurde.

Bei der Wahlleistungsvereinbarung gibt es keine Dringlichkeit. Sie ist auch gültig, wenn Sie diese später unterzeichnen. Selbst wenn Sie keine Wahlleistungsvereinbarung haben, steht einer guten medizinischen Behandlung und einer angemessenen Unterbringung nichts im Weg. Auf keinen Fall sollten Sie sich Wahlleistungen oder Wahlleistungspakete aufdrehen lassen. Sie entscheiden, welches Extra Sie wünschen. Zumal Sie Wahlleistungen nach Belieben kombinieren oder auch einzeln nutzen können.

Es muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen. Diese Wahlleistungsvereinbarung muss von Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigtem unterschrieben sein, ebenso von einem Arzt. Schauen Sie auch darauf, dass das Datum mit den Leistungen übereinstimmt.

Zudem haben Sie das Recht, die Vereinbarung noch im Krankenhaus form- und fristlos zu kündigen. Die Kündigung hat eine sofortige Wirkung. Vergewissern Sie sich, dass die Kündigung auch in Ihrer Akte mit passendem Datum notiert wird. In diesem Fall tragen Sie lediglich die Kosten für die Wahlleistungen, die Sie bis zum Kündigungsausspruch erhalten haben.

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Abzocke im Namen des Pflegedienstes und der Krankenkasse

Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Nach dem Krankenhaus

Zahlen Sie die Wahlleistungen erst, wenn Sie die Rechnung bekommen haben.

Zudem sollten Sie die Rechnung auf Richtigkeit prüfen. Sofern Sie unsicher sind, fragen Sie im Klinikum oder bei der Krankenkasse nach. Achten Sie darauf, nur das zu zahlen, was Sie auch gewählt und erhalten haben. Sofern Sie die Rechnung erst prüfen lassen, machen Sie mit dem Klinikum einen Mahnstopp aus.

Gibt es Probleme?

Sofern Sie das Gefühl haben, keine ausreichend Aufklärung zu bekommen oder das Krankenhaus sehr aggressiv wirbt, melden Sie das dem Verbraucherschutz.

Nutzen Sie hierfür unser Beschwerdeforum und erzählen Sie von Ihrem Ärger mit zu hohen Kosten oder der mangelnden Informationspflicht. Wir nehmen jede Beschwerde erst und werden und bei der Politik und dem Ärzteverband für Sie einsetzen.

Gesundheitstracker
Gesundheits-Apps: medizinische Anwendungen auf Rezept – Sie sorgen für eine verbesserte Behandlung und unterstützen Arzt und Patient

Mittlerweile gibt es nicht nur zahlreiche Ernährungs- und Fitness-Apps, sondern auch medizinische Apps. Die medizinischen Apps sind Programme, die einen medizinischen Zweck erfüllen und bei Krankheiten wie Diabetes zum Einsatz kommen. Seit Anfang Oktober 2020

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Tipps für den Umgang mit Wahlleistungen im Krankenhaus – Achtung!

1. Muss ich ein Wahlleistungspaket buchen?

Das müssen Sie auf keinen Fall. Sie können einzelne Wahlleistungen buchen und mit anderen kombinieren, ganz wie Sie es möchten.

2. Kann ich meinen Vertrag im Krankenhaus noch ändern?

Selbstverständlich. Sie dürfen Ihren Vertrag sofort kündigen und ebenso ändern. Die bis dahin erhaltenen Wahlleistungen bekommen Sie dann in Rechnung gestellt. Notieren Sie sich deswegen unbedingt den Tag der Kündigung oder der Umstellung, damit Sie später Ihre Rechnung auf Richtigkeit prüfen können.

3. Sind die Wahlleistungen in allen Kliniken gleich?

Jedes Klinikum bietet andere Wahlleistungen an. Deshalb sollten Sie sich vorab darüber informieren.

4. Man möchte, dass ich den Vertrag gleich unterschreibe. Muss ich das?

Sie dürfen sich Zeit lassen, denn der Vertrag hat keine Wichtigkeit. Es reicht, wenn Sie diesen am Tag der Aufnahme mitbringen oder sogar erst ein paar Tage später unterzeichnen. Ab dem Tag der Unterschrift erhalten Sie dann Ihre Wahlleistungen.

5. Kann auch mein Partner für mich unterzeichnen?

Sie müssen den Vertrag selbst unterschreiben oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person oder ein Betreuer. Somit müssen Sie Ihren Partner bevollmächtigen.

PKV
Private Krankenversicherung: So wechseln Sie in einen günstigeren Tarif, aber lassen Sie sich von einem unabhängigen Berater beraten

In der privaten Krankenversicherung sind die Beträge immer wieder gestiegen und viele Verbraucher ärgern sich darüber. Dabei müssen Sie das nicht einfach hinnehmen, denn Sie haben die Möglichkeit einen Wechsel durchzuführen. Wir zeigen Ihnen nicht

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Fazit

Wahlleistungen sind bei Patienten oftmals heiß begehrt, weil sie den Krankenhausaufenthalt angenehmer machen. Vergleichen Sie gerne die Wahlleistungen der verschiedenen Kliniken und überlegen Sie sich genau, was Sie möchten. Erkundigen Sie sich auch unbedingt über die Kosten, damit Sie am Ende keine böse Überraschung mit der Rechnung bekommen.

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Wie viel kosten Wahlleistungen? Zuzahlungen für Krankenhaus und Co. https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-viel-kosten-wahlleistungen-zuzahlungen-fuer-krankenhaus-und-co/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/wie-viel-kosten-wahlleistungen-zuzahlungen-fuer-krankenhaus-und-co/#respond Sun, 24 Apr 2022 13:23:18 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=65919 Für Wahlleistungen können unterschiedliche Kosten anfallen. Beachten Sie Folgendes, damit die Krankenhausrechnung Sie nicht zu sehr belastet: Holen Sie schon vorab Informationen ein, welche Kosten anfallen können und buchen Sie nur, was Sie auch wirklich

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Für Wahlleistungen können unterschiedliche Kosten anfallen. Beachten Sie Folgendes, damit die Krankenhausrechnung Sie nicht zu sehr belastet: Holen Sie schon vorab Informationen ein, welche Kosten anfallen können und buchen Sie nur, was Sie auch wirklich möchten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuzahlungen zu Wahlleistungen können im Krankenhaus schnell teuer werden.
  • Was medizinisch notwendig ist, darf vom Krankenhaus nicht als Wahlleistung abgerechnet werden.
  • Überlegen Sie sich gut, welche Wahlleistungen Sie „brauchen“.

Wahlleistungen nicht Extras

Wünschen Sie ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, fragen Sie vorab, welche Kosten Ihnen hierfür entstehen.

Die Krankenhäuser können die Kosten hierfür in der Regel selbst bestimmen und diese werden als Tagessatz abgerechnet. Jedoch muss sich das Krankenhaus an das Krankenhausentgeltgesetz halten. Dieses bestimmt welchen Betrag die Kosten für die Wahlleistungen nicht überschreiten dürfen. Die Vereinigung zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Privaten Krankenversicherung hat eine Vereinbarung erstellt, in der es eine Empfehlung für die Kosten zur Unterbringung im Krankenhaus gibt.

Ferner bestimmen Sie als Patient frei, welche Wahlleistungen Sie wünschen. Dies kann eine Einzelleistung sein, aber auch ein ganzes Paket. So zum Beispiel ein Ein-Bett-Zimmer oder aber das Ein-Bett-Zimmer und Chefarztbehandlung.

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Corona: an Patientenverfügung, Vollmacht und Betreuungsverfügung denken – Medizinische Behandlung festlegen, damit es im Notfall keine Schwierigkeiten gibt

Die Sorgen um einen geliebten Menschen während der Corona-Pandemie sind sehr groß. Dabei spielt die Angst mit, was passiert wenn man selber oder ein geliebter Mensch ins Krankenhaus kommt. Corona ist ein konkretes Risiko und

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Wichtig

Sofern Sie eine Wahlarztbehandlung durch zum Beispiel den Chefarzt wünschen, können Sie keine speziellen Ärzte bestimmen. Die Vereinbarung umfasst alle Ärzte, die an Ihrer Krankenhausbehandlung beteiligt sind, sowie die Leistungen, die von diesen Ärzten in Auftrag gegeben werden. Zum Beispiel Laboruntersuchungen außerhalb der Klinik.

Schnell kann das sehr teuer werden, denn beim Abschluss der Wahlleistungen ist für Sie nicht absehbar, welche Umstände auftreten. Auch wissen Sie nicht, wie viele Chefärzte Sie während des Krankenhausaufenthaltes behandeln.

Beispiel: Während eines operativen Eingriffs, den der gynäkologische Chefarzt durchführt, haben Sie Herz- und Kreislaufprobleme. Somit wir der kardiologische Chefarzt involviert und auch den müssen Sie dann bezahlen.

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Der Vertrag

Generell gilt es die Wahlleistungen vertraglich festzuhalten.

Dieser Vertrag wird mit Ihnen bei der Aufnahme ins Krankenhaus gemacht. Er endet mit dem Entlassungstag aus der Klinik oder wenn Sie ihn vorab widerrufen. Alle erhaltenen Leistungen werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

Sofern Sie die Wahlleistung Unterkunft gewählt haben, erhalten Sie eventuelle mehrere Rechnungen. Grundsätzlich wird hier die Anzahl der Tage abgerechnet.

In der Regel wird der Entlassungstag nicht berechnet.

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In Deutschland besteht inzwischen eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Gerade z.B. bei einer Krankheit muss der Patient abgesichert sein. Obwohl diese Pflicht besteht, gibt es immer mehr Menschen, die keine Krankenversicherung haben. Die Gründe dafür sind allerdings

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Wahlleistung Chefarzt

Falls Sie sich für die Wahlleistung Chefarzt entschieden haben, schreibt Ihnen jeder Chefarzt, der Sie behandelt hat, eine eigene Rechnung. Ferner erfolgt die Berechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte auch GOÄ genannt. Pauschalhonorare dürfen nicht berechnet werden. Wobei die Rechnen für Wahlleistungen 25% ermäßigt sind. Sofern auch externe Wahlärzte involviert waren, sind diese 15% ermäßigt.

Die Abrechnung selbst dürfen Krankenhäuser und Chefärzte von einer externen Abrechnungsstelle erstellen lassen. Wobei hier jedoch auch personenbezogene Daten weitergegeben werden. Laut § 17 Abs. 3 Krankenhausentgeltgesetz dürfen diese jedoch nur mit Einwilligung des Patienten weitergegeben werden.

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Pflegebedürftige aufgepasst: Falsche Kassenmitarbeiter zocken ahnungslose Pflegebedürftige skrupellos ab. Dafür geben Sie sich als Mitarbeiter des MDK (Medizi­nische Dienst der Kranken­versicherung) oder des Pflegedienstes aus und beraten über Änderungen bei den Pflegeleistungen. Anschließend kassieren Sie

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Wie viel kosten Wahlleistungen? – Wissenswert

1. Sind die Kosten in allen Kliniken einheitlich?

Sofern Sie planen Wahlleistungen zu buchen, erkundigen Sie sich vorab über die Kosten, denn diese sind nicht in jeder Klinik gleich.

2. Kann ich Einzelleistungen wählen?

Sie können frei wählen, was Sie wünsche, sofern es das Krankenhaus als Wahlleistung anbietet. Jedoch können Sie die Wahlleistungen auch mit anderen kombinieren.

3. Warum ist die Wahlarztbehandlung Chefarzt kritisch?

Möchten Sie diese Wahlleistung, so können am Ende hohe Rechnungen auf Sie zukommen. Sollte es Komplikationen geben oder muss auch noch ein Arzt aus einer anderen Fachrichtung hinzugezogen werden, so erhalten Sie hier auch die Chefarztbehandlung. Das bedeutet, Sie erhalten unter Umständen von mehreren Chefärzten eine Rechnung.

4. Kann ich meine Wahlleistungen auch widerrufen?

Ihr Vertrag endet am Tag der Entlassung. Möchten Sie jedoch plötzlich doch auf manche Wahlleistungen verzichten, so können Sie den Vertrag jederzeit widerrufen. In diesem Fall erhalten Sie die Abrechnung bis zum Tag Ihres Widerrufs.

5. Wird über einen Pauschalbetrag abgerechnet?

Die Ärzte müssen sich bei der Abrechnung an die Gebührenordnung für Ärzte halten. Pauschalbeträge sind nicht zulässig.

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Betreutes Wohnen – eine Alternative fürs Wohnen im Alter – Wissenswertes

Senioren können durch betreutes Wohnen profitieren und der Übergang ist später nicht so schwierig, wenn es zu einer Pflegebedürftigkeit kommt. Jedoch sollten Sie sich genau informieren, da Hochglanzbroschüren die Angebote meist attraktiver anbieten, als sie

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Fazit

Sofern Sie sich für Wahlleistungen entscheiden, holen Sie sich schon vorab alle Informationen ein. Überlegen Sie insofern auch, was Sie wirklich an Wahlleistungen benötigen. Ferner sollten Sie Ihr Budget im Auge behalten, denn Wahlleistungen können bei medizinischen Komplikationen schnell zu hohen Rechnungen führen.

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Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht, aber Sparpläne sind eine gute Alternative https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sterbegeldversicherungen-rechnen-sich-oft-nicht-aber-sparplaene-sind-eine-gute-alternative/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/sterbegeldversicherungen-rechnen-sich-oft-nicht-aber-sparplaene-sind-eine-gute-alternative/#respond Sun, 24 Apr 2022 10:27:49 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=64574 Eine Beerdigung kann schnell zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro kosten und dabei handelt es sich schon um eine einfache Ausführung. Eine Sterbegeldversicherung eignet sich für Menschen, die den Angehörigen diese Kosten nicht aufbürden möchten.

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Eine Beerdigung kann schnell zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro kosten und dabei handelt es sich schon um eine einfache Ausführung. Eine Sterbegeldversicherung eignet sich für Menschen, die den Angehörigen diese Kosten nicht aufbürden möchten. Allerdings zahlen viele der älteren Versicherten drauf, so dass wir Alternativen aufzeigen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Setzen Sie nicht auf eine Sterbegeldversicherung, wenn Sie für die eigene Bestattung vorsorgen wollen. Sie zahlen nämlich sehr oft viel zu viel, wenn Sie die Versicherung erst kurz vor der Rente oder noch später abschließen.
  • Eine gute Alternative stellen Sparpläne und Verträge mit Bestattern da und wenn Sie von Sozialhilfe helfen, dann sollten Sie gut überlegen, ob Sie es schaffen das Geld zur Seite zu legen.
  • Das Buch „Was tun, wenn jemand stirbt?“ eignet sich für Angehörige und ist mit Checklisten ausgestattet, aber auch die wichtigsten Formalitäten werden erklärt.

Die anfallenden Kosten bei einer Beerdigung

Viele Menschen wollen die Kosten für eine Beerdigung nicht den Angehörigen überlassen, denn schon eine sehr einfache Bestattung kann zwischen 3.000 und 5.000 Euro kosten.

Aus dem Grund kümmern sich viele Menschen irgendwann um das Geschäft mit dem Tod, denn mittlerweile gibt es zahlreiche Angebote auf dem Markt, so dass Sie ein passendes Angebot mit Sicherheit finden werden.

Allerdings sollten Sie sich zuerst einen Überblick über die anfallenden Kosten machen:

  • Die Kosten für den Bestattungsunternehmen kommen zuerst und dann sind da noch Kosten für die Erledigung von Formalitäten. Dazu gehören das Waschen, Einkleiden, Überführen der Leiche und natürlich auch der Sarg.
  • Die kommunalen Abgaben sollten Sie nicht vergessen, denn die Grabnutzungsgebühren und Bestattungsgebühren kommen auch noch hinzu.
  • Auch private Kosten für die Trauerkleidung, die Todesanzeige, Totenbriefe, Blumen oder Kränze und die Bewirtung nach der Beisetzung können hohe Kosten verursachen.
  • Ein Grabstein und Grabpflege fallen auch ins Gewicht und kommen nach der Beerdigung auf Sie zu.
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Wie hoch ist die neue Grundrente und wer bekommt sie? – Fragen und Antworten zu dem Thema Grundrente

Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist

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Ein Kostenvoranschlag ist immer sinnvoll

Die Kosten können Sie nur gut einschätzen, wenn Sie sich mit einem Bestatter treffen und sich einen Kostenvoranschlag holen. Wichtig ist, dass Sie sich verschiedene Angebote einholen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden. Sie haben sogar die Möglichkeit im Vorfeld eine Entscheidung zu treffen, aber dafür sollten Sie mehrere Bestatter aufsuchen.

Sie haben sich in aller Ruhe einen Überblick über die Kosten gemacht und sich sogar schon für ein Angebot entschieden, dann kommen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht.

Kapital-Lebensversicherung
Private Altersvorsorge – Die gesetzliche Rente reicht nicht aus

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um eine langfristige Vermögensbildung zu erhalten. Die Möglichkeiten unterscheiden sich anhand der Lebenssituation, dem Alter und der Risikobereitschaft. Als Vorsorgeprodukte werden nicht nur Fonds, Immobilien und Wertpapiere angeboten, sondern auch Versicherungen.

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Sterbegeldversicherungen und Sterbekassen sind beliebt

Bei den Sterbegeldversicherungen handelt es sich meist um eine Art Kapital-Lebensversicherung, bei der eine Versicherungssumme zwischen 4.000 und 10.000 Euro vorhanden ist.

Solche Policen haben sehr viele Lebensversicherungen im Angebot, wobei die Prämien jeden Monat eigentlich sehr niedrig sind, aber die Auszahlung ist auch nicht besonders hoch.

Schließen Sie kurz vor der Rente oder kurz danach auf keinen Fall eine Sterbegeldversicherung ab, denn die Höhe des Versicherungsbeitrages hängt von der Wahrscheinlichkeit des Sterbens ab. Das bedeutet, bei einem hohen Alter ist das Sterblichkeitsrisiko deutlich höher als bei einem jungen Menschen. Dadurch ist der Beitrag für einen älteren Menschen auch deutlich höher als bei einem jungen Menschen. Das Ergebnis ist, dass bei älteren Personen schnell mehr Beiträge geflossen sind also am Ende bei den Hinterbliebenen ankommt.

Eine deutlich bessere Absicherung kann die Sterbekasse sein, denn hier können Sie bessere Renditechancen haben. Allerdings sind Sie nicht vor Insolvenz geschützt, denn das schließen die Sterbekassen aus.

Betriebliche Altersvorsorge
Betriebsrente: Mit dem Arbeitgeber für die Rente sparen – Finanzielle Sicherheit im Alter bietet die Betriebsrente

Zusammen mit der gesetzlichen Rente können Sie mit der Betriebsrente für das Alter vorsorgen. Die betriebliche Altersvorsorge, wie die Betriebsrente bezeichnet wird, lohnt sich aber nicht immer. Zudem gibt es einige Dinge zu beachten. Seit

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Sparpläne mit kleinen Raten

Durchaus sinnvoll können Sparpläne sein, denn bei ihnen sparen Sie mit einer kleinen Geldsumme jeden Monat ein wenig Geld und das wird in ein Geldmarkt-, Festgeld oder Banksparplan eingezahlt.

Dadurch können Sie auch mit einer kleinen Rate über einen längeren Zeitraum ein kleines Vermögen zur Seite schaffen. Die Hinterbliebenen wissen demnach genau, wie viel Geld für die Bestattung und die anfallenden Kosten zur Verfügung steht.

Für solche Anlagen liegen die Zinsen im Moment leider unter der Inflationsrate. Ein skeptischer Blick sollte auf die Kündigungsmöglichkeiten geworfen werden, denn meist braucht man das Geld sehr kurzfristig. Prüfen Sie auch, wenn Sie eine lange Laufzeit haben ob Sie einen Zugriff mit eventuellen Zinsabschlägen haben.

Sie haben sich für einen Sparplan entschieden, dann halten Sie das auf jeden Fall schriftlich fest und hinterlassen Sie das Schriftstück und alle notwendigen Informationen zum Sparplan für die Hinterbliebenen gut erreichbar.

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Geld vom Staat: Das müssen Rentner über die Grundsicherung wissen

Eine niedrige Rente können sich Senioren mit der staatlichen Grundsicherung aufbessern lassen. Doch viele Rentner wissen gar nicht was ihnen zusteht, welches Vermögen sie haben dürfen und was die Voraussetzungen für den staatlichen Zuschuss sind.

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Vorsorglicher Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen

Sie können mit dem Bestattungsunternehmen aber auch einen Bestattungsvorsorgevertrag abmachen, so dass Sie im Vorfeld schon alle wichtigen Dinge klären.

Bei der Gelegenheit klären Sie direkt die Art der Bestattung, den Sarg und alle wichtigen Einzelheiten, damit Sie am Ende den Hinterbliebenen alle Arbeit abgenommen haben. Für all diese Leistungen wird eine bestimmte Summe festgelegt und wenn Sie das Geld übrig haben, dann können Sie es direkt einzahlen.

Wichtig ist, dass Sie das Geld nicht auf das Konto des Bestattungsunternehmens einzahlen, auch nicht, wenn er sagt, dass er es gut anlegen wird. Nutzen Sie ein Treuhandkonto, denn wenn der Bestatter dann Konkurs geht bleibt das Geld erhalten. Bei der Bank oder der Sparkasse haben Sie die Möglichkeit das Sparbuch mit einem Sperrvermerk einzurichten, so dass nur Sie und der Bestatter an das Geld rankommen.

Einige Beamte erhalten Sterbegeld

In einigen Bundesländern und für ein paar Beamte des Bundes gibt es das sogenannte Sterbegeld.

Nach dem Tod des Menschen erhalten die Hinterbliebenen ein wenig Geld und die Höhe hängt vom Einkommen des Verstorbenen ab. Das Geld können Sie gut berücksichtigen, denn vielleicht deckt das Sterbegeld schon einen großen Teil der Kosten.

Rentenvorsorge
Nachhaltige Riester-Produkte sind Mangelware – Versicherer bauen ihre nachhaltigen Riester-Produkte nicht genug aus

Die Riester-Rente ist ein umstrittenes Thema, weil seit Jahren diskutiert wird, ob die Riester-Rente als Vorsorgeform geeignet ist. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine spezielle Vorsorgemöglichkeit, denn sie ist für alle Menschen geeignet.

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Kommune übernimmt Sozialbestattung für Bedürftige

Die Kommune springt immer dann ein, wenn Sie oder die Angehörigen nicht ausreichend Geld zur Verfügung haben.

Wenn Sie Sozialhilfempfänger sind, dann sollten Sie schon zu Lebzeiten versuchen eine kleine Summe anzusparen. Die Sozialämter werden das gesparte Geld an sich nehmen, wenn Sie zum Pflegefall werden und die Ersparnisse auflösen. Dadurch kann es passieren, das am Ende kein Geld für die Bestattung übrig bleibt und die Nachkommen mit den Behörden streiten müssen.

Beachten Sie:

  • Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine Beerdigung, wenn die Verpflichteten nicht in der Lage sind die Kosten zu übernehmen. Die Verpflichteten sind Kinder und Eltern, sowie Erben und Erbgemeinschaften. Das Amt springt nur ein, wenn alle Personen selber bedürftig sind. Es dauert eine ganze Weile bis die Bedürftigkeit aller Hinterbliebenen geklärt ist und somit kann eine lange Zeit bis zur Beerdigung vergehen.
  • Grundsätzlich übernehmen die Sozialämter nur die Kosten für die ortsübliche Bestattung, aber auch die Friedhofsgebühren. Die laufende Grabpflege gehört in den meisten Kommunen nicht dazu. Trauerkleidung, Reisekosten zur Beerdigung und Kosten für Grablampen werden nicht übernommen. Auch die Kostenübernahme der Todesanzeige, Danksagungen und die Bewirtung sind umstritten. Auch für die seelsorgerische Leistung oder die Nutzung der Trauerhalle kommt es eher nicht zur Kostenübernahme.
  • Um Folgekosten zu vermeiden, kommt es sehr oft vor, dass Verstorbene ohne Vermögen und Angehörige in anonymen Gräbern bestattet werden. Es gibt sogar Städte, die mittellose Verstorbene in Nachbarländern unterbringen. Es gibt einige Kirchengemeinden und Städte, die für eine würdige Bestattung sorgen. Wenn Sie also konkrete Wünsche für Ihre Bestattung haben, dann sollten Sie diese schriftlich festhalten und gut erreichbar aufbewahren.
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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Sterbegeldversicherung

1. Wann sollte eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden?

Schließen Sie eine Sterbegeldversicherung in jungen Jahren um, damit Sie mit einer kleinen monatlichen Rate für eine ausreichend Absicherung der Angehörigen sorgen.

2. Wie wichtig ist ein Testament?

Ein Testament sorgt dafür, dass es nach dem Tod keine Streitigkeit gibt und alle wichtigen Angelegenheiten wie die Art der Bestattung geklärt sind. Aus dem Grund sollte jeder Mensch ein Testament verfassen und sicher aufbewahren.

3. Wer braucht eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist für alle Menschen notwendig, die ihre Hinterbliebenen nicht auf den Kosten einer Beerdigung sitzen lassen wollen.

4. Wann springt die Sterbegeldversicherung ein?

Die Sterbegeldversicherung springt ein, wenn es zum Todesfall kommt, denn es handelt sich um eine Art Lebensversicherung. Dadurch können die Hinterbliebenen die Kosten für Bestattung und mehr bezahlen.

5. Wie lange muss man für eine Sterbegeldversicherung bezahlen?

Grundsätzlich wird die Sterbegeldversicherung entweder bis zum 65. oder dem 85. Lebensjahr bezahlt. Allerdings gibt es auch Versicherungen, bei denen eine lebenslange Einzahlung möglich ist.

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Fazit

Heute heißt es, dass es für jeden Fall eine passende Versicherung gibt und das gilt auch für den Todesfall. Nach dem Tod kommen hohe Kosten auf die Hinterbliebenen zu, aber mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Alternative können Sie Ihre Hinterbliebenen entlasten. Eine Sterbegeldversicherung lohnt sich kaum, aber Sparpläne sind eine gute Alternative.

Der Beitrag Sterbegeldversicherungen rechnen sich oft nicht, aber Sparpläne sind eine gute Alternative erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Hörgeräte: Übernahme der Kosten – Krankenkassen haben einen gesetzlichen Festbetrag für die Kostenübernahme https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hoergeraete-uebernahme-der-kosten-krankenkassen-haben-einen-gesetzlichen-festbetrag-fuer-die-kostenuebernahme/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/hoergeraete-uebernahme-der-kosten-krankenkassen-haben-einen-gesetzlichen-festbetrag-fuer-die-kostenuebernahme/#respond Sun, 24 Apr 2022 09:50:55 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63313 Nach dem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen erhalten gesetzlich Versicherte einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro, wenn Sie ein Hörgerät brauchen. Ein Hörgerät ist ein individuelles Hilfsmittel und wird auf die Bedürfnisse des Patienten

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Nach dem Beschluss des Spitzenverbands der Krankenkassen erhalten gesetzlich Versicherte einen Festbetrag von bis zu 784,94 Euro, wenn Sie ein Hörgerät brauchen. Ein Hörgerät ist ein individuelles Hilfsmittel und wird auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt, so dass ein eigenständiger Alltag wieder nahezu möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie ein Hörgerät brauchen, dann haben Sie einen Anspruch auf aufzahlungsfreie Hörhilfen.
  • In den Anspruch fällt nicht nur die Anpassung der Hörhilfe, sondern auch das Testen des Geräts, die Wartung und die mögliche Reparatur.
  • Hörhilfen müssen nicht nur für Sie geeignet sein, sondern auch in Sachen Qualität sehr hochwertig und vor allen Dingen medizinisch notwendig.
  • Sie müssen die Mehrkosten für ein besonderes Gerät selber tragen, wenn Sie sich für ein höherwertiges Gerät entscheiden und dieses eigentlich medizinisch nicht notwendig ist.

In der Regel übernimmt die Krankenkasse die Finanzierung bis zu einer bestimmten Höhe und die maximale Höhe ist gesetzlich festgelegt. Die Hörgeräte kosten unterschiedlich und demnach ist auch die Zahlung der Krankenkasse recht unterschiedlich. Grundsätzlich hängt es von der Vereinbarung zwischen dem Akustiker und der Krankenkasse ab, wie teuer die Hörgeräte im Einzelnen sind.

Wichtig ist, dass die Krankenkasse für das zweite Hörgerät einen deutlich geringeren Anteil übernimmt, wenn Sie für beide Ohren ein Hörgerät brauchen. Die nachfolgenden Hinweise und Tipps helfen Ihnen dabei, dass Sie das richtige Gerät finden.

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Der technische Standard

In der heutigen Zeit müssen die Hörgeräte für den Kassenpatienten mindestens mit Digitaltechnik ausgestattet sein, denn das hat einen entscheidenden Vorteil.

Das digitale Hörgerät passt sich perfekt der Hörschwäche des Patienten an und lässt sich optimal einstellen. Die Technik sorgt nicht nur für eine intelligente Signalverarbeitung, sondern unterscheidet auch super zwischen den Umgebungsgeräuschen und der Sprache. Auf das Ort trifft der Schall und es kommt zu einer automatischen Regulierung, so dass eine Feineinstellung mit der Hand nicht mehr notwendig ist. Zudem gibt es noch ein paar andere technische Standards, auf die Sie achten müssen. Das Hörgerät sollte mit mindestens vier Kanälen ausgestattet sein und drei Hörprogramme besitzen. Zudem ist eine Rückkopplungs- und Störschallunterdrückung notwendig, aber auch eine Verstärkungsleistung von bis zu 75 Dezibel.

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Die Kostenübernahme

Die Entscheidung welche Hörhilfen als Kassengerät angeboten werden, wird von den Hörgeräte-Akustikern selber entschieden.

Allerdings müssen Sie auch Modelle im Sortiment haben, so dass die gesetzlichen Krankenkassen die Zahlung komplett übernehmen und somit keine Zuzahlung des Patienten notwendig ist. Allerdings müssen Sie immer bedenken, dass Sie einen Eigenanteil von 10 Euro pro Gerät leisten müssen, wenn Sie nicht komplett von der Zuzahlung befreit sind.

Die Hörgeräte sind mitunter sehr teuer, wenn die Hörschwäche und der individuelle Bedarf höher ist. In solchen Fällen kommt es vor, dass der Höchstbetrag von knapp 800 Euro nicht ausreicht und weitere Kosten von mehreren Tausend Euro dazu kommen. Die Kosten für ein solches höherpreisiges Gerät übernimmt die Krankenkassen nicht und somit müssen Sie selber tief in die Tasche greifen. Es gibt nur eine Ausnahme und die besagt, dass die Krankenkasse auch ein hochwertiges Modell übernehmen muss, wenn das Gerät mit dem höheren Frequenzbereich medizinisch notwendig ist.

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Kostenübernahme von Dienstleistungen

Die Krankenkassen bezahlen aber nicht nur das Hörgerät selber, sondern auch die Beratung, die Programmierung und die individuelle Anpassung.

Dazu kommt noch die Nachbetreuung und auch auftretende Reparaturen. Bei all diesen Dienstleistungen fallen Kosten an und diese werden von den Krankenkassen übernommen. Die erforderlichen Batterien für ein Hörgerät übernehmen die Krankenkassen aber nur bis zum 18. Lebensjahr.

Die Akustiker-Wahl

Sie müssen zuerst einen Ohrenarzt aufsuchen und eine Untersuchung beider Ohren durchführen. Danach erhalten Sie ein Rezept, wenn medizinisch notwendig, und erhalten das Hörgerät als Kassenleistung.

Allerdings nur bei erstmaliger Anschaffung. Sobald Sie die Verordnung des Arztes in der Tasche haben, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse informieren und nach einem Hörakustiker fragen. In der Regel arbeiten die Krankenkassen mit einigen Akustikern zusammen und das sorgt für eine bessere Verständigung und Kostenübernahme. Sie sollten aber immer mindestens zwei Akustiker aufsuchen, damit Sie die Geräte und Leistungen miteinander vergleichen können.

Sie haben sich für einen Akustiker entschieden, dann ermittelt er mit Ihnen zusammen das geeignete Hörgerät und gibt Ihnen einen Kostenvoranschlag. Zusammen mit der Verordnung wird der Kostenvoranschlag zur Krankenkasse geschickt und dann heißt es warten.

Wichtig:

Warten Sie auf jeden Fall auf die schriftliche Zusage der Krankenkasse bevor Sie den Auftrag an den Akustiker geben, denn nur dann können Sie auch sicher sein, dass der Festbetrag für das Hörgerät von der Kasse übernommen wird.

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Die Mehrkostenerklärung

Der Arzt hat Ihnen eine Hörschwäche diagnostiziert und der Akustiker will Ihnen ein Hörgerät mit einem hohen Eigenanteil aufdrängen.

Lassen Sie sich nicht auf so eine Sache ein, denn die Krankenkassen sind dazu verpflichtet, dass Sie als Versicherter ein Hörgerät bekommen. Schließlich ist das Hörgerät medizinisch erforderlich und eine hohe Zuzahlung ist meist nicht notwendig. In der Regel reicht ein Kassen-Hörgerät vollkommen aus, so dass die Krankenkasse die kompletten Kosten übernimmt und Sie keine Mehrkosten haben.

Nehmen Sie umgehend mit der Krankenkasse Kontakt auf, wenn Ihnen der Akustiker kein Hörgerät anbieten kann, welches den medizinischen Bedarf deckt.

Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Übernahme der Mehrkosten, wenn Sie sich aus medizinischen Gründen für ein Hörgerät entscheiden, das nicht von der Zuzahlung befreit ist.

Sie erhalten bei dem Akustiker eine „Mehrkostenerklärung des Versicherten“ und diese sollen Sie unterschreiben. Das bedeutet, wenn Mehrkosten anfallen, dann zahlen Sie diese aus der eigenen Tasche. Aber das heißt nicht, dass Sie die Krankenkasse nicht mit in Boot holen können. Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kostenübernahme bei Hörgeräten

1. Übernimmt die Krankenkasse alle Kosten rund um das Hörgerät?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nicht nur für Kosten für die Anschaffung des Hörgeräts, sondern auch die Kosten für die Einstellung, Beratung, Nachbehandlung und Reparatur. Bis zum 18. Lebensjahr übernimmt die Krankenkasse sogar den Batteriewechsel.

2. Wie wird der Antrag auf ein Hörgerät gestellt?

Zuerst müssen Sie einen Spezialisten aufsuchen und dieser muss die medizinische Notwendigkeit feststellen. Mit dem Rezept suchen Sie sich einen Akustiker aus und lassen einen Kostenvoranschlag machen. Der Kostenvoranschlag, das Rezept und der Antrag werden bei der Krankenkasse eingereicht und dann müssen Sie warten.

3. Wie lange dauert die Antragsbearbeitung bei der Krankenkasse?

Bei einem medizinisch notwendigen Hilfsmittel wie einem Hörgerät sind die Krankenkassen recht zügig. Meist ist die Genehmigung schon innerhalb von drei Wochen vorhanden und Sie können das Hörgerät in Auftrag geben.

4. Das ausgesuchte Hörgerät kostet über 1.200 Euro – übernimmt die Krankenkasse die kompletten Kosten?

Die Krankenkassen haben einen Höchstsatz von etwa 800 Euro und bis zu diesem Betrag übernehmen sie die Kosten komplett. Die restlichen 400 Euro müssen Sie selber bezahlen, aber reichen Sie trotzdem einen Mehrkostenantrag ein, wenn es sich um ein medizinisch notwendiges höherwertiges Produkt handelt.

5. Kann ich den Akustiker selber aussuchen?

Grundsätzlich können Sie sich den Akustiker selber aussuchen, aber die Krankenkassen arbeiten mit Akustikern zusammen, so dass Sie sich erst mit der Krankenkasse auseinander setzen sollten. Vergleichen Sie auf jeden Fall immer zwei Angebote miteinander.

2020-03-31 Polizei warnt Betrug Gesundheitsamt Coronatest
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Fast täglich entdecken wir neue Betrugsmaschen, vor denen wir Sie direkt warnen. Aktuell bekommen Verbraucher Anrufe von einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes. Teilweise klingeln die Betrüger auch direkt an der Wohnungstür. Und dann wird mit einem

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Fazit

Hörgeräte gehören zu den medizinischen Hilfsmittel, die von der Krankenkasse übernommen werden. Sie müssen sich die Notwendigkeit von einem Ohrenarzt bestätigen lassen und erhalten dann ein Rezept. Der Akustiker erstellt einen Kostenvoranschlag und die Krankenkasse entscheidet, ob sie die Kosten übernimmt. Sie hat einen Festbetrag von knapp 800 Euro und bis zu diesem Betrag werden die Kosten in der Regel übernommen. Alle darüber hinaus gehenden Kosten zahlen Sie aus der eigenen Tasche.

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Todesfall im Pflegeheim: Die wichtigsten Schritte für Hinterbliebene – Vertraglich Räumungsfristen festlegen https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/todesfall-im-pflegeheim-die-wichtigsten-schritte-fuer-hinterbliebene-vertraglich-raeumungsfristen-festlegen/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/todesfall-im-pflegeheim-die-wichtigsten-schritte-fuer-hinterbliebene-vertraglich-raeumungsfristen-festlegen/#respond Sun, 24 Apr 2022 08:58:48 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60281 Ein Todesfall tritt ein, aber was passiert dann eigentlich mit dem Pflegevertrag? Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen dabei, in dieser Zeit den Überblick zu behalten. Nachlassbehandlung im Todesfall Schon beim Vertragsabschluss sollten Sie auf die

Der Beitrag Todesfall im Pflegeheim: Die wichtigsten Schritte für Hinterbliebene – Vertraglich Räumungsfristen festlegen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Ein Todesfall tritt ein, aber was passiert dann eigentlich mit dem Pflegevertrag? Die nachfolgenden Tipps helfen Ihnen dabei, in dieser Zeit den Überblick zu behalten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Sterbetag endet die Zahlungspflicht des Heimbewohners.
  • Schon weit im Vorfeld sind alle Regelungen zur Nachlassbehandlung mit dem Pflegeheim zu regeln, damit es beim Todesfall keine ungeklärten Fragen mehr gibt.
  • Zusätzliche Kosten entstehen, wenn der Wohnraum im Heim nicht fristgerecht geräumt ist.

Nachlassbehandlung im Todesfall

Schon beim Vertragsabschluss sollten Sie auf die Vereinbarungen achten, welche den Nachlass betreffen, wenn es zum Todesfall kommt.

Trauer und Schmerz, das ist das Ergebnis eines Todesfalles in der Familie. Das trifft auch dann zu, wenn der Angehörig schon eine ganze Weile in einem Pflegeheim lebte und vielleicht krank war. Im ersten Moment haben die meisten Hinterbliebenen das Gefühl, dass ihnen überhaupt keine Zeit zu Trauern bleibt und eine Verarbeitung warten muss. In erster Linie stehen die Verträge, die Beerdigung und das Hab und Gut des Verstorbenen im Vordergrund. Für die Hinterbliebenen gibt es viel zu organisieren, obwohl der Moment sehr ungünstig ist.

Der Angehörige hat im Pflegeheim gelebt und damit die Zeit ein wenig leichter ist, gibt es wichtige Hinweise. Im Vorfeld sollten Sie auf den Pflegevertrag achten und die Fristen abklären.

Prinzipiell gilt, dass mit dem Sterbetag des Heimbewohners auch das Vertragsverhältnis endet und damit sind auch alle Zahlungsverpflichtungen aufgehoben. Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen ist es möglich, dass eine vertragliche Vereinbarung besteht, dass nach dem Tod weiterzuzahlen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, die Behandlung des Nachlasses im Vorfeld zu regeln und vertraglich festzuhalten. In einem Vertrag regeln Sie einfach, wie mit den persönlichen Gegenständen umgegangen wird, wenn es zum Todesfall kommt.

Im Vertrag sollten immer konkrete Vereinbarungen für den Todesfall enthalten sein. Entsprechen die Regelungen nicht den Vorstellungen, dann wird der Vertrag nach den eigenen Wünschen und Bedürfnissen geändert.

Die persönlichen Gegenstände

Der Umgang mit den persönlichen Gegenständen im Todesfall ist sehr wichtig, denn viele Bewohner haben vorab entschieden, eigene Dinge mitzubringen.

Pflanzen, Möbel und zahlreiche Erinnerungsstücke stehen im Zimmer des Heimbewohners und im Todesfall entscheiden die Angehörigen über den Verbleib der Dinge. Der Pflegeheimbetreiber hat nicht das Recht, den Wohnraum nach dem Tod selbstständig zu räumen, das ist sicher.

Vermeiden Sie Konflikte und unnötigen Stress schon im Vorfeld und setzen Sie einen Vertrag mit dem Heim auf. In dem Vertrag sind alle Regelungen festgehalten, was mit den persönlichen Dingen im Todesfall passiert.

Hier ein paar Beispiele für mögliche Vereinbarungen:

  • Legen Sie eine Frist mit dem Heim fest und bis zu dieser Frist sind alle Gegenstände abzuholen.
  • Der Pflegeheimbetreiber kann die Gegenstände auf unbestimmte Zeit einlagern, aber die Kosten dafür trafen die Erben.
  • Vertraglich legen Sie fest, welche Person sich um Tiere und Pflanzen nach dem Tod des Angehörigen kümmert.
  • In der Regel steht im Vertrag, dass alle Gegenstände innerhalb von zwei Tagen abgeholt werden müssen. Können Sie die Frist nicht halten, dann fordern Sie eine angemessene Nachfrist.

Kosten bei verpassten Fristen

Im Todesfall wird klar, dass der Heimbetreiber eine Zwei-Tages-Frist im Vertrag hat, aber wenn Sie sich nicht in dieser Zeit kümmern, dann fordern Sie eine Nachfrist.

Die Nachfrist kann bis zu zwei Wochen gesetzt werden und innerhalb der Zeit ist das Zimmer zu räumen. Sollte nach Ablauf dieser Nachfrist immer noch Hab und Gut im Heim vorhanden sein, dann hat der Heimbetreiber das Recht eine Räumung durchzuführen und die Kosten trägt der Erbe. Die Dinge werden eingelagert und die anfallende Rechnung bekommt immer der Erbe.

Im Todesfall sind viele Dinge zu erledigen, aber wir empfehlen sich zuerst die vertraglichen Regelungen des Heims anzuschauen. Dadurch können Sie unnötige Kosten vermeiden, wenn Sie innerhalb der Frist das Zimmer im Pflegeheim räumen.

Vertrag zum Wohnraum

Alle Verträge enden am Todestag und das ist gesetzlich geregelt.

Im gleichen Atemzug legt das Gesetz aber auch fest, dass unter bestimmten Umständen Ausnahmen gemacht werden. Für bestimmte Personen besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass ein Vertrag für einen Wohnraum im Pflegeheim auch über den Tod hinaus bestehen bleibt.

  • Selbst- und Privatzahler (Personen, die keine Leistungen von der Pflegekasse oder einem Sozialhilfeträger beziehen)
  • Personen, die Pflegekassen- oder Sozialhilfeleistungen beziehen, aber in keinem Pflegeheim leben (Pflegewohngemeinschaft)

Der Gesetzgeber ermöglicht in so einem Fall, dass auch nach dem Tod eine Anmietung stattfinden kann. Der Zeitraum ist aber auch zwei Wochen beschränkt und für den verlängerten Zeitraum zahlen die Erben anteilige Wohnraumkosten. Da der Wohnraum nicht genutzt wird, muss der Pflegeheimbetreiber das Entgelt entsprechend der Einsparung kürzen.

Die Kürzungspauschale ist vorab vertraglich festzulegen, damit es im Nachhinein keine Diskussionen gibt. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall mit dem Pflegeunternehmen über den Betrag diskutieren und das ist unnötig.

Hilfe erhalten

Die Zeit nach dem Tod eines Familienangehörigen ist schwer und die Hinterbliebenen fühlen sich überfordert. Es ist keine Zeit für Trauer und Schmerz, denn viele Dinge sind zu regeln.

Organisatorische Leistung ist sehr wichtig, damit die Kraft nicht ausgeht und die Ruhe trotzdem eingefordert werden kann. Aber es ist immer gut zu wissen, dass Sie nicht alleine sind, wenn die Aufgaben Sie überfordern und Sie keine Kraft mehr haben.

Die Hilfe eines Therapeuten oder eines Seelsorgers ist wichtig, um eine psychologische Unterstützung zu haben. Die Experten leiten Sie durch die belastende Phase, aber es gibt auch Anlaufstellen auf praktischer Ebene. Entsprechende Hilfe und Beratung finden Sie hier:

In unserem Ratgeber finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Organisation im Sterbefall.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Todesfall im Pflegeheim

1. Wer zahlt die Heimkosten im Todesfall?

Nachdem ein Angehöriger verstorben ist, gibt es einen Angehörigen, der das Erbe annimmt. Bei vorhandenen offenen Kosten kommt das Pflegeheim immer auf den Erben zu und versucht sein Geld aus dem Nachlass zu bekommen.

2. Wer wird im Todesfall benachrichtigt?

Bei einem Todesfall im Pflegeheim wird sofort das zuständige Standesamt informiert und die schicken eine Meldung an das Nachlassgericht. Das Nachlassgericht sucht nach Angehörigen.

3. Wie lange zahlt die Pflegekasse im Todesfall?

Nach dem Tod eines Pflegebedürftigen wird das Pflegegeld bis zum Ende des Monats gezahlt und danach wird die Zahlung sofort eingestellt.

4. Wie lange darf die Leiche im Pflegeheim bleiben?

Es gibt die 36-Stunden-Frist, die besagt, dass die Leiche nach dieser Zeit in die Leichenhalle gebracht wird.

5. Wie wird der Angehörige im Todesfall informiert?

In der Regel hat jeder Pflegebedürftige eine Person des Vertrauens, die im Notfall angerufen und informiert wird. Diese Person wird meist auch zuerst über den Tod informiert. Ansonsten meldet sich irgendwann das Nachlassgericht.

Fazit

Der Tod ist unumgänglich und wird von Trauer und Schmerz begleitet. Viele Menschen sterben im Pflegeheim und dann müssen die Angehörigen sich umgehend um die Auflösung des Zimmers kümmern. Dazu bietet das Pflegeheim meist eine Frist an, die vertraglich festgehalten wird. In den meisten Fällen geben die Pflegeheime eine zwei-Wochen-Frist und danach wird das Zimmer geräumt und die persönlichen Dinge des Verstorbenen auf Kosten der Erben eingelagert.

Der Beitrag Todesfall im Pflegeheim: Die wichtigsten Schritte für Hinterbliebene – Vertraglich Räumungsfristen festlegen erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? Achten Sie auf die 3-Wochen-Frist für die Genehmigung https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-kosten-uebernimmt-die-krankenkasse-achten-sie-auf-die-3-wochen-frist-fuer-die-genehmigung/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/welche-kosten-uebernimmt-die-krankenkasse-achten-sie-auf-die-3-wochen-frist-fuer-die-genehmigung/#respond Mon, 28 Feb 2022 08:29:09 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=63054 Versicherte erhalten von Sanitätshäusern, Optikern und Orthopädietechniker medizinische Hilfsmittel, wenn Sie einen Antrag auf Genehmigung eines Hilfsmittels stellen. Zudem muss der Antrag durch die Pflegekasse genehmigt werden und die Unternehmen müssen mit der Krankenkasse spezielle

Der Beitrag Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse? Achten Sie auf die 3-Wochen-Frist für die Genehmigung erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Versicherte erhalten von Sanitätshäusern, Optikern und Orthopädietechniker medizinische Hilfsmittel, wenn Sie einen Antrag auf Genehmigung eines Hilfsmittels stellen. Zudem muss der Antrag durch die Pflegekasse genehmigt werden und die Unternehmen müssen mit der Krankenkasse spezielle Verträge abgeschlossen haben. Zusätzliche Zahlungen sind keine Seltenheit, aber wir erläutern, wann die Forderungen gerechtfertigt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bevor Sie Hilfsmittel bekommen, müssen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten für die Hilfsmittel stellen.
  • Hilfsmittel sollten Sie erst kaufen, wenn die Krankenkasse der Kostenübernahme zugestimmt hat.
  • Heute sind Zuzahlungen keine Seltenheit mehr, so dass Sie als Versicherter einen kleinen Beitrag trotz Genehmigung selber tragen müssen.

Die gesetzliche Zuzahlung ist in der Regel immer notwendig, egal für welches Hilfsmittel Sie sich entscheiden, aber damit Sie darüber hinaus keine Eigenleistung zahlen müssen, erhalten Sie Hilfsmittel meist in Standardausführung. Diese Modelle werden auch als Kassengeräte bezeichnet und sie reichen meist aus, um den medizinisch erforderlichen Bedarf zu decken.

Nützlich: Eine Anbieterübersicht

Die Krankenkassen geben eine Anbieterübersicht für Hilfsmittel raus und diese ist im Internet zu finden. Zudem ist die Liste nach Postleitzahlen gegliedert. Erkundigen Sie sich vor dem Kauf unbedingt, welche Vertragspartner die Krankenkasse hat. Sie haben sich für einen Anbieter entschieden, der kein Vertragspartner ist, dann erhalten Sie nur die Erstattung des Preises in Höhe der vereinbarten Summe mit den Vertragspartnern. Die restlichen Kosten zahlen Sie selber.

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AOK: E-Mail „Ihre angeforderten Patientendokumentation“ enthält Trojaner

Derzeit befinden sich E-Mails im Namen der AOK-Bundesverbandes mit dem Betreff „Ihre angeforderten Patientendokumentation – A5882010559“ im Umlauf. Diese Nachrichten sollten Sie nicht öffnen. Im Anhang befindet sich eine ZIP-Datei mit einem gefährlichen Trojaner. Immer wieder

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Zuzahlungsfreie Alternativen

Der Leistungserbringer muss Sie über die richtige Hilfsmittelversorgung informieren, denn das ist seit Änderung des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes ein Muss.

Der Versicherte muss zudem über mehrkostenfreie Hilfsmittel ausführlich beraten werden und die Versicherung muss sich die Beratung durch eine Unterschrift des Versicherten bestätigen lassen.

Der Versicherte muss weiterhin über die wirtschaftliche Aufzahlung für Hilfsmittel beraten und gründlich aufgeklärt werden. Das gilt vor allen Dingen, wenn er über die Mehrleistung beraten muss und diese Beratung muss durch eine Unterschrift des Versicherten bestätigt werden. Für das Sanitätshaus und Co. gilt also auf jeden Fall eine doppelte Beratungs- und Dokumentationspflicht, wenn es um die wirtschaftliche Aufzahlung geht.

Es darf keine wirtschaftliche Aufzahlung genommen werden, so lange das Hilfsmittel einer normalen Kassenleistung entspricht und keine Leistung über das Maß des Notwendigen hinaus ist. Bei einer Krankenkassenprüfung fällt aus, wenn der Leistungserbringer eine Mehrleistung verlangt und dann kommt es zu empfindlichen Strafen.

Sie haben eine umfangreiche Beratung erhalten und sich für ein Hilfsmittel entscheiden, welches über das Notwendige hinausgeht, dann zahlen Sie die Mehrkosten selber und Sie müssen das auch unterschreiben. Die Krankenkasse übernimmt die vollständigen Kosten dann nicht.

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Der Umgang mit einer Mehrkostenerklärung

Ihnen wird eine Mehrkostenerklärung vorgelegt und diese müssen Sie unterschreiben, so dass Sie bestätigen über die Eigenleistung informiert zu sein und Sie keinen Erstattungsantrag bei der Krankenkasse stellen.

Grundsätzlich ist der Anbieter verpflichtet Ihnen ein Hilfsmittel anzubieten, für welches Sie keinen einzigen Cent zahlen müssen. Allerdings bleibt die gesetzliche Zuzahlung erhalten. Fragen Sie immer zuerst nach solchen Hilfsmittel und testen Sie diese. Sie sollten sich auch nicht zu einem Hilfsmittel drängen lassen, dass einen hohen Eigenanteil hat, denn eine teure Ausführung sorgt dafür, dass Sie die Mehrkosten selber tragen müssen. Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen ist bereits erreicht, dann fallen sie auch an, obwohl Sie schon eine Krankenkassenbefreiung haben.

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Verstoß gegen Datenschutz: AOK muss 1,2 Millionen Euro Bußgeld bezahlen

Die AOK Baden-Württemberg hat gegen den Datenschutz verstoßen und unerlaubt Werbung versendet. Deshalb wird ein erhebliches Bußgeld für die gesetzliche Krankenkasse fällig. Im Video erfahren Sie, was passiert ist. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) war kurz nach

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Gut zu wissen

Probieren Sie immer zuerst die Kassenhilfsmittel aus und bietet Ihnen der Anbieter ein solches Hilfsmittel nicht an, dann wenden Sie sich an die Krankenkasse.

Das höherwertige Hilfsmittel ist medizinisch erforderlich, dann muss die Krankenkasse, nach einem Antrag, auch die höheren Kosten übernehmen, so dass Sie auch weiterhin nur die gesetzliche Zuzahlung leisten. Sie sollten auf jeden Fall einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, wenn es sich um eine medizinische Notwendigkeit handelt und Sie unterschrieben haben, dass Sie die Mehrkosten selber tragen. Das Hilfsmittel ist medizinisch erforderlich und notwendig, dann muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen.

Achtung:

Die Entscheidung ist von Fall zu Fall recht unterschiedlich und kommt immer auf den Einzelfall an. Sie können in den folgenden Urteilen nachlesen, wie sich die Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben.

  • Das LSG Hessen hat am 9. November 2017 (Akz. L 1 KR 211/15) entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung die kostenaufwändigere Versorgung bezahlen muss, wenn durch die Verbesserung ein deutlicher Gebrauchsvorteil deutlich ist und zwar gegenüber der preiswerteren Variante. Der Versicherte hat das Recht die bessere Variante zu nutzen, um ein besseres Lebensgefühl zu bekommen.
  • Das Bundessozialgericht 3. Senat hat am 30. November 2017 (B 3 KR 3/16 R) ein Urteil gesprochen. Das Grundbedürfnis schneller als Schrittgeschwindigkeit unterwegs zu sein, ist nicht ersichtlich, so dass ein Handbike nicht von der Krankenkasse übernommen wird. Ein Handbike wird als Einhängefahrrad für den Rollstuhl gespannt und wird mit Handkurbel betrieben. Zudem kann eine Zuschaltung von 10 auf 14 km/h gemacht werden. Allerdings fehlt es an Indikation diese Art des Hilfsmittels in die GKV aufzunehmen.
  • Das LSG München hat am 23. Oktober 2017 ( Az.: L 4 KR 349/17) beschlossen, dass ein Fußhebesystem mit Neurostimulator für eine Multiple Sklerose ein technisch weiterentwickeltes Hilfsmittel darstellt. Zwar besteht nicht unmittelbar ein Zusammenhang mit einer neuen Behandlungsmethode, aber das Hilfsmittel dient dem Behinderungsausgleich. Im Sinne einer evidenzbasierten Medizin ist der therapeutische Nutzen des System nachgewiesen.
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Krankschreibung: Erneut Änderungen – Arztbesuch wieder notwendig (Video)

In den letzten Wochen konnten Sie bei leichten Atemwegserkrankungen oder einer Erkältung ganz problemlos via Telefon einen Krankenschein anfordern. Ein Arztbesuch war nicht notwendig. Das ändert sich ab 20.04.2020 wieder. Jetzt sollen wieder alle Erkrankten

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Die Krankenkasse entscheidet nicht

Sie haben das Hilfsmittel selber gekauft und die Krankenkasse vor vollendete Tatsachen gestellt, dann müssen Sie die Mehrkosten auch tragen – zumindest war das in der Vergangenheit der Fall.

Die Krankenkassen brauchen von der Antragsstellung bis zur Genehmigung manchmal sehr lange und in dieser Zeit bleiben Sie unversorgt. Aus dem Grund wurde die Genehmigungsfiktion durch das Patientenrechtgesetz eingeführt und das bedeutet, dass der Versicherte unter Umständen auch ohne Genehmigung der Krankenversicherung ein Hilfsmittel kaufen kann. Die Kosten muss die Krankenversicherung übernehmen, als ob eine Genehmigung erteilt wurde.

Wichtig:

Sie als Versicherter stellen einen Antrag auf Leistung bei der gesetzlichen Krankenkasse, dann muss innerhalb von drei Wochen nach Antragseingang eine Entscheidung gefallen sein. Die Krankenkasse hat bis zu fünf Wochen Zeit, wenn ein medizinische Gutachten notwendig ist.

Die Krankenkasse muss eine schriftliche Begründung mitteilen, wenn sie die Frist nicht einhalten kann. Der Antrag gilt als bewilligt, wenn Sie nach Ablauf der Frist keine schriftliche Begründung erhalten haben. Sie haben dann die Möglichkeit die erforderlichen Leistungen selber zu besorgen und der Krankenkasse in Rechnung zu stellen.

Der Antrag gilt also als genehmigt, wenn die Krankenkasse keine Meldung innerhalb der Frist macht und dann darf es auch keine spätere Ablehnung geben. Es ist aber nicht ganz klar, ab wann die Regelung gültig ist. In der Hinsicht streiten die Gerichte noch und auch das oberste Gericht ist sich bisher nicht einig (B 1 KR 1/17 R, B 1 KR 26/16 R, B 3 KR 4/16 R, B 3 KR 18/17 R).

Auch die Senate am Bundessozialgericht sind unterschiedlicher Meinung.

2018-11-01 Onlineapotheke
Seriöse Versandapotheken erkennen – so geht`s

In der Apotheke erhalten Sie nicht nur Arznei, die Ihnen Ihr Arzt verschrieben hat. Pflegeprodukte, Hygieneartikel oder rezeptfreie Medikamente finden Sie hier auch im Sortiment. Immer mehr Verbraucher vertrauen beim Einkauf dieser Produkte den Onlineapotheken.

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Kosten selber tragen

Das Risiko auf den Kosten für Hilfsmittel sitzen zu bleiben ist hoch und somit tragen Sie auch das Risiko, denn es ist nicht immer sicher wann die Genehmigungsfiktion zum Einsatz kommt.

Es gibt allerdings eine Ausnahme und die kommt zum Tragen, wenn der Erwerb des Hilfsmittels notwendig ist und eine Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse im Vorfeld nicht möglich ist. Dann kommt es zu einer Ausnahmesituation und somit auch zu einer Kostenübernahme, denn die unaufschiebbare Leistung konnte von der Krankenkasse nicht rechtzeitig erbracht werden.

Es kann allerdings einige Zeit vergeben bis die Krankenkasse dem Antrag zustimmt oder nicht. Nach einem langen Widerspruchsverfahren kommt es meist zu einem langen Klageverfahren und aus dem Grund sollten Sie keine Hilfsmittel selber kaufen. Auch wenn Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung der Krankenkasse falsch ist, sollten Sie auf den Kauf verzichten. Sie haben nur Anspruch auf die Kostenerstattung, wenn klar ist, dass die Krankenkasse den Antrag unrechtmäßig abgelehnt hat und ansonsten bleiben Sie auf den Kosten einfach sitzen.

Symbolbild Rentner Geld
Wie hoch ist die neue Grundrente und wer bekommt sie? – Fragen und Antworten zu dem Thema Grundrente

Jetzt ist sie beschlossen. Die Rede ist von der Grundrente ab 2021. Die Bundesregierung hat die Weichen für das zusätzliche Geld der Rentner gestellt. Doch wer hat Anspruch auf die Grundrente und wie hoch ist

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Kostenübernahme der Krankenkasse

1. Zahlt die Krankenkasse einen Duschhocker bei Leukämie?

Sie brauchen eine ärztliche Verordnung, damit die Krankenkasse einen Duschhocker bei einem Leukämie-Patienten bezahlt. Kaufen Sie den Duschhocker auf keinen Fall im Vorfeld, denn meist bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

2. Übernimmt die Krankenkasse die neue Technik in Bezug Diabetes?

Seit einiger Zeit ist in der Werbung eine neue Technik zur Messung des Insulinspiegels vorhanden, aber nur mit einer Verordnung des behandelnden Arztes übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten.

3. Wer zahlt den Taxischein?

Der Taxischein wird von der Krankenkasse ausgestellt, wenn die Notwendigkeit besteht. Achten Sie darauf, dass nur die Fahrt bis zum nächstmöglichen Behandlungsort von der Kasse übernommen wird.

4. Muss ich alle Medikamente selber tragen?

Sie haben einen Selbstbehalt und müssen für ein Rezept mindestens 5 Euro bezahlen. Manche Verordnungen sind mit einer Zuzahlung von 10 Euro versehen.

5. Wie lange braucht die Krankenkasse zur Antragsgenehmigung?

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass die Krankenkasse innerhalb von drei Wochen eine Genehmigung durchsetzen muss. Erhalten Sie keine schriftliche Stellungnahme, dann können Sie von einer positiven Entscheidung ausgehen.

Symbolbild Arbeitsunfähigkreit Krankschreibung
Ferndiagnose mit Krankschreibung per Videosprechstunde möglich (Video)

Zukünftig können sich Patienten auch per Videosprechstunde von der Arbeit befreien lassen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und längst nicht jeder Arzt hat die notwendige technische Ausstattung. Zudem gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Krankschreibung

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Fazit

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt viele Leistungen, aber Sie haben auch einen Selbstanteil. Gerade bei Hilfsmitteln kommt es oft vor, dass Sie einen Teil der Kosten selber zahlen müssen. In der Regel aber nur, wenn Sie Hilfsmittel wollen, die über die Standardhilfsmittel hinausgehen. Bevor Sie ein Hilfsmittel kaufen, wenden Sie sich zuerst mit einem Antrag an Ihre Krankenkasse und warten etwa drei Wochen auf eine schriftliche Genehmigung. Ist innerhalb dieser Zeit keine schriftliche Stellungnahme vorhanden, können Sie von einer Genehmigung ausgehen.

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Worauf Sie bei einem Vertrag mit dem Pflegeheim achten sollten – Pflege, Betreuung, Kosten https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/worauf-sie-bei-einem-vertrag-mit-dem-pflegeheim-achten-sollten-pflege-betreuung-kosten/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/worauf-sie-bei-einem-vertrag-mit-dem-pflegeheim-achten-sollten-pflege-betreuung-kosten/#respond Sun, 27 Feb 2022 12:07:58 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=60291 Für das Wohnen und Leben in einem Pflegeheim ist ein Vertrag mit dem Heim notwendig und dabei sind einige Informationen sehr wichtig. Sie erfahren in diesem Beitrag, was und was nicht in einem Vertrag stehen

Der Beitrag Worauf Sie bei einem Vertrag mit dem Pflegeheim achten sollten – Pflege, Betreuung, Kosten erschien zuerst auf Verbraucherschutz.com.

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Für das Wohnen und Leben in einem Pflegeheim ist ein Vertrag mit dem Heim notwendig und dabei sind einige Informationen sehr wichtig. Sie erfahren in diesem Beitrag, was und was nicht in einem Vertrag stehen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • In dem Vertrag stehen detaillierte Angaben zu den Kosten und den Leistungen.
  • Weicht der Unternehmer von den vorvertraglichen Informationen ab, dass muss diese Passage im Vertrag markiert sein.
  • Ein Pflegevertrag ist immer schriftlich abzuschließen.
  • Durch den Zusatz „in Vertretung“ wird klar, dass Sie den Vertrag für einen Angehörigen unterschreiben.

Das Gesetz regelt den Vertrag

Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz regelt alle Dinge, die in einem Vertrag mit dem Pflegeunternehmen stehen müssen.

In den meisten Fällen sind die Pflegebedürftigen sehr gut informiert, bevor Sie in ein Pflegeheim ziehen. Die Entscheidung für den Einzug in ein Pflegeheim ist nicht in einer Nacht getroffen worden und demnach sind alle Vor- und Nachteile abgewogen worden. Bevor es zum Umzug in das Pflegeheim kommt, muss ein Pflegevertrag mit dem Pflegeheim abgeschlossen sein.

Wirksam ist der Vertrag nur, wenn die folgenden Informationen enthalten sind:

  • die Leistungen, die der Pflegeheimbetreiber erbringt
  • welche Kosten dafür auf die Betroffenen zukommen
  • die vorvertraglichen Informationen sind in welchem Umfang in dem Vertrag enthalten
  • ist der Unternehmer bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen

Informationen zu den Leistungen

Der Unternehmer muss aufführen, welche Leistungen das Pflegeheim erbringt und das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Leistungen müssen schon vor Vertragsabschluss bekannt sein und dafür gibt es die sogenannten vorvertraglichen Informationen. In diesen Informationen kann jeder Bewohner nachlesen, welche Leistungen das Heim erbringt und dazu gehören:

  • die Größe und Ausstattung des Wohnraums
  • die Art und Anzahl der Mahlzeiten
  • die Pflege- und Betreuungsleistungen (Art, Inhalt und Umfang)

Dem Pflegeheimbetreiber bleibt selber überlassen, ob er die vorvertraglichen Informationen in den Pflegevertrag mit aufnimmt oder nur als kurzen Verweis mit einbringt. Die Angaben kommen dann meist nicht mehr im Vertrag vor, aber trotzdem ist der Pflegeheimbetreiber gesetzlich an diese Informationen gebunden.

Abweichungen bei den vorvertraglichen Informationen

Im Vertrag muss besonders deutlich zu erkennen sein, wenn der Pflegeunternehmer von den vorvertraglichen Informationen abweicht.

Die Kenntlichkeit lässt sich mit Hilfe eines Fettdrucks oder anderen Unterstreichungen deutlich machen und obwohl die Markierungspflicht besteht gibt es immer wieder Unstimmigkeiten. Leider sind nicht alle Details genau zu erkennen.

Beispiel 1:

Die Alpha GmbH hat Vorabinformationen zur Verfügung gestellt, in denen eine palliativmedizinische Versorgung zu erkennen ist. Aus dem Grund hat sich Frau Schmidt für diese Einrichtung entschieden, denn es handelt es sich um einen wichtigen Punkt. Im Vertrag steht:

„Abweichend von den vorvertraglichen Informationen ist der Unternehmer nicht verpflichtet eine palliativmedizinische Versorgung sicherzustellen.“

Beispiel 2:

Ein Zimmer in der BetreutWohnen GmbH ist für Herr Müller interessant, denn in den vorvertraglichen Informationen steht, dass sein Zimmer einen Terrassenzugang hat. Im Vertrag steht:

„Abweichend von den vorvertraglichen Informationen wird ein Zimmer in der ersten Etage überlassen.“

Vor der Vertragsunterzeichnung sind alle Klauseln gründlich zu lesen und stellen Sie fest, ob es Abweichungen von den vorvertraglichen Informationen gibt.

Kostenangabe

Die Kosten für den Heimbewohner sind klar zu erkennen und müssen im Vertrag deutlich aufgelistet sein.

Der Heimbewohner ist nur verpflichtet die vereinbarten Kosten zu bezahlen. Aus dem Grund stehen im Vertrag immer die Gesamtkosten, aber auch die einzelnen Kosten für die jeweiligen Leistungen. Unter die einzelnen Leistungen fallen:

  • Leistungen rund um die Pflege und Betreuung
  • Wohnraum
  • Verpflegung
  • Aufwendungen für Investitionen
  • Ausbildungspauschale oder Ausbildungsplatzumlage (nicht in allen Bundesländern)
  • Zusatzleistungen (werden separat mit dem Pflegeheim vereinbart)

Streitbeilegungsverfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle

Im Vertrag muss angegeben sein, ob das Pflegeunternehmen bereit ist, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Auf einer zuständigen Stelle im Vertrag muss deutlich zu erkennen sein, dass der Unternehmer sich zur Teilnahme verpflichtet und zudem muss die Adresse und die Webseite der Verbraucherschlichtungsstelle namentlich genannt sein.

Das Thema der Sicherheitsleistungen

Unter Umständen kann der Pflegeheimbetreiber eine Art Sicherheitsleistung von dem Bewohner verlangen.

Dabei handelt es sich um eine Art Kaution, die durch Mietverhältnisse bekannt ist. Der Unternehmer sichert sich durch die Sicherheitsleistung gegen eventuelle Schäden ab. Gesetzlich ist aber genau festgelegt, von wem der Unternehmen eine solche Sicherheitsleistung verlangen darf. Keine Sicherheitsleistungen hinterlegen Personen, die Leistungen von der Pflegekasse oder eines Sozialhilfeträgers beziehen.

Eine Sicherheitsleistung darf von Privatzahlern verlangt werden, aber die Höhe darf das doppelte Monatsentgelt nicht überschreiten. Zudem muss die Kaution nicht in einer Summe gezahlt werden. Sie bezahlen den Betrag entweder in drei Monatsraten oder nutzen eine Bankbürgschaft.

Schuldbeitrittserklärungen – hier ist Vorsicht geboten!

Dem Vertrag ist eine Schuldbeitrittserklärung oder eine Haftungsübernahmeerklärung beigefügt, dann müssen Sie vorsichtig sein.

Der Heimbetreiber verpflichtet mit diesem Dokument die Angehörigen dazu, die Zahlungsverpflichtungen zu übernehmen, wenn der Bewohner nicht mehr in der Lage ist seine Zahlungen zu leisten. Immer wieder kommt so ein Vorgehen zu Tage und leider gibt es gesetzlich auch noch keine Regelung in der Hinsicht.

Unterzeichnen Sie eine solche Erklärung auf keinen Fall!

Die Dauer des Vertrages

Normalerweise werden Pflegeverträge immer auf eine unbestimmte Zeit abgeschlossen und zählen zu den unbefristeten Verträgen.

Die Entscheidung seine Wohnung aufzugeben ist nicht einfach und in der Regel wird so eine Entscheidung nicht auf die Schnelle getroffen. Die Entscheidung wird dauerhaft getroffen und die Betroffenen bleiben im neuen Umfeld.

Natürlich ist auch eine zeitliche Begrenzung der Verträge möglich, aber das ist in keinem Interesse. Es gibt aber auch die Möglichkeit einen befristeten Vertrag zu nehmen, um Wartezeit zu überbrücken. In einem solchen Fall macht es durchaus Sinn einen befristeten Vertrag zu verlangen.

Der richtige Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Pflegeunternehmen und dem Pflegebedürftigen wird in schriftlicher Form abgeschlossen.

Der Vertrag liegt also in Papierform vor und muss von Pflegeunternehmen und dem Pflegebedürftigen oder einer betreuenden Person unterschrieben sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit einen vom Gericht bestellten Betreuer zur Vertragsunterzeichnung dabei zu haben. Eine Ausfertigung des Vertrags erhalten Sie für Ihre Unterlagen und eine Ausfertigung behält das Pflegeunternehmen.

Es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, bis wann ein Vertrag geschlossen sein muss. In der Regel hat jede Partei spätestens am Tag des Einzugs eine Ausfertigung mit allen Unterschriften in den Händen.

Die Schriftformerfordernis kann in bestimmten Fällen auch ausgesetzt werden, aber nur wenn ein solches Vorgehen im Interesse des Verbrauchers ist. Sie waren vielleicht bei der Vertragsunterzeichnung nicht anwesend oder der Einzug ist schnell vollzogen worden und es blieb einfach keine Zeit. Allerdings muss die Vertragsunterzeichnung in jedem Fall nachgeholt werden und zwar so schnell wie möglich.

Fehlt die schriftliche Vertragsform, dann ist der Vertrag aber auch nicht unwirksam, denn mittlerweile gelten auch mündliche Verträge als rechtswirksam. Ohne ein Vertrag in Schriftform fehlt Ihnen allerdings das fristlose Kündigungsrecht. Im Grunde bedeutet es, dass Sie den Vertrag ohne Kündigungsfrist kündigen können, aber dieses Recht besteht nur bis zum Vertrag in Schriftform.

Vertragsunterschrift für einen Angehörigen

Es gibt bestimmte Situationen und die zwingen den Heimbewohner dazu, dass er den Vertrag nicht eigenhändig unterzeichnen kann.

Manchen Menschen sind aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage den Inhalt des Vertrages zu verstehen, wenn zum Beispiel die kognitiven Fähigkeiten beeinträchtigt sind. In einem solchen Fall kommen die vertretungsberechtigten Familienangehörigen oder ein bestellter Betreuer zur Vertragsunterzeichnung. Achten Sie immer darauf, dass Sie bei der Unterzeichnung des Vertrages „in Vertretung“ einsetzen, denn Sie unterzeichnen die Vertrag schließlich nicht für sich selber. Ohne den Zusatz kann es aber so ausgelegt werden und Sie sind zur Zahlung des Entgelts am Ende verpflichtet.

Um Missverständnisse zu vermeiden achten Sie einfach darauf, dass im Vertrag der Name des Bewohners steht und als Vertragspartei bezeichnet wird. Zudem ist der Zusatz „vertreten durch seinen Bevollmächtigten oder Betreuer…“ vorhanden.

Achtung:

Es gelten besondere Regelungen, wenn sich nach der Vertragsunterzeichnung herausstellt, dass der Bewohner nicht mehr geschäftsfähig war. Meist ist das der Fall, wenn die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind und die Person unter Demenz leidet. Diese Personen verstehen die Folgen des Vertragsabschlusses nicht und gelten demnach als geschäftsunfähig.

Die Verträge mit Geschäftsunfähigen sind von Anfang an nicht rechtswirksam und somit kann man so tun als gäbe es den Vertrag nicht. Ein solches Verhalten ist aber nicht möglich, wenn die Person schon im dem Heim lebt.

In einem solchen Fall löst das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz die Sache anders und zieht einen Bevollmächtigten oder einen gerichtlich bestellten Betreuer ins Boot. Er muss den Vertrag genehmigen oder lösen und bis zur endgültigen Entscheidung „schwebt“ der Vertrag zwischen wirksam und unwirksam.

Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Pflegeheimvertrag

1. Was muss im Pflegevertrag stehen?

Der Pflegevertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Pflege und den Aufenthalt des Pflegebedürftigen in einem Pflegeheim. Enthalten sind alle Informationen rund um die Pflege, Betreuung, Wohnen und die Kosten.

2. Wo finde ich ein gutes Pflegeheim?

Es gibt unzählige Pflegeheime in Deutschland und mit Sicherheit auch einige in der näheren Umgebung. Das Internet macht eine schnelle Suche einfach und mit einem persönlichen Gespräch kann die Sympathie festgestellt werden.

3. Kann sich jeder Betroffene das Pflegeheim selber aussuchen?

In der Regel kann sich jeder Pflegebedürftige sein Pflegeheim nach den eigenen Wünschen aussuchen, aber die Leistungen müssen immer zu den Anforderungen passen.

4. Wer bezahlt für das Pflegeheim?

In erster Linie bezahlen die Pflegebedürftigen das Pflegeheim vom eigenen Einkommen und Vermögen. Unterstützung bieten die Pflegekasse oder bei unzureichendem Einkommen die Sozialhilfeträger.

5. Wie kann der Heimbewohner das Pflegeheim kündigen?

Der Vertrag mit einem Pflegeheim wird unbefristet abgeschlossen und kann von dem Bewohner mit der gesetzlichen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt immer in Schriftform und muss bis zum dritten Werktag des Monats auf dem Tisch der Heimleitung liegen.

Fazit

Die Entscheidung in ein Pflegeheim zu ziehen, ist schwer und wird in der Regel nicht über Nacht getroffen. Bei der Suche nach einem passenden Pflegeheim achten Sie nicht nur auf das Heim selber, sondern auch auf die vorvertraglichen Informationen und den Vertrag. Der Vertrag muss alle wichtigen Faktoren rund um die Pflege und Betreuung beinhalten.

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Geldtransfer-Dienste können sehr teuer werden, aber sie machen schnelle Überweisungen ins Ausland möglich https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geldtransfer-dienste-koennen-sehr-teuer-werden-aber-sie-machen-schnelle-ueberweisungen-ins-ausland-moeglich/ https://www.verbraucherschutz.com/ratgeber/geldtransfer-dienste-koennen-sehr-teuer-werden-aber-sie-machen-schnelle-ueberweisungen-ins-ausland-moeglich/#respond Sun, 27 Feb 2022 09:57:51 +0000 https://www.verbraucherschutz.com/?p=61083 Western Union oder Moneygram zählen zu den Geldtransfer-Diensten und sie bieten sogenannte Blitzüberweisungen an. Die Blitzüberweisung ist ein schnelles Mittel für Geldüberweisungen ins Ausland oder aus dem Ausland. Für Flüchtlinge ist ein Geldtransfer daher meist

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Western Union oder Moneygram zählen zu den Geldtransfer-Diensten und sie bieten sogenannte Blitzüberweisungen an. Die Blitzüberweisung ist ein schnelles Mittel für Geldüberweisungen ins Ausland oder aus dem Ausland. Für Flüchtlinge ist ein Geldtransfer daher meist die einzige Möglichkeit Geld zu transferieren, denn sie haben kein Girokonto. Entweder senden sie der Familie in der Heimat Geld oder aber sie müssen kurzfristig eine Person dafür bezahlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geld ist das wichtigste Zahlungsmittel auf der ganzen Welt. Überweisungen sind die schnellste Möglichkeit Geld von A nach B zu überweisen.
  • Allerdings besitzt nicht jede Person ein Girokonto, so dass die Geldtransferdienste eine gute Berechtigung haben.
  • Gerade für Überweisungen ins oder aus dem Ausland bieten sich inzwischen die verschiedensten Geldtransferdienste an.

Einfach und schnell ist das Prinzip

Flüchtlinge brauchen kein Bankkonto, um mit einem Geldtransferdienst Geld zu senden oder zu empfangen.

Sie brauchen nur einen gültigen Ausweis und verschiedene persönliche Daten des Senders oder des Empfängers. In der Regel kann das Geld damit schon innerhalb von wenigen Minuten vom Empfänger abgeholt werden, denn der Transfer ist schnell und einfach.

Entschädigung Betrugsopfer
Western Union: Bargeldtransferservice entschädigt Betrugsopfer nachträglich – Update: Meldefrist verlängert

Wenn Sie Post von Western Union beziehungsweise der Anwaltskanzlei Gilardi&Co, LLC bekommen, dann handelt es sich womöglich nicht um Spam oder Phishing. Der Geldtransferservice Western Union entschädigt Betrugsopfer rückwirkend bis zum Jahr 2004. Achtung die Meldefrist wurde

Ein Kommentar

Die Kosten sind die Kehrseite der Medaille

Der Service besticht durch seine Schnelligkeit, aber er kann auch sehr teuer sein. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab.

  • Aus und in welches Land wird überwiesen?
  • Die Höhe des Betrages
  • eventuelle Währungsumrechnungen
  • Überweisung durch Bankkarte, Kreditkarte oder Bargeld
  • Empfänger erhält das Geld in Bar oder auf einem Bankkonto

Grundsätzlich bezahlt der Absender die anfallenden Gebühren, aber auch der Empfänger kann von den Gebühren betroffen sein. Z.B. , wenn die Auszahlung vor Ort nur mit einer anderen Währung möglich ist. Am Ende hängt die Höhe der Kosten von der einzelnen Situation an. Somit variieren die Kosten also sehr stark. Die Gesamtgebühren können am Ende sogar bei 15% liegen und das ist schon sehr viel.

Achten Sie:

  • Vergleichen Sie z.B. die Konditionen der einzelnen Anbieter miteinander. Ihnen hilft dabei ein Blick auf die Seite, die inzwischen im Auftrag des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ins Leben gerufen wurde.
  • Beim selben Anbieter können auch verschieden hohe Kosten anfallen. Über eine Filiale sind z.B. die Kosten meist komplett anders als wenn Sie zur Abwicklung den Internetauftritt des Anbieters auswählen. Der gewählte Transfer spielt auch eine Rolle. Etwa Bargeld zu Bargeld oder Bankkonto zu Bargeld usw. sind unterschiedliche Möglichkeiten und sorgen für verschieden hohe Gebühren. Berücksichtigen Sie das daher im Preisvergleich.
  • Klären Sie im Vorfeld, welche Summe von dem eingezahlten Betrag auch beim Empfänger ankommt. Die Gebühren, der Wechselkurs und die Gebühren für den Empfänger müssen abgerechnet werden und der Betrag sollte um diese Summen erhöht werden.
  • Klären Sie auf jeden Fall die Dauer des Geldtransfers, so dass der Empfänger nicht zu lange warten muss.
  • Bewahren Sie alle Quittungen und Belege zur Sicherheit auf, so dass Sie immer Nachweise in schriftlicher Form haben.

Sie haben die Möglichkeit mit einem Girokonto z.B. Geld ins Ausland zu überweisen. Mit Hilfe des Sepa-Verfahrens und im Sepa-Raum ist es sogar sehr kostengünstig. In einem anderen Artikel liefern wir daher alle Informationen dazu, wie ein Flüchtling ein Girokonto bekommt.

Spam Aldermore Bank Zahlung Sato Seino
Vorsicht Spam: Tatsachenfindung für – Zahlung an Sato Seino -Aldermore Bank PLC

Gleich mehrere E-Mails erreichten uns in den letzten Tagen zu einer dubiosen Nachricht der Aldermore Bank PLC. Die E-Mail ist auf den ersten Blick nicht als Phishing zu erkennen. Dennoch sollten Sie dem Text rund um

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Fragen & Antworten

FAQs zum Thema Geldtransfer-Dienst

1. Wie lange dauert die Überweisung mit Hilfe eines Geldtransfer-Dienstes?

Die Geldtransfer-Dienste werben mit Schnelligkeit und das bedeutet, dass manche Überweisungen schon nach wenigen Minuten nach dem Absenden beim Empfänger abgeholt werden können. In der Regel braucht ein solcher Anbieter im Höchstfall 24 Stunden und das ist meist schneller als eine normale Überweisung.

2. Wo finde ich einen passenden Geldtransfer-Dienst?

In den meisten Fällen finden Sie einen Geldtransfer-Dienst im Internet, denn sie bieten ihre Dienstleistungen auf den Webseiten an. Suchen Sie sich aus der Fülle der Dienstleister einfach einen Anbieter aus und senden Sie die erste Summe.

3. Kann ich mit einem Geldtransfer-Dienst auch nach Afrika überweisen?

Natürlich haben Sie die Möglichkeit mit Hilfe eines Transferdienstes auch Geld nach Afrika zu überweisen. Überall wo Geld abgeholt und hingeschickt werden kann, bieten sich daher die Transferdienste an.

4. Ist das Sepa-Verfahren nicht preiswerter?

Das Sepa-Verfahren wird für Überweisungen im EU-Bereich grundsätzlich kostenfrei angeboten. Aber mit diesem Verfahren überweisen Sie Geld nur innerhalb des Sepa-Raums. Außerhalb des Sepa-Raums greifen Sie daher auf eine normale Auslandsüberweisung zu und diese kann sehr lange dauern.

5. Wie lange dauert eine normale Auslandsüberweisung?

Eine normale Auslandsüberweisung wird von der Bank ausgeführt und braucht mitunter bis zu drei Wochen. Die Gründe sind die ganzen Bearbeitungswege, welche das Geld hinter sich bringen muss bevor es in die Überweisung geht. Zudem spielt auch der Währungswechsel für die Dauer eine Rolle.

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Kleinanzeigenmärkte sind bei Verbrauchern beliebt. Durch die große Reichweite werden gebrauchte Gegenstände schnell verkauft und es kommt Geld in die Haushaltskasse. Allerdings nur dann, wenn Sie nicht an einen Betrüger geraten. Die Polizei warnt jetzt

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Fazit

Heutzutage gibt es viel Möglichkeit um Geld ins Ausland zu überweisen oder Geld aus dem Ausland zu erhalten. Neben der Banküberweisung bieten sich vor Allem sogenannte Geldtransfer-Dienste an, denn sie bieten eine schnelle Überweisung in jedes Land der Welt an. Innerhalb von wenigen Minuten ist die Überweisung im Empfängerland angekommen und das Geld steht dort zur Verfügung. Damit Sie allerdings am Ende keine zu hohen Gebühren bezahlen nutzen Sie die Vergleichsmöglichkeiten, denn nur bei einem direkten Vergleich finden Sie den besten und preiswertesten Anbieter. Für eine Überweisung außerhalb der EU sind die Geldtransfer-Anbieter eine sehr gute Lösung, so dass wirklich jede Person an Geld kommen kann. Einfach, schnell und unkompliziert, aber achten Sie auf die Kosten!

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